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Die Erfindung betrifft eine Ziehöse für eine Grabenverbauplatte nach Anspruch 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Grabenverbauplatte nach Anspruch 13.
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Grabenverbauplatten der hier beschriebenen Art dienen dazu, Wände von künstlich geschaffenen Gräben bei Erdbauarbeiten abzustützen. Sobald ein Graben durch beispielsweise einen Bagger ausgehoben wurde, werden die entstandenen Wände durch Grabenverbauplatten abgestützt. Dabei werden in der Regel jeweils zwei gegenüberliegende Verbauplatten durch mehrere Streben gegeneinander abgestützt, um so die Wände des Grabens zu stabilisieren und ein Einstürzen zu verhindern.
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Für die Positionierung der einzelnen Grabenverbauplatten werden diese an Anschlagketten hängend durch entsprechende Baufahrzeuge in sogenannte Linearverbauträger eingebaut. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Grabenverbauplatten wieder rückgebaut. Für das Entfernen der Platten werden diese erneut an den Anschlagketten hängend von dem Baufahrzeug bewegt. Sowohl für das Positionieren der Bauplatten als auch für das Entfernen, werden Haken oder sonstige Vorrichtungen, die an den Ketten befestigt sind, mit einem oberen Bereich der Verbauplatten lösbar gekoppelt. Dazu weisen die Verbauplatten in der Regel an zwei gegenüberliegenden Seitenbereichen jeweils eine sogenannte Ziehöse auf. Die Haken werden mit dieser Ziehöse gekoppelt und sind über die Anschlagkette miteinander verbunden. Zum Entfernen der Verbauplatten aus dem Graben zieht das Baufahrzeug die Kette nach oben und hebt dadurch die Verbauplatte an. Um den allgemeinen Erddruck, (der sich z.B. durch Verkehrs.- oder Bebauungslasten noch deutlich erhöhen kann), der auf den Verbau lastet und die dadurch vorhandenen Haftreibungskräfte zwischen Verbauwand und Erdreich, beim Rückbau überwinden zu können, kann es vorkommen das erhöhte Ziehkräfte notwendig werden, um den Verbau zurück bauen zu können. In derartigen Fällen zieht das Baufahrzeug über die Anschlagketten ruckartig an den Platten bzw. den Ziehösen. Insbesondere dieses ruckartige Ziehen führt zu einer extremen mechanischen Belastung der Ziehösen. Durch diese extreme Belastung werden die Ziehösen derart stark beansprucht bzw. beschädigt, dass eine regelmäßige Instandsetzung bzw. ein Austausch der Ziehösen notwendig ist. In Extremfällen kann es sogar zu einem Reißen der Ziehösen kommen, wodurch ein erhebliches Risiko für Bauarbeiter entsteht.
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Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Grabenverbauplatte sowie eine Ziehöse für eine Grabenverbauplatte zu schaffen, die besonders wartungsarm ist.
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Eine Lösung dieser Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 beschrieben. Demnach ist es vorgesehen, dass einer Ziehöse wenigstens abschnittsweise ein Rundstahl zugeordnet ist. Die hier beschriebene Ziehöse wird im Wesentlichen durch eine Öffnung in einer Platte gebildet. Diese Öffnung kann die Form eines Langlochs aufweisen. Es ist allerdings auch denkbar, dass die Öffnung oval oder kreisartig ausgebildet ist. Einer inneren Umrandung dieser Öffnung ist erfindungsgemäß wenigstens abschnittsweise der Rundstahl zugeordnet. Bei diesem Rundstahl handelt es sich um ein kurzes Stück eines stabartigen Stahls mit einem kreisartigen Querschnitt. Dieses Stück Stahl wird derart bearbeitet bzw. gebogen, dass es in die Öffnung passt. Dabei kann der Rundstahl fest in der Öffnung verschweißt werden. Der verwendete Rundstahl weist erfindungsgemäß eine größere mechanische Härte als die Platte, in der die Öffnung angeordnet ist, auf. Dadurch erweist sich die Ziehöse bei gattungsgemäßer Verwendung als wesentlich verschleißärmer bzw. widerstandsfähiger als bekannte Ziehösen. Darüber hinaus lässt sich bei Verschleißerscheinungen durch einen Austausch des Rundstahls die gesamte Ziehöse auf eine einfache sowie kostengünstige Art und Weise reparieren bzw. erneuern.
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Insbesondere sieht es die Erfindung vor, dass der Rundstahl bogenartig ausgebildet ist und nur einem oberen Abschnitt der Öffnung zugeordnet ist. Es ist erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass der Rundstahl nur dort in der Öffnung angeordnet ist, wo eine mechanische Kraft durch einen Haken auf die Ziehöse einwirkt. Da der Haken keine Kraft auf den unteren Abschnitt der Öffnung ausübt, ist hier keine Verstärkung bzw. kein Rundstahl notwendig. Durch die Beschränkung des Rundstahls auf den oberen Abschnitt der Öffnung lassen sich Material und somit Kosten sparen. Es ist vorgesehen, dass der Rundstahl derart vorgefertigt bzw. gebogen wird, dass er die gleiche Krümmung bzw. die gleiche Form aufweist, wie der obere Abschnitt der Öffnung. Demnach kann der Rundstahl bogenartig und bevorzugt kreisabschnittartig ausgebildet sein. Durch die runde Form des Rundstahls lässt sich der Haken besonders gut mit der Ziehöse in Verbindung bringen und so die durch den Haken ausgeübte Kraft des Baufahrzeugs auf die Bauplatte übertragen. Außerdem kann sich der Haken durch die runde Form des Rundstahls derart verschieben, dass eine besonders effiziente Kraftübertragung zwischen Haken und Ziehöse erfolgen kann.
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Bevorzugt sieht es die Erfindung vor, dass die Öffnung pilzartig ausgebildet ist und ein oberer Abschnitt der Öffnung größer ist als ein unterer Abschnitt der Öffnung. Durch diese pilzartige Ausformung der Öffnung weist diese bei Kombination mit dem Rundstahl eine gleichmäßige langlochartige Form auf. Mit dem Rundstahl ist der Durchmesser des oberen Abschnitts identisch mit dem des unteren Abschnitts.
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Der obere Abschnitt der Öffnung wird von dem unteren Abschnitt durch zwei flächige Übergänge getrennt. Diese Übergänge können als Stützflächen für zwei Enden des Rundstahls ausgebildet sein. Die Stützflächen bieten sich als zusätzliche Schweißpunkte für den Rundstahl an, wodurch sich der Rundstahl besonders zuverlässig und mit einer hohen Festigkeit mit der Platte in Verbindung bringen lässt.
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Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Rundstahl aus einem verschleißfesten Stahl, nämlich Hardox®, hergestellt. Es ist aber auch denkbar, dass der Rundstahl aus einem anderen Material bzw. eine andere Art Stahl hergestellt ist. Dabei ist es wesentlich, dass das Material sowohl eine hohe mechanische Festigkeit aufweist und gleichzeitig einfach zu bearbeiten ist.
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Darüber hinaus kann es vorgesehen sein, dass ein Durchmesser des Rundstahls gleich der Dicke der Platte ist, nämlich vorzugsweise 20 mm. Es ist aber auch denkbar, dass der Durchmesser bzw. die Dicke einen anderen Wert aufweist oder dass der Durchmesser sich von der Dicke der Platte unterscheidet, nämlich größer oder kleiner ist.
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Vorzugsweise sieht es die Erfindung vor, dass die Öffnung einen Durchmesser von 65 mm aufweist. Dieser Durchmesser kann sich sowohl auf die kurze als auch auf die lange Halbachse der Öffnung beziehen und ist derart bemessen, dass ein Haken zur Handhabung der Verbauplatte auf einfache Art und Weise mit der Ziehöse in Verbindung bringbar ist.
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Insbesondere ist es vorgesehen, dass die Platte ein Teil einer taschenartigen Baugruppe ist, die an einer Grabenverbauplatte befestigbar ist. Diese Baugruppe stellt im Wesentlichen eine quaderartige Einheit dar, wobei eine Oberseite dieser Einheit offen zugänglich ist. Die Seiten werden jeweils durch zusammengeschweißte Platten gebildet, die wiederum mit einer Aufnahme in der Verbauplatte verschweißbar ist. Die weiteren Platten der Baugruppe können weitere Öffnungen oder Vorrichtungen zur Verwendung der Verbauplatten aufweisen.
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Um den Zustand der Ziehöse bzw. der Grabenverbauplatte auf einfache Art und Weise beurteilen zu können, ist es vorgesehen, dass wenigstens die Platte, in der die Ziehöse angeordnet ist, farblich markiert ist. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Platte rot lackiert ist. Dadurch ist sofort ersichtlich, ob eine Verbauplatte die hier beschriebene Ziehöse mit einem Rundstahl aufweist. Gleichermaßen können so Verbauplatten aus dem Bestand markiert werden, wenn ihnen im Rahmen einer Wartung eine erfindungsgemäße Ziehöse zugeordnet wurde.
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Eine Grabenverbauplatte zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 13 auf. Demnach ist es vorgesehen, dass der plattenartigen Grabenverbauplatte in einem oberen Abschnitt jeweils an zwei gegenüberliegenden Randbereichen jeweils eine Ziehöse gemäß dem Anspruch 1 zugeordnet ist. Dabei ist es insbesondere denkbar, dass die beiden Ziehösen in einer Ebene parallel zu einer ersten oder einer zweiten Seitenwandung der Platte angeordnet bzw. verschweißt sind. Alternativ ist es ebenso denkbar, dass die Ziehöse in einer Ebene zwischen den beiden parallelen Seitenwandungen befestigt ist.
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Ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es vorsehen, dass die mindestens eine Ziehöse ein Teil einer Baugruppe ist, die mit der Grabenverbauplatte fest verbindbar ist.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher beschrieben. In dieser zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung einer Grabenverbauplatte mit zwei Ziehösen,
- 2 eine Seitenansicht der Grabenverbauplatte gemäß 1,
- 3 eine perspektivische Darstellung der Ziehöse gemäß 1,
- 4 eine Seitenansicht der Ziehöse,
- 5 eine Sicht auf die Ziehöse, und
- 6 eine Schnittdarstellung der Ziehöse.
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In der 1 ist eine Grabenverbauplatte 10 mit zwei Ziehösen 11 dargestellt. Die Grabenverbauplatte 10 besteht im Wesentlichen aus einem Plattenkörper 12 mit einer ersten Seitenwandung 13 und einer zweiten Seitenwandung 14. Seitlich werden diese Seitenwandungen 13, 14 von einem Rahmenelement 15 umgeben. Der Plattenkörper 12 kann aus Metall oder Holz gefertigt sein und einteilig oder aus einer Vielzahl einzelner Elemente bestehen. Erfindungsgemäß sind an einem oberen Abschnitt 16 an zwei gegenüberliegenden seitlichen Randbereichen 17, 18 des Plattenkörpers 12 jeweils eine Ziehöse 11 befestigt. Es ist allerdings auch denkbar, dass die Ziehösen 11 mittig ausgerichtet sind. Alternativ ist es auch denkbar, dass der Graben der Grabenverbauplatte 10 eine oder mehr als zwei Ziehösen 11 aufweist.
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Die Ziehöse 11 besteht im Wesentlichen aus einer Platte 19, in der eine Öffnung 20 angeordnet ist (3). Diese Öffnung 20 kann langlochartig ausgebildet sein oder, wie aus den 3 und 4 ersichtlich, eine pilzartige Form aufweisen. Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Öffnung 20 einen oberen Abschnitt 21 und einen unteren Abschnitt 22 auf. Der obere Abschnitt 21 weist eine größere Weite auf als der untere Abschnitt 22. Der Übergang zwischen dem oberen Abschnitt 21 und dem unteren Abschnitt 22 wird durch zwei flächige Stützflächen 23 gebildet. In einen inneren Umfang des oberen Abschnitts 21 bzw. an eine innere Umrandung 24 ist ein Rundstahl 25 befestigt bzw. verschweißt. Dieser Rundstahl 25, bei dem es sich um ein Stück eines Stahlstabes mit rundem Querschnitt handelt, ist derart bemessen, dass er im gebogenen Zustand gerade die Länge der inneren Umrandung 24 des oberen Abschnitts 21 aufweist und mit seinen beiden Enden vorzugsweise auf die Stützflächen 23 stößt. Die Stützflächen 23 dienen neben der Umrandung 24 zusätzlich als Anschweißflächen. Bei dem beispielsweise in der 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Durchmesser des Rundstahls 25 identisch mit der Dicke der Platte 19. Darüber hinaus entspricht die Länge der Stützflächen 23 gerade der Dicke des Rundstahls 25. Der Abstand der gegenüberliegenden Enden des gebogenen Rundstahls 25 entspricht gerade der Weite des unteren Abschnitts 22, sodass innerhalb der Ziehöse 11 ein Langloch gebildet ist.
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Während die Platte 19 aus Stahl hergestellt ist, besteht der Rundstahl 25 aus einem verschleißfestem Stahl, wie beispielsweise Hardox®. Es ist allerdings auch denkbar, dass der Rundstahl 25 aus einem entsprechenden anderen Material hergestellt ist. Um die Ziehöse 11 als solche mit einem gehärteten Rundstahl 25 zu erkennen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass sowohl die Platte 19 als auch der Rundstahl 25 farblich markiert sind. Dabei bietet es sich insbesondere an, die Ziehöse 11 und die Platte 19 rot zu markieren.
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Um die Ziehöse 11 besonders einfach mit der Grabenverbauplatte 10 zu verbinden, kann die Ziehöse 11 Teil einer Baugruppe 26 sein. Gemäß dem Ausführungsbeispiel der 3-6 besteht diese Baugruppe 26 aus der Platte 19 mit der Öffnung 20, zwei weiteren Seitenteilen 27 und 28, einer zweiten Platte 29 sowie einer Basisplatte 30. Diese Platten 19, 27, 28, 29 und 30 sind quaderartig zusammengeschweißt, wobei dieser Quader nach oben hin offen ist, sodass die Baugruppe 26 taschenartig ausgebildet ist. Die Seitenmaße der Platte 19 und der zweiten Platte 29 können beispielsweise 120 mm und 160 mm betragen. Die weiteren Seitenteile 27, 28 sowie die Basisplatte 30 sind dementsprechend dimensioniert.
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Diese Baugruppe 26 wird in zwei vorgefertigte Aufnahmen im oberen Abschnitt 16 der Grabenverbauplatte 10 eingesetzt und verschweißt. Die Platte 19 mit der Öffnung 20 ist innerhalb der Baugruppe 26 leicht verschoben, sodass sich im mit der Grabenverbauplatte 10 verbundenen Zustand die Platte 19 zwischen der ersten Seitenwandung 13 und der zweiten Seitenwandung 14 befindet.
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In der zweiten Platte 29 ist gemäß dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel eine weitere Öffnung 31 angeordnet, die zur Aufnahme weiterer Mittel oder der Handhabung der Grabenverbauplatte 10 dient.
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Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Verwendung der Baugruppe 26 mit der Ziehöse 11 nicht auf eine verbesserte Handhabung von Grabenverbauplatten 10 beschränkt ist, sondern es vielmehr denkbar ist, dass die Baugruppe 26 auch anderen bautechnischen Vorrichtungen zuordbar ist, um diese beispielsweise mittels Haken, zu erfassen.
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Bezugszeichenliste:
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- 10
- Grabenverbauplatte
- 11
- Ziehöse
- 12
- Plattenkörper
- 13
- ersten Seitenwandung
- 14
- zweiten Seitenwandung
- 15
- Rahmenelement
- 16
- oberen Abschnitt
- 17
- seitlicher Randbereich
- 18
- seitlicher Randbereich
- 19
- Platte
- 20
- Öffnung
- 21
- oberer Abschnitt
- 22
- unterer Abschnitt
- 23
- Stützfläche
- 24
- Umrandung
- 25
- Rundstahl
- 26
- Baugruppe
- 27
- Seitenteil
- 28
- Seitenteil
- 29
- zweite Platte
- 30
- Basisplatte
- 31
- Öffnung