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Die Erfindung betrifft ein Fahrgestell für ein Nutzfahrzeug gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Ein solches Fahrgestell für ein Nutzfahrzeug ist aus der
DE 101 52 184 A1 als bekannt zu entnehmen. Das Fahrgestell weist eine Tragstruktur auf, welche einen Aufnahmeraum zumindest teilweise, insbesondere vollständig, begrenzt. Ferner weist das Fahrgestell wenigstens eine an der Tragstruktur, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, angeordnete, insbesondere gehaltene, Befestigungseinrichtung auf, über welche wenigstens eine Einzelradaufhängung für ein Fahrzeugrad des Nutzfahrzeugs an der Tragstruktur zu halten oder gehalten ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Fahrgestell für ein Nutzfahrzeug zu schaffen, sodass Komponenten des Nutzfahrzeugs besonders gut geschützt werden können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Fahrgestell für ein Nutzfahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Um ein Fahrgestell für ein Nutzfahrzeug der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art zu schaffen, sodass Komponenten des Nutzfahrzeugs, insbesondere ein Antriebsstrang und/oder ein Energiespeicher des Nutzfahrzeugs oder dergleichen, besonders gut, beispielsweise bei einem Unfall des Nutzfahrzeugs, geschützt werden können, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Aufnahmeraum zum Anordnen des Antriebsstrangs und/oder des Energiespeichers des Nutzfahrzeugs ausgebildet ist und die Tragstruktur zumindest überwiegend, insbesondere vollständig, einen geschlossenen Querschnitt aufweist. Mit anderen Worten ausgedrückt ist der Antriebsstrang und/oder der Energiespeicher in dem Aufnahmeraum anordenbar oder angeordnet beziehungsweise aufnehmbar oder aufgenommen und die Tragstruktur ist zumindest überwiegend, insbesondere vollständig, als geschlossenes Profil ausgebildet. Unter dem geschlossenen Querschnitt kann insbesondere verstanden werden, dass die Tragstruktur, insbesondere im Bereich des geschlossenen Querschnitts, nicht offen ausgebildet ist, sondern geschlossen.
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Dadurch, dass der Querschnitt zumindest überwiegend als geschlossener Querschnitt ausgebildet ist, kann die Tragstruktur insbesondere als Rumpf bezeichnet werden. Der geschlossene Querschnitt erstreckt sich beispielsweise in Fahrzeugquerrichtung und in Fahrzeughochrichtung des Nutzfahrzeugs. Dies bedeutet, dass der Querschnitt in einer Ebene angeordnet ist, welche senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung des Nutzfahrzeugs verläuft.
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Der Antriebsstrang ist beispielsweise als elektrischer Antriebsstrang oder als verbrennungsmotorischer Antriebsstrang ausgebildet. Der elektrische Antriebsstrang weist vorzugsweise wenigstens eine elektrische Maschine auf, mittels welcher das Nutzfahrzeug antreibbar ist. Der verbrennungsmotorische Antriebsstrang weist vorzugsweise wenigstens eine Verbrennungskraftmaschine auf, mittels welcher das Nutzfahrzeug antreibbar ist.
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Der Energiespeicher ist beispielsweise als elektrischer Energiespeicher oder als Tank, insbesondere als Kraftstofftank, ausgebildet. Unter dem elektrischen Energiespeicher kann insbesondere eine Batterie beziehungsweise ein Akkumulator verstanden werden. Beispielsweise ist der elektrische Energiespeicher als Hochvoltspeicher ausgebildet. Mittels des elektrischen Energiespeichers ist die elektrische Maschine mit in dem elektrischen Energiespeicher gespeicherter beziehungsweise chemisch gebundener elektrischer Energie, insbesondere zum Antreiben des Nutzfahrzeugs, versorgbar. Der Tank, insbesondere der Kraftstofftank, ist beispielsweise zum Aufnehmen wenigstens eines Kraftstoffs für die Verbrennungskraftmaschine ausgebildet. Der Kraftstoff kann flüssig oder gasförmig sein. Insbesondere wenn der Kraftstoff gasförmig ist, kann der Tank insbesondere als Gastank bezeichnet werden. Alternativ ist der Tank beispielsweise zum Aufnehmen von Wasserstoff für eine Brennstoffzelle des Nutzfahrzeugs ausgebildet. Mittels der Brennstoffzelle ist beispielsweise die elektrische Maschine mit elektrischer Energie, insbesondere zum Antreiben des Nutzfahrzeugs, versorgbar.
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Darunter, dass der Aufnahmeraum zum Anordnen des Antriebsstrangs und/oder des Energiespeichers ausgebildet ist, kann insbesondere verstanden werden, dass der Aufnahmeraum zumindest zum Anordnen eines Teils des Antriebsstrangs und/oder eines Teils des Energiespeichers ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass der Antriebsstrang und/oder der Energiespeicher teilweise beziehungsweise bereichsweise oder vollständig in dem Aufnahmeraum anordenbar beziehungsweise angeordnet ist.
Unter dem Fahrgestell kann insbesondere ein Chassis verstanden werden, welches insbesondere als Rahmen, Fahrzeugrahmen oder Untergestell bezeichnet werden kann. Das Nutzfahrzeug ist beispielsweise als Lastkraftwagen ausgebildet. Alternativ ist das Nutzfahrzeug beispielsweise als Bus, insbesondere als Personenbus beziehungsweise als Omnibus, ausgebildet. Vorzugsweise weist das Nutzfahrzeug, insbesondere seinem vollständig hergestellten Zustand, das Fahrgestell auf. Vorzugsweise weist das Nutzfahrzeug, insbesondere in seinem vollständig hergestellten Zustand, den Antriebsstrang und/oder den Energiespeicher auf.
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Der Erfindung liegen insbesondere die folgenden Erkenntnisse und Überlegungen zugrunde: Heutige Nutzfahrzeuge sind beispielsweise auf Basis von Leiterrahmen aufgebaut. Dies bedeutet, dass ein herkömmliches Fahrgestell eines herkömmlichen Nutzfahrzeugs beispielsweise als Leiterrahmen ausgebildet ist. Der Anordnung von Antriebsaggregaten und elektrischen Energiespeicher sind damit gewisse Grenzen gesetzt. Dabei sind beispielsweise für einen Schutz gegenüber einem Seitenaufprall zusätzliche Strukturen vorzusehen, um beispielsweise seitlich montierte Batterien oder Tanks, insbesondere Gastanks, zu schützen.
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Dadurch, dass die Tragstruktur den Aufnahmeraum aufweist, kann die Tragstruktur Teile jeglicher Antriebsstränge, beispielsweise eines konventionellen verbrennungsmotorischen Antriebsstrangs und/oder eines elektrischen Antriebsstrangs, sowie Energiespeicher, insbesondere Kraftstofftanks, Gastanks oder Batterien, aufnehmen. In dem Aufnahmeraum untergebrachte Komponenten, insbesondere der Antriebsstrang und/oder der Energiespeicher, können durch die Tragstruktur, und insbesondere dadurch, dass die Tragstruktur den geschlossenen Querschnitt aufweist, besonders gut geschützt werden und somit besonders sicher untergebracht werden. Dadurch kann eine Sicherheit des Nutzfahrzeugs besonders erhöht werden. Die Tragstruktur dient, insbesondere gleichzeitig, als Tragstruktur für den Aufbau des Nutzfahrzeugs oder Aufbauten des Nutzfahrzeugs. Insbesondere kann mittels des erfindungsgemäßen Fahrgestells ein vom Antriebskonzept des Nutzfahrzeugs, insbesondere weitestgehend, unabhängiges Fahrgestellkonzept beziehungsweise Chassis-Konzept für Nutzfahrzeuge geschaffen werden. Somit ist das Fahrgestell beispielsweise unabhängig von einer Art des Antriebsstrangs, beispielsweise dem verbrennungsmotorischen oder dem elektrischen Antriebsstrang. Dies bedeutet, dass das erfindungsgemäße Fahrgestell beispielsweise sowohl für den elektrischen Antriebsstrang als auch für den verbrennungsmotorischen Antriebsstrang verwendet werden kann. Somit kann das erfindungsgemäße Fahrgestell beispielsweise als Baukasten beziehungsweise als Baukastensystem für verschiedene Baureihen von Nutzfahrzeugen, beispielsweise mit unterschiedlicher Antriebsstrangart, verwendet werden. Dadurch können Herstellungskosten beziehungsweise Herstellungsaufwand des Nutzfahrzeugs besonders geringgehalten werden. Das erfindungsgemäße Fahrgestell erlaubt vielfältige Möglichkeiten, Komponenten des Nutzfahrzeugs wie den Antriebsstrang und/oder den Energiespeicher innerhalb der Tragstruktur, insbesondere in dem Aufnahmeraum, anzuordnen. Insbesondere kann mittels des erfindungsgemäßen Fahrgestells eine an den Flugzeugbau angelehnte Rumpfstruktur in Verbindung mit Einzelradaufhängung als Tragstruktur für Nutzfahrzeuge realisiert werden.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Dabei zeigen:
- 1 eine schematische Seitenansicht eines Nutzfahrzeugs, welches ein erfindungsgemäßes Fahrgestell aufweist; und
- 2 eine schematische Unteransicht eines Nutzfahrzeugs, welches ein erfindungsgemäßes Fahrgestell aufweist; und
- 3 eine schematische Teilschnittansicht eines Nutzfahrzeugs, welches ein erfindungsgemäßes Fahrgestell aufweist.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt in einer schematischen Seitenansicht ein Nutzfahrzeug 10, welches beispielsweise als Lastkraftwagen ausgebildet ist. 2 zeigt das Nutzfahrzeug 10 in einer schematischen Unteransicht. Somit ist das Nutzfahrzeug in 2 von unten gezeigt. 3 zeigt das Nutzfahrzeug 10 in einer schematischen Teilschnittansicht von vorne. Somit ist in 3 insbesondere eine geschnittene Vorderansicht gezeigt. Insbesondere handelt es sich bei der jeweiligen in 1 bis 3 gezeigten Ansicht um eine jeweilige Teilansicht des Nutzfahrzeugs 10.
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Das Nutzfahrzeug 10 weist ein Fahrgestell 12 auf. Das Fahrgestell 12 weist wenigstens eine Tragstruktur 14 auf, welche wenigstens einen Aufnahmeraum 16 zumindest teilweise, insbesondere vollständig, begrenzt. In anderen Worten ist der Aufnahmeraum 16 zumindest teilweise, insbesondere vollständig, von der Tragstruktur 14 abgedeckt beziehungsweise durch die Tragstruktur 14 gebildet.
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In dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Tragstruktur 14 wenigstens eine Anbindungsstelle 18 auf, über welche wenigstens ein Aufbau 20 des Nutzfahrzeugs 10 an der Tragstruktur 14, insbesondere an dem Fahrgestell 12, zu halten oder gehalten ist. Somit ist die Tragstruktur 14 beispielsweise als Tragstruktur für den Aufbau 20 ausgebildet.
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Das Fahrgestell 12 weist wenigstens eine, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an der Tragstruktur 14 angeordnete Befestigungseinrichtung 22, 24, 26, 28, 30, 32 auf, über welche wenigstens eine Einzelradaufhängung 34, 36, 38, 40, 42, 44 für ein, insbesondere jeweiliges, Fahrzeugrad 46, 48, 50, 52, 54, 56 des Nutzfahrzeugs 10, insbesondere zumindest mittelbar oder direkt, an der Tragstruktur 14, insbesondere an dem Fahrgestell 12, zu halten beziehungsweise gehalten ist. In dem Ausführungsbeispiel weist das Nutzfahrzeug 10 mehrere, insbesondere sechs, Fahrzeugräder 46, 48, 50, 52, 54, 56 und somit mehrere, insbesondere sechs, Einzelradaufhängungen 34, 36, 38, 40, 42, 44, auf. Somit weist die Tragstruktur 14 in dem Ausführungsbeispiel mehrere, insbesondere sechs, Befestigungseinrichtungen 22, 24, 26, 28, 30, 32 auf.
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Ein erstes der Fahrzeugräder 46 ist einer ersten der Einzelradaufhängungen 34 beziehungsweise einer ersten der Befestigungseinrichtungen 22 zugeordnet. Ein zweites der Fahrzeugräder 48 ist einer zweiten der Einzelradaufhängungen 36 beziehungsweise einer zweiten der Befestigungseinrichtungen 24 zugeordnet. Ein drittes der Fahrzeugräder 50 ist einer dritten der Einzelradaufhängungen 38 beziehungsweise einer dritten der Befestigungseinrichtungen 26 zugeordnet. Ein viertes der Fahrzeugräder 52 ist einer vierten der Einzelradaufhängungen 40 beziehungsweise einer vierten der Befestigungseinrichtungen 28 zugeordnet. Ein fünftes der Fahrzeugräder 54 ist einer fünften der Einzelradaufhängungen 42 beziehungsweise einer fünften der Befestigungseinrichtungen 30 zugeordnet. Das sechste der Fahrzeugräder 56 ist der sechsten der Einzelradaufhängungen 44 beziehungsweise der sechsten Befestigungseinrichtung 32 zugeordnet. Das jeweilige Fahrzeugrad 46, 48, 50, 52, 54, 56 ist über die jeweilige Einzelradaufhängung 34, 36, 38, 40, 42, 44, und insbesondere über die jeweilige Befestigungseinrichtung 22, 24, 26, 28, 30, 32, an der Tragstruktur 14 befestigt beziehungsweise befestigbar. Somit ist das jeweilige Fahrzeugrad 46, 48, 50, 52, 54, 56, welches insbesondere auch als Rad bezeichnet werden kann, mit der beziehungsweise durch die jeweilige Einzelradaufhängung 34, 36, 38, 40, 42, 44 an die insbesondere als Rumpf bezeichneten Tragstruktur 14 angebunden.
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Unter dem jeweiligen Fahrzeugrad 46, 48, 50, 52, 54, 56 kann insbesondere ein jeweiliges Bodenkontaktelement des Nutzfahrzeugs 10 verstanden werden. Das jeweilige Fahrzeugrad 46, 48, 50, 52, 54, 56 ist um eine jeweilige Raddrehachse, insbesondere relativ zu der Tragstruktur 14 und/oder relativ zu dem Aufbau 20, drehbar. Vorzugsweise ist das Fahrgestell 12 beziehungsweise die Tragstruktur 14, insbesondere das Nutzfahrzeug 10, über das jeweilige Fahrzeugrad 46, 48, 50, 52, 54, 56 auf einer Fahrbahn 58 abstützbar beziehungsweise abgestützt.
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In dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Fahrzeugräder 46, 48 an beziehungsweise auf einer Vorderachse des Nutzfahrzeugs 10 angeordnet und die Fahrzeugräder 50, 52, 54, 56 sind auf beziehungsweise an einer Hinterachse des Nutzfahrzeugs 10 angeordnet. In dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Fahrzeugräder 46, 50, 54 auf einer ersten Seite des Nutzfahrzeugs 10 angeordnet und die Fahrzeugräder 48, 52, 56 sind auf einer von der ersten Seite unterschiedlichen, insbesondere der ersten Seite gegenüberliegenden, zweiten Seite des Nutzfahrzeugs 10 angeordnet. Insbesondere sind die Seiten dabei in Fahrzeugquerrichtung 60 des Nutzfahrzeugs 10 gegenüberliegende Seiten. Somit ist das jeweilige Fahrzeugrad 46, 50, 54 beispielsweise als jeweiliges linkes Fahrzeugrad ausgebildet und das jeweilige Fahrzeugrad 48, 52, 56 ist als jeweiliges rechtes Fahrzeugrad des Nutzfahrzeugs 10 ausgebildet.
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Der Aufnahmeraum 16 ist zum Anordnen eines Antriebsstrangs und/oder eines Energiespeichers des Nutzfahrzeugs 10 oder dergleichen ausgebildet. Die Tragstruktur 14 weist zumindest überwiegend, insbesondere vollständig, einen geschlossenen Querschnitt 62 auf. Dadurch können Komponenten des Nutzfahrzeugs 10, wie beispielsweise der Antriebsstrang, der Energiespeicher oder dergleichen besonders vorteilhaft, insbesondere besonders sicher, in dem Nutzfahrzeug 10 untergebracht werden. Dadurch können die Komponenten besonders gut geschützt werden.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Tragstruktur 14 kastenförmig ausgebildet ist. Mit anderen Worten ist der geschlossene Querschnitt 62 beispielsweise als Rechteckquerschnitt beziehungsweise als Rechteckprofil ausgebildet. Dadurch kann die Tragstruktur 14 insbesondere als kastenförmiger Rumpf oder als Kastenstruktur bezeichnet werden. Durch die Kastenform können die Komponenten, insbesondere der Antriebsstrang und/oder der Energiespeicher, besonders gut beziehungsweise besonders sicher geschützt werden. Ferner kann das Fahrgestell 12, insbesondere die Tragstruktur 14, besonders aufwandsarm hergestellt werden. Insbesondere kann mit einer an den Flugzeugbau angelehnten Rumpfstruktur in Verbindung mit der jeweiligen Einzelradaufhängung 34, 36, 38, 40, 42, 44 eine kastenförmige Tragstruktur 14 für Nutzfahrzeuge 10 realisiert werden.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass der Aufnahmeraum 16, insbesondere zumindest bereichsweise oder vollständig, innerhalb des geschlossenen Querschnitts 62 angeordnet ist. In anderen Worten ist zumindest ein, insbesondere sich in Fahrzeuglängsrichtung 64 des Nutzfahrzeugs 10 erstreckender, Längenbereich beziehungsweise Teilbereich des Aufnahmeraums 16 in Umfangsrichtung der Tragstruktur 14 vollumfänglich, das heißt vollständig umlaufend, durch die Tragstruktur 14 begrenzt beziehungsweise von der Tragstruktur 14 umgeben. Dadurch können die Komponenten, insbesondere der Antriebsstrang und/oder der Energiespeicher, besonders gut geschützt werden. Insbesondere ist der Antriebsstrang und/oder der Energiespeicher innerhalb des geschlossenen Querschnitts 62 angeordnet.
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In weiterer Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Tragstruktur 14 wenigstens einen sich in Fahrzeuglängsrichtung 64 des Nutzfahrzeugs 10 erstreckenden, ersten Teil 66 und wenigstens einen in Fahrzeugquerrichtung 60 von dem ersten Teil 66 abstehenden, und insbesondere von dem ersten Teil 66 unterschiedlichen, zweiten Teil 68 aufweist. Durch die Teile 66, 68 kann die Tragstruktur 14 bedarfsgerecht an die in der Tragstruktur 14 aufgenommenen beziehungsweise aufzunehmenden Komponenten, insbesondere den Antriebsstrang und/oder den Energiespeicher, angepasst werden. Dadurch kann der Aufnahmeraum 16 beispielsweise besonders vergrößert werden beziehungsweise besonders groß gestaltet werden.
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Die Teile 66, 68 sind beispielsweise separat voneinander ausgebildet und miteinander verbunden oder die Teile 66, 68 sind zusammen einstückig ausgebildet. Beispielsweise überragt der zweite Teil 68 den ersten Teil 66 in Fahrzeugquerrichtung 60 beidenends. Dies bedeutet, dass der zweite Teil 68 in Fahrzeugquerrichtung 60 beidenends von dem ersten Teil 68 absteht.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass der Aufnahmeraum 16 zumindest teilweise, insbesondere vollständig, durch den ersten Teil 66 und/oder durch den zweiten Teil 68 begrenzt beziehungsweise gebildet ist. In anderen Worten erstreckt sich der Aufnahmeraum 16 innerhalb des ersten Teils 66 und/oder innerhalb des zweiten Teils 68. Somit ist der Energiespeicher und/oder der Antriebsstrang beispielsweise innerhalb des ersten Teils 66 und/oder innerhalb des zweiten Teils 68 angeordnet. Somit ist der zweite Teil 68, insbesondere bezogen auf den ersten Teil 66, beispielsweise eine, insbesondere zusätzliche, Struktur, insbesondere Kastenstruktur, zur Aufnahme von Aggregaten beziehungsweise Komponenten, beispielsweise den Antriebsstrang und/oder den Energiespeicher.
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Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass der erste Teil 66 den zweiten Teil 68 in Fahrzeuglängsrichtung 64 nach vorne und nach hinten hin überragt. Dies bedeutet, dass sich der zweite Teil 68 in Fahrzeuglängsrichtung 64 weiter nach vorne erstreckt und weiter nach hinten erstreckt als der erste Teil 66. Dadurch kann der Bauraum des Nutzfahrzeugs 10 beziehungsweise des Fahrgestells 12 besonders vorteilhaft gestaltet werden, insbesondere kann der Bauraum besonders vorteilhaft genutzt werden. Dadurch können die Komponenten wie der Antriebsstrang und/oder der Energiespeicher besonders vorteilhaft, insbesondere besonders platzsparend und/oder besonders sicher, angeordnet werden. In dem in 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der zweite Teil 68 zwischen der Vorderachse und der Hinterachse des Nutzfahrzeugs 10, insbesondere zwischen den Fahrzeugrädern 46, 48, 50, 52, angeordnet.
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Insbesondere dadurch, dass die Tragstruktur 14 die Teile 66, 68 aufweist, können die insbesondere als Fahrzeugkomponenten bezeichneten Komponenten innerhalb der Tragstruktur, insbesondere der Kastenstruktur, weitestgehend frei angeordnet werden.
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Somit können die Komponenten besonders flexibel angeordnet werden. Beispielsweise weist der Aufnahmeraum 16 wenigstens einen ersten Teilbereich 70 und wenigstens einen von dem ersten Teilbereich 70 unterschiedlichen, zweiten Teilbereich 72 auf. Beispielsweise ist der erste Teilbereich 70 zumindest teilweise, insbesondere vollständig, durch den ersten Teil 66 begrenzt. Beispielsweise ist der zweite Teilbereich 72 zumindest teilweise, insbesondere vollständig, durch den zweiten Teil 68 begrenzt. Somit ist der erste Teilbereich 70 beispielsweise bezogen auf die Teile 66, 68 ausschließlich innerhalb des ersten Teils 66 angeordnet und der zweite Teilbereich 72 ist beispielsweise bezogen auf die Teile 66, 68 ausschließlich innerhalb des zweiten Teils 68 angeordnet.
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Beispielsweise erstreckt sich die Tragstruktur 14, insbesondere der erste Teil 66, in Fahrzeuglängsrichtung 64 zumindest über eine überwiegende Länge des Nutzfahrzeugs 10, insbesondere über die vollständige Länge des Nutzfahrzeugs 10.
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Beispielsweise ist der insbesondere als Aufbaustruktur bezeichnete Aufbau 20 des Nutzfahrzeugs 10 kastenförmig ausgebildet. Dadurch kann, insbesondere zusätzliche, Stabilität ermöglicht werden. Dadurch kann die Stabilität des Nutzfahrzeugs 10 besonders erhöht werden. Dadurch kann beispielsweise eine Nutzlasterhöhung oder eine Gewichtseinsparung des Nutzfahrzeugs 10 ermöglicht werden.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Nutzfahrzeug
- 12
- Fahrgestell
- 14
- Tragstruktur
- 16
- Aufnahmeraum
- 18
- Anbindungsstelle
- 20
- Aufbau
- 22
- erste Befestigungseinrichtung
- 24
- zweite Befestigungseinrichtung
- 26
- dritte Befestigungseinrichtung
- 28
- vierte Befestigungseinrichtung
- 30
- fünfte Befestigungseinrichtung
- 32
- sechste Befestigungseinrichtung
- 34
- erste Einzelradaufhängung
- 36
- zweite Einzelradaufhängung
- 38
- dritte Einzelradaufhängung
- 40
- vierte Einzelradaufhängung
- 42
- fünfte Einzelradaufhängung
- 44
- sechste Einzelradaufhängung
- 46
- erstes Fahrzeugrad
- 48
- zweites Fahrzeugrad
- 50
- drittes Fahrzeugrad
- 52
- viertes Fahrzeugrad
- 54
- fünftes Fahrzeugrad
- 56
- sechstes Fahrzeugrad
- 58
- Fahrbahn
- 60
- Fahrzeugquerrichtung
- 62
- Querschnitt
- 64
- Fahrzeuglängsrichtung
- 66
- erster Teil
- 68
- zweiter Teil
- 70
- erster Teilbereich
- 72
- zweiter Teilbereich
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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