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DE102023108978A1 - Verpackung - Google Patents

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DE102023108978A1
DE102023108978A1 DE102023108978.1A DE102023108978A DE102023108978A1 DE 102023108978 A1 DE102023108978 A1 DE 102023108978A1 DE 102023108978 A DE102023108978 A DE 102023108978A DE 102023108978 A1 DE102023108978 A1 DE 102023108978A1
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DE
Germany
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side wall
tabs
packaging according
packaging
hooking
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102023108978.1A
Other languages
English (en)
Inventor
Geert Verlinden
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Van Genechten Packaging NV
Original Assignee
Van Genechten Packaging NV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Van Genechten Packaging NV filed Critical Van Genechten Packaging NV
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Publication of DE102023108978A1 publication Critical patent/DE102023108978A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D50/00Closures with means for discouraging unauthorised opening or removal thereof, with or without indicating means, e.g. child-proof closures
    • B65D50/02Closures with means for discouraging unauthorised opening or removal thereof, with or without indicating means, e.g. child-proof closures openable or removable by the combination of plural actions
    • B65D50/04Closures with means for discouraging unauthorised opening or removal thereof, with or without indicating means, e.g. child-proof closures openable or removable by the combination of plural actions requiring the combination of simultaneous actions, e.g. depressing and turning, lifting and turning, maintaining a part and turning another one
    • B65D50/045Closures with means for discouraging unauthorised opening or removal thereof, with or without indicating means, e.g. child-proof closures openable or removable by the combination of plural actions requiring the combination of simultaneous actions, e.g. depressing and turning, lifting and turning, maintaining a part and turning another one where one action elastically deforms or deflects at least part of the closure, the container or an intermediate element, e.g. a ring
    • B65D50/046Closures with means for discouraging unauthorised opening or removal thereof, with or without indicating means, e.g. child-proof closures openable or removable by the combination of plural actions requiring the combination of simultaneous actions, e.g. depressing and turning, lifting and turning, maintaining a part and turning another one where one action elastically deforms or deflects at least part of the closure, the container or an intermediate element, e.g. a ring and such deformation causes the disengagement of locking means, e.g. the release of a pawl-like element from a tooth or abutment, to allow removal of the closure by simultaneous rotation

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Abstract

Verpackung (1) aus Karton mit einem Boden (3), einem Deckel (4) und einer umlaufenden Seitenwand (2), wobei die Seitenwand in Höhenrichtung geteilt ausgebildet ist und eine untere Seitenwand (21) des Unterteils (31) und eine obere Seitenwand (22) des Oberteils (32) bildet.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung aus Karton mit einem Boden, einem Deckel und einer umlaufenden Seitenwand.
  • Es sind viele verschiedene Verpackungen des genannten Typs mit unterschiedlichen Querschnitten bekannt, die jedoch alle den Nachteil aufweisen, keinen Schutz gegen eine unbefugte Öffnung durch Kinder aufzuweisen.
  • Gerade wenn für Kinder schädliche Waren, wie beispielsweise Waschmittel verpackt werden, ist dies eine große Gefahr. In der Vergangenheit wurden für derartige Waren Kunststoffverpackungen eingesetzt, die ein unbefugtes Öffnen verhindern konnten.
  • Zudem sollen derartige Verpackungen wiederverschließbar sein und nach dem Wiederverschluss dieselben Eigenschaften hinsichtlich unbefugter Öffenbarkeit gewährleisten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verpackung aus Papier vorzuschlagen, welche die vorgenannten Eigenschaften erfüllt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Seitenwand in Höhenrichtung geteilt ausgebildet ist und eine untere Seitenwand des Unterteils und eine obere Seitenwand des Oberteils bildet.
  • Durch den zweiteiligen Aufbau wird die Grundvoraussetzung geschaffen um nicht unbefugt öffenbar und zudem wiederverschließbar zu sein.
  • Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Oberteil über das Unterteil gestülpt ist.
  • Hierdurch wird die Verpackung sehr stabil und widerstandsfähig.
  • Äußerst vorteilhaft ist es erfindungsgemäß auch, wenn am vom Boden abgewandten Ende des Unterteils Verhakungsmittel vorgesehen sind.
  • Ebenfalls äußerst vorteilhaft ist es erfindungsgemäß, wenn am vom Deckel abgewandten Ende des Oberteils Verhakungsmittel vorgesehen sind.
  • Die Verhakungsmittel können jeweils alleine oder bevorzugt im Zusammenwirken Unterteil und Oberteil miteinander verbinden und sichern.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn in der Seitenwand des Unterteils eine Entnahmeöffnung vorgesehen ist.
  • Durch diese Entnahmeöffnung kann das Füllgut entnommen werden. Die Entnahmeöffnung ist erst nach dem Entriegeln der Verhakungsmittel zugänglich.
  • Weiterhin hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn in der Seitenwand des Oberteils Öffnungen zur Betätigung der Verhakungsmittel vorgesehen sind.
  • Durch diese Öffnungen hindurch ist es möglich die Verhakungsmittel zu entriegeln und die Verpackung zu öffnen. Idealerweise sind zwei Verhakungsmittel vorgesehen, die gleichzeitig entriegelt werden müssen. Es ist aber auch denkbar, daß nur ein Verhakungsmittel oder auch mehr Verhakungsmittel vorgesehen sind. Auch eine sequentielle Entriegelung ist denkbar.
  • Erfindungsgemäß hat es sich auch als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn die Seitenwand am unteren, dem Boden zugewandten Ende eine Verbindungslasche aufweist, die mit dem Boden verbunden ist und/oder wenn die Seitenwand am oberen, dem Deckel zugewandten Ende eine Verbindungslasche aufweist, die mit dem Deckel verbunden ist.
  • Mit dieser Verbindungslasche wird der Boden und/oder Deckel verklebt. Es ist aber auch denkbar, daß der Boden und/oder Deckel eingebördelt ist, die Seitenwand umfasst oder anderweitig mit der Seitenwand verbunden ist.
  • Gemäß einer Fortbildung der Erfindung ist es sehr vorteilhaft, wenn die an der unteren Seitenwand vorgesehenen Verhakungsmittel als Laschen ausgebildet sind.
  • Laschen können sich sehr gut verhaken.
  • Sehr vorteilhaft ist es ebenso, wenn an der vom Boden wegweisenden Kante der unteren Seitenwand zusätzliche Verhakungslaschen und/oder Verstärkungslaschen angeordnet sind.
  • Durch die zusätzlichen Verhakungslaschen und/oder die Verstärkungslaschen lässt sich eine weitere Absicherung der Verpackung sicherstellen.
  • Äußerst vorteilhaft ist es auch, wenn die Laschen und/oder die zusätzlichen Verhakungslaschen und/oder die Verstärkungslaschen der unteren Seitenwand nach außen auf die Seitenwand gefaltet sind und dort wenigstens partiell mit der Seitenwand verklebt sein können.
  • Damit werden die Laschen, die zusätzlichen Verhakungslaschen und auch die Verstärkungslaschen in Position gebracht und gehalten.
  • Gemäß einer weitere Fortbildung der Erfindung ist es auch sehr vorteilhaft, wenn die an der oberen Seitenwand vorgesehenen Verhakungsmittel als Laschen ausgebildet sind.
  • Laschen können sich sehr gut verhaken.
  • Sehr vorteilhaft ist es erfindungsgemäß auch, wenn an der vom Deckel wegweisenden Kante der oberen Seitenwand zusätzliche Verhakungslaschen und/oder Verstärkungslaschen angelenkt sind.
  • Durch die zusätzlichen Verhakungslaschen und/oder die Verstärkungslaschen lässt sich eine weitere Absicherung der Verpackung sicherstellen.
  • Ebenfalls sehr vorteilhaft ist es erfindungsgemäß, wenn die Laschen und/oder die zusätzlichen Verhakungslaschen und/oder die Verstärkungslaschen der Seitenwand nach innen auf die Seitenwand gefaltet sind und dort wenigstens partiell mit der Seitenwand verklebt sein können.
  • Damit werden die Laschen, die zusätzlichen Verhakungslaschen und auch die Verstärkungslaschen in Position gebracht und gehalten.
  • Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist auch darin zu sehen, wenn die Verhakungsmittel seitlich der Entnahmeöffnung angeordnet sind.
  • Durch diese Positionierung wird vermieden, daß die Verhakungsmittel sich einerseits ungewollt in der Entnahmeöffnung verhaken und andererseits die Entnahmeöffnung verdecken.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist es auch sehr vorteilhaft, wenn ein Originalitätsverschluß vorgesehen ist.
  • Durch einen Originalitätsverschluß wird ein erstes Öffnen der Verpackung angezeigt. Dieser Originalitätsverschluß kann integraler Bestandteil der Verpackung sein. Es ist aber auch denkbar, daß ein Etikett vorgesehen ist.
  • Dabei hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn der Originalitätsverschluß durch eine Schwächungslinie definiert ist.
  • Damit wird eine kontrollierte Öffnung ermöglicht.
  • Ebenfalls sehr vorteilhaft ist es dabei, wenn ein Teil einer Kartonlage der Seitenwand entfernbar ausgebildet ist.
  • Hier kann beispielsweise ein Materialteil für aus der oberen Seitenwand herausgetrennt werden und so die Öffnungen zur Betätigung der Verhakungsmittel geschaffen werden.
  • Gemäß einer Fortbildung der Erfindung hat es sich auch als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn beim Entriegeln der Verhakungsmittel Unterteil und Oberteil gegeneinander nach außen bewegt werden können.
  • Durch das Auseinanderziehen wird die Entnahmeöffnung frei gelegt. Das Füllgut kann entnommen werden.
  • Äußerst vorteilhaft ist es auch, wenn die zusätzlichen Verhakungslaschen beim Auseinanderziehen von Unterteil und Oberteil eine Auszugsbegrenzung bilden.
  • Damit wird verhindert, daß die beiden Teile zu weit auseinander gezogen werden können und dadurch die Verpackung auseinander fällt.
  • Weiterhin hat es sich als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn eine Verdrehsicherung zwischen Unterteil und Oberteil vorgesehen ist.
  • Damit wird eine feste radiale Position zwischen Unterteil und Oberteil gewährleistet.
  • Sehr vorteilhaft ist es erfindungsgemäß auch, wenn ein Faltschachtelzuschnitt zur Bildung einer vorstehenden Verpackung vorgesehen ist.
  • Damit kann die Verpackung auf einfache Art und Weise hergestellt werden.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles veranschaulicht.
  • Dabei zeigen:
    • 1 die Kartonzuschnitte für Unterteil, Oberteil, Boden und Deckel,
    • 2 die aufgerichtete und verschlossene Verpackung als Schaubild,
    • 3 die aufgerichtete und geöffnete Verpackung als Schaubild, und
    • 4 einen Schnitt durch die Verpackung.
  • Mit 1 ist in 1 ein Zuschnitt für eine Verpackung mit einer umlaufenden Seitenwand 2, einem Boden 3 und einem Deckel 4 bezeichnet.
  • Boden 3 und Deckel 4 sind in die durch die Seitenwand 2 gebildete Hülse in diesem Ausführungsbeispiel eingebördelt und sind selbst als Bodenscheibe bzw. Deckelscheibe ausgebildet. Der Mantel 2 ist daher mit seiner Verbindungslasche 35 auf den Boden 3 bzw. den Deckel 4 gebördelt und mit diesen verklebt. Denkbar ist es auch, daß Boden 3 und/oder Deckel 4 den Mantel umfassen oder in diesen eingesetzt sind. Neben der Bördelung ist es denkbar, daß Boden 3 und/oder Deckel 4 eingeklebt, gesiegelt oder anderweitig befestigt sind.
  • Die Hülse kann dabei zylindrisch ausgeführt sein. Aber auch ovale oder mehreckige Querschnitte sind denkbar.
  • Die Seitenwand 2 ist in Höhenrichtung unterteilt ausgebildet, wobei eine untere Seitenwand 21 des Unterteils 31 und eine obere Seitenwand 22 des Oberteils 32 gebildet ist.
  • Im aufgerichteten Zustand der Faltschachtel ist in diesem Ausführungsbeispiel das Oberteil 32 über das Unterteil 31 gestülpt. Das heisst aber auch, daß der Durchmesser des Oberteils 32 geringfügig größer ist wie der Durchmesser des Unterteils 31.
  • Am vom Boden 3 abgewandten Ende des Unterteils 32 sind Verhakungsmittel 23 vorgesehen. Diese sind hier in Verriegelungslaschen 25 und zusätzliche Verhakungslaschen 26 aufgeteilt. Die Verriegelungslaschen 25 sind dabei gegenüber den zusätzlichen Verhakungslaschen 26 vorspringend ausgebildet.
  • Die Verhakungsmittel 23 sind nach aussen umgefaltet und auf die Außenseite der unteren Seitenwand 21 gelegt. Dort können diese partiell angeklebt sein um ihre Position und Faltung zu sichern.
  • Entsprechend sind die Verhakungsmittel 24 der oberen Seitenwand 22 am vom Deckel 4 wegweisenden unteren Ende der oberen Seitenwand 22 korrespondieren zu den Verhakungsmitteln 23 angeordnet.
  • Die Verhakungsmittel 24 sind dabei nach innen auf die Innenseite der oberen Seitenwand 22 umgefaltet und können dort partiell angeklebt sein.
  • Wiederum sind die Verhakungsmittel 24 in Verriegelungslaschen 27 und zusätzliche Verhakungslaschen 28 aufgeteilt. Die Verriegelungslaschen 27 sind dabei gegenüber den zusätzlichen Verhakungslaschen 28 vorspringend ausgebildet.
  • In der unteren Seitenwand 21 ist eine Entnahmeöffnung 33 vorgesehen. Die Entnahmeöffnung 33 ist dabei seitlich so ausgerichtet, daß jeweils links und rechts davon ein Verhakungsmittel 23 angeordnet ist.
  • In der oberen Seitenwand 22 sind korrespondierend zu den Verhakungsmittels 24 Öffnungen 34 vorgesehen, durch die hindurch die Verhakungsmittel 23, genauer die Verriegelungslaschen 27 entriegelt werden können.
  • Durch das Entriegeln der Verriegelungslaschen 27, die sich an den Verriegelungslaschen 25 abstützen kann Unterteil 31 und Oberteil 32 längs auseinander gezogen werden, bis das Oberteil 32 die Entnahmeöffnung 33 frei gibt.
  • Um ein zu weites Auseinanderziehen von Unterteil 31 und Oberteil 32 zu verhindern greifen die zusätzlichen Verhakungslaschen 26 und 28 ineinander und stoppen den Ausziehvorgang an der vorgesehenen Stelle.
  • Nach der Entnahme der gewünschten Menge Füllgutes wird Unterteil 31 und Oberteil 32 einfach wieder zusammen geschoben bis die Verriegelungslaschen 25 und 27 wieder hintereinander greifen.
  • Zum Öffnen der Verpackung müssen somit drei Sachen gleichzeitig gemacht werden. Zunächst müssen gleichzeitig zwei Verriegelungslaschen 25 und 27 entriegelt werden und zugleich Unterteil 31 und Oberteil 32 auseinander gezogen werden.
  • Dies ist insbesondere für Kleinkinder nicht darstellbar, so daß eine hinreichende Kindersicherung gewährleistet ist.
  • Gerade bei kreisförmigen Querschnitten der Verpackung ist es wichtig, daß Unterteil 31 und Oberteil 32 nicht gegeneinander verdreht werden um eine einwandfreie Funktion des Verriegelungsmechanismusses zu gewährleisten. Hierzu kann eine Verdrehsicherung vorgesehen sein.
  • Zusätzlich ist es denkbar, daß ein Originalitätsverschluß vorgesehen ist. Dieser kann beispielsweise durch ein aufgeklebtes Etikett gebildet werden, das beim ersten Öffnen entlang einer Schwächungslinie aufgetrennt werden muss. Auch denkbar ist es, daß zum Bilden der Öffnungen 34 oder zum Bilden der Entnahmeöffnung 33 ein Materialstück herausgetrennt werden muss.
  • Die Verpackung ist aus Primärfaserkarton, Recyclingkarton, aber auch Wellpappe oder dergleichen herstellbar.
  • Eine Beschichtung, Imprägnierung oder Bedruckung ist denkbar um die gewünschten Eigenschaften hinsichtlich Feuchtigkeits- oder Fettunempfindlichkeit sicherzustellen. Auch eine Sauerstoffbarriere oder dergleichen kann so gebildet werden.
  • Insbesondere auf der Außenseite kann eine Bedruckung mit Informationen oder eine gestalterische Aufmachung vorgesehen sein.
  • Die Einzelteilbeschreibung bezieht sich sowohl auf den Verpackungszuschnitt als auch die daraus gebildete Verpackung.

Claims (21)

  1. Verpackung (1) aus Karton mit einem Boden (3), einem Deckel (4) und einer umlaufenden Seitenwand (2), dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand in Höhenrichtung geteilt ausgebildet ist und eine untere Seitenwand (21) des Unterteils (31) und eine obere Seitenwand (22) des Oberteils (32) bildet.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (32) über das Unterteil (31) gestülpt ist.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am vom Boden (3) abgewandten Ende des Unterteils (31) Verhakungsmittel (23) vorgesehen sind.
  4. Verpackung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß am vom Deckel (4) abgewandten Ende des Oberteils (32) Verhakungsmittel (24) vorgesehen sind.
  5. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Seitenwand (21) des Unterteils (31) eine Entnahmeöffnung (33) vorgesehen ist.
  6. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Seitenwand (22) des Oberteils (32) Öffnungen (34) zur Betätigung der Verhakungsmittel (24) vorgesehen sind.
  7. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand (21) am unteren, dem Boden (3) zugewandten Ende eine Verbindungslasche (35) aufweist, die mit dem Boden (3) verbunden ist und/oder daß die Seitenwand am oberen, dem Deckel zugewandten Ende eine Verbindungslasche aufweist, die mit dem Deckel verbunden ist.
  8. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an der unteren Seitenwand (21) vorgesehenen Verhakungsmittel (23) als Laschen (25) ausgebildet sind.
  9. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der vom Boden (3) wegweisenden Kante der unteren Seitenwand (21) zusätzliche Verhakungslaschen (26) und/oder Verstärkungslaschen angeordnet sind.
  10. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (25) und/oder die zusätzlichen Verhakungslaschen (26) und/oder die Verstärkungslaschen der unteren Seitenwand (21) nach außen auf die Seitenwand gefaltet sind und dort wenigstens partiell mit der Seitenwand verklebt sein können.
  11. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an der oberen Seitenwand (22) vorgesehenen Verhakungsmittel (24) als Laschen (27) ausgebildet sind.
  12. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der vom Deckel (4) wegweisenden Kante der oberen Seitenwand (22) zusätzliche Verhakungslaschen (28) und/oder Verstärkungslaschen angelenkt sind.
  13. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (27) und/oder die zusätzlichen Verhakungslaschen (28) und/oder die Verstärkungslaschen der Seitenwand (22) nach innen auf die Seitenwand gefaltet sind und dort wenigstens partiell mit der Seitenwand (22) verklebt sein können.
  14. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verhakungsmittel (23, 24) seitlich der Entnahmeöffnung (33) angeordnet sind.
  15. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Originalitätsverschluß vorgesehen ist.
  16. Verpackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Originalitätsverschluß durch eine Schwächungslinie definiert ist.
  17. Verpackung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil einer Kartonlage der Seitenwand (22) entfernbar ausgebildet ist.
  18. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Entriegeln der Verhakungsmittel (23, 24) Unterteil (31) und Oberteil (32) gegeneinander nach außen bewegt werden können.
  19. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Verhakungslaschen (26, 28) beim Auseinanderziehen von Unterteil (31) und Oberteil (32) eine Auszugsbegrenzung bilden.
  20. Verpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verdrehsicherung zwischen Unterteil (31) und Oberteil (32) vorgesehen ist.
  21. Faltschachtelzuschnitt zur Bildung einer Verpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche.
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