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DE102023106198A1 - Gepäckstück - Google Patents

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DE102023106198A1
DE102023106198A1 DE102023106198.4A DE102023106198A DE102023106198A1 DE 102023106198 A1 DE102023106198 A1 DE 102023106198A1 DE 102023106198 A DE102023106198 A DE 102023106198A DE 102023106198 A1 DE102023106198 A1 DE 102023106198A1
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luggage
mat
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
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    • A45F2004/026Sacks or packs convertible into other articles or into objects for other use into seats or sitting cushions

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  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gepäckstück, insbesondere Koffer, zur Aufbewahrung von Gepäck. Das Gepäckstück zeichnet sich dadurch aus, dass diesem eine in oder an dem Gepäckstück verstaubare Liegematte zugeordnet ist, und dass die Liegematte an oder in einem Abteil des Gepäckstücks befestigbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gepäckstück, insbesondere einen Koffer, zur Aufbewahrung von Gepäck.
  • Für Reisende ergibt sich häufig die Situation, dass diese an zum Beispiel Flughäfen längere Aufenthalte haben, die ohne weiteres mehrere Stunden betragen und sich bei ungeplanten Verspätungen oder Flugausfällen zudem verlängern. Dadurch ergeben sich Strapazen für die Reisenden, die an den Flughäfen jedoch nur selten die gewünschte Entspannung finden. Ein Grund hierfür besteht in an Flughäfen zumeist vorhandenen Möbeln, wie Sitzgelegenheiten, die sich nur bedingt zum Ausruhen eignen. Neben zu wenigen Sitzgelegenheiten fehlen Liegemöbel zudem zumeist vollständig oder sind so selten vorgesehen, dass diese in der Regel besetzt sind und nicht für alle Reisende ausreichen.
  • Neben zu wenigen Sitzgelegenheiten und Liegemöbeln besteht für Reisende zudem eine Herausforderung darin auf ihr Gepäck aufzupassen, insbesondere wenn der oder die Reisende die Ruhe findet und Wartezeit mit einem Schlaf überbrücken möchte.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht somit darin den Aufenthalt während Reisen, beispielsweise an Flughäfen, angenehmer und sicherer zu gestalten.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den nachgeordneten Ansprüchen angegeben.
    Das Gepäckstück, insbesondere der Koffer, zur Aufbewahrung von Gepäck aufweisend wenigstens zwei voneinander getrennte Abteile, zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch aus, dass diesem eine in oder an dem Gepäckstück verstaubare Liegematte zugeordnet ist und dass die Liegematte an oder in einem Abteil des Gepäckstücks befestigbar ist.
  • Die Liegematte führt der oder die Ruhe suchende Reisende damit immer mit sich und ist nicht an örtliche Möbel oder Gegebenheiten gebunden. Es wird nur eine ausreichend bemessene Bodenfläche in beispielsweise einem Terminal eines Flughafens benötigt, um das Gepäckstück abstellen und die Liegematte ausbreiten zu können. Indem die Liegematte an dem Gepäckstück befestigt ist, ist dieses zudem gegen einfachen Diebstahl gesichert. Das Gepäck verbleibt dabei in dem anderen, mit eigenem Deckel verschlossenen, Abteil.
  • Damit die Liegematte vor Verschmutzung geschützt ist, ist nach einer Weiterbildung vorgesehen, dass das Gepäckstück wenigstens zwei voneinander getrennte Abteile, wobei einem der Abteile die in dem Abteil verstaubare Liegematte zugeordnet ist und dass das Abteil, dem die Liegematte zugeordnet ist, einen getrennt von dem wenigstens einen weiteren Abteil zu öffnenden Zugang aufweist. Die getrennten Zugänge der Abteile stellen dabei sicher, dass Kleidung oder andere Gepäckstücke, die in dem Abteil ohne Liegematte verstaut sind, auch während einer Ruhephase auf der Liege vor Verschmutzung geschützt sind.
  • Nach einer Weiterbildung ist der Zugang durch einen Deckel des Abteils gebildet und die Liegematte von dem Deckel lösbar. Das Abteil für die Liegematte kann somit bei Bedarf ebenso wie das weitere Abteil für Kleidung und anderes Gepäck genutzt werden. Auch ermöglicht eine lösbare Befestigung der Liegematte, dass diese gereinigt oder bei Beschädigung ausgetauscht werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung ist die lösbare Befestigung der Liegematte dadurch erreicht, dass die Liegematte mittels Klettverbindung, Druckknöpfen und/oder einem Reisverschluss an dem Deckel gehalten ist. Die vorgenannten Verbindungsmittel können dabei ohne weiteres auch miteinander oder weiteren hier nicht aufgeführten Verbindungsmitteln kombiniert werden. Auch können weitere Verbindungsmittel alternativ zu den Aufgeführten eingesetzt werden, um die Liegematte an dem Gepäckstück bzw. dem Deckel des Gepäckstückes zu befestigen.
  • Damit die Liegematte einen möglichst hohen Komfort für eine darauf liegende Person bei gleichzeitig geringem Gewicht und kleinem Packmaß aufweist, ist weiter vorgesehen, dass diese eine Liegefläche aufweist, die aus geschäumtem Material gebildet ist.
  • Nach einer nächsten Weiterbildung ist die Liegematte zusammenlegbar, insbesondere faltbar oder zusammenfaltbar, wodurch diese immer wieder auf gleiche Weise in dem Abteil des Gepäckstücks verstaut werden kann. Auf gleiche Weise verstauen bedingt in diesem Sinne ein gleichbleibendes Packmaß. Hierzu sind in weiterer Ausgestaltung der Liegematte zwischen Liegenabschnitten, insbesondere gleich großen Liegenabschnitten, Knickfalze in dem Material ausgebildet.
  • Die Liegenabschnitte sind dabei vorteilhafterweise so bemessen, dass diese an Abmessungen eines die Liegematte aufweisenden Gepäckstücks, insbesondere Koffers, angepasst sind. Insbesondere weisen die Liegenabschnitte Abmessungen auf, die dem des Deckels des Abteils mit der Liegematte entsprechen, insbesondere sind Abmessungen um einen Randbereich des Deckels geringer. Dieser Randbereich kann gegebenenfalls technisch bedingt sein.
  • Anstelle von faltbaren Liegenabschnitten oder in Kombination mit faltbaren Liegenabschnitten können einzelne Liegenabschnitte auch mittels Rastnasen und Rastausnehmungen ineinander einhakbar sein. Mit solchen über Rastnasen und Rastausnehmungen ineinandergreifenden Liegenabschnitte kann die Liegematte auf einfache Weise auf einer Fläche ausgebreitet werden, die breiter ist als die längere Längsseite des Gepäckstücks, insbesondere des Koffers, bzw. dessen dem jeweiligen Abteil mit der Liegematte zugeordneten Deckel. Zum Verstauen werden diese Liegenabschnitte dann einfach aufeinandergelegt bzw. in dem Abteil gestapelt. Somit kann die Liegematte auch in kleineren Gepäckstücken, insbesondere auch Handgepäck, verstaut sein.
  • Bevorzugt wird die Liegefläche um wenigstens 10%, insbesondere wenigstens 20%, insbesondere wenigstens 30%, verbreitert, wobei die verbreiternden Liegenabschnitte eine Länge gleich der Breite der ausklappbaren Liegenabschnitte aufweisen. Die Breite der Liegenabschnitte bezeichnet gemäß einer bevorzugten Ausführung dabei die Langseite dieser die gleich der Länge, das heißt der Langseite der verbreiternden Liegenabschnitt ist. Insbesondere die begrenzten Abmessungen von Handgepäck können so ausgeglichen und auf eine für eine Person zu Liegen angenehme Breite erweitert werden.
  • Alternativ können Knickfalze auch in zwei Richtungen angeordnet sein, insbesondere rechtwinklig zueinander ausgerichtet sein. Die Breite der Liegematte ließe sich so ebenso wie die Länge auf einfache Weise erweitern, insbesondere vervielfältigen, zumindest aber verdoppeln. Um die Liegematte einfacher Falten zu können, können zumindest in Orientierung einer Richtung der Knickfalze diese mit Schlitzen in der Liegematte kombiniert werden.
  • Anstelle einer an dem Deckel oder Zugang des Abteils befestigten Liegematte, kann gemäß einer weiteren Ausgestaltung auch vorgesehen sein, dass die Liegematte lösbar an einem dem Abteil zugeordneten Auszug befestigt ist. Die an einem Auszug gehalterte Liegematte kann einerseits bequem aus dem Abteil herausgezogen werden und erfordert andererseits keinen Zugang oder Deckel, der vollflächig an die Abmessungen der einzelnen Liegenabschnitte angepasst ist. Mit Vorteil kann der Zugang für eine auf einem Auszug gehaltere Liegematte wesentlich geringer sein.
  • Alternativ zu einer zu faltenden Liegematte kann diese auch aufgerollt in dem Abteil verstaubar sein. Um diese zu benutzen ist die Liegematte dann insbesondere durch den Zugang hindurch herausziehbar. Diese aufrollbare Liegematte kann weiter mit einer automatischen Aufrollfunktion kombiniert sein, um deren Handhabung zu erleichtern. Eine solche aufrollbare Liegematte kann entweder in dem Abteil oder auch an dem Deckel befestigt sein, wobei der Zugang in erster Ausführung bevorzugt durch einen Schlitz, insbesondere ein mit einem Reißverschluss zu verschließender Schlitz sein kann.
  • Die Befestigung der Liegematte an dem Deckel erfolgt gemäß einer bevorzugten Ausführung, indem die Liegematte und der Deckel entlang eines Verbindungsstreifens quer zu einer Längserstreckung der ausgebreiteten Liegematte miteinander verbunden sind. Die Liegematte kann dann auf einfache Weise ziehharmonikaartig ausgebreitet werden. Der Verbindungsstreifen ist dann vorteilhafterweise parallel zu einer Drehachse zwischen dem Deckel und dem restlichen Gepäckstück angeordnet ist.
  • Wenn der Verbindungsstreifen an einem von der Drehachse abgewandten Rand des Deckels angeordnet ist, kann ein durch den Verbindungsstreifen von der restlichen Liegematte abgetrennter kleinerer Teil der Liegematte ein Kopfauflageteil formen, insbesondere ein erhöhtes Kopfauflageteil formen, insbesondere eine Nackenrolle ausbilden. Hierzu kann der Kopfauflageteil beispielsweise eingerollt werden
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, dass die Liegematte wenigstens einen Liegenabschnitt aufweist, der radial zu einer Drehachse zwischen dem Deckel und dem restlichen Gepäckstück an einem Rand des Deckels zu diesem faltbar angeordnet. Die Liegematte kann so neben dem Gepäckstück oder Koffer ausgebreitet werden, wobei ein Umfallen oder Umstoßen des Gepäckstücks oder Koffers nicht dazu führt, dass dieses auf die auf der Liegematte aufliegende Person fällt.
  • In weiterer Ausgestaltung ist dann ein Liegenabschnitt möglichst großflächig mit dem Deckel verbunden, insbesondere vollflächig mit dem Deckel verbunden. An den mit dem Deckel verbundenen Liegenabschnitt schließt sich dann der radial zu einer Drehachse zwischen dem Deckel und dem restlichen Gepäckstück an einem Rand des Deckels zu diesem faltbar angeordnete Liegenabschnitt an, der wiederum mit den restlichen Liegenabschnitten verbunden ist, insbesondere ziehharmonikaartig verbunden ist.
  • Alternativ kann der Liegenabschnitt, der radial zu einer Drehachse zwischen dem Deckel und dem restlichen Gepäckstück an einem Rand des Deckels zu diesem faltbar angeordnet ist, auch mittels Bändern an dem Deckel befestigt sein. Die wenigstens zwei Bänder bilden dann an dem Deckel befestigte Verbindungsstreifen, wobei ein Zusammenfalten unter Berücksichtigung einer nicht zu verschmutzenden Liegeseite der Liegematte vereinfacht ist.
  • Gemäß einer anderen Ausführung können außenseitig an dem Gepäckstück Befestigungsmittel für die Liegematte ausgebildet sein. Derartige Befestigungsmittel ermöglichen, dass die Liegematte nicht nur in dem Gepäckstück bzw. in einem Abteil dieses mitgeführt werden kann, sondern auch außenseitig an dem Gepäckstück. Das Gepäckstück kann dann in weiterer Ausgestaltung im Gegensatz zu den anderen Ausführungen auch nur ein einziges Abteil aufweisen, in dem die Liegematte bei Bedarf verstaut wird. Damit sich eine gefaltete Liegematte nicht von selbst auffaltet, sind weiterhin Verschlussmittel vorgesehen, welche die einzelnen Liegenabschnitte zusammenhalten. Befestigungsmittel und Verschlussmittel können in weiterer Ausgestaltung Klettverbinder, Druckknöpfe oder Reisverschlüsse sein, die entsprechend an dem Deckel und der Liegematte bzw. zwischen einzelnen Liegenabschnitten der Liegematte vorzusehen sind.
  • Weiter kann zwischen den Abteilen wenigstens eine Trennwand des Gepäckstücks angeordnet sein, an oder in der ein ausziehbares Griffteil, insbesondere ein sogenannter Trolligriff, gehaltert sein kann. Dieser ist dann auf bekannte Weise mit an dem Gepäckstück vorzusehenden Rollen zu kombinieren.
  • Nach einer anderen Weiterbildung kann die Liegematte bedruckt sein, um ein ansprechendes Aussehen zu erzielen. Dies kann auf über einen an der Liegematte anzubringenden Bezug erfolgen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, aus dem sich weitere erfindungswesentliche Merkmale ergeben können, ist in der Zeichnung dargestellt. Gleiche Teile sind dabei in allen Figuren der Zeichnung mit gleichen Bezugszeichen versehen. Es zeigen:
    • 1: eine erste perspektivische Darstellung einer ersten Ausführung des erfindungsgemäßen Gepäckstücks;
    • 2: eine zweite perspektivische Darstellung der Ausführung des erfindungsgemäßen Gepäckstücks gemäß 1;
    • 3: eine dritte perspektivische Darstellung der Ausführung des erfindungsgemäßen Gepäckstücks gemäß 1 und 2;
    • 4: eine perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführung eines erfindungsgemäßen Gepäckstücks;
    • 5: eine erste perspektivische Darstellung einer dritten Ausführung eines erfindungsgemäßen Gepäckstücks;
    • 6: eine zweite perspektivische Darstellung der dritten Ausführung des erfindungsgemäßen Gepäckstücks;
    • 7: eine perspektivische Darstellung einer vierten Ausführung eines erfindungsgemäßen Gepäckstücks; und
    • 8: eine perspektivische Darstellung einer fünften Ausführung eines erfindungsgemäßen Gepäckstücks; und
    • 9: eine perspektivische Darstellung einer sechsten Ausführung eines erfindungsgemäßen Gepäckstücks.
  • In 1 ist ein Gepäckstück mit zwei Abteilen 1a, 1b dargestellt, denen jeweils ein Deckel 2a, 2b an einander gegenüberliegenden Seitenflächen des Gepäckstücks zugeordnet ist und die mit den Deckeln 2a, 2b getrennt voneinander geöffnet werden können. Zwischen den Abteilen 1a, 1b ist eine durchgehende Trennwand 3 angeordnet, an der ein ausziehbares Griffteil 4 gehaltert ist, dem an einer zu dem Griffteil 4 gegenüberliegenden Seite des Gepäckstücks Rollen 5 zugeordnet sind. Griffteil 4 und Rollen 5 des Gepäckstücks sind dabei jeweils an Kurzseiten des Gepäckstücks zwischen den Deckeln 2a, 2b angeordnet. Einer Längsseite des Gepäckstücks ist weiterhin ein Tragegriff 6 zugeordnet.
  • Während das größere Abteil 1a zur Aufbewahrung von Gepäck vorgesehen ist und dessen Deckel 2a in 1 geschlossen ist, ist in dem mit geöffnetem Deckel 2b dargestellten Abteil 1b eine Liegematte 7 verstaut. Diese Liegematte 7 ist innenseitig an dem Deckel 2b befestigt und aus einem Stapel aufeinander liegender Liegenabschnitte 8, 8a, 8b gebildet, die um einen Randbereich des Deckels 2b geringere Abmessungen aufweisen und das Abteil 1b dadurch möglichst vollständig ausfüllen.
  • Die einzelnen Liegenabschnitte 8 sind wie aus der folgenden 2 hervorgeht an jeweils einander gegenüberliegenden Seiten mit benachbarten Liegenabschnitten 8, 8a, 8b über Knickfalze 9 verbunden. Diese Knickfalze 9 ermöglichen, dass die Liegematte 7 durch Ziehen eines ersten Liegenabschnitts 8a, wie in 2 dargestellt, von dem restlichen Gepäckstück weg aufgefaltet werden kann. Mit gestrichelter Linie A ist dabei ein Verbindungsstreifen 10 zwischen einem untersten, dem Deckel 2b nächsten Liegenabschnitt 8b und dem Deckel 2b angedeutet. Knickfalze 9 und Verbindungsstreifen 10 sind dabei alle parallel einer Drehachse 11 des Deckels 2b zu dem restlichen Gepäckstück orientiert.
  • 3 zeigt die vollständig ausgebreitete, wobei die ausgebreiteten Liegenabschnitte 8, 8a an den Knickfalzen 9 aneinanderstoßen und eine geschlossene Liegefläche ausbilden. Der Liegenabschnitt 8b ist dagegen ausgehend von seinem freien, dem Verbindungsstreifen 10 entgegen gesetzten Ende eingerollt und formt ein Kopfauflageteil 12.
  • Eine alternative Ausführung der Liegematte 7' ist in 4 dargestellt. Im Unterschied zu der Liegematte 7 sind hier anstatt eines Liegenabschnitts 8b zwei Liegenabschnitte 8b', 8b'' ersichtlich. Diese Liegenabschnitte 8b', 8b'' sind über einen Knickfalz 9', der radial zu der Drehachse 11 zwischen dem Deckel 2b und dem restlichen Gepäckstück ausgerichtet ist, miteinander verbunden. Der Liegenabschnitt 8b' liegt dabei vollflächig auf einer Innenseite des Deckels 2b, an diesem befestigt, auf, während der Liegenabschnitt 8b'' in Verlängerung der Drehachse 11 seitlich zu dem Deckel 2b aufgeklappt ist. Die restlichen Liegenabschnitte 8, 8a wie in 2 oder 3 sind über Knickfalze 9 parallel der Drehachse 11 an den Liegenabschnitt 8b'' angesetzt und werden auf gleiche Weise ausgebreitet.
  • Eine weitere Ausführung der Liegematte 7'' zeigt 5 gemäß der an Liegenabschnitte 8, 8a, 8b seitlich weitere Liegenabschnitte 8c angesetzt sind. Diese seitlichen Liegenabschnitte 8c verbreitern die Liegefläche der Liegematte 7'' gegenüber den vorherigen Ausführungen. Jeder der Liegenabschnitte 8c weist dabei Abmessungen auf, die der Hälfte der Liegenabschnitte 8, 8a, 8b entsprechen, so dass zwei an ihren Längsseiten nebeneinander liegende Liegenabschnitte 8c eine Größe bzw. Fläche gleich der anderen Liegenabschnitte 8, 8a, 8b aufweisen. Die Liegenabschnitte 8c können somit auf einfache Weise auf die Liegenabschnitte 8, 8a, 8b gestapelt und raumsparend in dem Abteil 1b verstaut werden.
  • 6 zeigt nochmals im Detail, wie die Liegenabschnitte 8c mit den Liegenabschnitten 8, 8a, 8b verbunden werden können. Die Liegenabschnitte 8c weisen dazu Rastnasen 13 auf, die in korrespondierende Rastausnehmungen 14 der Liegenabschnitten 8, 8a, 8b einhakbar sind. Alternativ können solche Rastnasen 13 und Rastausnehmungen 14 auch genutzt werden, um die Liegenabschnitte 8, 8a, 8b, 8b' oder 8b'' anstatt über Knickfalze 9, 9' miteinander zu verbinden.
  • In 7 ist eine alternative Ausführung der Erfindung dargestellt, bei der anstelle eines Deckels ein Schlitz 2c als Zugang zu dem Abteil 1b vorgesehen ist. Innerhalb des Abteils 1b ist die Liegematte 7''' aufgerollt verstaut. Zum Ausziehen der Liegematte 7''' weist diese an einer ihrer Kurzseiten, die ein freies vom Wickel abgewandtes Ende bildet, einen verdickten Endbereich 15 auf. Dieser verdickte Endbereich 15 weist in weiterer Ausgestaltung eine Dicke auf, die größer ist als eine Breite des Schlitzes 2c an dessen Kurzseite, so dass der verdickte Endbereich 15 zum Herausziehen der Liegematte 7''' einfach angefasst werden kann. Weiter ist vorgesehen, dass innerhalb des Abteils 1b mit aufrollbarer Liegematte 7''' eine Aufrollautomatik angeordnet ist, damit sich die Liegematte 7''' selbsttätig innerhalb des Abteils 1b aufrollt.
  • Die 8 zeigt eine weitere Ausführung des Gepäckstücks, bei dem die Liegematte 7 an einem Auszug 16 befestigt ist, der entsprechend einer Schublade aus dem Abteil 1b herausziehbar ist. Der Zugang bzw. Deckel dieses Abteils 1b kann damit wesentlich kleiner sein. Hinsichtlich der Ausführung der Liegematte 7 kann diese den Ausführungen gemäß 1 bis 6 entsprechen.
  • 9 zeigt eine Ausführung, bei der die Liegematte 7 außenseitig an dem Gepäckstück befestigt ist. Die Liegematte 7 entspricht dabei wiederum den Ausführungen gemäß 1 bis 3 und ist über Befestigungsmittel 17 an Ecken des dem Gepäckstück nächsten Liegenabschnitts 8d über Befestigungsmittel 17 mit dem Gepäckstück verbunden.

Claims (14)

  1. Gepäckstück, insbesondere Koffer, zur Aufbewahrung von Gepäck, dadurch gekennzeichnet, dass diesem eine in oder an dem Gepäckstück verstaubare Liegematte (7, 7', 7'', 7'') zugeordnet ist, und dass die Liegematte (7, 7', 7'', 7''') an oder in einem Abteil (1a, 1b) des Gepäckstücks befestigbar ist.
  2. Gepäckstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses wenigstens zwei voneinander getrennte Abteile (1a, 1b), wobei einem der Abteile (1b) die in dem Abteil (1b) verstaubare Liegematte (7, 7', 7'', 7''') zugeordnet ist, und dass das Abteil (1b), dem die Liegematte (7, 7', 7'', 7''') zugeordnet ist, einen getrennt von dem wenigstens einen weiteren Abteil (1a) zu öffnenden Zugang aufweist.
  3. Gepäckstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugang durch einen Deckel (2b) des Abteils (1b) gebildet ist und dass die Liegematte (7, 7', 7'', 7''') von dem Deckel (2b) lösbar ist.
  4. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegematte (7, 7', 7'', 7''') aus geschäumtem Material gebildet ist.
  5. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegematte (7, 7', 7'', 7''') zusammenlegbar, insbesondere faltbar, ist.
  6. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Liegenabschnitten (8, 8a, 8b, 8b', 8b'', 8d), insbesondere gleich großen Liegenabschnitten (8, 8a, 8b, 8b', 8b'', 8d), Knickfalze (9, 9') in dem Material ausgebildet sind.
  7. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Liegenabschnitte (8, 8a, 8b, 8b', 8b'', 8c) mittels Rastnasen (13) und Rastausnehmungen (14) ineinander einhakbar sind.
  8. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegematte (7) lösbar an einem dem Abteil (1b) zugeordneten Auszug (16) befestigt ist.
  9. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegematte (7''') aufgerollt in dem Abteil (1b) verstaubar ist und insbesondere durch den Zugang hindurch herausziehbar ist.
  10. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegematte (7, 7'') und der Deckel (2b) entlang eines Verbindungsstreifens (10) quer zu einer Längserstreckung der ausgebreiteten Liegematte (7, 7'') miteinander verbunden sind.
  11. Gepäckstück nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsstreifen (10) parallel zu einer Drehachse (11) zwischen dem Deckel (2b) und dem restlichen Gepäckstück angeordnet ist.
  12. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Liegematte (7') wenigstens einen Liegenabschnitt (8b'') aufweist, der radial zu einer Drehachse (11) zwischen dem Deckel (2b) und dem restlichen Gepäckstück an einem Rand des Deckels (2b) zu diesem faltbar angeordnet ist.
  13. Gepäckstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass außenseitig an dem Gepäckstück Befestigungsmittel (17) für die Liegematte (7, 7', 7'') ausgebildet sind.
  14. Gepäckstück nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Abteilen (1a, 1b) wenigstens eine Trennwand (3) des Gepäckstücks angeordnet ist, an oder in der ein ausziehbares Griffteil (4), insbesondere ein sogenannter Trolligriff, gehaltert ist.
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