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DE102023003411B3 - Multifunktionszahnreinigungsgerät - Google Patents

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DE102023003411B3 DE102023003411.8A DE102023003411A DE102023003411B3 DE 102023003411 B3 DE102023003411 B3 DE 102023003411B3 DE 102023003411 A DE102023003411 A DE 102023003411A DE 102023003411 B3 DE102023003411 B3 DE 102023003411B3
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Abstract

Zusammenfassung: Die Erfindung betrifft ein Multifunktionszahnreinigungsgerät, das alle Prädilektionsstellen eines Zahnes reinigt sowie den Verbrauch an Einwegmaterial um mehr als 90% reduziert, umfassend:
a) einen Multifunktionshandgriff (1) zur rotierenden Handhabung der Zahnbürste (8)
b) ein Übertragungsstab (5) mit Universalkuppelung (7) zur Anwendung aufsteckbarer Zahnreinigungsmittel (8, 13, 21)
c) ein Zahnseidenhalter (21) zur federnden Straffung der Zahnseide (12).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Multifunktionszahnreinigungsgerät zur täglichen Reinigung aller Prädilektionsstellen eines Zahnes, das sicher reinigt, klein und leicht handhabbar ist und dabei den Herstellungsverbrauch von Kunststoff minimiert.
  • Heute sind monofunktionelle Hand - oder Elektrozahnbürsten am häufigsten im Gebrauch (93,2%) im weitaus geringeren Maße Approximalbürsten (10,5%) und Zahnseide (9,25%). Erfinderisch bekannt sind auch Kombinationsgeräte, die Zahnbürste und Approximalbürste ( US 5 170 809 A ; DE 198 54 601 C1 in sich vereinigen, die jedoch keine weite Verbreitung gefunden haben.
  • Die heute üblichen Einzelkomponenten zur Nutzung bei der individuellen Zahnpflege sind meistens nicht aufeinander abgestimmt und erschweren somit dem Nutzer die Auswahl dieser und ebenso auch die Reinigung der Prädilektionsstellen oder sie verursachen sogar neue Schäden.
  • Der erste Kontakt mit einem Zahnpflegeinstrument ist der Griff, der einem das Gefühl der sicheren Handhabung des Gerätes vermittelt. Es ist bekannt, dass Elektrozahnbürsten eine zum Greifen günstigere Form aufweisen, wie Handzahnbürsten, obwohl es eigentlich umgekehrt sein müsste. Diese Erkenntnis wurde auch durch die Offenlegung AT 138 886 B ; DE 602 10 813 T2 ; DE 10 2020 132 142 A1 und DE 20 2014 007 261 U1 gesehen und es wurde angestrebt, sie zu lösen.
  • AT 138 886 B beschreibt eine Veränderung des Griffes, das ein Gleiten in axialer Richtung verhindert, jedoch die rotierende Handhabung nicht fördert. DE 602 10 813 T2 beschreibt einen Griff, der in einer zur Faust geballten Hand den Griff zwar sicher umfasst, doch die gewünschte rotierende Arbeitsweise müsste dann nur durch das Handgelenk und den Unterarm ausgeführt werden, was zu einer schnellen Ermüdung oder bei eingeschränkter Beweglichkeit des Handgelenks gar zur Behinderung führt.
  • Die Materialeigenschaften des Kunststoffes setzen der Formgebung einer Zahnbürste einen engen Rahmen, wie dies in den Vorschlägen DE 10 2020 132 142 A1 und DE 602 10 813 T2 erkennbar ist. Der erhöhte Kunststoffverbrauch bei größerem Griff sowie die Bruchgefahr bei kleinerem Bürstenhals sind die Grenzen. DE 10 2020 132 142 A1 sieht auch in dem geringen Griffdurchmesser einen Mangel für die rotierenden Handhabung und schlägt deshalb einen größeren Griff vor, dessen notwendiger Mehrverbrauch an Kunststoffmaterial durch organische Fasern im Griff vermieden werden soll.
  • Die vorliegende Erfindung behebt diese oben erwähnten Nachteile vollständig durch die Verwendung zweier Materialien, die kaum Umweltprobleme bei der Herstellung sowie bei der Entsorgung verursachen. Erstens durch verschleißfreie Nutzung des Bauteils „Griff“, zweitens durch das Material Holz für die notwendige Größe des Griffes und drittens durch das Material Edelstahl für den grazilen Bürstenhals.
  • In DE 20 2014 4 261 U1 wird ein sogenannter Quergriff vorgeschlagen , der auf einen üblichen Zahnbürstengriff aufgeschoben wird, der dann die rotierende Handhabung der Zahnbürste erleichtern soll. Dies ist nur teilweise wirkungsvoll, da zwar der Handballen dann gut gelagert ist, Daumen und Zeigefinger jedoch so keinen passenden Halt finden um eine feinfühlige Führung der Bürste zu gewährleisten. Bei den unterschiedlichsten Zahnbürsten, ist auch sicher mit einem Anpassungsproblem an die verschiedenen Griffe zu rechnen.
  • Die vorliegende Erfindung behebt die in den oben erwähnten Offenlegungen noch vorhandenen Nachteile der mangelnden Rotationsfähigkeit durch eine Friktionskehle im Griff, der einer Keilriemenscheibe nicht unähnlich ist, und so dem Daumen und Zeigefinger eine passende Auflagefläche zur Rotation des Griffes bietet. Durch den Greifkonus und den Standfuß wird die Hand auf dem Griff automatisch exakt positioniert und gelagert. Der Durchmesser des Griffes ist dem einer Elektrozahnbürste nicht unähnlich, die Größe lässt sich mit dem Werkstoff Holz gut erreichen und ist auch ökologisch unbedenklich.
  • Kombinierte Zahnpflegegeräte, ob elektrisch oder manuell benötigen eine Kuppelung für die Wechselelemente. In US 5 170 809 A und in DE 20 2021 2 092 U1 sowie EP 0 095 511 A1 und EP 1 643 929 B1 ist die Verbindung zwischen Antrieb und dem Wechselelement gut gelöst, wobei der Verschleiß der Abdichtung des Übertragungsstabes gegen Wasser die Lebensdauer des Gerätes erheblich beeinflusst. DE 199 03 504 A1 hat keinen ausgearbeiteten Vorschlag für die erforderliche Kuppelung und DE 299 05 216 U1 sowie DE 198 54 601 C1 benötigen keine Kuppelung, da sie Geräte an beiden Enden des Handgriffes ihre Pflegeelemente besitzen.
  • In der vorgelegten Erfindung ist der langlebige Teil der Kuppelung aus V4A und das Verschleißteil aus Kunststoff, sodass bei nachlassender Friktion das Pflegeteil leicht ausgetauscht werden kann. Der im Durchmesser kleine, aus V4A bestehende Übertragungsstab, ist lösbar und gegen Wasser unempfindlich mit dem Universalgriff verschraubt, sodass die Länge des Gerätes auch bei beschränktem Platzangebot halbiert werden kann.
  • Das auswechselbare Borstenfeld mit dem Matrizenteil sollte eine Länge von ca. 25 Millimeter aufweisen, mit weichen abgerundeten Borsten und im Multi - Tuft System gestutzt sein. Diese Art von Ausformung hat sich seit Jahrzehnten bestens bewährt und ist für die „Rot - Weiß“ Methode optimal geeignet. Heute oft anzutreffende Gestaltungen haben eine beliebige und oft wechselnde Anordnung der Borsten im Borstenfeld, sodass eine erfolgreiche Zahnpflege, vom Nutzer nicht auf längere Sicht zu beurteilen ist.
  • In DE 199 03 504 A1 und DE 299 05 216 U1 werden Approximalbürsten vorgestellt, die eine axiale Ausrichtung des Pflegeteils aufweisen, bei der die Reinigung der Molaren - Zwischenräume schlecht zu bewerkstelligen ist. DE 299 05 216 U1 hat auch eine Variante mit radialer Ausrichtung des Pflegeteils vorgeschlagen, doch beide Vorschläge lassen kein Auswechseln der Verschleißteile oder eine Größenanpassung erkennen.
  • Der Kern der Approximalbürste besteht gewöhnlich aus verdrilltem Draht, der technisch gesehen, keine starke Steifheit aufweisen kann. Hieraus erwächst der Nachteil der leichten Verbiegbarkeit der Approximalbürste, der das Einführen dieser im verbogenen Zustand fast unmöglich macht. Mehrmaliges Richten der Bürste reduziert die Steifheit, sodass sie nicht mehr nutzbar ist.
  • Die vorliegende Erfindung behebt dieses Problem mit dem Multifunktiongriff und der Friktionskehle, in der Daumen und Zeigefinger liegen, so kann mit zwei Fingern feinfühlig die Position der Approximalbürste genau ertastet werden, ohne dass sich die Approximalbürste während des Vorgangs verbiegt und der folgende Approximalraum wird durch den hörbaren Klang, den die Approximalbürste abgibt, sicher geortet.
  • Zahnseidenhalter wie in DE 39 20 256 A1 ; DE 20 29 013 996 U1 ; DE 20 2022 101 922 U1 ; DE 60 24 2 706 T2 und EP 0 728 447 A2 sind in zwei Arten als erfinderische Lösung beschrieben, erstens; die Zahnseide in eingeschweißten Trägern, DE 2029 013 996 U1 und DE 60 24 2 706 T2 , zweitens; die Erfindungen, die gewöhnliche Zahnseide von der Rolle benötigen, DE 39 20 256 A1 und EP 0 728 447 A2 . Die erste Gruppe hat das Problem des Verlustes der Spannung der Seide nach kurzem Gebrauch und die ökonomisch vermeidbare Belastung der Umwelt. Die zweite Gruppe hat das Problem der Spannung mit dem Zangenprinzip gelöst, nicht unähnlich einer Spreizzange, ist jedoch ergonomisch schwer beherrschbar, da die Seide hier radial zur Achse des Gerätes verläuft und der Gerätekörper sehr sperrig ist. DE 20 2022 101 922 U1 kommt auch mit Zahnseide von der Rolle aus, ist jedoch nicht in der Lage, den Verlust der Spannung der Seide zu kompensieren.
  • Elektrische Kombinationsgeräte mit Zahnseidenhalter wie in US 5 170 809 A ; DE 202021 2 092 Ul; EP 0 095 511 A1 sowie EP 1 643 929 B1 offengelegt, sind kritisch zu betrachten, weil die maschinelle Kraft auf Dauer eine sägende Wirkung auf das Hartgewebe des Zahnes ausübt, die schwer zu kontrollieren ist. Des weiteren ist die Platzierung des Seidenfadens bei laufender Vibration nicht ohne weiteres an der gewünschten Stelle möglich oder das Gerät müsste jedes mal abgestellt und wieder angestellt werden. Auch das Problem des Verlustes der Spannung der Seide bedarf noch einer Lösung.
  • Diese oben beschriebenen Nachteile werden durch den erfinderisch vorgestellten Zahnseidenhalter vermieden, weil die eigentliche Kontaktpunktreinigung in einer seit langem bewährten Art durchgeführt wird, nämlich wie die Handhabung mit den Fingern nur eben ohne die Finger zu benutzen. Die Bauform des Zahnseidenhalters ist klein, um auch den Bereich der Molaren bequem und sicher zu erreichen. Die Spannung der Seide bleibt durch den Federmechanismus konstant und ist ergonomisch leicht zu führen, da der Faden in axialer Richtung zum Gerät gespannt ist und mit handelsüblicher Zahnseide von der Rolle zu benutzen ist.
  • Die Überwindung der Seide an einer zu reinigenden Kontaktpunktstelle der eng nebeneinander stehenden Zähne erfordert einiges Geschick. Die sägende Methode ist die gebräuchlichste, die pressende Methode erfordert schon einige Kraft in den Fingern, um den Widerstand des Kontaktpunktes zu überwinden. In beiden Fällen ist beim plötzlichen Überwinden des Widerstandes die Gefahr des unbeabsichtigten Pressen des Zahnfleisches oder gar Verletzens gegeben.
  • Die vorliegende Erfindung löst das Problem durch die sichere Führung der Zahnseide in axialer Richtung mit dem Zahnseidenhalter und dem Multifunktionsgriff sowie der Möglichkeit, die pressende Methode durch Aufbeißen der Zähne des Gegenkiefers auf das Beißplateau zu unterstützen. Da die Zahnseide in geringerem Abstand zur Unterkante des Grundkörpers des Zahnseidenhalters verläuft, als die Kronenlänge der Zähne ist, wird der Durchschlag der Zahnseide auf das Zahnfleisch durch die Oberkante der Zähne automatisch gestoppt.
  • Die Nutzung von Zahnseide erfordert bei der „Finger - Träger“ Methode etwa 25 Zentimeter Zahnseide, reißt die Seide wieder 25 Zentimeter und bei den vorfabrizierten Zahnseidenträgem aus Kunststoff sind bei einem Riss der Seide beides entsorgbarer Abfall.
  • Die vorliegende Erfindung benötigt für zwei Anwendungen nur etwa 15 Zentimeter Zahnseide von der Rolle. Die Seide wird dann leicht mit einem einfachen Doppelknoten an der Fadenöse des vorderen Federbeines verknotet, dann durch die zweite Fadenöse geführt und zuletzt in den Führungsschlitz gelegt, dann durch Vorschieben der Patrize in die Matrize des Zahnseidenhalters mit der vorgelegten Zahnseide automatisch gespannt. Zur leichteren Überwindung des Kontaktpunktes kann hier mit den Zähnen des Gegenkiefers auf das Beißplateau der erforderliche Druck ausgeübt werden, oder mit sägender Bewegung den Widerstand der Zahnreihe überwinden.
  • Legende
  • 1
    Multifunktionshandgriff
    2
    Friktionskehle
    3
    Standfuß
    4
    Approximalbürsten - Kompartiment
    5
    Übertragungsstab
    6
    Innenverankerung
    7
    Universalkuppelung
    7a
    Patrizenkörper
    7b
    Matrizenkörper
    8
    Wechselborstenfeld
    9
    Federbein
    10
    Spiralfeder
    11
    Fadenöse
    12
    Zahnseide
    13
    Approximalbürste
    14
    Bohrung
    15
    Fixierkolben
    16
    Fixiernut
    17
    Zentrierhilfe
    18
    Aushebelnut
    19
    Führungsbohrung
    20
    Führungsschlitz
    21
    Zahnseidenspanner
    22
    Aufbissplateau
    23
    Greifkonus
    24
    Verdrilldraht
    25
    Stopper
    26
    Grundkörper

Claims (7)

  1. Multifunktionszahnreinigungsgerät zur Reinigung aller Prädilektionsstellen eines Zahnes, umfassend: a) einen Multifunktionshandgriff (1) mit umlaufender Friktionskehle (2) für Daumen und Zeigefinger. b) einen Standfuß (3) der eine Approximalbürste beherbergt, c) einen Fixierkolben (15) zur Arretierung und zur Führung der Approximalbürste an der Universalkuppelung (7). d) einen Übertragungsstab (5) aus Edelstahl V4A, der am einem Ende mit einer Innenverankerung (6) an dem Multifunktionshandhandgriff (1) lösbar fixiert ist, sowie am entgegengesetzten Ende ein Patrizenkörper (7a) der Universalkuppelung (7) aufweist. e) einen Zahnseidenspanner (21), der mit handelsüblicher Zahnseide (12) bestückt wird, die durch die Universalkuppelung (7) automatisch gespannt wird, wobei eine Spiralfeder diese Straffung konstant hält.
  2. Multifunktionszahnreinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Multfunktionshandgriff (1) mit einer umlaufende Friktionskehle (2) dem Daumen und dem Zeigefinger vergrößerte Auflagefläche bietet, die zur feinmotorischen Führung des Multifunktionszahnreinigungsgeräts erforderlich ist.
  3. Multifunktionszahnreinigungsgerät nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Multifunktionshandgriff (1) durch den Standfuß (3) senkrecht abgestellt werden kann und gleichzeitig die Approximalbürste (13) und den Fixierkolben (15) aufnimmt.
  4. Multifunktionszahnreinigungsgerät nach Anspruch 1; 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Ende des Übertragungsstabes (5) die Innenverankerung (6) zur lösbaren Verbindung mit dem Multifunktionshandgriff (1) und am anderen Ende der Patrizenkörper (7a) angebracht ist, wobei die Universalkuppelung (7) einen eckigen Querschnitt mit einer Bohrung (14) zur Aufnahme der Approximalbürste (13) und eine Fixiernut (16) zum Zentrieren der Zahnseide (12) aufweist.
  5. Multifunktionszahnreinigungsgerät nach Anspruch 1; 2; 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Universalkuppelung (7), das Wechselborstenfeld (8), die Approximalbürste (13) sowie den Zahnseidenspanner kraftschlüssig verbindet.
  6. Multifunktionszahnreinigungsgerät nach Anspruch 1; 2; 3; 4; oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnseidenspanner (21) einen Matrizenkörper (7b), eine Zentrierhilfe (17) ein Federbein (9), Fadenösen (11) und ein Aufbissplateau (22) zur Pressung der Zahnseide (12) über den Kontaktpunkt der Zähne aufweist.
  7. Multifunktionszahnreinigungsgerät nach Anspruch 1; 2; 3; 4; 5 oder 6,. dadurch gekennzeichnet, dass alle Teile, bis auf die Verschleißteile, Wechselborstenfeld (8), Approximalbürste (13) und die Zahnseide (12) keine Einwegartikel sind.
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