DE102023005279A1 - Verfahren zum additiven Herstellen eines Bauteils - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum additiven Herstellen eines Bauteils (3) aus einem Pulver (5), wobei in einer Abfolge aus dem Pulver (5) eine Pulverschicht (14) bereitgestellt wird, wobei die Pulverschicht (14) mit einem Energiestrahl (13) aufgeschmolzen wird und anschließend zu einer Schicht (16) erstarrt, wobei die Schicht (16) abgesenkt wird, wobei auf der Schicht (16) die Abfolge solange wiederholt wird, bis aus einer Mehrzahl von aus dem Pulver (5) aufgeschmolzenen und erstarrten Pulverschichten (14) das Bauteil (3) gebildet ist, wobei- in einer Pulverschicht (14) ein Kernbereich (23) des Bauteils (3) gebildet wird, indem der Energiestrahl (13) auf einer Mehrzahl von Kernbahnen (27), die jeweils eine Kernbahnmitte (29) aufweisen, über die Pulverschicht (14) verlagert wird, wobei als ein Kernbahnabstand (31) zwischen zwei benachbarten Kernbahnmitten (29) ein Abstand gewählt wird, der gleich oder größer ist als ein Energiestrahldurchmesser des Energiestrahls (13), wobei- in der Pulverschicht (14) ein Randbereich (33) des Bauteils (3) gebildet wird, indem der Energiestrahl (13) auf zwei benachbarten Randbahnen (35), einer äußeren Randbahn (35.1) und einer inneren Randbahn (35.2), die jeweils eine Randbahnmitte (34) aufweisen, nacheinander verlagert wird, wobei als ein Randbahnabstand (37) zwischen den zwei Randbahnmitten (34) ein Abstand gewählt wird, der kleiner ist als der Energiestrahldurchmesser, sodass sich die zwei Randbahnen (35) in einem Überlappbereich (39) überlappen, wobei- mittels eines abrasiven Verfahrens die äußere Randbahn (35.1) bereichsweise abgetragen wird, sodass der Überlappbereich (39) freigelegt wird und eine Randfläche (36) des Bauteils (3) bildet.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum additiven Herstellen eines Bauteils aus einem Pulver, insbesondere Pulvergemisch.
- Bauteile, die in einem konventionellen Aluminium-Druckgussverfahren hergestellt werden, weisen einen im Vergleich zu einem Kernbereich des Bauteils härteren und feiner gekörnten Randbereich auf. Die höhere Härte des Randbereichs ist üblicherweise auf die Verwendung eines Druckgusswerkzeugs zurückzuführen, an dessen Innenwänden die Schmelze schneller abkühlt, als in einem inneren des Bauteils. Durch die höhere Härte im Randbereich kann das Bauteil für höhere dynamische Belastungen geeignet sein. Es ist auch bekannt, Aluminiumbauteile aus einem Pulver, insbesondere Pulvergemisch, mittels eines additiven Herstellungsverfahrens herzustellen. Bei additiven Herstellungsverfahren wird auf die Verwendung eines Werkzeugs verzichtet, da das Bauteil in einem Pulverbett hergestellt wird. Aufgrund des fehlenden Werkzeugs weisen derart hergestellte Bauteile keinen - im Vergleich zu dem Kernbereich -härteren und feiner gekörnten Randbereich auf.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum additiven Herstellen eines Bauteils aus einem Pulver, insbesondere Pulvergemisch, zu schaffen, wobei die genannten Nachteile reduziert sind, vorzugsweise nicht auftreten.
- Die Aufgabe wird gelöst, indem die vorliegende technische Lehre bereitgestellt wird, insbesondere die Lehre der unabhängigen Ansprüche sowie der in den abhängigen Ansprüchen und der Beschreibung offenbarten bevorzugten Ausführungsformen.
- Die Aufgabe wird insbesondere gelöst, indem ein Verfahren, insbesondere Laserpulverbettschmelzverfahren (englisch: Laser Powder Bed Fusion Verfahren), zum additiven Herstellen eines Bauteils aus einem Pulver, insbesondere Pulvergemisch, geschaffen wird. In einer Abfolge wird aus dem Pulver eine insbesondere ebene Pulverschicht bereitgestellt. Die Pulverschicht wird mit einem Energiestrahl, insbesondere Laserstrahl, aufgeschmolzen und erstarrt anschließend zu einer Schicht. Die Schicht wird abgesenkt. Auf der Schicht wird die Abfolge solange wiederholt, bis aus einer Mehrzahl von aus dem Pulver aufgeschmolzenen und erstarrten Pulverschichten das Bauteil gebildet ist. In einer insbesondere einzelnen Pulverschicht wird ein Kernbereich des Bauteils gebildet, indem der Energiestrahl auf einer Mehrzahl von Kernbahnen, die jeweils eine Kernbahnmitte aufweisen, über die Pulverschicht verlagert wird. Als ein Kernbahnabstand wird zwischen zwei benachbarten Kernbahnmitten ein Abstand gewählt, der gleich oder größer ist als ein Energiestrahldurchmesser des Energiestrahls. In der insbesondere einzelnen Pulverschicht wird ein Randbereich des Bauteils gebildet, indem der Energiestrahl auf zwei benachbarten Randbahnen, einer äußeren Randbahn und einer inneren Randbahn, die jeweils eine Randbahnmitte aufweisen, nacheinander verlagert. Als ein Randbahnabstand wird zwischen den zwei Randbahnmitten ein Abstand gewählt, der kleiner ist als der Energiestrahldurchmesser, sodass sich die zwei Randbahnen in einem Überlappbereich überlappen. Insbesondere nachdem das Bauteil aus der Mehrzahl von Schichten gebildet ist, wird mittels eines Abtragsverfahrens die äußere Randbahn bereichsweise abgetragen, sodass der Überlappbereich freigelegt wird und eine Randfläche, insbesondere Außenfläche, des Bauteils bildet.
- Vorteilhaft wird der Überlappbereich zwei Mal aufgeschmolzen. Somit können insbesondere Bauteile aus einem Pulver, insbesondere Pulvergemisch, additiv hergestellt werden, die - ähnlich wie bei einem Bauteil, das in einem Druckgussverfahren mit einem Werkzeug hergestellt wurde - in dem Überlappbereich eine höhere Härte und ein feineres Gefüge aufweisen als in dem Kernbereich. Durch die höhere Härte im Überlappbereich kann das additiv hergestellte Bauteil für höhere dynamische Belastungen geeignet sein. Vorteilhaft wird eine Dauerfestigkeit erhöht.
- Insbesondere ist der im Vergleich zum Kernbereich härtere Überlappbereich zwischen den zwei Randbahnen angeordnet, sodass dieser zunächst keine Randfläche, insbesondere Außenfläche des Bauteils bildet, wenn das Bauteil aus dem Pulver hergestellt, aber die äußere Randbahn noch nicht abgetragen wurde. Aufgrund dessen wird mittels des Abtragsverfahrens die äußere Randbahn soweit abgetragen, dass der Überlappbereich, insbesondere in einer bestimmten Tiefe, freigelegt wird und die Randfläche, insbesondere die Außenfläche des Bauteils bildet.
- Als Pulverschicht wird im Kontext der vorliegenden technischen Lehre insbesondere eine bereitgestellte, lose und noch nicht aufgeschmolzene Pulverschicht verstanden. Als Schicht wird im Kontext der vorliegenden technischen Lehre insbesondere eine aufgeschmolzene und erstarrte Pulverschicht verstanden.
- Insbesondere weist eine Schicht einen Kernbereich und einen Randbereich auf. Insbesondere sind der Kernbereich und der Randbereich jeweils Teilbereiche, insbesondere Schichtteile, der Schicht. Insbesondere grenzt der Randbereich an den Kernbereich an, ist insbesondere direkt benachbart zu dem Kernbereich angeordnet.
- In einer Ausführungsform schließt der Randbereich den Kernbereich, insbesondere vollständig, ein, umhüllt diesen insbesondere vollständig. Insbesondere schließt der Randbereich alle Seiten des Kernbereichs ein, abgesehen von einer Oberseite, auf der eine nächste Pulverschicht bereitgestellt wird.
- In einer anderen Ausführungsform ist der Randbereich, insbesondere nur, an einer oder mehreren - nicht aber an allen - Seiten des Kernbereichs - ohne die Oberseite zu berücksichtigen, auf der die nächste Pulverschicht bereitgestellt wird - angeordnet, schließt insbesondere den Kernbereich nicht vollständig ein, umhüllt diesen insbesondere nicht vollständig.
- In wieder einer anderen Ausführungsform wird eine Schicht, insbesondere eine äußerste Schicht, insbesondere eine das Bauteil begrenzende - oberste und/oder unterste - Schicht, vollständig als Randbereich hergestellt. Insbesondere weist die äußerste Schicht keinen Bereich als Kernbereich auf. Insbesondere wird der Bereich, der bei einer nicht äußersten Schicht als Kernbereich gebildet wird, bei der äußersten Schicht als Randbereich gebildet. Insbesondere wird jene Schicht vollständig wie ein Randbereich gebildet. Insbesondere wird auf der äußersten Schicht keine weitere nächste Pulverschicht bereitgestellt.
- In einer Ausführungsform bilden zumindest zwei Randbereiche, insbesondere alle Randbereiche, von zueinander benachbarten Schichten, insbesondere aller Schichten, ein Randvolumen. Insbesondere bilden zumindest zwei Kernbereiche, insbesondere alle Kernbereiche, von zueinander benachbarten Schichten, insbesondere aller Schichten, ein Kernvolumen.
- In einer Ausführungsform schließt das Randvolumen das Kernvolumen, insbesondere vollständig, ein, umhüllt dieses insbesondere vollständig.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass in der insbesondere einzelnen Pulverschicht zunächst der Randbereich und anschließend der Kernbereich gebildet wird. Alternativ ist es vorgesehen, dass in der insbesondere einzelnen Pulverschicht zunächst der Kernbereich und anschließend der Randbereich gebildet wird. Somit ist das Verfahren vorteilhaft besonders flexibel einsetzbar.
- In einer Ausführungsform wird der Energiestrahl innerhalb eines Randbereichs zunächst auf der äußeren Randbahn und anschließend auf der inneren Randbahn verlagert. In einer anderen Ausführungsform wird der Energiestrahl innerhalb eines Randbereichs zunächst auf der inneren Randbahn und anschließend auf der äußeren Randbahn verlagert.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Kernbereich derart gebildet wird, dass dieser eine erste Härte aufweist. Der Randbereich wird derart gebildet, dass der Überlappbereich eine zweite Härte aufweist. Die zweite Härte ist um 20 % bis 40 %, vorzugsweise um 25 % bis 30 %, vorzugsweise um 28 % bis 32 % größer als die erste Härte. Vorteilhaft wird auf diese Weise eine dynamische Belastbarkeit, insbesondere eine Dauerfestigkeit des Bauteils erhöht.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass während der Bildung des Randbereichs eine erste Energiestrahlintensität des Energiestrahls verwendet wird. Während der Bildung des Kernbereichs wird eine zweite Energiestrahlintensität des Energiestrahls verwendet. Die erste Energiestrahlintensität wird größer gewählt, als die zweite Energiestrahlintensität.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass als Pulver ein Pulver verwendet wird, das einen Werkstoff aufweist, der ausgewählt ist aus einer Gruppe, bestehend aus: Einer Aluminium-Silizium-Legierung, einer Aluminium-Silizium-Magnesium-Legierung und einer Aluminium-Silizium-Kupfer-Legierung.
- In einer Ausführungsform wird als Pulver ein Pulver verwendet, das einen der folgenden Werkstoffe aufweist: AlSi12, AlSi10Mg, AlSi7Mg0.6, AlSi9Cu3.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass als Abtragsverfahren ein elektrochemisches Verfahren oder ein Erodierverfahren, insbesondere ein Drahterodierverfahren oder ein Senkerodierverfahren, gewählt wird.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass als Energiestrahldurchmesser ein Durchmesser von 50 µm bis 90 µm, vorzugsweise von 55 µm bis 85 µm, vorzugsweise von 70 µm gewählt wird.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass als Randbahnabstand ein Abstand, berechnet aus einem Abstandsfaktor multipliziert mit dem Energiestrahldurchmesser, gewählt wird. Der Abstandsfaktor beträgt von 0,4 bis 0,75, vorzugsweise von 0,5 bis 0,6, vorzugsweise von 0,55 bis 0,59, vorzugsweise 0,57.
- Besonders bevorzugt wird ein Energiestrahldurchmesser von 70 µm und ein Abstandsfaktor von 0,57 verwendet.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Randbahnabstand derart gewählt wird, dass eine Quererstreckung des Überlappbereichs von 20 µm bis 40 µm, vorzugsweise von 45 µm bis 35 µm, vorzugsweise 30 µm beträgt.
- Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die äußere Randbahn um eine Abtragstiefe in Richtung der inneren Randbahn abgetragen wird. Die Abtragstiefe wird derart gewählt, dass der Überlappbereich in Richtung der Quererstreckung zur Hälfte abgetragen wird.
- Insbesondere wird der Überlappbereich derart abgetragen, dass eine Mitte des Überlappbereichs die Randfläche, insbesondere die Außenfläche bildet.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zum additiven Herstellen eines Bauteils aus einem Pulver, und -
2 eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Verfahrens zum additiven Herstellen eines Bauteils aus einem Pulvergemisch -
1 zeigt eine schematische Darstellung einer Vorrichtung 1 zur Durchführung eines Verfahrens zum additiven Herstellen eines Bauteils 3 aus einem Pulver 5, insbesondere aus einem Pulvergemisch. - Die Vorrichtung 1 weist eine Pulverbereitstellungsvorrichtung 7 auf, in der loses Pulver 5 angeordnet ist. Ferner weist die Vorrichtung 1 eine Energiestrahloptik 9 auf, die optional eine Energiestrahlquelle 11 aufweist. Alternativ kann die Energiestrahlquelle 11 auch außerhalb der Vorrichtung 1 angeordnet sein. Die Energiestrahloptik 9 ist eingerichtet, um einen Energiestrahl 13 auf eine aus dem Pulver 5 bereitgestellte Pulverschicht 14 zu lenken, diese aufzuschmelzen und eine Schicht 16 zu bilden. Die Schicht 16 kann mittels einer Verlagerungsplattform 15 abgesenkt werden. Die Vorrichtung 1 weist eine Steuervorrichtung 17 auf, die eingerichtet ist, um ein Verfahren zum additiven Herstellen des Bauteils 3 aus dem Pulver 5 gemäß
2 , insbesondere ein Laserpulverbettschmelzverfahren (englisch: Laser Powder Bed Fusion Verfahren) durchzuführen. -
2 zeigt eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels des Verfahrens zum additiven Herstellen eines Bauteils 3 aus dem Pulver 5, welches auf der Steuervorrichtung 17 gemäß1 durchgeführt werden kann. - Dabei sind gleiche und funktionsgleiche Elemente in allen Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insoweit jeweils auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
- In einem ersten Schritt S1, einem zweiten Schritt S2 und einem dritten Schritt S3 ist die Pulverschicht 14 in einer Seitenansicht dargestellt. In einem ersten zweiten Schritt S2.1 und einem zweiten zweiten Schritt S2.2 ist die Pulverschicht 14 in einer Draufsicht dargestellt. In einem vierten Schritt S4 ist das Bauteil 3 in einer Seitenansicht dargestellt.
- In dem ersten Schritt S1 wird in einer Abfolge aus dem Pulver 5 die insbesondere ebene Pulverschicht 14 bereitgestellt.
- In dem zweiten Schritt S2 wird die Pulverschicht 14 mit dem Energiestrahl 13, insbesondere Laserstrahl, aufgeschmolzen und erstarrt anschließend zu der Schicht 16.
- In dem dritten Schritt S3 wird die Schicht 16 - dargestellt durch einen Pfeil 18 - abgesenkt.
- In weiteren Schritten S1.n bis S3.n wird auf der Schicht 16 die Abfolge solange wiederholt - dargestellt durch die Schleife 21 -, bis aus einer Mehrzahl von aus dem Pulver 5 aufgeschmolzenen und erstarrten Pulverschichten das Bauteil 3 gebildet ist.
- In dem ersten zweiten Schritt S2.1 des zweiten Schritts S2 wird in einer insbesondere einzelnen Pulverschicht 14 ein Kernbereich 23 des Bauteils 3 gebildet, indem der Energiestrahl 13 auf einer Mehrzahl von Kernbahnen 27, die jeweils eine Kernbahnmitte 29 aufweisen, über die Pulverschicht 14 verlagert wird. Als ein Kernbahnabstand 31 wird zwischen zwei benachbarten Kernbahnmitten 29 ein Abstand gewählt, der gleich oder größer ist als ein Energiestrahldurchmesser des Energiestrahls 13.
- In dem zweiten zweiten Schritt S2.2 des zweiten Schritts S2 wird in der insbesondere einzelnen Pulverschicht 14 ein Randbereich 33 des Bauteils 3 gebildet, indem der Energiestrahl 13 auf zwei benachbarten Randbahnen 35, einer äußeren Randbahn 35.1 und einer inneren Randbahn 35.2, die jeweils eine Randbahnmitte 34 aufweisen, nacheinander verlagert. Als ein Randbahnabstand 37 wird zwischen den zwei Randbahnmitten 34 ein Abstand gewählt, der kleiner ist als der Energiestrahldurchmesser, sodass sich die zwei Randbahnen 35 in einem Überlappbereich 39 überlappen.
- In dem vierten Schritt S4 wird, insbesondere nachdem das Bauteil 3 aus der Mehrzahl von Schichten 16 gebildet ist, mittels eines Abtragsverfahrens die äußere Randbahn 35.1 bereichsweise - dargestellt durch einen Pfeil 18 -abgetragen, sodass der Überlappbereich 39 freigelegt wird und eine Randfläche 36, insbesondere Außenfläche, des Bauteils 3 bildet.
- In diesem Ausführungsbeispiel schließt der Randbereich 33 den Kernbereich 23, insbesondere vollständig, ein, umhüllt diesen insbesondere vollständig. Insbesondere schließt der Randbereich 33 alle Seiten des Kernbereichs 23 ein, abgesehen von einer Seite, auf der die nächste Pulverschicht 14 bereitgestellt wird.
- In diesem Ausführungsbeispiel bilden zumindest zwei Randbereiche 33 von zueinander benachbarten Schichten 16, insbesondere aller Schichten 16, ein Randvolumen 43. Insbesondere bilden zumindest zwei Kernbereiche 23 von zueinander benachbarten Schichten 16, insbesondere aller Schichten 14, ein Kernvolumen 53.
- In diesem Ausführungsbeispiel schließt das Randvolumen 43 das Kernvolumen 53, insbesondere vollständig, ein, umhüllt dieses insbesondere vollständig.
- In diesem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Kernbereich 23 derart gebildet wird, dass dieser eine erste Härte aufweist. Der Randbereich 33 wird derart gebildet, dass der Überlappbereich 39 eine zweite Härte aufweist. Die zweite Härte ist um 20 % bis 40 %, vorzugsweise um 25 % bis 30 %, vorzugsweise um 28 % bis 32 % größer als die erste Härte.
- In diesem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass während der Bildung des Randbereichs 33 eine erste Energiestrahlintensität des Energiestrahls 13 verwendet wird. Während der Bildung des Kernbereichs 23 wird eine zweite Energiestrahlintensität des Energiestrahls 13 verwendet. Die erste Energiestrahlintensität wird größer gewählt als die zweite Energiestrahlintensität.
- In diesem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass als Energiestrahldurchmesser ein Durchmesser von 50 µm bis 90 µm, vorzugsweise von 55 µm bis 85 µm, vorzugsweise von 70 µm gewählt wird.
- In diesem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Randbahnabstand 37 derart gewählt wird, dass eine Quererstreckung - dargestellt durch einen Pfeil 41 - des Überlappbereichs 39 von 20 µm bis 40 µm, vorzugsweise von 45 µm bis 35 µm, vorzugsweise 30 µm beträgt.
- In diesem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass die äußere Randbahn 35.1 um eine Abtragstiefe in Richtung der inneren Randbahn 35.2 abgetragen wird. Die Abtragstiefe wird derart gewählt, dass der Überlappbereich 39 in Richtung der Quererstreckung 41 zur Hälfte abgetragen wird.
Claims (10)
- Verfahren zum additiven Herstellen eines Bauteils (3) aus einem Pulver (5), wobei in einer Abfolge aus dem Pulver (5) eine Pulverschicht (14) bereitgestellt wird, wobei die Pulverschicht (14) mit einem Energiestrahl (13) aufgeschmolzen wird und anschließend zu einer Schicht (16) erstarrt, wobei die Schicht (16) abgesenkt wird, wobei auf der Schicht (16) die Abfolge solange wiederholt wird, bis aus einer Mehrzahl von aus dem Pulver (5) aufgeschmolzenen und erstarrten Pulverschichten (14) das Bauteil (3) gebildet ist, wobei - in einer Pulverschicht (14) ein Kernbereich (23) des Bauteils (3) gebildet wird, indem der Energiestrahl (13) auf einer Mehrzahl von Kernbahnen (27), die jeweils eine Kernbahnmitte (29) aufweisen, über die Pulverschicht (14) verlagert wird, wobei als ein Kernbahnabstand (31) zwischen zwei benachbarten Kernbahnmitten (29) ein Abstand gewählt wird, der gleich oder größer ist als ein Energiestrahldurchmesser des Energiestrahls (13), wobei - in der Pulverschicht (14) ein Randbereich (33) des Bauteils (3) gebildet wird, indem der Energiestrahl (13) auf zwei benachbarten Randbahnen (35), einer äußeren Randbahn (35.1) und einer inneren Randbahn (35.2), die jeweils eine Randbahnmitte (34) aufweisen, nacheinander verlagert wird, wobei als ein Randbahnabstand (37) zwischen den zwei Randbahnmitten (34) ein Abstand gewählt wird, der kleiner ist als der Energiestrahldurchmesser, sodass sich die zwei Randbahnen (35) in einem Überlappbereich (39) überlappen, wobei - mittels eines Abtragsverfahrens die äußere Randbahn (35.1) bereichsweise abgetragen wird, sodass der Überlappbereich (39) freigelegt wird und eine Randfläche (36) des Bauteils (3) bildet.
- Verfahren nach
Anspruch 1 , wobei - in der Pulverschicht (14) zunächst der Randbereich (33) und anschließend der Kernbereich (23) gebildet wird, oder wobei - in der Pulverschicht (14) zunächst der Kernbereich (23) und anschließend der Randbereich (33) gebildet wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei - der Kernbereich (23) derart gebildet wird, dass dieser eine erste Härte aufweist, wobei - der Randbereich (33) derart gebildet wird, dass der Überlappbereich (39) eine zweite Härte aufweist, wobei - die zweite Härte um 20 % bis 40 %, vorzugsweise um 25 % bis 35 %, vorzugsweise um 28 % bis 32 % größer ist, als die erste Härte.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei - während der Bildung des Randbereichs (33) eine erste Energiestrahlintensität des Energiestrahls (13) verwendet wird, wobei - während der Bildung des Kernbereichs (23) eine zweite Energiestrahlintensität des Energiestrahls (13) verwendet wird, wobei - die erste Energiestrahlintensität größer gewählt wird, als die zweite Energiestrahlintensität.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei - als Pulver (5) ein Pulver verwendet wird, das einen Werkstoff aufweist, der ausgewählt ist aus einer Gruppe, bestehend aus: Einer Aluminium-Silizium-Legierung, einer Aluminium-Silizium-Magnesium-Legierung und einer Aluminium-Silizium-Kupfer-Legierung.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei - als Abtragsverfahren ein elektrochemisches Verfahren oder ein Erodierverfahren gewählt wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei - als Energiestrahldurchmesser ein Durchmesser von 50 µm bis 90 µm, vorzugsweise von 55 µm bis 85 µm, vorzugsweise von 70 µm gewählt wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei - als Randbahnabstand (37) ein Abstand, berechnet aus einem Abstandsfaktor multipliziert mit dem Energiestrahldurchmesser, gewählt wird, wobei - der Abstandsfaktor von 0,4 bis 0,75, vorzugsweise von 0,5 bis 0,6, vorzugsweise von 0,55 bis 0,59, vorzugsweise 0,57 beträgt.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei - der Randbahnabstand (37) derart gewählt wird, dass eine Quererstreckung (41) des Überlappbereichs (39) von 20 µm bis 40 µm, vorzugsweise von 25 µm bis 35 µm, vorzugsweise (30) µm beträgt.
- Verfahren nach
Anspruch 9 , wobei - die äußere Randbahn (35.1) um eine Abtragstiefe in Richtung der inneren Randbahn (35.2) abgetragen wird, wobei - die Abtragstiefe derart gewählt wird, dass der Überlappbereich (39) in Richtung der Quererstreckung (41) zur Hälfte abgetragen wird.
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| DE10028063A1 (de) | 2000-06-07 | 2002-01-17 | Bu St Gmbh Beratungsunternehme | Verfahren zur Herstellung eines Werkstückes mit exakter Geometrie |
| DE10042134C2 (de) | 2000-08-28 | 2003-06-12 | Concept Laser Gmbh | Verfahren zur Herstellung von dreidimensionalen Sinter-Werkstücken |
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-
2023
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