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Die Erfindung betrifft eine Kappe für eine Kappenanordnung. Die Kappenanordnung ist zur Halterung von Federleisten einer Unterfederung vorgesehen. Insbesondere ist die Kappenanordnung für ein, insbesondere rollbares, Lattenrost vorgesehen, wobei die Federleisten als Latten des Lattenrostes angesehen werden können. Die Unterfederung ist für einen Rahmen eines Bettes oder für ein Möbel vorgesehen. Die Kappe weist einen Kappenhohlraum auf. Der Kappenhohlraum ist in einem Grundkörper vorgesehen. Zudem umfasst die Kappe einen Auflageabschnitt zur Anordnung der Kappe auf einer Auflage des Möbels oder des Rahmens und einen zwischen dem Grundkörper und dem Auflageabschnitt vorgesehenen Verbindungsabschnitt. Der Kappenhohlraum ist zur Aufnahme des Endes einer Federleiste ausgebildet. Die Erfindung betrifft darüber hinaus auch eine Kappenanordnung mit Kappen der vorgenannten Art.
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Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung noch eine Unterfederung mit einer Kappenanordnung der vorgenannten Art sowie die Kappenanordnung mit eingesetzten Federleisten. Außerdem umfasst die Erfindung noch einen Rahmen oder ein Möbel mit einer Unterfederung nach einer der vorgenannten Ausführungsformen.
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Zur Befestigung von Federleisten einer Unterfederung an einem Möbel oder einem Rahmen werden üblicherweise Kappenanordnungen eingesetzt, die an dem Möbel an gegenüberliegenden Zargen oder auf einem Rahmen auf bzw. an gegenüberliegenden Rahmenteilen befestigt werden. Dabei greifen die Federleisten mit ihren stirnseitigen Enden jeweils in den Kappenhohlraum der jeweiligen Kappen der Kappenanordnung ein. Hierdurch ergibt sich in der Regel eine sichere Halterung der Federleisten an den Kappenanordnungen.
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Von Nachteil bei den bekannten Unterfederungssystemen aus Kappenanordnungen und Federleisten ist es, dass diese einen vergleichsweise komplexen Aufbau haben. So ist es in der Regel erforderlich, die gesamte Unterfederung als gemeinsames Bauteil insbesondere einem Kunden auszuliefern bzw. bereitzustellen. Dies nimmt eine nicht unbeachtliche Lagerkapazität ein. Außerdem ist es bei den bekannten Unterfederungssystemen von Nachteil, dass es bei einer entsprechenden Belastung der Federleisten leicht dazu kommen kann, dass zumindest ein Ende einer Federleiste aus dem Kappenhohlraum herausrutscht und die Federleiste ihre Funktion verliert.
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Um dies zu verhindern, sind in den Stand der Technik verschiedene Sicherungseinrichtungen innerhalb des Kappenhohlraums ist bekannt. Dies bedingt jedoch ein vergleichsweises exaktes Einsetzen der Federleisten in die Kappe und darüber hinaus eine speziell angepasste Form der Federleiste, die in die entsprechende Kappe eingesetzt werden soll. Aufgrund dieses komplexen Aufbaus der Sicherungseinrichtungen wird in der Regel davon Abstand genommen, diese in den Kappenhohlräumen vorzusehen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, eine Kappe für eine Kappenanordnung und/oder eine Kappenanordnung als solches bereitzustellen, mit der die vorgenannten Nachteile zumindest im Wesentlichen vermieden oder aber zumindest im Wesentlichen reduziert werden.
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Die vorgenannte Aufgabe ist für eine Kappe der vorgenannten Art durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Erfindungsgemäß ist bei einer ersten erfindungsgemäßen Alternative vorgesehen, dass die Kappe mit einer benachbarten Kappe derart lösbar über eine Befestigungseinrichtung verbindbar ist, dass der Abstand benachbarter Grundkörper benachbarter Kappen und/oder der Abstand benachbarter Kappen zueinander einstellbar ist. Dies ist mit dem Vorteil verbunden, dass die Kappen voneinander lösbar in einer Kappenanordnung bereitgestellt werden können. Wird eine Unterfederung einem Kunden oder einem Dritten zur Verfügung gestellt, ist es erfindungsgemäß nicht mehr notwendig, die Kappen bereits zu einer zusammenhängenden Kappenanordnung und/oder die Federleisten bereits mit den Kappen verbunden zu haben.
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Insbesondere können die Kappen getrennt voneinander und auch getrennt von den Federleisten bereitgestellt werden.
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Durch eine lösbare Anordnung der Kappen zueinander wird gewährleistet, dass die gesamte Unterfederung sich optimal an unterschiedliche Verhältnisse oder räumliche Begebenheiten für die Unterfederung anpassen kann. So kann insbesondere bedarfsweise die Anzahl der Kappen für eine vorgegebene Länge erhöht oder reduziert werden, was mit einer hohen Flexibilität für den Kunden verbunden ist.
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Durch die separate Bereitstellung der Kappen kann darüber hinaus insbesondere auch die Lagerkapazität zur Vorhaltung einer Unterfederung drastisch reduziert werden. Auch die Verlegung einer Unterfederung wird wesentlich vereinfacht, insbesondere wobei die Federleisten und die Kappen miteinander vergleichsweise einfach verbunden werden können.
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Darüber hinaus wird durch die Veränderung des Abstandes der Grundkörper der benachbarten Kappen zueinander auch gewährleistet, dass diese beispielsweise in einem Radius, winklig und/oder gebogen zueinander und/oder angepasst an die jeweilige Benutzungssituation mit einer unterschiedlichen Anzahl von Kappen verlegt werden können. Die Flexibilität für den Benutzer, der die entsprechende Unterfederung einsetzen möchte, wird somit deutlich erhöht
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Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung nach der zweiten erfindungsgemäßen Alternative, die insbesondere zusammen mit der ersten erfindungsgemäßen Alternative realisiert werden kann, ist vorgesehen, dass der Grundkörper über den Auflageabschnitt übersteht, insbesondere in Längsrichtung der Federleiste. Ein solches Überstehen bezieht sich insbesondere auf den Einbauzustand. Demnach kann die in Längsrichtung der Federleisten verlaufende Breite des Grundkörpers, insbesondere die maximale Breite des Grundkörpers, größer sein als die Breite des Auflageabschnittes, insbesondere die minimale Breite des Auflageabschnitts. Der Auflageabschnitt und/oder der Grundkörper können eine sich in Querrichtung (d.h. quer, insbesondere orthogonal, zur Längsrichtung der Federleisten) verändernde Breite aufweisen.
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Ein Überstehen des Grundkörpers ergibt bei Benutzung der Erfindung den wesentlichen Vorteil, dass ein ungewünschtes Herausrutschen der Federleisten aus dem Kappenhohlraum auch bei stärkerem Druck auf die Federleisten verhindert werden kann, insbesondere ohne dass weitere Sicherungseinrichtungen in dem Kappenhohlraum erforderlich wären. So ist insbesondere das Kippmoment der Kappe im Hinblick auf die in dem Kappenhohlraum angeordnete Federleisten bei entsprechender Belastung der Federleiste optimiert worden.
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Zudem können die Kappen auf einem wesentlichen schmaleren Rahmen bzw. Zarge verlegt werden, da die Auflagefläche für den Auflageabschnitt im Vergleich zu aus der Praxis bekannten Kappen durch die Erfindung erheblich reduziert werden kann.
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Die Erfindung schafft nun die Möglichkeit, die Kappe im Hinblick auf ihren Einsatz und im Hinblick auf die Flexibilität beim Verlegen deutlich zu verbessern.
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Die nachfolgenden Ausführungen zu bevorzugten Ausführungsformen können für die erste und/oder zweite erfindungsgemäße Alternative gelten:
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Befestigungseinrichtung derart ausgebildet, dass die benachbarten Kappen formschlüssig und/oder kraftschlüssig miteinander verbunden sind. Die formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung ist insbesondere lösbar, wie eingangs bereits im Zusammenhang mit der ersten erfindungsgemäßen Alternative erläutert worden ist.
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Insbesondere ist eine Rastverbindung vorgesehen, wobei die Befestigungseinrichtung die Rastverbindung zwischen den benachbarten Kappen aufweisen kann. Ein Einrasten der Kappen miteinander gewährleistet bevorzugt, dass ein einfaches Lösen der miteinander verbundenen Kappen sichergestellt werden kann, wobei die Kappen im verbundenen Zustand fest und/oder stabil aneinander angeordnet sind. Diese Art der Verbindung ist besonders verlegefreundlich und mit einer geringen Fehleranfälligkeit beim Verlegen der gesamten Unterfederung verbunden.
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Bevorzugt weist die Befestigungseinrichtung wenigstens ein erstes Befestigungsmittel und wenigstens ein zweites Befestigungsmittel auf. Das erste Befestigungsmittel kann der einen Kappe und das zweite Befestigungsmittel einer benachbarten, anderen Kappe zugeordnet sein. Demnach versteht es sich, dass das erste und das zweite Befestigungsmittel insbesondere komplementär zueinander ausgebildet sind und/oder miteinander zur Realisierung einer entsprechenden lösbaren Verbindung zusammenwirken können. Das erste Befestigungsmittel der erfindungsgemäßen Kappe ist demnach insbesondere auch in Abhängigkeit des zweiten Befestigungsmittels der an dieser Kappe anzuordnenden anderen Kappe ausgebildet.
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Insbesondere liegen das erste und das zweite Befestigungsmittel im miteinander verbundenen Zustand zumindest bereichsweise aneinander an und/oder sind insbesondere miteinander und/oder ineinander verbunden. Bevorzugt grenzen die Befestigungsmittel im verbundenen Zustand unmittelbar aneinander an. Auf diese Weise wird bevorzugt ein definierter Befestigungsbereich zur Verbindung des ersten und des zweiten Befestigungsmittels gebildet, wodurch ebenfalls eine Verlegefreundlichkeit gewährleistet werden kann.
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Bei einer weiteren, besonders bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass die Kappe sowohl das erste als das zweite Befestigungsmittel aufweist. Demnach kann die Kappe insbesondere mit zwei benachbarten Kappen verbunden sein, wobei die jeweils benachbarten Kappen jeweils komplementär ausgebildete Befestigungsmittel aufweisen können.
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Insbesondere kann die Kappe an beiden Endbereichen mit jeweils einer benachbarten Kappe verbindbar sein. Auf diesem Wege kann durch die erfindungsgemäße Kappe eine Kappenanordnung gebildet werden, insbesondere durch miteinander und/oder aneinander verbundene Kappen.
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Es versteht sich, dass zum einen für die Unterfederung und zum anderen insbesondere zum Einfassen der Federleisten für beide stirnseitigen Endbereiche der Federleisten eine „Kappenkette“ (d.h. zu einer Kappenanordnung verbundene Kappen, insbesondere entlang einer Kette) bzw. eine Kappenanordnung von miteinander verbundenen Kappen bereitgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang können in bzw. zu „Kappenketten“ verbundene Kappen als (gemeinsame) Kappenanordnung bezeichnet werden.
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Besonders bevorzugt ist/sind das erste und/oder zweite Befestigungsmittel jeweils an einem Endbereich des Auflageabschnitts angeordnet. Dabei können die Befestigungsmittel die stirnseitigen Enden bilden oder zu diesen beanstandet sein. Jedenfalls kann/können das erste und/oder das zweite Befestigungsmittel in dem jeweiligen Endbereich (d.h. an sich gegenüberliegenden Endbereichen) des Auflageabschnitts angeordnet sein und im Bereich des Auflageabschnitts eine Verbindung der Kappen zueinander gewährleisten.
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Es versteht sich, dass auch die Befestigungsmittel miteinander lösbar verbunden sein können.
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Darüber hinaus ist bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass das erste und zweite Befestigungsmittel derart ausgebildet sind, dass die Befestigungsmittel in unterschiedlichen Positionen, insbesondere mit einem unterschiedlichen Abstand, miteinander verbindbar sind und/oder dass die Kappen zueinander winklig verbindbar sind. Demnach kann eine nicht in einer Flucht ausgerichtete Ausrichtung der Kappen zueinander gewährleistet werden, so dass die Kappen insbesondere einen Radius zueinander einschließen. Damit kann auch eine Verlegung insbesondere für Möbel deutlich verbessert werden, da sich die Kappe und auch die Unterfederung an unterschiedliche Verläufe und/oder Vorgaben der Unterfederung anpassen kann, insbesondere wobei die Stirnseiten der Federleisten nicht in einer Flucht angeordnet sein müssen.
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Die Verbindungsmöglichkeit der Befestigungsmittel in unterschiedlichen Positionen ermöglicht ferner eine Veränderung des Abstandes der Kappen bzw. der Grundkörper zueinander. Werden beispielsweise über eine vorgegebene Länge bedarfsweise unterschiedliche Anzahlen von Federleisten benötigt, insbesondere zur Veränderung des Federverhaltens der Unterfederung, kann durch die Variation des Abstandes der Kappen/Grundkörper zueinander eine entsprechende Anpassung erfolgen, was insbesondere auch dadurch ermöglicht wird, dass die Befestigungsmittel miteinander in unterschiedlichen Positionen verbunden werden können.
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Vorzugsweise weist das erste Befestigungsmittel wenigstens ein Kopplungselement und das zweite Befestigungsmittel wenigstens ein mit dem ersten Kopplungselement koppelbares und/oder zusammenwirkendes Gegenkopplungselement auf. In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass das Kopplungselement komplementär zu dem Gegenkopplungselement ausgebildet sein kann oder vice versa. Letztlich ermöglichen die Kopplungselemente und die Gegenkopplungselemente eine lösbare Verbindung der Befestigungsmittel zueinander und stellen auf effiziente Weise eine einfache Verbindung der Kappen zueinander bereit.
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Besonders bevorzugt ist eine Mehrzahl von Kopplungselementen und/oder Gegenkopplungselementen der jeweiligen Befestigungsmittel vorgesehen. So kann das erste Befestigungsmittel wenigstens zwei Kopplungselemente und/oder das zweite Befestigungsmittel wenigstens drei Gegenkopplungselemente aufweisen. Durch die Mehrzahl der Kopplungselemente und/oder Gegenkopplungselemente kann insbesondere sichergestellt werden, dass die Befestigungsmittel in unterschiedlichen Positionen miteinander verbindbar sind. Eine Variation des Abstandes der Grundkörper der benachbarten Kappen zueinander kann dadurch gewährleistet werden, dass ein Kopplungselement mit anderen Gegenkopplungselementen verbunden werden kann oder vice versa.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass im verbundenen Zustand insbesondere zwei Kopplungselemente mit zwei Gegenkopplungselementen verbunden sind. Wenn insbesondere drei Gegenkopplungselemente bereitgestellt werden und weiterhin im verbundenen Zustand zwei Kopplungselemente mit jeweils zwei Gegenkopplungselementen verbunden werden sollen, so ergeben sich insbesondere zwei unterschiedlich einstellbare Abstände der Kappen/Grundkörper zueinander. Bedarfsweise kann jedoch in einer weiteren Ausführungsform von zwei Kopplungselementen nur ein Kopplungselemente mit einem Gegenkopplungselement verbunden sein, was wiederum insbesondere eine Verlegung der Kappen in einem Radius bzw. in einem bogenabschnittsförmigen Verlauf gewährleisten kann. Die Mehrzahl der Kopplungselemente und der Gegenkopplungselemente kann demnach insbesondere eine Verstellung des Abstandes und eine Erhöhung der Flexibilität bei Verlegung der Kappen gewährleisten.
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Darüber hinaus ist einer weiteren bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass das Kopplungselement als Rastzapfen ausgebildet ist. Der Rastzapfen kann auch als Rastvorsprung bezeichnet werden. Das Gegenkopplungselement wiederum kann als Rastöffnung ausgebildet sein, insbesondere wobei der Rastzapfen zum, insbesondere lösbaren, Verrasten mit der Rastöffnung ausgebildet ist. Ein Zusammenwirken zwischen Rastzapfen und Rastöffnung gewährleistet auf vergleichsweise einfache Art und Weise eine lösbare Verbindung der Befestigungsmittel miteinander und darüber hinaus eine verlegefreundliche Bereitstellung der Kappenanordnung.
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Besonders bevorzugt sind das erste und das zweite Befestigungsmittel an gegenüberliegenden Stirnseiten und/oder stirnseitigen Endbereichen des Auflageabschnitts angeordnet, was ebenfalls bei der Verlegung besonders vorteilhaft ist, da so die Verbindung an den äußeren Bereichen der Kappen gewährleistet werden kann.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass, insbesondere an dem ersten und/oder dem zweiten Befestigungsmittel angeordnet, ein Abdeckabschnitt zum zumindest bereichsweisen Abdecken der Befestigungseinrichtung vorgesehen ist. Insbesondere ist der Abdeckabschnitt mit einem knickbaren Verbindungsbereich, vorzugsweise einem Filmscharnier, mit dem ersten und/oder dem zweiten Befestigungsmittel verbunden. Bevorzugt erfolgt die Verbindung derart, dass der Abdeckabschnitt auf die Befestigungseinrichtung umgelegt werden kann. Die Abdeckung mit dem Abdeckabschnitt ermöglicht es, dass im verbundenen Zustand der Kappen insbesondere eine Manipulation der Befestigungseinrichtung vermieden werden kann. Somit kann insbesondere das erste und zweite Befestigungsmittel vor einem ungewünschten Einfluss geschützt werden. Besonders vorteilhaft ist dies, wenn die Kappen bzw. die Kappenanordnung aufgerollt wird, vorzugsweise bei Verwendung eines rollbaren Lattenrostes. Dann ermöglicht insbesondere auch der Abdeckabschnitt, dass beim Rollen der Kappen ein ungwünschtes Lösen der Befestigungseinrichtung vermieden werden kann, wobei die Befestigungseinrichtung durch den Abdeckabschnitt geschützt wird.
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Besonders bevorzugt weist der Abdeckabschnitt einen Sicherungsvorsprung, insbesondere ein Verschlusshaken, zum Verrasten mit dem ersten und/oder dem zweiten Befestigungsmittel im umgelegten Zustand auf.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass sich zwischen dem ersten und/oder dem zweiten Befestigungsmittel und dem Verbindungsabschnitt wenigstens eine Biegestelle befindet. Diese Biegestelle ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die miteinander verbundenen Kappen, insbesondere die Kappenanordnung, aufgerollt werden sollen, bevorzugt bei Verwendung als rollbares Lattenrost. Die Biegestelle ermöglicht insbesondere eine einfache Verbiegung in diesem Bereich und somit ein Rollen eines Lattenrostes. Die Biegestelle ist insbesondere als Materialverengung bzw. -verdünnung des Auflageabschnittes ausgebildet. Insbesondere ist die Biegestelle an und/oder in dem Auflageabschnitt angeordnet.
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Bedarfsweise kann die Biegestelle, die auch als Flexibilitätsbereich bezeichnet werden kann, auch als Vorgabe für eine Trennstelle verwendet werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn diejenige Seite, an der die Biegestelle angeordnet ist, nicht mit einer anderen Kappe verbunden werden soll. Dann kann die Biegestelle eine einfache Vorgabe zur Entfernung des ersten und/oder des zweiten Befestigungsmittels ermöglichen, wobei bedarfsweise über eine Schere oder dergleichen an der Biegestelle eine Durchtrennung erfolgen kann.
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Darüber hinaus kann die, insbesondere minimale, Breite des Auflageabschnitts in Längsrichtung der Federleisten geringer sein als die, insbesondere maximale, Breite des Grundkörpers, bevorzugt wenigstens um 20 %, weiter bevorzugt um wenigstens 30 %, insbesondere um wenigstens 40%.
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Des Weiteren kann ebenfalls die, insbesondere minimale, Breite des ersten und/oder zweiten Befestigungsmittels in Längsrichtung der Federleisten geringer sein als die, insbesondere maximale, Breite des Grundkörpers, insbesondere um wenigstens 20 %, bevorzugt um wenigstens 30 %, weiter bevorzugt zwischen 35 % bis 80% geringer.
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Besonders bevorzugt liegt die, insbesondere minimale, Breite des ersten und/oder des zweiten Befestigungsmittels und/oder die Breite des Auflageabschnitts zwischen 10 bis 40 mm, bevorzugt zwischen 12-35 mm, besonders bevorzugt zwischen 15-30 mm. Insbesondere beträgt die, insbesondere minimale, Breite des ersten und/oder des zweiten Befestigungsmittels 25 mm +/- 20 %.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Verbindungsabschnitt zumindest bereichsweise als Federabschnitt ausgebildet. Der Verbindungsabschnitt ist insbesondere mit einem mittigen Abschnitt des Auflageabschnitts verbunden, der bevorzugt zwischen dem ersten und zweiten Befestigungsmittel angeordnet ist.
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Insbesondere hat der Verbindungsabschnitt federnde Eigenschaften. Eine derartige Ausbildung des Verbindungsabschnitts ist mit dem Vorteil verbunden, dass bei Verwendung der Kappen in einer Unterfederung ein Federverhalten bereits über die Kappe als solches gewährleistet werden kann. Neben den Federleisten, die in den Kappenhohlräumen angeordnet werden, können somit auch die Kappen im Benutzungsfall eine Dämpfung bzw. Federung gewährleisten. Insgesamt können somit die Federeigenschaften der gesamten Unterfederung verbessert werden.
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Bei einer weiteren und besonders bevorzugten Ausgestaltung des vorliegenden Erfindungsgedankens ist vorgesehen, dass das erste und/oder das zweite Befestigungsmittel einen vertieften Abschnitt zur zumindest bereichsweisen Auflage des jeweils daran anzuordnenden zweiten bzw. ersten Befestigungsmittels aufweist. Insbesondere kann mindestens ein Befestigungsmittel einen vertieften Abschnitt aufweisen, der letztlich auch einen Bereich für die Anordnung des anderen Befestigungsmittels vorgeben kann, wodurch insbesondere die Montage vereinfacht werden kann. In weiteren Ausführungsformen kann auch vorgesehen sein, dass die Befestigungsmittel an den einander zugewandten Flächen im Einbauzustand jeweils einen vertieften Abschnitt aufweisen. So kann insbesondere das erste Befestigungsmittel auf der Oberseite und das zweite Befestigungsmittel auf der Unterseite einen vertieften Abschnitt zur Anordnung aufweisen. Darüber hinaus kann in weiteren Ausführungsformen vorgesehen sein, dass zumindest das erste Befestigungsmittel oder das zweite Befestigungsmittel an der Oberseite einen vertieften Abschnitt zur Auflage des zweiten Befestigungsmittels aufweist.
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Insbesondere ist der Kappenhohlraum zur spielfreien, insbesondere formschlüssigen, Anordnung einer Federleiste ausgebildet. Dabei kann die Federleiste insbesondere fest in den Kappenhohlraum eingefasst werden. Zur Befestigung der Federleiste, insbesondere des stirnseitigen Endes der Federleiste, sind insbesondere keine Sicherungsvorsprünge oder dergleichen in dem Kappenhohlraum erforderlich. Eine Befestigung gelingt insbesondere über ein Einschieben des stirnseitigen Endes der Federleiste in den Kappenhohlraum. Der Kappenhohlraum kann folglich eine zum äußeren Querschnitt der Federleiste korrespondierend ausgebildete Aufnahme, insbesondere mit minimalem Spiel, vorzugsweise kleiner 1 mm, aufweisen. Demnach kann der Kappenhohlraum besonders bevorzugt korrespondierend zum Querschnitt der Federleiste ausgebildet sein.
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Die Federleiste wiederum kann insbesondere einen Faserkern und einen den Faserkern umgebenden Mantel, insbesondere aus einem thermoplastischen Material, aufweisen. Vom Mantel können insbesondere auf gegenüberliegenden Seiten seitlich jeweils ein Leistenschenkel bevorzugt aus einem thermoplastischen Kunststoff abstehen. Über die Federleiste können somit die federnden Eigenschaften der Unterfederung gewährleistet werden. Der Faserkern kann insbesondere zur Aufnahme und zur Ableitung der Kräfte vorgesehen sein, wobei der Mantel und die Leistenschenkel die federnden Eigenschaften der gesamten Unterfederung verbessern können. Demnach kann der Kappenhohlraum insbesondere zur Aufnahme eines Abschnitts des Faserkerns, des Mantels und der Leistenschenkel ausgebildet sein. Die innere Form des Kappenhohlraums kann somit insbesondere korrespondierend zum Außenquerschnitt des stirnseitigen Endes der Federleiste ausgebildet sein.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper wenigstens eine Öffnung zum Abfließen von Reinigungsflüssigkeit aufweist. Diese Öffnung ist dann insbesondere der Aufnahmeöffnung zur Anordnung der Federleiste abgewandt. Besonders bevorzugt ist dabei die wenigstens eine Öffnung an der der Federleiste abgewandten Rückseite des Grundkörpers angeordnet. Insbesondere können auch mehrere Öffnungen vorgesehen sein. Die Öffnungen können dazu dienen, dass, wenn die Kappenanordnung oder die Kappe gereinigt wird und etwas Reinigungsflüssigkeit in den Innenraum der Kappe dringt, diese Reinigungsflüssigkeit dann entsprechend ablaufen kann. Dies ermöglicht eine einfache Handhabung der Kappe und der Kappenanordnung und ein einfaches Reinigen der Kappe.
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Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung noch eine Kappenanordnung zur Halterung von Federleisten einer Unterfederung für ein Möbel oder einen Rahmen. Die erfindungsgemäße Kappenanordnung weist wenigstens zwei jeweils einen Kappenhohlraum aufweisende Kappen nach einem der vorgenannten Ausführungsformen auf. Die Kappen sind jeweils zur Aufnahme des Endes einer Federleiste, insbesondere des stirnseitigen Endes der Federleiste, in den Kappenhohlraum ausgebildet. Bevorzugt sind jeweils benachbarte Kappen lösbar über jeweils eine Befestigungseinrichtung verbunden.
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In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass im Hinblick auf bevorzugte Ausführungsformen und/oder Vorteile der Kappenanordnung in gleicher Weise auch auf die vorgenannten Ausführungen zur Kappe verwiesen werden darf. Diese Ausführungen werden im Folgenden zur Vermeidung von unnötigen Wiederholungen nicht erneut wiedergegeben. Es versteht sich ebenfalls, dass die Ausführungen für die Kappenanordnung auch für die Kappe gelten können, ohne dass dies einer weiteren expliziten Erläuterung bedarf.
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Es versteht sich insbesondere, dass sich die Kappenanordnung durch miteinander verbundene Kappen zusammensetzt. Pro bzw. je Unterfederung können somit insbesondere zwei Kappenanordnungen für die jeweiligen stirnseitigen Enden der Federleisten bereitgestellt werden. Die Kappenanordnung stellt demnach insbesondere die Kappen im miteinander verbundenen Zustand dar. Die Kappen können dabei lösbar miteinander verbunden sein, so dass bedarfsweise auch die Form der Kappenanordnung oder die Anzahl der Kappen in einer Kappenanordnung verändert werden kann.
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Bei der besonders bevorzugten Ausführungsform ist ein Adapterstück zur Vergrößerung des Abstandes benachbarter Grundkörper benachbarter Kappen und zur Anordnung zwischen zwei benachbarten Kappen vorgesehen. Das Adapterstück kann insbesondere korrespondierend zur Kappe ausgebildet sein, jedoch insbesondere weder einen Grundkörper noch ein Verbindungsabschnitt aufweisen.
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Das Adapterstück kann demnach insbesondere einen Auflageabschnitt bevorzugt mit einseitig vorgesehenen ersten und zweiten Befestigungsmitteln aufweisen.
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Alternativ oder zusätzlich kann auch vorgesehen sein, dass das Adapterstück das erste und das zweite Befestigungsmittel, jedoch keinen Auflageabschnitt aufweist. Dabei kann das Adapterstück mit Abdeckabschnitt oder ohne Abdeckabschnitt ausgebildet sein. Auch der Auflageabschnitt kann optional bereitgestellt werden. Jedenfalls wird das Adapterstück ohne Grundkörper und ohne Verbindungsabschnitt ausgebildet.
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Das Adapterstück kann zur Vergrößerung des Abstandes benachbarter Grundkörper benachbarter Kappen ausgebildet sein.
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Das Adapterstück kann an das Befestigungsmittel einer Kappe angeordnet werden und den Abstand letztlich zur benachbarten anderen Kappe überbrücken. Weist beispielsweise eine Kappe ein erstes Befestigungsmittel auf, das zu einem zweiten Befestigungsmittel einer anderen Kappe verbunden werden soll, so kann das Adapterstück ebenfalls ein erstes und zweites Befestigungsmittel aufweisen, so dass das zweite Befestigungsmittel des Adapterstücks mit dem ersten Befestigungsmittel der einen Kappe und das erste Befestigungsmittel des Adapterstücks mit dem zweiten Befestigungsmittel der anderen Kappe verbunden sein bzw. werden kann.
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Über das Adapterstück kann neben der Veränderung der Positionen der Kappen zueinander eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, bedarfsweise den Abstand der Federleisten im Einbauzustand noch weiter zu verändern bzw. zu vergrößern. Dies ist insbesondere für Möbel von Interesse, die häufig andere Formen als die Rechteckform von Betten aufweisen und dort andere Anforderungen an eine Unterfederung bestehen.
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Zudem betrifft die vorliegende Erfindung eine Unterfederung, insbesondere ein, bevorzugt rollbares, Lattenrost, mit wenigstens einer Kappenanordnung nach einer der vorgenannten Ausführungsformen, insbesondere zwei Kappenanordnungen, und wenigstens zwei Federleisten. Jeweils eine Federleiste ist in einen Kappenhohlraum einer Kappe der Kappenanordnung eingesetzt. Insbesondere sind jeweils beide stirnseitigen Enden der Federleisten jeweils in einen Kappenhohlraum einer Kappe der jeweiligen Kappenanordnung eingesetzt. Demnach kann sich die Unterfederung aus den miteinander zu jeweils einer Kappenanordnung verbundenen Kappen und den in den Kappen eingesetzten Federleisten zusammensetzen.
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Es versteht sich, dass im Hinblick auf Vorteile und/oder bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Unterfederung in gleicher Weise auch auf die vorgenannten Ausführungen zu der erfindungsgemäßen Kappe und/oder zu der erfindungsgemäßen Kappenanordnung verwiesen werden darf, ohne dass dies einer weiteren diesbezüglichen Erläuterung bedarf. Darüber hinaus gelten auch die Ausführungen zu der Unterfederung in gleicher Weise für die Kappe und/oder die Kappenanordnung, ohne dass dies ebenfalls einer weiteren diesbezüglichen Erläuterung bedarf.
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Die in der Unterfederung eingesetzten Federleisten können insbesondere einen Faserkern und einen den Faserkern umgebenden Mantel, bevorzugt aus einem thermoplastischen Kunststoff, aufweisen. Vom Mantel können auf gegenüberliegenden Seiten seitlich jeweils ein Leistenschenkel, bevorzugt aus einem thermoplastischen Kunststoff, abstehen. Ein derartiger Aufbau der Federleisten ist besonders vorteilhaft im Hinblick auf die federnden Eigenschaften der Federleisten. Der Faserkern ist zur Ableitung der aufgetretenen Kräfte im Benutzungszustand ausgebildet. Der Mantel und die Leistenschenkel können zudem die federnden Eigenschaften gewährleisten und weiter optimieren. Darüber hinaus kann insbesondere eine kostengünstige Federleiste bereitgestellt werden, da das Material der Leistenschenkel und/oder des Mantels sich vom kostenintensiven Material des Faserkerns unterscheiden kann.
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Darüber hinaus ist bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass das erste und/oder zweite Befestigungsmittel über den jeweils benachbarten Leistenschenkel und/oder dem jeweiligen Grundkörper zumindest bereichsweise in Querrichtung - d.h. insbesondere orthogonal und/oder quer zur Längsrichtung der Federleiste - übersteht bzw. vorsteht. Ein Überstand der vorgenannten Art ist so zu verstehen, dass der Bereich des Grundkörpers, in dem der Leistenschenkel angeordnet ist, gegenüber dem jeweiligen Befestigungsmittel zurückversetzt ist bzw. das jeweilige Befestigungsmittel gegenüber denjenigen Abschnitt des Grundkörpers, der zur Aufnahme der Leistenschenkel dient, in Querrichtung übersteht. Auf diese Weise kann insbesondere ein Abstand zwischen benachbarten Leistenschenkel benachbarter Federleisten durch einen Abstand benachbarter Grundkörper benachbarter Kappen gewährleistet werden. Außerdem gewährleistet der Überstand, dass benachbarte Kappen einfach miteinander verbunden werden können.
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Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung noch einen Rahmen, insbesondere für ein Bett, mit einer Unterfederung nach einem der vorgenannten Ausführungsformen.
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Es versteht sich, dass im Hinblick auf Ausführungen zu dem Rahmen - insbesondere im Hinblick auf Ausführungen zu bevorzugten Ausführungsformen und/oder Vorteilen des erfindungsgemäßen Rahmens - auch auf die vorgenannten Ausführungen zu der erfindungsgemäßen Kappe, der erfindungsgemäßen Kappenanordnung sowie zu der erfindungsgemäßen Unterfederung verwiesen werden darf, die in gleicher Weise auch für den erfindungsgemäßen Rahmen gelten können, ohne dass dies einer weiteren expliziten Erläuterung bedarf.
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Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung noch ein Möbel mit einer Unterfederung nach einer vorgenannten Ausführungsformen und/oder mit einem Rahmen nach einem der vorgenannten Ausführungsformen.
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In diesem Zusammenhang versteht es sich, es im Hinblick auf Vorteile und bevorzugte Ausführungsformen des Möbels auf die vorgenannten Ausführungen zu der erfindungsgemäßen Kappe, der erfindungsgemäßen Kappenanordnung, der erfindungsgemäßen Unterfederung sowie zu dem erfindungsgemäßen Rahmen verwiesen werden darf. Auf diese Ausführungen wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen.
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Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle vorgenannten und nachstehenden Intervalle sämtliche darin enthaltene Zwischenintervalle und auch Einzelwerte enthalten und diese Zwischenintervalle und Einzelwerte als erfindungswesentlich anzusehen sind, auch wenn diese Zwischenintervalle oder Einzelwerte im Einzelnen nicht konkret angegeben sind.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Es zeigt:
- 1 eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Kappe,
- 2 eine schematische Vorderansicht der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Kappe,
- 3 eine schematische Draufsicht auf die in 1 dargestellte erfindungsgemäße Kappe
- 4 eine schematische Seitenansicht der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Kappe,
- 5 eine schematische perspektivische Darstellung einer in jeweils zwei Kappen eingefassten Federleiste,
- 6 eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Unterfederung,
- 7 eine schematische Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Unterfederung,
- 8 eine schematische Seitenansicht auf eine erfindungsgemäße Kappenanordnung,
- 9 eine schematische perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Adapterstückes,
- 10 eine schematische Seitenansicht auf eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappenanordnung,
- 11 eine schematische perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Möbels,
- 12 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Bettes mit einer erfindungsgemäßen Unterfederung,
- 13 eine schematische Draufsicht auf miteinander winklig verbundene erfindungsgemäße Kappen,
- 14 eine schematische perspektivische Schnittdarstellung einer Federleiste,
- 15 eine schematische perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe,
- 16 eine schematische Vorderansicht der in 15 dargestellten erfindungsgemäßen Kappe,
- 17 eine schematische perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Adapterstückes,
- 18 eine schematische Seitenansicht auf das in 17 dargestellte erfindungsgemäße Adapterstück und
- 19 eine schematische Draufsicht auf das in 17 dargestellte Adapterstück.
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Die 1 bis 4 zeigen unterschiedliche Ansichten der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Kappe 1.
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Die Kappe 1 ist für eine Kappenanordnung 2 vorgesehen. Eine Kappenanordnung 2 kann durch miteinander verbundene Kappen 1 ausgebildet werden. Eine solche Kappenanordnung 2 ist schematisch in 8 dargestellt. Zwei Kappenanordnungen 2 für eine Unterfederung 4 sind in den 6 und 7 dargestellt.
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Die Kappenanordnung 2 ist zur Halterung von Federleisten 3 einer Unterfederung 4 vorgesehen. Derartige Federleisten 3, die insbesondere jeweils mit ihren stirnseitigen Enden in der Kappe 1 gelagert sind, sind beispielsweise in den 6 und 7 dargestellt.
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Als Unterfederung 4 ist insbesondere ein Lattenrost, nämlich bevorzugt ein rollbarer Lattenrost, vorgesehen.
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Die Unterfederung 4 ist insbesondere für einen Rahmen 6 eines Bettes 7 oder für ein Möbel 5 vorgesehen. Ein Bett 7 ist schematisch in 12 und ein Möbel 5 ist schematisch in 11 dargestellt.
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Die Kappe 1 umfasst, wie die 1 zeigt, einen Grundkörper 9. Der Grundkörper 9 weist einen Kappenhohlraum 8 auf. Ferner umfasst die Kappe 1 einen Auflageabschnitt 10, der zur Anordnung der Kappe 1 auf einer Auflage des Möbels 5 oder des Rahmens 6 dient. Somit kann der Auflageabschnitt 10 insbesondere unmittelbar an einer unteren Stützfläche angeordnet werden. Die Kappe 1 umfasst neben dem Auflageabschnitt 10 auch einen Verbindungsabschnitt 11, der zwischen dem Grundkörper 9 und dem Auflageabschnitt 10 vorgesehen ist und insbesondere den Grundkörper 9 mit dem Auflageabschnitt 10 verbindet, wie die 2 schematisch zeigt. Der Kappenhohlraum 8 ist zur Aufnahme des Endes, insbesondere stirnseitigen Endes, einer Federleiste 3 ausgebildet. Dabei kann die innere Form des Kappenhohlraums 8 entsprechend bzw. korrespondierend zum äußeren Querschnitt des Endes der Federleiste 3 ausgebildet sein, so dass das Ende der Federleiste 3 insbesondere formschlüssig und/oder im Wesentlichen spielfrei in dem Kappenhohlraum 8 anordnenbar ist.
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Die in 1 dargestellte Kappe 1 ist mit einer benachbarten Kappe 1 derart lösbar über eine Befestigungseinrichtung 12 verbindbar, dass der Abstand 13 benachbarter Grundkörper 9 der benachbarten Kappen 1 zueinander einstellbar ist. Der Abstand 13 benachbarter Grundkörper 9 ist schematisch in der 6 dargestellt.
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Es versteht sich, dass die Befestigungseinrichtung 12 letztlich nicht nur durch eine Kappe 1 , sondern durch zwei Kappen 1 gebildet wird. Zwei aneinander angeordnete Kappen 1 können somit die Befestigungseinrichtung 12 ausbilden.
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Alternativ oder zusätzlich kann auch vorgesehen sein, dass der Grundkörper 9 über den Auflageabschnitt 10 übersteht, nämlich insbesondere in Längsrichtung der Federleiste 3 im verbundenen Zustand. Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform ist beides vorgesehen, nämlich der Grundkörper 9 steht über den Auflageabschnitt 10 über, wobei gleichzeitig auch die Kappe 1 derart ausgebildet ist, dass sie mit einer benachbarten Kappe 1 über eine Befestigungseinrichtung 12 verbunden werden kann. Dies ist schematisch unter anderem in der 6 dargestellt.
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Die Befestigungseinrichtung 12 kann derart ausgebildet sein, dass benachbarte Kappen 1 formschlüssig und/oder kraftschlüssig miteinander verbunden sind. In den dargestellten Ausführungsformen wird für die Befestigungseinrichtung 12 eine Rastverbindung zwischen den benachbarten Kappen 1 vorgesehen. Benachbarte Kappen 1 können somit miteinander verrastet werden.
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Die Befestigungseinrichtung 12 kann wenigstens ein erstes Befestigungsmittel 14 und wenigstens ein zweites Befestigungsmittel 15 aufweisen. Das erste Befestigungsmittel 14 kann an der einen Kappe 1 und das zweite Befestigungsmittel 15 an der benachbarten, anderen Kappe 1 vorgesehen sein. Insbesondere liegen das erste und das zweite Befestigungsmittel 14, 15 im miteinander verbundenen Zustand zumindest bereichsweise aneinander an. Dies ist in der Detailansicht A in der 8 dargestellt, die das entsprechende Detail A ebenfalls vergrößert zeigt.
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Es versteht sich demnach, dass eine Kappe 1 zumindest das erste oder das zweite Befestigungsmittel 14, 15 aufweist. Die Befestigungsmittel 14, 15 sind nun dazu vorgesehen, dass die Befestigungseinrichtung 12 ausgebildet werden kann.
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In den 2 und 3 ist dargestellt, dass die Kappe 1 sowohl das erste als das zweite Befestigungsmittel 14, 15 aufweist. Auf diese Weise gelingt es, dass die Kappe 1 an beiden Endbereichen mit jeweils einer benachbarten Kappe 1 verbindbar ist, wobei dies schematisch in der 8 dargestellt ist. Demnach umfasst zwar eine Kappe 1 nicht alle Teile einer Befestigungseinrichtung 12, allerdings umfasst eine Kappe 1 entweder zumindest das erste oder das zweite Befestigungsmittel 14, 15, bevorzugt beide Befestigungsmittel 14, 15, so dass diese Kappe 1 bei Verbindung zu einer anderen Kappe 1 die entsprechenden Befestigungseinrichtung 12 ausbilden kann.
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In 2 ist weiter dargestellt, dass das erste und das zweite Befestigungsmittel 14, 15 jeweils an einem Endbereich des Auflageabschnittes 10 angeordnet sind. Zwischen den Befestigungsmitteln 14, 15 kann ein mittiger Abschnitt des Auflageabschnitts 10 vorgesehen sein, der mit dem Verbindungsabschnitt 11 verbunden ist.
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In 1 ist dargestellt, dass das erste Befestigungsmittel 14 wenigstens ein Kopplungselement 16 und das zweite Befestigungsmittel 15 wenigstens ein mit dem ersten Kopplungselement 16 koppelbares und/oder zusammenwirkendes Gegenkopplungselement 17 aufweist. Das Gegenkopplungselement 17 kann insbesondere komplementär zum Kopplungselement 16 ausgebildet sein. Demnach können das Kopplungselement 16 und das Gegenkopplungselement 17 die Rastverbindung ausbilden. In diesem Zusammenhang sind unterschiedliche Rastverbindungen grundsätzlich möglich. Letztlich ermöglicht eine komplementäre Ausbildung des Kopplungselements 16 und des Gegenkopplungselementes 17, dass diese Elemente miteinander lösbar verbunden werden können, wodurch insbesondere die Befestigungseinrichtung 12 entsprechend bereitgestellt und gewährleistet werden kann.
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In 3 ist dargestellt, dass das erste Befestigungsmittel 14 eine Mehrzahl von Kopplungselementen 16 aufweist - im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Kopplungselemente 16. Zudem zeigt die 3, dass das zweite Befestigungsmittel 15 eine Mehrzahl von Gegenkopplungselementen 17 aufweist - im dargestellten Ausführungsbeispiel drei Gegenkopplungselemente 17.
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In 7 ist dargestellt, dass im verbundenen Zustand der Kappen 1 insbesondere beide Kopplungselemente 16 mit zwei Gegenkopplungselementen 17 verbunden sein können. Nicht näher dargestellt ist, dass auch nur ein Kopplungselement 16 mit nur einem Gegenkopplungselement 17 verbunden sein kann. In Abhängigkeit davon, ob beide oder nur ein Kopplungselement 16 mit den Gegenkopplungselementen 17 verbunden werden/wird, sind zwei oder mehr Positionen der miteinander befestigten Kappen 1 möglich.
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In 2 ist dargestellt, dass das Kopplungselement 16 als Rastzapfen bzw. als Rastvorsprung ausgebildet ist. Das hierzu komplementär ausgebildete Gegenkopplungselement 17 kann wiederum als Rastöffnung ausgebildet sein, wie in 3 dargestellt ist. Demnach kann der Rastzapfen zum lösbaren Verrasten mit der Rastöffnung ausgebildet sein.
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In 1 ist ein Abdeckabschnitt 22 dargestellt, der zum zumindest bereichsweisen oberseitigen Abdecken der Befestigungseinrichtung 12 vorgesehen ist. Der Abdeckabschnitt 22 ist in dargestellten Ausführungsbeispielen im geöffneten Zustand dargestellt. Zum Abdecken der Befestigungseinrichtung 12 wird der Abdeckabschnitt 22 insbesondere auf die Befestigungseinrichtung 12 umgelegt. Der Abdeckabschnitt 22 kann insbesondere an dem ersten Befestigungsmittel 14 und/oder dem zweiten Befestigungsmittel 15 angeordnet sein. Der Abdeckabschnitt 22 kann somit im Benutzungszustand eine unerwünschte Manipulation der Befestigungseinrichtung 12 verhindern. Zum Umlegen des Abdeckabschnittes 22 kann insbesondere ein abknickbarer, umlegbarer und/oder verbiegbarer Verbindungsbereich vorgesehen sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird dieser Verbindungsbereich durch ein Filmscharnier 23 gebildet. Der Abdeckabschnitt 22 kann dabei über das Filmscharnier 23 mit dem ersten und/oder zweiten Befestigungsmittel 14, 15 verbunden sein, bevorzugt derart, dass der Abdeckabschnitt 22 auf die Befestigungseinrichtung 12 umgelegt werden kann.
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In 1, aber auch in 3, ist weiter dargestellt, dass der Abdeckabschnitt 22 einen Sicherungsvorsprung 24 aufweist. Als Sicherungsvorsprung 24 kann ein Verschlusshaken dienen. Der Sicherungsvorsprung 24 wiederum dient zum Verrasten mit dem ersten und/oder zweiten Befestigungsmittel 14, 15 im umgelegten Zustand. Der Sicherungsvorsprung 24 kann dabei so ausgebildet sein, dass bedarfsweise die Befestigungseinrichtung 12 auch wieder freigelegt werden kann, insbesondere indem der Sicherungsvorsprung 24 entsprechend gelockert und/oder entfernt wird. Auf diese Weise kann der Abdeckabschnitt 22 wieder umgelegt und somit die Befestigungseinrichtung 12 bedarfsweise freigegeben werden.
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In 2, aber auch in 1, ist wenigstens eine Biegestelle 19 dargestellt. Die Biegestelle 19 kann insbesondere im Übergang des ersten und/oder zweiten Befestigungsmittels 14,15 zu dem mittigen Bereich des Auflageabschnitts 10 bzw. dem Verbindungsabschnitt 11 vorgesehen sein. Die Biegestelle 19 wird dabei insbesondere innerhalb des Auflageabschnittes 10 ausgebildet, insbesondere am Übergang des ersten oder zweiten Befestigungsmittel 14, 15 zu dem Verbindungsabschnitt 11 bzw. dem mittigen, mit dem Verbindungsabschnitt 11 verbundenen Abschnitt des Auflageabschnitts 10. Dies ist schematisch in der 1 sowie in der 3 dargestellt. Über die Biegestelle 19 kann insbesondere eine Verbiegung der Kappe, bevorzugt ein Rollen der Kappe, insbesondere bei Verwendung einer Kappenanordnung 2 für ein rollbares Lattenrost, gewährleistet werden. Dabei ist die Biegestelle 19 insbesondere als Materialverjüngung, bevorzugt des Auflageabschnittes 10, ausgebildet. Bedarfsweise kann die Biegestelle 19 auch zur Vorgabe eines Abtrennungsbereiches des jeweiligen Befestigungsmittels 14, 15 dienen. Insbesondere ermöglicht die Biegestelle 19 jedoch eine Flexibilität der Kappenanordnung 2, insbesondere ein Rollen der Kappenanordnung 2.
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In 3 ist dargestellt, dass die, insbesondere minimale, Breite 20 des Auflageabschnittes 10 in Längsrichtung der Federleiste 3 geringer ist als die, insbesondere maximale, Breite 21 des Grundkörpers 9. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Breite 20 des Auflageabschnitt 10 insbesondere um wenigstens 30 % geringer als die maximale Breite 21 des Grundkörpers 9. In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass der Grundkörper 9 auch eine sich verändernde bzw. nicht konstante Breite aufweisen kann (bevorzugt in Querrichtung) - genauso wie der Auflageabschnitt 10, was in 1 gut ersichtlich ist.
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In weiteren Ausführungsformen kann vorgesehen sein, dass die, insbesondere minimale, Breite des ersten und des zweiten Befestigungsmittels 14, 15 und die, insbesondere minimale, Breite 20 des Auflageabschnitt 10 zwischen 15 bis 30 mm beträgt.
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Der in 2 dargestellte Verbindungsabschnitt 11 ist als Federabschnitt ausgebildet. Die federnden Eigenschaften des Verbindungsabschnittes 11 können dabei insbesondere über die Materialwahl und/oder die körperliche Ausbildung erreicht werden. Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel wird für den Verbindungsabschnitt 11 insbesondere ein elastisches Material vorgesehen. Im Querschnitt kann der Verbindungsabschnitt 11 insbesondere zumindest im Wesentlichen oval sein, wobei der Verbindungsabschnitt 11 bevorzugt so ausgebildet ist, dass dieser im Inneren hohl ist und somit eine Einfederung gewährleistet werden kann. Insbesondere kann der Verbindungsabschnitt 11 durch wenigstens zwei Federschenkel gebildet sein und/oder wenigstens zwei Federschenkel aufweisen, wie in 2 ersichtlich ist.
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In 2 ist dargestellt, dass das erste Befestigungsmittel 14, insbesondere an der der Federleiste 3 zugewandten Oberseite, einen vertieften Abschnitt 25 zur zumindest bereichsweisen Auflage des daran anzuordnenden zweiten Befestigungsmittels 15 aufweist.
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In weiteren, nicht näher dargestellten Ausführungsformen kann auch vorgesehen sein, dass das zweite Befestigungsmittel 15, insbesondere an der dem Rahmen 6 zugewandten bzw. der Federleiste 3 abgewandten Unterseite, einen vertieften Abschnitt 25 zur zumindest bereichsweisen Auflage bzw. Anordnung des ersten Befestigungsmittel 14 aufweist.
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Der in 1 dargestellte Kappenhohlraum 8 ist korrespondierend zum Querschnitt der Federleiste 3 ausgebildet, insbesondere so, dass die Federleiste 3 im eingesetzten Zustand im Wesentlichen spielfrei im Kappenhohlraum 8 angeordnet ist. Die in den Kappenhohlraum 8 einzusetzende Federleiste 3 ist schematisch in der 14 dargestellt. Dabei kann die Federleiste 3 einen Faserkern 26 und einen den Faserkern 26 umgebenden Mantel 27 aus thermoplastischem Kunststoff aufweisen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind auch Leistenschenkel 28 vorgesehen, die am Mantel 27 angeordnet sind - und zwar auf gegenüberliegenden Seiten. Die Leistenschenkel 28 können auch aus einem thermoplastischen Kunststoff ausgebildet sein. Über die diesbezügliche Ausbildung der Federleiste 3 können insbesondere optimale Federeigenschaften gewährleistet werden. Wie zuvor erläutert, kann demnach der Grundkörper 9 korrespondierend zum äußeren Querschnitt der Federleiste 3 ausgebildet sein.
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In den 15 und 16 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Kappe 1 dargestellt. Die diesbezügliche Kappe 1 weist wenigstens eine Öffnung 30 auf. Die Öffnung 30 kann insbesondere der Aufnahmeöffnung zur Anordnung der Federleiste 3 in dem Kappenhohlraum 8 gegenüberliegend angeordnet sein. In dem in 15 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die wenigstens eine Öffnung 30 an der Rückseite des Grundkörpers 9 ausgebildet. Des Weiteren zeigt die 15, dass eine Mehrzahl von Öffnungen 30 vorgesehen ist, im konkreten Ausführungsbeispiel drei Öffnungen 30. Dabei kann wenigstens eine Öffnung 30 im stirnseitigen Bereich des Grundkörpers 9 angeordnet sein und wenigstens eine weitere Öffnung 30 im unteren Bereich, bevorzugt im vertieften Bereich des Kappenhohlraums 8. Die Öffnungen 30 ermöglichen, dass, wenn Flüssigkeit in den Kappenhohlraum 8 eindringt, diese Flüssigkeit dann vergleichsweise einfach über die Öffnung(en) 30 abfließen kann.
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Die Öffnung 30 im vertieften bzw. unteren Bereich des Grundkörpers 9 ist ebenfalls in 16 dargestellt.
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In 8 ist eine Kappenanordnung 2 zur Halterung von Federleisten 3 einer Unterfederung 4 für ein Möbel 5 oder einem Rahmen 6 dargestellt. Eine Kappenanordnung 2 umfasst wenigstens zwei Kappen 1, die jeweils einen Kappenhohlraum 8 aufweisen. Die Kappen 1 sind zumindest nach einer der vorgenannten Ausführungsformen ausgebildet. Der Kappenhohlraum 8 dient hierbei zur Aufnahme des Endes einer Federleiste 3, wobei jeweils benachbarte Kappen 1 lösbar über jeweils eine Befestigungseinrichtung 12 verbunden sind.
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In 9 ist ein Adapterstück 29 dargestellt. Das Adapterstück 29 dient zur Vergrößerung des Abstandes 13 benachbarter Kappen 1 bzw. benachbarter Grundkörper 9 benachbarter Kappen 1 und ist zur Anordnung zwischen zwei benachbarten Kappen 1 vorgesehen. Das Adapterstück 29 kann korrespondierend zur Kappe 1 ausgebildet sein - ohne jedoch den Grundkörper 9 oder den Verbindungsabschnitt 11 aufzuweisen. Demnach kann das Adapterstück 29 einen Auflageabschnitt 10 zur Anordnung auf einen Rahmen 6 bzw. zur Auflage auf einen Rahmen 6 aufweisen. An dem Auflageabschnitt 10 können die ersten und zweiten Befestigungsmittel 14, 15 entsprechend angeordnet sein, bevorzugt in den stirnseitigen Endbereichen des Auflageabschnittes 10 des Adapterstückes 29. Insbesondere weist das Adapterstück 29 endseitig sowohl das erste als auch das zweite Befestigungsmittel 14, 15 auf. Das erste Befestigungsmittel 14 des Adapterstückes 29 kann ein oder mehrere Kopplungselement(e) 16 umfassen. Auch das zweite Befestigungsmittel 15 kann ein oder mehrere Gegenkopplungselement(e) 17 umfassen.
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Das Adapterstück 29 kann auch einen Abdeckabschnitt 22 aufweisen, der an einem der Befestigungsmittel angeordnet sein kann (im in 9 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Abdeckabschnitt 22 an dem zweiten Befestigungsmittel 15 angeordnet).
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Ferner kann das Abdapterstück 29 wie die Kappe 1 einen vertieften Abschnitt 25 aufweisen, wie dies in 9 gezeigt ist. Für Ausführungen zu dem vertieften Abschnitt 25 darf auf das vorherige Vorbringen verwiesen werden, das für das Adapterstück 29 in gleicher Weise gelten kann.
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Eine weitere Ausführungsform eines Adapterstücks 29 ist in den 17 bis 19 dargestellt. Dabei zeigen die 17 bis 19, dass das Adapterstück 29 keinen Auflageabschnitt 10 und auch keinen Abdeckabschnitt 22 aufweist. Ein vertiefter Abschnitt 25 des ersten Befestigungsmittels 16 ist durch eine entsprechende Stufe in dem Adapterstück 29 realisiert, wie dies in 17 dargestellt ist. Diese Stufe kann somit den vertieften Abschnitt 25 bilden, wie dies die 17 und 18 zeigen. Hierbei kann das gesamte erste Befestigungsmittel 16 den vertieften Abschnitt 25 aufweisen. Das Adapterstück 29, wie es in den 17 bis 19 dargestellt ist, weist ebenfalls keinen Grundkörper 9 und kein Verbindungsabschnitt 11 auf. Dieses Adapterstück 29 ermöglicht eine einfache Anordnung an bestehende Kappen 1 und eine Vergrößerung des Abstandes zwischen benachbarten Kappen 1. Beide Ausführungsformen der Adapterstücke 29 sind grundsätzlich möglich. Grundsätzlich kann das Adapterstück 29 auch keinen vertieften Abschnitt 25 aufweisen.
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In 10 ist schematisch dargestellt, wie in einer Kappenanordnung 2 ein Adapterstück 29 eingesetzt wird. Dabei kann das erste Befestigungsmittel 14 des Adapterstückes 29 mit dem zweiten Befestigungsmittel 15 der einen Kappe 1 verbunden werden. Das zweite Befestigungsmittel 15 des Adapterstückes 29 kann dann mit dem ersten Befestigungsmittel 14 der anderen Kappe 1 verbunden werden. Ohne das einzusetzende Adapterstück 29 wären die Kappen 1 unmittelbar verbunden, nämlich über das zweite Befestigungsmittel 15 der einen Kappe und über das erste Befestigungsmittel 14 der anderen Kappe 1.
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6 zeigt eine Unterfederung 4, insbesondere einen Lattenrost, mit wenigstens einer Kappenanordnung 2 nach einer der vorgenannten Ausführungsformen. In 6 sind zwei Kappenanordnungen 2 vorgesehen. Die Unterfederung 4 weist zudem wenigstens zwei Federleisten 3 auf, wobei jeweils eine Federleiste 3 in einen Kappenhohlraum 8 einer Kappe 1 der Kappenanordnung 2 eingesetzt ist. Da die Federleiste 3 zwei stirnseitige Enden hat, die jeweils in einen Kappenhohlraum 8 einer Kappe 1 eingesetzt sind, sind auch zwei Kappenordnungen 2 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen. Die Kappenanordnungen 2 werden durch miteinander verbundene Kappen 1 gebildet. Im in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Federleisten 3 parallel zueinander ausgerichtet, wobei auch die Kappen 1 jeder Kappenanordnung 2 zumindest im Wesentlichen in einer Flucht ausgerichtet sind. In weiteren Ausführungsführungsformen kann auch vorgesehen sein, dass die Federleisten 3 zueinander nicht parallel, insbesondere winklig zueinander, ausgerichtet sind.
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Die in der Ausführungsform nach 6 eingesetzten Federleisten 3 sind schematisch und im Detail näher in der Querschnittsansicht nach 14 dargestellt. 14 zeigt, dass die Federleiste 3 einen Faserkern 26 und einen den Faserkern 26 umgebenden Mantel 27 aus einem thermoplastischen Kunststoff aufweist, wobei vom Mantel 27 auf gegenüberliegenden Seiten seitlich jeweils ein Leistenschenkel 28 aus einem thermoplastischen Kunststoff absteht. Die Leistenschenkel 28 können auch in den Grundkörper 9 zumindest bereichsweise aufgenommen werden, der dazu in diesem Bereich verjüngt ausgebildet sein kann.
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14 zeigt weiter, dass die Breite der Federleiste 3 am stirnseitigen Ende, insbesondere im Bereich beider Leistenschenkel 28, verringert ist, was zur vorgenannten Materialverengung des Grundkörpers 9 führen kann.
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Des Weiteren zeigt 7, dass das erste und/oder zweite Befestigungsmittel 14, 15 gegenüber dem jeweils benachbarten Leistenschenkel 28 im Einbauzustand in Querrichtung - d.h. insbesondere quer und/oder orthogonal zur Längsrichtung der Federleiste 3 - zumindest bereichsweise vorsteht.
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Die Längsrichtung der Federleiste 3 kann insbesondere die Richtung der größten Längserstreckung des Körpers (d.h. der Federleiste 3) angeben. Die Federleiste 3 ist insbesondere langgestreckt ausgebildet und erstreckt sich zwischen zwei Kappenanordnungen 2.
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12 zeigt einen Rahmen 6, insbesondere für ein Bett 7, mit einer Unterfederung 4 nach einer der vorgenannten Ausführungsformen. Die Unterfederung 4 liegt auf Rahmenteilen bzw. einer Auflage des Rahmens 6 auf.
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11 zeigt ein Möbel 5 mit einer Unterfederung 4 gemäß einer der vorgenannten Ausführungsformen. Nicht dargestellt ist ein Möbel 5 mit einem Rahmen 6 nach einem der vorgenannten Ausführungsformen.
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Bezugszeichenliste:
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- 1
- Kappe
- 2
- Kappenanordnung
- 3
- Federleiste
- 4
- Unterfederung
- 5
- Möbel
- 6
- Rahmen
- 7
- Bett
- 8
- Kappenhohlraum
- 9
- Grundkörper
- 10
- Auflageabschnitt
- 11
- Verbindungsabschnitt
- 12
- Befestigungseinrichtung
- 13
- Abstand
- 14
- erstes Befestigungsmittel
- 15
- zweites Befestigungsmittel
- 16
- Kopplungselement
- 17
- Gegenkopplungselement
- 18
- Stirnseite von 10
- 19
- Biegestelle
- 20
- Breite von 10
- 21
- Breite von 9
- 22
- Abdeckabschnitt
- 23
- Filmscharnier
- 24
- Sicherungsvorsprung von 22
- 25
- vertiefter Abschnitt
- 26
- Faserkern
- 27
- Mantel
- 28
- Leistenschenkel
- 29
- Adapterstück