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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Feststellbremsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug umfassend ein erstes Steuergerät und ein zweites Steuergerät, einen ersten Parkbremssteller und einen zweiten Parkbremssteller, wobei das erste Steuergerät mit dem ersten Parkbremssteller zur Ansteuerung des ersten Parkbremsstellers gekoppelt ist, und wobei das zweite Steuergerät mit dem zweiten Parkbremssteller zur Ansteuerung des zweiten Parkbremsstellers gekoppelt ist, und wobei das erste Steuergerät und das zweite Steuergerät über eine Kommunikationsleitung für eine Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät miteinander gekoppelt sind.
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Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Computerprogrammprodukt sowie ein Kraftfahrzeug umfassend eine Feststellbremsvorrichtung.
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Um ein Kraftfahrzeug gegen ein Verrollen zu sichern, sind im Stand der Technik Getriebeparksperren und Feststellbremsvorrichtungen bekannt. Diese Parkbremssysteme stellen zwei unabhängige technische Systeme dar, die im Fall eines Ausfalls des jeweils anderen Systems vollständig die Hanghaltefähigkeit des Kraftfahrzeugs übernehmen können. Feststellbremsvorrichtungen sind meist mit den Hinterrädern des Kraftfahrzeuges gekoppelt und umfassen einen Parkbremssteller für das erste, beispielsweise das rechte, Hinterrad und einen weiteren Parkbremssteller für das zweite, beispielsweise das linke, Hinterrad. Fällt einer der Parkbremssteller aus, so wird nur noch der jeweils andere Parkbremssteller betrieben. Hierdurch kann die Hanghaltefähigkeit des Kraftfahrzeugs entscheidend verringert werden.
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Im Stand der Technik sind verteilte Parkbremssteller bekannt, welche mittels Kreuzverkabelung jeweils mit zwei Steuergeräten verbunden sind. Bei einem Ausfall eines Steuergerätes werden die Parkbremssteller über das verbleibende zweite Steuergerät angesteuert. Hierdurch ist eine Redundanz der Parkbremselektronik, zusätzlich Umsteuerelektronik und die Kreuzverkabelung der Parkbremssteller zwischen den Steuergeräten notwendig.
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Aus der
DE 10 2020 005 759 A1 ist eine Feststellbremsvorrichtung für ein Fahrzeug bekannt, umfassend ein Steuergerät, welches mit einem Radbremsaktuator mindestens einer Radbremse des Fahrzeuges zu dessen Ansteuerung für eine Aktivierung einer Feststellbremsfunktion gekoppelt ist. Die Feststellbremsvorrichtung umfasst zudem ein redundantes weiteres Steuergerät, welches mit einem Radbremsaktuator mindestens einer Radbremse des Fahrzeuges zu dessen Ansteuerung für die Aktivierung der Feststellbremsfunktion gekoppelt ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Feststellbremsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, mit welchem präventiv die Hanghaltefähigkeit bei einem möglichen Ausfall einer Komponente der Feststellbremsvorrichtung sichergestellt werden kann.
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Zur Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe wird eine Feststellbremsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug umfassend ein erstes Steuergerät und ein zweites Steuergerät, einen ersten Parkbremssteller und einen zweiten Parkbremssteller vorgeschlagen, wobei das erste Steuergerät mit dem ersten Parkbremssteller zur Ansteuerung des ersten Parkbremsstellers gekoppelt ist, und wobei das zweite Steuergerät mit dem zweiten Parkbremssteller zur Ansteuerung des zweiten Parkbremsstellers gekoppelt ist, und wobei das erste Steuergerät und das zweite Steuergerät über eine Kommunikationsleitung für eine Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät miteinander gekoppelt sind, wobei ferner vorgesehen ist, dass das erste Steuergerät ausgebildet ist, bei einer Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät ein höheres Spannkraftniveau für den ersten Parkbremssteller einzustellen, und/oder dass das zweite Steuergerät ausgebildet ist, bei einer Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät ein höheres Spannkraftniveau für den zweiten Parkbremssteller einzustellen.
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Bei der erfindungsgemäßen Feststellbremsvorrichtung ist ein erstes Steuergerät mit einem ersten Parkbremssteller zur Ansteuerung, insbesondere für eine Aktivierung einer Feststellbremsfunktion, des ersten Parkbremsstellers gekoppelt. Zudem ist ein zweites Steuergerät mit einem zweiten Parkbremssteller zur Ansteuerung, insbesondere zur Aktivierung einer Feststellbremsfunktion, des zweiten Parkbremsstellers gekoppelt. Das erste Steuergerät und das zweite Steuergerät sind zudem über eine Kommunikationsleitung miteinander gekoppelt, wobei über die Kommunikationsleitung eine Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät erfolgen kann.
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Erhalten das erste und/oder das zweite Steuergerät eine Anforderung, beispielsweise von einem von einem Fahrer des Kraftfahrzeugs betätigten Parkbremstaster, die Feststellbremsfunktion zu aktiveren, so steuert das erste Steuergerät den ersten Parkbremssteller und/oder steuert das zweite Steuergerät den zweiten Parkbremssteller an, um die jeweilige Feststellbremsfunktion zu aktivieren.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das erste Steuergerät ausgebildet ist, bei einer Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät ein höheres Spannkraftniveau für den ersten Parkbremssteller einzustellen, und/oder dass das zweite Steuergerät ausgebildet ist, bei einer Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät ein höheres Spannkraftniveau für den zweiten Parkbremssteller einzustellen.
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Hierfür sind das erste und/oder das zweite Steuergerät bevorzugt dazu ausgebildet, eine Störung der Datenübertragung zu erkennen. Liegt eine Störung der Datenübertragung vor und wird diese beispielsweise von dem ersten Steuergerät erkannt, so ist das erste Steuergerät ausgebildet, ein höheres Spannkraftniveau für den mit dem ersten Steuergerät gekoppelten ersten Parkbremssteller einzustellen, um die Hanghaltefähigkeit zu sichern. Alternativ oder zusätzlich kann auch das zweite Steuergerät ausgebildet sein, eine Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät zu erkennen und im Falle einer Störung der Datenübertragung ein höheres Spannkraftniveau für den mit dem zweiten Steuergerät gekoppelten zweiten Parkbremssteller einzustellen.
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Im Gegensatz zu aus dem Stand der Technik bekannten Feststellbremsvorrichtungen erfolgt die Erhöhung des Spannkraftniveaus für den ersten und/oder den zweiten Parkbremssteller dabei in Abhängigkeit einer erkannten Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät. Es handelt sich somit um eine präventive Erhöhung des Spannkraftniveaus, welche bereits dann erfolgt, wenn das erste und/oder das zweite Steuergerät keine Daten mehr von dem jeweils anderen Steuergerät empfängt, und nicht erst notwendig dann, wenn ein tatsächlicher Ausfall eines der Steuergeräte oder eines der Parkbremssteller vorliegt. So kann grundsätzlich auch der Fall eintreten, dass der erste Parkbremssteller und der zweite Parkbremssteller voll funktionsfähig sind und auch die Ansteuerung des ersten Parkbremsstellers und des zweiten Parkbremsstellers durch das erste Steuergerät und das zweite Steuergerät ohne Beeinträchtigung funktionieren, lediglich jedoch die Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät gestört ist. Auch in diesem Fall wird präventiv ein höheres Spannkraftniveau für den ersten und/oder den zweiten Parkbremssteller eingestellt.
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Gleichermaßen kann auch eine Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät vorliegen, wenn das erste Steuergerät und/oder das zweite Steuergerät und/oder der erste Parkbremssteller und/oder der zweite Parkbremssteller tatsächlich hinsichtlich der Aktivierung der Feststellbremsfunktion beeinträchtigt oder ausgefallen sind. Auch in diesem Fall kann von dem ersten Steuergerät und/oder dem zweiten Steuergerät ein höheres Spannkraftniveau für den ersten und/oder zweiten Parkbremssteller eingestellt werden.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass das erste Steuergerät und/oder dass das zweite Steuergerät ausgebildet ist, das höhere Spannkraftniveau durch Erhöhung eines Abschaltstroms einzustellen.
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Stellt somit das erste Steuergerät und/oder das zweite Steuergerät eine Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät fest, so wird der Abschaltstrom für den mit dem jeweiligen Steuergerät gekoppelten ersten und/oder zweiten Parkbremssteller erhöht. Ist die Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät bei bereits aktivierter Feststellbremsfunktion aufgetreten, so bewirkt die Erhöhung des Abschaltstroms eine Erhöhung der Feststellkraft beziehungsweise einen zusätzlichen Spannkraftaufbau bei bereits geschlossenem Parkbremssteller.
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Bevorzugt kann daher vorgesehen sein, dass das erste Steuergerät und/oder dass das zweite Steuergerät ausgebildet ist, das höhere Spannkraftniveau durch eine erneute Ansteuerung des mit dem jeweiligen Steuergerät gekoppelten Parkbremsstellers, bevorzugt mit dem erhöhten Abschaltstrom, einzustellen.
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Grundsätzlich ist es auch möglich, dass das höhere Spannkraftniveau auch dann eingestellt wird, wenn die Parkbremssteller noch nicht geschlossen sind. Das erste und/oder zweite Steuergerät richtet sich dann darauf ein, bei einer Anforderung einer Feststellbremsfunktion, beispielsweise durch Betätigung eines entsprechenden Parktasters durch einen Fahrzeugführer, unmittelbar den ersten Parkbremssteller und/oder den zweiten Parkbremssteller mit einem höheren Spannkraftniveau, beispielsweise durch Erhöhung des Abschaltstrom, zu aktivieren. In diesem Fall wird somit bereits bei einem initialen Schließen des ersten und/oder des zweiten Parkbremsstellers ein höheres Spannkraftniveau angenommen.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass das erste Steuergerät und/oder dass das zweite Steuergerät ausgebildet ist, das höhere Spannkraftniveau durch eine Erhöhung eines Hydraulikdrucks einzustellen.
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Zur Erhöhung des Hydraulikdrucks kann das erste Steuergerät und/oder das zweite Steuergerät, welches die Störung der Datenübertragung festgestellt hat, eine hydraulische Bremsunterstützung mit einem erhöhten Hydraulikdruck von einem hydraulischen Bremsregelsystem anfordern. Durch die Erhöhung des Hydraulikdruckes kann für den ersten Parkbremssteller und/oder den zweiten Parkbremssteller ein erhöhtes Spannkraftniveau bereitstellt werden.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass die Störung der Datenübertragung eine Unterbrechung der Kommunikationsleitung und/oder ein Ausfall oder Teilausfall des ersten Steuergeräts und/oder des zweiten Steuergeräts ist.
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Wie vorstehend bereits erläutert, kann eine Störung der Datenübertragung auch vorliegen, ohne dass das erste Steuergerät und/oder das zweite Steuergerät und/oder der erste Parkbremssteller und/oder der zweite Parkbremssteller tatsächlich hinsichtlich der Aktivierung der Feststellbremsfunktion beeinträchtigt oder ausgefallen sind. Eine derartige Störung kann beispielsweise von einem Bruch der Kommunikationsleitung verursacht sein. Die Störung der Datenübertragung kann auch in einem Softwareproblem oder in einem Ausfall oder Teilausfall von für die Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät in den jeweiligen Steuergeräten vorgesehenen Kommunikationsmodulen begründet sein. Auch in diesen Fällen wird das die Störung der Datenübertragung feststellende Steuergerät eine Erhöhung des Spannkraftniveaus für den mit dem jeweiligen Steuergerät verbundenen Parkbremssteller einstellen.
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Ferner kann vorgesehen sein, dass die Kommunikationsleitung ein Fahrzeugbus ist, oder dass die Kommunikationsleitung ein Datenbus, insbesondere ein CAN-Bus, ist, welcher bevorzugt zusätzlich zu einem Fahrzeugbus vorgesehen ist, oder dass die Kommunikationsleitung eine elektrische Verbindung ist.
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Wird ein bereits vorhandener Fahrzeugbus für die Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät genutzt, so kann die vorteilhafte Sicherung der Hanghaltefähigkeit ohne eine zusätzliche Gewichtserhöhung der Feststellbremsvorrichtung erfolgen. Alternativ kann für die Kommunikationsleitung auch ein zusätzlicher Datenbus, insbesondere ein CAN-Bus, oder eine zusätzliche elektrische Verbindung vorgesehen sein. Auch derartige Kommunikationsleitungen weisen ein geringes Gewicht auf, sodass eine aufwendige und gewichtsintensive Kreuzverkabelung, wie im Stand der Technik bekannt, vermieden werden kann.
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Mit weiterem Vorteil kann vorgesehen sein, dass das erste Steuergerät und/oder das zweite Steuergerät ausgebildet ist, Umgebungsinformationen zu empfangen, und ein höheres Spannkraftniveau für den ersten Parkbremssteller und/oder für den zweiten Parkbremssteller nur dann einzustellen, wenn eine Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät vorliegt und die Umgebungsinformation ein vorbestimmtes Kriterium erfüllt.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Umgebungsinformation eine Neigung des Kraftfahrzeugs ist, und dass das Kriterium ein Überschreiten einer vorbestimmten Mindestneigung ist.
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Die Sicherung der Hanghaltefähigkeit durch Erhöhung des Spannkraftniveaus erfolgt somit nur dann, wenn das Fahrzeug an einem Hang mit einer vorbestimmten Neigung oder Steigung gegen ein Verrollen gesichert werden soll.
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Eine weitere Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe besteht in einem Computerprogrammprodukt, umfassend Befehle, die bei der Ausführung des Programms durch ein erstes Steuergerät und/oder ein zweites Steuergerät einer vorbeschriebenen Feststellbremsvorrichtung bei einer Störung einer Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät und dem zweiten Steuergerät das erste Steuergerät veranlassen, ein höheres Spannkraftniveau für den ersten Parkbremssteller einzustellen, und/oder das zweite Steuergerät veranlassen, ein höheres Spannkraftniveau für den zweiten Parkbremssteller einzustellen.
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Eine noch weitere Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe besteht in einem Kraftfahrzeug umfassend eine vorbeschriebene Feststellbremsvorrichtung.
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Sämtliche bezüglich der vorbeschriebenen Feststellbremsvorrichtung erläuterten Merkmale, Vorteile und Funktionen können in entsprechender Weise auch auf das Computerprogrammprodukt beziehungsweise das Kraftfahrzeug übertragen werden.
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Bevorzugt umfasst das Kraftfahrzeug Umgebungssensoren, welche ausgebildet sind, Umgebungsinformationen zu ermitteln und an das erste Steuergerät und/oder das zweite Steuergerät, bevorzugt über einen Fahrzeugbus, zu leiten.
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Weiter bevorzugt sind die Umgebungssensoren Neigungssensoren für die Ermittlung einer Neigung des Kraftfahrzeugs.
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Die Erfindung wird nachstehend näher anhand der beigefügten Figuren erläutert.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer ersten Feststellbremsvorrichtung,
- 2 eine schematische Darstellung einer zweiten Feststellbremsvorrichtung, und,
- 3 eine Aufsicht auf ein Kraftfahrzeug mit einer Feststellbremsvorrichtung.
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1 zeigt in schematischer Darstellung eine Feststellbremsvorrichtung 100 im Einklang mit der Erfindung für ein beispielsweise in der Aufsicht nach 3 dargestelltes Kraftfahrzeug 200. Die Feststellbremsvorrichtung 100 umfasst ein erstes Steuergerät 10 und ein zweites Steuergerät 11 sowie einen ersten Parkbremssteller 12 und einen zweiten Parkbremssteller 13. Das erste Steuergerät 10 ist über eine erste Ansteuerleitung 14 mit dem ersten Parkbremssteller 12 gekoppelt. Über die erste Ansteuerleitung 14 kann das erste Steuergerät 10 eine Feststellbremsfunktion des ersten Parkbremsstellers 12 aktivieren. Das zweite Steuergerät 11 ist über eine zweite Ansteuerleitung 15 mit dem zweiten Parkbremssteller 13 gekoppelt. Über die zweite Ansteuerleitung kann das zweite Steuergerät 11 eine Feststellbremsfunktion des zweiten Parkbremsstellers 13 aktivieren. Der erste Parkbremssteller 12 ist einem in 3 gezeigten ersten Hinterrad 16 des Kraftfahrzeuges 200 zugeordnet und der zweite Parkbremssteller 13 ist einem zweiten Hinterrad 17 des Kraftfahrzeuges 200 zugeordnet.
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Das erste Steuergerät 10 und das zweite Steuergerät 11 sind über eine Kommunikationsleitung 18 für eine Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät 10 und dem zweiten Steuergerät 11 miteinander gekoppelt. Darüber hinaus können das erste Steuergerät 10 und das zweite Steuergerät 11 auch über einen Fahrzeugbus 19 miteinander verbunden sein. Auf dem ersten Steuergerät 10 und dem zweiten Steuergerät 11 wird jeweils ein Computerprogrammprodukt 300 zur Erkennung einer Störung der Datenübertragung über die Kommunikationsleitung 18 zwischen dem ersten Steuergerät 10 und dem zweiten Steuergerät 11 ausgeführt. Ferner wird auf dem ersten Steuergerät 10 eine Software 20 zur Ansteuerung des ersten Parkbremsstellers 12 ausgeführt. Analog wird auch auf dem zweiten Steuergerät 11 eine Software 20 zur Ansteuerung des zweiten Parkbremsstellers 13 ausgeführt. Liegt eine Störung der Datenübertragung zwischen dem ersten Steuergerät 10 und dem zweiten Steuergerät 11 vor, welche beispielsweise durch eine mechanische Unterbrechung der Kommunikationsleitung 18 oder durch einen Teilausfall oder vollständigen Ausfall des ersten Steuergerätes 10 und/oder des zweiten Steuergerätes 11 auftreten kann, so erkennen sowohl das erste Steuergerät 10 und das zweite Steuergerät 11, oder bei Ausfall eines der Steuergeräte 10, 11 das jeweils andere Steuergerät 10, 11, die Störung der Datenübertragung. Nachdem die Störung der Datenübertragung erkannt wurde, erhöhen das erste Steuergerät 10 und das zweite Steuergerät 11, oder bei Ausfall eines der Steuergeräte 10, 11 das jeweils andere Steuergerät 10, 11, das Spannkraftniveau für den dem jeweiligen Steuergerät 10, 11 zugeordneten Parkbremssteller 12, 13. Das bedeutet, dass bei einem zuvor geöffneten Parkbremssteller 12, 13 bereits bei einem initialen Schließen des Parkbremsstellers 12, 13 mit einer höheren Spannkraft gearbeitet wird. Sind hingegen der ersten Parkbremssteller 12 und/oder der zweite Parkbremssteller 13 zum Zeitpunkt des Eintretens der Störung der Datenübertragung bereits geschlossen, so wird der entsprechende Parkbremssteller 12, 13 erneut mit einem erhöhten Spannkraftniveau angesteuert.
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In einer weiteren Ausführungsform der Feststellbremsvorrichtung 100 nach 2 weist das Kraftfahrzeug 200 zudem ein Hydrauliksystem 21 auf, welches mit den Parkbremsstellern 12, 13 verbunden ist. Die Erhöhung des Spannkraftniveaus des ersten Parkbremsstellers 12 und/oder des zweiten Parkbremsstellers 13 kann in diesem Fall durch Bereitstellung eines erhöhten Hydraulikdruckes unterstützt werden, wobei die Erhöhung auf Anfrage des ersten Steuergeräts 10 und/oder des zweiten Steuergeräts 11 über den Fahrzeugbus 19 an das Hydrauliksystem 21 erfolgt. Ferner weist das Kraftfahrzeug 200 Neigungssensoren 22 auf. Das erste Steuergerät 10 und das zweite Steuergerät 11 erhalten von diesen Informationen über die Neigung des Kraftfahrzeuges 200. In einer Variante der Feststellbremsvorrichtung 100 kann dann vorgesehen sein, dass eine Erhöhung des Spannkraftniveaus für den ersten Parkbremssteller 12 und/oder den zweiten Parkbremssteller 13 nur dann erfolgt, wenn gleichzeitig eine Störung der Datenübertragung über die Kommunikationsleitung 18 und ein Überschreiten einer Mindestneigung des Kraftfahrzeuges 200 vorliegt.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Feststellbremsvorrichtung
- 200
- Kraftfahrzeug
- 300
- Computerprogrammprodukt
- 10
- Erstes Steuergerät
- 11
- Zweites Steuergerät
- 12
- Erster Parkbremssteller
- 13
- Zweiter Parkbremssteller
- 14
- Erste Ansteuerleitung
- 15
- Zweite Ansteuerleitung
- 16
- Erstes Hinterrad
- 17
- Zweites Hinterrad
- 18
- Kommunikationsleitung
- 19
- Fahrzeugbus
- 20
- Software
- 21
- Hydrauliksystem
- 22
- Neigungssensor
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102020005759 A1 [0005]