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Die Erfindung betrifft eine Rückhaltevorrichtung zum Zurückhalten eines Fahrzeuginsassen. Die Rückhaltevorrichtung ist vorgesehen, um den Fahrzeuginsassen an dessen Beckenbereich zurückzuhalten
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Eine derartige Rückhaltevorrichtung eignet sich nicht nur, um einen Fahrzeuginsassen zurückzuhalten, der sich in einer aufrechten Sitzposition befindet, sondern insbesondere auch, um einen Fahrzeuginsassen zurückzuhalten, der sich in einer weit zurückgelehnten oder sogar liegenden Position befindet.
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Eine gattungsgemäße Rückhaltevorrichtung aus dem Stand der Technik ist beispielsweise der Druckschrift
DE 10 2018 101 223 A1 zu entnehmen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zuverlässige und kostensparende Rückhaltevorrichtung zu schaffen, die geeignet ist, einen auf einem Fahrzeugsitz aufrecht sitzenden, weit zurückgelehnten oder liegenden Fahrzeuginsassen zurückzuhalten.
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Diese Aufgabe wird durch eine Rückhaltevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Danach umfasst die Rückhaltevorrichtung mindestens eine zwischen einer Einklapp-(=Verstauposition) und einer Ausklappstellung (=Rückhaltestellung) bewegbare Barriere und einer mit der Barriere verbundenen Stütze. Ein Kraftübertragungsmittel zur Verstellung der Barriere in die Ausklappstellung ist mit der Stütze oder der Barriere kraftleitend verbunden.
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Die Barriere und die Stütze sind im wesentlichen Biegesteif ausgeführt, sodass im Anwendungsfall bei einem Abfedern des Fahrzeuginsassen die Barriere ordnungsgemäß positioniert bleibt und die Elemente nicht verformt werden.
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Die Barriere und/oder die Stütze können beispielsweise aus einem Kunststoff oder Metall gefertigt sein. Die Rückhaltevorrichtung ist zum Zurückhalten eines Fahrzeuginsassen in dessen Beckenbereich vorgesehen und ist zu diesem Zweck an oder nahe einem Fahrzeugsitz in, an oder benachbart zu einer Sitzfläche des Fahrzeugsitzes anzuordnen.
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Bei bestimmungsgemäßer Anordnung der Rückhaltevorrichtung in Bezug auf den Fahrzeugsitz kann sich die mindestens eine Barriere beim Verschieben aus der Verstauposition in die Rückhalteposition in einer Ebene annähernd parallel zur Sitzfläche bewegen. Dabei kann sich der Fahrzeuginsasse zwischen der Rückhaltevorrichtung und der Sitzfläche befinden. Ferner kann sich bei bestimmungsgemäßer Anordnung der Rückhaltevorrichtung in Bezug auf den Fahrzeugsitz die mindestens eine Barriere in der Rückhalteposition in einer Ebene erstrecken, die im Wesentlichen senkrecht zu der Sitzfläche ist. Die mindestens eine Barriere kann insbesondere eine flächige Ausdehnung haben, sodass der Fahrzeuginsasse mit dessen Beckenbereich auf einer möglichst großen Fläche anliegt. Dies verbessert eine Druckverteilung.
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Eine Bewegung der mindestens einen Barriere, welche von der annähernd parallel zur Sitzfläche ausgerichteten Bewegung abweicht, kann unter bestimmten Umständen zweckmäßig sein. Beispielsweise kann die Ebene der Bewegung der Barriere in Richtung des vorderen (der Rückenlehne abgewandten) Bereiches der Sitzfläche ansteigen. In einem solchen Fall erstreckt sich die Barriere mit seiner flächigen Ausdehnung in einer Ebene, die zu der Sitzfläche geneigt und nicht senkrecht zu ihr ist.
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Gemäß einer Ausführungsform hat die mindestens eine Barriere in Kombination mit der Stütze, bei bestimmungsgemäßer Anordnung der Rückhaltevorrichtung in Bezug auf den Fahrzeugsitz, senkrecht zur Sitzfläche betrachtet eine im Wesentlichen dreieckige Querschnittsform, wenn sich die Barriere, und damit die die gesamte Einheit, in seiner Rückhalteposition befindet. Die dreieckige Querschnittsform kann bei bestimmungsgemäßer Anordnung der Rückhaltevorrichtung in Bezug auf den Fahrzeugsitz derart ausgerichtet sein, dass eine erste Ecke und eine zweite Ecke der dreieckigen Querschnittsform auf einer Achse liegen, die sich im Wesentlichen entlang einer Seitenkante der Sitzfläche erstreckt. Eine dritte Ecke der dreieckigen Querschnittsform kann sich dann in einem Abstand zu der Achse, oberhalb der Sitzfläche und entlang dieser Achse betrachtet zwischen der ersten und der zweiten Ecke befinden.
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Die dreieckige Querschnittsform, insbesondere die dritte Ecke, ragt somit ausgehend von der Seitenkante der Sitzfläche in Richtung der gegenüberliegenden Seitenkante der Sitzfläche. Dabei kann entlang einer ersten Seite der dreieckigen Querschnittsform, die dem sich bestimmungsgemäß auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen zugewandt ist und sich in einem Winkel zu der Achse erstreckt, genau eine Barriere angeordnet sein. Dieses eine Barriere kann verhindern, dass sich die Einheit mit dreieckiger Querschnittsform durch die beim Zurückhalten des Fahrzeuginsassen auftretenden Kräfte wesentlich verformt. Die erste Seite erstreckt sich in der Rückhalteposition zwischen der ersten und der dritten Ecke der dreieckigen Querschnittsform.
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Um Verletzungen des Fahrzeuginsassen durch die Rückhaltevorrichtung zu verhindern, kann vorgesehen sein, dass auf einer dem sich bestimmungsgemäß auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen zugewandten Seite der Barriere, das entlang der ersten Seite der dreieckigen Querschnittsform angeordnet ist, eine Materialschicht aufgetragen ist, deren Verformungswiderstand geringer ist als das des Materials der Barriere. Bei der Materialschicht kann es sich insbesondere um eine Polster- oder Schaumstoffschicht handeln.
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In einer bevorzugten Ausführungsform übt das Kraftübertragungsmittel für eine Verstellung in die Ausklappstellung eine Zugkraft auf die Stütze oder die Barriere auf. Die Zugkraft erfolgt dabei im Wesentlichen der Schwenkrichtung der Barriere, also wenn diese von der Einklapp- in die Ausklappstellung bewegt wird. Das Kraftübertragungsmittel kann beispielsweise als Zugseil ausgebildet sein.
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Im Gegensatz dazu kann eine weitere vorteilhafte Ausführungsform vorsehen, dass das Kraftübertragungsmittel für eine Verstellung in die Ausklappstellung eine Druckkraft auf die Stütze oder die Barriere ausübt. Das Kraftübertragungsmittel kann hierbei beispielsweise als Stempel oder Druckfeder ausgebildet sein.
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Beide Ausführungsformen unterscheiden sich somit durch die Anordnung des Kraftübertagungsmittels. Bei einer Ausführung mit Zugkraft verläuft der Kraftverlauf in Richtung der Schwenkbewegung von der Einklapp- in die Ausklappstellung, wobei der Verlauf des Kraftübertragungsmittels - in einer Haupterstreckungsrichtung betrachtet - im Wesentlichen hinter einer fixen (ortsfesten) Drehachse der Barriere ist.
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Demgegenüber verläuft das Kraftübertragungsmittel bei der Variante mit Druckkraft - in einer Haupterstreckungsrichtung betrachtet - im Wesentlichen vor der fixen (ortsfesten) Drehachse der Barriere.
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Je nach vorhandenem Bauraum am Fahrzeugsitz kann sich die Zug- oder Druckvariante als vorteilhafter erweisen.
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Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Stütze mit einem ersten Ende, welches nicht mit der Barriere verbunden ist, linear bewegbar ist, wobei entlang der linear bewegbaren Richtung Halteelemente angeordnet sind.
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Die Barriere ist hierbei um die fixe (ortsfeste) Drehachse schwenkbar, wobei die Stütze mit dem zweiten Ende mit der Barriere schwenkbar verbunden ist. Bei der linearen Bewegung des ersten Endes der Stütze entlang der Haltelemente ist somit ein Winkel der Barriere zu der linearen Bewegungsrichtung einstellbar, der in der Regel zwischen 0° und 90° liegt. Die Barriere kann dadurch in die Ausklappstellung bewegt werden.
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Die Halteelemente dienen dabei als Rasten für das erste Ende der Stütze. Bei einem plötzlichen Spannungsabfall des Kraftübertragungsmittels während der Anwendung verbleibt die Barriere in der Winkelstellung, welche sich aufgrund des nächstkleineren Halteelements ergibt. Daraus ergibt sich ein Rückfallsicherung. Die Rückhaltefunktion der Barriere kann damit auch bei einer vermeintlichen Fehlfunktion wenigstens teilweise beibehalten werden.
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Weiter kann es vorgesehen sein, dass ein Rückstellelement an der Stütze angeordnet ist, welches im Vergleich zu dem Kraftübertragungsmittel eine im Wesentlichen entgegengesetzte Kraft auf die Stütze ausübt. Bei Fehlen der Zug- oder Druckkraft durch das Kraftübertragungsmittel sorgt das Rückstellelement dafür, dass die Stütze mit der Barriere in die Einklappstellung zurückbewegt wird. Dadurch wird ein reversibel arbeitendes System erreicht, welches mehrmals seien Rückhaltewirkung entfalteten kann. Als Rückstellelement kann beispielsweise eine Feder oder ein Band aus einem Elastomer dienen.
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Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Stütze mit dem ersten Ende ortsfest und gleichzeitig schwenkbar ist. Der Anbindungspunkt des zweiten Endes an der Barriere ist unverändert.
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Bei dieser Ausführungsform kann die Stütze mehrgliedrig ausgeführt sein, wobei wenigstens ein Gelenk die Glieder verbindet. Dadurch ist die Stütze faltbar, nämlich am Knickpunkt des Gelenkes. In gefaltetem Zustand verlaufen die Gelenke im Wesentlichen parallel zueinander. In entfaltetem Zustand ergibt sich eine Gerade oder ein leichter stumpfer Winkel.
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Bei dieser Ausführungsform können beide arten von Kraftübertragungsmittel angewandt werden, Zug- und Druckgesteuert. Vorzugsweise ist das Kraftübertragungsmittel hierbei mit einem Ende an dem Gelenk verbunden, wodurch ein optimales Kraft-Weg-Verhältnis erzielt wird.
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Hierbei kann vorgesehen sein, dass die beiden Glieder der Stütze in ihrem Endanschlag einen leichten stumpfen Winkel aufweisen. Der Vorteil wäre, dass in dieser Stellung keine weitere Zugkraft über das Kraftübertragungsmittel aufgebracht werden muss, um die Stützkraft aufrecht erhalten zu können. Der Nachteil liegt darin, dass man zum Lösen bzw. zum Zurückklappen der Barriere (nach dem Unfall) das Stützelement erst wieder über diesen Totpunkt hinweg nach vorn bewegen muss. Das könnte eventuell hinderlich sein weshalb - wie bei der vorherigen Variante - ein Rückstellelement angeordnet sein kann, der ein Einkappen der mehrgliedrigen Stütze ermöglicht bzw. unterstützt.
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Eine weitere Ausführungsform bei der Variante mit dem schwenkbar ortsfesten ersten Ende der Stütze sieht vor, dass das die Stütze teleskopierbar ist. Eine Verlängerung der Stütze wird hierbei durch ein Ausfahren eines in die Stütze eingefahrenen zweiten Elementes erreicht.
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Beispielsweise ist es bei dieser Ausführungsform möglich, die teleskopierbare Stütze dermaßen zu gestalten, dass die Stütze zugleich eine Druckkraft auf die Barriere ausübt. Vorstellbar ist hierzu beispielsweise ein Gasgenerator oder eine hydraulische Antriebseinheit, welche an oder in der teleskopierbaren Stütze verbaut ist und im Anwendungsfall das eingefahrene zweite Element der Stütze ausfährt. Diese Ausführungsform würde eine alternative zu den genannten Lösungen darstellen, wobei die Stütze zugleich das Kraftübertragungsmittel umfassen würde.
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Weiter ist bei der teleskopierbaren Stütze denkbar, dass eine Stütze verwendet wird, die Zugkräfte auf die Barriere ausüben kann. Beispielsweise weist diese Stütze einen Zylinder auf, der in der Einklappstellung der Barriere einen ausgefahrenen Kolben aufweist. Soll nun die Barriere in die Ausklappstellung bewegt werden, so wird der Kolben in den Zylinder eingefahren. Bei dieser Ausführungsform sollte ein ortsfestes Ende des Kraftübertragungsmittels nahe oder koaxial zu der Drehachse der Barriere angeordnet sein. Die Stütze wiederum ist mit dem ersten Ende linear verschiebbar.
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Ein weiterer Hauptanspruch der Erfindung sieht vor, dass die beschriebene Rückhaltevorrichtung in einem Fahrzeugsitz integriert ist, nämlich in einem Seitenbauteil wie beispielsweise einer Armauflage des Fahrzeugsitzes.
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Bevorzugt sind hierbei jeweils zwei Rückhaltevorrichtungen in oder an einem einzigen Fahrzeugsitz verbaut, die gegenüberliegend angeordnet sind. Dadurch kann der Fahrzeuginsasse auf beiden Körperseiten am Beckenbereich zurückgehalten werden, wodurch ein Verdrehen des Fahrzeuginsassen verhindert wird.
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Bevorzugt ist die Rückhaltevorrichtung in einem Seitenbauteil dermaßen integriert, dass die Barriere in der Ausklappstellung winklig - in einer Haupterstreckungsrichtung des Sitzes betrachtet - vor dem Beckenbereich des Fahrzeuginsassen ausgerichtet ist. In einer Hauptfahrtrichtung des Fahrzeuges betrachtet bremst die Barriere somit den Fahrzeuginsassen bei einer Fahrzeugverzögerung.
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Weiter kann es vorgesehen sein, dass die Barriere von der Einklapp- in die Ausklappstellung entgegen der Haupterstreckungsrichtung des Fahrzeugsitzes schwenkbar ist. Die Haupterstreckungsrichtung des Fahrzeugsitzes definiert sich in einer Draufsicht auf die Sitzfläche von dem Gesäßbereich in Richtung der Knie des Fahrzeuginsassen.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von mehreren Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine Draufsicht auf einen Fahrzeugsitz mit einer in die Seitenbauteile integrierte Rückhaltevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform in einer Einklappstellung;
- 2 den Gegenstand gemäß 1 in einer Ausklappstellung;
- 3 eine Detailansicht der Rückhaltevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform, jeweils in einer Einklapp- und Ausklappstellung;
- 4 eine Detailansicht der Rückhaltevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform, jeweils in einer Einklapp- und Ausklappstellung;
- 5 eine Detailansicht der Rückhaltevorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform, jeweils in einer Einklapp- und Ausklappstellung;
- 6 eine Seitenansicht eines Fahrzeugsitzes mit einer erfindungsgemäßen Rückhaltevorrichtung in dem Seitenbauteil;
- 7 eine Detailansicht der Rückhaltevorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform, jeweils in einer Einklapp- und Ausklappstellung;
- 8 eine Detailansicht der Rückhaltevorrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform, jeweils in einer Einklapp- und Ausklappstellung;
- 9 eine Draufsicht auf einen Fahrzeugsitz mit einer in die Seitenbauteile integrierte Rückhaltevorrichtung gemäß einer sechsten Ausführungsform in einer Einklappstellung;
- 10 den Gegenstand gemäß 9 in einer Ausklappstellung;
- 11 eine Draufsicht auf einen Fahrzeugsitz mit einer in die Seitenbauteile integrierte Rückhaltevorrichtung gemäß einer siebten Ausführungsform in einer Einklappstellung;
- 12 den Gegenstand gemäß 11 in einer Ausklappstellung.
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Die 1 zeigt in einer Draufsicht einen Fahrzeugsitz 10 mit zwei gegenüberliegenden Seitenbauteilen 12, die in den vorliegenden Ausführungsbeispielen als Armlehnen ausgebildet sind. Auf dem Fahrzeugsitz 10 befindet sich ein Fahrzeuginsasse 14, dessen Ausrichtung gemäß der Haupterstreckungsrichtung des Fahrzeugsitzes (H) folgt. Jedes Seitenbauteil 12 ist zur Integration der erfindungsgemäßen Rückhaltevorrichtung 20 vorgesehen oder umfasst diese.
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Die Rückhaltevorrichtung 20 gemäß der 1 befindet sich in einer Einklapptstellung, wohingegen die Rückhaltevorrichtung 20 gemäß der 2 sich analog dazu in einer Ausklappstellung befindet. Die Ausklappstellung der Rückhaltevorrichtung spiegelt den Anwendungsfall wieder, wenn also der Fahrzeuginsasse 14 zurückgehalten werden soll.
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Dazu wird eine Barriere 22 der Rückhaltevorrichtung 20 in einem Winkel zwischen ca. 0° und 120°, bevorzug jedoch zwischen ca. 60° und 90° im Vergleich zu der Einklappstellung ausgeklappt bzw. um eine Drehachse 23 geschwenkt (siehe 3). Die Barriere 22 soll dabei in dem Anwendungsfall möglichst parallel zu einer aktuellen Beckenposition des Fahrzeuginsassen 14 plan und satt anliegen, damit möglichst viel Körperfläche des Fahrzeuginsassen 14 an der Barriere 22 anliegt.
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Die Rückhaltevorrichtung 20 umfasst hierzu eine Stütze 24, welche mit einem zweiten Ende 25 an der Barriere 22 angelenkt oder bewegbar verbunden ist. Ein erstes Ende 26 der Stütze 24 kann wiederum entlang einer linear bewegbaren Richtung (L) bewegt werden. Die linear bewegbare Richtung (L) verläuft im Wesentlichen parallel zu einer Längsachse des Seitenbauteils 12.
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In der Ausklappstellung weist die Rückhaltevorrichtung 20 in einer Draufsicht betrachtet eine im Wesentlichen dreieckige Anordnung auf, bei der das zweite Ende 25 zusammen mit der Barriere 22 in den Bereich der Sitzfläche hineinragt, wobei das erste Ende 26 und die Drehachse 23 im Wesentlichen auf einer Geraden liegen, die im Wesentlichen mit der Längsachse des Seitenbauteils 12 deckungsgleich ist.
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Ein Kraftübertragungsmittel 28 übt für eine Positionsänderung der Barriere 22 von der Einklapp- in die Ausklappstellung auf die Stütze 24 eine Zugkraft auf. Das Kraftübertragungsmittel 28 kann für die Aufbringung einer Zugkraft beispielsweise als Zugseil ausgebildet sein, welches von einem entsprechenden Aktuator verkürzt oder angetrieben wird. Als Aktuator ist beispielsweise ein Elektromotor, Hydraulik- oder Pneumatikkolben denkbar. Der Aktuator ist hierbei unter der Drehachse 23 - betrachtet in Richtung der linear bewegbaren Richtung (L) - angeordnet.
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Das Kraftübertragungsmittel 28 ist mit einem Ende im Bereich des ersten Endes 26 der Stütze 24 fixiert und überträgt im Anwendungsfall eine Zugkraft, die aus Richtung der Drehachse 23 kommt, auf die Stütze 26. Aufgrund der bewegbaren Verbindungen öffnet sich dadurch die Barriere 22 und es entsteht die vorher beschriebene dreieckige Anordnung zur Zurückhaltung des Fahrzeuginsassen 14.
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Weiter ist aus der 3 ersichtlich, dass an einer Außenseite der Rückhaltevorrichtung 20 eine Mehrzahl an Halteelemente 34 angeordnet sind, die sich entlang der linear bewegbaren Richtung (L) erstrecken, an denen das erste Ende 26 im Anwendungsfalle vorbeigeführt wird. Die Halteelemente 34 sind als Rasten oder Dreiecke ausgeführt, wobei das erste Ende 26 in Eingriff mit jedem Halteelement 34 stehen kann und dadurch trotz einer fehlenden Zugkraft durch das Kraftübertragungsmittel 28, die entsprechende Positionierung der Barriere 22 beibehalten wird.
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Die Barriere 22 kann bei jeder Ausführungsform mit einem Elastomer oder Schaumstoff überzogen sein oder dies umfassen, damit im Anwendungsfall ein Verletzungsrisiko des Fahrzeuginsassen 14 minimiert wird.
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Die 4 zeigt den Gegenstand gemäß einer zweiten Ausführungsform. Zusätzlich zu den Merkmalen der ersten Ausführungsform kann die Rückhaltevorrichtung 20 hierbei ein Rückstellelement 36 umfassen. Weiter können hierbei auch Halteelemente 34 verbaut sein. Das Rückstellelement 36 sorgt bei einer Neutralstellung des Kraftübertragungsmittels 28, wenn dieses also weder eine Druck- noch Zugkraft überträgt, für eine Rückstellung des Systems in die Einklappstellung. Das Rückstellelement 36 kann dafür beispielsweise als Zugfeder oder Elastomerband ausgebildet sein. Mit einem Ende ist das Rückstellelement 36 mit einem starren Gehäusebestandteil verbunden, mit dem anderen Ende beispielsweise an der Stütze 24. Durch diese Ausgestaltung kann die Rückhaltevorrichtung 20 reversibel, d.h. mehrmalig eigesetzt werden, da eine automatische Rückstellung in die Ausgangsposition erfolgt.
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Die 5 zeigt den Gegenstand gemäß in einer dritten Ausführungsform. Im Unterschied zu den anderen Ausführungsformen umfasst die Stütze 24 hierbei mehrere Glieder 41, 42, die über ein Gelenk 38, insbesondere ein Knickgelenk miteinander verbunden sind. Die Stütze 24 ist nicht entlang der linear bewegbaren Richtung (L) bewegbar, da das erste Ende 26 der klappbaren Stütze 24 ortsfest mit einem Gehäusebestandteil verbunden ist. Das zweite Ende 25 ist wiederum mit der Barriere 22 schwenkbar verbunden.
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Das erste Bild der 5 zeigt die Einklappstelltung der Rückhaltevorrichtung 20. Es ist erkennbar, dass die beiden Glieder 41, 42 über das Gelenk 38 parallel aneinander anliegen und die Stütze 24 damit zusammengeklappt ist. Das Kraftübertragungsmittel 28 überträgt im Anwendungsfall wieder eine Zugkraft auf die Stütze 24, bzw. auf das Gelenk 38 der Stütze 24, wodurch sich die Stütze 24 entfaltet oder öffnen lässt und die Barriere 22 in Stellung gebracht wird.
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Bei dieser Ausführungsform weist die Barriere 22 üblicherweise einen festen, definierten Winkel auf, wenn die Rückhaltevorrichtung 20 ausgeklappt ist. Einmal in die Ausklappstellung gebracht, dann diese Ausführungsform tendenziell höhere Kräfte aufnehmen, es sind keine Halteelemente 34 erforderlich und bei fehlender Zugkraft des Kraftübertragungsmittel 28 sorgt die ausgeklappte Stütze 24 für ausreichend Stabilität.
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Die 6 zeigt eine Seitenansicht eines Fahrzeugsitzes 10, bei dem in ein Seitenbauteil 12 die erfindungsgemäße Rückhaltevorrichtung 20 integriert ist. Generell ist vorgesehen, dass die Barriere 22 in einer Ausklappstellung im Wesentlichen parallel zu dem Beckenbereich des Fahrzeuginsassen 14 angeordnet sein soll. Aufgrund einer verstellbaren Rückenlehnenposition des Fahrzeugsitzes 10 ist die Positionierung des Beckenbereichs des Fahrzeuginsassen 14 nicht konstant. In Abhängigkeit von der Rückenlehnenposition kann sich die Position des Beckenbereichs somit ändern.
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Um bei verschiedenen Rückenlehnenpositionen eine möglichst parallele Anordnung der Auflagefläche der Barriere 22 zum Beckenbereich einstellen zu können, kann vorgesehen sein, dass wenigstens die Barriere 22 der Rückhaltevorrichtung 20 in Abhängigkeit zu einem Rückenlehnenanstellwinkel um eine Achse quer zur Haupterstreckungsrichtung (H) drehbar ist. Die Verdrehung der Barriere 22 könnte beispielsweis proportional zu dem Rückenlehnenanstellwinkel verlaufen. Denkbar wäre zudem das Seitenbauteil 12, in dem die Rückhaltevorrichtung 20 integriert ist, proportional zu dem Rückenlehnenanstellwinkel zu drehen. Hierdurch würde immer, unabhängig von einer Rückenlehnenposition eine optimale Anbindung der Barriere 22 an den Beckenbereich sichergestellt.
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Die 7 zeigt die Rückhaltevorrichtung 20 in einer vierten Ausführungsform. Die Stütze 24 ist teleskopierbar und mit dem ersten Ende 26 an einer Gehäusekomponente fixiert. Das Kraftübertragungsmittel 28 ist dabei in die Stütze 24 integriert. Das Kraftübertragungsmittel 28 ist integraler Bestandteil der Stütze 24 und überträgt zur Positionierung des Systems von der Einklapp- in die Ausklappstellung eine Druckkraft auf die Barriere 22.
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Beispielsweise kann die Stütze 24 dazu eine pyrotechnische Einheit aufweisen, die im Anwendungsfall einen Gasüberdruck erzeugt, wodurch die telekopierbare Stütze 24 ausgefahren wird.
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Die 8 zeit eine fünfte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rückhaltevorrichtung 20. Hierbei ist die Stütze 24 mit dem ersten Ende 26 in einer Richtung (L) linear bewegbar und das Kraftübertragungsmittel 28 übt eine Zugkraft auf die Stütze 24 aus, um eine Positionierung in die Ausklappstellung zu erzielen.
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Das Kraftübertragungsmittel 28 kann hierbei beispielsweise als Zylinder mit deinem Kolben ausgestaltet sein, wobei im Anwendungsfall der Kolben in den Zylinder gedrückt wird und dadurch eine lineare Bewegung des ersten Endes 26 entlang der Richtung (L) erfolgt. Diese Ausführungsform kann weiter Halteelemente 34 und Rückstellelemente 36 gemäß den Ausführungsformen eins und zwei aufweisen.
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Die 9 und 10 zeigen eine sechste Ausführungsform mit einem Fahrzeugsitz 10 in Draufsicht. Der Fahrzeugsitz 10 weist Seitenbauteile 12 auf, in denen jeweils eine Rückhaltevorrichtung 20 integriert ist.
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Die Rückhaltevorrichtung 20 ist relativ einfach ausgestaltet und weist im Wesentlichen eine verstellbare Barriere 22, die um die Drehachse 23 schwenkbar ist. Es fehlt die Stütze 24. An der Barriere 22 ist ein Kraftübertragungsmittel 28 angeordnet, welches eine Zugkraft erzeugt. Die Barriere 22 schwenkt im Anwendungsfall entgegen der Haupterstreckungsrichtung (H) auf den Fahrzeuginsassen zu. Dies erfolgt, indem das Kraftübertragungsmittel 28 die Barriere 22 in Schwenkrichtung zieht. Ein Aktuator, der die Zugkraft auf das Kraftübertragungsmittel 28 überträgt, ist in Haupterstreckungsrichtung (H) betrachtet hinter der Drehachse 23 angeordnet.
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Diese Ausführungsform bietet eine sehr einfache Lösung für die eingangs genannte Aufgabe.
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Die 11 und 12 zeigen eine siebte Ausführungsform mit einem Fahrzeugsitz 10 in Draufsicht. Der Fahrzeugsitz 10 weist Seitenbauteile 12 auf, in denen jeweils eine Rückhaltevorrichtung 20 integriert ist.
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Die Barriere 22 ist um die Drehachse 23 schwenkbar. Die Stützte 24 ist mit dem zweiten Ende 25 mit der Barriere 22 schwenkbar verbunden. Mit dem ersten Ende 26 ist die Stütze 24 in die Richtung (L) linear bewegbar. Ein Kraftübertragungsmittel 28 übt eine Zugkraft auf das erste Ende 26 der Stütze 24 aus. Eine Mehrzahl an Halteelementen 34 sind entlang der linear bewegbaren Richtung (L) angeordnet.
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Charakteristisch bei dieser Ausführungsform ist die Ausgestaltung des Kraftübertragungsmittels 28 in Kombination mit einem das Mittel 28 antreibenden Aktuator 44. Das Kraftübertragungsmittel 28 bleibt bei einer Positionierung von der Einklapp- in die Ausklappstellung in dessen Länge konstant. Der Aktuator 44 hingegen ist in dessen Länge im Anwendungsfall verlängerbar. Die 11 zeigt dazu den Aktuator 44 in einer eingefahrenen Stellung: Ein Kolben ist hierbei eingefahren. In 12 ist der Aktuar 44 mit ausgefahrenem Kolben ersichtlich und wird entgegen der Haupterstreckungsrichtung (H) ausgefahren. Das Kraftübertragungsmittel 28 ist mit einem Ende an dem Kolben des Aktuators 44 fixiert, sodass bei einer Verlängerung des Aktuators 44 entgegen der Haupterstreckungsrichtung (H) das erste Ende 26 der Stütze 24 ebenso entgegen der Haupterstreckungsrichtung (H) bewegt wird. Der Aktuator 44 kann hierzu beispielsweise als pneumatisch oder pyrotechnisch arbeitender Kolben ausgestaltet sein.
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Weiterhin kann für alle hier beschriebenen Ausführungsformen vorgesehen sein, dass sich die gesamte Rückhalteeinrichtung beim Anwendungsfall (Crash) ab einer definierten Kraft nach vorn - also in Hauptfahrrichtung - verschieben lässt. Hierdurch würde eine Art Kraftbegrenzung erzielt werden, wie sie auch bei Gurtsystemen oder Gurtstraffern Stand der Technik ist. Die Befestigung der Rückhalteeinrichtung am Seitenelement (z.B. Armlehne) könnte so gestaltet sein, dass sich z.B. das oder die Halteelemente verformen. Das hätte den Vorteil, dass die Rückhaltekräfte über einen gewissen Weg abgebaut werden können, ohne dass sich der Anstellwinkel der Barriere(n) zum Insassen hin verändert. Würde sich der Anstellwinkel der Barriere(n) zum Becken ändern, würden nämlich die Barriere(n) zunehmend seitlich auf das Becken drücken oder der Insasse könnte eventuell durchrutschen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Fahrzeugsitz
- 12
- Seitenbauteil
- 14
- Fahrzeuginsasse
- 20
- Rückhaltevorrichtung
- 22
- Barriere
- 23
- Drehachse
- 24
- Stütze
- 25
- zweites Ende
- 26
- erstes Ende
- 28
- Kraftübertragungsmittel
- 34
- Halteelemente
- 36
- Rückstellelement
- 38
- Gelenk
- 41
- Glied
- 42
- Glied
- 44
- Aktuator
- H
- Haupterstreckungsrichtung
- L
- linear bewegbare Richtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102018101223 A1 [0003]