-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Raum in Raum-System mit einem variablen Gesamtinnenraum, das ein Basismodul mit zwei Seitenwänden, einer Rückwand und einem Deckenelement aufweist. Die Erfindung betrifft ferner eine Ergänzungsvorrichtung für einen Schrank mit einem erstem Innenraum zum Aufbau eines Raum in Raum-Systems.
-
Sogenannte Raum in Raum-Systeme sind allgemein bekannt und werden hauptsächlich in offenen Büroflächen eingesetzt, um so abgegrenzte ruhige Arbeits- und Besprechungsbereiche zu schaffen. In den Druckschriften
DE 202012009736U1 ,
DE 202019105697U1 oder
DE 202020107304U1 sind solche Raum in Raum-Systeme in unterschiedlichen Ausgestaltungen gezeigt.
-
In den letzten Jahren gab es einen steigenden Trend zu hybridem Arbeiten, d.h. Arbeiten nicht nur im Büro sondern auch Zuhause in der eigenen Wohnung (Home Office). Im Gegensatz zum Büro müssen in der eigenen Wohnung üblicherweise Kompromisse bezüglich der fürs Arbeiten zur Verfügung stehenden Fläche eingegangen werden. Darüber hinaus ist -je nach Familienumfeld- ein konzentriertes Arbeiten in der eigenen Wohnung aus Schallschutzgründen nicht immer einfach umsetzbar.
-
Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Raum in Raum-System bereitzustellen, dass insbesondere in kleinen Wohnungen einen variablen Bereich schafft, in welchem auch konzentriertes Arbeiten möglich ist.
-
Diese Aufgabe wird durch das in Anspruch 1 definierte Raum in Raum-System gelöst. Der Grundgedanke der Erfindung besteht unter anderem darin, ein System aus drei Modulen, nämlich einem Basismodul, zumindest einem Bindemodul und einem Eingangsmodul, zu realisieren, wobei das Bindemodul und das Eingangsmodul relativ zum Basismodul teleskopartig verschiebbar sind, um auf diese Weise einen variablen Innenraum bereitstellen zu können. Das Basismodul ist dabei schrankartig aufgebaut, d. h. es weist zwei Seitenwände, eine Rückwand und ein Deckenelement auf, die zusammen einen ersten Innenraum definieren. Das Bindemodul besteht aus zwei Seitenwänden und einem Deckenelement und ist etwas größer als das Basismodul, sodass es sich über das Basismodul schieben lässt. Das Eingangsmodul weist ebenfalls zwei Seitenwände und ein Deckenelement auf und zusätzlich ein Türelement, wobei diese einen dritten Innenraum definieren. Das Eingangsmodul ist etwas größer als das Bindemodul ausgebildet, sodass es sich über das Bindemodul schieben lässt. Das Übereinanderschieben und Auseinanderziehen der Module wird auch als teleskopartiges Bewegen bezeichnet.
-
Mithilfe der drei vorgenannten Module lässt sich ein variabler Gesamtinnenraum schaffen, in dem das Eingangsmodul alleine oder das Eingangsmodul und das Bindemodul teleskopartig gegenüber dem Basismodul bewegt werden müssen, um eine Veränderung des Gesamtinnenraums zu erreichen. Der gesamte Innenraum vergrößert sich folglich um den zweiten Innenraum und den dritten Innenraum. Durch das Türelement kann der Benutzer in den Innenraum eintreten und sich dort einen Arbeitsplatz einrichten. Der Innenraum ist insbesondere akustisch abgeschirmt, sodass auch konzentriertes Arbeiten möglich ist. Nach dem Arbeiten kann der Benutzer das Bindemodul und das Eingangsmodul zurück schieben in ihre Ausgangsposition, sodass das Raum in Raum-System letztlich nur die Grundfläche des Basismoduls einnimmt.
-
Insgesamt zeigt sich, dass ein sehr variables Raum in Raum-System bereitgestellt werden kann, das sich insbesondere in kleinen Wohnungen sehr gut einsetzten lässt, um einen geschützten Raum zum Arbeiten zu schaffen.
-
Die Aufgabe der Erfindung wird damit vollkommen gelöst.
-
Bei einer bevorzugten Weiterbildung weist das Basismodul ein erstes und ein zweites Bodenelement auf, wobei das erste Bodenelement mit den Seitenwänden und der Rückwand verbunden ist, und das zweite Bodenelement ausklappbar am Basismodul vorgesehen ist, derart, dass das erste Bodenelement und das zweite Bodenelement im ausgeklappten Zustand eine ebene Bodenfläche bzw. Bodenplatte bilden. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass zum einen die Bodenfläche der Wohnung geschont werden kann und andererseits auch die Schalldämmung verbessert wird.
-
Bei einer bevorzugten Weiterbildung weist das zumindest eine Bindemodul und das Eingangsmodul jeweils Gleit- oder Rollelemente auf. D. h. mit anderen Worten, dass das Bindemodul und das Eingangsmodul sich über die Gleit- oder Rollelemente am Boden abstützen und ein leichtes Bewegen zulassen.
-
Bei einer bevorzugten Weiterbildung weisen beide Bodenelemente Führungselemente, insbesondere Führungsschienen, auf, wobei die Gleit- oder Rollelemente mit den Führungselementen zusammen wirken. D. h. mit anderen Worten, dass die Gleit- oder Rollelemente in den Führungsschienen laufen, um so eine geführte sichere Bewegung der Module zu ermöglichen. Darüber hinaus hat diese Maßnahme den Vorteil, dass die Schalldämmung weiter verbessert wird.
-
Bei einer bevorzugten Weiterbildung ist das Türelement des Eingangsmoduls als Doppelflügeltür ausgebildet. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass nahezu die gesamte Breite des Eingangsmoduls als Öffnung in den Innenraum zur Verfügung steht, sodass der Eintritt gut möglich ist. Alternativ wäre es selbstverständlich auch denkbar, statt der Doppelflügeltür eine Schiebetür vorzusehen, wobei dann jedoch die Öffnung in den Innenraum etwas kleiner ausfällt.
-
Bei einer bevorzugten Weiterbildung weist das Basismodul eine Tischplatte auf, die bevorzugt zwei schwenkbar miteinander verbundene Tischplattenelemente aufweist. Das schwenkbare Tischplattenelement gibt im eingeklappten Zustand Innenraum frei, der beispielsweise zum Verstauen eines Schreibtischstuhls genutzt werden kann.
-
Bei einer bevorzugten Weiterbildung weist das zumindest eine Bindemodul und das Eingangsmodul an den rückseitigen Kanten und/oder den stirnseitigen Kanten der Seitenwände bzw. der Deckenelemente jeweils ein umlaufendes Element auf, die derart mit einander zusammen wirken, dass der Abstand zwischen den angrenzenden Seitenwänden und den angrenzenden Deckenelementen ausgefüllt wird. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass eine weitere Schalldämmung erzielt wird, in dem der Spalt zwischen den Modulen möglichst vollständig ausgefüllt wird.
-
Bei einer bevorzugten Weiterbildung weisen die Elemente jeweils Anschlagelemente auf, die vorgesehen sind, um den Auszug des Bindemodul bzw. des Eingangsmodul zu begrenzen. Alternativ wäre es selbst verständlich auch möglich, solche Anschlagelemente in den Führungselementen der Bodenelemente vorzusehen.
-
Bei einer bevorzugten Weiterbildung weist das Basismodul folgende Außenabmessungen auf: Breite von 80 cm bis 200 cm, Höhe von 180 cm bis 240 cm und Tiefe von 50 cm bis 100 cm.
-
Bei einer bevorzugten Weiterbildung weist das Basismodul zumindest eine der folgenden Einheiten auf: eine Lüftungseinheit, eine Lichteinheit, eine Energieeinheit, eine Kommunikationsschnittstelleneinheit. Unter einer Energieeinheit ist beispielsweise eine Energieversorgungsleiste, bspw. eine Steckdosenleiste, zu verstehen, unter Kommunikationsschnittstelleneinheit beispielsweise eine Netzwerkdose.
-
Bei der bevorzugten Weiterbildung weist die Doppelflügeltür oder die Schiebetür zumindest ein Glaselement auf. Weiter bevorzugt können auch die Seitenwände und/oder die Deckenelemente Glaseinsätze aufweisen, oder aus Glas, vorzugsweise schallabsorbierenden Glas ausgebildet sein. Diese Maßnahmen haben den Vorteil, dass der Innenraum auch durch natürliches Licht zusätzlich beleuchtet werden kann.
-
Bei der bevorzugten Weiterbildung ist das Basismodul als handelsüblicher türenloser Schrank ausgebildet. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass als Basismodul ein im Handel erhältlicher üblicher Schrank einsetzbar ist, was zu deutlichen Kosten Einsparungen führt.
-
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auch durch eine Ergänzungsvorrichtung für einen Schrank mit einem ersten Innenraum zum Aufbau eines Raum in Raum-Systems gelöst. Die Ergänzungsvorrichtung umfasst dabei die zuvor erläuterten beiden teleskopartig beweglichen Module, nämlich dass zumindest eine Bindemodul und das Eingangsmodul, sowie eine Bodenplatte. Ein bereits vorhandener Schrank lässt sich auf diese Weise mithilfe dieser Ergänzungsvorrichtung einfach zu einem Raum in Raum System ausbauen.
-
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
-
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnung. Dabei zeigen:
- 1 eine Seitenansicht des Raum in Raum Systems mit ausgezogenen Modulen;
- 2a-c Vorderansichten von Basismodul, Bindemodul und Eingangsmodul;
- 3 eine Draufsicht des Raum in Raum-Systems im ausgezogenen Zustand;
- 4 eine seitliche Detailansicht des Basismoduls und dessen Bodenplatte;
- 5 eine Schnittansicht eines Abschnitts der Bodenplatte;
- 6 eine Schnittansicht eines Übergangsbereichs zwischen zwei Modulen;
- 7 eine Draufsicht des Raum in Raum Systems, wie in 3.
-
In 1 ist ein Raum in Raum-System (nachfolgen kurz Raum-System genannt) in einer schematischen Seitenansicht gezeigt und mit dem Bezugszeichen 10 gekennzeichnet. Das Raum-System 10 weist eine Bodenplatte 12 auf, auf der ein Basismodul 14, zumindest ein Bindemodul 16 und ein Eingangsmodul 18 stehen.
-
Das Basismodul 14 umfasst zwei Seitenwände 22, eine Rückwand 24 und ein Deckenelement 26, die zusammen einen kubischen Innenraum mit einer vorzugsweise rechteckförmigen Grundfläche definieren. Das Basismodul 14 hat eine Höhe von H1, eine Breite von B1 und eine Tiefe von T1. Bevorzugt sind die Seitenwände 22, die Rückwand 24 und das Deckenelement 26 aus Holz hergestellt. Das Basismodul 14 ähnelt in seinem Aufbau also einem üblichen Schrank.
-
Das zumindest eine Bindemodul 16 weist zwei Seitenwände 32 und ein Deckenelement 34 auf, die zusammen ebenfalls einen kubischen Innenraum mit einer vorzugsweise rechteckförmigen Grundfläche definieren. Das Bindemodul 16 hat eine Höhe von H2, eine Breite von B2 und eine Tiefe von T2. Die Höhe H2 ist dabei etwas größer als die Höhe H1.Die Breite B2 ist ebenfalls etwas größer als die Breite B1. Die Tiefe T2 entspricht in etwa der Tiefe T1. Die Seitenwände 32 und das Deckenelement 34 können aus Holz hergestellt sein und beispielsweise Glaselemente aufweisen. Alternativ könnten die Seitenwände 32 und oder das Deckenelement 34 aus Glas bestehen.
-
Das Eingangsmodul 18 weist zwei Seitenwände 36, ein Deckenelement 38 sowie ein Eingangselement 40 auf, die zusammen ebenfalls einen kubischen, nach vorne V geschlossenen Innenraum mit einer vorzugsweise rechteckförmigen Grundfläche definieren. Das Eingangsmodul 18 hat eine Höhe von H3, eine Breite von B3 und eine Tiefe von T2. Die Höhe H3 ist dabei etwas größer als die Höhe H2 des angrenzenden Bindemodul 16. Die Breite B3 ist ebenfalls etwas größer als die Breite B2 des angrenzenden Bindemoduls 16. Die Tiefe T3 entspricht in etwa der Tiefe T2. Die Seitenwände 36 und das Deckenelement 38 können aus Holz hergestellt sein und beispielsweise Glaselemente aufweisen. Alternativ können die Seitenwände 32 und/oder das Deckenelement 34 aus Glas bestehen. Das Eingangselement 40, dass die Vorder- bzw. Stirnseite des Raum-Systems 10 bildet, umfasst bevorzugt eine Doppelflügeltür 64 mit zwei Türelementen, die sich gegenläufig öffnen lassen.
-
Dass in 1 gezeigte Raum-System 10 stellt einen geschlossenen Innenraum I bereit, der sich aus den einzelnen Innenräumen I1, I2 und I3 von Basismodul, Bindemodul und Eingangsmodul zusammensetzt. Dieser Innenraum I ist so bemessen, dass sich ein Arbeitsplatz realisieren lässt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass das Raum-System auch mehr als ein Bindemodul 16 aufweisen könnte, wenn entsprechend mehr Innenraum notwendig wäre.
-
Die Besonderheit dieses Raum-Systems 10 ist darin zu sehen, dass sich der Innenraum I variabel gestalten lässt. Dies ist dadurch erreichbar, dass sich sowohl das Bindemodul 16 als auch das Eingangsmodul 18 gegenüber dem Basismodul 14 in Richtung der Pfeile P, d. h. in Richtung der Tiefe T verschieben lassen. Durch die entsprechend gewählten Abmessungen von Basismodul 14, Bindemodul 16 und Eingangsmodul 18 lassen sich diese teleskopartig bewegen, d.h. übereinander schieben. Im zusammengeschobenen Zustand entsprechen die Abmessungen des Raum-Systems 10 dann in etwa jenen des Eingangsmodul 18.
-
Aufgrund der unterschiedlichen Abmessungen in Höhe und Breite des Bindemodul 16 und des Eingangsmodul 18 entsteht ein umlaufender Spalt 42 zwischen Basismodul 14 und Bindemodul 32 und ein umlaufender Spalt 44 zwischen Bindemodul 16 und Eingangsmodul 18. Die beiden Spalte 42, 44 werden bevorzugt über passende Mittel abgedichtet, auf die später noch im Detail eingegangen werden wird. Diese Abdichtung erfolgt hauptsächlich aus Schallschutzgründen, um möglichst wenig Schall in den Innenraum I gelangen zu lassen. Zur besseren Schallabsorption können auch die Seitenwände und die Deckenelemente aus schallabsorbierenden Materialien bestehen bzw. entsprechende schallabsorbierenden Beschichtungen aufweisen.
-
In den 2A bis C sind die drei Module in einer Vorderansicht dargestellt. In 2A sind alle drei Module 14,16 und 18 dargestellt, wobei die Höhe H1 knapp 2 m beträgt und die Breite B1 des Basismoduls 14 bei knapp 90 cm liegt. An dieser Stelle sei jedoch der Hinweis erlaubt, dass die Breite B1 des Basismoduls 14 auch größer sein kann, beispielsweise im Bereich von 1,10 m oder 1,20 m. In 2B sind die beiden Module 16 und 18 dargestellt, wobei das Bindemodul 16 eine Breite B2 im Bereich von 95 cm besitzt. In 2C ist Eingangsmodul 18 dargestellt, dass eine Höhe H3 im Bereich von 2,10 m und eine Breite B3 von 1,05 m aufweist.
-
In 3 ist nun das Raum-System 10 von 1 in einer Draufsicht dargestellt. Das Bindemodul 16 und das Eingangsmodul 18 sind ausgezogen, sodass sich ein Innenraum I im Raum-System 10 ergibt, der in etwa der Summe der einzelnen Innenräume I1, I2 und I3 entspricht. In diesem Innenraum I ist eine Tischplatte 46 vorgesehen, die bevorzugt an den Seitenwänden 22 des Basismoduls 14 angebracht ist. Bevorzugt besteht die Tischplatte 46 aus zwei Plattenelementen 48, 50, wobei die Trennung entlang der gestrichelt eingezeichneten Linie L erfolgt. Die Trennung erfolgt bspw. in einem Verhältnis von 2/3 und 1/3, d.h. das äußere Plattenelement 50 hat ein Drittel der Tiefe des hinteren Plattenelements 48. Das hintere Plattenelement sollte auf jeden Fall so ausgestaltet sein, dass es Computer, Tastatur und Bildschirm aufnehmen kann.
-
Die beiden Plattenelemente 48, 50 sind mit Scharnieren schwenkbar verbunden, sodass das vordere Plattenelement 50 zumindest in eine senkrechte Position geschwenkt werden kann. Das hat den Vorteil, dass der vordere Bereich des Innenraums I1 nicht mehr durch das Plattenelement 50 begrenzt wird, sodass beispielsweise ein Schreibtischstuhl 60 unter die Tischplatte, d. h. dass Plattenelement 48 geschoben werden kann, ohne dass die Stuhllehne an dem vorderen Plattenelement anstößt. Auf dem hinteren Plattenelement 48 können jedoch Bildschirm, Computer, Tastatur etc. verbleiben.
-
In 3 ist noch zu erkennen, dass das Eingangsmodul 18 als Türelement eine Schiebetür 62 aufweist. Um die Türöffnung jedoch größer auszugestalten, kann bevorzugt auch eine Doppelflügeltür 64 zum Einsatz kommen.
-
Wie eingangs bereits erläutert, stehen die drei Module auf einer Bodenplatte 12, wie in 1 gezeigt. Die Bodenplatte 12 gliedert sich in zwei Plattenelemente 66, 68, die über ein Verbindungselement 70 schwenkbar miteinander verbunden sind. Das Verbindungselement 70 ist vorzugsweise als Scharnier 72 ausgebildet. Damit ist es möglich, das vordere Plattenelement 68 um 90° nach oben in eine vertikale Position zu schwenken. Da die beiden Module 16,18 auf diesem Plattenelement 68 stehen, ist das Schwenken jedoch nur dann möglich, wenn diese beiden Module nach hinten über das Basismodul 14 geschoben sind. In 4 ist das Plattenelement 68 schematisch in zwei Positionen dargestellt, nämlich in der horizontalen Position und der senkrechten Position.
-
In 5 ist ein Detail der Bodenplatte 12 dargestellt. Zu sehen ist in dieser Figur die zweilagig aufgebaute Seitenwand 22 (Seitenwand 22 mit innerer schallabsorbierender Lage) des Basismoduls 14, die auf der Bodenplatte 12 steht und mit dieser bevorzugt fest verbunden ist. Die Bodenplatte 12 ist breiter als das Basismodul 14 und ist insbesondere etwas größer als die Breite B3 des Eingangsmodul 18. In dem überstehenden Bereich ÜB sind zwei parallel zueinander verlaufende Nuten 74, 76 eingearbeitet. Diese Nuten erstrecken sich bevorzugt über die gesamte Länge der Bodenplatte 12. Die innenliegende Nut 74 dient dazu, einen unteren Bereich der Seitenwand 32 des Bindemodul 16 aufzunehmen, während die außen liegende Nut 76 einen unteren Bereich der Seitenwand 36 des Eingangsmodul 18 aufnimmt. Die beiden Nuten 74, 76 haben die Funktion von Gleitschienen, wobei bevorzugt an den jeweiligen Unterseiten der Seitenwände 32, 36 entsprechende Gleitelemente vorgesehen sind. Dieser Gleitmechanismus soll ein geführtes und leichtes Bewegen bzw. Verschieben des Bindemodul 16 und des Eingangsmodul 18 ermöglichen. Selbstverständlich könnten alternativ auch Rollen an den Seitenwänden vorgesehen sein, die nicht notwendigerweise in entsprechenden Nuten laufen müssten. Eine Führung der Module während der Bewegung wäre technisch auch anders denkbar.
-
In den beiden Nuten 74, 76 könnten an entsprechend vorgegebenen Stellen Anschläge vorgesehen sein, die den Bewegungsweg der beiden Module 16,18 vorzugsweise in beide Richtungen begrenzen. An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass 5 von vorne gesehen die linke Seite der Bodenplatte 12 darstellt. Es versteht sich, dass die rechte Seite der Bodenplatte 12 entsprechend ausgestaltet ist.
-
In 6 ist ein Detail dargestellt, das den Übergang von einem Modul zum benachbarten Modul im Bereich der Seitenwände darstellt. Wie bereits zuvor erwähnt, ergibt sich zwischen den Seitenwänden und den Deckenelementen jeweils ein Spalt 42, 44, der aus Schallschutzgründen ausgefüllt sein sollte. Hierzu wird, wie in 6 dargestellt, der stirnseitige Rand einer Seitenwand 22 bzw. 32 mit einem U-förmigen Element 80 ummantelt. Dabei entspricht die Dicke des Elements 80 zumindest im Spaltbereich in etwa der Breite des Spalt 42,44.
-
Am rückseitigen Rand der benachbarten Seitenwand 32, 36 ist ein plattenförmiges Element 82 vorgesehen, dass in den Spalt 42 bzw. 44 hineinragt. Dieser hineinragende Abschnitt dient als Anschlag am Element 80, sodass verhindert werden kann, dass das Bindemodul 16 über das Basismodul hinaus bzw. das Eingangsmodul 18 über das Bindemodul 16 hinaus geschoben werden. Zusätzlich wird durch das Zusammenwirken von den beiden Elementen 80, 82 der Schallschutz weiter erhöht.
-
In 7 ist das Raum-System 10, wie in 3, nochmals in vergrößerter Darstellung gezeigt. Im Unterschied dazu weist das Eingangsmodul 18 hier eine Doppelflügeltür 64 statt einer Schiebetür auf.
-
Um den Komfort im Innenraum zu erhöhen, kann das Basismodul 14 mit einer Lüftungseinheit, beispielsweise im Deckenelement ausgestattet sein. Auch eine Anschlussmöglichkeit für Energie und Daten kann im Basismodul vorgesehen sein, so dass der Anwender einen Computer und einen Bildschirm schnell und einfach anschließen kann.
-
Insgesamt zeigt sich, dass das erfindungsgemäße Raum-System 10 sehr flexibel einsetzbar ist, da sich durch die Verschiebbarkeit von Bindemodul 16 und Eingangsmodul 18 der zur Verfügung stehende Innenraum verändern lässt. Insbesondere kann das Raum-System 10 nach dem Arbeiten sozusagen auf Schrankgröße reduziert werden, sodass dann wertvoller Wohnraum wieder freigegeben werden kann. Dadurch, dass als Basismodul 14 auch ein handelsüblicher Schrank verwendet werden könnte, lässt sich das Raum-System 10 kostengünstig bereitstellen. Es würde beispielsweise ausreichen, nur die Bodenplatte, das Bindemodul 16 und das Eingangsmodul 18 sozusagen als Bausatz einem Kunden zu liefern, der dann seinen vorhandenen Schrank auf der Bodenplatte aufbaut.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 202012009736 U1 [0002]
- DE 202019105697 U1 [0002]
- DE 202020107304 U1 [0002]