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DE102022127405A1 - Vorrichtung zum Freigeben und Verschließen einer Ladeöffnung und Kraftfahrzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Freigeben und Verschließen einer Ladeöffnung und Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102022127405A1
DE102022127405A1 DE102022127405.5A DE102022127405A DE102022127405A1 DE 102022127405 A1 DE102022127405 A1 DE 102022127405A1 DE 102022127405 A DE102022127405 A DE 102022127405A DE 102022127405 A1 DE102022127405 A1 DE 102022127405A1
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opening
closed position
motor vehicle
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DE102022127405.5A
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Bogdan Pentia
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Dr Ing HCF Porsche AG
Original Assignee
Dr Ing HCF Porsche AG
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Publication date
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Priority to US18/370,438 priority patent/US20240235093A9/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Freigeben und Verschließen einer Ladeöffnung (3) mit einer Abdeckung (4), die zwischen einer Schließstellung, in welcher die Ladeöffnung (3) durch die Abdeckung (4) verschlossen ist, und einer Öffnungsstellung, in welcher die Ladeöffnung durch die Abdeckung (4) freigegeben ist, mit Hilfe einer kombinierten Antriebs- und Führungseinrichtung (16), bezogen auf eine die Ladeöffnung (3) aufweisende Außenhaut (23), aus ihrer Schließstellung nach innen bewegbar ist.Um die Vorrichtung zum Freigeben und Verschließen einer Ladeöffnung (3) mit einer Abdeckung (4) zu vereinfachen, umfasst die kombinierte Antriebs- und Führungseinrichtung (16) eine mit der Abdeckung wirkverbundene Zahnrad-Zahnstangen-Kombination (25), die zwei parallel angeordnete und mit jeweils einem Zahnrad (26,27) kämmende Zahnstangen (28,29) umfasst, wobei die beiden Zahnräder (26,27) um eine gemeinsame Drehachse (30) elektromotorisch angetrieben sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Freigeben und Verschließen einer Ladeöffnung mit einer Abdeckung, die zwischen einer Schließstellung, in welcher die Ladeöffnung durch die Abdeckung verschlossen ist, und einer Öffnungsstellung, in welcher die Ladeöffnung durch die Abdeckung freigegeben ist, mit Hilfe einer kombinierten Antriebs- und Führungseinrichtung, bezogen auf eine die Ladeöffnung aufweisende Außenhaut, aus ihrer Schließstellung nach innen bewegbar ist. Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Kraftfahrzeug mit einer Ladeöffnung.
  • Die chinesische Gebrauchsmusterschrift CN 213768277 U offenbart ein Elektrofahrzeug mit einem an einem Stoßfänger angeordneten Ladeschalenmodul, wobei eine Ladeklappe ausgehend von einer Schließstellung in eine Offenstellung nach außen schwenkbar ist. Die deutsche Offenlegungsschrift DE 10 2020 130 235 A1 offenbart eine motorbetriebe Abdeckvorrichtung zum Abdecken und Freigeben eines an der Karosserie eines Elektrofahrzeugs angeordneten Ladeanschlusses gegenüber einem Fahrzeugaußenbereich, mit einer durch eine Ladeklappe verschließbaren Karosserieöffnung, wobei die Ladeklappe in einer Offenstellung nicht sichtbar hinter einem die Karosserieöffnung aufweisenden Karosserieelement angeordnet ist. Die deutsche Offenlegungsschrift DE 10 2015 206 715 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Öffnen und Schließen einer Ladeklappe eines Fahrzeugs, wobei die Ladeklappe eine innerhalb der Außenhaut des Fahrzeugs angeordnete Lademulde verschließt, in welcher eine Ladebuchse angeordnet ist, wobei die Ladeklappe im geöffneten Zustand innerhalb der Lademulde angeordnet ist und an einer innerhalb der Lademulde angeordneten Führungseinrichtung derart geführt ist, dass sie nach Art einer Schiebetüre unter die die Lademuldenöffnung umgebende Außenhaut verschiebbar ist. Aus der amerikanischen Offenlegungsschrift US 2016/0137081 A1 ist eine zweigeteilte Ladeklappe mit zwei, getrennt voneinander verschiebbaren Ladeklappenelementen bekannt, wodurch eine Karosserieöffnung vollständig oder nur teilweise freigegeben werden kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, das Freigeben und Verschließen einer Ladeöffnung mit einer Abdeckung, die zwischen einer Schließstellung, in welcher die Ladeöffnung durch die Abdeckung verschlossen ist, und einer Öffnungsstellung, in welcher die Ladeöffnung durch die Abdeckung freigegeben ist, mit Hilfe einer kombinierten Antriebs- und Führungseinrichtung, bezogen auf eine die Ladeöffnung aufweisende Außenhaut, aus ihrer Schließstellung nach innen bewegbar ist, zu vereinfachen.
  • Die Aufgabe ist bei einer Vorrichtung zum Freigeben und Verschließen einer Ladeöffnung mit einer Abdeckung, die zwischen einer Schließstellung, in welcher die Ladeöffnung durch die Abdeckung verschlossen ist, und einer Öffnungsstellung, in welcher die Ladeöffnung durch die Abdeckung freigegeben ist, mit Hilfe einer kombinierten Antriebs- und Führungseinrichtung, bezogen auf eine die Ladeöffnung aufweisende Außenhaut, aus ihrer Schließstellung nach innen bewegbar ist, dadurch gelöst, dass die kombinierte Antriebs- und Führungseinrichtung eine mit der Abdeckung wirkverbundene Zahnrad-Zahnstangen-Kombination umfasst, die zwei parallel angeordnete und mit jeweils einem Zahnrad kämmende Zahnstangen umfasst, wobei die beiden Zahnräder um eine gemeinsame Drehachse elektromotorisch angetrieben sind. Wirkverbunden bedeutet insbesondere wirkungsmäßig so verbunden, dass die Abdeckung im Betrieb der Vorrichtung über ihre Lebensdauer eine kontrolliert geführte Bewegung zwischen ihrer Schließstellung und ihrer Öffnungsstellung, und umgekehrt, ausführt. Die Abdeckung kann auch als Ladeklappe bezeichnet werden, obwohl die Abdeckung zwischen ihrer Öffnungsstellung und ihrer Schließstellung keine klappenartige Schwenkbewegung ausführt. In ihrer Öffnungsstellung ist die Abdeckung hinter der Außenhaut relativ zu der Ladeöffnung versetzt angeordnet. Durch die versetzte Anordnung wird eine über die Ladeöffnung zugängliche Ladeschnittstelle von der Abdeckung freigegeben. In ihrer Schließstellung deckt die Abdeckung die Ladeschnittstelle in der Ladeöffnung ab. Durch die kombinierte Antriebs- und Führungseinrichtung mit den zwei Zahnrädern und den zwei Zahnstangen kann die Abdeckung zwischen ihrer beiden Endstellungen stabil geführt werden. Dabei wird ein erhöhter konstruktiver Mehraufwand bewusst in Kauf genommen.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Zahnstangen fest mit einer bewegbaren Führungskomponente verbunden sind, die mit einer gehäusefesten Führungskomponente zusammenwirkt. Die gehäusefeste Führungskomponente umfasst zum Beispiel einen Elektromotor, der fest an einem Gehäuse angebracht ist, in welchem die kombinierte Antriebs- und Führungseinrichtung untergebracht ist. Im Gegenzug dazu ist die bewegbare Führungskomponente in dem Gehäuse relativ zu der gehäusefesten Führungskomponente bewegbar. Auch hier wird der konstruktive Mehraufwand an der bewegbaren Führungskomponente mit den beiden Zahnstangen bewusst in Kauf genommen, um eine stabile und reproduzierbare Verfahrbewegung der Abdeckung aus ihrer Schließstellung, bezogen auf die Außenhaut, nach innen sicherzustellen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass an der bewegbaren Führungskomponente ein Tragrahmen für die Abdeckung angebracht ist. Der Tragrahmen ist vorteilhaft fest mit den Zahnstangen an der bewegbaren Führungskomponente verbunden. Der Tragrahmen für die Abdeckung vereinfacht die Montage der Vorrichtung erheblich, weil die Abdeckung vorteilhaft erst nach der Montage der Vorrichtung an ein Kraftfahrzeug an dem Tragrahmen angebracht werden muss.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebs- und Führungseinrichtung eine doppelte Kulissenführung für den Tragrahmen umfasst. Durch die doppelte Kulissenführung wird ein automatisches Öffnen und Schließen der Abdeckung vor und nach einem Ladevorgang vereinfacht.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die kombinierte Antriebs- und Führungseinrichtung in ein Ladeschalenmodul mit einem Gehäuse integriert ist, das eine Gehäuseschale umfasst, die einen Aufnahmeraum für den Tragrahmen mit der Abdeckung in ihrer Schließstellung begrenzt. So kann die Abdeckung in ihrer Schließstellung vor Umgebungseinflüssen geschützt werden. Dabei ist der Aufnahmeraum für den Tragrahmen mit der Abdeckung vorteilhaft so bemessen und gestaltet, dass die bewegbare Komponente störungsfrei alle Bewegungen beim Schließen und Freigeben der Ladeöffnung mit der Abdeckung ausführen kann. Mit Hilfe des Ladeschalenmoduls kann die Ladeöffnung vorteilhaft an unterschiedlichen Stellen der Außenhaut eines Kraftfahrzeugs platziert und mit der Abdeckung ausgestattet werden.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebs- und Führungseinrichtung an der Gehäuseschale angebracht ist. Daraus ergeben sich konstruktive Vorteile im Hinblick auf die Verwirklichung eines multifunktionalen Gehäuses für das Ladeschalenmodul. Die Gehäuseschale des Ladeschalenmoduls kann zum Beispiel mit einer Gehäuserückwand kombiniert werden, um das Gehäuse des Ladeschalenmoduls darzustellen. Die Gehäuseschale kann aber auch an ein vorhandenes Bauteil des Kraftfahrzeugs angebaut werden, so dass eine Gehäuserückwand entfallen kann.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseschale einen Befestigungsrahmen aufweist, der die an dem Tragrahmen angebrachte Abdeckung in ihrer Schließstellung umgibt. Der Befestigungsrahmen kann vorteilhaft dazu verwendet werden, die Gehäuseschale an der Außenhaut zu befestigen. So kann mit dem Befestigungsrahmen eine stabile Einfassung der Ladeöffnung realisiert werden.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseschale Befestigungsmittel zur Befestigung des Ladeschalenmoduls in oder an einem Kraftfahrzeug aufweist. Die Befestigungsmittel können Befestigungsaugen und/oder Befestigungslaschen umfassen, die in Kombination mit geeigneten Befestigungsmitteln, insbesondere Befestigungsschrauben, eine stabile Befestigung der Gehäuseschale innen an einer Außenhaut oder an einer geeigneten Tragstruktur eines mit der Vorrichtung ausgestatteten Kraftfahrzeugs ermöglichen.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die parallel angeordneten Zahnstangen jeweils einen Hubabschnitt und einen Schiebeabschnitt aufweisen. Der Hubabschnitt und der Schiebeabschnitt sind im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet. Der Hubabschnitt ermöglicht im Zusammenwirken mit einem der Zahnräder vorteilhaft Bewegungen am Anfang einer Öffnungsbewegung und am Ende einer Schließbewegung der Abdeckung. Der Schiebeabschnitt ermöglicht eine translatorische Bewegung oder ein Verfahren der Abdeckung relativ zu der Ladeöffnung am Ende der Öffnungsbewegung und am Anfang der Schließbewegung der Abdeckung. Dadurch wird zum einen ein vollständiges Verschließen der Ladeöffnung mit der Abdeckung ermöglicht. Darüber hinaus wird eine vollständige Freigabe der Ladeöffnung durch die Abdeckung in ihrer Schließstellung ermöglicht.
  • Bei einem Kraftfahrzeug mit einer Ladeöffnung ist die oben angegebene Aufgabe alternativ oder zusätzlich dadurch gelöst, dass eine vorab beschriebene Vorrichtung von hinten an die die Ladeöffnung begrenzende Außenhaut des Kraftfahrzeugs montiert ist. Die Ladeöffnung kann irgendwo an der Karosserie des Kraftfahrzeugs vorgesehen sein. Die Ladeöffnung kann auch in ein Funktionsteil des Kraftfahrzeugs integriert sein, zum Beispiel in einen Stoßfänger. Die kombinierte Antriebs- und Führungseinrichtung, insbesondere das Ladeschalenmodul, ist vorteilhaft so versetzt zu der Ladeöffnung angeordnet, dass die Abdeckung in ihrer Schließstellung die Ladeöffnung verschließt, während die Abdeckung in ihrer Öffnungsstellung die Ladeöffnung vollständig freigibt. Dabei bewegt sich die Abdeckung aus ihrer Schließstellung zunächst etwas nach innen. Danach bewegt sich die Abdeckung hinter der Außenhaut translatorisch aus dem Bereich der Ladeöffnung heraus.
  • Die Erfindung betrifft gegebenenfalls auch ein Ladeschalenmodul, eine kombinierte Antriebs- und Führungseinrichtung, eine Abdeckung, eine Ladeschale und/oder ein Einzelteil für eine vorab beschriebene Vorrichtung. Die genannten Teile sind separat handelbar.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung verschiedene Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung eines Stoßfängers mit einer Ladeöffnung, die durch eine Abdeckung verschlossen ist;
    • 2 die Ladeöffnung an dem Stoßfänger aus 1 in einem geöffneten Zustand;
    • 3 eine transparente Darstellung des Stoßfängers aus den 1 und 2 mit einer Antriebs- und Führungseinrichtung, die im Bereich der Ladeöffnung in dem Stoßfänger befestigt ist;
    • 4 eine perspektivische Explosionsdarstellung des Stoßfängers mit einem Ladeschalenmodul und einem Adapterrahmen;
    • 5 eine perspektivische Darstellung einer in das Ladeschalenmodul integrierten Antriebs- und Führungseinrichtung für die Abdeckung; und
    • 6 eine perspektivische Darstellung der kombinierten Antriebs- und Führungseinrichtung aus 5, aber ohne eine Gehäuseschale und ohne einen Tragrahmen sowie aus einer anderen Perspektive.
  • 1 zeigt perspektivisch einen Stoßfänger 1 eines nur durch ein Bezugszeichen angedeuteten Kraftfahrzeugs 2. Eine Vorwärtsfahrtrichtung des Kraftfahrzeugs 2 ist in 1 durch einen Pfeil 5 angedeutet.
  • Bei dem Stoßfänger 1 handelt es sich um einen hinteren Stoßfänger des Kraftfahrzeugs 2. Bei dem Kraftfahrzeug 2 handelt es sich um ein Elektrofahrzeug, das mit einem nicht dargestellten Ladekabel über eine Ladeöffnung 3 aufladbar ist. Die Ladeöffnung 3 ist in 1 durch eine Abdeckung 4 verschlossen, die auch als Ladeklappe bezeichnet werden kann.
  • In 2 ist ein Ausschnitt des Stoßfängers 1 aus 1 mit geöffneter Ladeöffnung 3 vergrößert dargestellt. In 2 ist durch einen Pfeil 8 eine Öffnungsbewegung angedeutet, durch welche die in 1 mit 4 bezeichnete Abdeckung aus ihrer in 1 dargestellten Schließstellung in ihrer Öffnungsstellung bewegt wird. In ihrer Öffnungsstellung ist die Abdeckung 4, wie man in 2 sieht, nicht sichtbar. In der Öffnungsstellung der Abdeckung 4 ist die Ladeöffnung 3 vollständig freigegeben.
  • In 2 sieht man, dass in dem Stoßfänger 1 hinter der geöffneten Ladeöffnung 3 eine Ladedose 10 mit einem Steckgesicht 11 angeordnet ist. Die Ladedose 10 mit dem Steckgesicht 11 dient zur Darstellung einer Ladeschnittstelle oder Ladeanschlussvorrichtung 9 an dem Kraftfahrzeug 2. Diese Ladeschnittstelle ist an dem Kraftfahrzeug 2 durch die Ladeöffnung 3 in dem Stoßfänger 1 zugänglich.
  • In 3 ist ein Ausschnitt des Stoßfängers 1 mit der Ladeöffnung 3 transparent dargestellt. In dieser Darstellung sieht man, dass eine Antriebs- und Führungseinrichtung 16 in den Stoßfänger 1 integriert ist. Die Antriebs- und Führungseinrichtung 16 ist in ein Ladeschalenmodul 20 mit einer Gehäuseschale 36 integriert.
  • In dem Stoßfänger 1 dient die Antriebs- und Führungseinrichtung 16 dazu, die auch als Ladeklappe bezeichnete Abdeckung 4 aus ihrer in 1 dargestellten Schließstellung in ihre in 2 angedeutete Öffnungsstellung zu bewegen, und umgekehrt. Durch die Antriebs- und Führungseinrichtung 16 kann die Abdeckung oder Ladeklappe 4, wie in 2 durch den Pfeil 8 angedeutet ist, aus ihrer in 1 dargestellten Schließstellung elektrisch angetrieben automatisch nach innen eingefahren werden.
  • Zu diesem Zweck ist die Antriebs- und Führungseinrichtung 16 mit einem elektromotorischen Antrieb ausgestattet. Über eine geeignete Führungseinrichtung wird eine zum Beispiel drehende Bewegung des elektromotorischen Antriebs in entsprechende Öffnungsbewegungen und Schließbewegungen der Abdeckung 4 umgesetzt.
  • Die Antriebs- und Führungseinrichtung 16 kann direkt innen an dem Stoßfänger 1 befestigt werden. Im Bereich der Ladeöffnung 3 ist ein Adapterrahmen 14 innen an dem Stoßfänger 1 befestigt. Der Adapterrahmen 14 umfasst eine Öffnung 15, durch welche die Ladeöffnung 3 in dem Stoßfänger 1 eingefasst ist. Die Antriebs- und Führungseinrichtung 16 ist im Bereich der Ladeöffnung 3 an dem Adapterrahmen 14 befestigt.
  • Die Befestigung der Antriebs- und Führungseinrichtung 16 an dem Adapterrahmen 14 erfolgt zum Beispiel stoffschlüssig, insbesondere durch Kleben. Alternativ oder zusätzlich ist die Antriebs- und Führungseinrichtung 16 an dem Adapterrahmen 14 festgeschraubt. Der Adapterrahmen 14 ist innen an dem Stoßfänger 1 befestigt. Auch diese Befestigung kann stoffschlüssig und/oder mit Hilfe von Befestigungsmitteln, wie Schrauben, ausgeführt sein.
  • Der Stoßfänger 1 mit dem Adapterrahmen 14 und der Antriebs- und Führungseinrichtung 16 stellt einen Zusammenbau dar, der zum Beispiel bei einem Lieferanten montiert wird. Der Adapterrahmen 14, die Antriebs- und Führungseinrichtung 16 und der Stoßfänger 1 können an unterschiedlichen Produktionsstätten hergestellt werden. Der Zusammenbau erfolgt dann zum Beispiel bei dem Lieferanten. Der fertigmontierte Zusammenbau kann dann an einen Fahrzeughersteller geliefert werden.
  • Die in 2 durch die geöffnete Ladeöffnung 3 sichtbare Ladedose 10 mit dem Steckgesicht 11 ist an einer Tragstruktur des Kraftfahrzeugs 2 befestigt. Bei der Montage des vom Lieferanten gelieferten Zusammenbaus wird dieser mit einer Montageöffnung 17 über die Ladedose 10 mit dem Steckgesicht 11 gesteckt. Sobald der Zusammenbau relativ zu der Ladedose 10 mit dem Steckgesicht 11 korrekt positioniert ist, kann der Stoßfänger 1 an der Tragstruktur des Kraftfahrzeugs 2 befestigt werden.
  • Der Stoßfänger 1 und der Adapterrahmen 14 sind vorteilhaft aus einem Kunststoffmaterial gebildet. Ein Gehäuse der Antriebs- und Führungseinrichtung 16 ist vorteilhaft ebenfalls aus einem geeigneten Kunststoffmaterial gebildet.
  • In 4 ist veranschaulicht, wie das Ladeschalenmodul 20 mit der darin integrierten Antriebs- und Führungseinrichtung für die Abdeckung innen an dem Stoßfänger 1 angebracht wird. Das Ladeschalenmodul 20 kann direkt innen an dem Stoßfänger 1 befestigt werden, zum Beispiel stoffschlüssig und/oder mit Hilfe von geeigneten Befestigungsmitteln. In 4 ist gezeigt, dass zur Befestigung des Ladeschalenmoduls 20 innen an dem Stoßfänger 1 auch ein Adapterrahmen 14 verwendet werden kann.
  • Der Adapterrahmen 14 ist vorteilhaft auf einer Seite mit einer Einheitsbefestigungsstelle 50 ausgestattet, an der das Ladeschalenmodul 20 schnell und einfach positioniert und befestigt werden kann. Auf einer der Einheitsbefestigungsstelle 50 abgewandten Seite weist der Adapterrahmen 14 eine Befestigungsschnittstelle 53 auf, die an den Stoßfänger 1 angepasst ist.
  • Der Adapterrahmen 14 liefert den Vorteil, dass das gleiche Ladeschalenmodul 20 für unterschiedliche Stoßfänger beziehungsweise Stoßfängervarianten verwendet werden kann. Dabei braucht lediglich die Befestigungsschnittstelle 53 des Adapterrahmens 14 an den jeweiligen Stoßfänger beziehungsweise die jeweilige Stoßfängervariante angepasst zu werden. An dem Ladeschalenmodul 20 muss nichts geändert werden.
  • Der Adapterrahmen 14 umfasst eine Öffnung 15, die auch zur Darstellung der Ladeöffnung 3 dient. Das Ladeschalenmodul 20 umfasst ein Durchgangsloch 40, das ebenfalls zur Darstellung der Ladeöffnung 3 dient. An dem Ladeschalenmodul 20 wird zum Beispiel eine in 2 mit 10 bezeichnete Ladedose angebracht, die mit Hilfe der Abdeckung freigegeben oder abgedeckt werden kann.
  • Das Ladeschalenmodul 20 umfasst ein Gehäuse 35 mit einer Gehäuseschale 36 und einer Gehäuserückwand 37. Das Durchgangsloch 40 erstreckt sich durch das Gehäuse 35 mit der Gehäuseschale 36 und der Gehäuserückwand 37 hindurch. Das Ladeschalenmodul 20 ist mit seiner Gehäuseschale 36 direkt oder indirekt unter Zwischenschaltung des Adapterrahmens 14 innen an einer Außenhaut 23 des Stoßfängers 1 angebracht.
  • Anders als dargestellt ist, kann das Ladeschalenmodul 20 auch an einer anderen Stelle der Außenhaut 23 eines Kraftfahrzeugs beziehungsweise einer Kraftfahrzeugkarosserie angebracht sein. Auch hier kann das Ladeschalenmodul 20 entweder direkt oder indirekt unter Zwischenschaltung des Adapterrahmens 14 an einer Karosserie des Kraftfahrzeugs befestigt sein.
  • In 5 ist das Ladeschalenmodul 20 ohne die Gehäuserückwand 37 perspektivisch dargestellt, um die Anordnung der kombinierten Antriebs- und Führungseinrichtung 16 in dem Gehäuse 35 des Ladeschalenmoduls 20 sichtbar zu machen. Die Antriebs- und Führungseinrichtung 16 ist mit ihren gehäusefesten Bauteilen an der Gehäuseschale 36 befestigt, die auch als Ladeschale bezeichnet wird. Auf diesen Begriff Ladeschale geht die Bezeichnung Ladeschalenmodul zurück.
  • Die in das Ladeschalenmodul 20 integrierte Antriebs- und Führungseinrichtung 16 umfasst eine Zahnrad-Zahnstangenkombination 25 mit zwei Zahnrädern 26, 27 und zwei Zahnstangen 28, 29. Die beiden Zahnräder 26, 27 sind um eine gemeinsame Drehachse 30 elektromotorisch angetrieben, zum Beispiel durch einen Elektromotor 24, der in das Ladeschalenmodul 20 integriert ist. Der Elektromotor 24 ist innen an der der Gehäuseschale 36 befestigt.
  • In 6 sind zwei Zahnstangen 28, 29 der Zahnrad-Zahnstangenkombination 25 sichtbar. Die beiden Zahnstangen 8 und 29 umfassen jeweils einen Hubabschnitt 41 und einen Schiebeabschnitt 42. Der Hubabschnitt 41 ist im Wesentlichen senkrecht zu dem Schiebeabschnitt 42 angeordnet. Der Hubabschnitt 41 dient zur Darstellung einer Hubbewegung der Abdeckung 4. Der Schiebeabschnitt 42 dient zur Darstellung einer Schiebebewegung oder translatorischen Bewegung der Abdeckung 4.
  • Das Zahnrad 26 kämmt mit der Zahnstange 28. Das Zahnrad 27 kämmt mit der Zahnstange 29. Über eine Drehbewegung der Zahnräder 26, 27 wird eine bewegbare Führungskomponente 31 der Antriebs- und Führungseinrichtung 16 relativ zu einer gehäusefesten Führungskomponente 32 bewegt.
  • Die bewegbare Führungskomponente 31 umfasst einen Tragrahmen 33, an welchem die Zahnstangen 28 und 29 befestigt sind. Die gehäusefeste Führungskomponente 32 umfasst den Elektromotor 24. Relativbewegungen der bewegbaren Führungskomponente 31 relativ zu der gehäusefesten Führungskomponente 32 werden durch eine doppelte Kulissenführung 34 geführt.
  • Das Gehäuse 35 des Ladeschalenmoduls 20 umfasst einen Aufnahmeraum 38 für die bewegbare Führungskomponente 31 mit dem Tragrahmen 33 und der Abdeckung 4. Dabei ist der Aufnahmeraum 38 so gestaltet und bemessen, dass die bewegbare Führungskomponente 31 die Bewegungen störungsfrei ausführen kann, wenn sich die Abdeckung 4 zwischen ihrer Öffnungsstellung und ihrer Schließstellung bewegt.
  • An einem Ende des Tragrahmens 33 ist ein Rahmen 55 für die Abdeckung 4 angebracht. Dieser Rahmen 55 ist in einem Befestigungsrahmen 39 angeordnet, der an der Gehäuseschale 36 ausgebildet ist.
  • Der Tragrahmen 33, der Befestigungsrahmen 39 und der Rahmen 55 für die Abdeckung 4 umfassen ein Durchgangsloch 40, das zur Darstellung der in 1 mit 3 bezeichneten Ladeöffnung in der Außenhaut 23 beziehungsweise in dem Stoßfänger 1 dient. Wenn sich die Abdeckung 4 in ihrer Schließstellung befindet, dann verschließt sie das Durchgangsloch 40. In ihrer Öffnungsstellung gibt die Abdeckung 4 das Durchgangsloch 40 frei.
  • Bezugszeichen
  • 1
    Stoßfänger
    2
    Kraftfahrzeug
    3
    Ladeöffnung
    4
    Abdeckung
    5
    Vorwärtsfahrtrichtung
    8
    Öffnungsbewegung
    9
    Ladeschnittstelle oder Ladeanschlussvorrichtung
    10
    Ladedose
    11
    Steckgesicht
    14
    Adapterrahmen
    15
    Öffnung
    16
    Antriebs- und Führungseinrichtung
    17
    Montageöffnung
    20
    Ladeschalenmodul
    23
    Außenhaut
    24
    Elektromotor
    25
    Zahnrad-Zahnstangenkombination
    26
    Zahnrad
    27
    Zahnrad
    28
    Zahnstange
    29
    Zahnstange
    30
    Drehachse
    31
    bewegbare Führungskomponente
    32
    gehäusefeste Führungskomponente
    33
    Tragrahmen
    34
    doppelte Kulissenführung
    35
    Gehäuse
    36
    Gehäuseschale
    37
    Gehäuserückwand
    38
    Aufnahmeraum
    39
    Befestigungsrahmen
    40
    Durchgangsloch
    41
    Hubabschnitt
    42
    Schiebeabschnitt
    50
    Einheitsbefestigungsstelle
    53
    Befestigungsschnittstelle
    55
    Rahmen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • DE 102015206715 A1 [0002]
    • US 20160137081 A1 [0002]

Claims (10)

  1. Vorrichtung zum Freigeben und Verschließen einer Ladeöffnung (3) mit einer Abdeckung (4), die zwischen einer Schließstellung, in welcher die Ladeöffnung (3) durch die Abdeckung (4) verschlossen ist, und einer Öffnungsstellung, in welcher die Ladeöffnung (3) durch die Abdeckung (4) freigegeben ist, mit Hilfe einer kombinierten Antriebs- und Führungseinrichtung (16), bezogen auf eine die Ladeöffnung (3) aufweisende Außenhaut (23), aus ihrer Schließstellung nach innen bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die kombinierte Antriebs- und Führungseinrichtung (16) eine mit der Abdeckung wirkverbundene Zahnrad-Zahnstangen-Kombination (25) umfasst, die zwei parallel angeordnete und mit jeweils einem Zahnrad (26,27) kämmende Zahnstangen (28,29) umfasst, wobei die beiden Zahnräder (26,27) um eine gemeinsame Drehachse (30) elektromotorisch angetrieben sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Zahnstangen (28,29) fest mit einer bewegbaren Führungskomponente (31) verbunden sind, die mit einer gehäusefesten Führungskomponente (32) zusammenwirkt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der bewegbaren Führungskomponente (31) ein Tragrahmen (33) für die Abdeckung (4) angebracht ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebs- und Führungseinrichtung (16) eine doppelte Kulissenführung (34) für den Tragrahmen (33) umfasst.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die kombinierte Antriebs- und Führungseinrichtung (16) in ein Ladeschalenmodul (20) mit einem Gehäuse (35) integriert ist, das eine Gehäuseschale (36) umfasst, die einen Aufnahmeraum (38) für den Tragrahmen (33) mit der Abdeckung (4) in ihrer Schließstellung begrenzt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebs- und Führungseinrichtung (16) an der Gehäuseschale (36) angebracht ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseschale (36) einen Befestigungsrahmen (39) aufweist, der die an dem Tragrahmen (33) angebrachte Abdeckung (4) in ihrer Schließstellung umgibt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseschale (36) Befestigungsmittel zur Befestigung des Ladeschalenmoduls (20) in oder an einem Kraftfahrzeug (2) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die parallel angeordneten Zahnstangen (28,29) jeweils einen Hubabschnitt (41) und einen Schiebeabschnitt (42) aufweisen.
  10. Kraftfahrzeug (2) mit der Ladeöffnung (3), dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche von hinten an die die Ladeöffnung (3) begrenzende Außenhaut (23) des Kraftfahrzeugs (2) montiert ist.
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