DE102022124815A1 - Leichtmetallprofilverbindung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Leichtmetallprofilverbindung, die im Wesentlichen aus einem Horizontalprofil (1) und einem Vertikalprofil (2) besteht, die in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet und untereinander über ein in einen Schraubkanal (2) einsetzbares Verbindungselement (12) verbunden sind, dabei weist das Horizontalprofil (1) ein Integralauflager (14) auf, das über einer darunterliegenden geraden Auflagefläche (15) ausgebildet ist, und in seinem Höhenmaßausbildung gemessen zu der Auflagefläche (15) des Horizontalprofiles (1) mit mindestens 400% und mehr gegenüber den übrigen Profilstärken ausgebildet ist, und dass in dem Integralauflager (14) in seiner Längserstreckung eine Passnut (13) verläuft, deren Breite dem Nenndurchmesser des Verbindungselementes (12) entspricht, und dass der Kopf des Verbindungselementes (12) in der Verbindungsausführung auf dem Integralauflager (14) aufliegt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Leichtmetallprofilverbindung, die aus einem horizontalen und einem vertikalen Profil besteht, die untereinander in einem Winkel von 90° Grad zueinanderstehen und über einen Schraubkanal in Verbindung mit einem Verbindungselement kraft- und formschlüssig verbunden sind.
- Mit der
ist eine Einschnappverbindungsvorrichtung für in einem Winkel zusammenstoßende Hohlprofilstäbe bekanntgeworden. Diese Profilstäbe werden für Rahmen, Pfosten und Sprossen von unterteilten Fenstern oder Trennwänden eingesetzt, wobei der eine Profilstab mit einer Stirnseite an die eine Längsseite des anderen Profilstabes anstößt.CH 563 536 A5 - Eine weitere Verbindung ist aus der
bekanntgeworden. Dabei wird zum Verriegeln in einer Nut eines Rahmenprofils ein Schieber ausgeführt, der in der Nut mit einem gewissen seitlichen Spiel und einer Sperre seitlich in Querrichtung der Nut verschiebbar ist. Dadurch wird die Sperre bereitgestellt, die mit jeweils einer ersten Seitenkante und einer zweiten Seitenkante versehen ist. Die zweite Seitenkante ist mit einer Phase versehen, die dazu bestimmt ist, selbsttätig zu gleiten und die Verriegelung beim Einclipsen der Glasleiste in eine erste äußere Schiebestellung zu bringen, wobei die Glasleiste in der Beschlagnut gegen unbeabsichtigtes Ausklipsen blockiert ist.WO 2021/059175 A1 - Die
EP 4 015 755 A1 offenbart ebenfalls zur Stoßverbindungsausführung ein zusätzliches Flächenelement, ferner wird das Profil durch Einsatz eines Verstärkungselementes wesentlich schwerer. - Derartige Leichtmetallprofile sind mit Hohlkammern versehen und haben im Querschnitt in den Wandungen sehr geringe Abmaße. Diese geringen Wandstärken der Schenkel statten die Leichtmetallprofile mit einem notwendigen Widerstandsmoment gegen Verwindungen aus, sodass bei einer Rahmenausbildung unter Verwendung von eingesetzten Eckverbindern ein sehr stabiler Baukörper vorliegt. Derartige Profile sollen kostengünstig herstellbar sein und auch ein geringes Gewicht aufweisen. Beispielsweise bei einer Ausführung bei Sektionaltoren oder Garagentoren, die ortsveränderbar sind, gehen die einzelnen Leichtmetallprofile in das Gesamtgewicht ein, was aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer stärkeren und damit teureren Antriebseinheit bedeutet. Ferner werden auch zusätzliche Teile, wie in der
beschrieben wird nicht eingesetzt, denn eine derartige Verwendung von zusätzlichen Bauelementen ist in einer Massenfertigung von Toren oder Türen mit Problemen behaftet und kann zwangsläufig zu einer Qualitätsverringerung führen. Gleichzeitig bedeutet die Verwendung von zusätzlichen Bauelementen eine Verteuerung derartiger Stoßverbindungen.WO 2021/059175 A1 - Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Leichtmetallprofilverbindung auszuführen, die keine zusätzlichen Bauteile zu ihrer Ausführung benötigt. Eine derartige Verbindung soll einfach und sicher in einer Massenproduktion ausführbar sein, wobei insbesondere Wert daraufgelegt wird, dass es nicht zu einer Verwerfung der Leichtmetallprofile kommt.
- Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 2 gelöst. Die sich daran anschließenden Unteransprüche geben eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gedankens wieder.
- Zur Ausführung einer Leichtmetallprofilverbindung, bei der ein Horizontalprofil und ein Vertikalprofil eingesetzt werden, die in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet sein sollen, wird ein verstärktes Integralauflager in dem Horizontalprofil ausgeführt. Ein solches Integralauflager verläuft innerhalb des Horizontalprofiles parallel zu einer außenseitigen unteren Auflagefläche, die mit dem Vertikalprofil stoßförmig in Kontakt tritt. Dabei ist eine derartige Ausbildung eines solchen Integralauflagers deshalb als integriertes innenseitiges Auflager zu bezeichnen, weil in diesem Bereich eine Verstärkung der Wandstärke des Leichtmetallprofils besteht. Eine derartige integrierte Wandverstärkung ist mindestens 400% stärker ausgeführt, als die übrigen Profilwandflächen oder dergleichen. Gleichzeitig verläuft in dem Integralauflager in Längsrichtung durchgehend eine Passnut, deren Breite auf den Nenndurchmesser eines Verbindungselementes abgestimmt ist, das zur Leichtmetallprofilverbindung eingesetzt wird.
- Durch eine derartige kostengünstige, konstruktive Maßnahme wird die Montage einer Stoßverbindungausführung von zwei Leichtmetallprofilen mit mindestens einem umschlossenen Hohlraum wesentlich vereinfacht. In einer Bohrung in der Passnut des Horizontalprofiles, die mit einem darunter in dem Vertikalprofil befindlichen Schraubkanal fluchtet, ist es einfach eine Verbindung durch ein einzusetzendes Verbindungselement auszuführen, denn allein das Verbindungselement garantiert den genauen Zusammenschluss der beiden Leichtmetallprofile. Dadurch, dass die Breite der Passnut quasi kein wesentliches Spiel gegenüber dem Nenndurchmesser des verwendeten Verbindungselementes aufweist, wird die Ausführung einer Stoßmontage wesentlich vereinfacht. Das Verbindungselement weist einen runden, zylindrischen Kopf auf, der mit einem Innensechskant oder dergleichen versehen ist. Der Kopf weist unterseits eine gerade Auflagefläche auf, die auf dem Integralauflager aufliegt und gegen dieses in der Gebrauchsposition angezogen wird. Der Schaft des Verbindungselementes weist einen gleichstarken Schraubenwendel auf, deren Durchmesser auf den Innendurchmesser des Schraubkanales abgestimmt ist.
- Eine derartige Ausführung einer Verbindung von Leichtmetallprofilen kann schnell und einfach durchgeführt werden und führt beim Anziehen des Verbindungselementes nicht zu einer ungewollten Verwerfung eines Profiles bei Stoßverbindungsausführung. Je nach Verwendung des Verbindungselementes ist es möglich, dass die Stärke des Integralauflagers auch mit mehr als 400% gegenüber den anderen verwendeten Profilwandstärken ausgeführt wird.
- Da eine derartige Ausführung einer Leichtmobilprofilverbindung einfach und kostengünstig und gleichzeitig kraft- und formschlüssig ausführbar ist, kann diese, insbesondere bei Teilen von Sektionaltoren oder Garagentoren oder Türen, zur Anwendung kommen. Dieses ist natürlich auch bei einer thermisch getrennten Profilausbildung ausführbar. In einer solchen Ausführung würde das Integralauflager mit seiner verstärkten Wandstärke in dem Bereich des Querschnittes des Leichtmetallprofiles liegen, der nicht von der thermischen Maßnahme betroffen ist.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von unterschiedlichen Ausführungsbeispielen näher erläutert.
-
1 eine schematische Ausführung einer Stoßverbindung von zwei Leichtmetallprofilen, wobei ein Horizontalprofil und ein Vertikalprofil aneinanderstoßen, werden gemäß einer Schnittlinie A-A in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen der Verbindung wiedergegeben. -
2 eine perspektivische Ansicht auf ein Ende einer Vertikalprofilgestaltung. -
3 eine Verbindungsausführung mit thermisch getrennten Leichtmetallprofilen nach der Schnittlinie A-A. -
4 eine Verbindungsausführung mit normalen Leichtmetallprofilen nach der Schnittlinie A-A. -
5 eine weitere Verbindungsausführung mit Leichtmetallprofilen nach der Schnittlinie A-A. - Die in der
1 bespielhafte Stoßverbindung zweier Profile gibt in einer Ausschnittansicht ein Horizontalprofil 1 mit einem Vertikalprofil 2 wieder. Derartige Ausführungen kommen z.B. bei Sektionaltoren oder Garagentoren oder Türen vor. Die Ansichten der nachfolgenden3 bis 5 verlaufen entlang der Schnittlinie A-A. - Eine erste bevorzugte Ausführungsform zeigt die
3 . Oberseits ist ein Horizontalprofil 1 dargestellt, das mit einem Vertikalprofil 2 über ein Verbindungselement 12 kraft- und formschlüssig verbunden ist. Dabei wird die Darstellung der2 hinzugezogen, denn dort ist ein Schraubkanal 3 innerhalb des Vertikalprofiles 2 dargestellt, in den das Verbindungselement 12 eingreift. - In dem Ausführungsbeispiel nach
3 ist das Horizontalprofil 1 als thermisch getrenntes Leichtmetallprofil mit Trennstegen 9 dargestellt worden. Die Trennstege 9 sind zwischen einem Außenschenkel 10 und einem innenliegenden Trennschenkel 18 angeordnet. Links neben dem Trennschenkel 18 ist eine weitere Kammer des Leichtmetallprofils vorhanden, die durch einen Schenkel 11 nach außen hin abgeschlossen wird. Den unteren Abschluss des linken Teiles des Horizontalprofiles 1 bildet ein Integralauflager 14 für das Verbindungselement 12, wobei das Integralauflager 14 zumindest in seiner Höhenerstreckung und damit in seiner Querschnittsausbildung wesentlich stärker ausgebildet ist als die übrigen Schenkel des Horizontalprofiles 1. Das Integralauflager 14 wird unterseits durch eine Auflagefläche 15 abgeschlossen wird. Diese Auflagefläche 15 ist im Kontakt mit einer Schnittkante des zu verbindenden Vertikalprofiles 2. Um eine Formstabilität des Horizontalprofiles 1 zu gewährleisten, ist der Bereich unterhalb des Integralauflager 14 bis zu dem Auflager 15 mit einem wesentlich größeren und stärkeren Querschnitt ausgelegt. Die bereichsweise Querschnittsvergrößerung stabilisiert das Horizontalprofil 1 so, dass es beim Anziehen des Verbindungselementes 12 durch das Aufliegen dessen Kopfes auf dem Integralauflager 14 nicht zu einer Formverwerfung und damit zu einer Veränderung der Profilverbindung kommt. Aus diesem Grunde beträgt das absolute Maß der Höhenausbildung zwischen dem Integralauflager 14 und der Auflagefläche 15 gegenüber den anderen Querschnittsdicken der Profilelemente mindestens 400% und mehr. Durch diese Höhenverstärkung des Bereiches unterhalb des Kopfes des Verbindungselementes 12 wird einer Formveränderung des Horizontalprofiles 1 beim Anziehen der Verbindungselemente 12 gegen das Vertikalprofil 2 entgegengewirkt. - Innerhalb des Integralauflagers 14 ist in der Längserstreckung des Horizontalprofiles 1 eine Passnut 13 eingearbeitet. Die Weite der Passnut ist dabei auf den Nenndurchmesser des Verbindungselementes 12 abgestimmt. Dieses bedeutet, dass kein wesentliches Spiel zwischen dem Schaft des Verbindungselementes 12 und der Passnutweite 13 besteht. Eine solche Ausführung zeichnet sich insbesondere durch eine Reduzierung von Montagezeiten aus, weil es beim Einsetzen der Verbindungselemente 12 nicht zu Verwacklungen kommen kann. Darüber hinaus wird dadurch auch die Montage passgenauer, weil beispielsweise die Außenseite des Innenschenkels 11 und der Innenschenkel 8 genau fluchten.
- Durch das genaue Fluchten der inneren Außenseiten der zu verbindenden Profile 1 und 2 ist es möglich, dass auch im Außenbereich eine passgenaue Verbindung ausführbar ist. Dafür ist mit Blick auf die
2 das Vertikalprofil 2 mit einem Absatz 4 versehen worden, sodass sich hier der Außenschenkel 10 des Horizontalprofiles 1 mit einem auskragenden Teil auf die Fläche des Absatzes 4 aufsetzen kann. - In den
3 und4 ist in dem Horizontalprofil 1 eine Glasleistenaufnahme 17 für eine nicht dargestellte Glasleiste enthalten. In dem auskragenden Teil des Außenschenkels 10 ist eine Dichtungsaufnahme 5 für eine Strangdichtung enthalten. - Das bevorzugte Ausführungsbeispiel nach der
4 zeichnet sich dadurch aus, dass hier kein thermisch getrenntes Horizontalprofil 1 verwendet worden ist. Aber auch hier befindet sich zwischen dem Trennschenkel 18 und dem Schenkel 11 des Horizontalprofiles 1 das bereits beschriebene Integralauflager 14 für das Verbindungselement 12. - Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer Leichtmetallprofilverbindung zeigt die
5 mit einem veränderten Horizontalprofil 1. - Durch die bereichsweise Verstärkung des Horizontalprofiles 1 in dem Verbindungsbereich mit dem Integralauflager 14 und der Passnut 13 ist eine sehr wirkungsvolle Ausführung von verwindungssteifen Leichtmetallprofilverbindungen geschaffen worden. Dieser im Querschnitt stärker ausgebildete Bereich durch das Integralauflager 14 oberhalb der Auflagefläche 15 erspart das nach dem Stand der Technik mühsame Einsetzten von Bauteilen mit zusätzlichen Hilfsmitteln in die Profilverbindung, was insbesondere bei einer Massenproduktion von Elementen für Sektionaltore oder Garagentore eine enorme Zeitersparnis bedeutet.
- Bezugszeichen
-
- 1
- Horizontalprofil
- 2
- Vertikalprofil
- 3
- Schraubkanal
- 4
- Absatz
- 5
- Dichtungsaufnahme
- 6
- Außenschenkel
- 7
- Trennsteg
- 8
- Innenschenkel
- 9
- Trennsteg
- 10
- Außenschenkel
- 11
- Schenkel
- 12
- Verbindungselement
- 13
- Passnut
- 14
- Integralauflager
- 15
- Auflagefläche
- 16
- Bohrung
- 17
- Glasleistenaufnahme
- 18
- Trennschenkel
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- CH 563536 A5 [0002]
- WO 2021/059175 A1 [0003, 0005]
- EP 4015755 A1 [0004]
Claims (5)
- Leichtmetallprofilverbindung, im Wesentlichen bestehend aus einem Horizontalprofil (1) und einem Vertikalprofil (2), die in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet und untereinander über ein in einen Schraubkanal (2) einsetzbares Verbindungselement (12) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Horizontalprofil (1) ein Integralauflager (14) aufweist, das über einer darunterliegenden geraden Auflagefläche (15) ausgebildet ist, und in seinem Höhenmaßausbildung gemessen zu der Auflagefläche (15) des Horizontalprofiles (1) mit mindestens 400% und mehr gegenüber den übrigen Profilstärken ausgebildet ist, und dass in dem Integralauflager (14) in seiner Längserstreckung eine Passnut (13) verläuft, deren Breite dem Nenndurchmesser des Verbindungselementes (12) entspricht, und dass der Kopf des Verbindungselementes (12) in der Verbindungsausführung auf dem Integralauflager (14) aufliegt.
- Leichtmetallprofilverbindung als Teil eines Sektionaltores, oder Garagentores, oder einer Tür, im Wesentlichen bestehend aus mindestens einem Horizontalprofil (1) und mindestens einem Vertikalprofil (2), die in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet und untereinander über Verbindungselemente (12), die in Schraubkanäle (3) eindringen, verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Horizontalprofil (1) ein Integralauflager (14), das im Wesentlichen parallel zu einer außenseitigen Auflagefläche (15) verläuft, aufweist, wobei das in seiner Höhenmaßausbildung, gemessen zu der außenseitigen Auflagefläche (15) des Horizontalprofiles (1), mindestens 400% und mehr gegenüber den übrigen Profilstärken ausgebildet ist, und dass in dem Integralauflager (14) in Längserstreckung eine Passnut (13) verläuft, deren Breite dem Nenndurchmesser des Verbindungselementes (12) entspricht, dessen Kopf in der Verbindungsausführung auf dem Integralauflager (14) aufliegt, und dass das Vertikalprofil (2) außenseitig einen abgesetzten Absatz (4) und das Horizontalprofil (1) einen auskragenden Teil eines Außenschenkels (10) aufweist, in dessen Ende eine Dichtungsaufnahme (5) für ein Dichtelement enthalten ist.
- Leichtmetallprofilverbindung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vertikalprofil (2) und das Horizontalprofil (1) als thermisch getrennte Leichtmetallprofile ausgebildet sind, wobei das Integralauflager (14) außerhalb von isolierenden Trennstegen (7) liegt.
- Leichtmetallprofilverbindungen nach den
Ansprüchen 1 und2 , dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf des Verbindungselementes (12) eine zylindrische Form aufweist und einen Innensechskant oder gleichwertig aufweist. - Sektionaltorblatt oder Garagentorblatt mit mindestens einem Teil oder einem Segment, das aus Leichtmetallabschnitten in einer Verbindungsart mit mehreren Profilabschnitten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
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| EP4345240A1 (de) | 2024-04-03 |
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