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Die Erfindung betrifft einen Flankenschoner für den Reitsport, insbesondere zur Verhinderung von Sporenlöchern.
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Haarlose Stellen an der Flanke eines Pferdes, an welchen durch Sporen oder den Absatz des Reiters die Haare des Tieres abgebrochen sind und die Haut offengelegt ist, bezeichnet man als „Sporenlöcher“. Diese stellen nicht nur einen kosmetischen Nachteil für das Pferd dar, sondern auch einen gesundheitlichen. Durch weiteres Treiben mit Sporen oder dem Absatz kann es zum Aufreißen der Haut an diesen Stellen und Blutungen kommen. Solche Sporenlöcher können bei allen Pferderassen auftreten, besonders häufig bei triebigen Pferden, vor allem bei Füchsen und Schimmeln.
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Im aktuellen Stand der Technik werden zur Abhilfe Sporengurte verwendet, die hinter dem Sattelgurt angebracht werden und zum Schutz vor weiterem Aufreiben der offenen Stellen dienen. Ein Sporengurt wird dabei um den Bauch des Pferdes gespannt, so dass er die offenen Stellen abdeckt, und schützt vor dem weiteren Abrieb durch Sporen und Absätzen. Der Nachteil eines solchen Sporengurtes ist, dass er die Gesamteinwirkung des Beines auf das Pferd beeinträchtigt. Dadurch reagiert das Pferd noch weniger auf die treibende Hilfe und der Reiter ist dazu verleitet, noch mehr Druck aufzuwenden. Dies führt wiederum zu einem Scheuern des Sporengurtes an den offenen Stellen, wodurch das Haar des Pferdes an den betreffenden Stellen nicht nachwachsen kann. Die Stellen bleiben damit offen.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, den Stand der Technik zu verbessern und einen Flankenschoner zur Verfügung zu stellen, der effektiv das Auftreten von Sporenlöchern verhindert und insbesondere ein optimales Treiben gewährt.
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Diese Aufgabe wird durch einen Flankenschoner nach Anspruch 1 gelöst.
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Ein erfindungsgemäßer Flankenschoner für den Reitsport umfasst ein Grundmaterial mit einer fellartigen Außenseite, wobei der Flankenschoner dermaßen geformt ist, dass das Grundmaterial bei bestimmungsgemäßer Anbringung an einem Reitstiefel einen Absatz des Reitstiefels auf eine Weise umgreift, dass die Außenseite des Flankenschoners zumindest die mediale Seite (Innenseite) des Absatzes überdeckt, so dass die Außenseite vom Absatz abgewandt ist, also zum anderen Reitstiefel bzw. zum Pferd hin nach außen zeigt, und ein proximales Verrutschen des Flankenschoners (insbesondere des Grundmaterials) am Absatz unterbunden wird.
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Der Flankenschoner weist einen Körper bzw. ein „Schonerelement“ („Grundmaterial“) mit einer Innenseite und einer Außenseite auf. Bei einer bestimmungsgemäßen Anbringung an einem Reitstiefel zeigt die Innenseite zu dem Reitstiefel hin und die Außenseite vom Reitstiefel weg. Der Begriff „Reitstiefel“ steht hier stellvertretend für Schuhwerk. Auch wenn man theoretisch mit Sandalen oder Turnschuhen reiten kann, ist doch stets ein Absatz vorteilhaft. Ein Flankenschoner, der an einem Reitstiefel getragen werden kann, ist auch dazu geeignet, dass er an einem anderen Schuhwerk getragen werden kann. An Stelle von „Reitstiefel“ kann also auch das Wort „Schuh“ oder „Schuhwerk“ verwendet werden.
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Die Außenseite ist fellartig, d.h. dass sie ein Fell ist oder zumindest einem Fell ähnlich ist. Die Außenseite weist also Haare auf, die bevorzugt länger als 0,5 cm sind, insbesondere länger als 1 cm oder gar länger als 2 cm. Sie sollten jedoch kürzer als 5 cm sein. Beispielsweise kann Lammfell, Rehfell aber auch Kunstpelz verwendet werden. Die Haare können glatt, lockig oder gewellt sein. Die Farbe ist im Grunde beliebig, Es ist jedoch bevorzugt, dass das Fell so beschaffen ist, dass es nicht-abfärbend ist und im Wesentlichen keine losen Haare aufweist. Bei einer Verwendung von Rehfell ist bevorzugt, dass das Rehfell so angebracht ist, dass bei Bestimmungsgemäßer Anordnung des Flankenschoners am Reitstiefel das Rehfell und das Pferdefell in die gleiche Wuchsrichtung zeigen, um Scheuern zu vermeiden.
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Das Leder eines natürlichen Fells kann als Grundmaterial des Flankenschoners verwendet werden. Entsprechend kann ein Grundmaterial aus Textilstoff oder Kunststoff als Träger für ein Kunstfell dienen, wie auch das Trägermaterial eines Kunstfells als Grundmaterial dienen kann.
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Die Form des Flankenschoners ist wichtig für seine Funktion. Zur effektiven Verhinderung von Sporenlöchern muss sich beim Reiten das Grundmaterial zwischen Absatz und Fell des Pferdes befinden und die fellartige Außenseite das Fell des Tieres berühren, damit Fell auf Fell liegt. Zudem darf das Grundmaterial nicht nach oben (proximal) verrutschen, da ansonsten der Absatz des Reitstiefels freiliegen und das Tier berühren würde. Dies wird dadurch erreicht, dass der Flankenschoner dermaßen geformt ist, dass das Grundmaterial zumindest die mediale (innere) Seite des Absatzes überdeckt und dass ein proximales Verrutschen des Grundmaterials am Absatz unterbunden wird.
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Ein diesbezügliches Umgreifen des Grundmaterials ist so zu verstehen, dass zumindest der Absatz an der medialen Seite vom Grundmaterial umgeben ist, sich also das Grundmaterial zumindest über den medialen Teil des Absatzes und bevorzugt auch einen Bereich des hinteren Teils des Absatzes erstreckt. Das Grundmaterial kann sich aber auch noch (zumindest teilweise) über den lateralen Teil des Absatzes erstrecken und insbesondere den gesamten Absatz medial und lateral umgreifen. Der Umgriff kann zusätzlich noch distal (also unter den Absatz) ausgestaltet sein, was ein Verrutschen effektiv unterbindet, jedoch beim Gehen nachteilhaft sein könnte. Wenn auch der laterale Teil des Absatzes umgriffen ist, ist der Flankenschoner bogenartig geformt, zumindest wenn er an einem Reitstiefel angebracht ist.
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Die Länge des Grundmaterials (und der fellartigen Außenseite) sollte zumindest der Höhe des Absatzes entsprechen, der Flankenschoner also dort wirken, wo der Absatz am Pferd scheuern könnte. Das Grundmaterial reicht aber bei bevorzugten Ausführungsformen auch noch über den Knöchel und insbesondere sogar weiter über das Wadenbein.
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Zur Befestigung und/oder zur Verhinderung eines proximalen Verrutschens am Absatz kann der Flankenschoner z.B. Bänder, Schnallen, einen Klettverschluss oder Haken aufweisen. Er könnte aber auch so gestaltet sein, dass er mit einem Reitstiefel verklebt werden kann.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein Reitstiefel, insbesondere genannter Absatz, nicht Teil des Flankenschoners sein muss. Jedoch ist der Flankenschoner zum Tragen am Absatz hergestellt. Da die Form des Absatzes bekannt ist (und Flankenschoner für unterschiedliche Schuhgrößen passend hergestellt werden sollten), folgt aus der Funktion des Flankenschoners (mediale Seite des Absatzes abdecken, nicht am Absatz verrutschen) direkt seine Form (Grundmaterial muss an den entsprechenden Stellen vorhanden sein, es müssen entsprechende Befestigungsmöglichkeiten bzw. Befestigungen vorhanden sein).
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Ein erfindungsgemäßes Reitkleidungsstück ist ein Reitstiefel oder Chaps (lederne Beinkleider, die je nach Ausführung bis zum Knie oder ohne Gesäßbesatz bis zur Hüfte reichen) und umfasst zumindest einen Flankenschoner gemäß der Erfindung. Ein solcher Flankenschoner kann in dem Kleidungsstück fest integriert sein. In diesem Fall entspricht z.B. das Grundmaterial einem Teil des Obermaterials des Reitstiefels oder der Chaps. Das Grundmaterial kann aber auch aufgeklebt, vernäht oder auf andere Weise befestigt sein. Chaps können im Grunde mit allen Schuhen mit einem Absatz kleiner als 4 cm getragen werden aber bevorzugt mit Stiefeletten.
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Die Erfindung hat den Vorteil, dass durch den Kontakt von Fell (besagte Außenseite) mit der Pferdehaut verhindert wird, dass beim Treiben die Haut des Pferdes weiter irritiert wird bzw. die Haare an der betreffenden Stelle des Fells weiter abbrechen. Bereits bestehende Sporenlöcher können wieder zuwachsen. Im Unterschied zu einem Sporengurt wird durch einen Flankenschoner gemäß der Erfindung die Einwirkung des treibenden Schenkels nicht abgemindert.
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Weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, wobei die Patentansprüche einer bestimmten Kategorie auch gemäß den abhängigen Ansprüchen einer anderen Kategorie weitergebildet sein können und Merkmale verschiedener Ausführungsbeispiele zu neuen Ausführungsbeispielen kombiniert werden können.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die fellartige Außenseite (des Grundkörpers) Lammfell, Rehfell bzw. Kunstfell. Die Außenseite kann dabei aus einem dieser Materialien oder einer Auswahl dieser Materialien bestehen. Beispielsweise kann ein Lammfell verwendet werden, wobei dann bevorzugt als Grundmaterial das Leder des Lammfells verwendet wird. Insbesondere Lammfell ist seit langer Zeit ein bewährtes Material zum Abpolstern, z.B. eines Sattels. Es hat insbesondere den Vorteil, dass das Pferd nicht allergisch auf den oben beschriebenen Flankenschoner reagiert.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das Grundmaterial des Flankenschoners so geformt, dass es distal direkt mit dem Absatz eines Reitstiefels abschließt (wenn er an dem Reitstiefel befestigt ist). Selbstverständlich wird hier berücksichtigt, dass es unterschiedliche Schuhgrößen gibt und es ist derjenige vorbekannte Reitstiefel gemeint, für dessen Größe (und Form) der Flankenschoner hergestellt worden ist. Der Vorteil eines solchen Abschlusses ist, dass beim Gehen der Flankenschoner nicht unter den Absatz gerät, was zu einem nachteilhaften Gehgefühl führen würde.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die fellartige Außenseite des Flankenschoners so geformt, dass sie zumindest die komplette mediale Seite eines Absatzes bedecken kann und insbesondere auch die dorsale Seite (Rückseite). Eine vergleichsweise kurze Version des Flankenschoners hat bevorzugt eine Höhe (proximal) von mindestens 2 cm, insbesondere mindestens 5 cm. Die Höhe der Außenseite kann aber auch größer gestaltet sein, so dass nicht nur der Absatz und Fersenbereich eines Stiefels ummantelt werden kann, sondern auch Teile des Schafts. Dies hat den Vorteil, dass auch das Reiben eines Lederstiefels an einer höheren gelegenen offenen Stelle eines Pferdes (z.B. verursacht durch das Treiben eines Reiters mit kürzerer Steigbügellänge) unterbunden wird. Dazu hat die fellartige Außenseite des Flankenschoners zumindest an der medialen Seite bevorzugt zumindest eine Höhe (proximal) von 10 cm, und insbesondere mindestens 15 cm, oder gar mehr als 20 cm.
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Wie oben bereits angedeutet wurde, ist der Flankenschoner so angebracht, dass er nicht rutschen kann und vor allem nicht den Absatz des betreffenden Reitstiefels freilegt, da durch Stochern oder Bohren des Absatzes das Fell (wieder) brechen und damit ein Sporenloch entstehen kann. Auch wenn Befestigungsarten wie Kleben oder vernähen des Grundmaterials (oder eines Innenmaterials) durchaus je nach Anwendungsfall vorteilhaft sind, ist es in anderen Fällen von Vorteil, wenn man die Flankenschoner auch wieder vom Reitstiefel abnehmen kann.
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Der Flankenschoner kann Knöpfe oder Haken aufweisen, mittels derer er an einem Reitstiefel befestigt werden kann. Jedoch sind Flankenschoner besonders bevorzugt, die ohne eine Änderung am Reitstiefel an diesem befestigt werden kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist der Flankenschoner einen Riemen (z.B. einen Sporenriemen) in seinem oberen Bereich auf. Der obere Bereich ist derjenige Bereich, der bei einer bestimmungsgemäßen Befestigung an einem Reitstiefel dem Schaft zugewandt ist. Der Riemen dient zur Befestigung des Flankenschoners an dem Reitstiefel und ist so geformt, dass er um den Reitstiefel, insbesondere dessen Rist, herum gelegt werden kann (und festgezogen werden kann).
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Der Riemen umfasst bevorzugt eine Schnalle, wobei die Länge des geschlossenen Riemens mit der Schnalle verstellt werden kann. Der Riemen kann rechts und links am Grundmaterial oder einem Innenmaterial angebracht sein (an der einen Seite ein Teil mit einer Schnalle und an der anderen Seite ein Teil mit Löchern), er kann aber auch wie ein Sporenriemen oder ein Gürtel aus einem Stück bestehen und mit dem Grundmaterial vernäht sein oder durch eine Schlaufe (bzw. Schlaufen) oder Löcher im Grundmaterial verlaufen. Eine Befestigung mit Riemen und Schnalle ist im Grunde im Stand der Technik bekannt (z.B. beim Zaumzeug oder dem Sattel). Bevorzugt ist der Riemen aus Leder, Stoff oder Nylon.
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Alternativ ist bevorzugt, dass der Riemen mit einem Klettverschluss um einen Reitstiefel herum befestigt werden kann. Dazu weist der Riemen bevorzugt eine erste Komponente des Klettverschlusses (z.B. ein Hakenband oder Pilzkopfband) auf und eine andere Komponente des Klettverschlusses (z.B. ein Flauschband oder Veloursband) ist am Grundmaterial oder an einem anderen Riemen angebracht.
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Erfindungsgemäß soll ein proximales Verrutschen des Grundmaterials am Absatz unterbunden werden. Dies kann z.B. durch Verkleben des Flankenschoners am Absatz oder durch Bildung einer Tasche für den Absatz im Grundmaterial erreicht werden. Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben, die eine problemlose Loslösung des Flankenschoners vom Reitstiefel sowie ein optimales Gehgefühl erlaubt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Flankenschoner eine Sohlenbefestigung, insbesondere einen Gummizug, mit dem der untere Teil des Flankenschoners so an einer Sohle eines Reitstiefels befestigt werden kann, dass ein Hochrutschen des Flankenschoners verhindert wird. Die Sohlenbefestigung kann am Grundmaterial oder einem Innenmaterial befestigt sein. Bevorzugt ist dazu der Flankenschoner bogenförmig geformt, so dass er einen Absatz zumindest teilweise umgeben kann. Er weist im vorderen unteren Bereich (an einem Reitstiefel dessen Sohle zugewandt) eine bandförmige (insbesondere elastische) Sohlenbefestigung auf, welche die beiden offenen Seiten des Bogens miteinander verbindet. Dabei verläuft die bandförmige Sohlenbefestigung bei einer bestimmungsgemäßen Anordnung an einem Reitstiefel unter dessen Sohle entlang.
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Bevorzugt ist die Sohlenbefestigung so am Grundmaterial angebracht, dass bei einer bestimmungsgemäßen Befestigung des Flankenschoners an einem Reitstiefel die Sohlenbefestigung direkt vor dem Absatz des Reitstiefels die Sohle überquert. Der untere Teil des Flankenschoners wird also durch die Sohlenbefestigung vor dem Absatz an der Sohle gehalten. Damit wird sowohl ein Hochrutschen als auch ein Zurückrutschen des Flankenschoners (dorsal) unterbunden.
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Statt einem Gummizug könnte auch ein Riemen oder ein nichtelastisches Band verwendet werden. Die Verwendung eines Gummizuges hat jedoch den Vorteil, dass ein solcher Flankenschoner für viele Schuhgrößen passen würde.
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Das Grundmaterial ist bevorzugt so ausgestaltet, dass es bei einer bestimmungsgemäßen Befestigung des Flankenschoners an einem Reitstiefel mit der Sohle im Wesentlichen bündig abschließt. Der Ausdruck „im Wesentlichen“ heißt hier, dass zwar Haare des Fells beim Gehen unter die Sohle gelangen können aber nicht das Grundmaterial. Dies dient einem vorteilhaften Gehgefühl.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist auf der Innenseite des Grundmaterials ein Innenmaterial angebracht, welches zumindest die überwiegende Fläche des Grundmaterials überdeckt. Bevorzugt überdeckt das Innenmaterial zum Schutz des Obermaterials eines Reitstiefels die gesamte Fläche des Grundmaterials, zumindest sollte das Innenmaterial jedoch Nähte oder Riemen im Grundmaterial überdecken. Das Innenmaterial umfasst bevorzugt Schaumstoff, Stoff oder Kunstfaser. Hierzu ist zu beachten, dass das Innenmaterial zwar als Innenpolster ausgeführt werden kann, durch eine polsternde Eigenschaft jedoch (ähnlich wie bei einem Sporengurt) die Gesamteinwirkung des Beines auf das Pferd beeinträchtigt werden könnte.
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Das Innenmaterial hat mehrere Vorteile. Wenn das Grundmaterial Nähte aufweist, wird durch das Innenmaterial zum einen verhindert, dass der hochwertige Reitstiefel durch Reiben von Nähten etc. kaputt geht, zum anderen schützt es die Nähte vor Beschädigungen oder Verschmutzungen durch Reiben. Dadurch wird verhindert, dass der Flankenschoner und der Reitstiefel beschädigt wird. Des Weiteren kann das Innenmaterial zusammen mit dem Grundmaterial als eine Lasche für einen Riemen verwendet werden. Es ist aber auch möglich, z.B. die Sohlenbefestigung am Innenmaterial anstatt am Grundmaterial anzubringen, um ein aufwendiges Annähen zu umgehen.
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Bei einem bevorzugten Flankenschoner ist ein Teil der Außenseite des Grundmaterials nicht fellartig beschaffen, insbesondere ein proximal gelegener Teil, also zu einem Bein hin gelegener Teil. Es kann also die Außenseite auch an einigen Stellen frei von Fell sein. Der Flankenschoner hat dabei bevorzugt die Form eines Beinlings, also eines Hosenbeins, welcher insbesondere bis zum Knie oder bis zur Hüfte reicht. Zwei Flankenschoner, ein rechter und ein linker, ergeben besonders bevorzugt Chaps. Es ist aber auch möglich, dass ein Flankenschoner an einem Beinling angebracht ist, wie an anderer Stelle beschrieben ist.
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Ein besonderer Vorteil des Flankenschoners gegenüber einem Sporengurt besteht darin, dass durch das verwendete Material trotz Kontakt auf der Pferdehaut kein weiteres Abreiben der Haare entsteht. Ferner verhindert es das weitere Verletzen der Pferdehaut. Durch das Anbringen des Flankenschoners am Stiefel kann der Reiter weiterhin mit der treibenden Wade auf das Pferd einwirken, ohne Reduzierung des Einwirkungsvermögens.
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Die Erfindung wird im Folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Figuren anhand von Ausführungsbeispielen noch einmal näher erläutert. Dabei sind in den verschiedenen Figuren gleiche Komponenten mit identischen Bezugsziffern versehen. Die Figuren sind in der Regel nicht maßstäblich. Es zeigen:
- 1 einen Sporengurt gemäß dem Stand der Technik,
- 2 ein Schnittmuster eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Flankenschoners,
- 3 die Anbringung eines erfindungsgemäßen Flankenschoners an einem Reitstiefel in Seitenansicht,
- 4 die Anbringung eines erfindungsgemäßen Flankenschoners an einem Reitstiefel von unten gesehen,
- 5 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flankenschoners in Form von Chaps
- 6 ein Schnittmuster eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Flankenschoners von innen,
- 7 ein Schnittmuster eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Flankenschoners von außen.
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1 zeigt einen Sporengurt SG gemäß dem Stand der Technik. Dieser Sporengurt SG ist hinter dem den Sattel S haltenden Sattelgurt G (hier rechts) angebracht und dient zum Schutz vor weiterem Aufreiben der offenen Stellen (Sporenloch L unter dem Sporengurt SG gestrichelt angedeutet) und damit zur Verhinderung möglicher Blutungen. Ein Sporengurt SG ist also ein Gurt, der um den Bauch des Pferdes P gespannt wird, die Sporenlöcher L überdeckt, und vor dem weiteren Abrieb durch Sporen oder Stiefelabsätzen schützen soll. Der Nachteil eines solchen Sporengurtes SG ist, dass er die Gesamteinwirkung des Beines auf das Pferd P beeinträchtigt. Dadurch reagiert das Pferd P noch weniger auf die treibende Hilfe und der Reiter ist dazu verleitet, noch mehr Druck aufzuwenden. Dies führt wiederum zu einem Scheuern des Sporengurtes SG an den offenen Stellen, wodurch das Haar des Pferdes P an den betreffenden Stellen nicht nachwachsen kann. Die Sporenlöcher L bleiben damit offen.
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2 zeigt ein Schnittmuster eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Flankenschoners 1, hier in einer vergleichsweise hohen Ausführung zum Schutz einer großen Fellfläche eines Pferdes. Das Grundmaterial 2 bildet den größten Teil des Flankenschoners 1. In diesem Beispiel blickt man auf die Innenseite. Die Außenseite 3 mit Fell liegt hier auf der anderen Seite und ist nicht zu sehen (s dazu die folgenden Figuren). Für einen besseren Sitz am Reitstiefel R weist das Grundmaterial, welche z.B. Leder sein kann, oben einen dreieckigen Einschnitt auf, dessen Ränder miteinander vernäht werden sollten. Im oberen Bereich sind rechts und links ein Riemen 4 (z.B. ein Sporenriemen) angenäht, dessen beiden Teile mit einer Schnalle 4a miteinander verbunden werden können und für einen guten Halt des Flankenschoners 1 am Reitstiefel R dienen. Durch Lösen der Schnalle 4a kann der Flankenschoner 1 auch wieder vom Reitstiefel R entfernt werden. Im unteren Bereich Ist ein Gummizug 5 angebracht, dessen Ende wie mit dem Pfeil angedeutet, mit der anderen Seite verbunden (z.B. vernäht) werden sollte. Dieser Gummizug 5 dient einem sicheren Halt unter dem Stiefel, vor dessen Absatz, und verhindert ein Hochrutschen des Flankenschoners 1. Die Stufe mit den Maßen f und g dient dazu, die Ränder des Flankenschoners 1 bis zum Rand des Absatzes herunterzuführen, den Befestigungsbereich des Gummizugs jedoch mit der Sohle vor dem Absatz bündig abschließen zu lassen. Diese Stufe ist nicht unbedingt notwendig, aber von Vorteil.
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Ein optionales Innenmaterial 6 (hier gestrichelt angedeutet), z.B. aus Schaumstoff, Stoff oder einer Kunstfaser, kann an der Innenseite des Grundmaterials 2 befestigt werden. Es dient einem Schutz des Obermaterials des Reitstiefels R. Hierzu ist zu beachten, dass das Innenmaterial 6 zwar als Innenpolster ausgeführt werden kann, durch eine polsternde Eigenschaft jedoch (ähnlich wie bei einem Sporengurt) die Gesamteinwirkung des Beines auf das Pferd P beeinträchtigt werden könnte. Somit sollte eine polsternde Eigenschaft bevorzugt nur so weit bestehen, dass ein Treiben des Pferdes P nicht beeinträchtigt wird.
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Ein Beispiel für Maße ist in der folgenden Tabelle dargestellt, wobei die Höhe h auch geringer ausfallen kann und z.B. nur 5 cm betragen kann.
| Zeichen | a | b | c | d | e | f | 9 | h | i | j |
| Maß [cm] | 40 | 25 | 1 | 1 | 21 | 2 | 2 | 15 | 7 | 7 |
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3 zeigt die Anbringung eines erfindungsgemäßen Flankenschoners 1, wie er z.B. als Schnittmuster in 2 dargestellt wurde, an einem Reitstiefel R in Seitenansicht.
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4 zeigt die Anbringung des Flankenschoners 1 aus 3 von schräg unten gesehen.
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Der Flankenschoner 1 ist hier mittels des Sporengurts 4, der fest um den Rist gezogen wurde, am Reitstiefel R befestigt, so dass die fellartige Außenseite 3 nach außen zeigt, also vom Absatz abgewandt ist. Der untere Teil des Flankenschoners 1 schließt bündig mit der Sohle des Reitstiefels R ab, wie besonders gut in 4 zu erkennen ist. Der Gummizug 5 liegt fest vor dem Absatz A an der Sohle an, so dass ein Hochrutschen des Flankenschoners 1 verhindert wird. In diesem Beispiel umfasst der Flankenschoner 1 den kompletten Absatz A. Es ist jedoch nur notwendig, dass nur die Bereiche des Absatzes A umfasst werden, mit der dieser mit dem Pferd P in Berührung kommt. Jedoch hat eine komplette Umfassung des Absatzes A den Vorteil, dass (bei einer geeigneten Wahl der Befestigung) ein Flankenschoner 1 rechts und links getragen werden kann.
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5 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Flankenschoners 1 in Form von Chaps C. Die Chaps können im Grunde mit allen Schuhen mit einem Absatz kleiner als 4 cm getragen werden aber bevorzugt mit Stiefeletten. Links sieht man die mediale Seite, rechts die laterale Seite. Wie auch bei den vorangehenden Figuren wird der Absatz A des Reitsiefels R dort, wo er das Pferd P beim Reiten berührt, von der fellartigen Außenseite 2 des Flankenschoners 1 bedeckt. Der Unterschied zu den beiden vorangehenden Figuren liegt lediglich darin, dass der Flankenschoner 1 das Material der Chaps C umgibt (oder die Chaps C das Grundmaterial 3 darstellen), und nicht direkt das Obermaterial des Reitstiefels R. Die fellartige Außenseite 2 kann sich auch noch bis in den schraffiert dargestellten Bereich erstrecken. Das Fell bedeckt auch hier den gesamten Absatz A und die Ferse auf der medialen Seite, die Rückseite (dorsal) und einen Teil des Absatzes A und der Ferse auf der lateralen Seite.
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6 und 7 zeigen ein Schnittmuster eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Flankenschoners 1, wobei 6 diesen von innen und 7 diesen von außen darstellt. Das Grundmaterial 2 bildet den größten Teil des Flankenschoners 1 und nur ein begrenzter Bereich ist als Außenseite 3 mit Fell gestaltet (in 6 nicht sichtbar und gestrichelt dargestellt). Im oberen Bereich ist ein Riemen 4 angenäht, der in diesem Beispiel mit einem Klettverschluss 4b um einen Reitstiefel R herum befestigt werden kann und für einen guten Halt des Flankenschoners 1 dient. Im unteren Bereich Ist ein Gummizug 5 angebracht, dessen Enden an den gegenüberliegenden Seiten des Flankenschoners 1 fest vernäht sind (hier links und rechts getrennt dargestellt). Dieser Gummizug 5 dient einem sicheren Halt unter dem Reitstiefel R, vor dessen Absatz, und verhindert ein Hochrutschen des Flankenschoners 1.
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Ein Beispiel für Maße ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
| Zeichen | a | b | c | d | e | f | 9 | h | i | j |
| Maß [cm] | 26,5 | 7,5 | 7 | 17 | 15,3 | 4,5 | 3 | 6 | 11 | 1 |
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Es wird abschließend noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorhergehend detailliert beschriebenen Vorrichtungen lediglich um Ausführungsbeispiele handelt, welche vom Fachmann in verschiedenster Weise modifiziert werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. Weiterhin schließt die Verwendung der unbestimmten Artikel „ein“ bzw. „eine“ nicht aus, dass die betreffenden Merkmale auch mehrfach vorhanden sein können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Flankenschoner
- 2
- Grundmaterial
- 3
- Außenseite
- 4
- Riemen
- 4a
- Schnalle
- 4b
- Klettverschluss
- 5
- Gummizug
- 6
- Innenmaterial
- A
- Absatz
- C
- Chaps
- G
- Sattelgurt
- P
- Pferd
- R
- Reistiefel
- S
- Sattel
- SG
- Sporengurt