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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft ein Befestigungssystem für ein Fassadenelement zur Anbindung an eine Bestandsfassade. Weitere Aspekte der Erfindung betreffen Verfahren zur Befestigung eines Fassadenelements an einer Bestandsfassade, eine Fassade und ein Verfahren zur energetischen Sanierung einer Bestandsfassade.
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STAND DER TECHNIK
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Aus
EP 3 808 553 A1 ist ein Fassadenelement und ein Verfahren zur energetischen Sanierung von Gebäuden bekannt, wobei das Fassadenelement einen hohen Vorfertigungsgrad aufweist. Das Fassadenelement umfasst ein erstes Dämmelement, welches in einem Holzrahmen angeordnet ist. Das Dämmelement mit dem Holzrahmen ist einerseits von einer Feststoffplatte, beispielsweise eine OSB-Platte, und andererseits von beispielsweise einer zementgebundenen zweiten Feststoffplatte eingekapseit. Auf der Rückseite ersten Feststoffplatte ist eine Anbindungsschicht zur Anbindung an die Bestandsfassade vorgesehen, mit einer zweiten Dämmstoffschicht und ersten Verbindern befestigt. Bei der Montage des Fassadenelements an der Bestandsfassade wird die Bestandsfassade zunächst mit zweiten Verbindern versehen und das vorgefertigte Fassadenelement mittels der ersten und zweiten Verbinder an der Bestandsfassade befestigt. Die Verbinder sind geeignet, eine zugfeste Verbindung miteinander einzugehen und ausgelegt, die Last des Fassadenelements in die Bestandsfassade einzuleiten.
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Nachteilig an den in
EP 3 808 553 A1 bekannten Verbindern ist, dass im Falle von schweren Fassadenelementen und z.B. auch bei Mauerwerksuntergründen aufgrund der Gewichtseinleitung in die Bestandsfassade eine Vielzahl von Verbindern eingesetzt werden müssen, was die energetische Sanierung teuer macht.
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Befestigungssystem für ein Fassadenelement vorzusehen, welches sich zur Anbindung an Bestandsfassaden sowohl aus Beton, aus Mauerwerk oder aus Holz eignet.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein adaptierbares Befestigungssystem vorzusehen, welches insbesondere auch mit weniger Ankerkonsolen auskommt. Des Weiteren soll das Befestigungssystem nach Positionierung des Fassadenelements an der Bestandsfassade dreidimensional justierbar ausgelegt sein.
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Das Befestigungssystem soll außerdem adaptiv für verschiedene Anwendungsfälle ausgelegt werden können, insbesondere adaptiv in Bezug auf das Gewicht der Fassadenelemente und Windsog- und Winddrucklasten.
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Das Befestigungssystem soll schließlich auch möglichst wenig Einzelteile umfassen, um die Herstellung in großen Stückzahlen kostengünstig zu ermöglichen und die Komplexität bei der Montage niedrig zu halten.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Ein erfindungsgemäßes Befestigungssystem für ein Fassadenelement zur Anbindung an eine Bestandsfassade umfasst zwei Komponenten, wobei eine erste Komponente zumindest eine erste Ankerkonsole zur Befestigung an der Bestandsfassade und zumindest eine zweite Ankerkonsole zur Befestigung am Fassadenelement umfasst, wobei jeweils eine erste und eine zweite Ankerkonsole mittels erster Konsolenbefestigungsmittel miteinander verbindbar sind, und wobei die zweite Komponente zumindest eine dritte Ankerkonsole zur Befestigung an der Bestandsfassade und zumindest eine vierte Ankerkonsole zur Befestigung am Fassadenelement umfasst, wobei jeweils eine dritte und eine vierte Ankerkonsole mittels zweiter Konsolenbefestigungsmittel miteinander verbindbar sind.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die erste Komponente ausgestaltet ist, um im Wesentlichen ein Gewicht des Fassadenelements in die Bestandsfassade einzuleiten und dass die zweite Komponente ausgestaltet ist, um im Wesentlichen eine Windsog- und Winddrucklast in die Bestandsfassade einzuleiten.
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Die Aufspaltung des Befestigungssystems in erste und zweite Komponenten mit unterschiedlichen Funktionen ermöglicht eine adaptive Lösung für verschiedene Anwendungsfälle. Je nach Gewicht des Fassadenelements können mehr oder weniger die erste Komponente bildende erste und zweite Ankerkonsolen bei dem Befestigungssystem vorgesehen sein. In Abhängigkeit von der benötigten Windsog- und Winddrucksicherung können außerdem mehr oder weniger die zweite Komponente bildende dritte und vierte Ankerkonsolen bei dem Befestigungssystem vorgesehen sein. Durch die Aufgabenteilung der ersten und zweiten Komponenten ist das Gesamtsystem günstiger als ein System, bei welchem die Ankerkonsolen beide Funktionalitäten aufweisen, da im Allgemeinen die Anzahl der notwendigen Windsog- und Winddruckankerkonsolen überwiegt.
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Für ein gegebenes Fassadenelement sind dabei bevorzugt zumindest jeweils zwei erste und zweite Ankerkonsolen vorgesehen, um das Fassadenelement jeweils eckseitig zu befestigen. Je nach Gewicht können weitere erste und zweite Ankerkonsolen eingesetzt werden, bevorzugt im stets gleichen Abstand, z.B. im Abstand von stets 1 m bis 3 m. Es können mehr oder weniger dazwischengesetzte dritte und vierte Ankerkonsolen vorgesehen sein, wobei deren Zahl je nach Windsog- und Winddrucklast angepasst werden kann.
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Die erste Komponente ist ausgestaltet, um im Wesentlichen ein Gewicht des Fassadenelements in die Bestandsfassade einzuleiten. Unter „im Wesentlichen- wird verstanden, dass mindestens 70%, bevorzugt mindestens 80% und weiter bevorzugt mindestens 90%, des Gewichts des Fassadenelements über die erste Komponente in die Bestandsfassade eingeleitet wird. Darüber hinaus kann die erste Komponente zum Teil Windsog- und Winddrucklasten aufnehmen, wobei dies bevorzugt höchstens 30%, weiter bevorzugt höchstens 20% und noch weiter bevorzugt höchstens 10% ausmacht.
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Die zweite Komponente ist ausgestaltet, um im Wesentlichen eine Windsog- und Winddrucklast in die Bestandsfassade einzuleiten. Auch hier wird unter „im Wesentlichen“ verstanden, dass die zweite Komponente mindestens 70%, bevorzugt mindestens 80% und weiter bevorzugt mindestens 90%, der Windsog- und Winddrucklast in die Bestandsfassade einleitet. Darüber hinaus kann die zweite Komponente einen Teil des Gewichts des Fassadenelements in die Bestandsfassade einleiten, wobei dieser Teil höchstens 30%, bevorzugt höchstens 20% und noch weiter bevorzugt höchstens 10%, des Gewichts des Fassadenelements ausmacht.
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Die erste und die zweite Ankerkonsole können lose aufeinander positioniert angeordnet werden, wobei die erste Ankerkonsole ein Auflager für die zweite Ankerkonsole bilden kann. Insbesondere kann die erste Ankerkonsole ein Auflager in Form von Längsstegen umfassen, welche ein Bauteil der zweiten Ankerkonsole auflagern können. Alternativ hierzu kann die zweite Ankerkonsole hängend an der ersten Ankerkonsole befestigt sein, wobei die Ausführungsform als Auflager aus statischen Gründen bevorzugt ist.
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Alternativ zu Längsstegen kann die erste Ankerkonsole auch einen oder mehrere Querstege umfassen, welche ein Bauteil der zweiten Ankerkonsole auflagern können.
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Die erste und die zweite Ankerkonsole können lose aneinander positioniert sein. Bevorzugt ist vorgesehen, dass die erste und die zweite Ankerkonsole mittels erster Konsolenbefestigungsmittel miteinander verbindbar sind.
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Die ersten Konsolenbefestigungsmittel können beispielsweise eine Befestigungsbrücke umfassen, wobei die erste Ankerkonsole, die zweite Ankerkonsole und die Befestigungsbrücke mittels Stegbefestigungsmitteln wie z.B. Schrauben, nach der Montage ein erstes Klemmpaket bilden, bei welchem die erste Ankerkonsole, insbesondere das auflagernde Bauteil der ersten Ankerkonsole, und die Befestigungsbrücke die zweite Ankerkonsole, insbesondere das aufzulagernde Bauteil der zweiten Ankerkonsole, zwischen sich einklemmen. Die Befestigungsbrücke kann beispielsweise aus einem Steg und mehreren Befestigungsmitteln, wie etwa Schrauben, Gewinde- oder Pressstifte oder dergleichen umfassen. Die erste Ankerkonsole und der Steg können dabei fest miteinander verschraubt werden und die zweite Ankerkonsole, insbesondere das aufzulagernde Bauteil der zweiten Ankerkonsole, zwischen sich einklemmen. Das Klemmpaket ist auch dazu ausgelegt, um zumindest auch einen Teil der Windsog- und Winddrucklast in die Bestandsfassade einzuleiten, wobei erfindungsgemäß der Hauptanteil der Windsog- und Winddrucklast über die zweite Komponente in die Bestandsfassade eingeleitet wird.
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Das aufzulagernde Bauteil der zweiten Ankerkonsole umfasst nach einer bevorzugten Ausführungsform zumindest eine, bevorzugt zwei Aufnahmen für ein Höhenverstellungsmittel. Die Aufnahmen sind dabei beispielsweise in Form von Gewindebohrungen ausgebildet. Die Höhenverstellungsmittel sind beispielsweise als Gewindestäbe, Schrauben oder dergleichen ausgebildet. Durch die Höhenverstellungsmittel ist es möglich, das Fassadenelement nach der Positionierung an der Bestandsfassade in Höhenrichtung zu justieren.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das aufzulagernde Bauteil der zweiten Ankerkonsole zumindest einen Quersteg. Die Ausführungsform als ein einzelner Quersteg ist aus statischen Gründen bevorzugt. Der Quersteg kann insbesondere an einem Abstandshalter befestigt sein, welcher beispielsweise als ein U-Profil ausgebildet sein kann. Alternativ hierzu kann das aufzulagernde Bauteil auch einen oder mehrere Längsstege umfassen, welche beispielsweise auf einem als Quersteg ausgebildeten Auflager der ersten Ankerkonsole aufgelagert sind. Auch eine hängende Befestigung dieser alternativen Ausführungsform ist im Rahmen der Erfindung möglich.
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Die erste Ankerkonsole umfasst in einer Ausführungsform zumindest eine, bevorzugt zwei, insbesondere als Gewindebohrungen oder Schraublöcher ausgebildete Aufnahmen für die Stegbefestigungsmittel. Die Befestigungsbrücke kann insbesondere nach der Anbringung des Fassadenelements an der Bestandsfassade und dreidimensionaler Justierung befestigt werden.
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Die erste Ankerkonsole umfasst bevorzugt zumindest ein erstes Flachstück zur Anlage und Verankerung an der Bestandsfassade. Das Flachstück ist beispielsweise mit Bohrlöchern mit oder ohne Gewinde versehen, um die Befestigung der Ankerkonsole an der Bestandsfassade beispielsweise mittels Schrauben, Haken, Nägeln oder dergleichen zu ermöglichen. Die Größe des Flachstücks ist so bemessen, dass der Druck auf das Bauwerk durch das Gewicht des Fassadenelements großflächig verteilt wird.
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Die zweite Ankerkonsole umfasst bevorzugt zumindest ein zweites Flachstück zur Anlage und Verankerung am Fassadenelement. Das zweite Flachstück ist bevorzugt mit einer Reihe von Bohrlöchern ohne Gewinde versehen, um eine entsprechende Verankerung im Fassadenelement zu ermöglichen. Anstelle eines Flachstücks kann auch ein Profilstück vorgesehen sein, z.B. ein U-Profil oder ein C-Profil. Das Gegenstück am Fassadenelement ist typischerweise eine Feststoffplatte, beispielsweise eine OSB-Platte, oder ein Holzrahmenelement, kann aber auch beispielsweise metallische Streben umfassen.
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Insbesondere zur Anbindung an Bestandsfassaden aus Mauerwerk oder Holz ist bevorzugt vorgesehen, dass die erste Ankerkonsole ein Ankerstück umfasst, welches insbesondere als ein achsensymmetrisches Profil ausgebildet und am ersten Flachstück der ersten Ankerkonsole befestigt ist. Das Profil kann beispielsweise ein T-Profil, ein I-Profil, ein U-Profil, ein V-Profil oder ein TH-Profil sein. Bevorzugt ist das Profil als Doppel-T-Profil ausgebildet. Das Ankerstück kann in ein dafür angefertigtes Bohrloch in der Bestandsfassade aus Mauerwerk eingesetzt und mit dieser beispielsweise und bevorzugt verklebt, in diese eingemörtelt oder vergossen werden. Somit ist eine sichere Anwendung des Befestigungssystems nicht nur bei Bestandsfassaden mit Betondecke möglich.
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Die Erfindung ist auch anwendbar bei rückspringenden Geschossdecken. Als „rückspringend“ wird eine Geschossdecke im Rahmen der vorliegenden Offenbarung bezeichnet, wenn die Geschossdecke hinter einer Frontfläche der Bestandsfassade zurücksteht, z.B. um weniger Zentimeter bis zu 50 cm. In diesem Falle ist das Ankerstück entweder massiv oder mittels geeigneten Hohlraumprofilen, z.B. U-Profilen oder C-Profilen, den Bereich des Rücksprungs volumenfüllend ausgebildet, um das Flachstück bündig zu den weiteren Flachstücken an der Geschossdecke bereitzustellen. Auch im Fall der rückspringenden Geschossdecke kann das Ankerstück in der Bestandsfassade eingesetzt und mit dieser beispielsweise und bevorzugt verklebt, in diese eingemörtelt oder vergossen werden. Somit ist eine sichere Anwendung des Befestigungssystems auch bei rückspringenden Geschossdecken möglich.
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Die zweite Komponente ist ausgestaltet, um im Wesentlichen eine Windsog- und Winddrucklast in die Bestandsfassade einzuleiten. Die dritte und die vierte Ankerkonsole sind dabei mittels zweiter Konsolenbefestigungsmittel miteinander verbindbar. Die zweiten Konsolenbefestigungsmittel, die dritte und die vierte Ankerkonsole bilden nach der Montage ein zweites Klemmpaket mit Klemmwirkung in Richtung der Windsog- und Winddrucklast, das heißt im Allgemeinen senkrecht zur Ebene der Bestandsfassade.
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Die dritte Ankerkonsole umfasst bevorzugt zumindest ein drittes Flachstück zur Anlage und Verankerung an der Bestandsfassade. Die Größe des Flachstücks ist dabei auf die zu erwartende Windsog- und Winddrucklast abgestimmt, so dass eine Verteilung der Last, also Druck und Zug, auf ein flächiges Stück der Bestandsfassade möglich ist.
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Die vierte Ankerkonsole umfasst bevorzugt zumindest ein viertes Flachstück zur Anlage und Verankerung am Fassadenelement. Das vierte Flachstück ist bevorzugt mit Bohrlöchern mit oder ohne Gewinde ausgestattet, um am Fassadenelement mittels Schrauben, Nägeln, Haken oder dergleichen befestigt zu werden.
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Nach der Befestigung der dritten und vierten Ankerkonsolen aneinander ist das vierte Flachstück bei einer vorteilhaften Ausführungsform senkrecht zum dritten Flachstück ausgerichtet. Dabei kann das vierte Flachstück in einer hierfür vorgesehenen Aussparung des Fassadenelements angeordnet sein. Die Anordnung hat nicht nur statische Vorteile, sondern erleichtert die Montage des Fassadenelements an der Bestandsfassade.
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Insbesondere kann das vierte Flachstück randseitig eine insbesondere aufgeschweißte Schraubenaufnahme aufweisen, welche zur Aufnahme eines zweiten Konsolenbefestigungsmittels, insbesondere eines Gewindestift- oder Schraubenabschnitts ausgebildet ist.
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Nach einer Ausführungsform umfasst die dritte Ankerkonsole ein Anschlussprofil mit einem Längsschlitz, der zur Aufnahme eines zweiten Konsolenbefestigungsmittels ausgebildet ist. Das Anschlussprofil kann beispielsweise aus zwei aufeinander zu ausgerichteten L-Profilen gebildet sein, aus einem C-Profil oder dergleichen. Das zweite Konsolenbefestigungsmittel kann beispielsweise ein Gewindestift oder Schraubenabschnitt oder dergleichen sein, welches in den Längsschlitz einführbar ist. Der Person des Fachs ist eine Vielzahl weiterer möglicher Ausgestaltungen bekannt. Das Anschlussprofil kann an dem Flachstück beispielsweise angeschweißt, alternativ auch einstückig mit diesem ausgebildet sein.
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Insbesondere kann die dritte Ankerkonsole eine Halfenschiene umfassen, welche mit Stütz- und Befestigungsflanschen zur Anlage und Verankerung an der Bestandsfassade versehen ist.
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Die ersten, zweiten, dritten und vierten Ankerkonsolen sind in bevorzugten Ausführungsformen als Metallformstücke ausgebildet, insbesondere beispielsweise als Stahlprofile, insbesondere verzinkte Stahlprofile. Alternativ können aus Kunststoff, insbesondere aus faserverstärkten Kunststoffen gefertigte Ankerkonsolen vorgesehen sein, wobei dies eher im Fall leichter Fassadenelemente vorteilhaft ist.
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Erfindungsgemäß wird die Verwendung eines der beschriebenen Befestigungssysteme zur Anbindung des Fassadenelements an die Bestandsfassade vorgeschlagen.
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Nach einem weiteren Aspekt umfasst die Erfindung Verfahren zur Befestigung eines Fassadenelements an einer Bestandsfassade mittels eines der beschriebenen Befestigungssysteme.
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Bei einer ersten Ausführungsform des Verfahrens werden in einem ersten Schritt erste und dritte Ankerkonsolen an der Bestandsfassade angebracht. In einem zweiten Schritt werden zweite und vierte Ankerkonsolen am Fassadenelement angebracht. Insbesondere können dabei die zweiten und vierten Ankerkonsolen an Holzrahmenelemente des Fassadenelements oder an Feststoffplatten des Fassadenelements befestigt werden, beispielsweise mit Schrauben, Haken, Nägeln oder dergleichen. Das Fassadenelement mit den zweiten und vierten Ankerkonsolen kann vorteilhaft in einer Fabrik vormontiert werden. Die Herstellung der Fassadenelemente im Rahmen einer Vorfertigung im Werk verringert die Anzahl der Tätigkeiten am Bau und sorgt damit für weniger Unannehmlichkeiten für die Bewohner des Baus mit der Bestandsfassade.
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In einem dritten Schritt werden die ersten und zweiten Ankerkonsolen mittels der ersten Konsolenbefestigungsmittel miteinander verbunden. Die Verbindung kann als lose Auflagerung erfolgen. Dabei kann ein Auflagern der zweiten Ankerkonsole auf der ersten Ankerkonsole erfolgen. Alternativ hierzu kann ein festes Verbinden, insbesondere in Form eines Klemmpakets erfolgen. Beim festen Verbinden entsteht ein erstes Klemmpaket mit Klemmwirkung in bevorzugt vertikaler Richtung, alternativ in vertikaler Richtung mit Blockade auch in horizontaler Richtung. Hier und im Folgenden wird mit vertikaler Richtung im Allgemeinen eine Ausrichtung entlang der Fläche der Bestandsfassade verstanden und unter horizontaler Richtung eine senkrecht zur Fläche der Bestandsfassade verlaufende Richtung, bezogen auf typischen Hausbau.
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Durch Auflagern und/oder festes Verbinden der ersten Ankerkonsolen mit den zweiten Ankerkonsolen wird die Last des Fassadenelements von der Bestandsfassade aufgenommen.
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In einem vierten Schritt werden die dritten und vierten Ankerkonsolen mittels der zweiten Konsolenbefestigungsmittel miteinander verbunden. Dabei wird ein zweites Klemmpaket gebildet mit einer Klemmwirkung in Richtung der Windsog- und Winddrucklast, das heißt im o.g. Sinne horizontal. Das zweite Klemmpaket stellt eine zugfeste Verbindung der dritten und der vierten Ankerkonsole bereit.
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Bei einer alternativen Ausführungsform des Verfahrens, welche insbesondere für die mit Bezug zu 11 - 13 beschriebene Ausführungsform vorteilhaft ist, wird ebenfalls von vorgefertigten Fassadenelementen ausgegangen, allerdings werden hier werksseitig lediglich die zweiten Ankerkonsolen am Fassadenelement angebracht, insbesondere durch Verschraubung der zweiten Ankerkonsolen an Holzrahmenelementen des Fassadenelements.
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In einem ersten Schritt werden dann zunächst erste und dritte Ankerkonsolen an der Bestandsfassade angebracht.
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In einem zweiten Schritt werden die ersten und zweiten Ankerkonsolen mittels der ersten Konsolenbefestigungsmittel miteinander verbunden, ggf. unter Herstellung eines ersten Klemmpakets, zur Einleitung des Gewichts des Fassadenelements in die Bestandsfassade.
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In einem dritten Schritt werden die dritten Ankerkonsolen mit den vierten Ankerkonsolen mittels der zweiten Konsolenbefestigungsmittel zunächst lose oder optional bereits fest miteinander verbunden. Hierbei werden die vierten Ankerkonsolen mit daran befestigten Gewindestangen oder Schrauben in die Halfenschienen eingeführt und befestigt.
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In einem vierten Schritt werden die vierten Ankerkonsolen mit dem Fassadenelement verbunden, insbesondere durch Befestigen der vierten Ankerkonsolen in hierfür vorgesehenen Aussparungen der Holzrahmenelemente des Fassadenelements, insbesondere durch Nageln.
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Falls noch nicht der Fall, werden abschließend die dritten Ankerkonsolen mit den vierten Ankerkonsolen fest verbunden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform werden bei beiden möglichen Varianten der Verfahren beim Befestigen des Fassadenelements an der Bestandsfassade mehr dritte und vierte Ankerkonsolen eingesetzt als erste und zweite Ankerkonsolen. Beispielsweise werden bei einem gegebenen Fassadenelement lediglich an den oberen beiden Ecken des Fassadenelements zweite Ankerkonsolen angebracht und dazwischen weitere zweite Ankerkonsolen, sofern das Gewicht des Fassadenelements dies erfordert. Vierte Ankerkonsolen können zwischen den zweiten Ankerkonsolen angebracht werden, aber auch beispielsweise an den unteren Ecken des Fassadenelements oder auch in Bezug auf die Höhe mittigen Abschnitten. Es hat sich gezeigt, dass bevorzugt mindestens doppelt so viele dritte und vierte Ankerkonsolen wie erste und zweite Ankerkonsolen eingesetzt werden können. Daher ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die Anzahl der dritten und vierten Ankerkonsolen das 1,5-fache bis das 3-fache der Anzahl der ersten und zweiten Ankerkonsolen pro Fassadenelement ist.
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Vorteilhaft kann bei beiden möglichen Varianten der Verfahren vorgesehen sein, dass das Fassadenelement bezüglich seiner Lage und/oder Neigung gegenüber der Bestandsfassade justiert wird. Die Justierung kann Insbesondere durch Manipulation der Höhenverstellungsmittel und durch Positionierung des Gewindestifts im Längsschlitz erfolgen.
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Mit den Maßnahmen der Erfindung ist eine vollständige 3D-Feinpositionierung des Fassadenelements in Bezug zur Bestandsfassade möglich.
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Durch eine Manipulation der Höhenverstellungsmittel kann die Höhe des Fassadenelements justiert werden. Bei Verwendung mehrerer erster und zweiter Ankerkonsolen kann durch eine unterschiedliche Manipulation der Höhenverstellungsmittel die Neigung des Fassadenelements in der Ebene der Bestandsfassade justiert werden. Die Justierung erfolgt zweckmäßig vor dem Verbinden der ersten und zweiten Ankerkonsolen mittels der ersten Konsolenbefestigungsmittel.
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Durch eine Manipulation der Gewindestifte bzw. Schrauben in den dafür vorgesehenen Aufnahmen der vierten Ankerkonsole, z.B. im Längsschlitz der Halfenschiene, kann der Abstand des Fassadenelements zur Bestandsfassade justiert werden. Dies ist besonders einfach bei solchen Ausführungsformen der Erfindung möglich, bei welchen die ersten und zweiten Ankerkonsolen lediglich ein Klemmpaket bilden und nicht an einer definierten Stelle miteinander verschraubt sind.
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Durch eine Manipulation der Gewindestifte bzw. Schrauben in den dafür vorgesehenen Aufnahmen der vierten Ankerkonsole, z.B. im Längsschlitz der Halfenschiene, kann die Neigung des Fassadenelements senkrecht zur Bestandsfassade eingestellt werden, also ein Kippen des Fassadenelements gegenüber der Bestandsfassade.
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Eine Verschieblichkeit in der Horizontalen ist ebenfalls gegeben. Diese ist besonders vorteilhaft und einfach bei solchen Ausführungsformen der Erfindung möglich, wo die vierten Ankerstücke mit dem Fassadenelement in hierfür vorgesehenen, mit Übermaß ausgelegten Aussparungen befestigt werden, nachdem die dritten und vierten Ankerkonsolen miteinander verbunden wurden.
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Insbesondere im Falle von Bestandsfassaden aus Mauerwerk oder Holz ist bei beiden möglichen Varianten der Verfahren bevorzugt vorgesehen, dass vor dem Anbringen der ersten Ankerkonsolen an der Bestandsfassade die Bestandsfassade beispielsweise mittels eines Dosensenkers mit Aufnahmen für Ankerstücke versehen wird. Beim oder nach dem Anbringen der ersten Ankerkonsolen an der Bestandsfassade werden die Ankerstücke mit der Bestandsfassade verklebt, eingemörtelt oder vergossen.
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Nach einem weiteren Aspekt umfasst eine Fassade eine Bestandsfassade und ein mittels eines der beschriebenen Befestigungssysteme befestigtes Fassadenelement, bevorzugt eine Vielzahl von derart befestigter Fassadenelemente.
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Im Rahmen eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur energetischen Sanierung einer Bestandsfassade kann diese zunächst in Bezug auf die zu erwartende Windsog- und Winddrucklast untersucht werden. Ausgehend von der ermittelten Windsog- und Winddrucklast und in Abhängigkeit von der Größe und/oder Anzahl der Fassadenelemente kann die Anzahl von dritten und vierten Ankerkonsolen bestimmt werden, und/oder auch das Verhältnis der Anzahl von ersten und zweiten Ankerkonsolen zur Anzahl von dritten und vierten Ankerkonsolen. In Abhängigkeit von den so bestimmten Anzahlen der dritten und vierten Ankerkonsolen können die Größe und/oder die Anzahl der Fassadenelemente optimiert werden und/oder die Positionen der Ankerkonsolen auf der Bestandsfassade und auf den Fassadenelementen optimiert verteilt werden.
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Die Montage der Ankerkonsolen an der Bestandsfassade und die Montage der Fassadenelemente an den Ankerkonsolen erfolgen bevorzugt mittels eines Krans oder einer Hebebühne wie zuvor beschrieben. Vorteilhaft erlaubt das Befestigungssystem eine Montage ohne Stellung eines Gerüsts und bietet eine leichte Rückbaubarkeit.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden im Nachfolgenden mit Bezug auf die Figuren beschrieben. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Ansicht eines Befestigungssystems nach einer Ausführungsform der Erfindung,
- 2A eine seitliche Schnittansicht durch eine Bestandsfassade mit einer darin angeordneten ersten Ankerkonsole nach einer Ausführungsform der Erfindung,
- 2B eine Draufsicht auf die Bestandsfassade mit der darin angeordneten ersten Ankerkonsole aus 2A,
- 3A eine seitliche Schnittansicht durch ein Fassadenelement mit einer daran befestigten zweiten Ankerkonsole nach einer Ausführungsform der Erfindung,
- 3B eine Draufsicht auf das Fassadenelement mit der daran angebrachten zweiten Ankerkonsole nach 3A,
- 4A eine Frontansicht auf eine erste Ankerkonsole nach einer Ausführungsform der Erfindung,
- 4B eine Seitenansicht der ersten Ankerkonsole aus 4A,
- 4C eine Draufsicht auf die erste Ankerkonsole aus 4A,
- 5A eine Frontansicht auf eine zweite Ankerkonsole nach einer Ausführungsform der Erfindung,
- 5B eine Seitenansicht auf die zweite Ankerkonsole aus 5A,
- 5C eine Draufsicht auf die zweite Ankerkonsole aus 5A,
- 6A eine Seitenansicht auf einen Steg,
- 6B eine Draufsicht auf den Steg aus 6A,
- 7 eine Schnittdarstellung in Draufsicht auf eine Bestandsfassade und ein Fassadenelement, welche mittels einer zweiten Komponente gemäß einer ersten Ausführungsform miteinander verbunden sind,
- 8A eine Draufsicht auf eine dritte Ankerkonsole nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
- 8B eine Frontansicht der dritten Ankerkonsole aus 8A,
- 9 eine Draufsicht auf eine vierte Ankerkonsole nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
- 10 eine Draufsicht auf eine Unterlegplatte,
- 11 eine perspektivische Darstellung auf ein Fassadenelement, welches mittels einer zweiten Komponente gemäß einer zweiten Ausführungsform an eine Bestandsfassade angebunden ist,
- 12 eine Frontansicht einer dritten Ankerkonsole nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung, und
- 13 eine perspektivische Ansicht auf eine vierte Ankerkonsole nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
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AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
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Gleiche oder gleichwirkende Bauteile werden im Folgenden mit gleichen Bezugszeichen versehen. Eine wiederholte Beschreibung dieser Bauteile erfolgt im Folgenden nicht.
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1 zeigt eine perspektivische Ansicht auf ein Befestigungssystem 2 für ein Fassadenelement zur Anbindung an eine Bestandsfassade nach einer Ausführungsform der Erfindung.
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Das Befestigungssystem 2 umfasst eine erste Komponente 10 mit einer ersten Ankerkonsole 12 zur Befestigung an der Bestandsfassade und eine zweite Ankerkonsole 14 zur Befestigung an dem Fassadenelement.
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Die erste Ankerkonsole 12 und die zweite Ankerkonsole 14 sind mittels eines ersten Konsolenbefestigungsmittels 16 miteinander verbunden, welches insbesondere in 2A und 6A näher beschrieben und dargestellt ist. Unter Einklemmung eines aufzulagernden Bauteils 142 der zweiten Ankerkonsole 14 zwischen ein auflagerndes Bauteil 122 der ersten Ankerkonsole 12 und einem Steg 162 wird dabei im Verbund der Ankerkonsolen 12 und 14 ein Teil oder das gesamte Gewicht des Fassadenelements in die Bestandsfassade eingeleitet.
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Das Befestigungssystem 2 umfasst eine zweite Komponente 20 mit einer dritten Ankerkonsole 22 zur Befestigung an der Bestandsfassade und einer vierten Ankerkonsole 24 zur Befestigung am Fassadenelement.
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2A zeigt die erste Ankerkonsole 12 aus 1 in einer seitlichen Schnittansicht und nach deren Montage an einer Bestandsfassade 6.
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Die erste Ankerkonsole 12 ist mittels eines Ankerstücks 130 in ein in der Bestandsfassade 6 eingebrachtes Bohrloch eingesetzt.
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In 2A sind außerdem die ersten Konsolenbefestigungsmittel 16 dargestellt. Diese umfassen eine Befestigungsbrücke 160 mit einem Steg 162 und zwei Stegbefestigungsmitteln 164, beispielsweise Schrauben.
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Die erste Ankerkonsole 12 umfasst ein Auflager 122 zur Aufnahme eines aufzulagernden Bauteils 142 einer zweiten Ankerkonsole 14, welches beispielsweise in 3A dargestellt ist. Die Befestigungsbrücke 160 klemmt das aufzulagernde Bauteil 142 auf das Auflager 122. Hierdurch wird ein Klemmpaket mit Klemmwirkung insbesondere in vertikaler Richtung geschaffen, welche im Allgemeinen mit der Richtung der Gewichtskraft des Fassadenelements zusammenfällt.
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Das Klemmpaket entfaltet zugleich eine Klemmwirkung in horizontaler Richtung und wirkt einleitend für Horizontalkräfte, beispielsweise auf eine auf ein Fassadenelement wirkende Windsog- und Winddrucklast.
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2B zeigt, dass das Auflager 122 aus zwei parallelen Längsstegen 124 gebildet ist.
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An den Längsstegen 124 sind im montierten Zustand Auftreffpunkte 129 für Höhenverstellungsmittel 18 (siehe 3A) vorhanden, die von der Justierung der ersten und zweiten Ankerkonsole 12, 14 zueinander abhängen.
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3A zeigt eine zweite Ankerkonsole 14 nach einer Ausführungsform der Erfindung, welche an einem Fassadenelement 4 befestigt ist.
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Die Anlagefläche an das Fassadenelement 4 ist durch ein Profilstück 141 gebildet, z.B. ein C-Profil oder ein U-Profil. Nach der Montage liegt ein Mittelsteg des Profilstücks 141 am Fassadenelement 4 an, die äußeren Flansche erstrecken sich weg vom Fassadenelement 4 in Richtung der Bestandsfassade 6.
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3B zeigt am aufzulagernden Bauteil 142 zwei Aufnahmen 146 für die Höhenverstellungsmittel 18. Die Höhenverstellungsmittel 18 sind beispielsweise Schrauben oder Gewindestangen. Die Aufnahmen 146 sind zweckmäßig in Form von Gewindebohrungen ausgebildet. Dabei handelt es sich bevorzugt um Durchgangsbohrungen, sodass die Höhenverstellungsmittel 18 von oberhalb zur Einstellung manipuliert werden können. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind, nicht einschränkend für die Erfindung, speziell zwei Aufnahmen 146 für die Höhenverstellungsmittel 18 an einem Quersteg 144 der zweiten Ankerkonsole 14 vorgesehen.
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4A bis 4C zeigen die erste Ankerkonsole 12 aus 2A und 2B in verschiedenen Ansichten. Die erste Ankerkonsole 12 umfasst ein erstes Flachstück 120, welches die Gewichtskraft des Fassadenelements 4 in die Bestandsfassade 6 flächig einleitet. Auf dem Flachstück 120 sind hier beispielsweise, aber nicht einschränkend für die Erfindung die zwei Längsstege 124 angeschweißt, welche in Richtung des zu montierenden Fassadenelements 4 von dem Flachstück abkragen. Die Längsstege 124 sind über im Wesentlichen dreieckartige Stützabschnitte 126 gegen das erste Flachstück 120 abgestützt. Auf dem Längssteg 124, welcher als Auflager 122 für die zweite Ankerkonsole 14 (nicht dargestellt) dient, sind die Aufnahmen 128 für die Stegbefestigungsmittel 164 und die ersten Aufnahmen 129 für die Höhenverstellungsmittel 18 vorgesehen.
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Das Ankerstück 130 steht senkrecht in zu den Längsstegen 124 entgegengesetzt verlaufender Richtung vom Flachstück 120 ab. Das Flachstück 120 ist mit zwei Langlöchern 132 zur Befestigung an der Bestandsfassade versehen. Ein erstes Kreisloch 134 dient als Einfüllöffnung für ein bevorzugt zweikomponentiges Klebe- oder Vergussmittel, alternativ als Austrittsöffnung für überschüssigen Mörtel.
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5A bis C zeigen die zweite Ankerkonsole 14 aus 3A und 3B in verschiedenen Ansichten. Die zweite Ankerkonsole 14 umfasst hier alternativ zu der in 3A dargestellten Ausführungsform ein zweites Flachstück 140, welches sich länglich erstreckt und an nach der Montage am Fassadenelement 4 anliegt.
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Die zweite Ankerkonsole 14 ist mit einer Anzahl von zweiten Kreislöchern 136, hier beispielsweise aber nicht einschränkend 7 zweite Kreislöcher 136, zur Befestigung am Fassadenelement 4 versehen. Die Größe der zweiten Kreislöcher 136 kann variieren und ist auf das zu erwartende Gewicht des Fassadenelements 4 abgestimmt. Anstelle von Kreislöchern 136 können Langlöcher vorgesehen sein, um die Befestigungsmittel, beispielsweise Senkkopfschrauben, in einem variablen Winkel, d.h. in einem 90° Winkel oder in einem von 90° unterschiedlichen Winkel, einschrauben zu können. Eine nicht rechtwinklige Verschraubung kann von der Materialstärke des Fassadenelements 4 her erforderlich sein. Vorteilhaft kann z.B. eine Winkelscheibe eingesetzt werden, um ein angewinkeltes Auflager für eine Senkkopfschraube bereitzustellen, welche dann mit einem durch die Winkelscheibe definierten Winkel durch das Langloch der zweiten Ankerkonsole 14 und das Fassadenelement 4 geschraubt werden kann.
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Als aufzulagerndes Bauteil 142 im Kontakt mit der ersten Ankerkonsole 12 dient der Quersteg 144, welcher an einem Abstandshalter 148 beabstandet zum zweiten Flachstück 140 angeordnet ist. Der Abstandshalter 148 ist in der dargestellten Ausführungsform beispielhaft, aber nicht einschränkend für die Erfindung als nach oben offenes U-Profil ausgebildet. Eine Längsachse des Querstegs 144 verläuft senkrecht zu einer Längsachse des Flachstücks 140 und senkrecht zu einer Längsachse des U-Profils. Der Quersteg 144 weist seitlich über das U-Profil und das Flachstück überstehende Befestigungsflansche auf. Am Quersteg 144, insbesondere an dessen Befestigungsflanschen sind die Aufnahmen 146 für die Höhenverstellungsmittel 18 ausgebildet. Die Aufnahmen 146 sind beispielsweise Schraublöcher mit Gewindegängen.
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Anstelle des Flachstücks 140 kann wie mit Bezug zu 3A beschrieben in alternativen Ausführungsformen ein Profilstück 141, z.B. ein C- oder U-Profilstück verwendet werden, welches bevorzugt an einem Stegabschnitt am Fassadenelement 4 befestigt wird und dessen Flanschabschnitte in Richtung der Bestandsfassade 6 abkragen. Die getroffenen Aussagen zu der Form der Öffnungen, d.h. Kreislöcher 136 oder Langlöcher, zum optionalen Verbau einer Winkelscheibe und zur Anordnung des Querstegs 144 gelten auch für die Ausführungsform mit Profilstück 141.
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6A und 6B zeigen einen Steg 162 der Befestigungsbrücke 160 aus 2A. Der Steg 160 ist als Rechteckprofil mit den beiden Aufnahmen 128 für die Stegbefestigungsmittel 164 versehen. Die Aufnahmen 128 befinden sich hier dabei jeweils am entgegengesetzten Ende des Stegs 162.
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7 zeigt eine Ausführungsform der zweiten Komponente 20 des Befestigungssystems 2 aus 1. Die zweite Komponente 20 umfasst die dritte Ankerkonsole 22, welche an der Bestandsfassade 6 befestigt ist, sowie die vierte Ankerkonsole 24, welche an dem Fassadenelement 4 befestigt ist. Die dritte Ankerkonsole 22 und die vierte Ankerkonsole 24 sind mittels zweiter Konsolenbefestigungsmittel 26 aneinander befestigt und bilden ein Klemmpaket mit Klemmwirkung in horizontaler Richtung, welche mit der Richtung der Windsog- und Winddrucklast an der Bestandsfassade zusammenfällt und welche in der in 7 dargestellten Perspektive in der Zeichenebene liegt.
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Die zweiten Konsolenbefestigungsmittel 26 umfassen zwei Unterlegplatten 260, welche nochmals in 10 dargestellt sind, sowie einen Gewindestift 262, der den Abstand des Fassadenelements 4 von der Bestandsfassade 6 festlegt. Der Gewindestift 262 ist mit einer Kontermutter 264 an der vierten Ankerkonsole 24 fixiert. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Gewindestift 262 ebenfalls über zwei Kontermuttern 264 mit den Unterlegplatten 260 fixiert.
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8A und B zeigen die dritte Ankerkonsole 22 in verschiedenen Ansichten. Die dritte Ankerkonsole 22 umfasst ein drittes Flachstück 220 mit zwei Langlöchern 132, welche an entgegengesetzten Enden des Flachstücks 220 vorgesehen sind.
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Am dritten Flachstück 220 sind zwei aufeinander zu gerichtete L-Profile 224 angeschweißt, wobei ein erster Schenkel 226 des jeweiligen L-Profils 224 vom dritten Flachstück 220 senkrecht abkragt und wobei ein zweiter Schenkel 228 des jeweiligen L-Profils 224 parallel zum Flachstück 220 verläuft. Die beiden zweiten Schenkel 228 sind aufeinander zu gerichtet und definieren zwischen sich einen Längsschlitz 230, welcher in vertikaler Richtung (in Bezug auf die Bestandsfassade) durchgehend ausgebildet ist.
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9 zeigt eine Draufsicht auf eine vierte Ankerkonsole 24 nach einer Ausführungsform der Erfindung. Die vierte Ankerkonsole 24 umfasst ein viertes Flachstück 240 mit hier beispielhaft rechteckigem Querschnitt, welches mit zwei dritten Kreislöchern 138 versehen ist, die im Randbereich des vierten Flachstücks 240 angeordnet sind und der Befestigung am Fassadenelement 4 beispielsweise mittels Schrauben dienen. Ein in der Mitte des vierten Flachstücks 240 vorgesehenes viertes Kreisloch 139 dient der Aufnahme des Gewindestifts 262.
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10 zeigt schließlich die Unterlegplatte 260, in welcher mittig ein viertes Kreisloch 139 zur Aufnahme des Gewindestifts 262 vorgesehen ist.
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11 - 13 zeigen eine alternative Ausführungsform des Befestigungssystems 2. 11 zeigt dabei eine perspektivische Darstellung eines Fassadenelements 4, welches mittels einer zweiten Komponente 20 nach einer alternativen Ausführungsform an eine Bestandsfassade (nicht dargestellt) angebunden ist. Auch in dieser Ausführungsform ist die zweite Komponente 20 ausgestaltet, um im Wesentlichen eine Windsog- und Winddrucklast in die Bestandsfassade 6 einzuleiten. Die zweite Komponente 20 enthält eine dritte Ankerkonsole 22 nach einer alternativen Ausführungsform und eine vierte Ankerkonsole 24 nach einer alternativen Ausführungsform. 12 zeigt eine Frontansicht der dritten Ankerkonsole 22, und 13 zeigt eine perspektivische Ansicht auf die vierte Ankerkonsole 24.
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Bei der in 11 dargestellten Ausführungsform der zweiten Komponente 20 des Befestigungssystems 2 ist die vierte Ankerkonsole 24 in einer Aussparung 5 des Fassadenelements 4, bevorzugt in einer Aussparung 5 eines Holzrahmenelements des Fassadenelements 4 angeordnet. Die Aussparung 5 ist mit Übermaß zur vierten Ankerkonsole 24 gestaltet, um eine seitliche Verschieblichkeit in der Positionierung zu ermöglichen. Die vierte Ankerkonsole 24 umfasst ein viertes Flachstück 240, welches hier aber normal, d.h. senkrecht zu der Bestandsfassade 6 montiert und ausgerichtet ist. Das vierte Flachstück 240 kann z.B. mittels Kammnägeln auf einem Holzrahmen befestigt sein. Wie in 13 ersichtlich ist randseitig am vierten Flachstück 240 eine Schraubenaufnahme 242 z.B. nach Art einer Schraubenmutter für die zweiten Konsolenbefestigungsmittel 26 aufgeschweißt.
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Die zweiten Konsolenbefestigungsmittel 26 umfassen in dieser Ausführungsform, nicht einschränkend für die Erfindung, eine Schraube 266, welche mit einem Gewindeabschnitt in der Schraubenaufnahme 242 (siehe 13) der vierten Ankerkonsole 24 eingeschraubt ist.
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Der Durchmesser des Schraubkopfes 268 ist auf das Profil einer Halfenschiene 232 der zweiten Ankerkonsole 22 abgestimmt. Der Schraubkopf 268 klemmt nach der Montage mittels einer Kontermutter 270 hinter den zwei Flanschabschnitten 233 der Halfenschiene 232. Vorderseitig ist die Schraube 266 mit der Kontermutter 270 insbesondere gegen Winddruckeinwirkung gesichert. Die Halfenschiene 232 kann dabei fachüblich auch als Ankerschiene bezeichnet werden. Als Alternative zu der Schraube 266 kann wie mit Bezug zu 7 beschrieben eine Gewindestange mit Unterlegscheiben und Kontermutter verwendet werden.
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Für den Fall, dass auf eine Kontermutter 270 verzichtet werden kann, kann die Schraube 266 eine Schaftschraube (nicht dargestellt) sein, welche in der Nähe des Schraubkopfes 268 mit einem gewindelosen Abschnitt zum Durchgang durch die Flanschabschnitte 233 der Halfenschiene 232 und mit einem in der Schraubenaufnahme 242 anordnenbaren Gewindeabschnitt versehen ist.
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Die Halfenschiene 232 und die weiteren Elemente der dritten Ankerkonsole 22 sind in 12 näher dargestellt. In dieser Ausführungsform umfasst die dritte Ankerkonsole 22 mehrere über die Länge der Halfenschiene 232 bevorzugt im Wesentlichen äquidistant verteilte Flachstücke 220 zur Anlage an der Bestandsfassade 6, was aber nicht einschränkend für die Erfindung ist. Die Flachstücke 220 umfassen je nach ihrer Funktion Stützflansche 234 oder Befestigungsflansche 236. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind vorteilhaft, aber nicht einschränkend für die Erfindung, in etwa mittig der Halfenschiene 232 zwei Befestigungsflansche 236 jeweils mit dritten Kreislöchern 138 zur Befestigung an der Bestandsfassade 6 vorgesehen. Am oberen und unteren Ende der Halfenschiene 232 sind jeweils zwei in beide Richtungen abkragende Stützflansche 234 vorgesehen, welche die zweite Komponente 20 vorteilhaft bei Winddruckbelastung stabilisieren. Im Rahmen der Erfindung ist die Anzahl der Flachstücke 220 nicht beschränkt und kann ein, zwei, drei, vier, fünf oder noch mehr Teile umfassen.
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Die Erfindung ist nicht auf die hierin beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr sind der Person des Fachs eine Vielzahl von Abwandlungen im Rahmen der Ansprüche ersichtlich.
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BEZUGSZEICHEN
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2 Befestigungssystem; 4 Fassadenelement; 5 Aussparung; 6 Bestandsfassade; 10 erste Komponente; 12 erste Ankerkonsole; 120 erstes Flachstück; 122 Auflager; 124 Längssteg; 126 Stützabschnitt; 128 Aufnahme für Stegbefestigungsmittel; 129 Auftreffpunkt für Höhenverstellungsmittel; 130 Ankerstück; 132 Langloch; 134 erstes Kreisloch; 136 zweites Kreisloch; 138 drittes Kreisloch; 139 viertes Kreisloch; 14 zweite Ankerkonsole; 140 zweites Flachstück; 141 Profilstück; 142 aufzulagerndes Bauteil; 144 Quersteg; 146 Aufnahme für Höhenverstellungsmittel; 148 Abstandshalter; 16 erstes Konsolenbefestigungsmittel; 160 Befestigungsbrücke; 162 Steg; 164 Stegbefestigungsmittel; 18 Höhenverstellungsmittel; 20 zweite Komponente; 22 dritte Ankerkonsole; 220 drittes Flachstück; 222 Anschlussprofil; 224 L-Profil; 226 erster Schenkel; 228 zweiter Schenkel; 230 Längsschlitz; 232 Halfenschiene; 233 Flanschabschnitt; 234 Stützflansch; 236 Befestigungsflansch; 24 vierte Ankerkonsole; 240 viertes Flachstück; 242 Schraubenaufnahme; 26 zweite Konsolenbefestigungsmittel; 260 Unterlegplatte; 262 Gewindestift; 264 Kontermutter; 266 Schraube; 268 Schraubkopf, 270 Kontermutter
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 3808553 A1 [0002, 0003]