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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Profiltiefenmessung eines Fahrzeugreifens eines Fahrzeugs gemäß der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Art sowie ein Verfahren für eine Vorrichtung zur Profiltiefenmessung gemäß Patentanspruch 10.
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Fahrzeugreifen sind das Bindeglied zwischen Fahrzeug und Fahrbahn. Sie beeinflussen maßgeblich das Fahrverhalten eines Fahrzeugs. Fahrzeugreifen werden insbesondere auf die Beschaffenheit des Untergrundes, Temperatur und Belastung ausgelegt. Neben dem Reifendruck liegt der Fokus vor allem auf dem Reifenprofil, da eine ausreichende Profiltiefe über die Haftung der Fahrzeugreifen bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen entscheidet, bspw. Regen, Schnee, Glatteis, Sand oder bei Geländefahrten. Mit abnehmender Profiltiefe verschlechtert sich die Bodenhaftung, das Verhalten bei Regen und somit die Sicherheit im Straßenverkehr.
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Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe eines Fahrzeugreifens sollte als Maßstab angesehen werden. In unterschiedlichen Ländern gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen zur Mindestprofiltiefe eines Fahrzeugreifens, so dass ein Fahrzeugnutzer vor einer Fahrt ins Ausland sich über die gültigen Vorschriften im Zielland informieren muss.
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Aus dem Stand der Technik sind Vorrichtungen und Verfahren zur Bestimmung der Profiltiefe von Fahrzeugreifen hinreichend bekannt. So beschreibt beispielsweise die
US 2017 0190 223 A1 eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Profiltiefenmessung eines Fahrzeugreifens. Das Verfahren umfasst den Empfang eines von einer Bildaufnahmevorrichtung aufgenommenen Bildes einer Reifenlauffläche; Analysieren des Bildes, um eine Reifenprofiltiefe zu bestimmen; Bestimmen eines Status des Reifenprofils; Ändern des Bildes des aufgenommenen Reifenprofils auf der Grundlage des bestimmten Status; und Übertragen des geänderten Bildes an ein Mobilgerät.
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Die
DE 10 2006 055 059 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Profiltiefenmessung eines Fahrzeugreifens, die wenigstens eine Sensoreinheit zur Erfassung der Profiltiefe aufweist. Dabei ist in einem Fahrzeug jedem Fahrzeugreifen wenigstens eine Sensoreinheit zur Erfassung der Profiltiefe und/oder deren Änderung zugeordnet.
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In der
DE 20 2017 100 681 U1 ist eine Fahrzeugradbeleuchtungsbaugruppe beschrieben, umfassend eine an einer Karosserie positionierte Lichtquelle zur Beleuchtung eines einen Reifen aufweisenden Radaufbaus, einen Sensor zum Erkennen einer Person nahe des Radaufbaus und eine Steuerung zum Steuern der Lichtquelle zum Beleuchten des Radaufbaus, wenn eine Person nahe des Radaufbaus detektiert wird, um Servicearbeiten des Reifens zu ermöglichen.
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Die
DE 10 2018 218 610 A1 beschreibt eine Messvorrichtung zum Ermitteln von zumindest einem Reifenparameter eines Fahrzeugreifens. Die Vorrichtung umfasst eine karosserieseitig angeordnete Sensoreinheit, die eine Sendeeinheit zum Aussenden von elektromagnetischen Wellen und eine Empfangseinheit zum Empfangen der elektromagnetischen Wellen nach einer Reflexion der Wellen an einer Oberfläche des Reifens aufweist. Eine Auswerteeinheit ermittelt den Reifenparameter in Abhängigkeit von den durch die Empfangseinheit erfassten Wellen.
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Die
DE 10 2016 005 769 A1 beschreibt eine gattungsbildende Vorrichtung zur Profiltiefenmessung eines Fahrzeugreifens eines Fahrzeuges. Die Vorrichtung weist ein in einem Radkasten angeordnetes Gehäuse mit einem Steuergerät mit einer eine Lichtsendeeinheit und eine Lichtempfangseinheit umfassenden Optikeinheit auf, die mit einer Recheneinheit verbunden ist, wobei das Gehäuse eine in Richtung des Fahrzeugreifens gerichtete und verschließbare Öffnung aufweist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Profiltiefenmessung eines Fahrzeugreifens eines Fahrzeugs gemäß der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Art derart weiterzubilden, dass ein Fahrzeugnutzer frühzeitig auf eine zu geringe Profiltiefe der Fahrzeugreifen aufmerksam gemacht wird, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung ein Verfahren für eine derartige Vorrichtung bereitzustellen.
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Diese Aufgaben werden durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 in Verbindung mit seinen Oberbegriffsmerkmalen sowie durch Patentanspruch 10 gelöst.
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Die Unteransprüche bilden vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
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In bekannter Art und Weise umfasst eine Vorrichtung zur Profiltiefenmessung eines Fahrzeugreifens eines Fahrzeugs eine Sensoreinrichtung, die zur Abstandsmessung wenigstens eine Sendeeinheit und eine Empfangseinheit aufweist. Herkömmlicherweise arbeiten solche Sensoreinrichtungen indem sie ein Nutzsignal ausgeben, z. B. Laser, IR-LED, Ultraschallwelle, usw. und dann eine Änderung des zurückgesendeten Nutzsignals analysieren. Die Änderung kann beispielsweise in der Intensität oder in der Zeit, in der das Nutzsignal zurückkommt, abgelesen werden.
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Die Sensoreinrichtung kann insbesondere als eine Optikeinheit ausgebildet sein, deren Sendeeinheit Nutzlicht aussendet und die Empfangseinheit das ausgesendete und an einer Oberfläche des Fahrzeugreifens reflektierte Nutzlicht empfängt.
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Die Sensoreinrichtung ist an einer Fahrzeugkarosserie in der Nähe wenigstens eines Fahrzeugreifens anordenbar. Die Sensoreinrichtung ist insbesondere am Radkasten derart angeordnet, dass ein Profil des Fahrzeugreifens erfasst wird.
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Die Sensoreinrichtung ist mit einer Steuereinheit verbunden, die eine Auswerteeinheit aufweist und in Abhängigkeit von Daten, die von der Empfangseinheit ermittelt werden, die Profiltiefe des Fahrzeugreifens bestimmt. Ein Ist-Zustand der Profiltiefe ist an eine Anzeigeeinheit zur insbesondere optischen Ausgabe übermittelbar, beispielsweise an ein Kombiinstrument des Fahrzeugs.
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Erfindungsgemäß ist die Anzeigeeinheit als eine Fahrzeugradbeleuchtung ausgebildet, die über ein Lichtsignal einen Status der ermittelten Profiltiefe des Fahrzeugreifens anzeigt. Die Fahrzeugradbeleuchtung ist als eine Lichtquelle ausgebildet, die zur selektiven Beleuchtung des Fahrzeugreifens mittels eines Lichtsignals dient. Die Fahrzeugradbeleuchtung kann beispielsweise am Fahrzeugreifen oder insbesondere nahe des Fahrzeugreifens an einer jeweiligen Radbaugruppe angeordnet sein.
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Dabei ist es denkbar, dass die Fahrzeugradbeleuchtung sich auf ein Lichtfeld erstreckt, das nicht nur den Fahrzeugreifen beleuchtet, sondern auch eine Radbaugruppe, die den Fahrzeugreifen umfasst, sowie ein Radhaus und/oder eine am Fahrzeugreifen angeordnete Bodenfläche.
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Der Status der Profiltiefe kann anhand verschiedener Schwellenwerte der Profiltiefe bestimmt werden. Der Status der Profiltiefe kann zum Beispiel einer Profiltiefe entsprechen, die in einem Wertebereich über einer gesetzlich bestimmten Mindestanforderung liegt, d.h. der Status kann einer ausreichenden Profiltiefe entsprechen, z.B. eine Profiltiefe, die über 4mm aufweist.
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Der durch die Fahrzeugradbeleuchtung angezeigte Status kann einem Wertebereich der Profiltiefe entsprechen, der nahe eines gesetzlichen Schwellenwerts über einem vorgeschriebenen Mindestlimit liegt, z.B. zwischen 1,6 mm und 4mm.
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Ferner kann der Status einen Wertebereich der Profiltiefe darstellen, der geringer als die gesetzliche Mindestanforderung ausfällt. Der Status kann beispielsweise eine mangelhafte Profiltiefe von insbesondere weniger als 1,6 mm aufweisen.
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Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann insbesondere jeder Fahrzeugreifen des Fahrzeugs überwacht werden, ob die Profiltiefe der Fahrzeugreifen adäquat ist. Durch das Lichtsignal, welches dem Status der Profiltiefe entspricht, kann ein Fahrzeugnutzer frühzeitig auf einfache Weise eine mangelhafte Profiltiefe visuell identifizieren.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführung ist die Fahrzeugradbeleuchtung an der Fahrzeugkarosserie angebunden. Die Fahrzeugradbeleuchtung kann insbesondere derart am Radkasten positioniert sein, dass der jeweilige Fahrzeugreifen beleuchtet wird. Es ist denkbar, dass der gesamte Radkasten und die jeweilige Radbaugruppe beleuchtet ist.
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Vorzugsweise entspricht das Lichtsignal einer Lichtfarbe. Die Fahrzeugradbeleuchtung weist eine Lichtquelle auf, die wenigstens eine Lichtfarbe in einer bestimmten Wellenlänge erzeugt. Die Lichtquelle kann beispielsweise eine lichtemittierende Diode aufweisen, auch LED genannt, die eine Farblichtbeleuchtung generiert.
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Es ist denkbar, dass die Fahrzeugradbeleuchtung insbesondere als eine Mehrzahl von lichtemittierenden Dioden mit unterschiedlichen Farblichtbeleuchtungen ausgebildet ist. Die gebräuchlichsten Farben von LEDs sind orange, gelb, grün und rot. Die lichtemittierenden Dioden können insbesondere alle auf einer Leiterplatte montiert sein, wobei jede eine elektrische Beschaltung zum Empfangen einer elektrischen Leistung umfasst, um die Lichtbeleuchtung in einer gewünschten Wellenlänge oder Frequenz zu erzeugen.
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Dadurch kann die Fahrzeugradbeleuchtung auf den Status der Profiltiefe mit jeweils unterschiedlicher Farblichtbeleuchtung hinweisen. Die Fahrzeugradbeleuchtung beleuchtet den Fahrzeugreifen mit einem ersten Farblicht, beispielsweise rot, wenn eine Profiltiefe des Fahrzeugreifens unterhalb eines Schwellenwerts liegt. Wenn die Profiltiefe nahe des Schwellenwerts über dem vorgeschriebenen unteren Profiltiefen-Limit liegt, wird der Fahrzeugreifen in einem unterschiedlichen zweiten Farblicht beleuchtet, beispielsweise orange. Wenn die Profiltiefe ausreichend über dem vorgeschriebenen Schwellenwert liegt, kann ein drittes Farblicht verwendet werden, z.B. grün.
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Bevorzugt ist das Lichtsignal durch Lichtpulse ausgeführt. Die Fahrzeugradbeleuchtung kann den jeweiligen Status einer Profiltiefe des Fahrzeugreifens beispielsweise durch ein jeweils unterschiedlich blinkendes Aufleuchten anzeigen. Es ist denkbar, dass das nicht konstante, blinkende Lichtsignal mit Weißlichtbeleuchtung und/oder Farblichtbeleuchtung ausgeführt ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Fahrzeugradbeleuchtung über eine Steuereinrichtung angesteuert, die verschiedene Eingangssignale zur Aktivierung der Lichtquelle der Fahrzeugradbeleuchtung verarbeitet. Die Steuerrichtung kann eine spezielle, lediglich der Sensoreinrichtung zugeordnete Steuereinrichtung oder eine zentrale, übergeordnete Steuereinrichtung sein, der auch andere Aufgaben im Fahrzeug zuteil sind.
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Die Fahrzeugradbeleuchtung wird in Reaktion auf verschiedene Eingaben von der Steuereinrichtung angesteuert. Es ist z.B. möglich, dass die Fahrzeugradbeleuchtung mittels gewünschter Aktivierung auf Anforderung des Fahrzeugnutzers aktiviert wird. So ist es denkbar, dass die Fahrzeugradbeleuchtung insbesondere aufgrund einer Türöffnungsaktivierung des Fahrzeugs initiiert werden, beispielsweise über eine Betätigung der Funkfernbedienung („Car-Wakeup“), eine Eingabe an einem Schlüsselanhänger, einem Mobiltelefon oder dergleichen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Empfangseinheit als ein bildauflösender Sensor ausgebildet. Bildsensoren dienen zur Aufnahme von zweidimensionalen Abbildern aus Licht auf elektrischem oder mechanischem Wege. Der Bildsensor kann insbesondere als ein Photomischdetektor ausgebildet sein, auch PMD-Sensor genannt (Photonic Mixing Device), dessen Funktionsprinzip auf dem Lichtlaufzeitverfahren bzw. Time of Flight (TOF) beruht.
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Der zu vermessende Fahrzeugreifen wird von Nutzlichtimpulsen der Sendeeinheit angeleuchtet, z.B. mit unsichtbarem Infrarotlicht. Das vom Fahrzeugreifen reflektierte Nutzlicht trifft auf den PMD-Sensor. Dabei wird das Nutzlicht aus dem Umgebungslicht herausgefiltert. Durch eine effiziente Unterdrückung von Fremdlicht, z. B. Sonneneinstrahlung, ist ein Einsatz unter schwierigen Umgebungsbedingungen ermöglicht.
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Die Laufzeit des Nutzlichts wird zur Berechnung der Entfernung zwischen dem PMD-Sensor und dem Fahrzeugreifen gemessen. Zusätzlich zu der Entfernung kann ein 3-D Grauwertbild aus der Intensität des reflektierten Nutzlichts erstellt werden. Dieses Entfernungsbild ist auf verschiedene Arten darstellbar, z.B. können Distanzen durch Farben dargestellt sein. In vorteilhafter Weise stellt ein resultierendes Ausgangssignal des PMD-Sensors einen direkten Bezug zur 3D-Information dar, so dass die Profiltiefe mit hoher Genauigkeit ermittelbar ist.
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Bevorzugt ist der Steuereinheit eine Übertragungseinheit zur Kommunikation mit anderen Fahrzeugkomponenten zugeordnet. Die Steuereinheit kann integral mit der Sensoreinrichtung verbunden sein oder sie kann als eine im Fahrzeug eingebaute, zentrale Steuereinheit ausgebildet sein. Sie berechnet aus den Daten der Empfangseinheit die Profiltiefe des jeweiligen Fahrzeugreifens und leitet eine Information der Profiltiefe zur weiteren Verwendung an andere Fahrzeugkomponente weiter.
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Die Kommunikation der Steuereinheit mit anderen Fahrzeuggeräten kann insbesondere über eine Verkabelung mit einem Bussystem des Fahrzeugs ausgeführt sein. Der Fahrzeugbus stellt einen gemeinsamen Übertragungsweg dar und dient zur Übertragung von Daten zwischen mehreren Teilnehmern im Fahrzeug.
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Es ist alternativ oder zusätzlich denkbar, dass die Übertragungseinheit zur Drahtloskommunikation ausgebildet ist. Die Steuereinheit kann mit einem Drahtloskommunikations-Sender-Empfänger ausgebildet sein, z.B. Funksender/Empfänger, WLAN, NFC, Bluetooth Low Energy (BLE) oder dergleichen.
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Über die Übertragungseinheit gibt die Steuereinheit die Profiltiefe für eine weitere Verwendung weiter, z.B. an andere Steuergeräte, die Fahrzeugdaten erheben und verarbeiten, um detaillierte Nutzungsprofile, Fahrverhalten, Intensität einer Fahrzeugnutzung usw. zu erstellen und/oder Fahrzeugeinstellungen zu überwachen. Anhand einer Veränderung der Profiltiefe der Fahrzeugreifen und unter Berücksichtigung von Daten eines oder mehrerer Fahrsysteme des Fahrzeuges ist es möglich Rückschlüsse über die Art des Verschleißes abzuleiten. Diese kann beispielweise auf eine falsch eingestellte Spur, falsch eingestellter Reifendruck, usw. hindeuten.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Fahrzeugkomponente als das Fahrzeuginformationssystem ausgebildet. Das Fahrzeuginformationssystem umfasst eine im Fahrzeug angeordnete Anzeige- und Bedienvorrichtung, beispielsweise ein Kombi-Instrument, Monitore, Bildschirme usw., welche den Fahrzeugnutzer mit wichtigen Informationen rund um das Fahrzeug versorgen. Der Status der Profiltiefe kann z.B. im Bordbuch zusammen mit insbesondere einem Reifendruck, einer Reifentemperatur usw. optisch und/oder akustisch ausgegeben werden. So kann der Fahrzeugnutzer insbesondere fortlaufend und/oder in vorgegebenen Abständen über die Profiltiefe der Fahrzeugreifen informiert werden, wobei bei erfasster kritischer Profiltiefe eine Warnmeldung ausgegeben werden kann.
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Das Fahrzeuginformationssystem umfasst unter anderem Infotainment-, Fahrerassistenz- und Datenverarbeitungssysteme, wobei viele Funktionen des Fahrzeuginformationssystems, z.B. das Navigationssystem, abhängig von Mobilfunkempfang und aktiver Datenverbindung mit dem Internet sind.
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Somit ist über die GPS-Daten ein Standort des Fahrzeugs bzw. ein Land des Standortes bekannt, und der Status der Profiltiefe kann gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Landes an den Fahrzeugreifen illuminiert werden. Mit anderen Worten werden länderspezifische Schwellenwerte des aktuellen Standortes bei der Anzeige des Status in Betracht gezogen.
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Ferner ist es möglich, dass der Fahrzeugnutzer eine Ländergrenzen überschreitende Route beispielsweise über das Navigationssystem o.ä. eingibt. Die Vorrichtung kann überprüfen, ob die aktuelle Profiltiefen der jeweiligen Fahrzeugreifen den gesetzlichen Anforderungen des Ziellandes entsprechen. Dadurch kann der Status der Profiltiefe gemäß den Schwellenwerten des Ziellandes ausgegeben werden. In vorteilhafter Weise hat der Fahrzeugnutzer bereits im Vorfeld eine Übersicht über die Profiltiefe und kann rechtzeitig reagieren.
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Durch den kontinuierlichen Datenfluss des Fahrzeuginformationssystems mit vernetzten Online-Diensten ist es beispielsweise möglich, dass das Fahrzeuginformationssystem auf einen Status der Profiltiefe reagiert, indem es eine Bestellung neuer Fahrzeugreifen auslöst, analog wie bei lOT-Geräten (Internet Of Things).
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Ferner könnte das Fahrzeuginformationssystem beispielsweise einen Werkstattermin zum Reifenwechsel veranlassen und den Fahrzeugnutzer über den Termin informieren. Durch die Vernetzung können Ausfälle von Fahrzeugreifen aufgrund mangelnder Profiltiefe weitgehend vermieden werden.
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Das trägt zur effizienteren Gestaltung sowie zur Erhöhung des Komforts und der Sicherheit der Fahrzeuginsassen bei.
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Vorzugsweise ist die Ausgabeeinheit als ein mobiles Endgerät ausgebildet. Eine weitere optionale Anwendung der Erfindung besteht also darin, dass das Fahrzeuginformationssystem Informationen über den Status der Profiltiefe der Fahrzeugreifen an ein insbesondere fahrzeugexternes mobiles Endgerät weiterleitet. Bei dem mobilen Endgerät kann es sich um jede Art von Computergerät handeln, z.B. ein Smartphone, eine intelligente Brille, eine Spielkonsole oder ein Spielsystem, ein Tablet, ein persönlicher digitaler Assistent, eine Smartwatch, ein Laptop, eine digitale Fotokamera, usw.
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So kann der Fahrzeugnutzer sich beispielsweise anhand einer auf dem Endgerät installierten App unabhängig von einer Aktivierung am Fahrzeug, z.B. einem initiierten „Car-Wakeup“, bereits vorab über den Status der Profiltiefe informieren. Es ist auch denkbar, dass die App den Fahrzeugnutzer bzw. Fahrzeuginhaber per Push-Nachricht auf den Status aufmerksam macht. Das verbessert eine Übersicht des Fahrzeugnutzers über die Profiltiefe der Fahrzeugreifen, so dass er vorzeitig reagieren kann, was zur erhöhten Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.
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Ferner wird erfindungsgemäß ein Verfahren für eine Vorrichtung zur Profiltiefenmessung eines Fahrzeugreifens eines Fahrzeuges vorgeschlagen. Das Verfahren umfasst die Schritte:
- - Aussenden eines Nutzsignals;
- - Empfangen des reflektierten Nutzsignals;
- - Bestimmen einer Profiltiefe des Fahrzeugreifens anhand des empfangenen Nutzsignals;
- - Ermitteln eines länderspezifischen Status der Profiltiefe;
- - Ausgabe des Status der Profiltiefe anhand einer vorbestimmten Örtlichkeit über eine Anzeigeeinheit.
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Bei dem Verfahren wird eine Profiltiefe eines Fahrzeugreifens mittels einer Sensoreinrichtung ermittelt, die ein Nutzsignal von einer Sendeeinheit aussendet und das an einer Oberfläche des Fahrzeugreifens reflektierte Nutzsignal mit einer Empfangseinheit empfängt. Es ist denkbar, dass die Empfangseinheit insbesondere als ein PMD Sensor ausgebildet ist, dessen Funktionsweise oben schon beschrieben ist.
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Eine Änderung des reflektierten Nutzsignals wird mittels einer Steuereinheit analysiert, um einen Abstand zwischen der Oberfläche des Fahrzeugreifens und der Sensoreinheit zu bestimmen. Dadurch wird die Profiltiefe des Fahrzeugreifens gemessen.
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Die Bestimmung der Profiltiefe kann beispielsweise in regelmäßigen Abständen von einem Fahrzeugsystem initiiert werden. Es ist auch möglich, dass die Profiltiefenmessung mittels gewünschter Aktivierung auf Anforderung des Fahrzeugnutzers aktiviert wird, z.B. mittels einer Fahrzeugtür-Öffnungsaktivierung wie ein „Car-Wakeup“), eine Eingabe an einem Schlüsselanhänger, einem Mobiltelefon, durch einer Eingabe eines Zielortes in einem mit dem Fahrzeuginformationssystem verbundenen Navigationssystem oder dergleichen.
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Die gemessene Profiltiefe wird einem vorbestimmten länderspezifischen Status zugeordnet, d.h. der Status der Profiltiefe wird anhand von gültigen Vorschriften unterschiedlicher Länder festgelegt. Der Status kann einer Profiltiefe entsprechen, die ausreichend über einem vorgeschriebenen Schwellenwert liegt. Der Status kann eine Profiltiefe umfassen, die nahe des Schwellenwerts über dem vorgeschriebenen Profiltiefenlimit liegt. Der Status kann auch einer Profiltiefe entsprechen, die unterhalb des Schwellenwerts liegt. Der Status der Profiltiefe wird also anhand unterschiedlicher Schwellenwerte der Profiltiefe bestimmt.
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Dabei sind die Schwellenwerte länderspezifisch vorgegeben, d.h. es werden Schwellenwerte gemäß einer Gesetzesregelung eines vorbestimmten Landes in Betracht gezogen. Über GPS Daten ist z.B. ein aktueller Standort des Fahrzeuges bekannt, so dass der Status der Profiltiefe anhand dessen ermittelt werden kann. Es ist aber auch möglich, dass ein länderübergreifender Zielort im Navigationssystem eingegeben wird, so dass der Status anhand des Zielortes bzw. Ziellandes bestimmt wird.
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Der ermittelte Status der Profiltiefe wird in Abhängigkeit von einer vorbestimmten Örtlichkeit über eine Ausgabeeinheit angezeigt. Die Örtlichkeit kann beispielsweise ein aktueller Standort des Fahrzeugs oder ein voraussichtlicher Zielort sein. Die Ausgabe kann insbesondere über eine Fahrzeugradbeleuchtung erfolgen, die mittels eines Lichtsignals den jeweiligen Status der Profiltiefe direkt an dem jeweiligen Fahrzeugreifen anzeigt. Der Fahrzeugreifen wird selektiv beleuchtet, d.h. jeder Status wird über ein unterschiedliches Lichtsignal angezeigt, bspw. Farblichtbeleuchtung und/oder unterschiedliche Lichtpulse.
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Ferner kann die Ausgabe des Status über ein Bordbuch des Fahrzeuginformationssystems angezeigt werden, d.h. in einer Anzeige- und Bedienvorrichtung. Es ist denkbar, dass der Status zusammen mit insbesondere einem Reifendruck, einer Reifentemperatur usw. optisch und/oder akustisch ausgegeben wird.
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Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Ausgabe des Status der Profiltiefe über ein mobiles Endgerät erfolgt, das mit dem Fahrzeuginformationssystem kommunizierend verbunden ist. So kann sich der Fahrzeugnutzer bereits vorab, z.B. vor einer Reise ins Ausland, über den Status der Profiltiefe informieren und frühzeitig reagieren. Ferner ist es beispielsweise denkbar, dass das Endgerät den Fahrzeugnutzer mittels einer Push-Nachricht auf den Status der Profiltiefe aufmerksam macht oder warnt.
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Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel.
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In der Zeichnung bedeutet:
- 1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs an dem eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Profiltiefenmessung eines Fahrzeugreifens angeordnet ist.
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In 1 ist ein Fahrzeug 100 in Form eines Personenwagens in einer Seitenansicht dargestellt. Das Fahrzeug 100 weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10 zur Profiltiefenmessung eines Fahrzeugreifens 12 auf, die vorliegend an einer Karosserie 14 des Fahrzeugs 100 angeordnet ist. An den Radbaugruppen 16 sind Fahrzeugreifen 12 angeordnet, deren Gummireifen Profile aufweisen.
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Die Vorrichtung 10 umfasst eine Sensoreinrichtung 18, die derart an der Karosserie 14 insbesondere an einem Radkasten angeordnet ist, das eine Profiltiefe des Fahrzeugreifens 12 erfasst werden kann. Dazu weist die Sensoreinrichtung 18 eine Sendeeinheit zum Aussenden eines Nutzsignals 20 auf. Ferner weist sie eine Empfangseinheit auf zum Empfangen das ausgesendeten und an einer Oberfläche des Fahrzeugreifens 12 reflektierten Nutzsignals 20. Aus den Daten der Empfangseinheit wird eine Profiltiefe des Fahrzeugreifens 12 mittels einer vorliegend nicht dargestellten Steuereinheit besti m mt.
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Die Sensoreinrichtung 18 kann insbesondere als eine Optikeinheit ausgebildet sein, wobei das Nutzsignal 20 in der Form von Nutzlicht ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die Empfangseinheit als ein bildgebender Sensor ausgebildet, beispielsweise ein PMD-Sensor, aus dessen Daten die Profiltiefe des Fahrzeugreifens 12 mit der Steuereinheit bestimmt wird.
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Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung 10 eine Fahrzeugradbeleuchtung 22 auf, die über ein Lichtsignal 24 einen Status der Profiltiefe des Fahrzeugreifens 12 anzeigt. Der Status der Profiltiefe kann sich beispielsweise auf eine Profiltiefe beziehen, die über einem Schwellenwert, nah an einem Schwellenwert über einer Mindestprofiltiefe und/oder mit ausreichendem Spielraum über dem Schwellenwert liegt. Dabei richtet sich der Schwellenwert nach insbesondere länderspezifischen, gesetzlichen Vorgaben.
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Die Fahrzeugradbeleuchtung 22 kann insbesondere als eine Lichtquelle mit LEDs ausgebildet sein, beispielsweise ein LED-Streifen oder dergleichen. Der Fahrzeugreifen 12 wird je nach Status der ermittelten Profiltiefe selektiv mittels eines Lichtsignals 24 beleuchtet. Vorliegend entspricht das Lichtsignal einem jeweiligen Farblicht. D.h. ein vorbestimmter Statuts der Profiltiefe wird durch ein bestimmtes Farblicht angezeigt. Es ist auch möglich, dass das Lichtsignal durch ein blinkendes Licht oder dergleichen dargestellt ist.
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Dabei ist es denkbar, dass die Fahrzeugradbeleuchtung 22 sich auf ein Lichtfeld 26 erstreckt, das den Fahrzeugreifen 12 beleuchtet sowie die Radbaugruppe 16, das Radhaus 28 und/oder eine am Fahrzeugreifen 12 angeordnete Bodenfläche, wie vorliegend dargestellt ist.
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Die Vorrichtung 10 ist kommunizierend mit einem vorliegend nicht dargestellten Fahrzeuginformationssystem verbunden, das wiederum kontinuierlich Daten mit vernetzten Online-Diensten austauscht. So ist z.B. über GPS-Daten ein Standort des Fahrzeuges 100 bekannt und der Status der Profiltiefe kann standortbezogen ausgegeben werden. Es ist aber auch denkbar, dass der Status sich auf die gesetzlichen Vorgaben eines über das Navigationssystem eingegebenen Ziellandes bezieht, um einen Fahrzeugnutzer frühzeitig zu informieren, ob die Profiltiefe im Zielland adäquat ist.
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Ferner ist es denkbar, dass der länderspezifische Status der Profiltiefe auch auf einer mit dem Fahrzeuginformationssystem verbundenen Anzeige- und Bedienvorrichtung ausgegeben ist, beispielsweise einem Monitor. Der Status der Profiltiefe kann z.B. zusammen mit einem Reifendruck und/oder einer Reifentemperatur optisch und/oder akustisch ausgegeben werden. So kann der Fahrzeugnutzer insbesondere fortlaufend bzw. in vorgegebenen Abständen über die Profiltiefe der Fahrzeugreifen 12 informiert werden.
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Es ist auch möglich, dass das Fahrzeuginformationssystem auf einen unzulänglichen Status der Profiltiefe reagiert und eine Bestellung neuer Fahrzeugreifen auslöst. Ferner könnte das Fahrzeuginformationssystem beispielsweise einen Werkstatttermin zum Reifenwechsel veranlassen und den Fahrzeugnutzer über den Termin informieren. So können Ausfälle von Fahrzeugreifen aufgrund mangelnder Profiltiefe weitgehend vermieden werden und die Sicherheit des Fahrzeugs ist erhöht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- US 20170190223 A1 [0004]
- DE 102006055059 A1 [0005]
- DE 202017100681 U1 [0006]
- DE 102018218610 A1 [0007]
- DE 102016005769 A1 [0008]