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Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeug-Schlosseinheit mit zumindest einem in einem Gehäuse angeordneten Elektrokomponententräger, und mit wenigstens einem auf dem Elektrokomponententräger vorhandenen Bauteil, insbesondere einem Sensor.
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Kraftfahrzeug-Schlosseinheiten mit zur Steuerung vorgesehenen Steuerungselektroniken sind in großer Vielzahl aus der Praxis bekannt und werden beispielsweise in Verbindung mit elektromotorischen Antrieben zur Schließung oder Öffnung in kraftfahrzeugtechnischen Anwendungen verwendet. Die Steuerungselektronik besteht dabei in der Regel aus einem oder mehreren Elektrokomponententrägern bzw. weist diese auf. Daneben können die Elektrokomponententräger auch zusätzlich zur Steuerungselektronik vorgesehen werden. Die Elektrokomponententräger leiten aufgenommene Signale wie z. B. von vorgeschalteten Sensoren an eine zentrale Steuerungseinheit als Bestandteil der Steuerungselektronik und/oder im Inneren einer zugehörigen Kraftfahrzeugkarosserie weiter.
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Trägerelemente für elektrisch kontaktierbare Komponenten, insbesondere sogenannte Elektrokomponententräger, die neben der Fixierung der Elektrokomponenten zusätzlich auch die Stromversorgung von Schlosskomponenten in Kraftfahrzeug-Schlössern ermöglichen, sind beispielsweise aus der
DE 10 2008 057 478 A1 bekannt. Der dort beschriebene Elektrokomponententräger findet in diesem Fall Anwendung in Kraftfahrzeug-Schlössern, insbesondere für dortige Türen oder Klappen. Der Elektrokomponententräger macht hierbei speziell von einem formstabilen Draht Gebrauch, um elektrisch kontaktierbar Komponenten mit einem Stecker zu verbinden.
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Ähnliche Elektrokomponententräger sind ebenso aus der
WO 2014/005571 bekannt, wo ebensolche Elektrokomponententräger insbesondere für ein Kraftfahrzeug mit in einem elektrisch isolierenden Material eingebetteten Leiterbahnen und elektrischen Anschlüssen in einem Gehäuse verwendet werden. Der Elektrokomponententräger, der mit elektrischen Bauteilen versehen werden kann, wird hierbei in einem Kraftfahrzeug insbesondere in einem Schloss eines Kraftfahrzeuges verwendet, um dieses gegebenenfalls anzusteuern. Um die elektrischen Komponenten vor etwaigen Umwelteinflüssen zu schützen und somit die Funktionalität dauerhaft zu gewährleisten, wird hier der Elektrokomponententräger mit einem Basisteil aus elektrisch isolierendem Material und elektrischer Leiterbahn für ein Verbinden von elektrischen Komponenten bereitgestellt, wobei die Leiterbahn vollständig durch das Material des Basisteils umhüllt ist.
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Beim gattungsbildenden Stand der Technik nach der
US 10 047 548 B2 wird eine Gehäuseanordnung für eine Steuerungselektronik einer Schlossanordnung eines Fahrzeugs beschrieben. Die Steuerungselektronik der Schlossanordnung wird dabei in einem inneren Hohlraum angebracht, wobei die Steuerungselektronik einen in der Außenwand vorgesehenen doppelseitigen Verbinder aufweist. Der Verbinder ist mit einem von der Außenwand wegweisenden ersten Abschnitt außerhalb des inneren Hohlraum und einem von der Außenwand wegweisenden zweiten Abschnitt innerhalb des inneren Hohlraums ausgerüstet, um die Steuerungselektronik mit einem elektrischen System des Fahrzeugs außerhalb der Gehäuseanordnung zu verbinden.
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Hierbei ist das Augenmerk darauf gelegt, dass die Gehäuseanordnung eine einen inneren Hohlraum zum Anbringen der Steuerungselektronik definierende Außenwand ausgebildet, die zur umschließenden Aufnahme der Steuerungselektronik und Verhinderung eines Kontakts zwischen der Steuerungselektronik und Umweltkontamination dient. Dabei wird die Gehäuseanordnung so gewählt, dass des Weiteren eine Mehrzahl von Leitern die durch die Außenwand durchgehen vorhanden ist, mit der die Steuerungselektronik mit den Schlosskomponenten außerhalb des inneren Hohlraums verkoppelt wird. Diese Leiter ermöglichen es auf die beschriebene Weise die Steuerungselektronik mit einer Anzahl von Komponenten außerhalb des inneren Hohlraums so zu verbinden, dass die Komponenten relativ zueinander auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Winkeln zueinander angeordnet sein können.
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Diese im Inneren der Wände angebrachten Leiter bedingen zum einen eine gewisse Schwierigkeit bei der Montage und zum anderen eine räumliche Abtrennung der Steuerungselektronik und der Komponenten. Die in dem gattungsbildenden Stand der Technik beschriebene Gehäuseanordnung sieht des Weiteren vor, dass die Steuerungselektronik seitlich bzw. horizontal relativ zu den Schlosskomponenten positioniert ist. Diese räumliche Abtrennung bzw. der daraus resultierende Abstand zwischen Steuerungselektronik und den zu steuernden Komponenten führen somit zu einer Gehäuseanordnung, in welcher die Steuerungselektronik auf zum Teil umständlichen und vergleichsweise langen Wegen die anzusteuernden Komponenten erreicht. Hierin ist ein wesentlicher Nachteil beim gattungsbildenden Stand der Technik zu sehen, da es gerade in Schlosseinheiten für den Gebrauch in Kraftfahrzeugen besonders relevant ist, Komponenten wie z. B Sensoren platzsparend und einfach mit der Steuerungselektronik zu verbinden.
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Der Erfindung liegt somit das technische Problem zugrunde, eine derartige Kraftfahrzeug-Schlosseinheit so weiterzuentwickeln, dass eine platzsparende Bauweise beobachtet wird.
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Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist eine gattungsgemäße Kraftfahrzeug-Schlosseinheit dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein erster Elektrokomponententräger und ein zweiter Elektrokomponententräger vorgesehen sind die ebenenparallel sowie übereinanderliegend derart montiert werden, dass hierbei wenigstens ein elektrisches Verbindungselement eines Elektrokomponententrägers eine Öffnung im anderen Elektrokomponententräger durchgreift und mit dem betreffenden Elektrokomponententräger kontaktiert ist bzw. kontaktiert wird.
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Die ebenenparallele sowie übereinanderliegende Montage meint dabei im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Vorgehensweise, bei welcher die beiden typischerweise überwiegend plattenförmigen Elektrokomponententräger mit ihren hierdurch definierten Ebenen parallel zueinander und übereinanderliegend platziert werden. Dadurch können die beiden Elektrokomponententräger gleichsam gestapelt und in der Regel ohne Versatz montiert werden.
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Die Erfindung arbeitet dabei vorteilhaft mit einem elektrisch leitenden Verbindungselement an einem der beiden Elektrokomponententräger. Damit kann ein Stecker-Elektrokomponententräger mit angeschlossenem Stecker oder Stecker-Buchse mit einem anderen Verbindungs-Elektrokomponententräger mit angeschlossenem Verbindungselement verbunden werden. Die zwei oder mehr Elektrokomponententräger werden so besonders platzsparend übereinanderliegend montiert. Das gelingt erfindungsgemäß und besonders vorteilhaft, indem das wenigstens eine einseitige Verbindungselement, vorzugsweise in rechtwinkliger Anordnung relativ zum Verbindungs-Elektrokomponententräger, eine meistens zylindrische Öffnung im Stecker- Elektrokomponententräger durchgreift und während dieses Vorgangs die Elektrokomponententräger untereinander und mit dem Bauteil kontaktiert.
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Selbstverständlich liegt es darüber hinaus und genauso gut im Rahmen der Erfindung, wenn solche Verbindungselemente bzw. Öffnungen, welche die Verbindungselemente durchgreifen, auf beiden gegenüberliegenden Elektrokomponententrägern vorhanden sind und während der Montage ineinandergesteckt werden. Ebenso sind Kombinationen aus mehr als zwei Elektrokomponententrägern denkbar, bei denen z. B. der in der Mitte platzierte Elektrokomponententräger beidseitig Verbindungselemente aufweist und dementsprechend beidseitig mit jeweils anderen Elektrokomponententrägern kontaktiert wird. Zur Prävention von elektrischen Kurzschlüssen zwischen den Elektrokomponententrägern können zusätzlich Abstandshalter zwischen den einzelnen Elektrokomponententrägern verwendet werden. Außerdem kommt es lediglich darauf an, dass die jeweils flächigen Elektrokomponententräger in Aufsicht wenigstens größtenteils überlappen. D. h., ihre Flächen können unterschiedlich groß ausgebildet sein.
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Nach erfolgtem Verbindungsvorgang zwischen Stecker-Elektrokomponententräger und Verbindungs-Elektrokomponententräger bzw. nach der Kontaktierung des elektrischen Verbindungselementes mit dem Bauteil werden die solchermaßen definierten und durch das Verbindungselement inklusive Öffnung festgelegten Verbindungsstellen erfindungsgemäß versiegelt, insbesondere vergossen, um die Kontakte vor etwaigen Umwelteinflüssen zu schützen. Hier kann mit einer üblichen und elektrisch isolierenden Versiegelung bzw. Vergussmasse gearbeitet werden.
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Des Weiteren sind die gegebenenfalls mehreren Elektrokomponententräger mit mindestens einer Aussparung für das wenigstens eine zu kontaktierende Bauteil ausgeprägt. Diese erfindungsgemäße Aussparung trägt zu einer vorteilhaften Montage in Form einer gewissen Führung des Bauteils in dieser Aussparung bei und/oder ermöglicht das Befestigen bzw. Einsetzen des Bauteils in dieser Aussparung vor der Montage, um so einen erfolgreichen Kontakt während der Montage zu gewährleisten. Außerdem sind diese Aussparungen für die Bauteile vorteilhaft für den Versiegelungsprozess, da das Versiegelungsmittel so kontrolliert in dieser Aussparung angebracht werden kann. Dazu kann die Aussparung als Wanne bspw. einstückig mit einer Leiterplatte (aus Kunststoff) des Elektrokomponententrägers ausgebildet werden. Ferner können die von dem jeweiligen Verbindungselement durchgriffenen Öffnungen ebenfalls in der Aussparung vorhanden sein. Dadurch wird beim Versiegeln der Aussparung nicht nur das Bauteil sondern auch das Verbindungselement bzw. die Verbindungsstelle versiegelt.
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Um das Eindringen von Fremdstoffen in das Gehäuse und insbesondere in den Bereich einer Steuerungselektronik zu verhindern, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Steuerungselektronik in einem mithilfe von mindestens einer Dichtung abgeschlossenen Teilgehäuse innerhalb des Gehäuses angeordnet ist. Die Steuerungselektronik weist dabei die beiden Elektrokomponententräger inklusive der hierauf befindlichen Bauteile auf. Um dieses Eindringen der Fremdkörper zu verhindern, können elektrische Leiter, die von der Steuerungselektronik nach außen führen bzw. Komponenten ansteuern sollen, die außerhalb des Teilgehäuses liegen, innerhalb von Gehäusewänden des Gehäuses verlaufen.
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Das vorhandene Bauteil kann erfindungsgemäß als Sensor, insbesondere Schalter oder Hallsensor, ausgeprägt sein, um so z. B. ein vorhandenes Rastwerk und dessen aktuelle Stellung oder Position, wie z. B. Vorrast- oder Hauptraststellung, zu erfassen und die daraus resultierenden Signale an die Steuerungselektronik bzw. eine hier vorgesehene Steuereinheit weiterzugeben.
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Das zuvor bereits angesprochene und die Steuerungselektronik aufweisende Teilgehäuse kann zusätzlich die beiden Elektrokomponententräger aufnehmen, sofern die Steuerungselektronik unabhängig von den beiden Elektrokomponententrägern ausgebildet ist, was eine grundsätzliche Möglichkeit darstellt. Darüber hinaus ist das fragliche Teilgehäuse hermetisch vor etwaigen Umwelteinflüssen abgeschlossen, definiert nämlich einen abgedichteten Trockenraum. Außerdem hat es sich in diesem Zusammenhang als besonders günstig erwiesen, wenn der fragliche Trockenraum modular mit einem Rastwerk in einem Nassraum koppelbar ist. Außerdem ist in diesem Zusammenhang die Auslegung so getroffen, dass das Gehäuse der Kraftfahrzeug-Schlosseinheit das Teilgehäuse und das vorgenannte Rastwerk in seinem Innern aufnimmt.
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Auf diese Weise wird eine Kraftfahrzeug-Schlosseinheit zur Verfügung gestellt, die vorteilhaft als sogenanntes Elektroschloss ausgebildet ist oder sein kann, also mit einem elektrischen Öffnungsantrieb ausgerüstet ist. Die erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Schlosseinheit ist dabei gegenüber Umwelteinflüssen geschützt. Das lässt sich im Wesentlichen auf den zuvor beschriebenen modularen Charakter zurückführen. Denn die beiden Elektrokomponententräger bzw. die Steuerungselektronik sind in dem einen abgedichteten Trockenraum definierenden Teilgehäuse angeordnet. Dieses Modul, d. h. eine abgetrennte und für sich funktionierende Baueinheit, wird seinerseits mit dem Rastwerk gekoppelt oder ist mit diesem koppelbar. Das Rastwerk ist dabei in einem Nassraum angeordnet und seinerseits modular ausgebildet, also als abgeschlossene und selbstständig funktionsfähige Einheit ausgelegt. Beide Module werden nun ihrerseits im Innern des Gehäuses aufgenommen. Das Gehäuse stellt dabei in der Regel einen sogenannten Schlossdeckel dar, also eine Haube, welche das Teilgehäuse und das Rastwerk übergreift und typischerweise mit einer Schlossplatte als Bestandteil des Rastwerkes verbunden ist.
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Auf diese Weise wird eine einfache Montage gewährleistet, ein kompakter Aufbau zur Verfügung gestellt und zugleich die erforderliche Abdichtung gegenüber Umwelteinflüssen erreicht, was in dieser Konsequenz bisher nicht beobachtet worden ist.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen, die lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellen, näher erläutert. Es zeigen:
- 1 beide Elektrokomponententräger der erfindungsgemäßen Schlosseinheit ebenenparallel sowie übereinander ausgerichtet vor der Montage,
- 2A und 2B die montierten bzw. miteinander verbundenen beiden Elektrokomponententräger sowie Details und
- 3A und 3B eine globale Ansicht der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Schlosseinheit, wie sie insgesamt im Gehäuse und oberhalb eines Rastwerks aufgenommen wird.
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In den 3A und 3B ist eine schematische Übersichtszeichnung einer Kraftfahrzeug-Schlosseinheit 1 mit zumindest einem im Gehäuse bzw. Schlossgehäuse 2 angeordneten Elektrokomponententräger 10, 11, und mit wenigstens einem auf dem Elektrokomponententräger 10, 11 kontaktierten Bauteil 12 dargestellt. Die 3B zeigt dabei die gesamte Kraftfahrzeug-Schlosseinheit 1, wobei das Schlossgehäuse 2 über einem Rastwerk 4 positioniert ist und das Gehäuse 2 und das Rastwerk 4 zusammengenommen die Kraftfahrzeug-Schlosseinheit 1 bilden. Das Rastwerk 4 weist wie üblich eine Drehfalle und Sperrklinke auf, die im Detail nicht dargestellt sind
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Das Rastwerk 4 ist dabei in einem Nassraum angeordnet. Demgegenüber definiert ein nachfolgend noch näher zu beschreibendes Teilgehäuse 3 einen Trockenraum. In dem Teilgehäuse 3 sind die beiden Elektrokomponententräger 10, 11 sowie eine Steuerungselektronik 5 angeordnet. Die Steuerungselektronik 5 kann dabei unabhängig von den beiden Elektrokomponententrägern 10, 11 ausgebildet sein oder auch die beiden Elektrokomponententräger 10,11 umfassen bzw. aufweisen.
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Von wesentlicher Bedeutung ist noch der Umstand, dass das Rastwerk 4 und das Teilgehäuse 3 jeweils modular ausgebildet sind. Dabei lassen sich das Teilgehäuse 3 zusammen mit der darin befindlichen Steuerungselektronik 5 und den Elektrokomponententrägern 10, 11 und das Rastwerk 4 als jeweils Module miteinander koppeln. Das kann lösbar oder unlösbar erfolgen. Außerdem ist die Auslegung so getroffen, dass das Gehäuse 2 das Teilgehäuse 3 und das Rastwerk 4 in seinem Innern aufnimmt, wie man anhand der 3B nachvollziehen kann.
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Die 3A zeigt nun schematisch das Schlossgehäuse 2, bestehend aus einem Schlossdeckel 7 und dem Teilgehäuse 3. Der Schlossdeckel 7 beinhaltet dabei insbesondere elektrisch ansteuerbare Komponenten 21 wie z. B. Elektromotoren, Schalter oder ähnliche Komponenten. Diese werden von der überwiegend in dem Teilgehäuse 3 angeordneten Steuerungselektronik 5 angesteuert. Die Steuerungselektronik 5 in dem Teilgehäuse 3 weist dabei die zumindest zwei oder mehr Elektrokomponententrägern 10, 11 auf, welche übereinanderliegend montiert sind. Das Teilgehäuse 3 wird dabei im Schlossdeckel 7 bzw. in dem Gehäuse respektive Schlossgehäuse 2 insgesamt aufgenommen.
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Um die Steuerungselektronik 5 besonders platzsparend und somit vorteilhaft für eine Kraftfahrzeug-Schlosseinheit zu montieren, werden die zwei oder mehr Elektrokomponententräger 10, 11 in Aufsicht ebenenparallel und übereinanderliegend montiert. Dabei wird im Detail so vorgegangen, dass die beiden Elektrokomponententräger 10, 11 ebenenparallel sowie übereinanderliegend ausgerichtet und montiert werden. Tatsächlich sind ein erster Elektrokomponententräger 10 und ein weiterer zweiter Elektrokomponententräger 11 nach dem Ausführungsbeispiel vorgesehen. Grundsätzlich können auch noch mehr als die beiden Elektrokomponententräger 10, 11 realisiert sein. Die Montage erfolgt mittels wenigstens eines elektrischen Verbindungselementes 15 wie z. B. einem Metallpin, welcher eine Öffnung 16 in dem gegenüberliegenden Elektrokomponententräger 10, 11 durchgreift. Nach dem Ausführungsbeispiel ist der erste Elektrokomponententräger 10 mit dem Verbindungselement 15 ausgerüstet. Demgegenüber verfügt der zweite Elektrokomponententräger 11 über die zugehörige Öffnung 16. Selbstverständlich kann auch umgekehrt vorgegangen werden.
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Nachdem das Verbindungselement 15 bzw. der Metallpin die betreffende Öffnung 16 durchgriffen hat, wird das Verbindungselement 15 anschließend mit einem Bauteil 12 und insbesondere einem Sensor kontaktiert. Außerdem mit dem betreffenden und zugehörigen Elektrokomponententräger 11. Nach dem Ausführungsbeispiel sind ein Verbindungs-Elektrokomponententräger 10 als erster Elektrokomponententräger 10 mit dem Verbindungselement 15 und ein Stecker-Elektrokomponententräger 11 als zweiter Elektrokomponententräger 11 realisiert, die über das fragliche Verbindungselement 15 und die Öffnung 16 miteinander kontaktiert werden. Dabei wird wie in der 3A dargestellt, in diesem Montageschritt der Verbindungs-Elektrokomponententräger 10 mit einem Stecker 19 kontaktiert, um somit eine Kommunikation der Steuerungselektronik 5 mit einer zentralen Steuereinheit 6 des Fahrzeugs zu gewährleisten. Der Stecker 19 ist seinerseits an den Stecker-Elektrokomponententräger 11 angeschlossen.
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Dabei wird wie in der 3A dargestellt, in diesem Montageschritt der Verbindungs-Elektrokomponententräger 10 mit dem Stecker 19 kontaktiert, um somit eine Kommunikation der Steuerungselektronik 5 mit der zentralen Steuereinheit 6 des Fahrzeugs zu gewährleisten. Der Stecker 19 ist seinerseits an den Stecker-Elektrokomponententräger 11 angeschlossen.
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Um gegebenenfalls elektrische Kurzschlüsse zwischen den zwei Elektrokomponententrägern 10, 11 zu vermeiden, können Abstandshalter zwischen den zwei Elektrokomponententrägern 10, 11 zum Einsatz kommen. Hierbei kann es sich z. B. um Querstege oder lokale Verbreiterungen des Verbindungselements 15 bzw. Verbindungspins handeln oder aber auch um Abstandshalter in Form von geometrischen Auswölbungen an den jeweiligen Elektrokomponententrägern 10, 11. Bei den Auswölbungen kann es sich um Ausformungen einer Kunststoffplatte als Bestandteile der Leiterplatte handeln. Ferner können Dämpfungsmittel 24 zur oberseitigen Abdeckung realisiert sein.
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Um die Langlebigkeit der Steuerungselektronik 5 im Innern des Teilgehäuses 3 zu gewährleisten, wird das Teilgehäuse 3 vor dem Eindringen von Fremdstoffen geschützt. Zu diesem Zweck wird eine Gehäusewand 22 des Teilgehäuses 3 mithilfe von Dichtungen 23 abgedichtet und des Weiteren werden die Verbindungsstellen, an denen die Verbindungselemente 15 den Stecker-Elektrokomponententräger 11 durchgreifen, nach erfolgter Montage versiegelt. Das trägt außerdem dazu bei, die kontaktierten Bauteile 12 zu fixieren und zusätzlich die Kontaktstellen vor Kontamination und/oder Oxidation zu schützen. Selbiges gilt natürlich auch für zusätzliche Verbindungsstellen wie z. B. die Verbindungsstelle zwischen dem Verbindungs-Elektrokomponententräger 10 und dem Stecker 19. Typischerweise werden für solche Versiegelungen Silikon, Epoxy/Polyesterharze oder polymerbasierte Feststoffe verwendet.
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Die Versiegelungen werden dabei mithilfe einer Aussparung 17 vorteilhaft örtlich begrenzt. Hauptaufgabe dieser Aussparung 17 ist jedoch primär die Führung und Stabilisierung des Bauteils 12 während und nach der Montage bzw. Kontaktierung mit dem elektrischen Verbindungselement 15. Dabei kann die Aussparung 17 sowohl passgenau an das Bauteil 12 angepasst sein, genormt, oder gewollt mit Spiel z. B. für die spätere Versiegelung ausgeprägt sein. Außerdem findet sich die jeweilige Öffnung 16 für das Verbindungselement 15 in der Aussparung 17.
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Das vorgenannte Bauteil 12 wird somit sowohl durch die Aussparung 17 als auch durch die Versiegelung fest mit dem Stecker-Elektrokomponententräger 11 verbunden. Gleiches gilt für das Verbindungselement 15 am Verbindungs-Elektrokomponententräger 10. Bei dem Bauteil 12 handelt es sich hier in der Regel um einen Schalter oder Hallsensor, welcher die aktuelle Position des Rastwerks 4 an die Steuerungselektronik 5 und somit an diee zentrale Steuereinheit 6 des Kraftfahrzeuges als Bestandteil der Steuerungselektronik 5 übermittelt. Dies geschieht erfindungsgemäß besonders einfach und platzsparend, da die Sensoren unmittelbar nahe des Rastwerks 4 verortet sind, wodurch zusätzliche Leitungen von der Steuerungselektronik 5 zu der Sensorik 12 entfallen. Hierin ist ein wesentlicher Vorteil der Erfindung zu sehen, da der gesamte Aufbau der Steuerungselektronik 5 inklusive Sensoren 12 platzsparend und unmittelbar dem Rastwerk 4 zugewandt ist und somit zusätzliche Verbindungen wie z. B elektrische Leitungen überflüssig bzw. nicht notwendig sind.
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Der vertikale Aufbau der Steuerungselektronik 5 mit den zwei Elektrokomponententrägern 10, 11 erleichtert zudem den Montagevorgang, gezeigt in 1 zu 2. Eine solche zweigeteilte Montage erleichtert des Weiteren den Austausch des Verbindungs-Elektrokomponententräger 10 ebenso wie des Stecker-Elektrokomponententräger 11 im Falle eines Defekts.
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Etwaige elektrische Leitungen 20 die von der Steuerungselektronik 5 und dem Teilgehäuse 3 nach außen wie z. B. in den Schlossdeckel 7 zum Ansteuern eines Elektromotors führen, verlaufen in der Gehäusewand 22, um so das Eindringen von Fremdkörpern zu verhindern. Durch den modularen Charakter des im Nassraum befindlichen Rastwerkes 4 einerseits und des Teilgehäuses 3 in Gestalt des abgedichteten Trockenraums andererseits wird sichergestellt, dass die erfindungsgemäße Kraftfahrzeug-Schlosseinheit insgesamt gegenüber Umwelteinflüssen geschützt ausgebildet ist. Das lässt sich darauf zurückführen, dass das Teilgehäuse 3 mit dem Rastwerk 4 gekoppelt werden kann und beide vorgenannten Bauteile 3, 4 jeweils modular aufgebaut sind. Eine solche Vorgehensweise ist möglich, weil nach der Kopplung des Teilgehäuses 3 mit dem Rastwerk4 die gleichsam unterseitig über das Teilgehäuse 3 vorstehenden Bauteile bzw. Sensoren 12 unmittelbar mit Bestandteilen des Rastwerkes 4 wechselwirken können. Tatsächlich sind die Sensoren 12 in der Regel so ausgelegt, dass mit Ihrer Hilfe einzelne Positionen des Rastwerks 4 beispielsweise der Drehfalle und/oder der Sperrklinke abgefragt werden können. Da die Sensoren 12 zum Teilgehäuse 3 jeweils abgedichtet sind, kann nach dem modularen Zusammenfügen der beiden Bestandteile 3, 4 unmittelbar die Funktionsfähigkeit gewährleistet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug-Schlosseinheit
- 2
- Schlossgehäuse
- 3
- Teilgehäuse
- 4
- Rastwerk
- 5
- Steuerungselektronik
- 7
- Schlossdeckel
- 10, 11
- Elektrokomponententräger
- 12
- Bauteil
- 15
- Verbindungselement
- 16
- Öffnung
- 17
- Aussparung
- 19
- Stecker
- 20
- Leiter
- 21
- Elektromotor
- 22
- Gehäusewand
- 23
- Dichtung
- 24
- Dämpfungsmittel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10 2008 057 478 A1 [0003]
- WO 2014/005571 [0004]
- US 10 047 548 B2 [0005]