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Die Erfindung betrifft den Bereich der Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelerzeugnisse. Zur Erfindung gehören ein synthetisches Korn, ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Korns, ein granulares Ausgangsprodukt für ein aufgeschäumtes, stärkehaltiges Lebensmittelerzeugnis, umfassend mindestens ein synthetisches Korn, ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Lebensmittelerzeugnisses sowie ein solches Lebensmittelerzeugnis.
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Aufgeschäumte oder expandierte Lebensmittelerzeugnisse sind seit langem bekannt. Als eines der bekanntesten Beispiele kann Popcorn herangezogen werden. Das im Popcornmais enthaltene, stärkehaltige Speichergewebe besitzt eine nach außen hin feste und nach innen hin weichere Konsistenz. In diesem Speichergewebe ist Wasser gebunden, welches bei einer Erhitzung des Popcornmaises seinen Aggregatszustand zu gasförmig ändert, wobei Wasserdampf entsteht. Durch die Dampfentwicklung entsteht innerhalb der Popcornschale ein erhöhter Druck. Infolge dieser Druckerhöhung platzt die Schale schließlich auf, wobei sich die im Speichergewebe befindliche und durch die Hitze und den Druck verflüssigte Stärke infolge der durch das Aufplatzen bedingten Druckentlastung ausdehnt. In dem gepoppten Zustand ist das Korn verzehrfertig.
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Als Naturprodukt ist der beschriebene Popcornmais natürlichen Schwankungen der Inhaltsstoffe unterlegen. Auch ist eine Qualität des Popcornmaises aufgrund seines natürlichen Ursprungs nur begrenzt kontrollierbar. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Bruchmais zur Herstellung von Popcorn nicht verwendet werden kann, da er keine intakte Schale aufweist. Die Verarbeitung und/oder Ernte des Popcornmaises spielt hier eine entscheidende Rolle.
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Zwar kann dem Popcorn im gepoppten Zustand ein Zusatz hinzugefügt werden (Zucker, Salz, Aromastoffe), jedoch kann nicht ausreichend sichergestellt werden, dass eine jede Flocke des gepoppten Popcorns gleichmäßig und/oder ausreichend mit dem Zusatz versehen ist.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene verarbeitete Lebensmittelerzeugnisse bekannt, welche auf dem oben beschriebenen Effekt des Aufquellens von Stärke basieren.
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Aus der
DE 69714818 T2 ist ein puffbares, pelletförmiges Nahrungsmittel bekannt. Hierbei handelt es sich um Pellets auf der Grundlage von gekochter und getrockneter Stärke. Die Pellets sind zu hart, um unverarbeitet konsumiert zu werden. Daher werden sie in einem weiteren Verfahrensschritt durch Frittieren oder Heißluft expandiert oder aufgequellt. Die Pellets sind besonders aufwendig in der Herstellung.
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Die
DE 69228572 T2 beschreibt extrudierte Nahrungsmittelprodukte, die eine Amylosestärke enthalten. Hierbei wird Bezug genommen auf ein Verfahren zur Herstellung von trockenen, extrudierten, verzehrfertigen, flockig oder aufgebläht expandierten Cerealien. Die Cerealien umfassen eine vorverkleisterte Stärke. Dementsprechend sind sie besonders aufwendig in der Herstellung.
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Aus der
EP 0041641 A2 sind ein Verfahren und ein Doppelschneckenextruder zur Verarbeitung von mindestens verhältnismäßig trockenen, pulverbeziehungsweise mehlförmigen Substanzen zu Lebens- und Futtermittel in verzehrgerechter Form bekannt.
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Es besteht Bedarf an einem einfach herzustellenden, in Bezug auf seine Inhaltsstoffe leicht zu kontrollierenden, gut lagerbaren sowie hygienisch zu verwendenden Lebensmittelerzeugnis.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein solches Lebensmittelerzeugnis bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird durch die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die abhängigen Patentansprüche, die folgende Beschreibung sowie die Figuren beschrieben.
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Durch die Erfindung ist ein synthetisches Korn, aufweisend eine äußere Hülle und ein von der äußeren Hülle umschlossenes Gemisch, enthaltend Stärke und Wasser, bereitgestellt. Ein Korn im Sinne der Erfindung kann eine beliebige Form aufweisen. Insbesondere kann das Korn kugelförmig, als Ellipsoid, als Quader oder als Quadrat ausgebildet sein. Das Gemisch, welches von der äußeren Hülle vollständig umschlossen ist, enthält zumindest Stärke oder Speisestärke und Wasser zu einem Prozentanteil zwischen 10 und 50 Prozent, insbesondere zwischen 20 und 40 Prozent, bevorzugt von 30 Prozent.
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Die äußere Hülle ist erfindungsgemäß fluiddicht ausgebildet und bis zu einem vorbestimmten Grenzinnendruck reißfest. Mit anderen Worten ist die äußere Hülle wasserdicht und kann bis zu Erreichen des vorbestimmten Grenzinnendrucks derart gedehnt werden, dass seine Fluiddichtigkeit erhalten bleibt. Die Hülle kann aus einem für den menschlichen Verzehr geeigneten Material ausgebildet sein und beispielsweise ein stärkebasiertes Material umfassen. In diesem Fall kann die Fluiddichtigkeit der Hülle durch eine Variation des in dem stärkebasierten Material enthaltenen Amyloseanteils variiert werden.
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Das erfindungsgemäße Gemisch ist dazu ausgebildet, bei einem Erwärmen auf eine vorbestimmte Verkleisterungstemperatur unter Volumenzunahme zu verkleistern. Während der Verkleisterung bindet die in dem Gemisch enthaltene Stärke unter Hitzeeinwirkung zumindest anteilig das in dem Gemisch enthaltene Wasser, und quillt dadurch auf. Die Verkleisterungstemperatur wird dabei maßgeblich durch die Art der enthaltenen Stärke und den Wassergehalt bestimmt. Die Verkleisterung beginnt bei einer Temperatur über 60°C.
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Erfindungsgemäß sind die Menge des Gemischs und die Größe der Hülle beziehungsweise das Volumen des Hülleninnenraums bei geschlossener Hülle derart gewählt, dass beim Prozess des Verkleisterns durch die Volumenzunahme des Gemischs der oben genannte Grenzinnendruck überschritten wird und die Hülle reißt. Mit anderen Worten sind die Größe der Hülle beziehungsweise deren Volumeninhalt und die Menge des Gemischs derart aufeinander abgestimmt, dass die Volumenzunahme des Gemischs bei Verkleisterung dazu führt, dass der Grenzinnendruck überschritten wird.
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Erfindungsgemäß ist das derart verkleisterte Gemisch außerdem dazu ausgebildet, infolge der Druckentlastung, die beim Reißen der Hülle erfolgt, durch Verdampfen des Wassers zu expandieren. Hierbei kann es zum Aufschäumen des Gemischs kommen.
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Dadurch, dass das Gemisch vor dem Einfüllen in die äußere Hülle nicht vollständig vorverkleistert werden muss, ist die Herstellung des hier beschriebenen synthetischen Korns gegenüber den bekannten Alternativen deutlich vereinfacht. Mit anderen Worten kann auch ein nicht vorverkleistertes oder ein nur zum Teil vorverkleistertes Gemisch verwendet werden. Außerdem weist das synthetische Korn vor der Zubereitung ein im Verhältnis zu den bekannten Lösungen kleineres Volumen und somit eine besonders gute Lagerfähigkeit auf. Mit anderen Worten ist bei dem erfindungsgemäßen synthetischen Korn das Größenverhältnis vor und nach der Zubereitung besonders vorteilhaft. So kann ein synthetisches Korn, welches in der Größe einem der bekannten Produkte, beispielsweise einem der bekannten Pellets, entspricht, in verarbeiteter Form ein gegenüber dem verarbeiteten Pellet größeres Volumen aufweisen. Neben der beschriebenen guten Lagerbarkeit ergeben sich als weitere Vorteile des hier beschriebenen synthetischen Korns, dass es aufgrund des Vorhandenseins der geschlossenen äußeren Hülle besonders hygienisch und lange haltbar ist. Außerdem ergibt sich bei der Zubereitung ein unterhaltsamer Aha-Effekt durch das Aufpoppen und die Transformation in ein völlig anderes Produkt.
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Zu der Erfindung gehören auch Ausführungsformen, durch die sich zusätzliche Vorteile ergeben.
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Eine Ausführungsform sieht vor, dass das Gemisch zumindest einen für den menschlichen Verzehr geeigneten Aromastoff und/oder zumindest einen für den menschlichen Verzehr geeigneten Farbstoff enthält. Mit anderen Worten kann das synthetische Korn konfektioniert oder auf bestimmte Bedürfnisse hin optimiert sein. Die Vorteilhaftigkeit dieser Ausführungsform wird besonders im Vergleich zu herkömmlichem Popcorn deutlich. So ist es gemäß der hier beschriebenen Ausführungsform möglich, beispielsweise einen Aromastoff gleichmäßig auf mehrere zubereitete Körner zu verteilen. Dies ist durch die nachträgliche Zugabe, wie sie beispielsweise bei herkömmlichem Popcorn stattfindet, nicht gewährleistet. Das hier beschriebene Korn kann zudem optisch (farblich) und/oder geschmacklich individualisiert werden.
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Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass das Gemisch zumindest ein zum menschlichen Verzehr geeignetes Nahrungsergänzungsmittel und/oder ein Medikament enthält. So kann beispielsweise ein Medikament in einer fest vorgegebenen Dosierung beigemischt sein. Hierdurch ist in vorteilhafter Weise ein Produkt bereitgestellt, das die Akzeptanz von Medikamenten deutlich erhöhen kann. Dies kann zum Beispiel bei der Verabreichung von Medikamenten an Kinder und/oder Tiere von Vorteil sein.
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Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass das Gemisch zumindest Kartoffelstärke und/oder Maisstärke und/oder Reisstärke enthält. Das stärkehaltige Material, das im Rahmen der Erfindung verwendbar ist, kann also insbesondere ein Getreidemehl sein, wie beispielsweise Weizenmehl, Maismehl, Roggenmehl oder auch Hafermehl und/oder eine Mischung dieser Mehle. Es kann aber auch eine andere Stärkequelle vorgesehen sein, wie beispielsweise Maniok, Tapioka, Kartoffel oder Reis. Bevorzugt sind in dem stärkehaltigen Material 50 bis 90 Prozent Stärke enthalten. Durch die beschriebene Variabilität an stärkehaltigen Inhaltsstoffen kann beispielsweise leicht auf mögliche Nahrungsmittelunverträglichkeiten eines Verzehrenden eingegangen werden. Auch kulturelle Gewohnheiten können berücksichtigt werden. So ist denkbar, eine maismehlbasierte Variante hauptsächlich im südamerikanischen Raum zu produzieren, wohingegen eine reismehlbasierte Variante beispielsweise bevorzugt im asiatischen Raum produziert werden kann. Auch in dieser Hinsicht kommt der Vorteil des hier beschriebenen Produkts zum Tragen, wonach eine einfache Konfektionierbarkeit des Inhalts des synthetischen Korns ermöglicht ist.
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Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Hülle des synthetischen Kornes zumindest eines der folgenden enthält: Reispapier, Esspapier, Hydrokolloide, Cellulose, Naturdarm, Kunstdarm, Algen und/oder ein stärkebasiertes Material. Sollte als Hülle insbesondere ein stärkebasiertes Material vorgesehen sein, so kann eine Fluiddichtigkeit der Hülle beispielsweise über den Amylosegehalt des stärkebasierten Materials variiert werden. Liegt dieser über 65 Prozent, ist eine weitgehende Fluiddichtigkeit der Hülle sichergestellt. Die äußere Hülle kann teilweise oder vollständig zum menschlichen Verzehr geeignet sein.
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Die vorbestimmte Verkleisterungstemperatur des Gemischs kann zwischen einschließlich 160 und einschließlich 180 Grad Celsius, insbesondere 170 Grad Celsius, betragen.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Korns, wobei zumindest die im Folgenden genannten Schritte umfasst sind.
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Zunächst wird eine äußere Hülle bereitgestellt, welche fluiddicht und bis zu einem vorbestimmten Grenzinnendruck reißfest ausgebildet ist. Dann wird ein Gemisch bereitgestellt, welches Stärke und Wasser enthält, wobei das Gemisch dazu ausgebildet ist, bei einem Erwärmen auf eine vorbestimmte Verkleisterungstemperatur unter Volumenzunahme zu verkleistern. Das Gemisch kann die Viskosität von Wasser aufweisen und wird in die äußere Hülle eingefüllt oder eingespritzt, wobei das Gemisch beim Einfüllen noch unverkleistert oder zumindest teilweise unverkleistert oder noch nicht vollständig verkleistert sein kann. Danach wird die mit dem, insbesondere unverkleisterten, Gemisch befüllte äußere Hülle fluiddicht verschlossen. Beispielsweise kann das Befüllen mittels einer Kanüle erfolgen, welche durch die äußere Hülle in den Innenraum der Hülle hineingestochen werden kann. Nach einem Zurückziehen der Kanüle kann sich die Hülle aufgrund einer ihr innewohnenden Elastizität wieder derart um die Einstichstelle zusammenziehen, dass die Fluiddichtigkeit der Hülle wieder hergestellt ist.
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Wie oben beschrieben, ist das Gemisch derart ausgebildet, dass es beim Verkleistern an Volumen zunimmt. Dieser Effekt wird genutzt, indem die Menge des Gemischs und die Größe der Hülle in dem erfindungsgemäßen Verfahren derart gewählt werden, dass beim Verkleistern durch die Volumenzunahme des Gemischs der Grenzinnendruck überschritten wird und die Hülle reißt. Die Menge des Gemischs und die Größe der Hülle sind also darauf abgestimmt, dass beim Verkleistern des Gemischs die Hülle reißt.
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Das derart verkleisterte Gemisch ist dazu ausgebildet, infolge der Druckentlastung, die beim Reißen der Hülle erfolgt, unter Aufschäumen zu expandieren. Es wird darauf hingewiesen, dass das Expandieren unter Druckentlastung nicht Teil des Verfahrens zur Herstellung des synthetischen Korns, so wie es hier beschrieben ist, ist. Es entspricht lediglich einer Eigenschaft des hier beschriebenen Gemischs, dass es infolge der Druckentlastung durch Wasserverdampfung expandiert oder expandieren würde.
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Zu der Erfindung gehören auch Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines synthetischen Korns, die Merkmale aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang mit den Weiterbildungen des erfindungsgemäßen synthetischen Korns beschrieben worden sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens hier nicht noch einmal beschrieben.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein granulares Ausgangsprodukt für ein aufgeschäumtes, stärkehaltiges Lebensmittelerzeugnis, das Ausgangsprodukt umfassend mindestens ein erfindungsgemäßes synthetisches Korn. Das granulare Ausgangsprodukt kann auch eine Vielzahl an synthetischen Körnern umfassen, welche in einer Suszeptorverpackung verpackt sein können. Solche Suszeptorverpackungen werden bekanntermaßen aus einem Polymerfilm und einem Additiv gebildet. Das Additiv ist in der Regel metallisch, es handelt sich im Wesentlichen um Aluminium. Dieser Suszeptorfilm erzeugt unter dem Einfluss eines elektromagnetischen Feldes ein thermisches Feld und sichert so eine gute thermische Homogenisierung. Durch die Verpackung in der Suszeptorhülle ist das granulare Ausgangsprodukt besonders geeignet für eine Zubereitung in einer Mikrowelle. Außerdem ist eine besonders leichte Portionierung ermöglicht.
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Zu der Erfindung gehören auch Weiterbildungen des erfindungsgemäßen granularen Ausgangsprodukts, die Merkmale aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang mit den Weiterbildungen des erfindungsgemäßen synthetischen Korns beschrieben worden sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Weiterbildungen des erfindungsgemäßen granularen Ausgangsprodukts hier nicht noch einmal beschrieben.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines aufgeschäumten, stärkehaltigen Lebensmittelerzeugnisses aus einem erfindungsgemäßen granularen Ausgangsprodukt. Das zumindest eine synthetische Korn des Ausgangsprodukts ist hierbei bevorzugt nach dem oben beschriebenen Verfahren zur Herstellung des synthetischen Korns hergestellt.
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Das hier beschriebene Verfahren zum Herstellen des aufgeschäumten und stärkehaltigen Lebensmittelerzeugnisses umfasst zumindest die im Folgenden beschriebenen Schritte.
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Zunächst wird das Ausgangsprodukt bereitgestellt. Das zumindest eine Korn des Ausgangsprodukts umfasst eine äußere Hülle und ein von der äußeren Hülle umschlossenes Gemisch, enthaltend Stärke und Wasser. Die Hülle ist fluiddicht und bis zu einem vorbestimmten Grenzinnendruck reißfest ausgebildet, und das Gemisch ist dazu ausgebildet, bei einem Erwärmen auf eine vorbestimmte Expansions- oder Verkleisterungstemperatur unter Volumenzunahme zu verkleistern. Die Menge des Gemischs und die Größe der Hülle sind derart gewählt, dass beim Verkleistern durch die Volumenzunahme des Gemischs der Grenzinnendruck überschritten wird und die Hülle reißt.
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Nach dem Bereitstellen wird das Ausgangsprodukt auf die vorbestimmte Verkleisterungstemperatur erwärmt, wodurch das Gemisch verkleistert und, bedingt durch die mit dem Verkleistern einhergehende Volumenzunahme des Gemischs, der vorbestimmte Grenzinnendruck erreicht wird.
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Bei Erreichen des Grenzinnendrucks reißt die äußere Hülle auf, wobei das verkleisterte Gemisch bei seinem Austreten aus der Hülle eine Druckentlastung erfährt und durch die Druckentlastung aufschäumt. Bevorzugt weist die äußere Hülle eine Art Sollbruchstelle auf, sodass das Aufreißen kontrolliert erfolgt.
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Zu der Erfindung gehören auch Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens zum Herstellen des beschriebenen Lebensmittelerzeugnisses, die Merkmale aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang mit den Weiterbildungen des erfindungsgemäßen synthetischen Korns beschrieben worden sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen eines Lebensmittelerzeugnisses hier nicht noch einmal beschrieben.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein aufgeschäumtes, stärkehaltiges Lebensmittelerzeugnis, hergestellt nach dem oben beschriebenen Verfahren zum Herstellen desselben. Auch für diesen Aspekt der Erfindung gelten die im Zusammenhang mit dem synthetischen Korn beschriebenen vorteilhaften Ausführungsformen.
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Die Erfindung umfasst auch die Kombinationen der Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen. Die Erfindung umfasst also auch Realisierungen, die jeweils eine Kombination der Merkmale mehrerer der beschriebenen Ausführungsformen aufweisen, sofern die Ausführungsformen nicht als sich gegenseitig ausschließend beschrieben wurden.
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Im Folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt:
- 1 eine schematische Darstellung eines synthetischen Korns,
- 2 ein granulares Ausgangsprodukt mit mehreren synthetischen Körnern, abgepackt in einer Suszeptorverpackung,
- 3 eine schematische Darstellung eines Verfahrens zur Herstellung eines synthetischen Korns,
- 4 eine schematische Darstellung eines Verfahrens zur Herstellung eines expandierten, stärkehaltigen Lebensmittelerzeugnisses, und
- 5 eine weitere schematische Darstellung eines Herstellungsverfahrens zur Herstellung eines expandierten stärkehaltigen Lebensmittelerzeugnisses aus einem synthetischen Korn.
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Bei den im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispielen handelt es sich um bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Bei den Ausführungsbeispielen stellen die beschriebenen Komponenten der Ausführungsformen jeweils einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtende Merkmale der Erfindung dar, welche die Erfindung jeweils auch unabhängig voneinander weiterbilden. Daher soll die Offenbarung auch andere als die dargestellten Kombinationen der Merkmale der Ausführungsformen umfassen. Des Weiteren sind die beschriebenen Ausführungsformen auch durch weitere der bereits beschriebenen Merkmale der Erfindung ergänzbar.
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In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen jeweils funktionsgleiche Elemente.
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1 zeigt ein synthetisches Korn 10. Das Korn weist eine äußere Hülle 12 sowie ein von der äußeren Hülle 12 umschlossenes Gemisch 14 auf. Das Korn 10 ist hier als sphärische Form dargestellt, kann aber jede beliebige andere geometrische Form aufweisen. Insbesondere in einer quaderförmigen Ausgestaltung ist das synthetische Korn 10 besonders gut lagerbar. In der hier gezeigten schematischen Darstellung füllt das Gemisch 14 die Hülle 12 nicht vollständig aus. So ist innerhalb der Hülle 12 ein Raum für eine Expansion oder Volumenzunahme des Gemischs 14 vorhanden, wobei das Gemisch 14 in dem Zwischenraum 16 hinein expandieren kann, ohne direkt einen Grenzinnendruck innerhalb der Hülle 12 zu erhöhen. Erst wenn eine Expansion des Gemischs 14 so weit fortgeschritten ist, dass die Hülle 12 vollständig ausgefüllt ist, setzt eine Erhöhung des Grenzinnendrucks ein. Auf diese Art und Weise kann durch ein Verhältnis von Größe der Hülle 12 und Menge an Gemisch 14 kontrolliert oder vorgegeben werden, wie weit die infolge einer Verkleisterung des Gemischs 14 erfolgende Volumenzunahme erlaubt ist, ohne dass die Hülle 12 reißt.
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2 zeigt eine Vielzahl synthetischer Körner 10 mit einer jeweiligen Hülle 12 und einem jeweiligen Gemisch 14. Der Übersichtlichkeit halber sind die Hülle 12 und das Gemisch 14 nur bei einigen der hier dargestellten Körper 10 bezeichnet. Gemeinsam bilden die Körner 10 ein granulares Ausgangsprodukt 18. Im hier gezeigten Beispiel ist das granulare Ausgangsprodukt 18 im Inneren eines Beutels 20 angeordnet. Der Beutel 20 kann als Suszeptorverpackung ausgestaltet sein.
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Unter Bezugnahme auf die im Zusammenhang mit den 1 und 2 bezeichneten und beschriebenen Komponenten stellt 3 eine schematische Darstellung eines Verfahrens zur Herstellung eines synthetischen Korns 10 dar. In einem Schritt S3.1 wird eine äußere Hülle 12 bereitgestellt, wobei diese fluiddicht und bis zu einem vorbestimmten Grenzinnendruck reißfest ausgebildet ist. In einem Schritt S3.2 wird ein Gemisch 14 bereitgestellt, enthaltend Stärke und Wasser, wobei das Gemisch 14 dazu ausgebildet ist, bei einem Erwärmen auf eine vorbestimmte Verkleisterungstemperatur unter Volumenzunahme zu verkleistern. In einem Schritt S3.3 wird die äußere Hülle 12 mit dem Gemisch 14 befüllt. In einem anschließenden Schritt S3.4 erfolgt ein fluiddichtes Verschließen der mit dem Gemisch 14 befüllten Hülle 12.
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4 zeigt unter Bezugnahme auf die im Zusammenhang mit den 1 bis 3 bezeichneten und beschriebenen Komponenten eine schematische Darstellung eines Verfahrens zum Herstellen eines aufgeschäumten, stärkehaltigen Lebensmittelerzeugnisses. In einem Schritt S4.1 wird ein Ausgangsprodukt bereitgestellt, welches zumindest ein synthetisches Korn 10 umfasst. Das synthetische Korn 10 weist eine äußere Hülle 12 und ein von der äußeren Hülle 12 umschlossenes Gemisch 14 auf, wobei das Gemisch 14 Stärke und Wasser enthält. Die äußere Hülle 12 ist fluiddicht und bis zu einem vorbestimmten Grenzinnendruck reißfest ausgebildet, und das Gemisch 14 ist dazu ausgebildet, bei einem Erwärmen auf eine vorbestimmte Verkleisterungstemperatur unter Volumenzunahme zu verkleistern. Die Menge des Gemischs 14 und die Größe der Hülle 12 sind derart gewählt, dass beim Verkleistern durch die Volumenzunahme des Gemischs 14 der Grenzinnendruck überschritten wird und die Hülle 12 reißt. In einem Schritt S4.2 wird das Ausgangsprodukt auf die vorbestimmte Verkleisterungstemperatur erwärmt, wodurch das Gemisch 14 verkleistert, wobei durch die mit dem Verkleistern einhergehende Volumenzunahme des Gemischs 14 der vorbestimmte Grenzinnendruck erreicht wird. In einem anschließenden Schritt S4.3 reißt die äußere Hülle 12 bei Erreichen des vorbestimmten Grenzinnendrucks auf, wobei das verkleisterte Gemisch 14 durch das Aufreißen eine Druckentlastung erfährt. In einem Schritt S4.4 schließlich tritt das Gemisch 14 aus der aufgerissenen Hülle aus und schäumt infolge der dadurch wirkenden Druckentlastung aus der aufgerissenen Hülle 12 heraus auf.
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In 5 ist der Prozess des Aufreißens der äußeren Hülle 12 und des Aufschäumens des austretenden Gemischs 14 schematisch anschaulich dargestellt. Der steigende Grenzinnendruck infolge der Verkleisterung ist hierbei in der mittleren Darstellung durch die nach außen zeigenden Pfeile 22 visualisiert. Es kann vorgesehen sein, dass die Hülle 12 nach ihrem Aufreißen und nach dem Aufschäumen des Gemischs 14 an diesem haften bleibt und mitverzehrt wird. Für diesen Fall muss die Hülle 12 aus einem für den menschlichen Verzehr geeigneten Material hergestellt sein. Es ist allerdings auch vorstellbar, dass sich das Gemisch 14 bei seinem Austritt aus der Hülle 12 und beim Aufschäumen komplett von der Hülle 12 löst, sodass diese leicht von dem aufgeschäumten Gemisch 14 getrennt werden kann oder auf einen Boden der beschriebenen Suszeptorverpackung 20 fällt. In diesem Fall ist es nicht nötig, dass die Hülle 12 aus einem essbaren Material besteht. Dies erhöht die Flexibilität hinsichtlich der Materialwahl für die äußere Hülle 12 beträchtlich.
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Das hier beschriebene Lebensmittelerzeugnis ist insbesondere geeignet für den Einsatz in einem Fahrzeug. Zukünftig wird es Fahrzeuge geben, die zu einem gewissen Prozentsatz autonom fahren können. Somit ist es dem Insassen möglich, Nebentätigkeiten auszuführen. Dazu gehören unter anderem die Zubereitung und Einnahme von Speisen. Derzeit gibt es nur wenige Möglichkeiten, Speisen für eine Autofahrt zu beziehen. Dazu gehört zum Beispiel das Anfertigen in der eigenen Küche oder auch das Beziehen von Fast Food. Es besteht also Bedarf an für speziell für eine Autofahrt optimierte Lebensmittel. Das hier vorgeschlagene neuartige Lebensmittel, das nach Zubereitung verzehrt werden kann, ist in der Art eines technischen Popcorns ausgestaltet.
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Bei Erhitzung einer Stärkesuspension kommt es ab einer bestimmten Temperatur zur Verkleisterung. Dieser Punkt wird als Verkleisterungstemperatur bezeichnet und ist begleitet von einem starken Anstieg der Viskosität der Stärkesuspension. Beim Abkühlen bildet sich ein Kleister aus, wobei die Stärkemoleküle der Stärkesuspension oder des Gemischs miteinander interagieren und ein Netzwerk bilden. Der Prozess ist abhängig von der Menge des verfügbaren Wassers und kann unter Druck auch bei Wassergehalten unter 20 Gramm pro 100 Gramm ablaufen. Verkleistert Stärke unter Überdruck, kommt es bei Übergang zu Normaldruck zum schlagartigen Verdampfen des enthaltenen Wassers, wodurch die Stärkematrix expandiert. Dabei entsteht eine poröse Matrix mit vielen kleinen Luftblasen, welche nach Abkühlung und Aushärten einen festen essbaren Schaum bildet.
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Das hier vorgeschlagene synthetische Korn besteht aus einer festen, bevorzugt verzehrbaren Hülle, die mit einer stärkehaltigen Füllung und einem gewissen Anteil Wasser gefüllt ist. Es hat die Größe zum Beispiel eines Maiskorns, kann aber auch größer sein. Durch eine externe Wärmequelle wird das synthetische Korn erhitzt und so die Stärkesuspension zur Expansion gebracht. Dabei hält die äußere Hülle dem Druck im Inneren des Korns, welcher bei der Erwärmung steigt, solange stand, bis ein vorbestimmter Grenzinnendruck erreicht ist oder die Stärke zu einem vorbestimmten Grad verkleistert ist. Dann platzt die äußere Hülle auf. Durch die schlagartige Druckentspannung bilden sich Luftblasen in der Stärkematrix und es entsteht ein expandiertes, poröses und weitgehend trockenes Produkt. Verschiedene Produktvarianten entstehen beispielsweise durch Variationen des Hüllenmaterials, der Zusammensetzung des Gemischs und/oder der Größe des synthetischen Korns.
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So entsteht ein neuartiges Lebensmittel in mundgerechter Größe, welche vor der Zubereitung ein kleines Volumen und damit eine gute Lagerfähigkeit aufweist. Es sind flexibel verschiedene Größen und Geschmacksrichtungen darstellbar und das Produkt ist optimal für den Einsatz in einem Fahrzeug geeignet.
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Insgesamt zeigen die Beispiele, wie ein technisches Popcorn bereitgestellt werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 69714818 T2 [0006]
- DE 69228572 T2 [0007]
- EP 0041641 A2 [0008]