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DE102022100166A1 - Albarran und Zugdrahtmitnehmer für einen Albarran - Google Patents

Albarran und Zugdrahtmitnehmer für einen Albarran Download PDF

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DE102022100166A1
DE102022100166A1 DE102022100166.0A DE102022100166A DE102022100166A1 DE 102022100166 A1 DE102022100166 A1 DE 102022100166A1 DE 102022100166 A DE102022100166 A DE 102022100166A DE 102022100166 A1 DE102022100166 A1 DE 102022100166A1
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DE
Germany
Prior art keywords
pull wire
wire driver
driver
pull
albarran
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102022100166.0A
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English (en)
Inventor
Irina Schmuck
Kevin Alexander Schulz
Bastian Schröder
Andreas Rühs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Olympus Winter and Ibe GmbH
Original Assignee
Olympus Winter and Ibe GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Olympus Winter and Ibe GmbH filed Critical Olympus Winter and Ibe GmbH
Publication of DE102022100166A1 publication Critical patent/DE102022100166A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • A61B1/005Flexible endoscopes
    • A61B1/0051Flexible endoscopes with controlled bending of insertion part
    • A61B1/0057Constructional details of force transmission elements, e.g. control wires
    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Die Erfindung schafft einen Albarran (10) sowie einen Zugdrahtmitnehmer (25), die besonders effizient benutzbar sowie herstellbar und wiederaufbereitbar sind. Das wird dadurch erreicht, dass ein Zugdrahtmitnehmer (25) für einen Albarran (10) eine Durchgangsbohrung (26) für einen rohrartigen Schaft (12) aufweist. Dieser Zugdrahtmitnehmer (25) ist in einem Triebkörper (19) des Albarrans (10) lagerbar, wobei an dem Zugdrahtmitnehmer (25) Zugdrähte (17) für die Betätigung eines Hebels (15) des Albarrans (10) verspannbar sind. Gekennzeichnet wird dieser Zugdrahtmitnehmer (25) durch eine Aufnahme (28), in die ein Deckelelement (29) einsetzbar ist, wobei das Deckelelement (29) lösbar mit dem Zugdrahtmitnehmer (25) verbindbar ist. Zwischen dem Zugdrahtmitnehmer (25) und dem Deckelelement (29) ist der mindestens eine Zugdraht (17) fixierbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Zugdrahtmitnehmer gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Albarran gemäß dem Anspruch 12.
  • Albarrane werden unterstützend eingesetzt für Operationen bzw. Behandlungen mit chirurgischen Instrumenten wie beispielsweise Endoskopen, Resektoskopen, Zystoskopen oder dergleichen. Ein Albarran kann beispielsweise dazu verwendet werden, eine flexible Zange innerhalb eines Patienten auf eine gezielte sowie kontrollierte Art und Weise abzulenken. Dazu weist der Albarran, genau wie beispielsweise ein Endoskop, einen stab- bzw. rohrartigen Schaft auf, welcher mit einem distalen Ende in den Körper des Patienten zu führen ist. An einem proximalen Ende des Albarrans, außerhalb des Patienten, ist der Schaft mit einem Hauptkörper verbunden. Über diesen Hauptkörper können weitere Instrumente bzw. Werkzeuge, wie beispielsweise eine Optik, Drähte oder dergleichen, über verschiedene Öffnungen bzw. Ports durch den Schaft in den Patienten geführt werden.
  • An dem distalen Ende des Schaftes weist der Albarran einen Hebel, den sogenannten Albarran-Hebel, auf. Dieser Hebel ist beweglich ausgestaltet und kann über einen Knebel am Hauptkörper betätigt bzw. verschwenkt werden. Dazu ist der Hebel mit dem Knebel entlang des Schaftes mechanisch gekoppelt. Bei dieser mechanischen Kopplung kann es sich entweder um einen Stab oder einen Zugdraht handeln. In der Regel ist der Hebel über zwei Zugdrähte mit dem Knebel verbunden. Es ist denkbar, dass beide Zugdrähte gleichermaßen dem Vor- und Zurückschwenken des Hebels dienen oder über die beiden Zugdrähte verschiedene Bewegungen des Hebels über den Knebel bewirkbar sind.
  • Für eine zuverlässige Bedienung des Albarran-Hebels sind die Zugdrähte innerhalb des Hauptkörpers und dort in einem Triebkörper mit einem Zugdrahtmitnehmer zu verspannen. Das heißt, dass die Zugdrähte bei bekannten Montageverfahren unter mechanischer Spannung verschraubt werden. Dazu werden die Zugdrähte jeweils von einer Madenschraube fixiert. Damit die Madenschrauben den Zugdraht verspannen können, muss der Draht mittels Glühen verformbar gemacht werden. Dieser Schritt gilt als besonders aufwendig, da der bereits in dem Instrument verlegte Draht in dem Hauptkörper mit einer ausreichend großen Wärmeenergie zu beaufschlagen und sodann mit der Madenschraube zu verspannen ist. Da diese Verspannung von der Seite erfolgen muss, d. h. quer zu einer Längsachse des Schaftes, muss dieser Montageschritt vor der Installation des Knebels bzw. einer Knebelaxt erfolgen. Die Madenschrauben werden über die freien Öffnungen für die Knebel im Triebkörper verschraubt. Insgesamt gestaltet sich diese Montage als sehr aufwendig, kompliziert und somit als fehleranfällig. Sofern der Hauptkörper des Albarrans einen derartigen seitlichen Zugang zu dem Zugdraht nicht zulässt, kann diese Art der Verspannung nicht erfolgen. Darüber hinaus muss das Material des Zugdrahtmitnehmers derart beschaffen sein, dass es sowohl den Wärmeeintrag als auch die mechanische Belastung durch die Madenschrauben standhält.
  • Für eine Wiederaufbereitung des Albarrans bzw. des Hauptkörpers ist es wesentlich, dass sämtliche, insbesondere innenliegende, Komponenten spülbar, desinfizierbar sowie sterilisierbar sind und derart zueinander angeordnet sind, dass sich keine Spülschatten oder schwer zu reinigende Totvolumina ausbilden. Diese Anforderungen werden allein durch die Materialien der bekannten Systeme nicht erfüllt. Darüber hinaus gestalten sich Abstände zwischen sich bewegenden Komponenten bzw. zwischen Kontaktflächen, wie beispielsweise dem rohartigen Schaft und dem Zugdrahtmitnehmer, als nicht reinigbar. Ohne die notwendige Gründlichkeit bei der Wiederaufbereitung erzielen zu können, sind chirurgische Instrumente, wie der hier beschriebene Albarran und dessen Komponenten, nicht wiederverwendbar. Derart komplexe Instrumente als Single-Use-Instrumente anzubieten bzw. zu benutzen ist allerdings zu kostenintensiv.
  • Um die vorgenannten Bedingungen zu erfüllen, ist es insbesondere wesentlich, nicht die Art der verwendeten Materialien sowie die Dimensionierung der einzelnen Komponenten aus den Augen zu verlieren. Insbesondere bei mechanischen Komponenten, über welche Kräfte auszuüben sind, ist darauf zu achten, dass die mechanische Stabilität ausreicht, um auch größeren Belastungen standzuhalten. Gleichermaßen muss damit gerechnet werden, dass Komponenten, insbesondere bei einer Fehlbenutzung, einen Defekt erleiden. Die durch einen derartigen Defekt ausgelösten Konsequenzen für die Behandlung, aber auch für den Patienten, müssen bei der Auswahl der Materialien bzw. bei der Dimensionierung sämtlicher Komponenten berücksichtigt werden. Gleichermaßen sind Maßnahmen erforderlich, mit denen auf mögliche Defekte einzelner Komponenten reagiert werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Albarran sowie einen Zugdrahtmitnehmer zu schaffen, die besonders effizient benutzbar sowie herstellbar und wiederaufbereitbar sind.
  • Eine Lösung dieser Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 beschrieben. Demnach ist es vorgesehen, dass ein Zugdrahtmitnehmer für einen Albarran eine Durchgangsbohrung für einen rohrartigen Schaft aufweist. Dieser Zugdrahtmitnehmer ist in einem Triebkörper des Albarrans lagerbar, wobei an dem Zugdrahtmitnehmer Zugdrähte für die Betätigung eines Hebels des Albarrans verspannbar sind. Gekennzeichnet wird dieser Zugdrahtmitnehmer durch eine Aufnahme, in die ein Deckelelement einsetzbar ist, wobei das Deckelelement lösbar mit dem Zugdrahtmitnehmer verbindbar ist. Zwischen dem Zugdrahtmitnehmer und dem Deckelelement ist der mindestens eine Zugdraht fixierbar. Diese Fixierung des mindestens einen Zugdrahts durch das Deckelelement ist von proximaler Seite des Zugdrahtmitnehmers her durchführbar und daher nicht durch die Bauart des Triebkörpers beschränkt. Der Zugdraht lässt sich auf eine einfache, sichere und damit zuverlässige Art und Weise zwischen dem Deckelelement und dem Zugdrahtmitnehmer fixieren. Durch diese rein mechanische Fixierung wird das bisher notwendige Erhitzen bzw. Glühen des Drahtes überflüssig.
  • Vorzugsweise sieht es die Erfindung weiter vor, dass das Deckelelement in der Aufnahme des Zugdrahtmitnehmers verklemmbar, verpressbar, verklebbar und/oder verschraubbar ist. Durch die vorgenannten Arten der Fixierung kann sichergestellt werden, dass der mindestens eine Zugdraht unter der notwendigen mechanischen Spannung an dem Zugdrahtmitnehmer befestigt ist. Sowohl durch Verklemmen, Verpressen als auch durch Verschrauben lässt sich der mindestens eine Zugdraht unter definierten Bedingungen an dem Zugdrahtmitnehmer befestigen. Dies ist insbesondere vorteilhaft für eine reproduzierbare und somit zuverlässige Montage des Albarrans.
  • Insbesondere sieht es die Erfindung weiter vor, dass das Deckelelement mit einem vorbestimmten Druck in der Aufnahme platziert ist, vorzugsweise dass das Deckelelement mit einer Stirnseite mit einem definierten Drehmoment gegen eine Aufnahmeseite der Aufnahme des Zugdrahtmitnehmers verschraubbar ist. Die Erfindung kann es insbesondere vorsehen, dass das distale Ende des mindestens einen Zugdrahtes gegen die Aufnahmeseite der Aufnahme des Zugdrahtmitnehmers legbar bzw. umbiegbar und zwischen der Aufnahmeseite der Aufnahme des Zugdrahtmitnehmers und der Stirnseite des Deckelelementes verklemmbar ist, wodurch sich eine Rutschkupplung des Zugdrahtes zwischen der Aufnahmeseite und der Stirnseite ausbildet. Diese Rutschkupplung des Zugdrahtes bewirkt, dass bei einer Fehlbenutzung oder einem mechanischen Defekt der Zugdraht aus dem Zugdrahtmitnehmer bzw. aus der Verbindung zwischen dem Zugdrahtmitnehmer und dem Deckelelement rutscht. Dadurch kann verhindert werden, dass beispielsweise der Hebel oder die Achse des Hebels bricht oder ein Zugdraht reißt. Insbesondere durch einen mechanischen Schaden des Hebels und/oder der Achse können nicht vorhersehbare Komplikationen während der Behandlung eintreten. Durch die oben beschriebene Rutschkupplung kann einem derartig mechanischen Schaden auf einer definierten Art und Weise entgegengetreten werden. Durch die Anwendung eines vorbestimmten Drehmoments für die Befestigung der Drahtenden in dem Zugdrahtmitnehmer kann diese Rutschkupplung mit einer hohen Genauigkeit eingestellt werden.
  • Die Erfindung kann es weiter vorsehen, dass in dem Zugdrahtmitnehmer ein oder zwei Bohrungen für die Aufnahme von einem oder zwei Zugdrähten angeordnet sind, wobei die Bohrungen von einer distalen Seite des Zugdrahtmitnehmers zu der Aufnahmeseite der Aufnahme des Zugdrahtes verlaufen. Durch diese Bohrungen lassen sich die Zugdrähte auf eine definierte sowie sichere Art und Weise zum proximalen Ende des Zugdrahtmitnehmers leiten, wo sie fixiert werden. Die distalen Öffnungen dieser Bohrungen können leicht vergrößert sein, um den Gleitwiderstand zu verringern sowie das Einfädeln der Drähte in die Bohrungen zu erleichtern. Es ist denkbar, dass diese Bohrungen gegenüber einer Längsachse des Albarrans einen Winkel ungleich Null aufweisen, um das Zuführen der Drähte zu der Aufnahmeseite des Zugdrahtmitnehmers zu optimieren. Gleichermaßen ist es aber vorgesehen, dass die Bohrungen parallel zu der Längsachse des Albarrans ausgerichtet sind.
  • Ein weiteres vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es vorsehen, dass die, insbesondere kreisförmige, Durchgangsbohrung in dem Zugdrahtmitnehmer zur Aufnahme eines Rohres an einer Innenwandung eine, zwei oder mehr Freimachungen aufweist. Diese Freimachungen erstrecken sich vorzugsweise parallel zu einer Längsachse des Albarrans über die gesamte Länge der Durchgangsbohrung. Diese Freimachungen verhalten sich vorteilhaft beim Spülen des Albarrans bzw. des Hauptkörpers. Beim Umspülen sowie Durchspülen des Zugdrahtmitnehmers kann die Spülflüssigkeit durch diese Freimachung entlang der Innenwandung der Durchgangsbohrung und der Mantelfläche des Rohres strömen. Durch dieses Umspülen einer insbesondere erwärmten Spülflüssigkeit lässt sich ein hoher Grad der Reinigung bzw. Sterilisierung erreichen, wodurch die Wiederaufbereitung des Instrumentes möglich wird.
  • Es kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die eine, zwei oder mehr Freimachungen 10 % bis 40 %, vorzugsweise 20 %, der Fläche der Innenwandung der Durchgangsbohrung des Zugdrahtmitnehmers ausmachen. Je größer die Summe der Flächen der Freimachung ist, desto größer die erreichbare Reinigungsleistung. Allerdings verringert sich durch eine zunehmende Fläche der Freimachung auch die Qualität der Führung des Schaftes innerhalb des Zugdrahtmitnehmers. Daher hat sich das genannte Flächenverhältnis als besonders vorteilhaft für die Benutzung des vorliegenden Instrumentes erwiesen.
  • Darüber hinaus kann es die Erfindung vorsehen, dass ein Durchmesser der Durchgangsbohrung größer ist als ein Durchmesser eines in der Durchgangsbohrung aufnehmbares Rohres bzw. Schaftes, wobei sich zwischen der Innenwandung der Durchgangsbohrung und dem Rohr ein Ringspalt ausbildet. Auch hier ist der Ringspalt so gering wie möglich zu halten, um die notwendige Führung des Rohres innerhalb des Zugdrahtmitnehmers nicht nachteilig zu beeinflussen. Gleichermaßen lässt sich der Zugdrahtmitnehmer bzw. die Durchgangsbohrung gründlicher durchspülen, wenn der Ringspalt größer ausgebildet ist.
  • Weiter kann es durch die Erfindung vorgesehen sein, dass ein Querschnitt des Zugdrahtmitnehmers keil- oder trapezartig ausgebildet ist, wobei sich der Querschnitt zu einem oberen Ende des Zugdrahtmitnehmers hin verjüngt. Durch diese Form des oberen Abschnitts des Zugdrahtmitnehmers wird ein Spülstrom, der von oben auf den Zugdrahtmitnehmer trifft, aufgeteilt in zwei Teilströme, die auf verschiedenen Seiten des Zugdrahtmitnehmers diesen umspülen. Diese beiden Spülströme können beide jeweils durch eine Freimachung des Zugdrahtmitnehmers hindurchströmen. Durch die Aufteilung des Spülstroms lässt sich sowohl das Äußere als auch die Durchgangsbohrung des Zugdrahtmitnehmers besonders effizient reinigen. Durch dieses Umspülen und Hindurchspülen können sämtliche Spülschatten innerhalb des Hauptkörpers des Albarrans erreicht werden. Eine derartig gründliche Reinigung ermöglicht die Wiederaufbereitung des Instruments nach der Behandlung. Darüber hinaus ist es denkbar, dass der Zugdrahtmitnehmer weitere Formen aufweist, um die Umspülung positiv zu beeinflussen. Insbesondere runde Formen sind zu bevorzugen, um einen möglichst geringen Strömungswiderstand um den Zugdrahtmitnehmer auszubilden.
  • Bevorzugter Weise ist es denkbar, dass eine Breite des Zugdrahtmitnehmers höchstens dem doppelten Durchmesser der Durchgangsbohrung entspricht. Durch diese reduzierte Breite des Zugdrahtmitnehmers lässt sich eine besonders schmale und somit gut umspülbare Form erreichen. Darüber hinaus können durch die Verringerung der Baugröße auch Material und somit Kosten eingespart werden.
  • Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel sieht es vor, dass der Zugdrahtmitnehmer aus einem Kunststoff, insbesondere aus PEEK, gefertigt ist. Dabei hat sich insbesondere PEEK als besonders geeignet erwiesen, den mechanischen Anforderungen standzuhalten. Darüber hinaus lässt sich PEEK besonders gründlich reinigen. Auch der Gleitwiderstand zwischen dem Zugdrahtmitnehmer und dem metallischen Schaft erweist sich bei der Verwendung von PEEK als ausreichend gering.
  • Ein Albarran zur Lösung der genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 12 auf. Demnach ist es vorgesehen, dass der Albarran einen rohrartigen Schaft aufweist, an dessen distalen Ende ein Albarran-Hebel und an dessen proximalen Ende ein Hauptkörper mit einem Triebkörper angeordnet ist. Dabei ist der Albarran-Hebel über mindestens einen, vorzugsweise zwei, Zugdrähte mit einem Knebel am Triebkörper beweglich verbunden. Die Zugdrähte sind an einem proximalen Ende im Triebkörper an einem Zugdrahtmitnehmer fixierbar. Der Zugdrahtmitnehmer ist gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des Albarrans kann es vorsehen, dass an dem Triebkörper ein Spülanschluss angeordnet ist, wobei der Spülanschluss mit dem in distale Richtung des Albarrans weisenden Schaft einen spitzen Winkel einschließt. Durch diese Orientierung des Spülanschlusses wird die Spülflüssigkeit innerhalb des Triebkörpers in proximale Richtung des Albarrans geleitet. Sobald die Spülflüssigkeit durch den Spülanschluss, bei dem es sich insbesondere um einen Lüer-Lock handeln kann, in das Innere des Triebkörpers strömt, wird es durch den Zugdrahtmitnehmer aufgespaltet in zwei Teilströme, bevor es den Triebkörper unter anderem durch die Freimachung in dem Zugdrahtmitnehmer wieder verlässt. Durch die in proximale Richtung geneigte Anordnung des Spülanschlusses kann bewirkt werden, dass die Spülflüssigkeit den Innenraum des Triebkörpers bzw. des Hauptkörpers vollständig durchströmt. Die von der insbesondere warmen Spülflüssigkeit gelösten Rückstände verlassen den Triebkörper in distale Richtung oder können durch einen oder zwei seitliche Ablässe des Albarrans weggeführt werden.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel kann es vorsehen, dass eine Achse des Albarran-Hebels verstärkt ausgebildet ist. Bei dieser Verstärkung kann es sich um die Verwendung eines besonders stabilen Materials und/oder um eine Vergrößerung des Achsdurchmessers handeln. Durch die Ausbildung der oben beschriebenen Rutschkopplung und die Verstärkung der Achse lässt sich so eine „Sollbruchstelle“ etablieren, mit der das Risiko, den Patienten während der Operation durch einen defekten Hebel zu verletzen, minimiert wird.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung eines Albarrans,
    • 2 eine Seitenansicht eines distalen Endes des Albarrans gemäß der 1,
    • 3 eine Seitenansicht auf einen Zugdrahtmitnehmer,
    • 4 eine Sicht auf ein proximales Ende des Zugdrahtmitnehmers gemäß der 3,
    • 5 eine Sicht auf ein proximales Ende des Zugdrahtmitnehmers gemäß der 3,
    • 6 eine Sicht auf ein proximales Ende des Albarrans gemäß der 1,
    • 7 eine Seitenansicht eines proximalen Endes des Albarrans gemäß der 1, und
    • 8 eine Sicht auf das proximale Ende des Albarrans gemäß der 1.
  • In der 1 ist ein mögliches Ausführungsbeispiel eines Albarrans 10 dargestellt. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Schutzbereich der vorliegenden Patentanmeldung nicht auf dieses Ausführungsbeispiel eingeschränkt sein soll. Vielmehr ist es vorgesehen, dass auch weitere Ausführungsformen von dem Schutzumfang umfasst sind.
  • Der Albarran 10 besteht im Wesentlichen aus einem Hauptkörper 11 und einem, an dem Hauptkörper 11 gelagerten Schaft 12. Der Schaft 12 ist rohrartig ausgebildet und wird zur Behandlung von Personen mit einem distalen Ende 13 voran in den Körper der Person hinein geführt. Dabei können durch den Schaft 12 verschiedene medizinische bzw. chirurgische Instrumente geführt werden. Dem distalen Ende 13 des Schaftes 12 ist an einer Außenwandung 14 ein Albarran-Hebel bzw. ein Hebel 15 beweglich angeordnet. Dieser Hebel 15 dient dem Operateur während der Behandlung als Hilfsmittel für die Durchführung von weiteren Behandlungsschritten. Der Hebel 15 ist dabei um eine Achse 16 verschwenkbar gelagert (2). Zum Bewegen des Hebels 15 ist dieser über Zugdrähte 17 betätigbar. Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind dem Hebel 15 zwei Zugdrähte 17 zugeordnet. Es sind jedoch auch Ausführungsformen denkbar, bei denen der Hebel 15 nur über einen Zugdraht 17 verfügt. Außerdem sind Ausführungsbeispiele denkbar, bei denen der Zugdraht 17 als Stab ausgebildet ist.
  • Die Zugdrähte 17 verlaufen parallel zu dem Schaft 12 von dem Hebel 15 zum proximalen Ende 18 des Albarrans 10. Dabei werden die Zugdrähte 17 durch den Hauptkörper 11 geführt und in einem Triebkörper 19 des Hauptkörpers 11 befestigt. Zum Betätigen des Hebels 15 verfügt der Triebkörper 19 über einen Knebel 20 mit zwei Betätigungsmitteln 21. Durch Betätigung bzw. Verdrehen dieser Betätigungsmittel 21 werden die Zugdrähte 17 entlang des Schaftes 12 vor- oder zurückbewegt, wodurch eine Schwenkbewegung des Hebels 15 um die Achse 16 vollzogen wird.
  • Um den Albarran 10 und insbesondere den Hauptkörper 11 reinigen zu können, ist an dem Triebkörper 19 ein Spülanschluss 22 angeordnet. Dieser Spülanschluss 22 schließt mit dem Schaft 12 einen spitzen Winkel ein, ist somit in Richtung des distalen Endes 13 geneigt. Durch diesen Spülanschluss 22 lässt sich eine Spülflüssigkeit in den Triebkörper 19 befördern. Die Flüssigkeit kann den Hauptkörper 11 beispielsweise an einem distalen Ende wieder verlassen oder über zwei Ablässe 23 abgeführt bzw. abgesaugt werden. Während der Spülanschluss 22 mit einem Deckel zum Verschließen der Öffnung ausgestattet sein kann, weisen die Ablässe 23 bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel des Albarrans 10 jeweils ein Ventil auf. Über die Ablässe 23 lässt sich die Spülflüssigkeit aktiv aus dem Hauptkörper 11 durch eine Pumpe absaugen.
  • Dadurch kann das Durchspülen des Hauptkörpers 11 bzw. des gesamten Albarrans 10 auf eine besonders gründliche Art und Weise erfolgen.
  • Um den Hebel 15 über den Knebel 20 bedienen zu können, sind die proximalen Enden 24 der Zugdrähte 17 in dem Triebkörper 19 an einem Zugdrahtmitnehmer 25 befestigt. Der Zugdrahtmitnehmer 25 weist eine Durchgangsbohrung 26 auf, durch den ein Rohr bzw. der rohrartige Schaft 12 geführt ist. Dabei ist der Zugdrahtmitnehmer 25 beweglich auf dem Schaft 12 gelagert. Zur Aufnahme der proximalen Enden 24 der Zugdrähte 17 weist der Zugdrahtmitnehmer 25 unterhalb der Durchgangsbohrung 26 zwei Bohrungen 27 auf. Diese Bohrungen 27 können gegenüber der Durchgangsbohrung 26 leicht geneigt sein. Die proximalen Enden 24 der Zugdrähte 17 ragen in einer Aufnahme 28 des Zugdrahtmitnehmers 25 aus selbigen heraus. Für eine ausreichende Arretierung der Zugdrähte 17 werden die proximalen Enden 24 in der Aufnahme 28 mit einem Deckelelement 29 eingeklemmt. Dazu werden die proximalen Enden 24 zunächst gegen eine Aufnahmeseite 30 der Aufnahme 28 verbogen, sodass die proximalen Enden 24 der Zugdrähte an der Aufnahmeseite 30 anliegen (4). Im folgenden Schritt wird in die Aufnahme 28 das Deckelelement 29 gesteckt und mit einer Schraube 31 gegen den Zugdrahtmitnehmer 25 verschraubt. Dazu weist das Deckelelement eine Bohrung auf, durch welche die Schraube 31 geführt wird. Der Zugdrahtmitnehmer 25 wiederum weist eine Bohrung mit einem entsprechenden Innengewinde, in welchem die Schraube 31 verschraubbar ist, auf. Dabei werden die proximalen Enden 24 zwischen einer Stirnseite 32 des Deckelelementes 29 und der Aufnahmeseite 30 des Zugdrahtmitnehmers 25 eingeklemmt. Durch die Beaufschlagung der Schraube 31 mit einem vorbestimmten Drehmoment können die proximalen Enden 24 der Zugdrähte 17 auf eine sehr definierte Art und Weise fixiert werden.
  • Diese definierte Fixierung ist besonders vorteilhaft, da sie als Rutschkupplung bei der Verwendung des Albarrans 10, insbesondere des Hebels 15 verwendet werden kann. Es besteht ein Risiko, dass bei einer Fehlfunktion oder bei einem Defekt über die Zugdrähte 17 eine derart große Kraft auf den Hebel 15 übertragen wird, dass dieser bricht oder einen anderen mechanischen Schaden verursacht. Als Konsequenz verkompliziert sich die Behandlung und kann zu einer vermeidbaren Traumatisierung des Patienten kommen. Durch die Anwendung eines vordefinierten Drehmomentes und durch die Art der Befestigung der proximalen Enden 24 der Zugdrähte 17 kommt es, bevor eine zu große Kraft aufgebracht werden kann, zu einem Durchrutschen der Zugdrähte 17 zwischen der Aufnahmeseite 30 und der Stirnseite 32. Dadurch wird die Beschädigung des Hebels 15 oder ein anderer schwerwiegender mechanischer Defekt des Albarrans 10 vermieden.
  • Darüber hinaus sieht es die Erfindung vor, dass die Achse 16 des Hebels 15 verstärkt oder aus einem besonders stabilen Material ausgebildet ist, um auch höheren mechanischen Kräften standzuhalten.
  • Die vorbeschriene Art und Weise wie die proximalen Enden 24 der Zugdrähte 17 mit dem Zugdrahtmitnehmer 25 zu befestigen sind, gestaltet sich auch aus dem Grund als vorteilhaft, da die Befestigung von der offenen proximalen Seite des Hauptkörpers 11 her rein mechanisch erfolgen kann. Dies gestaltet sich als besonders einfach und fehlerfrei durchführbar. Auch ein Nachspannen oder die erneute Fixierung der Zugdrähte 17 erweist sich bei dieser Ausführungsform als besonders vorteilhaft.
  • Eine besondere Herausforderung stellt die Wiederaufbereitung des Albarrans 10 bzw. des Hauptkörpers 11 dar. Dabei ist es besonders herausfordernd, enge Zwischenräume sowie Totvolumina verlässlich mit der Spülflüssigkeit zu erreichen. Die Erfindung sieht es vor, dass die Durchgangsbohrung 26 des Zugdrahtmitnehmers 25 mindestens eine, zwei oder mehr Freimachungen 33 aufweist (5). Diese Freimachungen 33 sind parallel zu der Längsachse der Durchgangsbohrung 26 an der Innenwandung des Zugdrahtmitnehmers 25 positioniert und vergrößern im Wesentlichen die Fläche der Innenwandung. Durch die Freimachungen 33 kann zusätzliche Spülflüssigkeit durch den Zugdrahtmitnehmer 25 und zwar in den Ringraum zwischen dem Schaft 12 und der Durchgangsbohrung 26 treten. Dadurch können auch bisher schwer zugängliche Bereiche von der, insbesondere warmen, Spülflüssigkeit erreicht werden. Insgesamt kann durch die Freimachungen 33 das gesamte Durchspülverhalten des Hauptkörpers 11 verbessert werden.
  • Für einen besonders effizienten Eintrag der Spülflüssigkeit ist direkt über dem Zugdrahtmitnehmer 25 der Spülanschluss 22 angeordnet (6). Auf schräg gegenüberliegenden Seiten des Spülanschlusses 22 befinden sich die beiden Ablässe 23, mit denen die verunreinigte Spülflüssigkeit schnell und effizient abführbar ist. Damit sich die Spülflüssigkeit besonders gut innerhalb des Körpers 19 verteilt, ist der Zugdrahtmitnehmer 25 an einem oberen Ende keil- bzw. trapezartig ausgebildet. In der 8 ist durch die Pfeile 34 veranschaulicht, wie die Spülflüssigkeit gemäß dem Pfeil 35 durch den Spülanschluss in den Triebkörper 19 geleitet wird und aufgrund der Form des Zugdrahtmitnehmers 25 um selbigen herumgespült wird. Aufgrund der Schrägstellung des Spülanschlusses 22 wird die Spülflüssigkeit zunächst in proximale Richtung gelenkt, wo sie sodann in die Freimachungen 33 geleitet wird und den Raum innerhalb des Zugdrahtmitnehmers 25 sowie außerhalb des Zugdrahtmitnehmers umspült. Wie in der 7 dargestellt, kann die Spülflüssigkeit den Hauptkörper 11 sowohl in distale Richtung 36 als auch durch die Ablässe 23 in proximale Richtung 37 verlassen. Es ist denkbar, dass die Spülflüssigkeit über den Spülanschluss 22 unter einem erhöhten oder variablen oder gepulsten Druck in den Hauptkörper 11 geleitet wird. Insbesondere durch die reduzierte Form des Zugdrahtmitnehmers 25 kann eine besonders effiziente sowie umfassende Umspülung und Ausspülung des Zugdrahtmitnehmers 25 und des Triebkörpers 19 erfolgen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Albarran
    11
    Hauptkörper
    12
    Schaft
    13
    distales Ende
    14
    Außenwandung
    15
    Hebel
    16
    Achse
    17
    Zugdraht
    18
    proximales Ende
    19
    Triebkörper
    20
    Knebel
    21
    Betätigungsmittel
    22
    Spülanschluss
    23
    Ablass
    24
    proximales Ende
    25
    Zugdrahtmitnehmer
    26
    Durchgangsbohrung
    27
    Bohrung
    28
    Aufnahme
    29
    Deckelelement
    30
    Aufnahmeseite
    31
    Schraube
    32
    Stirnseite
    33
    Freimachung
    34
    Pfeil
    35
    Pfeil
    36
    distale Richtung
    37
    proximale Richtung

Claims (15)

  1. Zugdrahtmitnehmer (25) für einen Albarran (10) mit einer Durchgangsbohrung (26), wobei dieser Zugdrahtmitnehmer (25) in einem Triebkörper (19) des Albarrans (10) gelagert ist und wobei an dem Zugdrahtmitnehmer (25) Zugdrähte (17) für die Betätigung eines Hebels (15) des Albarrans (10) verspannbar sind, gekennzeichnet durch eine Aufnahme (28), in die ein Deckelelement (29) setzbar ist, wobei das Deckelelement (29) lösbar mit dem Zugdrahtmitnehmer (25) verbindbar ist und zwischen dem Zugdrahtmitnehmer (25) und dem Deckelelement (29) mindestens ein Zugdraht (17) fixierbar ist.
  2. Zugdrahtmitnehmer (25) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelelement (29) in der Aufnahme (28) des Zugdrahtmitnehmers (25) verklemmbar, verpressbar, verklebbar und/oder verschraubbar ist.
  3. Zugdrahtmitnehmer (25) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelelement (29) mit einem vorbestimmten Druck in der Aufnahme (28) platziert ist, vorzugsweise dass das Deckelelement (29) mit einer Stirnseite (32) mit einem definierten Drehmoment gegen eine Aufnahmeseite (30) der Aufnahme (28) des Zugdrahtmitnehmers (25) verschraubbar ist.
  4. Zugdrahtmitnehmer (25) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das proximale Ende (24) eines Zugdrahts (17) oder die proximalen Enden (24) von zwei Zugdrähten (17) gegen die Aufnahmeseite (30) der Aufnahme (28) des Zugdrahtmitnehmers (25) legbar und zwischen der Aufnahmeseite (30) der Aufnahme (28) des Zugdrahtmitnehmers (25) und der Stirnseite (32) des Deckelelementes (29) verklemmbar sind, wodurch sich eine Rutschkupplung des Zugdrahts (17) zwischen der Aufnahmeseite (30) und der Stirnseite (32) ausbildet.
  5. Zugdrahtmitnehmer (25) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Zugdrahtmitnehmer (25) ein oder zwei Bohrungen (27) für die Aufnahme (28) von einem oder zwei Zugdrähten (17) angeordnet sind, wobei die Bohrungen (27) von einer distalen Seite des Zugdrahtmitnehmers (25) zu der Aufnahmeseite (30) der Aufnahme (28) des Zugdrahtmitnehmers (25) verlaufen.
  6. Zugdrahtmitnehmer (25) für einen Albarran (10) mit einer Durchgangsbohrung (26), wobei dieser Zugdrahtmitnehmer (25) in einem Triebkörper (19) des Albarrans (10) gelagert ist und wobei an dem Zugdrahtmitnehmer (25) Zugdrähte (17) für die Betätigung eines Hebels (15) des Albarrans (10) verspannbar sind, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die, insbesondere kreisförmige, Durchgangsbohrung (26) zur Aufnahme eines Rohres an einer Innenwandung eine, zwei oder mehr Freimachungen (33) aufweist, die sich, vorzugsweise parallel zu einer Längsachse, über die gesamte Länge der Durchgangsbohrung (26) erstreckt.
  7. Zugdrahtmitnehmer (25) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die eine, zwei oder mehr Freimachungen (33) 10 % bis 40 %, vorzugsweise 20 %, der Fläche der Innenwandung einnehmen.
  8. Zugdrahtmitnehmer (25) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Durchmesser der Durchgangsbohrung (26) größer ist als ein Durchmesser eines in der Durchgangsbohrung (26) aufnehmbaren Rohres, wobei sich zwischen der Innenwandung der Durchgangsbohrung (26) und dem Rohr ein Ringspalt ausbildet.
  9. Zugdrahtmitnehmer (25) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Querschnitt des Zugdrahtmitnehmers (25) keil- oder trapezartig ausgebildet ist, wobei sich der Querschnitt zu einem oberen Ende des Zugdrahtmitnehmers (25) hin verjüngt.
  10. Zugdrahtmitnehmer (25) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Breite des Zugdrahtmitnehmers (25) höchstens dem doppelten Durchmesser der Durchgangsbohrung (26) entspricht.
  11. Zugdrahtmitnehmer (25) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugdrahtmitnehmer (25) aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus PEEK, ausgebildet ist.
  12. Albarran (10) mit einem rohrartigen Schaft (12), an dessen distalen Ende (13) ein Albarran-Hebel (15) und an dessen proximalen Ende (18) ein Hauptkörper (11) mit einem Triebkörper (19) angeordnet ist, wobei der Albarran-Hebel (15) über mindestens einen, vorzugsweise zwei, Zugdrähte (17) durch einen Knebel (20) am Triebkörper (19) bewegbar ist und ein proximales Ende (18) des mindestens einen Zugdrahts (17) im Triebkörper (19) an einem Zugdrahtmitnehmer (25) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 fixierbar ist.
  13. Albarran (10) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Triebkörper (19) ein Spülanschluss (22) angeordnet ist, wobei der Spülanschluss (22) mit dem in distale Richtung des Albarrans (10) weisende Schaft (12) einen spitzen Winkel einschließt.
  14. Albarran (10) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Spülanschluss (22) direkt oberhalb des Zugdrahtmitnehmers (25) an dem Triebkörper (19) angeordnet ist, so dass ein Spülflüssigkeitsstrom auf den keil- oder trapezartig ausgebildeten Zugdrahtmitnehmer (25) trifft und in zwei Teilströme (34) aufteilbar ist.
  15. Albarran (10) nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Achse (16) des Albarran-Hebels (15) verstärkt ausgebildet ist.
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