DE102022003821A1 - Anordnung einer Beleuchtungseinrichtung an einer Verbundglasscheibe für ein Fahrzeug, Fahrzeug sowie Verbundglasscheibe für ein Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Anordnung einer Beleuchtungseinrichtung (10) an einer zwei Scheiben (14, 16) und eine zwischen den Scheiben (14, 16) angeordnete Folie (18) aufweisenden Verbundglasscheibe (12) für ein Fahrzeug, bei welcher die Beleuchtungseinrichtung (10) wenigstens eine Lichtquelle (22) aufweist, welche zumindest teilweise in einer korrespondierenden Ausnehmung (24) einer der Scheiben (14, 16) angeordnet ist, wobei die eine Scheibe (14) auf ihrer von der anderen Scheibe (16) und von der Folie (18) abgewandten Seite (26) lokal mit wenigstens einer die Ausnehmung (24) und die Lichtquelle (22) überdeckenden Beschichtung (28) versehen ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung einer Beleuchtungseinrichtung an einer Verbundglasscheibe für ein Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug, gemäß Anspruch 8 sowie eine Verbundglasscheibe gemäß Oberbegriff des Anspruchs 10.
- Die
EP 0 997 333 B1 offenbart ein transparentes Dachmodul für ein Fahrzeugdach, mit einer transparenten, als Klarglasscheibe ausgebildeten Scheibe, bei welcher mindestens und ausschließlich ein Teil der Fläche der Scheibe, die konstruktionsbedingt nicht zur Durchsicht vom Fahrzeuginneren nach außen nutzbar ist, mit Solarzellen versehen ist. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung einer Beleuchtungseinrichtung an einer Verbundglasscheibe für ein Fahrzeug, ein Fahrzeug mit einer solchen Anordnung sowie eine Verbundglasscheibe für ein Fahrzeug zu schaffen, so dass eine besonders hohe Robustheit insbesondere gegenüber Glasbruch realisiert werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1, durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 8 sowie durch eine Verbundglasscheibe mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung einer Beleuchtungseinrichtung an einer Verbundglasscheibe für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug. Die Verbundglasscheibe weist zwei Scheiben auf, die in zumindest teilweiser gegenseitiger Überlappung angeordnet sind. Somit überlappen sich zumindest jeweilige Teilbereiche der Scheiben gegenseitig. Insbesondere überlappen sich die vorzugsweise als Glasscheiben ausgebildeten Scheiben zumindest überwiegend, insbesondere vollständig, gegenseitig. Die Verbundglasscheibe weist auch eine Folie auf, welche zwischen den Scheiben und dabei insbesondere zwischen den sich gegenseitig überlappenden Teilbereichen der Scheiben angeordnet ist. Insbesondere ist die Folie aus einem Kunststoff gebildet und somit als eine Kunststofffolie ausgebildet. Beispielsweise kann es sich bei dem Kunststoff, aus welchem die Folie gebildet ist, um PVB (Polyvinylbutyral) handeln, sodass die Folie vorzugsweise als eine PVB-Folie ausgebildet ist. Die Scheiben und die Folie und somit die Verbundglasscheibe sind lichtdurchlässig und werden beispielsweise als ein oder für ein Dachelement eines Daches des Fahrzeugs verwendet, sodass der Innenraum des Fahrzeugs in Fahrzeughochrichtung nach oben hin zumindest teilweise durch die Verbundglasscheibe begrenzt ist. Dabei ist es denkbar, dass das Dachelement separat von der den Innenraum begrenzenden Karosserie des Fahrzeugs ausgebildet und mit der Karosserie verbunden ist. Da die Folie und die Scheiben lichtdurchlässig sind, kann beispielsweise Licht wie insbesondere Sonnenlicht aus einer Umgebung des Fahrzeugs die Verbundglasscheibe durchdringen und, insbesondere wenn eine Abschattung des Innenraums unterbleibt, in den Innenraum vordringen. Somit handelt es sich bei dem Dach oder dem Dachelement insbesondere um ein Glasdach.
- Bei der Anordnung weist die Beleuchtungseinrichtung wenigstens eine Lichtquelle auf, welche beispielsweise elektrisch betreibbar ist. Die Lichtquelle kann Licht bereitstellen, das heißt ausstrahlen, insbesondere durch elektrisches Betreiben der Lichtquelle. Die Lichtquelle ist zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend oder vollständig, in einer korrespondierenden Ausnehmung einer der Scheiben angeordnet. Stellt die Lichtquelle Licht bereit, so kann das von der Lichtquelle bereitgestellte Licht in die eine Scheibe und über die eine Scheibe in die Verbundglasscheibe eingespeist, das heißt eingekoppelt, werden, sodass beispielsweise eine besonders vorteilhafte Beleuchtung der Verbundglasscheibe und des Innenraums realisiert werden kann. Beispielsweise ist die Lichtquelle als eine lichtemittierende Diode (LED) ausgebildet.
- Um nun eine besonders hohe Robustheit der Verbundglasscheibe insbesondere gegen Brechen realisieren zu können, das heißt um eine Bruchempfindlichkeit der Verbundglasscheibe besonders gering halten zu können, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die eine, die Ausnehmung aufweisende Scheibe auf ihrer von der anderen Scheibe und von der Folie abgewandten und beispielsweise dem Innenraum des Fahrzeugs zugewandten, auch als Innenseite bezeichneten Seite, insbesondere nur, mit wenigstens einer die Ausnehmung und die Lichtquelle, insbesondere jeweils vollständig, überdeckenden Beschichtung versehen ist, welche beispielsweise die Innenseite direkt berührt. Es wurde gefunden, dass die auch als Loch oder Öffnung bezeichnete Ausnehmung, welche beispielsweise in der einen Scheibe ausgeformt und/oder in die eine Scheibe gebohrt wird, eine Schwächung der einen Scheibe ist, deren mechanische Stabilität durch die Schwächung reduziert ist. Außerdem kann die Ausnehmung zu erhöhten inneren Spannungen der einen Scheibe führen. Es ist denkbar, dass die Beleuchtungseinrichtung wenigstens eine weitere Lichtquelle oder mehrere weitere Lichtquellen aufweist, wobei die vorigen und folgenden Ausführungen zu der ersten Lichtquelle ohne Weiteres auch auf die jeweilige, weitere Lichtquelle übertragen werden können und umgekehrt. Somit ist es denkbar, dass die jeweilige, weitere Lichtquelle in einer jeweiligen, weiteren Ausnehmung der einen Scheibe zumindest teilweise angeordnet ist, wobei die folgenden und vorigen Ausführungen zu der ersten Ausnehmung ohne Weiteres auch auf die jeweilige, weitere Ausnehmung übertragen werden können und umgekehrt. Je höher die Anzahl der Lichtquellen und der korrespondierenden Ausnehmungen der einen Scheibe ist, desto stärker wird die insbesondere als Glasscheibe ausgebildete, eine Scheibe geschwächt. Mit anderen Worten steigt die Bruchempfindlichkeit der einen Scheibe mit der Anzahl der Ausnehmungen. Bei der Erfindung ist nun die eine Scheibe mittels der Beschichtung verstärkt, wodurch eine vorteilhaft hohe Robustheit der einen Scheibe insbesondere gegenüber Brechen dargestellt werden kann. Weist die eine Scheibe mehrere Ausnehmungen auf, in welchen jeweilige Lichtquellen angeordnet sind, so ist es denkbar, dass die eine Scheibe auf ihrer von der anderen Scheibe und von der Folie abgewandten Seite lokal mit einer jeweiligen, die jeweilige Ausnehmung und die jeweilige Lichtquelle, insbesondere jeweils vollständig, überdeckenden Beschichtung versehen ist, wobei es denkbar ist, dass die Beschichtungen voneinander beabstandet und somit voneinander getrennt sind.
- Als besonders vorteilhaft hat es sich jedoch gezeigt, wenn die Beschichtungen, insbesondere flächig, miteinander verbunden sind, wodurch die Beschichtungen eine insbesondere durchgängige Gesamtbeschichtung bilden. Mit anderen Worten hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die eine Scheibe auf ihrer von der anderen Scheibe und der Folie abgewandten Seite mit einer Beschichtung versehen ist, die die Ausnehmungen und die Lichtquellen, insbesondere jeweils vollständig, überdeckt und somit beispielsweise die zuvor genannte Gesamtbeschichtung ist. Dadurch kann die eine Scheibe besonders vorteilhaft verstärkt werden.
- Beispielsweise ist die genannte Seite der einen Scheibe dem Innenraum zugewandt und somit eine dem Innenraum zugewandte Innenseite der einen Scheibe, welche somit auf einer dem Innenraum zugewandten Innenseite der anderen Scheibe angeordnet und somit als innenliegende Scheibe, mithin als Innenscheibe, ausgebildet ist. Demzufolge ist beispielsweise die andere Scheibe auf einer von dem Innenraum abgewandten Außenseite der einen Scheibe angeordnet, sodass die andere Scheibe beispielsweise eine außenliegende Scheibe, das heißt eine Außenscheibe ist.
- Um die eine Scheibe besonders vorteilhaft mittels der Beschichtung verstärken zu können, sodass eine besonders hohe Robustheit dargestellt werden kann, ist es bei einer Ausführungsform vorgesehen, dass die Beschichtung aus einem Kunststoff gebildet ist.
- Dabei hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn der Kunststoff, aus welchem die Beschichtung gebildet ist, ein Ethylenvinylacetat (EVA) ist. Hierdurch kann eine besonders hohe Robustheit realisiert werden.
- Es ist denkbar, dass die Beschichtung als eine insbesondere zusätzlich zu der Folie vorgesehene Kunststofffolie ist, die ganz vorzugsweise aus EVA gebildet und somit als eine reißfeste EVA-Folie ausgebildet ist. Insbesondere kann es sich bei der Kunststofffolie um eine Splitterschutzfolie handeln, die ganz vorzugsweise aus dem genannten EVA gebildet sein kann. Beispielsweise ist die Kunststofffolie lokal, das heißt örtlich, auf die eine Scheibe, das heißt auf die Seite der einen Scheibe, laminiert, wodurch die eine Scheibe besonders gut verstärkt werden kann.
- Unter dem Merkmal, dass die eine Scheibe auf ihrer von der anderen Scheibe und von der Folie abgewandten Seite, insbesondere ausschließlich, lokal, das heißt örtlich, mit der wenigstens einen Beschichtung versehen ist, ist zu verstehen, dass die Beschichtung, insbesondere ausschließlich, in wenigstens oder genau einem ersten Teilbereich der einen Scheibe angeordnet ist, wobei die eine Scheibe wenigstens oder genau einen sich insbesondere direkt an den ersten Teilbereich anschließenden, zweiten Teilbereich aufweist, welcher frei von der Beschichtung ist. Mit anderen Worten, auf der genannten Seite weist die eine Scheibe eine Oberfläche auf, die insbesondere dem Innenraum des Fahrzeugs zugewandt ist. Der zuvor genannte, erste Teilbereich der einen Scheibe ist ein erster Teilbereich der Oberfläche, sodass die Beschichtung in dem ersten Teilbereich der Oberfläche angeordnet ist. Der zuvor genannte, zweite Teilbereich der einen Scheibe ist ein zweiter Teilbereich der Oberfläche, wobei sich der zweite Teilbereich, insbesondere direkt, an den ersten Teilbereich anschließt. In dem zweiten Teilbereich ist die Oberfläche der einen Scheibe frei von der Beschichtung. Somit ist die Oberfläche beziehungsweise die eine Scheibe auf der genannten Seite lediglich lokal mit der Beschichtung versehen. Dadurch kann eine effektive sowie gewichts- und kostengünstige Verstärkung der einen Scheibe realisiert werden.
- Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Beschichtung aus einem Kunststoffschaum gebildet ist. Hierdurch kann eine besonders hohe Robustheit realisiert werden.
- Um die eine Scheibe besonders effektiv mittels des Kunststoffschaums verstärken zu können, ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass der Kunststoffschaum ein Polyurethanschaum, mithin ein PU-Schaum, ist.
- Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass die Ausnehmung als ein Sackloch ausgebildet ist. Dadurch kann eine übermäßige Schwächung der einen Scheibe vermieden werden. Unter dem Sackloch ist eine Öffnung zu verstehen, welche die eine Scheibe nicht vollständig durchdringt, sondern zu der Folie und zu der anderen Scheibe hin vollständig durch einen Wandungsbereich der einen Scheibe begrenzt ist. Auf der genannten Seite der einen Scheibe ist das Sackloch an sich offen, sodass beispielsweise bei einer Herstellung der Anordnung die Lichtquelle von der Seite der einen Scheibe her in das Sackloch hineinbewegt, insbesondere eingesteckt, werden kann.
- In weiterer, besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Lichtquelle mit einem auch als Lichtelementträger bezeichneten Trägerelement verbunden, über welches die Lichtquelle mit elektrischer Energie versorgbar ist, wodurch die Lichtquelle das genannte Licht bereitstellen kann. Insbesondere ist oder weist das Trägerelement beispielsweise eine Platine auf, über welche die Lichtquelle mit der elektrischen Energie versorgt werden kann. Um dabei eine besonders hohe Robustheit realisieren zu können, ist es vorgesehen, dass die Beschichtung das Trägerelement, insbesondere zu dem Innenraum, abdeckt und somit überlappt, insbesondere vollständig. Somit berührt beispielsweise die Beschichtung sowohl das Trägerelement, insbesondere eine von der einen Scheibe abgewandte Fläche des Trägerelements, als auch die eine Scheibe, wodurch die eine Scheibe vorteilhaft verstärkt werden kann.
- Schließlich hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn die Lichtquelle durch Kleben mit der einen Scheibe verbunden ist. Ganz vorzugsweise ist es vorgesehen, dass die Lichtquelle in die Ausnehmung eingeklebt ist. Hierunter ist insbesondere zu verstehen, dass die Lichtquelle innerhalb der Ausnehmung mit der einen Scheibe verklebt ist. Wieder mit anderen Worten ausgedrückt ist somit in der Ausnehmung ein Klebstoff angeordnet, mittels welchem die Lichtquelle mit der einen Scheibe verklebt ist. Dadurch kann einer durch die Ausnehmung an sich bewirkten Schwächung der einen Scheibe vorteilhaft entgegengewirkt werden, sodass eine besonders hohe Robustheit darstellbar ist.
- Zur Erfindung gehört auch ein vorzugsweise als Kraftfahrzeug, insbesondere als Kraftwagen, ausgebildetes Fahrzeug, welches eine erfindungsgemäße Anordnung aufweist. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Anordnung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Fahrzeugs anzusehen und umgekehrt. Das gleiche gilt für eine Verbundglasscheibe nach Anspruch 10.
- Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn die Beschichtung außerhalb eines auch als Durchsichtbereich oder Glasdurchsichtsfläche bezeichneten Sichtbereiches der Verbundglasscheibe angeordnet ist. Der Sichtbereich der Verbundglasscheibe ist ein Bereich, durch welchen sich im Innenraum des Fahrzeugs aufhaltende Personen hindurchblicken und somit an eine Umgebung des Fahrzeugs blicken können. Da es nun vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Beschichtung, insbesondere vollständig, außerhalb des Sichtbereiches angeordnet ist, kann eine sich im Innenraum des Fahrzeugs aufhaltende Person die Beschichtung nicht sehen beziehungsweise der Sichtbereich wird durch die Beschichtung nicht unerwünschterweise verkleinert oder anderweitig negativ beeinträchtigt.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigt:
-
1 ausschnittsweise eine schematische und geschnittene Seitenansicht einer Anordnung einer Beleuchtungseinrichtung an einer Verbundglasscheibe für ein Fahrzeug; und -
2 eine schematische Draufsicht auf die Anordnung. -
1 zeigt ausschnittsweise in einer schematischen und geschnittenen Seitenansicht eine Anordnung einer Beleuchtungseinrichtung 10 an einer Verbundglasscheibe 12 eines Fahrzeugs, wobei der Innenraum des Fahrzeugs in1 mit 13 bezeichnet ist. Der Innenraum 13 ist durch eine vorzugsweise als selbsttragende Karosserie ausgebildete Karosserie des Fahrzeugs gebildet, welches vorzugsweise als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen, ausgebildet ist. - Die Verbundglasscheibe 12 ist beispielsweise Bestandteil eines auch als Glasdach bezeichneten Dachelements, welches separat von der Karosserie ausgebildet und mit der Karosserie verbunden ist. Die Verbundglasscheibe 12 weist eine als erste Glasscheibe ausgebildete, erste Scheibe 14 und eine als zweite Glasscheibe ausgebildete, zweite Scheibe 16 auf, welche sich zumindest in jeweiligen Überlappungsbereichen gegenseitig überlappen. Die Verbundglasscheibe 12 umfasst außerdem eine vorzugsweise als Kunststofffolie ausgebildete Folie 18, die zwischen den Scheiben 14 und 16, insbesondere zwischen den Überlappungsbereichen, angeordnet ist, so dass sich die Scheiben 14 und 16 und die Folie 18 zumindest in jeweiligen Überlappungsbereichen gegenseitig überlappen. Die als Glasscheiben ausgebildeten Scheiben 14 und 16 und die Folie sind lichtdurchlässig, so dass Licht wie beispielsweise Sonnenlicht aus einer Umgebung 20 des Fahrzeugs die Scheiben 14 und 16 und die Folie 18 durchdringen und insbesondere dann, wenn eine Abschattung des Innenraums 13 unterbleibt, in den Innenraum 13 eindringen, das heißt durchscheinen kann.
- In Zusammenschau mit
2 ist erkennbar, dass bei der Anordnung die Beleuchtungseinrichtung 10 Lichtquellen 22 aufweist, welche dazu ausgebildet sind, Licht bereitzustellen. Beispielsweise ist die jeweilige Lichtquelle 22 elektrisch betreibbar, so dass durch Versorgen der jeweiligen Lichtquelle 22 mit elektrischer Energie die jeweilige Lichtquelle 22 Licht bereitstellen kann beziehungsweise Licht ausstrahlt. Eine sich im Innenraum 13 aufhaltende Person kann das von den Lichtquellen 22 bereitgestellte Licht optisch wahrnehmen. - Aus
1 ist am Beispiel einer der Lichtquellen 22 erkennbar, dass die jeweilige Lichtquelle 22 zumindest teilweise in einer korrespondierenden Ausnehmung 24 der Scheibe 16 angeordnet ist. Bei den in den1 und2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die jeweilige Lichtquelle 22 vollständig in der jeweiligen, korrespondierenden Ausnehmung 24 der Scheibe 16 angeordnet. Beispielsweise ist die jeweilige Lichtquelle 22 eine lichtemittierende Diode (LED). Aus1 ist erkennbar, dass die jeweilige Ausnehmung 24 ein Sackloch ist, welches die Scheibe 16 nicht vollständig durchdringt, sondern zu der Folie 18 und zu der Scheibe 14 hin durch einen jeweiligen Wandungsbereich W der Scheibe 16, insbesondere vollständig, begrenzt ist. Die jeweilige Ausnehmung 24 an sich, das heißt für sich alleine betrachtet, ist zum Innenraum 13 und somit an ihrem jeweiligen, von der Folie 18 und der Scheibe 14 abgewandten Ende offen. Somit kann beispielsweise die jeweilige Lichtquelle 22 über das offene Ende der jeweiligen, korrespondierenden Ausnehmung 24 in die jeweilige, korrespondierende Ausnehmung 24 hineinbewegt und somit in der jeweiligen, korrespondierenden Ausnehmung 24 angeordnet werden. Alternativ dazu wäre es denkbar, dass die jeweilige Ausnehmung 24 als eine Durchgangsöffnung ausgebildet ist, welche die Scheibe 16 vollständig durchdringt und somit für sich alleine betrachtet sowohl an ihrem jeweiligen, von der Folie 18 und von der Scheibe 14 abgewandten Ende als auch an ihrem jeweiligen, der Folie 18 und der Scheibe 14 zugewandten Ende offen ist. Beispielsweise ist die jeweilige Ausnehmung 24 als eine Bohrung ausgebildet, das heißt durch mechanisches Bohren der Scheibe 16 in der Scheibe 16 ausgebildet. - Bei dem in den
1 und2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die jeweilige Lichtquelle 22 durch Kleben mit der Scheibe 16 und somit mit der Verbundglasscheibe 12 verbunden. Hierfür ist beispielsweise die jeweilige Lichtquelle 22, insbesondere direkt, mit der Scheibe 16 verklebt. Dabei ist es insbesondere denkbar, dass die jeweilige Lichtquelle 22 in die jeweilige, korrespondierende Ausnehmung 24 eingeklebt ist, so dass beispielsweise die jeweilige Lichtquelle 22 innerhalb der jeweiligen, korrespondierenden Ausnehmung 24 mit der Scheibe 16 verklebt und dadurch mit der Scheibe 16 verbunden ist. Das jeweilige, von der jeweiligen Lichtquelle 22 bereitgestellte oder bereitstellbare Licht kann in die Scheibe 16 und beispielsweise über die Scheibe 16 in die Verbundglasscheibe 12 eingespeist, das heißt eingekoppelt, werden, um in der Folge beispielsweise mittels des von den Lichtquellen 22 bereitgestellten Lichts den Innenraum 13 zu beleuchten. Durch eine entsprechend hohe Anzahl der Lichtquellen 22 kann eine vorteilhaft hohe Beleuchtungsstärke realisiert werden. - Aus
1 ist erkennbar, dass die Scheibe 16 auf einer dem Innenraum 13 zugewandten, jeweiligen Innenseite der Folie 18 und der Scheibe 14 angeordnet ist, so dass die Scheibe 16 eine Innenscheibe, das heißt eine innenliegende Scheibe, ist. Die Scheibe 14 ist auf einer von dem Innenraum 13 abgewandten, jeweiligen Außenseite der Folie 18 und der Scheibe 16 angeordnet, so dass die Scheibe 14 eine Außenscheibe, das heißt eine außenliegende Scheibe, der Verbundglasscheibe 12 ist. Insbesondere dient die Folie 18 als Splitterschutz, so dass die Verbundglasscheibe 12 als ein Verbundsicherheitsglas (VSG), das heißt als eine Verbundsicherheitsglasscheibe ausgebildet ist. Die auch als Verbundfolie bezeichnete Folie 18 ist dabei vorzugsweise aus PVB (Polyvinylbutyral) gebildet. Insbesondere sind die Scheiben 14 und 16 und die Folie 18 durch Laminieren miteinander verbunden. Die Verbundglasscheibe 12 ist somit eine Glasdachscheibe in Verbundbauweise mit Lichttechnik, die durch die Beleuchtungseinrichtung 10 realisiert ist. - Die jeweiligen Ausnehmungen 24 an sich führen zu einer Schwächung der Scheibe 16, so dass die Scheibe 16 durch die Ausnehmungen 24 umso stärker geschwächt ist, je höher die Anzahl der Lichtquellen 22 und somit die Anzahl der korrespondierenden Ausnehmungen 24 ist.
- Um nun eine besonders hohe Robustheit der Scheibe 16 und somit der Verbundglasscheibe 12 realisieren und dabei insbesondere die Bruchempfindlichkeit der Scheibe 16 und somit der Verbundglasscheibe 12 besonders gering halten zu können, ist die Scheibe 16 auf ihrer von der Folie 18 und von der Scheibe 14 abgewandten und dem Innenraum 13 zugewandten, auch als Innenseite bezeichneten Seite 26 mit einer Beschichtung 28 versehen, welche die Ausnehmungen 24 und die Lichtquellen 22 zu dem Innenraum 13 hin vollständig überdeckt. Bei dem in den
1 und2 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Beschichtung 28 eine den Lichtquellen 22 und den Ausnehmungen 24 gemeinsame, insbesondere unterbrechungsfreie und somit durchgehende Beschichtung/Materialschicht, durch welche die Lichtquellen 22 und die Ausnehmungen 24 zum Innenraum 13 hin jeweils vollständig überdeckt sind. Bei einer alternativen, in den Figuren nicht gezeigten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der jeweiligen Lichtquelle 22 und der jeweiligen, korrespondierenden Ausnehmung 24 eine jeweilige, eigene, auch als Einzelbeschichtung bezeichnete Beschichtung zugeordnet ist, mit welcher die Scheibe 16 auf ihrer Innenseite versehen ist, wobei die jeweilige Lichtquelle 22 und die jeweilige, korrespondierende Ausnehmung 24 durch die jeweilige, zugeordnete Einzelbeschichtung zum Innenraum 13 hin vollständig überdeckt ist. Dabei sind beispielsweise die Einzelbeschichtungen nicht miteinander verbunden, das heißt, insbesondere jeweils vollständig, voneinander beabstandet. Bei dem in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiel sind sozusagen die Einzelbeschichtungen miteinander verbunden, wodurch die Einzelbeschichtungen die durchgängige, den Lichtquellen 22 und den korrespondierenden Ausnehmungen 24 gemeinsame, auch als Gesamtbeschichtung bezeichnete Beschichtung 28 bilden. - Aus
1 ist erkennbar, dass die Lichtquelle 22 mit einem Trägerelement 30 verbunden ist, welches auch als Lichtelementträger bezeichnet wird. Die Lichtquelle 22 ist über das Trägerelement 30 mit der zuvor genannten, elektrischen Energie versorgbar, mittels welcher die jeweilige Lichtquelle 22 das Licht bereitstellen kann. Insbesondere weist beispielsweise das Trägerelement 30 einen Leitungsanschluss auf, mit welchem beispielsweise eine zum Führen der elektrischen Energie ausgebildete Leitung, insbesondere elektrisch und vorzugsweise auch mechanisch verbunden werden kann. Dadurch kann die elektrische Energie von der Leitung auf den Leitungsanschluss und über den Leitungsanschluss und über das Trägerelement 30 der jeweiligen Lichtquelle 22 zugeführt werden. Dabei ist auch das Trägerelement 30 zum Innenraum 13 hin, insbesondere vollständig, durch die Beschichtung 28 überdeckt. - Die Beschichtung 28 kontaktiert einen ersten Teilbereich T1 der Innenseite der Scheibe 16 direkt, und die Beschichtung 28 kontaktiert eine dem Innenraum 13 zugewandte und von der Folie 18 und von der Scheibe 14 abgewandte Seite S des Trägerelements 30 direkt, sodass der Teilbereich T1 und die Seite S zum Innenraum 13 hin, insbesondere vollständig, durch die Beschichtung 28 überdeckt sind.
- Durch die Beschichtung 28 ist die Scheibe 16 vorteilhaft verstärkt, sodass die Bruchempfindlichkeit der Scheibe 16 beziehungsweise der Verbundglasscheibe 12 insgesamt vorteilhaft gering gehalten werden kann. Vorzugsweise ist die Beschichtung 28 aus einem Kunststoff gebildet, welcher ein Ethylenvinylacetat (EVA) sein kann. Dabei ist es insbesondere denkbar, dass die Beschichtung 28 als eine insbesondere zusätzlich zu der Folie 18 vorgesehene, weitere Folie ausgebildet sein kann, welche vorzugsweise aus dem genannten Kunststoff, insbesondere aus dem Ethylenvinylacetat, gebildet sein kann. Alternativ wäre es denkbar, dass die Beschichtung 28 aus einem Kunststoffschaum, insbesondere aus einem Polyurethanschaum (PU), gebildet ist.
- Besonders gut aus
1 und2 ist erkennbar, dass die Scheibe 16 auf ihrer Innenseite nur lokal mit der Beschichtung 28 versehen ist. Dies bedeutet, dass die Scheibe 16, insbesondere die Seite 26, in wenigstens oder genau einem ersten Bereich B1 mit der Beschichtung 28 versehen ist, sodass der Bereich B1 zum Innenraum 13 durch die Beschichtung 28 abgedeckt ist, wobei die Scheibe 16, insbesondere die Seite 26, wenigstens oder genau einen sich, insbesondere direkt, an den ersten Bereich B1 anschließenden, zweiten Bereich B2 aufweist, welcher frei von der Beschichtung 28 und somit nicht zum Innenraum 13 hin durch die Beschichtung 28 abgedeckt ist. Dadurch kann eine kosten- und gewichtsgünstige Verstärkung der Verbundglasscheibe 12 durch die Beschichtung 28 realisiert werden. - In
2 ist ein auch als Glasdurchsichtsfläche bezeichneter Sichtbereich der Verbundglasscheibe 12 mit SB bezeichnet. Sich im Innenraum 13 aufhaltende Personen können den Sichtbereich SB optisch wahrnehmen und insbesondere durch den Sichtbereich SB hindurchblicken und somit über den Sichtbereich SB von dem Innenraum 13 aus an die Umgebung 20 blicken. Aus2 ist erkennbar, dass die Beschichtung 28 vollständig außerhalb des Sichtbereichs SB angeordnet ist, sodass die sich im Innenraum 13 aufhaltenden Personen die Beschichtung 28 nicht optisch wahrnehmen, das heißt nicht sehen können. Dadurch kann eine unvorteilhafte optische Beeinträchtigung vermieden werden. Insbesondere schließt sich der mit der Beschichtung 28 versehene, erste Bereich B1 in Fahrzeugquerrichtung und/oder in Fahrzeuglängsrichtung nach außen hin an den Sichtbereich SB an, sodass beispielsweise der mit der Beschichtung 28 versehene, erste Bereich B1 ein umliegender Scheibenabschnitt ist. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 0997333 B1 [0002]
Claims (10)
- Anordnung einer Beleuchtungseinrichtung (10) an einer zwei Scheiben (14, 16) und eine zwischen den Scheiben (14, 16) angeordnete Folie (18) aufweisenden Verbundglasscheibe (12) für ein Fahrzeug, bei welcher die Beleuchtungseinrichtung (10) wenigstens eine Lichtquelle (22) aufweist, welche zumindest teilweise in einer korrespondierenden Ausnehmung (24) einer der Scheiben (14, 16) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Scheibe (14) auf ihrer von der anderen Scheibe (16) und von der Folie (18) abgewandten Seite (26) lokal mit wenigstens einer die Ausnehmung (24) und die Lichtquelle (22) überdeckenden Beschichtung (28) versehen ist.
- Anordnung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (28) aus einem Kunststoff gebildet ist. - Anordnung nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass der Kunstsoff ein Ethylenvinylacetat ist. - Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (28) aus einem Kunststoffschaum, insbesondere aus einem Polyurethanschaum, gebildet ist.
- Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (24) als ein Sackloch ausgebildet ist.
- Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (22) mit einem Trägerelement (30) verbunden ist, über welches die Lichtquelle (22) mit elektrischer Energie versorgbar ist, wobei die Beschichtung (28) das Trägerelement (30) abdeckt.
- Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (22) durch Kleben mit der einen Scheibe (14) verbunden, insbesondere in die Ausnehmung (24) eingeklebt, ist.
- Fahrzeug, mit einer Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen.
- Fahrzeug nach
Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (28) außerhalb eines Sichtbereiches (SB) der Verbundglasscheibe (12) angeordnet ist. - Verbundglasscheibe (12) für ein Fahrzeug, umfassend zwei Scheiben (14, 16) und eine zwischen den Scheiben (14, 16) angeordnete Folie (18) sowie eine Beleuchtungseinrichtung (10) mit wenigstens einer Lichtquelle (22), welche zumindest teilweise in einer korrespondierenden Ausnehmung (24) einer der Scheiben (14, 16) aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Scheibe (14) auf ihrer von der anderen Scheibe (16) und von der Folie (18) abgewandten Seite (26) lokal mit wenigstens einer die Ausnehmung (24) und die Lichtquelle (22) überdeckenden Beschichtung (28) versehen ist.
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