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DE102022003169A1 - Fahrzeug mit einer Funktionsbeleuchtungseinheit, einer Lichterweiterungseinheit und einer Verbinungseinheit sowie Verfahren zu deren Betrieb - Google Patents

Fahrzeug mit einer Funktionsbeleuchtungseinheit, einer Lichterweiterungseinheit und einer Verbinungseinheit sowie Verfahren zu deren Betrieb Download PDF

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DE102022003169A1
DE102022003169A1 DE102022003169.8A DE102022003169A DE102022003169A1 DE 102022003169 A1 DE102022003169 A1 DE 102022003169A1 DE 102022003169 A DE102022003169 A DE 102022003169A DE 102022003169 A1 DE102022003169 A1 DE 102022003169A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
light
unit
lights
vehicle
functional
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102022003169.8A
Other languages
English (en)
Inventor
Jens Humpenoeder
Patrick Kätzel
Christoph Jäger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Resrg Automotive Se & Co Kg De
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Mercedes Benz Group AG
Rehau Automotive SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mercedes Benz Group AG, Rehau Automotive SE and Co KG filed Critical Mercedes Benz Group AG
Priority to DE102022003169.8A priority Critical patent/DE102022003169A1/de
Publication of DE102022003169A1 publication Critical patent/DE102022003169A1/de
Pending legal-status Critical Current

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug (1) mit einer Funktionsbeleuchtungseinheit (2), umfassend wenigstens eine Funktionsleuchte (2.1) zum Abstrahlen einer Funktionsbeleuchtung, und mit einer Lichterweiterungseinheit (3), umfassend wenigstens eine Erweiterungsleuchte (3.1), wobei die Lichterweiterungseinheit (3) mit der Funktionsbeleuchtungseinheit (2) zusammenwirkt, sodass die über die Funktionsbeleuchtungseinheit (2) abgestrahlte Funktionsbeleuchtung ebenfalls über die Lichterweiterungseinheit (3) abstrahlbar ist. Das erfindungsgemäße Fahrzeug ist dadurch gekennzeichnet, dass
- die Funktionsbeleuchtungseinheit (2) und die Lichterweiterungseinheit (3) derart am Fahrzeug (1) angeordnet sind, dass ein Abstand (A) zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Funktionsleuchte (2.1.1) und Erweiterungsleuchte (3.1.1) größer ist als ein gesetzlich vorgegebener Maximalabstand (amax); und
- eine Verbindungslichteinheit (4), umfassend wenigstens eine Verbindungsleuchte (4.1), vorgesehen ist, wobei die Verbindungslichteinheit (4) derart ausgestaltet und am Fahrzeug (1) angeordnet ist, dass:
- ein Abstand (B) zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Funktionsleuchte (2.1.1) und Verbindungsleuchte (4.1.1) kleiner ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand (amax); und
- ein Abstand (C) zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Verbindungsleuchte (4.1.2) und Erweiterungsleuchte (3.1.1) kleiner ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand (amax).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art sowie ein Verfahren zum Ansteuern einer von einem solchen Fahrzeug umfassten Funktionsbeleuchtungseinheit, Verbindungslichteinheit und Lichterweiterungseinheit.
  • Über die Gestaltung und Anordnung von Leuchtvorrichtungen am Fahrzeug lässt sich sowohl die Erkennbarkeit des Fahrzeugs durch Personen als auch das ästhetische Erscheinungsbild des Fahrzeugs beeinflussen. So wurde beispielsweise durch das Aufkommen von Tagfahrlicht die Wahrnehmbarkeit von Fahrzeugen auch am Tag verbessert und zudem eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit geschaffen, um einem Fahrzeug ein für den jeweiligen Fahrzeughersteller charakteristisches Erscheinungsbild aufzuprägen.
  • Die Gestaltungsfreiheit bei der Ausführung und Anordnung der Beleuchtungsvorrichtungen am Fahrzeug unterliegt gesetzlichen Rahmenbedingungen. So müssen beispielsweise Fahrzeuge wie Pkw's oder Lkw's zwei Frontscheinwerfer aufweisen. Über einen solchen Frontscheinwerfer lassen sich verschiedene Funktionsbeleuchtungen erzeugen wie Tagfahrlicht, Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Positionslicht und eine Fahrtrichtungsanzeige. Während des Fahrbetriebs des Fahrzeugs sind zumindest in Deutschland keine weiteren Beleuchtungungen zugelassen, die eine zur besagten Funktionsbeleuchtung abweichende Lichtcharakteristik aufweisen. Parkt das Fahrzeug hingegen so ist es beispielsweise zulässig zur besseren Kenntlichmachung des Fahrzeugs eine sogenannte Ambiente-Beleuchtung zu betreiben und/oder zur besseren Erkennbarkeit der Umgebung das Fahrzeugumfeld auszuleuchten.
  • Beleuchtungsvorrichtungen welche derselben Funktionsbeleuchtung dienen, dürfen dabei gemäß entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einen maximalen Abstand zueinander nicht überschreiten.
  • Aus der DE 10 2014 015 185 A1 ist ein beleuchteter Kühlergrill für ein Fahrzeug bekannt.
  • Ferner offenbart die DE 10 2012 003 200 B4 ein lichtdurchlässiges Karosserieteil der Außenhaut eines Kraftfahrzeugs. Mittels des lichtdurchlässigen Karosserieteils lässt sich eine Funktionsbeleuchtung des Fahrzeugs zur Bereitstellung einer Tagfahrlicht/Standlichtfunktion zweiteilig aufbauen. Dabei bilden eine in ein Scheinwerfergehäuse integrierte Lichtquelle und ein in der Außenhaut des Fahrzeugs integrierter Leuchtelementbereich zusammen eine optische Einheit aus. Nachteilig ist dabei der enorme technische Aufwand zur Integration der entsprechenden Beleuchtungsvorrichtungen in die Fahrzeugkarosserie.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein verbessertes Fahrzeug anzugeben, welches durch das Aufweisen einer charakteristischen Anordnung spezieller Beleuchtungsvorrichtungen besonders schnell und sicher von Personen wahrnehmbar ist und dabei der Aufwand zur Integration der Beleuchtungsvorrichtungen in das Fahrzeug reduziert wird.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sowie ein Verfahren zum Ansteuern einer von einem solchen Fahrzeug umfassten Funktionsbeleuchtungseinheit, Verbindungslichteinheit und Lichterweiterungseinheit ergeben sich aus den hiervon abhängigen Ansprüchen.
  • Ein Fahrzeug der eingangs genannten Art weist eine Funktionsbeleuchtungseinheit auf, umfassend wenigstens eine Funktionsleuchte zum Abstrahlen einer Funktionsbeleuchtung und weist ferner eine Lichterweiterungseinheit auf, umfassend wenigstens eine Erweiterungsleuchte, wobei die Lichterweiterungseinheit mit der Funktionsbeleuchtungseinheit zusammenwirkt, sodass die über die Funktionsbeleuchtungseinheit abgestrahlte Funktionsbeleuchtung ebenfalls über die Lichterweiterungseinheit abstrahlbar ist. Erfindungsgemäß sind dabei die Funktionsbeleuchtungseinheit und die Lichterweiterungseinheit derart am Fahrzeug angeordnet, dass ein Abstand zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Funktionsleuchte und Erweiterungsleuchte größer ist als ein gesetzlich vorgegebener Maximalabstand. Ferner ist eine Verbindungslichteinheit vorgesehen, umfassend wenigstens eine Verbindungsleuchte, wobei die Verbindungslichteinheit derart ausgestaltet und am Fahrzeug angeordnet ist, dass:
    • - ein Abstand zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Funktionsleuchte und Verbindungsleuchte kleiner ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand; und
    • - ein Abstand zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Verbindungsleuchte und Erweiterungsleuchte kleiner ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand.
  • Der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand definiert den Abstand, welcher eine Beleuchtungsvorrichtung zur Funktionsbeleuchtungseinheit, respektive einer entsprechenden Funktionsleuchte der Funktionsbeleuchtungseinheit, gerade noch aufweisen darf, sodass über die entsprechende Beleuchtungsvorrichtung ebenfalls die Funktionsbeleuchtung wiedergegeben werden darf. Bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeug ist die Lichterweiterungseinheit jedoch weiter zur Funktionsbeleuchtungseinheit entfernt als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand. Hierdurch lässt sich die Fahrzeugfront besonders großflächig beleuchten, was die Erkennbarkeit des Fahrzeugs des Nachts und auch Tags verbessert. Hierdurch lässt sich die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern. Durch die Integration der Verbindungslichteinheit lässt sich dabei die Beabstandung der Funktionsbeleuchtungseinheit zur Lichterweiterungseinheit gesetzeskonform ausführen, sodass die Typzulassung des Fahrzeugs nicht gefährdet ist.
  • Die Verbindungslichteinheit stellt somit eine Art Brücke zwischen der Funktionsbeleuchtungseinheit und der Lichterweiterungseinheit dar, mit deren Hilfe gewahrt wird, dass jegliche Leuchte, die zum Abstrahlen der Funktionsbeleuchtung genutzt wird, einen unterhalb des gesetzlich vorgegebenen Maximalabstands aufweisenden Abstand zu einer jeweiligen Nachbarleuchte aufweist.
  • Die an der Funktionsbeleuchtung des Fahrzeugs beteiligten Einheiten sind somit dreiteilig. Dies erlaubt ferner eine besonders einfache, schnelle und kostengünstige Integration der entsprechenden Einheiten am Fahrzeug.
  • Die Funktionsbeleuchtungseinheit wird dabei von einem Frontscheinwerfer des Fahrzeugs ausgebildet. Mittels der Funktionsleuchten lässt sich eine Funktionsbeleuchtung wie Tagfahrlicht, Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Positionslicht sowie ein Fahrtrichtungsanzeiger bereitstellen. Angrenzend an die Funktionsbeleuchtungseinheit findet sich die Verbindungslichteinheit. Wird eine entsprechende Funktionsbeleuchtung aktiviert, beispielsweise Tagfahrlicht, so werden entsprechend die Verbindungsleuchten der Verbindungslichteinheit aktiviert. Die über die Verbindungsleuchten abgestrahlte Lichtcharakteristik entspricht dann der zur Funktionsleuchte abgestrahlten Lichtcharakteristik. Angrenzend an die Verbindungslichteinheit befindet sich ebenfalls die Lichterweiterungseinheit mit den einzelnen Erweiterungsleuchten. So geben entsprechend die Erweiterungsleuchten der Lichterweiterungseinheit das zur jeweiligen Funktionsbeleuchtung passende Licht ab.
  • Ist als Funktionsbeleuchtung beispielsweise Fernlicht, Abblendlicht, Positionslicht und/oder Tagfahrlicht aktiv, so strahlen die einzelnen Verbindungsleuchten und Erweiterungsleuchten ein vergleichsweise helles Licht ab. Ist als Funktionsbeleuchtung hingegen Standlicht aktiv, so können hierzu im Vergleich die Verbindungsleuchten und Erweiterungsleuchten Licht mit einer geringeren Lichtintensität abstrahlen. Ist als Funktionsbeleuchtung ein Fahrtrichtungsanzeiger bzw. eine Warnblinkanlage aktiv, so wird über die entsprechenden Verbindungsleuchten und Erweiterungsleuchten ebenfalls gelbes bzw. orangenes Licht abgebeben. Auch ist es möglich, dass einzelne Funktionsbeleuchtungen wie beispielsweise der Fahrtrichtungsanzeiger ausschließlich über die Funktionsbeleuchtungseinheit ausgegeben werden. Dies erlaubt es beispielsweise auf die Integration von farbigen Lichtquellen in die Verbindungslichteinheit und Lichterweiterungseinheit zu verzichten.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung des Fahrzeugs sieht vor, dass die Verbindungslichteinheit mehr als eine Verbindungsleuchte umfasst, wobei zumindest eine Verbindungsleuchtenreihe existiert, welche wenigstens sowohl die Verbindungsleuchte umfasst, welche am nächsten zur respektiven Funktionsleuchte angeordnet ist und welche am nächsten zur respektiven Erweiterungsleuchte angeordnet ist, wobei jegliche Abstände der zu dieser Verbindungsleuchtenreihe gehörigen Verbindungsleuchten zu jeweiligen Nachbarleuchten geringer ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand. Anstelle einer einzigen (besonders großflächigen) Verbindungsleuchte lässt sich die Verbindungslichteinheit derart gestalten, dass diese eine Vielzahl nach einem bestimmten Muster angeordnete vergleichsweise kleine Verbindungsleuchten aufweist. Die Verbindungsleuchten können beispielsweise in einer Art Raster angeordnet sein. Die Verbindungsleuchten können in diesem Raster nach jeglichem erdenkbaren Muster chaotisch oder auch gleichmäßig, insbesondere symmetrisch angeordnet sein. Dabei ist jedoch zumindest eine solche Verbindungsleuchtenreihe vorgesehen, welche besagte Brücke zum Verbinden der Funktionsbeleuchtungseinheit und der Lichterweiterungseinheit ausbildet. Hierzu weisen die einzelnen Verbindungsleuchten einen geringeren Abstand zueinander auf als den gesetzlich vorgegebenen Maximalabstand. Die beiden an die Funktionsleuchte bzw. die Erweiterungsleuchte angrenzenden Verbindungsleuchten weisen analog zu diesen Leuchten einen unterhalb des gesetzlich vorgegebenen Maximalabstands liegenden Abstand auf.
  • Dabei kommen sowohl für die Funktionsleuchten, Verbindungsleuchten und Erweiterungsleuchten jegliche erdenkbaren Leuchtmittel in Frage. So lassen sich als Lichtquelle insbesondere Glühlampen, Glühkerzen, Gasentladungslampen wie Xenonlampen oder Halogenlampen, LEDs, Laser und dergleichen verwenden. Die einzelnen verschiedenen Leuchtmittelarten lassen sich auch beliebig miteinander kombinieren. Jeder Verbindungsleuchte bzw. Erweiterungsleuchte kann eine individuelle Lichtquelle zugeordnet sein. Die Verbindungslichteinheit bzw. Lichterweiterungseinheit kann auch als eine Art Maske ausgeführt sein, welche partiell perforiert ist, um Licht an der Stelle der jeweiligen Verbindungsleuchten bzw. Erweiterungsleuchten aus der Verbindungslichteinheit bzw. Lichterweiterungseinheit hinausscheinen zu lassen.
  • Die einzelnen Funktionsleuchten, Erweiterungsleuchten und Verbindungsleuchten können jede erdenkliche geometrische Gestalt aufweisen. Beispielsweise können einzelne Leuchten kreisrund, elliptisch, sternförmig, quadratisch oder dergleichen sein.
  • Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Fahrzeugs ist die Lichterweiterungseinheit in einen Stoßfänger integriert oder bildet diesen aus. Hierdurch lässt sich der konstruktive Aufwand zur Ausbildung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs noch weiter reduzieren. So kann eine Konfektionierung des Stoßfängers mit der Lichterweiterungseinheit in einem separaten Arbeitsgang erfolgen. Die Integration des Stoßfängers am Fahrzeug kann dann wie gehabt erfolgen, sodass keine Anpassungen an einer Fertigungsstraße des Fahrzeugs vorgenommen werden müssen. Oftmals weisen Stoßfänger bereits Aussparungen zur Aufnahme von Beleuchtungsvorrichtungen wie Nebelscheinwerfern auf. Hier kann die entsprechende Lichterweiterungseinheit besonders leicht integriert werden.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs sieht ferner vor, dass die Verbindungslichteinheit in einen Kühlergrill integriert ist oder diesen ausbildet. Auch hierdurch lässt sich der Fertigungsaufwand des erfindungsgemäßen Fahrzeugs noch weiter reduzieren. So kann der Kühlergrill des Fahrzeugs bereits mit der Verbindungslichteinheit vorkonfektioniert werden bzw. die Verbindungslichteinheit direkt als Kühlergrill, insbesondere bei einem Fahrzeug mit einem rein batterieelektrisch betriebenen Antriebsstrang, verwenden werden. Weitere Anpassungen der übrigen Karosserieelemente des Fahrzeugs sind nicht erforderlich.
  • Bevorzugt entspricht der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand 75 mm. Dies entspricht dem in Deutschland vorgegebenen Maximalabstand von Beleuchtungsvorrichtungen zu den entsprechenden Funktionsleuchten der Funktionsbeleuchtungseinheit, damit besagte Beleuchtungsvorrichtungen ebenfalls der Funktionsbeleuchtung entsprechendes Licht abstrahlen dürfen. In anderen Ländern können andere gesetzlich vorgegebene Maximalabstände vorliegen, welche entsprechend berücksichtigt werden können.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fahrzeugs sieht ferner vor, dass die Verbindungsleuchten entlang von wenigstens zwei konzentrisch zueinander verlaufenden Kreisbahnsegmenten oder wenigstens zwei um einen gemeinsamen Mittelpunkt verlaufenden Ellipsenbahnsegmenten zueinander an der Verbindungslichteinheit angeordnet sind. Hierdurch lässt sich die Wahrnehmbarkeit des Fahrzeugs und der ästhetische Anblick noch weiter verbessern. Gegenüber einer chaotischen Anordnung der Verbindungsleuchten an bzw. in der Verbindungslichteinheit führt eine auf Regeln basierende Anordnung dazu, dass ein entsprechendes Lichtmuster von Personen als unnatürlich wahrgenommen wird. So erscheinen Lichtmuster in der Natur typischerweise chaotisch, also nicht einer bestimmten Regel folgend. Die vom Fahrzeug abgegebene Funktionsbeleuchtung lässt sich somit kognitiv schneller verarbeiten und das Fahrzeug somit schneller als solches erkennen. Das ästhetische Erscheinungsbild trägt ferner zur Reputation der Fahrzeugmarke bei und kann sich vorteilhaft auf die Absatzzahlen des Fahrzeugs auswirken.
  • Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Fahrzeugs ist in einem Zentralbereich der Verbindungslichteinheit ein lichtabstrahlendes Emblem angeordnet, wobei zumindest eine Verbindungsleuchtenreihe existiert, welche wenigstens sowohl die Verbindungsleuchte umfasst, welche am nächsten zur respektiven Funktionsleuchte angeordnet ist und welche am nächsten zum Emblem angeordnet ist, und zumindest eine Verbindungsleuchtenreihe existiert, welche wenigstens sowohl die Verbindungsleuchte umfasst welche am nächsten zur respektiven Erweiterungsleuchte angeordnet ist und welche am nächsten zum Emblem angeordnet ist, und wobei jeweils jegliche Abstände der zu einer jeweiligen Verbindungsleuchtenreihe gehörigen Verbindungsleuchten zu den jeweiligen Nachbarleuchten geringer ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand.
  • Mit anderen Worten fungieren auch hier die Verbindungsleuchten als Brücke zwischen dem lichtabstrahlenden Emblem und den Funktionsleuchten der Funktionsbeleuchtungseinheit sowie dem Emblem und den Erweiterungsleuchten der Lichterweiterungseinheit. Somit wird der Betrieb der Beleuchtung des Emblems während der Fahrt mit dem Fahrzeug analog zur Funktionsbeleuchtung ermöglicht. Das Emblem kann dabei aktiv Licht abgegeben, also selbst Leuchtmittel umfassen, oder Licht auch passiv in die Umgebung werfen, also durch sonstige Leuchtmittel angeleuchtet werden. Entsprechend reflektiert bzw. streut das Emblem Licht in die Fahrzeugumgebung. Das Emblem kann auch zumindest partiell hinterleuchtet sein.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Ansteuern einer von einem im vorigen beschriebenen Fahrzeug umfassten Funktionsbeleuchtungseinheit, Verbindungslichteinheit und Lichterweiterungseinheit sieht vor, dass wenn die Funktionsbeleuchtungseinheit zum Abstrahlen einer Funktionsbeleuchtung aktiviert wird, ebenfalls die Verbindungslichteinheit und die Lichterweiterungseinheit zum Abstrahlen der Funktionsbeleuchtung aktiviert werden.
  • Entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wirken zur Bereitstellung einer Fahrtrichtungsanzeigefunktion die Funktionsbeleuchtungseinheit, die Verbindungslichteinheit und die Lichterweiterungseinheit zur Ausgabe eines animierten Lichtmusters zusammen. Dies begünstigt die Wahrnehmbarkeit der Funktionsbeleuchtung des Fahrzeugs noch weiter. So wird typischerweise zur Bereitstellung einer Fahrtrichtungsanzeigefunktion, auch als Blinker bezeichnet, eine entsprechende Leuchte abwechselnd ein- und ausgeschaltet.
  • Dabei können auch nebeneinander angeordnete Leuchten zur Ausbildung einer Animation zeitlich aufeinander abgestimmt ein- und ausgeschaltet werden. So entsteht beispielsweise der Eindruck eines sich nach rechts oder links bewegenden Lichts. Eine solche Animation kann in der Verbindungslichteinheit gestartet werden und sich dann entlang der Verbindungslichteinheit ausbreiten und in der Funktionsbeleuchtungseinheit und der Lichterweiterungseinheit fortgeführt werden.
  • So sieht eine bevorzugte Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens vor, dass eine Lichtwellenfront ausgehend vom Emblem in Richtung der äußeren Fahrzeugumrandung entlang der Verbindungsleuchten, Funktionsleuchten und Erweiterungsleuchten bewegt wird. Dies sorgt für eine besonders gut wahrnehmbare Blinkerfunktion und ist zudem optisch besonders ansprechend.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ergeben sich auch aus den Ausführungsbeispielen, welche nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben werden.
  • Dabei zeigen:
    • 1 eine schematische Frontansicht eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs;
    • 2 eine schematische Frontansicht des erfindungsgemäßen Fahrzeugs mit einer alternativen ausgeführten Verbindungslichteinheit;
    • 3 eine schematische Frontansicht des erfindungsgemäßen Fahrzeugs mit einer weiteren alternativ ausgeführten Verbindungslichteinheit; und
    • 4 das in 3 gezeigte Fahrzeug mit einem aktiven Blinker in mehreren schematischen Frontansichten zu verschiedenen Zeitpunkten.
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 1 in einer Frontansicht. Das Fahrzeug 1 umfasst zwei Funktionsbeleuchtungseinheiten 2 in Form von Frontscheinwerfern, wobei in 1 lediglich eine Fahrzeughälfte dargestellt ist. Die Funktionsbeleuchtungseinheit 2 umfasst wiederum mehrere Funktionsleuchten 2.1 zur Bereitstellung verschiedener Funktionsbeleuchtungen. Eine solche Funktionsbeleuchtung wird beispielsweise ausgebildet von Tagfahrlicht, Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Positionslicht sowie einem Fahrtrichtungsanzeiger.
  • Das Fahrzeug 1 umfasst ferner eine in einen Stoßfänger 6 integrierte Lichterweiterungseinheit 3. Die Lichterweiterungseinheit 3 umfasst ferner wiederum mehrere Erweiterungsleuchten 3.1. Die Erweiterungsleuchten 3.1 können auch in ein gemeinsames Gehäuse als eine Einheit integriert sein (nicht dargestellt). Mittels der Erweiterungsleuchten 3.1 soll die durch die Funktionsbeleuchtungseinheit 2 abgestrahlte Funktionsbeleuchtung imitiert werden. Dies ist sowohl während dem Stand des Fahrzeugs 1 möglich, als auch während der Fahrt.
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen können es vorsehen, dass Leuchtvorrichtungen welche zur gemeinsamen Abstrahlung einer Funktionsbeleuchtung dienen, einen gesetzlich vorgegebenen Abstand amax nicht überschreiten dürfen. Erfindungsgemäß sind die Funktionsbeleuchtungseinheit 2 und die Lichterweiterungseinheit 3 derart am Fahrzeug 1 angeordnet, dass ein Abstand A zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Funktionsleuchte 2.1.1 und Erweiterungsleuchte 3.1.1 größer ist als besagter gesetzlich vorgegebener Maximalabstand amax.
  • Um dennoch das Abstrahlen der Funktionsbeleuchtung mittels der Lichterweiterungseinheit 3 zu ermöglichen, umfasst das Fahrzeug 1 eine Verbindungslichteinheit 4. Diese ist derart ausgestaltet und so am Fahrzeug 1 angeordnet, dass jegliche Abstände der an der Funktionsbeleuchtung teilnehmenden Leuchtvorrichtungen zu einer jeweiligen am nächsten liegenden Nachbarleuchte kleiner ist als besagter gesetzlich vorgegebener Abstand amax. Dabei zeigt 1 eine erste mögliche Ausführung der Verbindungslichteinheit 4. Die Verbindungslichteinheit 4 ist in den Kühlergrill 7 des Fahrzeugs 1 integriert bzw. bildet diesen aus. Die Verbindungslichteinheit 4 umfasst in dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel eine Vielzahl unterschiedlicher Verbindungsleuchten 4.1. Dabei ist ein Abstand B zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Funktionsleuchten 2.1.1 und Verbindungsleuchte 4.1.1 kleiner als besagter gesetzlich vorgegebener Maximalabstand amax. Ferner ist ein Abstand C zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Verbindungsleuchte 4.1.2 und Erweiterungsleuchte 3.1.1 kleiner als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand amax. Zudem weist die Verbindungslichteinheit 4 wenigstens eine Verbindungsleuchtenreihe 5 auf, welche wenigstens die beiden Verbindungsleuchten 4.1.1 und 4.1.2 umfasst und wobei ferner jegliche Abstände der zu dieser Verbindungsleuchtenreihe 5 gehörigen Verbindungsleuchten 4.1 zur jeweiligen unmittelbaren Nachbarleuchte geringer ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand amax.
  • Somit wirken drei unterschiedlich Module zur Bereitstellung der Funktionsbeleuchtung zusammen. Dieser modulare Aufbau ermöglicht eine besonders einfache Integration am Fahrzeug 1. Besagte Module lassen sich einfach in die Karosserie des Fahrzeugs 1 einbringen oder bilden diese aus. Sonstige Modifikationen des Fahrzeugs 1 sind nicht erforderlich. Insbesondere bei einer Ausführung bzw. Integration der Verbindungslichteinheit 4 in den Kühlergrill 7 und der Lichterweiterungseinheit 3 in den Stoßfänger 6 ist eine ganz besonders einfache Integration in das Fahrzeug 1 gewährleistet.
  • 2 zeigt eine alternative Ausführung der Verbindungslichteinheit 4. Hier umfasst die Verbindungslichteinheit 4 lediglich eine einzige besonders großflächige Verbindungsleuchte 4.1. Die Verbindungsleuchte 4.1 kann hier als eine Art Leuchtschirm erachtet werden. Analog bildet die Verbindungsleuchte 4.1 sowohl die Verbindungsleuchte 4.1.1, welche am nächsten zur Funktionsbeleuchtungseinheit 2 liegt und die Verbindungsleuchte 4.1.2, welche am nächsten zur Lichterweiterungseinheit 3 liegt, aus.
  • 3 zeigt eine weitere alternative Ausgestaltung der Verbindungslichteinheit 4. Hier sind die Verbindungsleuchten 4.1 in einem ganz besonderen (punkt-)symmetrischen Muster angeordnet. So umfasst die Verbindungslichteinheit 4 in einem Zentralbereich 9 ein Emblem 10. Das Emblem 10 muss dabei nicht zwangsweise im exakten Flächenschwerpunkt der Verbindungslichteinheit 4 liegen. Ausgehend vom Emblem 10 erstrecken sich mehrere konzentrische Kreissegmente 8 auf der Verbindungslichteinheit 4, auf denen die einzelnen Verbindungsleuchten 4.1 angeordnet sind. Hier existiert eine Verbindungsleuchtenreihe 11, welche das Emblem 10 mit der Funktionsbeleuchtungseinheit 2 verbindet sowie eine Verbindungsleuchtenreihe 14, welche das Emblem 10 mit der Lichterweiterungseinheit 3 verbindet. Zu der Verbindungsleuchtenreihe 11 gehören auch die Verbindungsleuchte 4.1.1, welche am nächsten zur respektiven Funktionsleuchte 2.1.1 der Funktionsbeleuchtungseinheit 2 zählt sowie die Verbindungsleuchte 4.1.3, welche am nächsten zum Emblem 10 angeordnet ist. Zu der Verbindungsleuchtenreihe 14 gehören auch die Verbindungsleuchte 4.1.2, welche am nächsten zur respektiven Erweiterungsleuchte 3.1.1 der Lichterweiterungseinheit 3 zählt sowie die Verbindungsleuchte 4.1.4, welche am nächsten zum Emblem 10 angeordnet ist. Auch hier sind jeweils jegliche Abstände der zur Verbindungsleuchtenreihe 11 und 14 gehörigen Verbindungsleuchten 4.1 zu einer unmittelbaren Nachbarleuchte geringer als der gesetzlich vorgegebene Abstand amax. Dies ermöglicht eine Beleuchtung des Emblems 10 gemäß der Funktionsbeleuchtung des Fahrzeugs 1.
  • Mittels der in 3 gezeigten Verbindungslichteinheit 4 lässt sich als Funktionsbeleuchtung ein animiertes Lichtmuster 12 ausgeben. Dieses ist in 4 gezeigt. Das animierte Lichtmuster 12 lässt sich beispielsweise zur Bereitstellung einer Fahrtrichtungsanzeigefunktion verwenden. Die in 4 gezeigten Unterfiguren a) - d) zeigen dabei, wie sich eine vom Emblem 10 in eine Richtung R zur äußeren Fahrzeugumrandung ausbreitende Lichtwellenfront 13 bewegt. Die Lichtwellenfront 13 geht vom Emblem 10 aus und bewegt sich dann entlang der Verbindungsleuchten 4.1 der Verbindungslichteinheit 4. Sobald die Lichtwellenfront 13 auf die Funktionsbeleuchtungseinheit 2 bzw. die Lichterweiterungseinheit 3 trifft, wird die Lichtwellenfront 13 durch die Funktionsleuchten 2.1 bzw. Erweiterungsleuchten 3.1 entlang der Funktionsbeleuchtungseinheit 2 bzw. Lichterweiterungseinheit 3 fortgeführt. Hierdurch entsteht eine besonders gut wahrnehmbare und besonders ästhetische Erscheinungsform der Funktionsbeleuchtung.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102014015185 A1 [0005]
    • DE 102012003200 B4 [0006]

Claims (10)

  1. Fahrzeug (1) mit einer Funktionsbeleuchtungseinheit (2), umfassend wenigstens eine Funktionsleuchte (2.1) zum Abstrahlen einer Funktionsbeleuchtung, und mit einer Lichterweiterungseinheit (3), umfassend wenigstens eine Erweiterungsleuchte (3.1), wobei die Lichterweiterungseinheit (3) mit der Funktionsbeleuchtungseinheit (2) zusammenwirkt, sodass die über die Funktionsbeleuchtungseinheit (2) abgestrahlte Funktionsbeleuchtung ebenfalls über die Lichterweiterungseinheit (3) abstrahlbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass - die Funktionsbeleuchtungseinheit (2) und die Lichterweiterungseinheit (3) derart am Fahrzeug (1) angeordnet sind, dass ein Abstand (A) zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Funktionsleuchte (2.1.1) und Erweiterungsleuchte (3.1.1) größer ist als ein gesetzlich vorgegebener Maximalabstand (amax); und - eine Verbindungslichteinheit (4), umfassend wenigstens eine Verbindungsleuchte (4.1), vorgesehen ist, wobei die Verbindungslichteinheit (4) derart ausgestaltet und am Fahrzeug (1) angeordnet ist, dass: - ein Abstand (B) zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Funktionsleuchte (2.1.1) und Verbindungsleuchte (4.1.1) kleiner ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand (amax); und - ein Abstand (C) zwischen einem Paar aus der am nächsten beieinanderliegenden Verbindungsleuchte (4.1.2) und Erweiterungsleuchte (3.1.1) kleiner ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand (amax).
  2. Fahrzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungslichteinheit (4) mehr als eine Verbindungsleuchte (4.1) umfasst, wobei zumindest eine Verbindungsleuchtenreihe (5) existiert, welche wenigstens sowohl die Verbindungsleuchte (4.1.1, 4.1.2) umfasst welche am nächsten zur respektiven Funktionsleuchte (2.1.1) angeordnet ist und welche am nächsten zur respektiven Erweiterungsleuchte (3.1.1) angeordnet ist, wobei jegliche Abstände der zu dieser Verbindungsleuchtenreihe (5) gehörigen Verbindungsleuchten (4.1) zu den jeweiligen Nachbarleuchten geringer ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand (amax).
  3. Fahrzeug (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichterweiterungseinheit (3) in einen Stoßfänger (6) integriert ist oder diesen ausbildet.
  4. Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungslichteinheit (4) in einen Kühlergrill (7) integriert ist oder diesen ausbildet.
  5. Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand (amax) 75mm beträgt.
  6. Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsleuchten (4.1) entlang von wenigstens zwei konzentrisch zueinander verlaufenden Kreisbahnsegmenten (8) oder wenigstens zwei um einen gemeinsamen Mittelpunkt verlaufenden Ellipsenbahnsegmenten zueinander an der Verbindungslichteinheit (4) angeordnet sind.
  7. Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Zentralbereich (9) der Verbindungslichteinheit (4) ein Licht abstrahlendes Emblem (10) angeordnet ist, wobei zumindest eine Verbindungsleuchtenreihe (11) existiert, welche wenigstens sowohl die Verbindungsleuchte (4.1.1, 4.1.3) umfasst welche am nächsten zur respektiven Funktionsleuchte (2.1.1) angeordnet ist und welche am nächsten zum Emblem (10) angeordnet ist und zumindest eine Verbindungsleuchtenreihe (14) existiert, welche wenigstens sowohl die Verbindungsleuchte (4.1.2, 4.1.4) umfasst welche am nächsten zur respektiven Erweiterungsleuchte (3.1.1) angeordnet ist und welche am nächsten zum Emblem (10) angeordnet ist, und wobei jeweils jegliche Abstände der zu einer jeweiligen Verbindungsleuchtenreihe (11, 14) gehörigen Verbindungsleuchten (4.1) zu den jeweiligen Nachbarleuchten geringer ist als der gesetzlich vorgegebene Maximalabstand (amax).
  8. Verfahren zum Ansteuern einer von einem Fahrzeug (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 umfassten Funktionsbeleuchtungseinheit (2), Verbindungslichteinheit (4) und Lichterweiterungseinheit (3), dadurch gekennzeichnet, dass wenn die Funktionsbeleuchtungseinheit (2) zum Abstrahlen einer Funktionsbeleuchtung aktiviert wird, ebenfalls die Verbindungslichteinheit (4) und die Lichterweiterungseinheit (3) zum Abstrahlen der Funktionsbeleuchtung aktiviert werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bereitstellung einer Fahrtrichtungsanzeigefunktion die Funktionsbeleuchtungseinheit (2), die Verbindungslichteinheit (4) und die Lichterweiterungseinheit (3) zur Ausgabe eines animierten Lichtmusters (12) zusammenwirken.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichtwellenfront (13) ausgehend vom Emblem (10) in Richtung (R) der äußeren Fahrzeugumrandung entlang der Verbindungsleuchten (4.1), Funktionsleuchten (2.1) und Erweiterungsleuchten (3.1) bewegt wird.
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