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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem Basiskörper und wenigstens einem Anbauteil, wobei der Basiskörper mit dem Anbauteil verbunden ist. Ferner betrifft die Erfindung einen montierten Bausatz umfassend die Vorrichtung. Außerdem betrifft die Erfindung ein Möbel.
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Aus dem Stand der Technik sind gattungsgemäße Vorrichtungen hinlänglich bekannt, z.B. aus den Druckschriften
DE 38 37 505 A1 ,
DE 39 31 225 A1 ,
DE 195 41 399 A1 ,
DE 89 03 809 U1 ,
DE 92 10 624 U1 ,
DE 93 14 402 U1 ,
DE 94 14 000 U1 ,
DE 295 02 333 U1 ,
DE 22 27 553 A ,
DE 19 52 933 U ,
DE 75 40 883 U ,
DE 15 54 404 A ,
DE 19 01 474 C ,
DE 69 38 864 U ,
DE 15 29 667 A ,
DE 19 13 897 U ,
DE 23 11 808 A ,
DE 24 03 358 A , DD 17 125 U,
CH 704 404 A2 ,
CH 666 523 A5 ,
CH 589 434 A5 ,
EP 0 344 120 B1 und
EP 0 956 402 B1 . Die aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen sind oft wenig stabil und haben meist eine kurze Lebensdauer, wobei Ersatzteile meist teuer sind.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile zu überwinden und eine Vorrichtung bereitzustellen, die stabil ist und eine hohe Lebensdauer aufweist. Ferner soll im Reparaturfall ein einfacher Austausch von Komponenten ermöglicht werden, um so die Umwelt zu schonen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche stellen bevorzugte Weiterentwicklungen dar.
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Die Vorrichtung umfasst einen Basiskörper und mindestens ein mit dem Basiskörper verbundenes Anbauteil, wobei der Basiskörper würfelförmig ausgebildet ist und jede Würfelseite eine erste Bohrung und weitere Bohrungen aufweist, wobei das Anbauteil einen ersten Abschnitt umfasst, wobei der erste Abschnitt eine Nut aufweist und der erste Abschnitt in einer der ersten Bohrungen an einer ersten Würfelseite angeordnet ist, wobei ein Befestigungsmittel in einer der weiteren Bohrungen wenigstens an einer zur ersten Würfelseite benachbarten zweiten Würfelseite angeordnet ist, wobei zur Verbindung des Anbauteils mit dem Basiskörper das Befestigungsmittel den ersten Abschnitt an der Nut fixiert oder befestigt, und wobei das Anbauteil einen zweiten Abschnitt umfasst, der als Funktionselement ausgebildet ist bzw. der ein Funktionselement ist.
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Mit anderen Worten fixiert das Befestigungsmittel das Anbauteil im oder am Basiskörper an der oder über die Nut. Damit ist das Befestigungsmittel eingerichtet, den ersten Abschnitt eines Anbauteils in oder über eine benachbarte weitere Bohrung zu fixieren. Mit noch anderen Worten ist das Befestigungsmittel eingerichtet, eine feste, insbesondere reibschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung, mit dem Anbauteil auszubilden. Im fixierten Zustand kontaktiert dabei ein Ende des Befestigungsmittels die Nut. Die Nut kann als Radialnut ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die Befestigungsmittel in einem 90° Winkel, also lotrecht, zu den ersten Abschnitten im Basiskörper angeordnet. Unter fixiert kann befestigt oder festgehalten verstanden werden. Unter wenigstens kann mindestens verstanden werden und umgekehrt.
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Damit wird mit der Erfindung eine Vorrichtung bereitgestellt, die stabil ist und eine hohe Lebensdauer aufweist. Ferner kann im Reparaturfall ein Austausch von Komponenten auf einfache Weise erfolgen.
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Unter der Vorrichtung kann ein Ensemble, ein Gefüge, ein Konstruktionselement, eine Bauteilverbindung, eine Einheit, eine Bauteilanordnung oder -gruppe verstanden werden.
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Unter dem Basiskörper kann ein Grundkörper oder ein Hauptkörper verstanden werden. Bevorzugt weist der Basiskörper sechs Würfelseiten auf, wobei jede Würfelseite eine Bohrung zur Aufnahme eines ersten Abschnitts eines Anbauteils aufweist.
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Unter einem Anbauteil kann ein Element, Anbauelement, Anschlusselement, Einsteckelement, Anschlussteil oder eine anschließbare Komponente verstanden werden. Bevorzugt umfasst das Anbauteil genau zwei Abschnitte, nämlich, den ersten und den zweiten Abschnitt. Bevorzugt kann die Vorrichtung (entsprechend der Anzahl an ersten Bohrungen) bis zu sechs Anbauteile umfassen. Besonders bevorzugt können entsprechend bis zu zwölf weitere Bohrungen vorgesehen sein, jeweils zwei je Würfelseite, wobei in jede weitere Bohrung Befestigungsmittel anordenbar sind.
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Zur Aufnahme eines ersten Abschnitts weist der Basiskörper die ersten Bohrungen auf, in die der erste Abschnitt einbringbar ist. Eine erste Bohrung kann als Gegenstück, Einsteckbereich, oder Bereich der nach innerhalb des Würfels orientiert ist, verstanden werden. Insbesondere ist der erste Abschnitt als ein auskragender Abschnitt oder Bereich ausgebildet.
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Unter einem Funktionselement kann eine Komponente oder ein Bauteil verstanden werden, die oder das einem bestimmten Zweck bzw. einer bestimmten Funktion dient. Ein bestimmter Zweck kann bspw. eine Fixierung, Befestigung, Positionierung, Auflagerung, Halterung oder Beabstandung sein. Überdies können die Funktionselemente auch als Designelement dienen oder Designaspekte bedienen.
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Vorzugsweise sind die ersten und/oder weiteren Bohrungen Ausnehmungen, Vertiefungen, Durchgänge, Durchgangsbohrungen, Sacklöcher oder Sacklochbohrungen. Entsprechende Bohrungen sind einfach herstellbar.
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Bevorzugt können die Sacklochbohrungen Bohrungen, insbesondere Durchgangsbohrungen, aufweisen, die einen kleineren Durchmesser haben, als die Sacklochbohrungen selbst. Hierdurch ist es möglich, dass Luft, die beim Einstecken von Anbauteilen in die Sacklochbohrungen entsteht, entweichen kann. Dabei können die Bohrungen, insbesondere Durchgangsbohrungen, durchmesseridentisch ausgebildet sein.
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Bevorzugt weisen die ersten und/oder weiteren Bohrungen einen Querschnitt auf, der ein Kreis ist oder der kreisförmig oder oval ist. Insbesondere sind die ersten Bohrungen zylinderförmig. Darüber hinaus sind weitere Querschnitte denkbar.
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Weiter bevorzugt weist der erste Abschnitt einen Querschnitt auf, der ein Kreis ist oder der kreisförmig oder oval ist. Darüber hinaus sind weitere Querschnitte denkbar.
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Bevorzugt sind die Komponenten der Vorrichtung aus Edelstahl gefertigt. Es kann bspw. Edelstahl nach Norm EN 10020 2000-07-00, nach Norm EN 10027-2 2015-07-00, V2A oder V4A Stahl verwendet werden. Es können aber auch Edelstahl und/oder andere Metalle und/oder Metalllegierungen verwendet werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist jeweils ein Befestigungsmittel in einer der weiteren Bohrungen an beiden zur ersten Würfelseite benachbarten Würfelseiten angeordnet. Hierdurch ist es möglich, den ersten Abschnitt des Anbauteils an der Nut beidseitig mit zwei Befestigungsmitteln zu fixieren. Vorzugsweise liegen beide Befestigungsmittel in ihrer Längsrichtung auf einer gemeinsamen Achse.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Befestigungsmittel Schraubmittel, insbesondere Gewindestifte. Vorzugsweise weisen die weiteren Bohrungen ein Innengewinde auf. Hierdurch lassen sich die Befestigungsmittel auf einfache Weise in die weiteren Bohrungen des Basiskörpers eindrehen bzw. einschrauben. Beispielsweise kann das Befestigungsmittel eine sogenannte „Madenschraube“ sein.
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Besonders bevorzugt sind oder bilden zwei sich gegenüberliegende erste Bohrungen eine gemeinsame Bohrung aus. Besonders bevorzugt sind oder bilden zwei sich gegenüberliegende weitere Bohrungen eine gemeinsame Bohrung aus. Hierdurch lassen sich die ersten Bohrungen und/oder die weiteren Bohrungen beim Herstellen des Basiskörpers schnell in den Basiskörper einbringen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist eine Längserstreckung jeder ersten Bohrung zum Mittelpunkt des Basiskörpers orientiert. Hierdurch ist es möglich eine geometrisch exakte Verbindung zwischen dem Basiskörper und den in den Basiskörper eingeführten ersten Abschnitten der Anbauteile zu erzielen.
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Vorzugsweise sind alle ersten Bohrungen derart ausgebildet, dass sie bezüglich der Würfelseite bzw. Würfelfläche einen 90° Winkel ausbilden also lotrecht bzw. orthogonal in den Würfel eingebracht sind.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind eine Längserstreckung der ersten Bohrungen und der weiteren Bohrungen an einer jeden Würfelseite parallel zueinander. Hierdurch ist es möglich immer gleich oder ähnlich ausgestaltete Basiskörper und Anbauteile zu verwenden.
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Vorzugsweise sind alle weiteren Bohrungen derart ausgebildet, dass sie bezüglich der Würfelseite bzw. Würfelfläche einen 90° Winkel ausbilden also lotrecht bzw. orthogonal in den Würfel eingebracht sind.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die weiteren Bohrungen zwei Bohrungen je Würfelseite. Hierdurch ist es möglich ein von einer ersten Würfelseite eingeführtes Anbauteil und ein von einer zweiten Würfelseite eingeführtes Anbauteil unabhängig voneinander zu fixieren.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Kanten des würfelförmigen Basiskörpers abgerundet oder gefast. Mit anderen Worten sind die Kanten nicht rektifiziert. Hierdurch lassen sich „scharfe“ Kanten vermeiden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Nut eine
- - Rundnut oder Hohlkehle,
- - Rechtecknut,
- - V-Nut,
- - T-Nut oder
- - Trapeznut.
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Mittels der Nut ist es möglich eine reibschlüssige oder kraftschlüssige Verbindung zwischen den Befestigungsmitteln und den ersten Abschnitten des Anbauteils zu erzielen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der zweite Abschnitt
- - ein auskragendes Element,
- - ein Auflageelement,
- - ein Anschlagelement,
- - ein Fixierelement,
- - ein unterdruckerzeugendes Mittel,
- - ein Schraubmittel,
- - ein Kugelkopf,
- - ein Element mit aufgesetzter Kugel,
- - eine in das Bauteil eingebrachte Gewindebohrung,
- - ein Element mit Gewindebohrung,
- - ein Erdspieß,
- - ein Schraubmittel mit aufgesetzter Kugel, oder
- - ein Druckfederelement.
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Durch das Vorhalten diverser Anbauteile ist es möglich entsprechend den Anforderungen bzw. Gegebenheiten unterschiedliche Anbauteile in die Vorrichtung zu integrieren. Damit lassen sich die zweiten Abschnitte der Anbauteile, wie oben beschrieben, auf unterschiedliche Weise verwenden.
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Das auskragende Element kann eingerichtet sein, als Haken zu dienen, bspw. Garderobenhaken. Dabei kann die Stange zylinderförmig ausgebildet sein. Vorzugsweise umfasst das auskragende Element eine Radialnut.
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Das Auflageelement kann eingerichtet sein, auf einem weiteren Gegenstand aufzuliegen.
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Das Anschlagelement kann eingerichtet sein, an einem weiteren Gegenstand anzuliegen.
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Das Fixierelement kann eingerichtet sein, an einem weiteren Gegenstand fixiert zu werden.
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Das unterdruckerzeugende Mittel kann eingerichtet sein, ein Bauteil zu tragen, wie bspw. eine Tischplatte. Vorzugsweise ist das unterdruckerzeugende Mittel ein Saugnapf.
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Das Schraubmittel kann eingerichtet sein, eine weitere Komponente aufzunehmen. Dabei kann die weitere Komponente gewindeseitig aufgeschraubt werden. Insbesondere kann das Schraubmittel eine Gewindestange sein.
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Der Kugelkopf kann eingerichtet sein, als Haken zu dienen, bspw. Garderobenhaken.
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Das Element mit aufgesetzter Kugel kann eingerichtet sein, als Haken zu dienen, bspw. Garderobenhaken.
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Eine in das Bauteil eingebrachte Gewindebohrung und/oder das Element mit Gewindebohrung können eingerichtet sein, als Verankerung an einer Wand zu dienen, bspw. als Schwerlastverankerung, insbesondere in Verbindung mit einem Wanddübel.
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Der Erdspieß kann eingerichtet sein, als Verankerung im Boden zu dienen, bspw. im Garten oder auf die den Erdspieß aufnehmenden Untergründe.
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Das Schraubmittel, insbesondere Gewindestange, mit aufgesetzter Kugel kann eingerichtet sein, als Haken zu dienen, bspw. Garderobenhaken. Insbesondere kann eine hohlzylinderförmige Abdeckung, bspw. ein Schlauchabschnitt, zur Gewindeabdeckung verwendet werden.
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Das Druckelement kann eingerichtet sein, als Pufferelement verwendet zu werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind von Befestigungsmitteln und/oder Anbauteilen unbesetzte Bohrungen jeweils mittels eines Verschlusses verschlossen oder verschließbar. Hierdurch kann vermieden werden, dass Schmutz oder Feuchtigkeit in die Anbauteile und damit in die Vorrichtung gelangen können. Vorzugsweise ist der Verschluss als Abdeckkappe oder als Pfropfen ausgebildet. Unter unbesetzt ist frei oder nicht besetzt zu verstehen.
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Ferner wird die Aufgabe durch einen monierten Bausatz mit den Merkmalen des Anspruchs 11 gelöst. Der montierte Bausatz umfasst mindestens eine Vorrichtung nach einem der vorherstehenden Ansprüche. Unter einem Bausatz kann eine Anzahl an zusammengehörenden Bauteilen oder Komponenten verstanden werden, aus denen ein bestimmtes Endprodukt, nämlich der montierte Bausatz, zusammengebaut werden kann. Unter einem monierten Bausatz kann ein fertiger Bausatz, ein fertiggestellter Bausatz, ein Gefüge, ein Bausystem oder eine Konstruktion verstanden werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist zwischen zwei Basiskörpern ein Verbindungsmittel angeordnet. Hierdurch ist es möglich zwei Basiskörper auf einfache Weise miteinander zu verbinden. Das Verbindungsmittel kann eine Stange sein, insbesondere eine Stange mit Längenmarkierungen. Mittels der Längenmarkierungen ist es möglich die benötigten Stangen bei der Montage zügig aufzufinden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist ein erstes Ende des Verbindungsmittels in einer ersten Bohrung eines ersten Basiskörpers und ein zweites Ende des Verbindungsmittels in einer ersten Bohrung eines zweiten Basiskörpers angeordnet, wobei beide Enden des Verbindungsmittels eine Nut aufweisen, und wobei Befestigungsmittel in weiteren Bohrungen der Basiskörper angeordnet sind, wobei zur Verbindung des Verbindungsmittels mit den Basiskörpern die Befestigungsmittel das Verbindungsmittel an den Nuten fixieren. Mit anderen Worten dienen die Befestigungsmittel zur Fixierung oder Befestigung der Enden des Verbindungsmittels im Basiskörper an den Nuten.
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Vorzugsweise sind die Befestigungsmittel in einem 90° Winkel, also lotrecht, zu den ersten Enden angeordnet.
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Ferner wird die Aufgabe durch ein Möbel mit den Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst. Dass Möbel umfasst eine Vorrichtung oder einen montierten Bausatz, wie oben beschrieben.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Möbel weitere Elemente aus Glas, Stein, Holz und/oder Holzverbundstoffen.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine schematische Ansicht einer Ausführungsform der Vorrichtung;
- 2 einen Basiskörper der Vorrichtung nach 1;
- 3 eine erste Schnittführung A-A durch die 2;
- 4 eine alternative Schnittführung A-A durch die 2;
- 5 eine erste Ausführungsform eines Anbauteils aus 1;
- 6 eine alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 7 eine weitere alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 8 eine weitere alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 9 eine weitere alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 10 eine weitere alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 11 eine weitere alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 12 eine weitere alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 13 eine weitere alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 14 eine weitere alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 15 eine weitere alternative Ausführungsform des Anbauteils;
- 16 eine erste Nut eines ersten Abschnitts eines Anbauteils;
- 17 eine alternative Nut eines ersten Abschnitts eines Anbauteils;
- 18 eine weitere alternative Nut eines ersten Abschnitts eines Anbauteils;
- 19 ein Verbindungsmittel;
- 20 ein alternatives Verbindungsmittel;
- 21 ein weiteres alternatives Verbindungsmittel; und
- 22 eine schematische Ansicht von zusammengesetzten Teilen eines montierten Bausatzes.
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1 zeigt eine Vorrichtung 1 mit einem Basiskörper 10 und einem mit dem Basiskörper 10 verbundenen Anbauteil 20. Der Basiskörper 10 ist würfelförmig ausgebildet, wobei jede der sechs Würfelseiten eine erste Bohrung 11 und zwei weitere Bohrungen 12, 13 aufweist. Der Basiskörper 10 weist zwölf Kanten 14 auf, wobei die Kanten 14 des Basiskörpers 10 abgerundet oder gefast sind.
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Das Anbauteil 20, das in der 5 detailliert dargestellt ist, weist einen ersten Abschnitt 21 zur Verbindung mit dem Basiskörper 10 auf. Das Anbauteil 20 ist mit dem Basiskörper 10 verbunden. Die ersten Bohrungen 11 des Basiskörpers 10 sind als Gegenstück zum ersten Abschnitt 21 des Anbauteils 20 ausgebildet. Damit ist der erste Abschnitt 21 des Anbauteils 20 auf einfache Weise in den Basiskörper 10 einbringbar. Der erste Abschnitt 21 ist in einer ersten Bohrung 11 einer ersten Würfelseite des Basiskörpers 10 angeordnet.
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Ferner ist ein Befestigungsmittel 15 in einer der weiteren Bohrungen 12 an einer zur ersten Würfelseite angeordnet. Das benachbarten zweiten Würfelseite Befestigungsmittel 15 ist eingerichtet, das Anbauteil 20 im Basiskörper 10 an einer Nut 22 des ersten Abschnitts 21, die als Radialnut ausgebildet ist, zu fixieren. Durch das Vorsehen des Befestigungsmittels 15 ist es möglich, eine feste, insbesondere reibschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Basiskörper 10 und dem Anbauteil 20 zu erzeugen bzw. herzustellen, um eine Verbindung des Basiskörpers 10 mit dem Anbauteil 20 zu erreichen. Vorzugsweise kann noch ein weiteres dem Befestigungsmittel 15 gegenüberliegendes Befestigungsmittel (nicht gezeigt) in einer weiteren Bohrung angeordnet sein. Mit anderen Worten befindet sich das weitere Befestigungsmittel dann an der gegenüberliegenden Würfelseite (dritte Würfelseite) des ersten Befestigungsmittels 15. Beide Befestigungsmittel 15 liegen in ihrer Längsrichtung/axialen Erstreckung auf einer gemeinsamen Achse. Hierdurch ist es möglich, den Abschnitt 21 des Anbauteils 20 an der Nut 22 beidseitig zu fixieren.
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Jede erste Bohrung 11 weist einen Querschnitt auf, der kreisförmig ist. Die erste Bohrung 11 ist damit zylinderförmig ausgebildet, wobei weitere Querschnitte denkbar sind. Sämtliche erste Bohrungen 11 sind zum Mittelpunkt des Basiskörpers 10 orientiert. Mit anderen Worten geht ihre gedachte Längserstreckung durch den Mittelpunkt des Basiskörpers 10. Die weiteren Bohrungen 12, 13 weisen einen Querschnitt auf, der kreisförmig ist. Die Bohrungen 12, 13 sind zylinderförmig ausgebildet, wobei weitere Querschnitte denkbar sind. Ferner weisen die weiteren Bohrungen 12, 13 ein Innengewinde auf.
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Alle ersten Bohrungen 11 und weiteren Bohrungen 12, 13 sind derart ausgebildet, dass sie bezüglich der Würfelseite bzw. Würfelfläche einen 90° Winkel ausbilden also lotrecht bzw. orthogonal in den Basiskörper 10 eingebracht sind.
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In die weitere Bohrung 13 ist kein Befestigungsmittel eingesetzt. Ein Befestigungsmittel wird erst dann benötigt, sollte beispielsweise ein weiteres Anbauteil in die der ersten Bohrung 11 gegenüberliegende Bohrung eingesetzt werden. Es könnten theoretisch alle sechs ersten Bohrungen 11 jeweils einen ersten Abschnitt 21 eines Anbauteils 20 aufnehmen. Damit würde die Vorrichtung 1 einen Basiskörper 10 und bis zu sechs Anbauteile 20 umfassen. Entsprechend können bis zu zwölf weitere Bohrungen 12, 13, jeweils zwei je Würfelseite, vorgesehen sein, wobei in jede weitere Bohrung 12, 13, Befestigungsmittel 15 anordenbar sind.
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Eine Längsrichtung der gezeigten ersten Bohrung 11 und des darin eingesetzten Anbauteils 20 ist in eine x-Richtung orientiert, wobei eine Längsrichtung der gezeigten weiteren Bohrung 12 und des darin eingebrachten Befestigungsmittels 15 in eine y-Richtung orientiert sind.
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Die Befestigungsmittel 15 sind Schraubmittel, insbesondere Gewindestifte. Außengewinde der Gewindestifte kämmen mit den Innengewinden der weiteren Bohrungen 12, 13, sodass die Befestigungsmittel 15 in den weiteren Bohrungen 12, 13 axial verlagerbar sind, um mit der Nut 22 des ersten Abschnitts 21 des Anbauteils 20 eine reibschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung zu erzeugen bzw. herzustellen.
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Überdies umfasst das Anbauteil 20 einen zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein Funktionselement ausgebildet, wie es auch in der 5 gezeigt ist. Alternative Ausgestaltungen des Anbauteils 20 sind den weiteren 6 bis 15 entnehmbar.
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Bevorzugt sind die Komponenten der Vorrichtung 1 aus Edelstahl gefertigt. Es können aber auch Edelstahl und/oder andere Metalle und/oder Metalllegierungen verwendet werden.
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2 zeigt einen Basiskörper 10 ohne das Anbauteil 20 und ohne das Befestigungsmittel 15.
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In den 3 und 4 ist jeweils ein Schnitt A-A aus der 2 detailliert gezeigt, wobei in der 3 die erste Bohrung 11 als auch die weiteren ersten Bohrungen Konus-förmig ausgebildet sind und wobei die erste Bohrung 11 als auch die weiteren ersten Bohrungen in der 4 als Sacklochbohrungen ausgebildet sind. In der 4 sind die Sacklochbohrungen mit kleineren, zueinander durchmesseridentischen, Durchgangsbohrungen versehen, damit Luft, die beim Einstecken von Anbauteilen in den Sacklochbohrungen entsteht, entweichen kann.
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In den 5 bis 15 sind unterschiedliche Ausgestaltungen des Anbauteils 20 gezeigt, wobei der zweite Abschnitt 23 als Funktionselement ausgebildet ist.
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5 zeigt das Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein Element mit aufgesetzter Kugel ausgebildet, wie in der 1 gezeigt.
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6 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als eine in das Bauteil eingebrachte Gewindebohrung ausgebildet.
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7 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein auskragendes Element umfassend eine Radialnut ausgebildet.
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8 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein Anschlagelement ausgebildet.
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9 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein Fixierelement ausgebildet.
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10 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein Saugnapf ausgebildet.
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11 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein Schraubmittel, insbesondere Gewindestange, ausgebildet.
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12 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein weiteres Schraubmittel, insbesondere Gewindestange, ausgebildet.
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13 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein Erdspieß ausgebildet.
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14 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein Schraubmittel, insbesondere Gewindestange, mit aufgesetzter Kugel ausgebildet.
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15 zeigt ein weiteres Anbauteil 20 mit dem die Nut 22 umfassenden ersten Abschnitt 21 und dem zweiten Abschnitt 23. Der zweite Abschnitt 23 ist als ein Druckfederelement ausgebildet.
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16 zeigt eine erste Nut 22 eines ersten Abschnitts 21 eines Anbauteils 20. Die Nut 22 ist eine Radialnut, die insbesondere als eine Rundnut oder Hohlkehle ausgebildet ist.
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17 zeigt eine alternative Nut 22 eines ersten Abschnitts 21 eines Anbauteils 20. Die Nut 22 ist eine Radialnut, die insbesondere als eine Rechtecknut ausgebildet ist.
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18 zeigt eine weitere alternative Nut 22 eines ersten Abschnitts 21 eines Anbauteils 20. Die Nut 22 ist eine Radialnut, die insbesondere als eine V-Nut ausgebildet ist.
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Weiter nicht gezeigte alternative Nuten können T-Nuten, Trapeznuten oder dergleichen sein. Mittels der Nut/Nuten ist es möglich eine reibschlüssige oder kraftschlüssige Verbindung zwischen den Befestigungsmitteln und den ersten Abschnitten des Anbauteils zu erzielen.
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19 zeigt ein Verbindungsmittel 30. Das Verbindungsmittel 30 dient der Verbindung zwischen zwei Basiskörpern. Ein erstes Ende des Verbindungsmittels 30 ist eingerichtet in einer ersten Bohrung eines ersten Basiskörpers eingesetzt zu werden. Ein zweites Ende des Verbindungsmittels 30 ist eingerichtet in einer ersten Bohrung eines weiteren, zweiten Basiskörpers eingesetzt zu werden. Beide Enden des Verbindungsmittels 30 weisen jeweils eine Nut auf. Mittels jeweils eines in eine weitere Bohrung der Basiskörper eingesetzten Befestigungsmittels ist das Verbindungsmittel über seine Nuten in den Basiskörpern fixierbar.
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Im Unterschied zur 19 weist das Verbindungsmittel 30 der 20 zusätzliche Längenmarkierungen auf. Das in der 21 gezeigte Verbindungsmittel 30 ist im Vergleich zum Verbindungsmittel 30 der 19 wesentlich kürzer ausgebildet.
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In der 22 sind Komponenten eines fertigen montierten Bausatzes 40 gezeigt. Die Komponenten sind zusammengesetzt bzw. zusammengefügt. Im Detail umfasst der Bausatz 40 drei Basiskörper 10, wobei jeweils ein Verbindungsmittel 30 zwischen zwei der Basiskörper 10 angeordnet ist. Der in der Blattebene obere Basiskörper 10 umfasst ein Anbauteil 20 und bildet die Vorrichtung 1 gemäß der 1 aus.
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Es wird eine Vorrichtung bereitgestellt, die stabil ist und eine hohe Lebensdauer aufweist. Ferner kann im Reparaturfall ein Austausch von Komponenten auf einfache Weise erfolgen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 10
- Basiskörper
- 11
- Bohrung, Vertiefung, Ausnehmung
- 12
- Bohrung, Vertiefung, Ausnehmung
- 13
- Bohrung, Vertiefung, Ausnehmung
- 14
- Kante
- 15
- Befestigungsmittel
- 20
- Anbauteil
- 21
- erster Abschnitt
- 22
- Nut
- 23
- zweiter Abschnitt
- 30
- Verbindungsmittel
- 31
- Markierung
- 40
- Bausatz