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Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement-Transfermaterial, ein Verfahren zum Herstellen des Sicherheitselement-Transfermaterials und ein Verfahren zum Herstellen eines Wertgegenstands, insbesondere Wertdokuments, unter Verwendung des Sicherheitselement-Transfermaterials.
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Wertgegenstände, wie Markenartikel oder Wertdokumente, insbesondere Banknoten, werden oft mit Sicherheitselementen ausgestattet, die eine Überprüfung der Echtheit der Wertgegenstände erlauben und zugleich als Schutz vor unerlaubter Reproduktion dienen. Häufig anzutreffen sind Sicherheitselemente, die einen optisch variablen Effekt aufweisen. Besonders beliebt sind sogenannte Kippeffekte, bei denen sich ein optisches Erscheinungsbild abhängig vom Betrachtungswinkel ändert. Kippeffekte lassen sich z. B. durch metallisierte Prägeschichten erzeugen. Beispiele dafür sind diffraktive Prägestrukturen mit Abmessungen in der Größenordnung des sichtbaren Lichts, sogenannte Prägehologramme, oder Prägestrukturen mit größeren Abmessungen in Form von Mikrospiegeln.
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Bei der Herstellung des mehrschichtigen Sicherheitselements kann ein entsprechender Funktionsschichtaufbau zunächst auf einer Trägerfolie aufgebaut und später von dort auf den Wertgegenstand übertragen werden. Man spricht insoweit auch von Transferelementen, z. B. in Form von applizierbaren Patches, Etiketten, Streifen oder in ein Sicherheitspapier einlagerbaren Fäden. In der Regel ist die oberste Schicht des Sicherheitselements eine Klebstoffschicht, z. B. eine Heißsiegellackschicht, mittels der das Sicherheitselement auf dem Wertgegenstand verklebt wird.
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In manchen Gestaltungen ist es von Vorteil, wenn das Sicherheitselement nach der Übertragung auf den Wertgegenstand die Trägerfolie behält, die dann einen integrierten Bestandteil des Sicherheitselements bildet. In anderen Gestaltungen ist es dagegen wünschenswert, die Trägerfolie nach der Übertragung vom Sicherheitselement abzulösen. Im Vergleich zur integrierten Trägerfolie bildet diese Trägerfolie somit nur einen temporären Bestandteil des Sicherheitselements, welches nach der Ablösung sehr dünn ist. So kann ein Stapelproblem bei Wertgegenständen vermieden werden. Problematisch ist insoweit, das Sicherheitselement von der Trägerfolie zuverlässig und konturengenau abzulösen.
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Ein Sicherheitselement in Gestalt eines Transferelements und ein Verfahren zum Herstellen desselben sind aus der Druckschrift
DE 10 2016 009 318 A1 bekannt. Das Sicherheitselement umfasst eine Trägerfolie, eine Releaseschicht, die auf der Trägerfolie vollflächig aufgebracht ist, einen Funktionsschichtaufbau, der auf der Releaseschicht vollflächig aufgebracht ist, eine gitterartige Stabilisierungsschicht, die auf dem Funktionsschichtaufbau teilflächig aufgebracht ist, und eine Heißsiegellackschicht, die auf dem Funktionsschichtaufbau und der gitterartigen Stabilisierungsschicht vollflächig aufgebracht ist. Zur Fertigstellung des Sicherheitselements wird die gitterartige Stabilisierungsschicht einschließlich der Heißsiegellackschicht, des Funktionsschichtaufbaus und der Releaseschicht, als nicht zu übertragender Bereich auf der Trägerfolie derart ausgestanzt und dann „entgittert“, dass der verbleibende Teil das Sicherheitselement bzw. den zu übertragenden Bereich bildet. Das Entgittern wird durch die zähe gitterartige Stabilisierungsschicht ermöglicht, die dem Material des Nicht-Übertragungsbereichs die notwendige Stabilität verleiht. Der zurückbleibende, das Sicherheitselement bildende Übertragungsbereich wird dann mittels der Heißsiegellackschicht auf einem Banknotensubstrat verklebt, und letztlich wird die Trägerfolie vom Sicherheitselement abgelöst.
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Das Verfahren gemäß der Druckschrift
DE 10 2016 009 318 A1 ist kompliziert. Bevor das Sicherheitselement auf das Banknotensubstrat übertragen wird, erfordert das Verfahren den Stanzarbeitsgang und das Entgittern, um den Nicht-Übertragungsbereich vom Übertragungsbereich zu trennen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, um ein Sicherheitselement-Transfermaterial in einfacher Weise herzustellen, sowie ein entsprechendes Sicherheitselement-Transfermaterial bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Herstellen eines Sicherheitselement-Transfermaterials und ein entsprechendes Sicherheitselement-Transfermaterial mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weiterbildungen der Offenbarung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Ein erster Aspekt der vorliegenden Offenbarung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Sicherheitselement-Transfermaterials, bei dem eine Trägerfolie bereitgestellt wird, eine Releaseschicht auf die Trägerfolie aufgebracht wird, eine oder mehrere übereinanderliegende Schichten zur Erzeugung eines einen optisch variablen Effekt aufweisenden Funktionsschichtaufbaus teilflächig aufgebracht werden, derart dass der Funktionsschichtaufbau mit einer Außenkontur vollständig auf der Releaseschicht liegt, und eine Klebstoffschicht auf den Funktionsschichtaufbau derart aufgebracht wird, dass sie den Funktionsschichtaufbau entweder exakt abdeckt oder über die Außenkontur des Funktionsschichtaufbaus bis zum Erreichen der Releaseschicht ein Stück weit hinausragt.
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Grundsätzlich dient die Trägerfolie dazu, während der Herstellung das Sicherheitselement-Transfermaterial zu stützen und nach einer Übertragung des Sicherheitselement-Transfermaterials auf ein Substrat eines Wertgegenstands, z. B. ein Wertdokumentsubstrat, vom Sicherheitselement-Transfermaterial abgelöst zu werden. Die Trägerfolie kann z. B. eine PET-Folie sein. Zur Massenproduktion von Sicherheitselement-Transfermaterialien liegt die Trägerfolie als Rollenware in endloser Form oder als Mehrfachnutzenbogen vor, worauf eine Mehrzahl von Sicherheitselementen nebeneinander aufgebaut wird.
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Die Releaseschicht weist zur Trägerfolie nur eine schwache Haftung auf, damit das spätere Ablösen der Trägerfolie vom Sicherheitselement-Transfermaterial ermöglicht wird. Bei der Releaseschicht handelt es sich beispielsweise um eine UV-Lackschicht, eine Wachsschicht oder eine Releaselackschicht. Die Releaseschicht wird auf die Trägerfolie entweder vollflächig oder vorzugsweise nur teilflächig aufgebracht. Beim teilflächigen Aufbringen der Releaseschicht ist eine Motivform der Releaseschicht frei wählbar und entspricht vorzugsweise einer Motivform des darüber aufgebrachten Funktionsschichtaufbaus. Vorzugsweise ist die Releaseschicht transparent.
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Der Funktionsschichtaufbau bietet durch den optisch variablen Effekt, z. B. einem Kippeffekt, eine Sicherheitsfunktion des Sicherheitselement-Transfermaterials. Der Funktionsschichtaufbau wird teilflächig aufgebracht, derart dass er mit seiner Außenkontur vollständig auf der Releaseschicht liegt. Allerdings muss der Funktionsschichtaufbau als Ganzes nicht vollständig auf der Releaseschicht liegen. Zum Beispiel kann der Funktionsschichtaufbau teilweise auf der Releaseschicht und teilweise auf der Trägerfolie liegen. Wichtig ist, dass seine Außenkontur vollständig auf der Releaseschicht liegt. Eine Motivform des teilflächigen Funktionsschichtaufbaus ist auch frei wählbar. Vorzugsweise sind die Motivformen der Releaseschicht und des Funktionsschichtaufbaus ähnlich, vorzugsweise identisch, nur dass die Releaseschicht den Funktionsschichtaufbau seitlich überragt, also eine größere Außenkontur besitzt.
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Die Klebstoffschicht sorgt für eine gewünschte Verklebung des Funktionsschichtaufbaus mit dem Substrat des Wertgegenstands, insbesondere also einem Wertdokumentsubstrat, und weist zum Substrat eine stärkere Haftung auf als die Haftung zwischen der Trägerfolie und der Releaseschicht und, soweit der Funktionsschichtaufbau nicht vollständig auf der Releaseschicht liegt, als eine Haftung zwischen der Trägerfolie und dem Funktionsschichtaufbau. Die Klebstoffschicht wird auf den Funktionsschichtaufbau derart aufgebracht, dass sie den Funktionsschichtaufbau entweder exakt abdeckt oder über die Außenkontur des Funktionsschichtaufbaus bis zum Erreichen der Releaseschicht ein Stück weit hinausragt. „Ein Stück weit“ heißt, dass die Klebstoffschicht eine Grenze der Releaseschicht nicht erreicht und nur geringfügig über den Funktionsschichtaufbau hinausragt, vorzugsweise so geringfügig, wie fertigungstechnisch möglich. Denn es ist letztlich die Klebstoffschicht, die die Kontur des von der Trägerfolie auf den Wertgegenstand übertragenen Sicherheitselements definiert. Ein Überstand der Klebstoffschicht sollte daher weniger als 2 mm, vorzugsweise weniger als 1 mm, besonders bevorzugt weniger als 0,5 mm betragen. Bei der Klebstoffschicht handelt es sich z. B. um eine Heißsiegellackschicht, die bei Einwirkung von Druck und erhöhter Temperatur aufschmilzt. Die Klebstoffschicht kann transparent sein und auf ein transparentes Fenster im Substrat des Wertgegenstands aufgebracht werden, sodass der optisch variable Effekt auch von der gegenüberliegenden Seite des Wertgegenstands erkennbar ist.
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Ein Kern des vorliegenden Verfahrens liegt darin, dass die Kontur der teilflächig aufgebrachten Klebstoffschicht im Wesentlichen den zu übertragenden Bereich des Sicherheitselement-Transfermaterials und damit die Kontur des Sicherheitselements definiert. Bei der späteren Übertragung wird nur das Sicherheitselement mittels der Klebstoffschicht mit dem Substrat des Wertgegenstands verklebt, während ein etwaiger nicht zu übertragender Bereich des Sicherheitselement-Transfermaterials aufgrund des Fehlens der Klebstoffschicht mit dem Substrat nicht verkleben kann. Das vorliegende Verfahren zum Herstellen des Sicherheitselement-Transfermaterials mit der von ihm ablösbaren Trägerfolie erfordert keine gitterartige Stabilisierungsschicht, keinen Stanzarbeitsgang und kein Entgittern. Somit ist die Herstellung einfach.
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Vor dem Aufbringen der Klebstoffschicht kann ein Primer auf den Funktionsschichtaufbau derart aufgebracht werden, dass er den Funktionsschichtaufbau entweder exakt abdeckt oder über die Außenkontur des Funktionsschichtaufbaus bis zum Erreichen der Releaseschicht ein Stück weit hinausragt. Die Klebstoffschicht wird dann auf den Primer aufgebracht. Der Primer dient dazu, die Verklebung zwischen dem Funktionsschichtaufbau und der Klebstoffschicht zu verbessern.
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In einer Ausgestaltung wird, wie bereits erwähnt, die Releaseschicht auf die Trägerfolie nur teilflächig aufgebracht, derart dass die Außenkontur der Releaseschicht über die Außenkontur des Funktionsschichtaufbaus rundherum hinausragt. Durch den hinausragenden Teil der Releaseschicht wird eine Verklebung zwischen der Klebstoffschicht und der Trägerfolie effektiv vermieden. Eine solche Verklebung ist unerwünscht, weil sie das spätere Ablösen der Trägerfolie vom Sicherheitselement-Transfermaterial verhindern und zum Brechen des Sicherheitselements führen kann.
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Im Falle einer nur teilflächig aufgebrachten Releaseschicht wird der Funktionsschichtaufbau derart erzeugt, dass er entweder vollständig auf der teilflächigen Releaseschicht liegt oder eine Innenkontur der teilflächigen Releaseschicht überragt. Bei der ersten Variante liegt der Funktionsschichtaufbau vollständig zwischen der Klebstoffschicht und der Releaseschicht, während er bei der zweiten Variante einseitig vollständig von der Klebstoffschicht und auf der anderen Seite teilweise von der Releaseschicht und teilweise von der Trägerfolie bedeckt wird. Im Vergleich zu der ersten Variante lässt sich das Sicherheitselement-Transfermaterial gemäß der zweiten Variante noch dünner herstellen. Insbesondere schaut ein Betrachter das auf den Wertgegenstand aufgebrachte Sicherheitselement unmittelbar auf den Funktionsschichtaufbau und nicht durch die Releaseschicht hindurch, sodass der optisch variable Effekt besonders gut zur Wirkung kommt.
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Sofern der Funktionsschichtaufbau vollständig auf der Releaseschicht liegt, ist die Releaseschicht vorzugsweise transparent oder zumindest transluzent, um den optisch variablen Effekt des Funktionsschichtaufbaus nicht zu behindern. Denn die Releaseschicht ist die oberste Schicht des letztlich auf den Wertgegenstand aufgebrachten Sicherheitselements, durch die ein Betrachter hindurchblickt. Die Releaseschicht kann auch weitere Sicherheitsmerkmale aufweisen, z. B. Interferenzschichtpigmente, Flüssigkristallpigmente oder Fluoreszenzstoffe. Sofern aber der Funktionsschichtaufbau nur mit seiner Außenkontur auf der Releaseschicht liegt, kann die Releaseschicht auch opak sein und eine Art Rahmen für den optisch variablen Effekt des Funktionsschichtaufbaus bilden.
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Beim Schritt des Erzeugens des Funktionsschichtaufbaus wird in einer Ausführungsform eine Prägeschicht aufgebracht, in die ein Motiv geprägt wird. Die Prägeschicht kann beispielsweise eine UV-Prägelackschicht sein, die derart aufgebracht, z. B. gedruckt, wird, dass sie mit ihrer Außenkontur vollständig auf der Releaseschicht liegt.
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Anschließend wird eine Metallisierungsschicht auf das geprägte Motiv aufgebracht, um eine metallisierte Prägeschicht als Funktionsschichtaufbau zu erzeugen. Die Strukturen der Prägeschicht können so klein sein, dass sie diffraktiv wirken und einen holographischen Effekt erzeugen, oder sie können größer sein und mit der Metallisierungsschicht Mikrospiegel bilden. Die metallisierte Prägeschicht weist so einen Kippeffekt auf, bei dem sich ein optisches Erscheinungsbild abhängig vom Betrachtungswinkel ändert.
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Vor dem Aufbringen der Metallisierungsschicht kann eine Waschfarbeschicht auf die Prägeschicht derart aufgebracht werden, dass die Waschfarbeschicht die Prägeschicht nur teilweise bedeckt. Nach dem Aufbringen der Metallisierungsschicht wird die Waschfarbeschicht mit der darüber liegenden Metallisierungsschicht durch Waschen entfernt, sodass die Metallisierungsschicht mindestens ein Muster oder Zeichen bildet, z. B. als Negativschrift (Cleartext). Anstatt mittels der Waschfarbeschicht kann die Metallisierungsschicht alternativ durch Ätzen oder Laser teilweise demetallisiert werden. Die demetallisierten Bereiche der Metallisierungsschicht erzeugen zusätzlich einen Durchsichteffekt, der bei Betrachtung im Durchlicht das Muster oder Zeichen besonders deutlich erkennen lässt.
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Um sicherzustellen, dass das Sicherheitselement beim späteren Ablösen der Trägerfolie vom Sicherheitselement-Transfermaterial möglichst scharfe Konturen erhält, kann eine geschlossene oder unterbrochene Stanzlinie durch die Klebstoffschicht und die Releaseschicht vorgesehen werden, die z. B. mittels eines mechanischen Stanzwerkzeugs oder Lasers auf der Trägerfolie erzeugt wird. Die Stanzlinie ist für das Ablösen der Trägerfolie vom Sicherheitselement-Transfermaterial nicht zwingend, weil die Umrisskontur im Wesentlichen durch die Kontur der Klebstoffschicht vorgegeben wird. Die Stanzlinie stellt demgegenüber jedoch einen sauberen und scharfen Ablösungsrand sicher.
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Ein zweiter Aspekt der vorliegenden Offenbarung betrifft ein entsprechendes Sicherheitselement-Transfermaterial als solches. Das Sicherheitselement-Transfermaterial umfasst eine Trägerfolie, eine Releaseschicht, die auf die Trägerfolie aufgebracht ist, einen Funktionsschichtaufbau, der eine oder mehrere übereinanderliegende Schichten umfasst und einen optisch variablen Effekt aufweist und der mit einer Außenkontur vollständig auf der Releaseschicht liegt, und eine Klebstoffschicht, die registergenau auf dem Funktionsschichtaufbau derart aufgebracht ist, dass sie über die Außenkontur des Funktionsschichtaufbaus bis zum Erreichen der Releaseschicht ein Stück weit hinausragt.
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Ein dritter Aspekt der vorliegenden Offenbarung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Wertgegenstands, bei dem das Sicherheitselement-Transfermaterial gemäß entweder dem ersten Aspekt der vorliegenden Offenbarung hergestellt oder dem zweiten Aspekt der vorliegenden Offenbarung bereitgestellt wird, ein Substrat eines Wertgegentands, z. B. ein Wertdokumentsubstrat, bereitgestellt wird, das Sicherheitselement-Transfermaterial mit dem Substrat mittels der Klebstoffschicht des Sicherheitselement-Transfermaterials verklebt wird, und die Trägerfolie von dem Sicherheitselement-Transfermaterial abgelöst wird, sodass das Sicherheitselement auf dem Wertgegenstand verbleibt. Das Sicherheitselement erlaubt eine Überprüfung der Echtheit des Wertgegenstands und dient zugleich als Schutz vor unerlaubter Reproduktion.
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Bei dem Substrat des Wertgegenstands handelt es sich z. B. um ein Papiersubstrat, Polymersubstrat, oder Verbundsubstrat zur Herstellung von Wertdokumenten wie Banknoten, Ausweisen, Aktien, Urkunden, Briefmarken, Schecks, Eintrittskarten, Fahrkarten oder Flugscheinen.
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Wenn die Klebstoffschicht eine Heißsiegellackschicht umfasst, erfolgt eine Erwärmung entweder vollflächig über das gesamte Sicherheitselement-Transfermaterial oder nur in dem Bereich, wo sich die Heißsiegellackschicht befindet. Zum Aushärten der Klebstoffschicht wird die Klebstoffschicht vorzugsweise mittels UV-Strahlung aktiviert.
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Weitere Ausführungsbeispiele sowie Vorteile werden nachfolgend anhand der schematisch stark vereinfachten Figuren erläutert, bei deren Darstellung auf eine maßstabs- und proportionsgetreue Wiedergabe verzichtet wird, um die Anschaulichkeit zu erhöhen. Darin zeigen:
- 1 schematisch eine Banknote 1 mit einem Sicherheitselement 12,
- 2 eine Aufsicht auf ein Sicherheitselement-Transfermaterial 10 umfassend eine endlose Trägerfolie 16, auf der eine Mehrzahl von Sicherheitselementen 12 aufgebracht ist,
- 3 schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt,
- 4 schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt,
- 5 schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt,
- 6 schematisch ein viertes Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt,
- 7 schematisch das Sicherheitselement-Transfermaterial 10 aus 6 auf einem Banknotensubstrat 14 im Querschnitt,
- 8 die Anordnung aus 7 mit vom Sicherheitselement 12 abgelöster Trägerfolie 16 im Querschnitt,
- 9 schematisch ein fünftes Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt, und
- 10A bis 10F schematisch einzelne Verfahrensstadien beim Herstellen und Applizieren eines sechsten Ausführungsbeispiels des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt.
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1 zeigt eine schematische Darstellung einer Banknote 1 mit einem Sicherheitselement 12. Die Banknote 1 umfasst ein Banknotensubstrat 14, auf dem das Sicherheitselement 12 appliziert ist. Das Banknotensubstrat 14 ist z. B. ein Papiersubstrat, Polymersubstrat oder Verbundsubstrat. Die Motivform des Sicherheitselements 12 kann anders als der illustrierte Stern sein. Das Sicherheitselement 12 erlaubt eine Überprüfung der Echtheit der Banknote 1 und dient zugleich als Schutz vor unerlaubter Reproduktion.
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2 zeigt eine Aufsicht auf ein Sicherheitselement-Transfermaterial 10 umfassend eine endlose Trägerfolie 16, z. B. eine endlose PET-Folie als Rollenware, auf der eine Mehrzahl von Sicherheitselementen 12 aufgebracht ist. Abweichend von 2 kann auch nur ein einziges Sicherheitselement 12 auf einer Trägerfolie 16 vorgesehen sein oder die Trägerfolie 16 liegt als Mehrfachnutzenbogen vor.
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3 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt. Das Sicherheitselement-Transfermaterial 10 umfasst eine Trägerfolie 16, eine transparente Releaseschicht 22, die auf der Trägerfolie 16 vollflächig aufgebracht ist, einen Funktionsschichtaufbau 70, der auf der Releaseschicht 22 nur teilflächig aufgebracht ist, einen optionalen Primer 60, der auf dem Funktionsschichtaufbau 70 derart aufgebracht ist, dass er mit einer Außenkontur 71 des Funktionsschichtaufbaus 70 abschließt oder, wie hier, allenfalls über die Außenkontur 71 des Funktionsschichtaufbaus 70 bis zum Erreichen der Releaseschicht 22 ein Stück weit hinausragt, und eine Heißsiegellackschicht 50, die auf dem optionalen Primer 60 derart aufgebracht ist, dass sie mit der Außenkontur 71 des Funktionsschichtaufbaus 70 abschließt oder allenfalls über die Außenkontur 71 des Funktionsschichtaufbaus 70 bis zum Erreichen der Releaseschicht 22 ein Stück weit hinausragt. Zum Beispiel kann ein Überstand der Heißsiegellackschicht 50 weniger als 2 mm, vorzugsweise weniger als 1 mm, besonders vorzugsweise weniger als 0,5 mm betragen.
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4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt. Das Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 4 unterscheidet sich vom Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 3 dadurch, dass die Releaseschicht 22 nur teilflächig auf der Trägerfolie 16 aufgebracht ist. Die Releaseschicht 22 besitzt eine Außenkontur 33, die über die Außenkontur 71 des Funktionsschichtaufbaus 70 rundherum hinausragt. Vorzugsweise sind die durch die Außenkonturen 33 und 71 definierten Motivformen der Releaseschicht 22 und des Funktionsschichtaufbaus 70 ähnlich, vorzugsweise identisch, nur dass die Releaseschicht 22 eine größere Außenkontur 33 besitzt als der Funktionsschichtaufbau 70.
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5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt. Das Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 5 unterscheidet sich vom Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 4 dadurch, dass die Releaseschicht 22 zusätzlich zur Außenkontur 33 noch eine Innenkontur 34 umfasst. Die Releaseschicht 22 kann auch lediglich die Innenkontur 34 umfassen und im Übrigen, wie in 3, vollflächig vorliegen (nicht dargestellt). Der Funktionsschichtaufbau 70 ist auf der Releaseschicht 22 derart teilflächig aufgebracht, dass der Funktionsschichtaufbau 70 die Innenkontur 34 der Releaseschicht 42 überragt. Vorzugsweise entspricht die durch die Innenkontur 34 der Releaseschicht 22 definierte Motivform der durch die Außenkontur 33 der Releaseschicht 22 definierten Motivform, sodass die Releaseschicht 22 einen Rahmen mit konstanter Breite für den Funktionsschichtaufbau 70 bildet. Das Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 5 ist dünner als die Sicherheitselement-Transfermaterialien 10 gemäß 3 und 4.
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6 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt. Das Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 6 unterscheidet sich vom Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 5 nur durch eine Stanzlinie 55. Die Stanzlinie 55 verläuft entweder geschlossen oder unterbrochen um den Funktionsschichtaufbau 70 herum. Dazu werden die Heißsiegellackschicht 50 und die Releaseschicht 22, z. B. mittels eines mechanischen Stanzwerkzeugs oder Lasers, auf der Trägerfolie 16 durchgestanzt. Die Stanzlinie 55 ist für das spätere Ablösen der Trägerfolie 16 vom Sicherheitselement 12 nicht zwingend, weil die Kontur des Sicherheitselements 12 im Wesentlichen durch die Kontur der Heißsiegellackschicht 50 vorgegeben ist. Die Sicherheitselement-Transfermaterialien 10 gemäß den 3 und 4 können auch eine solche Stanzlinie 55 umfassen.
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7 zeigt das Sicherheitselement-Transfermaterial 10 aus 6 umgedreht auf einem Banknotensubstrat 14 im Querschnitt. Durch Druck und erhöhte Temperatur schmilzt die Heißsiegellackschicht 50 auf und kühlt anschließend wieder ab, sodass das Sicherheitselement 12 mit dem Banknotensubstrat 14 verklebt. Die Erwärmung erfolgt entweder vollflächig über das gesamte Sicherheitselement-Transfermaterial 10 oder nur in dem Bereich, wo sich die Heißsiegellackschicht 50 befindet. Zum Aushärten der Heißsiegellackschicht 50 kann die Heißsiegellackschicht 50 mittels UV-Strahlung aktiviert werden.
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8 zeigt die Anordnung aus 7 mit vom Sicherheitselement 12 abgelöster Trägerfolie 16 im Querschnitt. Das Ablösen wird dadurch ermöglicht, dass die Haftung zwischen dem Banknotensubstrat 14 und der Heißsiegellackschicht 50 stärker ist als die Haftung zwischen der Trägerfolie 16 und dem Funktionsschichtaufbau 70 und als die Haftung zwischen der Trägerfolie 16 und der Releaseschicht 22. Die Stanzlinie 55 stellt dabei sicher, dass das Sicherheitselement 12 eine saubere und scharfe Außenkontur erhält.
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In den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen ist der Funktionsschichtaufbau 70 einschichtig, z. B. eine Druckschicht mit Interferenzschichtpigmenten oder Flüssigkristallpigmenten. 9 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt. Das Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 9 unterscheidet sich von den zuvor beschriebenen Sicherheitselement-Transfermaterialien 10 dadurch, dass der Funktionsschichtaufbau 70 nicht einschichtig, sondern mehrschichtig ist. Der Funktionsschichtaufbau 70 umfasst eine Prägeschicht 80, z. B. eine Prägelackschicht, mit einer dünnen Metallisierungsschicht 85, welche den geprägten Strukturen der Prägeschicht 80 folgt. Die Prägeschicht 80 ist derart aufgebracht, dass sie die Innenkontur 34 der Releaseschicht 22 überragt, ohne die Außenkontur 33 der Releaseschicht 22 zu erreichen. Die Metallisierungsschicht 85 ist vollflächig aufgebracht, derart dass sie auch die Prägeschicht 80, die Releaseschicht 22 und die Trägerfolie 16 abdeckt. Die Abmessungen der geprägten Strukturen der Prägeschicht 80 können so klein sein, dass sie diffraktiv wirken und einen holographischen Effekt erzeugen, oder sie können größer sein und mit der Metallisierungsschicht 85 Mikrospiegel bilden. Der Funktionsschichtaufbau 70 gemäß 9 weist so einen Kippeffekt auf, bei dem sich ein optisches Erscheinungsbild abhängig vom Betrachtungswinkel ändert. Abweichend von 9 kann die Metallisierungsschicht 85 nur lokal aufgebracht werden. Auch in den Ausführungsbeispielen gemäß den 3 bis 6 kann anstelle eines einschichtigen ein mehrschichtiger Funktionsschichtaufbau 70, insbesondere gemäß 9, vorgesehen sein.
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10A bis 10F zeigen schematisch einzelne Verfahrensstadien beim Herstellen und Applizieren eines sechsten Ausführungsbeispiels des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 im Querschnitt. Zunächst wird eine Trägerfolie 16 bereitgestellt, auf die eine Releaseschicht 22 teilflächig oder vollflächig aufgebracht wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Releaseschicht 22 zugleich eine Außenkontur 33 und eine Innenkontur 34, liegt also teilflächig vor. Beim Erzeugen des Funktionsschichtaufbaus 70 wird zunächst eine Prägeschicht 80 derart aufgebracht, dass sie die Innenkontur 34 der Releaseschicht 22 nur so weit überragt, dass die Außenkontur 33 der Releaseschicht 22 über eine Außenkontur 71 der Prägeschicht 80 rundherum hinausragt. In die Prägeschicht 80 wird ein Motiv geprägt und auf das geprägte Motiv wird eine Waschfarbeschicht 82 teilflächig aufgebracht. Danach wird eine Metallisierungsschicht 85 aufgebracht, derart dass sie zumindest die Prägeschicht 80 und die Waschfarbeschicht 82, sowie in diesem Ausführungsbeispiel außerdem die Releaseschicht 22 und die Trägerfolie 16, abdeckt. Nach der Metallisierung wird die Waschfarbeschicht 82 mit der darauf liegenden Metallisierungsschicht 85 durch Waschen entfernt, sodass die verbleibende Metallisierungsschicht 85 die Prägeschicht 80 nur noch teilweise bedeckt und mindestens ein Muster oder Zeichen bildet, z. B. als Negativschrift (Cleartext). Anstatt mittels der Waschfarbeschicht 82 kann die Metallisierungsschicht 85 alternativ durch Ätzen oder Laser teilweise demetallisiert werden. Zur Fertigstellung des Sicherheitselement-Transfermaterials 10 werden ein optionaler Primer 60 und eine Heißsiegellackschicht 50 auf den Funktionsschichtaufbau 70 derart aufgebracht, wie bereits im Zusammenhang mit 6 erwähnt. Das so hergestellte Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 10D unterscheidet sich vom Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 9 nur durch die demetallierten Bereiche in der Metallisierungsschicht 85. In den 10E und 10F ist dargestellt, wie das Sicherheitselement-Transfermaterial 10 gemäß 10D zunächst mit einem Banknotensubstrat 14 verklebt und letztlich die Trägerfolie 16 vom Sicherheitselement 12 abgelöst wird. Der Verklebungsarbeitsschritt in 10E und der Ablösearbeitsschritt in 10F sind identisch zu den in 7 und 8 erwähnten Arbeitsschritten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102016009318 A1 [0005, 0006]