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DE102008036481A1 - Verfahren zur Herstellung von Sicherheitselementen mit zueinander gepasserten Motiven - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Sicherheitselementen mit zueinander gepasserten Motiven Download PDF

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DE102008036481A1
DE102008036481A1 DE102008036481A DE102008036481A DE102008036481A1 DE 102008036481 A1 DE102008036481 A1 DE 102008036481A1 DE 102008036481 A DE102008036481 A DE 102008036481A DE 102008036481 A DE102008036481 A DE 102008036481A DE 102008036481 A1 DE102008036481 A1 DE 102008036481A1
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DE
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security element
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functional layer
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Prior art date
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Withdrawn
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DE102008036481A
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English (en)
Inventor
Winfried Dr. Hoffmüller
Patrick Dr. Renner
Manfred Dr. Heim
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
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Priority to CN2009801367142A priority patent/CN102177033B/zh
Priority to RU2011108210/12A priority patent/RU2496653C9/ru
Priority to US13/055,508 priority patent/US9238383B2/en
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements (1), ein nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältliches Sicherheitselement (1), Transfermaterialien mit den erfindungsgemäßen Sicherheitselementen sowie mit den erfindungsgemäßen Sicherheitselementen gesicherte Wertgegenstände. Das erfindungsgemäße Sicherheitselement (1) weist mindestens zwei Funktionsschichten (12, 22) auf, wobei jede Funktionsschicht ein Motiv bildet und die Motive entweder deckungsgleich sind oder das eine Motiv ein fotografisches Negativ des anderen Motivs darstellt. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird das Motiv der einen Funktionsschicht (12) mithilfe einer Klebstoffschicht (30) in die andere Funktionsschicht (22) übertragen. Dabei wird in der Klebstoffschicht ein exaktes Abbild des Motivs der ersten Funktionsschicht reproduziert, und dieses Abbild des Motivs in der Klebstoffschicht wiederum wird dazu verwendet, ein exaktes Abbild dieses Motivs oder seines fotografischen Negativs in der zweiten Funktionsschicht zu reproduzieren. Die Übertragung des Motivs von der einen Funktionsschicht in die andere gelingt dadurch, dass der Klebstoff, bedingt durch Bestrahlung durch die erste Funktionsschicht hindurch, Bereich unterschiedlich starker Klebefähigkeit aufweist und nur in den stark klebefähigen Bereichen mit der zweiten Funktionsschicht verklebt. Die nicht verklebten Bereiche der Funktionsschicht werden entfernt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements mit zwei oder mehr zueinander gepasserten Motivschichten, insbesondere Motivschichten mit im Durchlicht und bevorzugt auch im Auflicht visuell erkennbaren Zeichen, ein mittels des Verfahrens erhältliches Sicherheitselement, das als Transferelement ausgebildete Sicherheitselement, die Verwendung des Sicherheitselements bzw. Transferelements zur Produktsicherung, einen mit dem Sicherheitselement ausgestatteten Wertgegenstand sowie ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Wertgegenstands.
  • Wertgegenstände, insbesondere Wertdokumente, wie Banknoten, Aktien, Ausweise, Kreditkarten, Urkunden, Schecks, und andere fälschungsgefährdete Papiere, wie Ausweisdokumente unterschiedlichster Art, aber auch Markenartikel und Verpackungen von Markenartikeln werden zur Absicherung gerne mit Sicherheitselementen ausgestattet, die eine Überprüfung ihrer Echtheit ermöglichen und gleichzeitig als Schutz vor unerlaubter Reproduktion dienen. Die Sicherheitselemente können beispielsweise die Form von Sicherheitsfäden oder Aufklebern oder irgendeine andere in einen Wertgegenstand oder ein Sicherheitspapier einbringbare oder aufbringbare Form haben, wobei ein ”Wertgegenstand” im Sinne der vorliegenden Erfindung jeder gegen Fälschung sicherungswerte Gegenstand ist, insbesondere ein Wertdokument, während ein ”Sicherheitspapier” die noch nicht umlauffähige Vorstufe zu einem Wertdokument darstellt.
  • Sicherheitselemente sind typischerweise mehrschichtige Elemente mit mehreren Funktionsschichten. Funktionsschichten sind ganz allgemein Schichten, die irgendwelche Eigenschaften aufweisen, die visuell oder maschinell nachgewiesen werden können. Funktionsschichten enthalten daher beispielsweise Farbstoffe, Lumineszenzstoffe, thermochrome Stoffe, Flüssigkris talle, Interferenzpigmente, elektrisch leitfähige Stoffe, magnetische Stoffe, lichtbeugende oder lichtbrechende Strukturen oder Kombinationen davon. Die Funktionsschichten sind meist als geometrische oder figürliche Muster oder Motive ausgebildet, d. h. es gibt innerhalb einer Schicht Funktionsbereiche mit der nachweisbaren Eigenschaft (beispielsweise Lumineszenz) und Aussparungen dazwischen. Werden mehrere Funktionsschichten übereinander angeordnet, ist es in der Regel wünschenswert, dass die Funktionsbereiche und die Aussparungen in den einzelnen Funktionsschichten exakt registerhaltig, d. h. mit hoher Passergenauigkeit, und mit konturenscharfen Kanten zwischen den Funktionsbereichen und den Aussparungen übereinander ausgebildet sind. Auf diese Weise kann eine Funktionsschicht unter einer anderen versteckt werden, beispielsweise magnetische Stoffe unter einer Farbschicht, oder es können Sicherheitselemente mit mehreren Funktionsschichten und ”Negativschrift” hergestellt werden. Sicherheitselemente mit Negativschrift weisen ein transparentes Substrat mit mindestens einer nicht transparenten Beschichtung, die Aussparungen (die Negativschrift) aufweist, auf. Diese Aussparungen können beliebige Formen haben, beispielsweise Buchstaben, Zahlen oder Muster irgendwelcher Art, insbesondere Linienmuster. Der in dieser Anmeldung verwendete Begriff „Negativschrift” umfasst demnach Aussparungen beliebiger Form, also jede Nicht-Vollflächigkeit in einer nicht transparenten Beschichtung. Je transparenter, d. h. je lichtdurchlässiger, das Trägersubstrat ist, desto ausgeprägter ist der Kontrast zwischen beschichteten und nicht beschichteten Bereichen. Bei sehr transparenten Substraten ist die Negativschrift im Auflicht deutlich erkennbar, bei weniger transparenten Substraten nur im Durchlicht. Weist ein derartiges Sicherheitselement mit Negativschrift zwei unterschiedliche Funktionsschichten auf, beispielsweise ein Motiv in Form einer goldfarbenen metallischen Beschichtung und darauf dasselbe Motiv als rote Druckfarbe, so erscheint dieses Motiv dem Betrachter von der einen Seite her gesehen goldfarben, von der anderen Seite her gesehen rot.
  • Derartige mehrschichtige Motive sind aufgrund der erforderlichen hohen Passergenauigkeit schwer nachahmbar. Insbesondere Motive mit Negativschriften bieten einen guten Fälschungsschutz, da im Durchlicht Ungenauigkeiten bei der Herstellung besonders leicht erkennbar sind, und ”primitive” Fälschungsversuche, wie etwa das Kopieren mit Farbkopierern, auch für das ungeübte Auge sofort erkennbar sind.
  • Die Fälschungssicherheit ist umso höher, je feiner die Strukturen in den Funktionsschichten mit den zueinander gepasserten Motiven sind. Feinste Strukturen konturenscharf und im perfekten Register zueinander auszubilden, stellt allerdings auch für autorisierte Hersteller eine Herausforderung dar. Es sind eine Reihe von Verfahren bekannt, die es ermöglichen sollen, Aussparungen in mehreren übereinander liegenden Funktionsschichten passergenau, d. h. deckungsgleich in allen Schichten, auszubilden.
  • Aus WO 92/11142 ist bekannt, Negativschriften in Funktionsschichten mittels durch Wärmeeinwirkung aktivierbaren Druckfarben zu erzeugen. Die Druckfarben werden in Form der gewünschten Negativschrift unter den Funktionsschichten aufgedruckt und enthalten Wachse oder aufschäumende Additive, die bei Erwärmung erweichen bzw. ein Gas abspalten und dadurch Schaumstrukturen erzeugen. Dadurch verringert sich die Haftung in den mit der aktivierbaren Druckfarbe bedruckten Bereichen, und die Funktionsschichten können in diesen Bereichen mechanisch entfernt werden.
  • DE 10 2007 055 112 A1 offenbart ein Verfahren zur registerhaltigen, d. h. deckungsgleichen Ausbildung einer Negativschrift in mehreren Funktions schichten mithilfe einer in Form der auszubildenden Negativschrift unter den Funktionsschichten aufgedruckten Druckfarbe, die einen Bestandteil enthält, der bei Bestrahlung oder bei Erwärmung oder bei Kontakt mit einer Waschflüssigkeit einen Prozess bewirkt, der dazu führt, dass seitens der Druckfarbe auf die darüber liegende Beschichtung eine Kraft ausgeübt wird, die die Beschichtung aufbrechen lässt. Diese Kraft kann durch ein Gas ausgeübt werden, das von Bestandteilen der Druckfarbe erzeugt wird, wenn diese mit Waschflüssigkeit in Kontakt kommen, bestrahlt und/oder erwärmt werden, oder durch ein Quellmittel in der Druckfarbe, das bei Kontakt mit einer Waschflüssigkeit aufquillt. Ist die mehrschichtige Beschichtung erst einmal aufgebrochen, ist sie für ein Auswaschen mit Waschflüssigkeit relativ leicht zugänglich.
  • Die genannten Verfahren funktionieren zufriedenstellend, solange keine sehr feinen Strukturen auszubilden sind. Sehr feine Strukturen können mit dem genannten Verfahren aber häufig nicht konturenscharf und passergenau ausgebildet werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur Herstellung von Sicherheitselementen bereitzustellen, das es erlaubt, in mindestens zwei übereinanderliegenden Schichten deckungsgleiche Motive auszubilden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es insbesondere, ein derartiges Verfahren bereitzustellen, mit dem deckungsgleiche Motive konturenscharf und mit hoher Passergenauigkeit ausgebildet werden können.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es darüber hinaus, ein derartiges Verfahren bereitzustellen, wobei die auszubildenden Motive sehr feine Strukturen aufweisen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es auch, ein Sicherheitselement mit mindestens zwei Motivschichten mit einander entsprechenden Motiven, die eine hohe Passergenauigkeit aufweisen, bereitzustellen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ferner, ein derartiges Sicherheitselement bereitzustellen, bei dem die Motivschichten sehr feine Strukturen aufweisen und konturenscharf ausgebildet sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es darüber hinaus, derartige Sicherheitselemente in Form von Transferelementen bereitzustellen sowie Sicherheitspapiere und Wertgegenstände mit den erfindungsgemäßen Sicherheitselementen bzw. Transferelementen und Verfahren zur Herstellung der Sicherheitspapiere und der Wertgegenstände bereitzustellen.
  • Die Aufgaben werden gelöst durch das Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen, durch das Sicherheitselement mit den in Anspruch 8 angegebenen Merkmalen, durch das Transfermaterial mit den in Anspruch 15 angegebenen Merkmalen, durch das Sicherheitspapier bzw. den Wertgegenstand gemäß Anspruch 16 und durch das Verfahren gemäß Anspruch 17.
  • Spezielle Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, das Motiv einer Funktionsschicht mithilfe einer Klebstoffschicht in eine andere Funktionsschicht zu übertragen. Dabei wird in der Klebstoffschicht ein exaktes Abbild des Motivs der ersten Funktionsschicht reproduziert, und dieses Abbild des Motivs in der Klebstoffschicht wiederum dazu verwendet, ein exaktes Abbild dieses Motivs oder seines fotografischen Negativs in einer weiteren Funktionsschicht zu reproduzieren. Die Übertragung des Motivs von der einen Funktionsschicht in die andere gelingt dadurch, dass der Klebstoff zwischen den Funktionsschichten mithilfe des Motivs der ersten Funktionsschicht so strukturiert wird, dass er nur an bestimmten Bereichen der zweiten Funktionsschicht haftet, mit den übrigen Bereichen der zweiten Funktionsschicht jedoch keine Klebeverbindung eingeht. Die nicht verklebten Bereiche der zweiten Funktionsschicht werden dann entfernt, während die verklebten Bereiche nicht entfernt werden können, wodurch in der zweiten Funktionsschicht eine exakte Reproduktion oder ein fotografisches Negativ des Motivs der ersten Funktionsschicht entsteht.
  • Das erfindungsgemäße Sicherheitselement wird aus mindestens zwei Teilelementen hergestellt. Ein erstes Teilelement besteht mindestens aus einem Trägersubstrat und einer Funktionsschicht mit Aussparungen darin. Weitere Schichten können vorhanden sein. Die Funktionsschicht kann auch aus mehreren Einzelschichten aufgebaut sein.
  • Das Trägersubstrat des ersten Sicherheitselement-Teilelements ist bevorzugt eine Folie, beispielsweise aus Polypropylen, Polyethylen, Polystyrol, Polyester, insbesondere Polycarbonat oder Polyethylenterephthalat. Transparente oder transluzente Folien sind besonders bevorzugt. Bei einer Verwendung derartiger Folien können die passergenau ausgebildeten Aussparungen in den einzelnen Funktionsschichten deutlich als Negativschrift erkannt werden.
  • Auf dem Trägersubstrat wird eine Funktionsschicht ausgebildet. Die Funktionsschicht kann grundsätzlich von beliebiger Art sein, wie sie bei Sicherheitselementen verwendet wird. Als Beispiele seien genannt Metallschichten aus beispielsweise Aluminium, Eisen, Kupfer, Gold, Nickel, etc., Metalllegierungen, oder Schichten aus Metalleffektfarben, Schichten mit Farbpigmenten oder Fluoreszenzpigmenten, Flüssigkristallschichten, Beschichtungen mit Farbkippeffekt, Schichtkombinationen, wie beispielsweise eine mit einer bestimmten Farbe unterlegte Schicht mit Farbkippeffekt, Schichten mit maschinell nachweisbaren Merkmalen, beispielsweise mit Magnetpigmenten, die gegebenenfalls unter einer Deckschicht versteckt werden können. Bei der erwähnten Schicht mit Farbpigmenten kann es sich z. B. um eine schwarze Druckfarbe auf der Basis von „Microlith Schwarz” (Ciba) handeln, die bei dem erfindungsgemäß hergestellten Sicherheitselement einen dunklen Hintergrund für z. B. Flüssigkristallschichten bildet, was die Erzeugung eindrucksvoller Farbkippeffekte ermöglicht.
  • Die Aufbringung der Funktionsschichten erfolgt nach bekannten Verfahren, die für die jeweilige Funktionsschicht geeignet sind, beispielsweise durch physikalische Dampfabscheidung (PVD) bei Metallen oder durch Aufdrucken bei Farbpigmenten oder Fluoreszenzpigmenten.
  • Werden Funktionsschichten aufgedruckt, können sie gewünschtenfalls bereits in Form des Funktionsschicht-Motivs aufgedruckt werden, d. h. in Form von Funktionsbereichen und Aussparungen zwischen diesen Bereichen. In allen anderen Fällen erfolgt eine vollflächige Auftragung der Funktionsschicht, wobei selbstverständlich auch aufgedruckte Funktionsschichten vollflächig aufgedruckt werden können.
  • Die Funktionsschicht kann direkt auf dem Trägersubstrat ausgebildet werden, oder es können eine oder mehrere Zwischenschichten vorgesehen werden. Für manche Funktionsschichten sind Zwischenschichten zwingend erforderlich, beispielsweise wenn es sich bei dem Motiv der Funktionsschicht um ein metallisiertes Hologramm, Kinegramm, Pixelgramm oder eine sonstige metallisierte Beugungsstruktur handelt. In einem solchen Fall wird zuerst eine Prägelackschicht aufgetragen und in die Prägelackschicht, vor oder nach der Metallisierung, die gewünschte diffraktive Struktur eingeprägt. Auch bei Flüssigkristallschichten ist in der Regel eine Zwischenschicht erforderlich, die für eine passende Orientierung der Flüssigkristalle sorgt. Geeignete Orientierungsschichten können beispielsweise in Prägelackschichten eingeprägte diffraktive Strukturen sein. Alternativ kann gegebenenfalls auch die Trägerfolie geeignet behandelt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine der Motivschichten eine metallisierte Beugungsstruktur, wie ein metallisiertes Hologramm, besonders bevorzugt ist auch eine weitere Motivschicht eine metallisierte Beugungsstruktur, wie ein metallisiertes Hologramm. Wenn im Folgenden von Hologrammen gesprochen wird, versteht es sich, dass dasselbe auch für andere Beugungsstrukturen und Brechungsstrukturen gilt sowie für sogenannte „Mattstrukturen” (Gitterbilder mit achromatischen Gitterbereichen), wie sie z. B. in der WO 2007/107235 A1 definiert und beschrieben sind (siehe insbesondere Anspruch 1).
  • Wie oben erwähnt, ist im Falle von Hologrammen eine Prägelackschicht vorzusehen, die die gewünschte Strukturinformation eingeprägt enthält. Die Strukturinformation wird beim Verkleben mit dem zweiten Sicherheitselement-Teilelement mit übertragen. Materialien für Prägelackschichten sind einem Fachmann bekannt. Geeignete Prägelacke sind beispielsweise offenbart in DE 10 2004 035 979 A1 , die Heißsiegellacke offenbart, die gleichermaßen als Prägelack eingesetzt werden können.
  • In einem weiteren Schritt wird die Funktionsschicht zur Herstellung eines Motivs strukturiert, d. h. aus der Funktionsschicht werden bestimmte Bereiche entfernt. Die verbleibenden Funktionsbereiche und die Aussparungen bilden zusammen das Motiv, das eine beliebige geometrische oder figürliche Darstellung sein kann. Das Motiv kann auch eine Codierung bilden, oder es kann die Form der Aussparungen so gestaltet sein, dass die Aussparungen von einem Betrachter als das ”Motiv” empfunden werden.
  • Verfahren zur Herstellung der Aussparungen sind bekannt. Geeignet sind beispielsweise Laserablation, Ätzverfahren und Waschverfahren. Ätzverfahren sind insbesondere für metallische Funktionsschichten geeignet. Auf die metallische Schicht wird ein Fotoresist aufgetragen und durch eine Maske in Form des gewünschten Motivs belichtet. Bei positiv arbeitenden Fotoresists müssen die Bereiche der späteren Aussparungen belichtet werden, bei negativ arbeitenden Fotoresists die späteren Funktionsbereiche. Nach der Belichtung wird der Fotoresist in den löslichen Bereichen mittels Entwickler entfernt und die Metallschicht in den freigelegten Bereichen durch Ätzmittel, wie Laugen oder Säuren, unter Bildung der gewünschten Aussparungen weggeätzt.
  • Waschverfahren sind universell einsetzbar. Geeignete Waschverfahren sind beispielsweise offenbart in WO 99/13157 , WO 92/11142 , WO 97/ 23357 und in DE 10 2007 055 112 . Besonders geeignet ist das in DE 10 2007 055 112 offenbarte Verfahren, mit dem auch dickere Beschichtungen, beispielsweise mehrlagige Beschichtungen, entfernt werden können. Wird bei der vorliegenden Erfindung dieses Verfahren angewendet, so wird auf dem Trägersubstrat oder einer Zwischenschicht, falls vorhanden, jedenfalls unter der Funktionsschicht, in den Bereichen, in denen in der Funktionsschicht Aussparungen ausgebildet werden sollen, eine spezielle Druckfarbe aufge druckt. Die Druckfarbe enthält einen reaktiven Bestandteil und/oder einen Vorläufer eines reaktiven Bestandteils, der bei Kontakt mit einer Waschflüssigkeit einen Prozess bewirkt, der zu einem Aufbrechen der über der Druckfarbe liegenden Bereiche der Funktionsschicht führt, und/oder einen reaktiven Bestandteil, der bei Bestrahlung oder bei Erwärmung einen Prozess bewirkt, der zu einem Aufbrechen der über der Druckfarbe liegenden Bereiche der Funktionsschicht führt. Der reaktive Bestandteil in der Druckfarbe ist beispielsweise eine Komponente eines Zweikomponenten-Gasentwicklungssystems, wie ein Carbonat oder ein Hydrogencarbonat, wobei die zweite Komponente des Zweikomponenten-Gasentwicklungssystems, beispielsweise eine Säure, wie Zitronensäure oder Weinsäure, in der Waschflüssigkeit enthalten ist. Bei Kontakt mit der Waschflüssigkeit dringt ein wenig Säure durch die Funktionsschicht in die Druckfarbe ein, es entwickelt sich ein Gas, und die Funktionsschicht wird an der entsprechenden Stelle aufgebrochen und kann, gegebenenfalls mit mechanischer Unterstützung, nun leicht entfernt werden. Ähnlich wirken in der Druckfarbe enthaltene Quellmittel, beispielsweise Stärke oder Cellulose-Derivate, die bei Kontakt mit einer Waschflüssigkeit, wie Wasser, aufquellen und die Funktionsschicht aufbrechen. Alternativ kann die Druckfarbe Blähmittel enthalten, die bei Bestrahlung und/oder Erwärmung ein Gas abspalten, beispielsweise Azoisobuttersäurenitril, was wiederum zu einer Druckerhöhung unter der Funktionsschicht und zu einem Aufbrechen der Funktionsschicht in den mit der Druckfarbe bedruckten Bereichen führt. Die aufgebrochenen Bereiche der Funktionsschicht können nun leicht zusammen mit der Druckfarbe ausgewaschen werden, wodurch die gewünschten Aussparungen gebildet werden.
  • Als nächstes wird das zweite Sicherheitselement-Teilelement hergestellt.
  • Das zweite Sicherheitselement-Teilelement weist, wie das erste Sicherheitselement-Teilelement, mindestens zwei Schichten auf, nämlich ein Trägersubstrat und eine darauf ausgebildete Funktionsschicht. Zusätzlich können weitere Schichten vorhanden sein bzw. müssen vorhanden sein, wie vorstehend für das erste Sicherheitselement-Teilelement ausgeführt wurde.
  • Generell gilt für die Materialien, den Aufbau und die Herstellung der Schichten des zweiten Sicherheitselement-Teilelements dasselbe wie für das erste Sicherheitselement-Teilelement, wobei jedoch zu beachten ist, dass in der Funktionsschicht oder der Funktionsschichtfolge keine Aussparungen ausgebildet werden. Die Aussparungen werden erst durch Zusammenwirken mit dem ersten Sicherheitselement-Teilelement erzeugt. Außerdem wird das Trägersubstrat des zweiten Sicherheitselement-Teilelements später zusammen mit Teilen der Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements abgetrennt, z. B. durch Trennwicklung, abgezogen (z. B. den Teilen der Funktionsschicht, die in dem zusammengesetzten Sicherheitselement über Aussparungen in der Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements angeordnet sind), während sich das Trägersubstrat von anderen Teilen der Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements (z. B. den Teilen, die in dem zusammengesetzten Sicherheitselement über Funktionsbereichen des ersten Sicherheitselement-Teilelements angeordnet sind), ablösen lassen muss. Daher ist es erforderlich, dass die Funktionsschicht nur eine geringe Haftung an dem Trägersubstrat besitzt.
  • Die erforderliche geringe Haftkraft wird bei vielen Funktionsschichtmaterialien, insbesondere Metallisierungen, schon alleine dadurch erreicht, dass auf haftvermittelnde Maßnahmen zwischen Trägersubstrat und Funktionsschicht verzichtet wird. Das Treffen haftvermittelnder Maßnahmen zwischen den einzelnen Schichten eines Sicherheitselements ist ansonsten üblich, und die entsprechenden Vorkehrungen einem Fachmann bekannt.
  • Wenn die Haftkraft zwischen Trägersubstrat und Funktionsschicht zu hoch ist, kann sie durch Behandeln des Trägersubstrats mit geeigneten Additiven herabgesetzt werden. Beispielsweise kann das Trägersubstrat mit Wasser und/oder Lösungsmitteln mit oder ohne geeignete Additive abgewaschen werden. Als entsprechende Additive geeignet sind beispielsweise tensidisch wirkende Substanzen, Entschäumer oder Verdicker.
  • Analoges gilt für gegebenenfalls zwischen dem Trägersubstrat und der Funktionsschicht vorhandene Zwischenschichten, beispielsweise Prägelackschichten für ein Hologramm. Soll eine derartige Prägelackschicht oder sonstige Zwischenschicht zusammen mit dem Trägersubstrat abgezogen werden, muss entsprechend die Haftkraft zwischen der Zwischenschicht und der Funktionsschicht, also beispielsweise zwischen der Prägelackschicht und einer darauf aufgebrachten Metallisierung, gering sein. Im Falle einer zu hohen Haftkraft ist die Zwischenschicht mit den genannten Additiven zu behandeln.
  • Wird eine Behandlung des Trägersubstrats oder einer Zwischenschicht mit haftverringernden Additiven vorgenommen, können nach dem Abtrennen des Trägersubstrats bzw. der Zwischenschicht Reste der Additive auf der Funktionsschicht verbleiben. Diese können normalerweise einfach mit einer wässrigen Lösung, deren pH geeignet eingestellt ist und die gegebenenfalls auch Tenside enthalten kann, weggewaschen werden. Auch eine Wäsche mit Lösungsmitteln ist möglich. In hartnäckigen Fällen kann auch mit Hochdruckdüsen und/oder mechanischer Unterstützung (Filze, Bürsten) gearbeitet werden, doch dies ist für gewöhnlich nicht erforderlich. Geringe Additiv reste können auch mittels einer Koronabehandlung ”weggebrannt” werden. Im Übrigen kann in vielen Fällen auch ganz auf eine Entfernung von Additivresten verzichtet werden. Geeignete formulierte Schutzlacke können auch auf ”additivbelasteten” Funktionsschichten ausreichend haften.
  • Nun werden das erste Sicherheitselement-Teilelement, das eine Funktionsschicht mit Funktionsbereichen und Aussparungen aufweist, und das zweite Sicherheitselement-Teilelement, das eine Funktionsschicht ohne Aussparungen aufweist, mithilfe einer Klebstoffschicht miteinander verbunden. Eine geeignete Klebstoffschicht kann eventuell bereits auf dem ersten Sicherheitselement-Teilelement vorhanden sein, nämlich wenn die Aussparungen in der Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements mithilfe eines klebefähigen Resistlacks erzeugt wurden. Dabei werden die Aussparungen durch Beschichten mit Fotoresist, Belichten mittels einer externen Maske, Entwickeln und Wegätzen der nicht mehr durch Fotoresist geschützten Bereiche der Funktionsschicht hergestellt. Auf den übrigen Bereichen der Funktionsschicht, den Funktionsbereichen, befindet sich nach wie vor Fotoresistmaterial, das zwangsläufig mit den Funktionsbereichen deckungsgleich ist. Dieses Fotoresistmaterial kann, sofern es unter Druck und erhöhter Temperatur gut mit dem Material der Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements verklebbar ist, als Klebstoffschicht verwendet werden. Wurde ein ungeeigneter Fotoresist benutzt oder sind die Fotoresistbereiche für eine exakte Verklebung nicht mehr ausreichend intakt, wird der Fotoresist entfernt und anschließend wie in allen anderen Fällen verfahren, in denen die Aussparungen in der Funktionsschicht des ersten Sicherheitselements-Teilelements ohne Verwendung eines Fotoresists erzeugt wurden. Bei dem eingesetzten Fotoresist kann es sich um einen positiven Fotoresist, wie AZ 1512 (AZ 1500 Serie) oder AZ P 4620 von Clariant oder S 1822 von Shipley handeln, der in einer Flächendichte von ca. 0,1 g/m2 bis ca. 40 g/m2 aufgebracht wird.
  • In diesen Fällen wird zur Verklebung des ersten Sicherheitselement-Teilelements und des zweiten Sicherheitselement-Teilelements ein strahlenhärtender, bevorzugt ein UV-härtender, oder ein strahlenaktivierbarer, Klebstoff verwendet. Bei der Auftragung des Klebstoffs und der Kombination der Teilelemente miteinander muss berücksichtigt werden, dass erfindungsgemäß die Klebekraft des Klebstoffs durch Bestrahlung unter Verwendung der Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements als Maske so verändert wird, dass entweder in den Aussparungsbereichen im Wesentlichen keine Klebekraft mehr vorhanden ist, während in den Funktionsbereichen die Klebekraft im Wesentlichen unverändert bleibt, oder alternativ in den Aussparungsbereichen der Klebstoff aktiviert wird, in den Funktionsbereichen aber inaktiv bleibt. Im Folgenden wird der erste Fall beschrieben. Für den letzteren gilt hinsichtlich der klebenden und der nicht klebenden Bereiche der Klebstoffschicht, und damit hinsichtlich der verklebten und der abgetrennten Bereiche der Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements, das jeweils Umgekehrte.
  • Dadurch ergeben sich mehrere Varianten hinsichtlich der Auftragungsstelle des Klebstoffs, hinsichtlich der Orientierung der Sicherheitselement-Teilelemente zueinander und hinsichtlich der Reihenfolge der für die endgültige Verbindung erforderlichen Schritte, d. h. des Bestrahlens der Klebstoffschicht und des Zusammensetzens und Verklebens der Sicherheitselement-Teilelemente, ggfs. unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur, miteinander.
  • Variante 1:
  • Der Klebstoff wird auf dem ersten Sicherheitselement-Teilelement auf der Funktionsschicht aufgetragen. In diesem Fall wird das mit Klebstoff beschichtete Sicherheitselement-Teilelement von der Seite der Trägerfolie her, also durch die Funktionsschicht hindurch, mit Strahlung einer geeigneten Wellenlänge bestrahlt. Dadurch härtet der Klebstoff in den Bereichen, in denen die Funktionsschicht Aussparungen aufweist, aus und wird dadurch deaktiviert. In den Bereichen, in denen die Funktionsschicht keine Aussparungen aufweist (d. h. in den Funktionsbereichen), wird die Strahlung ganz oder zumindest größtenteils abgeschirmt und die Klebekraft des Klebstoffs bleibt daher unverändert oder doch zumindest im Wesentlichen unverändert erhalten. Auf die Klebstoffschicht wird nun das zweite Sicherheitselement-Teilelement so aufgesetzt, dass seine Funktionsschicht die Klebstoffschicht kontaktiert. Die beiden Teilelemente werden zusammengepresst, gegebenenfalls unter erhöhter Temperatur, wodurch die Klebstoffschicht in den nicht deaktivierten Bereichen mit der Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements verklebt. Da die klebefähigen Bereiche der Klebstoffschicht in Abmessung und Form den Funktionsbereichen der Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements entsprechen, erfolgt die Verklebung mit der Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements in einer Weise, dass sie exakt das Motiv der Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements wiedergibt. Anschließend wird, falls erforderlich, nochmals bestrahlt, um den Klebstoff in den bisher nicht oder kaum bestrahlten Bereichen weiter zu vernetzen und so die Struktur gegen Zerstörung in den Folgeschritten zu schützen. Schließlich wird die Trägerfolie des zweiten Sicherheitelement-Teilelements abgezogen, gegebenenfalls zusammen mit Zwischenschichten zwischen Trägerfolie und Funktionsschicht, wobei die Funktionsschicht in den nicht verklebten Bereichen mit abgezogen wird, während sie in den verklebten Bereichen natürlich nicht abgezogen werden kann, so dass ein Sicherheitselement mit zwei zueinander völlig deckungsgleichen Motiven entsteht. Die zweite Motivschicht kann gegebenenfalls mit einer Schutzschicht abgedeckt werden.
  • Diese Orientierung der Sicherheitselement-Teilelemente zueinander ist auch zu wählen, wenn ein bereits vorhandener Fotoresist als Klebstoff benutzt wird.
  • Variante 2:
  • Der strahlenvernetzbare Klebstoff wird auf das erste Sicherheitselement-Teilelement aufgetragen, jedoch auf die Trägerfolie, nicht auf die Funktionsschicht wie bei der ersten Variante. Auch hier wird der Klebstoff durch Bestrahlung mit einer geeigneten Wellenlänge unter Verwendung der ersten Funktionsschicht als Belichtungsmaske in den Bereichen der Aussparungen der ersten Funktionsschicht deaktiviert, während er in den übrigen Bereichen seine Klebekraft unverändert oder doch zumindest im Wesentlichen unverändert beibehält. Wegen des größeren Abstands zwischen Belichtungsmaske und Klebstoffschicht ist hier die Abbildung des Motivs der Funktionsschicht im Klebstoff möglicherweise nicht ganz so präzise wie bei der ersten Variante. Anschließend wird das zweite Sicherheitselement-Teilelement mit seiner Funktionsschicht auf die Klebstoffschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements aufgesetzt und wie bei der ersten Variante verfahren. In den bereits vernetzten, d. h. gehärteten, Bereichen der Klebstoffschicht erfolgt keine Verklebung mit der Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements, so dass die beiden Funktionsschichten des sich ergebenden Sicherheitselements deckungsgleiche Aussparungen aufweisen.
  • Variante 3:
  • Die Klebstoffschicht wird auf die Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements aufgetragen. In diesem Fall müssen, damit die Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements als Belichtungsmaske verwendet werden kann, die beiden Sicherheitselement-Teilelemente vor der Bestrahlung zuerst zusammengesetzt werden. Das Zusammensetzen kann beispielsweise in der Weise erfolgen, dass die Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements an die Klebstoffschicht angrenzt. In diesem Fall muss dafür Sorge getragen werden, dass keine vorzeitige Verklebung stattfindet, d. h. es muss ein Klebstoff verwendet werden, der die beiden Sicherheitselement-Teilelemente beim bloßen Zusammenfügen nicht verklebt, sondern erst unter erhöhtem Druck und gegebenenfalls unter erhöhter Temperatur eine Verklebung bewirkt. Geeignete Klebstoffe werden weiter unten angegeben. Die zu einem Verbund zusammengesetzten Sicherheitselement-Teilelemente werden nun durch die Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements hindurch bestrahlt, wodurch der Klebestoff in den nicht durch die Funktionsschicht abgeschirmten Bereichen aushärtet und deaktiviert wird, in den durch die Funktionsschicht abgeschirmten Bereichen jedoch nicht. Durch die unmittelbare Nachbarschaft von Klebstoffschicht und Belichtungsmaske wird, wie bei der ersten Variante, eine extrem gute Wiedergabetreue der Abbildung des Motivs des ersten Sicherheitselement-Teilelements in der Klebstoffschicht erzielt. Dieses Motiv wird an die Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements weitergegeben, wobei bei der Trennung der Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements von dem Trägersubstrat, bzw. dem Trägersubstrat und weiteren Schichten, auch die Klebstoffschicht durchtrennt werden muss. Dies kann zu einer etwas geringeren Kantenschärfe führen als bei der ersten Variante.
  • Variante 4:
  • Der Klebstoff wird auf die Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements aufgetragen, wie bei Variante 3. Die beiden Sicherheitselement-Teilelemente werden jedoch in der Weise zusammengesetzt, dass das Trägersubstrat des ersten Sicherheitselement-Teilelements mit der Klebstoffschicht verklebt wird. Ansonsten wird wie bei Variante 3 verfahren, d. h. es muss ein Klebstoff verwendet werden, der die beiden Sicherheitselement-Teilelemente beim bloßen lockeren Zusammensetzen noch nicht verklebt. Dann wird durch die Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements hindurch bestrahlt, wobei der Klebstoff in den nicht abgeschirmten Bereichen aushärtet. Anschließend werden die beiden Sicherheitselement-Teilelemente unter erhöhtem Druck und gegebenenfalls erhöhter Temperatur miteinander verbunden. Erforderlichenfalls wird erneut bestrahlt, um eine gute Aushärtung in den abgeschirmten Klebstoffbereichen zu erzielen. Zuletzt wird das Trägersubstrat, und gegebenenfalls weitere Schichten, des zweiten Sicherheitselement-Teilelements zusammen mit den nicht verklebten Bereichen der Funktionsschicht abgezogen. Die auf der Klebstoffschicht verbleibenden Bereiche der Funktionsschicht können gewünschtenfalls mit einer Schutzschicht abgedeckt werden. Bei dieser Variante ist bei der Bestrahlung der Abstand zwischen Belichtungsmaske und Klebstoffschicht größer als bei Variante 3. Die Abbildung des Motivs der Funktionsschicht des ersten Sicherheitselements-Teilelements in der Klebstoffschicht, und damit die Übertragung in die Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements ist daher nicht ganz so präzise wie bei Variante 3.
  • Anzumerken ist zur Belichtung noch, dass diese aus einem definierten Winkel abweichend von 90° erfolgen kann. Bei einem definierten Abstand der externen/internen Maske und der zu belichtenden Schicht kann in einer Belichtung unter einem definierten Winkel abweichend von 90° ein definierter Versatz der Motive der beiden Funktionsschichten erreicht werden. Dadurch sind z. B. interessante Jalousie- und Durchsichtseffekte möglich.
  • Generell ist ferner noch festzustellen, dass das Zusammenpressen der beiden Sicherheitselemente-Teilelemente ein- oder mehrstufig erfolgen kann. D. h. die beiden Teilelemente werden vorzugsweise bei erhöhter Temperatur in einer Heizwalze mit einer (einstufiges Zusammenpressen) oder mehreren sogenannten Kalanderwalzen aneinandergepresst (mehrstufiges Zusammenpressen), oder aber die beiden Teilelemente werden an mehreren Heizwalzen, die jeweils mit einer oder mehreren sogenannten Kalanderwalzen ausgestattet sind, aneinandergepresst (mehrstufiges Zusammenpressen). Das mehrstufige Zusammenpressen kann, abhängig von der jeweiligen Ausführungsform, zu einer besonders festen Verbindung der Sicherhetiselement-Teilelemente führen. Beim Einsatz mehrerer Heizwalzen können auch Temperaturverläufe währen des Zusammenpressens realisiert werden.
  • Die exakteste Abbildung in Kombination mit bester Kantenschärfe ist bei Variante 1 zu erzielen, da hier Belichtungsmaske und zu belichtende Klebstoffschicht unmittelbar aneinander angrenzen oder höchstens durch eine dünne Schutzschicht der Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements voneinander getrennt werden, und außerdem die Klebstoffschicht nicht durchtrennt werden muss. Die Unscharfen bei der Trennung liegen unter 10 μm.
  • Die Verfahrensreihenfolge der Varianten 3 und 4 kann auch dann angewendet werden, wenn der Klebstoff auf das erste Sicherheitselement-Teilelement aufgetragen wird, d. h. die beiden Sicherheitselement-Teilelemente können zuerst locker zusammengesetzt, dann bestrahlt, und schließlich unter Druck und gegebenenfalls erhöhter Temperatur miteinander verbunden werden. Natürlich muss dann auch ein geeigneter Klebstoff verwendet werden, d. h. ein Klebstoff, der sicherstellt, dass keine Verklebung mit den Bereichen der Funktionsschicht des zweiten Sicherheitselement-Teilelements, die zwecks Bildung von Aussparungen abgezogen werden soll, stattfindet. Geeignete Verklebungsbedingungen sind typischerweise ca. 60°C bis 160°C und ein Liniendruck von typischerweise 0,1 N/mm bis 15 N/mm, besonders bevorzugt von ca. 5 N/mm.
  • Geeignete Klebstoffe sind beispielsweise offenbart in DE 10 2004 035 979 A1 . Es sind Klebstoffe, insbesondere Dispersionsklebstoffe, die mindestens eine strahlenvernetzbare Komponente enthalten und durch kurzwellige Strahlung, wie ultraviolette Strahlung oder kurzwellige sichtbare Strahlung, oder durch Elektronenstrahlung, bevorzugt durch UV-Strahlung, vernetzt werden. Die Beschichtungen sind nach physikalischer Trocknung im Wesentlichen tackfrei und besitzen eine glatte, im Wesentlichen nicht klebrige Oberfläche. Das Vorliegen von Tackfreiheit kann durch folgenden Test überprüft werden: Beschichtete Folienstücke von etwa 100 cm2 werden gestapelt und mit einem Gewicht von 10 kg belastet und 72 Stunden lang bei 40°C gelagert. Lassen sich die Folienstücke danach ohne Beschädigung der Beschichtungen mühelos voneinander trennen, ist die Beschichtung als tackfrei anzusehen. Unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur (ca. 60°C bis 160°C) können mit den Klebstoffen beschichtete Substrate mit anderen Substraten verklebt werden.
  • Beispiele für geeignete strahlenhärtbare Klebstoffe sind acrylierte Polyurethandispersionen, wie DW 7770 und DW 7773 (UCB; Surface Spezialities), anionische und nicht ionische Dispersionen, wie NeoRad R-440 (NeoResins), Laromer 8983 (BASF), LUX 101 UV-Dispersion (Alberdingk), Halwedrol UV 95/92 W (Hütteness-Albertus) und Beyhydrol UV VP LS 2280 (Bayer), kationisch strahlenhärtende Harze, wie UCAR VERR-40 (The Dow Chemical Company). Besonders bevorzugte Klebstoffe sind strahlenhärtende Zusammensetzungen mit Fotoinitiatoren.
  • Geeignete Fotoinitiatoren sind z. B. Irgacure 500 (Ciba) und Irgacure 819 DW (Ciba). Gemäß einem Formulierungsbeispiel weist ein strahlenhärtbarer Klebstoff folgende Zusammensetzung auf:
    Produktname Gew.-%
    DW 7773 (UCB) 94,5
    Irgacure 500 (Ciba) 1,5
    Irgacure 819 DW 4,0
  • Die Formulierungen können gegebenenfalls Gemische der Dispersionen und weitere Zusatzstoffe, wie Additive (Entschäumer, Verlaufshilfsmittel, Antiblockadditive, Tackifier, etc.), enthalten. Zusätzlich können Pulverlacke, in dispergierter Form zugesetzt werden, die einerseits für einen definierten Schmelzpunkt sorgen können oder aber aufschmelzen und sich an der Strahlenhärtung beteiligen können.
  • Die in DE 10 2004 035 979 A1 offenbarten strahlenhärtenden Zusammensetzungen können nicht nur als Klebstoffe, sondern auch als Prägelack eingesetzt werden. Sie können bei der vorliegenden Erfindung daher auch vorteilhaft Anwendung finden, wenn Prägelackstrukturen benötigt werden, beispielsweise für metallisierte Hologramme.
  • Gemäß einer weiteren Variante der vorliegenden Erfindung können auch ”Intarsien”-Motive erzeugt werden. Bei dieser Variante geht man vor, wie oben beschrieben, verwendet jedoch keinen Klebstoff, der durch Strahlung gehärtet, also deaktiviert wird, sondern einen Klebstoff, der durch Strahlung aktiviert wird, während er in den nicht bestrahlten Bereichen inaktiv bleibt. In diesem Fall werden beim Abziehen des Trägersubstrats, oder des Trägersubstrats und sonstiger nicht mehr benötigter Schichten, die Funktionsschichtbereiche des zweiten Sicherheitselement-Teilelements abgezogen, die nicht bestrahlte Bereiche der Klebstoffschicht kontaktieren, während Funktionsschichtbereiche des zweiten Sicherheitselement-Teilelements, die mit bestrahlten Bereichen der Klebstoffschicht in Kontakt kommen, an der Klebstoffschicht haften bleiben und fest mit ihr verklebt werden können, gegebenenfalls unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur. Auf diese Weise erhält man ein Sicherheitselement, das auf einer Seite der Klebstoffschicht ein Motiv und auf der anderen Seite der Klebstoffschicht ein fotografisches Negativ dieses Motivs aufweist. Verwendet man als Trägersubstrat für das erste Sicherheitselement-Teilelement eine sehr gut transparente Folie, zeigt das fertige Sicherheitselement auf beiden Seiten ein ”Intarsien”-Motiv, d. h. der Betrachter sieht das Motiv der ersten Funktionsschicht, wobei die Aussparungen exakt durch die zweite Funktionsschicht aufgefüllt werden. Bei Verwendung eines opaken Trägersubstrats erhält man denselben Effekt für die oben beschriebenen Varianten 1 und 3, wobei das Motiv jedoch nur von einer Seite zu sehen ist. Bei den oben beschriebenen Varianten 2 und 4 sieht der Betrachter auf der einen Seite des Sicherheitselements das Motiv des ersten Sicherheitselement-Teilelements, und auf der anderen Seite des Sicherheitselements das entsprechende Negativ.
  • Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Sicherheitselements, die als Funktionsschichten oder einer der Funktionsschichten eine reflektierende Schicht aufweisen, können auch sehr gut mit einem sogenannten ”Polarisations-Merkmal” ausgestattet werden. Darunter sind Sicherheitsmerkmale zu verstehen, die Polarisationseffekte zur Echtheitssicherung nutzen. Lichtreflektierende Oberflächen, beispielsweise metallisierte Hologramme, werden vollflächig oder bereichsweise mit einer doppelbrechenden Schicht, einer sogenannten ”Phasenverzögerungsschicht” beschichtet. Phasenverzögerungsschichten sind in der Lage, die Polarisation und Phase von hindurchgehendem Licht zu ändern. Der Grund ist, dass das Licht in zwei zueinander senkrecht stehende Polarisationsrichtungen zerlegt wird, die die Schicht mit unterschiedlicher Geschwindigkeit passieren, deren Phasen also gegeneinander verschoben werden. Die Verschiebung ist, abhängig von Art und Dicke der Schicht, unterschiedlich groß und wirkt sich unterschiedlich aus. Eine λ/4-Schicht, also eine Schicht, die das Licht in einer Richtung um eine viertel Wellenlänge gegen die dazu senkrechte Richtung verzögert, kann aus linear polarisiertem Licht zirkular oder elliptisch polarisiertes Licht machen und aus zirkular polarisiertem Licht wieder linear polarisiertes. Das Phänomen der Polarisierung sowie polarisierende Materialien sind bekannt. Ein Sicherheitselement, das Polarisationseffekte zur Echtheitssicherung nutzt, ist beispielsweise in DE 10 2006 021 429 A1 beschrieben. Bei Betrachtung unter Umgebungslicht sind die Bereiche mit Phasenverzögerungsschicht eines derartigen Sicherheitselements kaum wahrnehmbar, bei Betrachtung unter polarisiertem Licht jedoch werden die Bereiche mit Phasenverzögerungsschicht erkennbar.
  • Lässt man auf eine lichtreflektierende Oberfläche, die bereichsweise mit polarisierendem Material beschichtet ist, Licht durch einen Polarisator einfallen, wird das Licht in den beschichteten und in den unbeschichteten Bereichen mit unterschiedlicher Polarisierung reflektiert. Bei Betrachtung durch einen Polarisator beobachtet man dadurch Hell-/Dunkel-Kontraste. Uner lässlich für die Erzielung guter optischer Effekte ist, dass die lichtreflektierende Oberfläche den Polarisationszustand des einfallenden Lichts nicht unkontrolliert verändert. Geeignete reflektierende Schichten sind Schichten aus aufgedampften Metallisierungen, Schichten aus Metalleffektfarben, Schichten mit Interferenzpigmenten oder Dünnschichtelementschichten. Auch hochbrechende Schichten aus beispielsweise TiO2 oder SiO2 sind als Reflexionsschichten geeignet.
  • Bei der vorliegenden Erfindung werden bevorzugt metallische Funktionsschichten, beispielsweise metallisierte Beugungsstrukturen oder Mattstrukturen, mit einem Polarisationsmerkmal kombiniert. Das Polarisationsmerkmal kann beispielsweise als λ/4-Schicht ausgeführt werden, in Motivform, vollflächig oder bereichsweise, mit nur einer Orientierung oder mit zwei oder mehr unterschiedlichen Orientierungen aufgebracht werden. Weist das Sicherheitselement an beiden Seiten reflektierende Funktionsschichten auf, können beide reflektierenden Funktionsschichten mit gleichen oder unterschiedlichen Polarisationsmerkmalen ausgestattet werden. Transparente Bereiche (Aussparungen) sind nicht störend. Befinden sich die reflektierenden Schichten auf derselben Seite des Trägersubstrats, sollte das Trägersubstrat isotrop sein oder zumindest im optischen Bereich keine zu starke Dispersion zeigen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren, bei dem das Motiv einer Funktionsschicht als Bestrahlungsmaske verwendet wird, um das Motiv in eine Klebstoffschicht, und von dort in eine weitere Funktionsschicht zu übertragen, kann auch in Kombination mit einer externen Bestrahlungsmaske durchgeführt werden. Mit externen Bestrahlungsmasken ist nicht dieselbe hohe Präzision wie mit der internen Bestrahlungsmaske erzielbar, aber wenn auf extreme Präzision verzichtet werden kann, können durch die Kombination von inter ner und externer Bestrahlungsmaske interessante Effekte erreicht werden. Weist beispielsweise die Funktionsschicht des ersten Sicherheitselement-Teilelements nicht nur sehr feine, sondern auch größere Aussparungen auf, so kann man die Klebstoffschicht nicht nur durch die erste Funktionsschicht als Bestrahlungsmaske, sondern noch durch eine weitere externe Bestrahlungsmaske hindurch bestrahlen, wobei die externe Bestrahlungsmaske ein Motiv im Bereich der Aussparungen der ersten Funktionsschicht aufweist. Auf diese Weise erhält man in der zweiten Funktionsschicht eine Kombination der Motive der ersten Funktionsschicht und der externen Bestrahlungsmaske.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch mehrmals durchgeführt werden, d. h. es können mehr als zwei Sicherheitselement-Teilelemente miteinander kombiniert werden. Ein Verkleben von mehr als zwei Sicherheitselement-Teilelementen kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine maschinell nachweisbare Funktionsschicht als Mittelschicht zwischen zwei visuell erkennbaren Funktionsschichtmotiven versteckt werden soll.
  • Die Funktionsschichten, die in auf der Klebstoffschicht verbleibende Bereiche einerseits und in mit dem Trägersubstrat abzuziehende Bereiche andererseits getrennt werden müssen, dürfen in horizontaler Richtung (in Erstreckungsrichtung der Klebeschicht) keine zu hohe innere Festigkeit besitzen, um eine saubere und kantenscharfe Trennung zu gewährleisten. Funktionsschichten, deren innere Festigkeit unerwünscht hoch ist, werden bevorzugt gerastert aufgetragen. Der Rand jedes Rasterpunkts stellt eine Sollbruchstelle dar, wodurch der Transfer auf die Klebstoffschicht in diesem Fall als kleinste Einheit einen Rasterpunkt umfasst. Ist eine Funktionsschicht aus mehreren Einzelschichten aufgebaut, kann es ausreichend sein, lediglich eine der Einzelschichten als stehendes Raster auszuführen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. In den Figuren sind die Funktionsschichten als Metallschichten dargestellt, jeweils in Kombination mit einer Prägelackschicht. Es soll jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die vorliegende Erfindung keinesfalls auf derartige Funktionsschichten beschränkt ist. Vielmehr können beliebige Funktionsschichten in beliebigen Kombinationen, beispielsweise Schichten aus Druckfarben, Metalleffektfarben, Interferenzpigmenten, Flüssigkristallschichten und Kombinationen von Schichten, beispielsweise Farbschichten mit Schichten von Interferenzpigmenten darauf, eingesetzt werden. Außerdem können weitere Schichten, wie sie im Bereich der Sicherheitselemente üblich sind, in den Sicherheitselementaufbauten enthalten sein, beispielsweise Schutzschichten oder Releaseschichten im Falle von Transferelementen, haftungsverringernde Schichten zur erleichterten Abtrennung der Funktionsschichtbereiche, die auf der Klebstoffschicht verbleiben sollen etc. Es versteht sich, dass die zusätzlichen Schichten den Verfahrensablauf nicht stören dürfen, beispielsweise die zur Bestrahlung der Klebstoffschicht verwendete Strahlung nicht zu stark abschirmen dürfen. So muss beispielsweise als Trägersubstrat des ersten Sicherheitselement-Teilelements ein Material verwendet werden, das für die verwendete Strahlung ausreichend durchlässig ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Darstellungen natürlich nicht maßstabsgetreu sind. Insbesondere sind die einzelnen Schichten stark überhöht dargestellt.
  • In den Figuren zeigen:
  • 1 einen Ausschnitt aus einem Wertdokument mit erfindungsgemäßem Sicherheitselement in Aufsicht,
  • 2 bis 6 jeweils Verfahrensabläufe bei der Herstellung eines er findungsgemäßen Sicherheitselements, veranschaulicht an Schnitten durch das Sicherheitselement von 1 entlang der Linie A-A' im Ausschnitt B, wobei
  • 2a bis 2e die oben beschriebene Variante 1 zeigt,
  • 3a bis 3e die oben beschriebene Variante 2 zeigt,
  • 4a bis 4e die oben beschriebene Variante 3 zeigt,
  • 5a bis 5e die oben beschriebene Variante 4 zeigt, und
  • 6a bis 6f die oben beschriebene Variante mit einem klebefähigen Fotoresist zeigt.
  • 1 zeigt einen Ausschnitt aus einem erfindungsgemäßen Wertdokument 2 mit einem erfindungsgemäßen Sicherheitselement 1. Das Sicherheitselement 1 ist ebenfalls nur als Ausschnitt dargestellt. Es zeigt eine Sonne auf goldfarbenem Untergrund, wobei die Sonne 3 eine durchsichtige Scheibe mit feinen durchsichtigen Strahlen ist. Im Inneren der durchsichtigen Sonnenscheibe ist, silberfarben, das Symbol 41 für die Währung ”EURO” zu erkennen. Die goldfarbenen und silberfarbenen Bereiche sind jeweils als Beugungsstruktur ausgebildet.
  • Anhand der nachfolgenden Figuren wird beispielhaft dargelegt, wie erfindungsgemäß ein derartiges Sicherheitselement erhalten werden kann. Gezeigt sind jeweils Schnitte durch das Sicherheitselement, bzw. dessen Teilelemente, entlang der Linie A-A' im Ausschnitt B.
  • 2a zeigt ein erstes Sicherheitselement-Teilelement 10, bestehend aus einem ersten Trägersubstrat 11, einer für UV-Strahlung durchlässigen Folie aus PET, einer darauf aufgetragenen Prägelackschicht 15 mit eingeprägter Beugungsstruktur 15' mit einer goldfarbenen Metallisierung. Die Metallisierung bildet eine erste Funktionsschicht 12 mit goldenen ersten Funktionsbereichen 13 und ersten Aussparungen 14 darin. Die Beugungsstruktur 15' der Prägelackschicht 15 ist auch in den ersten Funktionsbereichen 13 als Beugungsstruktur 13' zu erkennen. Auf die Funktionsschicht 12 ist eine Klebstoffschicht 30 aufgetragen.
  • 2b zeigt dieselbe Darstellung wie 2a, wobei durch die Pfeile angedeutet wird, dass das Sicherheitselement-Teilelement 10 mit UV-Strahlung bestrahlt wird. In der Klebstoffschicht 30 sind, durch gestrichelte Linien getrennt, durch die ersten Funktionsbereiche 13 abgeschirmte und daher in ihrer Klebekraft nicht wesentlich veränderte Klebstoff-Bereiche 33 sowie bestrahlte und damit deaktivierte Klebstoffbereiche 34 angedeutet. Der Strich 40 unter dem ersten Trägersubstrat 11 deutet eine externe Bestrahlungsmaske an, deren Bedeutung später noch erläutert werden wird.
  • 2c zeigt einen Schnitt durch das mit dem ersten Sicherheitselement-Teilelement 10 zu kombinierende zweite Sicherheitselement-Teilelement 20. Das zweite Sicherheitselement-Teilelement 20 besteht aus dem zweiten Trägersubstrat 21, der zweiten Funktionsschicht 22 und einer Prägelackschicht 25 dazwischen. In die Prägelackschicht 25 ist eine Beugungsstruktur 25' eingeprägt, die in der zweiten Funktionsschicht 22 als Beugungsstruktur 22' wiedergegeben wird. Bei der zweiten Funktionsschicht 22 handelt es sich um eine silberfarbene Metallisierung. Der Prägelack 25 wurde vor dem Auftragen der Metallisierung 22 mit einer wässrigen Tensidlösung abgewaschen, so dass die Metallisierung 22 schlecht auf dem Prägelack haftet. Ausführungsformen mit verschiedenen Metallisierungen sind besonders bevorzugt.
  • 2d zeigt, wie das bestrahlte erste Sicherheitselement-Teilelement 10 aus 2b und das zweite Sicherheitselement-Teilelement 20 aus 2c zu einem Verbund 5 zusammengesetzt werden. Die beiden Teilelemente werden leicht zusammengepresst, wodurch sich die Beugungsstruktur 22 der zweiten Funktionsschicht in den nicht gehärteten Bereichen 33 der Klebstoffschicht 30 auf die Klebstoffschicht überträgt. In diesen Bereichen werden das erste Sicherheitselement-Teilelement und das zweite Sicherheitselement-Teilelement miteinander verklebt. Keine Verklebung findet statt in den bestrahlten, und damit deaktivierten, Bereichen 34 der Klebstoffschicht. Der Klebstoff ist hart und inert, so dass sich auch die Beugungsstruktur 22' in den Bereichen 34 nicht auf die Klebstoffschicht überträgt, was durch die glatte Oberfläche in den Bereichen 34 angedeutet wird. Zur besseren Aushärtung der Bereiche 33 der Klebstoffschicht kann nun nochmals bestrahlt werden, wobei nun entweder durch die erste Funktionsschicht oder durch die zweite Funktionsschicht hindurch bestrahlt werden muss, was die Effizienz der Bestrahlung stark mindert und längere Bestrahlungszeiten erfordert. Wenn es der Fertigungsprozess ermöglicht, das erste und das zweite Sicherheitselement-Teilelement unmittelbar nach der Bestrahlung miteinander zu verkleben, ist es daher bevorzugt, einen kationisch härtenden Klebstoff zu verwenden. Die kationische Strahlenhärtung ist ein relativ langsamer Prozess, der auch nach Bestrahlungsende noch weiterläuft. Bei der kationischen Strahlenhärtung wird eine Säure freigesetzt, die in der Beschichtung die Vernetzungsreaktion katalysiert. Wird daher der Klebstoff in 2b stark bestrahlt, wird auch in den abgeschirmten Klebstoffbereichen 33 eine Vernetzungsreaktion initiiert, aber innerhalb der gewählten Bestrahlungszeiten nur eine sehr geringfügige Vernetzung erreicht. Daher ist noch problemlos eine Verklebung mit dem zweiten Sicherheitselement-Teilelement möglich, und die Klebstoffbereiche 33 härten innerhalb des Verbunds 5 von selbst weiter aus. Geeignet sind auch Dual-Cure-Systeme.
  • Nun werden das zweite Trägersubstrat 21 und die Prägelackschicht 25 abgezogen, beispielsweise durch Trennwicklung. Das Ergebnis ist in 2e gezeigt. Die über den Klebstoffbereichen 34 liegenden Bereiche der zweiten Funktionsschicht 22 wurden zusammen mit dem zweiten Trägersubstrat und der Prägelackschicht abgezogen, während die mit den Klebstoffbereichen 33 verklebten Bereiche der zweiten Funktionsschicht 22 von der Prägelackschicht abgezogen wurden. Die verklebten Bereiche bilden nun zweite Funktionsbereiche 23 mit zweiten Aussparungen 24 dazwischen. Die ersten Aussparungen 14 und die zweiten Aussparungen 24 sind exakt deckungsgleich und bilden zusammen eine durch beide Funktionsschichten hindurchgehende Öffnung 3. Auch die ersten Funktionsbereiche 13 und die zweiten Funktionsbereiche 23 sind natürlich exakt deckungsgleich.
  • Als zweites Sicherheitselement-Teilelement kann beispielsweise auch eine Heißprägefolie eingesetzt werden. In diesem Fall würde bei der Trennwicklung nur das zweite Trägersubstrat 21 abgezogen werden, während die Prägelackschicht 25 auf dem gebildeten Sicherheitselement 1 verbleibt. Sie kann gleichzeitig als Schutzschicht dienen. Generell ist das Vorsehen einer Schutzschicht (in der Figur nicht gezeigt) über den zweiten Funktionsbereichen bzw. der zweiten Funktionsschicht sinnvoll.
  • Sollen mehrlagige Sicherheitselemente hergestellt werden, kann das beschriebene Verfahren auch wiederholt werden. So kann auf das in 2e dargestellte Sicherheitselement 1 eine weitere Klebstoffschicht auftragen und durch die Funktionsschichten hindurch bestrahlt werden. Damit kann ein weiteres Sicherheitselement-Teilelement (wie in 2c gezeigt) kombiniert werden.
  • In 2b ist mit der Bezugsziffer 40 eine externe Belichtungsmaske angedeutet. Die Verwendung externer Masken ist dann erforderlich, wenn eine der Funktionsschichten an Stellen, an denen die andere Funktionsschicht Aussparungen hat, Funktionsbereiche enthalten soll. Wenn die Aussparungen entsprechend groß sind, ergeben sich auch keine Probleme hinsichtlich der erzielbaren Präzision. In dem in 2b gezeigten Querschnitt entsprechen die beiden Aussparungen 14 in der ersten Funktionsschicht 12 jeweils Strahlen des in 1 dargestellten Sonnenmotivs. Die Strahlen sind sehr fein und daher für die Verwendung einer zusätzlichen externen Belichtungsmaske eher ungeeignet. Stellt man sich vor, eine der Aussparungen entspräche der Sonnenscheibe, so läge eine flächenmäßig relativ große Aussparung vor, in die eine weitere Darstellung integriert werden kann, beispielsweise das in 1 dargestellte EURO-Symbol 41. Bestrahlt man das erste Sicherheitselement-Teilelement 10 mit der goldfarbenen ersten Funktionsschicht 12, wie in 2b dargestellt, wobei jedoch in dem Bereich jener Aussparung 14, die der Sonnenscheibe entspricht, unmittelbar unter dem Trägersubstrat 11 eine Belichtungsmaske wie die Belichtungsmaske 40 in Form des EURO-Symbols angebracht wird, so härtet die Klebstoffschicht in einem entsprechenden Bereich nicht aus. Beim Verkleben mit dem zweiten Sicherheitselement-Teilelement 20 bleibt die silberfarbene zweite Funktionsschicht 22 auch in diesen Bereichen haften. Zusätzlich zu den zweiten Funktionsbereichen 23 wird ein in die Sonnenscheibe integrierter zweiter Funktionsbereich 41 ausgebildet, in dem beschriebenen Fall das EURO-Symbol, das innerhalb der durchsichtigen Sonnenscheibe zu schweben scheint. Bei Verwendung unterschiedlicher Materialien für die Funktionsschichten werden von einer Betrachtungsseite her beide Funktionsschichten gleichzeitig sichtbar. Im vor liegenden Fall (1) sieht man in Aufsicht auf die erste Funktionsschicht eine transparente Sonne in einem goldfarbenen Hologramm, in deren Innerem ein silberfarbenes Hologramm in Form des EURO-Symbols schwebt.
  • Die 3a bis 3e zeigen dieselben Sicherheitselemente-Teilelemente 10 und 20 wie die 2a bis 2e. Gleiche Bezugsziffern bezeichnen gleiche Elemente. Im Unterschied zu den 2a bis 2e wird hier jedoch die Klebstoffschicht 30 auf dem ersten Trägersubstrat angebracht, so dass bei der Bestrahlung mit der ersten Funktionsschicht 12 als Bestrahlungsmaske ( 3b) die Bestrahlungsmaske nicht unmittelbar an die zu bestrahlende Klebstoffschicht angrenzt. Mit der in 2 gezeigten Anordnung kann daher in der Regel eine präzisiere Abbildung und damit auch eine präzisere Wiedergabe feinster Strukturen erfolgen.
  • Wie aus den 2e und 3e ersichtlich, ergeben sich bei den gezeigten Varianten auch unterschiedliche Schichtfolgen in dem fertigen Sicherheitselement 1. Bei der in 2 gezeigten Variante sind beide Funktionsschichten 12 und 22 auf derselben Seite des Trägersubstrats 11 angeordnet, während sie sich bei der in 3 gezeigten Variante auf verschiedenen Seiten des Trägersubstrats befinden.
  • Bei den in den 4 und 5 gezeigten Varianten der vorliegenden Erfindung wird die Klebstoffschicht 30 auf das zweite Sicherheitselement-Teilelement 20 aufgetragen. Ansonsten entsprechen die Darstellungen der 4a bis 4e und 5a bis 5e den Darstellungen der 2a bis 2e bzw. 3a bis 3e. Gleiche Bezugsziffern bezeichnen gleiche Elemente.
  • Bei den in den 4 und 5 gezeigten Varianten der vorliegenden Erfindung wird die Klebstoffschicht 30 auf die zweite Funktionsschicht 22 des zweiten Sicherheitselement-Teilelements aufgetragen. Um die erste Funktionsschicht 12 des ersten Sicherheitselement-Teilelements 10 als Bestrahlungsmaske verwenden zu können, müssen die beiden Sicherheitselement-Teilelemente vor dem Bestrahlen zu dem Verbund 5 zusammengefügt werden. Dies ist mit unterschiedlicher Orientierung des ersten Sicherheitselement-Teilelements möglich, wie in 4c und 5c gezeigt. Bei der Variante gemäß 4c wird die erste Funktionsschicht 12 verklebt, und bei der Variante gemäß 5c wird das erste Trägersubstrat 11 verklebt. Um eine vollflächige Verklebung zu vermeiden, muss ein Klebstoff verwendet werden, der bei einem Kontakt der beiden Sicherheitselement-Teilelemente, wie er für die Bestrahlung erforderlich ist, noch kein Verkleben bewirkt. Die vorstehend genannten tackfreien Klebstoffe erfüllen diese Bedingung. Damit sich die Teilelemente während der Bestrahlung nicht gegeneinander verschieben, können sie mittels eines schwachen Kaschierklebers vorläufig fixiert werden. Nach der Aushärtung der bestrahlten Klebstoffbereiche 34 werden dann die beiden Sicherheitselement-Teilelemente 10 und 20 mittels der nicht bestrahlten Klebstoffbereiche 33 unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur miteinander verklebt. Die Beugungsstruktur 13 der ersten Funktionsbereiche 13 überträgt sich dabei in die Klebstoffschicht, wie aus 4d ersichtlich. Der Klebstoff wirkt somit wie eine Prägelackschicht.
  • Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft von Bestrahlungsmaske (erste Funktionsschicht 12) und bestrahlter Klebstoffschicht ist bei der erfindungsgemäßen Variante gemäß 4c eine bessere Abbildungspräzision möglich als bei der Variante gemäß 5c. Nachteilig hinsichtlich der bei der Trennung erzielbaren Kantenschärfe wirkt sich bei beiden Varianten aus, dass nicht nur die zweite Funktionsschicht 22, sondern auch die Klebstoffschicht 30 durchtrennt werden muss (siehe 4e und 5e).
  • Die 2 bis 5 beschreiben die vorliegende Erfindung anhand der Verwendung eines durch Strahlung deaktivierbaren (härtenden) Klebstoffs. In gleicher Weise kann auch ein durch Strahlung aktivierbarer Klebstoff verwendet werden. In diesem Fall würden jeweils die Bereiche 34 der Klebstoffschicht 30 mit der zweiten Funktionsschicht 22 verkleben, die Bereiche 33 jedoch nicht.
  • Die 6a bis 6e zeigen die Variante der vorliegenden Erfindung, bei der ein thermoplastischer Resistlack als Klebstoff verwendet wird. Gleiche Bezugsziffern bezeichnen wiederum gleiche Elemente wie bei den vorherigen Figuren.
  • 6a zeigt ein erstes Sicherheitselement-Teilelement 10 mit erstem Trägersubstrat 11, Prägelackschicht 15 mit eingeprägter Beugungsstruktur 15', einer darauf aufgebrachten Metallisierung als erste Funktionsschicht 12 und einer Resistlack-Schicht 35 in Form des gewünschten Motivs. 6a zeigt also den Zustand des ersten Sicherheitselements-Teilelements 10, in dem der Fotoresist 35 bereits bestrahlt und entwickelt wurde. Im Einzelnen wird der Fotoresist 35, wie in 6f gezeigt, durch eine Maske hindurch bestrahlt, wobei die Maske so strukturiert ist, dass lediglich die Bereiche des Fotoresists 35 , in denen Aussparungen 14 gebildet werden sollen, bestrahlt werden. In der gezeigten Ausführungsform wird also ein positiver Fotoresist verwendet. Die Verwendung eines negativen Fotoresists würde eine Bestrahlung in den Bereichen erfordern, in denen die Resistbereiche gebildet werden sollen. Nach der Bestrahlung wird der Fotoresist mit einem geeigneten Entwickler entwickelt, wodurch das Sicherheitselement-Teilelement 10, das in 6a gezeigt ist, erhalten wird.
  • Durch Ätzen werden anschließend die Bereiche der ersten Funktionsschicht 12, die erste Aussparungen 14 bilden sollen, entfernt (6b). 6c zeigt ein zweites Sicherheitselement-Teilelement 20, dass mit dem in 2c gezeigten Sicherheitselement-Teilelement identisch ist. Die beiden in 6b und 6c gezeigten Elemente werden zu einem Verbund 5 zusammengesetzt, wie in 6b gezeigt. Die Schichtfolge ist dieselbe wie in dem in 2d gezeigten Verbund 5. Durch erhöhten Druck und erhöhte Temperatur wird der klebefähige, insbesondere thermoplastische Resistlack aktiviert und verklebt nun in den Bereichen, in denen er mit der zweiten Funktionsschicht 22 in Kontakt ist, mit dieser Funktionsschicht. Dabei überträgt sich auch die Beugungsstruktur in den Klebstoff. Nach dem Abziehen des zweiten Trägersubstrats 21 und der Prägelackschicht 25, beispielsweise durch Trennwicklung, erhält man das in 6e gezeigte Sicherheitselement 1, das mit dem in 2e gezeigten Sicherheitselement 1 identisch zu sein scheint. Bei dem in 2e gezeigten Sicherheitselement findet sich jedoch in den Aussparungen noch Klebstoff, der gegebenenfalls für zusätzliche Effekte genutzt werden kann (beispielsweise eingefärbt werden kann), während bei dem in 6e gezeigten Sicherheitselement in den Aussparungen kein Klebstoff vorhanden ist. Gemäß einer weiteren Variante der vorliegenden Erfindung können Sicherheitselement-Teilelemente mit klebefähigem, insbesondere thermoplastischem Resistklebstoff, wie das in 6b gezeigte, mit Sicherheitselementen, die bereits mehrere Funktionsschichten aufweisen, wie beispielsweise das in 2e gezeigte Sicherheitselement 1, kombiniert werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt eine passergenaue und kantenscharfe Ausbildung feinster Strukturen mit einer Breite bzw. einem Durchmesser von etwa 50 μm oder weniger.
  • Die erfindungsgemäßen Sicherheitselemente können in Form von Transfermaterialien, d. h. Folien oder Bändern mit einer Vielzahl von fertigen und für den Transfer vorbereiteten Sicherheitselementen, bereitgestellt werden. Bei einem Transfermaterial wird der Schichtaufbau des späteren Sicherheitselements in der umgekehrten Reihenfolge, in der der Schichtaufbau später auf einem zu sichernden Wertgegenstand vorliegen soll, auf einem Trägermaterial vorbereitet, wobei der Schichtaufbau des Sicherheitselements in Endlosform oder bereits in der endgültigen als Sicherheitselement verwendeten Umrissform auf dem Trägermaterial vorbereitet werden kann. Der Übertrag des Sicherheitselements auf den zu sichernden Wertgegenstand erfolgt mithilfe einer Klebstoffschicht, die typischerweise auf dem Transfermaterial vorgesehen ist, aber auch auf dem Wertgegenstand vorgesehen werden kann. Vorzugsweise wird hierfür ein Heißschmelzkleber verwendet. Wird das Sicherheitselement in Endlosform vorbereitet, kann zur Übertragung entweder nur in den zu übertragenden Bereichen des Sicherheitselements eine Klebstoffschicht vorgesehen werden, oder der Klebstoff wird nur in den zu übertragenden Bereichen aktiviert. Das Trägermaterial der Transferelemente wird während oder nach ihrer Übertragung auf den Wertgegenstand meist von dem Schichtaufbau der Sicherheitselemente abgezogen. Um das Ablösen zu erleichtern, kann zwischen dem Trägermaterial und dem abzulösenden Teil der Sicherheitselemente eine Trennschicht (Releaseschicht) vorgesehen werden. Gegebenenfalls kann das Trägermaterial auch auf dem übertragenen Sicherheitselement verbleiben.
  • Die erfindungsgemäßen Sicherheitselemente können zur Echtheitssicherung von Waren beliebiger Art verwendet werden. Bevorzugt werden sie zur Echtheitssicherung von Wertdokumenten eingesetzt, beispielsweise bei Banknoten, Schecks oder Ausweiskarten. Dabei können sie auf einer Oberfläche des Wertdokuments angeordnet werden oder ganz oder teilweise in das Wertdokument eingebettet werden. Mit besonderem Vorteil werden sie bei Wertdokumenten mit Loch zur Lochabdeckung benutzt. Hierbei können die Vorteile der erfindungsgemäßen Sicherheitselemente mit transparenten Trägersubstraten und von beiden Seiten des Wertdokuments zu betrachtenden, sorgfältig gepasserten Motiven besonders schön zur Geltung kommen. Auch Negativschriften mit feinsten Strukturen können im Durchlicht deutlich erkannt werden. Sie sind in der erfindungsgemäß erreichbaren Präzision von einem Fälscher praktisch nicht nachahmbar. Auch ein Ablösen der Sicherheitselemente, um sie auf einen anderen Wertgegenstand zu übertragen, ist praktisch nicht möglich, denn die erfindungsgemäßen Sicherheitselemente enthalten stets mindestens zwei Klebstoffschichten, bzw. sie enthalten eine Klebstoffschicht und sind mit einer weiteren Klebstoffschicht mit dem zu sichernden Wertgegenstand verbunden. Verwendet man für die Verklebung des Sicherheitselements mit dem Wertgegenstand einen Klebstoff, der hinsichtlich seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften dem Klebstoff im Schichtaufbau des Sicherheitselements ähnlich ist, wird bei Ablöseversuchen stets der Schichtaufbau des Sicherheitselements zerstört.
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Claims (17)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements (1) für ein Sicherheitspapier oder einen Wertgegenstand (2), folgende Schritte aufweisend: a) Bereitstellen eines ersten Sicherheitselement-Teilelements (10), aufweisend – ein erstes Trägersubstrat (11), – eine erste Funktionsschicht (12) mit ersten Funktionsbereichen (13) und ersten Aussparungen (14), – gegebenenfalls eine Schicht (35) aus Fotoresist-Klebstoff auf der ersten Funktionsschicht (12), die mit den ersten Funktionsbereichen (13) deckungsgleich ist, b) Bereitstellen eines zweiten Sicherheitselement-Teilelements (20), aufweisend: – ein zweites Trägersubstrat (21), – eine zweite Funktionsschicht (22) auf dem zweiten Trägersubstrat (21) oder auf einer Zwischenschicht (25) zwischen dem zweiten Trägersubstrat und der Funktionsschicht, wobei die zweite Funktionsschicht (22) von dem zweiten Trägersubstrat (21) oder der Zwischenschicht (25) abziehbar ist, c) Ausbilden einer Klebstoffschicht (30) aus einem strahlenkonditionierbaren Klebstoff auf dem ersten (10) oder dem zweiten (20) Sicher heitselement-Teilelement, sofern auf der ersten Funktionsschicht (12) des ersten Sicherheitselement-Teilelements (10) keine Schicht (35) aus Fotoresistklebstoff vorgesehen ist, c1) an der Seite der ersten Funktionsschicht (12) des ersten Sicherheitselement-Teilelements (10) oder c2) an der Seite des ersten Trägersubstrats (11) des ersten Sicherheitselement-Teilelements (10), oder c3) an der Seite der zweiten Funktionsschicht (22) des zweiten Sicherheitselement-Teilelements (20), d) Zusammensetzen des ersten (10) und des zweiten (20) Sicherheitselement-Teilelements zu einem Verbund (5) dergestalt, dass d1) wenn der Klebstoff auf dem ersten Sicherheitselement-Teilelement (10) vorgesehen ist, die Klebstoffschicht (30, 35) und die zweite Funktionsschicht (22) des zweiten Sicherheitselement-Teilelements (20) zueinander weisen, oder d2) wenn der Klebstoff auf dem zweiten Sicherheitselement-Teilelement (20) vorgesehen ist, entweder die Klebstoffschicht (30) und die erste Funktionsschicht (12) des ersten Sicherheitselement-Teilelements (10) oder die Klebstoffschicht (30) und das erste Trägersubstrat (11) des ersten Sicherheitselement-Teilelements (10) zueinander weisen, e) Bestrahlen der Klebstoffschicht (30) in den Fällen, in denen ein strahlenkonditionierbarer Klebstoff vorgesehen ist, e1) nach dem Zusammensetzen des Verbunds (5) durch das erste Sicherheitselement-Teilelement (10) hindurch oder e2) in den Fällen c1) und c2), in denen der strahlenkonditionierbare Klebstoff auf dem ersten Sicherheitselement-Teilelement (10) vorgesehen ist, alternativ vor dem Zusammensetzen des Verbunds (5) durch Bestrahlen des ersten Sicherheitselement-Teilelements (10) durch die erste Funktionsschicht (12) hindurch, wobei die erste Funktionsschicht (12) des ersten Sicherheitselement-Teilelements (10) als Bestrahlungsmaske wirkt, so dass in der Klebstoffschicht (30) mit den ersten Funktionsbereichen (13) deckungsgleiche nicht bestrahlte Bereiche (33) und mit den ersten Aussparungen (14) deckungsgleiche durch Bestrahlung konditionierte Bereiche (34) gebildet werden, f) Verkleben des ersten (10) und des zweiten (20) Sicherheitselement-Teilelements, bevorzugt unter erhöhtem Druck und erhöhter Temperatur, wobei die Verklebung entweder durch die nicht bestrahlten Bereiche (33), oder durch die konditionierten Bereiche (34) der Klebstoffschicht (30), oder durch die Bereiche mit Fotoresistklebstoff (35) bewirkt wird, g) Abtrennen des zweiten Trägersubstrats (21) von dem verklebten Verbund (5), wobei die zweite Funktionsschicht (22) unter Ausbildung von zweiten Funktionsbereichen (23) entweder g1) an den nicht bestrahlten Bereichen (33) der Klebstoffschicht (30) haften bleibt, an den konditionierten Bereichen (34) der Klebstoffschicht (30) aber nicht haftet und zusammen mit dem zweiten Trägersubstrat (21) abgetrennt wird, oder g2) an den konditionierten Bereichen (34) der Klebstoffschicht (30) haften bleibt, an den nicht bestrahlten Bereichen (33) der Klebstoffschicht (30) aber nicht haftet und zusammen mit dem zweiten Trägersubstrat (21) abgetrennt wird, oder g3) in den Bereichen mit Fotoresistklebstoff (35) haften bleibt, in den Bereichen ohne Fotoresistklebstoff (35) aber nicht haftet und zusammen mit dem zweiten Trägersubstrat (21) abgetrennt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als strahlenkonditionierbarer Klebstoff ein strahlenvernetzbarer Klebstoff verwendet wird und die Konditionierung der Bereiche (34) in einem Verlust der Klebekraft des Klebstoffs in diesen Bereichen durch Vernetzung des Klebstoffs besteht.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als strahlenkonditionierbarer Klebstoff ein strahlenaktivierbarer Klebstoff verwendet wird und die Konditionierung der Bereiche (34) in einer Erlangung der Klebefähigkeit des Klebstoffs in diesen Bereichen besteht.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass als erstes Trägersubstrat (11) eine transparente oder transluzente Folie verwendet wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Sicherheitselement-Teilelement (10) hergestellt wird durch – Bereitstellen eines ersten Trägersubstrats (11), – Auftragen einer ersten Prägelackschicht (15) auf das erste Trägersubstrat (11), – Auftragen einer ersten Metallisierung (12) auf die erste Prägelackschicht (15), – Prägen der ersten Prägelackschicht (15) vor oder nach dem Auftragen der ersten Metallisierung (12), und – Ausbilden von ersten Aussparungen (14) in der ersten Metallisierung (12).
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Sicherheitselement-Teilelement (20) hergestellt wird durch – Bereitstellen eines zweiten Trägersubstrats (21), – Auftragen einer zweiten Prägelackschicht (25) auf das zweite Trägersubstrat (21), – Auftragen einer zweiten Metallisierung (22) auf die zweite Prägelackschicht (25), – Prägen der zweiten Prägelackschicht (25) vor oder nach dem Auftragen der zweiten Metallisierung (22), und – Ausbilden von zweiten Aussparungen (24) in der zweiten Metallisierung (22).
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestrahlung in Schritt e) außerdem durch eine zweite Bestrahlungsmaske (40) hindurch vorgenommen wird.
  8. Sicherheitselement (1) zur Anbringung an oder zumindest teilweisen Einbringung in ein Sicherheitspapier oder einen Wertgegenstand (2), das nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 erhältlich ist und aus mehreren Schichten aufgebaut ist, die sich jeweils über das gesamte Sicherheitselement (1) oder über Teilbereiche des Sicherheitselements erstrecken, wobei die Schichten mindestens die folgenden Schichten aufweisen: – ein Trägersubstrat (11), – eine erste Funktionsschicht (12) mit ersten Funktionsbereichen (13) und ersten Aussparungen (14), die ein vorbestimmtes Motiv bilden, – eine zweite Funktionsschicht (22) mit zweiten Funktionsbereichen (23) und zweiten Aussparungen (24), die ein Motiv bilden, wobei das Motiv der zweiten Funktionsschicht (22) durch das Motiv der ersten Funktionsschicht (12) bedingt ist und, in Aufsicht auf das Sicherheitselement (1) gesehen, mit ihm deckungsgleich ist oder sein fotografisches Negativ darstellt, und – eine Klebstoffschicht (30; 35), die zwischen der ersten (12) und der zweiten (22) Funktionsschicht angeordnet ist und mindestens an der zweiten Funktionsschicht haftet.
  9. Sicherheitselement (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägersubstrat (11) eine transparente oder transluzente Folie ist.
  10. Sicherheitselement (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten (14) und die zweiten (24) Aussparungen zusammen im Durchlicht und bevorzugt auch im Auflicht visuell erkennbare Zeichen (3) bilden.
  11. Sicherheitselement (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Motiv der ersten Funktionsschicht (12) und das Motiv der zweiten Funktionsschicht (22) zusammen ein Intarsienmuster bilden.
  12. Sicherheitselement (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Funktionsschicht (22) weitere zweite Funktionsbereiche (41) aufweist, die nicht durch das Motiv der ersten Funktionsschicht (12) bedingt sind.
  13. Sicherheitselement (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Funktionsschicht (12) und die zweite Funktionsschicht (22) mittels der Klebstoffschicht (30; 35) unmittelbar miteinander verklebt sind.
  14. Sicherheitselement (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Funktionsschicht (12) und/oder die zweite Funktionsschicht (22) eine metallisierte Beugungsstruktur ist.
  15. Transfermaterial zur Übertragung von Sicherheitselementen auf ein Sicherheitspapier oder einen Wertgegenstand (2), dadurch gekennzeichnet, dass es eine Vielzahl an als Transferelemente ausgebildeten Sicherheitselementen (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 14 aufweist.
  16. Sicherheitspapier oder Wertgegenstand (2), wie eine Banknote, ein Scheck oder eine Ausweiskarte, dadurch gekennzeichnet, dass es (er) ein Sicherheitselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 aufweist.
  17. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitspapiers oder eines Wertgegenstands (2), dadurch gekennzeichnet, dass ein Sicherheitselement (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 14 darauf aufgebracht oder zumindest teilweise darin eingebracht wird.
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