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DE102021201800B3 - Tragbares Bediengerät zum Steuern eines Küchengeräts aus unterschiedlichen Bedienpositionen und Küchengerätesystem - Google Patents

Tragbares Bediengerät zum Steuern eines Küchengeräts aus unterschiedlichen Bedienpositionen und Küchengerätesystem Download PDF

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DE102021201800B3
DE102021201800B3 DE102021201800.9A DE102021201800A DE102021201800B3 DE 102021201800 B3 DE102021201800 B3 DE 102021201800B3 DE 102021201800 A DE102021201800 A DE 102021201800A DE 102021201800 B3 DE102021201800 B3 DE 102021201800B3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
operating device
kitchen appliance
base body
sensor
control element
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DE102021201800.9A
Other languages
English (en)
Inventor
Julian Schmickal
Michael Jungmann
Christof Dessl
Julia Tüchler
Kay Schuster
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bora Vertriebs GmbH and Co KG
Original Assignee
Bora Vertriebs GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Bora Vertriebs GmbH and Co KG filed Critical Bora Vertriebs GmbH and Co KG
Priority to DE102021201800.9A priority Critical patent/DE102021201800B3/de
Priority to AU2021105122A priority patent/AU2021105122A4/en
Priority to US18/547,345 priority patent/US20240117970A1/en
Priority to EP22707709.6A priority patent/EP4298383A1/de
Priority to PCT/EP2022/054548 priority patent/WO2022180110A1/de
Application granted granted Critical
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    • G05G1/08Controlling members for hand actuation by rotary movement, e.g. hand wheels
    • G05G1/10Details, e.g. of discs, knobs, wheels or handles
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
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Abstract

Ein tragbares Bediengerät (22) zum Steuern eines Küchengeräts (2, 3) aus unterschiedlichen Bedienpositionen (23, 24) umfasst einen Grundkörper, mindestens ein relativ zu dem Grundkörper verlagerbares Steuerelement zum Eingeben von Steuerungsinformationen durch den Benutzer, mindestens einen Sensor zum Erfassen einer Relativbewegung zwischen dem mindestens einen Steuerelement und dem Grundkörper, und eine mit dem mindestens einen Sensor signalübertragend verbundene Kommunikationseinheit zum drahtlosen Übermitteln einer mit der Relativbewegung korrelierenden Steuerinformation an das Küchengerät (2, 3). Ein Küchengerätesystem (1) umfasst mindestens ein Gargerät (2, 3) zum Erhitzen von Gargut, und ein zum Steuern des mindestens einen Gargeräts (2, 3) ausgebildetes tragbares Bediengerät (22).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein tragbares Bediengerät zum Steuern eines Küchengeräts aus unterschiedlichen Bedienpositionen. Ferner betrifft die Erfindung ein Küchengerätesystem mit einem derartigen Bediengerät.
  • Die DE 10 2010 039 560 A1 offenbart eine tragbare Bedienvorrichtung für ein Kochfeld, welches mittels eines Magneten fixiert auf einer mit Sensoren ausgestatteten Bedienfläche eines Gargutträgers aufliegt und zur Eingabe von Befehlen zum Steuern des Kochfelds relativ zu dem Gargutträger drehbar und kippbar ist. Nachteilig ist, dass eine derartige Bedienvorrichtung zum Steuern eines Kochfelds an einer vorbestimmten Bedienposition angeordnet werden muss, wodurch der Bedienkomfort reduziert ist.
  • Tragbare Bediengeräte zum Steuern eines Küchengeräts sind ferner bekannt aus der US 2017/0163437 A1 und der WO 2008/003572 A2 .
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Bediengerät zum Steuern eines Küchengeräts zu schaffen, das insbesondere eine besonders komfortable, effiziente und sichere Bedienung des Küchengeräts gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird durch ein tragbares Bediengerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ein tragbares Bediengerät zum Steuern eines Küchengeräts kann eine Benutzerschnittstelle zum Eingeben von Steuerungsinformationen durch einen Benutzer und eine mit der Benutzerschnittstelle signalübertragend verbundene Kommunikationseinheit zum drahtlosen Übermitteln der Steuerungsinformationen an das Küchengerät aufweisen, um eine besonders komfortable, effiziente und sichere Bedienung des Küchengeräts zu gewährleisten. Dadurch, dass die Steuerungsinformationen mittels der Kommunikationseinheit drahtlos an das Küchengerät übermittelt werden können, kann das Bediengerät in unterschiedlichen Bedienpositionen angeordnet werden, aus denen das Küchengerät mittels des Bediengeräts steuerbar ist. Beispielsweise kann das Bediengerät zum Steuern des Küchengeräts an einem Gargutträger eines Kochfelds, an einer Küchenarbeitsplatte und/oder an einem Küchentisch angeordnet werden. Das Bediengerät kann flexibel im Bereich des momentanen Aufenthaltsorts des Benutzers positioniert werden. In der Herstellung und in der Montage aufwendige, mit Sensoren ausgestatte Bedienflächen an jeder einzelnen Bedienposition zum Erfassen der Relativbewegung des Bediengeräts können vermieden werden. Die Bedienpositionen können insbesondere frei wählbar und nicht durch die Position einer entsprechenden Bedienfläche vorgegeben sein.
  • Gemäß einem besonders bevorzugten, insbesondere unabhängigen, Aspekt der Erfindung kann die Benutzerschnittstelle mindestens ein relativ zu dem Grundkörper verlagerbares Steuerelement zum Eingeben von Steuerungsinformationen durch den Benutzer aufweisen. Vorzugsweise umfasst die Benutzerschnittstelle ferner mindestens einen Sensor zum Erfassen einer Relativbewegung zwischen dem mindestens einen Steuerelement und dem Grundkörper. Zum drahtlosen Übermitteln der mit der Relativbewegung korrelierenden Steuerinformationen an das Küchengerät kann der mindestens eine Sensor signalübertragend mit der Kommunikationseinheit verbunden sein. Das relativ zu dem Grundkörper verlagerbare Steuerelement gewährleistet eine besonders intuitive Eingabe von Benutzerbefehlen und steigert somit nochmals den Bedienkomfort. Die Verlagerbarkeit des mindestens einen Steuerelements relative zu dem Grundkörper ermöglicht es, Steuereingaben durch Verlagern des Steuerelements zu tätigen, während der Grundkörper, insbesondere relativ zu dem Küchengerät, fixiert bleibt. Vorteilhaft wird hierdurch erreicht, dass die Orientierung des Grundkörpers relativ zu dem Benutzer über die Steuereingabe hinweg unverändert beibehalten werden kann. Eine Vorzugsorientierung des Grundkörpers relativ zu dem Benutzer, welche beispielsweise aufgrund der Formgebung des Grundkörpers und/oder aufgrund von an dem Grundkörper angezeigten visuellen Informationen besonders vorteilhaft ist, kann somit unverändert bleiben.
  • Gemäß einem besonders bevorzugten, insbesondere unabhängigen, Aspekt der Erfindung, kann das tragbare Bediengerät mindestens ein Hitzeschutzmittel zum Schutz des Bediengeräts vor schädlichem Hitzeeintrag aus der Umgebung aufweisen. Vorzugsweise ist das Hitzeschutzmittel zum Schutz des Bediengeräts gegenüber einem Hitzeeintrag über heiße Oberflächen ausgebildet, auf welche das Bediengerät beispielsweise versehentlich abgestellt wird. Das Hitzeschutzmittel kann als aktives Hitzeschutzmittel mit mindestens einem elektrischen Verbraucher oder als passives Hitzeschutzmittel ohne einen, insbesondere elektrischen, Verbraucher ausgebildet sein. Der Schutz vor schädlichem Hitzeeintrag wird durch das Hitzeschutzmittel vorzugsweise nicht lediglich einmalig, sondern wiederholt, insbesondere kontinuierlich und/oder ohne einen Austausch des Hitzeschutzmittels, geboten. Das mindestens eine Hitzeschutzmittel gewährleistet vorteilhaft, dass ein Grundkörper, insbesondere ein Gehäuse und/oder eine Tragstruktur, und/oder elektronischen Komponenten, wie ein Sensoren, ein Anzeigemittel und/oder ein Aktor, keinen Schaden durch übermäßigen Hitzeeintrag aus der Umgebung nehmen. Unter Hitze seien hierbei insbesondere Temperaturen von bis zu 100 °C, insbesondere bis zu 150 °C, insbesondere bis zu 200 °C, insbesondere bis zu 250 °C, insbesondere bis zu 350 °C, insbesondere bis zu 500 °C verstanden. Das Bediengerät ist somit besonders robust und zuverlässig betreibbar.
  • Unter den Steuerungsinformationen werden Informationen, insbesondere Daten und/oder Signale, umfassend Steuerbefehle zur Steuerung des Küchengeräts und/oder Zustandsinformationen über das Küchengerät, insbesondere über den Betriebszustand, verstanden.
  • Unter der tragbaren Ausbildung des Bediengeräts wird verstanden, dass dieses von dem Benutzer händisch zwischen den unterschiedlichen Bedienpositionen verlagerbar ist. Vorzugsweise weist das tragbare Bediengerät hierzu eine Masse in einem Bereich von 0,05 g bis 5 kg, insbesondere von 0,2 kg bis 2 kg, auf.
  • Das tragbare Bediengerät weist vorzugsweise mindestens einen elektrischen Verbraucher, insbesondere eine elektronische Komponente, auf. Der Verbraucher kann beispielsweise ein Sensor und/oder eine Benutzerschnittstelle sein oder an eine Benutzerschnittstelle gekoppelt sein. Das Bediengerät kann einen Schalter, insbesondere einen Taster, zum Ein- und Ausschalten des Bediengeräts, insbesondere zum Unterbrechen der Energieversorgung zu dem mindestens einen elektrischen Verbraucher, aufweisen.
  • Das tragbare Bediengerät kann eine Schnittstelle zur kabelgebundenen Übertragung von Daten und/oder Energie aufweisen. Die Schnittstelle kann einen Stecker und/oder eine Buchse und/oder einen Teil einer Federkontaktverbindung, insbesondere einer Federkontaktstiftverbindung, aufweisen. Vorzugsweise sind die Schnittstelle und/oder des Schalter spritzwasserfest, insbesondere wasserdicht, ausgebildet. Der Schalter kann hierzu hinter einem reversibel verformbaren Bereich des Gehäuses angeordnet sein. Die Schnittstelle kann mittels eines Dichtelements abgedichtet, insbesondere verschlossen, sein.
  • Die Benutzerschnittstelle kann, insbesondere zum Eingeben von Steuerungsinformationen, mindestens einen Schalter, insbesondere einen Taster, einen berührungsempfindlichen Sensor, insbesondere eine Sensorfolie, und/oder einen Vibrationsmotor, zur Ausgabe haptisch erfassbarer Signale und/oder einen Lautsprecher zur Ausgabe akustischer Signale aufweisen.
  • Das Steuerelement und der Sensor können ein Bestandteil einer Benutzerschnittstelle zum Eingeben von Steuerungsinformationen durch den Benutzer sein. Der Sensor zum Erfassen der Relativbewegung zwischen dem mindestens einem Steuerelement und dem Grundkörper kann eine Lichtschranke und/oder einen Hall-Sensor und/oder ein Potentiometer aufweisen. Der Sensor kann als Lineargeber oder als Drehgeber ausgebildet sein.
  • Die Kommunikationseinheit kann eine Funkschnittstelle, insbesondere eine Bluetooth-Schnittstelle, insbesondere eine Bluetooth-Low-Energy-Schnittstelle, und/oder eine Wifi-Schnittstelle und/oder eine 433 MHz-Schnittstelle und/oder eine ZigBee-Schnittstelle und/oder eine RFID-Schnittstelle, und/oder eine Infrarot-Schnittstelle aufweisen. Vorzugsweise ist die Kommunikationseinheit zum drahtlosen Übertragen der Steuerungsinformationen, insbesondere in einer hindernisfreien Umgebung, über eine Distanz von mindestens 1 m, insbesondere mindestens 2 m, insbesondere mindestens 5 m, insbesondere mindestens 10m, insbesondere mindestens 20 m, und/oder maximal 25 m, insbesondere maximal 10 m, insbesondere maximal 5 m, insbesondere maximal 2 m, ausgebildet. Die Kommunikationseinheit ist vorzugsweise dazu ausgebildet, einen Abstand zu dem Kommunikationspartner anhand der Signalstärke zu bestimmen. Insbesondere können das Bediengerät oder der Kommunikationspartner, insbesondere ein Kommunikationspartner des Küchengeräts, dazu ausgebildet sein, die Steuerbarkeit des Küchengeräts, insbesondere den Umfang von Steuerungsfunktionen die mittels des Bediengeräts einstellbar sind, in Abhängigkeit von der Signalstärke zu beschränken. Der angegebene Bereich für die Reichweite der drahtlosen Verbindung gewährleistet eine hohe Auflösung der Signalstärke über dem Abstand zu dem Kommunikationspartner. Somit kann die Steuerbarkeit präzise anhand des Abstands angepasst werden. Zudem werden Störungen durch Signalüberlagerungen weitestgehend vermieden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann das Bediengerät zum zeitgleichen Steuern von mindestens zwei, insbesondere mindestens drei, insbesondere vier Küchengeräten, und/oder maximal zwei Küchengeräten, insbesondere einem einzelnen Küchengerät, ausgebildet sein. Die Kommunikationseinheit kann dazu ausgebildet sein, eine drahtlose Verbindung zum Übermitteln der Steuerungsinformationen zeitgleich zu mindestens zwei, insbesondere mindestens drei, Küchengeräten, insbesondere Kommunikationspartnern, zeitgleich herzustellen. Mehrere zeitgleich ausgebildete drahtlose Datenverbindungen können über eine einzige, mehrere gleiche oder unterschiedliche Schnittstellen, insbesondere eine Bluetooth-Schnittstelle und eine Wifi-Schnittstelle, hergestellt werden. Beispielsweise kann die Verbindung zu einem als Kochfeldsystem ausgebildeten Küchengerät über eine Bluetooth-Schnittstelle erfolgen und eine Verbindung zu einem als Ofen ausgebildeten Küchengerät kann über eine Wifi-Schnittstelle erfolgen.
  • Die Kommunikationseinheit und/oder der Kommunikationspartner des Küchengeräts sind vorzugsweise dazu ausgebildet, dass mögliche Bedienpositionen zum Steuern des Küchengeräts ausschließlich innerhalb eines Bedienradius in einem Bereich von 0,5 m bis 20 m, insbesondere von 1 m bis 15 m, insbesondere von 2 m bis 10 m, um das Küchengerät, insbesondere den Kommunikationspartner, liegen. Hierdurch kann das Steuern des Küchengeräts mittels des Bediengeräts besonders flexibel erfolgen, wobei Störungen durch bzw. auf andere drahtlose Kommunikationsverbindungen reduziert sind.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann das Bediengerät dazu ausgebildet sein, insbesondere mittels der WiFi-Schnittstelle, eine Verbindung zum Internet unmittelbar oder mittelbar, insbesondere über das Küchengerät, herzustellen. Beispielsweise kann das Bediengerät zum Beziehen und/oder Installieren von Online-Updates und/oder Kochrezepten von einem Online-Server ausgebildet sein.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist das Bediengerät mindestens einen Prozessor zur elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere zur Verarbeitung der Steuerungsinformationen und/oder der Steuerung elektrischer und/oder elektronischer Komponenten des Bediengeräts auf. Der Prozessor steht vorzugsweise mit der Benutzerschnittstelle, insbesondere dem Sensor, und der Kommunikationseinheit, in, insbesondere kabelgebundener, Signalverbindung. Vorzugsweise steht der Prozessor mit sämtlichen elektrischen und/oder elektronischen Komponenten des Bediengeräts in, insbesondere kabelgebundener, Signalverbindung.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Steuerelement eine Rändelung zur rutschfesten Bedienbarkeit mit der Hand auf. Das Steuerelement kann auch einen Eingriff, insbesondere eine Nut, insbesondere eine ringförmig umlaufende Nut, und/oder eine Aussparung und/oder einen konkaven Bereich zur Verbesserung der Greifbarkeit aufweisen. Die Rändelung und/oder der Eingriff können an einer Außenseite des Steuerelements angeordnet sein. Das Steuerelement kann insbesondere einen im wesentlichen rotationssymmetrischen Umfang aufweisen. Es kann vorzugsweise ein oder mehrere symmetriebrechende Elemente aufweisen. Hierdurch wird die intuitive Erkennung der Position und/oder Verlagerung des Steuerelements verbessert.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann das Bediengerät einen Gargutsensor zum Erfassen einer physikalischen Eigenschaft, insbesondere der Temperatur und/oder der optischen Erscheinung, des Garguts aufweisen. Der Gargutsensor kann als Temperatursensor und/oder als Sensor, insbesondere als optischer Sensor, insbesondere als Kamera, insbesondere zur Spektralanalyse, ausgebildet sein. Der Gargutsensor ist vorzugsweise an einer Unterseite, insbesondere auf der Seite einer Stellfläche des Bediengeräts, angeordnet. Über die Stellfläche ist das Bediengerät zur Bedienung des Küchengeräts auf einem Tragkörper, beispielsweise auf einer Küchenarbeitsplatte, aufstellbar. Eine Erfassungsrichtung des Gargutsensors weist vorzugsweise in vertikaler Richtung nach unten. Die Vertikalrichtung entspricht hierbei der Richtung der Schwerkraft. Sie verläuft insbesondere senkrecht zur Küchenarbeitsplatte. Vorteilhaft wird durch eine vertikale Erfassungsrichtung erreicht, dass der Gargutsensor gegenüberliegend zu einer zur Ausgabe visueller Informationen genutzten Oberseite des Bediengeräts angeordnet ist. Der Gargutsensor kann auch eine Erfassungsrichtung mit einer horizontalen Komponente aufweisen. Dies ermöglicht es, beispielsweise die Position der Töpfe und/oder weiterer Komponenten des Kochfeldsystems zu erfassen.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung können elektrische oder elektronische Komponenten, insbesondere die Kommunikationseinheit und/oder der Prozessor und/oder der Sensor, insbesondere sämtliche elektrischen oder elektronischen Komponenten des Bediengeräts, ausschließlich an dem Grundkörper oder ausschließlich an dem Steuerelement angebracht sein. Vorteilhaft wird hierdurch erreicht, dass eine Durchführung elektrischer Leitung zwischen dem Grundkörper und dem relativ dazu verlagerbaren Steuerelement vermieden werden kann.
  • Das Bediengerät kann eine Ausgabeeinrichtung zur Ausgabe von Informationen aufweisen. Das Bediengerät kann insbesondere mindestens einen, insbesondere mindestens zwei, Lautsprecher, insbesondere einen Pieper und/oder Resonanzlautsprecher und/oder einen Vibrationslautsprecher, aufweisen. Als Resonanz- oder Vibrationslautsprecher werden Lautsprecher bezeichnet, die für eine höhere Schallemission einen daran anliegenden Körper, insbesondere eine Tischplatte, zu Schwingungen anregen, insbesondere keine eigene Lautsprechermembran aufweisen. Das Bediengerät kann zur Ausgabe akustischer Signale, wie beispielsweise einer Steuerungsinformationen und/oder einer Zustandsinformationen des Küchengeräts und/oder eines Bestätigungssignals für eine Benutzereingabe und/oder eines Warnsignals und/oder von Musik ausgebildet sein. Das Bediengerät kann auch eine visuelle Ausgabeeinrichtung, insbesondere in Form einer Anzeige und/oder eines Bildschrims aufweisen.
  • Über die Ausgabeeinrichtung können optisch und/oder akustisch Rezeptinformationen und/oder Koch-Anweisungen ausgegeben werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Bediengerät einen Datenspeicher auf. Auf dem Datenspeicher kann ein Computerprogramm zum Steuern des Bediengeräts und/oder des Küchengeräts hinterlegt sein. Vorzugsweise weist der Datenspeicher eine Größe von mindestens 1 GB, insbesondere mindestens 2 GB, insbesondere mindestens 4 GB, auf. Auf dem Datenspeicher können Musik und/oder Rezepte und/oder Kochanweisungen gespeichert und/oder speicherbar sein. Der Datenspeicher kann physisch austauschbar sein. Der Datenspeicher kann auch permanent, d.h. nicht-austauschbar, sein. Sein Inhalt ist vorzugsweise zumindest teilweise austauschbar. Er kann insbesondere vom Nutzer austauschbar sein. Es ist auch möglich, den Datenspeicher derart auszubilden, dass er lediglich nach einer spezifischen Freischaltung, beispielsweise mit einem Code oder einem physischen Freischaltelement, überschrieben werden kann. Dies ermöglicht es, bestimmte Änderungen ausschließlich autorisierten Personen, beispielsweise dem Kundendienst, vorzubehalten.
  • Ein, insbesondere unabhängiger, Aspekt der Erfindung betrifft eine Computerprogrammprodukt zum Betreiben des Bediengeräts. Vorzugsweise ist das Computerprogramm auf dem Datenspeicher abgespeichert. Das Computerprogramm ist vorzugsweise mit mindestens einem der Merkmale weitergebildet, das in Zusammenhang mit dem Bediengerät beschrieben ist. Das Computerprogrammprodukt kann Steuerungsabläufe zur Steuerung des Bediengeräts und/oder des Küchengeräts und/oder zur Steuerung von Nutzer-Aktionen umfassen. Es kann insbesondere auch Steuerungsabläufe zur Umsetzung von Kochrezepten umfassen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das mindestens eine Steuerelement relativ zu dem Grundkörper drehbar gelagert. Die von dem mindestens einen Sensor erfassbare Relativbewegung zwischen dem mindestens einen Steuerelement und dem Grundkörper kann eine Drehbewegung sein. Das Steuerelement ist vorzugsweise mittels eines Gleitlagers oder eines Kugellagers, insbesondere ohne metallische Komponenten, gegenüber dem Grundkörper gelagert. Das Steuerelement kann relativ zu dem Grundkörper über einem Drehwinkel von mindestens 90°, insbesondere von mindestens 270°, insbesondere mindestens 720°, und/oder maximal 360°, insbesondere maximal 270°, insbesondere maximal 90°, drehbar sein. Der Sensor kann zum Erfassen der Relativbewegung über den gesamten Bewegungsbereich ausgebildet sein. Das drehbare Steuerelement ist besonders intuitiv und zeiteffizient, insbesondere zur Auswahl von Listenelementen und/oder zur Eingabe von Leistungsstufen, verwendbar.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das mindestens eine Steuerelement, insbesondere in einer Draufsicht, rund, insbesondere kreisförmig, und/oder ringförmig, insbesondere kreisringförmig, und/oder rotationssymmetrisch ausgebildet. Eine Hauptabmessung, insbesondere ein Außendurchmesser, des Steuerelements liegt vorzugsweise in einem Bereich von 40 mm bis 120 mm, insbesondere von 50 mm bis 100 mm, insbesondere bei 90 mm.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das mindestens eine Steuerelement von dem Grundkörper reversibel abnehmbar. Vorteilhaft wird hierdurch erreicht, dass das Bediengerät in einfacher Weise reinigbar ist. Das Steuerelement ist vorzugsweise werkzeuglos von dem Grundkörper abnehmbar. Hierzu kann das Steuerelement mit Formschlussverbindung, insbesondere einer Rastverbindung, an dem Grundkörper angebracht sein. Der Grundkörper kann beispielsweise zweiteilig ausgebildet sein, wobei das Steuerelement zwischen den jeweiligen Teilen des Grundkörpers reversibel gehalten ist. Das Steuerelement kann auch mittels einer Kraftschlussverbindung, insbesondere einer Schraubverbindung, an dem Grundkörper angebracht sein.
  • Das Bediengerät, insbesondere der Grundkörper und/oder das Steuerelement, können wasserfest, insbesondere spülmaschinenfest, und/oder temperaturbeständig, insbesondere bis mindestens 100° C, insbesondere bis mindestens 150° C, insbesondere bis mindestens 300 °C, ausgebildet sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist zwischen dem Grundkörper und dem mindestens einen Steuerelement ein Dichtmittel zum Abdichten eines Spalts zwischen dem Grundkörper und dem Steuerelement vorgesehen. Ein Eindringen von Verschmutzungen zwischen dem Grundkörper und dem Steuerelement kann somit verhindert werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Bediengerät mindestens eine Anzeigemittel zum visuellen Ausgeben von Informationen auf. Das Anzeigemittel umfasst vorzugsweise einen Bildschirm, insbesondere einen berührungsempfindlichen Bildschirm. Der Bildschirm kann als LED-Bildschirm, insbesondere als OLED-Bildschirm ausgebildet sein. Das Anzeigemittel kann auch einzelne Lichtquellen, insbesondere LEDs, aufweisen. Vorzugsweise ist das Anzeigemittel zum Anzeigen von Symbolen und/oder Ziffern und/oder Buchstaben ausgebildet. Das Anzeigemittel kann zur automatischen Einstellung der Anzeigehelligkeit mit einem Umgebungslichtsensor in Signalverbindung stehen. Das Anzeigemittel kann insbesondere Bestandteil der Ausgabeeinrichtung sein.
  • Vorzugsweise umfasst das Anzeigemittel eine Abdeckung, welche das Anzeigemittel zum Schutz überlappt. Die Abdeckung kann Glas, insbesondere kratzfestes Glas und/oder einen, durchsichtigen, insbesondere glasähnlichen, Kunststoff, umfassen. Vorzugsweise weist die Abdeckung eine Tönung, insbesondere eine Schwarztönung, auf. Das Anzeigemittel ist durch die Abdeckung vorzugsweise nur im aktivierten Zustand erkennbar.
  • Die Abmessungen, insbesondere der Außendurchmesser, der Abdeckung entsprechen vorzugsweise den Abmessungen, insbesondere dem Außendurchmesser, des Steuerelements. Die Anzeigefläche, insbesondere die Aussparung einer Anzeigemaske, über die visuelle Informationen ausgegeben werden können, ist in einer Draufsicht vorzugsweise rund, insbesondere kreisförmig. Eine Hauptabmessung, insbesondere ein Durchmesser, der Anzeigefläche liegt vorzugsweise in einem Bereich von 40 mm bis 100 mm, insbesondere von 50 mm bis 90 mm, insbesondere beträgt dieser 85 mm. Eine Differenz zwischen der Hauptabmessung, insbesondere dem Außendurchmesser, des Steuerelements und der Hauptabmessung, insbesondere dem Durchmesser, der Anzeigefläche beträgt vorzugsweise maximal 40 mm, insbesondere maximal 20 mm, insbesondere maximal 10 mm.
  • Vorzugsweise umschließt ein Umriss des Steuerelements einen geometrischen Flächenschwerpunkt des mindestens einen Anzeigemittels, insbesondere der Anzeigefläche, in einer Draufsicht. Das Steuerelement kann konzentrisch zu dem Anzeigemittel, insbesondere der Anzeigefläche, angeordnet sein. Die Drehachse des Steuerelements ist vorzugsweise senkrecht zur Oberfläche, insbesondere zur Anzeigefläche, des Anzeigemittels orientiert. Das Steuerelement kann entlang der Drehachse das Anzeigemittel überlappen und/oder unterhalb des Anzeigemittels angeordnet sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Bediengerät ein Mikrofon zur Eingabe akustischer Signale, insbesondere zur Spracheingabe, auf. Das auf dem Datenspeicher hinterlegte Computerprogramm kann zur Auswertung von Sprachbefehlen ausgebildet sein. Alternativ kann ein Steuergerät des Küchengeräts oder ein in Signalverbindung mit dem Bediengerät stehender Online-Server zur Auswertung der Spracheingabe ausgebildet sein. Vorzugsweise sind das Bediengerät und/oder das Küchengerät per Spracheingabe über das mindestens eine Mikrofon steuerbar. Das Bediengerät, insbesondere das Mikrofon, kann auch zum Führen von Telefonaten, insbesondere von Voice Over IP-Telefonaten, ausgebildet sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung sind der mindestens eine berührungsempfindliche Sensor, insbesondere der berührungsempfindliche Bildschirm des Anzeigemittels und/oder der Prozessor und/oder das Computerprogramm zur Erfassung von über den berührungsempfindlichen Sensor eingegebenen Gesten ausgebildet.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das mindestens eine Steuerelement relativ zu dem Grundkörper translatorisch verlagerbar an dem Grundkörper angebracht. Die von dem Sensor erfassbare Relativbewegung zwischen dem Steuerelement und dem Grundkörper kann eine translatorische Bewegung sein. Der Sensor kann als Lineargeber und/oder als Drehgeber und/oder als Taster ausgebildet seinVorzugsweise ist das Steuerelement relativ zu dem Grundkörper über eine Weglänge in einem Bereich von 0,2 mm bis 100 mm, insbesondere von 0,5 mm bis 50 mm, insbesondere von 1 mm bis 10 mm, verlagerbar. Vorzugsweise beträgt die Weglänge, für die das Steuerelement relativ zu dem Grundkörper verlagerbar ist, maximal 5 mm, insbesondere maximal 2 mm, insbesondere maximal 1 mm. Der Pfad, auf dem das Steuerelement relativ zu dem Grundkörper translatorisch verlagerbar ist, kann einer Kurve, insbesondere einer geraden Linie, folgen, welche insbesondere parallel zur Oberfläche des Anzeigemittels und/oder tangential zu einer gekrümmten Oberfläche des Bediengeräts verläuft.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Bediengerät einen Orientierungssensor zum Bestimmen der Orientierung des Bediengeräts, insbesondere der relativ zu einem Küchenraum und/oder einem Küchenmöbel und/oder dem Küchengerät, auf. Der Orientierungssensor kann einen Magnetsensor, insbesondere zum Erfassen des Erdmagnetfelds oder des Magnetfelds mindestens eines Referenzgebers, insbesondere eines Referenzmagneten, aufweisen. Der mindestens eine Referenzgeber kann als Permanentmagnet und/oder als Elektromagnet ausgebildet sein. Das Küchengerät und/oder das Küchenmöbel können den mindestens einen Referenzmagneten aufweisen. Alternativ kann das Bediengerät einen frei positionierbaren Referenzmagneten aufweisen. Der Orientierungssensor kann auch als Funkempfänger zum Erfassen eines Funksignals ausgebildet sein. Die Orientierung des Bediengeräts kann in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Funksignals bestimmt werden. Vorzugsweise weist der Orientierungssensor hierzu eine Richterantenne auf. Das Bediengerät und/oder das Küchengerät und/oder das Küchenmöbel können einen Referenzgeber zum Aussenden eines elektromagnetischen Referenzsignals aufweisen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das Bediengerät, insbesondere das Computerprogramm, zum Kalibrieren der Orientierung des Bediengeräts mittels des Orientierungssensors ausgebildet. Der Kalibriervorgang kann mindestens einen der Schritte umfassen, dass der Benutzer zum Ausrichten des Bediengeräts in einer Vorzugsorientierung aufgefordert wird und/oder dass die Vorzugsorientierung mittels des Orientierungssensors erfasst wird und/oder dass die erfasste Orientierung als Referenz-Orientierung abgespeichert wird und/oder dass die Ausrichtung der über das Anzeigemittel ausgegebenen Informationen erfasst wird und/oder dass die Ausrichtung der über das Anzeigemittel ausgegebenen Informationen als Referenz-Ausrichtung abgespeichert wird und/oder dass die Orientierung des Bediengeräts wiederholt, insbesondere fortwährend, erfasst wird und/oder dass eine Differenz zwischen der erfassten Orientierung des Bediengeräts und der Referenz-Orientierung bestimmt wird und/oder dass die Ausrichtung der über das Anzeigemittel ausgegebenen visuellen Informationen anhand dieser Differenz und/oder anhand der Differenz zwischen der momentanen Ausrichtung und der Referenz-Ausrichtung geändert wird, insbesondere derart, dass die Ausrichtung der dargestellten Informationen der Referenz-Ausrichtung entspricht. Vorteilhaft wird hierdurch erreicht, dass die Ausrichtung der über das Anzeigemittel dargestellten Informationen unabhängig von der Orientierung des Bediengeräts, insbesondere bei einer Veränderung der Orientierung des Bediengeräts, immer der von dem Benutzer bevorzugten Referenz-Ausrichtung entspricht.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann das Bediengerät einen Energiespeicher zum Speichern elektrischer Energie aufweisen. Der Energiespeicher ist vorzugsweise ein chemischer Energiespeicher, insbesondere ein Akkumulator, insbesondere ein Lithium-Polymer-Akkumulator und/oder eine Batterie, und/oder ein Kondensator. Vorteilhaft wird hierdurch erreicht, dass das Bediengerät besonders flexibel handhabbar ist. Der Energiespeicher weist vorzugsweise eine Kapazität von mindestens 0,1 kJ, insbesondere mindestens 1 kJ, insbesondere mindestens 10 kJ, insbesondere mindestens 50 kJ, insbesondere mindestens 100 kJ, und/oder maximal 50 kJ auf. Der Energiespeicher steht vorzugsweise mit dem Prozessor und/oder der Kommunikationseinheit und/oder dem Sensor in energieübertragender Verbindung.
  • Das Bediengerät kann derart ausgebildet sein, dass das mit seiner Hilfe gesteuerte Küchengerät, sofern die Restenergie im Energiespeicher unter einen vorgegebenen Grenzwert, beispielsweise von 5% der maximal speicherbaren Energie, fällt, im aktuellen Betriebszustand bleibt oder sich automatisch ausschaltet. Dies kann sofort oder nach einer vorgegebenen Übergangszeit, in welcher das Küchengerät noch vom Bediengerät steuerbar ist, geschehen. Es kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Nutzer zwischen diesen unterschiedlichen Optionen wählen kann.
  • Vorzugsweise ist das Küchengerät unabhängig vom Status des Bediengeräts, insbesondere unabhängig von Ladezustand des Energiespeichers, manuell bedienbar.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Bediengerät einen Energieempfänger zur drahtlosen Energieaufnahme und/oder zum Versorgen des Bediengeräts, insbesondere des Energiespeichers, mit elektrischer Energie auf. Der Energieempfänger kann zur drahtlosen Aufnahme elektromagnetischer Energie, insbesondere als Spule, ausgebildet sein. Der Energieempfänger steht vorzugsweise mit dem Energiespeicher in energieübertragender Verbindung.
  • Vorzugsweise ist der Energieempfänger zum Aufnehmen elektrischer Energie von einem Sender des Küchengeräts, insbesondere von InduktionsKochstellen, ausgebildet.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Bediengerät einen elektrischen Aktor zum Bewirken einer zwischen dem mindestens einen Steuerelement und dem Grundkörper wirkenden Kraft und/oder eines Moments auf. Der elektrische Aktor ist vorzugsweise zum Ausgeben von Forced-Feedback-Signalen ausgebildet. Forced-Feedback-Signal sind von dem Benutzer haptisch erfassbare, insbesondere an eine Steuereingabe und/oder einen Steuerzustand und/oder an eine Steuerzustandsänderung gekoppelte, Signale. Für eine entsprechende Ansteuerung des elektrischen Aktors kann dieser mit dem Prozessor in Signalverbindung stehen.
  • Vorzugsweise sind der Prozessor und/oder der elektrische Aktor und/oder das Computerprogramm dazu ausgebildet, dass die auf das Steuerelement übertragenen haptisch erfassbaren Signale gekoppelt sind an Signale, welche parallel, insbesondere zeitgleich, über das Anzeigemittel ausgegeben werden und/oder gekoppelt sind an den Wechsel zwischen Menüpunkten und/oder Listenelementen und/oder Steuerparametern und/oder an das Erreichen eines Listenendpunkts. Vorteilhaft wird hierdurch erreicht, dass der Benutzer eine haptische Rückmeldung über Steuereingaben erhält. Insbesondere kann der Wechsel zwischen Listenelementen und/oder Menüpunkten und/oder Steuerparameter über eine auf das Steuerelement bewirkte Kraft und/oder ein darauf bewirktes Moment rückgemeldet werden. Die Bedienung des Bediengeräts kann somit besonders intuitiv beziehungsweise ohne fortwährenden Blickkontakt mit dem Anzeigemittel erfolgen.
  • Der Prozessor und/oder der elektrische Aktor und/oder das Computerprogramm können auch zur Simulation von Rastpunkten, insbesondere mit stabilem Gleichgewichtszustand, entlang der Relativbewegung zwischen dem Steuerelement und dem Grundkörper ausgebildet sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann das Bediengerät ein Haftmittel zum reversiblen, rutschfesten Anordnen des Bediengeräts auf einer Oberfläche, insbesondere einer ebenen Oberfläche und/oder einer glatten Oberfläche, insbesondere einer Glasoberfläche, aufweisen. Das Haftmittel kann einen Druckknopf und/oder ein Klettelement und/oder einen Saugnapf und/oder eine Silikonschicht aufweisen. Die Silikonschicht erhöht die Reibung zu dem zugrundeliegenden Tragkörper. Der Tragkörper kann beispielsweise ein Gargutträger des Kochfelds, insbesondere eine Glas-Keramik-Platte, und/oder eine Küchenarbeitsplatte sein. Eine Stellfläche zum Kontaktieren des Tragkörpers weist vorzugsweise einen konkaven Abschnitt auf. Hierdurch kann ein Unterdruck zwischen der Stellfläche und dem Tragkörper erzeugt und eine verbesserte Haftung erreicht werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann das Bediengerät mindestens ein Hitzeschutzmittel zum Schutz des Bediengeräts vor schädlichem Hitzeeintrag aus der Umgebung, insbesondere von einem Tragkörper auf dem das Bediengerät abgestellt ist, aufweisen. Das Hitzeschutzmittel kann mindestens ein aktives Hitzeschutzelement, insbesondere einen elektrischen und/oder elektronischen Verbraucher, und/oder ein passives Hitzeschutzelement, insbesondere einen thermischen Isolator aufweisen. Das Hitzeschutzmittel kann dauerhaft mit dem Bediengerät, insbesondere dem Grundkörper, verbunden sein.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann das mindestens eine Hitzeschutzmittel mindestens einen Hitzeschutzkörper zum thermischen Entkoppeln, insbesondere zum thermischen Isolieren, des Grundkörpers gegenüber der Umgebung, insbesondere gegenüber dem Tragkörper, aufweisen. Insbesondere kann das Hitzeschutzmittel die Stellfläche zum Kontaktieren des Tragkörpers aufweisen, wodurch ein Schutz gegenüber heißen Oberflächen gewährleistet wird. Vorzugsweise weist das Hitzeschutzmittel einen einzigen oder mindestens eine, insbesondere mindestens zwei, insbesondere mindestens drei der Hitzeschutzkörper auf. Der Hitzeschutzkörper kann zur Abschirmung von Wärmestrahlung ausgebildet sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist der mindestens eine Hitzeschutzkörper ein Material auf, insbesondere besteht dieser aus einem Material, welches bis mindestens 150° C, insbesondere mindestens 200° C, insbesondere mindestens 250° C, insbesondere mindestens 300° C, hitzebeständig ist.
  • Vorzugsweise kann der mindestens eine Hitzeschutzkörper ein Material aufweisen, insbesondere daraus bestehen, welches eine Wärmeleitfähigkeit von maximal 5 W/mK, insbesondere maximal 2 W/mK, insbesondere maximal 1 W/mK, insbesondere maximal 0,5 W/mK, insbesondere maximal 0,25 W/mK, aufweist. Das Material kann Keramik, insbesondere Glaskeramik und/oder ein Metall und/oder einen hitzebeständigen Kunststoff, insbesondere Silikon und/oder PEEK aufweisen.
  • Die Dicke des Hitzeschutzkörpers, insbesondere zwischen der Stellfläche und dem Grundkörper und/oder dem mindestens einen Steuerelement, liegt vorzugsweise in einem Bereich von 0,5 mm bis 10 mm, insbesondere in einem Bereich von 1 mm bis 5 mm, insbesondere in einem Bereich von 2 mm bis 4 mm.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann der mindestens eine Hitzeschutzkörper an dem Grundkörper austauschbar angebracht sein. Hierdurch kann der Hitzeschutzkörper besonders einfach gereinigt werden. Insbesondere kann der Hitzeschutzkörper nach einer Beschädigung, insbesondere einer thermischen Beschädigung, ausgetauscht werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist der mindestens eine Hitzeschutzkörper das Haftmittel zum reversiblen rutschfesten Anordnen des Bediengeräts auf einer Oberfläche, insbesondere einer Glasoberfläche, auf.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann das mindestens eine Hitzeschutzmittel einen Positionssensor zum Bestimmen der Position des Bediengeräts relativ zu dem Gargerät aufweisen. Der Positionssensor kann zum Erfassen eines elektromagnetischen und/oder eines magnetischen Signals und/oder als Hall-Sensor und/oder als Magnetsensor ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise ist der Positionssensor zum Erfassen eines Referenzsignals eines Referenzgebers des Küchengeräts und/oder des Küchenmöbels und/oder eines frei positionierbaren, Referenzgebers ausgebildet. Beispielsweise kann der Positionssensor zum Bestimmen eines Abstands zu dem Küchengerät, insbesondere zu Kochstellen eines Kochfeldes, ein Referenzsignal, insbesondere die Signalstärke und/oder die Signalorientierung des Referenzsignals, erfassen. Der Positionssensor kann auch zum Erfassen elektrisch leitfähiger Materialien, insbesondere von, beispielsweise bestomten, Leiterbahnen, ausgebildet sein. Vorzugsweise ist mittels des Positionssensors erfassbar, ob das Bediengerät auf den Kochstellen eines Kochfeldes angeordnet ist oder nicht. Vorteilhaft wird hierdurch erreicht, dass die Anordnung des Bediengeräts auf einer Kochstelle, beispielsweise durch Ausgeben eines Warnsignals, gegenüber dem Benutz angezeigt und somit vermieden werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das mindestens eine Hitzeschutzmittel einen Temperatursensor auf. Der Temperatursensor ist vorzugsweise an einer Unterseite des Bediengeräts angeordnet. Eine Erfassungsrichtung des Temperatursensors kann in vertikaler Richtung nach unten orientiert sein. Insbesondere kann der Temperatursensor zum Erfassen einer Oberfläche, insbesondere des Tragkörpers, ausgebildet sein, auf welchen das Bediengerät gestellt ist. Der Temperatursensor kann zum kontaktierenden oder kontaktlosen Erfassen der Temperatur einer Oberfläche ausgebildet sein. Insbesondere kann der Temperatursensor als Infrarot-Sensor ausgebildet sein. Der Temperatursensor ist vorzugsweise an dem Grundkörper und/oder an dem Hitzeschutzkörper angebracht. Vorzugsweise steht der Temperatursensor mit einem Mittel zur Ausgabe eines Warnsignals an dem Benutzer in Signalverbindung. Vorteilhaft wird hierdurch erreicht, dass der Benutzer beim oder vor dem Abstellen des Bediengeräts auf einer heißen Oberfläche gewarnt werden kann. Vorzugsweise beträgt die Erfassungs-Reichweite des kontaktlosen Messens des Temperatursensors mindestens 50 mm, insbesondere mindestens 200 mm.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Bediengerät einen Signalgeber zum Warnen des Benutzers vor dem schädlichen Hitzeeintrag aus der Umgebung auf. Der Signalgeber kann zum Ausgeben eines akustischen und/oder optischen und/oder haptisch erfassbaren Signals ausgebildet sein. Insbesondere kann der Signalgeber das Anzeigemittel und/oder den Lautsprecher und/oder den Vibrationsmotor aufweisen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes Küchengerätesystem zu schaffen, das insbesondere besonders intuitiv, flexibel, zeiteffizient und komfortabel bedienbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Küchengerätesystem mit mindestens einem Küchengerät, insbesondere in Form eines Gargeräts zum Erhitzen von Gargut, und mindestens einem tragbaren Bediengerät gemäß der vorstehenden Beschreibung gelöst. Das Gargerät kann ein Ofen, insbesondere ein Backofen und/oder ein Dampfgarofen, und/oder ein Kochfeld und/oder eine Wärmeschublade sein. Vorzugsweise weist das jeweilige Küchengerät ein Steuergerät zum Austausch von Daten mit dem Bediengerät, insbesondere zum Senden und/oder Empfangen von Daten, auf.
  • Das Küchengerät kann den mindestens einen Referenzgeber zum Bereitstellen eines von dem Orientierungssensor und/oder dem Positionssensor erfassbaren Referenzsignals aufweisen. Das Küchengerät kann dazu ausgebildet sein, hinsichtlich seines gesamtes oder eines reduzierten Teils des zur Verfügung stehenden Steuerungsumfangs von dem Bediengerät gesteuert zu werden. Insbesondere kann der dem Bediengerät freigegebene Steuerungsumfang dynamisch verändert werden, insbesondere in Abhängigkeit von dem Abstand zwischen dem Bediengerät und dem Küchengerät und/oder der Signalstärke der drahtlosen Datenverbindung.
  • Das mindestens eine Küchengerät kann einen Küchengerät-Orientierungssensor und/oder einen Küchengerät-Positionssensor zum Erfassen der Orientierung und/oder der Position des Bediengeräts relativ zu dem Küchengerät auf. Vorzugsweise ist das Küchengerät zur drahtlosen Übertragung entsprechender Messsignale des Küchengerät-Orientierungssensors und/oder des Küchengerät-Positionssensors an das Bediengerät ausgebildet. Diese Messsignale können entsprechend den Messsignalen des Orientierungssensors und/oder des Positionssensors des Bediengeräts verwendet werden. Hierdurch ist das Bediengerät besonders sicher und robust im Betrieb und gewährleistet eine komfortable Steuerung des jeweiligen Küchengeräts.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist das Küchengerät eine, insbesondere starr, daran angebrachte, insbesondere nicht werkzeuglos und/oder nicht zerstörungsfrei lösbare, Benutzerschnittstelle auf. Vorzugsweise werden Steuerbefehle dieser Benutzerschnittstelle gegenüber Steuerbefehlen von dem tragbaren Bediengerät vorrangig ausgeführt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Küchengerätesystem mindestens ein als Dunstabzugsvorrichtung ausgebildetes Küchengerät auf. Die Dunstabzugsvorrichtung ist vorzugsweise zum Abzug von Kochdünsten nach unten ausgebildet. Die Dunstabzugsvorrichtung kann ein Bestandteil eines Kochfeldsystems mit einem Kochfeld sein. Die Dunstabzugsvorrichtung kann einen einzigen oder mindestens einen, insbesondere mindestens zwei, insbesondere mindestens drei, Lüfter aufweisen.
  • Das Kochfeld weist vorzugsweise mindestens zwei, insbesondere mindestens drei, insbesondere mindestens vier, Kochstellen, insbesondere Induktionskochstellen, auf.
  • Ein Gargutträger des Kochfelds kann eine Durchdringung aufweisen, durch welche die Kochdünste in die Dunstabzugsvorrichtung angesaugt werden. Diese Durchdringung bildet vorzugsweise die Einströmöffnung der Dunstabzugsvorrichtung. Eine Querschnittsfläche der Einströmöffnung ist vorzugsweise parallel zu einer Horizontalebene orientiert.
  • Das Kochfeldsystem kann eine Bauhöhe von maximal 250 mm, insbesondere maximal 200 mm, insbesondere maximal 150 mm, insbesondere maximal 100 mm aufweisen. Die Bauhöhe bemisst sich vorzugsweise zwischen der Oberseite des Gargutträgers und der Unterseite eines Lüfters und/oder eines Unterdruck-Kanalabschnitts der Dunstabzugsvorrichtung.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Darstellung eines Küchengerätesystems mit zwei als Gargeräte zum Erhitzen von Gargut ausgebildeten Küchengeräten und einem tragbaren Bediengerät zum Steuern des Küchengeräts aus unterschiedlichen Bedienpositionen,
    • 2 eine perspektivische Darstellung des tragbaren Bediengeräts in der 1, aufweisend einen Grundkörper, ein an dem Grundkörper angebrachtes Anzeigemittel zum visuellen Ausgeben von Informationen und ein relativ zu dem Grundkörper verlagerbares, ringförmiges Steuerelement zum Eingeben von Steuerungsinformation durch den Benutzer,
    • 3 eine perspektivische Darstellung des ringförmigen Steuerelements in der 2, wobei das Steuerelement eine umfangsseitige Rändelung zur rutschfesten Betätigung durch den Benutzer aufweist,
    • 4 eine Vorderansicht des tragbaren Bediengeräts in der 1, mit dem Steuerelement und einem Haftmittel zum reversiblen, rutschfesten Anordnen des Bediengeräts auf einer Glasoberfläche,
    • 5 eine Untersicht des tragbaren Bediengeräts in der 1, mit dem Haftmittel, einem Schalter zum Ein- und Ausschalten des Bediengeräts und einem hinter einer Sichtöffnung angeordneten optischen Sensor,
    • 6 eine Explosionsansicht des Bediengeräts in der 1 von der Seite und
    • 7 eine schematische Draufsicht auf ein Grundkörperelement des Bediengeräts gemäß 1.
  • Anhand der 1 bis 7 ist ein Ausführungsbeispiel eines Küchengerätesystems 1 beschrieben. Das Küchengerätesystem 1 umfasst zwei Küchengeräte, die als Kochfeldsystem 2 bzw. als Ofen 3, insbesondere als Dampfgarofen, ausgebildet sind.
  • Der Ofen 3 umfasst eine Garkammer 4, in welche Gargut zum Erwärmen einbringbar ist, eine Ofen-Benutzerschnittstelle 5 zum Austausch von Informationen mit dem Benutzer, insbesondere zur Eingabe und Ausgabe von Informationen, und ein Ofen-Steuergerät 6 zum Steuern des Ofens 3. Die Garkammer 4 ist mittels einer Garkammertür 7 reversibel verschließbar. Die Ofen-Benutzerschnittstelle 5 umfasst einen berührungsempfindlichen Bildschirm 8, insbesondere mit einem kapazitiven Foliensensor zum Erfassen einer Berührung und einem OLED-Display. Das Ofen-Steuergerät 6 steht, insbesondere über eine Kabelverbindung, in signalübertragender Verbindung mit der Ofen-Benutzerschnittstelle 5 und einer nicht dargestellten Heizeinrichtung zum Erhitzen der Luft innerhalb der Garkammer 4.
  • Das Kochfeldsystem 2 weist ein Kochfeld 9, eine Dunstabzugsvorrichtung 10, eine Kochfeld-Benutzerschnittstelle 11 und ein Kochfeld-Steuergerät 12 auf. Das Kochfeld 9 ist mit vier Kochstellen zum Erhitzen von darauf aufgestelltem Gargut ausgebildet. Die Kochstellen 13 sind InduktionsKochstellen. Die Kochfeld-Benutzerschnittstelle 11 weist einen berührungsempfindlichen Bildschirm 14 zum Austausch von Informationen mit dem Benutzer auf. Das Kochfeld-Steuergerät 12 ist zum Steuern des Kochfelds 9 und der Dunstabzugsvorrichtung 10 ausgebildet. Insbesondere steht das Kochfeld-Steuergerät 12 in, insbesondere kabelgebundener, Signalverbindung mit dem Kochfeld 9, insbesondere den Kochstellen 13, der Dunstabzugsvorrichtung 10 und der Kochfeld-Benutzerschnittstelle 11.
  • Das Kochfeldsystem 2 umfasst einen Gargutträger 15, der als Glas-Keramik-Platte ausgebildet ist. Den Gargutträger 15 durchdringt eine Abzugsaussparung 16, durch welche Kochdünste mittels der Dunstabzugsvorrichtung 10 nach unten abgesaugt werden. Die Abzugsaussparung 16 bildet eine Einströmöffnung 17 der Dunstabzugsvorrichtung 10, durch welche die Kochdünste in die Dunstabzugsvorrichtung 10 einströmen können.
  • In die Einströmöffnung 17 ist ein Einströmgitter 18 eingesetzt. Das Einströmgitter 18 weist zueinander konzentrisch angeordnete Strömungsleitelemente auf. Das Einströmgitter 18 ist von der Dunstabzugsvorrichtung 10 reversibel nach oben abnehmbar.
  • Das Kochfeldsystem 2 ist an einer Küchenarbeitsplatte 19 angebracht, insbesondere in eine Plattenaussparung 20 eingesetzt, welche die Küchenarbeitsplatte 19 durchdringt. Der Gargutträger 15 ist flächenbündig zu der Küchenarbeitsplatte 19, insbesondere einer Oberseite der Küchenarbeitsplatte 19, angeordnet. Die Küchenarbeitsplatte 19 liegt auf einem Küchenunterschrank 21 auf. Der Ofen 3 ist in den Küchenunterschrank 21 eingebaut.
  • Das Küchengerätesystem 1 weist ein tragbares Bediengerät 22 auf. Das Bediengerät 22 ist in der 1 in einer ersten Bedienposition 23 dargestellt, in der es auf der Küchenarbeitsplatte 19 angeordnet ist. Das Bediengerät ist flexibel zwischen unterschiedlichen Bedienpositionen 23, 24 verlagerbar. Insbesondere ist das Bediengerät 22 zum Steuern des jeweiligen Küchengeräts 2, 3 in den unterschiedlichen Bedienpositionen 23, 24 ausgebildet. Beispielsweise kann das Bediengerät 22 in einer zweiten Bedienposition 24 auf dem Gargutträger 15 angeordnet sein.
  • Das tragbare Bediengerät 22 ist in den 2 bis 7 weiter im Detail dargestellt. Das Bediengerät 22 weist eine Kommunikationseinheit 25 zum drahtlosen Austausch von Informationen, insbesondere von Status- und Steuerungsinformationen, mit dem Kochfeldsystem 2, insbesondere dem Kochfeld-Steuergerät 12, und dem Ofen 3, insbesondere dem Ofen-Steuergerät 6, auf. Die Kommunikationseinheit 25 weist eine Wifi-Schnittstelle und eine Bluetooth-Schnittstelle auf. Mit dem Ofen-Steuergerät 6 wird das Bediengerät 22 über die Wifi-Schnittstelle der drahtlos signalübertragend verbunden. Über die Bluetooth-Schnittstelle der ist das Bediengerät 22 mit dem Kochfeld-Steuergerät 12 drahtlos signalübertragend verbunden. Der Austausch von Informationen umfasst das Senden und das Empfangen von Informationen.
  • Das Bediengerät 22 weist einen Prozessor 26 zur Informationsverarbeitung, einen Datenspeicher 27 zum Speichern von Informationen und einen Energiespeicher 28 zum Speichern elektrischer Energie auf. Der Energiespeicher 28 ist als chemischer Energiespeicher, insbesondere als Akkumulator, insbesondere als Lithium-Polymer-Akkumulator, ausgebildet. Der Prozessor 26 steht mit dem Datenspeicher 27 und der Kommunikationseinheit 25 in signalübertragender Verbindung, insbesondere kabelgebundener Verbindung. Zur Versorgung mit elektrischer Energie ist der Prozessor 26 mit dem Energiespeicher 28 energieübertragend verbunden.
  • Zum visuellen Ausgeben von Informationen an den Benutzer weist das Bediengerät 22 ein Anzeigemittel 29 in Form eines Bildschirms, insbesondere eines OLED-Bildschirms, auf. Das Anzeigemittel 29, insbesondere der Bildschirm, ist in einer Draufsicht rund, insbesondere kreisförmig, ausgebildet. Das Anzeigemittel 29 weist entlang seiner Haupterstreckungsrichtung, insbesondere über seinen Durchmesser, 100 bis 2.000, insbesondere 250 bis 1.100, insbesondere 512, individuell ansteuerbare Bildpunkte auf.
  • Das Anzeigemittel 29 ist zum Darstellen von Ziffern 30, Symbolen 31 und Buchstaben ausgebildet. Das Anzeigemittel 29 ist als berührungsempfindlicher Bildschirm ausgebildet. Hierzu umfasst das Anzeigemittel 29 eine, insbesondere kapazitive, Sensorfolie zum Erfassen einer Berührung des Anzeigemittels 29 mit einem oder mehreren Fingern. Der Bildschirm und die Sensorfolie stehen mit dem Prozessor 26 in Signalverbindung. Die Sensorfolie ist entsprechend dem Bildschirm in einer Draufsicht rund, insbesondere kreisförmig, ausgebildet.
  • Das Anzeigemittel 29 umfasst eine Abdeckung 32. Die Abdeckung 32 besteht aus kratzfestem Glas. Die Abdeckung 32 ist in einer Draufsicht rund, insbesondere kreisförmig, ausgebildet. Ein Durchmesser DA der Abdeckung 32 beträgt 90 mm.
  • Zum Laden des Energiespeichers 28 mit elektrischer Energie weist das Bediengerät 22 einen Energieempfänger 33 auf. Der Energieempfänger 33 ist zur drahtlosen Energieaufnahme, insbesondere als Spule zum Aufnehmen elektromagnetischer Energie, ausgebildet. Der Energiespeicher 28 ist mit dem Energieempfänger 33 energieübertragend verbunden, insbesondere kabelgebunden. Alternativ oder zusätzlich zur Ausbildung des Energieempfängers 33 zur drahtlosen Energieaufnahme kann dieser eine Buchse, insbesondere einen USB-Anschluss oder einzelne, insbesondere an einer Oberfläche des Bediengeräts angeordnete Kontakte, insbesondere zur Ausbildung eines Federstiftkontakts, zur Energie- und/oder Datenübertragung aufweisen.
  • Das Bediengerät 22 weist einen Grundkörper 34 auf. An dem Grundkörper 34 sind insbesondere der Prozessor 26, der Energiespeicher 28 und das Anzeigemittel 29 mit der Abdeckung 32 angebracht, insbesondere starr angebracht. Der Grundkörper weist ein Kunststoffmaterial, insbesondere ABS, PEEK oder PP, auf. Der Grundkörper 34 ist mehrteilig ausgebildet. Der Grundkörper 34 umfasst ein erstes Grundkörperelement 35, ein zweites Grundkörperelement 36 und ein drittes Grundkörperelement 37. Die Grundkörperelemente 35, 36, 37 sind, insbesondere starr, aneinander befestigt, insbesondere miteinander verschraubt oder verrastet. Die Grundkörperelemente 35, 36, 37, insbesondere das erste Grundkörperelement 35 und das zweite Grundkörperelement 36, sind lösbar miteinander verbunden.
  • An dem Grundkörper 34 ist ein Steuerelement 38 verlagerbar angebracht. Das Steuerelement 38 ist um eine Drehachse 39 relativ zu dem Grundkörper 34 drehbar gelagert. Die Drehachse 39 ist senkrecht zu einer Bildfläche des Bildschirms des Anzeigemittels 29 orientiert. Insbesondere sind das Anzeigemittel 29, insbesondere die Bildfläche und/oder die Abdeckung 32, konzentrisch zu der Drehachse 39 angeordnet. Das Bediengerät 22 ist im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu der Drehachse 39 ausgebildet.
  • Das Steuerelement 38 ist zwischen dem ersten Grundkörper 35 und dem zweiten Grundkörper 36 formschlüssig gehalten und drehbar gelagert. Die lösbare Verbindung zwischen dem ersten Grundkörperelement 35 und dem zweiten Grundkörperelement 36 gewährleistet die reversible Abnehmbarkeit des Steuerelements 38 von dem Grundkörper 34.
  • Vorzugsweise ist das Steuerelement 38 werkzeuglos von dem Grundkörper 34 abnehmbar.
  • Das Steuerelement 38 besteht aus einem Metall, insbesondere aus Aluminium. Zum rutschsicheren Greifen des Steuerelements 38 mit der Hand weist dieses eine Rändelung 38a auf. Ein Durchmesser Ds des Steuerelements 38 beträgt 90 mm. Insbesondere entspricht der Durchmesser Ds des Steuerelements 38 dem Durchmesser DA der Abdeckung 32. Die Abdeckung 32 überlappt das Steuerelement 38 vorzugsweise. Ein Spalt t zwischen der Abdeckung 32, insbesondere einer Unterseite der Abdeckung 32 und dem Steuerelement 38, insbesondere eine Oberseite des Steuerelements 38, beträgt vorzugsweise maximal 1 mm, insbesondere maximal 0,5 mm, insbesondere maximal 0,2 mm, und/oder mindestens 0,05 mm, insbesondere mindestens 0,1 mm, insbesondere mindestens 0,2 mm.
  • Das Bediengerät 22 weist einen Sensor 40 zum Erfassen einer Relativbewegung zischen dem Steuerelement 38 und dem Grundkörper 34 auf. Der Sensor 40 ist als optischer Drehgeber, insbesondere als Inkremental-Drehgeber, ausgebildet.
  • Die Kommunikationseinheit 25 ist mit dem Sensor 40 zum drahtlos Übermitteln einer mit der Relativbewegung korrelierenden Steuerinformation an das Küchengerät 2, 3 signalübertragend verbunden. Insbesondere ist der Sensor 40 über den Prozessor 26 mit der Kommunikationseinheit 25 verbunden.
  • Das Bediengerät 22 weist einen elektrischen Aktor 41 zum Bewirken eines zwischen dem Steuerelement 38 und dem Grundkörper 34 wirkenden Moments M auf. Der Aktor 41 steht mit dem Prozessor 26 in Signalverbindung. Der Aktor 41 umfasst einen Elektromotor 42 und ein Ritzel 43. Das Ritzel 43 greift in einen Zahnkranz 43a des Steuerelements 38 zum Drehantreiben des Steuerelements 38 um die Drehachse 39 relativ zu dem Grundkörper 34 ein.
  • Mittels des elektrischen Aktors 41 werden dem Benutzer vorzugsweise Rastpunkte, Menüpunkte, Menüendpunkte und/oder Warnsignale haptisch erfassbar signalisiert. Der Aktor 41 wirkt vorzugsweise entlang der Verlagerungsbewegung des Steuerelements 38 relativ zu dem Grundkörper 34.
  • Der Prozessor 26 und der Aktor 41 sind dazu ausgebildet, ein von dem Benutzer haptisch erfassbares Signal an dem Steuerelement 38, insbesondere während des Betätigens des Steuerelements 38 durch den Benutzer, auszugeben. Insbesondere ist der Aktor 41 als Forced-Feedback-Einrichtung ausgebildet. Das haptisch erfassbare Signal wird in Form von Momenten M zwischen dem Steuerelement 38 und dem Grundkörper 34 bereitgestellt. Das Signal kann beispielsweise den Wechsel zwischen unterschiedlichen Einstellmöglichkeiten, Listenelementen und/oder Menüpunkten anzeigen, und/oder das Erreichen einer Stellgrenze, insbesondere eines Listenendes und/oder eines Grenzwerts eines Wertebereichs, signalisieren und/oder einen Warnhinweis darstellen.
  • Vorzugsweise erfolgt das Steuern des Aktors 41 mittels des Prozessors 26 anhand einer Leistung, mit welcher der Aktor 41 beaufschlagt wird, und/oder in Abhängigkeit von der Änderung der relativen Anordnung zwischen dem Steuerelement 38 und dem Grundkörper 34.
  • Mittels des Aktors 41 wird das Steuerelement 38, insbesondere in einer zusammenhängenden Bewegung, vorzugsweise um einen Drehwinkel α um die Drehachse 39 in einem Bereich von 0,5° bis 5°, insbesondere bis 3°, gedreht.
  • Das zwischen dem Grundkörper 34 und dem Steuerelement 38 mittels des Aktors 41 bewirkte Moment liegt vorzugsweise in einem Bereich von 0,005 Nm bis 1 Nm, insbesondere von 0,05 Nm bis 0,5 Nm.
  • Der Zeitraum, über welchen das Moment M, insbesondere unterbrechungsfrei auf das Steuerelement 38 ausgeübt wird, liegt vorzugsweise in einem Bereich von 0,1 s bis 2 s, insbesondere in einem Bereich von 0,5 s bis 1 s. Derart kurzzeitige stoßartig ausgeübte, haptische Signale sind besonders zuverlässig wahrnehmbar.
  • Vorzugsweise sind der Prozessor 26 und der Aktor 41 dazu ausgebildet, das Moment M in seiner Stärke, insbesondere stufenlos, und/oder hinsichtlich der Drehrichtung einzustellen.
  • Die über das Anzeigemittel 29, insbesondere den Bildschirm, optisch ausgegebenen Informationen sind vorzugsweise mit den über den Aktor 41 haptisch ausgegebenen Informationen gekoppelt. Insbesondere erfolgt die Ausgabe von einander entsprechenden Informationen über den Aktor 41 und über das Anzeigemittel 29 zeitlich parallelisiert. Beispielsweise kann über das Anzeigemittel 29 ein Menüpunkt und/oder ein Listenelement wechseln, wobei zeitlich parallel, insbesondere gleichzeitig, das Moment M auf das Steuerelement 38 ausgeübt wird.
  • Das Steuerelement 38 ist in vertikaler Richtung, insbesondere entlang der Drehachse 39, relativ zu dem Grundkörper 34 verlagerbar. Mittels eines Federelements 44 ist das Steuerelement 38 gegenüber dem Grundkörper 34 in vertikaler Richtung nach oben, insbesondere in Richtung des Anzeigemittels 29, vorgespannt. Ein Sensor 45 in Form eines Tasters ist zum Erfassen der Translationsbewegung des Steuerelements 38 relativ zu dem Grundkörper 34 entlang der Drehachse 39 ausgebildet.
  • Das Bediengerät 22 weist ein Mikrofon 46 zur Spracheingabe auf. Insbesondere ist das Bediengerät 22, insbesondere der Prozessor 26, dazu ausgebildet, eine Sprachsteuerung des Bediengeräts 22 und/oder des Küchengeräts 2, 3 zu ermöglichen. Auf dem Datenspeicher 27 ist ein Computerprogramm zum Ausführen der Spracherkennung abgespeichert.
  • Das Bediengerät weist ferner einen Orientierungssensor 47 zur Bestimmung der Orientierung des Bediengeräts 22, insbesondere relativ zu dem Küchenraum, dem Küchenunterschrank 21, der Küchenarbeitsplatte 19 und/oder dem jeweiligen Küchengerät 2, 3 auf. Der Orientierungssensor 47 kann ist ein Magnetfeldsensor, insbesondere zum Erfassen eines Referenzmagnetfelds, insbesondere des Erdmagnetfeldes. Die von dem Orientierungssensor 47 erfassbare Orientierung betrifft die Orientierung um die Vertikalachse, insbesondere um die Drehachse 39.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform umfasst das Gargerätesystem 1, insbesondere das Küchengerät 2, 3, einen Referenzgeber, insbesondere einen Referenzmagneten, der zum Bestimmen der Orientierung des Bediengeräts 22 von dem Orientierungssensor 47 erfassbar ist.
  • Gemäß einer weiteren, alternativen Ausführungsform ist der Orientierungssensor 47 zum Erfassen eines elektromagnetischen Signals ausgebildet. Der Referenzgeber kann ein oder mehrere Sender zum Ausgeben eines elektromagnetischen Signals aufweisen. Die Orientierung des Bediengeräts 22 kann anhand der Signalstärke eines oder mehrerer Signale des Referenzgebers bestimmt werden.
  • Der Prozessor 26 und/oder ein auf dem Datenspeicher 27 abgespeichertes Computerprogramm sind zum Ausführen eines Kalibrierprozesses ausgebildet. Vorzugsweise wird der Benutzer aufgrund eines Signals des Prozessors 26, insbesondere durch eine entsprechende Anzeige an dem Anzeigemittel 29, dazu aufgefordert, das Bediengerät 22 in einer bevorzugten Orientierung um die Vertikalachse, insbesondere um die Drehachse 39, auszurichten. Die Orientierung des Bediengeräts 22 wird mittels des Orientierungssensors erfasst. Die Orientierung wird in dem Datenspeicher 27 als Referenz-Orientierung abgespeichert. Ferner wird die Ausrichtung der über das Anzeigemittel 29 ausgegebenen visuellen Informationen bestimmt und als Referenz-Ausrichtung abgespeichert. Der Kalibriervorgang ist abgeschlossen.
  • Die Orientierung des Bediengeräts 22 wird mittels des Orientierungssensors 47 vorzugsweise fortwährend erfasst. Eine Änderung der Orientierung, beispielsweise aufgrund der Neuanordnung des Bediengeräts 22 in einer anderen Bedienposition 23, 24 wird somit bestimmbar. Der Prozessor 26 kann dazu ausgebildet sein, die Ausrichtung der über das Anzeigemittel 29 ausgegebenen Informationen entsprechend der erfassten Orientierung, insbesondere in Abhängigkeit von der Differenz zwischen der erfassten Orientierung und der Referenzorientierung und/oder von der Referenz-Ausrichtung, anzupassen. Vorzugsweise werden die von dem Anzeigemittel 29 dargestellten Informationen derart ausgerichtet, dass diese unabhängig von der Orientierung des Grundkörpers 34 gemäß der Referenz-Ausrichtung ausgerichtet sind. Die vorstehend beschriebene Funktionalität kommt besonders wirksam zur Geltung bei der Ausbildung des Bediengeräts 22 mit dem kreisförmigen Anzeigemittel 29, insbesondere dem kreisförmigen Bildschirm.
  • Alternativ oder zusätzlich kann das Küchengerät 2, 3 einen Küchengerät-Orientierungssensor zum Erfassen der Orientierung des Bediengeräts 22 relativ zu dem Küchengerät 2, 3 aufweisen. Die Information über die Orientierung kann mittels der Kommunikationseinheit 25 von dem Küchengerät 2, 3 an das Bediengerät 2, 3 übermittelt werden. Der Kalibriervorgang und/oder die Ausrichtung der über das Anzeigemittel 29 angezeigten Informationen können anhand der von dem Küchengerät 2, 3 empfangenen Orientierung entsprechend der vorstehenden Beschreibung ausgeführt werden.
  • Das Bediengerät 22 weist einen optischen Sensor 48, insbesondere eine Kamera, auf. Der optische Sensor 48 ermöglicht zusammen mit einem auf dem Datenspeicher 27 abgespeicherten Computerprogramm zur Bildanalyse eine automatische Erkennung von Objekten, insbesondere von Zutaten des Garguts. Insbesondere sind der optische Sensor 48 und/oder das Computerprogramm zur Bildauswertung zur Spektralanalyse des erfassten Objekts ausgebildet. Eine Erfassungsrichtung 49 des optischen Sensors 48 ist nach unten, insbesondere vertikal nach unten, orientiert. Der Grundkörper 34 weist ein Sichtfenster 50 auf, durch welches der optische Sensor 48 das jeweilige Objekt erfassen kann.
  • Das Bediengerät 22 weist einen Temperatursensor 51 auf. Der Temperatursensor 51 ist als Infrarot-Thermometer zum berührungslosen Erfassen der Temperatur eines, insbesondere unterhalb des Bediengeräts 22 angeordneten, Tragkörpers ausgebildet. Unter dem Tragkörper wird ein Körper verstanden, auf dem das Bediengerät 22, insbesondere in einer der Bedienpositionen 23, 24, abstellbar ist. Als Tragkörper können beispielsweise der Gargutträger 15 oder die Küchenarbeitsplatte 19 dienen. Vorzugsweise ist der Temperatursensor 51 zum Erfassen von Temperaturen in einem Bereich von -20° C bis 300° C ausgebildet. Der Temperatursensor 51 steht in Signalverbindung mit dem Prozessor 26.
  • Das Bediengerät 22 weist einen Positionssensor 52 zum Bestimmen der Position des Bediengeräts 22 relativ zu dem Küchengerät, insbesondere zu dem Kochfeldsystem 2 und/oder dem Ofen 3, auf. Der Positionssensor ist insbesondere dazu ausgebildet, eine Anordnung des Bediengeräts 22 auf einer Kochstelle 13 oder beabstandet zu jeder einzelnen bzw. sämtlichen Kochstellen 13 zu erfassen. Der Positionssensor 52 kann einen Empfänger für elektromagnetische Strahlung, insbesondere eines Bluetooth-Signals oder eines RFID-Signals zum Bestimmen eines Abstands zwischen dem Bediengerät 22 und dem Küchengerät 2, 3 aufweisen. Der Positionssensor 52 kann einen Hall-Sensor zum Erfassen von in das Küchengerät 2, 3, insbesondere an dem Gargutträger 15 angeordneten Leiterbahnen aufweisen.
  • Das Bediengerät 22 weist einen Hitzeschutzkörper 53 auf. Der Hitzeschutzkörper 53 ist an dem Grundkörper 34, insbesondere werkzeuglos, austauschbar angebracht. Der Hitzeschutzkörper 53 weist eine Stellfläche 54 auf, auf die das Bediengerät 22 aufstellbar ist. In der jeweiligen Bedienposition 23, 24 kontaktiert das Bediengerät einen zugrundeliegenden Gegenstand, auf den das Bediengerät 22 aufgestellt ist, insbesondere die Küchenarbeitsplatte 19 oder den Gargutträger 15, ausschließlich über die Stellfläche 54 des Hitzeschutzkörpers 53.
  • Der Hitzeschutzkörper 53 ist vorzugsweise bis mindestens 250° C hitzebeständig. Die Leitfähigkeit eines Materials des Hitzeschutzkörpers 53 beträgt maximal 5 W/mK. Insbesondere liegt die Wärmeleitfähigkeit in einem Bereich von 0,1 W/mK bis 0,5 W/mK. Der Hitzeschutzkörper 53 besteht aus Silikon.
  • Zum reversiblen, rutschfesten Anordnen des Bediengeräts 22, insbesondere auf einer Glasoberfläche, weist das Bediengerät 22 ein Haftmittel 55 auf. Das Haftmittel 55 ist an dem Grundkörper 34 angebracht. Das Haftmittel 55 ist durch eine Silikonschicht, insbesondere des Hitzeschutzkörpers 53, ausgebildet, welche die Stellfläche 54 aufweist. Die Silikonschicht bewirkt eine erhöhte Reibung zwischen dem Bediengerät 22 und dem darunterliegenden Tragkörper, insbesondere aufgrund eines Unterdruckeffekts. Zur Verstärkung des Unterdruckeffekts kann die Silikonschicht konkav geformt ausgebildet sein.
  • Das Bediengerät 22 weist einen akustischen Signalgeber 56, insbesondere einen Pieper oder einen Lautsprecher, auf. Der als Lautsprecher ausgebildete, akustische Signalgeber 56 kann zur Wiedergabe von Musik, insbesondere von auf dem Datenspeicher 27 abgespeicherten Musikdateien, ausgebildet sein. Insbesondere ist der akustische Signalgeber 56 zur Ausgabe eines Warensignals ausgebildet.
  • Das Bediengerät 22 umfasst einen Vibrationsmotor 57 zum Ausgeben haptisch erfassbarer Vibrationssignale. Der Vibrationsmotor 57 und der akustische Signalgeber 56 stehen mit dem Prozessor 26 in Signalverbindung.
  • Das Bediengerät 22 weist einen Schalter 58 zum Ein- und Ausschalten des Bediengeräts 22, insbesondere zum Unterbrechen der energieübertragenden Verbindung zwischen dem Energiespeicher 28 und dem Prozessor 26 auf. Der Schalter 58 ist an der Unterseite des Bediengeräts 22 angeordnet. Vorzugsweise ist der Schalter 58 spritzwasserfest, insbesondere wasserdicht ausgebildet.
  • Die Funktionsweise des Küchengerätesystems 1, insbesondere des Bediengeräts 22, ist wie folgt:
    • Das Bediengerät 22 und die Küchengeräte 2, 3 sind ausgeschaltet. Die Küchengeräte 2, 3 sind über ihre jeweilige Benutzerschnittstelle 5, 11 aktivierbar und steuerbar. Über die Ofen-Benutzerschnittstelle 5 ist eine Temperatur innerhalb der Garkammer 4 steuerbar. Über die Kochfeld-Benutzerschnittstelle ist ein über die Kochstellen 13 abgegebene Leistung steuerbar.
  • Das Bediengerät 22 wird durch Betätigen des Schalters 58 eingeschaltet. Der Energiespeicher 28 versorgt den Prozessor 26 mit elektrischer Energie. Ein Computerprogramm, das in dem Datenspeicher 27 hinterlegt ist, wird mittels des Prozessors 26 abgearbeitet.
  • Die Kommunikationseinheit 25 stellt eine Signalverbindung zum Übertragen von Informationen zwischen dem Kochfeld-Steuergerät 12 und/oder dem Ofen-Steuergerät 6 und dem Bediengerät 22 her. Das Kochfeldsystem 2, insbesondere das Kochfeld 9 und die Dunstabzugsvorrichtung 10, und/oder der Ofen 3 sind mittels des Bediengeräts 22 steuerbar. Insbesondere sind die Heizleistung des Kochfelds 9 und/oder die Temperatur in der Garkammer 4 des Ofens 3 und/oder die Abzugsleistung der Dunstabzugsvorrichtung 10 mittels des Bediengeräts 22 steuerbar.
  • Die Verbindung zwischen dem Bediengerät 22 und den Küchengeräten 2, 3 ist drahtlos. Dadurch ist das Steuern des Küchengeräts 2, 3 mittels des tragbaren Bediengeräts 22 aus unterschiedlichen Bedienpositionen 23, 24 möglich.
  • Über das Anzeigemittel 29 werden Informationen betreffend der sich bietenden Steuerungsoptionen und/oder Zustandsparameter des Küchengeräts 2, 3 ausgegeben.
  • Durch Bewegen des Steuerelements 38 relativ zu dem Grundkörper 34 rotatorisch um die Drehachse 39 und/oder translatorisch entlang der Drehachse 39 können Benutzerbefehle erfasst werden. Insbesondere können durch Drehen des Steuerelements 22 Menüpunkte ausgewählt oder Zustandsparameter des jeweiligen Küchengeräts 2, 3, wie zum Beispiel Leistungswerte, eingestellt werden. Durch das translatorische Verlagern des Steuerelements 38 relativ zu dem Grundkörper 34 kann eine Bestätigung, insbesondere einer Auswahl oder Änderung, erfolgen.
  • Ferner sind Benutzereingaben über den berührungsempfindlichen Bildschirm, insbesondere die Sensorfolie, des Anzeigemittels 29 möglich. Die Benutzereingaben werden als Steuerungsinformationen über die Kommunikationseinheit 25 das jeweilige Küchengerät 2, 3 insbesondere an das jeweilige Steuergerät 6, 12 übermittelt.
  • Der Energiespeicher 28 wird mittels des Energieempfängers 33 drahtlos mit elektrischer Energie aufgeladen. Hierzu kann das Bediengerät 22 auf einer der Kochstellen 13 angeordnet werden. Mittels des Energieempfängers 33 ist die von den als Induktionskochstellen ausgebildeten Kochstellen 13 ausgestrahlte elektromagnetische Energie in die von dem Energiespeicher 28 speicherbare elektrische Energie wandelbar.
  • Beim Verlagern des Steuerelements 38 relativ zu dem Grundkörper 34 werden Änderungen, beispielsweise von Zustandsparametern oder Listenelementen, entsprechend der Darstellung über das Anzeigemittel 29, mittels des elektrischen Aktors 41 haptisch erfassbar an den Benutzer ausgegeben. Der Aktor 41 bewirkt aufgrund eines entsprechenden Signals von dem Prozessor 26 ein Moment zwischen dem Grundkörper 34 und dem Steuerelement 38, welches insbesondere an die durch das Anzeigeelement 29 dargestellten Informationen gekoppelt ist.
  • Zu Reinigungszwecken ist das Steuerelement 38 von dem Grundkörper 34 abnehmbar. Hierzu ist eine Rastverbindung zwischen dem ersten Grundkörperelement 35 und dem zweiten Grundkörperelement 36 zu lösen. Nach dem Reinigen des Steuerelements 38 kann dieses wieder zwischen den miteinander verrastbaren Grundkörperelementen 35, 36 aufgenommen werden.
  • Über das Mikrofon 46 kann der Benutzer Sprachbefehle zur Steuerung des Bediengeräts 22 und der Küchengeräte 2, 3 eingeben. Die Auswertung der Sprachbefehle kann mittels des Prozessors 26, des jeweilige Steuergeräts 6, 12 oder eines Online-Diensts erfolgen. Für Auswertung mittels des Online-Diensts kann das Bediengerät 22, insbesondere über die Wifi-Schnittstelle der Kommunikationseinheit 25, mit dem Internet verbunden sein.
  • Über das Bediengerät 22 können Rezeptprogramme zur Gargutzubereitung abgearbeitet werden. Mittels des optischen Sensors 48 können Zutaten automatisiert erfasst werden. Um die Abarbeitung der Rezeptprogramme zu vereinfachen können die zur Zugabe vorgegebenen Zutaten automatisiert erfasst und die entsprechenden Informationen können dem Rezeptprogramm zugeleitet werden.
  • Mittels des Temperatursensors 51 kann die Temperatur des Garguts erfasst werden und/oder die Temperatur der Oberfläche des Tragkörpers 15, 19, auf dem das Bediengerät 22 angeordnet ist. Die Temperatur wird vorzugsweise über das Anzeigemittel 29 angezeigt werden. Insbesondere kann eine automatisierte Steuerung des Küchengeräts 2, 3 anhand des erfassten Temperaturwerts erfolgen.
  • Der Temperatursensor 51 kann zum Schutz des Bediengeräts 22 vor schädlichem Hitzeeintrag aus der Umgebung ausgebildet sein. Vorzugsweise wird ein Warnsignal, insbesondere ein Warnton, eine Vibration und/oder ein optisches Warnsignal über das Anzeigemittel 29, ausgegeben, sofern der Temperatursensor 51 eine für das Bediengerät 22 schädliche Temperatur, insbesondere eine Temperatur über 100° C, insbesondere über 150° C, insbesondere über 250° C, insbesondere einmalig oder über einen Zeitraum von mindestens 1 s, insbesondere mindestens 2 s, insbesondere mindestens 5 s, insbesondere mindestens 10 s, erfasst.
  • Mittels des Orientierungssensors 47 wird eine Orientierung des Bediengeräts 22 wie vorstehend beschrieben kalibriert. Hierdurch kann die Darstellung von Informationen über das Anzeigemittel 29 unabhängig von der Orientierung des Grundkörpers 34 entsprechend einer von dem Benutzer gewählten Vorzugsausrichtung der Anzeige erfolgen. Die Vorzugsausrichtung ist im Zuge des Kalibrierens beispielsweise relativ zu dem Küchenraum oder dem Küchengerät 2, 3 festlegbar.
  • Die Position des Bediengeräts 22 relativ zu dem Küchengerät wird mittels des Positionssensors 52 erfasst. Insbesondere wird erfasst, wo sich das Bediengerät 22 auf den Kochstellen 13 befindet oder daneben, insbesondere beabstandet dazu. Hierdurch kann vermieden werden, dass das Bediengerät 22 schädlichem Hitzeeintrag durch die Kochstellen 13 ausgesetzt wird. Beim Anordnen des Bediengeräts 22 auf einer der Kochstellen 13 kann ein Warnsignal über das Anzeigemittel 29, den akustischen Signalgeber 56 oder den Vibrationsmotor 57 ausgegeben werden.
  • Der Hitzeschutzkörper 53 gewährleistet eine thermische Entkoppelung des Bediengeräts 22 von heißen Oberflächen, insbesondere des Tragkörpers, beispielsweise von den Kochstellen 13. Gegenüber der sensorischen Erfassung der Oberflächentemperatur mittels des Temperatursensors 51 und/oder der Anordnung des Bediengeräts 22 mittels des Positionssensors 52 erfolgt der Hitzeschutz mittels des Hitzeschutzkörpers 53 passiv, also ohne den Einsatz elektrischer Energie, wodurch der Hitzeschutz besonders effizient, zuverlässig und robust gewährleistet wird.
  • Mittels des Bediengeräts 22 kann das jeweilige Küchengerät 2, 3 aktiviert oder deaktiviert werden. Es können sämtliche oder ein reduzierter Umfang von Funktionen des jeweiligen Gargeräts 2, 3 mittels des Bediengeräts 22 gesteuert werden. Nach Beendigung des Garvorgangs können die Küchengeräte 2, 3 anhand einer Benutzereingabe über das Bediengerät 22 deaktiviert werden. Das Bediengerät 22 kann durch Betätigen des Schalters 58 ausgeschaltet werden.
  • Das Bediengerät 22 gewährleistet eine besonders komfortable und sichere Bedienung des jeweiligen Küchengeräts 2, 3. Durch die Ausbildung des Bediengeräts 22 mit dem relativ zu dem Grundkörper 34 verlagerbaren Steuerelement 38 kann die Bedienung des jeweiligen Küchengeräts 2, 3 intuitiv, zeiteffizient und zugleich sicher ausgeführt werden. Die Kommunikationseinheit 25 gewährleistet die drahtlose Signalübertragung zwischen dem Bediengerät 22 und dem jeweiligen Küchengerät 2, 3 und somit ein flexibles Steuern der Küchengeräte 2, 3 aus unterschiedlichen, insbesondere frei wählbaren, Bedienpositionen 23, 24. Die Ausbildung des Bediengeräts 22 mit dem jeweiligen Hitzeschutzmittel 51, 52, 53 verhindert schädlichen Hitzeeintrag auf das Bediengerät 22. Das Bediengerät 22 ist somit besonders sicher, robust und zuverlässig im Betrieb.

Claims (14)

  1. Tragbares Bediengerät (22) zum Steuern eines Küchengeräts (2, 3) aus unterschiedlichen Bedienpositionen (23, 24), aufweisend 1.1. einen Grundkörper (34), 1.2. mindestens ein relativ zu dem Grundkörper (34) verlagerbares Steuerelement (38) zum Eingeben von Steuerungsinformationen durch den Benutzer, 1.3. mindestens einen Sensor (40, 45) zum Erfassen einer Relativbewegung zwischen dem mindestens einen Steuerelement (38) und dem Grundkörper (34), 1.4. eine mit dem mindestens einen Sensor (40, 45) signalübertragend verbundene Kommunikationseinheit (25) zum drahtlosen Übermitteln einer mit der Relativbewegung korrelierenden Steuerinformation an das Küchengerät (2, 3), und 1.5. einen elektrischen Aktor (41) zum Bewirken einer zwischen dem mindestens einen Steuerelement (38) und dem Grundkörper (34) wirkenden Kraft und/oder eines Moments (M).
  2. Tragbares Bediengerät (22) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Steuerelement (38) relativ zu dem Grundkörper (34) drehbar gelagert ist, wobei die von dem mindestens einen Sensor (40) erfassbare Relativbewegung eine Drehbewegung ist.
  3. Tragbares Bediengerät (22) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Steuerelement (38) ringförmig ausgebildet ist.
  4. Tragbares Bediengerät (22) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Steuerelement (38) von dem Grundkörper (34) reversibel abnehmbar ist.
  5. Tragbares Bediengerät (22) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens ein Anzeigemittel (29) zum visuellen Ausgeben von Informationen.
  6. Tragbares Bediengerät (22) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens ein Mikrofon (46) zum Erfassen akustischer Signale.
  7. Tragbares Bediengerät (22) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Steuerelement (38) relativ zu dem Grundkörper (34) translatorisch beweglich gelagert ist, wobei die von dem Sensor (45) erfassbare Relativbewegung eine translatorische Bewegung ist.
  8. Tragbares Bediengerät (22) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Orientierungssensor (47) zum Bestimmen der Orientierung des Bediengeräts (22).
  9. Tragbares Bediengerät (22) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Energiespeicher (28) zum Speichern elektrischer Energie.
  10. Tragbares Bediengerät (22) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Energieempfänger (33) zum drahtlosen Empfangen von Energie zum Betreiben des Bediengeräts (22).
  11. Tragbares Bediengerät (22) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Haftmittel (55) zum reversiblen, rutschfesten Anordnen des Bediengeräts (22) auf einer Glasoberfläche.
  12. Küchengerätesystem (1) mit 12.1. mindestens einem Gargerät (2, 3) zum Erhitzen von Gargut, und 12.2. einem zum Steuern des mindestens einen Gargeräts (2, 3) ausgebildeten tragbaren Bediengerät (22) nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
  13. Küchengerätesystem (1) nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch mindestens eine Dunstabzugsvorrichtung (10).
  14. Küchengerätesystem (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gargerät (2, 3) einen Küchengerät-Orientierungssensor zum Erfassen der Orientierung des Bediengeräts (22) relativ zu dem Gargerät (2, 3) aufweist.
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