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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bedienung eines Kücheneinbaugerätes, insbesondere ein Bedienelement, insbesondere in Form eines Drehknebels. Außerdem betrifft die Erfindung ein Kücheneinbaugerät mit einer derartigen Bedienvorrichtung und mindestens einem Kochfeld und/oder mindestens einer Abzugseinrichtung zum Abzug von Kochdünsten.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Bedienung eines Kücheneinbaugerätes zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Hierbei handelt es sich insbesondere um ein Bedienelement, insbesondere um einen sogenannten Drehknebel.
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Ein Aspekt der Erfindung besteht darin, die Vorrichtung zur Bedienung eines Kücheneinbaugerätes mit einem anschlagfrei ausgebildeten und/oder anschlagfrei gelagerten Bedienelement auszubilden. Das Bedienelement kann insbesondere ringförmig ausgebildet sein.
Hierdurch ist es möglich, die Funktionalität der Vorrichtung zu verbessern.
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Das Bedienelement ist insbesondere beliebig auf dem Zentralstück rotierbar. Es weist keinen mechanischen Anschlag auf. Dies ermöglicht eine blinde Bedienung. Hierdurch wird die Nutzerfreundlichkeit erheblich verbessert.
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Die Vorrichtung kann einen oder mehrere virtuelle Anschläge aufweisen. Die virtuellen Anschläge können insbesondere eine Nullstellung und eine Maximalstellung definieren. Beim Überdrehen des Bedienelements in Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn bleiben die jeweiligen Endpositionen erhalten.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung sind das Bedienelement und das Zentralstück derart ausgebildet, dass das Bedienelement im Hinblick auf eine Verdrehung um eine Rotationsachse in einer beliebigen Rotationsstellung relativ zum Zentralstück auf dieses aufgesetzt werden kann.
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Es ist insbesondere keine Initialisierung des Bedienelements nach Aufsetzen desselben auf das Zentralstück notwendig. Für einen Nutzer ist es besonders angenehm, dass er beim Aufsetzen des Bedienelements auf das Zentralstück nicht auf eine bestimmte Ausrichtung des Bedienelements zu achten braucht.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das Bedienelement frei von Positionsmarkierungen. Es weist insbesondere keine Null-Markierung auf.
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Hierdurch wird das Erscheinungsbild und die Nutzerfreundlichkeit des Bedienelements verbessert.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung sind das Bedienelement und das Zentralstück derart ausgebildet, dass das Bedienelement im Hinblick auf eine Verdrehung um eine Rotationsachse funktional rotationssymmetrisch ist. Hierunter sei verstanden, dass die Funktionalität des Bedienelements, insbesondere zur Bedienung der Vorrichtung, unabhängig von dessen Rotationsstellung relativ zur Rotationsachse ist.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist die sichtbare Oberfläche des Bedienelements, insbesondere im auf das Zentralstück aufgebrachten Zustand desselben, eine mindestens fünfzählige, insbesondere mindestens zehnzählige, insbesondere mindestens zwanzigzählige, insbesondere mindestens dreißigzählige, insbesondere mindestens fünfzigzählige, insbesondere mindestens hundertzählige Radialsymmetrie auf. Das Bedienelement kann abgesehen von einer möglichen Griff-Struktur insbesondere perfekt rotationssymmetrisch ausgebildet sein.
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Bei einer diskreten Radialsymmetrie des Bedienelements kann die Zähligkeit derselben gerade der Anzahl definierter Einstellmöglichkeiten der Bedienvorrichtung, beispielsweise der Anzahl von Leistungsstufen eines Kochfeldes, entsprechen.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist die Bedienvorrichtung eine Sensoreinrichtung auf, welche derart ausgebildet ist, dass sie eine Verdrehung des Bedienelements relativ zum Zentralstück erfasst, jedoch nicht die absolute Verdrehposition des Bedienelements relativ zum Zentralstück. Die Sensoreinrichtung umfasst insbesondere einen inkrementalen Sensor. Hierdurch wird die blinde Bedienbarkeit der Bedienvorrichtung vereinfacht.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Verdrehung des Bedienelements zur Bedienung der Steuereinheit softwarebasiert ermittelt. Die Vorrichtung kann hierfür eine Auswerteeinheit aufweisen. Die Auswerteeinheit kann einen Speicher zur Speicherung der Software zur Ermittlung der Verdrehung des Bedienelements aufweisen. Der Speicher kann permanent sein. Es ist auch möglich, den Speicher derart auszubilden, dass die Software zur Ermittlung der Verdrehung des Bedienelements und/oder zur Bedienung der Steuereinheit austauschbar, insbesondere überschreibbar ist. Hierdurch wird die Flexibilität der Bedienvorrichtung verbessert.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Bedienelement eine Durchgriffsöffnung auf. Es kann insbesondere topologisch äquivalent zu einem Torus ausgebildet sein.
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Das Bedienelement kann insbesondere aus einem elektrisch leitfähigen Material, insbesondere aus Metall, ausgebildet sein.
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Dies ermöglicht eine besonders hochwertige Ausbildung des Bedienelements.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist im Zentralstück mindestens eine berührungs- und/oder druckempfindlicher Sensor angeordnet, der mit einem Bedienfeld in Signalverbindung steht, wobei das Bedienfeld eine Abdeckung aus Glas oder Kunststoff aufweist.
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Dieser Aspekt ist auch für sich genommen, d. h. unabhängig von der Ausbildung des ringförmigen Bedienelements, Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
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Die Abdeckung kann insbesondere ein Overlay mit Touch-Funktionalität bilden.
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Die Abdeckung kann vorzugsweise aus einem elektrisch isolierenden Material sein. Sie kann insbesondere Bestandteil eines kapazitiven Sensors sein.
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Die Abdeckung kann eine Dicke im Bereich von 0,1 mm bis 5 mm, insbesondere im Bereich von 0,3 mm bis 3 mm, insbesondere im Bereich von 0,5 mm bis 2 mm aufweisen. Eine dünnere Abdeckung führt zu einer besonders hohen Sensitivität. Eine dickere Abdeckung führt zu einer besonders robusten Ausbildung des Bedienfeldes.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist die Abdeckung mit einer Beschichtung versehen. Sie kann insbesondere auf ihrer Rückseite, d. h. auf ihrer dem Innenraum des Zentralstücks zugewandten Seite, mit einer Beschichtung versehen sein. Die Beschichtung kann leitfähig ausgebildet sein. Es kann sich insbesondere um eine Beschichtung aus Silberleitlack handeln.
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Die Beschichtung kann optisch dicht ausgebildet sein. Sie kann Aussparungen, insbesondere Lichtdurchtrittsaussparungen, aufweisen.
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Es können auch mehrere Beschichtungen vorgesehen sein. Es kann insbesondere vorgesehen sein, eine Beschichtung mit einer elektrischen Funktionalität und eine hiervon separate Beschichtung mit einer optischen Funktionalität auf die Abdeckung aufzubringen.
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Die Abdeckung kann insbesondere auch partiell karbon-hinterdruckt ausgebildet sein. Sie kann mit einem Verschwind-Effekt bedruckt sein. Dies führt zu einer besonders vorteilhaften tiefschwarzen Optik des Bedienfeldes.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das Bedienfeld durch einen Isolationsring vom Bedienelement isoliert.
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Der Isolationsring kann das Bedienfeld in Radialrichtung vollständig umgeben. Er dient zum mechanischen Schutz und zur elektrischen Isolierung des Bedienfeldes. Er dient außerdem als Abstandshalter und als Führungselement für das ringförmige Bedienelement.
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Der Isolationsring kann nach vorne über das Bedienfeld, insbesondere über die Abdeckung, überstehen. Er kann auch einen nach innen über das Bedienfeld überstehenden Rand aufweisen. In Richtung der Rotationsachse des Bedienelements kann der Abstandshalter mit dem Bedienfeld überlappen. Er kann insbesondere in einem ringförmigen Bereich überlappen. Er kann insbesondere in Radialrichtung um bis zu wenige mm, insbesondere um bis zu 3 mm, mit dem Bedienfeld überlappen.
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Der Isolationsring kann ein Bestandteil des Zentralstücks sein. Er kann insbesondere einteilig mit dem Zentralstück ausgebildet sein. Er kann auch als separates Bauelement ausgebildet sein.
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Der Isolationsring kann ein oder mehrere symmetriebrechende Mittel aufweisen. Durch diese Mittel kann die Position des Bedienfeldes relativ zum Isolationsring im Montageprozess eindeutig vorgegeben werden. Das Bedienfeld, insbesondere die Abdeckung desselben, kann insbesondere zu den symmetriebrechenden Mitteln des Isolationsrings passende Gegenmittel aufweisen.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist das Bedienfeld einen doppelten Abgriff auf. Es wird insbesondere über einen doppelten Fehlerabgriff ausgelesen. Allgemein weist es mindestens zwei signalübertragende Verbindungen zu einer Leiterplatte mit der Auswerteelektronik auf.
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Hierdurch wird die Präzision und Zuverlässigkeit der Auswertung verbessert.
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Im Folgenden werden noch einmal weitere Aspekte der Vorrichtung beschrieben:
- Die Vorrichtung ist insbesondere mechanisch betätigbar. Sie weist außerdem eine Touch-Funktionalität auf.
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Bei der Vorrichtung handelt es sich insbesondere um ein separates Bauteil, welches mit dem zu bedienenden Kücheneinbaugerät, insbesondere mit einem Kochfeld oder einem Dunstabzug, verbunden werden kann. Die Vorrichtung ist insbesondere als separates Einbaumodul, insbesondere zum Einbau in eine Front eines Küchenschrankes oder in eine Küchenarbeitsplatte, ausgebildet. Ihre Anordnung relativ zu dem zu bedienenden Kücheneinbaugerät ist somit flexibel wählbar.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst die Vorrichtung ein in einer Möbelfront anzuordnendes Zentralstück. Das Zentralstück wird insbesondere durch eine Einbaudose mit einem Installationsaufnahmeraum gebildet. Es weist vorzugsweise einen Außengewindestegabschnitt auf. Dies führt zu einer besonders einfachen und flexiblen Anordnung des Zentralstücks in einer Möbelfront oder einer Küchenarbeitsplatte.
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Das Zentralstück ist vorzugsweise zumindest bereichsweise aus Kunststoff hergestellt. Es ist insbesondere aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt. Es ist insbesondere formstabil ausgebildet.
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Das Zentralstück kann in oder an einem Möbelstück angeordnet sein. Es kann insbesondere ein Durchführ- und/oder Fixiermittel zur Anordnung der Bedienvorrichtung an einem Möbelstück bilden.
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Es kann beispielsweise in einer Küchenarbeitsplatte angeordnet sein. Das Zentralstück kann eine Kochfeldebene durchdringen. Vorzugsweise ragt das Zentralstück nach oben über die Kochfeldebene hinaus. Das Zentralstück kann alternativ an der Möbelfront angeordnet sein. Vorzugsweise durchdringt das Zentralstück die Möbelfront. Insbesondere ragt das Zentralstück nach außen über die Möbelfront hinaus.
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Das Zentralstück kann einen Lagersitz zur verdrehbaren Lagerung des Bedienelementes aufweisen. Vorzugsweise ist der Lagersitz an dem der Kochfeldebene oder der Möbelfront überstehenden Bereich des Zentralstückes angeordnet. Das Bedienelement kann in dem Lagersitz des Zentralstückes gelagert sein. Vorteilhaft wird dadurch erreicht, dass das Bedienelement sicher an dem Zentralstück angebracht ist.
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Das Zentralstück kann eine Längsachse aufweisen. Vorzugsweise ist das Zentralstück im Wesentlichen rotationssymmetrisch zu der Längsachse ausgebildet. Das Bedienelement kann ausschließlich um die Längsachse drehbar und/oder entlang der Längsachse verschiebbar auf dem Zentralstück gelagert sein.
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Vorzugsweise ist das Bedienelement derart auf dem Zentralstück gelagert, dass es gegen Verschiebungen quer zur Drehachse gesichert ist. Es kann insbesondere maximal einen einzigen translatorischen Freiheitsgrad, insbesondere in Richtung der Drehachse, aufweisen. Es kann zusätzlich hierzu insbesondere einen rotarischen Freiheitsgrad aufweisen.
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Vorzugsweise ist das Bedienelement berührungslos zu der Kochfeldebene und/oder zu der Möbelfront angeordnet. Zwischen der Kochfeldebene und/oder der Möbelfront und dem Bedienelement kann ein Dichtelement angeordnet sein.
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Vorzugsweise ist in dem Zentralstück mindestens ein Sensor, insbesondere ein inkrementaler Sensor, angeordnet. Das Zentralstück ist vorzugsweise fest, insbesondere drehfest mit dem Kücheneinbaugerät verbunden. Vorteilhaft wird durch die Anordnung des Sensors in dem Zentralstück erreicht, dass eine Signalanbindung besonders einfach erfolgen kann.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung dient der mindestens eine Sensor zur Erfassung einer Verdrehung eines verdrehbar gelagerten Bedienelements, insbesondere in Form eines Drehrings, welcher auch als Knebelring bezeichnet wird.
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Als Verdrehsensor dient insbesondere ein magnetischer Sensor, insbesondere ein Hallsensor. Es können insbesondere mehrere derartige Sensoren vorgesehen sein. Die mit den Hallsensoren zusammenwirkenden Magnete sind insbesondere im verdrehbar gelagerten Bedienelement angeordnet. Die eigentlichen Hallsensoren sind insbesondere in einem Zentralstück der Bedienvorrichtung angeordnet. Die Hallsensoren können gekapselt und/oder vergossen angeordnet sein. Sie können insbesondere auf einer Leiterplatte angeordnet sein.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das Bedienelement ringförmig ausgebildet. Das ringförmig ausgebildete Bedienelement kann konzentrisch zu der Längsachse angeordnet sein. Vorteilhaft würd dadurch erreicht, dass ein Frontbereich des Zentralstücks von dem Bedienelement unverdeckt bleibt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung steht der mindestens eine berührungs- und/oder druckempfindliche Sensor mit einem Bedienfeld in Signalverbindung, welches von dem Bedienelement umfangsseitig umgeben ist. Als Bedienfeld kann ein einfacher berührungsempfindlicher oder druckempfindlicher Schalter dienen. Vorzugsweise ist das Bedienfeld als Touchscreen (berührungsempfindlicher Bildschirm), insbesondere als Touchscreen mit TFT-Display, ausgebildet. Hierdurch lässt sich eine komplexere Funktionalität erreichen. Vorzugsweise ist der mindestens eine berührungs- und/oder druckempfindliche Sensor in dem Zentralstück angeordnet und/oder drehfest mit diesem verbunden. Vorzugsweise ist auch das Bedienfeld in dem Zentralstück angeordnet und/oder drehfest mit diesem verbunden. Vorteilhaft wird dadurch erreicht, dass eine Verdrehung des Bedienelementes gegenüber dem Bedienfeld und/oder gegenüber dem mindestens einen berührungs- und/oder druckempfindlichen Sensor gewährleistet wird.
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Der berührungsempfindliche Sensor lässt sich insbesondere durch Berührung mit einem Finger bedienen. Es kann auch vorgesehen sein, zur Bedienung des Bedienfeldes ein spezielles Eingabe-Element, beispielsweise in Form eines Eingabestiftes, vorzusehen. Hierdurch kann beispielsweise die Betriebssicherheit erhöht werden. Es ist insbesondere möglich, eine unerwünschte, versehentliche Bedienung der Vorrichtung durch Berührung des Bedienfeldes zu verhindern.
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Alternative oder zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Vorrichtung gegen ein unerwünschtes versehentliches Bedienen sind ebenso möglich.
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Mittels des berührungsempfindlichen Sensors lassen sich im Wesentlichen beliebige Funktionen der Kochfelder und/oder des Dunstabzugs steuern. Auch weitere Funktionalitäten wie die Bedienung eines Timers, einer Beleuchtung, eines Radios oder anderer steuerbarer Geräte ist möglich.
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Das Bedienelement ist am Zentralstück angeordnet. Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist das verdrehbar gelagerte Bedienelement vom Zentralstück abnehmbar, insbesondere werkzeuglos abnehmbar. Dies erleichtert die Reinigung des Bedienelements. Eine Abnehmbarkeit des Bedienelements kann auch als Kindersicherung dienen.
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Bei einer Abnahme des Bedienelements vom Zentralstück kann letzteres im Möbelstück verbleiben. Das Zentralstück weist insbesondere eine zum Bedienelement hin geschlossene Oberfläche auf.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist von dem Zentralstück ein Installationsaufnahmeraum umschlossen. Dieser dient insbesondere zur Aufnahme elektrischer, insbesondere elektronischer Komponenten. Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist der mindestens eine berührungsempfindliche Sensor im Zentralstück, insbesondere im Aufnahmeraum, angeordnet.
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Im Aufnahmeraum kann vorzugsweise eine Steuerung, insbesondere elektronische Bestandteile einer Steuerungseinrichtung, beispielsweise eine Leiterplatte, angeordnet sein. Die Leiterplatte kann austauschbar sein. Hierdurch kann die Flexibilität der Bedienvorrichtung weiter erhöht werden. Es ist insbesondere möglich, eine standardisierte Bedienvorrichtung zur Bedienung unterschiedlicher Kücheneinbaugeräte bereitzustellen. Hierbei kann die im Aufnahmeraum angeordnete Steuerungseinrichtung, insbesondere die Leiterplatte, in Abhängigkeit von den Eigenschaften des zu bedienenden Kücheneinbaugerätes ausgewählt werden.
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Der Installationsaufnahmeraum kann insbesondere flüssigkeitsdicht nach außen abgeschlossen sein. Hierdurch werden die elektronischen Bauteile im Inneren des Aufnahmeraums besonders zuverlässig geschützt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst die Vorrichtung eine Schnittstellen-Einrichtung zur signalübertragenden Verbindung mit dem zu bedienenden Kücheneinbaugerät, insbesondere zur signalübertragenden Verbindung mit einem Kochfeld und/oder einer Dunstabzugsvorrichtung.
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Die Schnittstellen-Einrichtung kann eine oder mehrere Schnittstellen aufweisen. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um standardisierte Schnittstellen. Es kann sich beispielsweise um RJ-Steckverbindungen, insbesondere um RJ45-Steckverbindungen, oder um eine oder mehrere Randkartensteckverbindungen handeln.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst die Bedienvorrichtung eine Anzeige-Einrichtung zur Anzeige mindestens eines Betriebsparameters zur Bedienung des Kücheneinbaugerätes. Die Anzeige-Einrichtung kann insbesondere eine oder mehrere Anzeigeelemente umfassen. Sie kann insbesondere mehrere Anzeige-Segmente und/oder Anzeige-Punkte umfassen. Sie kann insbesondere eine oder mehrere Sieben-Segmentanzeigen umfassen.
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Mittels der Anzeige-Einrichtung ist beispielsweise ein Steuerparameter zur Steuerung des Kücheneinbaugerätes und/oder ein mittels eines Sensors erfasster Betriebsparameter, insbesondere ein Betriebszustand, beispielsweise die aktuelle Temperatur einer Herdplatte, anzeigbar. Die Anzeige-Einrichtung kann auch zur Anzeige einer Uhrzeit, eines Timers oder anderer Informationen dienen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Kücheneinbaugerät zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird durch ein Kücheneinbaugerät mit mindestens einem Kochfeld und/oder mindestens einer Abzugseinrichtung zum Abzug von Kochdünsten, insbesondere einer Abzugseinrichtung zum Abzug von Kochdünsten nach unten, und einer Bedienvorrichtung gemäß der vorhergehenden Beschreibung gelöst.
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Die Vorteile ergeben sich aus denen der Bedienvorrichtung.
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Das Kochfeld und die Bedienvorrichtung sind insbesondere als separate Bauteile ausgebildet. Das zu bedienende Kochfeld kann insbesondere über die vorhergehend genannte Schnittstellen-Einrichtung mit der Bedienvorrichtung in Signalverbindung gebracht werden. Das Kochfeld und die Bedienvorrichtung können insbesondere als separate Module ausgebildet sein.
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Die Bedienvorrichtung ist vorzugsweise mit einer Auswahl unterschiedlicher Kochfelder kombinierbar.
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Gemäß einer Alternative kann die Bedienvorrichtung auch in das Kochfeld integriert sein. Die Kochfeld-Vorrichtung bildet in diesem Fall eine Montageeinheit.
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Das Kücheneinbaugerät umfasst mindestens ein Kochfeld und/oder mindestens eine Abzugseinrichtung zum Abzug von Kochdünsten. Bei der Abzugseinrichtung handelt es sich vorzugsweise um einen Muldenlüfter, das heißt um eine Dunstabzugseinrichtung zum Abzug von Kochdünsten nach unten. Derartige Abzugseinrichtungen werden auch als Downdraft-Abzüge bezeichnet.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung weist das Kücheneinbaugerät einen modularen Aufbau auf. Hierunter sei verstanden, dass unterschiedliche Module, insbesondere unterschiedliche Kochfelder und/oder Abzugseinrichtungen, im Wesentlichen frei mit einer oder mehreren Bedien-Vorrichtungen kombiniert werden können.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung werden die Kochfelder und/oder Abzugseinrichtungen automatisch von den Bedien-Vorrichtungen erkannt. Die Bedien-Vorrichtungen konfigurieren sich insbesondere automatisch. Alternativ hierzu kann vorgesehen sein, die Steuer-Einrichtung, welche zur Bedienung eines ausgewählten Kücheneinbaugerätes benötigt wird, in Abhängigkeit von diesem auszuwählen. Sie kann insbesondere im Zentralstück der Bedien-Vorrichtung angeordnet werden. Sie kann auch als separates Modul bereitgestellt werden.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das mindestens eine Kochfeld austauschbar. Es ist insbesondere frei auswählbar aus unterschiedlichen Alternativen. Für das Kochfeld kommen insbesondere sämtliche denkbaren Alternativen in Betracht.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst das Kücheneinbaugerät eine Mehrzahl von Kochfeldern und eine oder mehrere Abzugseinrichtungen zum Abzug von Kochdünsten, wobei jeweils eine der Vorrichtungen zur Bedienung des Kücheneinbaugerätes mit jeweils einem der Kochfelder und/oder mindestens einer Abzugseinrichtung zum Abzug von Kochdünsten in Signalverbindung steht.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung sind sämtliche Kochfelder, Abzugseinrichtungen und Bedienvorrichtungen als Montageeinheit ausgebildet. Beim Kücheneinbaugerät kann es sich insbesondere um ein Kombinationsgerät mit einem oder mehreren Kochfeldern und einer oder mehreren Abzugseinrichtungen zum Abzug von Kochdünsten nach unten handeln.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung kann die Bedienvorrichtung sowohl mit mindestens einem Kochfeld als auch mit mindestens einer Vorrichtung zum Abzug von Kochdünsten, insbesondere zum Abzug von Kochdünsten nach unten, in signalübertragender Weise in Verbindung stehen. Sie kann insbesondere mit einem, zwei, drei, vier oder mehr Kochfeldem und einer, zwei oder mehr Vorrichtungen zum Abzug von Kochdünsten nach unten in signalübertragender Weise in Verbindung stehen. Die Bedienvorrichtung kann insbesondere zur Steuerung einer Mehrzahl von Elementen, insbesondere einer Mehrzahl von Kochfeldern und/oder Abzugsvorrichtungen, dienen. Beispielsweise kann über das Bedienfeld ausgewählt werden, welches Element von der Bedienvorrichtung angesteuert, d. h. bedient werden soll, während die Ansteuerung, d. h. die Bedienung des jeweiligen Elements über das ringförmige Bedienelement geschieht.
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Weitere Vorteile und Details der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung eines Kochfeld-Abzug-Systems mit zwei Kochfeldern und einer Dunstabzugseinrichtung in Form eines Muldenlüfters,
- 2 eine schematische Darstellung zur Erläuterung der Anordnung eines Bedienknebels zur Bedienung des Kochfeld-Abzug-Systems gemäß 1 in einer Frontblende eines Küchenschranks,
- 3 eine Schnittdarstellung durch einen Bedienknebel gemäß 2, und
- 4 eine Ausschnittsvergrößerung des Bereichs IV aus 3.
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Im Folgenden werden zunächst die allgemeinen Bestandteile eines Küchengeräts, insbesondere in Form eines Kochfeld-Abzug-Systems 1 beschrieben. Das Kochfeld-Abzug-System 1 umfasst mindestens ein Kochfeld 2. Bei dem in der 1 exemplarisch dargestellten Kochfeld-Abzug-System 1 sind zwei Kochfelder 2 vorgesehen.
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Bei den Kochfeldern 2 kann es sich im Wesentlichen um beliebige Kochfelder handeln. Es kann sich insbesondere um Induktions-Kochfelder, Gas-Kochfelder, Tepan Yaki-Kochfelder, Kochfelder für einen Wok, elektrische Kochfelder oder Warmhalteplatten, Grills oder andere Kochfelder handeln.
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Bei der in der 1 exemplarisch dargestellten Alternative sind zur Bedienung der Kochfelder 2 jeweils Bedienknebel 3 vorgesehen. Eine Bedienung mittels berührungsempfindlicher Sensoren, welche insbesondere in die Kochfelder 2 integriert sein können, ist ebenso möglich. Auch eine Bedienung über ein separates Bedienmodul ist denkbar. In diesem Fall können die Kochfelder 2 nicht-autark, d. h. ohne eigene Steuerungs-Elektronik, ausgebildet sein. Hierdurch kann der Aufbau der Kochfelder 2 vereinfacht werden. Es ist insbesondere möglich, die Bauhöhe der Kochfelder 2 zu reduzieren. Sie kann insbesondere höchstens 10 cm, insbesondere höchstens 6 cm, insbesondere höchstens 5 cm, insbesondere höchstens 4 cm, insbesondere höchstens 3 cm, insbesondere höchstens 2 cm betragen.
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Weiter umfasst das Kochfeld-Abzug-System 1 einen Muldenlüfter 4. Der Muldenlüfter 4 bildet eine Einrichtung zum Abzug von Kochdünsten.
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Bei der in der 2 dargestellten Alternative ist der Muldenlüfter 4 zwischen den beiden Kochfeldern 2 angeordnet. Er kann auch seitlich der Kochfelder 2 oder im Bereich hinter den Kochfeldern 2 angeordnet sein.
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Der Muldenlüfter 4 weist eine Kochdunst-Eintrittsöffnung 5 auf. Bei der dargestellten Alternative ist die Kochdunst-Eintrittsöffnung 5 länglich, insbesondere rechteckig ausgebildet. Die Kochdunst-Eintrittsöffnung 5 weist insbesondere ein Aspektverhältnis von mindestens 2:1, insbesondere mindestens 3:1, insbesondere mindestens 5:1, insbesondere mindestens 10:1 auf. Üblicherweise beträgt das Aspektverhältnis der Kochdunst-Eintrittsöffnung 5 höchstens 100:1, insbesondere höchstens 50:1.
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Die Kochdunst-Eintrittsöffnung 5 kann auch rund, insbesondere kreisförmig ausgebildet sein.
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Es können auch mehrere Kochdunst-Eintrittsöffnungen 5 vorgesehen sein. Es ist insbesondere möglich, zwei oder mehr Kochdunst-Eintrittsöffnungen 5, insbesondere schlitzförmige Kochdunst-Eintrittsöffnungen 5, vorzusehen. Diese können insbesondere parallel zueinander ausgerichtet sein.
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Die Kochdunst-Eintrittsöffnung 5 ist insbesondere mittels eines Verschlusselements 6 reversibel verschließbar. Im Falle von mehreren Kochdunst-Eintrittsöffnungen 5 können diese jeweils separat, d. h. unabhängig voneinander, mittels Verschlusselementen 6 reversibel verschließbar sein.
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Zur Bedienung des Muldenlüfters 4 ist ein weiterer Bedienknebel 3 vorgesehen. Eine Bedienung mittels eines berührungsempfindlichen Sensors ist ebenso möglich.
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Der Muldenlüfter 4 ist insbesondere im Bereich einer Kochfeldebene 8 angeordnet. Er dient zum Abzug von Kochdünsten aus dem Bereich oberhalb der Kochfeldebene 8 in einen Bereich unterhalb der Kochfeldebene 8. Er wird daher auch als Downdraft-System (Abzug nach unten) bezeichnet.
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Die Kochdunst-Eintrittsöffnung 5 ist vorzugsweise ortsfest relativ zur Kochfeldebene 8 angeordnet.
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Gemäß einer in den Figuren nicht dargestellten Alternative ist der Bereich des Muldenlüfters 4 mit der Kochdunst-Eintrittsöffnung 5 in Richtung senkrecht zur Kochfeldebene 8 verlagerbar.
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Prinzipiell kann das Kochfeld-Abzug-System 1 auch eine Dunstabzugshaube umfassen.
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Das Kochfeldsystem 1 kann als Montageeinheit ausgebildet sein. In diesem Fall sind ein oder mehrere Kochfelder 2 mit einem oder mehreren Muldenlüftern 4 in ein einziges System integriert. Sie sind insbesondere in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet. Dieses muss zur Montage lediglich in eine Aussparung in einer Arbeitsplatte 9 eingesetzt werden.
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Im Bereich unterhalb des Kochfeldsystems 1 können Fächer, insbesondere Schubladen 10 eines Küchenunterschranks 11 im Wesentlichen ohne Einschränkung genutzt werden.
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Das Kochfeldsystem 1 ist modular ausgebildet. In diesem Fall sind im Wesentlichen frei wählbare Kochfelder 2 flexibel mit einem oder mehreren der Muldenlüfter 4 kombinierbar. Hierbei sind insbesondere sämtliche der Kochfelder 2 mit nachfolgend noch näher beschriebenen Bedienknebeln 3 bedienbar, das heißt steuerbar. Auch der oder die Muldenlüfter 4 können mittels Bedienknebeln 3 bedienbar, das heißt steuerbar sein.
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Die Bedienknebel 3 sind ebenfalls modular ausgebildet. Sie sind jeweils über eine Schnittstelle 12 mit einem der Kochfelder 2 und/oder dem Muldenlüfter 4 verbunden. Sie stehen insbesondere in Signalverbindung mit einem der mehreren der Kochfelder 2 und/oder der Muldenlüfter 4.
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Die Bedienknebel 3 sind insbesondere standardisiert ausgebildet. Hierunter sei verstanden, dass derselbe Bedienknebel 3 zur Bedienung unterschiedlicher Kochfelder 2 und/oder Muldenlüfter 4 geeignet ist. Wie nachfolgend noch näher beschrieben wird, sind die Bedienknebel 3 selbstkonfigurierend ausgebildet. Hierunter sei verstanden, dass sie beim Anschluss eines der Kochfelder 2 und/oder der Muldenlüfter 4 automatisch erkennen, um welches Kücheneinbaugerät es sich hierbei handelt und ihre Funktionalität entsprechend angepasst wird.
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Durch einen derartigen einheitlichen, standardisierten Aufbau der Bedienknebel 3 wird deren Herstellung erleichtert. Außerdem ermöglicht dies eine einfache Austauschbarkeit der Bedienknebel 3. Schließlich wird hierdurch die Montage des Kochfeld-Abzug-Systems 1 erleichtert.
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Im Folgenden werden unter Bezugnahme auf die 2 einige Aspekte des äußeren Aufbaus der Bedienknebel 3 sowie deren Anordnung in einer Möbelfront 13 des Küchenunterschranks 11 beschrieben.
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Für weitere Details des Bedienknebels
3 sei auf die
WO 2018/050 542 A1 verwiesen, die hiermit vollständig in die vorliegende Anmeldung integriert ist.
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Der Bedienknebel 3 umfasst ein Zentralstück 14 und ein auf diesem angeordnetes Bedienelement. Das Bedienelement ist verdrehbar auf dem Zentralstück 14 gelagert. Es ist insbesondere um eine zentrale Längsachse 15 verdrehbar gelagert.
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Das Bedienelement ist insbesondere als Bedienring, welcher auch als Knebelring 18 bezeichnet wird, ausgebildet.
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Das Bedienelement ist vom Zentralstück 14 abnehmbar. Zur spielfreien Anordnung des Bedienelements auf dem Zentralstück 14 sind ein oder mehrere Druckstücke 16 vorgesehen. Hierbei handelt es sich insbesondere um federnde Druckstücke 16. Diese stehen in Radialrichtung zur Längsachse 15 etwas über eine Außenkontur 17 des Zentralstücks 14 über. Die Außenkontur 17 ist leicht konisch ausgebildet. Sie kann auch kreiszylindermantelförmig ausgebildet sein.
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Es ist insbesondere ein Druckstück 16 zur Vorgabe bestimmter Rastpositionen des Knebelrings 18 vorgesehen. Der Knebelring 18 kann auch frei von Rastpositionen auf dem Zentralstück 14 gelagert sein.
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Durch Anordnung von mindestens drei gleichmäßig über den Umfang des Zentralstücks 14 verteilte Druckstücke 16 lässt sich eine definierte Abzugskraft zur Abnahme des Knebelrings 18 vom Zentralstück 14 erreichen.
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Das in den Figuren dargestellte Design des Knebelrings 18 ist nicht einschränkend zu verstehen. Der Knebelring 18 kann eine glatte Oberfläche aufweisen. Er kann auch eine strukturierte Oberfläche aufweisen.
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Das Zentralstück 14 umschließt einen Aufnahmeraum 20. Es umschließt den Aufnahmeraum 20 insbesondere in Radialrichtung, das heißt in Richtung senkrecht zur Längsachse 15.
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Das Zentralstück 14 ist insbesondere aus Kunststoff, beispielsweise aus PC-ABS.
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Der Knebelring 18 ist vorzugsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl. Es kann sich insbesondere um Edelstahl mit der Werkstoffnummer 1.4301 oder 1.4305 handeln. Andere Materialien sind ebenso möglich. Der Knebelring 18 kann insbesondere auch aus einem elektrisch isolierenden Material sein.
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Das Zentralstück 14 ist mehrteilig ausgebildet. Es weist insbesondere einen vorderen Teil 29 und einen hinteren Teil 30 auf.
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Der vordere Teil 29 steht im eingebauten Zustand des Bedienknebels 3 nach vorne über die Möbelfront 13 über.
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Der hintere Teil 30 ist im eingebauten Zustand des Bedienknebels 3 in der Aussparung 24 der Möbelfront 13 angeordnet. Er steht in Richtung der Längsachse 15 nach hinten über die Möbelfront 13 über.
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Der hintere Teil 30 des Zentralstücks 14 ist öffenbar, insbesondere aufklappbar. Er umfasst insbesondere zwei Halbschalen, welche über Filmscharniere 31 miteinander verbunden sind.
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Durch die Aufklappbarkeit des hinteren Teils 30 des Zentralstücks 14 wird eine Anordnung von elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen im Aufnahmeraum 20 erleichtert.
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Das Zentralstück 14 bildet eine Einbaudose zum Einbau des Bedienknebels 3 in die Möbelfront 13. Hierfür ist auf der Außenseite des Zentralstücks 14 ein Außengewindestegabschnitt 21 vorgesehen. Der Außengewindestegabschnitt 21 erstreckt sich in Richtung der Längsachse 15 über eine Anpassstrecke sa. Die Anpassstrecke sa hat insbesondere eine Länge in Richtung der Längsachse 15 im Bereich von 10 mm bis 60 mm.
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Wie in der 2 dargestellt ist, sind auf dem Zentralstück 14 vorzugsweise jeweils zwei umfangsseitig beabstandet zueinander angeordnete Außengewindestegabschnitte 21 ausgebildet. Diese bilden zusammen ein Außengewinde.
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Komplementär zu dem Außengewinde ist ein Innengewinde mit Innengewindestegabschnitten 22 in einem als Überwurfmutter 23 ausgebildeten Fixiermittel angeordnet. Die Überwurfmutter 23 ist somit auf das Außengewinde des Zentralstücks 14 aufschraubbar. Das Zentralstück 14 lässt sich hierdurch auf einfache Weise in einer Aussparung 24 in der Möbelfront 13 fixieren. Aufgrund der Anpassstrecke sa lässt sich das Zentralstück 14 und damit der Bedienknebel 3 insbesondere sehr einfach in Möbelfronten 13 mit unterschiedlichen Dicken d anordnen.
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Im Bereich der Vorderseite der Möbelfront 13 kann zwischen dem Zentralstück 14 und der Möbelfront 13 noch ein Distanz- oder Dichtungsring 25 angeordnet werden. Hierauf kann auch verzichtet werden.
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Die Stege der Außengewindestegabschnitte 21 weisen jeweils eine Abflachung 26 auf. Die Abflachungen 26 ermöglichen eine Aufklappbarkeit des hinteren Teils 30 des Zentralstücks 14.
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Eine Abflachung kann im Bereich eines Anlagerings 28 vorgesehen sein. Der Anlagering 28 dient als Abstützvorsprung, mittels welchem sich das Zentralstück 14 an der Möbelfront 13 abstützt. Der Anlagering 28 kann eine oder mehrere Abflachungen aufweisen. Die Abflachungen dienen insbesondere als Anlagekante zum Anlegen einer Wasserwaage. Dies erleichtert das präzise Ausrichten des Bedienknebels 3 in der Möbelfront 13.
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Gemäß einer vorteilhaften, in den Figuren nicht dargestellten Alternative kann der Anlagering 28 sechseckig oder achteckig ausgebildet sein.
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Im Folgenden werden unter Bezugnahme auf die 3 und 4 weitere Details des Bedienknebels 3 beschrieben. Im Aufnahmeraum 20 ist eine Leiterplatte 32 angeordnet. Die Leiterplatte 32 umfasst eine Steuerelektronik einer Steuerungs-Einrichtung zur Steuerung und Bedienung der Kochfelder 2 und/oder der Muldenlüfter 4.
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Die Leiterplatte 32 ist insbesondere horizontal im Aufnahmeraum 20 angeordnet.
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Sie weist an ihrem rückseitigen Ende die Schnittstelle 12 auf oder ist in signalübertragender Weise mit dieser verbunden.
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An die Schnittstelle 12 ist, wie in der 3 schematisch angedeutet, mittels eines Steckers 33 ein Verbindungskabel 34 angeschlossen.
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Gemäß einer Alternative kann zusätzlich oder alternativ zur Schnittstelle 12 eine Sendeeinrichtung zur drahtlosen Übertragung von Signalen, insbesondere Steuersignalen, vom Bedienknebel 3 zu einem oder mehreren der Kochfelder 2 und/oder einem der mehreren der Muldenlüfter 4 vorgesehen sein. Eine derartige Sende-Einrichtung ist vorzugsweise im rückwärtigen Teil des Zentralstücks 14 angeordnet. Mittels einer entsprechenden Sende-Einrichtung wird die Anordnung des Bedienknebels 3 noch flexibler. Außerdem wird hierdurch die Verbindung des Bedienknebels 3 mit einem der Kochfelder 2 und/oder einem der Muldenlüfter 4 weiter vereinfacht.
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Die Leiterplatte 32 ist über eine weitere Schnittstelle 35, insbesondere in Form einer Randkarten-Schnittstelle, mit der sogenannten Front-Platine verbunden. Auf dieser Platine sind nachfolgend noch näher beschriebene Sensoren und Leuchtmittel, insbesondere LEDs platziert.
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Der Knebelring 18 ist um die Längsachse 15 verdrehbar gelagert. Die Verdrehposition des Knebelrings 18 ist über eine Sensoreinrichtung mit mindestens einem Verdrehsensor erfassbar. Als Verdrehsensor kann insbesondere ein Hallsensor 36 dienen. Der Hallsensor 36 ist im Aufnahmeraum 20 des Zentralstücks 14 angeordnet. Er kann insbesondere auf einer Leiterplatte im vorderen Teil 29 des Zentralstücks 14 angeordnet sein.
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Zur Wechselwirkung mit dem Hallsensor 36 sind im Knebelring 18 Magnete 37 angeordnet. Die Anzahl der Magnete 37 beträgt insbesondere mindestens drei, insbesondere mindestens fünf, insbesondere mindestens acht, insbesondere mindestens zwölf. Eine andere Anzahl von Magneten 37 ist ebenso möglich. Die Anzahl der Hallsensoren 36 beträgt insbesondere mindestens drei, insbesondere mindestens fünf, insbesondere mindestens acht, insbesondere mindestens zwölf. Sie beträgt insbesondere höchstens 30, insbesondere höchstens 20, insbesondere höchstens 15. Eine andere Anzahl von Hallsensoren 36 ist ebenso möglich. Die Hallsensoren 36 können insbesondere im Wesentlichen gleichmäßig über den Umfang des Zentralstücks 14 verteilt angeordnet sein.
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Im vorderen Teil 29 des Zentralstücks 14 ist eine Anzeige-Einrichtung angeordnet. Die Anzeige-Einrichtung umfasst eine Mehrzahl von Licht-Austrittsöffnungen 38. Die Licht-Austrittsöffnungen 38 sind über röhrenartige Hohlräume 39 oder Lichtleiter mit Licht, welches von einer Strahlungsquelle, insbesondere in Form einer LED 40, emittiert wird, mit Licht beaufschlagbar.
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Die Licht-Austrittsöffnungen 38 können als Mikrobohrungen, insbesondere als Laserbohrungen, in eine vordere Abdeckung 41 des Zentralstücks 40 eingebracht sein. Die vordere Abdeckung 41 wird auch als Overlay bezeichnet. Die vordere Abdeckung 41 ist insbesondere mit einer Beschichtung versehen. Als Beschichtung dient insbesondere ein Lack, insbesondere ein Lack gegen Fingerabdrücke.
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Die Licht-Austrittsöffnungen 38 können an ihrer Vorderseite, das heißt in dem von vorne sichtbaren Bereich, einen Durchmesser im Bereich von 10 µm bis 100 µm, insbesondere im Bereich von 20 µm bis 50 µm, insbesondere von weniger als 30 µm aufweisen. Sie können auf ihrer dem Aufnahmeraum 20 zugewandten Rückseite einen Durchmesser im Bereich von 10 µm bis 1 mm, insbesondere im Bereich von 30 µm bis 200 µm, insbesondere von mindestens 50 µm aufweisen.
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Die Licht-Austrittsöffnungen 38 können mittels eines transparenten Vergussmaterials vergossen, das heißt geschlossen sein. Hierdurch kann ein Eindringen von Schmutz in den Aufnahmeraum 20 durch die Licht-Austrittsöffnungen 38 verhindert werden.
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Die Licht-Austrittsöffnungen 38 und/oder die Hohlräume 39 können schräg nach oben verlaufend orientiert sein. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Anzeige-Einrichtung von schräg oben sichtbar ist, während sie direkt von vorne unsichtbar oder zumindest im Wesentlichen unsichtbar ist.
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Das Overlay mit den Licht-Austrittsöffnungen kann auch - insbesondere ganzflächig - mit einer metallischen Beschichtung versehen sein, welche so dünn ist, dass Licht von den LEDs durchgelassen wird. Die Beschichtung weist für die von den LEDs emittierte Strahlung einen Transmissionsgrad von mindestens 30%, insbesondere mindestens 50%, insbesondere mindestens 70%, insbesondere mindestens 80% auf. Unter dieser Beschichtung sind die Licht-Austrittsöffnungen 38 und/oder die Hohlräume 39 unsichtbar. Die Beschichtung kann eine Metalloxidschicht umfassen. Sie kann insbesondere einen Einwegspiegel bilden.
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Die vordere Abdeckung 41 bildet ein Bedienfeld, welches an eine berührungsempfindliche Sensor-Einrichtung gekoppelt ist. Der Bedienknebel 3 weist somit eine sogenannte Touch-Funktionalität auf. Die vordere Abdeckung 41 kann insbesondere als sogenannter Touchscreen (berührungsempfindlicher Bildschirm) ausgebildet sein. In diesem Fall kann auf die Licht-Austrittsöffnungen 38 auch verzichtet werden.
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Die Steuerelektronik für den Touchscreen kann auf einer Leiterplatte 43 angeordnet sein. Die Leiterplatte 43 ist über die Randkartenschnittstelle 35 mit der Leiterplatte 32 verbunden. Die Leiterplatte 43 ist insbesondere vertikal im Aufnahmeraum 20 angeordnet. Die Leiterplatte 43 ist über zwei oder mehr signalübertragende Verbindungen mit dem Bedienfeld verbunden.
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Durch Berührung der vorderen Abdeckung 41 können bestimmte Funktionen der Kochfelder 2 und/oder der Muldenlüfter 4 gesteuert werden.
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Der Touchscreen kann resistiv, kapazitiv oder induktiv ausgebildet sein.
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Der Knebelring 18 ist beabstandet zur vorderen Abdeckung 41 angeordnet. Zwischen dem Knebelring 18 und der vorderen Abdeckung 41 ist insbesondere ein Spalt 42 vorgesehen. Der Spalt 42 dient der Erzeugung einer Anti-Kapillarwirkung. Er verhindert, dass Feuchtigkeit eine elektrische Verbindung zwischen der vorderen Abdeckung 41 und dem Knebelring 18 herstellt.
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Gemäß einer Alternative ist bei dem Bedienknebel 3 im Zentralbereich hinter der vorderen Abdeckung 41 ein berührungs- oder druckempfindlicher Sensor, insbesondere in Form eines Piezosensors oder eines kapazitiven Sensors, angeordnet.
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Im Folgenden werden weitere Details des Bedienknebels, insbesondere des Bedienelements und/oder des Bedienfeldes, beschrieben.
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Der Knebelring 18 ist anschlagsfrei ausgebildet und/oder anschlagsfrei auf dem Zentralstück 14 gelagert. Es sind insbesondere keine mechanischen Anschläge vorhanden. Es können jedoch virtuelle Anschläge ausgebildet sein. Beim Überdrehen des Knebelrings 18 im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn bleiben die jeweiligen Endpositionen erhalten. Hierdurch wird eine blinde und intuitive Bedienung, insbesondere eine Bedienung ohne Sichtprüfung, ermöglicht.
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Beim Aufsetzen des Knebelrings 18 muss insbesondere nicht mehr auf ein exaktes Aufsetzen des Nullpunktes geachtet werden. Der Knebelring 18 kann in jeder Stellung aufgesetzt werden. Unabhängig von der Verdrehposition des Knebelrings 18 kann das Kochfeld 2 und/oder der Muldenlüfter 4 direkt nach Aufsetzen des Knebelrings 18 auf das Zentralstück 14 bedient werden.
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Bei dem Sensor zur Erfassung der Verdrehung des Knebelrings 18 handelt es sich insbesondere um einen Verdrehsensor, insbesondere um einen inkrementalen Sensor.
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Das Bedienfeld, insbesondere die Abdeckung 41, ist aus Glas oder Kunststoff ausgebildet.
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Zum Schutz der Abdeckung 41 ist ein Isolationsring 45 vorgesehen. Als Isolationsring 45 dient insbesondere ein Kunststoffring. Der Kunststoffring kann Bestandteil des Zentralstücks 14 sein.
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Der Isolationsring 45 ist vorzugsweise aus einem elektrisch isolierenden, d. h. aus einem elektrisch nicht-leitfähigen Material.
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Der Isolationsring 45 ist in Radialrichtung, d. h. in Richtung senkrecht zur Längsachse 15, zwischen der Abdeckung 41 und dem Knebelring 18 angeordnet. Er kann in Längsrichtung nach vorne über die Abdeckung 41 überstehen. Er kann die Abdeckung 41 umgreifen. Er kann insbesondere in Längsrichtung überlappend zur Abdeckung 41 ausgebildet sein.
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Eine Verdrehung des Knebelrings 18 kann dem Nutzer durch akustische und/oder haptische Signale angezeigt werden. Dies verbessert die blinde Bedienung des Bedienknebels 3.
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Der Isolationsring 45 kann ein symmetriebrechendes Mittel, beispielsweise in Form eines nach innen vorstehenden Stegs 46 aufweisen. Die Abdeckung 41 ist komplementär hierzu ausgebildet. Mittels des symmetriebrechenden Mittels 46 kann somit die Anordnung, insbesondere die Ausrichtung, der Abdeckung 41 im Zentralstück 14 bei der Montage eindeutig vorgegeben werden.
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Die Abdeckung 41 weist auf ihrer Rückseite eine Beschichtung, insbesondere eine Bedruckung, auf. Sie weist insbesondere eine Bedruckung aus einem leitfähigen Material und einem die Bedruckung umgebenden Bereich aus einem elektrisch isolierenden Material auf. Als Bedruckung kann insbesondere Silberleitlack dienen. Die Kombination aus einer Bedruckung mit einem elektrisch leitfähigen Material und einem die Bedruckung umgebenden elektrisch isolierenden Bereich ermöglicht eine kapazitive Auswertung einer Eingabe über das Bedienfeld.
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Die Abdeckung 41 kann mit einer im Grundzustand schwarzen, d. h. optisch undurchlässigen Beschichtung versehen sein. Sie kann insbesondere mit einem Verschwind-Effekt bedruckt sein. Hierbei können die anzuzeigenden Symbole ausgespart werden.
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Aufgrund des Isolationsrings 45 kann der Knebelring 18 nicht in elektrischem Kontakt mit der Abdeckung 41 kommen.
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Die Verdrehposition des Knebelrings 18 wird softwarebasiert ausgewertet. Sie kann insbesondere softwarebasiert weiterverarbeitet werden.
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Die einzelnen Details der vorhergehend beschriebenen Alternativen, insbesondere die Details der Anordnung des Knebelrings 18 auf dem Zentralstück 14, die Details des berührungsempfindlichen Sensors, die Details des druckempfindlichen Sensors und die Details der Anzeige-Einrichtung lassen sich im Wesentlichen frei miteinander kombinieren.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009025038 A1 [0002]
- EP 1944553 B1 [0002]
- DE 102016217724 A1 [0002]
- DE 202009009727 U1 [0002]
- WO 2018/050542 A1 [0098]