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DE102021133836A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte zur jeweiligen Verpackung mehrerer Artikel - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte zur jeweiligen Verpackung mehrerer Artikel Download PDF

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DE102021133836A1
DE102021133836A1 DE102021133836.0A DE102021133836A DE102021133836A1 DE 102021133836 A1 DE102021133836 A1 DE 102021133836A1 DE 102021133836 A DE102021133836 A DE 102021133836A DE 102021133836 A1 DE102021133836 A1 DE 102021133836A1
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DE
Germany
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flat blanks
separating
strand
flat
blanks
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DE102021133836.0A
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English (en)
Inventor
Frank Winzinger
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Krones AG
Original Assignee
Krones AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Abstract

Es ist eine Vorrichtung (1) zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte (2) zur jeweiligen Verpackung mehrerer Artikel offenbart. Die Vorrichtung (2) umfasst eine Trenneinrichtung (9) zum Abtrennen von flächigen Zuschnitten (2) aus einem Materialstrang (3) sowie mindestens eine Fördereinrichtung (13), über welche von dem Materialstrang (3) abgetrennte flächige Zuschnitte (2) entlang eines Verbringungsweges transportierbar sind. Es ist vorgesehen, dass die Trenneinrichtung (9) zum gegenhalterlosen Abtrennen der flächigen Zuschnitte (2) aus dem Materialstrang (3) ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte zur jeweiligen Verpackung mehrerer Artikel.
  • Zur Verpackung von Gebinden oder Artikelgruppen eignet sich schrumpfbare Folie, die um die Artikel geschlagen und unter Wärmeeinwirkung geschrumpft wird, wodurch eine gewisse mechanische Stabilität und ein Schutz gegen Medien- und Umwelteinflüsse geschaffen werden kann. Weiter eignen sich beispielsweise Umverpackungen, die aus cellulosehaltigem Material gebildet sind. Handelt es sich um eine schrumpfbare Folie, so erfolgt die Verpackung normalerweise in einem sog. Verpackungsmodul, in dem die zu verpackenden Gebinde oder Artikelgruppen mittels einer Folieneinschlagvorrichtung mit der schrumpfbaren Folie umhüllt werden. Anschließend wird das mit Folie umhüllte Gebinde einer Schrumpfstation zugeführt, die für die erforderliche Erwärmung der Schrumpffolie sorgt, damit sich diese fest um das Gebinde bzw. die Artikel legt. Die zu umhüllenden Gebinde oder Artikelgruppen werden meist auf einer Horizontalfördereinrichtung liegend oder stehend in Richtung der Schrumpfstation transportiert und in Transportrichtung mittels der Folieneinschlagvorrichtung mit einem Folienzuschnitt in definierter Länge eingeschlagen. Eine Folientransport- und Zuführeinrichtung sorgt für die Förderung der abgelängten Folienzuschnitte zur Folieneinschlagvorrichtung.
  • Um solche Folienzuschnitte ablängen zu können, wird ein Materialstrang (auch Materialbahn genannt) von einer Vorratsrolle abgewickelt. Sodann werden von dem Materialstrang mit einer Schneideinrichtung die einzelnen Folienzuschnitte abgetrennt, um hierauf in Richtung jeweiliger zu verpackender Artikel bewegt zu werden.
  • Eine Vorrichtung zum Bereitstellen von Folienzuschnitten ist beispielsweise aus der DE 10 2011 013 117 A1 bekannt. Bei dem in der DE-Patentanmeldung offenbarten Verpackungsmodul wird eine unter Wärmeeinwirkung schrumpfbare Folie von einer Vorratsrolle abgewickelt und zunächst einem Folienspeicher zugeführt. Vom Folienspeicher ausgehend wird die Folie einer Schneideinrichtung zugeführt. Die Schneideinrichtung besitzt eine Vielzahl an Rollen, zwischen welchen die Folie geführt wird. Im Verlauf der Führung zwischen der Vielzahl an Rollen werden über ein Messer Zuschnitte von der Folie abgetrennt.
  • Solche Trenneinrichtungen, welche bisher zum Abtrennen von flächigen Folienzuschnitten verwendet werden, besitzen einen komplizierten Aufbau und müssen regelmäßig gewartet werden, um ein sicheres und definiertes Ablängen von Folienzuschnitten gewährleisten zu können. Wenn die Folie zwischen einer Vielzahl an Rollen geführt wird, wie dies in der DE 10 2011 013 117 A1 vorgesehen ist, kann zudem nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden, dass einzelne Partien der Folie knicken oder eine Dimensionierung des Zuschnittes von erwarteten Soll-Dimensionierungen abweicht. Sofern die Folie dann später auf mehrere Artikel aufgeschrumpft wird, kann es sein, dass das Gebinde instabil ausgebildet ist, da die Dimensionierung des Zuschnittes zu groß oder zu klein ausfallen kann.
  • Eine Aufgabe der Erfindung kann aus diesem Grunde darin gesehen werden, eine Möglichkeit bereitzustellen, mit der auf einfache Art und Weise sowie zuverlässig flächige Zuschnitte aus einem Materialstrang abgetrennt und zur Verpackung von Artikeln bereitgestellt werden können. Zudem soll die Dimensionierung eines abgetrennten Zuschnittes sehr genau mit einer erwarteten Soll-Dimensionierung übereinstimmen.
  • Die obige Aufgabe wird durch die Gegenstände gelöst, welche die Merkmale in den unabhängigen Ansprüchen umfassen. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die Unteransprüche beschrieben.
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte zur jeweiligen Verpackung mehrerer Artikel. Insbesondere kann die Erfindung eine Vorrichtung zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte zur jeweiligen Verpackung solcher mehrerer Artikel betreffen, die durch Getränkebehälter ausgebildet sind. Somit kann die Erfindung eine Vorrichtung zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte zur jeweiligen Verpackung solcher mehrerer Artikel betreffen, die durch Getränkeflaschen und/oder durch Getränkedosen ausgebildet sind.
  • Die Vorrichtung umfasst eine Trenneinrichtung zum Abtrennen von flächigen Zuschnitten aus einem Materialstrang sowie mindestens eine Fördereinrichtung, über welche von dem Materialstrang abgetrennte flächige Zuschnitte entlang eines Verbringungsweges transportierbar sind.
  • Die Trenneinrichtung kann zur Übergabe der aus dem Materialstrang abgetrennten flächigen Zuschnitte an die mindestens eine Fördereinrichtung ausgebildet sein. Die mindestens eine Fördereinrichtung kann derart ausgebildet sein, dass die mindestens eine Fördereinrichtung die vom Materialstrang abgetrennten flächigen Zuschnitte während ihres Transportes entlang des definierten Verbringungsweges über Unterdruck halten kann. Es kann hierbei sein, dass die mindestens eine Fördereinrichtung mindestens ein umlaufend angetriebenes Vakuumband besitzt, über welches aus dem Materialstrang abgetrennte flächige Zuschnitte entlang des definierten Verbringungsweges transportierbar sind.
  • Es ist vorgesehen, dass die Trenneinrichtung zum gegenhalterlosen Abtrennen der flächigen Zuschnitte aus dem Materialstrang ausgebildet ist.
  • Somit kann die Trenneinrichtung derart ausgebildet sein, dass diese einen Halter, ein Halteelement oder eine Halteeinrichtung umfasst, welche unter Oberflächenkontakt mit lediglich einer Breitseitenfläche des Materialstrangs den Materialstrang zum Abtrennen von flächigen Zuschnitten ohne Gegenhalter fixieren kann. Somit können der Materialstrang sowie der jeweilige vom Materialstrang bereits abgetrennte flächige Zuschnitt im Bereich der Trenneinrichtung ausschließlich über den Halter, das Halteelement oder die Halteeinrichtung an der Trenneinrichtung fixiert sein, insbesondere wobei der Halter, das Halteelement oder die Halteeinrichtung hierzu mit einer Breitseitenfläche des Materialstrangs bzw. mit einer Breitseitenfläche des jeweiligen bereits abgetrennten flächigen Zuschnittes in Oberflächenkontakt steht und eine weitere Breitseitenfläche des Materialstrangs bzw. eine weitere Breitseitenfläche des jeweiligen bereits vom Materialstrang abgetrennten flächigen Zuschnittes im Bereich der Trenneinrichtung frei zugänglich ist.
  • Die Trenneinrichtung kann derart ausgebildet sein, dass
    • - die Trenneinrichtung den Materialstrang während des Abtrennens der flächigen Zuschnitte fortlaufend bewegen kann und/oder dass
    • - die Trenneinrichtung den Materialstrang während des Abtrennens der flächigen Zuschnitte gegenhalterlos und vorzugsweise pneumatisch sowie via Unterdruck halten kann und/oder dass
    • - der Materialstrang und die vom Materialstrang bereits abgetrennten flächigen Zuschnitte über die Trenneinrichtung derart bewegt und geführt werden, dass die abgetrennten flächigen Zuschnitte gegenüber dem Materialstrang um einen Winkel zwischen 90° und 180° umgelenkt sind.
  • Die Vorrichtung kann mindestens einen Aktor umfassen, über den die Trenneinrichtung zur Wartung und/oder Reparatur aus einer Arbeitsposition heraus in eine Serviceposition bewegbar ist. Eine Bewegungsrichtung, entlang welcher die Trenneinrichtung über den mindestens einen Aktor zur Wartung und/oder Reparatur aus einer Arbeitsposition heraus in eine Serviceposition bewegbar ist, kann hierbei schräg oder senkrecht zu einer Förderrichtung orientiert sein, entlang welcher aus dem Materialstrang abgetrennte flächige Zuschnitte über die mindestens eine Fördereinrichtung entlang des Verbringungsweges transportierbar sind.
  • Der mindestens eine Aktor kann beispielsweise einen hydraulischen Aktor, einen pneumatischen Aktor oder einen elektrischen Aktor umfassen, über welchen die Trenneinrichtung zur Wartung und/oder Reparatur aus der Arbeitsposition heraus in die Serviceposition bewegbar ist.
  • Weiter kann die Vorrichtung mindestens einen Aktor sowie einen Dorn zum Halten einer Vorratsrolle und Abwickeln des Materialstrangs von der Vorratsrolle umfassen, wobei der Dorn über den mindestens einen Aktor zum Austausch einer gehaltenen Vorratsrolle gegen eine weitere Vorratsrolle aus einer Betriebsposition heraus in eine Beschickungsposition bewegbar ist. Auch eine Bewegungsrichtung, entlang welcher der Dorn über den mindestens einen Aktor zum Austausch einer gehaltenen Vorratsrolle gegen eine weitere Vorratsrolle aus der Betriebsposition heraus in die Beschickungsposition bewegbar ist, kann schräg oder senkrecht zu einer Förderrichtung orientiert sein, entlang welcher aus dem Materialstrang abgetrennte flächige Zuschnitte über die mindestens eine Fördereinrichtung entlang des Verbringungsweges transportierbar sind.
  • Die Vorrichtung kann ein Arbeitsmodul besitzen oder als Arbeitsmodul ausgebildet sein, welches den Dorn zum Halten einer Vorratsrolle und Abwickeln des Materialstrangs von der Vorratsrolle umfasst. Das Arbeitsmodul kann eine Rahmenkonstruktion besitzen, innerhalb welcher der Dorn zum Halten einer Vorratsrolle und Abwickeln des Materialstrangs von der Vorratsrolle angeordnet ist, wenn sich der Dorn in der Betriebsposition befindet. Hierbei kann es sein, dass der Dorn die Rahmenkonstruktion bei einer Bewegung aus der Betriebsposition in die Beschickungsposition zumindest bereichsweise oder sogar vollständig verlässt, so dass der Dorn in einen Zugriffsbereich eines Benutzers oder in einen Zugriffsbereich einer zum Austausch einer gehaltenen Vorratsrolle gegen eine weitere Vorratsrolle ausgebildete Handhabungseinrichtung gelangt.
  • In diversen Ausführungsformen kann der Dorn derart ausgebildet sein, dass der Dorn zum Halten einer Vorratsrolle seinen Querschnittsdurchmesser vergrößern kann.
  • Auch kann es sein, dass die Trenneinrichtung mindestens einen Laser zum gegenhalterlosen Abtrennen von flächigen Zuschnitten aus dem Materialstrang umfasst. Hierbei kann die Trenneinrichtung wenigstens eine Umlenkrolle umfassen, entlang welcher der Materialstrang zum Abtrennen der flächigen Zuschnitte geführt ist. Der mindestens eine Laser kann derart angeordnet sein, dass flächige Zuschnitte aus dem Materialstrang über den mindestens einen Laser im Bereich der wenigstens einen Umlenkrolle abtrennbar sind. Die wenigstens eine Umlenkrolle kann aktuatorisch antreibbar sein, so dass der Materialstrang durch einen aktuatorischen Antrieb der wenigstens einen Umlenkrolle in einen Arbeitsbereich des mindestens einen Lasers bewegbar ist.
  • Bewährt hat es sich auch, wenn die Trenneinrichtung wenigstens eine rotierende Trommel umfasst, die mindestens ein im Bereich eines Umfangsverlauf der wenigstens einen rotierenden Trommel angeordnetes Schneidmesser zum gegenhalterlosen Abtrennen von flächigen Zuschnitten aus dem Materialstrang besitzt. Hierbei kann wenigstens ein Aktor vorgesehen sein, über welchen die wenigstens eine Trommel rotierend antreibbar ist.
  • Weiter ist denkbar, dass die wenigstens eine rotierende Trommel mehrere Kammern ausbildet, die in insbesondere gleichmäßigen Abständen entlang des Umfangsverlauf der wenigstens einen rotierenden Trommel insbesondere zueinander versetzt angeordnet sind, wobei eine jeweilige Kammer zur Aufnahme eines jeweiligen Schneidmesser ausgebildet ist. Eine jeweilige Kammer kann hierbei derart ausgebildet sein, dass ein jeweiliges Schneidmesser hinter dem Umfangsverlauf der wenigstens einen rotierenden Trommel zurückbleibt, wenn das jeweilige Schneidmesser durch eine jeweilige Kammer aufgenommen ist. Somit kann es sein, dass ein jeweiliges Schneidmesser nicht über den Umfangsverlauf der wenigstens einen rotierenden Trommel hinausragt, wenn das jeweilige Schneidmesser durch eine jeweilige Kammer aufgenommen ist. Hierdurch kann das Risiko von Verletzungen durch einen unbeabsichtigten Kontakt mit der wenigstens einen Trommel geringgehalten werden.
  • Auch kann eine jeweilige Kammer zur lösbaren Aufnahme eines jeweiligen Schneidmessers ausgebildet sein. Eine jeweilige Kammer kann derart ausgebildet sein, dass ein jeweiliges Schneidmesser in eine jeweilige Kammer eingesteckt werden kann, wodurch ein jeweiliges Schneidmesser lösbar in der jeweiligen Kammer fixiert ist. Auch kann es sein, dass ein jeweiliges Schneidmesser in eine jeweilige Kammer einsetzbar und mittels geeigneter Verbindungen, wie beispielsweise mindestens einer jeweilige Rast-Schnapp- Klemm- und/oder Schraubverbindungen lösbar in der jeweiligen Kammer befestigbar ist. Eine jeweilige Kammer kann hierbei mindestens eine jeweilige Rast-Schnapp- Klemm- und/oder Schraubverbindung bereitstellen, um ein jeweiliges Schneidmesser lösbar in der jeweiligen Kammer zu befestigen. Alternativ oder ergänzend zu solchen Ausführungsformen kann es sein, dass ein jeweiliges Schneidmesser derart werkzeuglos in eine jeweilige Kammer einbringbar ist, dass ein jeweiliges Schneidmesser durch jeweiliges werkzeugloses Einbringen in die jeweilige Kammer lösbar in der jeweiligen Kammer fixiert ist.
  • Es kann es sein, dass ein Schneidmesser an einem Halter angeordnet ist. Bei dem Halter kann es sich um ein Gehäuse handeln, in welchem Gehäuse das Schneidmesser zumindest bereichsweise angeordnet ist. Der Halter inkl. Schneidmesser kann, wie eben beschrieben, bei einem Austausch in eine Kammer gesteckt werden.
  • Das Schneidmesser kann über eine Öffnung im Halter oder Gehäuse durch einen mit der Trommel verbundenen Aktor bewegbar sein. Alternativ kann der Halter oder das Gehäuse, an bzw. in dem das Schneidmesser angeordnet ist, einen Bewegungsmechanismus umfassen, der über einen Aktor an der Trommel zur Bewegung des Schneidmessers aktivierbar ist. Alternativ kann das Schneidmesser unmittelbar mit einem Aktor an der Trommel verbunden sein.
  • Insbesondere kann das Schneidmesser relativ zum Halter bewegbar sein, insbesondere ist dieses dreh-, schwenk- und oder linear bewegbar am Halter gelagert.
  • Als Aktor für eine Schneidmesserbewegung kann ein Kurvenfolger oder eine Schaltnocke vorgesehen sein, welcher bei Drehung der Trommel an einer stationären Kurve abrollt bzw. welche bei Drehung der Trommel von einem stationärem Anschlag geschalten wird.
  • Alternativ kann die Bewegung eines Schneidmessers über einen zumindest mittelbar elektronisch ansteuerbaren Aktor erfolgen, z.B. über einen Elektromotor oder Pneumatikzylinder, wobei der Pneumatikzylinder über elektronisch schaltbare Ventile angesteuert werden kann.
  • Die Trenneinrichtung umfasst insbesondere mindestens zwei gleichartig ausgebildete Schneidmesser.
  • Die Bewegung eines Schneidmessers erfolgt bevorzug im Wesentlichen radial nach außen, gesehen von den der Trenneinrichtungsmitte, in anderen Worten weg von der Trenneinrichtung.
  • Es kann sein, dass die mehreren Kammern zum jeweiligen Aufbau eines solchen pneumatischen Unterdrucks ausgebildet sind, über welchen der Materialstrang zum Abtrennen eines jeweiligen flächigen Zuschnittes gegen das in der jeweiligen Kammer lösbar angeordnete Schneidmesser bewegbar ist.
  • Die wenigstens eine Trommel kann einen zentralen pneumatischen Verteiler besitzen, von welchem ausgehend sich eine jeweilige Leitung bis zu einer jeweiligen Kammer erstreckt, um einen solchen pneumatischen Unterdruck in der jeweiligen Kammer auszubilden, über welchen der Materialstrang zum Abtrennen eines jeweiligen flächigen Zuschnittes gegen das in der jeweiligen Kammer lösbar angeordnete Schneidmesser bewegbar ist.
  • Es können Bereiche entlang des Trommelumfangs vorgesehen sein, welche mit einem Unterdruck beaufschlagbar sind, um den Materialstrang auf der Trommel zu fixieren. Die Bereiche können bei bzw. in den Kammern vorgesehen sein oder in Bereichen des Umfangsverlaufs der Trommel, an welchen sich keine Kammer befindet.
  • Zum Halten der Folie mit Unterdruck kann die Trenneinrichtung zumindest bereichsweise aus einem mikroporösem Material bestehen. Es kann sein, dass das mikroporöse Material in Bereichen angeordnet ist, die in gewissen Abständen zueinander entlang des Umfangs der Trenneinrichtung verteilt sind. Wenn hier von „Umfang der Trenneinrichtung“ die Rede ist, ist die Außenoberfläche gemeint, entlang der die Materialbahn entlangläuft.
  • Die Trenneinrichtung kann in diversen Ausführungsformen derart ausgebildet sein, dass die Trenneinrichtung im Betriebsmodus feststeht. Weiter kann die Trenneinrichtung in diversen Ausführungsformen derart ausgebildet sein, dass die Trenneinrichtung im Betriebsmodus rotierend bewegt wird.
  • Die Schneidmesser oder die Halter mit Schneidmessern können anstatt in Kammern auch entlang des Umfangs der Trenneinrichtung aufgesetzt bzw. ausgesteckt sein, so dass sich von der Seite gesehen ein sternförmiger Aufbau der Trenneinrichtung ergibt. In diesem Fall kann es vorteilhaft sein, die Halter oder die Gehäuse mit einem mechanischen Materialbahnhalter oder einem Kanal zu versehen, über den die Materialbahn mit Unterdruck gehalten werden kann.
  • Die Vorrichtung kann in diversen Ausführungsformen eine Heizeinrichtung zum Temperieren des mindestens einen im Bereich des Umfangsverlaufs der rotierenden Trommel angeordneten Schneidmessers umfassen. Die Heizeinrichtung kann als elektrische Heizeinrichtung ausgebildet sein. Das Schneidmesser kann ggf. als Heizdraht ausgebildet sein.
  • Es kann sein, dass die Trenneinrichtung zum Abtrennen von flächigen Zuschnitten aus einem Materialstrang ausgebildet ist, der aus cellulosehaltigem Material oder aus Kunststoff gebildet ist.
  • Denkbar ist auch, dass die Trenneinrichtung zum Abtrennen von solchen flächigen Zuschnitten aus einem Materialstrang ausgebildet ist, die als Umverpackung für jeweils mehrere Artikel oder als Tragegriff für jeweils mehrere zu einem Gebinde zusammengefasste Artikel dienen. Bei einer solchen Umverpackung kann es sich beispielsweise um thermoplastische Schrumpffolie handeln. Ein solcher Tragegriff kann beispielsweise aus Kunststoff oder aus cellulosehaltigem Material gebildet sein.
  • Die Vorrichtung kann einen Sensor, insbesondere eine Kamera, umfassen, mit welchem die Schnittqualität (z.B. Geradheit) oder die Qualität des Schneidmessers (z.B. Verschleiß) feststellbar ist. Der Sensor kann zumindest mittelbar (z.B. über eine Steuerung) ein Signal ausgeben, wenn eine Qualität einen Sollwert unterschreitet.
  • Die Vorrichtung kann eine Handhabungseinrichtung, insbesondere einen Roboter, umfassen, welcher einen Austausch einzelner Schneidmesser und/oder Halter und/oder der Trenneinrichtung durchführen kann. Der Roboter kann zusätzlich dazu ausgebildet sein, einen Austausch von Materialbahnrollen bzw. Vorratsrollen vorzunehmen.
  • Besagter Sensor kann am Roboter angeordnet sein.
  • Der Roboter kann zumindest mittelbar das besagte Signal empfangen und einen Austausch zumindest eines Schneidmessers veranlassen, bevorzugt in Abstimmung mit einer Maschinen- oder Anlagensteuerung, so dass der Austausch erst bei einem nächsten oder geplanten Maschinenstopp durchgeführt wird.
  • Der oder ein anderer Roboter kann vorgesehen sein, um drehende Teile der Vorrichtung mit Schmiermittel abzuschmieren. Der Roboter kann hierfür mit einem Schmiermittelmagazin und einer Schmiereinrichtung ausgestattet sein.
  • Die Vorrichtung kann zudem zur Durchführung der nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgebildet bzw. hierzu angepasst sein.
  • Die Erfindung betrifft zudem ein Verfahren zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte und zum Umgang mit den bereitgestellten flächigen Zuschnitten. Bei dem Verfahren werden aus einem Materialstrang mittels einer Trenneinrichtung flächige Zuschnitte abgetrennt und die abgetrennten flächigen Zuschnitte mittels einer Fördereinrichtung zu Artikeln bewegt. Weiter wird ein jeweiliger flächiger Zuschnitt an jeweils mehreren Artikeln als Verpackungsmittel angeordnet. Es kann hierbei sein, dass ein jeweiliger flächiger Zuschnitt an jeweils mehreren Artikeln als Umverpackung angeordnet wird, so dass der jeweilige an jeweils mehreren Artikeln angeordnete flächige Zuschnitt die jeweiligen mehreren Artikeln zusammenhält. Auch kann es sein, dass ein jeweiliger Zuschnitt an jeweils mehreren Artikeln als Tragegriff angeordnet wird, so dass die jeweiligen Artikel über den an den jeweiligen mehreren Artikeln angeordneten Tragegriff gehandhabt werden können.
  • Bei dem Verfahren kann es sein, dass die flächigen Zuschnitte über eine Vorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorhergehenden Beschreibung bereitgestellt werden.
  • Weiter kann bei dem Verfahren vorgesehen sein, dass die Trenneinrichtung wenigstens eine rotierende Trommel umfasst, die mehrere Kammern ausbildet, die in vorzugsweise gleichen Abständen entlang des Umfangsverlaufs der wenigstens einen rotierenden Trommel zueinander versetzt angeordnet sind und von welchen eine jeweilige Kammer zur lösbaren Aufnahme eines jeweiligen Schneidmessers ausgebildet ist. Hierbei kann es sein, dass in Abhängigkeit einer vorgegebenen Längserstreckung von Zuschnitten, die aus dem Materialstrang abzutrennen sind, wahlweise in einzelne bestimmte Kammern oder in sämtlichen Kammern ein jeweiliges Schneidmesser lösbar angeordnet wird. Hierauf folgend kann die wenigstens eine rotierende Trommel mit einer vorgegebenen Drehfrequenz rotierend angetrieben werden, woraus resultierend mittels der in den einzelnen bestimmten Kammern oder in sämtlichen Kammern lösbar angeordneten Schneidmessern flächige Zuschnitte aus dem Materialstrang abgetrennt werden.
  • In einer Ausführungsform wird die Materialbahn nicht nur in Transportrichtung in Zuschnitte getrennt, sondern auch entlang der Transportrichtung.
  • Die Trenneinrichtung kann zusätzliche Schneidmesser umfassen, welche eine Trennung oder mehrere Trennungen der Bahn in Längsrichtung bewirken. Alternativ kann eine Längstrennung in Transportrichtung der Bahn vor der Trenneinrichtung erfolgen. Im letzteren Fall kann die Vorrichtung zwei Trenneinrichtungen oder mehr umfassen, welche parallel die mindestens zwei Materialbahnen bearbeiten.
  • Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
  • Es sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, dass alle Aspekte und Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erläutert wurden, gleichermaßen Teilaspekte des erfindungsgemäßen Verfahrens betreffen oder sein können. Wenn daher an einer Stelle bei der Beschreibung oder auch bei den Anspruchsdefinitionen zur erfindungsgemäßen Vorrichtung von bestimmten Aspekten und/oder Zusammenhängen und/oder Wirkungen die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für das erfindungsgemäße Verfahren. In umgekehrter Weise gilt dasselbe, so dass auch alle Aspekte und Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erläutert wurden, gleichermaßen Teilaspekte der erfindungsgemäßen Vorrichtung betreffen oder sein können. Wenn daher an einer Stelle bei der Beschreibung oder auch bei den Anspruchsdefinitionen zum erfindungsgemäßen Verfahren von bestimmten Aspekten und/oder Zusammenhängen und/oder Wirkungen die Rede ist, so gilt dies gleichermaßen für die erfindungsgemäße Vorrichtung.
    • 1 zeigt eine schematische Ansicht einer aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte aus einem Materialstrang;
    • 2a zeigt eine schematische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte aus einem Materialstrang und verdeutlicht einzelne Schritte, wie sie bei diversen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein können. 2b zeigt einzelne Details der Ausführungsform einer Vorrichtung nach 2a.
    • 3 zeigt eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte aus einem Materialstrang und verdeutlicht einzelne Schritte, wie sie bei diversen Ausführungsformen des Verfahrens vorgesehen sein können;
    • 4 zeigt im Flussdiagramm mehrere Schritte, wie sie einzeln oder entsprechend der in 4 dargestellten Kombination in diversen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein können.
  • Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die Erfindung ausgestaltet sein kann und stellen keine abschließende Begrenzung dar.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht einer aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung 1' zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte 2 aus einem Materialstrang 3. Der Materialstrang 3, welcher vorliegend aus thermoplastischem Verpackungsmaterial besteht, wird von einer Vorratsrolle 5 abgewickelt und einem Zwischenspeicher 7 zugeführt, welcher bedarfsweise einen Abschnitt des bereits von der Vorratsrolle 5 abgewickelten Materialstrangs 3 aufnehmen kann. Eine Richtung, entlang welcher der Materialstrang 3 hierbei bewegt wird, ist in 1 mittels Pfeildarstellung angedeutet.
  • An den Zwischenspeicher 7 schließt eine Schneideinrichtung 8 an, die flächige Zuschnitte 2 aus dem Materialstrang 3 abtrennt und an eine Fördereinrichtung 13 übergibt. Über die Fördereinrichtung 13 werden die abgetrennten flächigen Zuschnitte 2 einem Einschlagmodul 14 zugeführt. Das Einschlagmodul 14 transportiert mehrere in 1 nicht dargestellte Artikel in Transportrichtung TR und bringt während eines Transportes einen jeweiligen abgetrennten flächigen Zuschnitt 2 auf jeweils mehrere Artikel auf. Ein solcher flächiger Zuschnitt 2 kann durch thermoplastisches Verpackungsmaterial ausgebildet sein.
  • An das Einschlagmodul 14 kann daher eine Schrumpfvorrichtung anschließen, welche den flächigen Zuschnitt 2 mit Temperatur beaufschlagt und hierdurch auf die mehreren Artikel aufschrumpft, auf welche der flächige Zuschnitt vorhergehend mittels des Einschlagmoduls 14 aufgebracht wurde.
  • 1 verdeutlicht, dass die Schneideinrichtung 28 einen Halter 18 sowie einen Gegenhalter 28 besitzt. Zwischen dem Halter 18 und dem Gegenhalter 28 wird der Materialstrang 3 entlanggeführt, wobei während dieser Führung flächige Zuschnitte 2 aus dem Materialstrang 3 abgetrennt werden. Wie 1 erkennen lässt, umfassen der Halter 18 und der Gegenhalter 28 jeweils mehrere Führungsrollen, die bei der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung 1' zur Führung und Bewegung des Materialstrangs 3 sowie der aus dem Materialstrang 3 abgetrennten flächigen Zuschnitte 2 in Richtung einer Fördereinrichtung 13 notwendig sind. Wenn der Materialstrang 3, wie dies in 1 gezeigt wird, zwischen dem Halter 18 und dem Gegenhalter 28 über eine Vielzahl an Rollen geführt wird, kann nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden, dass einzelne Partien des Materialstrangs 3 oder des bereits abgetrennten flächigen Zuschnittes 2 knicken, so dass eine Dimensionierung des abgetrennten flächigen Zuschnittes 2 ggf. von einer erwarteten Soll-Dimensionierung abweicht. Wird der abgetrennte flächige Zuschnitt 2 in dieser Dimensionierung über das Einschlagmodul 14 auf mehrere Artikel aufgebracht und sodann auf die jeweiligen mehreren Artikel aufgeschrumpft, so kann das Gebinde eine unzureichende Stabilität aufweisen, wobei sich Artikel ungewollt aus dem Gebinde lösen können. Eine gleichbleibende und ausreichende Stabilität für das jeweilige Gebinde ist wünschenswert, um Gebinde sicher transportieren und handhaben zu können. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass eine jeweilige Dimensionierung eines jeweiligen abgetrennten flächigen Zuschnittes 2 sehr genau einer vorgegebenen Soll-Dimensionierung entspricht.
  • Eine Schneideinrichtung 28, welche einen Aufbau gemäß 1 besitzt, muss zudem regelmäßig gewartet werden, da die einzelnen Rollen des Halters 18 sowie die einzelnen Rollen des Gegenhalters 28 mit geeigneten Schmiermitteln versehen werden müssen, um einen sicheren Transport sowie eine sichere Führung für den Materialstrang 3 gewährleisten zu können. Ist lediglich eine Rolle unzureichend geschmiert, wie es beispielsweise der Fall sein kann, wenn ein Wartungsintervall nicht rechtzeitig durchgeführt wird, so kann sich diese Rolle lediglich mit ungewolltem zusätzlichem Widerstand drehen, so dass weiterhin ein gewisses Risiko besteht, dass der Materialstrang 3 ungewollt geknickt oder während eines Transportes über die Schneideinrichtung ggf. sogar beschädigt wird. In der Praxis sind Vorrichtungen wünschenswert, welche mit geringem Wartungsaufwand betrieben werden können. Ein weiteres Problem ist die Zugänglichkeit für einen Schneidmessertausch - hierfür kann es nötig sein, den Gegenhalter auszubauen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Lehre bestehen diese Probleme und Nachteile nicht, wie sich dies auch aus der nachfolgenden Beschreibung zu den Ausführungsbeispielen nach 2 bis 4 jeweils ergibt.
  • 2a zeigt eine schematische Ansichten einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte 2 aus einem Materialstrang 3. Bei der Ausführungsform nach 2a sitzt eine Vorratsrolle 5 auf einem Haltedorn auf, der in 2a nicht mit dargestellt ist. Über den Haltedorn kann die Vorratsrolle 5 rotierend bewegt werden, wobei der Materialstrang 3 von der Vorratsrolle 5 abgewickelt und in Richtung einer Trenneinrichtung 9 bewegt wird. Wie es bei der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung 1' gemäß 1 vorgesehen ist, kann auch bei der Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 entsprechend 2a ein Zwischenspeicher 7 vorgesehen sein, der einen bereits abgewickelten Anteil des Materialstranges 3 bedarfsweise vor seiner Zuführung an die Trenneinrichtung 9 aufnehmen kann.
  • Der Zwischenspeicher 7 kann dazu dienen, bei einem Wechsel von einer Vorratsrolle 5 auf die nächste, kontinuierlich weiterproduzieren zu können. Für einen schnellen Wechsel kann die Vorrichtung 1 einen zweiten Aufnahmeplatz für eine zweite Vorratsrolle und eine automatische Spleißvorrichtung umfassen (nicht gezeigt).
  • Wie eine Zusammenschau der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung 1' mit der Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 nach 2a verdeutlicht, ist bei der Trenneinrichtung 9 kein Gegenhalter 28 vorgesehen, welcher zum Führen des Materialstrangs 3 bei der Schneideinrichtung 28 nach 1' vorgesehen ist.
  • Die Trenneinrichtung 9 ist demnach dazu ausgebildet, flächige Zuschnitte 2 aus dem Materialstrang 3 gegenhalterlos abzutrennen und steht hierbei mit lediglich einer Breitseitenfläche des Materialstrangs 3 in Oberflächenkontakt. Eine weitere Breitseitenfläche des Materialstrangs 3 ist im Bereich der Trenneinrichtung 9 frei zugänglich.
  • In anderen Worten ist die Trenneinrichtung 9 in radialer Richtung frei zugänglich.
  • Die Trenneinrichtung 9 besitzt eine Trommel 17, die über einen Aktor (z.B. Elektromotor) rotierend bewegt werden kann. Hierzu steht der Aktor mit der Steuerungseinrichtung S in Verbindung, welche den Aktor zum rotierenden Antrieb der Trommel 17 ansteuert. Um die flächigen Zuschnitte 2 durch einen rotierenden Antrieb der Trommel 17 aus dem Materialstrang 3 abzutrennen, bildet die Trommel 17 entlang ihres Umfangsverlaufs mehrere Kammern 16 aus. In eine jeweilige Kammer 16 kann ein jeweiliges Schneidmesser 12 derart eingesteckt werden, dass das jeweilige Schneidmesser 12 in der jeweiligen Kammer 16 lösbar gehalten wird. 2b zeigt die Trommel 17 im Detail, wobei in 2b die einzelnen Kammern 16 in Phantomlinien angedeutet sind.
  • Bezugszeichen 20 stellt eine optionale Längsschneideinrichtung dar, mittels welcher die Materialbahn 3 in zwei gleich große Bahnen aufgeteilt wird. Umlenkrollen zur Vergrößerung des Abstands der beiden Teilbahnen sind nicht dargestellt.
  • Bestandteil der Vorrichtung 1 ist zudem eine Fördereinrichtung 13, welche die vom Materialstrang 3 abgetrennten flächigen Zuschnitte 2 in Richtung mehrerer zu verpackender Artikel bewegt.
  • Nachfolgend wird die Funktionsweise der Vorrichtung 1 entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach 2a und der Detailansicht der Trommel 17 nach 2b beschrieben.
  • Bevor die Vorrichtung 1 in Betrieb genommen und flächige Zuschnitte 2 aus dem Materialstrang 3 abgetrennt werden, wird der in 2a nicht mit dargestellte Dorn aus einer Betriebsposition heraus in eine Beschickungsposition bewegt, welche Beschickungsposition sich in einem Arbeitsbereich einer Handhabungseinrichtung befindet. Hierbei hat es sich bewährt, wenn eine solche Handhabungseinrichtung durch einen Mehrachsroboter ausgebildet ist. Der Mehrachsroboter nimmt eine Vorratsrolle 5, welche sich bis dahin auf einer Palette oder auf einem Transportband befinden kann, entgegen und setzt die entgegengenommene Vorratsrolle 5 auf den Haltedorn auf. Zusammen mit der Vorratsrolle 5 wird der Haltedorn dann aus der Beschickungsposition zurück in die Betriebsposition bewegt und befindet sich in einer Anordnung, in welcher der Materialstrang 3 von der Vorratsrolle 5 durch eine rotierende Bewegung des Dorns abgewickelt werden kann.
  • Die Handhabungseinrichtung kann zusätzlich einen Austausch von defekten oder unscharfen Schneidmessern vornehmen.
  • Weiter wird vor einer Inbetriebnahme der Vorrichtung 1 festgelegt, welche Dimensionierungen flächige Zuschnitte 2 besitzen sollen, die an jeweils mehreren Artikeln angebracht werden und hierzu aus dem Materialstrang 3 abzutrennen sind. So kann es beispielsweise sein, dass über die Verpackungsvorrichtung 1 zunächst jeweils vier Artikel über einen jeweiligen Zuschnitt 2 verpackt werden sollen und zu einem späteren Zeitpunkt jeweils sechs Artikel über einen jeweiligen Zuschnitt 2 verpackt werden sollen. Flächige Zuschnitte 2, welche ggf. zur Verpackung von jeweils genau vier Artikeln ausgebildet sind, eignen sich häufig nicht, um jeweils genau sechs Artikel über einen solchen flächigen Zuschnitt 2 verpacken zu können. Zum Verpacken von genau sechs Artikeln werden flächige Zuschnitte 2 benötigt, die eine größere Dimensionierung besitzen.
  • 2a zeigt bereits, dass mehrere Kammern 16 frei bleiben können bzw. dass nicht in jeder Kammer 16 ein Schneidmesser 12 angeordnet sein muss, um flächige Zuschnitte 2 aus dem Materialstrang 3 mittels der Trommel 17 abzutrennen. Ist die jeweilige Dimensionierung eines aus dem Materialstrang 3 abzutrennenden flächigen Zuschnittes 2 bekannt, mit dem Artikel gemäß einer vorgegebenen Anzahl verpackt werden sollen, so werden die einzelnen Kammern 16 selektiv mit Schneidmessern 12 bestückt. Soll ein flächiger Zuschnitt 2 eine große Dimensionierung besitzen, so wird beispielsweise lediglich in jeder zweiten Kammer 16 entlang des Umfangsverlaufs der Trommel 17 ein jeweiliges Schneidmesser 12 angeordnet. Soll die Dimensionierung der flächigen Zuschnitte 2 verkleinert werden, welche von dem Materialstrang 3 abgetrennt werden, so kann hierauf in sämtliche Kammern 16 ein jeweiliges Schneidmesser 2 eingebracht werden. Hierdurch können auf einfache Art und Weise unterschiedliche Dimensionierungen für abgetrennte flächige Zuschnitte 2 verwirklicht werden, ohne dass die gesamte Trenneinrichtung 9 hierzu ausgetauscht werden muss.
  • Alternativ kann jede Kammer 16 mit einem Schneidmesser 12 bestückt sein. Hierbei kann es sein, dass die Schneidmesser 12 durch nicht dargestellte Aktoren, bevorzugt über die Steuerungseinrichtung S, einzeln aktivierbar bzw. je nach eingestellter Wunschlänge flexibel bewegbar sind.
  • Wie vorhergehend bereits erwähnt wurde, wird über die Steuerungseinrichtung S zum rotierenden Antrieb der Trommel 17 ein Aktor angesteuert. Die Steuerungseinrichtung S kann eine Drehfrequenz der Trommel 17 auf einen Takt abstimmen, mit welchem jeweils mehrere Artikel umfassende Gruppierungen bereitgestellt werden, die mit den aus dem Materialstrang 3 abzutrennenden flächigen Zuschnitten 2 verpackt werden.
  • In einer speziellen Ausführungsform ist es möglich, dass die Schneidmesser 12 nicht über den Umfangsverlauf der Trommel 17 hinausragen, wenn diese in ihrer jeweiligen Kammer 16 angeordnet sind. Dies kann sinnvoll sein, um eine Verletzung einer Person ausschließen zu können, wenn diese unbeabsichtigt die Trommel 17 berührt. Sofern eine Person die Trommel 17 sogar während eines umlaufenden Antriebs berührt, werden die Schneidmesser 12 über die Person nicht kontaktiert, da die Schneidmesser 12 vollständig in den Kammern 16 angeordnet sind. Um flächige Zuschnitte 2 aus dem Materialstrang 3 abtrennen zu können, muss der Materialstrang 3 jedoch mit den Schneidmessern 12 in Kontakt gebracht werden. Es ist hierzu bei der speziellen Ausführungsform vorgesehen, dass die Kammern 16 jeweils zum Aufbau eines solchen pneumatischen Unterdrucks ausgebildet sind, über welchen der Materialstrang 3 zum Abtrennen eines jeweiligen flächigen Zuschnittes 2 gegen das in der jeweiligen Kammer 16 lösbar angeordnete Schneidmesser 2 bewegbar ist. Durch den Unterdruck kann somit der Materialstrang 3 in die jeweilige Kammer 16 bewegt bzw. in die jeweilige Kammer 16 gesaugt werden, wodurch der Materialstrang 3 mit dem jeweiligen Schneidmesser 12 in Kontakt gerät und ein jeweiliger flächiger Zuschnitt 2 vom Materialstrang 3 abgetrennt wird.
  • Die Unterdruckbeaufschlagung der Kammern 16 hat zudem den Vorteil, dass sich der abgetrennte flächige Zuschnitt 2 zunächst nicht von der Trommel 17 löst, bis der abgetrennte flächige Zuschnitt 2 von der Trenneinrichtung 9 an die Fördereinrichtung 13 übergeben wird.
  • Wenn es sich bei dem Materialstrang 3 um eine Folie handelt, die ggf. durch thermoplastisches Verpackungsmaterial ausgebildet ist, wird das Abtrennen zusätzlich verbessert, wenn die Schneidmesser 12, welch in den Kammern 16 aufgenommen sind, beheizt werden.
  • 2b, welche eine Draufsicht auf die Trommel 17 nach 2a darstellt, verdeutlicht weitere Aspekte des Abtrennens von flächigen Zuschnitten 2 aus dem Materialstrang 3. Entlang der Längserstreckung der Trommel 17 bildet die Trommel 17 jeweils zwei Kammern 16, die fluchtend zueinander angeordnet sind, aus. In jeder dieser Kammer 16 kann, wie es vorhergehend bereits beschrieben wurde, ein zugeordnetes Schneidmesser 12 angeordnet werden. Wenn der Materialstrang 3 mit der Trommel 17 in Anlage gebracht wird und die Trommel 17 rotierend bewegt wird, trennen die in den Kammern 16 angeordneten Schneidmesser 12 paarweise und zumindest näherungsweise zeitgleich zwei flächige Zuschnitte 2 aus dem Materialstrang 3 ab. Diese jeweils zwei abgetrennten flächigen Zuschnitte 2 werden dann an die Fördereinrichtung 13 übergeben, welche somit flächige Zuschnitte 2 hintereinander und in zwei parallelen Reihen transportiert. Solche Ausführungsformen sind vorteilhaft, um jeweils zwei flächige Zuschnitte 2 zumindest näherungsweise zeitgleich auf jeweils zwei Gruppierungen mit jeweils mehreren Artikeln aufbringen zu können. Durch die Ausbildung einer Trommel 17 entsprechend der Ausführungsform nach 2b kann eine Bereitstellung von flächigen Zuschnitten 2 daher mit hohem Durchsatz erfolgen, da die Trommel 17 zumindest näherungsweise zeitgleich jeweils zwei flächige Zuschnitte 2 aus dem Materialstrang 3 abtrennen kann. Für die Ausführungsform einer Vorrichtung 1 nach 2a ist jedoch auch vorstellbar, dass die Trommel 17 jeweils lediglich einen flächigen Zuschnitt 2 aus dem Materialstrang 3 abtrennt, so dass abgetrennte flächige Zuschnitte 2 in lediglich einer Reihe über die Fördereinrichtung 13 zu Artikeln bewegt werden, welche über die jeweiligen flächigen Zuschnitte 2 verpackt werden sollen.
  • 3 zeigt eine schematische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte 2 aus einem Materialstrang 3 und verdeutlicht einzelne Schritte, wie sie bei diversen Ausführungsformen des Verfahrens 100 (vgl. 4) vorgesehen sein können.
  • Auch bei der Ausführungsform einer Vorrichtung 1 nach 3 wird eine Vorratsrolle 5 von einem Dorn getragen, der in 3 weiterhin nicht dargestellt ist und nach dem zu 2a bereits beschriebenem Funktionsprinzip aus einer Betriebsposition in eine Beschickungsposition verstellt werden kann. Weiter umfasst auch die Vorrichtung 1 des Ausführungsbeispiels nach 3 eine Fördereinrichtung 13, welche aus dem Materialstrang 3 abgetrennte flächige Zuschnitte 2 gemäß der vorherigen Beschreibung zu 2a in Richtung zu verpackender Artikel bewegt.
  • Die Ausführungsform einer Vorrichtung 1 nach 3 unterscheidet sich somit von der Ausführungsform nach 2a in der Ausbildung und in der Arbeitsweise der Trenneinrichtung 9. Auch die Trenneinrichtung 9 des Ausführungsbeispiels nach 3 ist zum gegenhalterlosen Abtrennen von flächigen Zuschnitten 2 aus dem Materialstrang 3 ausgebildet und umfasst hierzu eine Umlenkrolle 10 sowie einen im Bereich der Umlenkrolle 10 angeordneten Laser 19. Die Umlenkrolle 19 kann über einen Aktor drehend angetrieben werden. Der Aktor sowie der Laser 19 stehen mit der Steuerungseinrichtung S in Verbindung. Die Steuerungseinrichtung S kann den Aktor ansteuern, um die Umlenkrolle 10 mit einer bestimmten Drehfrequenz rotierend zu bewegen. Auf diese Drehfrequenz abgestimmt steuert die Steuerungseinrichtung S sodann den Laser 19 zu definierten Zeitpunkten an, um aus dem Materialstrang 3 flächige Zuschnitte 2 abzutrennen. Die Umlenkrolle 10 kann den Materialstrang 3 während des Abtrennens der flächigen Zuschnitte 2 über Unterdruck fixieren. Auch die bereits abgetrennten flächigen Zuschnitte 2 werden von der Umlenkrolle 10 via Unterdruck gehalten, bis diese an die Fördereinrichtung 13 übergeben sind.
  • Die Vorrichtung 1 nach 3 umfasst zudem einen Sensor 16, welcher beispielsweise als Lichtschranke oder Kamera ausgebildet sein kann. Der Sensor 26 steht mit der Steuerungseinrichtung S in Verbindung. Über den Sensor 26 kann die Steuerungseinrichtung S überprüfen, ob eine entlang einer Transportrichtung der Fördereinrichtung 13 ausgebildete Längserstreckung eines jeweiligen flächigen Zuschnittes 2 vorgegebenen Kriterien entspricht. Es kann beispielsweise sein, dass ein flächiger Zuschnitt 2 zu lang oder zu kurz ausgebildet ist. Sofern dies der Fall ist, muss die Steuerungseinrichtung S korrigierend angreifen, damit nachfolgend aus dem Materialstrang 3 abgetrennte flächige Zuschnitte 2 vorgegebene Kriterien zumindest näherungsweise erfüllen. Für eine solche Korrektur kann die Steuerungseinrichtung S eine Drehfrequenz der Umlenkrolle 10 ändern und/oder den jeweiligen Zeitpunkt anpassen, an welchem mittels des Lasers 19 ein flächiger Zuschnitt 2 aus dem Materialstrang abgetrennt wird.
  • Der Sensor 26 kann auch in anderen Ausführungsbeispielen eingesetzt werden. Zusätzlich oder alternativ kann der Sensor 26 eine Qualität der Schnitte messen und den Messwert an eine Steuerungseinrichtung S weitergeben.
  • 4 zeigt im Flussdiagramm mehrere Schritte, wie sie einzeln oder entsprechend der in 4 dargestellten Kombination in diversen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens 100 vorgesehen sein können. Im Schritt 110 wird Verpackungsfolie als Materialstrang 3 von einer Vorratsrolle 5 abgewickelt und in einen Arbeitsbereich einer Trenneinrichtung 9 bewegt.
  • Im Schritt 120 trennt die Trenneinrichtung 9 flächige Zuschnitte 2 aus dem Materialstrang 3 ab und übergibt die aus dem Materialstrang 3 abgetrennten flächigen Zuschnitte 2 an eine Fördereinrichtung 13.
  • Im Schritt 130 werden die von der Fördereinrichtung 13 entgegengenommen flächigen Zuschnitte 2 in Richtung jeweiliger Artikel bewegt, die mittels der flächigen Zuschnitte 2 verpackt werden sollen.
  • Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1'
    Vorrichtung (Stand der Technik)
    1
    Vorrichtung
    2
    Flächiger Zuschnitt
    3
    Materialstrang
    5
    Vorratsrolle
    7
    Zwischenspeicher
    8
    Schneideinrichtung
    9
    Trenneinrichtung
    10
    Umlenkrolle
    12
    Schneidmesser
    13
    Fördereinrichtung
    14
    Einschlagmodul
    16
    Kammer
    17
    Trommel
    18
    Halter
    19
    Laser
    20
    Längsschneideinrichtung
    26
    Sensor
    28
    Gegenhalter
    S
    Steuereinrichtung
    TR
    Transportrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102011013117 A1 [0004, 0005]

Claims (16)

  1. Vorrichtung (1) zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte (2) zur jeweiligen Verpackung mehrerer Artikel, umfassend - eine Trenneinrichtung (9) zum Abtrennen von flächigen Zuschnitten (2) aus einem Materialstrang (3) sowie - mindestens eine Fördereinrichtung (13), über welche von dem Materialstrang (3) abgetrennte flächige Zuschnitte (2) entlang eines Verbringungsweges transportierbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenneinrichtung (9) zum gegenhalterlosen Abtrennen der flächigen Zuschnitte (2) aus dem Materialstrang (3) ausgebildet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, welche mindestens einen Aktor umfasst, über den die Trenneinrichtung (9) zur Wartung und/oder zur Reparatur aus einer Arbeitsposition heraus in eine Serviceposition bewegbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, umfassend mindestens einen Aktor sowie einen Dorn zum Halten einer Vorratsrolle (5) und Abwickeln des Materialstrangs (3) von der Vorratsrolle (5), wobei der Dorn über den mindestens einen Aktor zum Austausch einer gehaltenen Vorratsrolle (5) gegen eine weitere Vorratsrolle aus einer Betriebsposition heraus in eine Beschickungsposition bewegbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei welcher der Dorn und die Trenneinrichtung (9) an einer gemeinsamen Trageinrichtung angeordnet sind, welche über den mindestens einen Aktor verstellbar ist, so dass die Trenneinrichtung (9) durch eine Verstellung der Trageinrichtung aus der Arbeitsposition heraus in die Serviceposition bewegbar und gemeinsam mit dieser Bewegung der Dorn aus der Betriebsposition heraus in die Beschickungsposition bewegbar ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welcher die Trenneinrichtung (9) mindestens einen Laser (19) zum gegenhalterlosen Abtrennen von flächigen Zuschnitten (2) aus dem Materialstrang (3) umfasst.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welcher die Trenneinrichtung (9) wenigstens eine rotierende Trommel (17) umfasst, die mindestens ein im Bereich eines Umfangsverlaufs der rotierenden Trommel (17) angeordnetes Schneidmesser (12) zum gegenhalterlosen Abtrennen von flächigen Zuschnitten (2) aus dem Materialstrang (3) besitzt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei welcher die wenigstens eine rotierende Trommel (17) mehrere Kammern (16) ausbildet, die entlang des Umfangsverlaufs der wenigstens einen rotierenden Trommel (17) zueinander versetzt angeordnet sind, wobei eine jeweilige Kammer (16) zur Aufnahme eines jeweiligen Schneidmessers (12) ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei welcher eine jeweilige Kammer (16) zur lösbaren Aufnahme eines jeweiligen Schneidmessers (12) ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder Anspruch 8, bei welcher die mehreren Kammern (16) zum jeweiligen Aufbau eines solchen pneumatischen Unterdrucks ausgebildet sind, über welchen der Materialstrang (3) zum Abtrennen eines jeweiligen flächigen Zuschnittes (2) gegen das in der jeweiligen Kammer (16) lösbar angeordnet Schneidmesser (12) bewegbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, umfassend eine Heizeinrichtung zum Temperieren des mindestens einen im Bereich des Umfangsverlaufs der rotierenden Trommel (17) angeordneten Schneidmessers (12).
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei welcher die Trenneinrichtung (9) zum Abtrennen von flächigen Zuschnitten (2) aus einem Materialstrang (3) ausgebildet ist, der aus cellulosehaltigem Material oder aus Kunststoff gebildet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei welcher die Trenneinrichtung (9) zum Abtrennen von solchen flächigen Zuschnitten (2) aus einem Materialstrang (3) ausgebildet ist, die als Umverpackung für jeweils mehrere Artikel oder als Tragegriff für jeweils mehrere zu einem Gebinde zusammengefasste Artikel dienen.
  13. Verfahren (100) zum Bereitstellen flächiger Zuschnitte (2) und zum Umgang mit den bereitgestellten flächigen Zuschnitten (2), bei welchem Verfahren (100) - aus einem Materialstrang (3) mittels einer Trenneinrichtung (9) flächige Zuschnitte (2) abgetrennt werden und - die abgetrennten flächigen Zuschnitte (2) mittels einer Fördereinrichtung (13) zu Artikeln bewegt und ein jeweiliger flächiger Zuschnitt (2) an jeweils mehreren Artikeln als Verpackungsmittel angeordnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Abtrennen der flächigen Zuschnitte (2) aus dem Materialstrang (3) mittels der Trenneinrichtung (9) gegenhalterlos erfolgt.
  14. Verfahren (100) nach Anspruch 13, bei welchem mittels der Trenneinrichtung (9) aus dem Materialstrang (3) zumindest näherungsweise zeitgleich mindestens zwei flächige Zuschnitte (2) abgetrennt werden und die jeweiligen zumindest näherungsweise zeitgleich abgetrennten mindestens zwei flächigen Zuschnitte (2) über die Fördereinrichtung (13) derart zu Artikeln bewegt werden, dass die jeweiligen mindestens zwei flächigen Zuschnitte (2) während ihrer Bewegung über die Fördereinrichtung (13) senkrecht zu ihrer Förderrichtung benachbart zueinander angeordnet sind.
  15. Verfahren nach Anspruch 13 oder Anspruch 14, bei welchem die Trenneinrichtung (9) wenigstens eine rotierende Trommel (17) umfasst, die mehrere Kammern (16) ausbildet, die in gleichbleibenden Abständen entlang des Umfangsverlauf der wenigstens einen rotierenden Trommel (17) zueinander versetzt angeordnet sind und von welchen eine jeweilige Kammer (16) zur lösbaren Aufnahme eines jeweiligen Schneidmessers (12) ausgebildet ist und bei welchem Verfahren - In Abhängigkeit einer vorgegebenen Längserstreckung von Zuschnitten, die aus dem Materialstrang (3) abzutrennen sind, wahlweise in einzelne bestimmte Kammern (16) oder in sämtlichen Kammern (16) ein jeweiliges Schneidmesser (12) lösbar angeordnet wird und hierauf folgend - die wenigstens eine rotierende Trommel (17) mit einer vorgegebenen Drehfrequenz rotierend angetrieben wird, woraus resultierend mittels der in den einzelnen bestimmten Kammern (16) oder in sämtlichen Kammern (16) lösbar angeordneten Schneidmessern (12) flächige Zuschnitte (2) aus dem Materialstrang (3) abgetrennt werden.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, bei welchem die flächigen Zuschnitte (2) über eine Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 bereitgestellt werden.
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