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Die Erfindung betrifft eine Steckanordnung für einen sich durch eine Wand hindurch erstreckenden elektrischen Stecker.
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Elektrische Stecker werden in verschiedenen Applikationen vom Niedervoltbereich bis zum Hochvoltbereich zur elektrischen Kopplung elektrischer Komponenten verwendet. Bei zahlreichen Anwendungen ist es notwendig, dass die Seiten des elektrischen Steckers auf unterschiedlichen Seiten einer Wand, beispielsweise einer Gehäusewand eines Aggregats angeordnet sind. Dementsprechend erfordern diese Anwendungen eine mehrteilige Ausgestaltung des elektrischen Steckers, wobei die einzelnen Teile kundenseitig an der Wand montiert und zusammengesetzt werden. Problematisch hierbei ist jedoch, dass der Stecker erst von dem Kunden zusammengesetzt wird. Herstellerseitig kann also keine abschließende Qualitätsüberprüfung durchgeführt werden. Sollte es zu einem Mangel kommen, kann nicht mehr nachvollzogen werden, ob der Mangel bei der Herstellung oder durch den kundenseitigen Zusammenbau entstanden ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, eine Steckanordnung bereitzustellen, die eine abschließende Qualitätskontrolle von Seiten des Herstellers erlaubt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine vormontierte Steckanordnung für einen sich durch eine Wand hindurch erstreckenden elektrischen Stecker. Die vormontierte Steckanordnung umfasst ein erstes Gehäuseteil mit wenigstens einer Kontaktkammer, die zur Aufnahme eines elektrischen Kontakts ausgestaltet ist und ein zweites Gehäuseteil mit wenigstens einer Aufnahme, in die das erste Gehäuseteil zumindest abschnittsweise aufgenommen ist. Die erfindungsgemäße vormontierte Steckanordnung umfasst weiterhin eine Grundplatte zur Befestigung der Steckanordnung an der Wand, wobei die Steckanordnung vormontiert ist, indem das erste Gehäuseteil und das zweite Gehäuseteil an unterschiedlichen Seiten der Grundplatte befestigt sind.
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Die vorliegende Erfindung ist vorteilhaft, da durch die Verwendung der Grundplatte die Steckanordnung bereits herstellerseitig vormontiert werden kann. Die Grundplatte simuliert einen Teil der Wand, an der die Steckanordnung kundenseitig befestigt werden sollte. Entsprechend können das erste und zweite Gehäuseteil mit der Grundplatte herstellerseitig zusammengesetzt werden. Folglich erlaubt die vorliegende Erfindung eine abschließende Qualitätsüberprüfung von Seiten des Herstellers. Darüber hinaus verringert sich der Montageaufwand des Kunden, der die Grundplatte nur noch an der Wand befestigen muss. Ein Zusammensetzen der Gehäuseteile ist nicht mehr notwendig, wodurch Fehler vermieden werden können.
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Im Folgenden sind Weiterbildungen beschrieben, die unabhängig voneinander beliebig miteinander kombinierbar und jeweils für sich betrachtet vorteilhaft sind.
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So kann die Grundplatte das erste Gehäuseteil und das zweite Gehäuseteil seitlich überragen. Insbesondere kann die Grundplatte das erste Gehäuseteil und das zweite Gehäuseteil zu jeder Seite im Wesentlichen senkrecht zu einer Längsachse, in der die Grundplatte zwischen erstem und zweitem Gehäuseteil angeordnet ist, überragen. Folglich kann die Grundplatte einen umlaufenden, seitlich vorspringenden Kragen der Steckanordnung bilden, wodurch die Befestigung der Steckanordnung an der Wand weiter vereinfacht wird.
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„Vormontiert“ im Sinne der Anmeldung heißt insbesondere, dass die Steckanordnung vor der Befestigung an der Wand zusammengesetzt ist. Die Steckanordnung kann folglich im vormontierten Zustand als einzelnes Modul angeboten und verkauft werden, wobei der Kunde die Steckanordnung an der Wand befestigen kann.
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Vorzugsweise kann die Grundplatte mit einem Fenster versehen sein, wobei die wenigstens eine Kontaktkammer das Fenster zumindest abschnittsweise durchragt. Folglich kann die wenigstens eine Kontaktkammer durch das Fenster hindurch in die Aufnahme des zweiten Gehäuseteils hineinragen. Das Fenster kann vorzugsweise derart ausgestaltet sein, dass die hindurchragende Kontaktkammer von einem das Fenster begrenzenden Rahmen der Grundplatte gestützt wird. So kann der Rahmen zumindest abschnittsweise eine seitliche Bewegung der Kontaktkammer, d.h. eine Bewegung im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse, relativ zur Grundplatte verhindern.
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Der Rahmen des Fensters kann die wenigstens eine Kontaktkammer vorzugsweise vollständig umgeben, sodass eine Relativbewegung der wenigstens einen Kontaktkammer zur Grundplatte zu allen Seiten im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse verhindert werden kann.
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In einer beispielhaften Ausgestaltung kann eine Mehrzahl von Kontaktkammern vorgesehen sein, wobei die Mehrzahl von Kontaktkammern die Grundplatte durchragen. Die Mehrzahl von Kontaktkammem kann hierbei durch ein gemeinsames Fenster hindurchragen. Vorzugsweise kann die Grundplatte jedoch eine Mehrzahl von insbesondere separaten Fenstern aufweisen, wobei jedes Fenster von einer Kontaktkammer der Mehrzahl von Kontaktkammern durchragt ist. Dementsprechend kann jede Kontaktkammer einzeln von einem Rahmen des jeweiligen Fensters umgeben sein und von diesen stabilisiert werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann die Grundplatte aus einem elektrisch leitfähigen Material geformt sein. Die Grundplatte kann beispielsweise eine Metallplatte sein. Demnach kann die Grundplatte nicht nur zur Montage an der Wand dienen, sondern auch als Schirmkontakt. Die Wand kann beispielsweise ebenfalls elektrisch leitfähig sein, wobei die Grundplatte in dieser Ausgestaltung als Zwischenstück zur Kontaktierung einer Schirmung des Gegensteckers mit der Wand dient. Folglich kann die Grundplatte zur Verbesserung der EMV-Eigenschaften der Steckanordnung und/oder des Stecksystems beitragen.
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Die Steckanordnung kann nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wenigstens eine Schirmung aufweisen, die die wenigstens eine Kontaktkammer umgibt. Die wenigstens eine Schirmung kann beispielsweise als Hülse auf eine die wenigstens eine Kontaktkammer umgebende Wandung aufgesetzt sein.
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Sollte die Steckanordnung zwei oder mehr Kontaktkammern aufweisen, so kann für jede Kontaktkammer eine einzelne Schirmung vorgesehen sein.
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Die wenigstens eine Schirmung kann vorzugsweise an der Grundplatte anliegen. Falls die Grundplatte elektrisch leitfähig ist, kann über die Grundplatte eine Schirmkontaktierung zwischen der wenigstens einen Schirmung und Wand hergestellt werden. Um die Kontaktierung zwischen der wenigstens einen Schirmung und Grundplatte zu verbessern, ist es besonders vorteilhaft, wenn die wenigstens eine Kontaktkammer von einem einzelnen Fenster umgeben ist, sodass die entsprechende Schirmung entlang ihres Umfangs von der Grundplatte kontaktiert werden kann.
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Insbesondere kann die wenigstens eine Schirmung im Wesentlich senkrecht zur Längsachse vorspringende Kontaktierungslaschen aufweisen, mit der die wenigstens eine Schirmung auf einer Flachseite der Grundplatte anliegt. Die wenigstens eine Schirmung kann das Fenster durchragen, wobei die Kontaktierungslaschen als Anschlag dienen, der ein Hindurchrutschen der wenigstens einen Schirmung durch das Fenster verhindert. Vorzugsweise kann die wenigstens eine Schirmung wenigstens abschnittsweise zwischen Grundplatte und erstem oder zweitem Gehäuseteil eingeklemmt sein. So können beispielsweise die Kontaktierungslaschen zwischen Gehäuseteil und Flachseite der Grundplatte eingeklemmt sein, wodurch die wenigstens eine Schirmung fixiert werden kann. Ist die Grundplatte aus einem elektrisch leitfähigen Material geformt, kann weiterhin eine sichere und konstante elektrische Kontaktierung zwischen der wenigstens einen Schirmung und Grundplatte erreicht werden.
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Um die Stabilität der vormontierten Steckanordnung zu verbessern, ist es besonders vorteilhaft, wenn das erste Gehäuseteil und das zweite Gehäuseteil flächig an der Grundplatte anliegen. So können beispielsweise das erste Gehäuseteil einen ersten Flansch und das zweite Gehäuseteil einen zweiten Flansch aufweisen, wobei die Grundplatte, insbesondere parallel zur Längsachse, zwischen erstem Flansch und zweitem Flansch angeordnet ist.
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Vorzugsweise kann der erste Flansch mit einer ersten Flanschfläche und der zweite Flansch mit einer zweiten Flanschfläche zumindest abschnittsweise an der Grundplatte anliegen. Hierbei können die erste und zweite Flanschfläche bezüglich der Grundplatte gegenüberliegend zueinander angeordnet sein.
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Für eine einfache Montage der Gehäuseteile an die Grundplatte ist es besonders vorteilhaft, wenn das erste Gehäuseteil und das zweite Gehäuseteil, insbesondere der erste Flansch und der zweite Flansch, mit wenigstens einem Befestigungsmittel, welches die Grundpatte durchragt, aneinander befestigt sind. Folglich kann die Grundplatte zwischen den Gehäuseteilen, insbesondere zwischen dem ersten und dem zweiten Flansch, eingeklemmt sein. Die Grundplatte kann zum Durchstecken des wenigstens einen Befestigungsmittels mit entsprechenden Befestigungsöffnungen durchsetzt sein.
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Gemäß einer beispielhaften Ausgestaltung können der erste und der zweite Flansch miteinander verschraubt sein. Hierbei kann in einer bevorzugten Ausgestaltung der erste oder der zweite Flansch mit einer Einschrauböffnung versehen sein, die einseitig geschlossen ist. Also durchsetzt die Einschrauböffnung den entsprechenden Flansch nicht. Folglich kann verhindert werden, dass Partikel oder Flüssigkeiten in die Einschrauböffnung eindringen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Flansch des Gehäuseteils, das bei an der Wand montierter Steckanordnung von außen zugänglich ist, die geschlossene Einschrauböffnung aufweist. Demnach kann die Schraube durch das von außen unzugängliche Gehäuseteil gesteckt und in die geschlossene Einschrauböffnung des anderen Gehäuseteils eingeschraubt werden. Durch diese Ausgestaltung kann ein Eintritt von Flüssigkeiten von außen durch die Einschrauböffnung verhindert werden und es besteht kein Bedarf einer zusätzlichen Dichtung zwischen Schraube und Einschrauböffnung.
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Die Einschrauböffnung kann beispielsweise eine Gewindebohrung sein. Alternativ dazu kann das Befestigungsmittel beispielsweise eine selbstschneidende Schraube sein. Dementsprechend kann die Einschrauböffnung durch das Einschrauben der Schraube in Vollmaterial bzw. in eine Vorbohrung gebildet werden.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann der erste oder der zweite Flansch mit wenigstens einem die Grundplatte durchragenden Positionierungszapfen versehen sein, der in einer Positionierungsöffnung des anderen Flansches zumindest abschnittsweise aufgenommen ist. Durch den Positionierungszapfen kann die Positionierung des ersten Gehäuseteils zum zweiten Gehäuseteil vorgegeben werden, wodurch beispielsweise eine anschließende Befestigung durch die Befestigungsmittel weiter vereinfacht wird.
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Soll verhindert werden, dass durch die Steckanordnung Flüssigkeiten in das durch die Wand begrenzte Innere eintritt, kann eine Dichtung zwischen Gehäuseteil und Grundplatte angeordnet sein. Ist beispielsweise vorgesehen, dass das zweite Gehäuseteil von außen zugänglich sein soll, dann kann eine Dichtung zwischen zweitem Gehäuseteil und Grundplatte vorgesehen sein. Die Dichtung kann beispielsweise als Dichtring ausgestaltet sein, der an der Flanschfläche anliegt und gegen die Grundplatte gepresst ist. Zur Positionierung der Dichtung kann die Flanschfläche eine Nut aufweisen, in die die Dichtung aufgenommen werden kann. Die Nut kann insbesondere umlaufend ausgebildet sein, so dass der Eintritt von Flüssigkeiten von allen Seiten im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse blockiert werden kann.
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Die Dichtung kann beispielsweise als separater Dichtring ausgestaltet sein oder auch angespritzt sein.
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Zur Befestigung der vormontierten Steckanordnung an der Wand kann die Grundplatte mit Montageöffnungen versehen sein. Dies erlaubt beispielsweise eine Verschraubung der Grundplatte mit der Wand. Alternativ dazu oder auch zusätzlich kann die Grundplatte stoffschlüssig mit der Wand befestigbar ausgestaltet sein. So kann sie beispielsweise verklebt oder verschweißt werden.
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Die Erfindung betrifft weiterhin eine Anordnung umfassend ein Gehäuse mit einer Wand, die mit einer sich von einem Gehäuseinneren zu einem Gehäuseäußeren erstreckenden Öffnung durchsetzt ist, und einer vormontierten Steckanordnung nach einem der vorangehenden Beispiele. Hierbei kann das erste oder das zweite Gehäuseteil, insbesondere dessen Flansch, im Gehäuseinneren angeordnet sein und das andere Gehäuseteil, insbesondere dessen Flansch, im Gehäuseäußeren.
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Vorzugsweise kann die Grundplatte die Öffnung seitlich überragen, so dass die Grundplatte auf einer Außenseite oder Innenseite der Wand aufliegen kann und mit dieser befestigt werden kann. Hierbei verdeckt die Grundplatte die Öffnung. Soll ein Eintritt von Flüssigkeiten durch die Öffnung in das Gehäuseinnere verhindert werden, kann eine Dichtung zwischen Grundplatte und Wand vorgesehen sein.
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Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung umfassend eine Wand, an der eine Grundplatte einer Steckanordnung nach einem der vorangehenden Ausführungsbeispiele angebracht ist.
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Im Folgenden ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Figuren exemplarisch näher beschrieben. In den Figuren sind Elemente, die einander hinsichtlich Aufbau und/oder Funktion entsprechen, mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die bei den einzelnen Ausführungsbeispielen gezeigten und beschriebenen Merkmalskombinationen dienen lediglich zur Erläuterung. Nach Maßgabe der obigen Ausführungen kann auf ein Merkmal eines Ausführungsbeispiels verzichtet werden, wenn es auf dessen technischen Effekt bei einer bestimmten Anwendung nicht ankommt. Umgekehrt kann nach Maßgabe der obigen Ausführungen bei einem Ausführungsbeispiel ein weiteres Merkmal hinzugefügt werden, wenn dessen technischer Effekt für eine bestimmte Anwendung vorteilhaft oder notwendig sein sollte.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Perspektivansicht einer beispielhaften Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen vormontierten Steckanordnung;
- 2 eine schematische Explosionsansicht der in 1 dargestellten Steckanordnung;
- 3 eine schematische Perspektivansicht einer beispielhaften Ausgestaltung einer Grundplatte der Steckanordnung;
- 4 eine schematische Draufsicht eines Ausschnittes einer weiteren beispielhaften Ausgestaltung einer Grundplatte der Steckanordnung;
- 5 eine schematische Seitenansicht einer an einer Wand befestigten Steckanordnung; und
- 6 eine schematische Explosionsansicht einer weiteren beispielhaften Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Steckanordnung.
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Zunächst wird eine vormontierte Steckanordnung 1 für einen sich durch eine Wand hindurch erstreckenden elektrischen Stecker 3 (siehe 5) anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die 1 bis 3 näher erläutert.
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Die Steckanordnung 1 umfasst ein erstes Gehäuseteil 2 mit wenigstens einer Kontaktkammer 4, die zur Aufnahme eines elektrischen Kontakts 6 ausgestaltet ist und ein zweites Gehäuseteil 8 mit wenigstens einer Aufnahme 10, in die das erste Gehäuseteil 2 zumindest abschnittsweise aufgenommen ist. Weiterhin umfasst die vormontierte Steckanordnung 1 eine Grundplatte 12 zur Befestigung der Steckanordnung 1 an eine Wand, wobei das erste Gehäuseteil 2 und das zweite Gehäuseteil 8 an unterschiedlichen Seiten der Grundplatte 12 befestigt sind. Entsprechend kann die Grundplatte 12 entlang einer Längsachse L zwischen erstem Gehäuseteil 2 und zweitem Gehäuseteil 8 angeordnet, insbesondere eingeklemmt sein.
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Durch die Verwendung der Grundplatte 12 kann die Steckanordnung 1 bereits herstellerseitig vormontiert werden, wobei die Grundplatte 12 den Teil der Wand ersetzt, an dem die Gehäuseteile kundenseitig befestigt werden sollten. Entsprechend kann die Steckanordnung 1 bereits herstellerseitig zusammengesetzt werden, was eine abschließende Qualitätsüberprüfung des Herstellers erlaubt. Weiterhin kann durch die vormontierte Steckanordnung der Montageaufwand der Kunden verringert werden. Eine Öffnung, die die Wand durchsetzt, muss nicht mehr spezifischen Anforderungen der Steckanordnung genügen, wie z.B. Anforderungen für die Befestigung der Gehäuseteile und/oder Schirmungsanforderungen, da diese Aufgaben nunmehr von der Grundplatte 12 gelöst werden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Grundplatte 12 im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse L das erste Gehäuseteil 2 und/oder das zweite Gehäuseteil 8 überragt. Wie in der 1 zu sehen ist, kann die Grundplatte 12 das erste Gehäuseteil 2 und das zweite Gehäuseteil 8 mit einem umlaufenden Kragen 14 zu jeder Seite im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse L überragen. Entsprechend bietet der Kragen 14 eine Auflagefläche 16, mit der die Grundplatte 12 auf der Wand aufliegen kann. Die Grundplatte 12 kann vorzugsweise planar ausgestaltet sein, so dass diese gleichmäßig auf der Wand aufliegen kann.
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Die Grundplatte 12 kann ein Fenster 18 aufweisen, durch das die Kontaktkammer 4 hindurchragt. In dieser beispielhaften Ausgestaltung ist das erste Gehäuseteil 2 mit zwei parallel zueinander angeordneten Kontaktkammern 4 versehen, die durch ein gemeinsames Fenster 18 der Grundplatte hindurchragen. Jede Kontaktkammer 4 ist von einer sich um die jeweilige Kontaktkammer 4 herum erstreckende Kammerwandung 20 begrenzt. Hierbei können die Kontaktkammem 4 im Wesentlichen parallel zur Längsachse L geöffnet sein, so dass diese von beiden Seiten entlang der Längsachse L zugänglich ist. In den Kontaktkammern 4 kann jeweils ein elektrischer Kontakt 6, beispielsweise ein Messerkontakt 22, fixiert sein. Der Messerkontakt 22 kann mit einer elektrisch isolierenden Kappe 24 versehen sein, die zusammen mit der Kammerwandung 20 einen Berührschutz formt. Die Form der elektrischen Kontakte 6 kann je nach Anwendungsanforderungen beliebig ausgestaltet sein. So können die Kontakte 6 beispielsweise zum Befestigen an einer Sammelschiene, die in einem Gehäuseinneren eines Aggregats angeordnet ist, ausgestaltet sein. Da die Position und Orientierung der Sammelschiene im Gehäuseinneren kundenseitig vorgegeben ist, kann der elektrische Kontakt 6 einen Anschlussabschnitt 27 aufweisen, der aus der Kontaktkammer 4 herausragt und Anwendungsspezifisch ausgestaltet ist. So kann der Anschlussabschnitt 27 beispielsweise gebogen sein und einen Schrauböffnung zum Verschrauben mit der Sammelschiene aufweisen.
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Wie am besten in der 2 zu sehen ist, kann das erste Gehäuseteil 2 einen sich im Wesentlichen parallel zur Grundplatte 12 erstreckenden ersten Flansch 26 aufweisen, von dem sich die Kontaktkammern 4 im Wesentlichen parallel zur Längsachse L weg erstrecken. Der erste Flansch 26 kann dabei das Fenster 18 seitlich, d.h. im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse L überragen und kann eine erste Flanschfläche 28 bilden, mit der der erste Flansch 26 auf einer Flachseite 30 der Grundplatte 12 aufliegt.
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Das Fenster 18 kann derart ausgestaltet sein, dass es einen Rahmen aufweist, der die Kontaktkammern 4 zumindest in einer Richtung im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse L abstützt.
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Zur Verbesserung der EMV-Eigenschaften eines Stecksystems kann wenigstens eine Schirmung 32 zur Kontaktierung einer Schirmung eines Gegensteckers vorgesehen sein. So ist in dieser beispielhaften Ausgestaltung jede Kontaktkammer 4 mit einer Schirmung 32 versehen, das sich um die Kammerwandung 20 herum erstreckt. Die Schirmung 32 formt also eine Hülse, die eine umlaufende Kontaktierung erlaubt.
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Die Schirmung 32 kann auf der ersten Flanschfläche 28 aufliegen. Hierfür kann die Schirmung 32 mit seitlich im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse L vorspringenden Kontaktierungslaschen 34 versehen sein. In der 3 ist die vormontierte Steckanordnung 1 in einer schematischen Perspektivansicht gezeigt, wobei das erste Gehäuseteil 2 transparent dargestellt ist. Der Übersichtlichkeit halber wurden die elektrischen Kontakte 6 in der 3 entfernt. Die Kontaktierungslaschen 34 können derart ausgestaltet sein, dass sie bei montierter Steckanordnung 1 zwischen erster Flanschfläche 28 und Flachseite 30 eingeklemmt sind. Folglich kann die Schirmung ohne zusätzliche Befestigungsmittel fixiert werden.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung kann die Grundplatte 12 aus einem elektrisch leitfähigen Material geformt sein. So kann die Grundplatte 12 beispielsweise eine Metallplatte 36 sein, die neben der Befestigung an der Wand als Schirmkontakt 37 zur Verbesserung der EMV-Eigenschaften beitragen kann. Ist die Wand ebenfalls elektrisch leitfähig, so dient die Grundplatte als elektrisch leitfähiges Zwischenstück zwischen Schirmung 32 und Wand.
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Wie in der 3 zu sehen ist, kann die Schirmung 32 eine Vielzahl von Kontaktierungslaschen 34 aufweisen, die entlang des Umfangs der Schirmung 32 verteilt sind. Weist die Grundplatte ein gemeinsames Fenster 18 für die beiden Kontaktkammern 4 auf, so kontaktieren die Kontaktierungslaschen 34, die zur gegenüberliegenden Schirmung 34 weisen, nicht unmittelbar die Grundplatte. Also werden sie nicht zwischen erstem Flansch 26 und Grundplatte 12 eingeklemmt. Die zueinander weisenden Kontaktierungslaschen 34 der Schirmungen 34 können sich gegenseitig überlappen. Eine derartige Ausgestaltung der Grundplatte mit einem gemeinsamen Fenster 18 für die Kontaktkammern 4 erleichtert die Assemblage der Steckanordnung.
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Soll die Schirmkontaktierung verbessert werden, ist es besonders vorteilhaft, wenn jede Kontaktierungslasche 34 die Grundplatte 12 kontaktiert. Hierfür kann die Grundplatte 12 optional eine Mehrzahl von separaten Fenstern 18 aufweisen, durch die jeweils eine Kontaktkammer 4 durchgesteckt werden kann. Ein Ausschnitt einer derartigen beispielhaften Ausgestaltung einer Grundplatte 12 ist in der 4 gezeigt. Wie zu sehen ist, sind die Fenster 18 jeweils zur Aufnahme einer Kontaktkammer 4 ausgestaltet und durch einen Steg 38 voneinander getrennt. Dementsprechend können die zueinander weisenden Kontaktierungslaschen 34 der Schirmungen 32 die Flachseite 30 des Steges 38 kontaktieren und zwischen Steg 38 und erstem Flansch 26 eingeklemmt werden.
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Das zweite Gehäuseteil 8 ist am besten in 1 und 2 zu sehen. Es weist einen zweiten Flansch 40 auf, der im Wesentlichen parallel zur Grundplatte 12 angeordnet ist. Der zweite Flansch 40 weist eine zweite Flanschfläche 42 auf, mit der der erste Flansch 40 zumindest abschnittsweise auf einer zur zweiten Flanschfläche 42 weisenden zweiten Flachseite 44 aufliegt. Auf einer von der Grundplatte 12 abgewandten Seite 46 des zweiten Flansches 40 kann eine Gehäusewand 48 im Wesentlichen parallel zur Längsachse L in Richtung von der Grundplatte 12 weg vorspringen. Die Gehäusewand 46 kann sich um die Aufnahme 10 herum erstrecken.
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Für ein kompaktes Stecksystem bietet es sich an, wenn das Stecksystem gewinkelt ist. Hierfür kann die Gehäusewand zumindest zu einer Seite im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse L mit einer Aussparung 50 versehen sein. Die Wandung kann sich insbesondere um das Fenster 18 bzw. die Fenster 18 bei einer Grundplatte 12 nach 4 herum erstrecken.
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Der zweite Flansch 40 kann wenigstens eine Befestigungsöffnung 52 aufweisen, die wenigstens zur zweiten Flanschfläche 42 hin geöffnet ist. In dieser Ausgestaltung sind vier Befestigungsöffnungen 52, die an den jeweiligen Ecken des zweiten Flansches 40 angeordnet sind und diesen durchsetzen. Die Grundplatte 12 kann ebenfalls mit Befestigungsöffnungen 54 durchsetzt sein. Somit kann ein Befestigungsmittel 56, beispielsweise Schrauben 58, durch die Befestigungsöffnungen 52 hindurchgesteckt werden und in den ersten Flansch befestigt werden. So kann der erste Flansch mit Einschrauböffnungen 60 versehen sein, in die die Schrauben 58 eingeschraubt werden können. Die Einschrauböffnung 60 kann insbesondere an der von der Grundplatte 12 abgewandten Seite geschlossen sein, so dass durch die Einschrauböffnung 60 hindurch keine Flüssigkeiten in das Gehäuseinnere fließen kann.
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In einer weiteren nicht gezeigten Ausführungsform kann das Gehäuseteil, das bei an der Wand befestigter Steckanordnung 1 von außen zugänglich sein soll, die Einschrauböffnung 60 aufweisen, die an der von der Grundplatte 12 abgewandten Seite geschlossen ist. So kann verhindert werden, dass von außen Flüssigkeiten in die Einschrauböffnung 60 eindringen können und es kann auf eine zusätzliche Dichtung zum Abdichten der Einschrauböffnung und der Befestigungsöffnungen verzichtet werden.
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Über das Befestigungsmittel 56 und der Einschrauböffnung 60 kann das erste Gehäuseteil 2 und das zweite Gehäuseteil 8 miteinander befestigt werden, wobei die Grundplatte 12 zwischen den Flanschen 26, 40 eingeklemmt ist.
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Die Einschrauböffnung 60 kann beispielsweise eine Gewindebohrung sein. Alternativ dazu kann das Befestigungsmittel 56 als selbstschneidende Schraube ausgestaltet sein, wodurch beim Einschrauben in Vollmaterial oder in eine Vorbohrung die Einschrauböffnung gebildet wird.
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Um zu verhindern, dass Flüssigkeiten durch das Fenster 18 in das Gehäuseinnere eintreten, kann eine Dichtung 62 zwischen Flansch und Grundplatte 12 vorgesehen sein. In diesem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass das zweite Gehäuseteil 8 von außen zugänglich sein soll. Daher ist die Dichtung 62 zwischen zweitem Flansch 42 und Grundplatte 12 vorgesehen.
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Zur Vereinfachung des Zusammenbaus der Steckanordnung 1 kann ein Gehäuseteil 8 Positionierungszapfen 64 aufweisen, die die Grundplatte 12 durchragen und in korrespondierende Positionierungsöffnungen 66 (siehe 3) des anderen Gehäuseteils 2 aufgenommen sind. Die Positionierungszapfen 64 können beispielsweise im Wesentlichen parallel zur Längsachse L von der Flanschfläche 42 des entsprechenden Gehäuseteils 8 vorspringen. Durch die Positionierungszapfen 64 kann vor dem Befestigen der Gehäuseteile 2, 8 miteinander die richtige Positionierung der Gehäuseteile zueinander sichergestellt werden. So kann beispielsweise sichergestellt werden, dass die Einschrauböffnung und die Befestigungsöffnungen miteinander fluchten.
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In der 6 ist eine Anordnung 68 umfassend eine Steckanordnung 1 und eine Wand 70 in einer schematischen Seitenansicht dargestellt. Die Wand 70 kann beispielsweise eine Gehäusewand eines Aggregats sein und trennt ein Gehäuseinneres 72 von einem Gehäuseäußeren 74. Die Wand 70 ist mit einer Öffnung 76 durchsetzt, die größer ist als das erste Gehäuseteil 2 und kleiner als die Grundplatte 12. Dadurch kann die Grundplatte 12 auf der Wand 70 aufliegen, wobei das erste Gehäuseteil 2, insbesondere der erste Flansch 26 im Gehäuseinneren 74 angeordnet ist und das zweite Gehäuseteil 8 im Gehäuseäußeren 74. Weiterhin ist eine Vorrichtung 69 gezeigt, mit einer an einer Wand 70 befestigten Grundplatte 12.
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Die Grundplatte 12 kann stoffschlüssig an der Wand befestigt sein. So kann die Grundplatte 12 beispielsweise angeschweißt oder angeklebt sein. Vorzugsweise ist der Stoffschluss dichtend, sodass die Grundplatte die Öffnung dichtend abdeckt. Alternativ dazu kann auch eine Dichtung, beispielsweise ein Dichtring um die Öffnung herum zwischen Grundplatte und Wand vorgesehen sein.
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In der 6 ist eine weitere beispielhafte Ausführungsform einer Steckanordnung 1 in einer Explosionsdarstellung gezeigt. Die Steckanordnung 1 ist dazu ausgestaltet, mit zwei Gegensteckern 78 gekoppelt zu werden. Hierfür ist das zweite Gehäuseteil 2 mit zwei Aufnahmen 10 versehen, die eine Gehäusewand 48 aufweisen, die an zueinander abgewandten Seiten mit der Aussparung 50 versehen ist. In jeder Aufnahme 10 sollen jeweils zwei Kontaktkammern 4 des ersten Gehäuseteils 2 aufgenommen werden. Folglich ist das erste Gehäuseteil mit vier Kontaktkammem 4 ausgestattet, in die jeweils ein elektrischer Kontakt 6 eingesetzt werden kann.
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Zur Abdichtung der Öffnung 76 ist eine Dichtung 79 vorgesehen, die zwischen der ersten Flachseite 30 der Grundplatte 12 und Außenfläche der Wand 70 angeordnet ist.
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Gemäß dieser beispielhaften Ausführungsform kann die Grundplatte 12 mittels Befestigungsmitteln, wie Schrauben oder Bolzen, an der Wand 70 befestigt werden. Hierfür ist die Grundplatte 12 mit Montageöffnungen 80 durchsetzt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Steckanordnung
- 2
- erstes Gehäuseteil
- 3
- elektrischer Stecker
- 4
- Kontaktkammer
- 6
- elektrischer Kontakt
- 8
- zweites Gehäuseteil
- 10
- Aufnahme
- 12
- Grundplatte
- 14
- Kragen
- 16
- Auflagefläche
- 18
- Fenster
- 20
- Kammerwandung
- 22
- Messerkontakt
- 24
- Kappe
- 26
- erster Flansch
- 27
- Anschlussabschnitt
- 28
- erste Flanschfläche
- 30
- erste Flachseite
- 32
- Schirmung
- 34
- Kontaktierungslasche
- 36
- Metallplatte
- 37
- Schirmkontakt
- 38
- Steg
- 40
- zweiter Flansch
- 42
- zweite Flanschfläche
- 44
- zweite Flachseite
- 46
- abgewandte Seite
- 48
- Gehäusewand
- 50
- Aussparung
- 52
- Befestigungsöffnung
- 54
- Befestigungsöffnung
- 56
- Befestigungsmittel
- 58
- Schraube
- 60
- Einschrauböffnung
- 62
- Dichtung
- 64
- Positionierungszapfen
- 66
- Positionierungsöffnung
- 68
- Anordnung
- 69
- Vorrichtung
- 70
- Wand
- 72
- Gehäuseinnere
- 74
- Gehäuseäußere
- 76
- Öffnung
- 78
- Gegenstecker
- 79
- Dichtung
- 80
- Montageöffnung
- L
- Längsachse