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DE102021105007A1 - Abnehmbare Fahrzeugtür - Google Patents

Abnehmbare Fahrzeugtür Download PDF

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DE102021105007A1
DE102021105007A1 DE102021105007.3A DE102021105007A DE102021105007A1 DE 102021105007 A1 DE102021105007 A1 DE 102021105007A1 DE 102021105007 A DE102021105007 A DE 102021105007A DE 102021105007 A1 DE102021105007 A1 DE 102021105007A1
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DE
Germany
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frame
segments
cable
vehicle door
frame segments
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102021105007.3A
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English (en)
Inventor
Markus Ernst-Georg Herzog
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HERZOG GmbH
Original Assignee
HERZOG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HERZOG GmbH filed Critical HERZOG GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/0486Special type
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/0463Conceptual assembling of door, i.e. how door frame parts should be fitted together to form door

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine abnehmbare Fahrzeugtür (1) mit einem Rahmen (2), der in mehrere lösbar miteinander verbindbare oder verbundene Rahmensegmente (3-8) aufgeteilt ist, so dass der Rahmen (2) von einem zusammengesetzten Gebrauchszustand, in dem die Rahmensegmente (3-8) in einer vorgegebenen Reihenfolge lösbar miteinander verbunden sind, in einen zerlegten Lagerzustand, in dem die Rahmensegmente (3-8) voneinander getrennt sind, um eine platzsparende Lagerung zu ermöglichen, und umgekehrt überführt werden kann. Die Rahmensegmente (3-8) weisen jeweils einen zu zwei Seiten offenen inneren Kanal (11) auf, und es ist ein Seil (12) vorgesehen, auf das die Rahmensegmente (3-8) aufgezogen sind, so dass sich das Seil (12) durch den inneren Kanal (11) des jeweiligen Rahmensegmentes (3-8) erstreckt. Die Rahmensegmente (3-8) sind dabei in derjenigen Reihenfolge auf das Seil (12) aufgezogen, in der sie für den Gebrauchszustand lösbar miteinander zu verbinden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine abnehmbare Fahrzeugtür.
  • Abnehmbare Fahrzeugtüren sind in verschiedenen Ausgestaltungen aus dem Stand der Technik vorbekannt. Sie kommen beispielswiese an Geländefahrzeugen und sogenannten „Buggies“, etwa des Herstellers Jeep®, an Militärfahrzeugen oder vergleichbaren Fahrzeugen anderer Hersteller, zum Einsatz.
  • Geländefahrzeuge sind oftmals offen bzw. teilweise offen ausgebildet bzw. weisen eine abnehmbare oder zurückfaltbare Dachkonstruktion und/oder entfernbare Türen auf. Bei gutem Wetter können die Dachkonstruktion und/oder die Türen entfernt werden, um ein besonders Fahrgefühl und hohen Fahrspaß zu ermöglichen. Bei schlechter Wetterlage, insbesondere plötzlich eintretendem Regen, können die Dachkonstruktion und/oder die Türen an dem Fahrzeug auf einfache Weise durch den Benutzer angebracht werden, um das Eindringen von Regen und Wind zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Als weiterer rein beispielhafter Anlass für das Anbringen entfernbarer Türen an einem Geländefahrzeug kommt bei rauer Fahrstrecke auch die Sicherung von Ladung und lose transportierten Gegenständen in Frage.
  • Abnehmbare Fahrzeugtüren umfassen üblicherweise einen Rahmen, auf den ein Bezug aus einem flexiblen und wasserabweisenden Material aufgezogen ist. Die Figur des Rahmens folgt dabei der Kontur der Türöffnung des Fahrzeugs oder nur der eines Abschnitts einer solchen. Der flexible Bezug besteht üblicher Weise ganz oder in Teilen aus Textil. Wenn es sich nicht nur um eine Halb- sondern eine Volltür handelt, ist der Bezug aus Gründen der Sicherheit zumindest abschnittsweise durchsichtig ausgebildet, um die Sicht zu ermöglichen, wie sie auch von konventionellen Fahrzeugtüren hinlänglich vorbekannt ist.
  • Wenn abnehmbare Türen mit Bezügen mit Textil oder einem anderen flexiblen Material ausgeführt sind, werden sie auch als Stofftüren oder Softtüren bezeichnet.
  • Verglichen mit konventionellen Fahrzeugtüren zeichnen sich abnehmbaren Türen in der Regel durch eine deutlich leichtere Bauweise aus. Durch Nutzung eines Rahmens mit einem flexiblen Bezug kann gegenüber konventionellen, massiven Türen mit Vollverkleidung aus Metall in nicht unerheblichem Maße Gewicht eingespart werden.
  • Eine abnehmbare Fahrzeugtür vorbekannter Art mit einem an die Kontur einer Fahrzeug-Türöffnung angepassten Rahmen und einem flexiblen Bezug geht beispielsweise aus der US 4 070 056 B1 hervor.
  • Ein weiteres Beispiel einer solchen Fahrzeugtür offenbart die US 2006/0181102 A1 . Bei dieser entfernbaren Fahrzeugtür ist der flexible Bezug lösbar an dem Rahmen befestigt, so dass er bei Bedarf abgenommen werden kann. Hieran ist als vorteilig beschrieben, dass mit einem Wechsel des Bezuges, etwa auf einen solchen anderer Farbe, auf einfache Weise das Erscheinungsbild des Fahrzeuges geändert, etwa an andere Umgebungen angepasst werden kann.
  • Weitere entfernbare Fahrzeugtüren mit Rahmen und flexiblen Bezügen offenbaren die US 3 055 700 A und US 2004/0061356 A1 . Die US 3 055 700 A schlägt auch einen abnehmbaren Bezug vor. Gemäß der US 2004/0061356 A1 ist der flexible Bezug netzartig mit einer Vielzahl von Öffnungen ausgebildet, so dass eine besonders gute Belüftung und ein besonders offenes Fahrgefühl erhalten werden. Die in der US 2004/0061356 offenbarte Fahrzeugtür ist als Halbtür ausgebildet, die nur die untere Hälfte einer in dem Fahrzeug vorgesehenen Türöffnung verschließt. Es ist vorgeschlagen, am oberen Ende der Halbtür einen zweiten Rahmen anzubringen, welcher ein Fenster trägt.
  • An den aus dem Stand der Technik vorbekannten abnehmbaren Fahrzeugtüren wird teilweise als nachteilig erachtet, dass sie im abgenommenen, nicht an dem Fahrzeug befestigten Zustand vergleichsweise sperrig sind. Vor allem wenn der Stauraum des Fahrzeuges klein ist, behindert der Platzanspruch oft die Mitnahme und damit Vorbereitung auf kurzfristig geänderte Wetter- und Umgebungsbedingungen. Dies trifft auch auf den Fall zu, dass eine Halbtür mit einem separaten Fenster vorgesehen wird, wie es aus der US 2004/0061356 bekannt ist, da diese beiden Elemente ihrerseits noch recht groß sind.
  • Auch kann das Verhältnis von Fläche und Gewicht der abnehmbaren Türen Angriffe durch Fahrtwind und somit deren Verlust begünstigen, wenn das Fahrzeug offen bewegt wird, womit zudem ein Beschädigungsrisiko der Türen selber sowie anderer Gegenstände oder sogar ein Verletzungsrisiko von Personen im Umfeld des Fahrzeuges einhergeht.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine abnehmbare Fahrzeugtür anzugeben, die ein geeignetes und sicheres Verschließen einer Fahrzeugtüröffnung ermöglicht, sich zugleich aber besonders sicher und platzsparend lagern lässt, wenn sie nicht eingesetzt wird, und sich gleichzeitig auf besonders einfache und komfortable Weise von dem Gebrauchs- in den Lagerzustand überführen lässt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine abnehmbare Fahrzeugtür mit einem Rahmen, der in mehrere lösbar miteinander verbindbare oder verbundene Rahmensegmente aufgeteilt ist, so dass der Rahmen von einem zusammengesetzten Gebrauchszustand, in dem die Rahmensegmente in einer vorgegebenen Reihenfolge lösbar miteinander verbunden sind, in einen zerlegten Lagerzustand, in dem die Rahmensegmente voneinander getrennt sind, um eine platzsparende Lagerung zu ermöglichen, und umgekehrt überführt werden kann, wobei die Rahmensegmente jeweils einen zu zwei Seiten offenen inneren Kanal aufweisen, und wobei ein Seil vorgesehen ist, auf das die Rahmensegmente aufgezogen sind, so dass sich das Seil durch den inneren Kanal des jeweiligen Rahmensegmentes erstreckt, wobei die Rahmensegmente in derjenigen Reihenfolge auf das Seil aufgezogen sind, in der sie für den Gebrauchszustand lösbar miteinander zu verbinden sind.
  • Der Kerngedanke der vorliegenden Erfindung besteht mit anderen Worten darin, einen in mehrere Segmente zerlegbaren Rahmen vorzusehen, um eine platzsparende Aufbewahrung zu ermöglichen, wobei die Segmente erfindungsgemäß in Reihenfolge ihrer Platzierung im Rahmen aufgereiht auf ein Seil aufgezogen sind. Einsatz und Lagerung gestaltet sich so in besonderer Weise einfach, sicher und intuitiv, auch, weil eine Verwechslung der einzelnen Teile, deren falsche Positionierung und deren Verlust verhindert und eine schnelle Montage auch ohne Anleitung ermöglicht wird. Neben der Zusammenbaureihenfolge wird einem Benutzer durch die Aufreihung der Segmente auf dem Seil auch die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Türöffnung (Fahrer- oder Beifahrerseite) sofort klar, was sehr hilfreich ist, da üblicherweise sowohl für die Fahrer- als auch die Beifahrertür eine abnehmbare Tür vorhanden ist. Aufgrund des Seils kann der Benutzer einfach die lösbaren Verbindungen der Segmente trennen, ohne sich merken zu müssen, welche Segmente wo hingehören und mit welchen anderen Segmenten sie beim nächsten Aufbau zu verbinden sind. Auch kann es nicht passieren, dass Segmente für die Fahrerseite mit Segmenten für die Beifahrerseite vermischt bzw. vertauscht werden.
  • Da der Rahmen der erfindungsgemäßen Tür in die Segmente zerlegbar ist, kann man auch von einer abnehmbaren und zerlegbaren Tür sprechen.
  • Im zusammengesetzten Gebrauchszustand des Rahmens zeichnet sich dieser zweckmäßiger Weise durch eine Kontur aus, die an eine in einem Fahrzeug vorgesehene Öffnung, insbesondere Türöffnung, bzw. zumindest einen Abschnitt einer solchen, angepasst ist. Die einzelnen Rahmensegmente sind jeweils an einen Abschnitt einer in einem Fahrzeug vorgesehene Öffnung, insbesondere Türöffnung, angepasst. Türöffnungen in Fahrzeugen können sich beispielsweise durch eine grob vier- oder fünfeckige Kontur mit abgerundeten Ecken auszeichnen. Entsprechend kann für den Rahmen gelten, dass er sich im zusammengesetzten Gebrauchszustand durch eine zumindest im Wesentlichen vier- oder fünfeckige Kontur insbesondere mit abgerundeten Ecken auszeichnet.
  • Unter einer abnehmbaren Fahrzeugtür ist insbesondere eine solche zu verstehen, die dazu ausgebildet bzw. bestimmt ist, von dem Fahrer bzw. einem anderen Fahrzeugbenutzer bei Bedarf entfernt und/oder an diesem angebracht zu werden.
  • Das Seil der erfindungsgemäßen Tür ist zweckmäßiger Weise in besonders zugfest ausgestaltet. Es besteht in vorteilhafter Ausgestaltung aus Metall, wobei sich Stahl als besonders geeignet erwiesen hat. Wenn ein Metall zum Einsatz kommt, handelt es sich bevorzugt um ein rostfreies Metall, etwa rostfreien Stahl, so dass das Seil auch gegen Wettereinflüsse besonders beständig ist.
  • Das Seil kann in sich geschlossen oder auch offen ausgebildet sein. Wenn das Seil offen ausgebildet ist, sind seine beiden offenen Enden zweckmäßiger Weise durch geeignete Mittel miteinander verbunden, so dass Rahmensegmente nicht von diesem entfernt und die vorgesehene Reihenfolge verloren gehen kann.
  • Die Länge des Seils ist zweckmäßiger Weise derart an die Dimensionen der Rahmensegmente bzw. deren innerer Kanäle angepasst, dass alle Rahmensegmente auf dieses aufgezogen werden können und auch „Spiel" zur Verfügung steht, um die lösbaren Verbindungen zwischen den Segmenten zu trennen.
  • Das Seil weist bevorzugt eine Länge auf, die es ermöglicht, die Rahmensegmente im zerlegten Zustand parallel oder zumindest im Wesentlichen parallel zueinander anzuordnen, so dass eine besonders platzsparende Lagerung möglich ist.
  • Besonders bevorzugt überschreitet die Länge des Seils die sich in Summe aus der Länge der inneren Kanäle aller Rahmensegmente ergebende Kanalgesamtlänge bzw. die sich in Summe aus der Länge aller Rahmensegmente ergebende Gesamtsegmentlänge bzw. die innere Umfangslänge des Rahmens im zusammengesetzten Gebrauchszustand um wenigstens 5 %, bevorzugt um wenigstens 10 %, besonders bevorzugt um wenigstens 20 %.
  • Bei entsprechenden Seillängen können die Rahmensegmente insbesondere ausreichend voneinander beabstandet werden, um diese im demontierten Zustand, wenn sie jedoch weiter auf das Seil aufgezogen sind, platzsparend
    • - etwa parallel oder im Wesentlichen parallel zueinander - anzuordnen. Auch ist das Seil dann lang genug, um etwaig vorgesehene Stützstreben, die etwa gegenüberliegende Segmente miteinander verbinden können, entfernen zu können.
  • Auch kann vorgesehen sein, dass die Länge des Seils die sich in Summe aus der Länge der inneren Kanäle aller Rahmensegmente ergebende Kanalgesamtlänge bzw. die sich in Summe aus der Länge aller Rahmensegmente ergebende Gesamtsegmentlänge bzw. die insbesondere innere Umfangslänge des Rahmens im zusammengesetzten Gebrauchszustand um maximal 50 %, bevorzugt maximal 40 %, besonders bevorzugt maximal 30 % überschreitet. Dann ist das Seil nicht unnötig lang, so dass Material und Gewicht eingespart werden können.
  • Es kann beispielsweise sein, dass die Länge des Seils die sich in Summe aus der Länge der inneren Kanäle aller Rahmensegmente ergebende Kanalgesamtlänge bzw. die sich in Summe aus der Länge aller Rahmensegmente ergebende Gesamtsegmentlänge bzw. die insbesondere innere Umfangslänge des Rahmens im zusammengesetzten Gebrauchszustand um 5 % bis 40% oder um 5 % bis 30% oder um 5% bis 20 % oder um 5 % bis 15 % überschreitet.
  • Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung zeichnet sich ferner dadurch aus, dass eine Spannvorrichtung vorgesehen ist, mit der das sich durch die inneren Kanäle der Rahmensegmente erstreckende Seil in einen gespannten Zustand gebracht werden kann, wenn die Rahmensegmente lösbar miteinander verbunden sind. Das Seil kann über die Spannvorrichtung mit anderen Worten in einen gespannten Zustand gebracht werden, wenn der zusammengesetzte Gebrauchszustand des Rahmens vorliegt. Das gespannte Seil dient dann insbesondere als zusätzliche Sicherung, um die lösbar miteinander verbundenen Einzelsegmente zusammenzuhalten und den Rahmen im zusammengesetzten Zustand zusätzlich zu sichern. So kann zuverlässig verhindert werden, dass sich Segmente im Gebrauchszustand der Tür, wenn sie an einem Fahrzeug vorgesehen ist, voneinander lösen. Auch wird die Stabilität des aus mehreren Segmenten zusammengesetzten Rahmens noch weiter erhöht.
  • Die Spannvorrichtung ist insbesondere ausgebildet und angeordnet, um die überschüssige Seillänge aufzunehmen, insbesondere denjenigen Abschnitt bzw. diejenigen Abschnitte des Seils, um welchen das Seil die insbesondere innere Umfangslänge des Rahmens im zusammengesetzten Gebrauchszustand überschreitet.
  • Ist eine Spannvorrichtung vorhanden, kann die Anordnung insbesondere derart getroffen sein, dass ein Spannen des Seils mittels der Spannvorrichtung bewirkt, dass die Rahmensegmente miteinander verspannt werden, bevorzugt in Umfangsrichtung des Rahmens. Diese Ausgestaltung hat sich als besonders geeignet erwiesen, um einem ungewollten lösen von Segmenten vorzubeugen und eine besonders hohe Stabilität zu gewährleisten.
  • In einem der Rahmensegmente können ferner zwei Öffnungen vorgesehen sein, und das Seil kann durch eine der beiden Öffnungen aus dem inneren Kanal des betreffenden Rahmensegmentes heraustreten und durch die andere der beiden Öffnungen in den inneren Kanal des betreffenden Rahmensegmentes zurückverlaufen. Der „Spiel" für die Montage und Demontage gebende Abschnitt des Seils kann mit anderen Worten aus zwei Öffnungen in einem der Rahmensegmente herausstehen, wenn der Rahmen zusammengebaut ist. Die beiden Öffnungen befinden sich bevorzugt an derjenigen Seite des betreffenden Segmentes, die im zusammengesetzten Zustand des Rahmens nach innen weist.
  • Die Spannvorrichtung kann ferner an dem Rahmensegment mit den beiden Öffnungen gehalten und zwischen den beiden Öffnungen angeordnet sein, was sich als besonders geeignet erwiesen hat. Dann gilt weiter bevorzugt, dass die Spannvorrichtung einen von dem Rahmensegment abragenden Arm umfasst, an dessen Ende ein Abschnitt des Seils gehalten ist und dessen Länge veränderbar ist, um das Seil zu spannen. Der Arm ragt bevorzugt an derjenigen Seite des betreffenden Segmentes von dem Segment ab, die im zusammengesetzten Zustand des Rahmens nach innen weist.
  • Ist die Spannvorrichtung an dem Rahmen, insbesondere an einem der Rahmensegmente gehalten, ist die Befestigung in besonders bevorzugter Ausgestaltung lösbar ausgestaltet, so dass die Spannvorrichtung von dem Rahmen, insbesondere Rahmensegment, abgenommen werden kann. Dies ermöglicht eine besonders platzsparende Lagerung im zerlegten Zustand. Ist die Spannvorrichtung beispielsweise länglich, etwa mit einem Arm, ausgebildet, kann sie abgenommen und parallel zu den zerlegten Rahmensegmenten angeordnet werden.
  • Die Rahmensegmente sind besonders bevorzugt hohl ausgebildet. Dann kann der vorhandene hohle Innenraum des jeweiligen Rahmensegmentes den inneren Kanal bilden, durch den das Seil verläuft. Die Rahmensegmente sind weiter bevorzugt an zwei Seiten offen ausgebildet, so dass sich das Seil jeweils durch die eine offene Seite in das Rahmensegment hinein und durch die zweite offene Seite aus dem Rahmensegment heraus erstrecken kann. Zweckmäßiger Weise sind zwei gegenüberliegende Seiten des jeweiligen Rahmensegmentes offen ausgebildet oder weisen eine Öffnung aus, durch die das Seil herein und herausgeführt werden kann.
  • Die Rahmensegmente sind zweckmäßiger Weise länglich ausgebildet. Die Segmentierung des Rahmens kann entsprechend gewählt sein.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung sind die Rahmensegmente als Rohrprofile ausgebildet. Als ganz besonders geeignet haben sich Vierkantrohrprofile für die Segmente erwiesen. Wie sich herausgestellt hat, bieten Vierkantrohre eine bessere Stabilität gegenüber einer Verwindung bzw. Verdrillung des Rahmens nach Art einer „8". Der Rahmen wird so zuverlässig in seiner Form gehalten, wenn z.B. bei Öffnung der Türe eine exzentrisch wirkende Kraft einwirkt, welche geeignet ist, die Verformung zu begünstigen.
  • Was den Rahmen angeht, hat sich ferner als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn er in wenigstens vier, insbesondere in wenigstens fünf, bevorzugt in genau sechs Segmente unterteilt ist. Dass der Rahmen eine entsprechende Anzahl von Rahmensegmenten umfasst, hat sich als besonders geeignet erwiesen, um einerseits im Gebrauchszustand einen besonders stabilen Rahmen zu erhalten und andererseits eine besonders platzsparende Lagerung zu ermöglichen.
  • Es kann vorgesehen sein, dass wenigstens eines der Rahmensegmente einen geraden und wenigstens einen gebogenen Abschnitt aufweist. Alternativ oder zusätzlich kann wenigstens eines der Rahmensegmente gerade ausgebildet sein.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Anzahl der Segmente so gewählt wird, dass im zusammengesetzten Zustand geradlinig verlaufende Abschnitt des Rahmens nur dann noch einmal getrennt werden, wenn dies die Gesamtlänge des Paketes nebeneinander, insbesondere parallel liegender Segmente im Lagerzustand verringert, zugleich aber die Stabilität gegen Verdrillungen nicht beeinträchtigt. Die Aufteilung des Rahmens folgt bevorzugt der Maßgabe, einen möglichst hohen Anteil an möglichst geraden Segmenten zu erhalten.
  • Beispielweise kann der Rahmen ein oder zwei gerade Segmente und drei oder vier Segmente, die jeweils einen geraden Abschnitt und eine oder zwei Biegungen aufweisen, umfassen. Dies hat sich als besonders geeignet erwiesen, um im zusammengesetzten Zustand einen Rahmen mit einer Kontur zu erhalten, die an eine Türöffnung in einem Fahrzeug angepasst ist. Die Biegungen können insbesondere (abgerundete) „Ecken" des zusammengesetzten Rahmens bilden.
  • Was das Material der Rahmensegmente angeht, hat sich vor allem Metall als geeignet erwiesen, wobei die Segmente Metall umfassen oder auch vollständig aus Metall bestehen können. Um ansehbaren Witterungseinflüsse zu begegnen, sind oxydationsfreie Materialien zu bevorzugen.
  • Besonders zweckmäßig ist ferner, wenn verschiedene Rahmensegmente verschiedene Materialien, insbesondere Metalle, umfassen oder daraus bestehen. Beispielsweise kann eines oder können mehrere Segmente, die sich an besonders stabilitätsrelevanten und/oder besonders belasteten Positionen befinden, aus einem stabileren Material, insbesondere Metall, wie etwa Stahl gefertigt sein oder ein solches Material umfassen. Wird Stahl für eines oder mehrere Segmente verwendet, handelt es sich bevorzugt um rostfreien Stahl.
  • Eines oder mehrere Segmente, die sich an weniger stabilitätsrelevanter bzw. weniger belasteten Position befinden, können dann aus einem anderen bevorzugt leichteren Material, insbesondere leichteren Metall, bestehen bzw. eine anderes bevorzugt leichteres Material, insbesondere Metall, umfassen.
  • Rein beispielhaft für ein im Vergleich zu Stahl leichteres Material für weniger stabilitätsrelevante bzw. belastete Segmente sei Aluminium genannt. Durch eine solche Kombination kann ein optimaler Kompromiss zwischen einer besonders hohen Stabilität und Langlebigkeit des Rahmens einerseits und einem besonders leichte Gesamtgewicht andererseits realisiert werden. Da der Rahmen der erfindungsgemäßen Tür aus mehreren Segmenten besteht, wird eine solche optimale Materialkombination möglich.
  • Gemäß dieser Ausführungsformen richtet sich die Materialwahl für die einzelnen Rahmensegmente mit anderen Worten nach deren Belastungskoeffizienten im Gebrauch. Ein bzw. das Segment, welches nur eine vergleichsweise geringe Belastung der Formgebung entlang des Profils der Türöffnung n und eines ggf. vorhandenen Bezuges zu tragen hat, wird aus leichtem Material - vorzugsweise Aluminium - gefertigt. Dort, wo zum Beispiel Scharnierteile, Halterungen für Rückspiegel und/oder Türschlossteile angebracht sind, wird zweckmäßiger Weise der Stabilität der Vorrang gegenüber einem geringen Gewicht gegeben und vorzugsweise Stahl gewählt.
  • In Weiterbildung der Erfindung weisen die Rahmensegmente Verbindungselemente zur Erzielung der lösbaren Verbindung auf. Die Verbindungselemente können zum Beispiel als Steckverbindungselemente ausgebildet sein, die zur Erzielung der lösbaren Verbindung einsteckbar sind, etwa in ein Ende eines benachbarten hohlen Rahmensegmentes, was sich als besonders geeignet erwiesen hat.
  • Sind Verbindungselemente, etwa Steckverbindungselemente, wie Steckmuffen, vorgesehen, sind diese zweckmäßiger Weise hohl ausgebildet. Dan erstreckt sich das Seil bevorzugt durch die hohlen Verbindungselemente, etwa Steckverbindungselemente der Segmente.
  • Zweckmäßiger Weise sind jeweils zwei benachbarte Segmente an ihren einander zugewandten Enden bzw. Endbereichen lösbar miteinander verbindbar bzw. verbunden. Als besonders geeignet hat sich erwiesen, wenn von jeweils zwei benachbarten Segmenten das Ende des einen Segmentes in das gegenüberliegende Ende des anderen Segmentes einsteckbar bzw. eingesteckt ist. Als benachbart sind dabei zwei Segmente zu verstehen, die einander auf dem Seil aufgereiht unmittelbar folgen.
  • Ein einzusteckendes Ende eines Rahmensegmentes weist dann insbesondere jeweils einen Außenumfang auf, der an den Innenumfang des aufnehmenden Endes eines anderen Segmentes, in das das einzusteckende Ende einzustecken ist, derart angepasst ist, dass das einzusteckende Ende im eingesteckten Zustand form- oder kraftschlüssig in dem aufnehmenden Ende des anderen Segmentes sitzt.
  • Weiter bevorzugt gilt, dass die Steckverbindungselemente jeweils derart ausgebildet und angeordnet sind, dass die Einsteckrichtung zumindest im Wesentlichen in Umfangsrichtung des Rahmens orientiert ist.
  • Rein beispielhaft für geeignete Steckverbindungselemente seien insbesondere jeweils an einem Ende eines Segmentes vorhandene T-Zapfen oder Steckmuffen genannt, die in ein hohles Ende eines anderen Segmentes form- oder kraftschlüssig einsteckbar bzw. eingesteckt sind. Steckverbindungselemente können beispielsweise zwischen 1 cm und 3 cm lang sein. Dann können sie über eine Länge von 1 cm bis 3 cm insbesondere jeweils in ein anderes Segment eingesteckt werden.
  • Die erfindungsgemäße Tür kann auch wenigstens eine Stützstrebe umfassen. Die wenigsten eine Stützstrebe kann mit zwei Rahmensegmenten, bevorzugt zwei im zusammengesetzten Gebrauchszustand einander gegenüberliegenden Rahmensegmenten, lösbar verbindbar oder verbunden sein. Die Befestigungsmittel für etwaig vorhandene Stützstreben können beispielsweise analog zu denjenigen sein, die für die lösbare Verbindung der Rahmensegmente miteinander vorgesehen sind. Auch hier hat sich vor allem eine Steckverbindung bewährt. Zum Beispiel können an wenigstens zwei Rahmensegmenten, die einander im zusammengesetzten Zustand des Rahmens gegenüberliegen, Steckelemente wie T-Zapfen vorgesehen sein, auf welche Enden hohler Querstreben im zusammengesetzten Zustand aufsteckbar bzw. aufgesteckt sind.
  • Als besonders zweckmäßig hat sich erwiesen, wenn zwei Stützstreben vorgesehen sind, die sich im zusammengesetzten Gebrauchszustand der erfindungsgemäßen Tür zumindest im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken.
  • Die Stützstrebe oder Stützstreben können insbesondere derart orientiert sein, dass sie sich im Gebrauchszustand der Tür, wenn diese an einem Fahrzeug angebracht ist, horizontal und/oder etwa mittig des Rahmens erstrecken.
  • In weiterer besonders bevorzugter Ausgestaltung umfasst die erfindungsgemäße Tür einen Bezug mit oder aus einem flexiblen Material, der im zusammengesetzten Gebrauchszustand des Rahmens auf den Rahmen aufziehbar oder aufgezogen ist. Die ist von konventionellen abnehmbaren Türen nach dem Stand der Technik prinzipiell vorbekannt. Mit einem solchen Bezug wird es möglich, die Türöffnung flächig abzudecken bzw. zu verschließen und so insbesondere auch vor Wind und Regen zu schützen. Ein flexibler Bezug, etwa aus Stoff und/oder Kunststoff, ist dabei gleichzeitig sehr leicht. So kann ein geringes Gesamtgewicht der Tür erzielt werden, so dass diese ohne großen (Kraft-)Aufwand zügig und komfortabel am Fahrzeug angebracht bzw. von diesem entfernt werden kann.
  • Ist ein Bezug vorgesehen, ist dieser zweckmäßiger Weise zumindest abschnittsweise durchsichtig ausgebildet, so dass die Sicht nach draußen möglich ist. Der Bezug kann beispielweise einen Abschnitt aus durchsichtiger Folie aufweisen. Es ist auch möglich, dass der Bezug eine Scheibe aus durchsichtigem Kunststoff bzw. Plexiglas umfasst.
  • Ein Abschnitt des Bezuges kann insbesondere an drei Seiten von einem Reisverschluss eingefasst sein. Wenn der Reisverschluss geöffnet wird, kann der Abschnitt heruntergeklappt werden, um eine Öffnung in der erfindungsgemäßen Tür zu erhalten. Es kann dann mit anderen Worten „ein Fenster" geöffnet werden.
  • Umfasst die erfindungsgemäße Tür einen Bezug, sind zweckmäßiger Befestigungsmittel zur Befestigung des Bezuges an dem Rahmen vorgesehen. Befestigungsmittel können beispielweise im äußeren Randbereich des Bezuges vorgesehen sein.
  • Der Bezug kann, was seine Form und insbesondere Größe angeht, mit Spiel bzw. Überstand an die Form und insbesondere Größe des zusammengesetzten Rahmens angepasst sein. Der Bezug ist insbesondere derart dimensioniert, dass er den zusammengesetzten Rahmen vollständig überspannen und sich seitlich noch über diesen hinaus erstrecken, mit anderen Worten über diesen überstehen kann. Dann kann der überstehende Bereich über den Rahmen geklappt und nach innen zurückgeschlagen werden, so das ein „Überlappabschnitt" erhalten wird. Eine Befestigung kann dann insbesondere im Bereich des „Überlappabschnitts" vorgesehen sein.
  • Der Bezug kann in seinem äußeren Randbereich einen umlaufenden Fixierkanal oder Mehrzahl von Ösen aufweisen, und es kann sich durch den umlaufenden Fixierkanal oder die Mehrzahl von Ösen ein Fixierseil erstrecken. Dann ist bevorzugt ein Fixierelement vorgesehen. Durch das Fixierelement erstrecken sich weiter bevorzugt zwei Abschnitte des Fixierseils, wobei das Fixierelement an unterschiedlichen Positionen an dem Fixierseil lösbar befestigbar ist.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Befestigungsmittel für den Bezug wenigstens einen Druckknopf und/oder wenigstens einen Klettverschluss umfassen.
  • Die erfindungsgemäße abnehmbare Tür kann ferner Scharnierelemente und/oder wenigstens ein Schlosselement aufweisen. Die Scharnierelemente können insbesondere der Befestigung der Tür an einem Fahrzeug dienen, etwa einem Einhängen dieser. Durch wenigstens ein Schlosselement kann gewährleistet werden, dass die Tür geschlossen werden kann, wie es von konventionellen Fahrzeugtüren hinlänglich vorbekannt ist. An dem Rahmen der erfindungsgemäßen Tür kann eine oder können mehrere Platten befestigt, etwa angeschweißt sein, welche Scharnierelemente und/oder wenigstens ein Schlosselement tragen können.
  • Hinsichtlich der Ausgestaltungen der Erfindung wird auch auf die Unteransprüche sowie auf die nachfolgende Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung verwiesen.
  • In der Zeichnung zeigt in schematischer Darstellung:
    • 1 im zusammengesetzten Gebrauchszustand den Rahmen eines ersten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen abnehmbaren Tür mit mehreren Rahmensegmenten;
    • 2 den Rahmen aus 1 im zerlegten Lagerzustand, in dem die Rahmensegmente voneinander getrennt sind;
    • 3 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen abnehmbaren Tür mit einem Rahmen gemäß 1 und einem über den Rahmen gezogenen flexiblen Bezug, der mittels Klettverschlüssen lösbar befestigt ist;
    • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen abnehmbaren Tür mit einem Rahmen gemäß 1 und einem über den Rahmen gezogenen flexiblen Bezug, der mittels Druckknöpfen lösbar befestigt ist;
    • 5 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen abnehmbaren Tür mit einem Rahmen gemäß 1 und einem über den Rahmen gezogenen flexiblen Bezug, der mittels eines Fixierseils lösbar befestigt ist; und
    • 6 den Rahmen aus 1 im zerlegten Lagerzustand mit platzsparend angeordneten Segmenten.
  • Die Figuren zeigen Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer abnehmbarer Fahrzeugtüren 1 für ein in den Figuren nicht weiter dargestelltes Fahrzeug, bei dem es sich beispielsweise um einen Geländewagen bzw. sogenannten „Buggy" oder auch Kübelwagen handeln kann bzw. Teile solcher Türen.
  • Konkret sind in den 3 bis 5 drei verschiedene Ausführungsbeispiele gezeigt, die allesamt einen Rahmen 2 mit mehreren, vorliegend sechs Rahmensegmenten 3-8 und einen flexiblen Bezug 9 umfassen. Die drei Ausführungsbeispiele von Türen 1 weisen baugleiche Rahmen 2 auf und unterscheiden sich nur in der Ausgestaltung ihrer Bezüge 9. Dies ist rein beispielhaft zu verstehen und es ist natürlich auch möglich, dass von dem gezeigten Rahmen 2 abweichende Rahmen 2, insbesondere für Fahrzeuge anderer Bauart mit Türöffnungen anderer Form, vorgesehen sein können.
  • Die sechs Segmente 3-8 des Rahmens 2 sind allesamt länglich und hohl ausgebildet. Vorliegen sind sie als Vierkant-Rohre ausgebildet. Die Segmente 3-8 sind ferner alle aus Metall gefertigt, wobei einige aus Aluminium und einige aus Stahl bestehen. Konkret bestehen die Segmente 3 und 4 aus Aluminium, das Segment 5 aus Stahl, die Segmente 6 und 7 aus Aluminium und das Segment 8 wiederum aus Stahl. Diese Materialwahl für die Segmente 3-8 dient dem Zweck, dass an besonders stabilitätsrelevanten bzw. belasteten Abschnitten des Rahmens 2 mit Stahl ein besonders stabiles Material vorgesehen ist, während an den weniger beanspruchten Stellen bzw. Abschnitten das leichtere Aluminium zum Einsatz kommen kann. So kann ein optimaler Kompromiss zwischen einer besonders hohen Stabilität und Langlebigkeit des Rahmens 2 einerseits und einem besonders leichte Gesamtgewicht andererseits realisiert werden.
  • Die Rahmensegmente 3-8 sind lösbar miteinander verbindbar bzw. - in dem in 1 gezeigten zusammengesetzten Gebrauchszustand des Rahmens 2 - lösbar miteinander verbunden. Bei den gezeigten Beispielen ist die lösbare Verbindbarkeit bzw. Verbindung durch entsprechende Verbindungselemente 10 realisiert, die als Steckverbindungselemente ausgestaltet sind. Konkret sind Enden bzw. Endbereiche von einigen der Segmente als T-Zapfen 10 ausgebildet, die jeweils in ein hohles Ende bzw. einen hohlen Endbereich eines benachbarten Segmentes 3-8 einsteckbar bzw. in 1 eingesteckt sind. Der jeweils durch ein Ende bzw. einen Endbereich eines Segmentes 3-8 gegebene T-Zapfen 10 weist dabei einen Außenumfang auf, der an den Innenumfang des aufnehmenden Endes des jeweils benachbarten Segmentes 3-8 derart angepasst ist, dass der T-Zapfen 10 im eingesteckten Zustand kraftschlüssig in dem aufnehmenden Ende des anderen Segmentes 3-8 sitzt. Die T-Zapfen 10 können auf sehr einfache Weise hergestellt werden, indem ein Abschnitt eines Vierkantrohres, dessen Außenumfang dem Innenumfang des verbleibenden Segmentes 3-9 entspricht, eingesetzt und daran befestigt, etwa festgeklebt oder festgeschweißt wird. Wie man sieht, sind die durch die T-Zapfen 10 gegeben Steckverbindungselemente derart ausgebildet und angeordnet, dass die Einsteckrichtung jeweils in Umfangsrichtung des Rahmens 2 orientiert ist, mit anderen Worten in Umfangsrichtung zeigt.
  • Aufgrund ihrer Ausgestaltung als Vierkantrohre weisen die Rahmensegmente 3-8 jeweils einen zu zwei Seiten, konkret den gegenüberliegenden Stirnseiten des jeweiligen Segmentes 3-8, offenen inneren Kanal 11 auf. Dieser ist durch den Innenraum des jeweiligen hohlen Vierkantrohrs gegeben.
  • Es ist ferner ein Seil 12 vorgesehen, auf das die Rahmensegmente 3-8 aufgezogen sind, so dass sich das Seil 12 durch den inneren Kanal 11 des jeweiligen Rahmensegmentes 3-8, also durch den hohlen Innenraum des jeweiligen Vierkantrohres, erstreckt. Die Rahmensegmente 3-8 sind, wie man in den 1 und 2 sieht, in der für den zusammengesetzten Gebrauchszustand des Rahmens 2 vorgegebene Reihenfolge auf das Seil 12 aufgezogen. Das Seil 12 ist vorliegend als geschlossenes Stahlseil ausgebildet.
  • Wie man ebenfalls in den Figuren erkennt, überschreitet die Länge des Seils 12 die innere Umfangslänge des Rahmens 2 im zusammengesetzten Gebrauchszustand. Hier überschreitet die Länge des Seils 12 die Summe des Länge aller Rahmensegmente 3-8 um etwa 10 %, wobei dies rein beispielhaft zu verstehen ist und auch andere Abweichungen möglich sind. Aufgrund der größeren Länge steht „Spiel" zur Verfügung, um die Segmente 3-8 im voneinander getrennten Zustand beabstandet voneinander anordnen zu können, wie es in 2 - sowie 6 - schematisch angedeutet ist.
  • In einem der Rahmensegmente 3-8, konkret dem in den 1 und 2 unteren, mittigen Segment 6 sind zwei 13 Öffnungen vorgesehen. Die beiden Öffnungen 13 befinden sich dabei an derjenigen Seite des betreffenden Segmentes 6, die im zusammengesetzten Zustand des Rahmens 2 nach innen, also in den 1 und 2 nach oben weist. Das Seil 12 tritt - von links nach rechts betrachtet - durch die linke der beiden Öffnungen 13 aus dem inneren Kanal 11 des betreffenden Rahmensegmentes 6 aus und verläuft durch die andere, rechte der beiden Öffnungen 13 in den inneren Kanal 11 des betreffenden Rahmensegmentes 6 zurück. Der „Spiel" für die Montage und Demontage des Rahmens 2 gebende Abschnitt des Seils 12 kann mit anderen Worten aus den zwei Öffnungen 13 herausstehen.
  • Durch die lösbare, über die Steckelemente 10 realisierte Verbindbarkeit ist es möglich, dass der Rahmen 2 von einem Benutzer von dem zusammengesetzten Gebrauchszustand (vgl. 1), in dem die Rahmensegmente 3-8 in einer vorgegebenen Reihenfolge lösbar miteinander verbunden sind, in einen zerlegten Lagerzustand, in dem die Rahmensegmente 3-8 voneinander getrennt sind (vgl. 2), um eine platzsparende Lagerung zu ermöglichen und umgekehrt, überführt werden kann.
  • Für das sich durch die inneren Kanäle 11 der Rahmensegmente 3-8 erstreckende Seil 12 ist eine Spannvorrichtung 14 vorgesehen, mit der es in einen gespannten Zustand gebracht werden kann, wenn die Rahmensegmente 3-8 lösbar miteinander verbunden sind. Dieser Zustand ist in 1 schematisch dargestellt. Wie man erkennt, ist die Anordnung dabei derart getroffen, dass ein Spannen des Seils 12 mittels der Spannvorrichtung 14 bewirkt, dass die Rahmensegmente 3-8 engstens verbunden werden zwar in Umfangsrichtung des Rahmens 2.
  • Die Spannvorrichtung 14 ist vorliegend an dem Rahmensegment 6 mit den beiden Öffnungen 13 gehalten und zwischen den beiden Öffnungen 13 angeordnet. Die Spannvorrichtung 14 umfasst einen von diesem Rahmensegment 6 senkrecht abragenden Arm 15, an dessen freiem Ende ein Abschnitt des Seils 12 gehalten ist und dessen Länge veränderbar ist, um das Seil 12 zu spannen. Dazu ist der Arm 15 zweiteilig ausgebildet, wobei der eine, in den 1 und 2 untere Teil 16 des Arms 15 ein Innengewinde und der andere, in den 1 und 2 obere Teil 17 ein Außengewinde aufweist. Durch Rotieren des oberen Teils 17 durch einen Benutzer kann der obere Teil 17 des Armes 15 aus dem unteren Teil 16 heraus- bzw. in diesen hineingefahren und damit die Länge des beide Teile 16, 17 umfassenden Armes 15 verändert werden. Ein Spannen des Seils 12 kann von einem Benutzer erzielt werden, indem der obere Teil 17 herausgefahren bzw. -gedreht wird (vgl. 1, die den gespannten Zustand des Seils 12 zeigt). Die Spannung kann aufgehoben werden, indem der obere Teil 17 hineingefahren bzw. -gedreht wird (vgl. 2, die das Seil 12 im nicht gespannten Zustand zeigt). Es sei angemerkt, dass es in völlig analoger Weise auch möglich ist, dass der untere Teil 16 rotierbar an dem Segment 6 gehalten ist und der untere Teil 16 von einem Benutzer rotiert wird, um den Arm 15 zu verlängern bzw. zu verkürzen.
  • Am oberen Ende des oberen Teils 17 des Arms 15 ist ein Sechskantkopf 18 ausgebildet, an welchem der Benutzer von Hand oder mit einem geeigneten Werkzeug angreifen kann, um die Drehbewegung des oberen Teils 17 des Arms 15 zu bewirken. An dem Sechskantkopf 18 gehalten, und zwar an der von dem Rahmensegment 6 abgewandten Seite dieses, ist ein Halteelement 19, von dem ein Abschnitt des Seils 12 aufgenommen werden kann. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Halteelemente 19 als Kappe mit einer darin vorgesehenen Aufnahmenut 20 für einen Abschnitt des Seils 12 ausgebildet. Die Nut 20 ist hier an ihrer von dem Rahmensegment 6 wegweisenden Seite offen ausgebildet. Alternativ zu einer solchen offenen Nut 20 kann natürlich auch ein Kanal zur Aufnahme eines Seilabschnitts in dem Halteelement 19 vorgesehen sein, aus welchem der Seilabschnitt dann nicht heraustreten kann. Das Haltelement 19 und der Sechskantkopf 18 sind bewegbar, konkret drehbar aneinander gelagert, so dass das Halteelement 19 in der in den 1 und 2 dargestellten Position verbleiben kann, wenn der obere Teil 17 des Arms 15 rotiert wird, um die Armlänge zu variieren.
  • Etwa mittig des Rahmens 2 sind ferner zwei Stützstreben 21 vorgesehen, die jeweils mit zwei Rahmensegmenten 3-8, konkret mit zwei im zusammengesetzten Gebrauchszustand einander gegenüberliegenden Rahmensegmenten 3-8 lösbar verbindbar bzw. verbunden sind. Die Stützstreben 21 sind bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel in Analogie zu den Rahmensegmenten 3-8 ebenfalls hohl und länglich ausgebildet, konkret ebenfalls durch Vierkantrohre gegeben. Sie bestehen bei dem Beispiel aus Metall, nämlich Stahl, wobei dies rein beispielhaft zu verstehen ist. Die lösbare Verbindung der Stützstreben 21 mit den beiden Rahmensegmenten 4, 8 ist in Analogie zu der lösbaren Verbindung der Rahmensegmente 3-8 untereinander über Steckverbindungen realisiert. Dabei ragen von dem Rahmensegment 4 und dem Rahmensegment 8 jeweils zwei T-Zapfen 10 senkrecht nach innen hin ab, auf welche je ein hohles Ende einer Stützstrebe 21 aufsteckbar bzw. aufgesteckt ist. Durch die Stützstreben kann die Stabilität der Tür 1 erhöht werden.
  • Wie angemerkt, umfassen die dargestellten Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer abnehmbarer Türen 1 ferner einen Bezug 4 mit bzw. aus einem flexiblen Material, der im zusammengesetzten Gebrauchszustand des Rahmens 2 auf den Rahmen 2 aufziehbar oder aufgezogen ist (zum aufgezogenen Zustand vgl. die 3, 4 und 5). Aufgrund des Bezuges 9 wird es insbesondere möglich, eine Türöffnung flächig abzudecken bzw. zu verschließen und so insbesondere auch vor Wind und Regen zu schützen.
  • Wie man in den Figuren erkennt, ist der jeweilige Bezug 9 mit Spiel bzw. Überstand an die Form und Größe des zusammengesetzten Rahmens 2 angepasst. Er ist derart dimensioniert, dass er den zusammengesetzten Rahmen 2 vollständig überspannen und sich seitlich noch über diesen hinaus erstrecken, mit anderen Worten über diesen überstehen kann. Der überstehende Randbereich 22 ist, wie die 3 bis 5 zeigen, zur Befestigung des Bezuges 9 um den Rahmen 2 geklappt und nach innen zurückgeschlagen, so das ein „Überlappabschnitt" vorliegt
  • Es sind Befestigungsmittel zur lösbaren Befestigung des Bezuges 9 an dem Rahmen 2 vorgesehen. Die 3 bis 5 zeigen dabei drei verschiedenen Varianten möglicher Befestigungsmittel.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 sind Klettverschlüsse 23 vorgesehen, die in an sich bekannter Weise jeweils zwei Klettelemente 24, 25 umfassen. Die Klettelemente 24, 25 sin allesamt auf der inneren Seite des Bezuges 9 befestigt, die im bestimmungsgemäß montierten Zustand der Tür 1 zum Fahrzeuginnenraum weist. Für jeden Klettverschluss 23 gilt, dass das eine zu diesem gehörige Klettelement 24 am äußeren Rand des Bezuges 9 befestigt, etwa mit diesen vernäht ist, und das zweite an einer radial weiter innen liegenden Position. Die Elemente 24, 25 sind jeweils so positioniert, dass sie übereinandergelegt werden können, wenn der Bezug 9 auf den Rahmen gelegt und dessen Randbereich 22 umgeklappt wird, wie es in den 3 bis 5 gezeigt ist.
  • In Abweichung zu dem Beispiel aus 3 sind die Befestigungsmittel für den Bezug 9 bei dem Beispiel aus 4 durch Druckknöpfe 26 gegeben, die in ebenfalls an sich bekannter Weise und Analogie zu den Klettverschlüssen 23 jeweils zwei Druckelemente 27, 28 umfassen, die ähnlich an dem Bezug 9 angeordnet sind, wie die Klettelemente 24, 25.
  • Die 5 zeigt schließlich eine dritte Variante der lösbaren Bezugbefestigung. Hier weist der Bezug 9 in seinem äußeren Randbereich einen umlaufenden Fixierkanal 29 auf, durch den sich ein Fixierseil 30 erstreckt. Der umlaufende Kanal 29 kann beispielsweise durch Umschlagen des Bezuges 9 und vorsehen zweier umlaufender Nähte erhalten worden sein. Es ist ferner ein Fixierelement 31 vorgesehen, durch welches sich zwei Abschnitte des Fixierseils 30 erstrecken. Das Fixierelement 31 ist an unterschiedlichen Positionen an dem Fixierseil 30 lösbar befestigbar. Hierfür kann das Fixierelement 31 beispielsweise eines oder mehrere Federelemente umfassen, die von einem Benutzer zusammengedrückt werden, um die Seilabschnitte freizugeben, und oder einen geeigneten Rastmechanismus, so dass Fixierelement von den Seilabschnitten gelöst und die Position des Fixierelementes 31 an den Seilabschnitten verändert werden kann. Um den Bezug 9 vom Rahmen 2 zu entfernen bzw. auf den Rahmen 2 aufzuziehen, ist das Fixierelement 31 in Richtung der freien Enden des Fixierseils 30 zu bewegen, um die „Schleife" zu vergrößern und Platz dafür zu schaffen. Um den Bezug 9 lösbar zu befestigen wird das Fixierelement so weit wie möglich von den freien Enden wegbewegt, um den Umfang der „Schleife" zu reduzieren und ein Ablösen von dem Rahmen 2 zu verhindern.
  • Es sei angemerkt, dass alternativ zu einem umlaufenden Fixierkanal 29 auch eine Mehrzahl von beispielsweise äquidistant beabstandeten Ösen - z.B. aus Stoff oder auch anderen Materialien - im äußeren Randbereich des Bezuges 9 vorgesehen sein könnte, durch welche sich ein Fixierseil 30 erstreckt. Durch eine solche Ausgestaltung kann die lösbare Befestigung in analoger Weise erzielt werden.
  • Auch wenn die drei vorstehend beschriebenen Befestigungsmöglichkeiten für den Bezug 9 in den 3, 4 und 5 alternativ dargestellt sind, ist es natürlich auch möglich, diese zu kombinieren, etwa Klettverschlüsse 23 und Druckknöpfe 26 in Kombination vorzusehen.
  • Der Bezug 9 der dargestellten Ausführungsbeispiele umfasst Stoff, in den ein als Fenster dienender durchsichtiger Folienabschnitt 32 integriert ist. Der Folienabschnitt 32 kann von einem Reißverschluss eingefasst sein, um ihn - analog zu einem konventionellen Glasfenster - öffnen zu können.
  • Schließlich umfasst die erfindungsgemäße abnehmbare Tür 1 wie konventionelle Türen Scharnierelemente und ein Schließelement. In den 3 bis 5 sind nur an dem Rahmen 2 befestigte, etwa an diesen angeschweißte Platten schematisch angedeutet, welche solche Elemente tragen können. Die Platten 33 sind dabei dafür bestimmt, je ein Scharnierelement zu tragen und die 34 ein Schlosselement. Die Scharnierelemente und das Schlosselement bilden - in Analogie zu konventionellen, massiven Türen - mit weiteren Elementen, die an einem Fahrzeug vorgesehen sind, für welches die Tür 1 bestimmt ist, ein Scharnier bzw. Schloss. Deren konkrete Ausgestaltung wird sich danach richten, wie diese Elemente des Fahrzeugs ausgestaltet sind, um die gewünschte Zusammenwirkung zu erzielen. Wie man in den Figuren erkennt, weisen die Bezüge 9 an entsprechenden Stellen jeweils Aussparungen auf, durch welche an den Platten 33, 34 gehaltenen Elemente ragen können.
  • Aufgrund des in die mehreren Segmente 3-8 zerlegbaren Rahmens 2 und des abnehmbaren Bezugs 9 wird eine besonders platzsparende und sichere Lagerung der Tür 1 möglich, wenn diese abgenommen ist und nicht benötigt wird. Da die Segmente 3-8 auf das Seil 12 aufgezogen sind, wird in besonderer Weise die Montage und Demontage des Rahmens 2 durch einen Benutzer erleichtert. Sie gestaltet sich sehr einfach, sicher und intuitiv, da durch die Aufreihung der Rahmensegmente 3-8 auf dem Seil 12 analog zu der Aufreihung von Perlen auf einer Kette die Positionen der Segmente 3-8 im Rahmen 2 festgelegt sind, so dass kein „try and error" und keine Anleitung erforderlich sind. Auch kann die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Türöffnung (Fahrer- oder Beifahrerseite) klar erkannt werden.
  • Für eine ganz besonders platzsparende Lagerung kann die Spannvorrichtung 14 lösbar an dem Rahmen, vorliegend dem Rahmensegment 6 gehalten sein, so dass sie von einem Benutzer von dem Rahmensegment 6 abgenommen, mit anderen Worten getrennt werden kann, wenn der Rahmen 2 zerlegt wird. Die Spannvorrichtung 14 ragt dann nicht mehr senkrecht von dem Rahmensegment 6 ab, sondern kann im abgenommenen Zustand beispielsweise auch parallel zu den Segmenten 3-8 gelagert werden. Die lösbare Halterung kann beispielsweise über eine Schraub- oder auch Steckverbindung zwischen dem unteren Teil 16 des Arms 15 und dem Rahmensegment 6 realisiert sein.
  • In der 6 ist die Spannvorrichtung 14 im abgenommenen Zustand dargestellt. Daneben sind die Rahmensegmente 3-8 im zerlegten und platzsparend angeordneten Zustand gezeigt. Es sei betont, dass die Rahmensegment 3-8 natürlich noch dichter und insbesondere paralleler angeordnet werden können, als es in der schematischen 6 aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Erkennbarkeit der einzelnen Segmente 3-8 gezeigt ist. Auch kann die im zerlegten Zustand „überschüssige" Länge des Seils 12 geringer ausfallen, als es in der rein schematischen 6 erscheint. Weiterhin können die beiden Querstreben 21, die in 6 links neben den Segmenten 3-8 und der Spannvorrichtung 14 gezeigt sind, deutlich dichter an den Rahmensegmenten 3-8 gelagert werden. Als besonders geeignet hat es sich erwiesen, wenn der zerlegte Rahmen 2, die Querstreben 21 und die abgenommene Spannvorrichtung 14 in einer geeignet dimensionierten Aufbewahrungstasche dicht aneinander liegend gelagert werden. Es ist auch möglich, dass ein zu der Tür 1 gehöriger Bezug 9 mit in einer solchen Tasche aufbewahrt wird.
  • Es sei angemerkt, dass eine erfindungsgemäße abnehmbare Tür 1 nicht zwingend einen flexiblen Bezug 9 umfassen muss. So kann etwa auch der in 1 dargestellte Rahmen 2 nebst Querstreben 21 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen abnehmbaren Tür 1 darstellen. Diese kann zwar nicht verhindern, dass Wind oder Regen in den Fahrzeuginnenraum eindringen. Ein Herausfallen von Insassen oder größeren Gegenständen kann jedoch auch ohne Bezug 9 zuverlässig verhindert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • US 4070056 B1 [0007]
    • US 2006/0181102 A1 [0008]
    • US 3055700 A [0009]
    • US 2004/0061356 A1 [0009]
    • US 2004/0061356 [0009, 0010]

Claims (18)

  1. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) mit einem Rahmen (2), der in mehrere lösbar miteinander verbindbare oder verbundene Rahmensegmente (3-8) aufgeteilt ist, so dass der Rahmen (2) von einem zusammengesetzten Gebrauchszustand, in dem die Rahmensegmente (3-8) in einer vorgegebenen Reihenfolge lösbar miteinander verbunden sind, in einen zerlegten Lagerzustand, in dem die Rahmensegmente (3-8) voneinander getrennt sind, um eine platzsparende Lagerung zu ermöglichen, und umgekehrt überführt werden kann, wobei die Rahmensegmente (3-8) jeweils einen zu zwei Seiten offenen inneren Kanal (11) aufweisen, und wobei ein Seil (12) vorgesehen ist, auf das die Rahmensegmente (3-8) aufgezogen sind, so dass sich das Seil (12) durch den inneren Kanal (11) des jeweiligen Rahmensegmentes (3-8) erstreckt, wobei die Rahmensegmente (3-8) in derjenigen Reihenfolge auf das Seil (12) aufgezogen sind, in der sie für den Gebrauchszustand lösbar miteinander zu verbinden sind.
  2. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spannvorrichtung (14) vorgesehen ist, mit der das sich durch die inneren Kanäle (11) der Rahmensegmente (3-8) erstreckende Seil (12) in einen gespannten Zustand gebracht werden kann, wenn die Rahmensegmente (3-8) lösbar miteinander verbunden sind.
  3. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung derart getroffen ist, dass ein Spannen des Seils (12) mittels der Spannvorrichtung (14) bewirkt, dass die Rahmensegmente (3-8) miteinander verspannt werden, bevorzugt in Umfangsrichtung des Rahmens (2).
  4. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Rahmensegmente (3-8) zwei Öffnungen (13) vorgesehen sind, und das Seil (12) durch eine der beiden Öffnungen (13) aus dem inneren Kanal (11) des Rahmensegmentes (3-8) heraustritt und durch die andere der beiden Öffnungen (13) wieder in den inneren Kanal (11) zurückverläuft.
  5. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach Anspruch einem der Ansprüche 2 oder 3 und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (14) an dem Rahmensegment (3-8) mit den beiden Öffnungen (13) gehalten und zwischen den beiden Öffnungen (13) angeordnet ist, bevorzugt, wobei die Spannvorrichtung (14) einen von dem Rahmensegment (3-8) abragenden Arm (15) umfasst, an dessen Ende ein Abschnitt des Seils (12) gehalten ist und dessen Länge veränderbar ist, um das Seil (12) zu spannen.
  6. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (14) lösbar an dem Rahmen (2), insbesondere an einem der Rahmensegmente (3-8), gehalten ist.
  7. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmensegmente (3-8) hohl ausgebildet sind, bevorzugt, wobei deren Innenraum des jeweiligen hohlen Rahmensegmentes (3-8) den inneren Kanal (11) bildet, durch den sich das Seil (12) erstreckt, und/oder dass die Rahmensegmente (3-8) länglich ausgebildet sind.
  8. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmensegmente (3-8) als Rohrprofile, bevorzugt als Vierkantrohrprofile ausgebildet sind.
  9. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Rahmensegmente (3-8) einen geraden und wenigstens einen gebogenen Abschnitt aufweist, und/oder dass wenigstens eines der Rahmensegmente (3-8) gerade ausgebildet ist.
  10. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmensegmente (3-8) Verbindungselemente (10) zur Erzielung der lösbaren Verbindung aufweisen.
  11. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (10) als Steckverbindungselemente ausgebildet sind, die zur Erzielung der lösbaren Verbindung einsteckbar sind, bevorzugt, wobei die Steckverbindungselemente jeweils derart ausgebildet und angeordnet sind, dass die Einsteckrichtung zumindest im Wesentlichen in Umfangsrichtung des Rahmens (2) orientiert ist.
  12. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Stützstrebe (21) vorgesehen ist, insbesondere, wobei die wenigsten eine Stützstrebe (21) mit zwei Rahmensegmenten (3-8), bevorzugt zwei im zusammengesetzten Gebrauchszustand einander gegenüberliegenden Rahmensegmenten (3-8), lösbar verbindbar oder verbunden ist.
  13. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bezug (9) mit einem flexiblen Material vorgesehen ist, der im zusammengesetzten Gebrauchszustand des Rahmens (2) auf den Rahmen (2) aufziehbar oder aufgezogen ist.
  14. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass Befestigungsmittel (23-31) zur lösbaren Befestigung des Bezuges (9) an dem Rahmen (2) vorgesehen sind.
  15. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (9) derart dimensioniert ist, dass er den zusammengesetzten Rahmen (2) vollständig überspannen und sich seitlich noch über diesen hinaus erstrecken kann.
  16. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass Befestigungsmittel (23-31) im äußeren Randbereich des Bezuges (9) vorgesehen sind.
  17. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezug (9) in seinem äußeren Randbereich einen umlaufenden Fixierkanal (29) oder eine Mehrzahl von Ösen aufweist, und sich durch den umlaufenden Fixierkanal (29) oder die Mehrzahl von Ösen ein Fixierseil (30) erstreckt, bevorzugt, wobei ein Fixierelement (31) vorgesehen ist, durch welches sich zwei Abschnitte des Fixierseils (30) erstrecken, wobei das Fixierelement (31) an unterschiedlichen Positionen an dem Fixierseil (30) lösbar befestigbar ist.
  18. Abnehmbare Fahrzeugtür (1) nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel wenigstens einen Druckknopf (26) und/oder wenigstens einen Klettverschluss (23) umfassen.
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