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DE102021006594A1 - Rolloanordnung mit Zugspriegel und Antriebskabeln - Google Patents

Rolloanordnung mit Zugspriegel und Antriebskabeln Download PDF

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DE102021006594A1
DE102021006594A1 DE102021006594.8A DE102021006594A DE102021006594A1 DE 102021006594 A1 DE102021006594 A1 DE 102021006594A1 DE 102021006594 A DE102021006594 A DE 102021006594A DE 102021006594 A1 DE102021006594 A1 DE 102021006594A1
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DE
Germany
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roller blind
receptacle
cable
coupling
driver
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DE102021006594.8A
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English (en)
Inventor
Andreas Rockelmann
Vasile Marius Alban
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Webasto SE
Original Assignee
Webasto SE
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Abstract

Es wird eine Rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, umfassend eine Rollobahn, die zwischen einer Freigabestellung und einer Beschattungsstellung verstellbar ist und an einen Zugspriegel angebunden ist, der bezogen auf eine Längsmittelebene beidseits jeweils über eine Verbindungseinrichtung (28) mit einem Antriebskabel (30) verbunden ist, wobei die Verbindungseinrichtung (28) eine Kupplungseinrichtung (36), die mit dem Zugspriegel verbunden ist, und eine Kabelanbindung (38) umfasst, an der das jeweilige Antriebskabel (30) fixiert ist. Die Kabelanbindung (38) hat eine sich in Kabellängsrichtung erstreckende und an einer Stirnseite offene Aufnahme (48) für ein Koppelelement (42) der Kupplungseinrichtung (36) oder die Kupplungseinrichtung hat eine sich in Kabellängsrichtung erstreckende und an einer Stirnseite offene Aufnahme für ein Koppelelement der Kabelanbindung. Die Kupplungseinrichtungen (36) weisen jeweils eine Mitnehmeraufnahme (62) auf, in der ein Mitnehmer (64) angeordnet ist, der mit einem betreffenden seitlichen Führungsband (32) der Rollobahn (22) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug, umfassend die Merkmale des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
  • Eine derartige Rolloanordnung ist aus der Praxis bekannt und dient insbesondere als Beschattungsanordnung, die im Bereich eines Fahrzeugdachs einsetzbar ist. Das Fahrzeugdach ist beispielsweise mit einem transparenten Deckelelement eines Dachöffnungssystems und/oder mit einem transparenten Festdachelement versehen. Mittels der Rolloanordnung kann dann der Lichteinfall durch das transparente Deckelelement des Dachöffnungssystems und/oder durch das transparente Festdachelement reguliert werden. Die Rolloanordnung umfasst als Beschattungselement eine Rollobahn, die aus einem wickelbaren Stoff gebildet ist und zur Freigabe des transparenten Dachabschnitts auf eine Wickelwelle aufwickelbar ist und zum Beschatten des transparenten Dachabschnitts von der Wickelwelle abwickelbar ist. Zur Betätigung der Rollobahn ist ein Zugspriegel vorgesehen, der an dem der Wickelwelle abgewandten Rand an die Rollobahn angebunden ist und der bezogen auf eine vertikale Dachlängsmittelebene beidseits jeweils über eine Verbindungseinrichtung mit einem Antriebskabel verbunden ist, das von einem gemeinsamen Antriebsmotor angetrieben ist. Die Verbindungseinrichtung umfasst eine Kupplungseinrichtung, die in einer betreffenden seitlichen Führungsschiene der Rolloanordnung geführt ist, und eine Kabelanbindung, an der das jeweilige Antriebskabel fixiert ist. Bei der Montage der Rolloanordnung muss die Kupplungseinrichtung mit der Kabelanbindung verbunden werden. Hierzu umfasst die Kupplungseinrichtung einen Mitnehmer, der von oben in eine korrespondierende Aufnahme der Kabelanbindung eingesteckt wird. Damit ist ein Formschluss in Bewegungsrichtung des Zugspriegels hergestellt. Diese Art der Montage erfolgt, bevor die Kabelanbindungen und die Kupplungseinrichtungen in die jeweils zugeordneten Führungsschienen eingeschoben werden, was den Montageprozess an sich aufwändig macht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gemäß der einleitend genannten Gattung ausgebildete Rolloanordnung zu schaffen, bei der eine Montage der Kupplungseinrichtungen an den Kabelanbindungen auch innerhalb von Führungsschienen möglich ist.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Rolloanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Gemäß der Erfindung wird also eine Rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, die eine Rollobahn umfasst, die zwischen einer Freigabestellung und einer Beschattungsstellung verstellbar ist und an einen Zugspriegel angebunden ist, der bezogen auf eine Längsmittelebene beidseits jeweils über eine Verbindungseinrichtung mit einem Antriebskabel verbunden ist. Die Verbindungseinrichtung umfasst eine Kupplungseinrichtung, die mit dem Zugspriegel verbunden ist, und eine Kabelanbindung, an der das jeweilige Antriebskabel fixiert ist. Zur Verbindung der Kupplungseinrichtungen mit den Kabelanbindungen haben entweder die Kabelanbindungen jeweils eine sich in Kabellängsrichtung erstreckende und an einer Stirnseite offene Aufnahme für ein Koppelelement der betreffenden Kupplungseinrichtung oder die Kupplungseinrichtungen jeweils eine sich in Kabellängsrichtung erstreckende und an einer Stirnseite offene Aufnahme für ein Koppelelement der betreffenden Kabelanbindung.
  • Über die offene Stirnseite der Aufnahme kann damit das Koppelelement in Bewegungsrichtung des Zugspriegels in die betreffende Aufnahme eingeführt und dort an dem Gegenelement, das heißt je nach Ausführung an der Kabelanbindung oder an der Kupplungseinrichtung, fixiert werden. Es ist somit möglich, die Kupplungseinrichtungen und die Kabelanbindungen bei der Montage innerhalb von Führungsschienen, in denen die Kabelanbindungen und die Kupplungseinrichtungen geführt sind, aneinander zu arretieren. Dadurch ist keine definierte Montageposition für die Kupplungseinrichtung und die Kabelanbindung vorgegeben, was die Montage der Rolloanordnung beträchtlich vereinfacht.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform nach der Erfindung, bei der sich die Kupplungseinrichtungen und die Kabelanbindungen selbsttätig miteinander verbinden können, umfassen die Koppelelemente jeweils eine Schnapphakenanordnung, die mit einer Rastgeometrie der jeweiligen Kabelanbindung oder der jeweiligen Kupplungseinrichtung in Eingriff steht. Ein Werker muss dann zur Montage lediglich das Koppelelement der Kupplungseinrichtung in die Aufnahme der Kabelanbindung oder das Koppelelement der Kabelanbindung in die Aufnahme der Kupplungseinrichtung schieben. Dort rastet die Schnapphakenanordnung in die Rastgeometrie des Gegenelements selbsttätig ein.
  • Um das Koppelelement bzw. die Schnapphakenanordnung in beiden Bewegungsrichtungen des Zugspriegels zu sichern, weist die Schnapphakenanordnung vorzugsweise zwei Rastlaschen auf, die sich gegensinnig in Längsrichtung der Aufnahme erstrecken und mit ihren Enden, die hakenartig ausgebildet sind, mit der Rastgeometrie in Eingriff stehen. Die Rastgeometrie ist beispielsweise von Durchbrüchen bzw. Löchern der Kabelanbindung bzw. der Kupplungseinrichtung gebildet. Zur Demontage können die Rastlaschen mittels eines geeigneten Hilfswerkzeugs aus den Löchern gedrückt werden, wodurch wieder eine Relativbewegung zwischen der betreffenden Kupplungseinrichtung und der betreffenden Kabelanbindung in Verschieberichtung des Zugspriegels möglich ist.
  • Um sicherzustellen, dass sich die Koppelelemente nicht durch starke Belastungen oder Missbrauch von dem Gegenelement (Kabelanbindung oder Kupplungseinrichtung) lösen, ist zumindest eine der Rastlaschen der jeweiligen Schnapphakenanordnung in Eingriffsstellung mittels eines zusätzlichen Sicherungselements gesichert. Starke Belastungen können insbesondere bei einem Einklemmversuch oder beim Fahren auf einen Anschlag auftreten.
  • Beispielsweise ist das Sicherungselement von einer in der Aufnahme angeordneten Federlasche gebildet, die die betreffende Rastlasche in ihre Eingriffsstellung drückt. Die Federlasche ist beispielsweise in einstückiger Weise mit der als Kunststoffspritzgießteil ausgebildeten Kabelanbindung bzw. mit der als Kunststoffspritzgießteil ausgebildeten Kupplungseinrichtung ausgebildet.
  • Entsprechend ist das Koppelelement vorzugsweise einstückig mit seinem Bezugsbauteil, da heißt mit der Kupplungseinrichtung oder der Kabelanbindung ausgebildet.
  • Die Rollobahn der Rolloanordnung nach der Erfindung weist vorzugsweise eine Seitenführung auf, die in einer jeweiligen, sich in Längsrichtung erstreckenden Führungsschiene geführt ist. Insbesondere ist die Seitenführung aus einem Führungsband gebildet, das an der Rollobahn angeordnet ist. Um die Montage der Rollobahn an den Kupplungseinrichtungen zu erleichtern, weisen die Kupplungseinrichtungen vorzugsweise jeweils eine Mitnehmeraufnahme auf, in der ein Mitnehmer angeordnet ist, der mit einem betreffenden seitlichen Führungsband der Rollobahn verbunden ist.
  • Um auch die Rollobahn an den Zugspriegel und die Kupplungseinrichtungen anbinden zu können, wenn die Kupplungseinrichtungen schon in den Führungsschienen angeordnet sind, weisen die Mitnehmeraufnahmen jeweils eine Einführöffnung auf, die an der dem Führungsband zugewandten Seite angeordnet ist. Über die Einführöffnung wird der jeweilige Mitnehmer, der mit dem betreffenden seitlichen Führungsband der Rollobahn verbunden ist, in die Mitnehmeraufnahme eingeführt.
  • Eine werkzeugfreie Montage der Mitnehmer in den Mitnehmeraufnahmen ist beispielsweise dadurch möglich, dass die Mitnehmeraufnahmen jeweils von einer federnden Sicherungslasche begrenzt sind, die den betreffenden Mitnehmer in der Mitnehmeraufnahme hält. Bei der Montage wird die federnde Sicherungslasche durch den Mitnehmer weggedrückt. Sobald er in der Mitnehmeraufnahme angeordnet ist, schnappt die Sicherungslasche in ihre Sicherungsstellung zurück.
  • Zur weiteren Montageerleichterung können die Sicherungslaschen jeweils eine Einführschräge aufweisen, so dass der Mitnehmer bei der Montage in Kabellängsrichtung durch Verformen der Sicherungslasche leichtgängig in die Mitnehmeraufnahme einführbar ist.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform der Rolloanordnung nach der Erfindung sind die Führungsbänder an die Rollobahn angeformt. Dies kann mittels eines Dosier- bzw. Extrusionskopfes erfolgen, der die Führungsbänder nach Art eines 3D-Druckverfahrens auf die Rollobahn appliziert. Denkbar ist es aber auch, dass die Führungsbänder mit der Rollobahn vernäht oder verklebt sind.
  • Bei einer weiteren speziellen Ausführungsform der Rolloanordnung nach der Erfindung sind die Mitnehmer jeweils stoffschlüssig mit dem zugeordneten Führungsband verbunden. Dies ist beispielsweise dadurch realisierbar, dass die Mitnehmer mit dem jeweils zugeordneten Führungsband verschweißt sind. Denkbar ist es aber auch, dass die Mitnehmer beim Ausformen der Führungsbänder mittels des Dosierkopfes mit ausgeformt werden.
  • Um die Ränder der Rolloanordnung mit den seitlichen Führungsbändern einfach in eine jeweilige Führungsbahn einer Führungsschiene einfädeln zu können, weisen die Mitnehmer, die mit den Führungsbändern verbunden sind, jeweils einen Basisabschnitt auf, dessen Querschnitt mit einem Querschnitt einer Führungsbahn der betreffenden Führungsschiene korrespondiert, in welcher das Führungsband und die Kupplungseinrichtung geführt sind.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer Rolloanordnung nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
    • 1 eine schematische Draufsicht auf ein Fahrzeugdach mit einer Rolloanordnung nach der Erfindung;
    • 2 eine schematische Draufsicht auf die Rolloanordnung in Alleinstellung;
    • 3 eine Verbindungseinrichtung zwischen einem Zugspriegel und einem Antriebskabel der Rolloanordnung in einer perspektivischen Ansicht;
    • 4 einen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung entlang der Linie IV-IV in 3;
    • 5 einen Schnitt durch die Rolloanordnung entlang der Linie V-V in 2.
    • 6 eine perspektivische Ansicht einer Kupplungseinrichtung der Verbindungseinrichtung;
    • 7 eine perspektivische Ansicht einer Kabelanbindung der Verbindungseinrichtung; und
    • 8 einen Mitnehmer zur Anbindung einer Rollobahn an die Kupplungseinrichtung.
  • In der Zeichnung ist ein Kraftfahrzeug 10 dargestellt, welches ein Fahrzeugdach 12 aufweist, das mit einem Dachausschnitt 14 versehen ist. Um den Dachausschnitt 14 wahlweise öffnen oder verschließen zu können, weist das Fahrzeugdach 12 ein Dachöffnungssystem 16 auf, welches mit einem transparenten, insbesondere aus Glas gefertigten Deckelelement 18 ausgestattet ist. Das Deckelelement 18 ist mittels einer geeigneten Antriebskinematik zwischen einer den Dachausschnitt 14 verschließenden und einer den Dachausschnitt 14 zumindest teilweise freigebenden Freigabestellung verstellbar.
  • Um den Lichteinfall durch das Deckelelement 18 steuern zu können, weist das Fahrzeugdach 12 eine Beschattungsanordnung in Form einer Rolloanordnung 20 auf, die in 2 in Alleinstellung gezeigt ist. Die Rolloanordnung 20 umfasst eine Rollobahn 22, die an einem sich in Dachquerrichtung erstreckenden Rand an eine Wickelwelle 24 angebunden ist. Zum Freigeben des Dachausschnitts 14 ist die Rollobahn 22 auf die Wickelwelle 24 aufwickelbar.
  • Zur Betätigung ist die Rollobahn 22 an ihrem der Wickelwelle 24 abgewandten Rand an einen Zugspriegel 26 angebunden, der sich ebenfalls in Dachquerrichtung erstreckt und bezogen auf eine vertikale Dachlängsmittelebene beidseits jeweils über eine Verbindungseinrichtung 28 mit einem Antriebskabel 30 verbunden ist. Die Antriebskabel 30 sind mittels eines nicht näher dargestellten gemeinsamen Antriebsmotors angetrieben.
  • Des Weiteren ist die Rollobahn 22 an ihren seitlichen, sich in Dachlängsrichtung erstreckenden Rändern jeweils mit einem Führungsband 32 versehen, das in einer Führungsbahn einer betreffenden Führungsschiene 34 geführt ist, die sich entlang eines betreffenden Randes des Dachausschnitts 14 in Dachlängsrichtung erstreckt und in der auch die betreffende Verbindungseinrichtung 28 des Zugspriegels 26 geführt ist. Die Führungsbänder 32 sind jeweils nach einem Extrusionsprozess mittels eines Dosierkopfes auf die Rollobahn 22 appliziert und sind jeweils aus einem Kunststoffwerkstoff gefertigt.
  • Die Verbindungseinrichtungen 28 umfassen jeweils eine Kupplungseinrichtung 36 und eine hieran angebundene Kabelanbindung 38, die beide jeweils nach einem Kunststoffspritzgießverfahren hergestellt sind. Die Kabelanbindungen 38 sind hierbei jeweils direkt an das betreffende Antriebskabel 30 angeformt.
  • Die Kupplungseinrichtungen 36 umfassen jeweils einen Schaft 40, der von dem hohlprofilartigen Zugspriegel 26 aufgenommen ist. An den Schaft 40 schließt sich ein plattenartiges Koppelteil 41 an, an dessen dem Schaft 40 abgewandten Rand ein Koppelelement 42 in einstückiger Weise ausgeformt ist. Das Koppelelement 42 bildet eine Schnapphakenanordnung mit zwei Rastlaschen 44 und 46.
  • Um eine in Verschieberichtung des Zugspriegels 26 bzw. in Erstreckung der Führungsschienen 34 im Wesentlichen starre Verbindung zwischen den Kupplungseinrichtungen 36 und den Kabelanbindungen 38 herzustellen, weisen die Kabelanbindungen 38 jeweils eine nach Art einer Führungsbahn ausgebildete Aufnahme 48 für das betreffende Koppelelement 42 mit den Rastlaschen 44 und 46 auf. Die Aufnahme 48 ist an der dem Antriebskabel 30 zugewandten Stirnseite offen. Oben ist die Aufnahme 48 von einer Rippe 50 begrenzt, welche zur Ausbildung einer Rastgeometrie für die Rastlaschen 44 und 46 zwei rechteckige, eine Rastgeometrie bildende Löcher 52 und 54 aufweist, in die die Rastlaschen 44 und 46 in der Montagestellung mit ihren hakenartigen Enden eingreifen. Zudem sind an der dachartigen Rippe 50 zwei Löcher 56 ausgebildet, über die das Koppelelement 42 an der betreffenden Kabelanbindung 38 verschraubt werden kann.
  • Wie insbesondere 4 zu entnehmen ist, umfasst die Kabelanbindung 38 eine Federlasche 60, welche in der Montagestellung von unten gegen die Rastlasche 46 des Koppelelements 42 der Kupplungseinrichtung 36 drückt und diese so in Eingriffsstellung hält. Die Federlasche 60 bildet also ein Sicherungselement, das die Verbindung zwischen der Kupplungseinrichtung 36 und der Kabelanbindung 38 sichert. Die Federlasche 60 ist an dem der offenen Stirnseite abgewandten Ende der Aufnahme 48 angeordnet und ebenfalls in einstückiger Weise mit der Kabelanbindung 38 ausgeformt.
  • An dem Koppelteil 41 der Kupplungseinrichtung 36 ist eine Mitnehmeraufnahme 62 ausgeformt, in welcher in der Einbaulage ein Mitnehmer 64 mit einem Zapfen 66 angeordnet ist, der einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt hat. Der Zapfen 66 ist auf einem Basisabschnitt 68 angeordnet, dessen Querschnitt mit dem Querschnitt einer Führungsbahn der betreffenden Führungsschiene 34 korrespondiert. An der dem Führungsband 32 der Rollobahn 22 zugewandten Seite ist an dem Basisabschnitt 68 ein sich in Führungsschienenlängsrichtung erstreckender Zapfen 70 angeordnet, der formschlüssig mit dem betreffenden Führungsband 32 der Rollobahn 22 verbunden ist, welches ebenfalls in der Führungsbahn der Führungsschiene 34 geführt ist, in welcher auch der Basisabschnitt 68 des Mitnehmers 64 geführt ist.
  • Die Mitnehmeraufnahme 62, in welcher der Mitnehmer 64 angeordnet ist, hat an der dem Zapfen 70 zugewandten Seite eine Einführöffnung 72, die seitlich einerseits von einem Plattenabschnitt des Koppelteils 42 der Kupplungseinrichtung 36 und andererseits von einer Sicherungslasche 74 des Koppelteils 42 der Kupplungseinrichtung 36 begrenzt ist, welche einen hakenförmigen Grundriss hat und auch auf einer Seite die Mitnehmeraufnahme 62 begrenzt.
  • Um den Zapfen 66 des Mitnehmers 64 in Schienenlängsrichtung werkzeugfrei in die Mitnehmeraufnahme 62 einführen zu können, hat die Sicherungslasche 74 an seiner Stirnseite eine Einführschräge 76. Wenn der Zapfen 66 gegen die Einführschräge 76 gedrückt wird, wird die Sicherungslasche 74 entgegen der Rückstellkraft verformt und die Einführöffnung 72 aufgeweitet. Wenn der Zapfen 66 seine Endposition in der Mitnehmeraufnahme 62 erreicht hat, schnappt die Sicherungslasche 74 aufgrund der federnden Eigenschaften des für die Kupplungselemente 36 verwendeten Kunststoffmaterials in seine Ausgangslage zurück, so dass der Mitnehmer 64 in der Mitnehmeraufnahme 62 gesichert ist. Der sich in Querrichtung erstreckende Rand der Rollobahn 22 kann dann über einen Spriegelkeder oder dergleichen mit dem Zugspriegel 26 verbunden werden. Anschließend kann die Kupplungseinrichtung 36 ebenfalls durch Verschieben in Schienenlangsrichtung in der Führungsschiene 34 über das Koppelelement 42 mit der zugeordneten Kabelanbindung 38 verrastet werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Kraftfahrzeug
    12
    Fahrzeugdach
    14
    Dachausschnitt
    16
    Dachöffnungssystem
    18
    Deckelelement
    20
    Rolloanordnung
    22
    Rollobahn
    24
    Wickelwelle
    26
    Zugspriegel
    28
    Verbindungseinrichtung
    30
    Antriebskabel
    32
    Führungsband
    34
    Führungsschiene
    36
    Kupplungseinrichtung
    38
    Kabelanbindung
    40
    Schaft
    41
    Koppelteil
    42
    Koppelelemente
    44
    Rastlasche
    46
    Rastlasche
    48
    Aufnahme
    50
    Rippe
    52
    Loch
    54
    Loch
    56
    Loch
    60
    Federlasche
    62
    Mitnehmeraufnahme
    64
    Mitnehmer
    66
    Zapfen
    68
    Basisabschnitt
    70
    Zapfen
    72
    Einführöffnung
    74
    Sicherungslasche
    76
    Einführschräge

Claims (12)

  1. Rolloanordnung für ein Kraftfahrzeug, umfassend eine Rollobahn (22), die zwischen einer Freigabestellung und einer Beschattungsstellung verstellbar ist und an einen Zugspriegel (26) angebunden ist, der bezogen auf eine Längsmittelebene beidseits jeweils über eine Verbindungseinrichtung (28) mit einem Antriebskabel (30) verbunden ist, wobei die Verbindungseinrichtung (28) eine Kupplungseinrichtung (36), die mit dem Zugspriegel (26) verbunden ist, und eine Kabelanbindung (38) umfasst, an der das jeweilige Antriebskabel (30) fixiert ist, wobei die Kabelanbindung (38) eine sich in Kabellängsrichtung erstreckende und an einer Stirnseite offene Aufnahme (48) für ein Koppelelement (42) der Kupplungseinrichtung (36) hat oder dass die Kupplungseinrichtung eine sich in Kabellängsrichtung erstreckende und an einer Stirnseite offene Aufnahme für ein Koppelelement der Kabelanbindung hat,dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungseinrichtungen (36) jeweils eine Mitnehmeraufnahme (62) aufweisen, in der ein Mitnehmer (64) angeordnet ist, der mit einem betreffenden seitlichen Führungsband (32) der Rollobahn (22) verbunden ist.
  2. Rolloanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelelemente (42) jeweils eine Schnapphakenanordnung umfassen, die mit einer Rastgeometrie der betreffenden Kabelanbindung (38) oder der betreffenden Kupplungseinrichtung in Eingriff steht.
  3. Rolloanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnapphakenanordnung zwei Rastlaschen (44, 46) umfasst, die sich gegensinnig in Längsrichtung der Aufnahme (48) erstrecken und mit ihren Enden, die hakenartig ausgebildet sind, mit der Rastgeometrie in Eingriff stehen.
  4. Rolloanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Rastlaschen (44, 46) der Schnapphakenanordnung in Eingriffsstellung mittels eines Sicherungselements gesichert ist.
  5. Rolloanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement von einer in der Aufnahme (48) angeordneten Federlasche (60) gebildet ist, die die betreffende Rastlasche (46) in ihre Eingriffsstellung drückt.
  6. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungseinrichtungen (36) mit den Koppelelementen (42) oder die Kabelanbindungen mit den Koppelelementen jeweils einstückig ausgebildet sind.
  7. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmeraufnahme (62) eine Einführöffnung (72) hat, die an der dem betreffenden Führungsband (32) zugewandten Seite angeordnet ist.
  8. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmeraufnahme (62) von einer federnden Sicherungslasche (74) begrenzt ist, die den Mitnehmer (64) in der Mitnehmeraufnahme (62) hält.
  9. Rolloanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungslasche (74) eine Einführschräge (76) aufweist, so dass der Mitnehmer (64) bei der Montage in Kabellängsrichtung durch Verformen der Sicherungslasche (74) in die Mitnehmeraufnahme (62) einführbar ist.
  10. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbänder (32) an die Rollobahn (22) angeformt sind.
  11. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmer (64) jeweils stoffschlüssig mit dem jeweils zugeordneten Führungsband (32) verbunden sind.
  12. Rolloanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmer (64) jeweils einen Basisabschnitt (68) aufweisen, dessen Querschnitt mit einem Querschnitt einer Führungsbahn einer Führungsschiene (34) korrespondiert, in welcher das Führungsband (32) und die Kupplungseinrichtung (36) geführt sind.
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