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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Durchführungselement zur abgedichteten Durchführung eines Fadens durch eine Folie zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie. Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Folie zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie.
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Ferner betrifft die Erfindung ein Set zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie, mit einer oder mehreren Folien zur Abdeckung eines Wundbereichs. Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Wundversorgungseinrichtung mit einem Sauganschluss zur Erzeugung eines Unterdrucks in einem Weichteildefekt.
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Stand der Technik
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Die Unterdruck-Wundtherapie (engl. negative pressure wound therapy, NPWT) findet üblicherweise bei offenen Weichteildefekten Anwendung, beispielsweise bei Bauchwanddefekten, Rückenwanddefekten, oder Weichteildefekten im Bereich der Hüfte oder der Gliedmaßen. Hierbei wird ein schwammartiges Material in die den Weichteildefekt eingesetzt und dieser über eine oder mehrere Folien abgedichtet. In dem über die Folien abgedichteten Bereich wird ein Unterdruck erzeugt und überschüssige Flüssigkeit abgesaugt. Die Unterdruck-Wundtherapie bei offenem Weichteildefekt unterstützt die Wundheilung, bringt aber den Nachteil mit sich, dass sich die Ränder des Weichteildefekts, insbesondere die Ränder der geöffneten Faszie, in Richtung der Seiten zurückziehen können. Hierdurch wird ein primärer Verschluss des Weichteildefekt erschwert bzw. unmöglich.
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Vorrichtungen zur Verminderung der Retraktion der Ränder einer geöffneten Faszie eines Patienten sind aus der
WO 2015/155176 A1 und der
WO 2017/216 224 A1 bekannt. Mittels derartiger Vorrichtungen kann über Fäden eine Zugkraft auf die Ränder der geöffneten Faszie aufgebracht werden. Die Ränder der geöffneten Faszie werden auf Abstand gehalten, so dass der Zugang zu dem unter dem Weichteildefekt liegenden Körperinnenraum, z. B. dem Bauchraum, möglich ist, um die Unterdruck-Wundtherapie durchzuführen. Durch die Zugkraft wird die Spannung der Faszie aufrechterhalten und damit die Retraktion der Ränder der Faszie vermindert. Die Ränder der Faszie können nach Abschluss der Unterdruck-Wundtherapie aneinander angelegt und direkt verschlossen werden.
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In
WO 2015/155176 A1 und
WO 2017/216 224 A1 wird vorgeschlagen, die gesamte Vorrichtung bzw. die mit den Fäden unmittelbar verbundenen Teile dieser Vorrichtung innerhalb des durch die Folie abgedichteten Unterdruckbereichs anzuordnen. Dies ist allerdings oftmals nicht möglich bzw. nicht erwünscht. Beispielsweise kann die Vorrichtung nicht vollständig von dem Patienten entfernt werden, ohne die Folie zu lösen.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Abdichtung eines offenen Weichteildefekts während einer Unterdruck-Wundtherapie bei gleichzeitiger Verwendung einer Vorrichtung zur Verminderung der Retraktion der Ränder der geöffneten Faszie derart zu ermöglichen, dass die genannte Vorrichtung von dem Patienten entfernt werden kann, ohne die Abdichtung zu öffnen.
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Zur Lösung der Aufgabe wird ein Durchführungselement zur abgedichteten Durchführung eines Fadens durch eine Folie zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie vorgeschlagen, welches einen Dichtabschnitt zur luftdichten Abdichtung zwischen dem Durchführungselement und dem Faden und einen selbstklebenden Verbindungsabschnitt zum Verbinden des Durchführungselements mit der Folie aufweist.
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Das Durchführungselement kann mittels des selbstklebenden Verbindungsabschnitts mit einer Folie verbunden werden, unter welcher eine Wunde, insbesondere ein Weichteildefekt, eines Patienten angeordnet ist. Der Dichtabschnitt des Durchführungselements ist derart ausgebildet, dass eine Abdichtung zwischen einem durch das Durchführungselement hindurchgeführten Faden und dem Durchführungselement Faden erfolgen kann. Der Faden kann durch eine Öffnung in der Folie geführt sein, welche durch das Durchführungselement abgedichtet ist. Mit dem erfindungsgemäßen Durchführungselement ist es möglich, einen mit dem Rand der Faszie verbundenen Faden aus dem Unterdruckbereich durch die Folie bis zu der Vorrichtung zur Verminderung der Retraktion der Ränder der geöffneten Faszie außerhalb des Unterdruckbereichs zu führen. Der Unterdruckbereich kann abgedichtet verbleiben, auch wenn die Vorrichtung zur Verminderung der Retraktion der Faszienränder vorübergehend entfernt wird.
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Bevorzugt ist das Durchführungselement, insbesondere der Dichtabschnitt, derart ausgebildet, dass ein oder mehrere, beispielsweise zwei, Fäden luftdicht abgedichtet durchgeführt werden können. Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht es, einen oder mehrere Fäden auf ein Durchführungselement zu bündeln, sodass die Anzahl der erforderlichen Durchführungselemente reduziert werden kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Dichtabschnitt einen Dichtkörper, insbesondere ein Septum, umfasst, welcher von einer nichtstanzenden Nadel durchstechbar ist. Durch den Dichtkörper kann ein an einer Nadel befestigter Faden hindurchgeführt werden. Der durchstochene Dichtkörper kann dichtend mit dem Faden abschließen, so dass eine luftdichte Abdichtung des Unterdruckbereichs trotz aus dem Unterdruckbereich herausgeführten Fadens erreicht werden kann. Bevorzugt ist der Dichtkörper als Dichtscheibe ausgebildet. Die Dichtscheibe kann eine Oberfläche aufweisen, die im Wesentlichen parallel zu der Oberfläche einer Klebefläche des selbstklebenden Verbindungsabschnitts bzw. zu der Oberfläche der Folie angeordnet ist. Bevorzugt weist der Dichtkörper ein Elastomer, insbesondere ein Silikon, oder ein Formgedächtnispolymer, insbesondere ein Polyurethan oder ein Block-Copolymer aufweisend Polyethylenterephthalat (PET) und Polyethylenglycol (PEO), auf. Das Elastomer kann nach dem Durchstechen der Nadel in seine Ausgangsform zurückdrängen und dabei den an der Nadel angebundenen Faden dichtend umschließen. Das Elastomer kann mit einer Barriereschicht beschichtet sein. Aufgrund einer hohen chemischen Resistenz hat sich insbesondere eine aus Polytetrafluorethylen (PTFE) gebildete Barriereschicht als vorteilhaft erwiesen.
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Gemäß einer alternativen, vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Dichtabschnitt einen zur Durchführung des Fadens konfigurierten, flexiblen länglichen Hohlkörper und ein Verschlusselement zum Abdichten des flexiblen länglichen Hohlkörpers gegenüber dem Faden umfasst. Der flexible längliche Hohlkörper kann gerafft werden, so dass dieser Falten schlägt. Dann kann der flexible längliche Hohlkörper durch das Verschlusselement gegenüber dem Faden abgedichtet werden, insbesondere derart, dass der Faden gegenüber dem flexiblen länglichen Hohlkörper an der Stelle des Verschlusselements fixiert ist. Bei einer Bewegung des Fadens kann sich das Verschlusselement mit dem Faden mitbewegen, ohne dass ein Aufreißen des flexiblen länglichen Hohlkörpers zu befürchten ist. Der flexible längliche Hohlkörper kann beispielsweise als Folienschlauch ausgebildet sein. Das Verschlusselement ist bevorzugt derart ausgebildet, dass es einen Druck in radialer Richtung auf den flexiblen länglichen Hohlkörper ausüben kann, um diesen einzuschnüren. Das Verschlusselement kann beispielsweise eine Schlaufe oder eine Klammer umfassen. Bevorzugt ist zusätzlich ein elastisches Ringelement vorgesehen, welches durch den Druck der Schlaufe oder Klammer komprimierbar ist, um den flexiblen länglichen Hohlkörper einzuschnüren. Alternativ kann das Verschlusselement einen Verschlusszapfen und/oder einen Schnellverschluss und/oder einen Drehverschluss und/oder einen Druckverschluss und/oder einen Clip umfassen.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Verbindungsabschnitt eine Durchführöffnung umfasst, durch welche der Faden hindurchgeführt werden kann. Bevorzugt ist der Verbindungsabschnitt ringförmig ausgebildet, so dass der Faden durch eine Ringöffnung hindurchgeführt werden kann. Um eine kompakte Ausgestaltung des Durchführungselements zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, dass der Verbindungsabschnitt unmittelbar mit dem Dichtabschnitt verbunden ist.
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Zur Lösung eingangs genannter Aufgabe trägt ferner ein Set zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie bei, welches eine oder mehrere Folien zur Abdeckung eines Wundbereichs und mindestens ein vorstehend beschriebenes Durchführungselement zur abgedichteten Durchführung eines Fadens durch die Folie aufweist.
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Bei dem Set können dieselben Vorteile erreicht werden, die bereits im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Durchführungselement beschrieben wurden.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist eine Folie zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie, mit mehreren Durchführungsbereichen zur abgedichteten Durchführung eines Fadens durch die Folie.
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Die Durchführungsbereiche der Folie sind derart ausgebildet, dass ein durch den Durchführungsbereich hindurchgeführter Faden abgedichtet wird. Durch die erfindungsgemäße Folie ist es möglich, einen mit dem Rand der Faszie verbundenen Faden aus dem Unterdruckbereich durch die Folie bis zu der Vorrichtung zur Verminderung der Retraktion der Ränder der geöffneten Faszie außerhalb des Unterdruckbereichs zu führen. Der Unterdruckbereich kann abgedichtet verbleiben, auch wenn die Vorrichtung zur Verminderung der Retraktion der Faszienränder vorübergehend entfernt wird.
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Bevorzugt sind die Durchführungsbereiche derart ausgebildet, dass mehrere, beispielsweise zwei, Fäden luftdicht abgedichtet durchgeführt werden können. Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht es, mehrere Fäden auf einen Durchführungsbereich zu bündeln, sodass die Anzahl der erforderlichen Durchführungsbereiche der Folie reduziert werden kann.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Durchführungsbereiche jeweils durch einen Folienbereich voneinander getrennt sind, der flexibel ist. Durch Raffen oder Straffen eines Folienbereichs kann der Abstand der Durchführungsbereiche verändert werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Durchführungsbereiche voneinander beabstandet in mindestens zwei geraden oder gebogenen Linien angeordnet sind. Eine derartig ausgestaltete Folie eignet sind insbesondere zur Verwendung mit den in der
WO 2015/155176 A1 und der
WO 2017/216 224 A1 beschriebenen Vorrichtungen, bei denen mehrere Fäden zu Anbindungspunkten an der Vorrichtung geführt werden, die auf mindestens zwei geraden oder gebogenen Linien angeordnet sind.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Durchführungsbereiche jeweils einen Dichtkörper, insbesondere ein Septum umfassen, welcher von einer nichtstanzenden Nadel durchstechbar ist.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Durchführungsbereiche jeweils einen Dichtkörper, insbesondere ein Septum, umfassen, welcher von einer nichtstanzenden Nadel durchstechbar ist. Durch den Dichtkörper kann ein an einer Nadel befestigter Faden hindurchgeführt werden. Der durchstochene Dichtkörper kann dichtend mit dem Faden abschließen, so dass eine luftdichte Abdichtung des Unterdruckbereichs trotz aus dem Unterdruckbereich herausgeführten Fadens erreicht werden kann.
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Bevorzugt ist der Dichtkörper als Dichtscheibe ausgebildet. Die Dichtscheibe kann eine Oberfläche aufweisen, die im Wesentlichen parallel zu der Oberfläche der Folie angeordnet ist.
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Bevorzugt weist der Dichtkörper ein Elastomer, insbesondere ein Silikon, auf. Das Elastomer kann nach dem Durchstechen der Nadel in seine Ausgangsform zurückdrängen und dabei den an der Nadel angebundenen Faden dichtend umschließen. Das Elastomer kann mit einer Barriereschicht beschichtet sein. Aufgrund einer hohen chemischen Resistenz hat sich insbesondere eine aus Polytetrafluorethylen (PTFE) gebildete Barriereschicht als vorteilhaft erwiesen.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Dichtkörper der Durchführungsbereiche auf einer, insbesondere gemeinsamen, Oberfläche der Folie angeordnet sind. Eine derartige Ausgestaltung bietet die Möglichkeit im Rahmen der Herstellung zunächst eine Folie ohne Durchführungsbereiche zu fertigen und die Dichtkörper dann zur Bildung der Durchführungsbereiche auf der Oberfläche der Folie zu befestigen, beispielsweise durch Kleben und Siegeln, insbesondere Heißsiegeln.
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Eine alternative, vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass die Folie eine erste und eine zweite Schicht umfasst und die Dichtkörper der Durchführungsbereiche zwischen der ersten und der zweiten Schicht angeordnet sind. Bei einer derartigen Ausgestaltung sind die Dichtkörper in die Folie eingebettet und weisen dadurch einen verbesserten Halt auf. Die Gefahr eines ungewollten Lösens der Dichtkörper von der Folie kann reduziert werden.
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Bevorzugt sind die Dichtkörper mit einer Oberfläche und/oder Schicht der Folie verbunden, insbesondere durch eine jeweilige Klebeverbindung, eine jeweilige Siegelnaht oder eine jeweilige Siegelfläche.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Durchführungsbereiche jeweils einen zur Durchführung des Fadens konfigurierten, flexiblen länglichen Hohlkörper und ein Verschlusselement zum Abdichten des flexiblen länglichen Hohlkörpers gegenüber dem Faden umfassen. Der flexible längliche Hohlkörper kann gerafft werden, so dass dieser Falten schlägt. Dann kann der flexible längliche Hohlkörper durch das Verschlusselement gegenüber dem Faden abgedichtet werden, insbesondere derart, dass der Faden gegenüber dem flexiblen längliche Hohlkörper an der Stelle des Verschlusselements fixiert ist. Bei einer Bewegung des Fadens kann sich das Verschlusselement mit dem Faden mitbewegen, ohne dass ein Aufreißen des flexiblen länglichen Hohlkörpers zu befürchten ist. Der flexible längliche Hohlkörper kann beispielsweise als Folienschlauch ausgebildet sein. Das Verschlusselement ist bevorzugt derart ausgebildet, dass es einen Druck in radialer Richtung auf den flexiblen länglichen Hohlkörper ausüben kann, um diesen einzuschnüren. Das Verschlusselement kann beispielsweise eine Schlaufe oder eine Klammer umfassen. Bevorzugt ist zusätzlich ein elastisches Ringelement vorgesehen, welches durch den Druck der Schlaufe oder Klammer komprimierbar ist, um den flexiblen länglichen Hohlkörper einzuschnüren.
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Zur Lösung eingangs genannter Aufgabe trägt ferner eine Wundversorgungseinrichtung mit einem Sauganschluss zur Erzeugung eines Unterdrucks in einem Weichteildefekt bei, die ferner eine vorstehend beschriebene Folie zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie oder ein vorstehend beschriebenes Set zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie aufweist.
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Bei der Wundversorgungseinrichtung können dieselben Vorteile erreicht werden, die bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Folie bzw. dem erfindungsgemäßen Set beschrieben wurden.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Wundversorgungseinrichtung umfasst diese eine Vorrichtung zur Verminderung der Retraktion der Ränder einer geöffneten Faszie eines Patienten mit einem offenen Weichteildefekt, wobei die Vorrichtung ein Anbindungselement umfasst, welches eine Vielzahl von Anbindungspunkten aufweist, die zur Anbindung von Fäden eingerichtet sind, die mit einem Rand der Faszie verbindbar sind, wobei mindestens ein Faden durch ein Durchführungselement des Sets bzw. durch einen Durchführungsbereich der Folie hindurch geführt ist.
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Die vorstehend beschriebenen Folien sind bevorzugt gasundurchlässig ausgebildet. Bevorzugt sind die Folien transparent. Bevorzugt sind die Folien als Polymer-Folien ausgebildet. Die Folien können selbstklebend sein oder nicht-selbstklebend.
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Die Vorrichtung zur Verminderung der Retraktion der Ränder der geöffneten Faszie kann mit Fäden verwendet werden, die als textile Fäden ausgebildet sind. Alternativ können im Zusammenhang mit der Erfindung auch solche Fäden Anwendung finden, die aus einem Elastomer gebildet sind, als Vessel Loop ausgebildet sind oder als Draht.
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Bei den vorstehend erläuterten erfindungsgemäßen Gegenständen kann der Faden mittelbar mit der Faszie verbunden sein, beispielsweise über ein weiteres Zugkraftübertragungselement, wie beispielweise ein in der Faszie eingenähtes Netz.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen, sowie aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen anhand der Zeichnungen. Die Zeichnungen illustrieren dabei lediglich beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung, welche den Erfindungsgedanken nicht einschränken.
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Figurenliste
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- Die 1 zeigt ein geöffnetes Abdomen während der Durchführung einer Unterdruck-Wundtherapie mit einer Vorrichtung zur Verminderung der Fazienretraktion in einer Schnittdarstellung.
- Die 2 zeigt eine Folie gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Draufsicht.
- Die 3 zeigt die Folie gemäß 2 in einer Schnittdarstellung.
- Die 4 zeigt eine Folie gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Schnittdarstellung.
- Die 5a und 5b zeigen exemplarisch die Vorgänge beim Durchführen eines Fadens durch einen Dichtbereich einer Folie gemäß der Erfindung.
- Die 6 zeigt eine Folie mit Durchführungsbereichen gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Schnittdarstellung.
- Die 7 zeigt ein Durchführungselement gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer perspektivischen Darstellung in einem Einbringzustand.
- Die 8 zeigt das Durchführungselement gemäß 7 in einem Abdichtzustand.
- Die 9 zeigt ein Durchführungselement gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Schnittdarstellung.
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Ausführungsformen der Erfindung
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In den verschiedenen Figuren sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden daher in der Regel auch jeweils nur einmal benannt bzw. erwähnt.
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In der 1 ist ein transversaler Schnitt durch ein geöffnetes menschliches Abdomen eines Patienten 100 dargestellt. Die Bauchdecke besteht im Wesentlichen aus der Haut 103 und dem unter der Haut 103 liegenden Bauchmuskel 105 sowie den Faszien 104. Zwischen der Haut 103 und dem Bauchmuskel 105 ist in den Figuren nicht dargestelltes Unterhautgewebe angeordnet. Die Faszien 104 sind für die Stabilität der Bauchdecke von hoher Bedeutung. Die Faszien 104 umhüllen den Bauchmuskel 105 und liegen auf der dem Bauchraum 101 zugewandten Seite der Haut 103.
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Bei einigen Krankheitsbildern, welche mit einer intraabdominellen Druckerhöhung, einem abdominellen Kompartmentsyndrom, einhergehen, kann es erforderlich werden, den Druck durch eine Eröffnung der Bauchdecke des Patienten 100 zu senken und überschüssige Gase und/oder Flüssigkeiten durch chirurgische Maßnahmen geschaffenen Weichteildefekt, hier eine Bauchdeckenöffnung 102, aus dem Bauchraum 101 zu entfernen. Hierbei kann es zu einem Heraustreten innenliegender Organe, beispielsweise des Darms 106, durch die Bauchdeckenöffnung 102 kommen.
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Um der Entstehung von Infektionen im Bauchraum 101 entgegenzuwirken und die Pflege des offenen Abdomens zu erleichtern, wird die Bauchdeckenöffnung 102 provisorisch abgedichtet und gleichzeitig eine Unterdruck-Wundtherapie durchgeführt. Der Bauchraum 101 wird dabei beispielsweise über einen oder mehrere unterhalb der Bauchdecke angeordnete Schwämme 108 abgedeckt. Die Bauchdeckenöffnung 102 wird mit einer gasundurchlässigen Folie 1 abgedichtet. Der oder die Schwämme 108 werden über einen Sauganschluss 110 mit einer Vakuumpumpe verbunden. Über die Vakuumpumpe wird ein Unterdruck angelegt, so dass durch den Sauganschluss 110 unerwünschte Flüssigkeiten und/oder Gase aus dem Bauchraum 101 entfernt werden können. Diese Unterdruck-Wundtherapie wird in der Regel über eine Dauer von einigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen durchgeführt.
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Damit sich die Ränder 107 der Faszie 104 in dieser Zeitspanne nicht übermäßig zurückziehen und das Schließen der Faszie 104, d.h. das Verbinden der Faszienränder 107, nach der Periode des offenen Abdomens mit unproblematischer Wundheilung möglich ist, wird nach dem Öffnen der Bauchdecke 102 eine Wundversorgungseinrichtung eingesetzt, die zusätzlich zu dem Sauganschluss 110 eine Vorrichtung 111 zur Verminderung der Retraktion der Faszie 104 umfasst. Die Vorrichtung 111 zur Verminderung der Retraktion der Ränder 107 der geöffneten Faszie 104 des Patienten 100, umfasst mindestens ein Anbindungselement 112, welches eine Vielzahl von Anbindungspunkten aufweist, die zur Anbindung von Fäden 8 eingerichtet sind, die mit einem Rand 107 der Faszie 104 verbindbar sind. Die Fäden 8 können entweder unmittelbar mit dem Faszienrand 107 oder mittels eines an den Faszienrand 107 angenähten Netzes 116 mit dem Faszienrand 107 verbunden sein.
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Als weiterer Bestandteil der Wundversorgungseinrichtung kann entweder eine erfindungsgemäße Folie 1 oder ein erfindungsgemäßes Set aufweisend eine Folie und mindestens ein Durchführungselement Anwendung finden. Auf geeignete Folien 1 soll nachfolgend im Zusammenhangmit den Darstellungen in 2 bis 6 eingegangen werden. Durchführungselemente für erfindungsgemäße Sets werden im Zusammenhang mit den Darstellungen in 7 bis 9 erläutert.
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Bei der erfindungsgemäßen Folie 1 ist ein Durchführungsbereich 2 vorgesehen, durch welchen die Fäden 8 abgedichtet geführt sind. Das erfindungsgemäße Set umfasst entsprechende Durchführungselemente 2' zur abgedichteten Durchführung der Fäden 8 durch die Folie 1.
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Die Darstellung in 2 zeigt eine Folie 1, die zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie geeignet ist. Die Folie 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel kann zur Abdichtung eines Weichteildefekts auf diesen aufgelegt und durch geeignete Klebemittel, beispielweise Klebestreifen mit der Haut 103 des Patienten 100 verbunden werden. Alternativ kann die Folie 1 selbstklebend ausgebildet sein.
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Die Folie 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel umfasst mehrere Durchführungsbereiche 2 zur abgedichteten Durchführung eines Fadens 8 durch die Folie 1. Diese Durchführungsbereiche 2 sind voneinander beabstandet in zwei geraden Linien angeordnet. Hierdurch wird die Verwendung zusammen mit der in 1 gezeigten Vorrichtung 111 erleichtert, die zwei Anbindungselemente 112 umfasst, von denen ausgehend jeweils mehrere Fäden 8 mit den Faszienrändern 107 des Patienten 100 verbunden sind.
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Die 3 zeigt die Folie gemäß 2 in einer Schnittdarstellung. Bei diesem Ausführungsbeispiel umfassen die Durchführungsbereiche 2 jeweils einen Dichtkörper 4, insbesondere ein Septum, welcher von einer nichtstanzenden Nadel durchstechbar ist. Die Dichtkörper 4 sind jeweils als Dichtscheibe ausgebildet und umfassen ein Elastomer, bevorzugt ein Silikon. Wie der Darstellung in 3 weiter entnommen werden kann, sind die Dichtkörper 4 der Durchführungsbereiche 2 auf einer gemeinsamen Oberfläche der Folie 1 angeordnet. Die Dichtkörper 4 sind dabei fest mit der Schicht 5 an der Oberfläche der Folie 1 verbunden, beispielsweise durch eine Klebeverbindung oder eine Siegelnaht oder Siegelfläche. In den Folienbereichen 3 zwischen den Durchführungsbereichen 2 ist die Folie 1 flexibel, so dass die Folie hier Falten schlagen kann, beispielsweise um den Abstand der Durchführungsbereiche zueinander zu verringert. Insofern kann der Abstand der Durchführungsbereiche 2 an den Abstand der Fäden 8 angepasst werden.
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Die 4 zeigt eine Folie 1 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer Schnittdarstellung. Diese Folie entspricht im Wesentlichen der Folie 1 gemäß 3 mit dem Unterschied, dass die Folie 1 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel eine erste Schicht 5 und eine zweite Schicht 6 umfasst und die Dichtkörper 4 der Durchführungsbereiche 2 zwischen der ersten Schicht 5 und der zweiten Schicht 6 angeordnet sind. Die Dichtkörper 4 sind sowohl mit der ersten Schicht 5 als auch mit der zweiten Schicht 6 verbunden, beispielsweise durch eine Klebeverbindung oder eine Siegelnaht oder Siegelfläche.
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Anhand der Darstellungen in 5a und 5b wird verdeutlicht, wie ein Faden 8 durch einen der Dichtkörper 4 der Dichtbereiche 2 hindurchgeführt werden kann. Der Faden 8 ist mit einer nichtstanzenden Nadel 7 verbunden. Diese Nadel 7 erzeugt eine Durchführöffnung in dem Dichtkörper 4, welche durch die Nadel 7 geweitet wird, vgl. 5a. Durch die geweitete Durchführöffnung wird der Faden 8 hindurchgezogen. Das Material des Dichtkörpers 4 drängt in Richtung des Fadens zurück und dichtet dabei gegenüber dem Faden ab, vgl. 5b.
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Die Darstellung in 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Folie mit mehrere Durchführungsbereichen 2. Diese können beispielsweise wie in 2 gezeigt angeordnet sein. Die Durchführungsbereiche 2 gemäß diesem Ausführungsbeispiel umfassen jeweils einen zur Durchführung des Fadens 8 konfigurierten, flexiblen länglichen Hohlkörper 9 und ein Verschlusselement 10 zum Abdichten des flexiblen länglichen Hohlkörpers gegenüber dem Faden umfassen. Der Hohlkörper 9 ist bevorzugt ein Folienschlauch. Ein solcher Folienschlauch kann durch das Verschlusselement 10 zusammengedrückt werden, um eine Abdichtung gegenüber einem durch den Folienschlauch geführten Faden zu bewirken.
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Die 7 und 8 zeigen ein separates Durchführungselement 2' welches bei einem erfindungsgemäßen Set zusammen mit einer Folie bei einer Unterdruck-Wundtherapie zur Anwendung kommen kann. Dieses Durchführungselement 2' umfasst - ähnlich wie die Durchführungsbereiche 2 gemäß 6 einen Dichtabschnitt 12 zur luftdichten Abdichtung zwischen dem Durchführungselement 2' und dem Faden 8 auf, welcher einen zur Durchführung des Fadens 8 konfigurierten, flexiblen länglichen Hohlkörper 9 und ein Verschlusselement 10 zum Abdichten des flexiblen länglichen Hohlkörpers 9 gegenüber dem Faden 8 umfasst. Der Hohlkörper 9 ist bevorzugt ein Folienschlauch. Ein solcher Folienschlauch kann - wie in 8 gezeigt - durch das Verschlusselement 10 zusammengedrückt werden, um eine Abdichtung gegenüber einem durch den Folienschlauch geführten Faden 8 zu bewirken.
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Ein weiterer Bestandteil des Durchführungselements 2' ist ein selbstklebender Verbindungsabschnitt 11 zum Verbinden des Durchführungselements 2' mit der Folie 1. Der Verbindungsabschnitt 11 ist bevorzugt einstückig mit dem flexiblen länglichen Hohlkörper 9 ausgebildet. Der Verbindungsabschnitt 11 umfasst eine - hier ringförmige - Durchführöffnung, durch welche der Faden 8 hinzudurch geführt werden kann.
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Das Durchführungselement 2` kann wie in 7 und 8 dargestellt, separat bereitgestellt werden und durch einen Benutzer, beispielsweise einen Operateur, an einer Folie befestigt werden. Alternativ ist es möglich, dass das Durchführungselement 2', bevorzugt zusammen mit weiteren Durchführungselementen 2' an einer Folie befestigt bereitgestellt wird, wie dies beispielsweise in 2 gezeigt ist.
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In 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Durchführungselements 2' zur abgedichteten Durchführung eines Fadens 8 durch eine Folie 1 zur Verwendung bei einer Unterdruck-Wundtherapie dargestellt. Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß 7 und 8 umfasst dieses Durchführungselement 2' einen Dichtabschnitt 12 mit einem Dichtkörper 4, welcher von einer nichtstanzenden Nadel 7 durchstechbar ist. An einer Unterseite des Dichtabschnitts ist ein Verbindungsabschnitt 11 vorgesehen, der selbstklebend ausgebildet ist und das Verbinden des Durchführungselements 2' mit einer Folie 1 ermöglicht.
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Die in den vorstehend beschriebenen Figuren bezeichneten Folien 1 können alternativ Bestandteil eines Sets sein, welches separate Durchführungselemente 2' umfasst. Diese separaten Durchführungselemente 2' können mit der Folie 1 verbunden werden, um die abgedichtete Durchführung der Fäden 8 während einer Unterdruck-Wundtherapie zu ermöglichen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Folie
- 2
- Durchführungsbereich
- 2'
- Durchführungselement
- 3
- Folienbereich
- 4
- Dichtkörper
- 5
- Schicht
- 6
- Schicht
- 7
- Nadel
- 8
- Faden
- 9
- Hohlkörper, Folienschlauch
- 10
- Verschlusselement
- 11
- Verbindungsabschnitt
- 12
- Dichtabschnitt
- 100
- Patient
- 101
- Bauchraum
- 102
- Weichteildefekt, Bauchdeckenöffnung
- 103
- Haut
- 104
- Faszie
- 105
- Bauchmuskel
- 106
- Darm
- 107
- Faszienrand
- 108
- Schwamm
- 110
- Sauganschluss
- 111
- Vorrichtung zur Verminderung der Retraktion der Faszie
- 112
- Anbindungselement
- 116
- Netz
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2015/155176 A1 [0004, 0005, 0019]
- WO 2017/216224 A1 [0004, 0005, 0019]