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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Parkflächenauswahlsystem zur Parkflächenauswahl für ein Fahrzeug. Parkflächenauswahlsysteme sind aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannt und basieren vornehmlich auf der Erkennung und Auswahl freier Parkflächen sowie einer entsprechenden Mitteilung an einen Fahrzeugnutzer. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeugnutzer über ein Parkflächenauswahlsystem in Folge einer Anfrage oder automatisiert von einer verfügbaren Parkfläche in Kenntnis gesetzt wird. Unter einem Parkflächenauswahlsystem ist dabei ein vernetztes System zu verstehen, in welchem vielerlei unterschiedliche Informationen (z.B. Geo-Positionsdaten von Parkflächen und Fahrzeugen, Belegungsinformationen über Parkflächen) gesammelt und von mit dem System verbundenen Nutzern abgefragt bzw. an diese übermittelt werden können. Eine solche Information kann dem Fahrzeugnutzer über eine fahrzeugseitige Anzeigevorrichtung, z.B. On-Board Anzeige, oder über eine nutzerseitige Anzeigevorrichtung, z.B. ein mobiles Endgerät, übermittelt werden. Bei den bekannten Systemen bzw. der zugehörigen Übermittlung von Parkflächen-Belegungsinformationen wird in der Regel nicht berücksichtigt, ob den Parkflächen eine bestimmte Restriktion unterliegt (z.B. Frauenparkparkfläche, Behindertenparkfläche, Eltern-Kind Parkfläche, Kurzzeitparkfläche, Anwohnerparkfläche) und somit nicht für beliebige Nutzer zur Verfügung steht. Sind derartige Restriktionsvorgaben einer Parkfläche nicht in Parkflächenauswahlsystem hinterlegt, so kann dies bei den bekannten Systemen in der Regel bei der Information des Nutzers nicht berücksichtigt werden.
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Entsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie ein Parkflächenauswahlsystem zur Parkflächenauswahl für ein Fahrzeug bereitzustellen, bei dem mögliche Parkflächen-Restriktionen und Fahrzeugnutzerspezifische Anforderungen berücksichtigt werden und eine intelligente Verfahrens- bzw. Systemanpassung unter Berücksichtigung spezifischer Anpassungserfordernisse ermöglicht ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie ein Parkflächenauswahlsystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 14 vorgeschlagen.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass die in den Ansprüchen einzeln aufgeführten Merkmale in beliebiger, technisch sinnvoller Weise miteinander kombiniert werden können und weitere Ausgestaltungen der Erfindung aufzeigen. Die Beschreibung charakterisiert und spezifiziert die Erfindung insbesondere im Zusammenhang mit den Figuren zusätzlich. Auch können die im Zusammenhang des erfindungsgemäßen Verfahrens beschriebenen Merkmale vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Parkflächenauswahlsystems sein und umgekehrt.
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Es sei ferner darauf hingewiesen, dass eine hierin verwendete, zwischen zwei Merkmalen stehende und diese miteinander verknüpfende Konjunktion „und/oder“ stets so auszulegen ist, dass in einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gegenstands lediglich das erste Merkmal vorhanden sein kann, in einer zweiten Ausgestaltung lediglich das zweite Merkmal vorhanden sein kann und in einer dritten Ausgestaltung sowohl das erste als auch das zweite Merkmal vorhanden sein können.
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Wie erwähnt, betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Parkflächenauswahl für ein Fahrzeug, wobei zunächst ein nutzer- und/oder fahrzeugspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil eines Fahrzeugnutzers ermittelt wird, umfassend die folgenden Schritte:
- a. Feststellen einer Parkintention des Fahrzeugnutzers in Bezug auf eine spezifische Parkfläche (i) auf Basis eines mit dem Fahrzeug ausgeführten Fahrmanövers, oder (ii) auf Basis eines nutzerseitigen Befehls;
- b. bei Feststellung der Parkintention: Prüfen der spezifischen Parkfläche auf Vorliegen einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe;
- c. bei Vorliegen der Restriktionsvorgabe: Inkenntnissetzen des Fahrzeugnutzers über die Restriktionsvorgabe und/oder Abgleichen der Restriktionsvorgabe mit dem nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil;
wobei beim Abgleichen der Restriktionsvorgabe mit dem nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil eine Feststellung hinsichtlich einer Parkempfehlung und/oder einer Parkfreigabe zum Parken des Fahrzeugs auf der ausgewählten Parkfläche getroffen und ausgegeben wird.
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Wesentlich für die Erfindung ist, dass ein Fahrzeugnutzer bei Vorliegen einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe über diese Restriktion - vor Beendigung eines Parkvorgangs - in Kenntnis gesetzt wird und dies somit bei einer anstehenden Parkentscheidung zum Parken auf einer spezifischen Parkfläche berücksichtigen kann. Ferner ermöglicht die Erfindung Fahrzeugnutzern lediglich jene Parkflächen zum Parken zu empfehlen und/oder freizugeben, die zum nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Anforderungsprofil des Fahrzeugnutzers passen. Dadurch werden Fehlempfehlungen bzw. Fehlfreigaben vermieden und die Nutzerzufriedenheit verbessert. Auch trägt die Erfindung mit der dadurch ermöglichten zielgerichteten Parkflächenauswahl dazu bei, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Unkoordinierte Irrfahrten bei der Parkfläche werden somit vermieden.
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Die Erfindung bezieht sich dabei auf unterschiedlichste Arten von Fahrzeugen. Vornehmlich kann im Kontext der Erfindung unter einem „Fahrzeug“ ein radgebundenes Kraftfahrzeug zu verstehen sein, beispielsweise ein PKW, unabhängig von dessen Antrieb (z.B. Verbrennungsmotor, Hybrid-Antrieb, Elektroantrieb). Auch Transportfahrzeuge, Nutzfahrzeuge (LKWs) und Busse können als Fahrzeug im Sinne der Erfindung zu verstehen sein. Gleichsam kann unter einem „Fahrzeug“ ein motorisiertes oder nicht-motorisiertes zwei- oder mehrrädriges Fahrzeug zu verstehen sein. Auch Baufahrzeuge, Gabelstapler, Ladefahrzeuge, Zustellfahrzeuge etc. können als „Fahrzeuge“ im Sinne der Erfindung zu verstehen sein, gleiches gilt für autonom oder teil-autonom fahrende Fahrzeuge. Ferner kann es sich bei dem „Fahrzeug“ um ein schienengebundenes, schwebendes oder sich im Flug fortbewegendes Fahrzeug handeln. Letzterer Fall kann sich beispielsweise auf Drohnen, Helikopter, zum Flug befähigte Fortbewegungsmittel oder Flugzeuge beziehen. Bei Flugzeugen kann die Erfindung auch bei Fortbewegung derselbigen am Boden, z.B. am Flughafen einsetzen.
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Die Erfindung kann bei Fahrzeugen zum Einsatz kommen, unabhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein im Privateigentum befindliches Fahrzeug, ein Leasing-Fahrzeug, ein Miet-Fahrzeug, ein (teil)-finanziertes Fahrzeug, ein Firmenfahrzeug, ein öffentliches Fahrzeug oder ein Car-Sharing Fahrzeug handelt.
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Das Verfahren kann unter Einsatz eines Parkflächenauswahlsystems ausgeführt werden, wobei dem Parkflächenauswahlsystem unterschiedliche Systemeinheiten zugeordnet sein können, beispielsweise ein Server, und mit dem Server drahtlos vernetzte Kommunikations- und/oder Sensoreinheiten. Die Kommunikations- und/oder Sensoreinheiten können fahrzeugseitig angeordnet oder Bestandteil eines nutzerseitigen Endgeräts (z.B. eines Smartphones) sein. Auch kann es sich bei den Kommunikations- und/oder Sensoreinheiten um parkflächenseitig, d.h. in Bezug auf eine bestimmte Parkfläche, angeordnete Kommunikations- und/oder Sensoreinheiten handeln, die beispielsweise einen Parkflächen-Status (z.B. besetzt, reserviert, verfügbar) an den Server übermitteln. Derartige Kommunikations- und/oder Sensoreinheiten können auch einem eine Vielzahl von Parkflächen bereitstellenden Parkraumbewirtschaftungssystem zugehörig sein, z.B. einem Parkhaus, einem Parkplatz etc. Der Server kann in einem zentralen Rechenzentrum befindlich sein, in welchem sämtliche Informationen des Parkflächenauswahlsystems zusammenlaufen. Das Parkflächenauswahlsystem kann den Fahrzeugnutzern eine Informations-, Eingabe-, und Bedienplattform bereitstellen, beispielsweise in Form einer auf einem mobilen (oder stationären) Endgerät ausgeführten Applikationssoftware (App).
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Unter einem „nutzerspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil“ sind bestimmte Anforderungen eines Fahrzeugnutzers oder einer Fahrzeuginsassengruppe (z.B. einer Familie) an eine Parkfläche zu verstehen. Eine solche Anforderung kann beispielsweise eine Barrierefreiheit der Parkfläche bzw. der Parkflächenumgebung betreffen. Ferner kann eine solche Anforderung einen Parkdauer-Wunsch betreffen, z.B. Kurzzeitparken, Übernachtparken, Langzeitparken etc. Auch kann eine solche Anforderung bestimmte mit einer Kinderfreundlichkeit einer Parkfläche assoziierte Kriterien betreffen, z.B. ein in der unmittelbaren Umgebung der Parkfläche vorherrschendes (geringes) Verkehrsaufkommen. Selbstverständlich kann solche Anforderung auch die örtliche Lage der Parkfläche oder Umgebungskriterien (z.B. die Nähe von Restaurants, medizinischen Versorgungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen etc.) betreffen. Das nutzerspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil kann auch auf die Art bzw. Kategorie der Parkfläche gerichtet sein, beispielsweise kann die Anforderung auf eine Klassifizierung einer Parkfläche als AnwohnerParkfläche, Bewohner-Parkfläche, Kunden-Parkfläche etc. gerichtet sein. Parkflächen können durch eine zur Klassifizierung befugte Einrichtung oder Person entsprechend klassifiziert werden, beispielsweise temporär oder dauerhaft. Bei einer solchen Einrichtung kann es sich z.B. um eine öffentliche Einrichtung, eine medizinische Einrichtung oder um einen anderweitigen Parkflächeneigentümer bzw. Parkflächenmieter handeln, die ein Parkflächen-Anforderungskriterium eines Parkflächen-Anforderungsprofils sein kann. Ein nutzerspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil kann auch eine (temporäre) Parkerlaubnis betreffen, dabei bezogen auf eine bestimmte Parkfläche oder Parkflächenkategorie. Eine solche Parkerlaubnis kann von einem Parkflächeneigentümer oder Parkflächenmieter (z.B. einer medizinischen Einrichtung) ausgestellt werden.
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Unter einem „fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil“ können bestimmte Anforderungen eines Fahrzeugs an eine Parkfläche zu verstehen sein, die z.B. vom Fahrzeugtyp, der Fahrzeuggröße, vom Fahrzeugantrieb etc. abhängig sein können. Eine solche Anforderung kann beispielsweise eine Lademöglichkeit für einen Elektroantrieb des Fahrzeugs betreffen. Ferner kann eine Anforderung auf die Kompatibilität der Parkfläche mit der Fahrzeuggröße (z.B. eines SUV-Fahrzeugs, oder eines LKWs) abstellen.
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Bei dem erfindungsgemäß ermittelten „Parkflächen-Anforderungsprofil“ kann es sich um ein Anforderungsprofil handeln, das sich allein aus nutzerspezifischen Anforderungen (wie vorangehend beschrieben) zusammensetzt. Gleichsam kann sich das „Parkflächen-Anforderungsprofil“ auch allein aus fahrzeugspezifischen Anforderungen (wie vorangehend beschrieben) zusammensetzen. Auch kann das „Parkflächen-Anforderungsprofil“ nutzerspezifische Anforderungen und zusätzlich fahrzeugspezifische Anforderungen enthalten. Das Parkflächen-Anforderungsprofil kann dabei eine oder mehrere der nutzerspezifischen und/oder fahrzeugspezifischen Anforderungen umfassen. Wie an späterer Stelle noch zu erläutern sein wird, kann das nutzerspezifische und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil manuell oder automatisiert abgeändert bzw. angepasst werden. Dabei können dem Anforderungsprofil Anforderungen hinzugefügt oder Anforderungen aus diesem gestrichen werden. Auch die Abänderung einzelner Anforderungen ist möglich.
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Ein „Fahrzeugnutzer“ im Sinne der Erfindung kann ein Fahrer eines Fahrzeugs oder ein Fahrzeuginsasse sein. Als Fahrzeugnutzer ist auch eine Person anzusehen, die eine Nutzung des Fahrzeugs (sei es als Fahrer oder Fahrzeuginsasse) beabsichtigt, d.h. als Fahrzeugnutzer kann auch eine Person vor Fahrtantritt verstanden werden. Ferner kann ein „Fahrzeugnutzer“ im Sinne der Erfindung eine natürliche oder juristische Person sein, die ein Fahrzeug reserviert, gebucht oder gemietet hat (z.B. ein Car-Sharing Fahrzeug oder einen Mietwagen).
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Wie erwähnt, wird erfindungsgemäß zunächst eine Parkintention des Fahrzeugnutzers in Bezug auf eine spezifische Parkfläche festgestellt. Dies kann entweder auf Basis eines mit dem Fahrzeug ausgeführten Fahrmanövers oder auf Basis eines nutzerseitigen Befehls erfolgen. Unter einer „Parkintention“ kann ein Parkwunsch (d.h. es wurde noch kein Parkmanöver eingeleitet, es besteht aber eine Parkabsicht) oder ein bereits eingeleitetes Parkmanöver zu verstehen sein. Im letzteren Fall wurde bereits eine spezifische Parkfläche zum Parken ausgewählt.
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Die Feststellung einer Parkintention auf Basis eines mit dem Fahrzeug ausgeführten Fahrmanövers kann beispielsweise aus einem Verlangsamen des Fahrzeugs (z.B. nach einem vorgegebenen Muster, insbesondere in Abgrenzung zu einem anderweitigen Bremsvorgang im Straßenverkehr), einem Einlegen eines Rückwärtsgangs, einer Rückwärtsfahrt, dem Setzen eines Blinkers, oder dem Erreichen einer bestimmten Geo-Position in Nähe zu einer Parkfläche hergeleitet werden (feststellbar durch ein GPS-System oder eine fahrzeugseitige Erfassungseinrichtung). Auch mehrere der vorgenannten Kriterien können in Zusammenschau auf eine Parkintention hinweisen.
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Die Feststellung einer Parkintention auf Basis eines nutzerseitigen Befehls kann bedeuten, dass seitens eines Fahrzeugführers oder Fahrzeuginsassen ein Parkassistenzsystem eingeschaltet wurde (also ein nutzerseitiger Eingabebefehl ausgeführt wurde), woraus abgeleitet werden kann, dass eine Parkintention vorliegt. Auch das Einschalten einer Parkautomatik kann als ein solcher Befehl zu verstehen sein. Gleichsam kann auch eine auf eine Parkplatzsuche gerichtete Eingabe in ein fahrzeugseitiges Assistenzsystem oder ein nutzerseitiges (ggf. mit dem Fahrzeug gekoppeltes) mobiles Endgerät als ein solcher Befehl zu verstehen sein. Auch eine Sucheingabe in ein Navigationssystem, einen Routenplaner oder eine Suchmaschine kann als ein solcher Befehl zu verstehen sein.
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Grundsätzlich ist die an die Feststellung einer Parkintention gekoppelte Prüfung des Vorliegens einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe dahingehend von Vorteil, dass lediglich in Situationen, in denen ein tatsächliches Parkvorhaben bzw. ein Parkwunsch besteht, weitere Schritte eingeleitet werden. Dem Fahrzeugnutzer werden also in Situationen, in denen kein Parkvorhaben besteht, keine unnötigen Informationen übermittelt bzw. Handlungen abverlangt. Unterstützt werden kann dies durch auf künstlicher Intelligenz basierende Algorithmen, in einer Daten-Cloud bzw. in einem nutzerseitigen Endgerät oder fahrzeugseitig abgelegte Kalenderdaten des Fahrzeugnutzers, dem Gesundheitszustand des Fahrzeugnutzers (z.B. erfassbar durch Smart Wearables) oder anderweitigen Nutzervorgaben, sodass ein erfindungsgemäßes Verfahren bzw. ein erfindungsgemäßen Parkflächenauswahlsystem nur dann zum Einsatz kommt, wenn eine Nutzungserfordernis durch den Fahrzeugnutzer zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit besteht.
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Unter einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe kann im Kontext der Erfindung zu verstehen sein, dass die Parkfläche einer bestimmten Restriktion bzw. Klassifizierung unterliegt und nicht für Jedermann zum Parken freigegeben ist. Bei der Restriktionsvorgabe kann es sich beispielsweise um die Klassifizierung als Behindertenparkfläche, Frauenparkfläche, Familienparkfläche, als Parkfläche zum Kurzzeitparken, Langzeitparken oder Bewohnerparken handeln. Ferner kann es sich um eine Klassifizierung als Privatparkfläche, Firmenparkfläche, Kundenparkfläche, als einer Ladestation zugehörigen Parkfläche, einer Car-Sharing Parkfläche, als Parkfläche einer öffentlichen Einrichtung, als zum Laden- und Entladen eines Fahrzeugs vorgesehene Parkfläche etc. handeln. Die vorgenannte Auflistung ist nicht abschließend. Eine Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe kann beliebig definiert und vorgegeben werden, z.B. von einem Eigentümer, Mieter oder Betreiber der Parkfläche. Auch kann die Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe mehrere Restriktionsanforderungen umfassen, beispielsweise kann es sich um eine Parkfläche handeln, die gleichsam als Frauen- und Familienparkfläche definiert ist.
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Wie erwähnt kann der Fahrzeugnutzer bei Vorliegen einer solchen Restriktionsvorgabe über die Restriktionsvorgabe in Kenntnis gesetzt werden. Unter der Inkenntnissetzung ist insbesondere eine Informationsweitergabe (betreffend die Restriktionsvorgabe) an einen Fahrzeugnutzer zu verstehen. Die Inkenntnissetzung kann dabei optisch und/oder akustisch erfolgen, beispielsweise durch eine Anzeigeeinrichtung des Fahrzeugs (z.B. durch einen im Fahrzeugcockpit angeordneten Bildschirm, Touchscreen, eine Warnleuchte oder dergleichen) oder eines nutzerseitigen mobilen Endgeräts (z.B. einem Smartphone). Eine akustische Inkenntnissetzung kann durch fahrzeugseitige Lautsprecher erfolgen, über welche beispielsweise ein akustischer Signalton oder eine computergesteuerte Sprachausgabe ausgegeben wird. Gleiches kann über Lautsprecher eines nutzerseitigen Endgeräts erfolgen. Betont sei, dass die Inkenntnissetzung einen Warncharakter oder eine Warnfunktion haben kann, um dem Fahrzeugnutzer eine bezüglich einer spezifischen Parkfläche vorliegende Restriktion zu verdeutlichen.
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Wie erwähnt, wird gemäß dem mit der Erfindung beanspruchten Verfahren beim Abgleichen der Restriktionsvorgabe mit dem nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Anforderungsprofil eine Feststellung hinsichtlich einer Parkempfehlung und/oder einer Parkfreigabe zum Parken des Fahrzeugs auf der ausgewählten Parkfläche getroffen und (an den Fahrzeugnutzer) ausgegeben. Die Ausgabe kann optisch und/oder akustisch erfolgen, wobei eine akustische Ausgabe in Form eines akustischen Signaltons (z.B. eines Themes) oder einer computergesteuerten Sprachausgabe erfolgen kann. Eine akustische Ausgabe kann über fahrzeugseitige Lautsprecher oder über Lautsprecher eines nutzerseitigen Endgeräts erfolgen. Eine optische Ausgabe kann über eine fahrzeugeigene Anzeigeeinrichtung erfolgen, gleichsam auch über ein mobiles Endgerät des Fahrzeugnutzers.
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Bei einer „Parkempfehlung“ ist keine vorangehende zwingende Buchung oder Reservierung der Parkfläche erforderlich bzw. erfolgt. Bei Ausgabe einer „Parkempfehlung“ kann also davon ausgegangen werden, dass eine spezifische Parkfläche grundsätzlich zum Parken zu empfehlen und ein Parken ermöglicht (zulässig) ist. Eine „Parkfreigabe“ ist als Freigabe einer Parkfläche in Folge einer konkreten Parkanfrage zu verstehen, d.h. in diesem Fall wurde seitens eines Parkflächenbetreibers, Parkflächeneigentümers, Parkflächenmieters oder dergleichen in Folge einer nutzerseitigen Parkanfrage eine Parkfreigabe zum Parken erteilt.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird - nebst dem vorangehend beschriebenen Verfahren - auch durch ein Parkflächenauswahlsystem zur Parkflächenauswahl für ein Fahrzeug gelöst. Das Parkflächenauswahlsystem umfasst:
- a. eine Ermittlungseinrichtung zur Ermittlung eines nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofils eines Fahrzeugnutzers;
- b. Feststellungsmittel zur Feststellung einer Parkintention des Fahrzeugnutzers in Bezug auf eine spezifische Parkfläche auf Basis eines mit dem Fahrzeug ausgeführten Fahrmanövers und/oder auf Basis eines nutzerseitigen Befehls;
- c. Prüfmittel zur Prüfung der spezifischen Parkfläche auf Vorliegen einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe;
- d. Mittel zum Inkenntnissetzen des Fahrzeugnutzers über die Restriktionsvorgabe;
- e. Auswertemittel zum Abgleichen der Restriktionsvorgabe mit dem nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Anforderungsprofil,
wobei das Auswertemittel dazu eingerichtet ist, beim Abgleichen der Restriktionsvorgabe mit dem nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Anforderungsprofil eine Feststellung hinsichtlich einer Parkempfehlung und/oder einer Parkfreigabe zum Parken des Fahrzeugs auf der ausgewählten Parkfläche zu treffen. Das genannte Parkflächenauswahlsystem ist zur Ausführung des mit der Erfindung vorgeschlagenen Verfahrens ausgebildet.
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Unter einem „Mittel“ (insbesondere einem Feststellungsmittel, einem Prüfmittel, einem Auswertemittel) kann vorliegend insbesondere ein Sensor oder eine Recheneinheit verstanden werden. Auch eine auf einer Recheneinheit ausgeführte Software, ein Algorithmus (sei es klassischer Natur oder auf künstlicher Intelligenz basierend), eine Rechenroutine etc. kann als ein „Mittel“ (z.B. Prüfmittel, Auswertemittel, Feststellungsmittel) im Sinne der Erfindung verstanden werden. Ein „Mittel“ kann sich zudem auch aus einer Kombination eines oder mehrerer Sensoren mit einer Recheneinheit zusammensetzen. Als Recheneinheit kann auch ein Mikrocontroller zu verstehen sein. Ein „Mittel zum Inkenntnissetzen“ des Fahrzeugnutzers ist im Sinne einer Anzeigevorrichtung zu verstehen, wobei dem Fahrzeugnutzer eine Information optisch, akustisch oder haptisch mitgeteilt wird.
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Das mit der Erfindung vorgeschlagene Verfahren bzw. Parkflächenauswahlsystem kann nutzerseitig interaktiv dahingehend trainiert werden, dass für bestimmte Parkflächen, denen keine Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe zugeordnet ist, bzw. eine solche Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe nutzer- oder fahrzeugseitig nicht erkennbar ist, eine entsprechende Restriktionsvorgabe festgelegt (bzw. die Erkennung derselbigen antrainiert) wird. Die für eine spezifische Parkfläche festgelegten Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgaben können von einem Fahrzeugnutzer oder einem Eigentümer, Betreiber, Mieter (oder dergleichen) der Parkfläche festgelegt, definiert und ggf. einem bestimmten Erkennungsmerkmal der Parkfläche (z.B. einer Bodenmarkierung, einem Hinweisschild) zugeordnet werden. Derartige Eingaben, Festlegungen, Definitionen und Zuordnungen können in nutzerseitiges Endgerät (z.B. ein Smartphone, ein Handy, einen Tablet-Computer, einen Laptop, ein Notebook, einen stationären Computer etc.) eingegeben und bestimmte Einheiten (z.B. einen zentralen Server, eine Daten-Cloud) des vernetzten Parkflächenauswahlsystems übermittelt werden. Gleiches gilt für die genannten Endgeräte eines Eigentümers, Betreibers, Mieters (oder dergleichen) der Parkfläche.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den in den Unteransprüchen angegebenen, sowie den nachfolgend beschriebenen Merkmalen. Auch die in den Unteransprüchen angegebenen Verfahrensmerkmale seien nachfolgend beschrieben. Betont sei an dieser Stelle, dass die nachfolgend beschriebenen Merkmale ohne Weiteres auch vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale eines erfindungsgemäßen Parkflächenauswahlsystems sein können. Um Wiederholungen zu vermeiden, seien die in Rede stehenden Merkmale nachfolgend nur in Bezug zu dem erfindungsgemäßen Verfahren beschrieben.
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Nach einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil zumindest temporär in einem übergeordneten Parkflächenauswahlsystem, insbesondere einer Datenbank, hinterlegt wird. Wie eingangs erwähnt, kann es sich bei dem Parkflächenauswahlsystem um ein System vernetzter Einheiten handeln. Dabei umfasst das Parkflächenauswahlsystem vorzugsweise zumindest einen zentralen Server bzw. Rechner (alternativ: mehrere miteinander zusammenwirkende Servereinheiten bzw. Recheneinheiten). Der zentrale Server weist eine oder mehrere Daten- bzw. Kommunikationsschnittstelle(n) auf, über welche eine Daten- bzw. Kommunikationsverbindung mit elektronischen Endgeräten von Fahrzeugnutzern und/oder mit den Fahrzeugen herstellbar ist. Die Verbindung kann über eine geeignete Systemsoftware verwirklicht werden. Die Software kann auf nutzerseitigen Endgeräten (Smartphones, Tablet-Computern, Laptops, Notebooks, stationären Computern etc.) oder fahrzeugseitig (z.B. auf einem Bordcomputer) ausgeführt werden. Fahrzeugnutzer - bzw. die Fahrzeuge als solche - können also mit dem Parkflächenauswahlsystem vernetzt bzw. Bestandteil desselbigen sein.
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Über die erwähnten nutzerseitigen Endgeräte bzw. fahrzeugseitige Eingabemittel (z.B. einen Touch-Screen eines Fahrzeug-Bordcomputers) kann ein nutzerspezifisches und/oder fahrzeugspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil eingegeben und an das Parkflächenauswahlsystem (z.B. den zentralen Server) übermittelt werden. Dort kann ein solches Parkflächen-Anforderungsprofil dauerhaft oder temporär hinterlegt werden, nämlich in einer Datenbank. Das Parkflächen-Anforderungsprofil kann auf Anfrage eines Fahrzeugnutzers oder automatisiert aktualisiert bzw. geändert werden. Die Aktualisierung kann zu festgelegten Zeitpunkten oder in regelmäßigen Zeitintervallen erfolgen. Auch eine spontane Aktualisierung ist möglich.
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Nebst einer manuellen Festlegung des Parkflächen-Anforderungsprofils, kann das Parkflächen-Anforderungsprofil (sei es nutzerspezifisch oder fahrzeugspezifisch) automatisiert erstellt werden, beispielsweise unter Berücksichtigung von seitens des Fahrzeugnutzers zur Verfügung gestellten Informationen oder unter Berücksichtigung bestimmter Fahrzeugdaten. In einer weiteren Variante kann vorgesehen sein, ein fahrzeugspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil bereits mit der Fertigung des Fahrzeugs ab Werk bereitzustellen. Auch kann ein fahrzeugspezifisches oder nutzerspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil beim Kauf eines Fahrzeugs oder bei Fahrzeugübernahme festgelegt werden. Die erwähnte Datenbank kann in Form einer vernetzten Daten-Cloud ausgeführt sein. Auch kann die Datenbank auf dem Server oder - im Falle mehrerer Servereinheiten - auf einer Servereinheit eingerichtet sein.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil unter Einsatz einer Ermittlungseinrichtung ermittelt wird. Die Ermittlungseinrichtung ermittelt das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Anforderungsprofil auf Basis einer vorzugsweise messtechnischen oder erkennungstechnischen Ermittlung. Dabei kann die Ermittlungseinrichtung eine fahrzeugseitige Ermittlungseinrichtung oder eine nutzerseitige Ermittlungseinrichtung sein.
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Beispielsweise kann fahrzeugseitig eine Ermittlungseinrichtung vorgesehen sein, welche ein mobiles Endgerät eines Fahrzeugnutzers oder Fahrzeuginsassen erkennt und somit ermitteln kann, welche Personen oder Personenkategorie mittels des Fahrzeugs befördert werden soll(en). Die jeweiligen Personen können in einem persönlichen Endgerät (z.B. Smartphone) Informationen zu Ihrer Person hinterlegen, wobei es sich bei den Informationen um für die Ermittlung des nutzerspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofils relevante Informationen handelt (z.B. Alter, Geschlecht, Vorliegen einer körperlichen Beeinträchtigung etc.). Fahrzeugseitig kann eine Erkennungseinrichtung vorgesehen sein, welche die persönlichen Endgeräte der Fahrzeuginsassen beim Zustieg erkennt (z.B. über eine kabellose Signalkopplung, insbesondere via Bluetooth oder WLAN) und sodann die auf den persönlichen Endgeräten der Fahrzeuginsassen hinterlegten Informationen auslesen bzw. die Insassenkategorie der Fahrzeuginsassen ermitteln kann. Je nach Kategorie der erkannten Personen (z.B. Mann, Frau, Erwachsener, Kind, Person mit einer Behinderung etc.) kann sodann ein nutzerspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil ermittelt werden. Unter einer fahrzeugseitigen Erkennungseinrichtung kann auch eine optische Erkennungseinrichtung, wie eine Kamera oder eine Anordnung einer Mehrzahl von Kameras zu verstehen sein, wobei die Kamera(s) in oder an dem Fahrzeug angeordnet sind. Mit einer solchen Kamera kann eine Personenkategorie beispielsweise vor dem Zustieg in das Fahrzeug oder nach dem Zustieg in das Fahrzeug ermittelt werden. Dabei kann beispielsweise auf ein Face- oder Silhouetten-Scanverfahren zurückgegriffen werden. Bei Erkennung der Personenkategorie vor dem Zustieg liegt der Bildaufnahmebereich einer solchen Kamera außerhalb des Fahrzeugs, während der Bildaufnahmebereich der Kamera bei einer Erkennung nach dem Personenzustieg innerhalb des Fahrzeugs liegt. Anstatt einer Kamera kann auch auf einen anderweitigen optischen Erkennungssensor zurückgegriffen werden, beispielsweise einen Infrarotsensor.
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Auch kann eine fahrzeugseitige Erkennungseinrichtung in Form eines Gewichtssensors ausgebildet sein, der beim Aufsitzen eines Insassen auf dem Fahrzeugsitz, dessen Gewicht ermitteln oder abschätzen kann, sodass daraus eine Personenkategorie (Kind, Erwachsener) ermittelbar ist. Denn Kinder weisen in der Regel ein geringeres Gewicht als erwachsene Personen auf. Auch ein Sensor zur Erkennung eines morphologischen Erkennungsmerkmals eines Fahrzeuginsassen kann eine fahrzeugseitige Erkennungseinrichtung bereitstellen, beispielsweise ein Fingerabdrucksensor (z.B. in Form eines kapazitiven, induktiven oder Ultraschallsensors). Auch über das Anschnallgurtsystem des Fahrzeugs kann zumindest die Personenzahl, ggf. auch die Personenkategorien der im Fahrzeug befindlichen Personen (größerer Spannumfang des Anschnallgurts bei Erwachsenen Personen im Vergleich zu Kindern) ermittelt werden. Im Wege einer kamerabasierten oder sensorbasierten Erfassung eines montierten Kindersitzes kann ebenfalls auf die Personenkategorie von Fahrzeuginsassen geschlossen werden.
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Eine Ermittlungseinrichtung zur Ermittlung des fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofils kann in ein nutzerseitiges Endgerät (z.B. ein Smartphone) integriert sein. Dabei kann eine Erkennungseinrichtung zur Erkennung eines mit einem bestimmten fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil assoziierten Fahrzeugmerkmals in das nutzerseitige Endgerät integriert sein. Die Erkennungseinrichtung kann eine Signalübertragungseinrichtung des Endgeräts sein, über welche sich das Endgerät in einem bestimmen Abstand mit einer fahrzeugseitigen Signalübertragungseinrichtung verbindet. Über einen Datenaustausch können Daten zum Fahrzeug oder bzgl. einer Fahrzeugkategorie an das Endgerät übermittelt werden, sodass auf dieser Basis ein fahrzeugspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil ermittelt werden kann. Auch kann es sich bei der Erkennungseinrichtung um eine Kamera oder eine anderweitige Scaneinrichtung, insbesondere optische Scaneinrichtung, des Endgeräts handeln. Mittels der Kamera oder der Scaneinrichtung kann eine Fahrzeugsilhouette, ein bestimmtes Fahrzeugmerkmal, ein Kennzeichnungsmerkmal (z.B. einen Barcode) aufgenommen bzw. ausgelesen werden. Darauf basierend kann auf eine bestimme Fahrzeugkategorie geschlossen und ein fahrzeugspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil ermittelt werden. Die genannte Erkennungseinrichtung kann auch stationär, d.h. außerhalb eines nutzerseitigen Endgeräts angeordnet sein, beispielsweise an einem Gebäude, einer Garage, einer Säule, einer Straßenlaterne etc. Eine solche stationäre Erkennungseinrichtung kann über eine Signalschnittstelle verfügen, vermöge dessen die Erkennungseinrichtung mit einem nutzerseitigen Endgerät oder unmittelbar mit einem Server des Parkflächenauswahlsystems in eine Signalverbindung treten kann. Über eine solche Signalverbindung kann nach Erkennung des Fahrzeugs (bzw. z.B. des Fahrzeugtyps) ein fahrzeugspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil ermittelt werden.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil durch eine nutzerseitige manuelle Dateneingabe in ein mit dem Parkflächenauswahlsystem gekoppeltes Eingabemittel als Ermittlungseinrichtung ermittelt wird, wobei das Eingabemittel ein fahrzeugseitiges Endgerät, insbesondere ein On-Board-Computer, oder ein nutzerseitiges Endgerät, insbesondere ein Smartphone oder ein Tablet-Computer ist. Das Eingabemittel bzw. eine damit verbundene Datenverarbeitungseinheit stellt in diesem Fall die Ermittlungseinrichtung bereit. Über das Eingabemittel werden zur Ermittlung des Anforderungsprofils benötigte Informationen bereitgestellt, die genannten Informationen an eine Datenverarbeitungseinheit weitergegeben und sodann auf Basis der bereitgestellten Informationen ein Anforderungsprofil ermittelt. Die Datenverarbeitungseinheit kann auf dem Endgerät ausgebildet sein, gleichsam aber auch auf dem bereits erwähnten zentralen Server, mit welchem die Endgeräte in Signalverbindung stehen können. Bei dieser Variante ist das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil programmierbar bzw. vorgebbar. Wie erwähnt, kann die Bereitstellung des nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofils durch einen Fahrzeugnutzer selbst vorgenommen werden. Insbesondere fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofile können nebst einem Fahrzeugnutzer aber auch von einem Fahrzeugbetreiber (z.B. einem Betreiber einer Car-Sharing Fahrzeugflotte oder einer Mietwagenflotte), einem Fahrzeughersteller (ab Werk), einem Fahrzeughändler oder einer Fahrzeugwerkstatt vorgegeben werden, da diese häufig über jene Fahrzeuginformationen verfügen, die zur Erstellung eines fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofils erforderlich sind.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil auf Basis von in einer Datenbank hinterlegten Daten ermittelt wird. Die Daten können von Fahrzeugnutzern, Dritten oder anderweitigen Personen bzw. Einrichtungen in der genannten Datenbank hinterlegt werden und Informationen zum Fahrzeugnutzer bzw. dem Fahrzeug enthalten. Die Datenbank kann Teil des Parkflächenauswahlsystems oder in eine Einheit bzw. Einrichtung des Parkflächenauswahlsystems integriert sein.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil im Wege eines Selbstlernprozesses ermittelt und/oder aktualisiert wird, wobei die Aktualisierung kontinuierlich, zu festgelegten Zeitpunkten oder in Folge einer Aktualisierungsanfrage erfolgt. Dies kann insbesondere unter Einsatz einer Rechenroutine, eines Algorithmus, künstlicher Intelligenz oder einer entsprechenden Software erfolgen. Charakteristisch für den Selbstlernprozess ist die automatische Erkennung und Identifizierung von für die Ermittlung des Parkflächen-Anforderungsprofils charakteristischen Kennwerten bzw. eine bedarfsgerechte und intelligente Anpassung des Parkflächen-Anforderungsprofils. Ändert sich ein bestimmter nutzer- oder fahrzeugspezifischer Parameter, so wird im Selbstlernprozess automatisch geprüft, ob es sich bei der Parameteränderung um eine sich auf das Parkflächen-Anforderungsprofil auswirkende Parameteränderung handelt oder nicht. Ist die Parameteränderung relevant, so kann automatisiert eine Anpassung des Parkflächen-Anforderungsprofils vorgenommen werden. Dem Selbstlernprozess können Daten zum Fahrverhalten des Fahrzeugnutzers, Fahrzeug- und Nutzungsdaten des Fahrzeugs, Daten zu Fahrzeuginsassen etc. zugrunde gelegt werden, die sodann insbesondere mit Blick auf charakteristische Abweichungen geprüft werden. Im Falle des Auftretens von Abweichungen, kann im Wege des Selbstlernprozesses ermittelt werden, ob mit den genannten Abweichungen eine Änderung des Parkflächen-Anforderungsprofils begründet ist, welche Änderung sodann veranlasst werden kann.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass die Ermittlung des nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofils auf Basis von seitens des Nutzers in eine mit dem Parkflächenauswahlsystem gekoppelte Eingabeeinrichtung eingegebenen Nutzerdaten erfolgt. Wie schon erwähnt, kann es sich bei der Eingabeeinrichtung um ein nutzerseitiges Endgerät handeln, z.B. ein Smartphone, einen Tablet-Computer oder einen stationären Computer. Das Endgerät kann mit dem Parkflächenauswahlsystem, insbesondere mit dem erwähnten zentralen Server, vernetzt sein. Gleichsam kann es sich um eine fahrzeugseitige Eingabeeinrichtung handeln, die ebenfalls signaltechnisch mit dem Parkflächenauswahlsystem, insbesondere mit dem zentralen Server, gekoppelt ist.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass die spezifische Parkfläche unter Einsatz eines fahrzeugseitigen und/oder nutzerseitigen Prüfmittels auf Vorliegen einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe geprüft wird. Das Prüfmittel kann dabei zusammengesetzt sein aus einer Erfassungseinrichtung und einer Auswerteeinrichtung, welche die mit der Erfassungseinrichtung erfassten Informationen, Daten oder Signale auswertet und mit Blick auf das Vorliegen der Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe prüft. Erfassungseinrichtung und Auswerteeinrichtung sind dabei signaltechnisch miteinander verbunden. Beide Einrichtungen können (nutzer- oder fahrzeugseitig) auf einer gemeinsamen Platine oder in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sein und gemeinsam ein Prüfmittel bereitstellen. Ohne Weiteres können beide das Prüfmittel bildende Einrichtungen (Erfassungseinrichtung, Auswerteeinrichtung) räumlich getrennt voneinander angeordnet sein, wobei insbesondere die Erfassungseinrichtung auf einem nutzerseitigen Endgerät oder fahrzeugseitig vorgesehen sein kann, während die Auswerteeinrichtung eine externe Einrichtung ist, beispielsweise als Bestandteil des zentralen Servers.
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Beispielsweise kann es sich bei dem nutzerseitigen Prüfmittel um ein mobiles Endgerät (z.B. ein Smartphone oder einen Tablet-Computer) des Nutzers handeln. Befindet sich das Endgerät in der Nähe der spezifischen Parkfläche, so kann sich das Endgerät manuell oder automatisiert mit einer parkflächenseitigen Informationseinrichtung verbinden. Über diese Signalverbindung (z.B. via Bluetooth, eine RFID Verbindung, WLAN etc.) können Daten und Informationen zur Parkfläche (bzw. Parkflächenmerkmale) ausgelesen bzw. an das Endgerät weitergegeben werden. Aus diesen Informationen kann sodann eine Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe ermittelt werden. Vorgesehen sein kann auch, dass ein nutzerseitiges Endgerät eine Kamera oder eine anderweitige Erfassungseinrichtung (z.B. einen optischen, induktiven oder kapazitiven Scanner, einen Ultraschallscanner etc.) aufweist, vermöge dessen ein Parkflächenmerkmal (z.B. ein Hinweisschild, eine Parkflächenmarkierung, die Parkflächengröße, ein auf einem Schild angeordneter Barcode etc.) erfasst werden kann. Anhand dieses Parkflächenmerkmals kann über eine Auswerteeinrichtung (siehe die vorangehende Beschreibung) das Vorliegen einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe ermittelt werden, wobei die Ermittlung unmittelbar auf dem Endgerät erfolgen kann, oder aber im Anschluss an eine Übersendung des erfassten Parkflächenmerkmals an den zentralen Server; entsprechend kann die Auswerteeinrichtung auf dem Endgerät oder dem Server angeordnet sein. Das gleiche Prüfprozedere kann unter Einsatz eines fahrzeugseitigen Prüfmittels erfolgen, wobei auch das fahrzeugseitige Prüfmittel aus einer Erfassungseinrichtung und einer Auswerteeinrichtung zusammengesetzt sein kann. Die Erfassungseinrichtung kann eine fahrzeugseitig vorgesehene Kamera, ein optischer, induktiver, kapazitiver Scanner oder ein Ultraschallscanner, eine Einrichtung zum Auslesen von RFID Chips etc. sein. Die Auswerteeinrichtung kann fahrzeugseitig oder extern zum Fahrzeug vorgesehen sein.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass das Vorliegen einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe der spezifischen Parkfläche auf Basis von in der Datenbank hinterlegten Daten geprüft wird. Vielerlei Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgaben können allgemein bekannt sein und/oder in einer entsprechenden Datenbank hinterlegt werden. Auch können in der Datenbank in Bezug auf spezifische Parkflächen konkret vorliegende Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgaben hinterlegt sein, sodass eine örtliche Identifizierung einer spezifischen Parkfläche bereits zu einer Ermittlung einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe ausreichen kann. Zur Zuordnung wird dann für eine spezifische Parkfläche auf die in der Datenbank hinterlegten Informationen zurückgegriffen. Die örtliche Identifizierung einer Parkfläche kann beispielsweise über einen in der Nähe der Parkfläche befindlichen Fahrzeugnutzer bzw. dessen Fahrzeug erfolgen. Aus einer über ein GPS-System bestimmbaren Geoposition des Fahrzeugnutzers (bzw. eines mobilen Endgeräts des Fahrzeugnutzers) oder des Fahrzeugs kann - sofern sich der Fahrzeugnutzer bzw. das Fahrzeug in Nähe oder auf der spezifischen Parkfläche befindet - auf die Geoposition der spezifischen Parkfläche geschlossen werden.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass das Abgleichen der Restriktionsvorgabe mit dem nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Anforderungsprofil unter Einsatz eines Auswertemittels erfolgt. Das Auswertemittel kann dabei insbesondere auf einem zentralen Server ausgeführt werden, gleichsam aber auch auf einem nutzerseitigen Endgerät oder einer fahrzeugseitigen Recheneinheit (die z.B. Teil eines fahrzeugseitigen Board-Computers sein kann). Grundsätzlich kann das Auswertemittel eine Hardwarekomponente (z.B. eine Rechen- oder Datenverarbeitungseinheit) sein, die mit einer auf der Hardwarekomponente ausgeführten Softwarekomponente zusammenwirken kann.
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Unter einer Softwarekomponente kann auch eine App, ein Algorithmus, eine Rechenroutine, ein auf künstlicher Intelligenz basierender Algorithmus etc. zu verstehen sein.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass das Inkenntnissetzen des Nutzers über die Restriktionsvorgabe, die Ausgabe der Parkempfehlung und/oder der Parkfreigabe durch ein Ausgabemittel an den Fahrzeugnutzer ausgegeben wird, wobei das Ausgabemittel dazu eingerichtet ist, ein akustisches, optisches oder haptisches Signal auszugeben. Unter einem akustischen Signal kann ein hörbarer Signalton, eine Sprachausgabe, eine Tonabfolge, ein Theme oder dergleichen zu verstehen sein. Ein optisches Signal ist ein visuell wahrnehmbares Signal, sei es ein Aufblinken eines Farbsignals, eine angezeigte Schriften- oder Zeichenfolge, ein Video oder dergleichen. Ein haptisches Signal kann insbesondere eine Vibration oder eine Vibrationsfolge betreffen. Ein Ausgabemittel kann eine Anzeigevorrichtung sein, die in das Fahrzeug integriert (z.B. in Form eines Anzeigesystems im Bereich des Fahrzeugcockpits, ein Bildschirm etc.) oder auf einem nutzerseitigen Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet-Computer) angeordnet ist.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann bei einem erfindungsgemäßen Verfahren vorgesehen sein, dass basierend auf einem einer spezifischen Parkfläche zugrunde liegenden Merkmal eine Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe festgelegt wird, wobei die Definition manuell oder im Wege eines Selbstlernprozesses erfolgt. Bei dem Merkmal kann es sich um ein Identifizierungsmerkmal, insbesondere ein sichtbares Merkmal der Parkfläche handeln, beispielsweise um eine Länge oder Breite der Parkfläche. Ein Längen- oder Breitenmaß einer Parkfläche kann beispielsweise durch eine optische Erfassungseinrichtung ermittelt werden, wobei etwaige Parkflächenbegrenzungen (z.B. Bodenmarkierungen) als Orientierungs- oder Ankerpunkte bei der Erfassung dienen können. Ein optisch wahrnehmbares Hinweisschild kann ebenfalls als ein solches Merkmal verstanden werden. Gleiches gilt auch für teilweise maskierte oder schlecht lesbare Hinweisschilder (z.B. verschmutzte, gealterte oder mit Graffity-Spray übertünchte Hinweisschilder). Wird dieses Merkmal erkannt und von einem Nutzer manuell oder automatisiert (also algorithmisch, rechnerisch, unter dem Einsatz künstlicher Intelligenz oder dergleichen) als Restriktionsvorgabe deklariert, so kann das Parkflächenauswahlsystem auch initial unbekannte Merkmale nach deren erstmaliger Erkennung und Definition als Restriktionsvorgabe künftig unmittelbar erkennen. Entsprechend kann das Parkflächenauswahlsystem mit einem solchen Prozedere ständig erweitert und trainiert werden (Selbstlernprozess). Auch eine bestimmte Geopositionslage einer Parkfläche in Bezug auf umliegende Einrichtungen (z.B. ein Krankenhaus, eine öffentliche Einrichtung etc.) kann als Merkmal für die Definition einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe dienen.
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Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren kann beispielsweise ein Fahrzeugnutzer ein nutzerseitiges Endgerät (gleichsam kann auch ein Parkflächeneigentümer, ein Parkflächenbetreiber, ein Parkflächenmieter oder dergleichen ein solches Endgerät verwenden) verwenden, um eine spezifische Parkfläche zu identifizieren, während der Fahrzeugnutzer außerhalb des Fahrzeugs befindlich ist. Der Fahrzeugnutzer kann auf eine endgerätseitige Kamera, einen endgerätseitigen Sensor, oder eine endgerätseitige Kommunikationsschnittstelle zurückgreifen, die eine Erkennung eines parkflächenseitigen Identifizierungsmerkmals bzw. eine Kopplung mit einer parkflächenseitigen Identifizierungseinrichtung (z.B. einem RFID Tag oder einem RFID Chip) ermöglichen können. Der Nutzer eines Endgeräts kann sich z.B. erfasste Parkflächenbegrenzungen und Beschilderungen auf einem Bildschirm des Endgeräts anzeigen lassen und sodann eine entsprechende Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe dem genannten Identifizierungsmerkmal zuordnen bzw. in der mit dem Endgerät gekoppelten Identifizierungseinrichtung hinterlegen. Ferner kann diese Zuordnung an andere mit dem Parkflächensystem vernetzte Nutzer (z.B. deren Endgeräte) oder Einrichtungen des Parkflächenauswahlsystems übermittelt werden. Auch können der Identifizierung von Identifizierungsmerkmalen Techniken der automatischen Bilderkennung und Bildverarbeitung sowie des maschinellen Lernens zugrunde gelegt werden. Gleiches gilt für ein in einem Fahrzeug vorgesehenes Endgerät, einer fahrzeugseitig vorgesehenen Kamera, einem fahrzeugseitig vorgesehenen Sensor oder einer fahrzeugseitigen Kommunikationsschnittstelle (insbesondere zur Nahfeldkommunikation oder Fernfeldkommunikation).
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Das Parkflächenauswahlsystem kann dazu eingerichtet sein, einen Fahrzeugnutzer beim Zustieg in ein Fahrzeug, beim Starten des Fahrzeugs oder bei Erkennung des Fahrzeugnutzers in Fahrzeugnähe an die Bereitstellung des nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofils zu erinnern bzw. diesen dazu aufzufordern. Sodann kann der Fahrzeugnutzer über ein mit dem Parkflächenauswahlsystem vernetztes, nutzerseitiges Endgerät oder eine mit dem Parkflächenauswahlsystem vernetzte, fahrzeugseitige Eingabeeinrichtung das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil bzw. zugehörige Informationen bereitstellen. Auch kann eine solche Erinnerung bzw. Aufforderung bei Erreichen eines bestimmten Fahrtziels vorgesehen sein. Nach Beendigung der Fahrt kann der Nutzer (z.B. über das nutzerseitige Endgerät oder eine fahrzeugseitige Anzeigeeinrichtung) zum Löschen bzw. Entfernen des nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Anforderungsprofils aufgefordert werden. Gleichsam kann dies automatisch erfolgen und der Fahrzeugnutzer lediglich davon in Kenntnis gesetzt werden.
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Dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. dem Parkflächenauswahlsystem kann ein empirisch oder faktisch ermitteltes Parkverhalten eines Fahrzeugnutzers zugrunde gelegt werden. Dabei erlernt das System im Wege eines Selbstlernprozesses welche Kategorie und/oder Geo-Position von Parkflächen ein Fahrzeugnutzer bevorzugt nutzt. Daraus kann ein nutzerspezifisches Parkverhaltensprofil ermittelt werden, welches bei der Prüfung einer spezifischen Parkfläche auf Vorliegen einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe und dem Abgleichen mit einem nutzer- und/oder fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil zugrunde gelegt werden kann.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung nicht einschränkend zu verstehender Ausführungsbeispiele der Erfindung, welche im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert werden. In diesen Zeichnungen zeigen schematisch:
- 1 die Ermittlung eines nutzer- bzw. fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofils eines Fahrzeugnutzers samt Übermittlung an ein Parkflächenauswahlsystem gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- 2 anhand des ersten Ausführungsbeispiels: das Grundprinzip der Erfindung nach Feststellung einer Parkintention eines Fahrzeugnutzers in Bezug auf eine spezifische Parkfläche, wobei das nutzerspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil gemäß diesem ersten Ausführungsbeispiel nicht mit einer Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe übereinstimmt;
- 3 die Ermittlung eines nutzer- bzw. fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofils eines Fahrzeugnutzers samt Übermittlung an ein Parkflächenauswahlsystem gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
- 4 anhand des zweiten Ausführungsbeispiels: das Grundprinzip der Erfindung nach Feststellung einer Parkintention eines Fahrzeugnutzers in Bezug auf eine spezifische Parkfläche, wobei das nutzerspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil gemäß diesem zweiten Ausführungsbeispiel mit der Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe übereinstimmt;
- 5 ein Flussdiagramm, welches einen möglichen Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. das Funktionsprinzip der Erfindung wiedergibt.
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Das Funktionsprinzip der Erfindung ist in den 1 bis 4 anhand zweier Ausführungsbeispiele schematisch illustriert. Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel wird zunächst für einen Fahrzeugnutzer 2 ein nutzerspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil PN und/oder in Bezug zu einem Fahrzeug 1 ein fahrzeugspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil PF ermittelt und an ein Parkflächenauswahlsystem 10 übermittelt (dargestellt durch Doppelpfeile), beispielsweise an einen zentralen Server (nicht dargestellt) des Parkflächenauswahlsystems 10. Nach dem ersten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Fahrzeugnutzer 2 um einen männlichen Erwachsenen (siehe die Strichillustration).
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Wie in der 2 dargestellt, wird eine Parkintention des in dem Fahrzeug 1 befindlichen Fahrzeugnutzers 2 in Bezug auf eine spezifische Parkfläche 3 auf Basis eines mit dem Fahrzeug 1 ausgeführten Fahrmanövers 4 festgestellt. Wie mit dem gestrichelten Pfeil dargestellt, handelt es sich bei dem Fahrmanöver 4 um einen Einparkvorgang zum seitlichen Rückwärtseinparken. Dies kann beispielweise durch Einlegen eines Rückwärtsgangs durch den Fahrzeugnutzer 2 erkannt werden. Alternativ kann die Parkintention auf Basis eines nutzerseitigen Befehls zum Einparken erkannt werden (z.B. durch Aktivierung eines Einparkassistenten oder einer Einparkhilfe). Wurde eine solche Parkintention des Fahrzeugnutzers 2 festgestellt, so wird geprüft, ob der spezifischen Parkfläche 3 eine Parkflächen-bezogenen Restriktionsvorgabe 6 zugeordnet ist. Im vorliegenden Beispiel nach 2 handelt es sich bei der Restriktionsvorgabe 6 für die spezifische Parkfläche 3 um die Festlegung als Behindertenparkfläche, d.h. ausschließlich Personen mit einem Behindertenausweis als nutzerspezifischem Anforderungsprofil PN ist es gestattet auf der spezifischen Parkfläche 3 zu parken. Bei Vorliegen einer Restriktionsvorgabe 6 (dies ist vorliegend der Fall) wird der Fahrzeugnutzer 2 über die Restriktionsvorgabe 6 in Kenntnis gesetzt. Alternativ oder zusätzlich wird die Restriktionsvorgabe 6 mit dem nutzerspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil PN und/oder mit dem fahrzeugspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil PF abgeglichen. Vorliegend ergibt der Abgleich der Restriktionsvorgabe 6 (Deklaration der spezifischen Parkfläche 3 als Behindertenparkfläche) mit dem nutzerspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil PN (erwachsene Einzelperson ohne Beeinträchtigung, kein Behindertenausweis), dass der Fahrzeugnutzer 2 mit dem Fahrzeug 1 nicht auf der spezifischen Parkfläche 3 parken darf. Entsprechend wird dem Fahrzeugnutzer 2 keine Parkempfehlung und keine Parkfreigabe erteilt.
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Die 3 und 4 beschreiben ein analoges Prozedere wie in den 1 und 2, wobei der Fahrzeugnutzer 2 in diesem Fall keine unbeeinträchtigte Person ist, sondern ein Fahrzeugnutzer 2 mit einer Beeinträchtigung ist und entsprechend ein Behindertenausweis vorliegt. Wie schon in Bezug auf die 1 und 2 beschrieben, wird nach Feststellung einer Parkintention und Feststellung des Vorliegens einer Restriktionsvorgabe 6 für eine spezifische Parkfläche 3, die Restriktionsvorgabe 6 mit dem nutzerspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil PN abgeglichen. Vorliegend ergibt der Abgleich der Restriktionsvorgabe 6 (Deklaration der spezifischen Parkfläche 3 als Behindertenparkfläche) mit dem nutzerspezifischen Parkflächen-Anforderungsprofil PN (Person mit Beeinträchtigung, Besitzer eines Behindertenausweises), dass der Fahrzeugnutzer 2 mit dem Fahrzeug 1 auf der spezifischen Parkfläche 3 parken darf. Entsprechend wird dem Fahrzeugnutzer 2 eine Parkempfehlung und/oder eine Parkfreigabe erteilt.
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Die 5 illustriert ein Flussdiagramm, welches einen möglichen Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. das Funktionsprinzip der Erfindung wiedergibt. Zunächst wird in einem ersten Schritt 101 geprüft, ob ein dem Fahrzeug 1 zugeordneter automatischer Parkassistent aktiviert ist (vgl. Flusslinie 101 a) oder nicht (vgl. Flusslinie 101 b). Anhand einer Aktivierung des Parkassistenten kann auf das Vorliegen einer Parkintention des Fahrzeugnutzers 2 geschlossen werden.
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Ist der Parkassistent nicht aktiviert (vgl. Flusslinie 101 b), so wird in einem Schritt 102 geprüft, ob aus einem Fahrmanöver 4 eine Parkintention abgeleitet werden kann. Ist dies zu verneinen, folgen keine weiteren Verfahrensschritte. Wird hingegen eine in einem Fahrmanöver 4 begründete Parkintention festgestellt (vgl. Flusslinie 1 02a), so wird in einem folgenden Schritt 103 geprüft, ob in Bezug auf die spezifische Parkfläche 3 eine Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe 6 vorliegt. Liegen keine solchen Restriktionsvorgaben 6 vor, so erfolgt kein weiterer Verfahrensschritt (vgl. Folge 1 03b). Werden jedoch Restriktionsvorgaben 6 festgestellt (vgl. Flusslinie 103a), so wird der Fahrzeugnutzer 2 in einem Schritt 104 über die Restriktionsvorgabe 6 in Kenntnis gesetzt.
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Wird in dem Schritt 101 festgestellt, dass ein Parkassistent seitens des Fahrzeugnutzers 2 aktiviert wurde (vgl. Flusslinie 101 a), so ist dies als Vorliegen einer Parkintention zu verstehen. In einem Schritt 105 wird sodann geprüft, ob eine freie spezifische Parkfläche 3 erfasst oder ausgewählt wurde. Ist dies der Fall (Flusslinie 105a), so wird daraufhin in einem Schritt 106 geprüft, ob in Bezug auf die spezifische Parkfläche 3 eine Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe 6 vorliegt. Liegt keine Restriktionsvorgabe 6 in Bezug auf die spezifische Parkfläche vor (Flusslinie 106b), so wird in einem Schritt 107 eine Parkempfehlung oder Parkfreigabe für die spezifische Parkfläche ausgegeben. Werden jedoch Restriktionsvorgaben 6 festgestellt (Flusslinie 1 06a), so wird geprüft, ob auf ein nutzer- und/oder fahrzeugspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil PN, PF des Fahrzeugnutzers 2 zurückgegriffen werden kann, Schritt 108. Stimmt das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil PN, PF nicht mit der Restriktionsvorgabe überein bzw. erlauben die Abweichungen kein zulässiges Parken (Flusslinie 108b), so wird dem Fahrzeugnutzer in einem Schritt 109 entweder keine Parkempfehlung und/oder Parkfreigabe für die spezifische Parkfläche 3 ausgegeben, oder die Parkfläche 3 wird dem Nutzer angezeigt bzw. angeboten, jedoch unter Inkenntnissetzen über die Restriktionsvorgabe 6. Ist das nutzer- und/oder fahrzeugspezifische Parkflächen-Anforderungsprofil PN, PF hingegen im Einklang mit der Restriktionsvorgabe 6 der spezifischen Parkfläche 3 (Flusslinie 108a), so wird dem Fahrzeugnutzer 2 in einem Schritt 110 eine Parkempfehlung und/oder Parkfreigabe für die spezifische Parkfläche 3 ausgegeben.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeug
- 2
- Fahrzeugnutzer
- 3
- spezifische Parkfläche
- 4
- Fahrmanöver
- 5
- Parkende Fahrzeuge
- 6
- Parkflächen-bezogene Restriktionsvorgabe
- 10
- Parkflächenauswahlsystem
- 101
- Schritt
- 101a
- Flusslinie
- 101b
- Flusslinie
- 102
- Schritt
- 102a
- Flusslinie
- 103
- Schritt
- 103a
- Flusslinie
- 103b
- Folge
- 104
- Schritt
- 105
- Schritt
- 105a
- Flusslinie
- 106
- Schritt
- 106a
- Flusslinie
- 106b
- Flusslinie
- 107
- Schritt
- 108
- Schritt
- 108a
- Flusslinie
- 108b
- Flusslinie
- 109
- Schritt
- 110
- Schritt
- PN
- nutzerspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil
- PF
- fahrzeugspezifisches Parkflächen-Anforderungsprofil