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DE102020201644A1 - Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102020201644A1
DE102020201644A1 DE102020201644.5A DE102020201644A DE102020201644A1 DE 102020201644 A1 DE102020201644 A1 DE 102020201644A1 DE 102020201644 A DE102020201644 A DE 102020201644A DE 102020201644 A1 DE102020201644 A1 DE 102020201644A1
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DE
Germany
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light
lighting device
light body
optical structure
motor vehicle
Prior art date
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Application number
DE102020201644.5A
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English (en)
Inventor
Sebastian Hans
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug (K), mit wenigstens einem Lichtmodul (1), welches einen Lichtkörper (30) und wenigstens ein Leuchtmittel (51) aufweist, dessen Lichtstrahlen (L) in eine als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche des Lichtkörpers (30) einkoppelbar sind oder eingekoppelt werden. Die eingekoppelten Lichtstrahlen (L) können über eine von Seitenflächen (31-34) des Lichtkörpers (30) umgebene Lichtaustrittsfläche nach außen in Richtung einer Lichtabstrahlrichtung der Beleuchtungsvorrichtung austreten.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass der Lichtkörper (30) flächig ausgebildet und die als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche eine der Seitenflächen (31-34) des Lichtkörpers (30) ist. Eine der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegende, rückseitige Fläche und zumindest eine der Seitenflächen (31-33) weisen einen reflektierenden oder diffus rückstreuenden Überzug (12) auf, wobei der Überzug (12) der wenigstens einen Seitenfläche (31-33) als eine einstückig an die Seitenfläche (31-33) angeformte Optikstruktur (10a, 10b, 10c) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen vom Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine derartige Beleuchtungsvorrichtung ist beispielsweise in der DE 10 2011 110 630 A1 beschrieben. Bei der Beleuchtungseinrichtung wird Licht von Leuchtdioden in einen aus milchigem Acrylglas bestehenden Lichtkörper eingekoppelt, in diesem verteilt und in Richtung einer transparenten Lichtscheibe ausgekoppelt.
  • Aus der DE 10 2011 110 629 A1 ist eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei der Licht von Leuchtdioden zunächst in einen durchsichtigen, länglichen Lichtleiter eingekoppelt und von diesem wiederum in einen undurchsichtigen, milchigen Lichtkörper eingekoppelt. Der undurchsichtige Lichtkörper koppelt die Lichtstrahlen diffus aus.
  • Aus der DE 198 60 697 A1 ist ein Lichtmodul bekannt geworden. Konkret weist das Lichtmodul einen Lichtwellenleiter mit einer Lichtaustrittsfläche auf. Auf der der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegenden Oberfläche des Lichtmoduls und auf den die Lichtaustrittsfläche und die gegenüberliegende Oberfläche verbindenden Seitenflächen des Lichtwellenleiters ist eine lichtreflektierende oder diffus rückstreuender Folie angeordnet. Ferner ist an einer der Seitenflächen eine Lichtquelle zum seitlichen Einkoppeln von Licht vorhanden. An der Lichtaustrittsfläche des Lichtwellenleiters ist die Oberfläche mit sich abwechselnden lichtstreuenden und ebenen Flächen versehen. Das Flächenverhältnis der ebenen Flächen zu den lichtstreuenden Flächen ist in Abhängigkeit von der Leuchtdichte an dem jeweiligen Ort des Lichtwellenleiters gewählt. Die Aufbringung der reflektierenden Folie wird praktisch mit der Herstellung des Lichtwellenleiters kombiniert,-welcher durch Spritzgießen hergestellt wird. Bei der Herstellung wird die Spritzgussform vorher an der Bodenfläche und mindestens einem Teil der Seitenfläche mit der Folie ausgelegt. Beim Aushärten nach dem Spritzgießen des Kunststoffs haftet die Folie an dem Lichtwellenleiter an.
  • In der DE 199 02 774 A1 wird schließlich ein Leuchtkörper mit Leuchtdioden zur Hinterleuchtung von Hinweiselementen beschrieben. Die Leuchtdioden dienen zur Einbringung von Licht in den Innenraum eines Hohlkörpers, welcher eine lichtabstrahlende Fläche zur Hinterleuchtung der Hinweiselemente besitzt. Der lichtabstrahlenden Fläche gegenüberliegend ist eine Rückwand ausgebildet, welche ebenfalls lichtabstrahlend, selbstleuchtend oder auch lediglich lichtundurchlässig ausgebildet ist. Beide Flächen werden durch lichtundurchlässige oder diffus reflektierende Seitenwände miteinander verbunden. Die Seitenwände weisen Lichteintrittsöffnungen auf, in denen Leuchtdioden oder Enden von Lichtleitern so angeordnet sind, dass diese ihr Licht vollständig in den Hohlraum einspeisen können. Die lichtundurchlässige Wandung der Seitenflächen besteht aus einem mit hohem Reflexionsgrad reflektierenden Material. Die Lichtaustrittsfläche und die gegenüberliegende Fläche bestehen aus lichtstreuendem Material mit einem geringen Absorptionsgrad.
  • Des Weiteren sei erwähnt, dass bei der Herstellung von Kraftfahrzeug-Beleuchtungsvorrichtungen aus Platzgründen und zur Erzielung bestimmter optischer Effekte oftmals auch der Einsatz von flächigen OLED-Leuchtmitteln (OLED = organische Leuchtdiode) in Erwägung gezogen wird. Allerdings sind OLED-Leuchtmittel teuer und weisen auf Grund ihrer organischen Struktur Nachteile hinsichtlich ihrer Alterungsbeständigkeit und Robustheit auf.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, mit der optisch der Einsatz von OLED-Leuchtmitteln nachempfunden werden kann und welche platzsparend und kostengünstig aufgebaut ist.
  • Vorstehende Aufgabe wird durch eine Beleuchtungsvorrichtung mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausbildungen beziehungsweise Weiterbildungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
  • Die Erfindung geht aus von einer Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einem Lichtmodul, welches einen Lichtkörper und wenigstens ein Leuchtmittel aufweist. Die Lichtstrahlen des Leuchtmittels sind in eine als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche des Lichtkörpers einkoppelbar oder werden darin eingekoppelt, wobei die Lichtstrahlen über eine von Seitenflächen des Lichtkörpers umgebene Lichtaustrittsfläche nach außen in Richtung einer Lichtabstrahlrichtung der Beleuchtungsvorrichtung austreten können oder austreten
  • Das Leuchtmittel kann als monochrome, also einfarbiges Licht aussendende LED (LED = lichtemittierende Diode) oder auch als RGB-LED zur Aussendung von Licht beliebiger Farben ausgebildet sein.
  • Die Erfindung schlägt nun vor, dass der Lichtkörper flächig ausgebildet und die als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche eine der Seitenflächen des Lichtkörpers ist und wobei eine der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegende, rückseitige Fläche und zumindest eine der Seitenflächen einen reflektierenden oder diffus rückstreuenden Überzug aufweisen. Der Überzug der wenigstens einen Seitenfläche ist als eine einstückig (also stoffschlüssig) an die Seitenfläche angeformte Optikstruktur ausgebildet.
  • Flächig im Sinne der Erfindung soll bedeuten, dass der Lichtkörper eine in zwei zueinander senkrecht stehenden Richtungen verlaufende Flächenerstreckung aufweist, die in jeder Richtung um ein Mehrfaches größer ist als eine Dicke des Lichtkörpers. Unter Seitenfläche soll im Sinne der Erfindung eine senkrecht zur Flächenerstreckung des Lichtkörpers verlaufende Fläche verstanden werden.
  • Durch die oben genannten Merkmale können zum einen die Flächigkeit und die Homogenität eines OLED-Leuchtmittels nachempfunden werden, zum andern ist eine derartige Beleuchtungsvorrichtung sehr einfach, kompakt und kostengünstig herstellbar.
  • Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung weist die Optikstruktur mehrere von der Seitenfläche abstehende, pyramidenartige Erhebungen auf. Die Optikstruktur kann auf diese Weise hervorragende Rückstrahleigenschaften aufweisen, so dass das in den Lichtkörper eingekoppelte Licht nahezu verlustfrei aus dem Lichtkörper wieder ausgekoppelt werden kann. Insbesondere kann so in der Optikstruktur vorzugsweise eine Totalreflektion stattfinden. Die pyramidenartigen Erhebungen weisen dazu vorzugsweise eine vier-, fünf- oder sechseckige Grundfläche auf.
  • Eine weitere Ausbildung des Erfindungsgedankens schlägt vor, dass die Optikstruktur wenigstens eine von der Seitenfläche abstehende, im Querschnitt des Lichtkörpers gesehen, dreieckartige Anformung aufweist, um ebenfalls vorzugsweise eine Totalreflektion in dieser Anformung zu erzielen, welche die optische Lichtausbeute erhöht. Mit anderen Worten weist die Anformung zwei entgegengesetzt (aufeinander zu) geneigte Flächen auf, die sich in einem oberen Scheitelpunkt treffen. Auf diese Weise ist der Lichtkörper, welcher bevorzugt aus Kunststoff ist, sehr leicht und kostengünstig im Spritzgussverfahren herstellbar und entformbar.
  • Wenn der Lichtkörper einen Querschnitt aufweist, der eine bestimmte Breite überschreitet, so kann es auch zweckmäßig sein, dass die Optikstruktur mehrere (also wenigstens zwei) von der Seitenfläche abstehende, im Querschnitt des Lichtkörpers gesehen, dreieckartige Anformungen aufweist, die jeweils wie oben beschrieben ausgestaltet sind.
  • Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung sind im Lichtkörper verteilt lichtstreuende Störstellen angeordnet. Auf diese Weise kann eine gewisse Streuung der in den Lichtkörper eingekoppelten Lichtstrahlen erzielt werden, was zu einer Verbesserung einer homogenen Lichtabstrahlung durch die Beleuchtungsvorrichtung führt. Dadurch, dass die lichtstreuenden Störstellen im gesamten Lichtkörper verteilt angeordnet sind und nicht nur an dessen Oberfläche, sind die lichtstreuenden Eigenschaften des Lichtkörpers auch im Alltagsbetrieb der Beleuchtungsvorrichtung in einem Kraftfahrzeug lange Zeit aufrecht erhaltbar.
  • Zur Erreichung einer besonders guten Homogenität der Lichtabstrahlung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Lichtkörper einen Transmissionsgrad (= Lichtdurchlässigkeit) in einem Bereich von etwa 85 Prozent bis etwa 95 Prozent aufweist. Der Lichtkörper wirkt bei Einkopplung von Licht also nur leicht streuend. Besonders bevorzugt weist der Lichtkörper einen Transmissionsgrad von etwa 90 Prozent auf.
  • Nach einer anderen Ausbildung des Erfindungsgedankens sind mehrere Leuchtmittel in einem solchen Abstand von der das Licht einkoppelnden Seitenfläche des Lichtkörpers angeordnet, der in etwa auch einem gegenseitigen Abstand der Leuchtmittel zueinander bzw. zwischen den Leuchtmitteln entspricht. Für eine homogene Lichtausstrahlung hat es sich daher beispielsweise als vorteilhaft erwiesen, wenn bei einem erstgenannten Abstand von etwa 10 mm der Abstand zwischen den einzelnen Leuchtmitteln ebenso etwa 10 mm beträgt. Auch hierdurch kann zu einer homogenen Lichtabstrahlung der Beleuchtungsvorrichtung beigetragen werden.
  • Um eine möglichst große Lichtausbeute und Effektivität des Lichtmoduls herbeizuführen, wird vorgeschlagen, dass zwischen dem wenigstens einen Leuchtmittel und der Seitenfläche des Lichtkörpers wenigstens eine Sammeloptik beziehungsweise Kollimationsoptik angeordnet ist. So können beispielsweise beim Einsatz von Leuchtdioden, die bekanntermaßen einen Öffnungswinkel ihrer Lichtabstrahlung von bis zu 180 Grad aufweisen, auch in seitlichen Bereichen austretende Lichtstrahlen „eingefangen“ werden.
  • Eine andere Weiterbildung der Erfindung schlägt vor, dass der Lichtkörper auf einer Platine befestigt ist, welche auch das wenigstens eine Leuchtmittel trägt. Diese Weiterbildung trägt zu einer leichten Montierbarkeit der Beleuchtungsvorrichtung bei.
  • In diesem Fall ist es sehr zweckmäßig, wenn der Lichtkörper mit der Platine verrastet ist. Auf diese Weise lässt sich die Montierbarkeit beziehungsweise Demontierbarkeit des Lichtkörpers optimieren.
  • Es kann unter Umständen erwünscht sein, mehrere solcher Lichtmodule in einer Beleuchtungsvorrichtung anzuordnen. Dann ist es für eine leichtere Montage der Beleuchtungsvorrichtung sehr sinnvoll, wenn mehrere Lichtkörper einstückig miteinander verbunden sind. Auch können die den einzelnen Lichtmodulen zugeordneten Leuchtmittel alle auf einer gemeinsamen Platine angeordnet sein.
  • Schließlich wird auch Schutz begehrt für ein Kraftfahrzeug, welches mit wenigstens einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung ausgestattet ist.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden anhand der Figuren in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Dadurch werden auch noch weitere Vorteile der Erfindung deutlich. Gleiche Bezugszeichen, auch in unterschiedlichen Figuren, beziehen sich auf gleiche, vergleichbare oder funktional gleiche Bauteile. Dabei werden entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht, auch wenn eine wiederholte Beschreibung oder Bezugnahme darauf nicht erfolgt. Die Figuren sind nicht oder zumindest nicht immer maßstabsgetreu. In manchen Figuren können Proportionen oder Abstände übertrieben dargestellt sein, um Merkmale eines Ausführungsbeispiels deutlicher hervorheben zu können.
  • Es zeigen, jeweils schematisch
    • 1 eine Explosionsdarstellung eines Lichtmoduls der Beleuchtungsvorrichtung,
    • 2 eine Schnittdarstellung gemäß Schnittverlauf II aus 1, jedoch nicht in einer Explosionsdarstellung auseinandergezogen,
    • 2a die Teilansicht eines Lichtmoduls mit randseitigen Optikstrukturen, in einer ersten Variante,
    • 2b eine Darstellung des Lichtmoduls gemäß Ansicht IIb aus 2a,
    • 2c die Teilansicht eines Lichtmoduls mit einer randseitigen Optikstruktur, in einer zweiten Variante,
    • 2d eine Darstellung des Lichtmoduls gemäß Ansicht IId aus 2c,
    • 2e die Teilansicht eines Lichtmoduls mit einer randseitigen Optikstruktur, in einer dritten Variante,
    • 2f eine Darstellung des Lichtmoduls gemäß Ansicht Ilf aus 2e,
    • 3 eine Prinzipdarstellung des montierten Lichtmoduls,
    • 4 eine Explosionsdarstellung einer aus drei Lichtmodulen bestehenden Lichteinheit,
    • 5 eine Darstellung einer montierten, als Heckleuchte ausgebildeten Beleuchtungsvorrichtung mit erfindungsgemäßen Lichtmodulen und Lichteinheiten und
    • 6 ein Kraftfahrzeug mit erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtungen.
  • Zunächst wird auf die 1 und 2 Bezug genommen. In den Figuren ist ein Lichtmodul 1 in Explosionsdarstellung ersichtlich, welches einen flächigen Lichtkörper 30 und eine Platine 50 mit Leuchtmitteln 51 umfasst. Die Leuchtmittel 51 sind vorzugsweise als Leuchtdioden ausgebildet.
  • Der Lichtkörper 30 kann vorzugsweise einen rechteckförmigen Umriss aufweisen und ist flächig ausgebildet. Er weist eine Flächenerstreckung F auf, die in jeder Richtung um ein Mehrfaches größer ist als seine Dicke d.
  • Der Lichtkörper 30 weist randseitige Seitenflächen 31, 32, 33 und 34 auf. Diese Seitenflächen umgeben eine Lichtaustrittsfläche 35. Die Lichtaustrittsfläche 35 liegt einer rückseitigen Fläche 36 gegenüber.
  • Der Lichtkörper 30 ist als Lichtleiter ausgebildet und weist vorzugsweise einen Transmissionsgrad (eine Lichtdurchlässigkeit) in einem Bereich von etwa 85 Prozent bis etwa 95 Prozent auf. Besonders bevorzugt beträgt der Transmissionsgrad in etwa 90 Prozent.
  • Die nur leichte Streueigenschaft des Lichtkörpers 30 wird durch lichtstreuende Störstellen 38 verursacht, die verteilt im Lichtkörper 30 angeordnet sind. Die lichtstreuenden Störstellen 38 können bei der Herstellung als Störpartikel in den Lichtkörper 30 eingebracht worden sein. Es ist alternativ auch denkbar, die lichtstreuenden Störstellen 38 über eine Laserbearbeitung in den Lichtkörper 30 einzubringen.
  • Die bereits erwähnte Platine 50 mit den als Leuchtdioden (LEDs) ausgebildeten Leuchtmitteln 51 ist in einem dichten Abstand b unterhalb der in den Figuren ersichtlichen, unteren Seitenfläche 34 angeordnet. Die untere Seitenfläche 34 dient also als Lichteinkoppelfläche. Der Abstand b beträgt vorzugsweise in etwa 10 Millimeter. Des Weiteren ist ersichtlich, dass die Leuchtmittel 51 einen gegenseitigen Abstand a aufweisen, der im Ausführungsbeispiel bevorzugt bei ebenfalls etwa 10 Millimetern liegt.
  • Der Lichtkörper 30 ist bevorzugt rot eingefärbt. Er kann beispielsweise aus PMMA (Polymethylmethacrylat) oder auch aus PC (Polycarbonat) bestehen.
  • Des Weiteren sind Überzüge 11 und 12 gestrichelt angedeutet. Der Überzug 11 überzieht die rückseitige Fläche 36. Die Überzüge 12 überziehen die Seitenflächen 31, 32 und 33. Die Überzüge 11, 12 sind beide reflektierend oder diffus rückstreuend ausgebildet. Der Überzug 11 kann zu diesem Zweck vorzugsweise durch eine (vorzugsweise weiße) Bedruckung oder durch eine (ggf. maskierte, metallische) Bedampfung mit einer entsprechenden Schicht versehen sein. Wie der Überzug 12 im Einzelnen ausgebildet sein kann, wird später noch erläutert. Abweichend vom Ausführungsbeispiel ist denkbar, dass nicht alle randseitigen Seitenflächen 31, 32 und 33 vom Überzug 12 überzogen sind. Beispielsweise ist denkbar, dass nur die der unteren Seitenfläche 34 gegenüberliegende Seitenfläche 31 einen Überzug 12 aufweist.
  • Die Ausbildung des Lichtkörpers 30 führt dazu, dass über die Leuchtmittel 51 in den Lichtkörper 30 eingekoppelte Lichtstrahlen L an den lichtstreuenden Störstellen 38 „hängen bleiben“ beziehungsweise diffus gestreut werden. Dies trägt zu einer homogenen Ausleuchtung des Lichtkörpers 30 bei.
  • Lichtstrahlen L, welche auf die Überzüge 11 und/oder 12 auftreffen, werden dort vorzugsweise unter Ausnutzung einer Totalreflektion in Richtung des Lichtkörpers 30 zurückreflektiert beziehungsweise diffus rückgestreut. Hierdurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Erzielung einer homogenen Lichtabstrahlung und einer hohen Lichtausbeute des Lichtmoduls 1 geleistet. Allerdings wird durch die besagten Störstellen 38 dieser Effekt noch optimiert.
  • Anhand der 2a bis 2f soll nun beschrieben werden, wie die Überzüge 12 ausgebildet sein können. Die Überzüge 12 zumindest sind als Optikstrukturen 10a, 10b und/oder 10c ausgebildet (vgl. auch 1 und 2).
  • So ist ein flächiger Lichtkörper 30a mit Überzügen 12 dargestellt, die jeweils als Optikstruktur 10a ausgebildet sind. Jede Optikstruktur 10a besteht aus von der jeweiligen Seitenfläche 31, 32 oder 33 abstehenden, pyramidenartigen Erhebungen 6 mit einer mehreckigen Grundfläche. Die Grundfläche kann vorzugsweise dreieckig, viereckig, fünfeckig oder sechseckig ausgebildet sein. Andere Ausbildungen sind denkbar. Durch die pyramidenartigen Erhebungen 6 weist der Überzug 12 eine Art Rückstrahleroptik auf. Eine Herstellung kann beispielsweise durch Galvanotechnik erfolgen, so dass die Kanten und die Spitzen der pyramidenartigen Erhebungen 6 sauber ausgeformt sind (vgl. 2a und 2b).
  • In den 2c und 2d ist der Überzug 12 eines flächigen Lichtkörpers 30b als Optikstruktur 10b ausgebildet. Die Optikstruktur 10b ist als eine im Querschnitt des Lichtkörpers 30b gesehen dreieckartige Anformung 7 ausgebildet. Die Anformung 7 zieht sich entlang der jeweiligen Seitenfläche (hier 31, alternativ oder zusätzlich sind andere der Seitenflächen denkbar) und weist zwei entgegengesetzt (aufeinander zu) geneigte Flächen 7a auf. Im Querschnitt gesehen hat die Anformung 7 das Aussehen eines Satteldachs. Rein beispielhaft ist ein eingekoppelter Lichtstrahl L eingezeichnet, welcher durch die Anformung 7 in den Lichtkörper 30b zurückreflektiert wird und dann durch den Überzug 11 der rückseitigen Fläche 36 in Richtung der Lichtaustrittsfläche 35 reflektiert wird.
  • Aus den 2e und 2f ist ersichtlich, dass bei einem flächigen Lichtkörper 30c auch ein Überzug 12 zum Einsatz kommen kann, der durch eine Optikstruktur 10c mit mehreren (also wenigstens zwei im Querschnitt dreieckartigen Anformungen 7 gebildet ist. Eine solche Lösung kann dann vorteilhaft sein, wenn der flächige Lichtkörper 30c eine bestimmte Dicke überschreitet.
  • Anhand der 3 ist nun ersichtlich, wie das Lichtmodul 1 bevorzugt montiert sein kann. So können auf der Platine 50 winkelartige Halterungen 53 vorhanden sein, welche mit der Platine 50 verbunden, vorzugsweise verschraubt oder verklebt sind.
  • Der flächige Lichtkörper 30 kann an seinen gegenüberliegenden, vertikalen Seitenflächen 32, 33 im unteren Bereich jeweils hervorstehende Rastmittel 18 aufweisen. Die Rastmittel 18 greifen rastend in Gegenrastmittel 52 der federnd auslenkbaren Halterungen 53 ein.
  • Alternativ ist auch denkbar, dass der Lichtkörper 30 wenigstens eine flanschartige Anformung 39 mit einer Abwinklung 39a und mit wenigstens einem angeformten Rastkörper 39b aufweist. Der Rastkörper 39b kann dann in eine Rastöffnung 50a der Platine 50 rastend eingreifen. Hierdurch kann eine einfache, schnell montierbare Verbindung geschaffen werden.
  • Des Weiteren sind zwischen der unteren Seitenfläche 34 des Lichtkörpers 30 und den Leuchtmitteln 51 jeweils Sammeloptiken 60 gestrichelt angedeutet. Diese sind optional und tragen dazu bei, dass von den Leuchtmitteln 51 ausgesendete Lichtstrahlen L „eingesammelt“ und in Richtung des Lichtkörpers 30 ausgerichtet werden. Die Sammeloptiken 60 können auch an die untere Seitenfläche 34 angeformt sein.
  • Der 4 ist eine Lichteinheit 100 zu entnehmen, welche aus drei Lichtkörpern 30 (wie beschrieben) besteht, welche jeweils an einer oberen Seitenfläche einen Überzug 12 aufweisen.
  • Die Lichtkörper 30 können einstückig miteinander verbunden sein, beispielsweise durch ein stegartiges Verbindungselement 37. Sie können somit auf einfache Weise in einem Arbeitsgang, vorzugsweise in einem Spritzgusswerkzeug hergestellt werden.
  • Schließlich ist eine Platine 50' vorhanden, welche entsprechend länger ausgebildet ist als die Platine 50 (vgl. 1) und beispielsweise neun Leuchtmittel 51 aufnimmt, von denen jeweils drei einem Lichtkörper 30 zugeordnet sind.
  • Anhand der 5 ist dargestellt, dass die Lichtmodule 1 oder aus diesen bestehende Lichteinheiten 100' beziehungsweise 100" auch in einer Beleuchtungsvorrichtung 2 eines gestrichelt angedeuteten Kraftfahrzeugs K verwendet werden können. Die Beleuchtungsvorrichtung 2 kann eine Heckbeleuchtung des Kraftfahrzeugs K sein, wobei ein karosserieseitiger Teil 2a der Beleuchtungsvorrichtung 2 in eine Karosserie 3 und ein heckklappenseitiger Teil 2b der Beleuchtungsvorrichtung 2 in eine Heckklappe 4 des Kraftfahrzeugs K eingebaut werden kann.
  • Über eine hier nicht näher dargestellte Steuereinheit ist es denkbar, die einzelnen Lichtmodule 1 nacheinander derart anzusteuern, dass lichttechnische Animationen A1 beziehungsweise A2 (vergleichen Pfeilrichtung) erzeugt werden. Dies ist beispielsweise zur Realisierung einer sogenannten Coming-Home- oder Leaving-Home-Funktion denkbar.
  • Schließlich zeigt die 6 das gesamte Kraftfahrzeug K, in welchem zwei als Heckleuchten dienende Beleuchtungsvorrichtungen 2 verbaut sind. Eine Steuereinheit 5 dient über Signal- und Steuerleitungen S zur Ansteuerung der Beleuchtungsvorrichtungen 2.
  • In den 2c-2f sowie 4 ist ein Überzug 12 nur an der oberen Seitenfläche 31 dargestellt. Abweichend hiervon kann ein Überzug 12 alternativ oder zusätzlich jedoch auch an den Seitenflächen 32 und 33 vorhanden sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Lichtmodul
    2
    Beleuchtungsvorrichtung
    2a
    karosserieseitiger Teil der Beleuchtungsvorrichtung
    2b
    heckklappenseitiger Teil der Beleuchtungsvorrichtung
    3
    Karosserie
    4
    Heckklappe
    5
    Steuereinheit
    6
    pyramidenartige Erhebungen
    7
    dreieckartige Anformungen
    7a
    geneigte Flächen
    10a, 10b, 10c
    Optikstruktur
    11
    Überzug
    12
    Überzug
    18
    Rastmittel
    30, 30a, 30b, 30c
    flächiger Lichtkörper
    31
    Seitenfläche
    32
    Seitenfläche
    33
    Seitenfläche
    34
    Seitenfläche
    35
    Lichtaustrittsfläche
    36
    rückseitige Fläche
    37
    stegartiges Verbindungselement
    38
    lichtstreuende Störstellen
    39
    flanschartige Anformung
    39a
    Abwinklung
    39b
    Rastkörper
    50, 50'
    Platine
    50a
    Rastöffnung
    51
    Leuchtmittel, LEDs
    52
    Gegenrastmittel
    53
    Halterung
    60
    Sammeloptik
    100, 100', 100"
    Lichteinheiten
    a
    Abstand
    A1, A2
    Animationen
    b
    Abstand
    d
    Dicke
    F
    Flächenerstreckung
    K
    Kraftfahrzeug
    L
    Lichtstrahlen
    S
    Signal- und Steuerleitung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102011110630 A1 [0002]
    • DE 102011110629 A1 [0003]
    • DE 19860697 A1 [0004]
    • DE 19902774 A1 [0005]

Claims (12)

  1. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) für ein Kraftfahrzeug (K), mit wenigstens einem Lichtmodul (1), welches einen Lichtkörper (30) und wenigstens ein Leuchtmittel (51) aufweist, dessen Lichtstrahlen (L) in eine als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche (34) des Lichtkörpers (30) einkoppelbar sind oder eingekoppelt werden, wobei die Lichtstrahlen (L) über eine von Seitenflächen (31-34) des Lichtkörpers (30) umgebene Lichtaustrittsfläche (35) nach außen in Richtung einer Lichtabstrahlrichtung der Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) austreten können oder austreten, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtkörper (30) flächig ausgebildet und die als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche eine der Seitenflächen (31-34) des Lichtkörpers (30) ist und wobei eine der Lichtaustrittsfläche (35) gegenüberliegende, rückseitige Fläche (36) und zumindest eine der Seitenflächen (31-33) einen reflektierenden oder diffus rückstreuenden Überzug (11, 12) aufweisen, wobei der Überzug (12) der wenigstens einen Seitenfläche (31-33) als eine einstückig an die Seitenfläche (31-33) angeformte Optikstruktur (10a, 10b, 10c) ausgebildet ist.
  2. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Optikstruktur (10a) mehrere von der Seitenfläche (31) abstehende, pyramidenartige Erhebungen (6) aufweist.
  3. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Optikstruktur (10b) wenigstens eine von der Seitenfläche (31) abstehende, im Querschnitt des Lichtkörpers (30) gesehen, dreieckartige Anformung (7) aufweist.
  4. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Optikstruktur (10b) mehrere von der Seitenfläche (31) abstehende, im Querschnitt des Lichtkörpers (30) gesehen, dreieckartige Anformungen aufweist.
  5. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Lichtkörper (30) verteilt lichtstreuende Störstellen (38) angeordnet sind.
  6. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtkörper (30) einen Transmissionsgrad in einem Bereich von etwa 85% bis etwa 95%, vorzugsweise einen Transmissionsgrad von etwa 90% aufweist.
  7. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Leuchtmittel (51) in einem Abstand (b) von der die Lichtstrahlen (L) einkoppelnden Seitenfläche (34) angeordnet sind, wobei der Abstand (b) einem gegenseitigen Abstand (a) der Leuchtmittel (51) zueinander entspricht.
  8. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem wenigstens einen Leuchtmittel (51) und der Seitenfläche (34) wenigstens eine Sammeloptik (60) angeordnet ist.
  9. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtkörper (30) auf einer Platine (50) befestigt ist, welche auch das wenigstens eine Leuchtmittel (51) trägt.
  10. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtkörper (30) mit der Platine (50) verrastet ist.
  11. Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Lichtkörper (30) einstückig miteinander verbunden sind.
  12. Kraftfahrzeug (K), gekennzeichnet durch wenigstens eine Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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