DE102020201644A1 - Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug (K), mit wenigstens einem Lichtmodul (1), welches einen Lichtkörper (30) und wenigstens ein Leuchtmittel (51) aufweist, dessen Lichtstrahlen (L) in eine als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche des Lichtkörpers (30) einkoppelbar sind oder eingekoppelt werden. Die eingekoppelten Lichtstrahlen (L) können über eine von Seitenflächen (31-34) des Lichtkörpers (30) umgebene Lichtaustrittsfläche nach außen in Richtung einer Lichtabstrahlrichtung der Beleuchtungsvorrichtung austreten.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass der Lichtkörper (30) flächig ausgebildet und die als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche eine der Seitenflächen (31-34) des Lichtkörpers (30) ist. Eine der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegende, rückseitige Fläche und zumindest eine der Seitenflächen (31-33) weisen einen reflektierenden oder diffus rückstreuenden Überzug (12) auf, wobei der Überzug (12) der wenigstens einen Seitenfläche (31-33) als eine einstückig an die Seitenfläche (31-33) angeformte Optikstruktur (10a, 10b, 10c) ausgebildet ist.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass der Lichtkörper (30) flächig ausgebildet und die als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche eine der Seitenflächen (31-34) des Lichtkörpers (30) ist. Eine der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegende, rückseitige Fläche und zumindest eine der Seitenflächen (31-33) weisen einen reflektierenden oder diffus rückstreuenden Überzug (12) auf, wobei der Überzug (12) der wenigstens einen Seitenfläche (31-33) als eine einstückig an die Seitenfläche (31-33) angeformte Optikstruktur (10a, 10b, 10c) ausgebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen vom Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Eine derartige Beleuchtungsvorrichtung ist beispielsweise in der
DE 10 2011 110 630 A1 beschrieben. Bei der Beleuchtungseinrichtung wird Licht von Leuchtdioden in einen aus milchigem Acrylglas bestehenden Lichtkörper eingekoppelt, in diesem verteilt und in Richtung einer transparenten Lichtscheibe ausgekoppelt. - Aus der
DE 10 2011 110 629 A1 ist eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei der Licht von Leuchtdioden zunächst in einen durchsichtigen, länglichen Lichtleiter eingekoppelt und von diesem wiederum in einen undurchsichtigen, milchigen Lichtkörper eingekoppelt. Der undurchsichtige Lichtkörper koppelt die Lichtstrahlen diffus aus. - Aus der
DE 198 60 697 A1 ist ein Lichtmodul bekannt geworden. Konkret weist das Lichtmodul einen Lichtwellenleiter mit einer Lichtaustrittsfläche auf. Auf der der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegenden Oberfläche des Lichtmoduls und auf den die Lichtaustrittsfläche und die gegenüberliegende Oberfläche verbindenden Seitenflächen des Lichtwellenleiters ist eine lichtreflektierende oder diffus rückstreuender Folie angeordnet. Ferner ist an einer der Seitenflächen eine Lichtquelle zum seitlichen Einkoppeln von Licht vorhanden. An der Lichtaustrittsfläche des Lichtwellenleiters ist die Oberfläche mit sich abwechselnden lichtstreuenden und ebenen Flächen versehen. Das Flächenverhältnis der ebenen Flächen zu den lichtstreuenden Flächen ist in Abhängigkeit von der Leuchtdichte an dem jeweiligen Ort des Lichtwellenleiters gewählt. Die Aufbringung der reflektierenden Folie wird praktisch mit der Herstellung des Lichtwellenleiters kombiniert,-welcher durch Spritzgießen hergestellt wird. Bei der Herstellung wird die Spritzgussform vorher an der Bodenfläche und mindestens einem Teil der Seitenfläche mit der Folie ausgelegt. Beim Aushärten nach dem Spritzgießen des Kunststoffs haftet die Folie an dem Lichtwellenleiter an. - In der
DE 199 02 774 A1 wird schließlich ein Leuchtkörper mit Leuchtdioden zur Hinterleuchtung von Hinweiselementen beschrieben. Die Leuchtdioden dienen zur Einbringung von Licht in den Innenraum eines Hohlkörpers, welcher eine lichtabstrahlende Fläche zur Hinterleuchtung der Hinweiselemente besitzt. Der lichtabstrahlenden Fläche gegenüberliegend ist eine Rückwand ausgebildet, welche ebenfalls lichtabstrahlend, selbstleuchtend oder auch lediglich lichtundurchlässig ausgebildet ist. Beide Flächen werden durch lichtundurchlässige oder diffus reflektierende Seitenwände miteinander verbunden. Die Seitenwände weisen Lichteintrittsöffnungen auf, in denen Leuchtdioden oder Enden von Lichtleitern so angeordnet sind, dass diese ihr Licht vollständig in den Hohlraum einspeisen können. Die lichtundurchlässige Wandung der Seitenflächen besteht aus einem mit hohem Reflexionsgrad reflektierenden Material. Die Lichtaustrittsfläche und die gegenüberliegende Fläche bestehen aus lichtstreuendem Material mit einem geringen Absorptionsgrad. - Des Weiteren sei erwähnt, dass bei der Herstellung von Kraftfahrzeug-Beleuchtungsvorrichtungen aus Platzgründen und zur Erzielung bestimmter optischer Effekte oftmals auch der Einsatz von flächigen OLED-Leuchtmitteln (OLED = organische Leuchtdiode) in Erwägung gezogen wird. Allerdings sind OLED-Leuchtmittel teuer und weisen auf Grund ihrer organischen Struktur Nachteile hinsichtlich ihrer Alterungsbeständigkeit und Robustheit auf.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug bereitzustellen, mit der optisch der Einsatz von OLED-Leuchtmitteln nachempfunden werden kann und welche platzsparend und kostengünstig aufgebaut ist.
- Vorstehende Aufgabe wird durch eine Beleuchtungsvorrichtung mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausbildungen beziehungsweise Weiterbildungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
- Die Erfindung geht aus von einer Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einem Lichtmodul, welches einen Lichtkörper und wenigstens ein Leuchtmittel aufweist. Die Lichtstrahlen des Leuchtmittels sind in eine als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche des Lichtkörpers einkoppelbar oder werden darin eingekoppelt, wobei die Lichtstrahlen über eine von Seitenflächen des Lichtkörpers umgebene Lichtaustrittsfläche nach außen in Richtung einer Lichtabstrahlrichtung der Beleuchtungsvorrichtung austreten können oder austreten
- Das Leuchtmittel kann als monochrome, also einfarbiges Licht aussendende LED (LED = lichtemittierende Diode) oder auch als RGB-LED zur Aussendung von Licht beliebiger Farben ausgebildet sein.
- Die Erfindung schlägt nun vor, dass der Lichtkörper flächig ausgebildet und die als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche eine der Seitenflächen des Lichtkörpers ist und wobei eine der Lichtaustrittsfläche gegenüberliegende, rückseitige Fläche und zumindest eine der Seitenflächen einen reflektierenden oder diffus rückstreuenden Überzug aufweisen. Der Überzug der wenigstens einen Seitenfläche ist als eine einstückig (also stoffschlüssig) an die Seitenfläche angeformte Optikstruktur ausgebildet.
- Flächig im Sinne der Erfindung soll bedeuten, dass der Lichtkörper eine in zwei zueinander senkrecht stehenden Richtungen verlaufende Flächenerstreckung aufweist, die in jeder Richtung um ein Mehrfaches größer ist als eine Dicke des Lichtkörpers. Unter Seitenfläche soll im Sinne der Erfindung eine senkrecht zur Flächenerstreckung des Lichtkörpers verlaufende Fläche verstanden werden.
- Durch die oben genannten Merkmale können zum einen die Flächigkeit und die Homogenität eines OLED-Leuchtmittels nachempfunden werden, zum andern ist eine derartige Beleuchtungsvorrichtung sehr einfach, kompakt und kostengünstig herstellbar.
- Nach einer ersten Weiterbildung der Erfindung weist die Optikstruktur mehrere von der Seitenfläche abstehende, pyramidenartige Erhebungen auf. Die Optikstruktur kann auf diese Weise hervorragende Rückstrahleigenschaften aufweisen, so dass das in den Lichtkörper eingekoppelte Licht nahezu verlustfrei aus dem Lichtkörper wieder ausgekoppelt werden kann. Insbesondere kann so in der Optikstruktur vorzugsweise eine Totalreflektion stattfinden. Die pyramidenartigen Erhebungen weisen dazu vorzugsweise eine vier-, fünf- oder sechseckige Grundfläche auf.
- Eine weitere Ausbildung des Erfindungsgedankens schlägt vor, dass die Optikstruktur wenigstens eine von der Seitenfläche abstehende, im Querschnitt des Lichtkörpers gesehen, dreieckartige Anformung aufweist, um ebenfalls vorzugsweise eine Totalreflektion in dieser Anformung zu erzielen, welche die optische Lichtausbeute erhöht. Mit anderen Worten weist die Anformung zwei entgegengesetzt (aufeinander zu) geneigte Flächen auf, die sich in einem oberen Scheitelpunkt treffen. Auf diese Weise ist der Lichtkörper, welcher bevorzugt aus Kunststoff ist, sehr leicht und kostengünstig im Spritzgussverfahren herstellbar und entformbar.
- Wenn der Lichtkörper einen Querschnitt aufweist, der eine bestimmte Breite überschreitet, so kann es auch zweckmäßig sein, dass die Optikstruktur mehrere (also wenigstens zwei) von der Seitenfläche abstehende, im Querschnitt des Lichtkörpers gesehen, dreieckartige Anformungen aufweist, die jeweils wie oben beschrieben ausgestaltet sind.
- Gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung sind im Lichtkörper verteilt lichtstreuende Störstellen angeordnet. Auf diese Weise kann eine gewisse Streuung der in den Lichtkörper eingekoppelten Lichtstrahlen erzielt werden, was zu einer Verbesserung einer homogenen Lichtabstrahlung durch die Beleuchtungsvorrichtung führt. Dadurch, dass die lichtstreuenden Störstellen im gesamten Lichtkörper verteilt angeordnet sind und nicht nur an dessen Oberfläche, sind die lichtstreuenden Eigenschaften des Lichtkörpers auch im Alltagsbetrieb der Beleuchtungsvorrichtung in einem Kraftfahrzeug lange Zeit aufrecht erhaltbar.
- Zur Erreichung einer besonders guten Homogenität der Lichtabstrahlung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Lichtkörper einen Transmissionsgrad (= Lichtdurchlässigkeit) in einem Bereich von etwa 85 Prozent bis etwa 95 Prozent aufweist. Der Lichtkörper wirkt bei Einkopplung von Licht also nur leicht streuend. Besonders bevorzugt weist der Lichtkörper einen Transmissionsgrad von etwa 90 Prozent auf.
- Nach einer anderen Ausbildung des Erfindungsgedankens sind mehrere Leuchtmittel in einem solchen Abstand von der das Licht einkoppelnden Seitenfläche des Lichtkörpers angeordnet, der in etwa auch einem gegenseitigen Abstand der Leuchtmittel zueinander bzw. zwischen den Leuchtmitteln entspricht. Für eine homogene Lichtausstrahlung hat es sich daher beispielsweise als vorteilhaft erwiesen, wenn bei einem erstgenannten Abstand von etwa 10 mm der Abstand zwischen den einzelnen Leuchtmitteln ebenso etwa 10 mm beträgt. Auch hierdurch kann zu einer homogenen Lichtabstrahlung der Beleuchtungsvorrichtung beigetragen werden.
- Um eine möglichst große Lichtausbeute und Effektivität des Lichtmoduls herbeizuführen, wird vorgeschlagen, dass zwischen dem wenigstens einen Leuchtmittel und der Seitenfläche des Lichtkörpers wenigstens eine Sammeloptik beziehungsweise Kollimationsoptik angeordnet ist. So können beispielsweise beim Einsatz von Leuchtdioden, die bekanntermaßen einen Öffnungswinkel ihrer Lichtabstrahlung von bis zu 180 Grad aufweisen, auch in seitlichen Bereichen austretende Lichtstrahlen „eingefangen“ werden.
- Eine andere Weiterbildung der Erfindung schlägt vor, dass der Lichtkörper auf einer Platine befestigt ist, welche auch das wenigstens eine Leuchtmittel trägt. Diese Weiterbildung trägt zu einer leichten Montierbarkeit der Beleuchtungsvorrichtung bei.
- In diesem Fall ist es sehr zweckmäßig, wenn der Lichtkörper mit der Platine verrastet ist. Auf diese Weise lässt sich die Montierbarkeit beziehungsweise Demontierbarkeit des Lichtkörpers optimieren.
- Es kann unter Umständen erwünscht sein, mehrere solcher Lichtmodule in einer Beleuchtungsvorrichtung anzuordnen. Dann ist es für eine leichtere Montage der Beleuchtungsvorrichtung sehr sinnvoll, wenn mehrere Lichtkörper einstückig miteinander verbunden sind. Auch können die den einzelnen Lichtmodulen zugeordneten Leuchtmittel alle auf einer gemeinsamen Platine angeordnet sein.
- Schließlich wird auch Schutz begehrt für ein Kraftfahrzeug, welches mit wenigstens einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung ausgestattet ist.
- Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden anhand der Figuren in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Dadurch werden auch noch weitere Vorteile der Erfindung deutlich. Gleiche Bezugszeichen, auch in unterschiedlichen Figuren, beziehen sich auf gleiche, vergleichbare oder funktional gleiche Bauteile. Dabei werden entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht, auch wenn eine wiederholte Beschreibung oder Bezugnahme darauf nicht erfolgt. Die Figuren sind nicht oder zumindest nicht immer maßstabsgetreu. In manchen Figuren können Proportionen oder Abstände übertrieben dargestellt sein, um Merkmale eines Ausführungsbeispiels deutlicher hervorheben zu können.
- Es zeigen, jeweils schematisch
-
1 eine Explosionsdarstellung eines Lichtmoduls der Beleuchtungsvorrichtung, -
2 eine Schnittdarstellung gemäß Schnittverlauf II aus1 , jedoch nicht in einer Explosionsdarstellung auseinandergezogen, -
2a die Teilansicht eines Lichtmoduls mit randseitigen Optikstrukturen, in einer ersten Variante, -
2b eine Darstellung des Lichtmoduls gemäß Ansicht IIb aus2a , -
2c die Teilansicht eines Lichtmoduls mit einer randseitigen Optikstruktur, in einer zweiten Variante, -
2d eine Darstellung des Lichtmoduls gemäß Ansicht IId aus2c , -
2e die Teilansicht eines Lichtmoduls mit einer randseitigen Optikstruktur, in einer dritten Variante, -
2f eine Darstellung des Lichtmoduls gemäß Ansicht Ilf aus2e , -
3 eine Prinzipdarstellung des montierten Lichtmoduls, -
4 eine Explosionsdarstellung einer aus drei Lichtmodulen bestehenden Lichteinheit, -
5 eine Darstellung einer montierten, als Heckleuchte ausgebildeten Beleuchtungsvorrichtung mit erfindungsgemäßen Lichtmodulen und Lichteinheiten und -
6 ein Kraftfahrzeug mit erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtungen. - Zunächst wird auf die
1 und2 Bezug genommen. In den Figuren ist ein Lichtmodul1 in Explosionsdarstellung ersichtlich, welches einen flächigen Lichtkörper30 und eine Platine50 mit Leuchtmitteln51 umfasst. Die Leuchtmittel51 sind vorzugsweise als Leuchtdioden ausgebildet. - Der Lichtkörper
30 kann vorzugsweise einen rechteckförmigen Umriss aufweisen und ist flächig ausgebildet. Er weist eine FlächenerstreckungF auf, die in jeder Richtung um ein Mehrfaches größer ist als seine Dicked . - Der Lichtkörper
30 weist randseitige Seitenflächen31 ,32 ,33 und34 auf. Diese Seitenflächen umgeben eine Lichtaustrittsfläche35 . Die Lichtaustrittsfläche35 liegt einer rückseitigen Fläche36 gegenüber. - Der Lichtkörper
30 ist als Lichtleiter ausgebildet und weist vorzugsweise einen Transmissionsgrad (eine Lichtdurchlässigkeit) in einem Bereich von etwa 85 Prozent bis etwa 95 Prozent auf. Besonders bevorzugt beträgt der Transmissionsgrad in etwa 90 Prozent. - Die nur leichte Streueigenschaft des Lichtkörpers
30 wird durch lichtstreuende Störstellen38 verursacht, die verteilt im Lichtkörper30 angeordnet sind. Die lichtstreuenden Störstellen38 können bei der Herstellung als Störpartikel in den Lichtkörper30 eingebracht worden sein. Es ist alternativ auch denkbar, die lichtstreuenden Störstellen38 über eine Laserbearbeitung in den Lichtkörper30 einzubringen. - Die bereits erwähnte Platine
50 mit den als Leuchtdioden (LEDs) ausgebildeten Leuchtmitteln51 ist in einem dichten Abstandb unterhalb der in den Figuren ersichtlichen, unteren Seitenfläche34 angeordnet. Die untere Seitenfläche34 dient also als Lichteinkoppelfläche. Der Abstandb beträgt vorzugsweise in etwa 10 Millimeter. Des Weiteren ist ersichtlich, dass die Leuchtmittel51 einen gegenseitigen Abstanda aufweisen, der im Ausführungsbeispiel bevorzugt bei ebenfalls etwa 10 Millimetern liegt. - Der Lichtkörper
30 ist bevorzugt rot eingefärbt. Er kann beispielsweise aus PMMA (Polymethylmethacrylat) oder auch aus PC (Polycarbonat) bestehen. - Des Weiteren sind Überzüge
11 und12 gestrichelt angedeutet. Der Überzug11 überzieht die rückseitige Fläche36 . Die Überzüge12 überziehen die Seitenflächen31 ,32 und33 . Die Überzüge11 ,12 sind beide reflektierend oder diffus rückstreuend ausgebildet. Der Überzug11 kann zu diesem Zweck vorzugsweise durch eine (vorzugsweise weiße) Bedruckung oder durch eine (ggf. maskierte, metallische) Bedampfung mit einer entsprechenden Schicht versehen sein. Wie der Überzug12 im Einzelnen ausgebildet sein kann, wird später noch erläutert. Abweichend vom Ausführungsbeispiel ist denkbar, dass nicht alle randseitigen Seitenflächen31 ,32 und33 vom Überzug12 überzogen sind. Beispielsweise ist denkbar, dass nur die der unteren Seitenfläche34 gegenüberliegende Seitenfläche31 einen Überzug12 aufweist. - Die Ausbildung des Lichtkörpers
30 führt dazu, dass über die Leuchtmittel51 in den Lichtkörper30 eingekoppelte LichtstrahlenL an den lichtstreuenden Störstellen38 „hängen bleiben“ beziehungsweise diffus gestreut werden. Dies trägt zu einer homogenen Ausleuchtung des Lichtkörpers30 bei. - Lichtstrahlen
L , welche auf die Überzüge11 und/oder12 auftreffen, werden dort vorzugsweise unter Ausnutzung einer Totalreflektion in Richtung des Lichtkörpers30 zurückreflektiert beziehungsweise diffus rückgestreut. Hierdurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Erzielung einer homogenen Lichtabstrahlung und einer hohen Lichtausbeute des Lichtmoduls1 geleistet. Allerdings wird durch die besagten Störstellen38 dieser Effekt noch optimiert. - Anhand der
2a bis2f soll nun beschrieben werden, wie die Überzüge12 ausgebildet sein können. Die Überzüge12 zumindest sind als Optikstrukturen10a ,10b und/oder10c ausgebildet (vgl. auch1 und2 ). - So ist ein flächiger Lichtkörper
30a mit Überzügen12 dargestellt, die jeweils als Optikstruktur10a ausgebildet sind. Jede Optikstruktur10a besteht aus von der jeweiligen Seitenfläche31 ,32 oder33 abstehenden, pyramidenartigen Erhebungen6 mit einer mehreckigen Grundfläche. Die Grundfläche kann vorzugsweise dreieckig, viereckig, fünfeckig oder sechseckig ausgebildet sein. Andere Ausbildungen sind denkbar. Durch die pyramidenartigen Erhebungen6 weist der Überzug12 eine Art Rückstrahleroptik auf. Eine Herstellung kann beispielsweise durch Galvanotechnik erfolgen, so dass die Kanten und die Spitzen der pyramidenartigen Erhebungen6 sauber ausgeformt sind (vgl.2a und2b) . - In den
2c und2d ist der Überzug12 eines flächigen Lichtkörpers30b als Optikstruktur10b ausgebildet. Die Optikstruktur10b ist als eine im Querschnitt des Lichtkörpers30b gesehen dreieckartige Anformung7 ausgebildet. Die Anformung7 zieht sich entlang der jeweiligen Seitenfläche (hier 31, alternativ oder zusätzlich sind andere der Seitenflächen denkbar) und weist zwei entgegengesetzt (aufeinander zu) geneigte Flächen7a auf. Im Querschnitt gesehen hat die Anformung7 das Aussehen eines Satteldachs. Rein beispielhaft ist ein eingekoppelter LichtstrahlL eingezeichnet, welcher durch die Anformung7 in den Lichtkörper30b zurückreflektiert wird und dann durch den Überzug11 der rückseitigen Fläche36 in Richtung der Lichtaustrittsfläche35 reflektiert wird. - Aus den
2e und2f ist ersichtlich, dass bei einem flächigen Lichtkörper30c auch ein Überzug12 zum Einsatz kommen kann, der durch eine Optikstruktur10c mit mehreren (also wenigstens zwei im Querschnitt dreieckartigen Anformungen7 gebildet ist. Eine solche Lösung kann dann vorteilhaft sein, wenn der flächige Lichtkörper30c eine bestimmte Dicke überschreitet. - Anhand der
3 ist nun ersichtlich, wie das Lichtmodul1 bevorzugt montiert sein kann. So können auf der Platine50 winkelartige Halterungen53 vorhanden sein, welche mit der Platine50 verbunden, vorzugsweise verschraubt oder verklebt sind. - Der flächige Lichtkörper
30 kann an seinen gegenüberliegenden, vertikalen Seitenflächen32 ,33 im unteren Bereich jeweils hervorstehende Rastmittel18 aufweisen. Die Rastmittel18 greifen rastend in Gegenrastmittel52 der federnd auslenkbaren Halterungen53 ein. - Alternativ ist auch denkbar, dass der Lichtkörper
30 wenigstens eine flanschartige Anformung39 mit einer Abwinklung39a und mit wenigstens einem angeformten Rastkörper39b aufweist. Der Rastkörper39b kann dann in eine Rastöffnung50a der Platine50 rastend eingreifen. Hierdurch kann eine einfache, schnell montierbare Verbindung geschaffen werden. - Des Weiteren sind zwischen der unteren Seitenfläche
34 des Lichtkörpers30 und den Leuchtmitteln51 jeweils Sammeloptiken60 gestrichelt angedeutet. Diese sind optional und tragen dazu bei, dass von den Leuchtmitteln51 ausgesendete LichtstrahlenL „eingesammelt“ und in Richtung des Lichtkörpers30 ausgerichtet werden. Die Sammeloptiken60 können auch an die untere Seitenfläche34 angeformt sein. - Der
4 ist eine Lichteinheit100 zu entnehmen, welche aus drei Lichtkörpern30 (wie beschrieben) besteht, welche jeweils an einer oberen Seitenfläche einen Überzug12 aufweisen. - Die Lichtkörper
30 können einstückig miteinander verbunden sein, beispielsweise durch ein stegartiges Verbindungselement37 . Sie können somit auf einfache Weise in einem Arbeitsgang, vorzugsweise in einem Spritzgusswerkzeug hergestellt werden. - Schließlich ist eine Platine
50' vorhanden, welche entsprechend länger ausgebildet ist als die Platine50 (vgl.1 ) und beispielsweise neun Leuchtmittel51 aufnimmt, von denen jeweils drei einem Lichtkörper30 zugeordnet sind. - Anhand der
5 ist dargestellt, dass die Lichtmodule1 oder aus diesen bestehende Lichteinheiten100' beziehungsweise100" auch in einer Beleuchtungsvorrichtung2 eines gestrichelt angedeuteten KraftfahrzeugsK verwendet werden können. Die Beleuchtungsvorrichtung2 kann eine Heckbeleuchtung des KraftfahrzeugsK sein, wobei ein karosserieseitiger Teil2a der Beleuchtungsvorrichtung2 in eine Karosserie3 und ein heckklappenseitiger Teil2b der Beleuchtungsvorrichtung2 in eine Heckklappe4 des KraftfahrzeugsK eingebaut werden kann. - Über eine hier nicht näher dargestellte Steuereinheit ist es denkbar, die einzelnen Lichtmodule
1 nacheinander derart anzusteuern, dass lichttechnische AnimationenA1 beziehungsweiseA2 (vergleichen Pfeilrichtung) erzeugt werden. Dies ist beispielsweise zur Realisierung einer sogenannten Coming-Home- oder Leaving-Home-Funktion denkbar. - Schließlich zeigt die
6 das gesamte KraftfahrzeugK , in welchem zwei als Heckleuchten dienende Beleuchtungsvorrichtungen2 verbaut sind. Eine Steuereinheit5 dient über Signal- und SteuerleitungenS zur Ansteuerung der Beleuchtungsvorrichtungen2 . - In den
2c-2f sowie 4 ist ein Überzug12 nur an der oberen Seitenfläche31 dargestellt. Abweichend hiervon kann ein Überzug12 alternativ oder zusätzlich jedoch auch an den Seitenflächen32 und33 vorhanden sein. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Lichtmodul
- 2
- Beleuchtungsvorrichtung
- 2a
- karosserieseitiger Teil der Beleuchtungsvorrichtung
- 2b
- heckklappenseitiger Teil der Beleuchtungsvorrichtung
- 3
- Karosserie
- 4
- Heckklappe
- 5
- Steuereinheit
- 6
- pyramidenartige Erhebungen
- 7
- dreieckartige Anformungen
- 7a
- geneigte Flächen
- 10a, 10b, 10c
- Optikstruktur
- 11
- Überzug
- 12
- Überzug
- 18
- Rastmittel
- 30, 30a, 30b, 30c
- flächiger Lichtkörper
- 31
- Seitenfläche
- 32
- Seitenfläche
- 33
- Seitenfläche
- 34
- Seitenfläche
- 35
- Lichtaustrittsfläche
- 36
- rückseitige Fläche
- 37
- stegartiges Verbindungselement
- 38
- lichtstreuende Störstellen
- 39
- flanschartige Anformung
- 39a
- Abwinklung
- 39b
- Rastkörper
- 50, 50'
- Platine
- 50a
- Rastöffnung
- 51
- Leuchtmittel, LEDs
- 52
- Gegenrastmittel
- 53
- Halterung
- 60
- Sammeloptik
- 100, 100', 100"
- Lichteinheiten
- a
- Abstand
- A1, A2
- Animationen
- b
- Abstand
- d
- Dicke
- F
- Flächenerstreckung
- K
- Kraftfahrzeug
- L
- Lichtstrahlen
- S
- Signal- und Steuerleitung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102011110630 A1 [0002]
- DE 102011110629 A1 [0003]
- DE 19860697 A1 [0004]
- DE 19902774 A1 [0005]
Claims (12)
- Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) für ein Kraftfahrzeug (K), mit wenigstens einem Lichtmodul (1), welches einen Lichtkörper (30) und wenigstens ein Leuchtmittel (51) aufweist, dessen Lichtstrahlen (L) in eine als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche (34) des Lichtkörpers (30) einkoppelbar sind oder eingekoppelt werden, wobei die Lichtstrahlen (L) über eine von Seitenflächen (31-34) des Lichtkörpers (30) umgebene Lichtaustrittsfläche (35) nach außen in Richtung einer Lichtabstrahlrichtung der Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) austreten können oder austreten, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtkörper (30) flächig ausgebildet und die als Lichteinkoppelfläche dienende Fläche eine der Seitenflächen (31-34) des Lichtkörpers (30) ist und wobei eine der Lichtaustrittsfläche (35) gegenüberliegende, rückseitige Fläche (36) und zumindest eine der Seitenflächen (31-33) einen reflektierenden oder diffus rückstreuenden Überzug (11, 12) aufweisen, wobei der Überzug (12) der wenigstens einen Seitenfläche (31-33) als eine einstückig an die Seitenfläche (31-33) angeformte Optikstruktur (10a, 10b, 10c) ausgebildet ist.
- Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Optikstruktur (10a) mehrere von der Seitenfläche (31) abstehende, pyramidenartige Erhebungen (6) aufweist. - Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Optikstruktur (10b) wenigstens eine von der Seitenfläche (31) abstehende, im Querschnitt des Lichtkörpers (30) gesehen, dreieckartige Anformung (7) aufweist. - Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Optikstruktur (10b) mehrere von der Seitenfläche (31) abstehende, im Querschnitt des Lichtkörpers (30) gesehen, dreieckartige Anformungen aufweist. - Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Lichtkörper (30) verteilt lichtstreuende Störstellen (38) angeordnet sind.
- Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach
Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtkörper (30) einen Transmissionsgrad in einem Bereich von etwa 85% bis etwa 95%, vorzugsweise einen Transmissionsgrad von etwa 90% aufweist. - Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Leuchtmittel (51) in einem Abstand (b) von der die Lichtstrahlen (L) einkoppelnden Seitenfläche (34) angeordnet sind, wobei der Abstand (b) einem gegenseitigen Abstand (a) der Leuchtmittel (51) zueinander entspricht.
- Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem wenigstens einen Leuchtmittel (51) und der Seitenfläche (34) wenigstens eine Sammeloptik (60) angeordnet ist.
- Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtkörper (30) auf einer Platine (50) befestigt ist, welche auch das wenigstens eine Leuchtmittel (51) trägt.
- Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach
Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtkörper (30) mit der Platine (50) verrastet ist. - Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Lichtkörper (30) einstückig miteinander verbunden sind.
- Kraftfahrzeug (K), gekennzeichnet durch wenigstens eine Beleuchtungsvorrichtung (2; 2a, 2b) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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|---|---|---|---|
| DE102020201644.5A DE102020201644A1 (de) | 2020-02-11 | 2020-02-11 | Beleuchtungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug |
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| Publication Number | Publication Date |
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-
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