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Stand der Technik
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Zuschnitt zur Herstellung einer Faltschachtel, auch betrifft die Erfindung eine mittels eines Zuschnitts hergestellte Faltschachtel sowie die Verwendung der Faltschachtel als Verpackung für zumindest einen Scheibenwischer.
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Aus der
US 20120043237 A1 ist ein Wischerblattpackungsbehälter bekannt, mit einer plattenförmigen unteren Platte, einer plattenförmigen oberen Platte und einem Paar Abdeckungen, von denen jede eine elliptische Querschnittsfläche aufweist, die der Querschnittsfläche des Aufnahmeabschnitts entspricht, und von denen jede gebogen ist und sich von jeder der kürzeren Seiten der oberen Platte erstreckt, um Öffnungen zu schließen, die an beiden Seiten des Aufnahmeabschnitts ausgebildet sind.
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Offenbarung der Erfindung
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Erfindungsgemäß vorgeschlagen wird ein Zuschnitt zur Herstellung einer Faltschachtel, wobei der Zuschnitt länglich geformt ist, einen ersten länglichen Bereich und einen zum ersten länglichen Bereich benachbarten zweiten länglichen Bereich umfasst, die über eine längliche Faltlinie miteinander verbunden sind, wobei jeder der länglichen Bereiche zur Bildung einer länglichen Fläche der Faltschachtel bestimmt ist, wobei der erste längliche Bereich an jedem seiner Längsenden über eine transversale Faltlinie mit einem oberen Endbereich und einem unteren Endbereich verbunden sind, wobei der obere Endbereich und der untere Endbereich imstande sind, jeweils eine transversale Endfläche der Faltschachtel zu bilden, wobei die transversalen Faltlinien eine gekrümmte Form haben, deren Konvexitäten derart zueinander zeigen, dass die Faltschachtel nach Herstellung zwei konvex gekrümmte längliche Flächen und zwei konkav gekrümmte transversale Flächen aufweist, wobei der untere Endbereich des ersten länglichen Bereichs derart eingerichtet ist, gefaltet und mit einem unteren Ende des zweiten länglichen Bereichs verklebt zu werden, der erste längliche Bereich eine Klebeleiste umfasst, wobei die Klebeleiste über eine Faltlinie mit dem ersten länglichen Bereich verbunden ist, und derart eingerichtet ist, zumindest mit einem Teil des zweiten länglichen Bereichs verklebt zu werden, der zweite längliche Bereich eine Verlängerung umfasst, wobei die Verlängerung über eine transversale Faltlinien mit dem zweiten länglichen Bereich verbunden und derart eingerichtet ist, an der transversalen Faltlinien umgeklappt zu werden, der zweite längliche Bereich sowie die Verlängerung jeweils eine Öffnung umfassen, die derart konfiguriert sind, nach dem Umklappen der Verlängerung mit dem zweiten länglichen Bereich einen Durchgang für ein Halteelement der Faltschachtel zu bilden. Grundidee der vorliegenden Erfindung ist es einen Zuschnitt für eine formstabile Faltschachtel bereitzustellen, wobei insbesondere ein den Boden der Faltschachtel bildender Teil des Zuschnitts derart eingerichtet ist, gefaltet und mit einem unteren Ende des zweiten länglichen Bereichs verklebt zu werden. Hierdurch wird verhindert, dass bei einem ruckartigen Bewegen oder Hinfallen der gefalteten Faltschachtel oder aber auch durch das Eigengewicht des sich in der Faltschachtel befindlichen Gegenstands, sich der Boden der Faltschachtel öffnet und der Gegenstand somit herausfällt. Auch ist es insbesondere vorgesehen, dass die Verlängerung des zweiten länglichen Bereichs umgeklappt und mit dem zweiten länglichen Bereich verklebt werden kann. Dies hat den Vorteil, dass die Aufhängekraft des als Halteelements fungierender Bereichs der Verlängerung verstärkt wird. Ein verkleben kann je nach verwendetem Material auch ein verschweißen der einzelnen Bereiche beinhalten.
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Als Material für die Faltschachtel kann insbesondere Pappe vorgesehen sein, aber auch andere Materialien, wie z.B. Plastik können vorgesehen sein. Beispielsweise kann die Verpackung auch aus einer PET-Folie hergestellt sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der erste längliche Bereich und der zweite längliche Bereich und/oder der obere und untere Endbereich des ersten länglichen Bereichs und/oder die Verlängerung des zweiten länglichen Bereichs Faltlinien. Um eine im Querschnitt ovale Faltschachtel zu erhalten, ist es vorteilhaft, wenn beispielsweise über die Gesamtlänge des ersten länglichen Bereichs sowie über die Gesamtlänge des zweiten länglichen Bereichs, an den oberen und unteren Endbereichen des ersten länglichen Bereichs und/oder an der Verlängerung des zweiten länglichen Bereichs Faltlinien vorgesehen sind, die beim Falten des Zuschnitts die ovale Form des Querschnitts begünstigen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Durchgang für das Halteelement ein Euro-Slot oder ein transversal zum zweiten länglichen Bereich verlaufender Schlitz. Ein Euro-Slot hat den Vorteil, dass die fertige Faltschachtel an einem Euro-Haken aufgehängt werden kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die transversale Endfläche des oberen Endbereichs des ersten länglichen Bereichs eine Haltezunge, umfasst der zweite längliche Bereich im oberen Ende des zweiten länglichen Bereichs zumindest eine Halteöffnung, wobei die Haltezunge und die Halteöffnung derart eingerichtet sind eine kraftschlüssige und/oder formschlüssige Verbindung herzustellen. Durch eine Haltezunge und die entsprechende Halteöffnung kann eine wiederverschließbare Öffnung der Faltschachtel bereitgestellt werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die Verlängerung einen Halteschlitz, wobei der Halteschlitz derart eingerichtet ist, die Haltezunge kraftschlüssig und/oder formschlüssig in der Halteöffnung zu halten.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Verlängerung eine Aussparung. Die Form und die Größe der Aussparung kann im Wesentlichen der Form und Größe der Haltezunge entsprechen. Wird die Haltezunge bei der zusammengefalteten Faltschachtel in die Aussparung eingeführt und beispielsweise durch eine Halteöffnung gesichert, füllt die Haltezunge die Aussparung genau aus, wodurch ein sehr unauffälliger Verschluss der Faltschachtel gebildet wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der erste längliche Bereich an seinem oberen Ende einen Halteschlitz, wobei der Halteschlitz zumindest teilweise entlang der zwischen dem ersten länglichen Bereichs und dem oberen Endbereich verlaufenden transversalen Faltlinie verläuft.
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Besonders bevorzugt ist, dass die Verlängerung ein Halteelement umfasst, wobei das Halteelement derart eingerichtet ist mit dem Halteschlitz eine kraftschlüssige und/oder formschlüssige Verbindung herzustellen.
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Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Faltschachtel, wobei die Faltschachtel mittels eines Zuschnitts nach einem der zuvor beschrieben Ansprüche hergestellt ist.
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ferner eine Verwendung der Faltschachtel als Verpackung für zumindest einen Scheibenwischer. Die Verwendung der Faltschachtel ist besonders vorteilhaft als Verpackung für den Transport von Scheibenwischern insbesondere für den Einzelhandel. Die Verpackung schützt das fragile Wischelement, bis es in Betrieb genommen wird. Die Faltschachtel besitzt auch ein sehr niedriges Profil und eine schmale Breite, die alle einen Beitrag zur effizienten Nutzung der Ausstellungsfläche in einem Einzelhandelsgeschäft darstellen. Weiterhin ist die Faltschachtel in der Lage, flach gelagert zu werden, was einen effizienten Versand und eine effiziente Lagerung beispielsweise der Scheibenwischer ermöglicht.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele exemplarisch erläutert.
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Es zeigen:
- 1: eine schematische Darstellung eines Zuschnitts gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
- 2: eine schematische Darstellung eines oberen Endes des ersten und zweiten länglichen Bereichs des Zuschnitts gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung,
- 3: eine schematische Darstellung eines oberen Endes des ersten und zweiten länglichen Bereichs des Zuschnitts gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
- 4: eine schematische Darstellung eines oberen Endes des ersten und zweiten länglichen Bereichs des Zuschnitts gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
- 5: eine schematische Darstellung eines oberen Endes des ersten und zweiten länglichen Bereichs des Zuschnitts gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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1 zeigt eine schematische Darstellung eines Zuschnitts 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Der Zuschnitt 1 hat eine längliche Form und besteht im Wesentlichen aus zwei länglichen Bereichen 2,3. Die länglichen Bereiche 2, 3 sind über eine Faltlinie 4 miteinander verbunden. Die Faltlinie 4 kann insbesondere als eine Falzlinie, als Filmgelenk oder Filmscharnier ausgebildet sein, um ein Falten des Zuschnitts 1 entlang der Faltlinie 4 zu vereinfachen. Auch kann es vorgesehen sein, dass die zwei länglichen Bereiche 2, 3 weitere Faltlinien entlang der Längsausdehnung der länglichen Bereiche 2, 3 umfassen. Dadurch können die länglichen Bereiche 2, 3 einfacher zu einer konvexen Fläche gebogen werden.
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Der erste längliche Bereich 2 umfasst an seinen zwei Längsenden einen oberen Endbereich 7 und einem unteren Endbereich 8 wobei die Endbereiche 7, 8 über eine transversale Faltlinie 9, 10 mit dem ersten länglichen Bereiche 2 verbunden sind. Der obere Endbereich 7 sowie der untere Endbereich 8 sind imstande, jeweils eine transversale Endfläche der Faltschachtel zu bilden, wobei die transversalen Faltlinien 9, 10 eine gekrümmte Form haben, deren Konvexitäten derart zueinander zeigen, dass die Faltschachtel nach Herstellung zwei konvex gekrümmte längliche Flächen und zwei konkav gekrümmte transversale Flächen aufweist, Insbesondere kann es vorgesehen sein, dass der untere Endbereich 8 des ersten länglichen Bereichs 2 derart eingerichtet ist, gefaltet und mit einem unteren Ende 14 des zweiten länglichen Bereichs 3 verklebt zu werden. Hierzu kann der untere Endbereich 8 insbesondere eine Klebelasche 27 umfassen, die beispielsweise entlang einer Faltlinie gefaltet wird und mit dem unteren Ende 14 des zweiten länglichen Bereichs 3 verklebt wird. Dadurch wird eine stabile und dauerhafte Verbindung zwischen dem untere Endbereich 8 des ersten länglichen Bereichs 2 und dem unteren Ende 14 des zweiten länglichen Bereichs 3 erreicht.
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Hierdurch wird insbesondere ein ungewolltes Öffnen der Faltschachtel in diesem Bereich verhindert.
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Ein ungewolltes Öffnen der Faltschachtel entlang seiner Längsseite wird dadurch verhindert, dass der erste längliche Bereich 2 eine Klebeleiste 12 umfasst, wobei die Klebeleiste 12 über eine Faltlinie 11 mit dem ersten länglichen Bereich 2 verbunden ist. Die Klebeleiste 12 wird mit zumindest einem Teil des zweiten länglichen Bereichs 3 verklebt und sichert die Faltschachtel dadurch vor einem ungewollten Öffnen. Ein ungewolltes Herausfallen der Waren aus der Faltschachtel wird hierdurch vermieden.
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In 1 ist weiter gezeigt, dass der Zuschnitt 1 eine Verlängerung 15 am oberen Ende 13 des zweiten länglichen Bereichs 3 umfasst. Die Verlängerung 15 ist über eine transversale Faltlinien 16 mit dem zweiten länglichen Bereich 3 verbunden. Bei der Herstellung der Faltschachtel beispielsweise durch Falten mittels einer Faltmaschine, wird die Verlängerung 15 an der transversalen Faltlinien 16 umgeklappt und mit zumindest einem Teil des zweiten länglichen Bereichs 3 verklebt.
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Ferner ist in 1 gezeigt, dass der zweite längliche Bereich 3 sowie die Verlängerung 15 jeweils eine Öffnung 17 umfassen, wobei die Öffnungen derart konfiguriert sind, nach dem Umklappen der Verlängerung einen Durchgang für ein Halteelement der Faltschachtel zu bilden. Insbesondere kann es vorgesehen sein, dass der Durchgang für das Halteelement ein Euro-Slot oder ein transversal zum zweiten länglichen Bereich 3 verlaufender Schlitz ist. Auch kann es vorgesehen sein, dass die Verlängerung 15 nach dem Umklappen mit zumindest einem Teil des zweiten länglichen Bereichs 3 verklebt wird.
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Der in 1 gezeigte Zuschnitt 1 für eine Faltschachtel umfasst eine wiederverschließbare Öffnung am oberen Ende 5, 13 des ersten und zweiten länglichen Bereichs 2, 3. Die wiederverschließbare Öffnung ist besonders vorteilhaft, wenn beispielsweise der Verbraucher das Produkt vor dem Kauf prüfen möchte. Die wiederverschließbare Öffnung wird gebildet aus einem Halteschlitz 22, wobei der Halteschlitz 22 zumindest teilweise entlang der zwischen dem ersten länglichen Bereichs 2 und dem oberen Ende 5 verlaufenden transversalen Faltlinie 9 verläuft und einem Halteelement 23 an der Verlängerung 15, wobei das Halteelement 23 derart eingerichtet ist, mit dem Halteschlitz 22 eine kraftschlüssige und/oder formschlüssige Verbindung herzustellen. Insbesondere kann es vorgesehen sein, dass das Halteelement 23 breiter als der Halteschlitz 22 ist. Um das Halteelement 23 einfacher in den Halteschlitz 22 einführen zu können verfügt das in 1 gezeigte Halteelement 23 über eine Haltezunge 24.
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Wird die Faltschachtel gefaltet kann es vorgesehen sein, dass die obere wiederverschließbare Öffnung vorerst geöffnet bleibt, damit beispielsweise ein Scheibenwischer leicht in die Verpackung eingeführt werden kann. Anschließend kann die Verpackung verschlossen werden.
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In den folgenden 2 bis 4 werden weitere Zuschnitte 1 für wiederverschließbare Öffnungen der Faltschachtel gemäß weiterer Ausführungsbeispiele der Erfindung vorgestellt.
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2 zeigt eine schematische Darstellung eines oberen Endes 5, 13 des ersten und zweiten länglichen Bereichs 2, 3 des Zuschnitts 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Der obere Endbereich 7 des ersten länglichen Teils 2 umfasst bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel eine Haltezunge 19. Auf der Höhe des oberen Endbereichs 7 des ersten länglichen Bereichs 2 umfasst der zweite längliche Bereich 3 eine Halteöffnung 18, die für die Aufnahme der Haltezunge 19 vorgesehen ist. Nach dem Falten des Zuschnitts 1 entsteht eine wiederverschließbare Öffnung, die durch die Haltezunge 19 und die Halteöffnung 18 kraftschlüssig und/oder formschlüssig verschlossen werden kann. Ist die Faltschachtel gefaltet kann die Haltezunge 19 auf einfache Weise in die Halteöffnung 18 eingeschoben werden. Ein leichter Druck, gegen die am oberen Ende der Faltschachtel gebildete Fläche, löst die Verbindung wieder, indem die Haltezunge 19 wieder aus der Halteöffnung herausgeführt wird.
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Die Verlängerung 15 ist insbesondere dafür vorgesehen, mit dem oberen Ende 13 des zweiten länglichen Bereichs 3 verklebt zu werden und so einen stabilisierten Bereich zu schaffen, der für das Aufhängen der Faltschachtel geeignet ist. Dabei umfasst der zweite längliche Bereich 3 sowie die Verlängerung 15 jeweils eine Öffnung 17, die derart konfiguriert sind, nach dem Umklappen und dem Verkleben der Verlängerung 15 mit dem zweiten länglichen Bereich 3 einen Durchgang für ein Halteelement der Faltschachtel zu bilden. Insbesondere ist für den Durchgang für ein Halteelement ein Euro-Slot zum Aufhängen der Faltschachtel an einem Euro-Haken oder ein transversal zum zweiten länglichen Bereich 3 verlaufender Schlitz vorgesehen.
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Damit die Verlängerung 15 leichter gebogen und an die nach der Faltung ovale Form der länglichen Bereiche 2, 3 angepasst werden kann, umfasst die Verlängerung 15 Faltlinien 25.
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3 zeigt eine schematische Darstellung eines oberen Endes 5, 13 des ersten und zweiten länglichen Bereichs 2, 3 des Zuschnitts 1 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Bei dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel wird die wiederverschließbare Öffnung der Faltschachtel durch eine Haltezunge 19, die an dem oberen Endbereich 7 des ersten länglichen Bereich 2 angebracht ist, und durch eine Halteöffnung 18 bewirkt. Ferner umfasst die Verlängerung 15 am oberen Ende eine Aussparung 21, wobei die Form und die Größe der Aussparung 21 im Wesentlichen der Form und Größe der Haltezunge 19 entspricht. Wird die Haltezunge 19 bei der zusammengefalteten Faltschachtel in die Aussparung 21 eingeführt, und beispielsweise durch eine Halteöffnung 18 gesichert, füllt die Haltezunge 19 die Aussparung genau aus, wodurch ein sehr unauffälliger Verschluss der Faltschachtel gebildet wird.
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Die Halteöffnung 18 kann insbesondere auch in der Form eines Halteschlitzes ausgestaltet sein, in die die Haltezunge 19 eingesteckt wird, wodurch auf einfache Weise eine kraftschlüssige und/oder formschlüssige Verbindung hergestellt wird.
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Auch in dieser Ausführungsform der Erfindung ist die wiederverschließbare Öffnung leicht zu öffnen, indem durch einen leichten Druck auf die Stirnfläche des oberen Bereichs der Faltschachtel, die Haltezunge 17 aus der Halteöffnung 18 herausgeführt wird.
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Die 4 zeigt eine schematische Darstellung eines oberen Endes 5, 13 des ersten und zweiten länglichen Bereichs 2, 3 des Zuschnitts 1 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Das in 4 gezeigte Ausführungsbeispiel umfasst ebenso wie das in 3 gezeigte Ausführungsbeispiel eine Haltezunge 19, die an dem oberen Endbereich 7 des ersten länglichen Bereich 2 angebracht ist. Auch umfasst die in 4 gezeigte Verlängerung 15 eine Aussparung 21, die in Form und Größe in etwa der Haltezunge 19 entspricht. Zusätzlich umfasst die Haltezunge 19 an ihrem oberen Ende eine Haltenase 26. Die Haltenase 26 dient zur zusätzlichen Sicherung der Haltezunge 19 in dem Bereich der Aussparung 21 bei geschlossenem Öffnung der Faltschachtel. Zur Sicherung der Haltezunge 19 mit der Haltenase 26 kann insbesondere eine Halteöffnung 18, die beispielsweise eine Aufnahme für die Haltenase 26 umfasst, vorgesehen sein. Hierdurch wird ebenfalls ein unauffälliger, aber sicherer und wiederverschließbarer Verschluss der Faltschachtel bereitgestellt.
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Die 5 zeigt eine schematische Darstellung eines oberen Endes 5, 13 des ersten und zweiten länglichen Bereichs 2, 3 des Zuschnitts 1 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung. Das Ausführungsbeispiel in 5 umfasst ebenfalls eine Haltezunge 19, wobei die in 5 gezeigte Haltezunge 19 schmaler gestaltet ist, als die Haltezunge der Ausführungsbeispiele in den 3 und 4. Auf der Höhe des oberen Endbereichs 7 des ersten länglichen Bereichs 2 umfasst der zweite längliche Bereich 3 eine korrespondierende Halteöffnung 18, die für die Aufnahme der Haltezunge 19 vorgesehen ist. Die Öffnung der gefalteten Faltschachtel kann bei dieser Ausführungsform durch hindurchstecken der Haltezunge 19 durch die Halteöffnung eine kraftschlüssige und/oder formschlüssige Verbindung herstellen. In einer Ausführungsform kann es insbesondere vorgesehen sein, dass die Haltezunge 19 durch die verklebte, doppelgelegte Verlängerung 15 durch einen Halteschlitz 20 hindurchgesteckt werden kann, so dass sich der zugehörige Verschluss nicht ungewollt öffnen kann, wenn die Faltschachtel hinfällt oder einer sonstigen ruckartigen Bewegung ausgesetzt wird, bei der der Verschluss durch den in der Faltschachtel befindlichen Gegenstand aufgestoßen werden könnte und dabei herausfallen würde.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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