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DE60300696T2 - Behälterzuschnitt aus halbsteifen Material wobei eine Oberfläche mit einem Schrumpffilm versehen ist - Google Patents

Behälterzuschnitt aus halbsteifen Material wobei eine Oberfläche mit einem Schrumpffilm versehen ist Download PDF

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DE60300696T2
DE60300696T2 DE60300696T DE60300696T DE60300696T2 DE 60300696 T2 DE60300696 T2 DE 60300696T2 DE 60300696 T DE60300696 T DE 60300696T DE 60300696 T DE60300696 T DE 60300696T DE 60300696 T2 DE60300696 T2 DE 60300696T2
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Alain Brodier
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Smurfit Socar SA
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/44Integral, inserted or attached portions forming internal or external fittings
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Behälterzuschnitt aus halbsteifem Material, wie Pappe oder Wellpappe, der auf einer Seite mit einem Schrumpffilm versehen und für die Herstellung einer neuen Verpackung bestimmt ist.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner die aus diesem Behälterzuschnitt hergestellte Verpackung.
  • Schon seit längerem wurde die Einbringung eines oder zweier Schrumpffilme im Innern von Verpackungen aus Pappe oder Wellpappe vorgeschlagen, die an den Innenseiten bestimmter Teile der Verpackung angebracht werden und dazu bestimmt sind, nach Anordnung verschiedener Artikel oder Produkte unterschiedlicher Größe im Innern der Verpackung, diese Artikel oder Produkte zu bedecken und sie nach der Schrumpfung eng zu umschließen (siehe z. B. die französischen Patente Nr. 2.703 656, 2.625 681, 2.625.173 und 2.506.722, die sämtlich Eigentum der Antragstellerin sind).
  • Derartige Verpackungen kommen bei den Nutzern aufgrund ihrer Einfachheit, ihrer einfachen Verwendung und großen Zuverlässigkeit sehr gut an und es sind zahlreiche Varianten verfügbar.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Verpackungen dieser Art, die aus einem Behälterzuschnitt hervorgehen, der mit einem einzelnen Schrumpffilm ausgerüstet ist, der über Platten gezogen wird, die dazu bestimmt sind, Wände oder Teile von Wänden der Verpackung zu bilden, sowie über Flügel und Klappen, die gelenkig durch Stauchungen mit diesen Platten verbunden und dazu bestimmt sind, mindestens teilweise übereinander zu liegen, wenn die Verpackung zusammengesetzt wird. Die Erfindung bezieht sich ferner auf derartige Verpackungen, die zweiteilige und miteinander in Verbindung stehende Klappen enthalten, die im Ausgangsbehälterzuschnitt von dem Schrumpffilm bedeckt sind.
  • Die Erfindung zielt insbesondere darauf ab, einen Behälterzuschnitt aus halbsteifem Material für die Ausführung derartiger Verpackungen zu realisieren, der sich für eine leichte Ablösung des Schrumpffilms und bestimmter Teile des Behälterzuschnitts eignet, mit denen er zusammenhängt, bevor die Schrumpfung vorgenommen wird.
  • Zu diesem Zweck hat die Erfindung einen Behälterzuschnitt aus halbsteifem Material, wie Pappe oder Wellpappe, zum Gegenstand, der für die Herstellung einer neuen Verpackung bestimmt ist, wobei dieser Behälterzuschnitt sich aus folgenden Elementen zusammensetzt:
    einer Reihe von fünf rechtwinkligen Platten gleicher Länge, die untereinander gelenkig an ihren Längsrändern durch erste parallele Stauchungen verbunden sind, d. h. eine erste Mittelplatte, zwei zweite Platten mit den gleichen Maßen, die mit der ersten Platte gelenkig verbunden und dazu bestimmt sind, senkrecht zu dieser aufgerichtet zu werden, sowie zwei dritte Platten, die halb so breit sind wie die erste Platte und gelenkig mit den zweiten Platten verbunden und dazu bestimmt sind, senkrecht zu diesen aufgerichtet zu werden und dadurch eine parallele Position zur ersten Platte zu erhalten;
    an den Enden der ersten, zweiten und dritten Platten befinden sich Flügel, die gelenkig mit den Platten durch zweite Stauchungen verbunden sind, die senkrecht zu den ersten Stauchungen liegen, wobei diese Flügel dazu bestimmt sind, senkrecht zu den anliegenden Platten aufgerichtet zu werden, um Klappen zu bilden, die mindestens teilweise die angrenzenden Klappen überlappen;
    einem Schrumpffilm, der mindestens an einigen der genannten Platten und der genannten Flügel angeklebt wird, wobei dieser Film dazu bestimmt ist, Artikel zu bedecken, die auf der ersten Platte ruhen, bevor er aufgeschrumpft und die Verpackung in Form gebracht wird.
  • Diese Verpackung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Schrumpffilm durch Kleben fest mit der gesamten ersten Platte und einem Teil der an diese angrenzenden Flügel verbunden ist, wobei dieser Teil die Form eines gleichschenkligen Trapezes oder gleichschenkligen Dreiecks hat, dessen größte Basis aus der zweiten Stauchung besteht, durch die diese Flügel mit der ersten Platte gelenkig verbunden sind und der Schrumpffilm ferner abnehmbar an Klebepunkten an den dritten Platten und den Flügeln angeklebt ist, die an diese dritten Platten angrenzen, sowie ggf. an den zweiten Platten, und dies in der Nähe der freien Ränder derselben.
  • Bevor die Verpackung anhand dieses Behälterzuschnitts in Form gebracht wird, werden die zu verpackenden Artikel auf der Seite der ersten Platte angeordnet, die mit dem Schrumpffilm überzogen ist. Der Film wird von den anderen Platten und Flügeln abgelöst, mit denen er zusammenhängt, man schlägt ihn über die auf der ersten Platte angeordneten Artikel und nimmt die Aufschrumpfung des Films durch Erhitzung vor, so dass er die verpackten Artikel einschließt, um diese mit der ersten Platte zu verbinden.
  • Danach werden die anderen Platten und die anliegenden Flügel aufgestellt und die Teile des Films, die an die Klappen angeklebt sind, die auf den Enden der Mittelplatte liegen, eignen sich zum leichten Falten dieses Films zwischen den Teilen, die mit den angrenzenden Flügeln übereinander gelegt werden.
  • Nachdem die Verpackung aufgerichtet wurde, kann sie mit jedem in der Technik bekannten Mittel in Form gebracht werden, wie zum Beispiel mit einem Klebeband, das die nebeneinander liegenden Ränder der drei Platten verbindet, sowie durch Ankleben der Klappen.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Variante des Behälterzuschnitts können bei jeder dritten Platte die Flügel an den Enden weggelassen werden und die Platte kann mit den Flügeln verbunden werden, die mit der zweiten angrenzenden Platte durch eine zweiteilige Klappe verbunden sind, von der ein Teil gelenkig mit der dritten Platte durch eine Stauchung verbunden ist, die in der Verlängerung der zweiten entsprechenden Stauchungen liegt, während der andere Teil gelenkig mit dem Flügel verbunden ist, der an die zweite Platte angrenzt, und dies durch eine Stauchung, die in der Verlängerung der ersten entsprechenden Stauchung gelegen ist, wobei die beiden Teile dieser Klappe untereinander durch eine Stauchung verbunden sind, die einen 45°-Winkel mit den vorhergehenden bildet und diese beiden Teile dazu bestimmt sind, bei der aufgerichteten Verpackung miteinander in Kontakt zu stehen.
  • Bei dieser Ausführungsform, die ebenfalls in den Rahmen dieser Erfindung gehört, wird ein Schrumpffilm abnehmbar an die beiden Teile der Klappe in der Nähe der freien Ränder derselben geklebt.
  • Vorteilhafterweise können bei diesen beiden Ausführungsformen vorgeschnittene Linien in dem Schrumpffilm zwischen den entsprechenden Teilen der Platten und Flügel oder Klappen angelegt werden, mit denen keine Verbindung besteht, bzw. an denen er abnehmbar befestigt ist, um das Aufschrumpfen des Films auf die zu verpackenden Artikel zu erleichtern.
  • Unabhängig von der ins Auge gefassten Ausführungsform stellt die anhand der oben genannten Behälterzuschnitte ausgeführte Verpackung, die Artikel enthält, die auf der ersten Platte mit Hilfe des Schrumpffilms in Position gehalten werden, einen weiteren Gegenstand der Erfindung dar.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile des erfindungsgemäßen Behälterzuschnitts gehen aus der folgenden detaillierten Beschreibung der beiden Ausführungsformen dieses Behälterzuschnitts hervor. In dieser Beschreibung wird auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen, worin:
  • 1 ist eine Planansicht eines ersten Behälterzuschnitts aus erfindungsgemäß zugeschnittener und gestauchter Pappe.
  • 2 ist eine Planansicht eines zweiten Behälterzuschnitts aus erfindungsgemäß zugeschnittener und gestauchter Pappe.
  • Es wird zunächst Bezug genommen auf 1.
  • Der dargestellte Behälterzuschnitt beinhaltet eine Reihe von fünf rechtwinkligen Platten gleicher Länge, die untereinander gelenkig an ihren Längsrändern durch erste parallele Stauchungen verbunden sind, d. h. eine Mittelplatte 1, zwei Platten 2 mit der gleichen Breite, die mit der Platte 1 an der Seite gelenkig verbunden sind, sowie zwei Platten 3, die halb so breit sind wie Platte 1 und jeweils gelenkig mit einer der Platten 2 verbunden sind, wobei die Platten 1, 2, 3 dazu bestimmt sind, bei der Aufrichtung der Verpackung senkrecht zu den angrenzenden Platten aufgerichtet zu werden.
  • Die Enden dieser Platten sind durch zweite Stauchungen, die senkrecht zu den vorhergehenden Stauchungen liegen, gelenkig mit Flügeln verbunden, die die Nummern 4 für Platte 1, 5 für Platte 2 und 6 für Platte 3 tragen. Die Flügel 4 bis 6 sind dazu bestimmt, bei der Aufrichtung der Verpackung senk recht zu den mit ihnen verbundenen Platten aufgerichtet zu werden, um Klappen zu bilden, die teilweise die angrenzenden Klappen überlappen.
  • Ein Schrumpffilm 7 wird über die Platten 13 gezogen, die er vollständig bedeckt, sowie über die Klappen 46, die er mindestens teilweise bedeckt. Dieser Film soll in einer bereits bekannten Weise über Artikel gezogen werden, die verschiedene Formen besitzen und auf Platte 1 ruhen. Er soll sodann vor der Aufstellung der Verpackung und ihrem Verschluss geschrumpft werden, um fest die verpackten Artikel zu umschließen und sie mit Platte 1 zu verbinden.
  • Erfindungsgemäß ist der Schrumpffilm 7 hier mit drei parallelen Klebstreifen 8 fest mit der gesamten Platte 1 verbunden, es könnte jedoch auch jede andere Art der Verklebung verwendet werden. Er ist ferner fest verbunden mit einem Teil 9 der Flügel 4, der hier die Form eines gleichschenkligen Trapezes hat, dessen größte Basis mit der Querseite der anliegenden Platte 1 zusammenfällt, wobei er mindestens einem Teil der Länge der verbundenen Stauchung folgt und Teil 9 auch die Form eines gleichschenkligen Dreiecks haben könnte.
  • Film 7 ist ferner abnehmbar mit Hilfe von Klebepunkten 10 an den Platten 3 in der Nähe ihrer freien Ränder, sowie an den Klappen 5 und 6, ebenfalls in der Nähe ihrer freien Ränder befestigt.
  • Der vorausgerüstete und mit dem Schrumpffilm versehene Behälterzuschnitt kann auf diese Weise leicht transportiert, gehandhabt und flach gelagert werden.
  • Bei seiner Verwendung werden die zu verpackenden Artikel auf der Seite von Platte 1 angeordnet, die mit dem Film 7 überzogen ist, der sodann von den Platten 3 und den Klappen 5 und 6 abgenommen wird, um über diese Objekte gezogen und geschrumpft zu werden, wonach die Verpackung in Form gebracht werden kann.
  • Anlässlich dieser Formung wird das Falten von Film 7 zwischen den übereinander liegenden Teilen der Wände 4 und 5 durch die Form eines gleichschenkligen Trapezes von Teil 9 erleichtert, dessen Winkel an der Basis vorzugsweise 45° groß sind.
  • Zur Erleichterung des Faltens von Schrumpffilm 7 sowie seiner Aufschrumpfung auf die zu verpackenden Artikel können die vorgeschnittenen Linien vorteilhafterweise an den Stauchungen auf dem Film angeordnet werden, durch die die Flügel 5 und 6 gelenkig mit den Platten 2 und 3 verbunden sind, wobei diese vorgeschnittenen Linien bei der Abnahme des Films gebrochen werden.
  • Wie oben angegeben, kann die Verpackung nach dem Formen durch jedes in der Technik bekannte Mittel verschlossen werden.
  • Es ist eine Öffnung 11 in einer der Platten 3 angeordnet und Film 7 ist lokal durch zwei Klebestreifen 12 an diese Platte geklebt, die seitlich auf beiden Seiten von Öffnung 11 bis zur angrenzenden Platte 1 verlaufen. Der Teil des Films, der die Klebestreifen 12 von dem Teil gegenüber von Platte 3 trennt, bildet so eine Tasche, in der ein Kennzeichnungsschild für die verpackten Artikel eingelegt werden kann, das sich von außerhalb durch Öffnung 11 lesen lässt.
  • In der Variante von 2, wo die Teile, die bereits in Bezug auf 1 beschrieben sind, durch die gleichen Bezugszahlen und Hinzufügung eines Index' gekennzeichnet sind, besitzen die Platten 3' keine Flügel mehr an ihren Enden, sind jedoch mit den Flügeln, die an den benachbarten Platten 2' liegen, durch zweiteilige Klappen 13' und 14' verbunden. Die Teile 13' sind gelenkig mit Platte 3' durch eine Stauchung verbunden, die in der Verlänge rung der zweiten Stauchungen gelegen ist, während die Teile 14' gelenkig mit den angrenzenden Flügeln 5' durch eine Stauchung verbunden sind, die in der Verlängerung der ersten entsprechenden Stauchungen gelegen ist.
  • Der Film 7' wird abnehmbar anhand von Klebepunkten an den Teilen 13' und 14' angeklebt und nach Ablösung dieses Films können diese Teile bei der Aufrichtung der Verpackung miteinander in Kontakt treten.
  • Auch hier können vorgeschnittene Linien in Film 7' angelegt werden an den Stauchungen zwischen den Klappen 5' und den Teilen 12' einerseits, sowie den Platten 2' und 3' andererseits, um die Schrumpfung des Films zu erleichtern, ohne Öffnungen darin vorzunehmen.
  • Die Art der Verwendung des Behälterzuschnitts gemäß 2 verhält sich in sämtlichen Punkten analog zur Verwendung des Behälterzuschnitts gemäß 1.

Claims (5)

  1. Behälterzuschnitt aus halbsteifem Material, wie Pappe oder Wellpappe, für die Herstellung einer Verpackung, bestehend aus: einer Reihe von fünf rechtwinkligen Platten gleicher Länge, die untereinander gelenkig an ihren Längsrändern durch erste parallele Stauchungen verbunden sind, d. h. eine erste Mittelplatte (1), zwei zweite Platten (2) mit den gleichen Maßen, die mit der ersten Platte gelenkig verbunden und dazu bestimmt sind, senkrecht zu dieser aufgerichtet zu werden, sowie zwei dritte Platten (3), die halb so breit sind wie die erste Platte (1), gelenkig mit den zweiten Platten (2) verbunden und dazu bestimmt sind, senkrecht zu diesen aufgerichtet zu werden und dadurch eine parallele Position zur ersten Platte (1) zu erhalten; an den Enden der ersten, zweiten und dritten Platten (13) befinden sich Flügel (4, 5, 6), die gelenkig mit den Platten durch zweite Stauchungen verbunden sind, die senkrecht zu den ersten Stauchungen liegen, wobei diese Flügel (4, 5, 6) dazu bestimmt sind, senkrecht zu den anliegenden Platten (1, 2, 3) aufgerichtet zu werden, um Klappen zu bilden, die mindestens teilweise die angrenzenden Klappen überlappen; einem Schrumpffilm (7), der mindestens an einigen der genannten Platten (13) und der genannten Flügel (46) angeklebt wird, wobei dieser Film (7) dazu bestimmt ist, Artikel zu bedecken, die auf der ersten Platte (1) ruhen, bevor er aufgeschrumpft und die Verpackung in Form gebracht wird. Dieser Behälterzuschnitt ist dadurch gekennzeichnet, dass der Schrumpffilm (7) durch Kleben steif mit der gesamten ersten Platte (1) und einem Teil (9) der an diese angrenzenden Flügel (7) verbunden ist, wobei dieser Teil (9) die Form eines gleichschenkligen Trapezes oder gleichschenkligen Dreiecks hat, dessen größte Basis aus der zweiten Stauchung besteht, durch die diese Flügel (7) mit der ersten Platte (1) gelenkig verbunden sind und der Schrumpffilm (7) ferner abnehmbar an Klebepunkten (10) an den dritten Platten (3) und den beiden Teilen (5, 6) der Klappe angeklebt ist, die an diese dritten Platten (3) angrenzen, sowie ggf. an die zweiten Platten (2), und dies in der Nähe der freien Ränder derselben.
  2. Behälterzuschnitt aus halbsteifem Material, wie Pappe oder Wellpappe, für die Herstellung einer Verpackung, bestehend aus: einer Reihe von fünf rechtwinkligen Platten gleicher Länge, die untereinander gelenkig an ihren Längsrändern durch erste parallele Stauchungen verbunden sind, d. h. eine erste Mittelplatte (1'), zwei zweite Platten (2') mit den gleichen Maßen, die mit der ersten Platte gelenkig verbunden und dazu bestimmt sind, senkrecht zu dieser aufgerichtet zu werden, sowie zwei dritte Platten (3'), die halb so breit sind wie die erste Platte (1'), gelenkig mit den zweiten Platten (2') verbunden und dazu bestimmt sind, senkrecht zu diesen aufgerichtet zu werden und dadurch eine parallele Position zur ersten Platte (1') zu erhalten; an den Enden der ersten und zweiten Platten (1'2') befinden sich Flügel (4', 5'), die gelenkig mit den Platten durch zweite Stauchungen verbunden sind, die senkrecht zu den ersten Stauchungen liegen, wobei diese Flügel (4', 5') dazu bestimmt sind, senkrecht zu den anliegenden Platten (1', 2') aufgerichtet zu werden, um Klappen zu bilden, die mindestens teilweise die angrenzenden Klappen überlappen; jede dritte Platte (3') ist mit den Flügeln (5') der zweiten, anliegenden Platte (2') durch eine zweiteilige (13', 14') Klappe verbunden, wobei ein Teil (13') derselben gelenkig mit der dritten Platte (3') durch eine Stauchung verbunden ist, die in der Verlängerung der entsprechenden zweiten Stauchungen liegt, während der andere Teil (14') gelenkig mit dem Flügel (5') der zweiten Platte (2') durch eine Stauchung verbunden ist, die in der Verlängerung der entsprechenden ersten Stauchung liegt und die beiden Teile (13', 14') der Klappe untereinander durch eine Stauchung verbunden sind, die einen 45°-Winkel mit den vorhergehenden bildet und diese beiden Teile (13', 14') dazu bestimmt sind, bei der geformten Verpackung aneinander zu liegen; einem Schrumpffilm (7'), der mindestens an einigen der genannten Platten (1'3') und der genannten Flügel (4'6') angeklebt wird, wobei dieser Film (7') dazu bestimmt ist, Artikel zu bedecken, die auf der ersten Platte (1') ruhen, bevor er aufgeschrumpft und die Verpackung in Form gebracht wird. Dieser Behälterzuschnitt ist dadurch gekennzeichnet, dass der Schrumpffilm (7') durch Kleben steif mit der gesamten ersten Platte (1') und einem Teil (9') der an diese angrenzenden Flügel (7') verbunden ist, wobei dieser Teil (9') die Form eines gleichschenkligen Trapezes oder gleichschenkligen Dreiecks hat, dessen größte Basis aus der zweiten Stauchung besteht, durch die diese Flügel (7') mit der ersten Platte (1') gelenkig verbunden sind und der Schrumpffilm (7') ferner abnehmbar an Klebepunkten (10') an den dritten Platten (3') und den beiden Teilen (13', 14') der Klappe angeklebt ist, die an diese dritten Platten (3') angrenzen, sowie ggf. an die zweiten Platten (2'), und dies in der Nähe der freien Ränder derselben.
  3. Behälterzuschnitt gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass vorgeschnittene Linien zwischen den entsprechen den Teilen der Platten (13, 1'3') und den Flügeln (4, 5, 5') und/oder den Klappen (13', 14') angeordnet wurden, mit denen keine feste bzw. eine abnehmbare Klebeverbindung besteht.
  4. Behälterzuschnitt gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ausschnitt (11, 11') in mindestens eine der Platten (3, 3') eingebracht ist, während Klebestreifen (12, 12') auf beiden Seien dieses Ausschnitts (11, 11'), die bis zur angrenzenden Platte (1, 1') verlaufen, Platte (3, 3') und den Schrumpffilm verbinden und dadurch gegenüber der Öffnung (11, 11') einen Tasche bilden, in die ein von außen sichtbares Dokument eingeschoben werden kann.
  5. Verpackung, die aus einem Behälterzuschnitt gemäß einer der Ansprüche 1 bis 5 hervorgeht und Artikel enthält, die durch den Schrumpffilm (7, 7') auf der ersten Platte (1, 1') in Position gehalten werden.
DE60300696T 2002-03-28 2003-03-14 Behälterzuschnitt aus halbsteifen Material wobei eine Oberfläche mit einem Schrumpffilm versehen ist Expired - Lifetime DE60300696T2 (de)

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