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DE102020207208B3 - Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung - Google Patents

Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung Download PDF

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DE102020207208B3
DE102020207208B3 DE102020207208.6A DE102020207208A DE102020207208B3 DE 102020207208 B3 DE102020207208 B3 DE 102020207208B3 DE 102020207208 A DE102020207208 A DE 102020207208A DE 102020207208 B3 DE102020207208 B3 DE 102020207208B3
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DE
Germany
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vehicle occupant
arrangement
fastening
vehicle
fastening element
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DE102020207208.6A
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English (en)
Inventor
Michael Hänsel
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Joyson Safety Systems Germany GmbH
Original Assignee
Joyson Safety Systems Germany GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3), die eine Gassackanordnung (32), die zur Anordnung an einem Fahrzeugsitz (2) vorgesehen und zum Schutz eines sich auf dem Fahrzeugsitz (2) befindlichen Fahrzeuginsassen (1) aufblasbar ist, und einen dem Fahrzeugsitz (2) zuzuordnenden Sicherheitsgurt (31) umfasst. Die Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) zeichnet sich durch eine Befestigungsanordnung (33) zur Befestigung der Gassackanordnung (32) am Sicherheitsgurt (31) aus, wobei die Befestigung der Gassackanordnung (32) am Sicherheitsgurt (31) durch die Befestigungsanordnung (33) im Verlauf des Aufblasvorgangs erfolgt, wenn sich die Gassackanordnung (32) in einem zumindest teilweise aufgeblasenen Zustand befindet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung, die für ein Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugsitz bestimmt ist.
  • Die Rückhaltevorrichtung umfasst eine Gassackanordnung, die zum Schutz eines Fahrzeuginsassen aufblasbar ist. Die Gassackanordnung kann an einem Fahrzeugsitz angeordnet beziehungsweise befestigt sein.
  • Zum Schutz bei einem Seitenaufprall, beispielsweise auf die dem Fahrzeuginsassen abgewandte Fahrzeugseite, sind Gassackanordnungen bekannt, die den Fahrzeuginsassen seitlich auffangen sollen. Regelmäßig sind diese Gassackanordnungen auf der der Fahrzeugmitte zugewandten Seite des Fahrzeugsitzes vorgesehen. Um ein Abknicken der Gassackanordnung durch den aufprallenden Fahrzeuginsassen zu vermeiden, kann sich die Gassackanordnung, wenn vorhanden, an einer Mittelkonsole des Fahrzeugs abstützen. Wenn in einem Fahrzeug keine Mittelkonsole vorgesehen ist, so können zwecks Abstützung der Gassackanordnung beispielsweise Fangbänder vorgesehen sein. Jedoch können Fangbänder ein seitliches Wegbewegen der Gassackanordnung nicht immer zuverlässig verhindern. Aus der DE 101 42 819 A1 und der JP H10 - 315 891 A ist jeweils ein Seitenairbag bekannt, der im aufgeblasenen Zustand eine Aussparung zur Aufnahme eines Sicherheitsgurts aufweist. Die US 2019 / 0 176 744 A1 beschreibt einen Seitenairbag, dessen Entfaltung bei Kontakt mit einem Sicherheitsgurt stoppt. Die DE 10 2017 131 140 A1 offenbart zwei Seitengassäcke, die im entfalteten und befüllten Zustand in Wirkverbindung stehen. Aus der DE 196 41 670 A1 ist ein Rückhaltesystem bekannt, bei dem ein Seitengassack im aufgeblasenen Zustand von einem Sicherheitsgurt stabilisiert wird.
  • Das der Erfindung zugrunde liegende Problem besteht darin, eine Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung mit einer Gassackanordnung zu schaffen, die die Gassackanordnung beim Aufprall des Fahrzeuginsassen ausreichend stabilisieren kann, um ein Wegknicken der Gassackanordnung zu verhindern.
  • Dieses Problem wird durch eine Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Danach umfasst die erfindungsgemäße Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung eine Gassackanordnung und einen Sicherheitsgurt. Die Gassackanordnung und der Sicherheitsgurt sind für ein und denselben Fahrzeugsitz vorgesehen. Die Gassackanordnung und der Sicherheitsgurt können an dem Fahrzeugsitz angeordnet beziehungsweise befestigt sein. Der Sicherheitsgurt kann auch lediglich dem Fahrzeugsitz zugeordnet sein. Das heißt, dass der Sicherheitsgurt derart bezüglich des Fahrzeugsitzes angeordnet ist, dass er dem Schutz des sich auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen dient, ohne jedoch zwingend an dem Fahrzeugsitz befestigt zu sein. Die Gassackanordnung ist zum Schutz eines sich auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen aufblasbar. Zu diesem Zweck kann die Gassackanordnung fluidisch mit einem Gasgenerator verbunden sein, der im Auslösefall Gas zum Befüllen der Gassackanordnung bereitstellt.
  • Die erfindungsgemäße Rückhaltevorrichtung zeichnet sich durch eine Befestigungsanordnung zur Befestigung der Gassackanordnung am Sicherheitsgurt aus. Die Befestigungsanordnung ist dabei derart gestaltet, dass die Befestigung der Gassackanordnung am Sicherheitsgurt durch die Befestigungsanordnung im Verlauf des Aufblasvorgangs erfolgt, wenn sich die Gassackanordnung in einem zumindest teilweise aufgeblasenen (teilweise entfalteten) Zustand befindet. Vorzugsweise wird die Befestigung der Gassackanordnung am Sicherheitsgurt durch die Befestigungsanordnung ausgebildet, wenn die Gassackanordnung nahezu vollständig aufgeblasen ist oder ihren vollständig aufgeblasenen Zustand erreicht. Die Befestigung durch die Befestigungsanordnung ist nicht permanent ausgebildet. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Gassackanordnung im nicht aufgeblasenen (gefalteten) Zustand mittels der Befestigungsanordnung nicht am Sicherheitsgurt befestigt ist.
  • Durch die Befestigung der Gassackanordnung im teilweise oder vollständig aufgeblasenen Zustand am Sicherheitsgurt mittels der Befestigungsanordnung erfährt die Gassackanordnung eine Stabilisierung, die ein Abknicken der Gassackanordnung durch einen anschließend aufprallenden Fahrzeuginsassen verhindern kann. Somit kann der aufprallende Fahrzeuginsasse in seiner Bewegung gebremst und von der Gassackanordnung aufgefangen werden. Durch die Befestigungsanordnung wird aber auch der Sicherheitsgurt in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt und in seinem Verlauf beeinflusst, so dass ein mögliches Herausgleiten der Schulter des Fahrzeuginsassen aus dem Sicherheitsgurt verhindert beziehungsweise verzögert werden kann. Insgesamt ist die Rückhaltewirkung der Gassackanordnung und des Sicherheitsgurts, die über die Befestigungsanordnung aneinander befestigt sind, effizienter als bei einer Gassackanordnung und einem Sicherheitsgurt, die unabhängig voneinander sind.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Befestigungsanordnung ausgebildet, um eine lösbare Befestigung der Gassackanordnung am Sicherheitsgurt bereitzustellen. Wenn die Befestigung der Gassackanordnung am Sicherheitsgurt durch die Befestigungsanordnung also einmal erfolgt ist und damit eine Verbindung zwischen der Gassackanordnung und dem Sicherheitsgurt bereitgestellt worden ist, so kann diese Verbindung wieder gelöst werden, beispielsweise aktiv durch den Fahrzeuginsassen oder eine andere Person. Hierdurch kann dem durch die Rückhaltevorrichtung geschützten Fahrzeuginsassen der Ausstieg aus dem Fahrzeugsitz erleichtert werden.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass sich die Gassackanordnung im bestimmungsgemäß am Fahrzeugsitz angeordneten und aufgeblasenen Zustand im Wesentlichen seitlich neben dem Fahrzeugsitz erstreckt, insbesondere an der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite des Fahrzeugsitzes. Die Gassackanordnung kann damit den Fahrzeuginsassen beispielsweise bei einem Seitenaufprall auf die dem Fahrzeuginsassen abgewandte Fahrzeugseite (far side impact) schützen. Dabei kann die Gassackanordnung derart geformt beziehungsweise zugeschnitten sein, dass sie im aufgeblasenen Zustand geeignet ist, einen oberen Thoraxbereich und/oder Kopfbereich des Fahrzeuginsassen, der sich auf dem Fahrzeugsitz befindet, seitlich aufzufangen, und insbesondere einen Schulterbereich des Fahrzeuginsassen aufzunehmen. Damit die Befestigungsanordnung eine Befestigung der Gassackanordnung am Sicherheitsgurt ermöglichen kann, kann die Gassackanordnung derart zugeschnitten und geformt sein, dass sich zumindest ein Abschnitt der Gassackanordnung im Verlauf ihres Aufblas- beziehungsweise Entfaltungsvorgangs formbedingt auf den Sicherheitsgurt zu bewegt, insbesondere soweit, dass die Befestigung der Gassackanordnung an dem Sicherheitsgurt durch die Befestigungsanordnung ausgebildet werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform umfasst die Befestigungsanordnung ein erstes Befestigungselement, das dem Sicherheitsgurt zugeordnet ist, und ein zweites Befestigungselement, das der Gassackanordnung zugeordnet ist. Das erste Befestigungselement und das zweite Befestigungselement sind dabei ausgebildet, zusammenzuwirken und eine Verbindung auszubilden, wenn sie sich einander annähern und schließlich einen bestimmten Abstand unterschreiten oder berühren.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann das erste Befestigungselement an einem Abschnitt oder einem Segment des Sicherheitsgurts befestigt sein, der/das sich bestimmungsgemäß über einen Thoraxbereich des Fahrzeuginsassen erstreckt. Sofern der Sicherheitsgurt als Dreipunktgurt ausgebildet ist und ein Schultersegment und ein Beckensegment umfasst, kann das erste Befestigungselement an einem Abschnitt des Schultersegments befestigt sein. Insbesondere kann das erste Befestigungselement auf der dem Fahrzeuginsassen abgewandten Seite des Sicherheitsgurts angeordnet und somit für das zweite Befestigungselement zugänglich sein. Denkbar ist auch, dass das erste Befestigungselement auf beiden Seiten des Sicherheitsgurts ausgebildet ist. So kann vermieden werden, dass bei falscher Handhabung des Sicherheitsgurts durch den Fahrzeuginsassen das erste Befestigungselement versehentlich dem Fahrzeuginsassen zugewandt und für das zweite Befestigungselement nicht oder nur schwer zugänglich ist.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass zwischen dem ersten Befestigungselement und dem Sicherheitsgurt ein verformbares Element angeordnet ist. Dabei ist die Verformung des verformbaren Elements durch eine Steuereinheit steuerbar. Durch die Verformung des verformbaren Elements wird eine Änderung des Abstands zwischen dem Sicherheitsgurt und mindestens einem Abschnitt des ersten Befestigungselements herbeigeführt. Da der Sicherheitsgurt am Körper des Fahrzeuginsassen anliegt, führt eine Verformung des verformbaren Elements letztlich zu einer Verformung des ersten Befestigungselements. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Steuereinheit im Auslösefall die Verformung des verformbaren Elements derart steuert, dass sich der Abstand zwischen dem Sicherheitsgurt und dem mindestens einen Abschnitt des ersten Befestigungselements erhöht. Diese Maßnahme kann insbesondere bei korpulenten Fahrzeuginsassen oder bei locker sitzender Kleidung des Fahrzeuginsassen von Vorteil sein, um sicherzustellen, dass das erste Befestigungselement nicht verdeckt wird und für das zweite Befestigungselement gut zugänglich ist. Das verformbare Element kann beispielsweise ein aufblasbares Kissen sein, das im Auslösefall mit einem Gas befüllt wird und sich ausdehnt.
  • Um die Zugänglichkeit des ersten Befestigungselements für das zweite Befestigungselement sicherzustellen, kann ferner vorgesehen sein, dass das erste Befestigungselement verschiebbar an dem Sicherheitsgurt befestigt ist. Somit kann je nach Statur des Fahrzeuginsassen das erste Befestigungselement entlang des Sicherheitsgurts verschoben werden, so dass es beispielsweise in einer vorbestimmten Höhe positioniert werden kann. Eine Fixiervorrichtung kann vorgesehen sein, um das erste Befestigungselement dann in der gewünschten Position an dem Sicherheitsgurt derart zu fixieren, dass es nicht mehr entlang des Sicherheitsgurts verschoben werden kann.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist das zweite Befestigungselement an einem Abschnitt der Gassackanordnung angeordnet, der sich im aufgeblasenen Zustand bestimmungsgemäß vor dem Fahrzeuginsassen, insbesondere vor dessen Thoraxbereich, erstreckt. Damit wird eine räumliche Nähe zwischen dem ersten Befestigungselement und dem zweiten Befestigungselement ermöglicht, wenn die Gassackanordnung im aufgeblasenen Zustand ist. Dabei kann das zweite Befestigungselement über die Gassackanordnung hinausragen, insbesondere in Richtung des Sicherheitsgurts (im aufgeblasenen Zustand der Gassackanordnung). Ferner ist denkbar, dass das zweite Befestigungselement kein steifer Körper, sondern flexibel ausgestaltet ist. Somit kann sich zumindest ein Abschnitt des zweiten Befestigungselements gegenüber der Gassackanordnung bewegen. Das zweite Befestigungselement kann mit der Gassackanordnung vernäht sein.
  • Das erste Befestigungselement kann eine größere Fläche aufweisen als das zweite Befestigungselement. Somit kann das zweite Befestigungselement möglichst klein gestaltet sein, so dass es zusammen mit der Gassackanordnung gefaltet und in einer dafür vorgesehenen Aufnahme verstaut sein kann, solange bis ein Auslösefall eintritt. Die Größe des zweiten Befestigungselements kann so klein gewählt werden, dass es die Faltung der Gassackanordnung nicht behindert oder beeinträchtigt. Um dennoch zu gewährleisten, dass das (relativ kleine) zweite Befestigungselement mit dem ersten Befestigungselement zusammentrifft, kann das erste Befestigungselement flächenmäßig deutlich größer gestaltet sein als das zweite Befestigungselement. Hierdurch kann die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass das zweite Befestigungselement im Verlauf des Aufblasprozesses der Gassackanordnung auf das erste Befestigungselement trifft und eine Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Befestigungselement ausgebildet wird. Auch ist denkbar, dass die Befestigungsanordnung mehrere zweite Befestigungselemente umfasst, die an verschiedenen Stellen an der Gassackanordnung (insbesondere an dem Abschnitt der Gassackanordnung, der sich im aufgeblasenen Zustand bestimmungsgemäß vor dem Thoraxbereich des Fahrzeuginsassen erstreckt) angeordnet sind und/oder unterschiedlich ausgerichtet sind. So können die einzelnen zweiten Befestigungselemente jeweils relativ klein gestaltet sein, so dass sie die Faltung des Gassacks möglichst nicht behindern. Dennoch können sie die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass eine Befestigung der Gassackanordnung an dem Sicherheitsgurt mittels der Befestigungsanordnung erfolgt.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst die Befestigungsanordnung eine Klettverbindung, wobei insbesondere das erste Befestigungselement (am Sicherheitsgurt) ein Flauschteil der Klettverbindung aufweist und das zweite Befestigungselement (an der Gassackanordnung) ein Hakenteil beziehungsweise Pilzkopfteil der Klettverbindung. Der Fahrzeuginsasse, der den Sicherheitsgurt benutzt, kann somit nur mit dem angenehmeren Flauschteil in Berührung gelangen. Die Klettverbindung kann eine Scherfestigkeit von 20 bis 115 N/cm2 aufweisen. Alternativ kann die Befestigungsanordnung eine Magnetverbindung umfassen.
  • Die Erfindung betrifft zudem einen Fahrzeugsitz mit einer erfindungsgemäßen Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung. Dabei ist die Gassackanordnung an dem Fahrzeugsitz angeordnet, und der Sicherheitsgurt ist dem Fahrzeugsitz zugeordnet.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugsitzes mit einem Fahrzeuginsassenrückhaltesystem gemäß einer Ausführungsform, wobei der Gassack im Anfangsstadium des Entfaltungsprozesses ist;
    • 2 eine schematische Darstellung des Fahrzeugsitzes und des Fahrzeuginsassenrückhaltesystems aus 1, wobei der Gassack in einem fortgeschrittenen Stadium des Entfaltungsprozesses ist;
    • 3 eine schematische Darstellung des Fahrzeugsitzes und des Fahrzeuginsassenrückhaltesystems aus 1, wobei der Gassack vollständig entfaltet ist; und
    • 4 eine Schnittdarstellung eines Sicherheitsgurts und eines ersten Befestigungselements eines Fahrzeuginsassenrückhaltesystems gemäß einer Ausführungsform.
  • 1 zeigt einen Fahrzeuginsassen 1, der auf einem Fahrzeugsitz 2 sitzt, wobei der Fahrzeugsitz 2 eine Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung 3 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst. Die Rückhaltevorrichtung 3 umfasst einen Sicherheitsgurt 31 und eine Gassackanordnung 32. Der Sicherheitsgurt 31 umfasst ein Schultersegment 311 und ein Beckensegment 312. Das Schultersegment 311 erstreckt sich von einer oberen Gurtumlenkung 313 quer über eine Schulter und den Thoraxbereich des Fahrzeuginsassen 1 zu einem Gurtschloss 314 mit unterer Gurtumlenkung. Das Beckensegment 312 erstreckt sich von dem Gurtschloss 314 mit unterer Gurtumlenkung zu einem Gurtanker 315 auf der gegenüberliegenden Seite des Fahrzeugsitzes 2. Die Gassackanordnung 32 ist an der dem Fahrzeuginnenraum zugewandten Seite des Fahrzeugsitzes 2 angeordnet. Die Gassackanordnung 32 ist zum Schutz des Fahrzeuginsassen 1 aufblasbar. Zu diesem Zweck ist ein Gasgenerator (nicht dargestellt) vorgesehen, der ausgebildet ist, die Gassackanordnung 32 im Auslösefall mit einem Gas zu befüllen. 1 zeigt die Gassackanordnung 32 im Anfangsstadium des Aufblasvorgangs, 2 in einem fortgeschrittenen Stadium und 3 im vollständig aufgeblasenen Zustand. Wie insbesondere in 3 erkennbar, umschließt die Gassackanordnung im vollständig aufgeblasenen Zustand die dem Fahrzeuginnenraum zugewandte Schulter des Fahrzeuginsassen 1 und weist einen Abschnitt auf, der sich im Thoraxbereich vor dem Fahrzeuginsassen 1 erstreckt.
  • Die Rückhaltevorrichtung 3 umfasst ferner eine Befestigungsanordnung 33 mit einem ersten Befestigungselement 331 und einem zweiten Befestigungselement 332. Das erste Befestigungselement 331 ist an dem Schultersegment 311 des Sicherheitsgurts 31 befestigt, und das zweite Befestigungselement 332 an der Gassackanordnung 32. Konkret ist das zweite Befestigungselement 332 an dem Abschnitt der Gassackanordnung 32 befestigt, der sich im aufgeblasenen Zustand im Thoraxbereich vor dem Fahrzeuginsassen 1 erstreckt. Dabei ragt das zweite Befestigungselement 332 über den Umfang der Gassackanordnung 32 hinaus. Alternativ kann das zweite Befestigungselement 332 auf einem Oberflächenabschnitt der Gassackanordnung 32 ausgebildet sein, der (im aufgeblasenen Zustand der Gassackanordnung 32 bestimmungsgemäß) dem Fahrzeuginsassen zugewandt ist. Das erste Befestigungselement 331 erstreckt sich flächig über einen Abschnitt des Schultersegments 311 des Sicherheitsgurts 31 auf der dem Fahrzeuginsassen 1 abgewandten Seite des Schultersegments 311. Dabei erstreckt es sich über die gesamte Breite des Schultersegments 311.
  • Wenn im Auslösefall die Gassackanordnung 32 aufgeblasen und der Sicherheitsgurt 31 gestrafft wird, bewegt sich das zweite Befestigungselement 332, das an der Gassackanordnung 32 befestigt ist, zusammen mit der sich ausdehnenden Gassackanordnung 32 auf das erste Befestigungselement 331 zu, bis das erste und das zweite Befestigungselement 331, 332 in Kontakt treten, wodurch schließlich eine eigenständige Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Befestigungselement 331, 332 hergestellt wird. 3 zeigt den Zustand, in dem die Gassackanordnung 32 über die Befestigungsanordnung 33 an dem Sicherheitsgurt 31 befestigt ist. Zur Ausbildung der Befestigung bedarf es keiner zusätzlichen Auslösung oder Triggerung. Die Befestigung der Gassackanordnung 32 am Sicherheitsgurt 31 durch die Befestigungsanordnung 33 tritt allein in Folge der Bewegung der sich ausdehnenden Gassackanordnung 32 ein.
  • 4 zeigt eine Schnittdarstellung durch ein Schultersegment 311 eines Sicherheitsgurts 31 und durch ein erstes Befestigungselement 331 einer Rückhaltevorrichtung 3 gemäß einer weiteren Ausführungsform. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von jener aus den 1 bis 3, insbesondere darin, dass das erste Befestigungselement 331 aus 4 abschnittsweise das Schultersegment 311 schlauchartig umschließt, also auf der dem Fahrzeuginsassen 1 zugewandten und auf der dem Fahrzeuginsassen abgewandten Seite des Sicherheitsgurts 31 vorgesehen ist. Als weiterer Unterschied ist zu erwähnen, dass zwischen dem ersten Befestigungselement 331 und der dem Fahrzeuginsassen abgewandten Seite des Sicherheitsgurts 31 ein verformbares Element 333 in Form eines aufblasbaren Kissens angeordnet ist. In 4 ist das aufblasbare Kissen 333 in seinem aufgeblasenen Zustand dargestellt, in dem das aufblasbare Kissen 333 das erste Befestigungselement 331 von der dem Fahrzeuginsassen abgewandten Seite des Sicherheitsgurts 31 beabstandet und aufwölbt. Im nicht aufgeblasenen Zustand liegt das erste Befestigungselement 331 flach an dem aufblasbaren Kissen 333 und dem Sicherheitsgurt 31 an. Eine Steuereinheit (nicht dargestellt) ist vorgesehen, um einen dem aufblasbaren Kissen 333 zugeordneten Gasgenerator anzusteuern und den Aufblasvorgang des aufblasbaren Kissen 333 auszulösen, insbesondere in Abhängigkeit eines Auslösefalls, der den Aufblasvorgang der Gassackanordnung 32 einleitet. Somit wird das erste Befestigungselement 331 zumindest abschnittsweise in Richtung des sich annähernden zweiten Befestigungselements 332 bewegt, um die Ausbildung der Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Befestigungselement 331, 332 zu unterstützen.

Claims (13)

  1. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) umfassend - eine Gassackanordnung (32), die zur Anordnung an einem Fahrzeugsitz (2) vorgesehen und zum Schutz eines sich auf dem Fahrzeugsitz (2) befindlichen Fahrzeuginsassen (1) aufblasbar ist, und - einen dem Fahrzeugsitz (2) zuzuordnenden Sicherheitsgurt (31), gekennzeichnet durch eine Befestigungsanordnung (33) zur Befestigung der Gassackanordnung (32) am Sicherheitsgurt (31), wobei die Befestigung der Gassackanordnung (32) am Sicherheitsgurt (31) durch die Befestigungsanordnung (33) im Verlauf des Aufblasvorgangs erfolgt, wenn sich die Gassackanordnung (32) in einem zumindest teilweise aufgeblasenen Zustand befindet.
  2. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gassackanordnung (32) im nicht aufgeblasenen Zustand mittels der Befestigungsanordnung (33) nicht am Sicherheitsgurt (31) befestigt ist.
  3. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsanordnung (33) ausgebildet ist, eine lösbare Befestigung der Gassackanordnung (32) am Sicherheitsgurt (31) bereitzustellen.
  4. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Gassackanordnung (32) im bestimmungsgemäß angeordneten und aufgeblasenen Zustand im Wesentlichen seitlich neben dem Fahrzeugsitz (2) erstreckt.
  5. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gassackanordnung (32) derart geformt ist, dass sie im aufgeblasenen Zustand geeignet ist, einen Schulterbereich des Fahrzeuginsassen (1) aufzunehmen.
  6. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsanordnung (33) ein erstes Befestigungselement (331), das dem Sicherheitsgurt (31) zugeordnet ist, und ein zweites Befestigungselement (332), das der Gassackanordnung (32) zugeordnet ist, umfasst.
  7. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Befestigungselement (331) an einem Abschnitt des Sicherheitsgurts (31) befestigt ist, der sich bestimmungsgemäß über einen Thoraxbereich des Fahrzeuginsassen (1) erstreckt.
  8. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Befestigungselement (331) und dem Sicherheitsgurt (31) ein verformbares Element angeordnet ist, dessen Verformung durch eine Steuereinheit steuerbar ist, wobei durch die Verformung des verformbaren Elements eine Änderung des Abstands zwischen dem Sicherheitsgurt (31) und mindestens einem Abschnitt des ersten Befestigungselements (331) herbeigeführt wird.
  9. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Befestigungselement (331) verschiebbar an dem Sicherheitsgurt (31) befestigt ist.
  10. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Befestigungselement (332) an einem Abschnitt der Gassackanordnung (32) angeordnet ist, der sich im aufgeblasenen Zustand bestimmungsgemäß vor dem Fahrzeuginsassen (1), insbesondere vor dessen Thoraxbereich, erstreckt.
  11. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsanordnung (33) eine Klettverbindung umfasst, wobei insbesondere das erste Befestigungselement (331) ein Flauschteil der Klettverbindung aufweist und das zweite Befestigungselement (332) ein Hakenteil beziehungsweise Pilzkopfteil der Klettverbindung.
  12. Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Befestigungselement (331) eine größere Fläche aufweist als das zweite Befestigungselement (332).
  13. Fahrzeugsitz (2) mit einer Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) eine Fahrzeuginsassenrückhaltevorrichtung (3) nach mindestens einem der vorherigen Ansprüche ist, wobei die Gassackanordnung (32) an dem Fahrzeugsitz (2) angeordnet und der Sicherheitsgurt (31) dem Fahrzeugsitz (2) zugeordnet ist.
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