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Die Erfindung geht aus von einer Hausgerätevorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus der Druckschrift
DE 197 47 769 A1 ist ein Haushaltsgerät mit einer Frontblende bekannt, welche als Aluminium-Strangpressprofilteil ausgebildet ist. Im oberen Drittel der Frontblende ist eine Glasplatte gehaltert. Der Frontblende zugeordnet bzw. in dieser gehaltert sind Bedienelemente und Anzeigeelemente.
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Aus der Druckschrift
DE 10 2006 001 283 A1 ist eine Bedienvorrichtung in Form eines integrierten Bedienmoduls bekannt, die in einem gemeinsamen Gehäuse eine Anzeigevorrichtung, neben der Anzeigevorrichtung angebrachte berührungsempfindliche Tasten und unter der Anzeigevorrichtung angebrachte Drehschalter umfasst.
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Aus der Druckschrift
EP 0 413 208 A2 ist ein einschiebbares Modul mit Herdblende zum Einbau in Kochherde bekannt, wobei das Modul als kastenförmiges Gehäuse ausgebildet ist und neben den in der Herdblende eingebauten Bedienungsbaugruppen, wie zum Beispiel Herdschaltuhr, Kochstellenregler, aber auch Anzeigen, die gesamte Steuer- und Leistungselektronik für den Herd bereits verdrahtet enthält.
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Aus der Druckschrift
EP 1 160 513 A2 ist ein Einbauherd mit einer Bedienvorrichtung bekannt, welche zwei übereinander angeordnete und durch einen Spalt getrennte Blendenplatten aufweist, wobei die obere der beiden als Sichtfenster ausgeführt sein kann, um so den Blick auf darunter liegende Anzeigeelemente freizugeben. Die untere der beiden Blendenplatten weist Durchgriffe auf, in denen Bedienelemente des Einbauherds angeordnet sind.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine gattungsgemäße Vorrichtung mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich eines geringen Reinigungsbedarfs bereitzustellen. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 und die Nebenansprüche gelöst, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen werden können.
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Die Erfindung geht aus von einer Hausgerätevorrichtung mit zumindest einer Bedienvorrichtung, welche wenigstens zwei Sensormittel und zumindest eine Blendeneinheit aufweist, die einen ersten und wenigstens einen zweiten Teilbereich aufweist, welche durch unterschiedliche Materialien gebildet sind.
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Ferner wird davon ausgegangen, dass die Teilbereiche jeweils zumindest eines der Sensormittel abdecken. Unter einem „Sensormittel” soll insbesondere ein Mittel verstanden werden, welches bei wenigstens einem Bedienvorgang aufgrund einer Betätigung eines Bedienmittels durch einen Bediener, und zwar insbesondere einer Bewegung des Bedieners oder eines Berührens oder einer Druckausübung, ein elektrisches Signal erzeugt. Unter einer „Blendeneinheit” soll insbesondere eine Einheit verstanden werden, welche in zumindest einer Ansicht der Hausgerätevorrichtung in einem vollständig montierten und eingebauten Zustand sichtbar ist. Darunter, dass ein Teilbereich ein Sensormittel „abdeckt”, soll insbesondere verstanden werden, dass in einer Frontalansicht und/oder einer Draufsicht von oben auf die Hausgerätevorrichtung in einer Betriebsposition der Teilbereich vor dem Sensormittel angeordnet ist. Dadurch kann ein geringer Reinigungsbedarf erreicht werden. insbesondere kann eine Verschmutzung der Sensormittel verhindert werden.
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Ferner wird davon ausgegangen, dass die Hausgerätevorrichtung wenigstens ein Bedien-Einlegeelement aufweist, welches zumindest den ersten Teilbereich aufweist. Unter einem „Einlegeelement” soll insbesondere ein Element verstanden werden, welches relativ zu dem zweiten Teilbereich und/oder den Sensormitteln unbeweglich angeordnet ist und/oder welches in wenigstens einem Betriebszustand der Hausgerätevorrichtung relativ zu einem Mittel und insbesondere zu einem Teil der Blendeneinheit derart angeordnet ist, dass das Element und das Mittel bündig und insbesondere spaltlos aneinander anschließen und insbesondere das Element und das Mittel eine ebene Fläche bilden. Unter einem „Bedien-Einlegeelement” soll insbesondere ein Einlegeelement verstanden werden, welches wenigstens eine Bedienoberfläche bildet. Unter einer „Bedienoberfläche” soll insbesondere eine Oberfläche verstanden werden, welche von einem Bediener bei wenigstens einem Bedienvorgang berührt wird. Dadurch kann ein geringer Reinigungsbedarf erreicht werden. insbesondere können reinigungsaufwändige Spalte, welche zu einer beweglichen Lagerung eines Teilbereichs nötig sind, eingespart werden.
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Es wird vorgeschlagen, dass die Hausgerätevorrichtung wenigstens eine leitfähige Bedruckung aufweist. Unter einer „leitfähigen” Bedruckung soll insbesondere eine Bedruckung verstanden werden, welche elektrischen Strom leitet. Hierdurch kann ein geringer Reinigungsbedarf erreicht werden. Insbesondere kann eine Verwendbarkeit eines kapazitiven Sensors erreicht werden. Ferner kann im Besonderen eine umrandungslose Ausbildung eines Bedienelements erreicht werden. Im Besonderen können Spalte vermieden werden, welche einen hohen Reinigungsbedarf bedingen.
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Vorzugsweise bildet die leitfähige Bedruckung wenigstens ein Bediensymbol. Unter einem „Bediensymbol” soll insbesondere ein Symbol verstanden werden, welches eine Funktion eines Bedienmittels kennzeichnet. Auf diese Weise kann eine konstruktiv einfache Ausbildung erreicht werden. Eine besonders komfortable Bedienbarkeit kann erreicht werden, wenn die leitfähige Bedruckung eine separat von dem Bediensymbol angeordnete Anlagefläche aufweist, an welcher in einem montierten Zustand ein elektrisches Leitungsmittel anliegt. Hiermit kann insbesondere eine Beleuchtung des Bediensymbols erreicht werden.
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Ferner wird eine Hausgerätevorrichtung mit zumindest einer Bedienvorrichtung, welche wenigstens zwei Sensormittel und zumindest eine Blendeneinheit aufweist, die einen ersten und wenigstens einen zweiten Teilbereich aufweist, welche durch unterschiedliche Materialien gebildet sind, vorgeschlagen, wobei die Bedienvorrichtung wenigstens drei Funktions-Hauptteile aufweist, die in einem unmontierten Zustand in einer Betriebsposition bei einer Parallelprojektion entlang einer Blickrichtung, in welche ein Bediener bei einer Frontalansicht auf die Bedienvorrichtung blickt, auf eine Ebene, welche senkrecht zu der Blickrichtung ist, eine Kontur aufweisen, welche eine Fläche einschließt, die wenigstens siebzig Prozent desjenigen Flächeninhalts aufweist, welcher bei derselben Parallelprojek- tion eine Kontur aufweist, welche eine Fläche einschließt, die wenigstens siebzig Prozent desjenigen Flächeninhalts aufweist, welchen bei derselben Parallelprojektion eine Kontur der durch die Parallelprojektion abgebildeten Bedienvorrichtung maximal einschließt. Unter einem „Hauptteil” soll insbesondere ein durch eine Einheit gebildeter Teil der Bedienvorrichtung verstanden werden, welcher in einem unmontierten Zustand in einer Betriebsposition bei einer Parallelprojektion entlang einer Blickrichtung, in welche ein Bediener bei einer Frontalansicht auf die Bedienvorrichtung blickt, auf eine Ebene, welche senkrecht zu der Blickrichtung ist, eine Kontur aufweist, welche eine Fläche einschließt, die wenigstens sechzig Prozent, insbesondere wenigstens siebzig Prozent, im Besonderen wenigstens achtzig Prozent und besonders vorteilhaft wenigstens neunzig Prozent desjenigen Flächeninhalts aufweist, welchen bei derselben Parallelprojektion eine Kontur der durch die Parallelprojektion abgebildeten Bedienvorrichtung maximal einschließt. Unter einem „Funktions-Hauptteil” soll insbesondere ein Hauptteil verstanden werden, welcher wenigstens ein Funktionsmittel aufweist, welches sich von einem Gehäuseteil, einem Trägermittel, einem Lüftermittel, einem Steckanschluss-Vervielfacher, einer Folie, einem Blendenmittel und einer beliebigen Kombination von wenigstens einem Gehäuseteil, zumindest einem Trägermittel, wenigstens einem Lüftermittel, zumindest einem Steckanschluss-Vervielfacher, wenigstens einer Folie und zumindest einem Blendenmittel unterscheidet und welches bei wenigstens einem Bedienvorgang berührt wird und/oder bewegt wird und/oder elektrischen Strom leitet. Hierdurch kann ein geringer Reinigungsbedarf erreicht werden. Insbesondere kann bei einer kompakten und einfachen Bauweise eine Kombination von Bedienelementen erreicht werden, welche einen geringen Reinigungsaufwand bedingt.
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Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Bedienvorrichtung als Einsetzeinheit ausgebildet ist, welche wenigstens ein Touch-Bedienelement, zumindest einen Drehknebel und wenigstens eine Anzeigeeinheit aufweist und welche dazu vorgesehen ist, in eine Blendeneinheit eingesetzt zu werden. Unter einem „Touch-Bedienelement” soll insbesondere ein Bedienelement verstanden werden, welches durch Berühren eines Oberflächenbereichs des Bedienelements betätigbar ist. Unter einem „Betätigen” eines Bedienelements soll insbesondere ein Durchführen eines Bedienvorgangs oder eines Teils eines Bedienvorgangs mit Hilfe des Bedienelements verstanden werden. Unter „vorgesehen” soll insbesondere speziell ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden. Hierdurch kann ein geringer Reinigungsbedarf erreicht werden. Insbesondere kann bei einer hohen Funktionalität eine Kombination von Bedienelementen erreicht werden, welche einen geringen Reinigungsaufwand bedingen.
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Vorzugsweise bildet der erste Teilbereich eine Bedienoberfläche. Hierdurch kann eine einfache Bauweise erreicht werden.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Hausgerätevorrichtung wenigstens ein Touch-Bedienelement auf, welches den ersten Teilbereich und/oder den zweiten Teilbereich aufweist. Auf diese Weise kann ein hoher Bedienkomfort erreicht werden.
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Mit Vorteil sind der erste und der zweite Teilbereich in einer Frontalansicht auf die Teilbereiche in einem Betriebszustand nebeneinander angeordnet. Darunter, dass die Teilbereiche in einer Frontalansicht auf die Teilbereiche „nebeneinander” angeordnet sind, soll insbesondere verstanden werden, dass die Teilbereiche in der Frontalansicht vollständig sichtbar sind und relativ zueinander überlappungsfrei angeordnet sind und im Besonderen in einer Betriebsposition bezüglich einer vertikalen Richtung übereinander bzw. untereinander und/oder bezüglich einer horizontalen Richtung benachbart zueinander angeordnet sind. Darunter, dass die Teilbereiche in einer Betriebsposition „bezüglich einer horizontalen Richtung benachbart zueinander” angeordnet sind, soll insbesondere verstanden werden, dass es in der Betriebsposition wenigstens eine horizontale Gerade gibt, welche die beiden Teilbereiche schneidet. Hierdurch kann eine kompakte Bauweise erreicht werden.
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Weiterhin wird vorgeschlagen, dass zumindest einer der Teilbereiche unmittelbar an wenigstens einem der Sensormittel angeordnet ist. Darunter, dass einer der Teilbereiche „unmittelbar” an einem der Sensormittel angeordnet ist, soll insbesondere verstanden werden, dass der Teilbereich in wenigstens einem Betriebszustand an dem Sensormittel anliegt und/oder dass in wenigstens einem Betriebszustand zwischen dem Teilbereich und dem Sensormittel ausschließlich Luft angeordnet ist. Hierdurch kann ein zuverlässiges Sensieren erreicht werden.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist wenigstens eines der Sensormittel zumindest einen Leitgummi auf. Unter einem „Leitgummi” soll insbesondere ein Gummi verstanden werden, in welchen leitende Partikel und/oder Teilchen eingefügt sind und/oder welcher mit leitenden Partikeln und/oder Teilchen durchmischt und/oder beschichtet ist. Hierdurch kann eine hohe Sensitivität der Sensormittel erreicht werden.
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Vorzugsweise ist wenigstens einer der Teilbereiche aus Metall gebildet. Damit kann eine stabile Bauweise erreicht werden.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Hausgerätevorrichtung zumindest eine Anzeigeeinheit auf, welche zumindest teilweise von einem der Teilbereiche überdeckt ist. Hierdurch kann eine sichere Anordnung der Anzeigeeinheit erreicht werden.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Hausgerätevorrichtung wenigstens ein Modul aufweist, welches die Bedienvorrichtung aufweist. Unter einem „Modul” soll insbesondere eine als Ganzes austauschbare Einheit, welche insbesondere als Ganzes in ein Gerät einbaubar und ausbaubar ist, verstanden werden. Auf diese Weise können eine einfache Montage und insbesondere ein geringer Aufwand bei einer Reparatur des Moduls erreicht werden.
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Vorzugsweise weist die Bedienvorrichtung wenigstens einen Drehknebel und/oder eine Platine und/oder einen Blendenträger auf. Hierdurch kann bei einer hohen Funktionalität eine kompakte Bauweise erreicht werden.
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Weiterhin wird vorgeschlagen, dass wenigstens einer der Teilbereiche zumindest teilweise von einem elektrischen Isolator gebildet ist. Hierdurch kann eine kostengünstige elektrische Isolation insbesondere gegenüber einer Elektronik von Bedienmitteln erreicht werden.
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Mit Vorteil weist die Hausgerätevorrichtung zumindest eine Trägereinheit auf, an welcher die Bedienvorrichtung in einem Betriebszustand kraftschlüssig und/oder formschlüssig und/oder mittels eines Rastmittels der Bedienvorrichtung befestigt ist. Damit kann eine einfache Montage erreicht werden.
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Außerdem wird ein Hausgerät mit einer Hausgerätevorrichtung vorgeschlagen. Hierdurch kann ein geringer Reinigungsbedarf erreicht werden.
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen:
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1 eine dreidimensionale Ansicht einer Bedienvorrichtung einer erfindungsgemäßen Hausgerätevorrichtung,
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2 eine Explosionsdarstellung der Bedienvorrichtung,
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3 einen schematischen Schnitt durch einen Teilbereich, einen Leitgummi, ein Sensorelement und eine Elektronikplatte der Hausgerätevorrichtung,
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4 eine dreidimensionale Ansicht der Bedienvorrichtung und einer Trägereinheit, an welcher die Bedienvorrichtung befestigt ist,
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5 ein Hausgerät, welches die Bedienvorrichtung aufweist,
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6 eine dreidimensionale Ansicht einer Rückseite eines Blendenträgers der Hausgerätevorrichtung,
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7 eine leitfähige Bedruckung des Teilbereichs der Hausgerätevorrichtung,
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8 ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Bedienvorrichtung und
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9 eine leitfähige Bedruckung des alternativen Ausführungsbeispiels.
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1 zeigt eine dreidimensionale Ansicht einer Bedienvorrichtung 10 einer erfindungsgemäßen Hausgerätevorrichtung. Die Bedienvorrichtung 10 weist eine Blendeneinheit 16 auf, welche einen ersten Teilbereich 20 und zumindest einen zweiten Teilbereich 18 aufweist, die durch unterschiedliche Materialien gebildet sind. Ferner weist die Bedienvorrichtung zwei Sensormittel 12, 14 auf, welche jeweils ein kapazitives Sensorelement 48, 50 umfassen. Außer den Sensormitteln 12, 14 weist die Bedienvorrichtung noch weitere baugleiche Sensormittel auf. Befinden sich die Hausgerätevorrichtung und insbesondere die Bedienvorrichtung in einer Betriebsposition, so deckt in einer Frontalansicht auf die Hausgerätevorrichtung und insbesondere auf die Bedienvorrichtung der Teilbereich 18 das Sensormittel 12 und der Teilbereich 20 das Sensormittel 14 ab, so dass die Sensormittel 12, 14 jeweils vollständig hinter den Teilbereichen 18, 20 angeordnet sind. Der Teilbereich 18 ist aus Glas und der Teilbereich 20 aus Edelstahl gebildet. In der Frontalansicht überdeckt der Teilbereich 18 ferner eine Anzeigeeinheit 30 der Bedienvorrichtung 10, so dass in der Frontalansicht der Teilbereich 18 vor der Anzeigeeinheit 30 angeordnet ist. Die Anzeigeeinheit 30 ist auf einer Elektronikplatte 52 der Bedienvorrichtung 10 angeordnet (2). Außerdem weist die Bedienvorrichtung 10 einen Drehknebel 34 auf, welcher durch eine Ausnehmung der Blendeneinheit 16 ragt. Der Drehknebel 34 ist drehbar um eine Achse 54 gelagert.
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Des Weiteren sind die Teilbereiche 18, 20 in der Frontalansicht, welche einer Frontalansicht auf die Teilbereiche 18, 20 entspricht, horizontal nebeneinander angeordnet. Eine Blickrichtung bei der Frontalansicht verläuft parallel zu der Achse 54, um welche der Drehknebel 34 drehbar gelagert ist. Eine horizontale Gerade 55 schneidet die Teilbereiche 18 und 20.
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Der Teilbereich 20 bildet ein Bedien-Einlegeelement 22, welches relativ zu dem Teilbereich 18 unbeweglich befestigt ist. Die Teilbereiche 18, 20 weisen für einen Bediener in der Frontalansicht sichtbare und anfassbare, ebene Oberflächen 56, 58 auf. Die Oberflächen 56 und 58 liegen in einer Ebene und schließen bündig aneinander an.
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Weiterhin weist die Hausgerätevorrichtung ein Touch-Bedienelement 26 auf, das den ersten Teilbereich 20 aufweist. Das Touch-Bedienelement 26 umfasst eine durch den ersten Teilbereich 20 gebildete Bedienoberfläche 24, welche bei einer Benutzung des Touch-Bedienelements 26 durch einen Bediener zumindest berührt wird, wodurch das Touch-Bedienelement 26 betätigt wird. Beispielsweise können durch eine Betätigung des Touch-Bedienelements 26 Gartemperaturen oder Backofen-Betriebsmodi einstellbar sein. Auch der erste Teilbereich 18 bildet zusammen mit dem Sensormittel 12 ein Touch-Element.
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Die Sensormittel 12, 14 weisen ferner jeweils einen Leitgummi 28, 29 auf (1, 2 und 3). Der Leitgummi 29 ist ein Teil des Sensormittels 14 und liegt an dem Teilbereich 20 an. Das Sensormittel 12 weist eine leitfähige Bedruckung 70 auf (7), welche auf den Teilbereich 18 aufgebracht ist (in den 1 und 2 nicht dargestellt) und ein Bediensymbol 72 bildet. In dem montierten Zustand liegt der Leitgummi 28 an der Bedruckung 70 an. In einem Betriebszustand ist auf der Bedruckung 70 eine Menge an elektrischer Ladung angeordnet, welche durch ein Berühren des Teilbereichs 18 durch einen Bediener verändert wird. Eine von der Bedruckung 70 über den Leitgummi 28 abfließende Ladung wird durch das Sensorelement 48 sensiert.
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In Bezug auf die Frontalansicht auf die Bedienvorrichtung entlang der Achse 54 und senkrecht zu der ebenen Oberfläche 56 liegt hinter dem Leitgummi 28 das kapazitive Sensorelement 48. Der Leitgummi 28 und die Bedruckung 70 bewirken eine Erhöhung der Sensitivität des kapazitiven Sensorelements 48, so dass eine Berührung des Teilbereichs 18, welcher in der Frontalansicht unmittelbar vor dem Leitgummi 28 angeordnet ist, zuverlässig von dem Sensormittel 12 sensiert wird.
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Die Bedienvorrichtung 10 weist drei Funktions-Hauptteile 60, 62, 64 auf. Der Funktions-Hauptteil 60 weist die Teilbereiche 18, 20 auf. Der Funktions-Hauptteil 64 weist einen Blendenträger 38 auf, welcher in einem montierten Zustand die Gewichtskraft der Funktions-Hauptteile 60, 62 aufnimmt. Ferner weist der Funktions-Hauptteil 64 den Drehknebel 34 auf. Der Funktions-Hauptteil 62 ist in dem montierten Zustand zwischen den beiden anderen Funktions-Hauptteilen 60, 64 angeordnet und ist durch die Elektronikplatte 52 gebildet. Die Elektronikplatte 52 weist eine Platine 36 auf, auf welcher die kapazitiven Sensorelemente 48, 50 angeordnet sind. Der Blendenträger 38 lagert den Drehknebel 34 drehbar. In einem montierten Zustand ist ein ringförmiger Aufsatz 66 auf den Drehknebel 34 aufgebracht. Der Funktions-Hauptteil 60 weist eine Trägereinheit 78 auf, an welche das Bedien-Einlegeelement 22 geklebt ist. Prinzipiell kann das Bedien-Einlegeelement 22 auch durch Clipsen, durch eine Rastverbindung oder durch Hinterspritzen befestigt sein.
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Die Bedienvorrichtung 10 ist in dem montierten Zustand an eine Trägereinheit 40 geschraubt und somit in die Trägereinheit 40 eingesetzt. Die Trägereinheit 40 ist durch eine Blendeneinheit 82 gebildet, welche in einem in ein Hausgerät eingebauten Zustand in der Frontalansicht sichtbar ist. In der Frontalansicht weist die Bedienvorrichtung 10 eine Form eines Rechtecks auf. Alle Seiten des Rechtecks liegen an den Seiten entsprechenden Bereichen der Trägereinheit 40 an, so dass in der Frontalansicht die Bedienvorrichtung 10 seitlich vollständig von der Trägereinheit 40 umgeben ist.
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5 zeigt ein als Backofen ausgebildetes Hausgerät mit der Hausgerätevorrichtung. Die Bedienvorrichtung 10 bildet ein Modul 32, welches in einem in ein Hausgerät eingebauten Zustand separat demontierbar und wieder einbaubar ist.
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6 zeigt eine Rückseite des Funktions-Hauptteils 64, welcher eine Ausformung 68 zur Aufnahme des Drehknebels 34 aufweist.
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In den 8 und 9 ist ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Bedienvorrichtung dargestellt. Im Wesentlichen gleich bleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist jedoch den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in den 8 und 9 der Buchstabe „a” hinzugefügt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem Ausführungsbeispiel in den 1 bis 7, wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels in den 1 bis 7 verwiesen werden kann.
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Die in 8 dargestellte Bedienvorrichtung 10a weist einen Teilbereich 20a auf, welcher aus Polymethylmethacrylat gebildet ist und eine Bedienoberfläche 24a bildet. Auf einer der Bedienoberfläche 24a gegenüberliegenden Seite des Teilbereichs 20a ist eine leitfähige Bedruckung 70a (9) aufgebracht, die eine Anlagestelle 74a aufweist, welche als Anlagefläche ausgebildet ist. Die Bedruckung 70a bildet ein Bediensymbol 72a. Die Anlagefläche ist separat von dem Bediensymbol 72a ausgebildet und ist beabstandet von dem Bediensymbol 72a angeordnet. In einem montierten Zustand liegt ein Leitgummi 28a an der Anlagestelle 74a an und das Bediensymbol 72a bleibt frei, so dass das Bediensymbol 72a von einer Beleuchtungseinheit (nicht dargestellt) in einem Betriebsmodus beleuchtet werden kann. Der Teilbereich 20a bildet ein Bedien-Einlegeelement 22a und ist an der Trägereinheit 40a befestigt. Ferner kann der Teilbereich 20a bei einem möglichen Reparaturfall separat ausgetauscht werden. Des Weiteren weist die Bedienvorrichtung 10a eine Anzeigeeinheit 30a, welche einen Teilbereich 18a bildet, und einen Drehknebel 34a auf.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Bedienvorrichtung
- 12
- Sensormittel
- 14
- Sensormittel
- 16
- Blendeneinheit
- 18
- Teilbereich
- 20
- Teilbereich
- 22
- Bedien-Einlegeelement
- 24
- Bedienoberfläche
- 26
- Touch-Bedienelement
- 28
- Leitgummi
- 29
- Leitgummi
- 30
- Anzeigeeinheit
- 32
- Modul
- 34
- Drehknebel
- 36
- Platine
- 38
- Blendenträger
- 40
- Trägereinheit
- 48
- Sensorelement
- 50
- Sensorelement
- 52
- Elektronikplatte
- 54
- Achse
- 55
- Gerade
- 56
- Oberfläche
- 58
- Oberfläche
- 60
- Funktions-Hauptteil
- 62
- Funktions-Hauptteil
- 64
- Funktions-Hauptteil
- 66
- Aufsatz
- 68
- Ausformung
- 70
- Bedruckung
- 72
- Bediensymbol
- 74
- Anlagestelle
- 78
- Trägereinheit
- 82
- Blendeneinheit