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Die Erfindung betrifft eine Dachanordnung für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Fahrzeugdach, das einen Dachrahmen, in welchem eine Dachöffnung ausgebildet ist, und ein Glasdachelement aufweist, das sich über die Dachöffnung erstreckt, und mit einem Formhimmel, der an einer einem Fahrzeuginnenraum zugeordneten oder zuordenbaren Unterseite des Fahrzeugdachs befestigt ist, wobei der Formhimmel an dem Fahrzeugdach mittels zumindest eines Klipsverbinders befestigt ist, der ein dem Fahrzeugdach zugeordnetes erstes Verbindungsteil und ein dem Formhimmel zugeordnetes zweites Verbindungsteil aufweist, wobei die Verbindungsteile formschlüssig miteinander mit einem Toleranzausgleichsspiel in zumindest einer Richtung verbunden sind.
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Dachanordnungen der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. So offenbart die Offenlegungsschrift
DE 10 2008 052 966 A1 eine gattungsgemäße Dachanordnung, bei welcher ein Formhimmel mithilfe eines oder mehrerer Klipsverbinder an dem einem Fahrzeugdach befestigt ist. Dabei weist das Fahrzeugdach ein Karosseriedach auf, das einen Rahmen zur Aufnahme eines Glasdachelements in Form eines Panorama- oder Schiebedachs, aufweist. Das Glasdachelement erstreckt sich dabei derart über die von dem Rahmen begrenzte Öffnung hinaus, dass es auf dem Rahmen an seinen Randseiten aufliegt. Zur Verbindung des Formhimmels an dem Fahrzeugdach ist das erste Verbindungsteil an dem Dachrahmen befestigt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Dachanordnung zu schaffen.
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Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch eine Dachanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Diese hat den Vorteil, dass durch einen einfachen Montageschritt die Klipsverbindung herstellbar ist, wobei die erfindungsgemäße Anordnung des Verbindungsteils nicht an dem Dachrahmen, sondern an dem Glasdachelement dazu führt, dass der Dachrahmen kleiner gestaltet werden kann und dadurch die Dachöffnung vergrößert wird.
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Die neuartige Dachanordnung gewährleistet zum einen insbesondere bei der Montage einen vorteilhaften Toleranzausgleich und maximiert zum anderen die Dachöffnung und damit die Durchsicht durch das Glasdachelement, ohne dass dies zu Nachteilen bei der Serienherstellung führt.
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Besonders bevorzugt ist das erste Verbindungsteil an das Glasdachelement angeklebt. Dadurch ist eine einfache Verbindung von Verbindungsteil und Glasdachelement gewährleistet, die auch bei der Montage in der Serienfertigung keine Nachteile, insbesondere in Bezug auf die Herstellungszeit, bietet. Durch das direkte Ankleben des Verbindungsteils an dem Glasdachelement ist der Formhimmel sicher an dem Fahrzeugdach befestigbar beziehungsweise befestigt.
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Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist bevorzugt vorgesehen, dass an dem Glasdachelement ein Halteelement angeklebt ist, das zur formschlüssigen Halterung des ersten Verbindungsteils ausgebildet ist. In diesem Fall ist somit in vorteilhafter Weise das Halteelement an dem Glasdachelement auch vormontierbar, um bei der Endmontage das Verbindungsteil formschlüssig an dem Halteelement zu befestigen. Dadurch wird die Montage weiter vereinfacht und dennoch die zuvor beschriebene vorteilhafte Anordnung des ersten Verbindungsteils direkt an dem Glasdachelement gewährleistet.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind das Halteelement und das erste Verbindungsteil derart ausgebildet, dass zwischen Halteelement und erstem Verbindungsteil ein zweites Toleranzausgleichsspiel in zumindest eine Richtung, insbesondere in einer Richtung quer zu der Richtung des ersten Toleranzausgleichsspiels, ermöglicht ist. Dadurch wird der Toleranzausgleich der Klipsverbindung erweitert, wodurch insbesondere ein Toleranzausgleich in mehrere Richtungen zwischen Fahrzeugdach und Formhimmel durch die Klipsverbindung erreicht wird.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Halteelement als Halteschiene ausgebildet, die zumindest einen durch das erste Verbindungselement hintergreifbaren Halteabschnitt aufweist. Durch das Hintergreifen des Halteabschnitts durch das Halteelement wird in vorteilhafter Weise eine formschlüssige Verbindung zwischen dem ersten Verbindungselement und dem Halteelement gewährleistet, die eine dauerhaft sichere Befestigung des Formhimmels an dem Fahrzeugdach gewährleistet. Durch das formschlüssige Hintergreifen wird darüber hinaus erreicht, dass eine einfache Montage des ersten Verbindungselements an dem Halteelement ohne zusätzliche Befestigungsmittel, wie beispielsweise Klebemittel oder dergleichen, ermöglicht ist.
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Bevorzugt weist die Halteschiene ein C-förmiges Querschnittsprofil auf, in welchem das erste Verbindungsteil mit einem Nutsteinabschnitt insbesondere längsverschieblich formschlüssig gehalten ist. Halteschiene und Verbindungsteil bieten somit eine Nutsteinverbindung, durch welche das Verbindungsteil in vorteilhafter Weise entlang der Halteschiene formschlüssig geführt in eine erste Richtung verschiebbar befestigt ist. Dadurch ist eine einfache Montage sowie ein vorteilhafter Toleranzausgleich in Längserstreckung der Halteschiene auch über größere Strecken ermöglicht.
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Besonders bevorzugt ist der Nutsteinabschnitt in Längserstreckung der Halteschiene verschiebbar gelagert, sodass auch im Betrieb des die Dachanordnung aufweisenden Fahrzeugs ein Toleranzausgleich möglich ist.
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Vorzugsweise ist zwischen dem Nutsteinabschnitt und der Halteschiene zumindest eine Verzahnung ausgebildet, die eine formschlüssige Arretierung des Nutsteinabschnitts in Schieberichtung gewährleistet. Durch die Verzahnung wird insbesondere erreicht, dass ein ungewolltes Verschieben des Nutsteinabschnitts beziehungsweise des ersten Verbindungselements entlang der Halteschiene verhindert ist. Optional ist das Spiel des Nutsteinabschnitts in der Halteschiene in der Höhe derart gering, dass der Nutsteinabschnitt nur unter elastischer Verformung der Verzahnung verschiebbar ist, um ein ungewolltes Verschieben dauerhaft sicher zu verhindern, bei der Montage jedoch ein Verschieben unter Aufbringen einer ausreichend hohen Schiebekraft jedoch zu ermöglichen.
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Vorzugsweise weist das erste Verbindungsteil einen von dem Nutsteinabschnitt vorstehenden Halteabschnitt mit zumindest einer durch das zweite Verbindungsteil hintergreifbaren Rastnase auf. Dadurch ist eine sichere formschlüssige Verbindung der beiden Verbindungsteile miteinander gewährleistet.
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Insbesondere ist die Rastnase als Raststeg ausgebildet, der längsverschieblich an dem zweiten Verbindungsteil gehalten ist, um durch diese Längsverschieblichkeit in vorteilhafter Weise einen weiteren Toleranzspielausgleich zu ermöglichen, der insbesondere in eine zweite Richtung quer zu der ersten Richtung wirkt.
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Besonders bevorzugt ist das zweite Verbindungsteil formschlüssig an dem Formhimmel befestigt, um eine sichere und dauerhafte Befestigung des Formhimmels an dem Fahrzeugdach zu gewährleisten.
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Vorzugsweise ist das zweite Verbindungsteil als Rastklammer, insbesondere als Metallklammer, ausgebildet. Dadurch ist das zweite Verbindungsteil kostengünstig herstellbar und gewährleistet dennoch eine sichere dauerhafte Verbindung mit dem ersten Verbindungsteil. Insbesondere erlaubt die Rastklammer eine elastische Verformung zum Hintergreifen der Rastnase oder des Raststegs des ersten Verbindungsteils, sodass durch ein Aufstecken des zweiten Verbindungsteils auf das erste Verbindungsteil die erwähnte Klipsverbindung realisiert ist. Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist die Rastnase an dem zweiten Verbindungsteil und die Rastklamme an dem ersten Verbindungsteil ausgebildet.
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Im Folgenden soll die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert werden. Dazu zeigen
- 1 eine vorteilhafte Dachanordnung für ein Fahrzeug in einer vereinfachten Querschnittdarstellung und
- 2 eine perspektivische Detailansicht der Dachanordnung aus 1.
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1 zeigt in einer vereinfachten Längsschnittdarstellung eine vorteilhafte Dachanordnung 1 für ein hier nicht näher dargestelltes Kraftfahrzeug. Die Dachanordnung 1 weist ein Fahrzeugdach 2 auf, das einen Dachrahmen 3 mit einer darin ausgebildeten und insbesondere mittig angeordneten Dachöffnung 4 aufweist. Die Dachöffnung 4 ist durch ein Glasdachelement 5 zur Ausbildung eines Panoramaglasdachs überdeckt. Dazu liegt das Glasdachelement 5 an seinem Außenrand bevorzugt auf dem Dachrahmen 3 auf.
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Weiterhin weist die Dachanordnung 1 einen Formhimmel 6 auf, der an der dem Innenraum des Kraftfahrzeugs zugewandten Innenseite oder Unterseite 7 der Dachanordnung 1 angeordnet ist. Der Formhimmel 6 dient insbesondere dazu, die üblicherweise aus Metall gefertigten und den Dachrahmen bildenden Karosserieteile abzudecken, sowie einen Geräuschschutz oder eine Geräuschdämmung sowie eine Wärmedämmung für im Innenraum befindliche Personen des Kraftfahrzeugs zu bilden. Dazu liegt der Formhimmel 6 im Wesentlichen flächig an der Unterseite 7 des Dachrahmens 3 an und erstreckt sich bis zu dem Glasdachelement 5. Zur Befestigung des Formhimmels 6 an dem Fahrzeugdach 2 ist der Formhimmel 6 durch mehrere Klipsverbinder 8 an dem Glasdachelement 5 befestigt. Die Klipsverbinder 8 sind jeweils zweiteilig ausgebildet, wobei ein erstes Verbindungsteil 9 an dem Glasdachelement 5 und ein zweites Verbindungsteil 10 an dem Formhimmel 6 befestigt ist. Die beiden Verbindungsteile 9, 10 sind durch eine Rastverbindung oder Klipsverbindung miteinander bei einer Montage auf einfache Art und Weise verbindbar, um dadurch den Formhimmel 6 an dem Glasdachelement 5 zu befestigen.
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2 zeigt in einer perspektivischen Detailansicht der Dachanordnung 1 einen der Klipsverbinder 8. Das erste Verbindungsteil 9 weist eine im Wesentlichen L-förmige Kontur auf, wobei ein erster Schenkel des Verbindungsteils 9 einen Nutsteinabschnitt 11 und der zweite Schwenkel einen Halteabschnitt 12 jeweils an dem freien Ende des Schenkels bildet. Der Halteabschnitt 12 weist an seinem freien Ende eine rautenförmige Kontur derart auf, dass auf beiden Seiten des Schenkels jeweils eine Rastnase 13 gebildet ist, die von dem übrigen Schenkel vorsteht. Die Rastnasen 13 sind dabei als Stege ausgebildet, die sich über die gesamte Breite des Verbindungsteils 9 erstecken.
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Der Nutsteinabschnitt 11 weist am freien Ende des anderen Schenkels des Verbindungsteils 9 eine im Wesentlichen U-förmige Querschnittsform auf, sodass auf einer Seite des Schenkels zwei randseitige Vorsprünge ausgebildet sind, die sich stegartig entlang des Nutsteinabschnitts 11 erstrecken und parallel zueinander ausgerichtet sind. Dabei weisen die Vorsprünge 14 nach unten beziehungsweise in Richtung des Formhimmels 6.
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An dem Glasdachelement 5 ist weiterhin ein Halteelement 15 befestigt, das gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel als Halteschiene 16 ausgebildet ist. Die Halteschiene 16 ist dabei an das Glasdachelement 5 angeklebt. Die Halteschiene 16 weist ein C-förmiges Querschnittsprofil auf, sodass die Halteschiene 16 an seinen Längsseiten jeweils einen Vorsprung 17 aufweist, der abschnittsweise im Wesentlichen senkrecht zu einem Grundelement der Halteschiene 15 ausgerichtet ist, und abschnittsweise mit einem Halteabschnitt 27 parallel beabstandet zu dem Grundelement, sodass beidseitig der Halteschiene 15 jeweils eine seitliche Aufnahmevertiefung 18 entsteht, wobei der jeweilige Halteabschnitt 27 durch den Nutsteinabschnitt 11 hintergreifbar beziehungsweise hintergriffen ist. Die lichte Weite der Halteschiene 16 im Bereich der Aufnahmevertiefungen 18 ist dabei geringfügig größer als die Breite des Nutsteinabschnitts 11 des Verbindungsteils 9, sodass letzteres mit dem Nutsteinabschnitt 11 in die Aufnahmevertiefungen 18 beziehungsweise in die Halteschiene 16 einschiebbar ist.
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Dabei ist der Abstand des Vorsprungs 17 zu dem Grundelement derart groß gewählt, dass die Vorsprünge 14 ebenfalls in die Aufnahmevertiefung 18 einführbar sind, wie in 2 gezeigt. Insbesondere weist die Halteschiene 15 für die Vorsprünge 14 jeweils eine nutförmige Vertiefung 19 auf, sodass das Verbindungsteil 9 mit dem Nutsteinabschnitt 11 formschlüssig sicher in der Halteschiene 16 längsverschieblich geführt ist. Optional ist zwischen den Vorsprüngen 14 und der Halteschiene 16 außerdem eine Verzahnung ausgebildet, welche als Rastverzahnung dazu dient, ein schrittweises Verschieben des Nutsteinabschnitts 11 in der Halteschiene 16 zu ermöglichen, ein ungewolltes Verschieben jedoch sicher zu verhindern.
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An dem Formhimmel 6 ist das zweite Verbindungsteil 10 befestigt. Das zweite Verbindungsteil 10 ist dabei als Rastklammer 20 ausgebildet, die insbesondere als aus Metall gefertigtes Stanzbiegeteil ausgebildet ist. Die Rastklammer 20 weist einen Halteabschnitt 21 auf, der in einer Aufnahme 22 des Formhimmels 6 eingeschoben ist, wie in 2 gezeigt, um die Rastklammer 20 formschlüssig an dem Formhimmel 6 zu befestigen. Optional bildet die Aufnahme 22 mit einem Halteabschnitt 21 eine Rastverbindung aus, die eine formschlüssige Arretierung der Rastklammer 20 an dem Formhimmel 6 gewährleistet. Alternativ oder zusätzlich ist die Rastklammer 20 an dem Formhimmel 6 verklebt.
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Die Rastklammer 20 weist einen elastisch verformbaren Hakenabschnitt 23 auf, der dazu ausgebildet ist, die Rastnasen 13 des ersten Verbindungsteils 9 formschlüssig zu hintergreifen. Dazu wird die Rastklammer 20 mit dem Hakenabschnitt 23 auf das erste Verbindungsteil 9 beziehungsweise auf dessen Halteabschnitt 12 aufgeschoben, wobei der Klammerabschnitt 23 unter elastischer Verformung über die Rastnasen 13 hinweg verlagert wird, um aufgrund seiner Eigenelastizität nach Überwinden der Rastnasen 13 in seine Ursprungsform oder nahezu seine Ursprungsform zurück zu gelangen und dadurch die Rastnasen 19 und damit den Halteabschnitt 12 des Verbindungsteils 9 zu hintergreifen.
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Durch die stegförmige Ausbildung der Rastnasen 13 ist gewährleistet, dass die Rastklammer 20 entlang der Stegform der Rastnasen 19 verschiebbar ist, wie durch einen Doppelpfeil 24 in 2 angezeigt.
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Durch den Klipsverbinder 8 wird somit erreicht, dass einerseits das Verbindungsteil 10 relativ zu dem Verbindungsteil 9 verschiebbar ist, nämlich gemäß der durch den Doppelpfeil 24 angegebenen Richtung, und dass das Verbindungsteil 9 relativ zu der Halteschiene 16 in eine andere Richtung verlagerbar ist, wie durch einen weiteren Doppelpfeil 25 in 2 angezeigt. Dabei ist der Klipsverbinder 8 derart ausgebildet, dass die erste Richtung quer zur zweiten Richtung ausgerichtet ist, um ein Verschieben des Formhimmels 6 in mehrere Richtungen relativ zu dem Glasdachelement 5 zu ermöglichen. Insbesondere ist dadurch ein Toleranzausgleich durch den Klipsverbinder 8 gewährleistet, der einen Toleranzausgleich in mehrere unterschiedliche Richtungen ermöglicht.
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Vorteilhafterweise weist der Formhimmel 6 im Bereich des Klipsverbinders 8 eine wannenförmige Erhebung 26 auf, auf welcher die Rastklammer 20 befestigbar ist, um den Klipsverbinder 8 selbst kurzbauend gestalten zu können.
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Durch die vorteilhafte Dachanordnung 1 wird eine einfache Montage mit wenigen Montageschritten und Bauteilen gewährleistet, die eine großflächige Durchsicht durch das Glasdachelement 5 nach der Montage ermöglicht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dachanordnung
- 2
- Fahrzeugdach
- 3
- Dachrahmen
- 4
- Dachöffnung
- 5
- Glasdachelement
- 6
- Formhimmel
- 7
- Unterseite
- 8
- Klipsverbinder
- 9
- Verbindungsteil
- 10
- Verbindungsteil
- 11
- Nutsteinabschnitt
- 12
- Halteabschnitt
- 13
- Rastnase
- 14
- Vorsprung
- 15
- Halteelement
- 16
- Halteschiene
- 17
- Vorsprung
- 18
- Aufnahmevertiefung
- 19
- Vertiefung
- 20
- Rastklammer
- 21
- Halteabschnitt
- 22
- Aufnahme
- 23
- Hakenabschnitt / Klammerabschnitt
- 24
- Doppelpfeil
- 25
- Doppelpfeil
- 26
- Erhebung
- 27
- Halteabschnitt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008052966 A1 [0002]
- DE 10216624 A1 [0003]
- DE 602005000925 T2 [0003]