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Es werden eine Reinigungskassette zur Luftreinigung in einem Belüftungssystem und ein Belüftungssystem mit einer solchen Reinigungskassette beschrieben. Die Reinigungskassette ist austauschbar in einer Aufnahme des Belüftungssystems einsetzbar und weist Luftreinigungselemente auf, welche eine Luftreinigung durch eine photokatalytische Reinigung erzielen.
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Hintergrund
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In HVAC-Systemen (HVAC - „Heating, Ventilation and Air Conditioning“), insbesondere bei Fahrzeugen, sind oftmals zwei Einschübe für Pollenfilter vorgesehen, wobei jedoch in der Regel nur ein Einschub verwendet wird. Der zweite Einschub ist speziell für den chinesischen Markt vorgesehen, wobei zusätzlich ein spezieller weiterer Filter in den zweiten Einschub eingesetzt werden kann.
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Da HVAC-Systeme in der Regel für alle Fahrzeuge eines Modells eingesetzt werden und die HVAC-Systeme eines Modells damit identisch sind, ist besagter zweiter Einschub üblicherweise in den meisten anderen Ländern, in welchen die Fahrzeuge vertrieben werden, frei.
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Ungeachtet dessen werden in Fahrzeugen vermehrt Reinigungsvorrichtungen eingesetzt, um neben Pollen und anderen Feststoffen vor allem gesundheitsgefährdende Stoffe und Verbindungen zu beseitigen, welche sich innerhalb des Fahrgastraums befinden und/oder von außen über eingeleitete Luft zugeführt werden.
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Hierzu werden bspw. Innenraumluftfilter in entsprechende Einschübe eingesetzt. Die Luft im Fahrzeug wird über diese Innenraumfilter geführt und somit die Luft gereinigt.
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Stand der Technik
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Neben Innenraumluftfiltern sind auch Reinigungsvorrichtungen bekannt, welche eine photokatalytische Reinigung durchführen und somit flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds - VOC) sowie schlechte Gerüche entfernen. Solche Reinigungsvorrichtungen weisen speziell beschichtete Oberflächen und eine Strahlungsquelle auf, welche ultraviolettes Licht auf die beschichteten Oberflächen abgibt, sodass eine Zersetzung der Schadstoffe erfolgt. Hierzu weisen die Reinigungsvorrichtungen häufig Filter mit einer photokatalytisch wirksamen Oberfläche auf, die von Luft durchströmt werden. Derartige Reinigungseinrichtungen befinden sich bspw. in einem Kanalabschnitt eines Luftkanals von HVAC-Systemen.
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Herkömmliche Einschübe für Innenraumluftfilter in einem Fahrzeug und insbesondere in einem HVAC-System sind vom Bauraum sehr begrenzt.
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Aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Bauraums für Innenraumluftfilter und des beschränkten Querschnitts von Luftkanälen ist die für eine Reinigung zur Verfügung stehende Oberfläche sehr gering. Zudem ist dabei zu berücksichtigen, dass konventionelle Reinigungsvorrichtungen einen Druckverlust hervorrufen.
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Aufgabe
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Demgegenüber besteht die Aufgabe darin, eine Lösung zur Reinigung von Luft, insbesondere in Kraftfahrzeugen, anzugeben, welche die Nachteile des Standes der Technik behebt und bei einem geringen Bauraum eine möglichst große Reinigungsoberfläche bereitstellt, wobei zusätzlich ein Austausch von Komponenten der Reinigungsvorrichtung vermieden wird oder auf ein Minimum reduziert ist.
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Lösung
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Die vorstehend genannte Aufgabe wird durch eine Reinigungskassette zur Luftreinigung in einem Belüftungssystem gelöst, aufweisend einen Rahmen, über welchen Rahmen Luftreinigungselemente gelagert sind und über welchen Rahmen die Reinigungskassette in eine entsprechende Aufnahme des Belüftungssystems einsetzbar ist, und die Reinigungskassette im eingesetzten Zustand von einem Gas oder einem Gasgemisch durchströmt wird, wobei
- - die Luftreinigungselemente lamellenartig ausgebildet sind und eine mindestens teilweise photokatalytische Oberfläche zur Luftreinigung aufweisen,
- - die Luftreinigungselemente drehbar im Rahmen gelagert sind, und
- - die Luftreinigungselemente mit einem Aufstellmechanismus in Verbindung stehen, so dass die Luftreinigungselemente aus einer inaktiven Stellung, in welcher die Luftreinigungselemente im Wesentlichen parallel zur Haupterstreckung der Reinigungskassette verlaufen und aneinander anliegen, in eine aktive Stellung verbringbar sind, in welcher die Luftreinigungselemente gegenüber der inaktiven Stellung zur Vergrößerung der Oberfläche rotiert und beabstandet zueinander sind.
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Durch die Möglichkeit der Verlagerung der Luftreinigungselemente beim Verbringen von der inaktiven in die aktive Stellung, bietet die Reinigungskassette damit eine größtmögliche Oberfläche für eine photokatalytische Reinigung, bspw. in einem Reinigungs- oder Belüftungsmodul eines HVAC-Systems.
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Die Reinigungskassette weist in der inaktiven Stellung geringe Abmaße auf und ist damit platzsparend ausgebildet. Erst nach dem Einsetzen in einen Einschub eines Reinigungsmoduls kann durch eine Verbringung in die aktive Stellung der Luftreinigungselemente die Reinigungskassette mehr Raum in Anspruch nehmen, weil die Luftreinigungselemente rotiert sind und aus dem Rahmen hervortreten. Hierzu sind die Luftreinigungselemente drehbar gelagert. In der inaktiven Stellung können die Luftreinigungselemente im Wesentlichen vom Rahmen umgeben sein, so dass die Höhe der Reinigungskassette der Höhe des Rahmens entspricht. Dabei liegen die Luftreinigungselemente auch aneinander an und versperren einen Luftstrom durch die Reinigungskassette hindurch.
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In der aktiven Stellung sind die Luftreinigungselemente rotiert und ermöglichen somit auf der einen Seite einen Luftstrom durch die Reinigungskassette hindurch und stellen auf der anderen Seite eine große Fläche für eine photokatalytische Reinigung bereit. Es erfolgt dabei die Rotation der Luftreinigungselemente ausgehend von der inaktiven Stellung in die aktive Stellung in einem Bereich von 10 bis 35°. Dadurch wird sichergestellt, dass die Auslenkung der Luftreinigungselemente nicht zu groß ist und damit eine möglichst große Fläche der Luftreinigungselemente dem Luftstrom durch die Reinigungskassette ausgesetzt ist. Somit wird auch erreicht, dass die durchströmende Luft im Wesentlichen vollständig einer photokatalytischen Reinigung unterzogen wird.
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Die Luftreinigungselemente weisen eine Beschichtung aus einem photokatalytisch wirksamen Material auf oder bestehen aus einem solchen. Eine Beschichtung kann beispielsweise durch Aufsprühen oder durch Aufkleben, Aufschäumen oder durch eine mechanische Befestigung erfolgen. Ein solches Material kann beispielsweise ein Metalloxid oder ein Mischoxid sein, das auf die Luftreinigungselemente aufgebracht ist. Ein Metalloxid kann dabei auch ein Oxid aus einem Übergangsmetall sein und/oder das Metalloxid oder Mischoxid können zumindest partiell aus CuO, Co3O4, CoOx, NiO, MnOx, MnO2, MoO3, ZnO, Fe2O3, WO3, CeO2, TiO2, Al2O3, V2O3, ZrO2, HfO2, Dy2O3, Cr2O3 und/oder Nb2O5 gebildet sein.
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Die Luftreinigungselemente können in weiteren Ausführungen einen Halterahmen, der ein photokatalytisch wirksames Vlies trägt, oder eine Tragstruktur aufweisen, welche ein photokatalytisch wirksames Vlies trägt. Die Tragstruktur kann beispielsweise Rippen aufweisen, die sich orthogonal zur Rotationsachse der Luftreinigungselemente erstrecken und damit gegenüber einer flachen Ausführung einen deutlich vergrößerten Querschnitt aufweisen. Durch die Vergrößerung des Querschnitts ist auch die Oberfläche der Luftreinigungselemente vergrößert. Zudem können die Rippen beabstandet zueinander sein, wobei zwischen den Rippen ein Freiraum besteht, sodass in die Reinigungskassette einströmende Luft eine photokatalytisch wirksame Schicht sowohl auf einer Seite der Luftreinigungselemente als auch auf der anderen, gegenüberliegenden Seite der Luftreinigungselemente passieren kann, wenn beispielsweise Luft zwischen den Rippen die Oberflächen bzw. Schichten der Luftreinigungselemente durchströmt.
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Für die photokatalytische Reinigung muss zusätzlich ein ultraviolettes Licht (UV-Licht) auf die photokatalytisch wirksamen Oberflächen der Luftreinigungselemente gelangen, um die photokatalytische Reinigung durchführen zu können. Hierzu sind entsprechende UV-Leuchtmittel oder -einheiten vorgesehen.
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In weiteren Ausführungen kann die Reinigungskassette mindestens ein ultraviolettes Licht emittierendes Leuchtmittel aufweisen. Das Leuchtmittel kann an verschiedenen Positionen angeordnet sein. Vorzugsweise ist das mindestens eine Leuchtmittel jedoch so angeordnet, dass die Oberflächen der Luftreinigungselemente in der aktiven Stellung im Wesentlichen vollständig mit UV-Licht bestrahlt werden können. Hierzu können auch mehrere Leuchtmittel vorgesehen sein, die an verschiedenen Stellen der Reinigungskassette angeordnet sind.
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In weiteren Ausführungen kann das mindestens eine ultraviolettes Licht emittierende Leuchtmittel mit dem Aufstellmechanismus gekoppelt und in der aktiven Stellung des mindestens einen Luftreinigungselements gegenüber der der inaktiven Stellung des Luftreinigungselements über den Aufstellmechanismus verlagerbar und in Bezug auf die rotierten Luftreinigungselemente ausgerichtet sein. Damit wird erreicht, dass in der aktiven Stellung das mindestens eine Leuchtmittel verlagert ist und die optimale Position zum Bestrahlen der Oberflächen der Luftreinigungselemente einnimmt. In der inaktiven Stellung befindet sich das mindestens eine Leuchtmittel in einer Ruhestellung und kann beispielsweise über den Rahmen geschützt sein. Somit steht das mindestens eine Leuchtmittel nicht von der Reinigungskassette in der inaktiven Stellung der Luftreinigungselemente ab und ist hierüber geschützt.
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In noch weiteren Ausführungsformen kann der Rahmen eine absenkbare Leuchteinheit aufweisen, an welcher das mindestens eine ultraviolettes Licht emittierende Leuchtmittel angeordnet und welche mit dem Aufstellmechanismus gekoppelt ist. In solchen Ausführungen kann der Rahmen beispielsweise mehrere Bestandteile aufweisen, die zueinander verlagerbar und Teil des Aufstellmechanismus oder mit diesem gekoppelt sind.
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Beispielsweise kann der Rahmen ein erstes Rahmenteil und ein zweites Rahmenteil aufweisen, die mit einem Bügel oder einem anderen Teil des Rahmens über schwenkbar gelagerte Arme gekoppelt sind. In der inaktiven Stellung der Luftreinigungselemente können das erste Rahmenteil und das zweite Rahmenteil gegenüberliegend an dem Bügel anliegen, d.h. der Bügel befindet sich dann zwischen den beiden Rahmenteilen. An dem Bügel sind erste und zweite Arme drehbar gelagert, wobei die ersten Arme mit dem ersten Rahmenteil und die zweiten Arme mit dem zweiten Rahmenteil drehbar verbunden sind. Im eingesetzten Zustand der Reinigungskassette in einen Einschub befindet sich dann eines der Rahmenteile in Anlage mit einer entsprechenden Führung des Einschubs, sodass eine Verlagerung des Bügels in seiner Haupterstreckungsrichtung damit automatisch über die Arme eine relative Bewegung der Rahmenteile zum Bügel und zueinander ausführt. Hierzu muss eine relative Verlagerung des Bügels zu den Rahmenteilen erfolgen, damit die seitlich angeordneten Arme eine Verlagerung der Rahmenteile vom Bügel weg beim Verbringen der Luftreinigungselemente in die aktive Stellung und eine Verlagerung der Rahmenteile zum Bügel hin beim Verbringen der Luftreinigungselemente in die inaktive Stellung hervorrufen.
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Der Bügel steht dabei in der inaktiven Stellung der Luftreinigungselemente an einer Seite in Einschubrichtung weiter von den Rahmenteilen ab. Dadurch kann beispielsweise erreicht werden, dass automatisch der Bügel in Richtung der Rahmenteile verlagert wird, wenn die Reinigungskassette in einen Einschub eingesetzt wird und in Anlage mit einer Wand des Einschubs kommt, oder wenn ein Deckel des Einschubs geschlossen wird und gegen den Bügel drückt.
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Die Luftreinigungselemente können hierzu erste und zweite Lagerzapfen aufweisen. Die ersten und zweiten Lagerzapfen definieren Rotationsachsen für die Luftreinigungselemente. Eine erste Rotationsachse verläuft im Wesentlichen mittig durch die Luftreinigungselemente und eine zweite Rotationsachse verläuft an einem oberen oder unteren Kantenabschnitt der Luftreinigungselemente. Die entsprechenden Lagerzapfen der Rotationsachsen, erste Rotationsachse und zweite Rotationsachse, sind drehbar in dem ersten Rahmenteil bzw. dem zweiten Rahmenteil gelagert. Dabei verlaufen die Rotationsachsen in der Bewegungsrichtung des Bügels. Es wird damit erreicht, dass durch eine relative Verlagerung des Bügels als Teil des Rahmens zu den Rahmenteilen automatisch eine Rotation der Luftreinigungselemente hervorgerufen wird.
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In weiteren Ausführungen kann der Aufstellmechanismus mindestens eine Federeinrichtung aufweisen, welche die Luftreinigungselemente vorgespannt in der aktiven oder in der inaktiven Stellung hält. Ein solcher Federmechanismus kann auch zum Aufrichten und Halten der Luftreinigungselemente vorgesehen sein.
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Bspw. können im Bereich der Arme Federn, z.B. Schenkelfedern, vorgesehen sein, welche je nach Ausführung, eine relative Verlagerung von Rahmenteilen des Rahmens voneinander weg oder aufeinander zu unterstützen. Dies kann bspw. ein „Auffächern“ der Luftreinigungselemente“ unterstützen. Es ist dann beim Verbringen in die inaktive Stellung der Luftreinigungselemente eine größere Kraft erforderlich, weil die Federn die Rahmenteile voneinander weg drücken.
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Bei Ausführungen mit einer Federeinrichtung kann zusätzlich eine Arretierung im Rahmen integriert sein, damit im nichteingesetzten Zustand der Reinigungskassette die Rahmenteile nicht voneinander weg bewegt werden. Hierzu kann beispielsweise ein Riegel vorgesehen sein, der in entsprechende Aufnahmen an den Rahmenteilen eingreift und drehbar am Bügel gelagert ist. Nach dem Einsetzen der Reinigungskassette in einen Einschub kann der Riegel gedreht werden, sodass die Haken die beiden Rahmenteile freigeben und dann ein Auffächern der Luftreinigungselemente erfolgt. Das Verbringen der Luftreinigungselemente in die inaktive Stellung kann beispielsweise durch eine Verlagerung des Bügels erfolgen.
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In weiteren Ausführungen kann der Aufstellmechanismus eine Führungskulisse für Schwenkzapfen der Luftreinigungselemente aufweisen, welche parallel zur Drehachse der Luftreinigungselemente verlaufen.
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In noch weiteren Ausführungen kann der Aufstellmechanismus ein Gestänge aufweisen, das exzentrisch mit einer Lager- bzw. Rotationsachse des mindestens einen Luftreinigungselements zusammenwirkt und ein erstes Auslöseelement aufweist, welches beim Einsetzen der Reinigungskassette in eine Aufnahme bzw. einen Einschub mit einem korrespondierenden zweiten Auslöseelement in der Aufnahme bzw. dem Einschub eines Belüftungssystems zusammenwirkt. Die vorstehend beschriebene Ausbildungsvariante des Rahmens mit zwei Rahmenteilen und einem Bügel kann auch als Teil des Aufstellmechanismus bzw. des Gestänges verstanden werden.
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In weiteren Ausführungen kann die Reinigungskassette eine Reinigungseinheit aufweisen, welche einen Stößel aufweist, der so angeordnet und ausgebildet ist, dass der Stößel auf das mindestens eine Luftreinigungselement einwirkt, um Verunreinigungen vom Luftreinigungselement zu lösen.
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Ein zusätzlicher Unwuchtmotor und/oder Stößel an den Luftreinigungselementen dient/dienen dazu, groben Schmutz und Staub abzuklopfen und die aktive photokatalytisch wirksame Oberfläche der Luftreinigungselemente frei von Verunreinigungen und damit groß zu halten. Es wird hierdurch eine platzsparende Anordnung von oberflächenveränderlichen Luftreinigungselementen mit einer regelmäßigen Entstaubung angegeben.
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Hierzu kann die Reinigungseinheit einen Motor aufweisen. Damit kann über eine Ansteuerung des Motors in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen, oder nach Maßgabe von Informationen, die über mindestens eine Sensoreinrichtung erfasst werden, ein „Abklopfen“ der Luftreinigungselemente erfolgen. Somit ist es nicht erforderlich, die Reinigungskassette auszubauen, um die Luftreinigungselemente von Feststoffen (Staub, Haare, etc.) zu säubern. Unterhalb einer Aufnahme eines Reinigungsmoduls in einem Belüftungssystem kann eine Entnahmeeinrichtung vorgesehen sein, in welcher die abgelösten Verunreinigungen aufgenommen werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Schublade oder dergleichen handeln, welche seitlich aus einer weiteren Aufnahme herausgezogen werden kann. Nach dem Entleeren wird die Schublade wieder eingesetzt.
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In weiteren Ausführungsformen kann die Reinigungskassette eine Energieversorgungseinrichtung für das mindestens eine ultraviolettes Licht emittierende Leuchtmittel und/oder den Motor der Reinigungseinheit aufweisen, wobei die Energieversorgungseinrichtung einen aufladbaren Energiespeicher und/oder einen Anschluss an ein Energieversorgungsnetz aufweist. Ein Energiespeicher kann beispielsweise durch eine Batterie bereitgestellt werden. Der benötigte Strombedarf für UV-Leuchtmittel fällt gering aus, wenn hierfür UV-Licht emittierende LEDs verwendet werden. In alternativen Ausführungen kann zusätzlich oder alternativ zu einem Energiespeicher eine physische Verbindung mit entsprechenden Anschlüssen zwischen der Reinigungskassette und der Aufnahme eines Belüftungssystems hergestellt werden. Hierzu kann beispielsweise ein Einschub eine Schnittstelle aufweisen. Im vollständig eingesetzten Zustand der Reinigungskassette wird dann eine elektrische Verbindung zwischen der Reinigungskassette bzw. den daran angeordneten Komponenten über eine entsprechende Schnittstelle auf Seiten der Reinigungskassette und der Schnittstelle im Einschub hergestellt. Über diese Schnittstellen können auch Steuersignale zur Steuerung eines Motors oder der UV-Leuchtmittel übertragen werden.
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Die vorstehend genannte Aufgabe wird auch durch ein Belüftungssystem eines Kraftfahrzeugs gelöst, aufweisend eine Aufnahme und eine in die Aufnahme einsetzbare Reinigungskassette gemäß einer der vorstehend angegebenen Ausführungen, wobei beim Einsetzen der Reinigungskassette in die Aufnahme und/oder beim Schließen der Aufnahme der Aufstellmechanismus der Reinigungskassette mit einem korrespondierenden zweiten Auslöseelement in der Aufnahme in Anlage kommt, so dass der Aufstellmechanismus automatisch eine Rotation der Luftreinigungselemente bewirkt, wodurch im eingesetzten Zustand der Reinigungskassette die Luftreinigungselemente verlagert und zueinander beabstandet sind und im Luftstrom des Belüftungssystems eine große photokatalytisch wirksame Oberfläche zur Luftreinigung bereitstellen.
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Damit wird nach dem Einsetzen der Reinigungskassette in die Aufnahme bzw. nach dem Schließen der Aufnahme bzw. des Einschubs automatisch ein „Auffächern“ der Luftreinigungselemente und damit eine Vergrößerung der photokatalytisch wirksamen Oberfläche zur Luftreinigung über die Luftreinigungselemente erzielt. Ein zweites Auslöseelement kann beispielsweise der Deckel für die Aufnahme bzw. den Einschub sein. Wird der Deckel geschlossen, gelangt dieser als zweites Auslöseelement mit dem Bügel in Kontakt, welcher beim Schließen des Deckels verlagert wird und eine relative Verlagerung der Rahmenteile hervorruft. Dabei dient der Bügel als erstes Auslöseelement am Rahmen bzw. der Reinigungskassette.
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In noch weiteren Ausführungen kann durch den Auslösemechanismus beim Einsetzen oder Schließen der Aufnahme automatisch auch mindestens eine Leuchteinheit mit mindestens einem ultraviolettes Licht emittierenden Leuchtmittel verlagert werden und in einer Endstellung der Reinigungskassette, in welcher die Reinigungskassette vollständig in der Aufnahme bzw. dem Einschub aufgenommen ist, relativ zur mindestens teilweise photokatalytischen Oberfläche der Luftreinigungselemente ausgerichtet und beabstandet sein.
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In noch weiteren Ausführungen kann der Ausbau der Reinigungskassette wie bei einer Notentriegelung bei Tankdeckeln, bspw. über einen Kordelzug, erfolgen, wobei die Luftreinigungselemente in die inaktive Stellung zurückgeführt werden.
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Es wird hier eine Möglichkeit eines Einschubes bzw. eines Einsatzes einer Reinigungskassette angegeben, deren Luftreinigungselemente beim Einrasten, d.h. Erreichen der Endstellung, auffächern und damit die Oberfläche zur Reinigung stark vergrößern. Da eine Beleuchtung für die Funktion notwendig ist, ist in weiteren Ausführungen vorgesehen, dass die Beleuchtung in die Reinigungskassette integriert ist, so dass diese auch durch das Einsetzen in eine Aufnahme oder einen Einschub auf die richtige Distanz zum Photokatalysematerial an der Oberfläche der Luftreinigungselemente gebracht wird. Die lamellenartigen Luftreinigungselemente fächern folglich vergleichbar mit einem Flaschenschiff auf. Weiterhin ist es entnehmbar gestaltet, so dass ein Austausch möglich ist.
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Es wird somit ein zusammengefaltetes/-geklapptes Luftreinigungsmodul inkl. UV-Leuchtmittel bereitgestellt, welches bei Erreichen der Endposition die Luftreinigungselemente und den Rahmen entfaltet/aufklappt und eine Vielzahl von Luftreinigungselementen mit einer photokatalytisch wirksamen Oberfläche im Luftstrom stehen (große Oberfläche) und die Leuchtmittel (z.B. UV-LED) in einen Luftschacht des Belüftungssystem hinein auf den richtigen Abstand zu den Luftreinigungselementen gebracht wird. Der Ausbau/Austausch erfolgt umgekehrt.
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Die Luftleitelemente können als Lamellen ausgebildet sein und bspw. vorgespannt werden (Feder, elastisches Element). Beim Einbau schiebt/schwenkt ein Stößel die Lamellen in die gewünschte Position. Löst sich der Stößel beim Ausbau, zieht die Feder sie wieder zurück.
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Eine Ausgestaltung der Luftreinigungselemente als Lamellen bietet zusätzlich die Möglichkeit über die Luftreinigungselemente eine Luftablenkung zu erreichen, so dass die die Reinigungskassette durchströmende Luft abgelenkt werden kann.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Ausgestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen.
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Figurenliste
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In den Zeichnungen zeigt:
- 1 eine perspektivische Darstellung eines Reinigungsmoduls eines Belüftungssystem mit in einen Einschub eingesetzter Reinigungskassette;
- 2 eine schematische Ansicht auf das Reinigungsmodul und den Einschub ohne eingesetzte Reinigungskassette;
- 3 eine schematische Ansicht auf das Reinigungsmodul und den Einschub mit eingesetzter Reinigungskassette;
- 4 eine perspektivische Darstellung einer Reinigungskassette mit einem Rahmen und als Lamellen ausgeführten Luftreinigungselementen in einer ersten Stellung, wobei sich die Lamellen in einer inaktiven Stellung befinden;
- 5 eine Draufsicht auf die Reinigungskassette in der ersten Stellung;
- 6 eine Frontansicht der Reinigungskassette in der ersten Stellung;
- 7 eine Seitenansicht der Reinigungskassette in der ersten Stellung;
- 8 eine schematische Darstellung einer Lamelle;
- 9 eine Seitenansicht der Lamelle von 8;
- 10 eine schematische Darstellung des Rahmens der Reinigungskassette in einer ersten Stellung;
- 11 eine schematische Darstellung des Rahmens der Reinigungskassette in einer zweiten Stellung;
- 12 eine perspektivische Darstellung der Reinigungskassette mit einem Rahmen und als Lamellen ausgeführten Luftreinigungselementen in der zweiten Stellung, wobei sich die Lamellen in einer aktiven Stellung befinden;
- 12a eine schematische Teilschnittansicht des Einschubs mit eingesetzter Reinigungskassette in der zweiten Stellung;
- 13 eine Frontansicht der Reinigungskassette in der zweiten Stellung; und
- 14 eine Seitenansicht der Reinigungskassette in der zweiten Stellung.
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In den Zeichnungen mit gleichen Bezugszeichen versehene Elemente entsprechen im Wesentlichen einander, sofern nichts anderes angegeben ist. Darüber hinaus wird darauf verzichtet, Bestandteile zu zeigen und zu beschreiben, welche nicht wesentlich zum Verständnis der hierin offenbarten technischen Lehre sind. Im Weiteren werden nicht für alle bereits eingeführten und dargestellten Elemente die Bezugszeichen wiederholt, sofern die Elemente selbst und deren Funktion bereits beschrieben wurden oder für einen Fachmann bekannt sind.
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Ausführliche Beschreibung von Ausführungsbeispielen
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Die 1-14 zeigen ein Reinigungsmodul 200 eines Belüftungssystems und eine Reinigungskassette 100 sowie Bestandteile hiervon in verschiedenen Stellungen und verschiedenen Ansichten.
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Das Reinigungsmodul 200 ist Teil eines HVAC-Systems in einem Kraftfahrzeug, wie beispielsweise in einem PKW. Das Reinigungsmodul 200 ist mit einem nicht dargestellten Luftkanal mit einer Luftzufuhröffnung zur Zufuhr von Frischluft von außen, einem Luftkanal zum Absaugen der Innenluft aus dem Innenraum des Fahrzeugs und einem Luftkanal zur Weiterleitung der gereinigten Luft verbunden. Die gereinigte Luft kann beispielsweise einer Klimaanlage zugeführt werden, welche die gereinigte Luft hinsichtlich Temperatur und/oder weiterer Parameter verändert.
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1 zeigt eine perspektivische Darstellung des Reinigungsmoduls 200 eines Belüftungssystems mit in einen Einschub 224 eingesetzter Reinigungskassette 100.
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Das Reinigungsmodul 200 weist ein Gehäuse 210 auf. Das Gehäuse 210 besteht aus Kunststoff und weist eine Lufteintrittsöffnung 230, eine Luftaustrittsöffnung 240 und eine Öffnung 220 auf.
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Über die Lufteintrittsöffnung 230 wird Luft aus dem Innenraum und/oder von außerhalb des Fahrzeugs zugeführt. Es kann eine vorgelagerte Mischeinrichtung vorgesehen sein. Über die Mischeinrichtung kann geregelt werden, in welchem Verhältnis Luft aus dem Innenraum und von außerhalb zugeführt wird. Über die Luftaustrittsöffnung 240 wird gereinigte Luft der Klimaanlage über einen nicht dargestellten Luftkanal zugeführt. Über die Öffnung 220 sind ein erster Einschub 222 und ein zweiter Einschub 224 zugänglich. Die Öffnung 220 kann über einen nicht dargestellten Deckel verschlossen werden, sodass über die Öffnung 220 bei geschlossenem Deckel kein Luftaustausch erfolgt. Der Deckel und/oder das Gehäuse 210 weisen hierzu im Bereich der Öffnung 220 zusätzlich Dichtmittel, wie Silikondichtungen etc., auf.
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In den ersten Einschub 222 kann beispielsweise ein Innenraumluftfilter, beispielsweise ein Pollenfilter, eingesetzt werden, der Staub, Pollen und andere Verunreinigungen zurückhält. Hierzu ist die Lufteintrittsöffnung 230 derart angeordnet, dass einströmende Luft direkt auf den Innenraumfilter trifft. Ein nicht dargestellter Luftkanal und die Lufteintrittsöffnung sind so ausgerichtet, dass einströmende Luft von oben direkt in den Bereich der Aufnahme mit dem ersten Einschub 222 und dem zweiten Einschub 224 gelangt.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist in den ersten Einschub 222 kein Filter eingesetzt. In den zweiten Einschub 224 ist die Reinigungskassette 100 eingesetzt. Daher gelangt einströmende Luft direkt auf die Reinigungskassette 100 und kann durch diese wie durch einen Innenraumfilter sowohl gefiltert als auch durch eine photokatalytische Reinigung von Schadstoffen gereinigt werden. Hierzu weist die Reinigungskassette 100 Lamellen 180 auf, die an ihrer Oberfläche eine Schicht aus photokatalytisch wirksamem Material aufweisen. Die photokatalytisch wirksame Schicht der Lamelle 180 kann beispielsweise auf ein Vlies aufgebracht sein, das auf die Lamelle 180 aufgebracht ist. Über das Vlies kann eine konventionelle Reinigung der Luft durch Filterung erfolgen, sodass über die Reinigungskassette 100 zusätzlich die Funktion eines Innenraumfilters bereitgestellt wird.
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Einströmende Luft durchströmt die Reinigungskassette 100, wodurch an der katalytisch wirksamen Oberfläche der Lamellen 180 eine Reinigung erfolgt. Die gereinigte Luft strömt nach der Reinigung unterhalb der Reinigungskassette 100 über einen Luftkanalabschnitt 250 im Reinigungsmodul 200 weiter zur Luftaustrittsöffnung 240 (siehe 12a). Der untere Teil des Reinigungsmoduls 200 mit dem Luftkanalabschnitt 250 ist in den 1-3 nicht dargestellt, aber in 12a teilweise gezeigt. In diesem Abschnitt des Gehäuses 210 wird die Luft zur Luftaustrittsöffnung 240 geleitet.
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Der erste Einschub 222 und der zweite Einschub 224 können identisch ausgebildet sein, sodass es möglich ist, die Reinigungskassette 100 auch in den ersten Einschub 222 einzusetzen oder in beide Einschübe 222, 224 jeweils eine Reinigungskassette 100 einzusetzen.
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2 zeigt eine schematische Ansicht auf das Reinigungsmodul 200 und den Einschub 224 ohne eingesetzte Reinigungskassette 100. In der Aufnahme des Reinigungsmoduls 200 ist ein Steg 226 angeordnet, der entlang den Innenwänden der Aufnahme verläuft und von diesen absteht. Der Steg 226 trennt den ersten Einschub 222 von dem zweiten Einschub 224.
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3 zeigt eine schematische Ansicht auf das Reinigungsmodul 200 und den Einschub 224 mit eingesetzter Reinigungskassette 100. Die Reinigungskassette 100 befindet sich in einer zweiten Stellung, wobei sich die Lamellen 180 der Reinigungskassette 100 in einer aktiven Stellung befinden, in welcher die Lamellen 180 aus ihrer Ausgangsstellung rotiert sind.
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4 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Reinigungskassette 100, wie sie im Reinigungsmodul 200 eingesetzt ist, mit einem Rahmen 210 und als Lamellen 180 ausgeführten Luftreinigungselementen in einer ersten Stellung, wobei sich die Lamellen 180 in einer inaktiven Stellung befinden.
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Die Reinigungskassette 100 weist einen Rahmen 110 auf, der wiederum einen Bügel 140 und ein erstes Rahmenteil 120 und ein zweites Rahmenteil 130 aufweist. Über den Rahmen 210 sind die Lamellen 180 verdrehbar gelagert. Die Ausbildung der Lamellen 180 ist nur schematisch gezeigt, wobei die photokatalytisch wirksame Beschichtung nicht gezeigt ist. Die Beschichtung umfasst ein Vlies, das auf eine in 8 gezeigte Struktur der Lamellen 180 aufgebracht ist. Das Vlies ist wiederum mit einem photokatalytisch wirksamen Material beschichtet, sodass die Lamellen 180 eine photokatalytisch wirksame Oberfläche aufweisen. Für das Material der photokatalytischen Beschichtung eignen sich insbesondere Metalloxide oder Mischoxide, wobei Metalloxide auch Oxide aus einem Übergangsmetall umfassen und/oder Metalloxide oder Mischoxide zumindest partiell CuO, Co3O4, CoOx, NiO, MnOx, MnO2, MoO3, ZnO, Fe2O3, WO3, CeO2, TiO2, Al2O3, V2O3, ZrO2, HfO2, Dy2O3, Cr2O3 und/oder Nb2O5 aufweisen.
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Für das Vlies können textile oder synthetische Fasern verwendet werden.
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Der Bügel 140 verläuft zwischen dem ersten Rahmenteil 120 und dem zweiten Rahmenteil 130 und ist über schwenkbar gelagerte Arme 124 und 134 mit den Rahmenteilen 120, 130 bewegungsmäßig gekoppelt. Der in 4 gezeigte inaktive Zustand der Lamellen 180 wird über eine Arretierung der Reinigungskassette 100 sichergestellt. Hierzu weist der Bügel 140 an seinem vorderen Abschnitt 142 einen drehbar gelagerten Riegel 144 auf, der in Aufnahmen 122 und 132 der Rahmenteile 120, 130 eingreift. Der Riegel 144 weist an seinen abstehenden Enden Haken auf, welche die Verriegelung bereitstellen. Eine Verbringung des Rahmens 110 und der Reinigungskassette 100 aus der ersten Stellung in die zweite Stellung ist nur dann möglich, wenn die Arretierung freigegeben ist. Dies erfolgt durch ein Rotieren des Riegels 144, sodass der Bügel 140 relativ zu den Rahmenteilen 120, 130 und die Rahmenteile 120, 130 relativ zum Bügel 140 voneinander weg verlagert werden können.
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In der inaktiven Stellung der Lamellen 180, welche der ersten Stellung der Reinigungskassette 100 entspricht, nehmen die Lamellen 180 nur einen geringen Raum ein. Die Reinigungskassette 100 ist somit platzsparend ausgebildet.
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Die Lamellen 180 sind über Mitnehmer 190 miteinander gekoppelt, sodass die Lamellen 180 stets synchron rotiert werden.
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Die Bestandteile des Rahmens 110 sowie das in den Figuren gezeigte Gerüst der Lamellen 180 bestehen aus einem Kunststoff und können beispielsweise in einem Spritzgussprozess gefertigt werden. Somit lassen sich die Bestandteile der Reinigungskassette 100 schnell und kostengünstig herstellen.
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An dem Rahmen 110 sind zudem Leuchtmittel in Form von ultraviolettes Licht emittierenden Leuchtdioden (UV-LEDs) angeordnet, die in den Figuren nicht gezeigt sind. Vorzugsweise befinden sich die UV-LEDs an den Rahmenteilen 120, 130, sodass diese durch eine Verlagerung der Rahmenteile 120, 130 ebenfalls verlagert werden und eine beabstandete Position zu den Lamellen 180 für ein Bestrahlen einnehmen.
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5 zeigt eine Draufsicht auf die Reinigungskassette 100 in der ersten Stellung. Die Lamellen 180 befinden sich in der inaktiven Stellung und liegen dabei im Wesentlichen aneinander an.
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Zwischen den Armen 124, 134 befinden sich Schenkelfedern 170, die in Abhängigkeit ihrer Anordnung und Ausbildung entweder dazu dienen, die Rahmenteile 120, 130 relativ vom Bügel 140 weg zu bewegen oder in der ersten Stellung zu halten.
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In der gezeigten Ausführungsform sind die Schenkelfedern 170 so angeordnet und ausgebildet, dass diese automatisch eine Verlagerung der Rahmenteile 120, 130 relativ vom Bügel 140 weg bewirken, nachdem die Arretierung über den Riegel 144 gelöst wurde. Zum Verbringen der Reinigungskassette 100 aus der zweiten Stellung in die erste Stellung muss dann der vordere Abschnitt 142 des Bügels 140 gegen die Kraft der Schenkelfedern 170 entgegen der Verlagerungsrichtung (siehe 10) bewegt werden, damit die Rahmenteile 120, 130 sich relativ zum Bügel 140 bewegen. Anschließend kann der Riegel 144 soweit rotiert werden, bis die Haken des Riegels 144 in die Aufnahmen 122, 132 eingreifen und damit die erste Position einnehmen und diese beibehalten wird. In der ersten Stellung sind damit die Rahmenteile 120, 130 aufgrund der Schenkelfedern 170 vorgespannt.
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6 zeigt eine Frontansicht der Reinigungskassette 100 in der ersten Stellung mit Blick auf den vorderen Abschnitt 142. Die Rahmenteile 120 und 130 befinden sich in der ersten Stellung in Anlage mit dem Bügel 140 oder, wie in 6 gezeigt, weisen einen geringen Abstand zum Bügel 140 gegenüber der zweiten Stellung (siehe 13) auf.
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Für das untere Rahmenteil 120 sind Öffnungen gezeigt, in welchen erste Lagerzapfen 184 der Lamellen 180 aufgenommen sind. Durch die ersten Lagerzapfen 184 ist eine erste Rotationsachse R1 für die Lamellen 180 definiert. Das obere Rahmenteil 130 weist ebenso Öffnungen auf, in welchen zweite Lagerzapfen 186 der Lamellen 180 aufgenommen sind. Die Öffnungen im oberen Rahmenteil 130 sind in den Figuren nicht dargestellt. Durch die zweiten Lagerzapfen 186 der Lamellen 180 ist eine zweite Rotationsachse R2 definiert. Über den Mitnehmer 190 sind die Lamellen 180 miteinander gekoppelt. Hierzu greifen Mitnehmerzapfen an den Lamellen 180 in korrespondierende Öffnungen des Mitnehmers 190. Eine Verlagerung der Rahmenteile 120, 130 relativ zum Bügel 140 hat daher zur Folge, dass die Lamellen 180 aus der inaktiven Stellung in eine aktive Stellung verbracht werden, in welcher die Lamellen 180 rotiert sind und zueinander einen größeren Abstand aufweisen.
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In der ersten Stellung sind die Rahmenteile 120, 130 über den Riegel 144 arretiert und können nicht relativ zum Bügel 140 verlagert werden. Hierzu greifen Haken des Riegels 144 in die gegenüberliegenden Aufnahmen 122, 132. Das Rotieren des Riegels 144 zum Freigeben der Rahmenteile 120, 130 kann manuell erfolgen, nachdem die Reinigungskassette 100 in den Einschub 122 verbracht worden ist.
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7 zeigt eine Seitenansicht der Reinigungskassette 100 in der ersten Stellung. Der vordere Abschnitt 142 des Bügels 140 steht in der ersten Stellung von korrespondierenden Stirnseiten der Rahmenteile 120, 130 ab. Die Arme 124 und 134 befinden sich in der ersten Stellung in einer im Wesentlichen nicht ausgelenkten Stellung, sodass die Rahmenteile 120, 130 in Anlage mit dem Bügel 140 stehen oder nur einen geringen Abstand zum Bügel 140 aufweisen.
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Zur Verlagerung der Rahmenteile 120, 130 für das Rotieren der Lamellen 180 wird der Bügel 140 über den vorderen Abschnitt 142 in 7 nach rechts verlagert, sodass durch die Kopplung des Bügels 140 mit den Rahmenteilen 120, 130 über die Arme 124, 134 eine relative Verlagerung der Rahmenteile 120, 130 vom Bügel 140 weg erfolgt. Dies gilt für das Verbringen des Rahmens 110 aus der ersten Stellung in die zweite Stellung. Sofern der Rahmen 110 aus der zweiten Stellung in die erste Stellung und damit die Lamellen 180 aus der aktiven Stellung in die inaktive Stellung verbracht werden sollen, muss der Bügel 140 von den Rahmenteilen 120, 130 weg nach links verlagert werden (14).
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8 zeigt eine schematische Darstellung einer Lamelle 180. Die Lamellen 180 weisen eine Struktur mit Öffnungen 182 auf. Dies ermöglicht die Aufbringung eines Vlieses und einer Beschichtung für die photokatalytische Reinigung bei einer zusätzlichen Gewichtseinsparung. In weiteren Ausführungsformen können optional das Vlies und die Beschichtung auch derart aufgebracht sein, sodass ein Durchströmen des Lamellenkörpers erfolgen kann, wobei hierzu die Öffnungen 182 dienlich sind.
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An den gegenüberliegenden Seiten weist die Lamelle 180 die Lagerzapfen 184 und 186 auf. Diese definieren die Rotationsachsen R1 und R2, wobei die erste Rotationsachse R1 durch die ersten Lagerzapfen 184 und die zweite Rotationsachse R2 durch die zweiten Lagerzapfen 186 verlaufen.
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Die Lamelle 180 besteht aus einem Kunststoff und ist wie die anderen Komponenten aus Kunststoff in einem Spritzgussverfahren herstellbar.
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9 zeigt eine Seitenansicht der Lamelle 180 von 8. Die dünne Ausgestaltung der Lamellen 180 erlaubt eine enge Anordnung der Lamellen 180 in der inaktiven Stellung bzw. der ersten Stellung des Rahmens 110, sodass die Reinigungskassette 100 in der ersten Stellung platzsparend ausgebildet ist und wenig Bauraum ein.
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10 zeigt eine schematische Darstellung des Rahmens 110 der Reinigungskassette 100 in der ersten Stellung. Es sind insbesondere die Auslenkung der Arme 124, 134 und die Position des vorderen Abschnitts 142 des Bügels 140 in der ersten Stellung gezeigt. Durch eine Verlagerung des Bügels 140 in Richtung des Pfeils erfolgt ein Verbringen der Rahmenteile 120, 130 in die zweite Stellung.
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11 zeigt eine schematische Darstellung des Rahmens 110 der Reinigungskassette 100 in der zweiten Stellung, wobei der Bügel 140 verlagert worden ist. Dies führt zwangsläufig zu einem Verschwenken der Arme 124, 134, was eine Verlagerung der Rahmenteile 120, 130 in gegenüberliegende Richtungen vom Bügel 140 weg bewirkt. Hierzu ist es erforderlich, dass zumindest eines der Rahmenteile 120, 130 an einem Abschnitt der Aufnahme im Einschub 224 anliegt, welcher dann als Widerlager für die Verlagerung des Rahmens 110 dient. Im gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt dies über den Steg 226, der in Anlage mit dem oberen Rahmenteil 130 steht. Tatsächlich wird dann beim Verbringen in die zweite Stellung das obere Rahmenteil 130 nicht verlagert, sondern der Bügel 140 und das untere Rahmenteil 120 werden von dem oberen Rahmenteil 130 weg bewegt. Insgesamt findet jedoch eine relative Verlagerung der Rahmenteile 120, 130 zum Bügel 140 statt.
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In alternativen Ausführungsformen kann auch der Bügel 140 in einem Einschub 224 fixiert werden, sodass die beiden Rahmenteile 120, 130 relativ und tatsächlich zum Bügel 140 verlagert werden. In weiteren Ausführungsformen müssen dann die Lamellen 180 über die Rotationsachse R1 und R2 so angeordnet werden, dass die Lamellen 180 derart verschwenkbar sind, dass es zu keiner Blockade kommt. Die hierin gezeigte Ausführungsform ist speziell für die Ausbildung des Einschubs 224 ausgebildet, wobei die Lamellen 180 in Richtung des unteren Bereichs des Einschubs 224 rotiert werden, und wobei das obere Rahmenteil 130 im oberen Bereich des Einschubs 224 an dem Steg 226 anliegt.
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12 zeigt eine perspektivische Darstellung der Reinigungskassette 100 mit dem Rahmen 110 und den als Lamellen 180 ausgeführten Luftreinigungselementen in der zweiten Stellung, wobei sich die Lamellen 180 in einer aktiven Stellung befinden. Durch die Verlagerung der Rahmenteile 120, 130 sind die Lamellen 180 rotiert und sind zusätzlich zueinander beabstandet, sodass Luft zwischen den Lamellen 180 hindurchströmen kann. Die durchströmende Luft kommt daher großflächig mit der Oberfläche der Lamellen 180 in Kontakt, wobei eine große Fläche für eine photokatalytisch Reinigung bereitgestellt ist. In der zweiten Stellung der Reinigungskassette 100 sind die UV-LEDs entsprechend zu der Oberfläche der Lamellen 180 ausgerichtet, sodass diese im Wesentlichen vollständig die Oberflächen der Lamellen 180 für die photokatalytische Reinigung bestrahlen können.
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Die Energieversorgung für die UV-LEDs erfolgt in den gezeigten Ausführungen entweder über einen Energiespeicher (z.B. Batterie), der an dem Rahmen 110 befestigt ist. Alternativ kann der Rahmen 110 an den Rahmenteilen 120, 130 oder am Bügel 140, beispielsweise an einer Komponente des Rahmens 110, die nach dem Einsetzen in den Einschub 224 nicht verlagert wird, eine Schnittstelle aufweisen. Die Aufnahme im Einschub 224 weist eine korrespondierende Schnittstelle auf, sodass hierüber eine Energieversorgung und eine Übertragung von Informationen und Steuerbefehlen erfolgen kann.
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12a zeigt eine schematische Teilschnittansicht des Einschubs 224 mit eingesetzter Reinigungskassette 100 in der zweiten Stellung, wobei der Strömungsweg der Luft von der Lufteintrittsöffnung 230 über die Reinigungskassette 100 und den Luftkanalabschnitt 250 zur Luftaustrittsöffnung 240 gezeigt ist. Bei einer großen Fläche zur katalytischen Reinigung wird durch die Schrägstellung der Lamellen 180 kein oder nur ein sehr geringer Druckverlust erzielt. Am Gehäuse 210 können auch im Bereich des Luftkanalabschnitts 250 UV-LEDs angeordnet sein, die UV-Licht auf die beschichteten Oberflächen der Lamellen 180 ausgeben. Diese UV-LEDs können gemeinsam mit den UV-LEDs am Rahmen 110 angesteuert werden.
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Die Ausrichtung der Lamellen 180 ist so gewählt, dass die Luftablenkung über die Lamellen 180 im Wesentlichen der Luftablenkung an der schrägen Fläche 252 im Luftkanalabschnitt 250 entspricht, so dass über die Reinigungskassette 100 keine Veränderung des Luftstroms innerhalb des Reinigungsmoduls 200 erfolgt.
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13 zeigt eine Frontansicht der Reinigungskassette 100 in der zweiten Stellung. Es ist gezeigt, dass die Rahmenteile 120, 130 über die Arme 124, 134 beabstandet zum Bügel 140 gehalten werden. Zudem ist gezeigt, dass der Riegel 144 die Aufnahmen 122, 132 freigibt. Im Weiteren ist die Ausrichtung der Lamellen 180 in der aktiven Stellung gezeigt. Die Lamellen 180 weisen zueinander einen definierten Abstand auf, der groß genug ist, dass eine ausreichende Menge an Luft hindurchströmen kann. Zudem wird sichergestellt, dass eine möglichst große Fläche für eine photokatalytische Reinigung bereitgestellt wird. Es ist ersichtlich, dass die gewählte Anordnung der Lamellen 180 mit den photokatalytisch wirksamen Oberflächen gegenüber einem flächigen Reinigungselement aus dem Stand der Technik eine deutlich größere Oberfläche aufweist, wodurch eine photokatalytische Reinigung über die hier gezeigte Reinigungskassette 100 wesentlich verbessert ist.
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In der aktiven Stellung sind die Lamellen 180 bspw. in einem Bereich zwischen 10 und 35° gegenüber der inaktiven Stellung rotiert. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Lamellen 180 um ca. 20° gegenüber der inaktiven Stellung rotiert.
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Zum Bestrahlen der photokatalytisch wirksamen Oberflächen der Lamellen 180 können zusätzlich oder alternativ auch in der Aufnahme im Bereich des Einschubs 224 UV-Licht emittierende Leuchtmittel, wie z.B. UV-LEDs, vorgesehen sein.
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Für eine optimale Bestrahlung der Oberflächen der Lamellen 180 weist die Aufnahme zumindest im Bereich des Einschubs 224, vorzugsweise innerhalb der gesamten Aufnahme, eine reflektierende Oberfläche auf. Hierzu können die Innenwände der Aufnahme und des Deckels weiß lackiert sein.
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14 zeigt eine Seitenansicht der Reinigungskassette 100 in der zweiten Stellung. Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass der Bügel 140 in der zweiten Stellung nach rechts verlagert worden ist, sodass der vordere Abschnitt 142 und die korrespondierenden Stirnseiten der Rahmenteile 120, 130 sich im Wesentlichen innerhalb einer gemeinsamen Ebene erstrecken.
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Zum Verbringen der Reinigungskassette 100 in die erste Stellung muss lediglich der Bügel 140 relativ zu den Rahmenteilen 120, 130 in 14 nach links verlagert werden.
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Wie bereits ausgeführt, kann hierzu eine Unterstützung durch die Schenkelfedern 170 erfolgen, welche je nach Anordnung und Ausführung entweder die Rahmenteile 120, 130 in die zweite Stellung drücken oder in der ersten Stellung halten. Im gezeigten Ausführungsbeispiel dienen die Schenkelfedern 170 zum Verbringen in die zweite Stellung, sodass hier beim Verbringen des Rahmens 110 aus der zweiten Stellung in die erste Stellung der vordere Abschnitt 142 des Bügels 140 gegen die Kraft der Schenkelfedern 170 nach links verlagert werden muss. Anschließend wird der Riegel 144 wieder rotiert bis die Haken in die Aufnahmen 122, 132 greifen. Somit ist dann die Reinigungskassette 100 arretiert und kann gegen eine andere Reinigungskassette ausgetauscht oder für Wartungszwecke entfernt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Reinigungskassette
- 110
- Rahmen
- 120
- Rahmenteil
- 122
- Aufnahme
- 124
- Arm
- 130
- Rahmenteil
- 132
- Aufnahme
- 134
- Arm
- 140
- Bügel
- 142
- Abschnitt
- 144
- Riegel
- 170
- Schenkelfeder
- 180
- Lamelle
- 182
- Öffnung
- 184
- Lagerzapfen
- 186
- Lagerzapfen
- 190
- Mitnehmer
- 200
- Reinigungsmodul
- 210
- Gehäuse
- 220
- Öffnung
- 222
- Einschub
- 224
- Einschub
- 226
- Steg
- 230
- Lufteintrittsöffnung
- 240
- Luftaustrittsöffnung
- 250
- Luftkanalabschnitt
- 252
- Schräge
- R1
- Rotationsachse
- R2
- Rotationsachse