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Die Erfindung betrifft einen Klapproller.
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Klapproller sind aus dem Stand der Technik bekannt. Entsprechende Roller weisen in der Regel zwei Achsen mit jeweils einer Bodenlaufrolle auf, zwischen denen ein Trittbrett angeordnet ist. Eine der Bodenlaufrollen ist über einen Lenker, dessen Lenkstange durch eine im fahrbereiten Zustand des Rollers im Wesentlichen senkrecht zum Trittbrett nach oben ragende Lenksäule geführt ist, lenkbar. Der Lenker erstreckt sich in der Regel mit seinen Griffen zu beiden Seiten der Lenkstange und ist häufig höhenverstellbar.
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Derartige Roller weisen üblicherweise einen oder mehrere Klapp- und Teleskopmechanismen auf, um sie in einem zusammengeklappten Zustand möglichst platzsparend transportieren und aufbewahren zu können. In ausgeklapptem Zustand sollen dagegen möglichst die Fahreigenschaften und Fahrstabilität von nichtklappbaren Rollern erreicht werden. Über einen ersten Klappmechanismus kann bspw. die Lenksäule mit dem darin geführten Lenker in eine Position verschwenkt werden, in welcher die Lenksäule im Wesentlichen parallel zum Trittbrett liegt.
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Zusätzlich können bei einigen bekannten Ausführungsformen die Griffe des Lenkers in eine Position im Wesentlichen parallel zur Lenkstange angeordnet werden, sodass die Griffe im zusammengeklappten Zustand des Rollers nicht mehr seitlich über das Trittbrett überstehen. In einer Ausführungsform sind dabei die Griffe über eine Rastverbindung am Lenker befestigt und über ein Seil verlier-gesichert. Zum Zusammenlegen des Rollers werden die Rastverbindungen gelöst und die Griffe an seitlichen Halterungen an und parallel zur Lenkstange befestigt. Zum Fahrbereit-Machen des Rollers müssen die Griffe in die entsprechende Aufnahme am Lenker eingeführt und eingerastet werden.
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Das Zusammenlegen oder das Fahrbereit-Machen des Rollers ist bei entsprechenden Lenkern umständlich.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Klapproller zu schaffen, der die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile nicht mehr oder nur noch in geringerem Umfang aufweist.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch einen Klapproller gemäß dem Hauptanspruch. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Demnach betrifft die Erfindung einen Klapproller umfassend ein zwischen zwei Achsen mit jeweils wenigstens einer Bodenrolle angeordnetes Trittbrett und eine mit dem Trittbrett verbundene Lenksäule für einen Lenker einer der beiden Achsen, wobei der Lenker eine in der Lenksäule geführte Lenkstange mit wenigstens einem sich im ausgeklappten Zustand seitlich davon erstreckenden Griff umfasst, wobei der wenigstens eine Griff über ein Faltgelenk um eine Faltachse gegenüber der Lenksäule zwischen einem ausgeklappten und einem eingeklappten Zustand verschwenkbar ist, wobei eine entlang der Faltachse zwischen einer Verriegelungsposition und einer Freigabeposition verschiebbares Verriegelungselement zur Sicherung des Griffs jeweils im ausgeklappten und eingeklappten Zustand vorgesehen ist, welches in Verriegelungsposition mit beiden zueinander verschwenkbaren Teilen des Faltgelenks in formschlüssigen Eingriff ist.
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Bei dem erfindungsgemäßen Faltroller kann der Griff besonders einfach in einen für den zusammengeklappten Zustand des Klapprollers bevorzugten eingeklappten Zustand überführt werden.
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Dazu muss lediglich das Verriegelungselement, welches der Griff sowohl im ausgeklappten als auch im eingeklappten Zustand gegen ein unerwünschtes Verschwenken sichert, gelöst werden. Der Griff kann dann in den jeweils gewünschten Zustand verschwenkt werden, bevor er dort durch das Verriegelungselement wieder gesichert wird.
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Um die Sicherung in dem jeweiligen Zustand besonders zuverlässig auszugestalten, ist bevorzugt, wenn das Verriegelungselement in Verriegelungsposition mit beiden zueinander verschwenkbaren Teilen des Faltgelenks an wenigstens zwei Umfangspositionen um die Faltachse, vorzugsweise auf jeweils gegenüberliegenden Seiten der Faltachse in formschlüssigen Eingriff ist. Indem die Verriegelung an wenigstens zwei Positionen um den Umfang der Faltachse erfolgt, können die insgesamt auf das Faltgelenk und das Verriegelungselement bei der ordnungsgemäßen Verwendung des Klapprollers grundsätzlich einwirkenden Belastungen über mehrere Formschlüsse verteilt werden, sodass die Spitzenbelastungen für jeden einzelnen Formschluss reduziert werden können.
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Es ist bevorzugt, wenn das Verriegelungselement in Freigabeposition in einem der zueinander verschwenkbaren Teile des Faltgelenks, vorzugsweise dem der Lenksäule zugeordneten Teil, geführt ist. Indem das Verriegelungselement in einem der beiden Teile des Faltgelenks geführt ist, wird die Verwendung des erfindungsgemäßen Klapprollers, insbesondere die Verriegelung des Griffs, stark vereinfacht.
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Weiter bevorzugt ist es, wenn das Verriegelungselement durch eine Feder derart vorgespannt ist, dass es in die Verriegelungsposition gedrängt wird. In diesem Fall schnappt das Verriegelungselement regelmäßig ein, wenn beide Teile des Faltgelenks in einer zur Verriegelung geeigneten Position zueinander befinden, insbesondere also nach dem Verschwenken vom eingeklappten in den ausklappten Zustand oder umgekehrt.
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Vorzugsweise ist das Verriegelungselement mit dem Achsbolzen des Faltgelenks verbunden, wobei der Achsbolzen entlang der Faltachse zwischen Verriegelungsposition und Freigabeposition längsverschiebbar ist. Indem das Verriegelungselement unmittelbar mit dem Achsbolzen verbunden ist, ist die Position des Verriegelungselements relativ zu den beiden Teilen des Faltgelenks unabhängig vom Zustand des Faltgelenks gleichbleibend, was bei der Ausgestaltung des Formschlusses in den beiden Zuständen - eingeklappter und ausgeklappter Zustand - vorteilhaft sein kann. Durch die Längsverschiebbarkeit des Achsbolzens kann auch die Verschiebung des Verriegelungselements zwischen Verriegelungsposition und Freigabeposition von dem dem Verriegelungselement gegenüberliegenden Ende des Achsbolzens erreicht werden. An eben diesem Ende ist vorzugsweise ein von außen zugängliches, hervorstehendes Betätigungselement vorgesehen ist. Das Betätigungselement kann bspw. einem Druckknopf ähnlich ausgeführt sein, wobei das Verriegelungselement durch einfaches Drücken des Betätigungselements von der Verriegelungsposition in die Freigabeposition bewegt werden kann.
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Es ist bevorzugt, wenn die Faltachse im Wesentlichen senkrecht zur Lenkstange ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die für die eigentlichen Lenkbewegungen beim Klapproller unmittelbar auftretenden Kräfte kein Moment um die Faltachse hervorrufen und somit nicht über den Formschluss des Verriegelungselementes übertragen werden müssen.
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Vorzugsweise ist der Griff im eingeklappten Zustand im Wesentlichen parallel zur Lenkstange angeordnet. Dadurch wird regelmäßig ein kleines Packmaß des Klapprollers im eingeklappten Zustand ermöglicht.
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Es ist bevorzugt, wenn zwei Griffe mit jeweils einem Faltgelenk und einem Verriegelungselement vorgesehen sind.
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Die Erfindung wird nun anhand einer vorteilhaften Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beispielhaft beschrieben. Es zeigen:
- 1: ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Klapprollers mit ein- und ausklappbaren Griffen;
- 2a, b: Detail- und Schnittansichten der Griffe des Klapprollers aus 1 in ein- und ausgeklapptem Zustand;
- 3a, b: Schnittansichten eines Griffes gemäß 2 des Klapprollers aus 1 im ausgeklappten Zustand; und
- 4a-d: schematische Darstellung des Einklappens des Griffes gemäß 3.
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In 1 ist ein erfindungsgemäßer Klapproller 1 gezeigt. Der Klapproller 1 umfasst zwei senkrecht zu Blattebene stehende Achsen 2 mit jeweils einer Bodenrolle 3. Die eine Bodenrolle 3 ist dabei drehbar an einem Ende eines Trittbretts 4 gelagert, während die andere Bodenrolle 3 an einem Lenker 8 mit zwei sich zu beiden Seiten der höhenverstellbaren Lenkstange 9 des Lenkers 8 erstreckenden Griffen 10 gelagert ist. Die Lenkstange 9 ist drehbar in einer Lenksäule 5 geführt, womit die daran gelagerte Bodenrolle 3 lenkbar ist. Die Lenksäule 5 ist über ein Faltgelenk 6 mit dem Trittbrett 4 verbunden. Mithilfe des Faltgelenks 6 lässt sich der in 1 im fahrbereiten Zustand gezeigte Klapproller 1 derart zusammenlegen, dass die Lenksäule 5 parallel zum Trittbrett 3 ausgerichtet ist.
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Die an dem Trittbrett 4 gelagerte Bodenrolle 3 ist über einen elektrischen Radnabenmotor 7 angetrieben, der über eine in das Trittbrett 4 integrierte Batterie mit elektrischer Energie versorgt wird.
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In 2a, b ist der Lenker 8 mit den beiden Griffen 10 im Detail dargestellt. Die beiden Griffe 10 sind dabei zwischen der in 2a gezeigten ausgeklappten Position und der in 2b dargestellten eingeklappten Position verschwenkbar, wobei die Griffe 10 in den jeweiligen Positionen gesichert sind. Für das Lösen dieser Sicherung und somit zum eigentlichen Verschwenken der Griffe 10 sind als Druckknöpfe ausgebildete Betätigungselemente 17 vorgesehen.
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Die Sicherung wird anhand 3a, b näher erläutert, wobei die Figuren Schnittansichten durch einen der beiden Griffe 10 gemäß 2a, also im ausgeklappten Zustand zeigen. In 3a verläuft die in 3b in der Blattebene angedeutete Achse 9' der Lenkstange 9 senkrecht zur Blattebene. Der andere Griff 10 aus 2a, b ist entsprechend ausgestaltet.
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Der Griff 10 ist über ein Faltgelenk 11 an der Lenkstange 9 angebunden. Die Faltachse 11' des Faltgelenks 11 verläuft dabei parallel zur Achse 9' der Lenkstange 9. Der eine Teil 12' des Faltgelenks 11 ist einstückig mit der Lenkstange 9 ausgebildet, während der andere Teil 12" mit dem Griff 10 verbunden ist. Es ist aber auch möglich, dass der Teil 12" einstückig mit dem Griff 11 ausgebildet ist. Die beiden Teile 12', 12" des Faltgelenks 12 sind über den Achsbolzen 13 schwenkbar um die Faltachse 11' verbunden.
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An dem einen Ende des Achsbolzens 13 ist ein zusammen mit dem Achsbolzen 13 entlang der Faltachse 11' zwischen der in 3a, b gezeigten Verriegelungsposition und einer Freigabeposition (vgl. 4b, c) verschiebbares Verriegelungselement 14 vorgesehen, welches in dem einen Teil 12' des Faltgelenks 11 formschlüssig geführt ist.
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An dem Verriegelungselement 14 sind zwei Verriegelungsklinken 15 auf gegenüberliegenden Seiten der Faltachse 11' angeordnet, die im Verriegelungszustand bei ausgeklapptem Griff 10 formschlüssig in dafür vorgesehene Aussparungen 16 in dem anderen Teil 12" des Faltgelenks 11 eingreifen. Dieser Teil 12" des Faltgelenks 11 weist weitere Aussparungen 16' auf, in die die Verriegelungsklinken 15 des Verriegelungselements 14 im eingeklappten Zustand des Griffs 10 formschlüssig eingreifen können (vgl. 4d) .
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An dem von dem Verriegelungselement 14 gegenüberliegenden Ende des Achsbolzens 13 ist das als an der Außenseite des Lenkers 8 hervorstehender Druckknopf ausgebildete Betätigungselement 17 vorgesehen. An dem Betätigungselement 17 greift die Feder 18 an, die letztendlich für eine Vorspannung auf den Achsbolzen 13 und das Verriegelungselement 14 sorgt, mit der das Verriegelungselement 14 grundsätzlich in die Verriegelungsposition gedrängt wird.
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Das Einklappen des Griffs 10 aus 2a, b und 3a, b wird nun anhand der 4a-d erläutert.
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4a zeigt dabei den Griff 10 im Ausgangszustand - hier: im ausgeklappten Zustand -, wobei die Verriegelungsklinken 15 des Verriegelungselementes 14 in formschlüssigen Eingriff mit den entsprechenden Aussparungen 16 sind, sodass der Griff 10 in diesem Zustand gesichert ist. Die Darstellung entspricht im Übrigen derjenigen aus 3a, weshalb auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen wird.
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Zum Einklappen des Griffs 10 wird das Betätigungselement 17 durch einen Nutzer gedrückt, sodass sich der Achsbolzen 13 und das daran befestigte Verriegelungselement 14 entlang der Faltachse 11' in Richtung 90 verschieben. Dabei werden die Verriegelungsklinken aus den Aussparungen 16 an dem entsprechenden Teil 12" bewegt und der Formschluss aufgehoben. Das Verriegelungselement 14 bleibt aber im anderen Teil 12' des Faltgelenks 11 geführt (vgl. 4b).
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Das Faltgelenk 11 ist nun freigegeben und der Griff 10 kann vom ausgeklappten Zustand in den eingeklappten Zustand überführt werden (vgl. 4b -> 4c). Dabei kann das Betätigungselement 17 losgelassen werden, sobald sich der Griff 10 nicht mehr im vollständig ausgeklappten Zustand befindet.
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Sobald der Griff 10 in den eingeklappten Zustand überführt ist, fluchten die Verriegelungsklinken 15 mit den Aussparungen 16'. Aufgrund der Feder 18 wird das Verriegelungselement 14 in Richtung Verriegelungsposition gedrängt, sodass das Verriegelungselement 14 einschnappt und ein Formschluss zwischen den beiden Teilen 12', 12" des Faltgelenks 11 und den Verriegelungsklinken 15 des Verriegelungselements 14 hergestellt wird, wodurch der Griff 10 in dem eingeklappten Zustand gesichert wird (4d).
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Zum erneuten Ausklappen des Griffs 10 muss das Betätigungselement 17 erneut gedrückt und der Griff 10 anschließend entsprechend verschwenkt werden, bis das Verriegelungselement 14 bei Erreichen des ausgeklappten Zustands wieder einrastet (vgl. 4d -> 4a).