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DE102020108875A1 - Befestigungsanordnung mit zumindest einem Montageclip - Google Patents

Befestigungsanordnung mit zumindest einem Montageclip Download PDF

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DE102020108875A1
DE102020108875A1 DE102020108875.2A DE102020108875A DE102020108875A1 DE 102020108875 A1 DE102020108875 A1 DE 102020108875A1 DE 102020108875 A DE102020108875 A DE 102020108875A DE 102020108875 A1 DE102020108875 A1 DE 102020108875A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung mit einem ersten Montageclip (7) zur Befestigung einer Leitung (3) an einer Tragstruktur (1), insbesondere an der Unterseite eines Fahrzeug-Karosseriebodens, wobei der erste Montageclip (7) an einem an der Tragstruktur ausgebildeten Tragbolzen (13) montierbar ist. Erfindungsgemäß weist die Befestigungsanordnung ein Adapterteil (11) mit einer Anbindungsbasis auf, an der der erste Montageclip (7) und/oder ein zweiter Montageclip (9) anbindbar ist, so dass insbesondere der erste und/oder zweite Montageclip (7, 9) nicht direkt, sondern unter Zwischenschaltung des Adapterteils (11) am Tragbolzen (13) befestigbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung mit einem Montageclip zur Befestigung einer Leitung an einer Tragstruktur, insbesondere an der Unterseite eines Fahrzeug-Karosseriebodens, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • An der Unterseite eines Fahrzeugbodens eines Kraftfahrzeugs sind unterschiedliche Leitungen, etwa Leitungen zur Stromversorgung, verlegt, die über einen Montageclip an einem Tragbolzen befestigbar sind, der am Fahrzeugboden ausgebildet ist. Im Hinblick auf unterschiedliche geometrische Gegebenheiten am Fahrzeugboden sind Montageclips unterschiedlicher Ausführung bereitgestellt. Beispielhaft sind Doppelclipse bekannt, die symmetrisch zum Tragbolzen ausgeführt sind, um Leitungen symmetrisch zu verlegen. Ist eine solche symmetrische Verlegung von Leitungen nicht möglich, müssen diese mit einem asymmetrischen Doppelclip auf einer Seite des Tragbolzens vorbeigelegt werden. Sofern der asymmetrische Doppelclip vor den Leitungen montiert wird, kann nicht prozesssicher sichergestellt werden, dass der Doppelclip zur richtigen Seite orientiert ist. Dies kann bei einer fehlerhaften Clip-Montage eine Nacharbeit im Werk erzeugen.
  • Aus der DE 10 2004 029 739 A1 ist eine gattungsgemäße Befestigungsanordnung mit einem Doppelclip bekannt, an den zwei Leitungen symmetrisch zum Tragbolzen befestigbar sind. Der Tragbolzen ist an einem Unterbau eines Kraftfahrzeugs ausgebildet.
  • Die aus der DE 10 2004 029 739 A1 bekannte Befestigungsanordnung ist nicht an unterschiedliche Einbausituationen an der Fahrzeug-Unterseite anpassbar. Zudem weist die Befestigungsanordnung im montierten Zustand eine vergleichsweise große Bauteilhöhe auf, mit der die Befestigungsanordnung nach fahrzeugunten abragt.
  • Aus der DE 88 01 062 U1 ist eine Klemmleiste zur Fixierung freiliegender Stränge bekannt. Aus der AT 500 533 A1 ist eine weitere Befestigungsanordnung mit Montageclips bekannt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Befestigungsanordnung bereitzustellen, die im Vergleich zum Stand der Technik eine gesteigerte Funktionalität aufweist und/oder einen reduzierten Bauraum aufweist.
  • Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
  • Die Erfindung beruht auf dem Sachverhalt, dass der aus der DE 10 2004 029 739 A1 bekannte Doppelclip nur bei dem Verlegen von zwei benachbarten Leitungen einsetzbar ist. Beim Verlegen von nur einer Leitung muss dagegen ein zusätzlicher Einzelclip vorgehalten werden, wodurch insgesamt der Bauteilbedarf bei der Fahrzeugmontage steigt. Im Gegensatz dazu weist gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 die Befestigungsanordnung zusätzlich ein Adapterteil mit einer Anbindungsbasis auf, an der ein erster Montageclip und/oder ein zweiter Montageclip anbindbar ist. Der erste und/oder der zweite Montageclip ist nicht direkt, sondern unter Zwischenschaltung des Adapterteils am Tragbolzen befestigbar. Der erste Montageclip, der zweite Montageclip sowie das Adapterteil werden beim Verlegen von Leitungen im fahrzeugbauenden Werk als Einzelteile bereitgestellt. Der Werker kann daher je nach Bedarf aus den Einzelteilen einen Doppelclip zur Aufnahme von zwei Leitungen oder einen Einzelclip zur Aufnahme von lediglich einer Leitung zusammenstellen.
  • In einer technischen Umsetzung kann das Adapterteil in Steckverbindung mit dem Tragbolzen bringbar sein. In gleicher Weise kann auch der jeweilige Montageclip in Steckverbindung mit dem Adapterteil bringbar sein. Die Steckverbindung kann beispielhaft als eine Steckverzahnung realisiert sein. Alternativ dazu können die Kontaktflächen der beiden Steckpartner auch glattzylindrisch ausgeführt sein. Fertigungstechnisch einfach ist es, wenn die Montageclips in identischer Steckrichtung auf den Tragbolzen aufsteckbar sind. Die Steckrichtung kann dabei in Flucht zur Bolzen-Längsachse des Tragbolzens ausgerichtet sein. In einer bevorzugten bauteilreduzierten Ausführungsvariante kann das Adapterteil in Presspassung auf den Tragbolzen aufgesteckt werden. In gleicher Weise kann auch der jeweilige Montageclip in Presspassung auf das Adapterteil aufgesteckt werden. Die Presspassung kann so bemessen sein, dass zusätzliche Sicherungselemente zur Sicherung der Steckverbindungen wegfallen können. Alternativ dazu ist jedoch die jeweilige Steckverbindung nicht auf eine solche Presspassung beschränkt. Vielmehr kann die Steckverbindung auch mittels Lospassung realisiert sein. In diesem Fall sind jedoch zusätzliche Sicherungselemente zur Sicherung der Steckverbindung erforderlich.
  • In einer bauraumreduzierten Ausführung kann der jeweilige Montageclip als ein Flachprofilteil ausgebildet sein, und zwar mit einer, der Tragstruktur zugewandten Flachseite und einer davon abgewandten Flachseite. Die beiden Montageclips können in einem ersten Zusammenbauzustand gemeinsam an der Tragstruktur verbaut sein. In diesem Fall können die beiden Montageclips in einer Steckrichtung hintereinander auf den Tragbolzen aufgesteckt sein. Von den beiden aufgesteckten Montageclips kann der erste Montageclip unmittelbar am Bolzenfuß in großflächiger Anlage mit der Tragstruktur sein, während der zweite Montageclip in Anlage mit dem ersten Montageclip ist.
  • Die als Flachprofilteile realisierten Montageclips können in dem obigen ersten Zusammenbauzustand eine im Vergleich zum Stand der Technik reduzierte Doppelclip-Höhe aufbauen. Diese kann bevorzugt kleiner oder gleich der Bolzenlänge zwischen Bolzenfuß und Bolzenspitze sein.
  • Bevorzugt kann der jeweilige Montageclip einen Steckabschnitt mit einem Steck-Innenprofil aufweisen, das auf ein korrespondierendes Steck-Außenprofil des Adapterteils aufsteckbar ist. Beispielhaft kann die Steckverbindung eine Steckverzahnung sein. In diesem Fall kann das Steck-Innenprofil als eine Innenverzahnung realisiert sein, während das Steck-Außenprofil des Adapterteils als eine Außenverzahnung realisiert ist. Von dem Steckabschnitt des jeweiligen Montageclips kann ein Tragarm abragen. An dessen Ende kann ein Leitungs-Aufnahmeprofil ausgebildet sein. Das Leitungs-Aufnahmeprofil kann mit einer Profilhöhe von der, von der Tragstruktur abgewandten Flachseite des Montageclips überstehen. Demgegenüber ist die, der Tragstruktur zugewandte Flachseite des Montageclips komplett ebenflächig realisierbar, um eine möglichst großflächige Anlage mit der Tragstruktur zu erzielen.
  • Im Hinblick auf geometrische Gegebenheiten ist es bevorzugt, wenn im ersten Zusammenbauzustand die beiden Leitungen mit Bezug auf den Tragbolzen einseitig um einen Radialversatz seitlich versetzt sind. In diesem Fall können der erste Montageclip und der zweite Montageclip in der Steckrichtung betrachtet in Flucht übereinander angeordnet sein. Hierzu kann im ersten Montageclip das Leitungs-Aufnahmeprofil über eine große Tragarm-Länge von dessen Steckabschnitt beabstandet sein. Demgegenüber kann im zweiten Montageclip das Leitungs-Aufnahmeprofil über eine reduzierte Tragarm-Länge von dessen Steckabschnitt beabstandet sein. Die Tragarm-Länge des zweiten Montageclips ist dabei so bemessen, dass das Tragarm-Ende des zweiten Montageclips radial innerhalb des Leitungs-Aufnahmeprofils des ersten Montageclips positioniert ist. Auf diese Weise ist ein störkonturfreier Zusammenbau des ersten Montageclips, des zweiten Montageclips des Adapterteils gewährleistet.
  • Alternativ zum obigen ersten Zusammenbauzustand kann in einem zweiten Zusammenbauzustand alleine der erste Montageclip am Adapterteil angebunden sein. In einem weiteren, dritten Zusammenbauzustand kann dagegen alleine der zweite Montageclip am Adapterteil angebunden werden.
  • Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 in einer perspektivischen Darstellung eine Befestigungsanordnung;
    • 2 die Befestigungsanordnung in einer Schnittdarstellung;
    • 3 das Adapterteil in Alleinstellung;
    • 4 eine Explosionsdarstellung der Befestigungsanordnung;
    • 5 und 6 jeweils Ansichten entsprechend der 2, die einen zweiten Zusammenbauzustand und einen dritten Zusammenbauzustand zeigen.
  • In der 1 ist in perspektivischer Darstellung mit Blickrichtung von fahrzeugunten eine an der Unterseite eines Fahrzeug-Karosseriebodens 1 verbaute Befestigungsanordnung gezeigt. Mittels der Befestigungsanordnung werden zwei, an der Unterseite des Karosseriebodens 1 verlegte Leitungen 3, 5 lagesicher fixiert. Die Befestigungsanordnung weist in den 1 oder 2 einen ersten Montageclip 7, einen zweiten Montageclip 9 sowie ein Adapterteil 11 auf. Die beiden Montageclips 7, 9 sind unter Zwischenschaltung des Adapterteils 11 an einen, am Karosserieboden 1 ausgebildeten Tragbolzen 13 befestigt. Der Tragbolzen 13 ragt in einer Fahrzeughochrichtung z vom Karosserieboden 1 nach fahrzeugunten ab.
  • Gemäß den 1 oder 2 ist die Befestigungsanordnung in einem ersten Zusammenbauzustand gezeigt. Im ersten Zusammenbauzustand ist die Befestigungsanordnung als ein mit Bezug auf den Tragbolzen 13 asymmetrischer Doppelclip realisiert, bei dem die beiden Leitungen 3, 5 mit Bezug auf den Tragbolzen einseitig um einen Radialversatz r (1) seitlich versetzt sind.
  • Wie aus der 4 hervorgeht, sind der erste Montageclip 7, der zweite Montageclip 9 sowie das Adapterteil 11 vor dem Zusammenbau als Einzelteile vorgehalten. Jedes der beiden Montageclips 7, 9 ist als ein Flachprofilteil ausgebildet, und zwar mit einer, dem Karosserieboden 1 zugewandten Flachseite 15 und einer davon abgewandten Flachseite 17. Jeder der beiden Montageclips 7, 9 weist einen Steckabschnitt 19 mit einer Innenverzahnung 21 (4) auf, die auf eine korrespondierende Außenverzahnung 23 des Adapterteils 11 aufsteckbar ist, und zwar unter Bildung einer Steckverbindung, bei der der Steckabschnitt 19 des jeweiligen Montageclips 7, 9 in Presspassung auf dem Adapterteil 11 aufgesteckt ist.
  • Von dem Steckabschnitt 19 des jeweiligen Montageclips 7, 9 ragt seitlich ein Tragarm 25 ab, an dessen Ende ein Leitungs-Aufnahmeprofil 27 ausgebildet ist, durch das die jeweilige Leitung 3, 5 geführt ist.
  • Das Adapterteil 11 weist zudem ein Innen-Hohlprofil 29 auf, mit dem das Adapterteil 11 auf den Tragbolzen 13 aufsteckbar ist, und zwar unter Bildung einer weiteren Steckverbindung, bei der das Adapterteil 11 in Presspassung auf dem Tragbolzen 13 sitzt.
  • Wie aus der 4 hervorgeht, werden sowohl das Adapterteil 11 als auch der erste und/oder zweite Montageclip 7, 9 in identischer Steckrichtung S auf den Tragbolzen 13 bzw. auf das Adapterteil 11 aufgesteckt. Die Steckrichtung S ist in Flucht zur Bolzen-Längsachse des Tragbolzens 13 ausgerichtet.
  • In dem in der 2 gezeigten ersten Zusammenbauzustand ist der erste Montageclip 7 (mit seiner dem Karosserieboden 1 zugewandten Flachseite 15) am Bolzenfuß in großflächiger Anlage mit dem Karosserieboden 1, während der zweite Montageclip 9 ebenfalls in großflächiger Anlage mit dem ersten Montageclip 7 ist. Die beiden Montageclips 7, 9 bauen in der 2 eine Doppelclip-Höhe d auf, die geringfügig kleiner ist als die Bolzenlänge des Tragbolzens zwischen Bolzenfuß und Bolzenspitze, wodurch eine einwandfreie Presspassung zwischen den Montageclips 7, 9 und dem Adapterteil 11 gewährleistet ist. In der 2 ist die Tragarm-Länge I1 des ersten Montageclips 7 größer bemessen als die Tragarm-Länge I2 des zweiten Montageclips 9. Die Tragarm-Längen I1 , I2 sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass das Tragarm-Ende des zweiten Montageclips 9 radial innerhalb des Leitungs-Aufnahmeprofils 27 des ersten Montageclips 9 positioniert ist.
  • Gemäß der 4 steht das jeweilige Leitungs-Aufnahmeprofil 27 jeweils mit einer Profilhöhe h1 , h2 von der, vom Karosserieboden 1 abgewandten Flachseite 17 des Montageclips 7, 9 über. Zudem ist im ersten Montageclip 7 zwischen seiner von dem Karosserieboden 1 abgewandten Flachseite 17 und seinem Leitungs-Aufnahmeprofil 27 ein Inneneckbereich 28 (4) aufgespannt, in dem das Leitungs-Aufnahmeprofil 27 des zweiten Montageclips 9 bauraumsparend angeordnet ist. In Kombination mit dem Seitenversatz r (1) der beiden Leitungsaufnahmeprofile 27 mit Bezug auf den Tragbolzen 13 ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beiden LeitungsAufnahmeprofile 27 und der Tragbolzen 13 in einer Querrichtung y betrachtet in teilweiser Überdeckung, wodurch die in den Figuren gezeigte Befestigungsanordnung in der Fahrzeughochrichtung z insgesamt sehr flach baut.
  • In den 1 und 2 ist ein erster Zusammenbauzustand gezeigt, in dem beiden Montageclips 7, 9 gemeinsam am Adapterteil 11 montiert sind. Alternativ dazu ist in der 5 ein zweiter Zusammenbauzustand gezeigt, bei dem nur der zweite Montageclip 9 in Steckverbindung mit dem Adapterteil 11 ist, während der erste Montageclip 7 weggelassen ist. Alternativ dazu ist in der 6 nur der erste Montageclip 7 auf das Adapterteil 11 gesteckt, während der zweite Montageclip 9 weggelassen ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Karosserieboden
    3, 5
    Leitungen
    7
    erster Montageclip
    9
    zweiter Montageclip
    11
    Adapterteil
    13
    Tragbolzen
    15, 17
    Flachseiten
    19
    Steckabschnitt
    21
    Steck-Innenprofil
    23
    Steck-Außenprofil
    25
    Tragarm
    27
    Leitungs-Aufnahmeprofil
    28
    Inneneckbereich
    h1, h2
    Profilhöhe
    I1, I2
    Tragarm-Länge
    r
    Radialversatz
    d
    Doppelclip-Höhe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102004029739 A1 [0003, 0004, 0008]
    • DE 8801062 U1 [0005]
    • AT 500533 A1 [0005]

Claims (9)

  1. Befestigungsanordnung mit einem ersten Montageclip (7) zur Befestigung einer Leitung (3) an einer Tragstruktur (1), insbesondere an der Unterseite eines Fahrzeug-Karosseriebodens, wobei der erste Montageclip (7) an einem an der Tragstruktur ausgebildeten Tragbolzen (13) montierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsanordnung ein Adapterteil (11) mit einer Anbindungsbasis aufweist, an der der erste Montageclip (7) und/oder ein zweiter Montageclip (9) anbindbar ist, so dass insbesondere der erste und/oder zweite Montageclip (7, 9) nicht direkt, sondern unter Zwischenschaltung des Adapterteils (11) am Tragbolzen (13) befestigbar sind.
  2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Montageclip (7) und/oder der zweite Montageclip (9) sowie das Adapterteil (11) als Einzelteile bereitstellbar sind, und/oder dass der erste und/oder zweite Montageclip (7, 9) in Kombination oder jeweils alleine, das heißt unabhängig voneinander, am Adapterteil (11) anbindbar sind.
  3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (11) in Steckverbindung mit dem Tragbolzen (13) bringbar ist, und/oder dass der jeweilige Montageclip (7, 9) in Steckverbindung mit dem Adapterteil (11) bringbar ist, und dass insbesondere Montageclips (7, 9) in identischer Steckrichtung (S) auf den Tragbolzen (13) aufsteckbar sind, und dass insbesondere die Steckrichtung (S) in Flucht zur Bolzen-Längsachse des Tragbolzens (13) ausgerichtet ist.
  4. Befestigungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (11) in Presspassung auf den Tragbolzen (13) aufsteckbar ist, und/oder dass der jeweilige Montageclip (7, 9) in Presspassung auf das Adapterteil (11) aufsteckbar ist, und/oder dass die Steckverbindungen mit zusätzlichen Sicherungselementen sicherbar sind.
  5. Befestigungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Montageclip (7, 9) als ein Flachprofilteil ausgebildet ist, und zwar mit einer der Tragstruktur (1) zugewandten Flachseite (15) und einer davon abgewandten Flachseite (17), und/oder dass in einem ersten Zusammenbauzustand die beiden Montageclips (7, 9) in Steckrichtung (S) hintereinander auf den Tragbolzen (13) gesteckt sind, und dass insbesondere von den beiden in Steckrichtung (S) auf den Tragbolzen (13) gesteckten Montageclips (7, 9) der erste Montageclip (7) am Bolzenfuß in Anlage mit der Tragstruktur (1) ist, und der zweite Montageclip (9) in Anlage mit dem ersten Montageclip (7) ist.
  6. Befestigungsanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Montageclips (7, 9) eine Doppelclip-Höhe (d) aufbauen, die kleiner oder gleich der Bolzenlänge zwischen Bolzenfuß und Bolzenspitze ist.
  7. Befestigungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageclip (7, 9) einen Steckabschnitt (19) mit einem Steck-Innenprofil (21) aufweist, das auf ein Steck-Außenprofil (21) des Adapterteils (11) aufsteckbar ist, und dass insbesondere von dem Steckabschnitt (19) ein Tragarm (25) abragt, an dessen Ende ein Leitungs-Aufnahmeprofil (27) ausgebildet ist, und dass insbesondere das Leitungs-Aufnahmeprofil (27) mit einer Profilhöhe (h1, h2) von der, von der Tragstruktur (1) abgewandten Flachseite (17) des Montageclips (7, 9) übersteht.
  8. Befestigungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Montageclip (7) eine große Tragarm-Länge (11) aufweist, und der zweite Montageclip (9) eine demgegenüber reduzierte Tragarm-Länge (12) aufweist, und dass insbesondere die Tragarm-Länge (I2) des zweiten Montageclips (9) derart bemessen ist, dass das Tragarm-Ende des zweiten Montageclips (9) radial innerhalb des Leitungs-Aufnahmeprofils (27) des ersten Montageclips (7) positioniert ist, und/oder dass im ersten Montageclip (7) zwischen seiner von der Tragstruktur abgewandten Flachseite (17) und seinem Leitungs-Aufnahmeprofil (27) ein Inneneckbereich (28) aufgespannt ist, in dem das Leitungs-Aufnahmeprofil (27) des zweiten Montageclips (9) angeordnet ist.
  9. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 5, 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass im ersten Zusammenbauzustand die beiden Leitungen (3, 5) mit Bezug auf den Tragbolzen (13) einseitig um einen Radialversatz (r) seitlich versetzt sind.
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