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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Ausgabevorrichtung eines Kraftfahrzeugs, also eines Geräts, einer Gerätekomponente oder einer Gerätegruppe zum Ausgeben eines Ausgabeinhalts, also zum Beispiel zum Anzeigen eines Anzeige- oder Bildinhalts.
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Bildschirme nehmen in Kraftfahrzeugen eine immer wichtigere Rolle ein. Solche Bildschirme können nicht nur zum Anzeigen von Fahrtinformationen, also zum Beispiel zum Anzeigen von Betriebsparametern oder Navigationsrouten genutzt werden, sondern zum Beispiel auch zum Anzeigen von Entertainmentinhalten. Während des Betriebs des Kraftfahrzeugs ist jedoch gewünscht und in vielen Ländern sogar gesetzlich geregelt, dass Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr nicht abgelenkt werden sollen. Während der Fahrt soll sich der Fahrer voll und ganz auf das Fahrgeschehen konzentrieren und nicht durch Entertainment abgelegt werden. Hierzu gibt es auch viele Gesetze und Verwaltungsverordnungen, die in verschiedenen Ländern zum Beispiel die Verbreitung von Werbeinhalt regulieren. Eine Gesetzeslage ist häufig sehr undurchsichtig und basiert im Extremfall auf Einzelfallabschätzung.
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Um Kraftfahrzeug-Bildschirme zum Anzeigen von Entertainment, insbesondere von Werbeinhalten, zu nutzen, fehlt es an einer Möglichkeit, solchen Anforderungen gerecht zu werden.
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Die
JP 2010-054673 A beschreibt ein Steuergerät für ein Werbe-Kraftfahrzeug, das dazu in der Lage ist, ausreichend Regelungen für jede Region durchzusetzen.
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Die
JP 2016 065 938 A beschreibt ein Werbe-Anzeigegerät, das Werbung auf einer Displayeinheit anzeigt und eine angebrachtere Werbung anzeigen kann.
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Eine der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist das Verbessern einer Kontrolle der Zugänglichkeit zu Entertainment-Inhalten, die von einer Ausgabevorrichtung eines Kraftfahrzeugs in die Außenumgebung des Kraftfahrzeugs abgegeben werden können.
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Die gestellte Aufgabe wird durch das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäßen Vorrichtungen gemäß den nebengeordneten Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind durch die Unteransprüche gegeben.
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Die Erfindung basiert auf der Idee, im Kraftfahrzeug ein White Listing-Verfahren zu etablieren und hierzu ein Sicherheitskriterium vorzugeben, das nur dann erlaubt, Fahrtparameter-unabhängige Ausgabeinhalte, also zum Beispiel Entertainment-Inhalte wie zum Beispiel Werbung, in die Außenumgebung des Kraftfahrzeugs auszugeben, falls der Ausgabeinhalt nicht direkt auf eine Fahrbahn in der unmittelbaren Umgebung des Kraftfahrzeugs ausgegeben wird. Mit anderen Worten wird überprüft, ob ein vorgegebenes Sicherheitskriterium erfüllt ist, welches als Voraussetzung zum Ausgeben des bereitgestellten Fahrtparameter-unabhängigen Ausgabeinhalts vorgibt, dass der durch das Ausgabeelement ausgegebene Ausgabeinhalt nicht von einem Benutzer eines Kraftfahrzeugs auf der mindestens einen Fahrbahn wahrnehmbar ist. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass der Ausgabeinhalt zum Beispiel durch einen Bildschirm in den linken Seitenscheiben nur dann erfolgt, falls zwischen den linken Seitenscheiben und einer Fahrbahn ein anderes Kraftfahrzeug parkt, oder nur dann, falls sich links vom parkenden Kraftfahrzeug keine Fahrbahn befindet.
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Das Sicherheitskriterium kann zum Beispiel an geltendes Landes- und/oder Bundesrecht angepasst werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, eine mobile, verteilte Werbeplattform zu etablieren, welche Bildschirme von verschiedenen Kraftfahrzeugen umfassen kann. Mit anderen Worten kann von Kraftfahrzeugen zu einer Außenumgebung hin Entertainment-Inhalt zum Beispiel angezeigt werden, ohne dass dieser auf einer Fahrbahn mit fahrenden Kraftfahrzeugen zu sehen ist.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben einer Ausgabevorrichtung eines Kraftfahrzeugs, der zum Beispiel mehrere als Bildschirm ausgestaltete Ausgabeelemente aufweisen kann, die zur Außenumgebung des Kraftfahrzeugs hin ausgerichtet sind, wird durch eine Steuereinrichtung durchgeführt, vorzugsweise durch eine Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs. Unter einer Steuereinrichtung wird ein Gerät, eine Gerätekomponente oder eine Gerätegruppe verstanden, das/die zum Empfangen und Auswerten von Signalen eingerichtet ist, sowie zum Erzeugen von Steuersignalen. Die Steuereinrichtung kann zum Beispiel als Steuerchip oder Steuergerät ausgestaltet sein. Die Ausgestaltung als Steuereinrichtung des Kraftfahrzeugs ist insbesondere deswegen bevorzugt, weil zum Beispiel eine Kraftfahrzeugsensorik mit eingebunden werden kann, um zu prüfen, auf welchen Seiten sich eine Fahrbahn befindet und/oder auf welchen Seiten eine Fahrbahn durch zum Beispiel ein weiteres Kraftfahrzeug abgeschirmt ist.
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Die Steuereinrichtung stellt einen Fahrtparameter-unabhängigen Ausgabeinhalt bereit, zum Beispiel einen Entertainment-Inhalt, beispielhaft einen Film und/oder Werbung. Unter diesem Bereitstellen wird das zur Verfügung stellen des Ausgabeinhalts verstanden, also zum Beispiel das Ablegen des Ausgabeinhalts in einem temporären Speicher. Zu diesem Verfahrensschritt gehört nicht das tatsächliche Ausgeben des Ausgabeinhalts, zum Beispiel das Anzeigen und/oder akustische Ausgeben.
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Unter einem Fahrtparameter wird ein Parameter verstanden, der einen Status, einen Wert oder eine Information beschreibt, der/die für die Fahrt des Fahrzeugs beschreibt. Zu einer Fahrt gehören auch beispielhaft Standzeiten an der Ampel oder im Stau. Der Fahrtparameter kann also zum Beispiel eine aktuelle Navigationsroute beschreiben, Motorwerte, eine aktuelle Geschwindigkeit oder eine Warnung eines Abstandssensors. Mit anderen Worten beschreibt ein Fahrtparameter für eine Fahrt relevante Werte und Informationen. Im Gegensatz dazu ist der Fahrtparameter-unabhängige Ausgabeinhalt also ein Ausgabeinhalt, der Informationen beschreibt, die nicht für das Betreiben des Kraftfahrzeugs für eine Fahrt relevant sind. Der Fahrtparameter-unabhängige Ausgabeinhalt kann also zum Beispiel eine Werbung sein, ein Film zur Unterhaltung des Benutzers des Kraftfahrzeugs, oder Fotos aus einem digitalen Fotoalbum des Benutzers.
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Die Steuereinrichtung empfängt ein Parksignal, zum Beispiel aus einem Fahrerassistenzsystem des Kraftfahrzeugs und/oder aus einem Zündanlassschalter. Das empfangene Parksignal beschreibt, dass das Kraftfahrzeug aktuell parkt, also nicht im Fahrbetrieb ist und nicht mit der Intention eines Fahrbetriebs genutzt wird. Die Steuereinrichtung stellt eine Parkausrichtung des Kraftfahrzeugs in Bezug auf eine Fahrbahn in einem vorbestimmten Umkreis um das Kraftfahrzeug fest. Die Parkausrichtung kann zum Beispiel anhand von Informationen des empfangenen Parksignals festgestellt werden, anhand von Standortdaten (zum Beispiel einem GPS-Signal), anhand von Eigenbewegungsschätzungen, und/oder anhand eines Lenkeinschlags und/oder einer Raddrehzahl. Insbesondere durch eine Eigenbewegungsschätzung kann eine Parkausrichtung dahingehend festgestellt werden, in welcher Richtung die Fahrzeugfront steht und in welche das Heck zeigt. Je mehr der genannten Informationen zum Feststellen der Parkausrichtung genutzt werden, desto genauer ist die festgestellte Parkausrichtung. Die Parkausrichtung kann auch als Endlage des Kraftfahrzeugs bezeichnet werden, oder als Orientierung des Kraftfahrzeugs. Beispielhaft kann festgestellt werden, dass das Kraftfahrzeug in einer Längsparkstellung abgestellt wurde.
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Anhand der festgestellten Parkausrichtung legt die Steuereinrichtung mindestens ein Ausgabeelement der Ausgabevorrichtung fest, dessen Ausrichtung eines vorgegebenes Sicherheitskriterium erfüllt. Zur Vorbereitung einer solchen Überprüfung kann die Steuereinrichtung optional zunächst die Lage einer Fahrbahn oder mehrerer Fahrbahnen in dem vorgegebenen Umkreis um das Kraftfahrzeug bestimmen, beispielsweise anhand von digitalen Kartendaten und/oder GPS-Daten.
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Das festgestellte Ausgabeelement weist eine Ausrichtung in die Außenumgebung des Kraftfahrzeugs auf, sodass das festgestellte Ausgabeelement ein vorgegebenes Sicherheitskriterium erfüllt. Das vorgegebene Sicherheitskriterium gibt als Voraussetzung zum Ausgeben des bereitgestellten Fahrtparameter-unabhängigen Ausgabeinhalts vor, dass der durch das Ausgabeelement ausgegebene Ausgabeinhalt nicht von einem Benutzer eines Kraftfahrzeugs auf der mindestens einen Fahrbahn wahrnehmbar ist. Mit anderen Worten gibt das vorgegebene Sicherheitskriterium vor, dass der Ausgabeinhalt für den Benutzer des Kraftfahrzeugs auf der mindestens einen Fahrbahn abgedeckt oder verdeckt ist. Als Fahrbahn wird dabei ein fahrbarer Untergrund verstanden, der zum Befahren, jedoch nicht zum Parken gedacht ist.
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Hierzu kann optional zunächst eine Ausgaberichtung des Ausgabeelements in Abhängigkeit von der festgestellten Parkausrichtung bestimmt werden. Dass das Ausgeben nicht ungehindert auf die mindestens eine Fahrbahn erfolgt, kann vorzugsweise bedeuten, dass das festgestellte Ausgabeelement von der Fahrbahn abgewandt ist. Optional kann das nicht ungehinderte Ausgeben auf die mindestens eine Fahrbahn bedeuten, dass das Ausgabeelement beispielsweise zur Ausgabe des Ausgabeinhalts zur Fahrbahn hin ausgerichtet ist, das Ausgeben jedoch nur so lange erfolgt, solange zwischen dem Ausgabeelement und der Fahrbahn ein Hindernis steht, vorzugsweise ein anderes parkendes Kraftfahrzeug.
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Nur falls das Kraftfahrzeug parkt, überträgt die Steuereinrichtung den bereitgestellten Fahrtparameter-unabhängigen Ausgabeinhalt nur an dasjenige mindestens eine Ausgabeelement, das das vorgegebene Sicherheitskriterium erfüllt. Mit anderen Worten erfolgt das Übertragen des bereitgestellten Fahrtparameter-unabhängigen Ausgabeinhalts nur falls das Kraftfahrzeug parkt, und falls die Ausrichtung des Ausgabeelements das vorgegebene Sicherheitskriterium erfüllt.
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Es ergeben sich die oben genannten Vorteile.
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Vorzugsweise kann, wie bereits erwähnt, das vorgegebene Sicherheitskriterium erfüllt sein, falls die Ausgaberichtung des Ausgabeelements zur Fahrbahn hin verläuft und sich zwischen dem Ausgabeelement und der Fahrbahn ein Hindernis befindet, insbesondere ein anderes, parkendes Kraftfahrzeug. Dadurch kann zum Beispiel Werbung von beispielhaft einem Bildschirm in der Windschutzscheibe und einem Bildschirm in der Heckscheibe nach vorne und hinten ausgegeben werden, also ein breiteres Publikum erreicht werden. Parkt jedoch vor und/oder hinter dem Kraftfahrzeug kein Fahrzeug, kann aufgrund des vorgegebenen Sicherheitskriteriums das Ausgeben des Fahrtparameter-unabhängigen Ausgabeinhalts unterbunden werden, sodass zum Beispiel am Kraftfahrzeug vorbei fahrende Kraftfahrzeuge nicht von der Anzeige oder Ausgabe abgelenkt werden.
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Gemäß einer Weiterbildung kann die Steuereinrichtung anhand eines Umgebungssignals, das zumindest einen Anteil der direkten Außenumgebung des Kraftfahrzeugs beschreibt, feststellen, ob sich zwischen dem Ausgabeelement und der Fahrbahn ein Hindernis befindet. Dadurch kann eine bereits vorhandene Kraftfahrzeugsensorik genutzt werden, die zum Beispiel einen Radar, einen Lidar und/oder einen Näherungssensor umfassen kann. Falls zum Beispiel ein vor dem Kraftfahrzeug parkendes Auto wegfährt, kann diese Situationsänderung sofort erfasst und die Anzeige sofort gestoppt werden.
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Vorzugsweise kann die Fahrbahn eine Fahrbahn für Fahrzeuge sein, insbesondere eine Straße für Kraftfahrzeuge und/oder ein Fahrradweg. Werbung kann dann zum Beispiel zu einem Gehweg hin ausgestrahlt werden, auf zum Beispiel einen auf einer anderen Seite des Kraftfahrzeugs liegenden Fahrradweg jedoch nicht.
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Zu der Erfindung gehört auch die Steuereinrichtung für das Kraftfahrzeug. Die Steuereinrichtung weist eine Prozessoreinrichtung auf, die dazu eingerichtet ist, eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Die Prozessoreinrichtung kann hierzu zumindest einen Mikroprozessor und/oder zumindest einen Mikrocontroller und/oder zumindest einen FPGA (Field Programmable Gate Array) und/oder zumindest einen DSP (Digital Signal Processor) aufweisen. Des Weiteren kann die Prozessoreinrichtung einen Programmcode aufweisen, der dazu eingerichtet ist, bei Ausführen durch die Prozessoreinrichtung die Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Der Programmcode kann in einem Datenspeicher der Prozessoreinrichtung gespeichert sein. Es ergeben sich die oben genannten Vorteile.
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Zur Erfindung gehört auch ein Kraftfahrzeug, das eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steuereinrichtung aufweist. Das Kraftfahrzeug weist auch eine Ausgabevorrichtung auf, die mindestens ein Ausgabeelement zum Ausgeben eines Ausgabeinhalts hat, wobei das mindestens eine Ausgabeelement zum Ausgeben des Ausgabeinhalts an eine Außenumgebung des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Es ergeben sich die oben genannten Vorteile.
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Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug ist bevorzugt als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen, oder als Personenbus oder Motorrad ausgestaltet.
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Vorzugsweise kann das mindestens eine Ausgabeelement ein Bildschirm in einer Fensterscheibe, ein als Fensterscheibe ausgestalteter Bildschirm, oder ein in einer Außenhaut des Kraftfahrzeugs angeordneter Bildschirm sein.
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Zu der Erfindung gehören auch Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen, die Merkmale aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang mit den Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens beschrieben worden sind. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen hier nicht noch einmal beschrieben.
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Die Erfindung umfasst auch die Kombinationen der Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen.
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Im Folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben. Hierzu zeigt die einzige Figur („Fig.“) eine schematische Darstellung zu einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Bei dem im Folgenden erläuterten Ausführungsbeispiel handelt es sich um bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Bei dem Ausführungsbeispiel stellen die beschriebenen Komponenten der Ausführungsformen jeweils einzelne, unabhängig voneinander zu betrachtende Merkmale der Erfindung dar, welche die Erfindung jeweils auch unabhängig voneinander weiterbilden. Daher soll die Offenbarung auch andere als die dargestellten Kombinationen der Merkmale der Ausführungsformen umfassen. Des Weiteren sind die beschriebenen Ausführungsformen auch durch weitere der bereits beschriebenen Merkmale der Erfindung ergänzbar.
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In der Figur bezeichnen gleiche Bezugszeichen jeweils funktionsgleiche Elemente.
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Die Fig. veranschaulicht das Prinzip des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtungen anhand eines Beispiels. Hierzu zeigt die Fig. ein Kraftfahrzeug 10, zum Beispiel einen Personenkraftwagen.
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Eine Steuereinrichtung 12 des Kraftfahrzeugs 10 kann zum Beispiel als Steuergerät oder Steuerchip ausgestaltet sein. Die Steuereinrichtung 12 kann vorzugsweise eine Prozessoreinrichtung 16 aufweisen, die zum Beispiel mehrere Mikroprozessoren aufweisen kann, und/oder kann einen optionalen Datenspeicher 14 aufweisen, zum Beispiel einen Speicherchip oder eine Speicherkarte. Eine Datenkommunikation kann vorzugsweise über eine drahtgebundene Datenkommunikationsverbindung 18 erfolgen, zum Beispiel einen Datenbus des Kraftfahrzeugs 10. Alternativ kann die Datenkommunikationsverbindung 18 zum Beispiel eine drahtlose Datenkommunikationsverbindung sein, zum Beispiel eine W-LAN und/oder Bluetooth-Verbindung.
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Über beispielsweise einen Datenbus des Kraftfahrzeugs 10 kann die Steuereinrichtung 12 mit einer Ausgabevorrichtung 20 kommunizieren. Im Beispiel der Fig. sind von der Ausgabevorrichtung 20 beispielhaft zwei Ausgabeelemente 22 gezeigt, die beispielhaft jeweils als in eine Fensterscheibe 24 integrierter Bildschirm ausgestaltet sein können. Beispielhaft kann das Kraftfahrzeug 10 in jeder Fensterscheibe, also auch auf der gegenüberliegenden Seite, in der Windschutzscheibe und in der Heckscheibe, ein solches Ausgabeelement 22 aufweisen. Geeignete Bildschirmtechnologien sind dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt, zum Beispiel transparente Bildschirme mit organischen Leuchtdioden („TOLED“). Eine alternative Ausgestaltung eines Ausgabeelements 22 kann zum Beispiel ein in einer Außenhaut des Kraftfahrzeugs 10 eingelassener Bildschirm sein. Das Ausgabeelement 22 kann zusätzlich oder alternativ einen Lautsprecher umfassen.
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Im Beispiel der Fig. steht das Kraftfahrzeug 10 beispielhaft in einer Parkbucht in Fahrtrichtung einer Fahrbahn 26, und zwar an einem linken Rand der Fahrbahn 26, sodass die in der Fig. sichtbare Seite des Kraftfahrzeugs 10 zum Beispiel einem Fußgängerweg zugewandt sein kann. Mit anderen Worten verläuft die Fahrbahn 26 im Beispiel der Fig. entlang der rechten Kraftfahrzeugseite. In der Parkbucht vor dem Kraftfahrzeug 10 kann zum Beispiel gerade ein anders Kraftfahrzeug 28 parken. Hinter dem Kraftfahrzeug 10 kann zum Beispiel kein weiteres Kraftfahrzeug parken. Als vorbestimmter Umkreis um das Kraftfahrzeug 10 kann zum Beispiel ein Umkreis von zehn Metern vorgegeben sein, oder zum Beispiel von zwei Metern bis fünf Metern.
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Als vorgegebenes Sicherheitskriterium kann zum Beispiel vorgesehen sein, dass die Voraussetzung für ein Ausgeben eines Fahrtparameter-unabhängigen Ausgabeinhalts, zum Beispiel eines Films und/oder Werbung, ist, dass das ausgebende Ausgabeelement 22 von der Fahrbahn 26 abgewandt ist. Befindet sich vor dem anderen Kraftfahrzeug 28 eine Kreuzung, wäre zum Beispiel ein Ausgabeelement 22 in der Windschutzscheibe (in der Fig. nicht gezeigt) dieser Senkrechten der in der Fig. gezeigten Fahrbahn 26 zugewandt, sodass ein Ausgabeelement 22 der Windschutzscheibe das vorgegebene Sicherheitskriterium nicht erfüllt.
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Beschreibt das vorgegebenen Sicherheitskriterium, dass das Ausgeben lediglich nicht ungehindert auf die mindestens eine Fahrbahn 26 erfolgen darf, so kann dies auch bedeuten, dass das vorgegebene Sicherheitskriterium erfüllt ist, falls zwischen der Senkrechten zu der Fahrbahn 26 der Fig. und dem Ausgabeelement 22 der Windschutzscheibe durch das andere Kraftfahrzeug 28 verdeckt ist.
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Der Fahrtparameter-unabhängige Ausgabeinhalt, also zum Beispiel ein Werbefilm, kann bereitgestellt werden (Verfahrensschritt S1), in dem der Ausgabeinhalt zum Beispiel von einem kraftfahrzeugexternen Datenserver (in der Fig. nicht gezeigt) heruntergeladen und im Datenspeicher 14 gespeichert wurde. In diesem Datenspeicher 14 kann optional auch das vorgegebene Sicherheitskriterium abgelegt sein, und/oder ein Programmcode zum durchführen des Verfahrens.
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Zum Feststellen der Vorgabe, dass das Kraftfahrzeug 10 gerade parkt, kann die Steuereinrichtung ein Parksignal empfangen (S2), zum Beispiel ein Signal aus einem Fahrerassistenzsystem, oder ein Ortungssignal, zum Beispiel ein GPS-Signal, dass eine Bewegungslosigkeit des Kraftfahrzeugs 10 beschreibt, in Verbindung mit der Information, dass die Handbremse angezogen ist.
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Zum Feststellen der Parkausrichtung des Kraftfahrzeugs 10 (S3) in Bezug auf die Fahrbahn 26 können geeignete Signale aus der Kraftfahrzeugsensorik (in der Fig. nicht gezeigt) genutzt werden, zum Beispiel ein Ortungs- beziehungsweise Standortsignal, zum Beispiel ein GPS-Signal, Daten aus dem Bordcomputer, die zum Beispiel eine Information zu einer Raddrehzahl und/oder einem Lenkeinschlag geben, Bilder einer Kamera, zum Beispiel einer 360°-Kamera auf einem Dach des Kraftfahrzeugs 10, Signale von einer Näherungssensorik, die zum Beispiel um das Kraftfahrzeug herum angeordnete Näherungssensoren umfassen kann, sowie zum Beispiel Signale aus einer Ultraschallsensorik und/oder einem Radar. Das Feststellen der Parkausrichtung des Kraftfahrzeugs 10 (S3) kann zum Beispiel eine Eigenbewegungsschätzung umfassen, aus der auch die Richtung, in der das Kraftfahrzeug 10 eingeparkt ist, bestimmt werden kann. Im Beispiel der Fig. kann zum Beispiel die Längsparkstellung, wie in der Fig. gezeigt, festgestellt werden (S3). Mit der genannten Sensorik kann auch festgestellt werden, ob vor/hinter/neben dem Kraftfahrzeug 10 ein weiteres Kraftfahrzeug 28 parkt (S4).
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Vorzugsweise kann das Feststellen der Parkausrichtung S3 auch mit Hilfe eines Map-Matchings erfolgen, bei dem Kartendaten als Information genutzt werden. Über solche Kartendaten kann auch eine Information zur Lage der Fahrbahn 26 ermittelt werden, sowie zum Beispiel eine Art der Fahrbahn 26. Damit kann zum Beispiel zwischen einem Radweg, einer Straße für Kraftfahrzeuge, und einem Gehweg unterschieden werden.
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Idealerweise kann die Parkausrichtung des Kraftfahrzeugs zyklisch überprüft werden (S3).
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Im Beispiel der Fig. kann das Kraftfahrzeug 10 in jeder Fensterscheibe ein Ausgabeelement 22 aufweisen. Anhand der in der Fig. gezeigten Parkausrichtung kann, da die Anordnung der einzelnen Ausgabeelemente 22 und damit deren Ausgaberichtung bekannt ist, festgestellt werden (S5), dass die in der Fig. gezeigten Ausgabeelemente 22 das vorgegebenen Sicherheitskriterium erfüllen. Verlangt das vorgegebenen Sicherheitskriterium lediglich, dass das Ausgabeelement 22 den Ausgabeinhalt nicht ungehindert auf eine Fahrbahn 26 erfolgt, so kann zusätzlich festgestellt werden (S4), dass durch das weitere, parkende Kraftfahrzeug 28 die Sicht anderer, auf der Fahrbahn 26 fahrender Kraftfahrzeuge auf ein solches Ausgabeelement 22 einer Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs 10 verdeckt ist, und dadurch auch das vorgegebenen Sicherheitskriterium in Bezug auf eine Ausgabeinhalts-Ausgabe nach vorne erfüllt ist (S5).
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Da im Beispiel der Fig. das vorgegebenen Sicherheitskriterium erfüllt ist und das Kraftfahrzeug 10 gerade parkt, überträgt die Steuereinrichtung 12 den beispielhaften Werbeinhalt an die Ausgabeelemente 22, die dem links vom Kraftfahrzeug 10 liegenden Gehweg zugewandt sind (S6).
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Insgesamt zeigen die Beispiele, wie ein Verfahren zum Betreiben einer verteilten, mobilen Werbeplattform durch intelligentes Whitelisting ermöglicht wird, insbesondere wobei eine Parksituation für das Whitelisting berücksichtigt wird.
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Heutige Fahrzeuge sind in der Lage - anhand zum Beispiel einer GPS-Trajektorie und/oder Eigenbewegungsschätzung - zu wissen, ob sie zum Beispiel längs/quer/schräg zur Fahrbahn 26 parken. Diese Information wird gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel genutzt, um zu bestimmen, welcher Fahrzeugseite zugewandt sich die Fahrbahn 26 befindet, um also die Parkausrichtung des Kraftfahrzeugs 10 festzustellen (S3). Um eine Ablenkung durch zum Beispiel Werbeinhalte im fließenden Straßenverkehr auf der Straße, also auf der Fahrbahn 26, reduzieren oder sogar auszuschließen, kann die straßenzugewandte Fahrzeugseite für Werbemaßnahmen gesperrt werden.
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Es ergeben sich die oben genannten Vorteile.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- JP 2010054673 A [0004]
- JP 2016065938 A [0005]