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Die Erfindung betrifft eine Rollkörperbahn, insbesondere eine Schwerkraft-Rollkörperbahn. Die Rollkörperbahn ist dazu eingerichtet, Gegenstände in einer Förderrichtung zu fordern. Hierzu weist die Rollkörperbahn mehrere Rollen auf, die in Förderrichtung nebeneinander bzw. hintereinander angeordnet sind und deren Rollenachsen sich rechtwinklig zur Förderrichtung in einer Querrichtung erstrecken. Ein zu fördernder Gegenstand liegt auf mehreren Rollen auf und kann insbesondere ausschließlich durch seine Gewichtskraft in Förderrichtung bewegt werden.
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In
DE 100 51 504 A1 ist vorgeschlagen Getränkekisten entlang einer Rollenbahn zu fördern. Ein Endabschnitt der Rollenbahn weist eine Vereinzelungseinrichtung auf. Hierzu beaufschlagt eine am Förderende angeordnete Getränkekiste einen zweiarmigen Schwenkhebel, der ein Stoppelement zwischen zwei Rollen nach oben bewegt. Das Stoppelement ist mit Abstand zum Förderende angeordnet und verhindert, dass eine weitere Getränkekiste zum Förderende nachrutscht. Sobald die Getränkekiste am Förderende abgenommen wird, schwenkt der Hebel in seine Ausgangsstellung zurück und das Stoppelement ermöglicht das Nachrutschen der nächsten Getränkekiste zum Förderende.
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DE 10 2010 001 356 B3 beschreibt ein Durchlaufregal mit Separiervorrichtung. Zwischen den Rollen ragen schwenkbare Steuerfahnen hervor, mittels denen ein Stoppelement zwischen zwei Rollen einer Rollenbahn nach oben bewegt werden kann, um das Nachrücken eines weiteren zur fördernden Gegenstandes zu stoppen.
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Die aus
DE 77 24 822 bekannte Rollenbahn dient zur Vereinzelung von Gegenständen an einer Entnahmestelle. Über einen Schwenkhebel an der Entnahmestelle kann ein Stoppelement zwischen Rollen in eine ausgefahrene Position bewegt werden, um das Nachrücken eines weiteren Gegenstandes zu verhindern.
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DE 30 31 916 C2 beschreibt eine Rollenbahn für Rundmaterial mit ausfahrbaren Sperren zum Zurückhalten des geförderten Rundmaterials.
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Aus
DE 23 45 177 A1 ist ein Verkaufsautomat bekannt, beispielsweise für Großpackungen, wie Flaschenkästen. Mittels eines Winkelhebels und manuell betätigbaren Schleusentoren können die Getränkekästen vereinzelt werden.
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Bei einer Recherche wurden weitere Druckschriften ermittelt, die das technische Gebiet von Rollkörperbahnen betreffen, aber eher dem technischen Hintergrund zuzuordnen sind:
DE 10 2007 021 512 A1 ,
WO 2005/120732 A1 ,
WO 2005/120995 A1 ,
WO 2009/143548 A1 ,
DE 10 2009 038 124 A1 ,
DE 10 2011 100 204 A1 ,
DE 20 2017 005 481 U1 ,
DE 20 2017 102 428 U1 ,
EP 2 700 598 B1 ,
WO 2009/068241 A1 ,
WO 2018/011387 A1 ,
DE 20 03 087 C3 ,
DE 23 53 977 A1 ,
DE 34 12 025 C2 ,
DE 42 20 147 C2 ,
DE 43 00 621 C2 ,
DE 871 39 58 U1 ,
DE 103 58 541 A1 und
EP 1 990 293 B1 .
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Ausgehend vom Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Rollkörperbahn zu schaffen, die das Verhindern eines unerwünschten Nachrückens von geförderten Gegenständen in Richtung zu einem Entnahmeende verbessert.
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Diese Aufgabe wird durch eine Rollkörperbahn mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 und/oder durch eine Rollkörperbahn mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst.
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Die Rollkörperbahn weist drehbar gelagerte Rollkörper auf, die in einer Förderrichtung hintereinander angeordnet sind. Bei den Rollkörpern handelt es sich vorzugsweise um Rollen. Die Rollenachsen der Rollen können sich insbesondere rechtwinklig zur Förderrichtung in einer Querrichtung erstrecken. Zusätzlich oder alternativ zu Rollen können auch andere drehbar gelagerte Rollkörper, wie z.B. Kugeln, vorhanden sein.
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Die Rollkörper, insbesondere Kugeln und/oder Rollen, definieren eine Förderebene. Die Förderebene ist die Ebene entlang der sich ein geförderter Gegenstand mit seiner den Rollkörpern zugewandten Unterseite bewegt. Ein zu fördernder Gegenstand, der auf mehreren Rollkörpern aufliegt, kann somit entlang der Förderebene gefördert werden. Die Förderebene ist vorzugsweise eine Tangentialebene, die tangential zu den Rollkörpern von oben auf die Rollkörper angelegt wird.
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Die Förderbewegung wird vorzugsweise durch die Gewichtskraft des zu fördernden Gegenstands erzeugt. Die Rollkörperbahn bildet dabei sozusagen eine Schwerkraft-Rollkörperbahn.
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Die Rollkörperbahn hat einen Bahnhauptabschnitt, der sich von einem Beladeende in einer Förderrichtung bis zu einem Bahnendabschnitt erstreckt. Sowohl der Bahnhauptabschnitt, als auch der Bahnendabschnitt weisen jeweils mehrere in Förderrichtung hintereinander angeordnete Rollkörper auf. Der Bahnhauptabschnitt kann in Förderrichtung insbesondere länger als der Bahnendabschnitt sein. Der Bahnendabschnitt ist in Förderrichtung vorzugsweise mindestens so lang, wie ein zu fördernder Gegenstand. Der Bahnhauptabschnitt und/oder der Bahnendabschnitt können eine oder zwei in Querrichtung mit Abstand zueinander angeordnete Seitenführungen aufweisen. Die wenigstens eine Seitenführung erstreckt sich entlang des Bahnhauptabschnitt und/oder des Bahnendabschnitts in Förderrichtung.
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Der Bahnhauptabschnitt ist bevorzugt stationär relativ zu einem Untergrund angeordnet und kann zur Förderung der Gegenstände gegenüber der Horizontalen ein Gefälle in Förderrichtung aufweisen. Der Bahnendabschnitt der Rollkörperbahn ist bei einem ersten erfindungsgemäßen Aspekt (Anspruch 1) relativ zum Untergrund nach unten und oben bewegbar, beispielsweise um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert. Die Schwenkachse erstreckt sich vorzugsweise horizontal in Querrichtung, insbesondere parallel zur Förderebene und rechtwinklig zur Förderrichtung.
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Der Bahnendabschnitt der Rollkörperbahn kann bei einem weiteren, zweiten erfindungsgemäßen Aspekt (Anspruch 10) optional relativ zum Untergrund nach unten und oben bewegbar angeordnet oder ausgebildet sein.
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Der Bahnendabschnitt der Rollkörperbahn gemäß dem ersten erfindungsgemäßen Aspekt ist dazu eingerichtet, durch die Gewichtskraft eines einzigen darauf angeordneten Gegenstandes aus einer oberen Position in eine untere Position bewegt und vorzugsweise geschwenkt zu werden. Die obere Position kann die Ausgangsposition des Bahnendabschnitts sein, wenn sich kein Gegenstand darauf befindet. Der Bahnendabschnitt ist mit einer Bremseinrichtung derart gekoppelt, insbesondere bewegungsgekoppelt, dass sich die Bremseinrichtung in der unteren Position des Bahnendabschnitts in einem Bremszustand und in der oberen Position des Bahnendabschnitts in einem Lösezustand befindet. In diesem Bremszustand wird wenigstens ein bremsbarer Rollkörper des Bahnhauptabschnitts gebremst, so dass die Bremseinrichtung einer Drehung des wenigstens einen bremsbaren Rollkörpers entgegen. In dieser Bremsstellung kann der wenigstens eine bremsbare Rollkörper nicht mehr frei drehen und ein Gegenstand, der entlang des Bahnhauptabschnitts in Förderrichtung bewegt wird, gelangt zum Stillstand, wenn er den wenigstens einen bremsbaren Rollkörper erreicht und sich die Bremseinrichtung im Bremszustand befindet. Die Rollkörperbahn gemäß dem zweiten erfindungsgemäßen Aspekt kann optional ebenfalls derart ausgebildet sein.
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Bei einem Ausführungsbeispiel kann die Bremseinrichtung eine Bremsbelaganordnung aufweisen, die im Bremszustand gegen den wenigstens einen bremsbaren Rollkörper des Bahnhauptabschnitts gedrückt wird. Insbesondere ist die Bremsbelaganordnung mehreren bremsbaren Rollkörpern im Bahnhauptabschnitt zugeordnet, die sich vorzugsweise unmittelbar an den Bahnendabschnitt anschließen. Im Lösezustand der Bremseinrichtung ist die Bremsbelaganordnung mit Abstand zum wenigstens einen bremsbaren Rollkörper angeordnet oder liegt ohne Erzeugung einer zum Anhalten eines zu fördernden Gegenstands ausreichenden Bremskraft am wenigstens einen bremsbaren Rollkörper an.
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Die zu fördernden Gegenstände können auf diese Weise schonend gebremst werden. Auf einen Anschlag oder dergleichen, gegen den die Gegenstände auflaufen, um einen Weitertransport zu verhindern, kann verzichtet werden.
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Außerdem muss zum Abbremsen des nachfolgenden Gegenstandes kein exakt definierter Abstand zwischen den Gegenständen eingehalten werden. Wenn sich ein Gegenstand im Bereich der bremsbaren Rollkörper bzw. gebremsten Rollkörper befindet, kann er zum Stehen gebracht werden, unabhängig von seiner Position in Förderrichtung, insbesondere der in Förderrichtung weisenden Vorderseite. Es ist nicht erforderlich einen Anschlag rechtzeitig nach oben auszufahren, gegen den der Gegenstand aufläuft. Unabhängig davon, ob der Gegenstand die bremsbaren Rollkörper bereits erreicht hat oder nicht, kann ein sicheres und schonendes Abbremsen erreicht werden.
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Vorzugsweise kann die Bremseinrichtung eine Bremsbelaganordnung aufweisen, die mittelbar oder unmittelbar einer Drehung der bremsbaren Rollkörper entgegenwirkt. Die Bremsbelaganordnung kann beispielsweise auf eine oder mehrere drehfest mit den Rollkörpern verbundene Scheiben einwirken oder zusätzlich oder alternativ unmittelbar auf die Oberfläche der Rollkörper einwirken.
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Es ist insbesondere vorteilhaft, wenn der Bahnendabschnitt um eine sich rechtwinklig zur Förderrichtung und parallel zur Förderebene in einer Querrichtung erstreckende Schwenkachse schwenkbar gelagert ist. Die Bewegung zwischen der oberen Position und der unteren Position ist dann eine Schwenkbewegung um die Schwenkachse. Zusätzlich oder alternativ kann sich der Bahnendabschnitt bei einer Belastung durch einen Gegenstand auch linear bewegen.
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Es ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Bremseinrichtung keine Bestandteile oder Körper aufweist, insbesondere keine relativ zum Bahnhauptabschnitt bewegbaren Bestandteile oder Körper aufweist, die zwischen den Rollkörpern hindurch in die Förderebene hineinragen. Insbesondere sind keine Anschlagkörper vorhanden, an denen ein geförderter Gegenstand im Bremszustand anschlägt, um die Bewegung des Gegenstands zu blockieren.
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Bei einem Ausführungsbeispiel kann die Bremseinrichtung eine Bremsbelaganordnung aufweisen, die mit dem bewegbaren Bahnendabschnitt bewegungsgekoppelt ist und insbesondere drehfest mit dem schwenkbaren Bahnendabschnitt verbunden ist. Die Bremsbelaganordnung kann somit vorzugsweise um die Schwenkachse des Bahnendabschnitts schwenkbar gelagert sein.
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Vorzugsweise erstreckt sich der Bahnendabschnitt von einer dem Bahnhauptabschnitt zugewandten bzw. zugeordneten Innenseite zu einer zugänglichen Entnahmeseite. An der Entnahmeseite wird ein im Bahnendabschnitt angeordneter Gegenstand entnommen. Es ist vorteilhaft, wenn der Bahnendabschnitt an der Innenseite um die Schwenkachse schwenkbar gelagert ist. Die Schwenkachse befindet sich vorzugsweise vertikal gesehen unterhalb der Rollkörper bzw. der Förderebene.
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An der Entnahmeseite kann der Bahnendabschnitt mittels einer Abstützeinrichtung abgestützt sein. Es ist vorteilhaft, wenn die Abstützeinrichtung wenigstens ein Federelement aufweist. Bei dem Federelement kann es sich um wenigstens eine mechanische Feder, insbesondere wenigstens eine Schraubenfeder und/oder eine Gasfeder handeln. Das wenigstens eine Federelement ist dazu eingerichtet, den Bahnendabschnitt in die obere Position zu drängen, beispielsweise von unten in die obere Position zu drücken.
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Die Abstützeinrichtung ist bevorzugt unterhalb des Bahnendabschnitts angeordnet.
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Die Abstützeinrichtung kann bei einem Ausführungsbeispiel einen Anschlag aufweisen, der die untere Position des Bahnendabschnitts definiert. In seiner unteren Position liegt der Bahnendabschnitt am Anschlag an. Dadurch kann einer oszillierenden Bewegung oder Schwingbewegung des Bahnendabschnitts entgegengewirkt werden.
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Bei dem zweiten erfindungsgemäßen Aspekt, der auch mit einem der vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele kombiniert werden kann, weist die Rollkörperbahn eine Verriegelungseinrichtung auf. Die Bremseinrichtung kann wie vorstehend erläutert ausgebildet sein oder auch eine andere Ausgestaltung haben. Beispielsweise kann die Bremseinrichtung bei diesem erfindungsgemäßen Aspekt auch einen Bremskörper oder Anschlagkörper aufweisen kann, der im Bremszustand der Bremseinrichtung durch die Förderebene hindurch ragt, um den Weitertransport eines Gegenstandes zu verhindern. Der Bahnendabschnitt kann bewegbar oder stationär sein gegenüber dem Untergrund. Die Art der Auslösung bzw. Umschaltung der Bremseinrichtung kann wie vorstehend beschrieben durch den bewegbaren Bahnendabschnitt oder anderweitig durch in die Förderebene oder in den Förderweg des Gegenstandes vorstehende Steuerhebel oder dergleichen realisiert werden.
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Die Verriegelungseinrichtung ist am Bahnendabschnitt angeordnet. Die Verriegelungseinrichtung ist zwischen einem Verriegelungszustand und einem Freigabezustand umschaltbar, insbesondere mechanisch. Das Umschalten kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass sich ein Gegenstand im Bahnendabschnitt und insbesondere am Entnahmeende des Bahnendabschnitts befindet und die Verriegelungseinrichtung dadurch in den Verriegelungszustand umschaltet. Im Verriegelungszustand verhindert die Verriegelungseinrichtung ein Umschalten der Bremseinrichtung vom Bremszustand in den Lösezustand. Im Verriegelungszustand wird also der Bremszustand aufrechterhalten. Es ist bevorzugt, wenn die Rollkörperbahn bzw. die Verriegelungseinrichtung dazu eingerichtet ist, den Verriegelungszustand nur dann herstellen zu können, wenn sich die Bremseinrichtung im Bremszustand befindet. Die Bremseinrichtung und die Verriegelungseinrichtung können dazu gekoppelt sein, insbesondere mechanisch gekoppelt, beispielsweise mittelbar über den bewegbaren Bahnendabschnitt.
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Damit kann die Verriegelungseinrichtung sicherstellen, dass wenigstens ein nachfolgender Gegenstand auf dem Bahnhauptabschnitt so lange zurückgehalten wird, bis der auf dem Bahnendabschnitt befindliche Gegenstand von dem den Bahnendabschnitt insbesondere vollständig entfernt werden konnte.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Verriegelungseinrichtung wenigstens ein in einer Verriegelungsrichtung bewegbares Verriegelungselement auf. Das Verriegelungselement kann beispielsweise in einer Querrichtung, parallel zur Förderebene und rechtwinklig zur Förderrichtung bewegbar gelagert sein. Die Bewegung des Verriegelungselements kann eine lineare Bewegung und/oder eine Schwenkbewegung sein. Befindet sich die Bremseinrichtung im Bremszustand, liegt dem Verriegelungselement in Verriegelungsrichtung ein Verriegelungsgegenelement gegenüber, das mit dem Verriegelungselement zusammenwirkt. Im Lösezustand der Bremseinrichtung können das Verriegelungselement und das Verriegelungsgegenelement in Verriegelungsrichtung versetzt zueinander angeordnet sein.
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Das Verriegelungselement und das Verriegelungsgegenelement sind insbesondere komplementär ausgestaltet. Beispielsweise kann es sich bei dem Verriegelungselement um einen Verriegelungsvorsprung und bei dem Verriegelungsgegenelement um eine Verriegelungsaussparung handeln. Der Verriegelungszustand kann nur dann herbeigeführt werden, wenn die Bremseinrichtung im Bremszustand ist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Bahnendabschnitt durch die Belastung mit einem Gegenstand von der oberen Position in die untere Position geschwenkt ist. Die Ausrichtung zwischen dem Verriegelungselement und dem Verriegelungsgegenelement in Verriegelungsrichtung, um den Verriegelungszustand herstellen zu können, kann alternativ auch durch irgendeine andere beliebige bewegbare Mechanik der Bremseinrichtung bewirkt werden.
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Das Verriegelungselement kann mit einer Betätigungseinrichtung bewegungsgekoppelt sein, die in einer Querrichtung parallel zur Förderebene und rechtwinklig zur Förderrichtung beweglich ist. Durch diese Betätigungseinrichtung kann das Verriegelungselement mit dem Verriegelungsgegenelement in Eingriff gebracht werden, um den Verriegelungszustand herzustellen und zum Lösen des Verriegelungszustandes außer Eingriff gebracht werden. Bei einem Ausführungsbeispiel kann die Betätigungseinrichtung wenigstens einen bewegbar gelagerten Betätigungskörper aufweisen, beispielsweise wenigstens eine Betätigungsrolle. Der wenigstens eine Betätigungskörper kann um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert sein, die vorzugsweise im Wesentlichen rechtwinklig zur Förderebene ausgerichtet ist.
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Die Betätigungseinrichtung gemäß einer der beschriebenen Ausführungsformen kann bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel auch zur Betätigung bzw. zum Umschalten der Bremseinrichtung verwendet werden, insbesondere dann, wenn der Bahnendabschnitt nicht beweglich bzw. schwenkbar angeordnet oder ausgebildet ist.
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Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform können der Bahnhauptabschnitt und/oder der Bahnendabschnitt zwei parallel zueinander verlaufende Rollkörpereinheiten aufweisen. Zwischen den Rollkörpereinheiten kann zumindest unmittelbar im Anschluss an das Entnahmeende des Bahnendabschnitts ein Zwischenraum oder Freiraum vorhanden sein, so dass ein Gegenstand mit einem Fördergerät, insbesondere einem Gabelstapler, vom Bahnendabschnitt abgehoben werden kann.
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Die Ausführungsformen der Erfindung des ersten erfindungsgemäßen Aspekts und des zweiten erfindungsgemäßen Aspekts können miteinander kombiniert werden. Die in den abhängigen Patentansprüchen angegebenen Merkmale können bei Ausführungsbeispielen des ersten erfindungsgemäßen Aspekts und des zweiten erfindungsgemäßen Aspekts verwendet werden.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Rollkörperbahn ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen im Einzelnen erläutert. In der Zeichnung zeigen:
- 1-5 jeweils eine schematische blockschaltbildähnliche Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Rollkörperbahn in unterschiedlichen Situationen während des Förderns und Entnehmens eines Gegenstandes an einem Entnahmeende der Rollkörperbahn,
- 6 eine schematische blockschaltbildähnliche Darstellung einer Verriegelungseinrichtung der Rollkörperbahn aus den 1-5 in einem Lösezustand,
- 7 die Verriegelungseinrichtung aus 6 in einem Verriegelungszustand,
- 8 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Verriegelungseinrichtung im Verriegelungszustand,
- 9 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Rollkörperbahn,
- 10 einen vergrößerten Ausschnitt X der Rollkörperbahn aus 9, der einen Teil der Rollkörperbahn am Entnahmeende zeigt und
- 11 eine perspektivische Teildarstellung der Rollkörperbahn aus 9 mit Blick schräg von einer Innenseite auf eine Entnahmeseite.
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In den 1-5 ist schematisiert nach Art eines Blockschaltbildes eine Rollkörperbahn 10 veranschaulicht. Die Rollkörperbahn 10 ist dazu eingerichtet, Gegenstände 11 in einer Förderrichtung R zu fördern. Die Rollkörperbahn ist vorzugsweise als Schwerkraft-Rollkörperbahn ausgebildet, so dass die Gegenstände 11 durch ihre eigene Gewichtskraft entlang der Rollkörperbahn 10 bewegt werden.
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Die Rollkörperbahn 10 hat einen Bahnhauptabschnitt 13, an den sich in Förderrichtung R ein Bahnendabschnitt 14 anschließt. Sowohl der Bahnhauptabschnitt 13 als auch der Bahnendabschnitt 14 haben jeweils mehrere drehbar gelagerte Rollkörper 15, die in Förderrichtung R mit geringem Abstand zueinander angeordnet sind. Der Abstand zwischen den Rollkörpern 15 ist so gewählt, dass ein zu transportierender Gegenstand 11, der auf der Rollkörperbahn 10 aufliegt, Kontakt mit mehreren Rollkörpern 15 in Förderrichtung R aufweist.
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Bei dem hier veranschaulichten Ausführungsbeispiel ist jeder Rollkörper 15 durch eine Rolle 16 gebildet. Die Rolle 16 ist um eine Rollenachse drehbar gelagert. Die Rollenachse erstreckt sich in einer Querrichtung Q rechtwinklig zur Förderrichtung R. In Abwandlung zum dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel könnten einige oder mehrere Rollkörper 15 auch durch drehbar gelagerte Kugeln gebildet werden.
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Eine tangential von oben auf die Rollkörper 15 bzw. Rollen 16 angelegte Ebene stellt eine Förderebene E dar. Die Förderebene E entlang des Bahnhauptabschnitts 13 verläuft gegenüber einer Horizontalen H in Förderrichtung R geneigt nach unten, so dass die Gegenstände 11 angetrieben durch ihr Eigengewicht in Förderrichtung R bewegt werden können. Beispielsgemäß ist die Querrichtung Q parallel zur Förderebene E ausgerichtet. Die Förderebene E erstreckt sich außerdem parallel zur Förderrichtung R.
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Der Bahnendabschnitt 14 hat eine dem Bahnhauptabschnitt 13 zugewandte Innenseite 17 und in Förderrichtung R am anderen Ende eine Entnahmeseite 18. An und von der Entnahmeseite 18 kann ein bis in den Bahnendabschnitt 14 transportierte Gegenstand 11 entnommen werden. An der Innenseite 17 kann ein Gegenstand 11 vom Bahnhauptabschnitt 13 in den Bahnendabschnitt 14 gefördert werden.
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Die Rollkörper 15 des Bahnhauptabschnitts 13 und die Rollkörper 15 des Bahnendabschnitts 14 sind über ein Basisgestell 19 auf einem Untergrund abgestellt. Über das Basisgestell 19 ist der Bahnendabschnitt 14 - und somit auch dessen Rollkörper 15 bzw. Rollen 16 - in einer Vertikalrichtung V bewegbar gelagert. Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Bahnendabschnitt 14 um eine Schwenkachse S schwenkbar gelagert. Die Schwenkachse S erstreckt sich parallel zur Förderebene E in Querrichtung Q. Die Schwenkachse S erstreckt sich beispielsgemäß parallel zu den Rollenachsen der Rollen 16. Beim Ausführungsbeispiel ist die Schwenkachse S unterhalb der Förderebene E und/oder unterhalb wenigstens eines Rollkörpers 15 des Bahnendabschnitts 14 angeordnet. Beim Ausführungsbeispiel befindet sich die Schwenkachse S im Bereich der Innenseite 17 benachbart zum Bahnhauptabschnitt 13.
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An der Entnahmeseite 18 ist der Bahnendabschnitt 14 über eine Abstützeinrichtung 23 abgestützt. Die Abstützeinrichtung 23 weist wenigstens ein Federelement 24 auf, das beispielsweise zwischen dem Basisgestell 19 und den Rollkörpern 15 des Bahnendabschnitts 14 angeordnet sein kann. Das wenigstens eine Federelement 24 kann eine mechanische Feder, beispielsweise eine Schraubenfeder und/oder Blattfeder und/oder Tellerfeder, und/oder eine Gasfeder aufweisen.
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Das wenigstens eine Federelement 24 ist dazu eingerichtet, den Bahnendabschnitt 14 in eine obere Position I zu drängen und beispielsgemäß zu drücken. Die obere Position I stellt sozusagen die Ausgangslage oder Ruhelage des Bahnendabschnitts 14 dar (1, 5 und 6). Aus dieser oberen Position I kann der Bahnendabschnitt 14 in eine untere Position II bewegt werden - beispielsgemäß um die Schwenkachse S geschwenkt werden - wenn er mit einem einzigen Gegenstand 11 belastet ist. Dabei wird der Bahnendabschnitt 14 beim Ausführungsbeispiel gegen die Federkraft des wenigstens einen Federelements 24 bewegt. Die Federkraft des wenigstens einen Federelements 24 ist so gewählt, dass sie eine Bewegung des Bahnendabschnitts 14 angesichts des Gewichts eines einzigen darauf befindlichen Gegenstandes 11 ermöglicht, beispielsgemäß die Schwenkbewegung um die Schwenkachse S.
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Die Bewegung des Bahnendabschnitts 14 bei der Belastung mit einem Gegenstand 11 und, insbesondere einem einzigen Gegenstand 11, bringt den Bahnendabschnitt 14 in die untere Position II (2, 3 und 7). Die untere Position II wird vorzugsweise erreicht, bevor ein Kräftegleichgewicht zwischen der Federkraft des wenigstens einen Federelements 24 und der Gewichtskraft des auf dem Bahnendabschnitt 14 angeordneten Gegenstandes 11 erreicht ist.
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Beispielsgemäß weist die Abstützeinrichtung 23 einen Anschlag 25 auf, der die untere Position II definiert. In der unteren Position II liegt der Bahnendabschnitt 14 am Anschlag 25 an, während er außerhalb der unteren Position II mit Abstand zum Bahnendabschnitt 14 angeordnet ist.
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Der Anschlag 25 ist beim Ausführungsbeispiel an der Entnahmeseite 18 des Bahnendabschnitts 14 angeordnet. Der Anschlag 25 kann auch Bestandteil des wenigstens einen Federelements 24 sein, beispielsweise wenn das Federelement 24 als Teleskopzylinder ausgebildet ist. Die dem Bahnendabschnitt 14 zugewandte Stirnseite des Zylindergehäuses kann dann den Anschlag 25 tragen oder den Anschlag 25 bilden.
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Der bewegbare Bahnendabschnitt 14 ist mit einer Bremseinrichtung 30 gekoppelt und bei dem hier veranschaulichten bevorzugten Ausführungsbeispiel bewegungsgekoppelt. Der Bahnendabschnitt 14 ist derart ausgebildet, dass er die Bremseinrichtung 30 zwischen einem Bremszustand B ( 2 und 3) und einem Lösezustand L (1 und 5) umschalten kann.
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Im Bremszustand B bremst die Bremseinrichtung 30 eine oder mehrere Rollkörper 15 und beispielsgemäß Rollen 16 des Bahnhauptabschnitts 13, wobei diese Rollkörper 15 als bremsbare Rollkörper 15b bezeichnet werden. Vorzugsweise befinden sich die bremsbaren Rollkörper 15b in einem Bereich des Bahnhauptabschnitts 13, der sich an die Innenseite 17 des Bahnendabschnitts 14 anschließt. Die Anzahl der bremsbaren Rollkörper 15b kann variieren und hängt insbesondere von der Größe und/oder dem Gewicht der geförderten Gegenstände 11 ab. Beim Ausführungsbeispiel befinden sich keine nicht bremsbaren Rollkörper 15 in Förderrichtung R zwischen zwei bremsbaren Rollkörper 15b. Die in Förderrichtung R hintereinander angeordneten bremsbaren Rollkörper 15b sind beispielsgemäß unmittelbar benachbart zu der Innenseite 17 im Bahnhauptabschnitt 13 angeordnet.
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Die Bremseinrichtung 30 wirkt im Bremszustand B einer Drehung der bremsbaren Rollkörper 15b entgegen. Dazu kann die Bremseinrichtung 30 eine Bremsbelaganordnung 31 aufweisen, die in den 1-5 lediglich stark schematisiert veranschaulicht ist. Die Bremsbelaganordnung 31 kann einen oder mehrere Bremsbeläge aufweisen, die im Bremszustand B der Bremseinrichtung 30 unmittelbar oder mittelbar auf die bremsbaren Rollkörper 15b einwirken. Bei dem hier veranschaulichten Ausführungsbeispiel können ein oder mehrere Bremsbeläge der Bremsbelaganordnung 31 gegen die Außenfläche der bremsbaren Rollkörper 15b gedrückt werden, wenn die Bremseinrichtung 30 ihren Bremszustand B einnimmt. Im Lösezustand L haben die Bremsbeläge der Bremsbelaganordnung 31 einen Abstand von den bremsbaren Rollkörpern 15b, so dass diese sich ungehindert von der Bremseinrichtung 30 drehen können. Die Bremsbelaganordnung 31 kann zusätzlich oder alternativ auf drehfest mit den bremsbaren Rollkörpern 15b verbundene Bestandteile einwirken, beispielsweise auf Bremsscheiben der bremsbaren Rollkörper 15b oder dergleichen.
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Wie es aus den Zeichnungen ersichtlich ist, ist die Bremseinrichtung 30 bzw. die Bremsbelaganordnung 31 in Vertikalrichtung V unterhalb des Bahnhauptabschnitts 13 angeordnet. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Bremseinrichtung 30 keine Bestandteile auf, die im Bremszustand B in die Förderebene E hinein oder durch die Förderebene E hindurchragen. Es findet somit kein unmittelbarer Kontakt zwischen der Bremseinrichtung 30 und einem im Bahnhauptabschnitt 13 angeordneten Gegenstand 11 statt. Insbesondere weist die Bremseinrichtung 30 keine Stopp- oder Anschlagkörper auf, die im Bremszustand B durch Kontakt mit einem Gegenstand 11, dessen Weiterbewegung in Förderrichtung R verhindern. Vielmehr wird im Bremszustand B das freie Drehen der bremsbaren Rollkörper 15b unterbunden, so dass ein Gegenstand 11, der sich im Bereich der bremsbaren Rollkörper 15b befindet und auf wenigstens einem der Rollkörper 15b aufliegt, durch die Reibungskräfte zwischen dem Gegenstand 11 und den nicht frei drehbaren bremsbaren Rollkörpern 15b an einer Weiterbewegung in den Bahnendabschnitt 14 gehindert wird.
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Wie es stark schematisiert in den 1-5 veranschaulicht ist, ist der bewegbare Bahnendabschnitt 14 mit der Bremseinrichtung 30 bewegungsgekoppelt. Befindet sich der Bahnendabschnitt 14 in seiner oberen Position I, dann nimmt die Bremseinrichtung 30 ihren Lösezustand L ein. Die bremsbaren Rollkörper 15b werden durch die Bremseinrichtung 30 nicht beaufschlagt und können sich durch die Bremseinrichtung 30 ungehindert drehen. Gelangt ein Gegenstand 11 auf den Bahnendabschnitt 14, so bewegt sich dieser aus seiner oberen Position I heraus in Richtung seiner unteren Position II. Während und durch diese Bewegung wird die Bremseinrichtung 30 in den Bremszustand B umgeschaltet und wirkt dadurch einer Drehbewegung der bremsbaren Rollkörper 15b entgegen. Spätestens, wenn der Bahnendabschnitt 14 seine untere Position II erreicht hat, werden die bremsbaren Rollkörper 15b im Bahnhauptabschnitt 13 durch den Bremszustand B der Bremseinrichtung 30 derart in ihrer freien Drehung gehindert, dass ein sich entlang des Bahnhauptabschnitts 13 bewegender Gegenstand 11 daran gehindert wird, sich vollständig über die bremsbaren Rollkörper 15b hinweg in den Bahnendabschnitt 14 zu bewegen. Er gelangt vorzugsweise vor dem Erreichen der Innenseite 17 des Bahnendabschnitts 14 zum Stillstand und wird im Stillstand gehalten, solange die Bremseinrichtung 30 den Bremszustand B einnimmt.
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Wenn an der Entnahmeseite 18 der im Bahnendabschnitt 14 angeordnete Gegenstand 11 entnommen wird, kann sich der Bahnendabschnitt 14 durch die Entlastung aus der unteren Position II wieder in die Ausgangsposition, also die obere Position I, bewegen. Diese Bewegung zurück in die obere Position I führt dazu, dass die Bremseinrichtung 30 von ihrem Bremszustand B in den Lösezustand L übergeht und sich die bremsbaren Rollkörper 15b wieder drehen können. Ein abgebremster Gegenstand 11 im Bahnhauptabschnitt 13 kann sich dann auf den Bahnendabschnitt 14 bewegen und der vorstehend beschriebene Vorgang beginnt erneut.
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Somit können Gegenstände 11 vereinzelt werden. Im Bahnendabschnitt 14 befindet sich jeweils nur ein einziger Gegenstand 11. Die Gegenstände 11 werden im Bahnhauptabschnitt 13 schonend abgebremst.
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Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Bremseinrichtung 30 und/oder der beweglichen Ausgestaltung der Bahnendabschnitts 14 weist die Rollkörperbahn 10 gemäß einem weiteren individuellen erfinderischen Aspekt eine Verriegelungseinrichtung 35 auf. Die Verriegelungseinrichtung 35 ist dazu eingerichtet, zwischen einem Verriegelungszustand X (3, 4, 7 und 8) und einem Freigabezustand F (1, 2, 5 und 7) umgeschaltet zu werden. Im Verriegelungszustand X verhindert die Verriegelungseinrichtung 35, dass der Bremszustand B der Bremseinrichtung 30 aufgehoben wird. Im Freigabezustand F kann die Bremseinrichtung 30 vom Bremszustand B in den Lösezustand L umgeschaltet werden und umgekehrt.
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Zum Verriegeln und Entriegeln weist die Verriegelungseinrichtung 35 ein Verriegelungselement 36 auf, das mit einem Verriegelungsgegenelement 37 zusammenarbeitet. In einer Verriegelungsrichtung, die beispielsgemäß in Querrichtung Q orientiert ist, können das Verriegelungselement 36 und das Verriegelungsgegenelement 37 in Eingriff gebracht werden, um den Verriegelungszustand X herzustellen, bzw. außer Eingriff gebracht werden, um den Freigabezustand F herzustellen. Das Verriegelungsgegenelement 37 ist beim Ausführungsbeispiel durch eine nach vertikal oben geschlossene Verriegelungsaussparung 38 gebildet, in die ein Verriegelungsvorsprung 39, der das Verriegelungselement 36 bildet, durch eine Bewegung rechtwinkelig oder schräg zur Vertikalrichtung V in Eingriff bzw. außer Eingriff gebracht werden kann. Die Verriegelungsaussparung 38 kann rechtwinkelig zur Vertikalrichtung V an einer oder mehreren Seiten offen sein, beispielsweise in Querrichtung Q und/oder in Förderrichtung R und/oder entgegen der Förderrichtung R.
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Beim Ausführungsbeispiel erfolgt die Bewegung des Verriegelungselements 36 bzw. des Verriegelungsvorsprungs 39 durch eine Schwenkbewegung um eine Achse A, die im Wesentlichen rechtwinklig zur Schwenkachse S ausgerichtet ist und sich in der oberen Position I des Bahnendabschnitts 14 im Wesentlichen in Vertikalrichtung V und/oder rechtwinklig zur Förderebene E erstreckt.
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Zur Bewegung des Verriegelungselements 36 weist die Verriegelungseinrichtung 35 eine Betätigungseinrichtung 40 auf. Die Betätigungseinrichtung 40 trägt beim Ausführungsbeispiel das Verriegelungselement 36 und ist mit dem Verriegelungselement 36 in Verriegelungsrichtung und beispielsgemäß in Querrichtung Q bewegungsgekoppelt. Die Betätigungseinrichtung 40 ist dazu eingerichtet, durch einen an der Entnahmeseite 18 angeordneten Gegenstand 11 betätigt zu werden. Der Gegenstand 11 kann die Betätigungseinrichtung 40 in Querrichtung Q aus einer Ruhelage auslenken und dadurch das Verriegelungselement 36 in Eingriff bringen mit dem Verriegelungsgegenelement 37.
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Beim Ausführungsbeispiel weist die Betätigungseinrichtung 40 wenigstens einen Betätigungskörper 41 auf, der um die Achse A schwenkbar am Bahnendabschnitt 14 und beispielsgemäß an einer Seitenführung 43 des Bahnendabschnitts 14 gelagert ist. Der wenigstens eine Betätigungskörper 41 ist vorzugsweise durch eine nicht dargestellte Vorspanneinrichtung in eine Ausgangslage vorgespannt, in der der wenigstens eine Betätigungskörper 41 in das Lichtraumprofil bzw. die Bewegungsbahn hineinragt, entlang der ein Gegenstand 11 auf dem Bahnendabschnitt 14 bewegt wird. Durch das Bewegen eines Gegenstands 11 bis an die Entnahmeseite 18 des Bahnendabschnitts 14 gelangt der Gegenstand in Kontakt mit dem wenigstens einen Betätigungskörper 41 und drängt den Betätigungskörper 41 in Querrichtung Q nach außen, so dass der wenigstens eine Betätigungskörper 41 eine Schwenkbewegung um die Achse A ausführt. Durch diese Schwenkbewegung gelangt das Verriegelungselement 36 in Eingriff mit dem Verriegelungsgegenelement 37 und die Verriegelungseinrichtung 35 nimmt den Verriegelungszustand X ein.
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Der wenigstens eine Betätigungskörper 41 ist bevorzugt durch jeweils eine Betätigungsrolle 42 gebildet. Die Betätigungsrolle 42 ist insbesondere drehbar um eine Betätigungsrollenachse gelagert, die parallel zur Achse A der Verriegelungseinrichtung 35 ausgerichtet ist. Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Betätigungsrollen 42 vorhanden.
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Es ist bei dem Ausführungsbeispiel außerdem vorgesehen, dass die Verriegelungseinrichtung 35 nur dann in den Verriegelungszustand X umgeschaltet werden kann, wenn der Bahnendabschnitt 14 seine untere Position II einnimmt und/oder die Bremseinrichtung 30 ihren Bremszustand B einnimmt. Dies ist beim Ausführungsbeispiel dadurch realisiert, dass sich das Verriegelungselement 36 und das Verriegelungsgegenelement 37 in der Verriegelungsrichtung fluchtend gegenüberliegen, wenn der Bahnendabschnitt 14 seine untere Position II einnimmt und sich die Bremseinrichtung 30 im Bremszustand B befindet. Außerhalb der unteren Position II ist das Verriegelungselement 36 in Vertikalrichtung V versetzt zum Verriegelungsgegenelement 37 angeordnet und das Verriegelungselement 36 und das Verriegelungsgegenelement 37 können nicht in Eingriff zueinander gebracht werden (6).
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Anhand der 1-5 wird beispielhaft der Ablauf beim Transport und Entnehmen eines Gegenstandes 11 im Zusammenhang erläutert:
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Als Ausgangssituation sei angenommen, dass ein oder mehrere Gegenstände 11 entlang des Bahnhauptabschnitts 13 der Rollkörperbahn 10 bewegt werden (1). Im Bahnendabschnitt 14 ist kein Gegenstand 11 vorhanden, so dass sich dieser in seiner oberen Position I befindet. Die Bremseinrichtung 30 befindet sich im Lösezustand L. Die Verriegelungseinrichtung 35 ist im Freigabezustand F.
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Sobald der in Förderrichtung R vorderste Gegenstand 11 den Bahnendabschnitt 14 erreicht, wird dieser durch die Gewichtskraft des Gegenstandes 11 aus seiner oberen Position I herausbewegt, bis er die untere Position II einnimmt (2). Dadurch wird die Bremseinrichtung 30 in den Bremszustand B umgeschaltet. Die Bewegung von der oberen Position I in die untere Position II ist beispielsgemäß eine Schwenkbewegung um die Schwenkachse S, bis der Bahnendabschnitt 14 am Anschlag 25 anliegt.
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Wie es schematisch in den 2 und 3 zu erkennen ist, wird durch das Bremsen der bremsbaren Rollkörper 15b bzw. bremsbaren Rollen ein nachfolgender Gegenstand 11 bei seiner Bewegung entlang des Bahnhauptabschnitts 13 abgebremst und zum Stillstand gebracht, bevor er den Bahnendabschnitt 14 erreicht.
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Der im Bahnendabschnitt 14 angeordnete Gegenstand 11 bewegt sich bis an die Entnahmeseite 18. Dort kann er gegen ein Abschlusselement oder einen anderen Auflauf oder Anschlag auflaufen, so dass ein Herausfallen aus dem Bahnendabschnitt 14 vermieden wird. Bei seiner Bewegung entlang des Bahnendabschnitts 14 zur Entnahmeseite 18 gelangt der Gegenstand 11 in Kontakt mit der Betätigungseinrichtung 40 und beispielsgemäß dem wenigstens einen Betätigungskörper 41. Vorzugsweise findet sich dieser Kontakt erst dann statt, wenn der Bahnendabschnitt 14 die untere Position II erreicht hat oder zumindest fast erreicht hat. Durch den Kontakt mit der Betätigungseinrichtung 40 wird die Betätigungseinrichtung 40 in Querrichtung Q nach außen vom Gegenstand 11 weg um die Achse A (vergleiche 8) geschwenkt, wodurch die Verriegelungseinrichtung 35 in den Verriegelungszustand X umgeschaltet wird (3).
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Im Anschluss daran kann der Gegenstand 11 an der Entnahmeseite 18 entnommen werden, beispielsweise mittels eines Gabelstaplers oder einer anderen geeigneten Greif- bzw. Fördereinheit. Wenn der Gegenstand 11 dabei in Vertikalrichtung V angehoben wird und den Bahnendabschnitt 14 entlastet, wird eine sofortige Bewegung des Bahnendabschnitts 14 aus der unteren Position II heraus aufgrund des Verriegelungszustands X der Verriegelungseinrichtung 35 verhindert. Durch die Verriegelungseinrichtung 35 wird der Bahnendabschnitt 14 zunächst in seiner unteren Position II gehalten, was wiederum dazu führt, dass die Bremseinrichtung 30 in ihrem Bremszustand B bleibt. Der Verriegelungszustand X wird solange aufrecht erhalten, solange der Gegenstand 11 die Betätigungseinrichtung 40 bzw. den wenigstens einen Betätigungskörper 41 nach außen drängt, so dass das Verriegelungselement 36 und das Verriegelungsgegenelement 37 miteinander in Eingriff sind (vergleiche 7 und 8). Dadurch wird vermieden, dass bereits beim ersten Anheben des Gegenstandes 11 sofort ein weiterer Gegenstand 11 nachrückt und die beiden Gegenstände 11 kollidieren.
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Erst dann, wenn der angehobene Gegenstand 11 in Vertikalrichtung V und/oder in Förderrichtung R soweit entfernt wurde, dass er die Betätigungseinrichtung 40 nicht mehr betätigt, schwenkt die Betätigungseinrichtung 40 durch eine interne Vorspanneinrichtung um die Achse A in eine Ausgangsstellung zurück, wodurch der Verriegelungszustand X aufgehoben und der Freigabezustand F eingenommen wird. Da der Bahnendabschnitt 14 nicht mehr durch einen Gegenstand 11 belastet wird, wird der Bahnendabschnitt 14 durch das wenigstens eine Federelement 24 zurück in seine obere Position I gedrängt. Als Folge davon wird die Bremseinrichtung 30 wieder aus dem Bremszustand B in den Lösezustand L umgeschaltet, so dass wiederum die in 1 dargestellte Ausgangssituation erreicht ist. Der beschriebene Vorgang wiederholt sich dann entsprechend für den nächsten Gegenstand 11.
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In den 9-11 ist ein Ausführungsbeispiel einer Rollkörperbahn 10 veranschaulicht. Sowohl im Bahnhauptabschnitt 13 als auch im Bahnendabschnitt 14 hat die Rollkörperbahn 10 in Querrichtung Q mit Abstand zueinander angeordnete Seitenführungen 43, zwischen denen die Gegenstände 11 auf den Rollkörpern 15 und beispielsgemäß Rollen 16 entlang transportiert werden können. In den Seitenführungen 43, die als Seitenwände ausgebildet sein können, sind beim Ausführungsbeispiel seitliche Rollen 44 eingesetzt, so dass die Gegenstände 11 ohne Gleitreibungskontakt an den Seitenführungen 43 entlang der seitlichen Rollen 44 gleiten können, was insbesondere bei einer Schwerkraft-Rollkörperbahn einen verbesserten Transport bewirken kann.
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Die Bewegungsbahn bzw. das Lichtraumprofil entlang der bzw. dem die Gegenstände 11 bewegt werden, befindet sich zwischen den einander zugewandten Flächen der Seitenführungen 43 bzw. zwischen den zugewandten Seiten der seitlichen Rollen 44. Die Rollkörper 15 bzw. Rollen 16 können sich dabei vollständig entlang des Bereichs zwischen den Seitenführungen 43 erstrecken.
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Bei dem hier gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel sind in Querrichtung Q mit Abstand zueinander jeweils zwei Rollkörpereinheiten 45 vorhanden. Jede Rollkörpereinheit 45 hat in Förderrichtung R nebeneinander angeordnete Rollkörper 15 bzw. Rollen 16, die sich in Querrichtung Q erstrecken und unmittelbar benachbart zu der jeweiligen Seitenführung 43 angeordnet sind. In Querrichtung Q sind die Rollkörper 15 bzw. Rollen 16 im Bahnhauptabschnitt 13 länger als im Bahnendabschnitt 14. Dadurch ist der Abstand in Querrichtung Q zwischen den beiden Rollkörpereinheiten 45 im Bahnendabschnitt 14 größer als im Bahnhauptabschnitt 13. Durch den Abstand zwischen den Rollkörpereinheiten 45 im Bahnendabschnitt 14 ist insbesondere bzw. zumindest im Anschluss an die Entnahmeseite 18 ein Freiraum 46 zwischen den beiden Rollkörpereinheiten 45 vorhanden. In diesem Freiraum 46 sind die beiden Rollkörpereinheiten 45 in Querrichtung Q nicht durch Querstreben oder andere Verbindungselemente miteinander verbunden. Dadurch besteht die Möglichkeit, einen Gegenstand 11 beispielsweise mittels eines Gabelstaplers von unten zu ergreifen und anzuheben. Das Entnehmen des Gegenstands 11 von der Entnahmeseite 18 ist auf diese Weise sehr einfach möglich.
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Wie es insbesondere aus 9 hervorgeht, weist jede Rollkörpereinheit 45 des Bahnendabschnitts 14 jeweils eine Verriegelungseinrichtung 35 und eine zugeordnete Betätigungseinrichtung 40 auf, wie sie vorstehend beschrieben wurde. Ein Gegenstand, der sich auf dem Bahnhauptabschnitt 13 befindet, drängt daher die beiden Betätigungseinrichtungen 40 in Querrichtung voneinander weg nach außen und bringt die jeweilige Verriegelungseinrichtung 35 in den Verriegelungszustand X. Dadurch kann jede Rollkörpereinheit 45 separat verriegelt werden. Bei dieser Ausführung ist es auch vorteilhaft, wenn jede Rollkörpereinheit 45 des Bahnendabschnitts 14 jeweils eine separate Bremseinrichtung 30 aufweist, um bremsbare Rollkörper 15b in der sich entgegen der Förderrichtung R unmittelbar anschließenden Rollkörpereinheit 45 des Bahnhauptabschnitts 13 bremsend beaufschlagen zu können.
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Die Erfindung betrifft eine Rollkörperbahn 10, insbesondere eine Schwerkraft-Rollkörperbahn 10. Sie weist einen Bahnhauptabschnitt 13 und einen Bahnendabschnitt 14 auf, die jeweils mehrere in einer Förderrichtung R hintereinander angeordnete drehbar gelagerte Rollkörper 15, insbesondere Rollen 16 aufweisen. Der Bahnendabschnitt 14 kann bei der Belastung mit einem einzigen Gegenstand aus einer Ausgangsposition bzw. oberen Position I in eine untere Position II bewegt werden. Diese Bewegung kann das Umschalten einer Bremseinrichtung 30 von einem Lösezustand L in einen Bremszustand B auslösen, indem bremsbare Rollkörper 15b im Bahnhauptabschnitt gebremst werden, um ihrer freien Drehbarkeit entgegenzuwirken. Dadurch kann ein Gegenstand 11 im Bahnhauptabschnitt 13 zum Stillstand gebracht und das Bewegen in den Bahnendabschnitt 14 verhindert werden. Bei einem weiteren erfindungsgemäßen Aspekt ist eine Verriegelungseinrichtung 35 vorhanden, die die Bremseinrichtung 30 im Bremszustand B halten kann, solange die Verriegelungseinrichtung 35 durch eine Betätigungseinrichtung 40 in einem Verriegelungszustand X gehalten wird. Die Betätigungseinrichtung 40 wird insbesondere durch einen Gegenstand 11 betätigt, der sich im Bahnendabschnitt 14 befindet. Dieser weitere erfindungsgemäße Aspekt kann unabhängig davon realisiert werden, ob der Bahnendabschnitt 14 bewegbar ist und wie das Auslösen bzw. Umschalten der Bremseinrichtung 30 von dem Lösezustand L in den Bremszustand B erfolgt.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Rollkörperbahn
- 11
- Gegenstand
- 13
- Bahnhauptabschnitt
- 14
- Bahnendabschnitt
- 15
- Rollkörper
- 15b
- bremsbare Rollkörper
- 16
- Rolle
- 17
- Innenseite
- 18
- Entnahmeseite
- 19
- Basisgestell
- 23
- Abstützeinrichtung
- 24
- Federelement
- 25
- Anschlag
- 30
- Bremseinrichtung
- 31
- Bremsbelaganordnung
- 35
- Verriegelungseinrichtung
- 36
- Verriegelungselement
- 37
- Verriegelungsgegenelement
- 38
- Verriegelungsaussparung
- 39
- Verriegelungsvorsprung
- 40
- Betätigungseinrichtung
- 41
- Betätigungskörper
- 42
- Betätigungsrolle
- 43
- Seitenführung
- 44
- seitliche Rolle
- 45
- Rollkörpereinheiten
- 46
- Freiraum
- I
- obere Position
- II
- untere Position
- A
- Achse der Verriegelungseinrichtung
- B
- Bremszustand
- E
- Förderebene
- F
- Freigabezustand
- H
- Horizontale
- L
- Lösezustand
- Q
- Querrichtung
- R
- Förderrichtung
- S
- Schwenkachse des Bahnendabschnitts
- V
- Vertikalrichtung
- X
- Verriegelungszustand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10051504 A1 [0002]
- DE 102010001356 B3 [0003]
- DE 7724822 [0004]
- DE 3031916 C2 [0005]
- DE 2345177 A1 [0006]
- DE 102007021512 A1 [0007]
- WO 2005/120732 A1 [0007]
- WO 2005/120995 A1 [0007]
- WO 2009/143548 A1 [0007]
- DE 102009038124 A1 [0007]
- DE 102011100204 A1 [0007]
- DE 202017005481 U1 [0007]
- DE 202017102428 U1 [0007]
- EP 2700598 B1 [0007]
- WO 2009/068241 A1 [0007]
- WO 2018/011387 A1 [0007]
- DE 2003087 C3 [0007]
- DE 2353977 A1 [0007]
- DE 3412025 C2 [0007]
- DE 4220147 C2 [0007]
- DE 4300621 C2 [0007]
- DE 8713958 U1 [0007]
- DE 10358541 A1 [0007]
- EP 1990293 B1 [0007]