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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Anzucht und zum Auspflanzen einer insbesondere derart angezüchteten Pflanze, die in einem Pflanzgefäß angezüchtet worden ist, in welchem die Wurzel, insbesondere Pfahlwurzel, der Pflanze spiralförmig oder kreisförmig nach unten wächst.
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Aus der
DE 10 2015 013 967 A1 ist ein Pflanzgefäß für Pflanzen mit langen Pfahlwurzeln bekannt. Eine Pflanze, die in einem derartigen Pflanzgefäß wächst, bildet eine spiralförmige Pfahlwurzel aus. Bei dem Pflanzgefäß handelt es sich um ein zylindrisches Gefäß, das einen spiralförmigen Boden umfasst, wobei der spiralförmige Boden von der Mitte in Richtung Gefäßwand betrachtet schräg nach unten ausgerichtet ist, wodurch die Pfahlwurzel in einem größtmöglichen Außenradius nach unten geführt wird, und ihr somit ermöglicht wird, sich über mehrere Etagen voll auszustrecken und sie in einen kreisförmigen Wuchs gebracht wird. Zum Auspflanzen der in einem solchen Pflanzgefäß gewachsenen Pflanze ist das Pflanzgefäß vorteilhaft zerlegbar.
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Um eine Pflanze aus einem Pflanzgefäß ins Freie auszupflanzen, wird bekanntermaßen zunächst ein senkrechtes Pflanzloch im Boden ausgehoben. Dieses hat üblicherweise einen größeren Durchmesser als der Wurzelballen der im Pflanzgefäß befindlichen Pflanze. Die aus dem Pflanzgefäß entnommene Pflanze wird mit ihrem Wurzelballen in das senkrecht ausgehobene Pflanzloch gesetzt. Das Pflanzloch wird daraufhin mit Erde aufgefüllt. Schließlich wird die Pflanze bzw. deren Wurzel gründlich gewässert.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Anzucht und zum Auspflanzen einer insbesondere derart angezüchteten Pflanze, die in einem Pflanzgefäß angezüchtet worden ist, in welchem die Wurzel, insbesondere Pfahlwurzel, der Pflanze spiralförmig oder kreisförmig nach unten wächst, bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird bei einem Anzuchtverfahren durch die Merkmale des Anspruchs 1 und bei einem Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 3 durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 3 gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Anzucht von Pflanzen unter Verwendung eines mit Pflanzerde gefüllten Pflanzgefäßes, das derart ausgebildet ist, dass die Wurzeln, insbesondere Pfahlwurzeln, der Pflanzen spiralförmig oder kreisförmig nach unten wachsen, sieht vor, dass die Pflanzensamen oder Pflanzenstecklinge für mehrere Pflanzen zunächst in die Pflanzerde des Pflanzgefäßes gesät oder eingebracht werden und die Pflanzen nach einer vorgegebenen Wachstumszeit aus dem Pflanzgefäß entnommen und pikiert werden, wobei die Pflanzen ohne mehrmaliges Umpflanzen schließlich ins Freie und/oder jeweils in ein anderes Gefäß, vorzugsweise in ein Verkaufsgefäß, ausgepflanzt werden.
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Bei einem herkömmlichen Anzuchtverfahren, bei dem die Pflanzensamen für mehrere Pflanzen großflächig und unregelmäßig beispielsweise in die in einem quaderförmigen Behälter befindliche Pflanzerde gesät werden, hat sich nachteilig herausgestellt, dass sich die daraus nach einer vorgegebenen Wachstumszeit hervorgegangen Pflanzen nur schwer pikieren bzw. vereinzeln lassen. Beim Vereinzeln werden nachteilig die Wurzeln beschädigt, was zwangsläufig zu einer Wachstumsverzögerung führt. Darüber hinaus sind die aus den Pflanzensamen hervorgegangen Pflanzen nachteilig auch unterschiedlich groß und insgesamt nicht kräftig ausgebildet.
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Besser entwickeln sich Pflanzen aus dem gleichen Saatgut, das bei gleichen Wachstumsbedingen, nämlich bei gleicher Pflanzerde und gleichem Zeitpunkt der Aussaat, jeweils einzeln in kleineren mit Pflanzerde befüllten Pflanzgefäßen, beispielsweise solchen aus Papier, ausgesät wird. Allerdings müssen die Pflanzen bei diesem Anzuchtverfahren sehr aufwendig und damit nachteilig mehrmals je nach Wachstumsgröße in ein etwas größeres Pflanzgefäß umgetopft werden.
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Die besten Ergebnisse werden dagegen mit dem erfindungsgemäßen Anzuchtverfahren erreicht. Als besonders vorteilhaft hat sich hierbei die Verwendung eines Pflanzgefäßes, wie es in der
DE 10 2015 013 967 B1 offenbart ist, herausgestellt. Bei dem erfindungsgemäßen Anzuchtverfahren haben alle im Pflanzgefäß wachsenden Pflanzen einen gleichmäßigen und kräftigen Wuchs. Ein Umtopfen ist bei der Anzucht nicht erforderlich.
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Als vorteilhaft haben sich Pflanzgefäße mit einer Höhe von 40 - 80 cm und einem Durchmesser von 30 - 60 cm erwiesen. In einem Pflanzgefäß dieser Größe sind vorteilhaft Pflanzensamen oder Pflanzenstecklinge für 10- 30 Pflanzen einbringbar.
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Durch das erfindungsgemäße Anzuchtverfahren wird insbesondere erreicht, dass sich die Wurzeln und damit die Pflanzen besonders leicht pikieren bzw. vereinzeln lassen. Beim Trennen der Pflanzen werden die Wurzeln der Pflanzen vorteilhaft nicht beschädigt. Das liegt insbesondere daran, dass die Wurzeln parallel nebeneinander in das Pflanzgefäß hineinwachsen. Mit anderen Worten: Die Wurzeln verschlingen nicht untereinander. Es bilden sich lange gerade Wurzeln aus. Vorteilhaft kommt es zu keiner Wachstumsverzögerung.
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Die Vorteile des erfindungsgemäßen Anzuchtverfahrens sind somit:
- • schnelles Wachstum der Pflanzen
- • Wurzeln wachsen parallel in das Pflanzgefäß, so dass bei der Entnahme der Pflanzen keine Beschädigung der Wurzeln erfolgt
- • kein mehrmaliges Umpflanzen der Pflanzen bei der Anzucht erforderlich
- • nur einmaliges Einbringen der Pflanzensamen oder Pflanzenstecklinge in das Pflanzgefäß erforderlich
- • nach der Aussaat bzw. dem Einbringen nur ein weiterer Arbeitsschritt zum Auspflanzen der angezüchteten Pflanzen ins Freie, also beispielsweise in den Gartenboden, oder in ein anderes Gefäß erforderlich
- • sehr geringer Arbeitsaufwand und mithin weniger Personal erforderlich
- • geringe Kosten bei der Anzucht der Pflanzen
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Bei dem erfindungsgemäß vorteilhaft zu verwendenden Pflanzgefäß handelt es sich - wie in der
DE 10 2015 013 967 B1 beschrieben - um ein zylindrisches Gefäß, das einen spiralförmigen Boden umfasst, wobei der spiralförmige Boden von der Mitte in Richtung Gefäßwand betrachtet schräg nach unten ausgerichtet ist, wodurch die Pfahlwurzel in einem größtmöglichen Außenradius nach unten geführt wird, und ihr somit ermöglicht wird, sich über mehrere Etagen voll auszustrecken und sie in einen kreisförmigen Wuchs gebracht wird.
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Es kann vorteilhaft sein, wenn das Pflanzgefäß zur Entnahme der Pflanzen in mehrere Teile zerlegt wird und nach der Entnahme der Pflanzen wieder für eine neue Aussaat von Pflanzensamen oder für ein neues Einbringen von Pflanzenstecklingen zusammengesetzt und mit Pflanzerde befüllt wird. Das Pflanzgefäß dient somit der mehrfachen Verwendung.
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Als besonders vorteilhaft hat sich ein Pflanzgefäß aus zwei Hälften herausgestellt, die durch ein oder mehr als ein geeignetes Verbindungsmittel miteinander verbindbar sind. Ein geeignetes Verbindungsmittel ist vorzugsweise ein Verbindungsstift, der massiv oder vorzugsweise rohrartig ausgebildet sein kann, und durch jeweils an den Hälften angeordnete Ösen schiebbar ist, um die Hälften miteinander zu verbinden. Zum Trennen der Hälften lässt sich der Verbindungstift dementsprechend aus den Ösen herausziehen.
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Es kann von Vorteil sein, wenn der Verbindungsstift quasi die zentrale Längsachse des Pflanzgefäßes bildet, also bei einem auf einem Untergrund befindlichen Pflanzgefäß senkrecht angeordnet ist und damit den Kern des Pflanzgefäßes bildet. Die Ösen sind somit jeweils Teil der spiralförmigen Böden der Hälften. Der untere Abschluss der Pflanzgefäßes wird vorzugsweise nicht durch einen spiralförmigen schräg nach unten ausgerichtetem Boden, sondern durch einen einzelnen horizontal ausgerichteten Boden gebildet. Letzterer ist vorteilhaft mit dem Verbindungsstift verbunden und bildet quasi dessen Träger.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Auspflanzen einer Pflanze, die in einem Pflanzgefäß angezüchtet worden ist, in welchem die Wurzel, insbesondere Pfahlwurzel, der Pflanze spiralförmig oder kreisförmig nach unten wächst, sieht vor, dass im Boden ein Pflanzloch in Form einer Rinne ausgehoben wird, wobei die Wurzel der Pflanze nach Entnahme der Pflanze samt Wurzel aus dem Pflanzgefäß der Länge nach in die Rinne eingebracht wird, wobei die Wurzel der Pflanze anschließend mit Erde bedeckt wird. Gegenüber dem Stand der Technik, nach dem die Wurzel in ein senkrecht ausgehobenes Pflanzloch eingebracht wird, wodurch sich Teile der Wurzel überdecken, liegen die Teile der erfindungsgemäß ausgepflanzten Wurzel weit auseinander. Dadurch kann die Wurzel mehr Nährstoffe aus dem Boden aufnehmen. Die Wurzel erstreckt sich erfindungsgemäß über einen größeren Bereich im Boden. Nach dem Stand der Technik stehen die Teile der Wurzel dagegen so eng beieinander und überdecken sich, dass die Nähstoffe nur aus einem begrenzten Bereich entnommen werden können.
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Es kann von Vorteil sein, wenn es sich bei der auszupflanzenden Pflanze um eine Pflanze handelt, die in einem Pflanzgefäß, wie es in der
DE 10 2015 013 967 A1 offenbart ist, angezüchtet worden ist. Das dort offenbarte Pflanzgefäß für Pflanzen mit langen Pfahlwurzeln ist dadurch gekennzeichnet, dass ein zylindrisches Gefäß einen spiralförmigen Boden umfasst, wobei der spiralförmige Boden von der Mitte in Richtung Gefäßwand betrachtet schräg nach unten ausgerichtet ist, wodurch die Pfahlwurzel in einem größtmöglichen Außenradius nach unten geführt wird, und ihr somit ermöglicht wird, sich über mehrere Etagen voll auszustrecken und sie in einen kreisförmigen Wuchs gebracht wird. Vorteilhaft ist das dort offenbarte Pflanzgefäß zerlegbar, so dass die darin angezüchtete Pflanze ins Freie ausgepflanzt werden kann. Wie in der
DE 10 2015 013 967 A1 beschrieben können so Pflanzen mit Pfahlwurzeln von 4 bis 5 m Länge angezüchtet werden.
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Dadurch, dass die Wurzel, insbesondere Pfahlwurzel, nicht senkrecht, sondern spiralförmig bzw. kreisförmig im Pflanzgefäß, insbesondere im Pflanzgefäß gemäß
DE 10 2015 013 967 A1 , nach unten wächst, lässt sich die Wurzel der Pflanze auch besonders gut in ein rinnenförmiges Pflanzloch einbringen. Die Wurzel knickt nämlich bereits bei der Anzüchtung ab.
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Insgesamt können so aufgrund des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Auspflanzen entsprechend vorteilhaft im genannten Pflanzgefäß angezüchteter Pflanzen kräftige und vitale Pflanzen im Freien gedeihen.
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Damit die Wurzel der Pflanze einen großen Bereich im Boden abdeckt, kann es von Vorteil sein, wenn die Wurzel der Pflanze vor dem Einbringen in die Rinne auf Länge gebracht wird, vorzugsweise indem die spiralförmige Wurzel zumindest teilweise gestreckt und/oder zumindest teilweise abgewickelt wird.
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Um den Bereich der Nährstoffaufnahme weiter zu erhöhen, kann es vorteilhaft sein, wenn die Rinne im Boden vom in die Rinne eingebrachten Wurzelanfang, der mit dem Grünanteil der Pflanze verbunden ist, zum in die Rinne eingebrachten freien Wurzelende zumindest teilweise, vorzugsweise über die gesamte Länge der Wurzel abfällt.
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Es kann hierbei von Vorteil sein, wenn die Längsachse der Rinne und die Ebene der Bodenoberfläche einen Winkel zwischen 1 und 70°, vorzugsweise zwischen 10 und 45°, besonders bevorzugt zwischen 20 und 30°, einschließt.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. In dieser zeigen
- 1 in schematischer Darstellung eine Pflanze, die gemäß eines Verfahrens nach dem Stand der Technik ausgepflanzt worden ist,
- 2 in schematischer Darstellung eine Pflanze, die gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren ausgepflanzt worden ist,
- 3 ein erfindungsgemäß verwendbares Pflanzgefäß aus drei Teilen im zusammengesetzten Zustand und
- 4 ein Pflanzgefäß aus 3 im zerlegten Zustand.
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1 zeigt in schematischer Darstellung eine Pflanze 10, die gemäß eines Verfahrens nach dem Stand der Technik ins Freie ausgepflanzt worden ist. Dazu wird zunächst ein senkrechtes Pflanzloch im Boden 14 ausgehoben. Dieses hat üblicherweise einen größeren Durchmesser als der Wurzelballen der im Pflanzgefäß befindlichen Pflanze 10. Die aus dem Pflanzgefäß entnommene Pflanze 10 wird mit ihrem Wurzelballen in das senkrecht ausgehobene Pflanzloch gesetzt. Das Pflanzloch wird daraufhin mit Erde aufgefüllt. Schließlich wird die Pflanze 10 bzw. deren Wurzel 12 gründlich gewässert.
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2 zeigt in schematischer Darstellung eine Pflanze, die gemäß eines erfindungsgemäßen Verfahrens ausgepflanzt worden ist.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Auspflanzen einer Pflanze 10, die in einem Pflanzgefäß 24 angezüchtet worden ist, in welchem die Wurzel 12, insbesondere Pfahlwurzel, der Pflanze 10 spiralförmig oder kreisförmig nach unten wächst, sieht vor, dass im Boden 14 ein Pflanzloch in Form einer Rinne ausgehoben wird, wobei die Wurzel 12 der Pflanze 10 nach Entnahme der Pflanze 10 samt Wurzel 12 aus dem Pflanzgefäß 24 der Länge nach in die Rinne eingebracht wird, wobei die Wurzel 12 der Pflanze 10 anschließend mit Erde bedeckt wird. Der Grünanteil der Pflanze 10 bleibt beim Auspflanzen selbstverständlich wie im Stand der Technik oberhalb der Bodenoberfläche.
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Vorteilhaft fällt die Rinne im Boden 14 vom in die Rinne eingebrachten Wurzelanfang 16 zum in die Rinne eingebrachten freien Wurzelende 18 über die gesamte Länge der Wurzel 12 ab. Dabei schließt die Längsachse 20 der Rinne und die Ebene 22 der Bodenoberfläche vorliegend einen Winkel α von etwa 30° ein.
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3 zeigt ein erfindungsgemäß verwendbares Pflanzgefäß 24 aus drei Teilen im zusammengesetzten Zustand. Bei dem erfindungsgemäß verwendbaren Pflanzgefäß 24 handelt es sich um ein zylindrisches Gefäß, das einen spiralförmigen Boden 26 umfasst, wobei der spiralförmige Boden 26 von der Mitte in Richtung Gefäßwand 28 betrachtet schräg nach unten ausgerichtet ist, wodurch die Pfahlwurzel einer darin wachsenden Pflanze in einem größtmöglichen Außenradius nach unten geführt wird, und ihr somit ermöglicht wird, sich über mehrere Etagen voll auszustrecken, wobei sie in einen kreisförmigen Wuchs gebracht wird.
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4 zeigt das Pflanzgefäß 24 gemäß 3 im zerlegten Zustand. Das vorliegende Pflanzgefäß 24 ist für eine mehrfache Verwendung reversibel zerlegbar.
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Vorliegend setzt sich das Pflanzgefäß 24 aus zwei Hälften 30, 32 zusammen, die mittels eines rohrartigen Verbindungsstiftes 34, der durch jeweils an den Hälften 30, 32 angeordnete Ösen 36 schiebbar ist, um die Hälften 30, 32 miteinander zu verbinden. Zum Trennen der Hälften 30, 32 lässt sich der Verbindungstift 34 dementsprechend aus den Ösen 36 herausziehen.
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Wie in 3 ersichtlich bildet der Verbindungstift 34 quasi die zentrale Längsachse des Pflanzgefäßes 24 und ist dementsprechend bei einem auf einem Untergrund befindlichen Pflanzgefäß 24 senkrecht angeordnet ist. Der Verbindungsstift 34 bildet vorliegend somit den Kern des Pflanzgefäßes 24. Die Ösen 36 sind jeweils Teil der spiralförmigen Böden 26 der Hälften 30, 32. Der untere Abschluss der Pflanzgefäßes 24 wird nicht durch einen spiralförmigen schräg nach unten ausgerichteten Boden 26, sondern durch einen einzelnen horizontal ausgerichteten Boden 38 gebildet. Letzterer 38 ist vorteilhaft mit dem Verbindungsstift 34 verbunden und bildet quasi dessen Träger.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Pflanze
- 12
- Wurzel
- 14
- Boden
- 16
- Wurzelanfang
- 18
- Wurzelende
- 20
- Längsachse
- 22
- Ebene
- 24
- Pflanzgefäß
- 26
- spiralförmiger Boden
- 28
- Pflanzgefäßwand
- 30
- 1. Hälfte
- 32
- 2. Hälfte
- 34
- Verbindungstift
- 36
- Öse
- 38
- horizontaler Boden
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102015013967 A1 [0002, 0018, 0019]
- DE 102015013967 B1 [0009, 0013]