DE102020000076B3 - Streckenabschnitt für den Betrieb elektrisch angetriebener Schienenfahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Streckenabschnitt (1) für den Betrieb elektrisch angetriebener Schienenfahrzeuge (18), mit einem Gleis (2), das zwei parallel verlaufende Schienen (3a, 3b) aufweist, mit einer, von einem Isolator (4) getragenen Fahrleitung (5), die auf einer Seite des Gleises in einem parallel zu den Schienen (3a, 3b) verlaufenden Raumbereich (6) angeordnet ist, wobei die Fahrleitung (5) dazu bestimmt ist, Stromabnehmer (19) der elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeuge (18) mit Strom zu versorgen und von unten abzustützen, und wobei die Fahrleitung (5) und der die Fahrleitung (5) tragende Isolator (4) abschnittweise unterbrochen oder nicht unterbrochen sind.Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass auf der anderen Seite des Gleises in einem parallel zu den Schienen verlaufenden zweiten Raumbereich (7) eine Stützeinrichtung (8) angeordnet ist, die dazu bestimmt ist, Stromabnehmer (19) der elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeuge (18) von unten abzustützen ohne diese mit Strom zu versorgen.Die Erfindung betrifft ferner ein Schienenfahrzeug (18) für den Betrieb auf dem Streckenabschnitt (1).
Description
- Die Erfindung betrifft einen Streckenabschnitt für den Betrieb elektrisch angetriebener Schienenfahrzeuge, mit einem Gleis, das zwei parallel verlaufende Schienen aufweist, mit einer, von einem Isolator getragenen Fahrleitung, die auf einer Seite des Gleises in einem parallel zu den Schienen verlaufenden Raumbereich angeordnet ist, wobei die Fahrleitung dazu bestimmt ist, Stromabnehmer der elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeuge mit Strom zu versorgen und von unten abzustützen, und wobei die Fahrleitung und der die Fahrleitung tragende Isolator abschnittweise unterbrochen oder nicht unterbrochen sind.
- Zur Versorgung spurgebundener, elektrisch angetriebener Fahrzeuge mit Elektrizität während der Fahrt haben sich vor allem die Oberleitung und die seitliche Stromschiene als tauglich erwiesen. Die Oberleitung eignet sich besonders für Hauptbahnen mit einem hohen Anteil von ebenerdigen oder aufgeständerten Streckenabschnitten, da hier durch die erhöhte Anbringung des Fahrdrahtes eine Gefährdung von Menschen und Tieren durch die Hochspannung so gut wie ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ermöglicht eine Oberleitung den Einsatz von Wechselstrom mit einer hohen Spannung und dadurch den Betrieb von spurgeführten Fahrzeugen mit Geschwindigkeiten bis über 400km/h. Dem gegenüber stehen Nachteile wie höhere Installations- und Betriebskosten, ein unter Kostengesichtspunkten in Tunnels besonders nachteiliger hoher Platzbedarf, erschwerter oder unmöglicher Einsatz von Doppelstock-Containertragwagen oder die visuelle Beeinträchtigung des Umfelds. Stromschienen eignen sich aufgrund geringen Platzbedarfs vor allem für urbane Anwendungen in Tunnels. Weitere Vorteile sind geringere Installations- und Betriebskosten, eine einfache Wartung und eine höhere Robustheit als bei einer Oberleitung. Nachteilig ist vor allem die Nähe zur Fahrbahn und die sich daraus ergebende Gefährdung von Menschen und Tieren im Falle einer Berührung der Stromschiene oder eines Spannungsüberschlags. Die Unterbrechungen der Stromschiene bei Weichen führen zu starken mechanischen Kräften am Schleifschuh sowie der Stromschiene, sodass nachteilig Geschwindigkeiten über 150km/h kaum möglich sind. Der Geschwindigkeitsrekord für einen mit einer Stromschiene betriebenen Zug liegt bei lediglich 174km/h.
Bekannt sind Streckenabschnitte mit Stromschienen, die auf einer Seite eines Gleises angeordnet sind und abhängig von der Streckenführung die Seite wechsein. Eine andere angedachte Ausführung ist die Anbringung von Stromschienen in einem Schacht zwischen den Gleisen. Eine solche Anordnung wird in den deutschen PatentschriftenDE 29 068 A undDE 10 2007 011 709 A1 sowie in der französischen Schrift beschrieben. Zum Schutz vor den von einer offenen Stromschiene ausgehenden Gefahren wurden eine große Anzahl von Designs von Schutzverkleidungen ersonnen, darunter auch Ausführungen, die einen direkten Zugang zur Stromschiene verhindern. Diese sind in den USamerikanischen PatenschriftenFR 2 894 888 A1 US 730 058 A ,US 757 264 A undUS 727 227 A beschrieben.
Es sind ferner Systeme mit Stromschienen beidseitig der Spur bekannt, wobei die Stromschienen zugleich der Führung des spurgeführten Fahrzeugs dienen, beispielsweise U-Bahnen in Paris und Montreal.
Schienenfahrzeuge für den Betrieb auf dem eingangs genannten Streckenabschnitt sind u.a. beschrieben in „IHME, Joachim: Schienenfahrzeugtechnik. Springer : Wiesbaden, 2016. S.1-29. - ISBN 978-3-658-13541-6“. Auf S.27 Bild links oben ist die Kleinprofil-U-Bahn Berlin und auf dem Bild rechts oben die von dieser Bahn verwendete von oben bestrichene Stromschiene zu sehen. Lagetoleranzen der Stromschienen werden durch Federung der Stromabnehmer spurgeführter Fahrzeuge ausgeglichen. Beispielhaft offenbart das DokumentDE 21 46 680 A1 in2 ein Fahrleitsystem in Verbindung mit drei gefederten Stromabnehmern. - Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Streckenabschnitt der eingangs genannten Art so zu entwickeln, dass die beschriebenen Nachteile bekannter Lösungen vermieden und eine Stromversorgung von Hochgeschwindigkeitszügen ohne Oberleitung ermöglicht wird.
- Die Lösung der Aufgabe bezüglich des Streckenabschnitts ist im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 beschrieben. Die das Schienenfahrzeug betreffende Lösung ist im Anspruch 11 beschrieben.
- Der entscheidende Vorteil der Erfindung liegt darin, dass das platzsparende und kosteneffektive Konzept der Stromschiene so weiterentwickelt wurde, dass es nun den Einsatz von Hochgeschwindigkeitszügen ermöglicht.
- Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführung liegen die zum Abstützen der Stromabnehmer bestimmten Oberflächen der Fahrleitung und der Stützeinrichtung in einer Ebene, deren senkrecht zur Ebene gemessener Abstand zur ersten Schiene und zur zweiten Schiene des Gleises gleich ist. Hierdurch wird erreicht, das symmetrisch zu beiden Seiten des Schienenfahrzeugs angeordnete Stromabnehmer auf beiden Seiten abgestützt werden und komplizierte Ein- und Ausklappvorrichtungen für die Stromabnehmer entfallen.
Gemäß einer zweiten vorteilhaften Ausführung sind entweder die ortsfeste Fahrleitung und der die Fahrleitung tragende Isolator oder die ortsfeste Stützeinrichtung abschnittweise unterbrochen und durch eine bewegliche Stützeinrichtung ersetzt. Die im Bereich einer Weiche angeordnete, horizontal bewegliche Stützeinrichtung ermöglicht im Falle beider Weichenstellungen eine ununterbrochene Abstützung der Stromabnehmer. Im Bereich eines Bahnübergangs ist für die bewegliche Stützeinrichtung eine höhere Gebrauchslage vorgesehen, in der die bewegliche Stützeinrichtung die ortsfeste Stützeinrichtung fortsetzt und so eine ununterbrochene Abstützung der Stromabnehmer gewährleistet, und es ist eine tiefere Nichtgebrauchslage vorgesehen, in der die bewegliche Stützeinrichtung den kreuzenden Straßenverkehr nicht behindert. Dies ermöglicht den Betrieb von Schienenfahrzeugen mit Geschwindigkeiten weit über 150km/h. Gemäß einer dritten vorteilhaften Ausführung weist der Streckenabschnitt wenigstens eine ein- oder mehrteilige Bodenplatte auf. Der Streckenabschnitt weist ferner an der wenigstens einen Bodenplatte angeordnete, sich regelmäßig wiederholende Montagestellen auf, die zum Befestigen des die Fahrleitung tragenden Isolators, der Schienen, und der Stützeinrichtung bestimmt sind. Diese vorteilhafte Ausführung reduziert den Montage- und Wartungsaufwand durch eine Verringerung der Anzahl verschiedener Teile, durch Normung, und durch reduzierte Toleranzen.
Gemäß einer vierten vorteilhaften Ausführung weist die wenigstens eine Bodenplatte zwischen den Montagestellen für den die Fahrleitung tragenden Isolator und den Montagestellen für die benachbarte Schiene weitere Montagestellen auf, die für die Montage wenigstens einer Schutzabdeckung bestimmt sind. Auch an der den Schienen abgewandten Seite der Fahrleitung können an der Bodenplatte weitere Montagestellen für die Montage wenigstens einer Schutzabdeckung vorgesehen sein. Insbesondere der Einsatz von Wechselstrom für den Betrieb von Hochgeschwindigkeitszügen verlangt sicherheitstechnisch eine umfassende Isolierung und einen beschränkten Zugang zur Fahrleitung, die möglichst nur für den Stromabnehmer des Schienenfahrzeugs erreichbar sein sollte. Genormte Befestigungsstellen und Befestigungsmittel für mehrteilig aufgebaute Isolatoren sind wesentlich für eine lückenlos und zuverlässig sichere Installation. Die vorteilhafte Ausführung ermöglicht kompakte Ausführungen, die insbesondere im Tunnelbau enorme Einsparungen durch reduzierte Tunneldurchmesser ermöglichen.
Gemäß einer fünften vorteilhaften Ausführung bildet oder trägt ein Abschnitt oder ein Teil der wenigstens einen Bodenplatte einen Gehweg, wobei die Positionen und Abstände zueinander des Gehwegs, der Fahrleitung, des Isolators und der Schutzabdeckungen innerhalb des Streckenabschnitts stets gleich sind. Dies erlaubt eine vereinfachte Konstruktion des in manchen Situationen, insbesondere in Tunneln und auf Viadukten, gesetzlich zwingend erforderlichen seitlichen Gehwegs. - Die Erfindung wird im Folgenden näher erläutert.
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1 zeigt im Querschnitt einen Streckenabschnitt1 für den Betrieb elektrisch angetriebener Schienenfahrzeuge19 , mit einem Gleis2 , das zwei parallel verlaufende Schienen3a ,3b aufweist, mit einer, von einem Isolator4 getragenen Fahrleitung5 , die auf einer Seite des Gleises2 in einem parallel zu den Schienen3a ,3b verlaufenden Raumbereich6 angeordnet ist, wobei die Fahrleitung5 dazu bestimmt ist, Stromabnehmer20 der elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeuge19 mit Strom zu versorgen und von unten abzustützen, und wobei die Fahrleitung5 und der die Fahrleitung5 tragende Isolator4 abschnittweise unterbrochen oder nicht unterbrochen sind.
Auf der anderen Seite des Gleises ist in einem parallel zu den Schienen2 verlaufenden zweiten Raumbereich7 eine Stützeinrichtung8 angeordnet, die dazu bestimmt ist, Stromabnehmer20 der elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeuge19 , siehe7 und8 , von unten abzustützen ohne diese mit Strom zu versorgen. Die zum Abstützen der Stromabnehmer20 bestimmten Oberflächen der Fahrleitung5 und der Stützeinrichtung8 liegen in einer Ebene9 , deren senkrecht zur Ebene9 gemessener Abstand10a ,10b zu der, der Fahrleitung benachbarten ersten Schiene3a und zur zweiten Schiene3b des Gleises2 gleich ist.
Die Stützeinrichtung8 kann ein- oder mehrteilig aufgebaut sein und beispielsweise aus Vollmaterial oder aus einem Hohlprofil bestehen. Insbesondere eine innen hohle Stützeinrichtung8 kann, zusätzliche Funktionen ausübend, stromversorgte Einrichtungen12 aufnehmen oder tragen. Als an der Stützeinrichtung8 angeordnete, stromversorgte elektrische oder elektronische Einrichtungen12 kommen insbesondere elektrische Leitungen, Datenleitungen, datenverarbeitende Einrichtungen, steuerungstechnische Einrichtungen, Drucksensoren, optische Sensoren oder sonstige Sensoren, sowie elektrische Beleuchtung in Frage. Sensoren können insbesondere erstens den Streckenabschnitt1 betreffende Messdaten, zweitens das Schienenfahrzeug19 und das Fahrverhalten des Schienenfahrzeugs19 betreffende Messdaten, sowie drittens Gefahrensituationen betreffende Messdaten liefern. Ein Beispiel für den ersten Fall ist das Erkennen von Schäden an Einrichtungen des Streckenabschnitts1 , ein Beispiel für den zweiten Fall ist das Erkennen von Position, Geschwindigkeit und Schwingungsverhalten des Schienenfahrzeugs19 , und ein Beispiel für den dritten Fall ist das Erkennen eines Hindernisses auf einem Bahnübergang. -
2 und3 zeigen von oben den Streckenabschnitt1 mit einer Weiche. Die Fahrleitung5 und der die Fahrleitung5 tragende Isolator4 sowie die Stützeinrichtung8 sind abschnittweise unterbrochen. Bewegliche Stützeinrichtungen11 ersetzen diese in der Unterbrechung. Dies gewährleistet, dass im Falle beider Weichenstellungen die Abstützung der Stromabnehmer20 ununterbrochen ist. Die dauerhafte Abstützung der Stromabnehmer20 ist bei höheren Geschwindigkeiten unabdingbar. Bei der in2 gezeigten Weichenstellung wird der Abzweig befahren, bei der in3 gezeigten Weichenstellung wird das Stammgleis befahren. Die beweglichen Stützeinrichtungen11 sind bevorzugt jeweils um einen Drehpunkt horizontal bewegbar gelagert. -
4 zeigt den Streckenabschnitt1 mit wenigstens einer Bodenplatte13 . Der Streckenabschnitt1 weist an der wenigstens einen Bodenplatte13 angeordnete, sich regelmäßig wiederholende Montagestellen14 auf, die zum Befestigen des die Fahrleitung5 tragenden Isolators4 , der Schienen3a ,3b und der Stützeinrichtung8 bestimmt sind. Regelmäßig sich wiederholende Montagestellen14 können auch für die Befestigung weiterer Teile vorgesehen sein, insbesondere für die in7 gezeigten Schutzabdeckungen15 . Die an Montagestellen14 befestigten Teile können mithilfe von Befestigungsmitteln, beispielsweise Schrauben oder Dübeln, an der Bodenplatte13 befestigt sein. Äquivalent hierzu kann eine Montagestelle14 auch so gebildet sein, dass das zu befestigende Teil ohne Befestigungsmittel eine vorgesehene, ortsfeste Position an der Bodenplatte13 einnimmt, beispielsweise indem es in eine Vertiefung der Bodenplatte13 eintaucht oder sich an der Bodenplatte13 abstützt. Im Fall mehrteiliger Bodenplatten13 ist entscheidend, dass die Teile der Bodenplatte13 zueinander vorbestimmte, ortsfeste Positionen einnehmen, sodass deren Verbund zu einer einteiligen Bodenplatte13 äquivalent ist. -
5 zeigt den Streckenabschnitt1 mit einem diesen kreuzenden Straßenabschnitt17 . Die Oberfläche des Straßenabschnitts17 befindet sich auf derselben Höhe wie die Oberseite der Schienen3a und3b . Der Streckenabschnitt1 weist zwei parallel zu den Schienen3a und3b angeordnete bewegliche Stützeinrichtungen11 auf, die jeweils durch Hebeeinrichtungen16 in vertikaler Richtung bewegt werden können.5 zeigt die Hebeeinrichtungen16 sowie die beweglichen Stützeinrichtungen11 in der Gebrauchslage, welche das Befahren des Streckenabschnitts1 durch ein Schienenfahrzeug19 , siehe7 und8 , ermöglicht. -
6 zeigt den in5 dargestellten Streckenabschnitt1 , wobei sich Hebeeinrichtungen16 sowie die beweglichen Stützeinrichtungen11 in der Nichtgebrauchslage befinden, welche das Überqueren des Streckenabschnitts1 durch ein Straßenfahrzeug ermöglicht. -
7 zeigt den Streckenabschnitt1 in einem kreisrunden Tunnel18 . Die Bodenplatte13 ist hier zweiteilig, bestehend aus einem ersten, eine Gehweg bildenden Teil13a und einem tieferen, das Gleis tragenden Teil13b . Die beiden Teile13a ,13b nehmen eine definierte, ortsfeste Position zueinander ein. Dadurch wird erreicht, dass Maßtoleranzen zwischen der an dem ersten Teil13a montierten Schutzabdeckung15a und der am zweiten Teil13b montierten Schutzabdeckung15b minimiert sind. Je nach Bauart kann die Bodenplatte13 weiter unterteilt sein. Beispielsweise kann der in7 gezeigte erste Teil13a weiter unterteilt sein in ein oberes, den Gehweg bildendes Teil und ein den Gehweg tragendes Basisteil. Eine solche Unterteilung kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn zwischen Gehweg und Basisteil ein nutzbarer Freiraum gebildet werden soll oder wenn unterschiedliche Materialien kombiniert werden sollen. Ein solcher Freiraum kann abweichend von der Darstellung in7 Platz für die Fahrleitung5 und den die Fahrleitung tragenden Isolator4 bieten, so dass die den Freiraum begrenzenden Abschnitte der Bodenplatte13 auch die Funktion einer Schutzabdeckung15 ausüben. Allen möglichen Ausführungen gemeinsam ist, dass sicherheitstechnisch vorteilhaft die von Menschen benutzten Einrichtungen, insbesondere der Gehweg, die eine Gefahr für Menschen darstellende Fahrleitung5 , und die diese Gefahr bannenden Isolatoren4 und Schutzabdeckungen15 standardisierte Teile mit stets gleichen Positionen und Abständen zueinander sind. - Die am ersten Teil
13a der Bodenplatte13 montierte Schutzabdeckung15a übernimmt wahlweise zusätzlich die Funktion einer betretbaren Stufe, über die der durch das erste Teil13a der Bodenplatte13 gebildete Gehweg vom Fahrweg aus erreichbar ist. Die Schutzabdeckungen15a ,15b sind dabei so geformt, dass die hier durch eine Stromschiene gebildete Fahrleitung5 nicht auf direktem Wege erreichbar ist und so die Gefahr einer Berührung durch Menschen ausgeschlossen wird. Die Form des Stromabnehmers20 des Schienenfahrzeugs19 ist an die Form des durch die Schutzabdeckungen15a ,15b gebildeten Hohlraums angepasst. Durch den verlängerten Abstand der Fahrleitung5 zu den Schienen3a und3b sowie zum Schienenfahrzeug19 ist es möglich, höhere Spannungen und/oder Stromstärken zu verwenden, die den Betrieb von Hochgeschwindigkeitszügen vereinfachen.
Claims (10)
- Streckenabschnitt (1) für den Betrieb elektrisch angetriebener Schienenfahrzeuge (19), mit einem Gleis (2), das zwei parallel verlaufende Schienen (3a, 3b) aufweist, mit einer, von einem Isolator (4) getragenen Fahrleitung (5), die auf einer Seite des Gleises in einem parallel zu den Schienen (3a, 3b) verlaufenden Raumbereich (6) angeordnet ist, wobei die Fahrleitung (5) dazu bestimmt ist, Stromabnehmer (20) der elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeuge (19) mit Strom zu versorgen und von unten abzustützen, und wobei die Fahrleitung (5) und der die Fahrleitung (5) tragende Isolator (4) abschnittweise unterbrochen oder nicht unterbrochen sind, dadurch gekennzeichnet, dass auf der anderen Seite des Gleises in einem parallel zu den Schienen verlaufenden zweiten Raumbereich (7) eine Stützeinrichtung (8) angeordnet ist, die dazu bestimmt ist, Stromabnehmer (20) der elektrisch angetriebenen Schienenfahrzeuge (19) von unten abzustützen ohne diese mit Strom zu versorgen.
- Streckenabschnitt nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die zum Abstützen der Stromabnehmer (20) bestimmten Oberflächen der Fahrleitung (5) und der Stützeinrichtung (8) in einer Ebene (9) liegen, deren senkrecht zur Ebene (9) gemessener Abstand (10a, 10b) zur ersten Schiene (3a) und zur zweiten Schiene (3b) des Gleises (2) gleich ist. - Streckenabschnitt nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrleitung (5) und der die Fahrleitung (5) tragende Isolator (4) und/oder die Stützeinrichtung (8) abschnittweise unterbrochen und durch eine bewegliche Stützeinrichtung (11) ersetzt sind. - Streckenabschnitt nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine bewegliche Stützeinrichtung (11) horizontal um einen Drehpunkt bewegbar ist. - Streckenabschnitt nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine bewegliche Stützeinrichtung (11) vertikal zwischen einer zur Abstützung des Stromabnehmers (20) eines Schienenfahrzeugs (19) bestimmten Gebrauchslage und einer Nichtgebrauchslage bewegbar ist. - Streckenabschnitt nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Streckenabschnitt (1) wenigstens eine Bodenplatte (13) aufweist und dass der Streckenabschnitt (1) an der wenigstens einen Bodenplatte (13) angeordnete, sich regelmäßig wiederholende Montagestellen (14) aufweist, die zum Befestigen des die Fahrleitung (5) tragenden Isolators (4), der Schienen (3a, 3b) und der Stützeinrichtung (8) bestimmt sind. - Streckenabschnitt nach
Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Bodenplatte (13) zwischen Montagestellen (14) für den die Fahrleitung (5) tragenden Isolator (4) und Montagestellen (14) für die benachbarte Schiene (3a) weitere Montagestellen (14) aufweist, die für die Montage wenigstens einer Schutzabdeckung (15) bestimmt sind. - Streckenabschnitt nach
Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Bodenplatte (13) auf der den Schienen (3a, 3b) abgewandten Seite der Fahrleitung (5) weitere Montagestellen (14) aufweist, die für die Montage wenigstens einer Schutzabdeckung (15) bestimmt ist. - Streckenabschnitt nach
Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass ein Abschnitt oder ein Teil der wenigstens einen Bodenplatte (13) einen Gehweg bildet oder trägt, wobei die Positionen und Abstände zueinander des Gehwegs, der Fahrleitung (5), des Isolators (4) und der Schutzabdeckungen (15) innerhalb des Streckenabschnitts stets gleich sind. - Streckenabschnitt nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass an der Stützeinrichtung (8) stromversorgte Einrichtungen (12) angeordnet sind.
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