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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzug mit einer Leuchteinrichtung mit einem ersten Gehäuse mit zumindest einem darin angeordneten, lichtemittierenden Leuchtmittel und einer Lichtaustrittsöffnung, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus der
DE 10 2004 007 355 A1 ist ein gattungsgemäßes Kraftfahrzeug mit einer Leuchteinrichtung mit einem ersten Gehäuse und einem darin angeordneten, lichtemittierenden Leuchtmittel bekannt. Darüber hinaus vorgesehen ist eine Betauungsschutzeinrichtung mit einem zweiten Gehäuse zur Aufnahme eines Trocknungsmittels, über die ein Druckausgleich zur Atmosphäre erfolgen kann. Durch die Anordnung der Betauungsschutzeinrichtung in einem hinteren Teil der Leuchteinrichtung soll eine bauraumoptimierte Anordnung derselben erreicht werden.
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Bei bekannten Kraftfahrzeugscheinwerfern werden oftmals Trocknungseinrichtungen eingesetzt, welche neben einem Druckausgleich zwischen einem Inneren des Scheinwerfers und einer Umgebung auch eine Trocknung der Luft im Scheinwerfer bewirken, wodurch gewährleistet werden soll, dass der Innenraum des Scheinwerfers ausreichend frei von Feuchtigkeit ist und somit auf Reflexionsflächen von Reflektoren kein Wasser kondensiert, das einen korrosiven Schaden oder eine durch Tröpfchenbildung hervorgerufene Beeinträchtigung des Lichts bewirken kann. Die Trocknungseinrichtung soll auch nach dem Abschalten der Glühlampe und einem daraufhin durch einen Druckunterschied zwischen dem Inneren des Kraftfahrzeugscheinwerfers und der Umgebung erfolgenden Ansaugen von Luft ein Trocknen derselben durch Absorption bewirken. Wird das Leuchtmittel in dem Kraftfahrzeugscheinwerfer eingeschaltet, so erzeugt dieses üblicherweise eine hohe Temperaturentwicklung, wodurch der Druck im Scheinwerfer steigt und Luft durch die Trocknungseinrichtung in die Umgebung nach außen gedrückt wird. Bei diesem Vorgang wird zugleich das Trocknungsmittel aufgrund der im Scheinwerfer entstehenden Wärme getrocknet.
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Üblicherweise werden derartige Trocknungseinrichtungen an speziellen Öffnungen bzw. in speziellen Kappen der Scheinwerfer eingebracht bzw. angeordnet, wobei diese Öffnungen aus Package- und Crash-Gesichtspunkten günstig angeordnet sind.
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Zunehmend werden in modernen Kraftfahrzeugen jedoch neben reinen Glühlampen auch lichtemittierende Dioden eingesetzt, welche zum einen deutlich kleinere Scheinwerfergehäuse ermöglichen und zum anderen deutlich weniger Energie verbrauchen. Auch derartige Scheinwerfer mit lichtemittierenden Dioden müssen trotz der geringen Wärmeentwicklung mit Trocknungseinrichtungen versehen werden, was insbesondere im Hinblick auf einen Fußgängerschutz, eine Effektivität und eine Servicefreundlichkeit jedoch unter Umständen Probleme bereitet.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich daher mit dem Problem, für ein Kraftfahrzeug der gattungsgemäßen Art eine verbesserte oder zumindest eine alternative Ausführungsform anzugeben, die insbesondere die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile überwindet.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, eine Leuchteinrichtung an einem Kraftfahrzeug als quer zur Fahrtrichtung angeordnetes Leuchtband auszubilden und eine Trocknungseinrichtung bauraumoptimiert, serviceoptimiert und crashoptimiert senkrecht von dem Leuchtband entgegen der Fahrtrichtung nach hinten, insbesondere in einem Motorraum, anzuordnen. Dies bietet die Vorteile, dass das Trocknungsmittel in der Trocknungseinrichtung durch beispielsweise Abwärme des Motors getrocknet werden kann und zugleich durch die in den Motorraum abstehende Anordnung der Trocknungseinrichtung ein Austausch des Trocknungsmittels im Servicefall vergleichsweise einfach durchgeführt werden kann. Zudem kann sich die Trocknungseinrichtung bei einem Aufprall, beispielsweise einem Fußgängeraufprall, auch problemlos entgegen der Fahrtrichtung nach hinten, beispielsweise in den Motorraum, verschieben, ohne dass dabei zunächst eine Beschädigung derselben befürchtet werden muss. Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug besitzt eine Leuchteinrichtung mit einem ersten Gehäuse mit zumindest einem darin angeordneten lichtemittierenden Leuchtmittel und einer Lichtaustrittsöffnung sowie die zuvor beschriebene Trocknungseinrichtung mit einem zweiten Gehäuse zur Aufnahme des Trocknungsmittels. Das erste und zweite Gehäuse sind aneinander angebaut und über eine feuchtedurchlässige bzw. luftdurchlässige Öffnung miteinander verbunden. Erfindungsgemäß ist nun die Leuchteinrichtung als frontseitig quer zur Fahrtrichtung angeordnetes Leuchtband ausgebildet, wobei die Trocknungseinrichtung im Wesentlichen senkrecht von dem Leuchtband entgegen der Fahrtrichtung nach hinten von diesem absteht. Da in Fahrtrichtung hinter dem Leuchtband üblicherweise der Motorraum des Kraftfahrzeugs angeordnet ist, ist somit das zweite Gehäuse mit dem darin angeordneten Trocknungsmittel im Bereich des Motorraums gelegen und dadurch im Servicefall vergleichsweise einfach zugänglich, insbesondere auch ohne dass hierfür beispielsweise die Leuchteinrichtung ausgebaut werden müsste. Zudem können sich das Leuchtband und die Trocknungseinrichtung im Crash-Fall nach hinten verschieben, wobei um das zweite Gehäuse der Trocknungseinrichtung vorzugsweise ein gewisser Freiraum vorgesehen ist, sodass die Verformung beschädigungsfrei erfolgen kann. Durch die Anordnung des zweiten Gehäuses im Motorraum bzw. im Bereich des Motorraums ist es zudem möglich, die beispielsweise von einem Verbrennungsmotor abgestrahlte Wärme zur Trocknung des Trocknungsmittels zu verwenden. Alles in allem kann somit mit dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug eine besonders günstige, da crash- und serviceoptimierte Anordnung geschaffen werden, mit welcher zudem die Trocknung des Trocknungsmittels durch die Motorabwärme unterstützt werden kann.
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Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung weist das zweite Gehäuse einen von oben abnehmbaren Deckel auf, der über eine Schraubverbindung oder eine Clipsverbindung an einem unteren Gehäuseteil des zweiten Gehäuses befestigt ist. Durch einen derartigen abnehmbaren Deckel und insbesondere eine Clipsverbindung ist ein vergleichsweise einfaches Austauschen des Trocknungsmittels im zweiten Gehäuse im Servicefall möglich, wodurch der Service insgesamt vereinfacht und damit kostengünstiger gestaltet werden kann. Das zweite Gehäuse hat selbstverständlich auch eine Öffnung zum Luft- bzw. Feuchteaustausch mit der Umgebung.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung weist das zweite Gehäuse eine Schublade auf, über welche das Trocknungsmittel in das zweite Gehäuse einführbar bzw. aus diesem entnehmbar ist. Eine derartige Schublade, welche beispielsweise ebenfalls mit einer Clipsverbindung verriegelbar ist, stellt eine besonders einfache Möglichkeit der Austauschbarkeit des Trocknungsmittels dar, wobei es rein theoretisch sogar möglich ist, das Trocknungsmittel in der Art einer Kartusche vorzusehen, welche selbst die Schublade bildet.
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Zweckmäßig ist das Leuchtband als LED-Lichtleiste ausgebildet. Eine derartige LED-Lichtleiste zeichnet durch eine hohe Lichtleistung und einem geringen Energieverbrauch aus, ebenso wie durch einen reduzierten Bauraumbedarf, was alles in allem große Vorteile bei einem Kraftfahrzeug bringt.
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Zweckmäßig ist das zweite Gehäuse mittig zum Kraftfahrzug angeordnet. Durch die im Wesentlichen mittige Anordnung des zweiten Gehäuses, beispielsweise im Bereich einer Haubenverriegelung, steht dieses in wärmeübertragendem Kontakt zu beispielsweise einem Kühler bzw. einem Verbrennungsmotor, wodurch eine effektive Trocknung des in dem zweiten Gehäuse angeordneten Trocknungsmittels möglich ist. Zudem wird durch eine derartige, im Wesentlichen mittige, Anordnung des zweiten Gehäuses auch eine Servicetätigkeit, beispielsweise beim Austausch des Trocknungsmittels, deutlich vereinfacht.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei zeigen, jeweils schematisch:
- 1 eine Ansicht auf ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit einer Leuchteinrichtung,
- 2 eine Schnittdarstellung entlang der Schnittebene II-II gemäß der 1.
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Entsprechend den 1 und 2 weist ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 1 eine Leuchteinrichtung 2 mit einem ersten Gehäuse 3 sowie zumindest einem darin angeordneten lichtemittierenden Leuchtmittel sowie einer Lichtaustrittsöffnung 4 auf. Das lichtemittierende Leuchtmittel ist dabei der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt, kann jedoch beispielsweise als LED ausgebildet sein. Ebenfalls vorgesehen ist eine Trocknungseinrichtung 5 mit einem zweiten Gehäuse 6 zur Aufnahme eines Trocknungsmittels 7. Das Trocknungsmittel 7 kann beispielsweise als Silikagel ausgebildet sein.
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Um eine Entfeuchtung eines Innenraums des ersten Gehäuses 3 zu ermöglichen, sind das erste Gehäuse 3 und das zweite Gehäuse 6 über eine feuchtedurchlässige Öffnung 8 (vgl. 2) miteinander verbunden. In gleicher Weise ist selbstverständlich das zweite Gehäuse 6 auch mit der Umgebung verbunden, sodass bei einem druckbedingten Ansaugen von Luft aus der Umgebung die von der Umgebung in das zweite Gehäuse 6 und anschließend über die Öffnung 8 in das erste Gehäuse 3 strömende Luft durch das Trocknungsmittel 7 getrocknet werden kann.
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Erfindungsgemäß ist nun die Leuchteinrichtung 2 als frontseitig quer zu einer Fahrtrichtung 9 angeordnetes Leuchtband ausgebildet, wobei die Trocknungseinrichtung 5 im Wesentlichen senkrecht von dem Leuchtband entgegen der Fahrtrichtung 9 nach hinten von diesem absteht.
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Betrachtet man die 1 und 2 weiter, so kann man erkennen, dass die Trocknungseinrichtung 5 beispielsweise nach hinten in einem Motorraum 10 absteht, wodurch beispielsweise die Abwärme des Motors dazu genutzt werden kann, das in dem zweiten Gehäuse 6 angeordnete Trocknungsmittel 7 zu trocknen. Durch die erfindungsgemäß gewählte Anordnung kann zudem ein Service vereinfacht werden, da der Austausch des Trocknungsmittels 7 durch die deutlich vereinfachte Zugänglichkeit ebenfalls vereinfacht werden kann.
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Das zweite Gehäuse 6 kann einen von oben abnehmbaren Deckel 11 aufweisen, der über eine Schraubverbindung 12 oder eine Clipsverbindung an einem unteren Gehäuseteil 13 des zweiten Gehäuses 6 befestigt ist.
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Das zweite Gehäuse 6 kann rein theoretisch auch eine Schublade 14 (vgl. 2) aufweisen, über welche das Trocknungsmittel 7 in das zweite Gehäuse 6 einführbar bzw. aus diesem entnehmbar ist. Über eine derartige Schublade 14 kann ein Austausch des Trocknungsmittels 7 im Servicefall weiter vereinfacht werden.
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Das zweite Gehäuse 6 kann mittig zum Kraftfahrzeug 1 angeordnet sein, beispielsweise zwischen zwei Scheinwerfern 15.
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Durch die gewählte Anordnung und Ausrichtung der Trocknungseinrichtung 5 kann diese auch crash-optimiert angeordnet werden, da diese beispielsweise im Crash-Fall nach hinten gleiten kann. Hierdurch lassen sich insbesondere auch Forderungen des Fußgängerschutzes erfüllen. Durch den abnehmbaren Deckel 11 bzw. die Schublade 14 kann darüber hinaus ein vergleichsweise einfaches Austauschen des Trocknungsmittels 7 erfolgen, wodurch die Servicefreundlichkeit erhöht und Servicekosten reduziert werden können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102004007355 A1 [0002]