-
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen eines Flottendienstes einer Flotte von Kraftfahrzeugen für ein einzelnes Kraftfahrzeug mittels eines Flottenmanagementsystems gemäß dem Oberbegriff vom Patentanspruch 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Flottenmanagementsystem.
-
Aus dem Kraftfahrzeugbau ist bereits bekannt, dass beispielsweise digitale Fahrzeugdienste üblicherweise derart funktionieren, dass ein Kraftfahrzeug Daten an einen Server überträgt, dort digitale Dienste diese Daten auswerten und einem Benutzer des Kraftfahrzeugs zur Anzeige gebracht werden. Grundsätzlich sind dabei Systeme sowohl für einen Endkunden in einem sogenannten Business to Customer Kontext (B2C) sowie einem Business to Business Kontext (B2B) zu unterscheiden. In einem B2C-Kontext kann ein Endbenutzer direkt auf sein Fahrzeug zugreifen beziehungsweise dessen Daten und Funktionen. Er kann ein Entertainmentprogramm beispielsweise programmieren oder eine Entsperrung einer Kraftfahrzeugtür oder Tankdaten beispielsweise über sein Smartphone abrufen. In einem B2B-Kontext ist eine Vielzahl von Fahrern mit einer Vielzahl von Kraftfahrzeugen, der einer gemeinsamen Flottenverwaltung unterstehen, bereitgestellt. Damit nun ein konkreter Fahrer auf ein konkretes Fahrzeug zugreifen kann, muss beispielsweise eine Verbindung, beispielsweise eine Fahrzeugbuchung oder Zuordnung, stattfinden.
-
Daher sind B2C und B2B-Systeme üblicherweise komplett voneinander getrennt. Das heißt ein Fahrzeug ist entweder in einem B2C direkt einem Kunden zugeordnet oder in einer B2B-Flottenverwaltung integriert und eben nicht mehr einem einzelnen Kunden zugeordnet. Solange die Fahrzeugarten sehr unterschiedlich sind, beispielsweise einem B2C-Kontext oftmals PKWs und in einem B2B-Kontext typischerweise LKWs und Transporter, machen diese Überlappungen auch keine Probleme.
-
Die
US 2015 089 579 A1 offenbart ein webbasiertes SSO-System, welches es einem Benutzer ermöglicht, sich an einer einzigen Schnittstelle anzumelden und dem Benutzer dann einen SSO-Dienst für ein oder mehrere Webanwendungen zur Verfügung zu stellen. Das webbasierte SSO-System kann erweitert werden, um eine oder mehrere verschiedene Zugriffskontrollmethoden zu unterstützen, wie zum Beispiel Formularausfüllung, oder andere Richtlinien. Das webbasierte SSO-System kann eine Benutzerschnittstelle enthalten, über die der Benutzer auf verschiedene Webanwendungen, System usw. zugreifen und seine Anmeldedaten verwalten kann. Jedem SSO-Dienst kann eine Webschnittstelle zugeordnet werden, über die auf die SSO-Dienste über das Web zugegriffen werden kann. Die Webschnittstellen können für jeden SSO-Dienst CRUD-Funktionen bereitstellen. Um verschiedene Arten von Zugriffsrichtlinien zu unterstützen, kann das webbasierte SSO-System einen erweiterbaren Datenmanager enthalten, der den Zugriff auf verschiedene Arten von Diensten transparent verwalten kann.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ein Verfahren sowie ein Flottenmanagementsystem zu schaffen, mittels welchem eine verbesserte Integration von einzelnen Kraftfahrzeugen in eine Flotte realisiert werden kann.
-
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren sowie durch ein Flottenmanagementsystem gemäß den unabhängigen Patentansprüchen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
Ein Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bereitstellen eines Flottendienstes einer Flotte von Kraftfahrzeugen für ein einzelnes Kraftfahrzeug mittels eines Flottenmanagementsystems, bei welchem der Flottendienst für die Kraftfahrzeuge der Flotte bereitgestellt wird und bei welchen in Abhängigkeit von einem Zugehörigkeitskriterium für das einzelne Kraftfahrzeug dem einzelnen Kraftfahrzeug der Flottendienst zur Verfügung gestellt wird.
-
Es ist vorgesehen, dass mittels einer elektronischen Recheneinrichtung ein Zugehörigkeitsschlüssel als Zugehörigkeitskriterium erzeugt wird und durch Eingabe des Zugehörigkeitsschlüssels der Flottendienst für das einzelne Kraftfahrzeug bereitgestellt wird.
-
Insbesondere kann somit ein vereinfachtes Verfahren bereitgestellt werden, mittels welchen das einzelne Kraftfahrzeug in die Flotte beziehungsweise für den Flottendienst freigeschaltet werden kann.
-
Dies hat insbesondere den Hintergrund darin, dass zunehmend auch Kraftfahrzeuge, welche insbesondere als Personenkraftwagen ausgebildet sind, in entsprechende Flotten, welche oftmals als Flotten von Lastkraftwagen bereitgestellt werden, verwaltet werden sollen, obwohl diese trotzdem einem einzigen konkreten Endkunden beziehungsweise Benutzer zugeordnet sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein einzelner Endkunde dieses Kraftfahrzeug als Hauptbenutzer hat, aber dennoch Wartung und Reparatur dieses Fahrzeugs in einer Flottenlösung integriert sein soll.
-
Insbesondere kann dadurch eine nutzerfreundliche Möglichkeit geschaffen werden, einen Flottendienst für ein einzelnes Kraftfahrzeug bereitzustellen. Insbesondere werden dadurch die notwendigen Bedienschritte vereinfacht und minimiert. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung, Konfiguration und Aktivierung, also insbesondere den Schritten, die vor der eigentlichen Benutzung ablaufen.
-
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform wird der Zugehörigkeitsschlüssel kraftfahrzeugintern mittels einer kraftfahrzeuginternen elektronischen Recheneinrichtung erzeugt und der kraftfahrzeugintern erzeugte Zugehörigkeitsschlüssel wird von dem Flottenmanagementsystem zur Eingabe mitgeteilt und der Flottendienst wird bereitgestellt.
-
Weiterhin vorteilhaft ist, wenn der Zugehörigkeitsschlüssel von dem Flottenmanagementsystem mittels einer kraftfahrzeugexternen elektronischen Recheneinrichtung erzeugt wird und der kraftfahrzeugextern erzeugte Zugehörigkeitsschlüssel einem Benutzer des Kraftfahrzeugs zur Eingabe im Kraftfahrzeug mitgeteilt wird und der Flottendienst bereitgestellt wird.
-
In einer weiter vorteilhaften Ausgestaltungsform wird ein Flottenmanager des Flottenmanagementsystems gegenüber dem Kraftfahrzeug authentifiziert und der Flottendienst wird nach der Authentifizierung für das Kraftfahrzeug bereitgestellt.
-
Ebenfalls vorteilhaft ist, wenn ein Benutzer des Kraftfahrzeugs gegenüber einem Flottenmanager des Flottenmanagementsystems authentifiziert wird und der Flottendienst nach der Authentifizierung für das Kraftfahrzeug bereitgestellt wird.
-
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Flottenmanagementsystem zum Bereitstellen eines Flottendienstes einer Flotte von Kraftfahrzeugen für ein einzelnes Kraftfahrzeug, mit zumindest einer elektronischen Recheneinrichtung, wobei das Flottenmanagementsystem zum Durchführen eines Verfahrens nach dem vorhergehenden Aspekt ausgebildet ist. Insbesondere wird das Verfahren mittels des Flottenmanagementsystems durchgeführt.
-
Vorteilhafte Ausgestaltungsformen des Verfahrens sind als vorteilhafte Ausgestaltungsformen des Flottenmanagementsystems anzusehen. Das Flottenmanagementsystem weist dazu gegenständliche Merkmale auf, welche eine Durchführung des Verfahrens und eine vorteilhafte Ausgestaltungsform davon ermöglichen.
-
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in der einzigen Figur alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
-
Dabei zeigt die einzige Fig. eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform eines Flottenmanagementsystems.
-
In der Fig. sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
-
Die Fig. zeigt in einer schematischen Seitenansicht eine Ausführungsform eines Flottenmanagementsystems 10. Das Flottenmanagementsystem 10 weist zumindest eine elektronische Recheneinrichtung 12 auf. Das Flottenmanagementsystem 10 ist zum Bereitstellen eines Flottendienstes 14 für eine Flotte 16 von Kraftfahrzeugen für ein einzelnes Kraftfahrzeug 18 ausgebildet. Die elektronische Recheneinrichtung 12 des Flottenmanagementsystems 10 ist vorliegend insbesondere kraftfahrzeugextern ausgebildet. Das einzelne Kraftfahrzeug 18 weist ferner ebenfalls eine kraftfahrzeuginterne elektronische Recheneinrichtung 20 auf.
-
Beim Verfahren zum Bereitstellen des Flottendienstes 14 der Flotte 16 von Kraftfahrzeugen für das einzelne Kraftfahrzeug 18 mittels des Flottenmanagementsystems 10 wird der Flottendienst 14 für die Kraftfahrzeuge der Flotte 16 bereitgestellt und es wird in Abhängigkeit von einem Zugehörigkeitskriterium für das einzelne Kraftfahrzeug 18 dem einzelnen Kraftfahrzeug 18 der Flottendienst 14 zur Verfügung gestellt.
-
Es ist vorgesehen, dass mittels einer elektronischen Recheneinrichtung 12, 20 ein Zugehörigkeitsschlüssel 22 erzeugt wird und durch Eingabe des Zugehörigkeitsschlüssels 22 der Flottendienst 14 für das einzelne Kraftfahrzeug 18 bereitgestellt wird.
-
Insbesondere zeigt somit die Fig., dass der Zugehörigkeitsschlüssel 22 kraftfahrzeugintern mittels der kraftfahrzeuginternen elektronischen Recheneinrichtung 20 erzeugt wird und der kraftfahrzeugintern erzeugte Zugehörigkeitsschlüssel 22 dem Flottenmanagementsystem 10 zur Eingabe mitgeteilt wird und der Flottendienst 16 bereitgestellt wird.
-
Insbesondere ist somit vorgeschlagen, dass von dem einzelnen Kraftfahrzeug 18 sowohl in einem B2C-Kontext als auch in einem B2B-Kontext der entsprechende Flottendienst 16 aktiviert werden kann und verknüpft werden kann. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass beispielsweise die Flotte 16 von Kraftfahrzeugen bereits existiert. Ein Benutzer 24 des einzelnen Kraftfahrzeugs 18 aktiviert das einzelne Kraftfahrzeug 18 in einem B2C-Kontext. Es ist dann noch nicht der Flotte 16 zugeordnet, sondern kann nur direkt von diesem Benutzer 24 verwendet werden. Bei dieser Aktivierung bekommt der Benutzer 24 den Zugehörigkeitsschlüssel 22 mitgeteilt, dass nur für dieses einzelne Kraftfahrzeug 18 Gültigkeit hat. Mit diesem Zugehörigkeitsschlüssel 22 kann er das einzelne Kraftfahrzeug 18 zu einem beliebigen Zeitpunkt auch in die Flotte 16 integrieren, indem dem Flottenmanagementsystem 10 der Zugehörigkeitsschlüssel 22 mitgeteilt wird und somit ein Bezug zu einem B2C-Kontext hergestellt werden kann.
-
Alternativ kann vorgesehen sein, dass der Zugehörigkeitsschlüssel 22 von dem Flottenmanagementsystem 10 mittels einer kraftfahrzeugexternen elektronischen Recheneinrichtung, insbesondere mittels der elektronischen Recheneinrichtung 12, erzeugt wird und der kraftfahrzeugextern erzeugte Zugehörigkeitsschlüssel 22 dem Benutzer 24 des einzelnen Kraftfahrzeugs 18 zur Eingabe im einzelnen Kraftfahrzeug 18 mitgeteilt wird und der Flottendienst 16 bereitgestellt wird.
Somit kann vorgeschlagen werden, dass die Flotte 16 von Kraftfahrzeugen bereits existiert und in dem Flottenmanagementsystem 10 der Zugehörigkeitsschlüssel 22 generiert werden kann, der nur für diese Flotte 16 Gültigkeit hat. Der Benutzer 24 aktiviert das einzelne Kraftfahrzeug 18 in einem B2C-Kontext. Es ist dann noch nicht der Flotte 16 zugeordnet, sondern kann nur direkt von diesem einen Benutzer 24 verwendet werden. Der Benutzer 24 kann dann zu einem beliebigen Zeitpunkt in seinem B2C-Kontext den Zugehörigkeitsschlüssel 22 eingeben, wodurch ein eindeutiger Bezug zu der Flotte 16 hergestellt wird und somit das einzelne Kraftfahrzeug 18 auch in der Flotte 16 integriert wird.
-
Ferner kann vorgesehen sein, dass ein Flottenmanager 26 des Flottenmanagementsystems 10 gegenüber dem einzelnen Kraftfahrzeug 18 authentifiziert wird und der Flottendienst 16 nach der Authentifizierung für das einzelne Kraftfahrzeug 18 bereitgestellt wird. Somit kann beispielsweise ein Benutzerkonto für den Flottenmanager 26 und für den Benutzer 24 existieren. Im Endbenutzerkontext kann sich der Flottenmanager 26 dann authentifizieren und dadurch genau dieses zugeordnete einzelne Kraftfahrzeug 18 in die Flotte 16 aufnehmen lassen.
-
Ferner kann vorgesehen sein, dass der Benutzer 24 des einzelnen Kraftfahrzeugs 18 gegenüber dem Flottenmanager 26 des Flottenmanagementsystems 10 authentifiziert wird und der Flottendienst 16 nach der Authentifizierung für das einzelne Kraftfahrzeug 18 bereitgestellt wird. Mit anderen Worten kann im Flottenkontext vorgesehen sein, dass sich der Benutzer 24 gegenüber dem Flottenmanager 26 authentifiziert und dadurch genau dieses ihm zugeordnete einzelne Kraftfahrzeug 18 in die Flotte 16 aufnehmen lassen.
-
Insgesamt kann damit erreicht werden, dass das einzelne Kraftfahrzeug 18 sowohl in einem B2C als auch in einem B2B-Kontext verwendet werden kann. Vor allem kann eine einfache Übernahme in einen B2B-Kontext erfolgen. So kann der Benutzer 24 durch einen B2C-Kontext mit seinem einzelnen Kraftfahrzeug 18 die ersten einfachen Funktionen erfahren und später, ohne erneuten Besuch eines Händlers beispielsweise oder komplexen Konfigurationsschritten dieses einzelnen Kraftfahrzeugs 18 auch in einem Flottenkontext aufnehmen lassen.
-
Insgesamt zeigt die Erfindung wie „connected vehicles“ in einem B2C und in einem B2B-Kontext verwaltet werden können.
-
Bezugszeichenliste
-
- 10
- Flottenmanagementsystem
- 12
- elektronische Recheneinrichtung
- 14
- Flottendienst
- 16
- Flotte
- 18
- einzelnes Kraftfahrzeug
- 20
- kraftfahrzeuginterne elektronische Recheneinrichtung
- 22
- Zugehörigkeitsschlüssel
- 24
- Benutzer
- 26
- Flottenmanager
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-