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Die Erfindung betrifft eine Sitzmöbeleinheit als auch eine Sitzgruppe.
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Beschreibung
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Derzeit besteht eine Vielzahl von unterschiedlichen Lösungen zum Höhenverstellen von Sitzflächen bei Sitzmöbeln. Durch die zunehmende Anzahl an höhenverstellbaren Tischen im Schulumfeld steigt der Bedarf an innovativen und robusten Lösungen für höhenverstellbare Sitzmöbel.
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AT 163 662 B offenbart ein Sitzmöbel mit einer besonderen konstruktiven Ausgestaltung, bestehend aus einem ersten Hocker mit spezifisch geformten Einzelteilen. In die Füße dieses ersten Hockers ist teleskopartig ein zweiter Hocker (Gleithocker) einschiebbar integriert. Zusätzlich ist zwischen den Füßen des ersten Hockers ein schwenk- und einklappbarer Hilfssitz angeordnet. Diese Kombination ermöglicht eine multifunktionale Nutzung des Möbelstücks, das je nach Bedarf durch einfache Handgriffe sowohl als Sitzgelegenheit als auch als Abstellfläche oder Mehrfachsitz verwendet werden kann.
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DE 10 2021 000 332 A1 beschreibt ein für den mobilen Einsatz vorgesehenes Möbelstück, das ein erstes Element mit einer ersten Fläche, ein zweites Element mit einer zweiten Fläche sowie eine Verstelleinheit umfasst. Die Verstelleinheit ist dazu eingerichtet, die Orientierung der ersten Fläche relativ zur zweiten Fläche zu verändern, wodurch eine flexible Anpassung der Möbelkonfiguration an unterschiedliche Nutzungsszenarien ermöglicht wird.
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Offenbarung der Erfindung
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Mit der Ausführungsform der Erfindung kann vorteilhafterweise eine verbesserte Sitzmöbeleinheit bereitgestellt werden. Die Erfindung ist in den unabhängigen Ansprüchen definiert. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung.
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Ein Vorteil des Sitzmöbels mit den Merkmalen des Anspruchs 1 ist, dass die Sitzhöhe mittels eines einfachen Handgriffes angepasst werden kann. Bekannt sind höhenverstellbare Hocker, welche mittels einer Gewindestange oder einer Hydraulikfeder in der Höhe verstellt werden können. Der Nachteil an den Gewindestangen ist, dass eine Höhenverstellung nur mittels einer Vielzahl von Rotationen möglich ist und somit einem großen manuellen Aufwand verknüpft ist, da aufgrund der geringen Steigung der Gewindestangen ein solcher Umstellprozess langwierig ist. Der Nachteil an Hydraulikfedern ist, dass diese über die Lebensdauer in ihrer Steifigkeit nachlassen, sodass diese ausgetauscht werden müssen. Mittels der Vereinfachung der Höhenverstellung der Sitzmöbeleinheit, insbesondere eines Hockers oder Ähnlichem, kann die Ergonomie deutlich verbessert werden, da der Nutzer geneigt ist, öfter seine Sitzposition anzupassen und damit ein langwieriges Hin- und Hergedrehe der Sitzfläche nicht mehr notwendig ist.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Sitzmöbeleinheit eine Sitzeinheit und eine erste Basiseinheit aufweist, wobei die erste Basiseinheit zumindest eine Stelleinheit aufweist, welche dazu eingerichtet ist, die erste Basiseinheit auf einer Aufstellfläche zu positionieren, wobei die erste Basiseinheit zumindest drei Öffnungen aufweist, welche entlang eines vorbestimmten Musters zueinander angeordnet sind, wobei die Sitzeinheit dazu eingerichtet ist, zumindest teilweise eine Sitzfläche auszubilden, wobei die Sitzeinheit auf einer der Sitzfläche abgewandten Seite zumindest drei Stege aufweist, wobei jeder der drei Stege eine Vielzahl von Ausnehmungen aufweist, wobei jeder Steg der Sitzeinheit dazu eingerichtet ist, in eine der zumindest drei Öffnungen der ersten Basiseinheit eingeführt zu werden, wobei die Sitzeinheit dazu eingerichtet ist, zu der ersten Basiseinheit rotiert zu werden, sodass eine Ausnehmung der Vielzahl von Ausnehmungen jedes Stegs in Eingriff mit der ersten Basiseinheit steht, um eine Höhenverstellung zwischen der Sitzeinheit und der ersten Basiseinheit zu sperren.
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In anderen Worten kann durch eine erste Rotation bzw. Drehbewegung der Sitzeinheit die Ausnehmung des Stegs in einen Teil der ersten Basiseinheit eingebracht werden, um somit eine Höhenverstellung zwischen der Sitzeinheit und der ersten Basiseinheit zu sperren. Ferner kann die Höhenverstellung zwischen der Sitzeinheit und der ersten Basiseinheit gelöst werden, indem durch zweite Rotation der Sitzeinheit die Ausnehmungen der Stege von der ersten Basiseinheit gezogen werden und somit die Stege in den Öffnungen geführt werden können. Bevorzugt können die Abstände der Vielzahl von Ausnehmungen unterschiedliche Sitzhöhen der Sitzeinheit bzw. der Sitzfläche definieren. Weiter bevorzugt ist eine Kontur des jeweiligen Steges an eine Kontur der jeweiligen Öffnung derart ausgestaltet, dass die Öffnungen den Steg führen können, sodass eine Verkantung der Stege zur Öffnung unwahrscheinlich ist. Ferner ist das vorbestimmte Muster der drei Öffnungen insbesondere kreisförmig ausgebildet, um somit die Stabilität beim Sitzen weiter zu erhöhen. Das vorbestimmte Muster kann auch jede andere Kontur aufweisen oder Ähnliches. Bevorzugt kann die Höhenverstellung derart erfolgen, dass die Sitzeinheit bei einer ersten Höhe zur ersten Basiseinheit angeordnet ist, im Anschluss rotiert werden kann, sodass die Ausnehmungen nicht mehr in Kontakt mit der ersten Basiseinheit stehen, um die Höhe der Sitzeinheit anpassen zu können und im Anschluss die Ausnehmungen wieder auf die erste Basiseinheit zu schieben, um somit die Höhenverstellung zu beenden.
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Die Unteransprüche zeigen bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
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Bevorzugt weist die erste Basiseinheit ein Plattenelement auf, wobei die Vielzahl von Ausnehmungen dazu eingerichtet ist, eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung mit dem Plattenelement auszubilden.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, mithilfe des Plattenelementes in der ersten Basiseinheit mit einfachen und kostengünstigen Mitteln eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung ausgestaltet werden kann. Bevorzugt können die Ausnehmungen leicht zulaufend ausgebildet werden, sodass bei einem Aufstecken der Ausnehmungen auf das Plattenelement eine kraft- als auch formschlüssige Verbindung hergestellt werden kann.
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Weiter bevorzugt weisen eine Außenkontur der Sitzfläche und eine Außenkontur des Plattenelements einen im Wesentlichen gleichen Durchmesser auf.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass das Erscheinungsbild der Sitzmöbeleinheit verbessert als auch die Ergonomie erhöht wird, da keine Kanten oder Ähnliches herausstehen. Im Wesentlichen gleich heißt insbesondere eine Abweichung von plus/minus 5 % basierend auf dem Referenzdurchmesser.
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Weiter bevorzugt weist die Sitzmöbeleinheit ein Sicherungselement auf, wobei das Sicherungselement drehbar an der ersten Basiseinheit angeordnet ist, wobei das Sicherungselement dazu eingerichtet ist, in einer ersten Position die kraft- und/oder formschlüssige Verbindung zu sichern und in einer zweiten Position die Höhenverstellung zu unterstützen.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass mithilfe des Sicherungselementes insbesondere verhindert werden kann, dass bei einer Belastung der Sitzfläche ein Herausrutschen der Ausnehmungen von der ersten Basiseinheit verhindert wird. Weiter bevorzugt kann das Sicherungselement eine Art Scheibe auf der ersten Basiseinheit sein, welche Aussparungen aufweist, die zumindest zu einer Seite zulaufend sind, sodass diese Aussparungen in die Ausnehmungen mittels der Drehbewegung eingeschoben werden können. Weiter bevorzugt können die Aussparungen in dem Sicherungselement auch mit einer konstanten Breite versehen werden, jedoch der Mittelpunkt des Sicherungselements zum Mittelpunkt der ersten Basiseinheit versetzt sein, sodass eine asymmetrische Drehbewegung entsteht, um somit die kraft- und/oder formschlüssige Verbindung unterstützen zu können. Bevorzugt sind die Aussparungen als Langlöcher oder ähnliches ausgestaltet. Weiter bevorzugt kann das Sicherungselement in eine zweite Position gedreht werden, in welcher es die Höhenverstellung unterstützt, indem die Stege durch die Öffnung und das Sicherungselement geführt werden können. Bevorzugt kann das Sicherungselement auf einer der Sitzeinheit zugewandten Seite ein Abstandselement aufweisen, welches dazu eingerichtet ist, die Sitzeinheit von dem Sicherungselement zu beabstanden. Somit kann vermieden werden, dass die Sitzeinheit auf dem Sicherungselement aufschlägt, wenn die Höhenverstellung versehentlich aktiviert wird. Weiter bevorzugt weist das Sicherungselement eine weitere Sicherung auf, welche das Sicherungselement in der ersten Position oder der zweiten Position sichert. Bspw. kann die weitere Sicherung ein Reibschluss sein, ein Pin oder ähnliches.
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Weiter bevorzugt kann die Sitzmöbeleinheit ein Keilelement aufweisen, welches dazu eingerichtet ist, eine der drei Öffnungen der Basiseinheit eingebracht zu werden, um die gesperrte Höhenverstellung zu sichern.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass das Keilelement ein unabsichtliches Aktivieren der Höhenverstellung vermeidet als auch ein Bewusstsein schafft, wann die Höhenverstellung gesichert ist und wann nicht.
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Weiter bevorzugt sind die Vielzahl von Ausnehmungen und die zumindest drei Öffnungen dazu eingerichtet, dass eine Rotation zwischen der ersten Basiseinheit und der Sitzeinheit zumindest 1 Grad und bis zu 100 Grad, bevorzugt zwischen 5° und 90°, die Höhenverstellung sperrt und/oder freigibt.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass die Höhenverstellung mit einer vordefinierten Rotation gesperrt oder freigegeben werden kann, was zu einer Verbesserung der haptischen Wahrnehmung führt. Somit kann ein langwieriges Drehen einer Gewindestande oder ähnliches vermieden werden.
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Weiter bevorzugt weist die Stelleinheit drei Füße auf.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass die Sitzstabilität erhöht werden kann.
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Weiter bevorzugt weist die Stelleinheit eine Fläche auf, welche dazu eingerichtet ist, die drei Öffnungen in einer ersten Ausrichtung zur Aufstellfläche zu positionieren, wobei die erste Ausrichtung dazu eingerichtet ist, die Sitzfläche im Wesentlichen parallel zur Aufstellfläche auszurichten.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass die erste Basiseinheit flächig auf der Aufstellfläche aufliegt, wie beispielsweise einem Boden, und somit ein Kippen oder Ähnliches verhindert wird.
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Vorzugsweise weist die Stelleinheit eine zweite Fläche auf, wobei die zweite Fläche dazu eingerichtet ist, eine weitere Öffnung in der ersten Basiseinheit im Wesentlichen parallel zur Aufstellebene zu positionieren, wobei die weitere Öffnung dazu eingerichtet ist, einen einzelnen Steg der drei Stege aufzunehmen.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass die Ergonomie der Sitzmöbeleinheit deutlich verbessert werden kann, da bei einem seitlichen Aufliegen mittels der zweiten Fläche eine Art Bodensitzkissen ausgebildet werden kann. Bevorzugt sind die Fläche und die zweite Fläche im Wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnet. Bspw. kann eine Rotationsachse der drei Öffnungen im Wesentlichen orthogonal zur Rotationsachse der weiteren Öffnung angeordnet sein.
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Weiter bevorzugt weist die Sitzmöbeleinheit eine zweite Basiseinheit auf, wobei die zweite Basiseinheit ein Paar an zusätzlichen Öffnungen aufweist, wobei die erste Basiseinheit und/oder die zweite Basiseinheit dazu eingerichtet sind, die weitere Öffnung und das Paar an zusätzlichen Öffnungen zueinander gemäß des vorbestimmten Musters zu positionieren, sodass ein erster Steg der Sitzeinheit in der weiteren Öffnung einführbar ist und ein zweiter Steg und ein dritter Steg in das Paar an zusätzlichen Öffnungen einführbar ist, um die Höhenverstellung bereitzustellen.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass eine Art Sitzkissen basierend aus den beiden Basiseinheiten und der Sitzeinheit hergestellt werden kann. Dadurch, dass die beiden Basiseinheiten aneinander anliegen, ist das Verkippen der Sitzeinheit noch unwahrscheinlicher. Bevorzugt kann das Paar an zusätzlichen Öffnungen im Zusammenhang mit der weiteren Öffnung das vorbestimmte Muster ausbilden, sodass die Sitzeinheit sowohl in die drei Öffnungen in der ersten Ausrichtung als auch in die weitere Öffnung und das Paar von zusätzlichen Öffnungen in der zweiten Ausrichtung gesteckt werden können. Somit kann die Austauschbarkeit zwischen verschiedenen Basiseinheiten und der Sitzeinheit erhöht werden Bevorzugt kann dabei die Fläche der ersten Basiseinheit einer dazugehörigen Fläche der zweiten Basiseinheit aneinander liegen.
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Weiter bevorzugt ist eine Grundfläche einer Kombination der ersten Basiseinheit und der zweiten Basiseinheit im Wesentlichen sechseckig.
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Ein Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass mehrere Sitzmöbeleinheiten an den Längsseiten des Sechsecks aneinander gereiht werden können und somit ein Sitzkreis oder Ähnliches gebildet werden kann. Im Wesentlichen sechseckig heißt insbesondere eine Formabweichung von plus/minus 5 %.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist eine Sitzgruppe, die eine Sitzmöbeleinheit wie vorstehend und nachfolgend beschrieben als auch einen höhenverstellbaren Tisch aufweist.
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Sämtliche Offenbarungen, welche voranstehend und nachfolgend in Bezug auf einen Aspekt der Erfindung beschrieben sind, gelten gleichermaßen für alle weiteren Aspekte der Erfindung.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen im Detail beschrieben. Zeichnungen:
- 1 bis 8 zeigen eine Sitzmöbeleinheit gemäß einer Ausführungsform.
- 9 zeigt eine Sitzgruppe gemäß einer Ausführungsform.
- 10 bis 11 zeigen eine Sitzmöbeleinheit gemäß einer Ausführungsform.
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Ausführungsformen der Erfindung
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Die Figuren sind lediglich schematisch und nicht maßstabsgetreu. In den Figuren können gleiche, gleichwirkende oder ähnliche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen verwendet werden.
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1 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzmöbeleinheit 10 weist ein Sitzelement 12 und eine erste Basiseinheit 14 auf, wobei die erste Basiseinheit 14 zumindest eine Stelleinheit 16 aufweist, welche dazu eingerichtet ist, die erste Basiseinheit 14 auf einer Aufstellfläche 18 zu positionieren, wobei die erste Basiseinheit 14 zumindest drei Öffnungen 20 aufweist, welche entlang eines vorbestimmten Musters 22 zueinander angeordnet sind, wobei die Sitzeinheit 12 dazu eingerichtet ist, zumindest teilweise eine Sitzfläche 24 auszubilden, wobei die Sitzeinheit 12 auf einer der Sitzfläche 24 abgewandten Seite 26 zumindest drei Stege 28 aufweist, wobei jeder der drei Stege 28 eine Vielzahl von Ausnehmungen 30 aufweist, wobei jeder Steg 28 der Sitzeinheit dazu eingerichtet ist, in eine der zumindest drei Öffnungen 20 der ersten Basiseinheit 14 eingeführt zu werden, wobei die Sitzeinheit 12 dazu eingerichtet ist, zu der ersten Basiseinheit 14 rotiert zu werden, sodass eine Ausnehmung 32 der Vielzahl von Ausnehmungen 30 jedes Stegs 28 in Eingriff mit der ersten Basiseinheit 14 steht, um eine Höhenverstellung 34 zwischen der Sitzeinheit 12 und der ersten Basiseinheit 14 zu sperren.
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Wie ferner in 1 zu sehen ist, ist an der ersten Basiseinheit 14 ein Plattenelement 36 angeordnet. Das Plattenelement 36 kann insbesondere in Zusammenwirkung mit der Ausnehmung 32 und/oder der Vielzahl von Ausnehmungen 30 eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung zwischen der Sitzeinheit 12 und der Basiseinheit 14 ausbilden, um die Höhenverstellung 34 zu sperren. Weiter bevorzugt kann an dem Plattenelement 36 ein Sicherungselement 44 drehbar angeordnet sein. Das Sicherungselement 42 kann dabei in einer ersten Position 44 die kraft- und/oder formschlüssige Verbindung zwischen der Sitzeinheit 12 und der ersten Basiseinheit 14 sichern. Weiter bevorzugt sind eine Außenkontur 38 der Sitzfläche 24 und eine Außenkontur 40 des Plattenelements 36 im Wesentlichen gleich bzw. weisen einen gleichen Durchmesser 42 auf. Weiter bevorzugt ist die Vielzahl von Ausnehmungen 30 dazu eingerichtet, dass eine Rotation 31 zwischen der ersten Basiseinheit 14 und der Sitzeinheit 12 von zumindest 5 Grad und bis zu 100 Grad die Höhenverstellung 34 sperrt und/oder freigibt. Im Gegensatz zu höhenverstellbaren Hockern ist die Rotation eben kein Vielfaches von 360 Grad, um verschiedene Höhen einstellen zu können.
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2 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzmöbeleinheit 10 weist eine Sitzeinheit 12 auf. Die Sitzeinheit 12 bildet eine Sitzfläche 24 aus. Auf einer der Sitzfläche 24 abgewandten Seite 26 sind drei Stege 28 angeordnet, wobei jeder Steg 28 eine Vielzahl von Ausnehmungen 30 aufweist. Bevorzugt kann die Vielzahl von Ausnehmungen 30 leicht zulaufend oder Ähnliches sein, um die form- und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen der Sitzeinheit 12 und der ersten Basiseinheit 14 zu unterstützen.
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3 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzmöbeleinheit 10 weist dabei eine Sitzeinheit 12 auf. Die Sitzeinheit 12 weist eine Sitzfläche 24 auf. An einer der Sitzfläche 24 abgewandten Seite 26 sind drei Stege 28 angeordnet. Wie in der 3 dargestellt, sind die Stege 28 mittels einer Steck- und/oder Klebeverbindung an der Sitzeinheit 12 befestigt. Bevorzugt weist jeder Steg 28 eine Vielzahl von Ausnehmungen 30 auf.
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4 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzmöbeleinheit 10 weist bevorzugt eine erste Basiseinheit 14 auf. Die erste Basiseinheit 14 weist zumindest eine Stelleinheit 16 auf. Wie in der 4 zu erkennen ist, wird die Stelleinheit 16 durch drei Füße 48 ausgebildet. Weiter bevorzugt weist die erste Basiseinheit 14 drei Öffnungen 20 auf, welche in einem vorbestimmten Muster 22 zueinander angeordnet sind. Weiter bevorzugt weist die erste Basiseinheit 14 ein Sicherungselement 42 auf, welches drehbar an der ersten Basiseinheit 14 angeordnet ist. In der 4 wird das Sicherungselement 42 in einer zweiten Position 46 dargestellt, wobei das Sicherungselement 42 dazu eingerichtet ist, in der zweiten Position 46 die Höhenverstellung 34 zwischen der Sitzeinheit 12 und der ersten Basiseinheit 14 zu unterstützen.
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5 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzmöbeleinheit 10 umfasst eine erste Basiseinheit 14. Bevorzugt weist die erste Basiseinheit 14 drei Öffnungen 20 auf, welche anhand eines vorbestimmten Musters 22 angeordnet sind. Wie in der 5 zu erkennen ist, ist das vorbestimmte Muster 22 im Wesentlichen kreisförmig.
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6 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzmöbeleinheit 10 weist bevorzugt eine erste Basiseinheit 14 auf. Die Stelleinheit 16 der Basiseinheit 14 weist eine Fläche 50 auf, die dazu eingerichtet ist, die drei Öffnungen 20 in einer ersten Ausrichtung 52 zur Aufstellfläche 18 zu positionieren. In anderen Worten kann die erste Basiseinheit 14 aufrecht aufgestellt werden und die Sitzeinheit 12 in die Öffnungen 20 eingeführt werden.
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7 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzmöbeleinheit 10 weist eine erste Basiseinheit 14 und eine zweite Basiseinheit 58 auf. Die erste Basiseinheit 14 ist bevorzugt auf einer zweiten Fläche 54 eingeordnet, sodass eine weitere Öffnung 56 der ersten Basiseinheit 14 im Wesentlichen parallel zur Aufstellebene 18 positioniert ist. Somit kann bevorzugt ein einzelner Steg 28 der drei Stege 28 der Sitzeinheit 12 in die weitere Öffnung 56 eingeführt werden. Wie in 7 dargestellt ist, umfasst die Sitzmöbeleinheit 10 eine zweite Basiseinheit 58, welche ein zweites Paar 60 an zusätzlichen Öffnungen 62 aufweist. Bevorzugt sind die erste Basiseinheit 14 und/oder die zweite Basiseinheit 58 dazu eingerichtet, die weitere Öffnung 56 und das Paar 60 an zusätzlichen Öffnungen 62 zueinander gemäß des vorbestimmten Musters 22 zu positionieren, wie dies beispielhaft in der 8 dargestellt ist. Mittels dieser Positionierung kann ein erster Steg 28 der Sitzeinheit 12 in der weiteren Öffnung 56 einführbar sein und ein zweiter Steg 28 und ein dritter Steg 28 in das Paar 60 an zusätzlichen Öffnungen 62 einführbar sein, um somit die Höhenverstellung 34 bereitstellen zu können. Weiter bevorzugt kann die Sitzeinheit 12 sowohl in die Öffnungen 20 eingreifen, wenn die erste Basiseinheit 14 in einer ersten Ausrichtung 52 ist als auch in die weitere Öffnung 56 und das Paar 60 an zusätzlichen Öffnungen 62, wenn die erste Basiseinheit 14 und die zweite Basiseinheit 58 zueinander auf der zweiten Fläche 54 angeordnet sind.
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8 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Wie in der 8 zu erkennen ist, sind die erste Basiseinheit 14 und die zweite Basiseinheit 58 derart zueinander angeordnet, dass diese die weitere Öffnung 56 und das Paar 60 an zusätzlichen Öffnungen 62 gemäß des vorbestimmten Musters 22 anordnen. Wie in der 8 dargestellt ist, bildet eine Kombination 66 der ersten Basiseinheit 14 und der zweiten Basiseinheit 58 eine Grundfläche 46 aus, welche im Wesentlichen sechseckig ist.
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9 zeigt eine Sitzgruppe 100 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzgruppe 100 weist eine Sitzmöbeleinheit 10, wie voranstehend und nachfolgend beschrieben, auf als auch einen höhenverstellbaren Tisch 110. Bevorzugt kann der höhenverstellbare Tisch entlang einer Höhenverstellung 112 in der Höhe angepasst werden. Bevorzugt kann die Sitzeinheit 12 zur ersten Basiseinheit 14 in der Höhe mittels der Höhenverstellung 34 angepasst werden. Bevorzugend sind ein Vektor der Höhenverstellung 34 als auch ein Vektor der Höhenverstellung 112 des Tisches 110 im Wesentlichen gleich ausgerichtet. Somit kann insbesondere eine besonders ergonomische Sitzgruppe 100 bereitgestellt werden.
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10 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzmöbeleinheit 10 weist ein Sicherungselement 42 auf. Dabei kann das Sicherungselement 42 das Eingreifen der Vielzahl von Ausnehmungen 30 zum Aktivieren bzw. Deaktivieren der Höhenverstellung 34 unterstützen. Ferner weist das Sicherungselement ein Abstandselement 43 auf, um die der Sitzfläche 24 abgewandte Seite 26 von dem Sicherungselement 42 zu beabstanden, wenn die Höhenverstellung 34 zufällig deaktiviert wird.
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11 zeigt eine Sitzmöbeleinheit 10 gemäß einer Ausführungsform. Die Sitzmöbeleinheit 10 verdeutlicht die Positionierung der Abstandselemente 43 auf dem Sicherungselement 42. Weiter bevorzugt können die Abstandselemente 43 als Griff dienen, um das Sicherungselement 42 in die Vielzahl von Ausnehmungen 30 einzubringen als auch wieder herauszuziehen.