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DE102024201810A1 - Akku-Strahlervorrichtung, insbesondere Akku-Baustrahler - Google Patents

Akku-Strahlervorrichtung, insbesondere Akku-Baustrahler

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Publication number
DE102024201810A1
DE102024201810A1 DE102024201810.4A DE102024201810A DE102024201810A1 DE 102024201810 A1 DE102024201810 A1 DE 102024201810A1 DE 102024201810 A DE102024201810 A DE 102024201810A DE 102024201810 A1 DE102024201810 A1 DE 102024201810A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
battery
handle
unit
powered
spotlight
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024201810.4A
Other languages
English (en)
Inventor
Julia Haberkern
Sabrina Seitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE102024201810.4A priority Critical patent/DE102024201810A1/de
Publication of DE102024201810A1 publication Critical patent/DE102024201810A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S9/00Lighting devices with a built-in power supply; Systems employing lighting devices with a built-in power supply
    • F21S9/02Lighting devices with a built-in power supply; Systems employing lighting devices with a built-in power supply the power supply being a battery or accumulator
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21LLIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF, BEING PORTABLE OR SPECIALLY ADAPTED FOR TRANSPORTATION
    • F21L4/00Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells
    • F21L4/04Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells characterised by the provision of a light source housing portion adjustably fixed to the remainder of the device
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    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
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    • F21Y2105/10Planar light sources comprising a two-dimensional array of point-like light-generating elements
    • F21Y2105/14Planar light sources comprising a two-dimensional array of point-like light-generating elements characterised by the overall shape of the two-dimensional array
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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Akku-Strahlervorrichtung, insbesondere Akku-Baustrahler, mit zumindest einer Leuchtmitteleinheit (12), welche zumindest ein Leuchtmittel (14), insbesondere ein Leuchtmittelarray, bevorzugt ein LED-Array, aufweist, mit zumindest einem Grundgehäuse (16), welches die Leuchtmitteleinheit (12) zumindest teilweise aufnimmt, mit einer an dem Grundgehäuse (16) angeordneten Akkuschnittstelle (18) zu einer lösbaren Aufnahme eines Wechselakkus (20), welche einen Akkuaufnahmebereich (22) definiert, mit zumindest einer Griffeinheit (24) und mit zumindest einer Gelenkeinheit (26), über welche das Grundgehäuse (16) zumindest um eine Schwenkachse (28) schwenkbar gegenüber der Griffeinheit (24) gelagert ist.
Es wird vorgeschlagen, dass die Griffeinheit (24) zumindest einen Griffgrundkörper (30) aufweist, der zumindest eine Aufstellfläche (32) aufweist, welche eine Aufstellebene (34) definiert, die wesentlich von der Schwenkachse (28) der Gelenkeinheit (26) beabstandet angeordnet ist, wobei die Griffeinheit (24) den Akkuaufnahmebereich (22) in zumindest einer Schwenkstellung der Griffeinheit (24) relativ zu dem Grundgehäuse (16), insbesondere in einer Verstaustellung der Griffeinheit (24), zumindest teilweise umgreift.

Description

  • Stand der Technik
  • Es ist bereits eine Akku-Strahlervorrichtung, insbesondere Akku-Baustrahler, mit zumindest einer Leuchtmitteleinheit, welche zumindest ein Leuchtmittel, insbesondere ein Leuchtmittelarray, bevorzugt ein LED-Array, aufweist, mit zumindest einem Grundgehäuse, welches die Leuchtmitteleinheit zumindest teilweise aufnimmt, mit einer an dem Grundgehäuse angeordneten Akkuschnittstelle zu einer lösbaren Aufnahme eines Wechselakkus, welche einen Akkuaufnahmebereich definiert, mit zumindest einer Griffeinheit und mit zumindest einer Gelenkeinheit, über welche das Grundgehäuse zumindest um eine Schwenkachse schwenkbar gegenüber der Griffeinheit gelagert ist, vorgeschlagen worden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer Akku-Strahlervorrichtung, insbesondere Akku-Baustrahler, mit zumindest einer Leuchtmitteleinheit, welche zumindest ein Leuchtmittel, insbesondere ein Leuchtmittelarray, bevorzugt ein LED-Array, aufweist, mit zumindest einem Grundgehäuse, welches die Leuchtmitteleinheit zumindest teilweise aufnimmt, mit einer an dem Grundgehäuse angeordneten Akkuschnittstelle zu einer lösbaren Aufnahme eines Wechselakkus, welche einen Akkuaufnahmebereich definiert, mit zumindest einer Griffeinheit und mit zumindest einer Gelenkeinheit, über welche das Grundgehäuse zumindest um eine Schwenkachse schwenkbar gegenüber der Griffeinheit gelagert ist.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Griffeinheit zumindest einen Griffgrundkörper aufweist, der zumindest eine Aufstellfläche aufweist, welche eine Aufstellebene definiert, die wesentlich von der Schwenkachse der Gelenkeinheit beabstandet angeordnet ist, wobei die Griffeinheit den Akkuaufnahmebereich in zumindest einer Schwenkstellung der Griffeinheit relativ zu dem Grundgehäuse, insbesondere in einer Verstaustellung der Griffeinheit, zumindest teilweise umgreift. Die Griffeinheit bildet insbesondere, zumindest in der Verstaustellung, einen Akkuschutz aus. Die Griffeinheit erstreckt sich insbesondere um einen eingesetzten Wechselakku und schützt diesen bei einem Aufprall. Vorzugsweise existiert zumindest eine Schnittebene parallel zu der Aufstellebene, welche in der Verstaustellung sowohl die Griffeinheit schneidet, als auch einen eingesetzten Wechselakku. Bevorzugt umgreift die Griffeinheit den Akkuaufnahmebereich in einer Ebene parallel zu der Aufstellebene in einem Winkelbereich von zumindest 120°, vorzugsweise zumindest 180° und besonders bevorzugt zumindest 240°, ausgehend von einem geometrischen Mittelpunkt des Akkuaufnahmebereichs.
  • Die Akku-Strahlervorrichtung ist insbesondere von einem transportablen Strahler gebildet, welcher mittels eines Akkus betrieben werde kann. Der Akku ist dabei insbesondere lösbar mit der Akku-Strahlervorrichtung verbindbar. Unter einer „transportablen Vorrichtung“ soll hier insbesondere eine Vorrichtung verstanden werden, die von einem Bediener transportmaschinenlos transportiert werden kann. Die tragbare Vorrichtung weist insbesondere eine Masse auf, die kleiner ist als 10 kg, bevorzugt kleiner ist als 5 kg und besonders bevorzugt kleiner ist als 2 kg.
  • Die Leuchtmitteleinheit weist vorzugsweise zumindest ein Leuchtmittel, insbesondere ein Leuchtmittelarray, bevorzugt ein LED-Array, auf. Insbesondere soll unter einem „Leuchtmittel“ ein, dem Fachmann als sinnvoll erscheinendes Bauteil, welches insbesondere Strahlung emittiert, vorteilhaft jedoch eine Glühbirne, eine Energiesparlampe, eine Leuchtstoffröhre und/oder besonders vorteilhaft eine Leuchtdiode verstanden werden. Die Leuchteinheit weist neben dem zumindest einen Leuchtmittel vorzugsweise identisch zueinander ausgebildete weitere Leuchtmittel, insbesondere gleichmäßig beabstandet auf einer Platine der Leuchtmitteleinheit angeordnet, auf. Es ist denkbar, dass die Leuchtmitteleinheit zumindest eine COB LED aufweist. Es ist denkbar, dass die Leuchtmitteleinheit zumindest fünf Leuchtmittel, vorzugsweise zumindest zehn Leuchtmittel und bevorzugt zumindest 15 Leuchtmittel aufweist, wodurch vorteilhaft ein flächenstrahlender Effekt erreicht werden kann. Vorzugsweise weist die Leuchtmitteleinheit einen lichtemittierenden Bereich auf lediglich einer Seite der Leuchtmitteleinheit auf. Alternativ ist denkbar, dass die Leuchtmitteleinheit den lichtemittierenden Bereich oder einen weiteren lichtemittierenden Bereich auf zumindest einer weiteren Seite der Leuchtmitteleinheit aufweist. Vorteilhaft weist das Grundgehäuse eine zumindest teilweise transparente oder zumindest teilweise semitransparente Schutzscheibe auf, welche insbesondere zu einer Transmission des von dem zumindest einen Leuchtmittel emittierten Lichts, insbesondere durch das Grundgehäuse, vorgesehen ist. Vorzugsweise bildet die Schutzscheibe den lichtemittierenden Bereich der Leuchtmitteleinheit aus und/oder ist zumindest teilweise im lichtemittierenden Bereich der Leuchtmitteleinheit angeordnet.
  • Die Akku-Strahlervorrichtung weist vorzugsweise ein Bedienelement auf, welches zu einem Einschalten und einem Ausschalten der Leuchtmitteleinheit in Abhängigkeit von einer Bedienoperation durch einen Bediener vorgesehen ist. Vorzugsweise ist das zumindest eine Leuchtmittel zu einer Emission von Licht in verschiedenen Helligkeitsstufen vorgesehen. Die Helligkeitsstufe des zumindest einen Leuchtmittels ist vorzugsweise durch das Bedienelement einstellbar. Es wäre jedoch auch denkbar, dass mehrere Bedienelemente mit verschiedenen Funktionen vorgesehen sind. Vorzugsweise ist das Bedienelement an dem Grundgehäuse angeordnet. Alternativ wäre denkbar, dass das Bedienelement an der Griffeinheit oder direkt an der Leuchtmitteleinheit angeordnet ist. Das Bedienelement kann beispielsweise als zumindest ein Druckknopf und/oder Schiebeknopf und/oder Drehknopf und/oder Schalter und/oder Taster und/oder dergleichen ausgebildet sein.
  • Das Grundgehäuse bildet insbesondere Teil einer Grundeinheit. Die Grundeinheit weist vorzugsweise zumindest das Grundgehäuse und insbesondere zumindest ein Elektronikmodul innerhalb des Grundgehäuses auf. Vorzugsweise ist das Elektronikmodul zumindest teilweise und insbesondere vollständig in dem Grundgehäuse aufgenommen. Die Grundeinheit und insbesondere das Elektronikmodul weisen vorzugsweise zumindest eine Elektronikplatine, insbesondere eine Leiterplatte auf. Die Akkuschnittstelle zu einer lösbaren Aufnahme eines Wechselakkus bildet vorzugsweise ebenfalls ein Teil der Grundeinheit. Die Grundeinheit weist vorzugsweise die Akkuschnittstelle auf, welche dazu vorgesehen ist, einen Wechselakku von einem Bediener vorteilhaft werkzeuglos lösbar zu koppeln. Bei der Akkuschnittstelle handelt es sich insbesondere um eine Schnittstelle, die in einem betriebsbereiten Zustand einen Wechselakku elektrisch kontaktiert und vorzugsweise mechanisch befestigt. Die Akkuschnittstelle ist vorzugsweise an einer zu einer Seite der Grundeinheit, an welcher die Leuchteinheit und/oder das Befestigungselement befestigt ist/sind, gegenüberliegenden Seite der Grundeinheit ausgebildet. Die Akkuschnittstelle ist auf einer der Leuchtmitteleinheit abgewandten Seite des Grundgehäuses angeordnet. Die Akkuschnittstelle, insbesondere ein mechanisches Schnittstellenelement der Akkuschnittstelle, ist insbesondere zumindest teilweise einstückig mit dem Grundgehäuse ausgebildet.
  • Vorzugsweise handelt es sich bei dem Wechselakku um einen Handwerkzeugakku. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Wechselakku um einen Akkupack, welcher dazu geeignet ist, eine Handwerkzeugmaschine, beispielsweise einen Schrauber, eine Säge oder eine Bohrmaschine, mit elektrischer Energie zu versorgen. Vorzugsweise ist der Wechselakku als ein lithiumbasierter Akku ausgebildet. Unter dem Begriff „lösbar“ soll insbesondere verstanden werden, dass der Wechselakku von einem Bediener zerstörungsfrei und vorteilhaft werkzeuglos entnehmbar ist. Vorzugsweise ist der Wechselakku in einem betriebsbereiten Zustand unbeweglich relativ zu dem Grundgehäuse der Grundeinheit mit der Akkuschnittstelle verbunden.
  • Es ist denkbar, dass die Akku-Strahlervorrichtung zumindest teilweise, insbesondere die Leuchtmitteleinheit, bei einem Betrieb eine Energie ausschließlich aus dem Wechselakku bezieht. Es wäre denkbar, dass die Akku-Strahlervorrichtung keinen Energiespeicher zur Speicherung einer Betriebsenergie für längere Zeit aufweist. Alternativ ist denkbar, dass die Akku-Strahlervorrichtung einen Energiespeicher aufweist. Es ist insbesondere denkbar, dass der Energiespeicher dazu vorgesehen ist, durch den Wechselakku unterstützt und/oder aufgeladen zu werden. Alternativ ist denkbar, dass der Energiespeicher dazu vorgesehen ist, unabhängig von der Akkuschnittstelle zu fungieren.
  • Die Griffeinheit ist insbesondere von einem Bügelgriff gebildet. Die Griffeinheit dient insbesondere zu einem manuellen Transport der Akku-Strahlervorrichtung. Die Griffeinheit weist den Griffgrundkörper auf. Der Griffgrundkörper bildet einen Griffbügel aus. Der Griffgrundkörper ist dazu vorgesehen, bei einem Transport direkt von einem Bediener gegriffen zu werden. Der Griffgrundkörper weist einen Griffbereich auf, der zu einem direkten Greifen durch einen Bediener vorgesehen ist. Vorzugsweise ist der Griffbereich dazu vorgesehen, von einem Bediener mit einer Hand umgriffen zu werden. Der Griffgrundkörper weist insbesondere eine U-Form auf. Der Griffgrundkörper weist insbesondere eine Haupterstreckungsebene auf, wobei sich die Aufstellfläche zumindest im Wesentlichen parallel zu der Haupterstreckungsebene erstreckt. Die Aufstellfläche bildet insbesondere eine ebene Fläche des Griffgrundkörpers, die dem Grundgehäuse abgewandt angeordnet ist. Die Aufstellfläche ist insbesondere von einer äußersten Fläche des Griffgrundkörpers gebildet. Vorzugsweise weist die Aufstellfläche eine U-Form auf. Die Aufstellfläche definiert insbesondere eine Hauptaufstellfläche, wobei der Griffgrundkörper weitere Aufstellflächen ausbilden kann. Die Aufstellfläche definiert insbesondere eine Aufstellebene, wobei sich die Aufstellebene zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Haupterstreckungsebene der Akku-Strahlervorrichtung in der Verstaustellung erstreckt. Unter einer „Verstaustellung“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Stellung der Akku-Strahlervorrichtung, insbesondere eine Schwenkstellung des Grundkörpers relativ zu der Griffeinheit, verstanden werden, in welcher die Akku-Strahlervorrichtung, insbesondere zu einem Transport, vorteilhaft kompakt ist. Vorzugsweise ist der Grundkörper in der Verstaustellung an die Griffeinheit angeklappt, sodass sich eine Haupterstreckungsebene des Grundkörpers zumindest im Wesentlichen parallel zu der Aufstellebene erstreckt.
  • Die Aufstellfläche ist, insbesondere zumindest außerhalb des Befestigungszustandes, vorzugsweise zumindest im Wesentlichen eben und insbesondere zumindest im Wesentlichen glatt ausgebildet, wobei Abweichungen der Aufstellfläche von einer ebenen und/oder glatten Fläche vorzugsweise eine Erstreckung in eine Normalenrichtung der Haupterstreckungsebene der Aufstellfläche von weniger als 10 %, vorzugsweise von weniger als 5 % und besonders bevorzugt weniger als 2 % einer Erstreckung der Aufstellfläche aufweisen. Alternativ ist denkbar, dass die Kontaktfläche eine andere, dem Fachmann sinnvoll erscheinende Formgebung aufweist.
  • Unter einer „Haupterstreckungsebene“ einer Baueinheit soll insbesondere eine Ebene verstanden werden, welche parallel zu einer größten Seitenfläche eines kleinsten gedachten Quaders ist, welcher die Baueinheit gerade noch vollständig umschließt, und insbesondere durch den Mittelpunkt des Quaders verläuft. Unter „im Wesentlichen parallel“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene, verstanden werden, wobei die Richtung gegenüber der Bezugsrichtung eine Abweichung insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft kleiner als 2° aufweist. Ferner soll in diesem Zusammenhang unter „wesentlich beabstandet“ insbesondere verstanden werden, dass ein minimaler Abstand zwischen der Aufstellebene und der Schwenkachse der Gelenkeinheit zumindest 1 cm, vorzugsweise zumindest 2 cm und besonders bevorzugt zumindest 3 cm beträgt. Vorzugsweise beträgt ein minimaler Abstand zwischen der Aufstellebene und der Schwenkachse der Gelenkeinheit zumindest 30%, vorzugsweise zumindest 50% und besonders bevorzugt zumindest 70% einer maximalen Erstreckung der Akku-Strahlervorrichtung senkrecht zu der Aufstellebene in der Verstaustellung. Die Schwenkachse der Gelenkeinheit erstreckt sich insbesondere parallel zu der Aufstellebene.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Akku-Strahlervorrichtung kann insbesondere eine vorteilhaft variabel nutzbare Akku-Strahlervorrichtung bereitgestellt werden. Ferner kann insbesondere eine vorteilhaft stabil stehende Akku-Strahlervorrichtung bereitgestellt werden. Des Weiteren kann ein vorteilhafter Schutz eines Wechselakkus an der Akku-Strahlervorrichtung ermöglicht werden. Der Wechselakku kann insbesondere zuverlässig bei einem Sturz der Akku-Strahlervorrichtung geschützt werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass der Griffgrundkörper von einem Bügelgriff gebildet ist, welcher parallel zu einer Schwenkachse der Gelenkeinheit betrachtet zumindest annähernd eine L-Form aufweist. Vorzugsweise weist zumindest eine Seite, insbesondere beide Seiten, des Griffgrundkörpers, parallel zu einer Schwenkachse der Gelenkeinheit betrachtet, eine L-Form auf. Es wird ferner vorgeschlagen, dass der Griffgrundkörper zumindest zwei mit der Gelenkeinheit verbundene L-förmige Arme und einen Griffsteg aufweist, wobei die L-förmigen Arme jeweils an einem der Gelenkeinheit abgewandten Ende über den Griffsteg miteinander verbunden sind. Vorzugsweise sind die L-förmige Arme jeweils auf einander abgewandten Seiten an die Gelenkeinheit angebunden. Vorzugsweise sind die L-förmigen Arme jeweils auf gegenüberliegenden Seiten des Grundgehäuses angeordnet. Vorzugsweise ist eine lange Seite mit dem Griffsteg verbunden, während jeweils eine kurze Seite der L-förmigen Arme auf einer dem Griffsteg abgewandten Ende an die Gelenkeinheit angebunden ist. Bevorzugt sind die L-förmigen Arme und der Griffsteg fest miteinander verbunden. Vorzugsweise sind die L-förmigen Arme und der Griffsteg zumindest teilweise einstückig, insbesondere einteilig, ausgebildet. Vorzugsweise bildet eine lange Seite der L-förmigen Arme die Aufstellfläche aus. Unter „einstückig“ soll insbesondere zumindest stoffschlüssig verbunden verstanden werden, beispielsweise durch einen Schweißprozess, einen Klebeprozess, einen Anspritzprozess und/oder einen anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Prozess, und/oder vorteilhaft in einem Stück geformt verstanden werden, wie beispielsweise durch eine Herstellung aus einem Guss und/oder durch eine Herstellung in einem Ein- oder Mehrkomponentenspritzverfahren und vorteilhaft aus einem einzelnen Rohling. Vorteilhaft soll unter einstückig auch einteilig verstanden werden. Unter „einteilig“ soll insbesondere in einem Stück geformt verstanden werden. Vorzugsweise wird dieses eine Stück aus einem einzelnen Rohling, einer Masse und/oder einem Guss, besonders bevorzugt in einem Spritzgussverfahren, insbesondere einem Ein- und/oder Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren, hergestellt. Durch die Form des Griffgrundkörpers kann vorteilhaft ein Versatz zwischen der Aufstellebene und der Schwenkachse realisiert werden. Des Weiteren kann dadurch ein vorteilhafter Schutz des Wechselakkus ermöglicht werden. Ferner kann insbesondere eine vorteilhaft stabile Akku-Strahlervorrichtung bereitgestellt werden. Der L-förmige Griffgrundkörper sorgt insbesondere dafür, dass der Wechselakku in das Design integriert wird, insbesondere bei maximaler Kompaktheit.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Griffeinheit zumindest einen Magneten aufweist, welcher in den Griffgrundkörper der Griffeinheit integriert ist. Vorzugsweise ist der Magnet insbesondere von einem Permanentmagneten gebildet. Es wäre jedoch auch eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung denkbar. Es wäre insbesondere auch denkbar, dass der Magnet von einem von dem Wechselakku versorgten Elektromagneten gebildet ist. Vorzugsweise ist der Griffgrundkörper dazu vorgesehen, den Magneten zumindest teilweise aufzunehmen. Vorzugsweise weist der Griffgrundkörper zumindest einen Aufnahmebereich zu einer formschlüssigen Aufnahme des Magneten auf. Bevorzugt umfasst der Griffgrundkörper zusätzlich zumindest einen Deckel zu einem Verschließen des Aufnahmebereichs. Vorzugsweise ist der Magnet lediglich formschlüssig in dem Griffgrundkörper gehalten, es wäre jedoch auch denkbar, dass der Magnet beispielsweise zusätzlich stoffschlüssig, wie insbesondere durch Kleben, befestigt ist. Unter „formschlüssig“ soll insbesondere verstanden werden, dass aneinanderliegende Flächen von miteinander formschlüssig verbundenen Bauteilen eine in Normalenrichtung der Flächen wirkende Haltekraft aufeinander ausüben. Insbesondere befinden sich die Bauteile in einem geometrischen Eingriff miteinander. Vorzugsweise dienen die Magneten insbesondere zu einer magnetischen Befestigung der Griffeinheit, insbesondere der gesamten Akku-Strahlervorrichtung, an einer magnetischen, insbesondere ferromagnetischen Oberfläche.
  • Der Magnet erzeugt in zumindest einem Betriebszustand insbesondere zumindest ein Magnetfeld zur Bereitstellung der magnetischen Haltekraft, insbesondere einer magnetischen Anziehungskraft. Der Magnet ist vorzugsweise zumindest teilweise in dem Griffgrundkörper angeordnet. Das Magnetfeld des Magneten ist vorzugsweise zumindest in dem Befestigungszustand zeitlich konstant, wodurch insbesondere eine zeitlich konstante Haltekraft bereitgestellt werden kann. Es wäre denkbar, dass der Magnet von einem Elektromagneten gebildet ist, welcher, beispielsweise durch ein manuelles Einschalten des Elektromagneten durch den Bediener an dem Bedienelement, insbesondere simultan zu dem Einschalten des Leuchtmittels zu einer Beleuchtungsoperation, oder durch ein manuelles Einschalten des Elektromagneten an einem weiteren Bedienelement und/oder durch ein automatisches Einschalten des Elektromagneten in einer Nähe des Elements, zumindest in dem Befestigungszustand das Magnetfeld ausbildet. Vorzugsweise weist der Magnet jedoch einen Permanentmagneten zur Bereitstellung der magnetischen Haltekraft auf, wodurch insbesondere eine Kosteneffizienz und/oder Energieeffizienz und/oder Zuverlässigkeit des Magneten vorteilhaft gesteigert werden kann. Bevorzugt weist der Magnet neben dem Permanentmagneten zumindest ein ferromagnetisches Element, insbesondere in Form eines Metallplättchens, oder ein ferrimagnetisches Element, insbesondere in Form von Ferriten, auf. Hierdurch kann insbesondere eine vorteilhaft variable Nutzung der Akku-Strahlervorrichtung ermöglicht werden.
  • Es wird ferner vorgeschlagen, dass der zumindest eine Magnet in zumindest einen der L-förmigen Arme des Griffgrundkörpers integriert ist. Vorzugsweise ist der zumindest eine Magnet in eine lange Seite in zumindest einen der L-förmigen Arme des Griffgrundkörpers integriert. Bevorzugt ist der zumindest eine Magnet in einem Nahbereich der Aufstellfläche angeordnet. Vorzugsweise weist die Griffeinheit zumindest zwei Magneten auf, wobei jeweils zumindest ein Magnet in jeden der L-förmigen Arme des Griffgrundkörpers integriert ist. Vorzugsweise weisen die L-förmigen Arme des Griffgrundkörpers jeweils zumindest einen Aufnahmebereich zu einer formschlüssigen Aufnahme des Magneten auf. Bevorzugt umfassen die L-förmigen Arme zusätzlich jeweils zumindest einen Deckel zu einem Verschließen des Aufnahmebereichs. Vorzugsweise sind die Magnete lediglich formschlüssig in den L-förmigen Armen gehalten. Hierdurch kann insbesondere eine vorteilhaft variable Nutzung der Akku-Strahlervorrichtung ermöglicht werden. Ferner kann eine vorteilhafte Anordnung der Magneten ermöglicht werden.
  • Es wird weiter vorgeschlagen, dass die Griffeinheit zumindest einen Haken aufweist, welcher schwenkbar an dem Griffgrundkörper, insbesondere an einem Griffsteg des Griffgrundkörpers, gelagert ist. Es wird ferner vorgeschlagen, dass der Haken von einem Metallhaken gebildet ist. Der Haken ist vorzugsweise zu einer hängenden Befestigung der Akku-Strahlervorrichtung an einem Gegenbefestigungselement, beispielsweise einem Haken und/oder einem Balken und/oder einer Stange und/oder einer Schlaufe oder dergleichen, in und/oder angrenzend an den Arbeitsbereich, vorgesehen. Insbesondere soll unter einer „hängenden Befestigung“ eine Befestigung verstanden werden, bei der ein Schwerpunkt der Akku-Strahlervorrichtung, insbesondere zumindest im Wesentlichen senkrecht, unter einem Befestigungspunkt des Hakens an dem Gegenbefestigungselement, angeordnet ist. Der Haken ist um eine Achse parallel zu der Schwenkachse der Gelenkeinheit verschwenkbar relativ zu dem Griffgrundkörper an dem Griffgrundkörper angeordnet. Der Haken ist insbesondere um eine Achse parallel zu einer Haupterstreckungsrichtung des Griffstegs schwenkbar gelagert, insbesondere um den Haken zwischen einer Verstaustellung und einer Nutzstellung hin und her zu schwenken. Der Haken ist insbesondere direkt an dem Griffsteg befestigt.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Akku-Strahlervorrichtung ein Gewicht von weniger als 800g, vorzugsweise weniger als 600g, aufweist. Vorzugsweise weist die Akku-Strahlervorrichtung ohne einen eingesetzten Wechselakku ein Gewicht von weniger als 600g, vorzugsweise von weniger als 500g, auf. Bevorzugt weist die Akku-Strahlervorrichtung ein Gewicht von mehr als 400g auf. Besonders bevorzugt weist die Akku-Strahlervorrichtung ein Gewicht zwischen 450g und 550g auf. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhaft leichte Akku-Strahlervorrichtung bereitgestellt werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Akku-Strahlervorrichtung eine Höhe in der Verstaustellung der Griffeinheit von weniger als 10 cm, vorzugsweise von weniger als 8 cm, aufweist. Vorzugsweise weist die Akku-Strahlervorrichtung in der Verstaustellung eine Höhe, insbesondere eine Dicke, senkrecht zu der Aufstellebene, von weniger als 7,5 cm auf. Bevorzugt weist die Akku-Strahlervorrichtung in der Verstaustellung eine Höhe, insbesondere eine Dicke, senkrecht zu der Aufstellebene, zwischen 7 cm und 7,5 cm auf. Ferner weist die Akku-Strahlervorrichtung insbesondere in der Verstaustellung der Griffeinheit eine Länge, insbesondere parallel zu der Aufstellebene, von weniger als 25 cm, vorzugsweise von weniger als 20 cm, auf. Vorzugsweise weist die Akku-Strahlervorrichtung insbesondere in der Verstaustellung der Griffeinheit eine Länge, insbesondere parallel zu der Aufstellebene, zwischen 18 cm und 20 cm auf. Des Weiteren weist die Akku-Strahlervorrichtung insbesondere in der Verstaustellung der Griffeinheit eine Breite, insbesondere parallel zu der Aufstellebene, von weniger als 17 cm, vorzugsweise von weniger als 14 cm, auf. Vorzugsweise weist die Akku-Strahlervorrichtung insbesondere in der Verstaustellung der Griffeinheit eine Breite, insbesondere parallel zu der Aufstellebene, zwischen 12 cm und 14 cm auf. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhaft kompakte Akku-Strahlervorrichtung bereitgestellt werden. Es kann insbesondere eine vorteilhaft kompakte Verstaustellung bereitgestellt werden.
  • Ferner geht die Erfindung aus von einem Akkustrahlersystem mit der Akku-Strahlervorrichtung und mit einem Wechselakku. Es wird vorgeschlagen, dass der Wechselakku von einem 18V-Wechselakku gebildet ist. Es wäre jedoch auch denkbar, dass die Akku-Strahlervorrichtung mit einem Wechselakku mit einer anderen Spannung betreibbar ist. Die Akku-Strahlervorrichtung ist insbesondere für ein 18V Akku-System vorgesehen. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Kompatibilität der Wechselakkus erreicht werden.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Akkustrahlersystem ein Gesamtgewicht von weniger als 1,1 kg, vorzugsweise von weniger als 0,9 kg, aufweist. Vorzugsweise weist das Akkustrahlersystem, insbesondere bei einem Wechselakku mit einer Kapazität von 2 Ah, ein Gesamtgewicht von weniger als 1 kg, vorzugsweise von weniger als 0,9 kg, auf. Bevorzugt weist das Akkustrahlersystem, insbesondere bei einem Wechselakku mit einer Kapazität von 2 Ah, ein Gesamtgewicht zwischen 800 g und 900 g auf. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhaft leichtes Akkustrahlersystem bereitgestellt werden.
  • Es wird ferner vorgeschlagen, dass ein Abstand zwischen einem Schwerpunkt des Grundgehäuses zusammen mit der Leuchtmitteleinheit, der Akkuschnittstelle und dem daran angeordneten Wechselakku und der Schwenkachse, parallel zu der Aufstellebene gemessen, in der Verstaustellung größer als in einer Betriebsstellung ist. Vorzugsweise bilden das Grundgehäuse, die Leuchtmitteleinheit, die Akkuschnittstelle und der Wechselakku eine Leuchtengrundeinheit, die über die Gelenkeinheit relativ zu der Griffeinheit verschwenkbar ist. Dabei ist ein Abstand zwischen einem Schwerpunkt der Leuchtengrundeinheit und der Schwenkachse, parallel zu der Aufstellebene gemessen, in der Verstaustellung größer als in der Betriebsstellung. Die Leuchtengrundeinheit wird daher in einem aufgestellten Zustand bei einer Bewegung von der Verstaustellung in die Betriebsstellung über die Schwenkachse verschwenkt. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Anordnung eines Schwerpunkts der Leuchtengrundeinheit ermöglicht werden.
  • Es wird weiter vorgeschlagen, dass der Wechselakku in der Verstaustellung aus der Akkuschnittstelle entnehmbar und in die Akkuschnittstelle einschiebbar ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der Wechselakku in der Verstaustellung und in der Betriebsstellung aus der Akkuschnittstelle entnehmbar und in die Akkuschnittstelle einschiebbar ausgebildet. Vorzugsweise ist der Wechselakku durch eine translatorische, insbesondere geradlinige, Bewegung senkrecht zu der Schwenkachse in Richtung der Schwenkachse aus der Akkuschnittstelle entnehmbar ausgebildet. Der Griffeinheit bildet im Bereich der Schwenkachse insbesondere eine Lücke zwischen den L-förmigen Armen aus, in welcher der Wechselakku aus der Akkuschnittstelle entnommen und in die Akkuschnittstelle eingeschoben werden kann. Dadurch kann insbesondere unabhängig von der Betriebsstellung der Akku-Strahlervorrichtung eine Akkuentnahme sowie ein Akkueinschieben ermöglicht werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass ein Schwerpunkt des Grundgehäuses zusammen mit der Leuchtmitteleinheit, der Akkuschnittstelle und dem daran angeordneten Wechselakku in der Verstaustellung zwischen der Aufstellebene und einer die Schwenkachse schneidenden, parallel zu der Aufstellebene ausgerichteten Ebene angeordnet ist. Vorzugsweise bilden das Grundgehäuses, die Leuchtmitteleinheit, die Akkuschnittstelle und der Wechselakku eine Leuchtengrundeinheit, die über die Gelenkeinheit relativ zu der Griffeinheit verschwenkbar ist. Vorzugsweise ist ein Schwerpunkt der Leuchtengrundeinheit in der Verstaustellung zwischen der Aufstellebene und einer die Schwenkachse schneidenden, parallel zu der Aufstellebene ausgerichteten Ebene angeordnet. Bei einem Transport an der Griffeinheit, insbesondere an dem Griffgrundkörper, ist der Schwerpunkt, insbesondere der Leuchtengrundeinheit in der Verstaustellung zwischen Auflageebene und Gelenkachse angeordnet. Es wird daher eine Drehung bzw. ein Aufklappen der Leuchtengrundeinheit beim Halten an dem Griffgrundkörper verhindert.
  • Die erfindungsgemäße Akku-Strahlervorrichtung sowie das Akkustrahlersystem sollen hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere können die erfindungsgemäße Akku-Strahlervorrichtung sowie das Akkustrahlersystem zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen. Zudem sollen bei den in dieser Offenbarung angegebenen Wertebereichen auch innerhalb der genannten Grenzen liegende Werte als offenbart und als beliebig einsetzbar gelten.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
    • 1 Ein Akkustrahlersystem mit einer erfindungsgemäßen Akku-Strahlervorrichtung, welche eine Leuchtengrundeinheit und eine Griffeinheit aufweist, und mit einem Wechselakku in einer schematischen Darstellung in einer Betriebsstellung,
    • 2 das Akkustrahlersystem mit der erfindungsgemäßen Akku-Strahlervorrichtung, welche die Leuchtengrundeinheit und die Griffeinheit aufweist, und mit dem Wechselakku in einer schematischen Darstellung in einer Verstaustellung und
    • 3 die erfindungsgemäße Akku-Strahlervorrichtung mit der Leuchtengrundeinheit und mit der Griffeinheit in einer schematischen Seitenansicht in einer Verstaustellung.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt ein Akkustrahlersystem 44. Das Akkustrahlersystem 44 umfasst eine Akku-Strahlervorrichtung 10 und einen Wechselakku 20, welcher mit der Akku-Strahlervorrichtung 10 koppelbar ist. Bei dem Wechselakku 20 handelt es sich um einen Handwerkzeugmaschinenakku. Der Wechselakku 20 ist von einem 18V-Wechselakku gebildet. Der Wechselakku 20 weist beispielhaft 2,0 oder 2,5 Ah auf. Die Akku-Strahlervorrichtung 10 ist für ein 18V Akku-System vorgesehen.
  • Die Akku-Strahlervorrichtung 10 ist von einem transportablen Akku-Baustrahler gebildet. Die Akku-Strahlervorrichtung 10 weist ein Grundgehäuse 16 auf. Das Grundgehäuse 16 ist von einem Kunststoffgehäuse gebildet. Die Akku-Strahlervorrichtung 10 weist ferner eine Leuchtmitteleinheit 12 auf, welche zumindest ein Leuchtmittel 14 aufweist. Das Grundgehäuse 16 nimmt die Leuchtmitteleinheit 12 zumindest teilweise auf. Die Leuchtmitteleinheit 12 weist mehrere identisch zueinander ausgebildete Leuchtmittel 14 auf, welche gleichmäßig beabstandet auf einer Platine der Leuchtmitteleinheit 12 angeordnet sind. Die Leuchtmittel 14 sind jeweils von LEDs gebildet. Die Leuchtmittel 14 bilden ein LED-Array. Die Leuchtmitteleinheit 12 weist einen lichtemittierenden Bereich auf lediglich einer Seite der Leuchtmitteleinheit 12 auf. Das Grundgehäuse 16 weist eine zumindest teilweise transparente Schutzscheibe auf, welche insbesondere zu einer Transmission des von den Leuchtmitteln 14 emittierten Lichts, insbesondere durch das Grundgehäuse 16, vorgesehen ist. Die Akku-Strahlervorrichtung 10 weist ferner ein Bedienelement 48 auf, welches zu einem Einschalten und einem Ausschalten der Leuchtmitteleinheit 12 in Abhängigkeit von einer Bedienoperation durch einen Bediener vorgesehen ist. Vorzugsweise ist das zumindest eine Leuchtmittel 14 zu einer Emission von Licht in verschiedenen Helligkeitsstufen vorgesehen. Die Helligkeitsstufe der Leuchtmittel 14 ist durch das Bedienelement 48 einstellbar. Das Bedienelement 48 ist an dem Grundgehäuse 16 angeordnet. Das Bedienelement 48 ist auf der Oberseite des Grundgehäuses 16 angeordnet. Über das Bedienelement 48 kann beispielhaft zwischen Deaktiviert und drei Helligkeitsstufen durchgeschaltet werden. Das Bedienelement 48 ist beispielhaft als Druckknopf ausgebildet. Es sind jedoch auch andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltungen des Bedienelements 48 denkbar.
  • Des Weiteren weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 eine an dem Grundgehäuse 16 angeordnete Akkuschnittstelle 18 zu einer lösbaren Aufnahme des Wechselakkus 20 auf. Die Akkuschnittstelle 18 ist zu einer lösbaren Aufnahme des Wechselakkus 20 und bildet vorzugsweise einen Teil einer Leuchtengrundeinheit. Die Leuchtmitteleinheit 12, das Grundgehäuse 16, die Akkuschnittstelle 18 und der Wechselakku 20 bilden die Leuchtengrundeinheit aus. Bei der Akkuschnittstelle 18 handelt es sich um eine Schnittstelle, die in einem betriebsbereiten Zustand den Wechselakku 20 elektrisch kontaktiert und vorzugsweise mechanisch befestigt. Die Akkuschnittstelle 18 ist auf einer zu einer Seite des Grundgehäuses 16, an welcher die Leuchtmitteleinheit 12 angeordnet ist, gegenüberliegenden Seite der Grundgehäuses 16 ausgebildet. Die Akkuschnittstelle 18 ist auf einer der Leuchtmitteleinheit 12 abgewandten Seite des Grundgehäuses 16 angeordnet. Die Akkuschnittstelle 18 weist ein mechanisches Schnittstellenelement 50 auf, welches eine Führungsschiene zu einer mechanischen Aufnahme des Wechselakkus 20 ausbildet und welches zumindest teilweise einstückig mit dem Grundgehäuse 16 ausgebildet ist. Die Akkuschnittstelle 18 definiert einen Akkuaufnahmebereich 22, in welchem der Wechselakku 20 in einem an der Akkuschnittstelle 18 angeschlossenen Zustand angeordnet ist.
  • Ferner weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 eine Griffeinheit 24 und eine Gelenkeinheit 26 auf, über welche das Grundgehäuse 16 zumindest um eine Schwenkachse 28 schwenkbar gegenüber der Griffeinheit 24 gelagert ist. Die Gelenkeinheit 26 bildet ein einfaches Drehgelenk mit einem begrenzten Schwenkwinkel aus. Zu einer Ausbildung der Gelenkeinheit 26 ist die Griffeinheit 24 an gegenüberliegenden Seiten in der Schwenkachse 28 drehbar mit dem Grundgehäuse 16 verbunden. Das Grundgehäuse 16 kann dafür beispielsweise Achsfortsätze aufweisen, auf welchen Enden der Griffeinheit 24 schwenkbar gelagert sind. Vorzugsweise ist die Griffeinheit 24 in der Schwenkachse 28 mit dem Grundgehäuse 16 verschraubt.
  • Die Griffeinheit 24 kann über die Gelenkeinheit 26 in verschiedene Schwenkstellungen relativ zu dem Grundgehäuse 16, insbesondere zu der Leuchtengrundeinheit, gebracht werden. Die Akku-Strahlervorrichtung 10 weist zumindest eine Verstaustellung und eine Betriebsstellung auf, wobei die Griffeinheit 24 über die Gelenkeinheit 26 stufenlos relativ zu dem Grundgehäuse 16 zwischen der Verstaustellung und der Betriebsstellung verschwenkbar ist. Die Verstaustellung bildet dabei eine Stellung der Akku-Strahlervorrichtung 10, in welcher die Akku-Strahlervorrichtung 10, insbesondere zu einem Transport, vorteilhaft kompakt ist. Das Grundgehäuse 16, insbesondere der Leuchtengrundeinheit, ist in der Verstaustellung an die Griffeinheit 24 angeklappt, sodass sich eine Haupterstreckungsebene des Grundgehäuses 16 zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Aufstellebene 34 der Griffeinheit 24 erstreckt. In der Betriebsstellung ist das Grundgehäuse 16, insbesondere der Leuchtengrundeinheit, vorzugsweise gegenüber der Aufstellebene 34 aufgestellt.
  • Die Griffeinheit 24 weist einen Griffgrundkörper 30 auf, der zumindest eine Aufstellfläche 32 aufweist, welche die Aufstellebene 34 definiert. Die Aufstellfläche 32 bildet eine Hauptaufstellfläche, wobei der Griffgrundkörper 30 insbesondere auch weitere Aufstellflächen ausbilden kann. Der Griffgrundkörper 30 weist beispielhaft eine weitere Aufstellfläche 52 auf. Der Griffgrundkörper 30 ist von einem Bügelgriff gebildet, welcher parallel zu einer Schwenkachse 28 der Gelenkeinheit 26 betrachtet zumindest annähernd eine L-Form aufweist. Der Griffgrundkörper 30 weist zwei mit der Gelenkeinheit 26 verbundene L-förmige Arme 36, 36' und einen Griffsteg 38 auf. Die L-förmigen Arme 36, 36' sind jeweils an einem der Gelenkeinheit 26 abgewandten Ende über den Griffsteg 38 miteinander verbunden. Die L-förmigen Arme 36, 36' sind jeweils auf einander zugewandten Seiten an die Gelenkeinheit 26 angebunden. Die L-förmigen Arme 36, 36' sind jeweils auf gegenüberliegenden Seiten des Grundgehäuses 16 angeordnet. Eine Lange Seite der L-förmigen Arme 36, 36' ist mit dem Griffsteg 38 verbunden, während jeweils eine kurze Seite der L-förmigen Arme 36, 36' an die Gelenkeinheit 26 angebunden ist. Die L-förmigen Arme 36, 36' sind jeweils an einem freien, der kurzen Seite abgewandten Ende der langen Seite mit dem Griffsteg 38 verbunden. Ferner sind die L-förmigen Arme 36, 36' jeweils an einem freien, der langen Seite abgewandten Ende der kurzen Seite mit der Gelenkeinheit 26 verbunden. Die L-förmigen Arme 36, 36' und der Griffsteg 38 sind fest miteinander verbunden. Der Griffsteg 38 ist zumindest annähernd zylindrisch ausgebildet und dient zu einem Greifen durch einen Bediener. Die L-förmigen Arme 36, 36' und der Griffsteg 38 sind teilweise einstückig, insbesondere einteilig, ausgebildet.
  • Die Griffeinheit 24 umgreift den Akkuaufnahmebereich 22 in zumindest einer Schwenkstellung der Griffeinheit 24 relativ zu dem Grundgehäuse 16 zumindest teilweise. Die Griffeinheit 24 umgreift den Akkuaufnahmebereich 22 in der Verstaustellung. Ferner ist der Wechselakku 20 in der Verstaustellung aus der Akkuschnittstelle 18 entnehmbar und in die Akkuschnittstelle 18 einschiebbar ausgebildet. Der Wechselakku 20 ist durch eine translatorische, insbesondere geradlinige, Bewegung senkrecht zu der Schwenkachse 28 in Richtung der Schwenkachse 28 aus der Akkuschnittstelle 18 entnehmbar ausgebildet. Der Griffeinheit 24 bildet im Bereich der Schwenkachse 28 eine Lücke zwischen den L-förmigen Armen 36, 36' aus, in welcher der Wechselakku 20 aus der Akkuschnittstelle 18 entnommen und in die Akkuschnittstelle 18 eingeschoben werden kann.
  • Ferner bildet eine lange Seite der L-förmigen Arme 36, 36' und der Griffsteg 38 auf einer dem Grundgehäuse 16 abgewandten Seite die Aufstellfläche 32 aus. Die Aufstellfläche 32 definiert die Aufstellebene 34, die wesentlich von der Schwenkachse 28 der Gelenkeinheit 26 beabstandet angeordnet ist. Ein minimaler Abstand zwischen der Aufstellebene 34 und der Schwenkachse 28 der Gelenkeinheit 26 beträgt zumindest 1 cm, vorzugsweise zumindest 2 cm und besonders bevorzugt zumindest 3 cm. Vorzugsweise beträgt ein minimaler Abstand zwischen der Aufstellebene 34 und der Schwenkachse 28 der Gelenkeinheit 26 zumindest 30%, vorzugsweise zumindest 50% und besonders bevorzugt zumindest 70% einer maximalen Erstreckung, insbesondere der Höhe h, der Akku-Strahlervorrichtung 10 senkrecht zu der Aufstellebene 34 in der Verstaustellung. Die Höhe h der Akku-Strahlervorrichtung 10 beträgt in der Verstaustellung der Griffeinheit 24 insbesondere weniger als 10 cm, vorzugsweise weniger als 8 cm. Bevorzugt weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 in der Verstaustellung eine Höhe h, insbesondere eine Dicke, senkrecht zu der Aufstellebene 34, zwischen 7 cm und 7,5 cm auf. Ferner weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 in der Verstaustellung der Griffeinheit 24 eine Länge l, insbesondere parallel zu der Aufstellebene 34, von weniger als 25 cm, vorzugsweise von weniger als 20 cm, auf.
  • Vorzugsweise weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 in der Verstaustellung der Griffeinheit 24 eine Länge l, insbesondere parallel zu der Aufstellebene 34, zwischen 18 cm und 20 cm auf. Des Weiteren weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 in der Verstaustellung der Griffeinheit 24 eine Breite, insbesondere parallel zu der Aufstellebene 34, von weniger als 17 cm, vorzugsweise von weniger als 14 cm, auf. Vorzugsweise weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 in der Verstaustellung der Griffeinheit 24 eine Breite, insbesondere parallel zu der Aufstellebene 34, zwischen 12 cm und 14 cm auf.
  • Ferner bildet eine kurze Seite der L-förmigen Arme 36, 36' auf einer Unterseite die weitere Aufstellfläche 52 aus.
  • Ferner weist die Griffeinheit 24 zumindest einen Magneten 40, 40' auf, welcher in den Griffgrundkörper 30 der Griffeinheit 24 integriert ist. Die Griffeinheit 24 weist beispielhaft zwei Magneten 40, 40' auf. Die Magneten 40, 40' sind beispielhaft von Permanentmagneten gebildet. Der Griffgrundkörper 30 weist in jedem der L-förmigen Arme 36, 36' jeweils zumindest einen Aufnahmebereich zu einer formschlüssigen Aufnahme der Magneten 40, 40' auf. Die Magneten 40, 40' sind in die L-förmigen Arme 36, 36' des Griffgrundkörpers 30 integriert. Ferner umfasst der Griffgrundkörper 30 zusätzlich Deckel zu einem Verschließen der Aufnahmebereiche. Die Magneten 40, 40' sind beispielhaft lediglich formschlüssig in dem Griffgrundkörper 30 gehalten. Vorzugsweise dienen die Magnete 40, 40' insbesondere zu einer magnetischen Befestigung der Griffeinheit 24, insbesondere der gesamten Akku-Strahlervorrichtung 10, an einer magnetischen, insbesondere ferromagnetischen, Oberfläche.
  • Des Weiteren weist die Griffeinheit 24 zumindest einen Haken 42 auf, welcher schwenkbar an dem Griffgrundkörper 30, insbesondere an dem Griffsteg 38 des Griffgrundkörpers 30, gelagert ist. Die Griffeinheit 24 weist zwei Haken 42 auf, welche schwenkbar an dem Griffsteg 38 des Griffgrundkörpers 30 gelagert sind. Die Haken 42 sind von einem Metallhaken gebildet. Der Haken 42 ist vorzugsweise zu einer hängenden Befestigung der Akku-Strahlervorrichtung 10 an einem Gegenbefestigungselement, beispielsweise einem Haken und/oder einem Balken und/oder einer Stange und/oder einer Schlaufe oder dergleichen, in und/oder angrenzend an den Arbeitsbereich, vorgesehen. Der Haken 42 ist um eine Achse parallel zu der Schwenkachse 28 der Gelenkeinheit 26 verschwenkbar relativ zu dem Griffgrundkörper 30 an dem Griffsteg 38 angeordnet. Der Haken 42 ist um eine Achse parallel zu einer Haupterstreckungsrichtung des Griffstegs 38 schwenkbar gelagert, insbesondere um den Haken 42 zwischen einer Verstaustellung und einer Nutzstellung hin und her zu schwenken. Der Haken 42 ist direkt an dem Griffsteg 38 befestigt.
  • Ein Abstand zwischen einem Schwerpunkt 46a des Grundgehäuses 16a zusammen mit der Leuchtmitteleinheit 12a, der Akkuschnittstelle 18a und dem daran angeordneten Wechselakku 20a und der Schwenkachse 28a, ist, parallel zu der Aufstellebene 34a gemessen, in der Verstaustellung größer als in der Betriebsstellung. Das Grundgehäuse 16a, die Leuchtmitteleinheit 12a, die Akkuschnittstelle 18a und der Wechselakku 20a bilden die Leuchtengrundeinheit, die über die Gelenkeinheit 26a relativ zu der Griffeinheit 24a verschwenkbar ist. Dabei ist ein Abstand zwischen einem Schwerpunkt 46a der Leuchtengrundeinheit und der Schwenkachse 28a, parallel zu der Aufstellebene 34a gemessen, in der Verstaustellung größer als in der Betriebsstellung. Die Leuchtengrundeinheit wird daher in einem aufgestellten Zustand bei einer Bewegung von der Verstaustellung in die Betriebsstellung über die Schwenkachse 28a verschwenkt. Der Schwerpunkt 46a des Grundgehäuses 16a ist zusammen mit der Leuchtmitteleinheit 12a, der Akkuschnittstelle 18a und dem daran angeordneten Wechselakku 20a in der Verstaustellung zwischen der Aufstellebene 34a und einer die Schwenkachse 28a schneidenden, parallel zu der Aufstellebene 34a ausgerichteten Ebene angeordnet. Der Schwerpunkt 46a der Leuchtengrundeinheit ist daher in der Verstaustellung zwischen der Aufstellebene 34a und einer die Schwenkachse 28a schneidenden, parallel zu der Aufstellebene 34a ausgerichteten Ebene angeordnet. Bei einem Transport an der Griffeinheit 24a, insbesondere an dem Griffgrundkörper 30a, ist der Schwerpunkt 46a der Leuchtengrundeinheit in der Verstaustellung zwischen Aufstellebene 34a und Schwenkachse 28a angeordnet. Es wird daher eine Drehung bzw. ein Aufklappen der Leuchtengrundeinheit beim Halten an dem Griffgrundkörper 30a verhindert.
  • Die Akku-Strahlervorrichtung 10 weist ein Gewicht von weniger als 800g, vorzugsweise weniger als 600g auf. Vorzugsweise weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 ohne einen eingesetzten Wechselakku 20 ein Gewicht von weniger als 600g, vorzugsweise von weniger als 500g, auf. Bevorzugt weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 ein Gewicht von mehr als 400g auf. Besonders bevorzugt weist die Akku-Strahlervorrichtung 10 ein Gewicht zwischen 450g und 550g auf. Ferner weist das Akkustrahlersystem 44 ein Gesamtgewicht von weniger als 1,1 kg, vorzugsweise von weniger als 0,9 kg, auf. Das Akkustrahlersystem 44 weist, insbesondere bei einem Wechselakku 20 mit einer Kapazität von 2 Ah, ein Gesamtgewicht von weniger als 1,1 kg, vorzugsweise von weniger als 0,9 kg, auf. Bevorzugt weist das Akkustrahlersystem 44, insbesondere bei einem Wechselakku 20 mit einer Kapazität von 2 Ah, ein Gesamtgewicht zwischen 800 g und 900 g auf.

Claims (15)

  1. Akku-Strahlervorrichtung (10), insbesondere Akku-Baustrahler, mit zumindest einer Leuchtmitteleinheit (12), welche zumindest ein Leuchtmittel (14), insbesondere ein Leuchtmittelarray, bevorzugt ein LED-Array, aufweist, mit zumindest einem Grundgehäuse (16), welches die Leuchtmitteleinheit (12) zumindest teilweise aufnimmt, mit einer an dem Grundgehäuse (16) angeordneten Akkuschnittstelle (18) zu einer lösbaren Aufnahme eines Wechselakkus (20), welche einen Akkuaufnahmebereich (22) definiert, mit zumindest einer Griffeinheit (24) und mit zumindest einer Gelenkeinheit (26), über welche das Grundgehäuse (16) zumindest um eine Schwenkachse (28) schwenkbar gegenüber der Griffeinheit (24) gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffeinheit (24) zumindest einen Griffgrundkörper (30) aufweist, der zumindest eine Aufstellfläche (32) aufweist, welche eine Aufstellebene (34) definiert, die wesentlich von der Schwenkachse (28) der Gelenkeinheit (26) beabstandet angeordnet ist, wobei die Griffeinheit (24) den Akkuaufnahmebereich (22) in zumindest einer Schwenkstellung der Griffeinheit (24) relativ zu dem Grundgehäuse (16), insbesondere in einer Verstaustellung der Griffeinheit (24), zumindest teilweise umgreift.
  2. Akku-Strahlervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffgrundkörper (30) von einem Bügelgriff gebildet ist, welcher parallel zu einer Schwenkachse (28) der Gelenkeinheit (26) betrachtet zumindest annähernd eine L-Form aufweist.
  3. Akku-Strahlervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffgrundkörper (30) zumindest zwei mit der Gelenkeinheit (26) verbundene L-förmige Arme (36, 36') und einen Griffsteg (38) aufweist, wobei die L-förmigen Arme (36, 36') jeweils an einem der Gelenkeinheit (26) abgewandten Ende über den Griffsteg (38) miteinander verbunden sind.
  4. Akku-Strahlervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffeinheit (24) zumindest einen Magneten (40, 40') aufweist, welcher in den Griffgrundkörper (30) der Griffeinheit (24) integriert ist.
  5. Akku-Strahlervorrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Magnet (40, 40') in zumindest einen der L-förmigen Arme (36, 36') des Griffgrundkörpers (30) integriert ist.
  6. Akku-Strahlervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Griffeinheit (24) zumindest einen Haken (42) aufweist, welcher schwenkbar an dem Griffgrundkörper (30), insbesondere an einem Griffsteg (38) des Griffgrundkörpers (30), gelagert ist.
  7. Akku-Strahlervorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Haken (42) von einem Metallhaken gebildet ist.
  8. Akku-Strahlervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Gewicht von weniger als 800g, vorzugsweise weniger als 600g.
  9. Akku-Strahlervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Höhe (h) in einer Verstaustellung der Griffeinheit (24) von weniger als 10 cm, vorzugsweise weniger als 8 cm.
  10. Akkustrahlersystem mit einer Akku-Strahlervorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und mit einem Wechselakku (20).
  11. Akkustrahlersystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechselakku (20) von einem 18V-Wechselakku gebildet ist.
  12. Akkustrahlersystem nach Anspruch 10 oder 11, gekennzeichnet durch ein Gesamtgewicht von weniger als 1,1 kg, vorzugsweise von weniger als 0,9 kg.
  13. Akkustrahlersystem nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand zwischen einem Schwerpunkt (46) des Grundgehäuses (16) zusammen mit der Leuchtmitteleinheit (12), der Akkuschnittstelle (18) und dem daran angeordneten Wechselakku (20) und der Schwenkachse (28), parallel zu der Aufstellebene (34) gemessen, in der Verstaustellung größer als in der Betriebsstellung ist.
  14. Akkustrahlersystem nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechselakku (20) in der Verstaustellung aus der Akkuschnittstelle (18) entnehmbar und in die Akkuschnittstelle (18) einschiebbar ausgebildet ist.
  15. Akkustrahlersystem nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schwerpunkt (46) des Grundgehäuses (16) zusammen mit der Leuchtmitteleinheit (12), der Akkuschnittstelle (18) und dem daran angeordneten Wechselakku (20) in der Verstaustellung zwischen der Aufstellebene (34) und einer die Schwenkachse (28) schneidenden, parallel zu der Aufstellebene (34) ausgerichteten Ebene angeordnet ist.
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US20140313706A1 (en) 2013-04-18 2014-10-23 Hitachi Koki Co., Ltd. Electric device outputting light, wind, heat or sound
DE102014204971A1 (de) 2013-05-14 2014-11-20 Robert Bosch Gmbh Arbeitslicht

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