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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer Magnetresonanzeinrichtung, aufweisend
- - eine Hauptmagneteinheit mit einem Hauptmagneten zur Erzeugung eines Hauptmagnetfelds und einer insbesondere zylindrischen Patientenaufnahme, wobei die Feldlinien des Hauptmagnetfelds in einem Homogenitätsvolumen in der Patientenaufnahme in einer Feldrichtung verlaufen,
- - eine Patientenliege zum Einfahren eines Patienten in die Patientenaufnahme entlang einer der Längsrichtung der Patientenliege entsprechenden z-Richtung, wobei der Patientenliege eine Positionsermittlungseinrichtung zur Ermittlung einer Liegenposition entlang der z-Richtung zugeordnet ist,
- - wenigstens eine Lokalspulenanordnung zur Platzierung auf dem Patienten und/oder der Patientenliege, wobei die Lokalspulenanordnung einen Magnetfeldsensor, insbesondere einen Hall-Sensor, zur Messung von Messwerten wenigstens der Magnetfeldstärke des Hauptmagnetfeldes aufweist, und
- - eine Steuereinrichtung, die zur Ermittlung einer eine erste Messposition beschreibenden ersten Positionsinformation der Lokalspulenanordnung durch Abgleich eines ersten Messwerts des Magnetfeldsensors mit einer Hauptmagnetfeldkarte zumindest außerhalb der Patientenaufnahme ausgebildet ist. Daneben betrifft die Erfindung eine Magnetresonanzeinrichtung, ein Computerprogramm und einen elektronisch lesbaren Datenträger.
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Bei der Magnetresonanzbildgebung werden häufig auch Lokalspulenanordnungen mit wenigstens einem Lokalspulenelement, das zum Senden und/oder zum Empfangen dienen kann, eingesetzt, die auf eine Patientenliege und/oder direkt auf einem Patienten, der auf der Patientenliege platziert wurde, frei angeordnet werden können. Eine Herausforderung ist es, die Patientenliege dann so in die Patientenaufnahme der Magnetresonanzeinrichtung einzufahren, dass die Lokalspulenanordnung im Isozentrum platziert wird. Das Isozentrum kann beispielsweise als die Mitte der Patientenaufnahme und/oder die Mitte des Homogenitätsvolumens (beide Orte fallen häufig zusammen) definiert werden. Die Patientenliege wird dabei üblicherweise in einer ihrer Längsrichtung entsprechenden Richtung verfahren, die als z-Richtung bezeichnet werden kann. Bei zylindrischen Patientenaufnahmen entspricht die Längsrichtung der Patientenliege oft der Feldrichtung des Hauptmagnetfeldes im Homogenitätsvolumen.
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Um die möglichst genaue Positionierung hinsichtlich der Lokalspulenanordnung zu ermöglichen, wurde im Stand der Technik bereits vorgeschlagen, Laserpositionierungsanordnungen zu verwenden, bei denen beispielsweise die Patientenliege mit der Lokalspulenanordnung zunächst so einzustellen ist, dass eine Lasermarkierung anzeigt, was im Isozentrum zu platzieren ist, wonach die Liege automatisch so verfahren wird, dass der markierte Punkt in das Isozentrum verbracht wird. Beispielsweise kann ein Markierungslaser hierzu an einer festen Position außen an der Hauptmagneteinheit befestigt werden, sodass der Abstand zum Isozentrum in z-Richtung bekannt ist. Vorgeschlagen wurden jedoch auch in ihrer Position veränderbare Markierungslaser. Diese Art der Positionierung hat sich als äußerst aufwendig erwiesen.
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Daher wurden im Stand der Technik inzwischen auch Ansätze vorgeschlagen, die als Teil der Lokalspulenanordnung einen Magnetfeldsensor verwenden, der das Hauptmagnetfeld (B0-Feld), hier auch umfassend das Streufeld außerhalb der Patientenaufnahme, zumindest in seiner Magnetfeldstärke vermisst (bevorzugt dreidimensional, als basierend auf Messungen in drei zueinander orthogonalen Richtungen). Außerhalb der Patientenaufnahme, also dort, wo die Lokalspulenanordnung an dem Patienten positioniert wird, weist das Hauptmagnetfeld einen charakteristischen, insbesondere eine eindeutige Zuordnung erlaubenden, Verlauf auf. Das bedeutet, unter Nutzung einer Hauptmagnetfeldkarte (B0-Karte) kann aus Messwerten des, insbesondere dreidimensional messenden, Magnetfeldsensors gefolgert werden, wo sich die Lokalspulenanordnung zumindest in z-Richtung befindet. Diese Positionsinformation kann leicht in eine geeignete Verfahrstrecke der Patientenliege übersetzt werden, um die Lokalspulenanordnung im Isozentrum (meist bei z = 0) zu platzieren. Die Positionsbestimmung einer Lokalspulenanordnung mit einem solchen Magnetfeldstärkesensor ist beispielsweise in
DE 10 2016 203 255 A1 genauer beschrieben.
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Hierzu ist es beispielsweise bekannt, auf einem insbesondere an der Hauptmagneteinheit, benachbart der Patientenaufnahme, angeordneten Touchscreen eine schematische Darstellung zumindest der Patientenliege mit den darauf angeordneten Lokalspulenanordnungen anzuzeigen. Durch einfaches Antippen kann eine Bedienperson dann eine Lokalspulenanordnung auswählen, die dann automatisch im Isozentrum platziert wird („Push-Button“, auch bekannt als „Select and Go“). Damit ist eine deutlich schnellere und komfortablere Positionierung möglich.
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Als Magnetfeldsensor wird hierbei üblicherweise ein Hall-Sensor, bevorzugt ein dreidimensionaler Hall-Sensor, verwendet. Wie jedes andere elektronische Bauteil weist auch ein Magnetfeldsensor eine begrenzte Lebensdauer auf und kann über die Zeit von den tatsächlichen Werten abweichende Messergebnisse liefern oder gar gänzlich aufhören, korrekt zu funktionieren. Hierzu ist es bekannt, dass ein Benutzer der Magnetresonanzeinrichtung dann, wenn diese ein Fehlverhalten hinsichtlich der Positionierung zeigt, einen Kundendienst/Service-Techniker benachrichtigt. Dieser führt eine Quality Assurance-Diagnose der Spulenanordnung durch und entscheidet abhängig vom Ergebnis, ob die Lokalspulenanordnung ausgetauscht werden muss, eine Reparatur möglich ist oder dergleichen. Problematisch hierbei ist, dass ein relativ großer Zeitverlust und Aufwand für den Benutzer der Magnetresonanzeinrichtung entsteht.
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Aus
DE 10 2016 203 255 A1 ist ein Verfahren bekannt zur Bestimmung einer Position einer beweglichen Vorrichtung relativ zu einem B0-Feldmagneten entlang einer z-Koordinate. Dabei wird mittels eines Magnetfeldstärkesensors eine charakteristische Magnetfeldstärke B
ref des B0-Feldmagenten ermittelt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zur Erkennung von Veränderungen des Messverhaltens von Magnetfeldsensoren und somit für einen frühzeitigen Service bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein, insbesondere computerimplementiertes, Verfahren, eine Magnetresonanzeinrichtung, ein Computerprogramm und einen elektronisch lesbaren Datenträger gemäß den nebengeordneten Patentansprüchen. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Ein Verfahren der eingangs genannten Art weist zur Überwachung der korrekten Funktion des Magnetfeldsensors erfindungsgemäß folgende Schritte auf:
- - Aufnahme des ersten Messwerts des Magnetfeldsensors außerhalb der Patientenaufnahme an der ersten Messposition der Lokalspulenanordnung bei einer ersten Liegenposition der Patientenliege und Ermittlung der ersten Positionsinformation,
- - Aufnahme eines zweiten Messwerts des Magnetfeldsensors während oder nach Abschluss einer Fahrt der Patientenliege in die Patientenaufnahme an einer zweiten, von der ersten Messposition verschiedenen, insbesondere innerhalb der Patientenaufnahme befindlichen Messposition der Lokalspulenanordnung bei einer zweiten Liegenposition der Patientenliege,
- - Ermittlung wenigstens eines Referenzwerts, der das erwartete Hauptmagnetfeld an der zweiten Messposition beschreibt, die aus der ersten Positionsinformation und der Verschiebungsstrecke der Patientenliege zwischen der ersten und der zweiten Liegenposition gemäß der Positionsermittlungseinrichtung ermittelt wird, und
- - Ermittlung einer einen potentiellen Messfehler anzeigenden Fehlerinformation durch Vergleich des zweiten Messwerts mit dem Referenzwert, wobei in dem Vergleich eine absolute oder relative Abweichung des zweiten Messwerts (15) von dem Referenzwert ermittelt wird, wobei bei Überschreitung eines Grenzwerts durch die Abweichung ein Messfehler erkannt wird.
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Die Erfindung ermöglicht es, anstatt auf einen Fehler zu reagieren, proaktiv den Fehler zu detektieren und entsprechende Maßnahmen, beispielsweise einen Hinweis an den Kunden, auszulösen, bevorzugt mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung. Dabei werden die ohnehin, beispielsweise zur Umsetzung einer „Push-Button“-Funktion vorgesehenen, vorhandenen Mittel der Magnetresonanzeinrichtung genutzt, insbesondere auch die Möglichkeit, mittels einer Positionsermittlungseinrichtung die Position der Patientenliege jederzeit genau bestimmen zu können. Insbesondere wird die Position der Patientenliege in der Steuereinrichtung der Magnetresonanzeinrichtung ohnehin kontinuierlich auf die im Stand der Technik bekannten Arten nachverfolgt. Es wurde nun festgestellt, dass eine einzige zusätzliche Messung mit dem Magnetfeldsensor, insbesondere Hall-Sensor, ausreicht, um die korrekte Funktion des Magnetfeldsensors zu überprüfen.
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Denn mit dem Magnetfeldsensor besteht die Möglichkeit, die Messung des Hauptmagnetfeldes an mindestens zwei unterschiedlichen Stellen relativ zur Magnetmitte (Isozentrum) durchzuführen, da die Lokalspulenanordnung mit der Patientenliege bewegt wird. Eine erste Messung des Hauptmagnetfelds wird nach Platzierung der Lokalspulenanordnung in der ersten Messposition ohnehin durchgeführt, um die erste Positionsinformation aus dem entsprechenden ersten Messwert für das Hauptmagnetfeld zu ermitteln und so auch festzustellen, wo auf der Patientenliege zumindest in z-Richtung der Magnetfeldsensor (erste Messposition) und mithin die Lokalspulenanordnung befindlich ist. Auf diese Weise kann ermittelt werden, wo sich die Lokalspulenanordnung befindet, solange die Patientenliege sich außerhalb der Patientenaufnahme (Bore) befindet (erste Messposition). Diese kann, wie üblich, für eine entsprechende Funktion, insbesondere die eingangs beschriebene „Push-Button“-Funktion, eingesetzt werden.
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Es wird nun vorgeschlagen, an einer zweiten Messposition, insbesondere der Position, an der sich die Lokalspulenanordnung bzw. der Magnetfeldsensor befindet, wenn die Patientenliege ihre Fahrt entlang der z-Richtung in die Patientenaufnahme abgeschlossen hat, eine erneute Messung des Hauptmagnetfeldes durchzuführen. Eine derartige Aufnahme eines zweiten Messwerts an einer zweiten Messposition, insbesondere der Endposition der Fahrt der Patientenliege in die Patientenaufnahme, ist schnell und problemlos durchführbar, auch wenn sie für die eigentliche Funktion, beispielsweise „Push-Button“, nicht benötigt wird.
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Zwischen diesen beiden Messungen des Hauptmagnetfeldes liegt eine große räumliche Distanz von beispielsweise 0,3 bis 2,2 m. Diese führt zu einem deutlichen Unterschied zwischen dem ersten Messwert und dem zweiten Messwert. Funktioniert der Magnetfeldsensor korrekt, so kann man aus der ersten Messung durch Ermittlung der ersten Positionsinformation gemeinsam mit der Verschiebungsstrecke der Patientenliege (ermittelbar durch die Differenz der zweiten Liegenposition und der ersten Liegenposition gemäß der Positionsermittlungseinrichtung) vorhersagen, welchen Messwert man an der zweiten Messposition erwartet (Referenzwert). Vergleicht man nun die Erwartung, also den Referenzwert, mit dem zweiten Messwert als Ergebnis der zweiten Messung des Hauptmagnetfeldes, kann man hieraus ableiten, ob der Magnetfeldsensor korrekt arbeitet, was durch die Fehlerinformation beschrieben wird. Die Fehlerinformation kann durch wenigstens eine Maßnahmenbedingung dann dahingehend ausgewertet werden, ob eine Maßnahme erforderlich ist.
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Mit besonderem Vorteil kann diese Überprüfung der Funktion des Magnetfeldsensors, mithin die Ermittlung der Fehlerinformation, jedes Mal dann erfolgen, wenn die Positionserkennung der Lokalspulenanordnung aktiv ist und eine Fahrt mit der Patientenliege stattfindet, die eine erste und wenigstens eine zweite Messposition bereitstellt. Somit ist eine permanente Überprüfung der Funktionalität und Qualität des Magnetfeldsensors und ein proaktives Agieren im Fall eines Fehlers möglich. Die Notwendigkeit eines dedizierten Quality Assurance-Schrittes in der Service-Software entfällt.
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Insgesamt kann also gesagt werden, dass ein mögliches Fehlverhalten des Magnetfeldsensors früher erkannt werden kann. Dem Benutzer kann proaktiv schon sehr früh ein Hinweis gegeben werden, insbesondere mit einer Handlungsempfehlung. Somit kann der Benutzer aktiv werden, bevor er sich über aufgetretene Probleme ärgern muss.
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Als der Magnetfeldsensor (auch: Magnetfeldstärkesensor) wird bevorzugt ein dreidimensional messender Magnetfeldsensor, insbesondere ein 3D-Hall-Sensor, verwendet. Bei einer dreidimensionalen Messung des Hauptmagnetfelds ist eine deutlich bessere, robustere und eindeutige Positionszuordnung möglich. Insbesondere werden dabei zur Ermittlung der Magnetfeldstärke (auch B0-Betrag) Messungen aus drei orthogonalen Richtungen verwendet.
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Die Aufnahme des ersten Messwerts findet dabei statt, wenn sich die Spulenanordnung noch außerhalb der Patientenaufnahme, insbesondere wenigstens außerhalb des Homogenitätsvolumens, befindet. Somit ist eine Ermittlung der ersten Messposition aus dem ersten Messwert mit der Hauptmagnetfeldkarte möglich. Zudem liegt bei einer Bewegung der Patientenliege ein Unterschied zwischen dem ersten Messwert und dem zweiten Messwert vor. Eine entsprechende erste Liegenposition wird auch als „Close to Home“ bezeichnet und kann beispielsweise derart definiert werden, dass das vordere Ende der Patientenliege nicht tiefer als 30 cm in die Patientenaufnahme ein ragt. An der ersten Messposition werden also der erste Messwert, die erste Positionsinformation und die erste Liegenposition ermittelt.
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Ist die Patientenliege in die Patientenaufnahme eingefahren worden, befindet sich also insbesondere das vordere Ende der Patientenliege tiefer in der Patientenaufnahme als 50 cm, erfolgt die zweite Messung des Hauptmagnetfeldes, mithin die Aufnahme des zweiten Messwerts mit dem Magnetfeldsensor. An der zweiten Messposition werden also der zweite Messwert sowie die zweite Liegenposition ermittelt.
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Die Verschiebungsstrecke der Patientenliege in z-Richtung ergibt sich mithin als die Differenz der zweiten Liegenposition und der ersten Liegenposition, die zweite Messposition (gleich erwartete Position der Spulenanordnung nach der Fahrt der Patientenliege unter der Annahme, dass die erste Positionsinformation korrekt ist) ergibt sich dann als Summe der ersten Messposition gemäß der ersten Positionsinformation und der Verschiebungsstrecke.
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Um zu überprüfen, ob der Magnetfeldsensor korrekt funktioniert, wird nun für die zweite Messposition ein Referenzwert ermittelt und überprüft, ob die Abweichung zwischen dem zweiten Messwert und dem Referenzwert hinreichend klein ist.
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Zur konkreten Ermittlung des Referenzwerts gibt es mehrere Möglichkeiten, wobei selbstverständlich auch mehrere Referenzwerte ermittelt werden können und mehrere Vergleiche durchgeführt werden können, um eine möglichst robuste Grundlage für Maßnahmen und eine möglichst genaue Protokollierung, falls eine solche vorgenommen wird, zu erreichen.
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Eine zweckmäßige Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass ein erster des wenigstens einen Referenzwerts aus der Hauptmagnetfeldkarte an der ermittelten zweiten Messposition ermittelt wird. Das bedeutet, der Vergleich entspricht für einen solchen ersten Referenzwert einem Abgleich mit der Hauptmagnetfeldkarte, die üblicherweise äußerst verlässlich ist und im Allgemeinen als grundsätzlich fehlerfrei angenommen werden kann.
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Hierbei ist selbstverständlich zu beachten, dass durch verschiedene Effekte, beispielsweise die Anwesenheit eines Untersuchungsobjekts und/oder sonstiger Objekte, die Lebensdauer der Magnetresonanzeinrichtung und/oder Veränderungen der Umgebung, auch Veränderungen am Hauptmagnetfeld auftreten können. Derartige Hauptmagnetfeld-Veränderungen werden häufig auch als B0-Drift bezeichnet. Um sie erfassen zu können, ist es im Stand der Technik bereits bekannt, insbesondere mittels einer einfachen Magnetresonanzmessung, regelmäßig, beispielsweise für jede durchzuführende Magnetresonanzmessung, eine aktuelle Magnetresonanzfrequenz, also Larmor-Frequenz im Homogenitätsvolumen, als Kalibrierungsfrequenz zu bestimmen, aus der mittels des gyromagnetischen Verhältnisses die Stärke des Hauptmagnetfelds im Homogenitätsvolumen ermittelt werden kann. Um Effekte driftenden Hauptmagnetfelds auch für die Hauptmagnetfeldkarte in Betracht zu ziehen und somit Fehler für die Hauptmagnetfeldkarte nutzende Funktionen zu vermeiden, ist es bereits bekannt, diese anzupassen, mithin beispielsweise durch die Übertragung der absoluten oder relativen Veränderung auf Positionen außerhalb des Homogenitätsvolumens zu korrigieren. Auch im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, wenn die Hauptmagnetfeldkarte vor ihrer Verwendung anhand einer durch eine Magnetresonanzmessung gemessenen, aktuellen Kalibrierungsfrequenz, die insbesondere der Magnetresonanzfrequenz (Larmor-Frequenz im Homogenitätsvolumen) entspricht, korrigiert wird. Als Magnetresonanzmessung kann beispielsweise eine FID-Messung (Free Induction Decay) durchgeführt werden, wie grundsätzlich bekannt.
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Bei innerhalb des Homogenitätsvolumens gelegener zweiter Messposition kann zweckmäßig, bevorzugt zusätzlich, vorgesehen sein, dass wenigstens ein zweiter des wenigstens einen Referenzwerts aus einer oder der durch eine Magnetresonanzmessung gemessenen, aktuellen Kalibrierungsfrequenz, die der Magnetresonanzfrequenz im Homogenitätsvolumen entspricht, ermittelt wird. Weiß man, dass sich der Magnetfeldsensor bei der zweiten Messung im Homogenitätsvolumen befindet, kann ein zweiter Referenzwert aus der aktuellen Kalibrierungsfrequenz und dem gyromagnetischen Verhältnis leicht ermittelt werden. Im Homogenitätsvolumen ist somit sehr genau bekannt, welchen B0-Betrag die zweite Messung des Hauptmagnetfelds liefern sollte, insbesondere auch unabhängig von einer oben diskutierten Korrektur der Hauptmagnetfeldkarte aufgrund der Kalibrierungsfrequenz außerhalb des Homogenitätsvolumens.
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Dabei sei dieser Stelle noch angemerkt, dass eine zweite Messung im Homogenitätsvolumen auch dahingehend besonders bevorzugt ist, dass selbst bei kleineren Positionsabweichungen, beispielsweise aufgrund einer Fehlmessung des ersten Messwerts, die erwartete Feldstärke des Hauptmagnetfelds gleich bleibt und mithin eine Abweichung besonders gut beurteilt werden kann.
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Mit besonderem Vorteil können, zumindest bei einer zweiten Messposition im Homogenitätsvolumen, sowohl der erste Referenzwert als auch der zweiten Referenzwert zur Beurteilung herangezogen werden und Grundlage eines Vergleichs bilden. Auf diese Weise ergeben sich eine robustere Überprüfung und zusätzliche Informationen für die Beurteilung potentieller Fehlerzustände und zeitlicher Entwicklungen. Hierbei kann insbesondere eine Fallunterscheidung getroffen werden, sodass beispielsweise außerhalb des Homogenitätsvolumens nur der erste Referenzwert verwendet wird, innerhalb des Homogenitätsvolumens jedoch sowohl ein Vergleich mit dem ersten als auch mit dem zweiten Referenzwert stattfindet. Es hat sich hinsichtlich zusätzlicher Information beispielsweise gezeigt, dass der Vergleich mit dem zweiten Referenzwert eine verbesserte Beurteilung dahingehend erlauben kann, wie gut der Magnetfeldsensor kalibriert ist und ob sich die Kalibrierung verändert.
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Denkbar ist es ferner auch, die Vergleiche zu priorisieren, beispielsweise einen Vergleich mit dem zweiten Referenzwert zur Plausibilisierung und/oder zum Gewinn weitere Informationen nur dann vorzunehmen, wenn der Vergleich mit dem ersten Referenzwert einen Fehlerfall angezeigt hat. Auch kann vorgesehen sein, dass bei Verwendung des ersten und des zweiten Referenzwerts der Vergleich mit dem zweiten Referenzwert nur bei keinen Messfehler anzeigendem Vergleichsergebnis mit dem ersten Messwert erfolgt. Mithin kann eine Anpassung auf die spezifischen Plausibilisierungs-, Robustheits- und Informationsbedürfnisse erfolgen.
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Es sind selbstverständlich auch Ausführungsbeispiele denkbar, bei denen (zumindest im Homogenitätsvorlumen) nur der zweite Referenzwert herangezogen wird.
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Allgemein kann in konkreten Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung vorgesehen sein, dass in dem Vergleich eine absolute oder relative Abweichung des zweiten Messwerts von dem Referenzwert ermittelt wird, wobei bei Überschreitung eines Grenzwerts durch die Abweichung ein Messfehler erkannt wird. Hierbei kann je nach Referenzwert unterschieden werden, ob eine absolute oder eine relative Abweichung betrachtet wird. In einem konkreten Ausführungsbeispiel kann beispielsweise bei einer Nennfeldstärke des Hauptmagnetfelds von 1,5 T ein Grenzwert im Bereich von 0,08 bis 0,12 T, insbesondere 0,1 T, für die absolute Abweichung, insbesondere bezüglich des ersten Messwerts, verwendet werden. Allgemein können geeignete Grenzwerte experimentell an der entsprechenden Magnetresonanzeinrichtung ermittelt werden und je nach Magnetresonanzeinrichtung/Nennfeldstärke unterschiedlich ausfallen.
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Zweckmäßigerweise kann in diesem Zusammenhang bei Verwendung des zweiten Referenzwerts für den zweiten Referenzwert eine relative Abweichung ermittelt werden. In dem bereits erwähnten konkreten Ausführungsbeispiel bei einer Nennfeldstärke des Hauptmagnetfelds von 1,5 T hat sich experimentell ein Grenzwert im Bereich von 0,05 bis 0,09 (also 5 bis 9 %) für die relative Abweichung bezüglich des zweiten Messwerts als zweckmäßig erwiesen.
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Wie bereits dargelegt wurde, kann mit besonderem Vorteil vorgesehen sein, dass die Fehlerinformation durch wenigstens eine Maßnahmenbedingung ausgewertet wird, bei deren Erfüllung eine zugeordnete Maßnahme durchgeführt wird. Beispielsweise kann konkret vorgesehen sein, dass bei einen Messfehler anzeigender Fehlerinformation, beispielsweise Überschreitung wenigstens eines Grenzwerts, eine optische und/oder akustische Hinweisausgabe zu dem Messfehler, insbesondere gemeinsam mit einer Handlungsempfehlung, ausgegeben wird. Eine Handlungsempfehlung kann sich beispielsweise auf eine durchzuführende Reparatur und/oder einen durchzuführenden Austausch der Lokalspulenanordnung beziehen. Andere Maßnahmenbedingungen können beispielsweise bei geringeren Abweichungen zunächst nur zu einem Eintrag in einen Fehlerspeicher führen. Diesbezüglich kann beispielsweise durch wenigstens eine Maßnahmenbedingung auch überwacht werden, ob mehrere aufeinanderfolgende Einträge in den Fehlerspeicher vorliegen, um dann ebenso eine Hinweisausgabe als Maßnahme zu triggern.
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Es hat sich jedoch im Rahmen der vorliegenden Erfindung als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Fehlerinformation geloggt wird. Das bedeutet, jede ermittelte Fehlerinformation wird in eine Log-Datei eingetragen. Diese Information kann für eine Langzeitüberwachung verwendet werden, beispielsweise, indem Trends ermittelt werden und dergleichen. Insbesondere können die Fehlerinformationen der vorliegenden Erfindung mit weiteren beim Feldeinsatz der Magnetresonanzeinrichtung aufgenommenen Informationen gemeinsam gesammelt und ausgewertet werden, um die Magnetresonanzeinrichtung weiterzuentwickeln und/oder neue Entwicklungen zu fördern bzw. deren Notwendigkeit festzustellen.
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Die erste Positionsinformation kann, wie bereits erwähnt, zur Umsetzung verschiedener Funktionen in der Magnetresonanzeinrichtung, wie grundsätzlich bekannt, genutzt werden. Beispielsweise kann die Positionsinformation in die Ermittlung einer Darstellung, die Lokalspulenanordnungen auf der Patientenliege mit ihrer Position anzeigt, eingehen. Ferner kann die Steuereinrichtung auch zum Ansteuern der Patientenliege zum Einfahren in die Patientenaufnahme in Abhängigkeit von der ersten Positionsinformation ausgebildet sein.
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Konkret und besonders bevorzugt kann vorgesehen sein, dass nach einer benutzerseitigen Anwahl einer der wenigstens einen Lokalspulenanordnung diese durch Einfahren der Patientenliege auf Basis der ersten Positionsinformation dieser Lokalspulenanordnung in einem Isozentrum der Magnetresonanzeinrichtung, das in dem Homogenitätsvolumen befindlich ist, angeordnet wird. Auf diese Weise wird die Positionierung von Lokalspulenanordnungen im Isozentrum der Magnetresonanzeinrichtung deutlich vereinfacht, beispielsweise als „Push-Button“-Funktion. Insbesondere kann eine Darstellung erzeugt werden, die, insbesondere schematisch, aktuell verwendete Lokalspulenanordnungen und ihre Position gemäß der jeweiligen ersten Positionsinformation auf der Patientenliege anzeigt. Diese Darstellung kann beispielsweise auf einem Touchscreen oder anderweitig derart ausgegeben werden, dass eine der Lokalspulenanordnungen als im Isozentrum zu platzieren durch einen Benutzer ausgewählt werden kann.
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Dabei sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass die Ermittlung der Fehlerinformation, wie bereits erwähnt, vorzugsweise für jeden solchen Positionierungsvorgang erfolgen kann. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Fehlerinformation für jede benutzerseitige Anwahl und Positionierung einer Lokalspulenanordnung für alle Lokalspulenanordnungen ermittelt wird. Die Ermittlung der Fehlerinformation muss also nicht auf die ausgewählte Lokalspulenanordnung beschränkt sein, sondern kann alle Lokalspulenanordnungen betreffen, insbesondere bei Verwendung des ersten Referenzwerts auch solche, die nicht innerhalb des Homogenitätsvolumens platziert werden.
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Neben dem Verfahren betrifft die Erfindung auch eine Magnetresonanzeinrichtung, aufweisend - eine Hauptmagneteinheit mit einem Hauptmagneten zur Erzeugung eines Hauptmagnetfelds und einer insbesondere zylindrischen Patientenaufnahme, wobei die Feldlinien des Hauptmagnetfelds in einem Homogenitätsvolumen in der Patientenaufnahme in einer Feldrichtung verlaufen,
- - eine Patientenliege zum Einfahren eines Patienten in die Patientenaufnahme entlang einer der Längsrichtung der Patientenliege entsprechenden z-Richtung, wobei der Patientenliege eine Positionsermittlungseinheit zur Ermittlung einer Liegenposition entlang der z-Richtung zugeordnet ist,
- - wenigstens eine Lokalspulenanordnung zur Platzierung auf dem Patienten und/oder der Patientenliege, wobei die Lokalspulenanordnung einen Magnetfeldsensor, insbesondere einen Hall-Sensor, zur Messung von Messwerten wenigstens der Magnetfeldstärke des Hauptmagnetfeldes aufweist, und
- - eine Steuereinrichtung, die zur Ermittlung einer eine erste Messposition beschreibenden ersten Positionsinformation der Lokalspulenanordnung durch Abgleich eines ersten Messwerts des Magnetfeldsensors mit einer Hauptmagnetfeldkarte zumindest außerhalb der Patientenaufnahme ausgebildet ist, welche sich dadurch auszeichnet, dass die Steuereinrichtung zur Durchführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens ausgebildet ist.
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Sämtliche Ausführungen bezüglich des erfindungsgemäßen Verfahrens lassen sich analog auf die erfindungsgemäße Magnetresonanzeinrichtung übertragen, mit welcher mithin ebenso die bereits genannten Vorteile erhalten werden können. Insbesondere kann die Steuereinrichtung wenigstens ein Speichermittel und wenigstens einen Prozessor aufweisen. Durch Hardware und/oder Software können Funktionseinheiten, insbesondere zur Durchführung von Schritten des erfindungsgemäßen Verfahrens, gebildet werden.
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Konkret kann die Steuereinrichtung beispielsweise aufweisen:
- - eine Messeinheit zur Aufnahme der ersten und zweiten Messwerte durch entsprechende Ansteuerung und Empfang von dem Magnetfeldsensor,
- - eine erste Messpositionsermittlungseinheit zur Ermittlung der ersten Positionsinformation aus dem ersten Messwert und der Hauptmagnetfeldkarte,
- - eine Liegenpositionsermittlungseinheit zur Ermittlung der Liegenposition mittels der Positionsermittlungseinrichtung,
- - eine zweite Messpositionsermittlungseinheit zur Ermittlung der zweiten Messposition aus der ersten Positionsinformation und den Liegenpositionen,
- - eine Referenzwertermittlungseinheit zur Ermittlung des Referenzwerts, und
- - eine Vergleichseinheit zur Ermittlung der Fehlerinformation.
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Weitere Funktionseinheiten können beispielsweise eine Maßnahmeneinheit zur Überprüfung von Maßnahmenbedingungen und zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen, eine Ausgabeeinheit zur Hinweisausgabe, eine Benutzerinteraktionseinheit zur Entgegennahme von Nutzereingaben/Ausgabe von Darstellungen und eine Liegensteuereinheit zur Ansteuerung der Patientenliege (bzw. dieser antreibender Aktoren) zur Fahrt in die und aus der Patientenaufnahme. Ist die Steuereinrichtung auch zur Steuerung des sonstigen Betriebs der Magnetresonanzeinrichtung, insbesondere des Aufnahmebetriebs, ausgebildet, können auch, wie grundsätzlich bekannt, eine Sequenzeinheit zur Steuerung des Aufnahmebetriebs, eine Rekonstruktionseinheit zur Ermittlung von Magnetresonanzbilddatensätzen und dergleichen vorgesehen sein.
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Ein erfindungsgemäßes Computerprogramm ist direkt in ein Speichermittel einer Steuereinrichtung einer Magnetresonanzeinrichtung ladbar und weist Programmmittel auf, die bei Ausführung des Computerprogramms auf der Steuereinrichtung diese veranlassen, die Schritte eines erfindungsgemäßen Verfahrens durchzuführen. Das Computerprogramm kann auf einem erfindungsgemäßen elektronisch lesbaren Datenträger gespeichert sein, der mithin darauf gespeicherte Steuerinformationen aufweist, die wenigstens ein erfindungsgemäßes Computerprogramm umfassen und derart ausgestaltet sind, dass bei Verwendung des Datenträgers in einer Steuereinrichtung einer Magnetresonanzeinrichtung diese ausgebildet wird, ein erfindungsgemäßes Verfahren durchzuführen. Bei dem Datenträger kann es sich insbesondere um einen nichttransienten Datenträger, beispielsweise eine CD-ROM, handeln.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
- 1 einen Ablaufplan eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens,
- 2 eine Illustration zur Messung an einer ersten Messposition,
- 3 eine Illustration zur Messung an einer zweiten Messposition,
- 4 eine erfindungsgemäße Magnetresonanzeinrichtung, und
- 5 den funktionalen Aufbau einer Steuereinrichtung der Magnetresonanzeinrichtung.
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1 zeigt einen Ablaufplan eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Überwachung der Funktion eines Magnetfeldsensors, hier eines dreidimensional messenden Hall-Sensors, einer Lokalspulenanordnung einer Magnetresonanzeinrichtung. Wird die Lokalspulenanordnung auf einer Patientenliege und/oder einem auf der Patientenliege platzierten Patienten angeordnet, während die Patientenliege in einer aus der Patientenaufnahme der Magnetresonanzeinrichtung ausgefahrenen Position angeordnet ist, befindet sich also die Lokalspulenanordnung außerhalb des Homogenitätsvolumens der Magnetresonanzeinrichtung. Hierbei ist die Patientenliege entlang einer ihrer Längsrichtung entsprechenden z-Richtung verfahrbar, die vorliegend auch der Feldrichtung des Hauptmagnetfeldes (B0-Feld) in dem Homogenitätsvolumen entspricht. Der Magnetfeldsensor kann das Hauptmagnetfeld (B0-Feld) der Magnetresonanzeinrichtung vermessen und eine Steuereinrichtung kann aus einem entsprechenden Messwert mithilfe einer Hauptmagnetfeldkarte eine Positionsinformation, die die aktuelle Position der Lokalspulenanordnung zumindest bezüglich der z-Richtung beschreibt, ermitteln. Vorliegend kann eine solche erste Positionsinformation, die an einer ersten Messposition der Lokalspulenanordnung außerhalb des Homogenitätsvolumens ermittelt wird, zur Realisierung einer gezielten Fahrt der Patientenliege derart, dass die Lokalspulenanordnung im Isozentrum der Magnetresonanzeinrichtung positioniert ist, genutzt werden, insbesondere im Rahmen einer „Push-Button“-Funktion.
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Die Durchführung einer solchen Zielfahrt mit Messung an der ersten Messposition wird vorliegend aber auch genutzt, um die Funktion des Magnetfeldsensors auf einfach und aufwandsarm umsetzbare Art und Weise zu überprüfen.
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Hierzu wird im Schritt S1 zunächst die ohnehin für die Funktion erforderliche erste Messung des Hauptmagnetfeldes an der ersten Messposition durchgeführt. Das Ergebnis ist ein erster Messwert für das Hauptmagnetfeld, insbesondere wenigstens für dessen Amplitude (Feldstärke).
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In einem Schritt S2 wird der erste Messwert mit einer (hinsichtlich einer aktuell gemessenen Kalibrierungsfrequenz korrigierten) Karte des Hauptmagnetfelds auch außerhalb der Patientenaufnahme abgeglichen, um die entsprechende erste Messposition und somit die erste Positionsinformation der Lokalspulenanordnung zu ermitteln.
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2 zeigt hierzu schematisch die Situation in der ersten Messposition. Die Patientenliege 1 befindet sich in einer ausgefahrenen ersten Liegenposition 4 größtenteils außerhalb der Patientenaufnahme 2 in der Hauptmagneteinheit 3. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Close-to-Home-Position bzw. die Patientenliege 1 ragt nicht mehr als 30 cm in die Patientenaufnahme 2 ein.
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Mithin ist auch eine auf der Patientenliege 1 bzw. einem nicht gezeigten, auf der Patientenliege 1 platzierten Patienten angeordnete Lokalspulenanordnung 5 mit einem Magnetfeldsensor 6, hier einem dreidimensional messenden Hall-Sensor, noch außerhalb des Homogenitätsvolumens um das Isozentrum 7, welches vorliegend auch den Nullpunkt der z-Richtung 8b, die hier auch der Feldrichtung 8a entspricht, definiert, angeordnet. Der Magnetfeldsensor 6 befindet sich dabei an einer ersten Messposition 9 in einem Abstand 10 vom Isozentrum 7.
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Der schematischen Skizze überlagert ist auch der Verlauf 11 der Stärke des Hauptmagnetfelds gezeigt. An der ersten Messposition 9 misst der Magnetfeldsensor 6, eine korrekte Messung vorausgesetzt, mithin einen ersten Messwert 12 des Hauptmagnetfelds. Nachdem der Verlauf 11 durch die Hauptmagnetfeldkarte bekannt ist, kann die erste Messposition 9 aus dem ersten Messwert 12 bestimmt werden und wird hier als erste Positionsinformation gespeichert.
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Zurückkehrend zu 1 wird in einem Schritt S3 durch eine der Patientenliege 1 zugeordnete Positionsermittlungseinrichtung auch die erste Liegenposition 4 bestimmt. Die genaue, robuste Ermittlung der Liegenposition 4 kann dabei auf entsprechenden Rückmeldungen der Aktoren zur Bewegung der Patientenliege 1 entlang der z-Richtung 8b, auf der Ansteuerhistorie und/oder dedizierten Gebern beruhen. Entsprechende Erfassungsmittel sind von der Positionsermittlungseinrichtung umfasst.
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In einem Schritt S4 erfolgt nun eine Fahrt der Patientenliege 1 (mit der positionsfest darauf angeordneten Lokalspulenanordnung 5) in die Patientenaufnahme 2. Grund dieser Fahrt kann beispielsweise die Nutzung einer Funktion zur Positionierung der Lokalspulenanordnung 5 im Isozentrum 7 sein. Hierbei wird vorliegend zur Realisierung dieser Funktion, beispielsweise als „Push-Button“-Funktion, eine Darstellung basierend auf den ersten Positionsinformationen zu allen Lokalspulenanordnungen 5, die auf der Patientenliege 1 angeordnet sind, erzeugt, beispielsweise eine schematische Darstellung der Lokalspulenanordnungen 5 auf der Patientenliege 1. Diese wird auf einem Touchscreen, der beispielsweise an einer Verkleidung der Hauptmagneteinheit 3 an der Stirnseite, von der die Patientenliege 1 einfährt, angeordnet sein kann, ausgegeben. Durch Anwahl einer der Lokalspulenanordnungen 5 bzw. eines diese repräsentierenden Bedienelements kann ein Benutzer die Lokalspulenanordnung 5 auswählen, welche aufgrund des bekannten Abstands 10 zum Isozentrum 7 durch entsprechende Ansteuerung der Aktoren der Patientenliege 1 in das Isozentrum 7 gefahren wird.
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Die entsprechende, sich ergebende Situation nach dem Ende der Fahrt ist in 3 schematisch dargestellt. Ersichtlich befindet sich der Magnetfeldsensor 6 nun an einer zweiten Messposition 13, die dem Isozentrum 7 entspricht, was jedoch nicht zwangsläufig der Fall sein muss. Die Patientenliege 1 befindet sich dafür an einer zweiten Liegenposition 14, die gegenüber der ersten Liegenposition 4 um den Abstand 10 verschoben ist.
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Somit befindet sich, wie der Verlauf 11 wiederum verdeutlicht, die Lokalspulenanordnung 5 und mit ihr der Magnetfeldsensor 6 nun im Homogenitätsvolumen konstanter Magnetfeldstärke, sodass eine eindeutige Positionsbestimmung, also eine Ermittlung einer zweiten Positionsinformation, aus dem zweiten Messwert 15 für das Hauptmagnetfeld, der in einem Schritt S5 gemäß 1 aufgenommen wird, nicht sinnvoll möglich ist.
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Allerdings wird vorliegend diese zweite Messung dennoch vorgenommen, um die Funktion des Magnetfeldsensors 6 zu überprüfen. Hierzu wird in einem Schritt S6 wiederum mittels der Positionsermittlungseinrichtung die zweite Liegenposition 14 bestimmt.
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In einem Schritt S7 wird als Vorbereitung zur Ermittlung des Referenzwerts die zweite Messposition 13 ermittelt, indem die erste Messposition 9 gemäß der ersten Positionsinformation um die Verschiebungsstrecke der Patientenliege 1 (die sich direkt aus der Differenz von erster und zweiter Liegenposition 4, 14 ergibt) verschoben wird. Vorliegend liegt diese zweite Messposition 13 innerhalb des Homogenitätsvolumens.
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In einem Schritt S8 kann dann wenigstens ein Referenzwert bestimmt werden, mit dem der zweite Messwert 15 verglichen wird, um die korrekte Funktion des Magnetfeldsensors 6 zu überprüfen. Der Referenzwert entspricht dabei also der Erwartung aufgrund der zweiten Messposition 13, wie sie im Schritt S7 ermittelt wurde.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird in jedem Fall ein erster Referenzwert ermittelt, indem das zu erwartende Hauptmagnetfeld aus der (wie oben beschrieben aufgrund der Kalibrierungsfrequenz korrigierten) Hauptmagnetfeldkarte an der zweiten Messposition 13 abgerufen wird. Für diesen ersten Referenzwert ist also ein Vergleich mit dem gemäß der Hauptmagnetfeldkarte Erwarteten vorgesehen. Allerdings wird im Schritt S8 auch eine Fallunterscheidung getroffen. Nur dann, wenn sich die zweite Messposition 13 innerhalb des Homogenitätsvolumens befindet, wird auch ein zweiter Referenzwert aus der Kalibrierungsfrequenz, die aus einer aktuellen Messung stammt und der Magnetresonanzfrequenz im Homogenitätsvolumen entspricht, durch simple Division durch das gyromagnetische Verhältnis ermittelt.
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In einem Schritt S9 wird dann durch Vergleich mit den verfügbaren Referenzwerten eine Fehlerinformation ermittelt. Für den ersten Referenzwert wird dazu eine erste, hier absolute, Abweichung bestimmt, mithin der Betrag der Differenz des ersten Referenzwerts und des zweiten Messwerts 15 ermittelt. Ein Fehlerfall, mithin eine Fehlmessung, kann festgestellt werden, wenn die erste Abweichung größer als ein erster Grenzwert, hier beispielhaft für eine Nenn-Feldstärke des Hauptmagnetfelds von 1,5 T ein erster Grenzwert von 0,1 T, ist. Sowohl die erste Abweichung als auch das Ergebnis des Vergleichs mit dem Grenzwert wird in der Fehlerinformation gespeichert.
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Befindet sich die zweite Messposition 13 innerhalb des Homogenitätsvolumens, liegt auch ein zweiter Referenzwert vor, für den eine zweite, hier relative, Abweichung ermittelt wird. Das bedeutet, die zweite Abweichung wird als Betrag der Referenz des zweiten Referenzwerts und des zweiten Messwerts 15 geteilt durch den zweiten Referenzwert ermittelt. Ist diese zweite, relative Abweichung größer als ein zweiter Grenzwert, hier beispielhaft für den oben genannten Fall 0,07 (also 7 %), kann wiederum ein Fehlerfall festgestellt werden. Sowohl die zweite Abweichung als auch das Vergleichsergebnis werden wiederum in der Fehlerinformation gespeichert.
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Dabei sei angemerkt, dass auch Ausführungsbeispiele denkbar sind, in denen nur bei zweiter Messposition 13 im Homogenitätsvolumen der zweite Referenzwert alleine herangezogen wird. Zudem sind auch gestaffelte Vergleiche, insbesondere mit mehreren ersten und/oder zweiten Grenzwerten, denkbar.
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In einem Schritt S10 wird die ermittelte Fehlerinformation in einer Log-Datei in einem Speichermittel der Steuereinrichtung der Magnetresonanzeinrichtung bzw. in einem externen Speichermittel gespeichert, insbesondere gemeinsam mit weiteren Betriebsdaten der Magnetresonanzeinrichtung. Dort können sie einer späteren Auswertung zugeführt werden.
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In einem Schritt S11 wird dann die Erfüllung wenigstens einer Maßnahmenbedingung überprüft. Jeder Maßnahmenbedingung ist eine Maßnahme zugeordnet. Beispielsweise kann eine Maßnahmenbedingung überprüfen, ob einer der oder beide Vergleiche eine Überschreitung des ersten bzw. zweiten Grenzwerts anzeigen. Dem kann dann als im Schritt S12 durchzuführende Maßnahme eine optische und/oder akustische Hinweisausgabe zugeordnet sein, der auch eine Handlungsempfehlung, hier Austausch der Lokalspulenanordnung 5, zugehörig ist. Andere Maßnahmenbedingungen können beispielsweise überprüfen, ob ein Eintrag in einen Fehlerspeicher vorgenommen werden soll.
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Ist keine Maßnahmenbedingung erfüllt oder sind alle zugeordneten Maßnahmen ausgeführt, wird für die nächste Zielfahrt, also die nächste Nutzung der Positionierungsfunktion bei Verwendung des Magnetfeldsensors 6, wieder zu Schritt S1 zurückgekehrt. Mit anderen Worten wird die Überprüfung der Funktion des Magnetfeldsensors 6 für jede Ermittlung einer ersten Positionsinformation gefolgt von einer Fahrt der Patientenliege 1 in die Patientenaufnahme 2 durchgeführt.
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Dabei sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die zweite Messposition 13 nicht zwangsläufig im Homogenitätsvolumen liegen muss, denn eine Funktionsüberprüfung des Magnetfeldsensors 6 ist dennoch möglich, nachdem sich ja aus der Hauptmagnetfeldkarte ebenso eine Erwartung für den zweiten Messwert 15 ergibt.
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4 zeigt eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Magnetresonanzeinrichtung 16. Diese umfasst, wie bereits auf den Prinzipskizzen der 2 und 3 angedeutet, eine Hauptmagneteinheit 3 mit einer zylindrischen Patientenaufnahme 2, in die die Patientenliege 1 eingefahren werden kann. Die Hauptmagneteinheit 3 umfasst auch den hier nur angedeuteten, supraleitenden oder als Permanentmagnet ausgebildeten Hauptmagneten 17.
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Angedeutet ist zudem auch die Positionsermittlungseinrichtung 18 zur Ermittlung der Liegenposition der Patientenliege 1. Auf einem an der Stirnseite 19 einer Verkleidung der Hauptmagneteinheit 3 angebrachten Touchscreen 20 kann beispielsweise eine Darstellung der Patientenliege 1 mit den darauf angeordneten Lokalspulenanordnungen 5 ausgegeben werden, um durch Interaktion mit der Darstellung und/oder Bedienelemente Lokalspulenanordnungen 5 zur Positionierung im Isozentrum 7 auswählbar zu gestalten.
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Der Betrieb der Magnetresonanzeinrichtung 16 wird durch eine Steuereinrichtung 21 gesteuert. Den funktionalen Aufbau der Steuereinrichtung 21, die zur Durchführung des Verfahrens gemäß 1 ausgebildet ist, mit Bezug auf dieses Verfahren zeigt 5 genauer.
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Demgemäß umfasst die Steuereinrichtung 21 zunächst ein Speichermittel 22, in dem verschiedene Informationen, auch des Verfahrens, gespeichert werden können. Darüber hinaus umfasst die Steuereinrichtung 21 eine Messeinheit 23 zur Aufnahme der ersten und zweiten Messwerte 12, 15 gemäß den Schritten S1 und S5, eine erste Messpositionsermittlungseinheit 24 zur Ermittlung der ersten Positionsinformation aus dem ersten Messwert 12 und der Hauptmagnetfeldkarte gemäß Schritt S2, eine Liegenpositionsermittlungseinheit 25 zur Ermittlung der ersten und der zweiten Liegenposition 4, 14 gemäß den Schritten S3 und S6, eine zweite Messpositionsermittlungseinheit 26 zur Ermittlung der zweiten Messposition 13 aus der ersten Positionsinformation und den Liegenpositionen 4, 14 gemäß Schritt S7, eine Referenzwertermittlungseinheit 27 zur Ermittlung des wenigstens einen Referenzwerts gemäß Schritt S8 und eine Vergleichseinheit 28 zur Ermittlung der Fehlerinformation gemäß Schritt S9. Diese ist auch zum Speichern der Fehlerinformation in der Log-Datei gemäß Schritt S10 ausgebildet; alternativ kann auch eine Logging-Einheit vorgesehen sein.
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Darüber hinaus ist als Teil der Steuereinrichtung 21 auch eine Maßnahmeneinheit 29 zur Überprüfung von Maßnahmenbedingungen und zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen gemäß der Schritte S11 und S12 und eine Benutzerinteraktionseinheit 30 zur Entgegennahme von Nutzereingaben und zur Ausgabe von Darstellungen und/oder Hinweisen. Schließlich ist auch eine Liegensteuereinheit 31 zur Ansteuerung der Patientenliege 1 (bzw. dieser antreibender Aktoren) zur Fahrt in die und aus der Patientenaufnahme 2 vorgesehen, insbesondere auch gemäß Schritt S4.
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Nachdem die Steuereinrichtung 21 auch zur Steuerung des sonstigen Betriebs der Magnetresonanzeinrichtung 16 ausgebildet ist, sind auch entsprechende weitere Funktionseinheiten, die hier nicht dargestellt sind, vorgesehen.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
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Unabhängig vom grammatikalischen Geschlecht eines bestimmten Begriffes sind Personen mit männlicher, weiblicher oder anderer Geschlechteridentität mit umfasst.