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DE102008064105A1 - Vorrichtung zur Positionsbestimmung von wenigstens einer an einer Patientenliege einer Magnetresonanzeinrichtung angeordneten oder anzuordnenden Lokalspule, Magnetresonanzanlage mit einer solchen Vorrichtung und zugehöriges Verfahren - Google Patents

Vorrichtung zur Positionsbestimmung von wenigstens einer an einer Patientenliege einer Magnetresonanzeinrichtung angeordneten oder anzuordnenden Lokalspule, Magnetresonanzanlage mit einer solchen Vorrichtung und zugehöriges Verfahren Download PDF

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DE102008064105A1
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DE
Germany
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coil
magnetic resonance
marker
infrared
local
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102008064105A
Other languages
English (en)
Inventor
Johann Sukkau
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Healthcare GmbH
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
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Priority to US12/641,620 priority patent/US8390290B2/en
Publication of DE102008064105A1 publication Critical patent/DE102008064105A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R33/00Arrangements or instruments for measuring magnetic variables
    • G01R33/20Arrangements or instruments for measuring magnetic variables involving magnetic resonance
    • G01R33/28Details of apparatus provided for in groups G01R33/44 - G01R33/64
    • G01R33/32Excitation or detection systems, e.g. using radio frequency signals
    • G01R33/34Constructional details, e.g. resonators, specially adapted to MR
    • G01R33/341Constructional details, e.g. resonators, specially adapted to MR comprising surface coils
    • G01R33/3415Constructional details, e.g. resonators, specially adapted to MR comprising surface coils comprising arrays of sub-coils, i.e. phased-array coils with flexible receiver channels

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Abstract

Vorrichtung zur Positionsbestimmung von wenigstens einer an einer Patientenliege (6) einer Magnetresonanzeinrichtung (3) angeordneten oder anzuordnenden Lokalspule (8), umfassend wenigstens einen auf der Lokalspule (8) angeordneten optischen Spulenmaung (13) zur Detektion der Spulenmarker (11), deren Blickfeld die Patientenliege (6) in wenigstens einer Liegenposition, insbesondere einer vollständig ausgefahrenen Position, wenigstens teilweise, insbesondere vollständig, überdeckt, und eine zur Ermittlung der Spulenposition, insbesondere der Spulenposition und Spulenorientierung, auf der Patientenliege (6) aus Messdaten der Sensorvorrichtung (13) ausgebildete, insbesondere einen Teil einer Steuereinheit (15) der Magnetresonanzeinrichtung (3) bildende Recheneinrichtung (14).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Positionsbestimmung von wenigstens einer an einer Patientenliege einer Magnetresonanzeinrichtung angeordneten oder anzuordnenden Lokalspule und eine Magnetresonanzanlage mit einer solchen Vorrichtung. Daneben betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Positionsbestimmung von wenigstens einer an einer Patientenliege einer Magnetresonanzeinrichtung angeordneten oder anzuordnenden Lokalspule.
  • Für verschiedene Anwendungen im Bereich der Magnetresonanz ist es notwendig und sinnvoll, die Position verschiedener, auf einem auf einer Patientenliege befindlichen Patienten oder auf der Patientenliege unmittelbar angeordneter Lokalspulen zu erfassen. Solche Lokalspulen werden vorgesehen, um Aufnahmen höherer Qualität bestimmter Bereiche eines Patienten erzeugen zu können. Bekannt sind beispielsweise Kopfspulen, Torsospulen, Rückenspulen, Beinspulen und dergleichen.
  • Um die Position dieser Spulen auf der Liege feststellen zu können, ist es bekannt, eine Magnetresonanzmessung vorzunehmen und die erhaltenen Magnetresonanzdaten im Hinblick auf die Spulenposition oder -Orientierung auszuwerten. Dieses bekannte Vorgehen hat allerdings einige Nachteile.
  • So werden zunächst nur die Lokalspulen erkannt, die nicht weit entfernt vom Isozentrum der Magnetresonanzeinrichtung liegen. Der erfasste Bereich liegt dabei in etwa bei 25 cm um das Isozentrum herum. Alle Lokalspulen, die außerhalb dieses Suchfensters liegen, werden nicht oder sogar falsch erkannt. Dafür verantwortlich sind magnetresonanzspezifische Artefakte, insbesondere die Nichtlinearität der Gradienten außerhalb des Blickfelds oder Störungen durch den Patienten selber. Selbst innerhalb des Suchfensters liegt die Genauigkeit der Positionserkennung allenfalls im Bereich einiger Zentimeter. Schließlich sind die Messungen zeitaufwendig, da sie mehrere Sekunden benötigen, und skalieren mit der Anzahl der zu erkennenden Lokalspulen. Würde man mit diesem Verfahren alle Lokalspulen erkennen wollen, so müsste ein Patient von Kopf bis Fuß an mehreren Stellen gemessen werden, so dass die Zeit bis in den Minutenbereich andauern kann.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung anzugeben, mit der eine verbesserte, insbesondere genaue Erkennung der Spulenposition und/oder Spulenorientierung auf der Patientenliege möglich ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß eine Vorrichtung zur Positionsbestimmung von wenigstens einer an einer Patientenliege einer Magnetresonanzeinrichtung angeordneten oder anzuordnenden Lokalspule vorgesehen, umfassend wenigstens einen auf der Lokalspule angeordneten optischen Spulenmarker, wenigstens eine optische Sensorvorrichtung zur Detektion der Spulenmarker, deren Blickfeld die Patientenliege in wenigstens einer Liegenposition, insbesondere einer vollständig ausgefahrenen Position, wenigstens teilweise, insbesondere vollständig, überdeckt, und einen zur Ermittlung der Spulenposition, insbesondere der Spulenposition und Spulenorientierung, auf der Patientenliege aus Messdaten der Sensorvorrichtung ausgebildete, insbesondere einen Teil einer Steuereinheit der Magnetresonanzeinrichtung bildende Recheneinrichtung.
  • Erfindungsgemäß wird also ein vollkommen neuer Zugang zur Positionsbestimmung von Lokalspulen auf einer Patientenliege vorgeschlagen, bei dem mit Hilfe von optischen Sensorvorrichtungen gearbeitet wird, das bedeutet, es werden Spulenmarker verwendet, die mit optischen Sensorvorrichtungen detektiert werden können. Der optische Bereich soll im Rahmen dieser Erfindung nicht nur den vom menschlichen Auge wahrnehmbaren Wellenlängenbereich umfassen, sondern auch den Ultraviolett- und Nahinfrarotbereich. Diese Strahlungsbereiche haben den Vorteil, dass sie von optischen Sensorvorrichtungen gut detektiert werden können und außerdem mit Standardoptiken beeinflusst werden kann. Es sind daher drei neuartige Komponenten wesentlich, nämlich der wenigstens eine Spulenmarker, der auf der Lokalspule angeordnet ist, die optische Sensorvorrichtung und die Recheneinrichtung, die mit besonderem Vorteil als Teil einer Steuereinheit der Magnetresonanzeinrichtung realisiert werden kann.
  • Im Vergleich zur herkömmlichen Methode, bei der Magnetresonanzdaten gemessen werden, werden dabei eine Vielzahl von Vorteilen erreicht. Zum einen ist die neu vorgeschlagene Vorrichtung treffsicherer als das alte Verfahren, da keine Magnetresonanzartefakte auftreten können. Zudem ist die Genauigkeit der Positionsbestimmung von der Auflösung der optischen Sensorvorrichtung abhängig und kann daher beliebig hoch gewählt werden. Schließlich erhöht sich die Auswertezeit nicht mit der Anzahl der Spulen und ist auch konkret viel kürzer anzusetzen, etwa im Bereich einer Sekunde.
  • Ist mit besonderem Vorteil die Patientenliege durch das Blickfeld der optischen Sensorvorrichtung vollständig überdeckt, so können mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung alle Lokalspulen erkannt werden, die sich auf dem Patienten bzw. der Patientenliege befinden, und nicht nur jene, die nahe zum Isozentrum liegen, wie dies im Stand der Technik der Fall war.
  • Die Spulenposition bzw. die Spulenorientierung kann dann auf vielfältige Weise weiter verwendet werden. Lediglich beispielhaft seien Verfahren genannt, bei denen die Spulenposition die Aufnahmeposition wiedergibt und somit die Kenntnis der Spulenposition eine automatisierte Positionierung des Patienten ermöglichen kann. Auch für Verfahren, bei denen automatisch festgestellt werden soll, welche von mehreren Lo kalspulen das beste Signal liefert, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung vorteilhaft einsetzbar.
  • Für die meisten dieser Verfahren ist die Spulenposition in Längsrichtung der Patientenliege die relevante Größe. Werden aus mehreren gleichartigen Spulenelementen zusammengesetzte Lokalspulen verwendet, bei denen beispielsweise zwei Spulenelemente in Längsrichtung der Patientenliege aufeinanderfolgen, kann auch die Spulenorientierung relevant sein, um so auch die Position der einzelnen Spulenelemente zuordnen zu können. Mit besonderem Vorteil kann daher vorgesehen sein, dass die Vorrichtung zur Bestimmung der Spulenposition und gegebenenfalls der Spulenorientierung wenigstens entlang der Längsrichtung der Patientenliege ausgebildet ist. Somit kann in jedem Fall die Spulenposition in der relevanten Richtung ermittelt werden. Die folgende Beschreibung wird sich auf die Bestimmung der Spulenposition und/oder Spulenorientierung entlang der Längsrichtung der Patientenliege beschränken, es sei jedoch hervorgehoben, dass grundsätzlich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung die vollständige dreidimensionale Position und Orientierung bestimmt werden kann, wenn die Marker bzw. die Zahl oder Art der optischen Sensorvorrichtungen daraufhin ausgelegt sind.
  • Wie bereits erwähnt, kann es vorteilhaft sein, wenn das Blickfeld der optischen Sensorvorrichtung die Patientenliege vollständig überdeckt. Dies kann am einfachsten realisiert werden, wenn die Patientenliege eine vollständig ausgefahrene Position einnimmt. Diese Position wird häufig auch als Home-Position bezeichnet. Dann kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die optische Sensorvorrichtung über der ausgefahrenen Patientenliege an der Decke einer Magnetresonanzkabine, in der sich die Magnetresonanzeinrichtung befindet, angeordnet werden kann.
  • Sinnvoll ist es, worauf im Folgenden noch näher eingegangen wird, wenn der Marker einem bestimmten Spektralbereich zuge ordnet ist, wobei dann die optische Sensorvorrichtung im ausgewählten Spektralbereich sensitiv sein muss.
  • Bestimmt werden soll letztlich die Position der Lokalspule bzw. der mehreren Lokalspulen im Koordinatensystem der Patientenliege. Wird grundsätzlich in einer bestimmten Liegenposition gemessen, beispielsweise einer ausgefahrenen Liegenposition (Home-Position), so ist die Anordnung der optischen Sensorvorrichtung relativ zu der Patientenliege grundsätzlich bekannt, so dass durch einen Kalibrationsvorgang die Positions- bzw. Orientierungsinformationen der Lokalspulen im Koordinatensystem der Patientenliege erhalten werden können. In zweckmäßiger Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Vorrichtung ferner wenigstens einen insbesondere zur Kalibration und/oder zur Ermittlung der Spulenposition und/oder Spulenorientierung nutzbaren, an der Patientenliege befestigten Liegenmarker umfasst. Auch an der Patientenliege können folglich ein oder mehrere Marker vorgesehen sein, die im Folgenden als Liegenmarker bezeichnet werden sollen. Da sie fest mit der Patientenliege verbunden sind, geben sie einen Referenzpunkt im Koordinatensystem der Patientenliege an, der ebenso durch die optische Sensorvorrichtung, die selbstverständlich auch zur Detektion der Liegenmarker ausgebildet ist, detektiert werden kann.
  • Mit besonderem Vorteil kann vorgesehen sein, dass die Recheneinrichtung zur kontinuierlichen Ermittlung von Messdaten durch die Sensorvorrichtung bis zu einem Beendungskriterium, insbesondere dem Einfahren der Patientenliege einer Patientenaufnahme der Magnetresonanzeinrichtung und/oder dem Schließen der Tür einer Magnetresonanzkabine, in der die Magnetresonanzeinrichtung befindlich ist, ausgebildet ist, wobei die letzte ermittelte Position und Orientierung einer Lokalspule gespeichert und der Magnetresonanzeinrichtung und/oder einer Steuereinheit der Magnetresonanzeinrichtung zur Verfügung gestellt wird. Der übliche Arbeitsablauf zur Positionierung einer oder mehrerer Lokalspulen ist, dass zunächst der Patient auf der Patientenliege gelagert wird. Dann werden die benötigten Lokalspulen herbeigeholt, an entsprechende Spulensteckplätze auf der Patientenliege angeschlossen und relativ zum Patienten auf dem Patienten bzw. der Patientenliege positioniert. Bis die Lokalspulen fest positioniert sind, werden sie folglich bewegt, so dass als Spulenposition die Endposition, also die letzte ermittelte Position und Orientierung der Lokalspule, relevant ist. Um diese Position und Orientierung auch messen zu können, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, eine kontinuierliche Messung vorzunehmen, wobei die letzte gemessene Position bzw. Orientierung der Lokalspule nach ihrer Positionierung verfolgt wird. Während dieser gesamten Messzeit oder in einer nachfolgenden Auswertung wird die Spulenposition bzw. Spulenorientierung bestimmt, wobei der letzte ermittelte Wert dann als relevanter Wert ausgewählt wird. Als Beendungskriterium kann dabei beispielsweise das Einfahren der Patientenliege in eine Patientenaufnahme der Magnetresonanzeinrichtung oder das Schließen der Tür einer Magnetresonanzkabine dienen. Im Fall dieser Ereignisse steht fest, dass die Lokalspulen nicht weiter bewegt werden. Erfindungsgemäß kann zudem vorgesehen sein, dass die Vorrichtung zu Beginn der kontinuierlichen Ermittlung anhand eines Anfangskriteriums, insbesondere dem Einstecken einer Lokalspule und/oder dem Öffnen der Tür der Magnetresonanzkabine, ausgebildet ist. Wird ein Spulenstecker in einen entsprechenden Spulensteckplatz auf der Patientenliege eingesteckt, so entsteht bei den meisten Magnetresonanzanlagen ein sogenanntes „Coil-Change-Event”, es wird also im System, insbesondere in einer Steuereinheit der Magnetresonanzeinrichtung, festgestellt, dass gerade eine Lokalspule angeschlossen wurde. Der erste Anschließvorgang einer solchen Lokalspule kann somit vorteilhaft zum Starten der Positionsbestimmung dienen.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Messvorgang durch die optische Sensorvorrichtung benutzerinitiiert oder zeitgefenstert vorzunehmen, was jedoch zu Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Spulenpositionen und gegebenenfalls Spulenorientierungen führen kann.
  • Bei einer ersten Gruppe von Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Sensorvorrichtung eine Kamera umfasst und die Recheneinrichtung zur Bildverarbeitung der Kamerabilder zur Detektion des oder der in den Kamerabildern und/oder daraus abgeleiteten Bildern dargestellten Marker ausgebildet ist. Es wird also eine Bilder aufnehmende Kamera verwendet, beispielsweise kann eine übliche CCD-Kamera verwendet werden. Die Bilder werden dann beispielsweise bei einer kontinuierlichen Ermittlung der Spulenposition und/oder Spulenorientierung in einem Videostream mit beispielsweise 24 FPS aufgenommen. Die Auflösung der Kamera sollte dabei relativ hoch sein, je nachdem, welche Genauigkeit der Spulenerkennung gefordert wird. So kann beispielsweise bei einer VGA-Auflösung von 640 × 480 Pixeln mit einer Genauigkeit von etwa 3 mm gerechnet werden, wenn das Objektiv der Kamera exakt auf die Patientenliege mit einer Länge von zwei Metern ausgerichtet wird. Mit hochauflösenden Kameras sind deutlich genauere Ergebnisse möglich, beispielsweise +/–0,5 mm bei 4000 × 2000 Pixeln Auflösung.
  • Bei Verwendung einer Kamera kann vorgesehen sein, dass der oder die Marker nicht angesteuerte passive Marker sind, insbesondere reflektierende und/oder fluoreszierende Marker. In diesem Fall ist also keine Ansteuerung der Marker selber erforderlich, da diese so gewählt sind, dass sie bereits ohne spezielle Ansteuerung die Voraussetzungen erfüllen, in den Kamerabildern oder daraus abgeleiteten Bildern detektiert zu werden.
  • Werden mehrere Lokalspulen auf der Patientenliege angeordnet, so ist es relativ wichtig, dass die detektierten Marker in den Kamerabildern den entsprechenden Lokalspulen auch zugeordnet werden können. Daher kann mit besonderem Vorteil vorgesehen sein, dass der oder die Marker eine insbesondere spulenspezifische Musterung und/oder eine insbesondere spulenspezifische Zeichenfolge umfassen. Beliebige Ausgestaltungen sind hier denkbar, beispielsweise Marker in Form bestimmter Musterungen, bis hin zu Strichcodes, oder auch das Aufbringen von beispielsweise Seriennummern als Marker. Allgemein ist es dabei besonders vorteilhaft, wenn die Marker besonders kontrastreich ausgebildet sind, so dass sie durch Bildverarbeitungsverfahren leicht segmentiert werden können. Zu denken ist hier beispielsweise bei einer Messung im sichtbaren Bereich an die auch bei Kollisionsexperimenten im Kraftfahrzeugbereich verwendeten Marker auf Crashtest-Dummies.
  • Mit besonderem Vorteil kann vorgesehen sein, dass eine Lichtquelle zur Beleuchtung des oder der Marker, insbesondere eine W-Lichtquelle oder eine Infrarot-Lichtquelle, insbesondere benachbart zu der Kamera, vorgesehen ist. Ist eine solche Lichtquelle aktiv, so können die Marker entweder erst angeregt oder aber besonders hervorgehoben werden. Ein besonders guter Kontrast wird erzielt, wenn die Lichtquelle benachbart zu der Kamera angeordnet ist. Dies sei an zwei zweckmäßigen Ausgestaltungen näher erläutert. So kann nämlich vorgesehen sein, dass der oder die Marker retroreflektierende, insbesondere mit einem Lichtaustrittsfilter versehene Marker sind. Retroreflektoren sind weithin bekannt und werden beispielsweise im Verkehr zur Erkennung von anderen Verkehrsteilnehmern, beispielsweise Fußgängern, im Dunkeln verwendet. Sie reflektieren den größten Teil des Lichts über alle Wellenlängen, so dass ein entsprechend ausgebildeter Marker bei Beleuchtung durch die Lichtquelle besonders hell strahlt. Dabei kann auch ein Filter an dem Marker vorgesehen sein, so dass beispielsweise nur Licht in einem bestimmten Spektralbereich, beispielsweise im Nahinfrarotbereich, reflektiert wird. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass ein Infrarotreflektierender Marker durch eine Infrarot-Lichtquelle angestrahlt wird und durch eine im Infrarot-Bereich empfindliche Kamera aufgenommen wird. In anderer Ausgestaltung kann auch vorgesehen sein, dass der Marker bei einer UV-Lichtquelle ein durch UV-Licht anregbarer fluoreszierender Marker ist. Dabei ist anzumerken, dass der Marker auch so gewählt werden kann, dass das Fluoreszenzlicht im sichtbaren Bereich liegt, somit eine im sichtbaren Bereich empfindliche Kamera als Sensorvor richtung verwendet werden kann. Der Vorteil dieser Ausgestaltungen ist es, dass die Marker sehr viel heller leuchten und daher im Rahmen der Bildverarbeitung leichter in den Kamerabildern zu detektieren sind. Zudem können die Marker im sichtbaren Bereich unauffällig gestaltet werden. Mit besonderem Vorteil kann zusätzlich vorgesehen sein, dass die Recheneinrichtung zur Ermittlung der Spulenposition und/oder der Spulenorientierung anhand einer Bildbearbeitung eines Differenzbildes aus einem mit aktiver Lichtquelle und einem mit ausgeschalteter Lichtquelle aufgenommenen Bild ausgebildet ist. Das bedeutet, dass immer – insbesondere unmittelbar aufeinanderfolgend – zwei Bilder aufgenommen werden, nämlich eines mit eingeschalteter Lichtquelle und eines mit ausgeschalteter Lichtquelle. Nun leuchten aber in dem einen der Bilder die Marker besonders auffällig, während der Hintergrund gleich bleibt. Durch Differenzbildung ist es folglich möglich, ein Bild zu erhalten, in dem letztlich nur die Marker sichtbar sind. Insbesondere im Fall einer mit einer Infrarot-Lichtquelle bestrahlten und mit einer Infrarot-Kamera aufgenommene Szene ist dieser Idealfall, dass nur die Marker selbst zu sehen sind, einfach zu erreichen. Auf diese Weise wird die Bildverarbeitung extrem vereinfacht, da die Segmentierung auf besonders einfache Art und Weise erfolgen kann. So wird eine besonders hohe Treffsicherheit erzielt. Es sei noch angemerkt, dass es alternativ zur Differenzbildung aus zwei Bildern auch denkbar ist, beispielsweise im Falle einer Anregung von Markern mit UV-Licht, die Messung bei verdunkelter Magnetresonanzkabine vorzunehmen, so dass im Bild letztlich auch lediglich die Marker zu sehen sind, da nur diese fluoreszieren.
  • Es sei noch an dieser Stelle angemerkt, dass auch handelsübliche CCD-Kameras grundsätzlich im Nahinfrarotbereich (etwa 750–1000 nm) sensitiv sind. Normalerweise werden solche Kameras mit einem IR-Cat-Filter ausgestattet, der nur das sichtbare Spektrum (350–750 nm) durchlässt und den Nahinfrarotanteil herausfiltert. Ersetzt man diesen IR-Cat-Filter durch einen Nahinfrarot-Filter, so hat man den umgekehrten Effekt – das sichtbare Licht wird unterdrückt und der Nahinfrarotanteil durchgelassen. Die Kamera wird dadurch zu einer „Nachtsichtkamera”. Diese Variante ist äußerst kostengünstig. Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, Spezialkameras zu verwenden, die nur im Infrarotbereich sensitiv sind. Als Beispiele seien Kameras mit einem Sensor aus Indium-Gallium-Arsenid oder Germanium anstelle von Silizium genannt.
  • Allgemein kann bei der Spulenpositionsbestimmung mit einer Kamera zweckmäßigerweise auch vorgesehen sein, dass ein zusätzlicher Steckermarker auf einen zum Einstecken in einen Steckplatz der Patientenliege vorgesehen Spulenstecker der Lokalspule vorgesehen ist. Bei heutigen Magnetresonanzanlagen ist es üblich, dass mit Eintreten des bereits erwähnten „Coil-Change-Events”, also mit dem Einstecken der Spule in einen Steckplatz auf der Patientenliege, ein innerer Widerstand der Lokalspule gemessen wird, der deren Modell beschreibt. Für die spätere Ansteuerung ist es wichtig, zu wissen, welche Spule – deren Spulenposition und gegebenenfalls Spulenorientierung ja dann bestimmt wurde – in welchem Steckplatz eingesteckt ist, folglich, wie diese Spule angesteuert werden kann/soll. Daher ist es sinnvoll, insbesondere, falls ohnehin spulenspezifische Marker verwendet werden, auch auf dem Spulenstecker einen insbesondere spulenspezifischen Marker zu verwenden, so dass die Steckplätze den detektierten Spulen zugeordnet werden können. Da die Position der Steckplätze auf der Patientenliege grundsätzlich bekannt ist, kann ein an diesen Positionen detektierter Marker auch leicht als Steckermarker erkannt werden. Alternativ ist es im Übrigen auch möglich, beispielsweise eine Zuleitung von dem Spulenstecker zu der Lokalspule mit Markern zu versehen, so dass der Verlauf dieser Zuleitung und somit der entsprechende Steckplatz festgestellt werden kann. Bei der Verwendung von Steckermarkern ist es also mit besonderem Vorteil möglich, dass die Recheneinrichtung zur Ermittlung wenigstens einer Steckerposition einer Lokalspule aus den Kamerabildern und zur Verknüpfung der Steckerposition mit einer durch die Recheneinrichtung und/oder eine Steuereinheit der Magnetreso nanzeinrichtung gewonnenen Spulentypinformation anhand des benutzten Steckplatzes ausgebildet sind.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung als Ausführungsbeispiel der ersten Gruppe, bei der die optische Sensorvorrichtung eine Kamera umfasst, sieht vor, dass die Marker wenigstens eine im Infrarot- oder Ultraviolettbereich strahlende Diode umfassen. In diesem Fall wird also ein aktiver Marker verwendet, der bestromt und/oder angesteuert wird. Der Vorteil einer solchen Ausgestaltung ist es, dass wiederum die Bildverarbeitung extrem vereinfacht wird, da die Dioden in einem bestimmten Spektralbereich, besonders bevorzugt im Infrarotbereich, hell leuchten und daher besonders einfach in den Kamerabildern detektierbar bzw. feststellbar sind. Um den Ansteuerungsaufwand möglichst gering zu halten, kann vorgesehen sein, dass die Diode der Spulenmarker zum kontinuierlichen Leuchten mit Anschließen der Lokalspule an einen Steckplatz der Patientenliege ausgebildet ist. Auch in einer solchen Ausgestaltung können nämlich die Spulenmarker bzw. die Dioden einer speziellen Lokalspule zugeordnet werden, wenn wie bereits beschrieben eine kontinuierliche Positionsbestimmung erfolgt. Denn dann kann vorgesehen sein, dass die Recheneinrichtung zur Zuordnung einer im Kamerabild detektierten Diode eines Spulenmarkers zu einer bestimmten Lokalspule anhand der Zuordnung des Zeitpunktes des Auftauchens des Diodenlichts in den Kamerabildern zu dem Zeitpunkt des Einsteckens der Lokalspule in einen Steckplatz der Patientenliege ausgebildet ist. Das Anschließen der Spule löst, wie bereits beschrieben, das sogenannte „Coil-Change-Event” aus, wobei im gleichen Moment die Dioden der Spulenmarker dieser Lokalspule zu leuchten beginnen. Wird also zum einen durch die Kamera ein Videostream aufgenommen, und werden auf der anderen Seite die „Coil-Change-Events” mitprotokolliert, so folgt bereits durch Verknüpfung der Zeitpunkte die Information, welche Spulenmarker der Spule welchem Steckplatz zugeordnet sind. Wird zusätzlich, wie bereits beschrieben, das Spulenmodell beispielsweise durch eine Widerstandsmessung noch identifiziert, so kann auch diese Information gleich der Spulenposition und/oder Spulenorientierung zugeordnet werden. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Auswertung des von der Kamera aufgenommenen Videosignals bzw. Videostreams auch mit Eintritt des bereits diskutierten Beendungskriteriums erst erfolgen kann. Dabei wird der besagte aufgenommene Videostream in Fragmente aufgeteilt, die mit einem „Coil-Change-Event” beginnen und mit einem anderen „Coil-Change-Event” oder dem Beendungskriterium enden. Nach jedem „Coil-Change-Event” taucht im Videostream wenigstens ein neuer heller Punkt auf, nämlich die Abbildung der wenigstens einen Diode. Diese Punkte werden in dem Videostream verfolgt, bis sie sich nicht mehr bewegen, was bedeutet, dass sich die Spule selbst nicht mehr bewegt und somit positioniert wurde. Aus der Position dieses wenigstens einen hellen Punkts kann die Spulenposition ermittelt werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Spulenmarkern, deren Dioden dann beispielsweise grundsätzlich leuchten können. Soll auch die Spulenorientierung ermittelt werden, so sind mindestens drei Dioden auf einer Lokalspule notwendig. Diese können beispielsweise so auf der Lokalspule angeordnet werden, dass sie auf einer geraden Linie liegen, aber unterschiedliche Abstände aufweisen. Dabei ist die Gerade insbesondere so gewählt, dass sie bei der fertig positionierten Lokalspule in Längsrichtung der Patientenliege verläuft. So kann auch die Orientierung in Längsrichtung der Patientenliege ermittelt werden.
  • Werden solche Dioden verwendet, kann die Bildverarbeitung noch weiter vereinfacht werden, wenn die Recheneinrichtung zur Binarisierung der Kamerabilder anhand eines Schwellwerts derart ausgebildet ist, dass nur das Diodenlicht in den Kamerabildern sichtbar bleibt. Es wird also für jedes Kamerabild ein Schwellwertverfahren durchgeführt, das den besonders hell im ausgewählten Spektralbereich, wie bereits erwähnt besonders bevorzugt der Nahinfrarotbereich, leuchtenden Dioden beispielsweise den Wert 1 zuordnet, allen anderen Punkten den Wert O. Dann entsteht ein Bild, das als Punkte die Position von Dioden zeigt.
  • Wird mit Infrarotdioden, also im Infrarotbereich, gearbeitet, können die bereits diskutierten Kameras verwendet werden, insbesondere wie bereits diskutiert auch eine handelsübliche CCD-Kamera mit einem Nahinfrarotfilter.
  • Es sei nochmals hervorgehoben, dass bei der Verwendung solcher Dioden spulenspezifische Spulenmarker nicht mehr notwendig sind, da ja über das „Coil-Change-Event” und den entsprechenden Zeitpunkt des Auftauchens der Spulenmarker eine eindeutige Zuordnung bereits problemlos ermöglicht wird.
  • Allgemein liegt bei Verwendung einer Kamera auch das Problem vor, dass Patienten unterschiedliche Dicken aufweisen und daher selbst bei Annahme einer Durchschnittshöhe von Patienten bei auf den Patienten aufgelegten Lokalspulen Projektionsfehler auftreten können, die zu einer Fehlbestimmung der Position führen können. Deswegen kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass mehr als eine Kamera vorgesehen ist und die Recheneinrichtung zur Ermittlung der Spulenposition durch die Angulation der Daten mehrerer Kameras ausgebildet ist. Auf diese Weise können solche Projektionsfehler eliminiert werden.
  • Eine besonders vorteilhafte zweite Gruppe von Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Sensorvorrichtung eine im Infrarot-Bereich sensitive PSD-Einrichtung umfasst und die Marker wenigstens eine zum Betrieb ansteuerbare Infrarot-Diode umfassen. Die Abkürzung PSD steht für Position Sensitive Device. Ein PSD-Sensor ist ein flächiger Halbleiter, bei dem abhängig von der Position eines Lichtpunktes sich der innere Widerstand ändert, so dass sich an beiden Seiten abgegriffene Messströme ebenfalls verändern, wobei aus dem Verhältnis der beiden Ströme die Position des Lichtschwerpunktes berechnet werden kann (sogenannter lateraler Photoeffekt). Solche PSD-Einrichtungen haben – insbesondere im Vergleich zu einer Kamera – eine ganze Reihe von Vorteilen. Zunächst sind PSD-Sensoren sehr schnell, sie lassen sich beispielsweise mit ei ner Frequenz von 10 kHz betreiben (im Vergleich zu einer Kamera, die beispielsweise 20–30 Bilder pro Sekunde aufnimmt). Zudem messen PSD-Sensoren analog und somit sehr genau. Zudem ist die Datendichte relativ gering und die Auswertung des Signals gestaltet sich sehr einfach. Schließlich sind PSD-Sensoren günstig in der Anschaffung.
  • Dabei sind im Wesentlichen zwei Ausgestaltungen denkbar, da es zwei unterschiedliche Ausgestaltungen von PSD-Sensoren gibt. So kann vorgesehen sein, dass die PSD-Einrichtung einen PSD-Sensor und eine diesem vorgeschaltete Optik umfasst, die das Sichtfeld des PSD-Sensors auf die gesamte Fläche der Patientenliege erweitert. In diesem Fall wird ein standardisierter PSD-Sensor verwendet, bei dem an zwei Seiten einer zusammenhängenden Halbleiterfläche die entsprechenden Ströme abgegriffen werden. Solche PSD-Sensoren werden auch eindimensionale PSD-Sensoren genannt und messen die Schwerpunktsposition des einfallenden Lichts.
  • In einer bevorzugten Alternative kann vorgesehen sein, dass die PSD-Einrichtung einen zur Winkelmessung ausgebildeten PSD-Sensor umfasst. Bei solchen zur Winkelmessung ausgebildeten PSD-Sensoren, auch kombinierte PSD-Sensoren genannt, werden auf zwei Seiten eines Trennelements eindimensionale PSD-Sensoren kombiniert. Bei Verwendung eines solchen zur Winkelmessung ausgebildeten PSD-Sensors erhält man nicht die Position des Lichteinfalls auf dem PSD-Sensor, sondern unmittelbar den Winkel, so dass eine vorgeschaltete Optik nicht mehr erforderlich ist und auch die Rechenvorgänge vereinfacht werden.
  • PSD-Sensoren können allerdings lediglich einen einzigen Lichtpunkt verarbeiten, das bedeutet, es darf immer nur eine einzige Infrarot-Diode aktiv sein. Daher sind die Infrarot-Dioden bei dieser Erfindungsausgestaltung auch einzeln ansteuerbar. Um nun zu wissen, was für eine Position gerade bestimmt wird, ist es erforderlich, dass die Infrarot-Dioden mit den entsprechenden Markern, insbesondere den Spulenmar kern, in Relation gesetzt werden. Mit besonderem Vorteil kann daher vorgesehen sein, dass die Recheneinrichtung und/oder die Steuereinheit der Magnetresonanzeinrichtung zur Ansteuerung der Dioden der Spulenmarker über Ansteuerungsanschlüsse der Steckplätze der Patientenliege ausgebildet ist. In einer solchen Ausgestaltung werden also Ansteuerungsleitungen für die Dioden der Spulenmarker (bzw., falls vorgesehen, auch die Dioden der Liegenmarker) gezielt, insbesondere in einem fest vorgegebenen Zyklus, bestromt. Diese Ansteuerungsleitungen können übrigens, wie im Weiteren noch ausgeführt werden wird, auch „mitgenutzte” Leitungen sein, mit denen ansonsten andere Komponenten der Spule angesteuert würden. Dann muss die Lokalspule nur soweit modifiziert werden, dass die zusätzliche Infrarot-Diode angebracht wird. Wichtig ist es bei dieser Ansteuerung, dass Synchronität vorliegt. Daher kann die Recheneinrichtung und/oder die Steuereinheit zur sukzessiven synchronen Ansteuerung jeweils einer Diode eines Liegenmarkers oder eines Ansteuerungsanschlusses und der PSD-Einrichtung zur Aufnahme von Sensordaten ausgebildet sein. Das bedeutet, immer wenn eine Infrarot-Diode zum Leuchten gebracht wird, werden auch Messdaten aufgenommen, die dieser Infrarot-Diode zugeordnet werden.
  • Dabei ist zu beachten, dass selbstverständlich nicht zu jedem Ansteuerungssignal in der aktuellen Situation auch eine Diode vorhanden sein muss. Umfasst die Patientenliege beispielsweise zehn Steckplätze, sind – wenn auch die Spulenorientierung bestimmt werden soll – jedem dieser Steckplätze zwei Ansteuerungsanschlüsse zugeordnet, und umfasst die Patientenliege zudem noch zwei Liegenmarker mit jeweils einer Diode, so werden folglich 22 sukzessive Ansteuerungssignale gesendet, die eine Diode – so sie denn angeschlossen ist – aufleuchten lassen. Wird folglich mit der PSD-Einrichtung kein Signal erfasst, so bedeutet dies lediglich, dass beispielsweise an dem entsprechenden Steckplatz gerade keine Lokalspule angeschlossen ist.
  • Es wurde bereits erwähnt, dass das Datenaufkommen und die Datenauswertung bei PSD-Sensoren sehr viel geringer ist. Daher ist es mit besonderem Vorteil möglich, in einer Ausgestaltung mit PSD-Sensoren allgemein einen Mikrocontroller zur Auswertung zu verwenden, der jeweils einer Diode zugeordnete Positionen ermittelt und beispielsweise an die Steuereinheit der Magnetresonanzeinrichtung weitergibt. Konkret im gerade dargestellten Fall der sukzessiven synchronen Ansteuerung kann vorgesehen sein, dass die Recheneinrichtung einen Mikrocontroller zur Ermittlung von einzelnen Dioden oder Ansteuerungsanschlüssen zugeordneten, mit einem Zeitstempel versehenen Positionsinformation umfasst. Diese Informationen können selbstverständlich auch um weitere Informationen ergänzt werden. Wie bereits mehrfach erwähnt, kann durch Messung eines bestimmten Widerstands festgestellt werden, welches Modell einer Lokalspule gerade an einem Steckplatz der Patientenliege angeschlossen ist. Daher kann vorgesehen sein, dass die Recheneinrichtung, insbesondere der Mikrocontroller, zur Zuordnung eines Spulentyps zu einer Positionsinformation anhand einer durch die Recheneinrichtung und/oder eine Steuereinheit der Magnetresonanzeinrichtung gewonnenen steckplatzspezifischen Spulentypinformation ausgebildet ist.
  • Insgesamt kann folglich die Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens verwendet werden, bei dem zunächst aufgrund eines Anfangskriteriums – beispielsweise das Öffnen einer Tür einer Magnetresonanzkabine und/oder ein „Coil-Change-Event” – mit einer kontinuierlichen Messung auf die beschriebene Art begonnen wird, bis ein Beendungskriterium – das Schließen der Tür der Magnetresonanzkabine und/oder das Einfahren der Patientenliege in die Aufnahme der Magnetresonanzeinrichtung – beendet wird. Während dieser Zeit werden kontinuierlich alle Infrarot-Dioden der Spulenmarker bzw. auch Liegenmarker nacheinander getriggert, also bestromt, und das Licht wird von der PSD-Einrichtung erfasst. Um ein möglichst gutes Signal/Rausch-Verhältnis zu erhalten, erfolgt diese Messung mehrmals pro Sekunde. Die Messung durch die PSD-Einrichtung und die Triggerung der Infrarot-Dioden erfolgt dabei syn chron. Während der Messung entsteht so ein kontinuierlicher Datenstrom mit folgendem Inhalt: Zeitstempel, Nummer der Infrarot-Diode oder alternativ ein Tripel aus Steckplatznummer, Ansteuerungsanschlussnummer und einer Spulenidentifikationsinformation, und Positionsinformation oder alternativ, wenn später ausgewertet werden soll, die Sensordaten, sowie gegebenenfalls, falls diese veränderlich ist, die Tischposition. Dieser Datenstrom wird dann schließlich, wie bereits beschrieben, dahingehend ausgewertet, dass zunächst zu jeder Infrarot-Diode die letzte Position bestimmt wird, woraus dann die Spulenposition und/oder die Spulenorientierung bestimmt werden kann, da die Diode ja einem Ansteuerungsanschluss, somit einem Steckplatz, und der Steckplatz wiederum einer Lokalspule zugeordnet ist. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass es in diesem Fall zur Bestimmung der Spulenorientierung in Längsrichtung der Patientenliege selbstverständlich ausreichend ist, zwei Infrarot-Dioden pro Lokalspule/Steckplatz zu verwenden, da man ja weiß, welcher der beiden Infrarot-Dioden eine erhaltene Positionsinformation zugeordnet ist.
  • Mit besonderem Vorteil kann vorgesehen sein, dass zur Ansteuerung der Dioden außerhalb des Aufnahmebetriebs nicht benötigte Steuerleitungen der Lokalspule verwendet werden. Ein Beispiel für solche Steuerleitungen sind die sogenannten Pin-Dioden-Steuerleitungen. Die Pin-Dioden dienen üblicherweise zum Abklemmen der Lokalspule, falls ein Stromfluss durch diese während der Magnetresonanzmessung vermieden werden soll. Die Pin-Diode funktioniert somit als ein Schalter. Während die Patientenliege ausgefahren ist und die Lokalspulen positioniert werden, werden diese Steuerleitungen grundsätzlich nicht benötigt. Daher können sie erfindungsgemäß genutzt werden, um die Infrarot-Dioden zu bestromen. Das Leuchten der Infrarot-Dioden stört die Magnetresonanzmessung im späteren Verlauf nicht, anders herum stört das Zu- und Abschalten der Lokalspule die Positionserkennung nicht. Die Änderungen an den Spulen wären somit minimal und es wären insbesondere auch keine weiteren Ansteuerungsanschlüsse an den Steckplätzen erforderlich.
  • Wie bereits erwähnt, können allgemein für jede Lokalspule zwei unabhängig ansteuerbare Infrarot-Dioden vorgesehen sein, wenn die Spulenorientierung in einer Richtung, insbesondere der Längsrichtung der Patientenliege, bestimmt werden soll.
  • Auch bei der Verwendung von PSD-Einrichtungen tritt das Problem der Projektionsfehler auf, wenn Lokalspulen auf Patienten verschiedener Höhen bzw. Dicken aufgelegt werden. Daher kann auch hier zweckmäßigerweise vorgesehen sein, dass mehr als eine PSD-Einrichtung vorgesehen ist und die Recheneinrichtung zur Ermittlung der Spulenposition durch Triangulation der Daten mehrerer PSD-Einrichtungen ausgebildet ist. Dabei ist an dieser Stelle anzumerken, dass sich bei der Verwendung mehrerer PSD-Einrichtungen auch weitere Koordinaten der Lokalspule bestimmen lassen, beispielsweise bei der Verwendung von zwei PSD-Einrichtungen auch die Spulenposition in Querrichtung senkrecht zur Längsrichtung der Patientenliege bzw. bei drei PSD-Einrichtungen sämtliche räumlichen Koordinaten der Infrarot-Diode und somit der Lokalspule.
  • Allgemein ist noch anzumerken, dass grundsätzlich die Verwendung von nicht im sichtbaren Bereich liegenden Markern – also von Infrarot- oder UV-Markern, den Vorteil hat, dass die Marker das optische Erscheinungsbild der Spulen (bzw. der Liege/der Spulenstecker) nicht negativ beeinflussen.
  • Neben der Vorrichtung betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Magnetresonanzanlage mit einer solchen Vorrichtung. Beispielsweise kann die Magnetresonanzanlage eine Magnetresonanzkabine umfassen, in der die Magnetresonanzeinrichtung angeordnet ist. An der Decke der Magnetresonanzkabine kann dann die Sensorvorrichtung zur Detektion der Spulenmarker angebracht werden, deren Blickfeld die in Home-Position befindliche Patientenliege vollständig überdeckt. Alle Ausführungen, die bezüglich der Vorrichtung zur Positionsbestimmung niedergelegt wurden, lassen sich analog auf die Magnetresonanzanlagen übertragen.
  • Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung noch ein Verfahren zur Positionsbestimmung von wenigstens einer an einer Patientenliege einer Magnetresonanzeinrichtung angeordneten oder anzuordnenden Lokalspule, wobei
    • – mittels wenigstens eines optischen Sensors Sensordaten wenigstens eines auf der Lokalspule angeordneten Spulenmarkers aufgenommen werden und
    • – aus den Sensordaten die Spulenposition und/oder Spulenorientierung ermittelt wird.
  • Auch auf das erfindungsgemäße Verfahren lassen sich alle vorangehenden Ausgestaltungen und Ausführungsformen übertragen.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine allgemeine Darstellung der grundsätzlichen Komponenten der vorliegenden Erfindung,
  • 2 eine Aufsicht auf eine Patientenliege bei einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 3 eine Prinzipskizze der Funktionsweise eines zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung,
  • 4 eine Aufsicht auf eine Patientenliege bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 5 ein mögliches Differenzbild bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 6 eine Aufsicht auf die Patientenliege bei einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 7 die Ansicht aus 6 zu einem zweiten Zeitpunkt,
  • 8 die Ansicht aus 6 zu einem dritten Zeitpunkt,
  • 9 die Ansicht aus 6 zu einem vierten Zeitpunkt,
  • 10 ein aufgenommenes binarisiertes Kamerabild vor dem Anschließen der Spule in 6,
  • 11 ein 6 entsprechendes binarisiertes Kamerabild,
  • 12 ein 7 entsprechendes binarisiertes Kamerabild,
  • 13 ein 8 entsprechendes binarisiertes Kamerabild,
  • 14 ein 9 entsprechendes binarisiertes Kamerabild,
  • 15 eine Prinzipskizze eines vierten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung,
  • 16 eine erste Ausführungsform einer PSD-Einrichtung,
  • 17 eine zweite Ausführungsform einer PSD-Einrichtung,
  • 18 eine Prinzipskizze zur Funktionsweise des vierten Ausführungsbeispiels unter Verwendung von zwei PSD-Einrichtungen, und
  • 19 eine Aufsicht auf eine Patientenliege beim vierten Ausführungsbeispiel.
  • Zunächst sei angemerkt, dass zur Vereinfachung der folgenden Darstellung für gleiche Bestandteile innerhalb der nun erfolgenden Beschreibung grundsätzlich dieselben Bezugszeichen verwendet werden sollen.
  • 1 zeigt eine Skizze der prinzipiellen Komponenten einer erfindungsgemäßen Magnetresonanzanlage 1 mit einer erfin dungsgemäßen Vorrichtung zur Positionsbestimmung wenigstens einer Lokalspule. Die Magnetresonanzanlage 1 umfasst eine in einer Magnetresonanzkabine 2 angeordnete Magnetresonanzeinrichtung 3, von der hier der Grundfeldmagnet 4 und die in eine Aufnahme 5 einfahrbare Patientenliege 6 näher dargestellt sind. Auf der Patientenliege 6 respektive einem darauf gebetteten Patienten 7 können Lokalspulen 8 angeordnet werden, wobei vorliegend eine Kopfspule 9 und eine auf dem Bauch des Patienten 7 anzuordnende Spule 10 beispielhaft dargestellt sind.
  • Die Magnetresonanzanlage 1 umfasst, wie bereits gesagt, eine erfindungsgemäße Vorrichtung, die zur Positionsbestimmung der Lokalspulen 8 dient. Diese Positionsbestimmungsvorrichtung umfasst Spulenmarker 11 sowie Liegenmarker 12, die jeweils auf den Lokalspulen 8 bzw. der Patientenliege 6 angeordnet sind. Die Marker 11, 12 können durch eine optische Sensorvorrichtung 13, die vorliegend an der Decke 41 der Magnetresonanzkabine 2 angeordnet ist, detektiert werden. Das Blickfeld der optischen Sensorvorrichtung 13 überdeckt dabei die gesamte Patientenliege 6 in der hier dargestellten vollständig ausgefahrenen Position (Home-Position). Die Messdaten der Sensorvorrichtung 13 werden an eine Recheneinrichtung 14 weitergeleitet, die einen weiteren Teil der erfindungsgemäßen Positionsbestimmungsvorrichtung bildet. Die Recheneinrichtung 14 kann optional Teil einer Steuereinheit 15 der Magnetresonanzeinrichtung 3 sein, was durch den gestrichelten Kasten angedeutet ist. Die Recheneinrichtung 14 ist nun dazu ausgebildet, aus den Messdaten der Sensorvorrichtung 13 die Spulenposition und die Spulenorientierung entlang der Längsrichtung der Patientenliege 6 für jede auf der Patientenliege 6 angeordnete Lokalspule 8 zu bestimmen, was im Folgenden für verschiedene Ausführungsbeispiele noch näher ausgeführt wird.
  • Mit der Magnetresonanzanlage 1 kann auch das erfindungsgemäße Verfahren ausgeführt werden, welches durch die folgende nähere Beschreibung weiterer Ausführungsbeispiele näher dargelegt wird. Vorweg sei jedoch angemerkt, dass die Recheneinrichtung 14 grundsätzlich zur kontinuierlichen Ermittlung der Messdaten der Sensoreinrichtung 13 von einem Anfangskriterium, insbesondere dem Einstecken einer Lokalspule 8 in einen Steckplatz der Patientenliege 6 und/oder dem Öffnen einer Tür der Magnetresonanzkabine 2, bis zu einem Beendungskriterium, insbesondere dem Einfahren der Patientenliege 6 in die Patientenaufnahme 5 der Magnetresonanzeinrichtung 3 und/oder dem Schließen der Tür der Magnetresonanzkabine 2, ausgebildet ist. Dabei wird die letzte ermittelte Spulenposition und Spulenorientierung für jede Lokalspule 8 gespeichert und als endgültige Spulenposition und Spulenorientierung der Steuereinheit 15 der Magnetresonanzeinrichtung 3 zur Verfügung gestellt. Diese Überlegung beruht darauf, dass die Bedienperson, die die Lokalspulen 8 an der Patientenliege 6 anordnet, diese ins Blickfeld der Sensorvorrichtung 13 bringt, wonach sie erst positioniert werden. Gegebenenfalls wird die Positionierung der Lokalspulen 8 auch noch nachkorrigiert. Relevant ist also die endgültige Position, die der letzten erfassten Position entspricht, die nicht unbedingt mit dem Auftreten des Beendungskriteriums zusammenfällt, da es vorkommen kann, dass beispielsweise die Spulenmarker 11 einer Lokalspule 8 durch eine Decke oder dergleichen überdeckt werden, nachdem die Lokalspule 8 positioniert ist. Daher wird erfindungsgemäß eine derartige Nachverfolgung unter kontinuierlicher Aufnahme der Messdaten vorgeschlagen. Die Messdaten der Sensorvorrichtung 13 können im Übrigen unmittelbar ausgewertet werden oder auch erst nach Eintritt des Beendungskriteriums in einer abschließenden Gesamtauswertung.
  • Die Liegenmarker 12 können auf zweierlei Art Verwendung finden. Wie erwähnt, soll die Spulenposition und Spulenorientierung entlang der Längsachse der Patientenliege 6 bestimmt werden. Dies soll im Koordinatensystem der Patientenliege 6 erfolgen. Daher können die Spulenmarker 11 zum einen zur Durchführung einer einmaligen Kalibrierung dienen, wobei davon ausgegangen wird, dass die Messung im Folgenden immer in der gleichen Liegenposition, insbesondere in der vollständig ausgefahrenen Liegenposition, stattfindet. Selbstverständlich können die Liegenmarker 12 jedoch auch kontinuierlich in ihrer Position bestimmt werden, um so die relative Position der Spulenmarker 11 zu den Liegenmarkern 12 bestimmen zu können.
  • 2 zeigt nun eine Aufsicht auf die Patientenliege 6 eines ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • Ersichtlich sind auf der Patientenliege 6 acht Steckplätze 16 für Lokalspulen 8 vorgesehen, wobei einer der Steckplätze 16 bereits durch einen Spulenstecker 17 der hier beispielhaft dargestellten Lokalspule 8 belegt ist. Auf der Lokalspule 8 ist ein optischer Spulenmarker 11 vorgesehen, der einen deutlichen Kontrast aufweist und spulenspezifisch ist. Ein dem Spulenmarker 11 entsprechender Steckermarker 18 ist auf den Spulenstecker 17 der Lokalspule 8 angeordnet.
  • Für dieses erste Ausführungsbeispiel ist als optische Sensorvorrichtung eine im sichtbaren Bereich empfindliche Kamera, beispielsweise eine CCD-Kamera, vorgesehen. Durch die kontrastreichen Marker 11, 18 können diese durch eine Bildverarbeitung leicht in einem Kamerabild aufgefunden werden. Es ist bei der Musterung und bei der Farbgebung der Marker 11, 18, darauf zu achten, dass sich diese möglichst deutlich von der Umgebung unterscheiden, wobei vorliegend den Markern von Crashtest-Dummies nachgebildete Marker 11, 18 verwendet werden. Obwohl das Ausführungsbeispiel mit im sichtbaren Bereich liegenden optischen Markern bereits Vorteile gegenüber einer Bestimmung der Spulenposition und gegebenenfalls Spurenorientierung im Vergleich zu einer Bestimmung der Spulenposition mittels Magnetresonanzdaten bietet, ist es doch weniger bevorzugt, da die Bildverarbeitung recht aufwändig ist und die im sichtbaren Bereich liegenden Marker 11, 18 den optischen Gesamteindruck stören könnten.
  • Der Steckermarker 18 dient dabei bei diesem ersten Ausführungsbeispiel dazu, die Lokalspule 8 einem Steckplatz 16 zuzuordnen. Nur so kann festgestellt werden, über welchen Steckplatz 16 die Lokalspule 8 anzusteuern ist und – falls die Lokalspule 8 und der Steckplatz 16 zur Bestimmung des Modells der Lokalspule 8 aufgrund eines internen Widerstands der angeschlossenen Lokalspule 8 ausgebildet ist, auch das Modell der Lokalspule 8 der Position zuzuordnen. Dies ist möglich, da die Position der Steckplätze 16 bekannt ist und sich die Spulenstecker 17 mit dem Steckermarker 18 grundsätzlich oberhalb dieser Position befindet.
  • 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Der Einfachheit halber sind dort nur wesentliche Komponenten dargestellt. Die optische Sensorvorrichtung 13 ist hier als eine im Infrarotbereich empfindliche Kamera 19 ausgeführt, deren Blickfeld wiederum die Patientenliege 6 überdeckt. Dabei wurde eine handelsübliche CCD-Kamera verwendet, wobei der dieser üblicherweise vorgeschaltete Infrarot-Cat-Filter durch einen nur Licht im Nahinfrarotbereich durchlassenden Nahinfrarotfilter ersetzt wurde. Die Marker, von denen hier wiederum beispielhaft ein Spulenmarker 11 und ein Liegenmarker 12 dargestellt sind, bestehen aus einem auch im Infrarotbereich retroreflektierenden Material und sind ebenso mit einem hier nicht näher dargestellten Lichtaustrittsfilter versehen, der nur Licht im Nahinfrarotbereich durchlässt. Die Marker 11, 12 sind also grundsätzlich nicht sichtbar und werden für die Positionsbestimmung erst sichtbar gemacht.
  • Hierzu dient eine benachbart zu der Kamera 19 angeordnete Lichtquelle 20, die Licht im Nahinfrarotbereich abstrahlt, und zwar über den Bereich der gesamten Patientenliege 6. Trifft das Infrarotlicht auf die Marker 11, 12, so reflektieren diese es aufgrund ihrer retroreflektierenden Eigenschaften hervorragend und die im Nahinfrarotbereich empfindliche Kamera 19 kann Kamerabilder aufzeichnen, in denen im wesentlichen nur die Marker 11, 12 zu sehen sind. Um die Marker 11, 12 im Kamerabild noch besser erkennen zu können, kann vorgesehen sein, dass jeweils ein Bild mit angeschalteter und ein Bild mit ausgeschalteter Lichtquelle 20 aufgenommen werden, insbesondere zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgend, wobei diese Bilder dann voneinander subtrahiert werden. Es verblei ben dann lediglich die Darstellungen der Marker 11, 12 in dem resultierenden Differenzbild.
  • 4 zeigt nun eine Aufsicht auf die Patientenliege 6 im zweiten Ausführungsbeispiel. Ersichtlich sind wiederum acht Steckplätze 16 vorgesehen. Der Liegenmarker 12 ist am unteren Ende der Patientenliege 6 angeordnet, der spulenspezifische Spulenmarker 11 zentral auf der Zentralspule 8. Er umfasst in diesem Fall eine spulenspezifische Zeichenfolge 21, die auch in dem Steckermarker 18 des Spulensteckers 17 vorkommt. Die Ausgestaltung des Spulenmarkers 11 erlaubt es zudem, die Orientierung der Lokalspule 8 in Längsrichtung der Patientenliege 6 zu bestimmen.
  • 5 zeigt ein Differenzbild 22, welches aus der Differenz eines Kamerabildes mit eingeschalteter Lichtquelle 20 und eines Kamerabildes mit ausgeschalteter Lichtquelle 20 gebildet wurde. Ersichtlich sind in dem Differenzbild 22 lediglich der Spulenmarker 11, der Liegenmarker 12 und der Steckermarker 18 zu erkennen, so dass aufgrund der verwendeten klaren Muster beziehungsweise Zeichenfolgen eine einfachere Bildverarbeitung und Detektion der Marker 11, 12, 18 in dem Differenzbild 22 möglich ist, so dass eine Bestimmung der Spulenposition und Spulenorientierung der Lokalspule 8 erfolgen kann.
  • Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass statt der hier dargestellten Infrarot-Marker auch fluoreszierende Marker verwendet werden können, die unter UV-Licht sichtbares Licht aussenden. Als Kamera kann dann eine im normalen Bereich empfindliche Kamera verwendet werden. In beiden Fällen – also sowohl im Infrarotfall als auch im UV-Fall dieses zweiten Ausführungsbeispiels – kann statt der Differenzbildung zwischen einem Bild mit ausgeschalteter und einem Bild mit eingeschalteter Lichtquelle im Übrigen auch vorgesehen sein, die Bilder bei abgedunkeltem Raum aufzunehmen. Dies ist allerdings insbesondere im Rahmen der oben dargestellten kontinuierlichen Erfassung weniger bevorzugt.
  • Es sei noch angemerkt, dass die Bildverarbeitungsverfahren, die auf die Kamerabilder beziehungsweise Differenzbilder angewandt werden, grundsätzlich bekannt sind. Es können bekannte Mustererkennungsverfahren, beispielsweise Pattern-Matching-Verfahren wie die Kreuzkoordination, verwendet werden.
  • 6 zeigt eine Aufsicht auf die Patientenliege 6 eines dritten Ausführungsbeispiels während der Positionierung einer Lokalspule 8. Wiederum sind auf der Patientenliege 6 acht Steckplätze 16 vorgesehen. Die Spulenmarker 11 und die Liegenmarker 12 umfassen in diesem Fall jedoch zum Emittieren von Licht im Nahinfrarotbereich bei Bestromung ausgebildete Infrarot-Dioden 23, die mit Einstecken des Spulensteckers 17 in einem Steckplatz 16 zu Leuchten beginnen. Die Infrarot-Dioden 23 der Liegenmarker 12 leuchten kontinuierlich. 6 zeigt im Übrigen den Zeitpunkt, in dem die Lokalspule 8 über den Stecker 17 gerade an einem Steckplatz 16 der Patientenliege 6 angeschlossen wurde. Dies kann beispielsweise durch die Bedienperson geschehen, die die Lokalspulen 8 positionieren soll. Das bedeutet, dass 6 sowohl den Augenblick zeigt, in dem die Infrarot-Dioden 23 des Spulenmarkers 11 zu leuchten beginnen als auch den Moment, in dem ein sogenanntes Coil-Change-Event in der Steuereinheit 15 der Magnetresonanzeinrichtung 3 verzeichnet wird. Das bedeutet, die Steuereinheit 15 registriert aufgrund eines wechselnden Widerstands, dass die Lokalspule 8 in einen bestimmten Steckplatz 16 der Patientenliege 6 eingesteckt wird. Aufgrund der Höhe des Widerstands lässt sich auch bestimmen, welches Modell die Lokalspule 8 hat. Das Zusammenfallen dieser beiden Ereignisse zu einem gemeinsamen Zeitstempel ist bei der Zuordnung der Lokalspule 8 zu einer detektierten Spulenposition relevant, wie im Folgenden noch dargestellt werden wird.
  • Ersichtlich sind drei Infrarot-Dioden 23 auf der Lokalspule 8 entlang einer Geraden, jedoch unterschiedlich beabstandet angeordnet. Da die Lokalspule 8 zwei gleiche Spulenelemente 24 umfasst, ist auch ihre Spulenorientierung entlang der Längs achse der Patientenliege 6 relevant. Diese kann aufgrund der Anordnung der drei Dioden 23 in dem Kamerabild leicht ermittelt werden.
  • Als Kamera kann wiederum die im Infrarotbereich sensitive Kamera 19 des zweiten Ausführungsbeispiels verwendet werden. Das bedeutet, dass das Kamerabild im Wesentlichen nur Leuchtpunkte an den Positionen der Infrarot-Dioden 23 zeigt, wie im Folgenden noch näher erläutert werden wird. Dabei ist vorgesehen, die Kamerabilder durch die Recheneinrichtung 14 zu binarisieren, wobei ein Schwellwertverfahren angewendet wird, da letztlich nur die Infrarot-Dioden 23 äußerst hell in dem Kamerabild zu sehen sind. Auf diese Weise wird die Bildverarbeitung später deutlich vereinfacht und beschleunigt. Die Bestimmung der Spulenposition und die Zuordnung dieser Spulenposition beziehungsweise Spulenorientierung zu einem Steckplatz 16 und Spulenmodell soll nun mit Hilfe der 6 bis 14 näher erläutert werden. Die 6 bis 9 zeigen jeweils eine Aufsicht auf die Patientenliege 6 im dritten Ausführungsbeispiel zu verschiedenen Zeitpunkten, während die Lokalspule 8 positioniert wird. Dadurch verändert sich auch die Position der Infrarot-Dioden 23 der Spulenmarker 11 in dem entsprechenden Kamerabild, welches ja bekanntlich kontinuierlich erzeugt wird. Im dargestellten Beispiel werden die Bilder durch die Kamera 19 mit 24 FPS aufgenommen. Die Auflösung der Kamera 19 sollte so gewählt werden, dass die gewünschte Genauigkeit der Bestimmung der Spulenposition erreicht wird. Die kontinuierliche Aufnahme der Kamera 19 ergibt einen Videostream, der in der Recheneinrichtung 14 gespeichert wird. Zudem werden die Coil-Change-Events mit ihrem Zeitpunkt aufgezeichnet. Tritt das Beendungskriterium ein, so beginnt die Auswertung des Videostreams. Dabei wird der gesamte Infrarot-Videostream in Fragmente aufgeteilt, die mit einem Coil-Change-Event beginnen und mit einem andern Coil-Change-Event oder dem Beendungskriterium enden. Nach jedem Coil-Change-Event treten im Videostream jeweils drei neue helle Lichtpunkte auf, die in dem Videostream verfolgt werden, bis sie sich nicht mehr bewegen, das bedeutet, bis die Lokalspule 8 positioniert wurde. Aus der Position dieser drei Lichtpunkte und der den Liegenmarkern 12 zugeordneten Lichtpunkte kann die Spulenposition und die Spulenorientierung der Lokalspule 8 ermittelt werden. Dies soll nun durch die Figuren bildlich genauer erläutert werden. Dabei zeigen die 10 bis 14 jeweils zu verschiedenen Zeitpunkten erstellte binarisierte Kamerabilder des Videostreams.
  • 10 zeigt zunächst ein binarisiertes Kamerabild 25, welches aufgenommen wurde, bevor eine Lokalspule 8 in einen Steckplatz 16 der Patientenliege 6 eingesteckt wurde. Zu sehen sind lediglich die zwei Lichtpunkte 26, die den Infrarot-Dioden 23 der Liegenmarker 12 entsprechen.
  • 11 zeigt den Zeitpunkt, der der 6 entspricht. Die Lokalspule 8 ist angeschlossen worden, das bedeutet, dass die Infrarot-Dioden 23 der Spulenmarker 11 nun bestromt sind und ihrerseits Lichtpunkte 27 in dem Kamerabild 25 erzeugen. Über das gleichzeitig mit dem Erscheinen der Lichtpunkte 27 auftretende Coil-Change-Event lässt sich der Steckplatz 16 und die Spuleninformationen aus der Widerstandsmessung eindeutig diesen Lichtpunkten 27 zuordnen.
  • Die 12 entspricht dem in 7 dargestellten Zustand. Ersichtlich wurde die Lokalspule 8 zur Positionierung bereits etwas weiter bewegt.
  • 13 und 14 entsprechen jeweils den 8 und 9, in denen die Lokalspule 8 fast beziehungsweise gänzlich positioniert ist. Nach dem Positionieren der Lokalspule 8 verändert sich das Kamerabild 25 nicht mehr, es verbleibt wie in 14 dargestellt. Diese letzte Position der Lichtpunkte 27 wird dann verwendet, um die Spulenposition und Spulenorientierung der Lokalspule 8 zu bestimmen.
  • Das dritte Ausführungsbeispiel zeigt also im Unterschied zu den ersten beiden Ausführungsbeispielen aktive Marker 12, 11, die bestromt werden müssen, um detektierbares Licht auszusen den, was aber im vorliegenden dritten Ausführungsbeispiel sogar vorteilhaft genutzt werden kann, um das Erscheinen von Lichtpunkten 27 einem Coil-Change-Event zuzuordnen.
  • Obwohl die vorliegenden drei Ausführungsbeispiele allesamt mit nur einer Kamera 19 dargestellt wurden, kann durchaus vorgesehen sein, dass zur Korrektur von Projektionsfehlern aufgrund der unterschiedlichen Dicke verschiedener Patienten 7 auch zwei Kameras 19 vorgesehen werden, wobei die Recheneinrichtung 14 dann zur Triangulation zur Bestimmung der tatsächlichen Spulenposition in Längsrichtung der Patientenliege 6 ausgebildet ist.
  • Die bislang dargestellten ersten drei Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung gehören einer ersten Gruppe von Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung an, in denen eine Kamera 19 als Sensorvorrichtung 13 verwendet wird. Die Sensorvorrichtung 13 kann jedoch auch andere Arten von optischen Sensoren umfassen, wie im Folgenden am Beispiel von PSD-Sensoren (Position Sensitiv Device) dargestellt werden soll, einer zweiten Gruppe von Ausführungsbeispielen.
  • 15 zeigt eine Prinzipskizze eines vierten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung. Dabei wird als optische Sensorvorrichtung 13 eine PSD-Einrichtung 28 verwendet. Diese kann die Position eines einzelnen Lichtpunktes aufnehmen. Erzeugt wird dieser von einer als Spulenmarker 11 beziehungsweise Liegenmarker 12 genutzten angesteuerten Infrarot-Diode 29, die vorliegend auch von der Recheneinrichtung 14 angesteuert wird, die in diesem Fall als Mikrocontroller 30 ausgebildet ist.
  • Die PSD-Einrichtung 28 kann zwei Arten von PSD-Sensoren umfassen, welche in den 16 und 17 jeweils als Alternativen dargestellt sind. 16 zeigt eine Anordnung 31, in der ein sogenannter linearer, das bedeutet aus einem durchgehenden Halbleiter bestehender einzelner PSD-Sensor 32 verwendet wird, der die Position des Lichtschwerpunkts auf der O berfläche des Halbleiters ermitteln kann. Damit das Blickfeld eines solchen Sensors 32 auf die gesamte Patientenliege 6 erweitert wird, ist eine Optik 33 erforderlich.
  • Bevorzugt ist die in 17 dargestellt Alternative, die häufig als kombinierter PSD-Sensor 34 bezeichnet wird, der zur Winkelmessung ausgebildet ist und zwei durch ein Trennelement 35 getrennt PSD-Sensoren 32 umfasst. Hier ist vorteilhafterweise keine Optik 33 erforderlich. Zudem gibt der zur Winkelmessung ausgebildete PSD-Sensor 34 unmittelbar den Winkel an, unter dem das Licht eines Lichtpunkts auf den PSD-Sensor 34 trifft. Im Folgenden soll daher von der Verwendung eines zur Winkelmessung ausgebildeten PSD-Sensors 34 ausgegangen werden.
  • Solche PSD-Sensoren haben den Vorteil, dass sie sehr schnell arbeiten (beispielsweise mit einer Frequenz von 10 KHz betrieben werden können), günstig in der Anschaffung und – da sie analog arbeiten – sehr genau sind.
  • Wie bereits mehrfach erwähnt, kann die PSD-Einrichtung 28 beispielsweise mit einem PSD-Sensor 34 jedoch immer nur den Winkel 36 eines einzelnen Lichtpunkts messen, dargestellt in 15 für die Infrarot-Diode 29 des Spulenmarkers 11. Es ist daher erforderlich, dass die PSD-Einrichtung 28 und die Infrarot-Dioden 29 synchron angesteuert werden. Vorliegend werden die Infrarot-Dioden 29 entweder im Fall der Patientenliege 6 über spezielle Steuerleitungen in der Patientenliege 6 angesteuert, im Fall der Spulenmarker 11 auf den Lokalspulen 8 jedoch über Ansteuerungsanschlüsse der Steckplätze 16 der Patientenliege 6. Zur Ansteuerung der Infrarot-Dioden 29 innerhalb der Lokalspule 8 werden außerhalb des Magnetresonanz-Aufnahmebetriebs nicht benötigte Steuerleitungen der Lokalspule 8 verwendet, vorliegend die Pin-Dioden-Leitungen.
  • Die Recheneinrichtung 14 in Form des Mikrocontrollers 30, der im übrigen auch einen Teil der Steuereinheit 15 bilden kann, ist nun dazu ausgebildet, jeweils eine Diode 29 eines Liegen markers 12 oder einen Ansteuerungsanschluss und die PSD-Einrichtung 28 sukzessiv synchron anzusteuern, das bedeutet, es ist immer nur maximal eine Infrarot-Diode 29 aktiv, während deren Leuchten Sensordaten aufgenommen werden. Sind – was später noch erläutert wird – an der Patientenliege zwei Infrarot-Dioden 29 und für jeden der acht Steckplätze 16 der Patientenliege 6 zwei Ansteuerungsanschlüsse vorgesehen, so werden also immer sukzessive achtzehn Ansteuerungssignale für Infrarot-Dioden 29 (unabhängig davon, ob vorhanden oder nicht, das bedeutet, ob eine Lokalspule 8 an einem Steckplatz 16 angeschlossen ist) generiert, wobei jeweils Sensordaten durch die PSD-Einrichtung 28 aufgenommen werden. Dabei können Sensordaten zu jeder Infrarot-Diode 29 beziehungsweise jedem Ansteuerungsanschluss mehrmals pro Sekunde zum Erreichen eines guten Signal/Rausch-Verhältnisses aufgenommen werden, da die PSD-Einrichtung 28 mit den PSD-Sensoren 34 wie erwähnt sehr schnell ist.
  • Dabei wird ein sehr kompakter Datenstrom aufgezeichnet, der am Ende ausgewertet wird. Der Datenstrom, der durch den Mikrocontroller 30 aufgenommen und ausgewertet wird, kann beispielsweise folgende Einträge umfassen: Zeitstempel, Nummer des Ansteuerungsanschlusses/der Diode 29 des Liegenmarkers 12, gemessener Winkel sowie gegebenenfalls die Tischposition. Alternativ zur Nummer des Ansteuerungsanschlusses/der Infrarot-Diode 29 der Liegenmarker 12 kann für die Ansteuerungsanschlüsse auch – falls das Modell der Lokalspule 8 erkannt werden kann – ein Tripel gespeichert werden, das die Steckplatznummer, die Pin-Nummer und einen entsprechenden Spulencode (oder einen keine eingesteckte Spule angebenden Code) umfasst.
  • Nach Eintritt des Beendungskriteriums können die Spulenposition und Spulenorientierungen aus diesem Datenstrom ermittelt werden, indem immer der letzte Messwert bezüglich einer Infrarot-Diode 29 der Spulenmarker 11 betrachtet wird, wie bereits beschrieben wurde.
  • Ein Mikrocontroller ist für diese Auswertung vollkommen ausreichend, so dass keine komplexe zusätzliche Elektronik benötigt wird. Die ermittelten Spulenpositionen beziehungsweise Spulenorientierungen werden dann der Steuereinheit 15 der Magnetresonanzeinrichtung 3 durch den Mikrocontroller 30 zur weiteren Verwendung übergeben.
  • Auch in diesem Fall kann es zu Projektionsfehlern aufgrund verschiedener Dicken von Patienten 7 kommen. Daher sind mit besonderem Vorteil auch bei dem vierten Ausführungsbeispiel zwei PSD-Einrichtungen 28 vorgesehen, wobei die Recheneinrichtung 14, in Form des Mikrocontrollers 30, zur Triangulation ausgebildet ist. Dies wird durch 18 näher erläutert. Gezeigt sind zwei PSD-Einrichtungen 28, die beabstandet voneinander angeordnet sind und zwei Infrarot-Dioden 29 einer auf der Patientenliege 6 angeordneten Lokalspule 8. Zu diesen werden nun jeweils zwei Winkel 36, 37 beziehungsweise 38, 39 gemessen, so dass durch Triangulation die Position der Infrarot-Leuchtdioden 29 auf der Lokalspule 8 in Längsrichtung der Patientenliege 6 ermittelt werden kann. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei einer solchen Konstellation auch die Koordinate in Querrichtung der Patientenliege 6 bestimmt werden kann. Werden drei PSD-Einrichtungen 28 verwendet, kann sogar die vollständige dreidimensionale Position einer Infrarot-Diode 29 bestimmt werden.
  • Aus den Positionen der Infrarot-Dioden 29 kann dann leicht die Spulenposition im Koordinatensystem der Patientenliege 6 ermittelt werden, wie durch den Pfeil 40 angedeutet. Es sei angemerkt, dass zur Bestimmung der Spulenorientierung in Längsrichtung der Patientenliege 6 hier zwei Infrarot-Dioden 29 ausreichend sind, da bekannt ist, welche Infrarot-Diode 29 wann vermessen wird.
  • 19 zeigt schließlich eine Aufsicht auf eine Patientenliege 6 im vierten Ausführungsbeispiel. In diesem Fall sind beispielshalber zwei bereits aufgelegte Lokalspulen 8 angedeutet. Jede Lokalspule 8 umfasst als Spulenmarker 11 zwei Infrarot-Leuchtdioden 29. Zwei weitere Infrarot-Leuchtdioden 29 dienen als Liegenmarker 12. Über die Steckplätze 16 beziehungsweise in der Patientenliege 6 verlegte Steuerleitungen werden die Infrarot-Dioden 29 sukzessive angesteuert und vermessen. Da sechs der Steckplätze 16 nicht belegt sind, leuchten hier zwangsläufig auch keine Infrarot-Leuchtdioden 29 auf.

Claims (31)

  1. Vorrichtung zur Positionsbestimmung von wenigstens einer an einer Patientenliege (6) einer Magnetresonanzeinrichtung (3) angeordneten oder anzuordnenden Lokalspule (8), gekennzeichnet durch wenigstens einen auf der Lokalspule (8) angeordneten optischen Spulenmarker (11), wenigstens eine optische Sensorvorrichtung (13) zur Detektion der Spulenmarker (11), deren Blickfeld die Patientenliege (6) in wenigstens einer Liegenposition, insbesondere einer vollständig ausgefahrenen Position, wenigstens teilweise, insbesondere vollständig, überdeckt, und eine zur Ermittlung der Spulenposition, insbesondere der Spulenposition und Spulenorientierung, auf der Patientenliege (6) aus Messdaten der Sensorvorrichtung (13) ausgebildete, insbesondere einen Teil einer Steuereinheit (15) der Magnetresonanzeinrichtung (3) bildende Recheneinrichtung (14).
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Bestimmung der Spulenposition und/oder Spulenorientierung wenigstens entlang der Längsrichtung der Patientenliege (6) ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner wenigstens einen insbesondere zur Kalibration und/oder zur Ermittlung der Spulenposition und/oder Spulenorientierung nutzbaren, an der Patientenliege (6) befestigten Liegenmarker (12) umfasst.
  4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur kontinuierlichen Ermittlung von Messdaten durch die Sensorvorrichtung (13) bis zu einem Beendungskriterium, insbesondere dem Einfahren der Patientenliege (6) in eine Patientenaufnahme (5) der Magnetresonanzeinrichtung (3) und/oder dem Schließen der Tür einer Magnetresonanzkabine (2), in der die Magnetresonanzeinrichtung (3) befindlich ist, ausgebildet ist, wobei die letzte ermittelte Position und Orientierung einer Lokalspule (8) gespeichert und der Magnetresonanzeinrichtung (3) und/oder einer Steuereinheit (15) der Magnetresonanzeinrichtung (3) zur Verfügung gestellt wird.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Beginn der kontinuierlichen Ermittlung anhand eines Anfangskriteriums, insbesondere dem Einstecken einer Lokalspule (8) und/oder dem Öffnen der Tür der Magnetresonanzkabine (2), ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorvorrichtung (13) eine Kamera (19) umfasst und die Recheneinrichtung (14) zur Bildverarbeitung der Kamerabilder zur Detektion des oder der in den Kamerabildern und/oder daraus abgeleiteten Bildern dargestellten Marker (11, 12, 18) ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Marker (11, 12, 18) nicht angesteuerte passive Marker (11, 12, 18) sind, insbesondere reflektierende und/oder fluoreszierende Marker (11, 12, 18).
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Marker (11, 12, 18) eine insbesondere spulenspezifische Musterung und/oder eine insbesondere spulenspezifische Zeichenfolge (21) umfassen und/oder besonders kontrastreich sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichtquelle (20) zur Beleuchtung des oder der Marker (11, 12, 18), insbesondere eine UV-Lichtquelle oder eine Infrarot-Lichtquelle (20), insbesondere benachbart zu der Kamera (19), vorgesehen ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Marker (11, 12, 18) retroreflektierende, insbesondere mit einem Lichtaustrittsfilter versehene Marker (11, 12, 18) sind oder bei einer UV-Lichtquelle durch UV-Licht anregbare fluoreszierende Marker (11, 12, 18).
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Recheneinrichtung (14) zur Ermittlung der Spulenposition und/oder der Spulenorientierung anhand einer Bildbearbeitung eines Differenzbildes aus einem mit aktiver Lichtquelle (20) und einem mit ausgeschalteter Lichtquelle (20) aufgenommenen Bild ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein zusätzlicher Steckermarker (18) auf einem zum Einstecken in einen Steckplatz (16) der Patientenliege (6) vorgesehenen Spulenstecker (17) der Lokalspule (8) vorgesehen ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Recheneinrichtung (14) zur Ermittlung wenigstens einer Steckerposition einer Lokalspule (8) aus den Kamerabildern und zur Verknüpfung der Steckerposition mit einer durch die Recheneinrichtung (14) und/oder eine Steuereinheit (15) der Magnetresonanzeinrichtung (3) gewonnenen Spulentypinformation anhand des benutzten Steckplatzes (16) ausgebildet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Marker (11, 12, 18) wenigstens eine im Infrarot- oder Ultraviolettbereich strahlende Diode (23) umfassen.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Diode (23) der Spulenmarker (11) zum kontinuierlichen Leuchten mit Anschließen der Lokalspule (8) an einen Steckplatz (16) der Patientenliege (6) ausgebildet ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Recheneinrichtung (14) zur Zuordnung einer im Kamerabild detektierten Diode (23) eines Spulenmarkers (11) zu einer bestimmten Lokalspule (8) anhand der Zuordnung des Zeitpunktes des Auftauchens des Diodenlichts in den Kamerabildern zu dem Zeitpunkt des Einsteckens der Lokalspule (8) in einen Steckplatz (16) der Patientenliege (6) ausgebildet ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Recheneinrichtung (14) zur Binarisierung der Kamerabilder anhand eines Schwellwerts derart ausgebildet ist, dass nur das Diodenlicht in den Kamerabildern sichtbar bleibt.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens drei Dioden (23) auf einer Lokalspule (8) vorgesehen sind.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als eine Kamera (19) vorgesehen ist und die Recheneinrichtung zur Ermittlung der Spulenposition durch Triangulation der Daten mehrerer Kameras (19) ausgebildet ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorvorrichtung (13) eine im Infrarot-Bereich sensitive PSD-Einrichtung (28) umfasst und die Marker (11, 12) wenigstens eine zum Betrieb ansteuerbare Infrarot-Diode (29) umfassen.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die PSD-Einrichtung (28) einen PSD-Sensor (32) und eine diesem vorgeschaltete Op tik (33) umfasst, die das Sichtfeld des PSD-Sensors (32) auf die gesamte Fläche der Patientenliege (6) erweitert.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die PSD-Einrichtung (28) einen zur Winkelmessung ausgebildeten PSD-Sensor (34) umfasst.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Recheneinrichtung (14) und/oder die Steuereinheit (15) der Magnetresonanzeinrichtung (3) zur Ansteuerung der Infrarot-Dioden (29) der Spulenmarker (11) über Ansteuerungsanschlüsse der Steckplätze (16) der Patientenliege (6) ausgebildet ist.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Recheneinrichtung (14) und/oder die Steuereinheit (15) zur sukzessiven synchronen Ansteuerung jeweils einer Infrarot-Diode (29) eines Liegenmarkers (12) oder eines Ansteuerungsanschlusses und der PSD-Einrichtung (28) zur Aufnahme von Sensordaten ausgebildet ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Recheneinrichtung (14) einen Mikrocontroller (30) zur Ermittlung von einzelnen Infrarot-Dioden (29) oder Ansteuerungsanschlüssen zugeordneten, mit einem Zeitstempel versehenen Positionsinformationen umfasst.
  26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Recheneinrichtung (14) zur Zuordnung eines Spulentyps zu einer Positionsinformation anhand einer durch die Recheneinrichtung (14) und/oder die Steuereinheit (15) der Magnetresonanzeinrichtung (3) gewonnenen steckplatzspezifischen Spulentypinformation ausgebildet ist.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ansteuerung der Infrarot-Dioden (29) außerhalb des Magnetresonanz-Aufnahmebetriebs nicht benötigte Steuerleitungen der Lokalspule (8) verwendet werden.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass für jede Lokalspule (8) zwei unabhängig ansteuerbare Infrarot-Dioden (29) vorgesehen sind.
  29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als eine PSD-Einrichtung (28) vorgesehen ist und die Recheneinrichtung (14) zur Ermittlung der Spulenposition durch Triangulation der Daten mehrerer PSD-Einrichtungen (28) ausgebildet ist.
  30. Magnetresonanzanlage (1), umfassend eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29.
  31. Verfahren zur Positionsbestimmung von wenigstens einer an einer Patientenliege einer Magnetresonanzeinrichtung angeordneten oder anzuordnenden Lokalspule, wobei – mittels wenigstens eines optischen Sensors Sensordaten von wenigstens einem auf der Lokalspule angeordneten Marker aufgenommen werden und – aus den Sensordaten die Spulenposition und/oder Spulenorientierung ermittelt wird.
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